Geschichte der Tabakarbeitergenossenschaft – ein Lehrstück - Adolph von Elm - E-Book

Geschichte der Tabakarbeitergenossenschaft – ein Lehrstück E-Book

Adolph von Elm

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Beschreibung

Die Tabakarbeitergenossenschaft existierte von 1892 bis 1909. Sie war „im Kampf geboren“, in der Abwehr gegen die große Aussperrung der Hamburger Tabakarbeiter und diente zunächst der Beschäftigung gemaßregelter Gewerkschafter. Mit drei Betrieben in Hamburg, Hockenheim (Baden) und Frankenberg (Sachsen) und zeitweilig fast 900 Beschäftigten wuchs sie zu einem respektablen Unternehmen heran. Sie war die größte Produktivgenossenschaft in ihrer Zeit. Schließlich wurde sie von der Großeinkaufsgesellschaft Deutscher Consumvereine übernommen, die die Betriebe weiterführte und mit ihren Produkten die Konsumgenossenschaften versorgte.

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Seitenzahl: 88

Veröffentlichungsjahr: 2013

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ADOLPH VON ELM

Geschichte der Tabakarbeitergenossenschaft – ein Lehrstück

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Stellungnahme der organisierten Zigarrensortierer in Hamburg zur Gründung einer Genossenschaft

Gründung der Tabakarbeitergenossenschaft und geschäftliche Schwierigkeiten im Gründungsjahr.

Kampfperiode 1892 bis 1899

Umwandlung der Tabakarbeitergenossenschaft und Aufwärtsentwicklung

Schlussbetrachtungen

Vorwort

Literarische Darstellungen von Produktivgenossenschaften sind rar. Das befördert nicht gerade die vorurteilsfreie Diskussion über das gemeinsame genossenschaftliche Wirtschaften, Die einen sehen darin die große Chance, die kapitalistische Profitwirtschaft zu überwinden, wo die anderen nur naiven Irrglauben entdecken können, der unnütz wertvolle Kräfte im Kampf um bessere Lebensverhältnisse bindet.

Adolph von Elm berichtet aus erster Hand und aus einer mehr als zwanzigjährigen Erfahrung, die ihn als Lassalleaner dazu gebracht hat, den Konsumgenossenschaften und der Selbsthilfe der Arbeiter das Wort zu reden. Die Gefahr des Scheiterns ist ihm dabei sehr bewusst gewesen, war er doch als Geschäftsführer der Hamburger Tabakarbeitergenossenschaft mehrfach unmittelbar von dieser Gefahr bedroht.

Von Elm hat als führender Gewerkschafter der Tabakarbeiter, als Mitglied der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands wie auch als Reichtagsabgeordneter der SPD mitten in der Arbeiterbewegung gestanden. Dabei hat er die Genossenschaften als wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Arbeiterbewegung gesehen. Insbesondere die Gewerkschaften sah er als Nutznießer. Er sah sie aber auch in der Pflicht, den Genossenschaften in ihrem Existenzkampf beizustehen oder aber, wenn die wirtschaftliche Lebensfähigkeit nicht gegeben war, ihre Gründung zu verhindern.

Von Elm betont die Notwenigkeit der Begeisterung, des politischen Engagements, wenn die Genossenschaft erfolgreich arbeiten soll. Er berichtet aber auch ungeschminkt von Erfahrungen des ungehemmten Eigennutzes und der Weigerung, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Genossenschaft zur Kenntnis zu nehmen und zu respektieren, bei den Beschäftigten aber auch bei führenden Gewerkschaftern.

Die grundlegenden Probleme stellen sich in heutigen Genossenschaften wie damals in der Tabakarbeitergenossenschaft. Deshalb haben wir dem Titel des Textes die Wörter „Ein Lehrstück“ beigefügt.

Hamburg, September 2012

Burchard Bösche

I. Stellungnahme der organisierten Zigarrensortierer in Hamburg zur Gründung einer Genossenschaft

Der Öffentlichkeit ist bisher nur bekannt geworden, dass die Gründung der Tabakarbeitergenossenschaft bei Beendigung der großen Aussperrung der Tabakarbeiter in Hamburg-Altona-Ottensen, am 18. März 1891, beschlossen wurde. In Wirklichkeit war die Gründung schon zwei Jahre vorher beschlossene Sache; die Tabakarbeitergenossenschaft verdankt ihr Entstehen dem wohl vorbereiteten Vorgehen der organisierten Hamburger Zigarrensortierer, die sich schon im Jahre 1887 mit der Frage beschäftigten. Es war am 02.07.1887, als von Elm, der damalige Geschäftsführer des Verbandes der Zigarrensortierer Deutschlands und des Freundschaftsklubs der Zigarrensortierer in Hamburg, dessen Mitglieder statutarisch verpflichtet waren, der gewerkschaftlichen Zentralorganisation anzugehören, im Auftrage der Statutenrevisionskommission der Generalversammlung des genannten Klubs einen Antrag auf Bildung eines Fonds zur Gründung einer Tabakarbeitergenossenschaft unterbreitete.

Der Vorschlag selbst fand in der Versammlung keinen Widerspruch, doch wurde der Standpunkt von Elms, einen obligatorischen Beitrag zu diesem Zweck zu erheben, von zwei Mitgliedern lebhaft bekämpft. Annahme fand zum Schluss ein Antrag von L. Schoene, die Statutenrevisionskommission um acht Personen zu ergänzen und der fünfzehngliedrigen Gesamtkommission die Frage zwecks Ausarbeitung positiver Vorschläge zu überweisen. Die Opponenten wurden mit in die Kommission gewählt.

Schon am 14.07.1887 erstattete die Kommission ihren Bericht. Von den in der Kommissionssitzung anwesenden zwölf Mitgliedern hatten zehn für die Vorschläge der Kommission gestimmt, ein Mitglied hatte sich der Stimme enthalten, ein anderes Mitglied hatte sich grundsätzlich gegen die Gründung einer Genossenschaft erklärt.

Die Vorschläge der Kommission lauteten:

Die Mitglieder sollen durch Urabstimmung sich entweder für oder gegen die Bildung eines Genossenschaftsfonds entscheiden.

Erklären bei derselben 10 % der Mitglieder, dass sie gegen die Bildung des Genossenschaftsfonds sind, so soll von derselben vorläufig Abstand genommen werden.

Ist die Zahl derjenigen, welche sich als Gegner erklären, unter 10 %, so sollen diese als anfängliche Ausnahmen gelten.

Grundsätzlich wird festgestellt, dass, wer sich bei der Urabstimmung für die Bildung eines Genossenschaftsfonds entscheidet, dadurch auch die Verpflichtung übernimmt, die regelmäßigen Zahlungen so lange innezuhalten, bis er die für einen Genossenschaftsanteil angesetzte Summe getilgt hat. Neu eintretende Mitglieder in den Klub müssen ebenfalls Beiträge für den Genossenschaftsfonds entrichten.

Die Beiträge für den Genossenschaftsfonds sollen mit den übrigen Beiträgen wöchentlich zusammen entrichtet werden und erfolgt die Streichung von Mitgliedern nach den statutengemäßen Bestimmungen; es soll also niemandem erlaubt sein, die Beiträge für den Genossenschaftsfonds gesondert zu entrichten und die Zahlung derselben länger hinauszuschieben als die der übrigen Klubbeiträge.

Die Kommission empfiehlt, den Beitrag für Arbeitslosenunterstützung im Klub um fünf Pfennig zu ermäßigen, für den Genossenschaftsfonds wöchentlich 20 Pfennig für jedes Mitglied zu berechnen, so dass der Beitrag für sämtliche Mitglieder, welche zu diesem Fonds mit beitragen, 1 M pro Mitglied wöchentlich beträgt.

Die Gründung der Genossenschaft soll erfolgen, sobald der Fonds die Höhe von 6.000 M erreicht hat, die Anteilscheine sollen auf je 30 M lauten.

Das eingezahlte Geld wird den Mitgliedern in folgenden Fällen wieder zurückgezahlt:

a) beim Tode eines Mitgliedes an die berechtigten Erben;

b) beim Austritt eines Mitgliedes an dasselbe selbst;

c) bei Ausschluss soll abzüglich des Rückstandes das eingezahlte Geld ebenfalls zurückgezahlt werden;

d) bei einer Abreise wird das eingezahlte Geld auf Wunsch ebenfalls zurückgezahlt.

Abreisende können sich ihren Anteil auch für spätere Zeit gutschreiben lassen und auch während ihrer Abwesenheit vom hiesigen Ort Beiträge für den Genossenschaftsfonds leisten.

Nachdem über diese acht Punkte zunächst im Allgemeinen und dann speziell diskutiert worden war, wird auf Antrag von Karl Arnhold beschlossen, den Mitgliedern in einem Flugblatt die Bedeutung der Genossenschaftsfrage darzulegen und die Gründe der Kommission für jeden einzelnen Punkt bekannt zu geben. Um Kosten zu sparen, wurde dieses Zirkular nicht gedruckt, sondern auf einem Vervielfältigungsapparat hergestellt; dem Geschäftsführer der Gewerkschaft von Elm wurde der Auftrag erteilt, die gewünschte Darstellung auszuarbeiten.

Anfangs seiner Ausführungen erklärte von Elm, dass der von ihm vertretene prinzipielle Standpunkt auch von den übrigen Kommissionsmitgliedern geteilt werde.

Die auf dem achtseitigen Zirkular entwickelten Grundsätze sind charakteristisch für die damaligen Anschauungen, von welchen die organisierten Zigarrensortierer Hamburgs beseelt waren und haben ohne Zweifel in den späteren Einrichtungen der Tabakarbeitergenossenschaft ihren Ausdruck gefunden, soweit sie praktisch mit den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes in Einklang zu bringen waren und ihre Ausführung nicht durch die brutale Macht der mannigfachen Widerstände, mit denen die Genossenschaft bei ihrer späteren Entwicklung zu rechnen hatte, gehindert wurde.

Da die Frage der Errichtung von Produktivgenossenschaften noch mehrfach erörtert werden wird, werden diese Ausführungen von Interesse für viele Genossenschafter sein und lassen wir deshalb die hauptsächlichsten hier folgen.

„Wir wollen“, erklärt der Verfasser, „keine Produktivgenossenschaft errichten zu dem Zweck, umeinem kleinen Bruchteil von besser gestellten Arbeitern eines Gewerks die Möglichkeit zu bieten, sich über die allgemeine Lage ihrer Kollegen zu erheben, eine Aristokratie von Arbeitern zu schaffen, welche, wenn ihnen das Glück günstig wäre, gar bald vergessen würden, dass sie dem Arbeiterstande entsprossen sind und in echt kapitalistischer Weise aus dem Ertrage der Arbeit anderer sich bereichern würden. Für eine Gewerkschaftsorganisation würde es geradezu prinzipienwidrig sein, hilfreiche Hand zur Gründung derartiger Genossenschaften zu bieten. Es sind idealere Zwecke, höhere Aufgaben, welche die organisierten Arbeiter eines Gewerks zu erfüllen haben.“

Um die Bildung einer Arbeiteraristokratie durch Genossenschaften zu verhindern, wird der Grundsatz aufgestellt, dass „kein höherer Lohn als der von der Gewerkschaft ortsüblich festgestellte Lohnsatz zu zahlen sei.“

„Schlage sich ein jeder von vorneherein den Gedanken aus dem Kopf, bedeutenden persönlichen Vorteil aus dem Unternehmen für sich zu erzielen, sondern lasst uns auch hierbei nach dem Grundsatze unseres Klubs handeln, das Wohl der Gesamtheit der Kollegen zu fördern, um in solcher Weise unser eigenes zu begründen, ein solcher Egoismus ist ein edler und berechtigter.“

Als ideale Aufgabe bezeichnet das Zirkular das Bestreben der gewerkschaftlichen Organisation nach Kooperation, nach der Errichtung eigener Werkstätten – für das Tabakarbeitergewerbe nimmt der Verfasser an, dass die Erreichung des Zieles durch die eigene Kraft der Arbeiter und durch die Unterstützung der Konsumenten möglich sei, währender für die kapitalistisch-monopolistischen Großbetriebe die Kooperation nur durch den Staat und die Kommunen für möglich hält.

Die genossenschaftliche Organisation ist als Ergänzung der gewerkschaftlichen gedacht: „Die Hauptsache ist und bleibt vorderhand, die großen Massen der Arbeiter selbst für die gewerkschaftliche und gleichzeitig für die genossenschaftliche Organisation zu interessieren. Es würde Torheit sein, mit Genossenschaftsgründungen vorzugehen, solange die Organisation des Gewerks keine ausreichende ist und die Gewerksgenossen nicht bis auf einzelne wenige Ausnahmen, die wohl zu allen Zeiten vorhanden sein werden, aus vollster innerster Überzeugung, dass es sich um eine große und edle Aufgabe handelt, bereit sind, mit voller Energie und Tatkraft für die Genossenschaft einzutreten.“

Von diesen Gesichtspunkten aus hielt man es auch nicht für zweckentsprechend, die Genossenschaftsfrage mit den damals im ganzen Hamburger Distrikt nur sehr schwach organisierten Zigarrenarbeitern zu erörtern; man war jedoch davon überzeugt, dass, wenn erst einmal durch die organisierten Zigarrensortierer die Genossenschaft finanziell fundiert sein würde, nach erfolgter Gründung auch die organisierten Zigarrenarbeiter für die Sache gewonnen werden könnten.

Man war umso mehr hiervon überzeugt, als man sich der Hoffnung hingab, durch die Genossenschaft Mittel für gewerkschaftliche Zwecke zu erhalten. Der hierauf bezügliche Passus in dem Zirkular lautete:

„Die Befreiung der Arbeiterklasse vom Druck des Kapitals wird die Frucht eines langen, harten Kampfes für ihre Rechte sein. Durch die gewerkschaftliche Organisation sollen die Kriegsmittel für diesen Kampf geschaffen werden; ein Wesentliches könnte hierzu eine eigene Genossenschaft beitragen, wenn der Reinertrag zum Besten der Gemeininteressen verwandt würde, ein Teil als Reservefonds der Genossenschaft zur Ausbreitung des Geschäfts Verwendung finden, ein anderer Teil zu Unterstützungszwecken namentlich zur Unterstützung arbeitsloser Kollegen bestimmt würde.

Die Auszahlung einer Dividende muss nach dem Genossenschaftsgesetz stattfinden; den erzielten Gewinnanteil könnte ein jeder einzelne benutzen, um damit seine Beiträge für die Gewerkschaft zu bezahlen; er würde dadurch wesentlich entlastet werden.“

Gegen den Einwand, die Gewerkschaft werde sich durch Gründung einer Genossenschaft den Hass sämtlicher Fabrikanten zuziehen, wendet sich der Verfasser in dem Zirkular mit aller Entschiedenheit. Er erklärt:

„Das scheinbar harmonische Verhältnis zwischen Arbeiter und Fabrikant ist immer nur eine Art Waffenstillstand. Ist unsere Organisation nicht stark genug, uns die „Freundschaft“ der Mehrzahl der Fabrikanten zu erhalten, liegt es nicht in deren Interesse, mit uns in Frieden zu leben, so werden uns dieselben bekämpfen, ob wir nun eine eigene Genossenschaft gründen oder nicht. Praktisch sollten wir deshalb eigentlich alles tun, um unsere Organisation zu stärken. Eine gut geleitete Genossenschaft ist aber jedenfalls ein sehr gutes Mittel, uns mit stärkerer Munition im Kampfe zu versehen.“

Fabrikanten, die anständige Hamburger Arbeitslöhne zahlten, würden gegen eine ehrliche Konkurrenz nicht viel einwenden können, meint der Verfasser, Fabrikanten, die Hungerlöhne zahlten, Schundware fabrizierten, würden aber sowieso Feinde der Organisation sein; diese hätten im Konkurrenzkampf von der Genossenschaft auch nichts zu fürchten, da deren Streben nicht darauf gerichtet sein könnte, andere Fabrikanten durch billigere Waren aus dem Felde zu schlagen.