Gesprächspsychotherapie - Hans-Joachim Schwartz - E-Book

Gesprächspsychotherapie E-Book

Hans-Joachim Schwartz

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Beschreibung

This book presents an introduction to the client-centred psychotherapy developed by Carl Rogers. Many elements of this have found their way into other treatment approaches, but they often undergo a considerable change of meaning in the process. The elements include a positive view of human beings, resource orientation and the outstanding importance given to the therapeutic relationship. This tenth edition therefore once again emphasizes the presentation of the original conception of client-centred psychotherapy, concentrating on the therapeutically effective relationship in which clients feel that they are being accepted in their experience of themselves, sympathetically understood and not evaluated.

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Seitenzahl: 467

Veröffentlichungsjahr: 2016

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Eva-Maria Biermann-RatjenJochen EckertHans-Joachim Schwartz

Gesprächspsychotherapie

Verändern durch Verstehen

10., aktualisierte und erweiterte Auflage

Verlag W. Kohlhammer

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

10. Auflage 2016

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-029413-4

E-Book-Formate:

pdf:       ISBN 978-3-17-029414-1

epub:    ISBN 978-3-17-029415-8

mobi:    ISBN 978-3-17-029416-5

Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Inhalt

 

 

 

 

Einleitung zur 10. Auflage

Kapitel I Das gesprächspsychotherapeutische Beziehungsangebot

1 Die notwendigen und hinreichenden Bedingungen für den psychotherapeutischen Prozess

2 Die Definition des gesprächspsychotherapeutischen Beziehungsangebotes

2.1 Empathie

2.2 Unbedingte Wertschätzung/Bedingungsfreie positive Beachtung

2.3 Kongruenz

3 Kapitel-Zusammenfassung

Kapitel II Vergleich des Beziehungsangebotes Gesprächspsychotherapie mit anderen Formen psychotherapeutischer Einflussnahme

1 Vergleich der »Ratschläge« für den Therapeuten bei der gesprächspsychotherapeutischen und bei der psychoanalytischen Behandlung

2 Vergleich von Gesprächspsychotherapie und Psychoanalyse aus psychoanalytischer Sicht

3 Vergleich des Forschungsansatzes von Rogers mit der psychoanalytischen Therapieforschung

4 Vergleich des direktiven Standpunktes der Verhaltenstherapie mit dem nondirektiven der Gesprächspsychotherapie

5 Konsequenzen für die Gesprächspsychotherapie und die vergleichende Psychotherapieforschung

6 Das Fremdbild der Gesprächspsychotherapie: Wie stellen psychiatrisch, psychoanalytisch und verhaltenstherapeutisch orientierte Autoren die Gesprächspsychotherapie dar?

Kapitel III Wissenschaftliche Prüfungen des Klientenzentrierten Konzepts und der Wirksamkeit von Gesprächspsychotherapie

1 Möglichkeiten und Grenzen empirischer Psychotherapieforschung

1.1 Auswirkungen der empirisch-wissenschaftlichen Forschung auf die Praxis

1.2 Die sog. Variablenforschung – ein Forschungsansatz, der seinem Gegenstand nicht gerecht wird

2 Auf dem Wege zu einem angemessenen wissenschaftstheoretischen Verständnis des Klientenzentrierten Konzepts und der Gesprächspsychotherapie

2.1 Zur notwendigen Unterscheidung von vier Abstraktionsebenen im Rahmen des Klientenzentrierten Konzepts

2.2 Das Klientenzentrierte Konzept aus systemischer Sichtweise

3 Empirisch-wissenschaftliche Nachweise der Wirksamkeit von Gesprächspsychotherapie

3.1 Ergebnisse empirischer Prüfungen der generellen Wirksamkeit von Gesprächspsychotherapie

3.2 Ergebnisse empirischer Prüfungen der differentiellen Wirksamkeit von Gesprächspsychotherapie

4 Die Wirksamkeit von Gesprächspsychotherapie dargestellt auf der Grundlage von neueren Metaanalysen

5 Zur Ablehnung der sozialrechtlichen Anerkennung der Gesprächspsychotherapie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

6 Wodurch wirkt Gesprächspsychotherapie?

7 Kapitel-Zusammenfassung

Kapitel IV Das Entwicklungs- und Störungsmodell des Klientenzentrierten Konzepts

1 Das Psychotherapiemodell

2 Das Modell der psychischen Entwicklung im Rahmen des Klientenzentrierten Konzepts

3 Das Klientenzentrierte Konzept der psychischen Entwicklung aus der Sicht der modernen Naturwissenschaften

3.1 Der sich selbst aktualisierende Organismus

3.2 Die Selbstaktualisierungstendenz und das »need for positive regard«

3.3 Kongruenz/Inkongruenz

4 Zur Entwicklung von mehr oder weniger »frühen« Störungen

5 Das Krankheitsmodell des Klientenzentrierten Konzepts dargestellt am Beispiel der Psychogenese der neurotischen Störungen

6 Abschließende Bemerkungen

Kapitel V Der »Innere Bezugsrahmen«

1 Die Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte unter besonderer Berücksichtigung des Inneren Bezugsrahmens

2 Die Entwicklung der Selbstexploration im Therapieprozess. Ein Fallbeispiel

3 Die Berücksichtigung der Bewertung von Erfahrung durch den Therapeuten: Rogers’ Gespräch mit Gloria

4 Die Beziehung des Klienten zu seiner Erfahrung und zum Therapeuten – Fallvignetten

5 Die Abbildung des Inneren Bezugsrahmens im Interpersonalen Modell

6 Kapitel-Zusammenfassung

Kapitel VI Indikation und Prognose

1 Zur Notwendigkeit der Indikationsstellung

2 Die Geschichte der Indikationsfrage in der Gesprächspsychotherapie

3 Die Indikation für Gesprächspsychotherapie auf der Grundlage des Klientenzentrierten Konzepts

3.1 Die Bedeutung der Art der Störung, der Art der therapeutischen Intervention, der Art der Therapieziele und der Persönlichkeit von Klient und Therapeut für die Indikationsstellung im Rahmen des Klientenzentrierten Konzepts

3.2 Die Indikationskriterien für eine Gesprächspsychotherapie

3.3 Zusammenfassung

4 Auf der Suche nach empirisch fundierten Merkmalen für Indikation und Prognose

4.1 Indikation und Prognose auf der Grundlage von psychopathologischen Klassifikationen

4.2 Indikation und Prognose auf der Grundlage von psychologischen Tests und Ratingverfahren (Fremdeinschätzungen)

4.3 Indikation und Prognose auf der Grundlage der Beurteilung des therapeutischen Beziehungsangebotes durch den Klienten

4.4 Zum Einsatz von Klienten-Erfahrungsbögen in der therapeutischen Praxis

5 Das Indikationsprofil der Gesprächspsychotherapie

6 Indikation für Gesprächspsychotherapie vor dem Hintergrund der sog. Indikationsmodelle

7 Differentielle Indikation für Gesprächspsychotherapie

8 Kapitel-Zusammenfassung

Kapitel VII Gesprächspsychotherapie in der Praxis

1 Indikation und Prognose in der Einzeltherapie

1.1 Indikationsstellung: Erstinterview

1.2 Differentielle Indikation in der Praxis

2 Wahl des therapeutischen Settings: Einzel-, Gruppen- oder Paartherapie?

2.1 Problemaktivierung als Kriterium für die Wahl des Settings

2.2 Das Kriterium der Ansprechbarkeit für das therapeutische Setting

3 Dauer und Frequenz von Gesprächspsychotherapie

3.1 Behandlungsumfang (Anzahl der Therapiesitzungen)

3.2 Frequenz und Dauer von Gesprächspsychotherapien

Kapitel VIII Das Klientenzentrierte Konzept in der sozialen Arbeit (Beratung)

1 Die Attraktivität des Klientenzentrierten Konzepts für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen

2 Zur Unterscheidung von Beratung und Psychotherapie

3 Zur Verwendbarkeit des Klientenzentrierten Konzepts in der sozialen Arbeit

4 Entwicklung der Klientenzentrierten Gesprächsführung und der Personzentrierten Beratung

4.1 Entwicklung der Klientenzentrierten Gesprächsführung

4.2 Weiterentwicklung der Personzentrierten Beratung

5 Zusammenfassung

Anhang

I Skalen zur Erfassung von Klienten- und Therapeutenverhalten

II Der Bielefelder Klientenerfahrungsbogen (BIKEB)

III Der Gruppen-Erfahrungsbogen (GEB)

Literatur

Sachwortverzeichnis

Einleitung zur 10. Auflage

 

 

 

Dieses Buch ist 1979 zum ersten Mal erschienen. Es stellt die vom amerikanischen Psychologen C. Rogers entwickelte Gesprächspsychotherapie dar, die 2002 im Rahmen des deutschen Psychotherapeutengesetzes als empirisch nachgewiesen wirksam wissenschaftlich anerkannt worden ist.

Viele Kernaussagen der Gesprächspsychotherapie haben Eingang in andere Therapiekonzepte gefunden, dabei aber oft einen nicht unerheblichen Bedeutungswandel erfahren. Dazu gehören das positive Menschenbild, die Ressourcenorientierung und die herausragende Bedeutung der therapeutischen Beziehung.

In diesem Buch wird daher erneut besonderes Gewicht auf die Darstellung der ursprünglichen Konzeption der Gesprächspsychotherapie gelegt: ihre Konzentration auf die therapeutisch wirksame Beziehung, in der der Klient erlebt, dass er in seinem Sich-selbst-Erleben angenommen, empathisch verstanden und nicht bewertet wird.

Dieses Buch versucht aber auch in seiner überarbeiteten 10. Auflage zu verdeutlichen, dass der Weg, den Gesprächspsychotherapeuten vor dem Hintergrund ihres Verständnisses von Psychotherapie und der menschlichen Natur einschlagen, auch ein spezifischer ist.

Die empirische Psychotherapieforschung der letzten drei Jahrzehnte hat immer wieder ergeben, dass es kein Therapieverfahren gibt, das generell wirksamer ist als alle anderen. Es führen offensichtlich viele Wege nach Rom.

Der Weg, den Gesprächspsychotherapeuten einschlagen, ist einer davon. Er ist sicherlich nicht für alle gleich gut begehbar. Das gilt sowohl für Patienten als auch für Psychotherapeuten. Dennoch ist er ein besonderer, klar ausgeschilderter und für viele Patienten und Psychotherapeuten besonders geeigneter. So wird er in diesem Buch beschrieben.

Die folgende Übersicht über die Inhalte der einzelnen Kapitel haben wir aus der Einführung zur 9. Auflage übernommen, ergänzt um Hinweise auf Aktualisierungen und/oder Ergänzungen, wenn solche vorgenommen worden sind.

Im Kapitel I werden die Bedingungen für den psychotherapeutischen Prozess, die Carl Rogers entdeckt hat, dargestellt. Diese Bedingungen beschreiben eine Beziehung, die Menschen zum Erleben eines anderen Menschen, aber auch zum eigenen Erleben haben können.

Ergänzend wird dargestellt, welcher außerordentliche Stellenwert der therapeutischen Beziehung inzwischen auch in anderen Therapieverfahren zugeschrieben wird.

Im Kapitel II werden das Beziehungsangebot, das der Gesprächspsychotherapeut dem Klienten macht, und die Methoden zu seiner Gestaltung mit denen der Psychoanalytiker und denen der Verhaltenstherapeuten verglichen. Es geht in diesem Kapitel nicht um die Psychoanalyse und nicht um die Verhaltenstherapie. Sie sind nur der Hintergrund, vor dem vor allem das Klientenzentrierte Konzept der unbedingten Wertschätzung bzw. Bedingungsfreien Positiven Beachtung beleuchtet wird.

Ergänzt wird dieser Vergleich durch die Darstellung der Gesprächspsychotherapie durch psychiatrische, psychoanalytische und verhaltenstherapeutisch orientierte Autoren. Dieses »Fremdbild« der Gesprächspsychotherapie weist z. T. erhebliche Diskrepanzen zu deren Selbstbild auf.

Im Kapitel III geht es um die wissenschaftlichen Prüfungen des Klientenzentrierten Konzepts und der Effekte von Gesprächspsychotherapien.

Dieses Kapitel hat natürlich eine am neuesten Stand der Psychotherapieforschung orientierte Aktualisierung erfahren. In diesem Kapitel wird auch dargestellt, wie es zur Ablehnung der sozialrechtlichen Anerkennung der Gesprächspsychotherapie durch das Entscheidungsgremium, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), gekommen ist.

Im Kapitel IV wird herausgearbeitet, was wir bezüglich der menschlichen Natur ganz allgemein und bezüglich der Entwicklung von psychischen Krankheitsbildern im Besonderen aus dem Umstand schlussfolgern können, dass psychische Störungen durch Gesprächspsychotherapie behandelt werden können.

Im Kapitel V wird der Prozess der Beziehungsaufnahme zum eigenen Erleben und zum Erleben anderer an Beispielen verdeutlicht. Es geht in diesem Kapitel exemplarisch um die Natur der menschlichen Organisation von Welt- und Selbsterfahrung und damit Selbstentwicklung, um den »Inneren Bezugsrahmen«.

Im Kapitel VI geht es um Fragen der Indikation und Prognose von Gesprächspsychotherapie und damit auch um die Ergebnisse der vergleichenden Psychotherapieforschung.

Das Kapitel VII stellt dar, wie eine Indikationsstellung in der Praxis erfolgen kann und wie mit Hilfe eines Erstinterviews die Rahmenbedingungen einer Gesprächspsychotherapie abgesteckt werden: das geeignete Setting (Einzel-, Gruppen- oder Paartherapie), die erforderliche Dauer (Kurz-, Normal- oder Langzeittherapie) und die Therapiefrequenz.

Das Kapitel ist im Hinblick auf die Literatur, die eine praxisbezogene Darstellung der Gesprächspsychotherapie beinhaltet, aktualisiert worden.

Im Kapitel VIII wird besprochen, wie auf der Grundlage des Klientenzentrierten Konzepts soziale Arbeit geleistet werden kann. Dieses Kapitel wurde aktualisiert im Hinblick auf die erfolgte Weiterentwicklung der Klientenzentrierten Gesprächsführung und der personenzentrierten Beratung.

Abschließend kommen wir nicht umhin, die Leser auf ein Namensproblem hinzuweisen: Der Name »Gesprächspsychotherapie« ist die in Deutschland eingeführte Bezeichnung für die von Carl Rogers begründete »Client-Centered Therapy«. In Österreich und in der Schweiz ist die Bezeichnung »Personzentrierte Psychotherapie« gebräuchlicher als Gesprächspsychotherapie. Weiterentwicklungen der Client-centered Therapy, wie die »Emotion-Focused Therapy« (Emotionsfokussierte Therapie), stellen die Erfahrung bzw. das Erfahren im therapeutischen Prozess (Experiential Therapy) ins Zentrum der Betrachtung. Das hat dazu geführt, dass der internationale Dachverband, der auch die Gesprächspsychotherapie vertritt, den Namen »Person centered & Experiential Psychotherapy and Counseling« trägt.

Aus den verschiedenen Namen ergibt sich jedoch kein Zuordnungsproblem: Gesprächspsychotherapie gehört zu humanistischen Therapieansätzen.

Aber auch in diesem Buch gibt es ein Benennungsproblem. In den frühen Übersetzungen der Schriften von Rogers wurde ein Aspekt der therapeutischen Beziehung mit »unbedingter Wertschätzung« bzw. »bedingungsfreier Wertschätzung« übersetzt. Wir haben diesen Begriff in den vorangegangenen Auflagen auch so übernommen. Heute sind wir der Ansicht, dass es zutreffender ist, anstelle von »unbedingter Wertschätzung« von »Bedingungsfreier Positiver Beachtung« zu sprechen. In diesem Buch benutzen wir beide Bezeichnungen synonym.

Hamburg und Braunschweig

Im Herbst 2015

Eva-Maria Biermann-Ratjen, Jochen Eckert, Hans-Joachim Schwartz

Kapitel I Das gesprächspsychotherapeutische Beziehungsangebot

 

 

 

Das Kapitel behandelt die sechs nach Carl Rogers (1957) notwendigen und hinreichenden Bedingungen für einen psychotherapeutischen Prozess und das gesprächpsychotherapeutische Beziehungsangebot.

Rogers’ wichtigster Beitrag zur Therapieforschung ist seine Entdeckung, dass dann, wenn eine therapeutische Beziehung von einer bestimmten Qualität vorliegt, Inkongruenzen (Symptome) reduziert bzw. aufgehoben werden und positive Selbstkonzeptentwicklungen bzw. Persönlichkeitsveränderungen eintreten.

Die Einsicht, dass die Qualität der therapeutischen Beziehung von ausschlaggebender Bedeutung für den Therapieerfolg ist, vertreten seit längerem auch empirische Psychotherapieforscher: »The strongest evidence linking process to outcome concerns the therapeutic bond or alliance, reflecting more than 1000 process-outcome findings« (Orlinsky, Grawe, Parks, 1994, S. 360).

Inzwischen wird die Bedeutung der therapeutischen Beziehung für den Therapieprozess und -erfolg grundsätzlich anerkannt und zur Kenntnis genommen, es werden ihr sogar eigene Monographien gewidmet, z. B. »Psychotherapy Relationships That Work« (Norcross, 2011, 2. Aufl.) oder das zweibändige »Handbuch der therapeutischen Beziehung« (Hermer & Röhrle, 2008).

Allerdings wird dabei die Bedeutung der therapeutischen Beziehung für den therapeutischen Prozess in Abhängigkeit von dem jeweiligen therapeutischen Paradigma unterschiedlich gesehen bzw. gewertet. Für bestimmte therapeutische Verfahren, z. B. in der Verhaltenstherapie, ist das Vorliegen einer »guten therapeutischen Beziehung« nur die Voraussetzung für die Anwendung der »eigentlichen«, d. h. meist störungsspezifischen, Interventionen. Die therapeutische Beziehung wird zwar als notwendig, nicht aber als ausreichend erachtet.

Dies ist in der klassischen Gesprächspsychotherapie anders: Wenn das gesprächspsychotherapeutische Beziehungsangebot zum Tragen kommt, d. h. wenn es vom Patienten wahr- und angenommen wird, dann ist es auch ausreichend und bewirkt therapeutische Veränderungen. Diese Auffassung findet der Leser im vorliegenden Buch dargestellt.

1          Die notwendigen und hinreichenden Bedingungen für den psychotherapeutischen Prozess

Carl Rogers hat im Jahre 1957 die »notwendigen und hinreichenden Bedingungen für Persönlichkeitsveränderung durch Psychotherapie« beschrieben. Er hat auf der Grundlage der Erfahrungen, die er in vielen Jahren des psychotherapeutischen Umgangs mit Menschen, die psychotherapeutische Hilfe benötigten, gemacht hat, allgemeine Voraussetzungen klar definierbarer und operationalisierbarer Art abgeleitet, die die notwendigen und hinreichenden Bedingungen für konstruktive Persönlichkeitsveränderungen in einem psychotherapeutischen Prozess beinhalten.

Carl Rogers verstand unter konstruktiver Persönlichkeitsveränderung das, was, wie er sagt, Kliniker übereinstimmend begreifen als bessere Integration, weniger innere Konflikte, Freisetzung von Kräften für den Einsatz für eine erfolgreichere und befriedigendere Lebensgestaltung sowie Verhaltensänderung in Richtung auf Verhaltensweisen, die allgemein als reifer angesehen werden.

Die sechs Bedingungen, die gegeben sein und über eine gewisse Zeitspanne Bestand haben müssen, wenn sich eine konstruktive Persönlichkeitsveränderung in einer Psychotherapie entwickeln soll, sind:

1.    Zwei Menschen haben einen psychologischen Kontakt: Sie reagieren aufeinander, machen einander etwas aus, »each makes some perceived difference in the experiential field of the other« (Rogers, 1957, S. 96). Dieses »Sich-etwas-aus-dem-Anderen-machen« muss nicht bewusst sein, und der eine muss die Bedeutung, die er für den anderen hat, nicht unbedingt sicher ausmachen können. Die Beziehung muss aber da sein.

2.    Der eine Mensch, der Klient, ist inkongruent: mit sich selbst uneins, verletzlich, ängstlich. Er ist mit einem Erleben oder Empfinden beschäftigt, das nicht zu seinem Selbstbild passt.

     Rogers nimmt an, dass jeder Mensch ein Selbstkonzept hat, ein Abbild vom eigenen Erleben, in das nicht jede Erfahrung integriert wird. Er nennt einen Zustand, in dem eine Erfahrung nicht in das Selbstbild integriert werden kann, einen Zustand von Inkongruenz.

     Wenn sich der Klient der Inkongruenz nicht bewusst ist, dann ist er verletzbar; wenn er sie ahnt, dann befindet er sich in einem Spannungszustand, der als Angst bekannt ist.

3.    Der andere Mensch, der Therapeut, ist, was die Beziehung zum Klienten anbelangt, kongruent, mit sich selbst eins oder integriert. So kann er in dieser Beziehung »echt« sein, »real« er selbst sein (»genuine«). Sein tatsächliches Erleben stimmt mit dem überein, was er von seinem Erleben wahrhaben kann. Es ist für ihn möglich, sich seines gesamten Erlebens in der Beziehung zum Klienten bewusst zu werden. Das Gegenteil wäre eine bewusste oder unbewusste »Fassade«, d. h., der Therapeut wäre damit befasst, Teile seines Erlebens in der Beziehung zum Klienten bewusst oder unbewusst nicht wahrzuhaben. Echtheit in diesem Sinne ist für den konkreten Zeitpunkt des Kontaktes mit dem Klienten herstellbar, und zwar auch dann, wenn der Therapeut Empfindungen hat, von denen er annimmt, dass sie für den Klienten und seine Entwicklung nicht günstig sind.

4.    Der Therapeut erlebt sich als dem Klienten ohne Bedingungen zugewandt (»the therapist experiences unconditional positive regard for the client«, Rogers, 1957, S. 96).Er kann die Erfahrungen des Klienten, weil sie Bestandteil dieses Menschen sind, annehmen, so dass er nicht denken muss: »Ich mag dich, weil du so und nicht anders bist«. Das Gegenteil wäre: »In diesem Punkt finde ich dich gut, in diesem nicht, du tust also gut daran, so zu sein, wie ich dich gut finde«. Diese unbedingte Wertschätzung des Klienten entspricht nicht einem Bedürfnis des Therapeuten, hat ihre Quelle z. B. nicht darin, dass der Therapeut seinen Klienten mag oder dass er ein guter Therapeut sein möchte. Rogers stellt sehr deutlich dar, dass die Bedingung »unconditional positive regard« dann als gegeben angesehen werden kann, wenn sich ihr Effekt zeigt: dass nämlich der Klient dazu kommt, intensiver über sich selbst nachzudenken und sich um die eigene Erfahrung zu kümmern (und nicht um eine »gute Beziehung« zum Therapeuten). Der Klient kann dann als selbständige, vom Therapeuten deutlich getrennte (separate) Person dem Prozess der eigenen Erfahrung nachgehen, in welche Richtung auch immer, ohne sich der Gefahr ausgesetzt zu sehen, die unbedingte Wertschäzung des Therapeuten zu verlieren. Dieses bedingungsfreie Annehmen des Klienten, was auch immer er »ist«, so betont Rogers ausdrücklich, könne natürlich nur ein Ziel sein, das immer anzustreben, aber nur theoretisch zu erreichen sei (»would never exist except in theory«, Rogers, 1957, S. 98).

5.    Der Therapeut erfährt auf dem Wege der Einfühlung (empathy) das Erleben des Klienten in dessen Innerem Bezugsrahmen und er bemüht sich, dem Klienten die Erfahrungen, die er, der Therapeut, auf diesem Wege macht, mitzuteilen.

     Die Einfühlung des Therapeuten führt zu einem genauen Verstehen dessen, was der Klient von seinen eigenen Erfahrungen wahrnimmt, so genau, als handelte es sich um eigene Erfahrungen. Die Einfühlung des Therapeuten ist von dem Bewusstsein begleitet, dass es eben nicht die eigenen Erfahrungen, sondern die eines anderen Menschen sind, in die er sich einfühlt. Geht dieses Bewusstsein verloren, dann werden die Gefühle des Klienten zu den eigenen Gefühlen des Therapeuten. Der Therapeut ist dann mit dem Klienten identifiziert.

     Besonders dann, wenn es sich beim Klienten um verwirrende Gefühle handelt, sagt Rogers, werde deutlich, dass die Einfühlung des Therapeuten zur Klärung des Erlebens des Klienten beitragen soll und dass nicht ein unreflektierbares Miterleben der Gefühle des Klienten gemeint ist – geteilte Verwirrung ist keine Einfühlung.

6.    Der Klient nimmt zumindest in Ansätzen wahr, dass ihn der Therapeut empathisch versteht und – ohne ihm Bedingungen zu stellen – wertschätzt.

In Darstellungen der Klientenzentrierten Psychotherapie werden diese sechs notwendigen und hinreichenden Bedingungen für das Ingangsetzen und die Aufrechterhaltung des psychotherapeutischen Prozesses oft, leicht und gern reduziert auf die Darstellung der drei sog. »Therapeutenvariablen« (vgl. Kap. II.6): Kongruenz, unbedingte Wertschätzung und einfühlendes Verstehen, wobei letztere auch noch gern gleich gesetzt wird mit ihrer operationalen Definition als »Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte« (vgl. Kap. III). Man wird aber der Psychotherapiekonzeption von Rogers nicht gerecht, wenn man in ihr nur eine Abstraktion des »Therapeutenverhaltens« sieht. Mindestens ebenso wesentlich zum Verständnis dieses Konzepts sind die Abstraktionen der psychologischen Voraussetzungen, die Personen erfüllen, die psychotherapierbar sind:

1.    Der Klient ist kontaktfähig: Der Therapeut bewirkt eine wahrnehmbare Veränderung des Erfahrungsfeldes des Klienten.

2.    Der Klient ist inkongruent und spürt das auch in irgendeiner Art und Weise: als mit sich selbst uneins sein, sich nicht verstehen, sich nicht akzeptieren und/oder in der Form von Gespanntheit, die Angst genannt wird.s

3.    Der Klient nimmt zumindest in Ansätzen wahr, dass ihn der Therapeut in seinem Erleben einfühlend versteht und ohne Bedingungen akzeptiert.

In diesen häufig vernachlässigten Bedingungen fasst Rogers »abstrakt« zusammen:

1.    was menschliche Entwicklung zu besserer Integration (s. o.) durch Psychotherapie zur Voraussetzung hat, nämlich Kontakt;

2.    welcher Art der Entwicklungsstillstand ist, der durch Psychotherapie behoben werden kann, nämlich Inkongruenz, und wie diese erfahren wird, und

3.    welcher Art der Kontakt ist, durch den Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht wird, nämlich ein Kontakt, in dem sich eine Person als in ihrem Erleben empathisch verstanden und ohne Bedingungen wertgeschätzt erfährt.

Die eigentliche Entdeckung C. Rogers‘ ist nicht in der Abstraktion von operational definierbaren »Therapeutenvariablen« zu sehen. Vielmehr ist es die Entdeckung, dass Menschen, wenn sie in einer Psychotherapie ihren eigenen Weg gehen dürfen, das Ziel verfolgen, das Selbst zu werden, das sie in Wahrheit sind. Unter der Bedingung von unbedingt positiver empathischer Beachtung entwickeln sie ihr Selbstkonzept, ihre Identität, werden mit sich selbst identisch (vgl. Rogers, 1983). So wie S. Freuds wesentliche Entdeckung nicht in der des Unbewussten und seiner Inhalte zu sehen ist, sondern in der Entdeckung der Entwicklung von Übertragung und Widerstand gegen das Bewusstwerden von Erfahrung in einem therapeutischen Kontakt, so ist die wesentliche Entdeckung von C. Rogers die Selbstkonzeptentwicklung im psychotherapeutischen Prozess.

Die Bedingungen für diese Entwicklung des Selbstkonzepts sollen im Folgenden ausführlicher beschrieben werden.

C. Rogers definiert sie folgendermaßen: Der Therapeut ist im Kontakt mit dem Erleben des Klienten kongruent, unbedingt wertschätzend und empathisch. Der Therapeut hat also eine bestimmte Art von Beziehung zum Klienten bzw. macht ihm ein Beziehungsangebot, das durch Kongruenz, unbedingte Wertschätzung und Empathie charakterisiert ist.

Kongruenz, unbedingte Wertschätzung und Empathie werden in der Literatur häufig als die Kern- oder Basis-Variablen des Therapeuten bezeichnet; und es werden für sie zum Teil auch andere Namen verwendet.

Im allgemeinen Sprachgebrauch gilt eine Beziehung als dadurch gekennzeichnet, dass zwei Menschen emotional aufeinander reagieren, wobei jeder für sich bestimmte Gefühlszustände anstrebt, deren Erreichung von den Gefühlen und dem diesen entsprechenden Verhalten des je anderen abhängig ist.

In der therapeutischen Beziehung hat der Therapeut das Ziel, für den Klienten Wertschätzung zu empfinden, was auch immer der Klient erlebt. Und dieses Gefühl der unbedingten Wertschätzung strebt der Therapeut nicht sich selbst und nicht dem Klienten zuliebe an, sondern im Dienst der Persönlichkeitsentwicklung des Klienten. Dass das Gelingen einer solchen Arbeitsbeziehung auch für den Therapeuten eine durchaus angenehme Erfahrung ist und dass diese Arbeitsbeziehung auch eine echte und unter Umständen sehr tiefe, wirkliche Beziehung ist, ändert nichts daran, dass sie eine ist, die vom Therapeuten nicht um ihrer selbst willen, sondern um des Therapieprozesses willen angestrebt wird.

Wir werden im Folgenden die drei Komponenten des therapeutischen Beziehungsangebots darstellen, und zwar aus didaktischen Gründen in einer anderen Reihenfolge, als sie von Rogers entsprechend seiner Einschätzung ihrer Unabdingbarkeit aufgeführt worden sind.

2          Die Definition des gesprächspsychotherapeutischen Beziehungsangebotes

2.1        Empathie

Dieser Aspekt des therapeutischen Beziehungsangebotes wird in der deutschsprachigen Literatur auch als »Einfühlendes Verstehen« (Bommert, 1987) bezeichnet und vielfach mit seiner operationalen Definition als »Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte (VEE)« (Tausch, 1973) oder »Reflektieren von Gefühlen« (Minsel & Langer, 1974) gleichgesetzt. Rogers (1959, S. 210 f./1987) beschreibt ihn folgendermaßen:

Der Zustand der Einfühlung oder des Sich-Einfühlens besteht darin, den Inneren Bezugsrahmen eines anderen genau wahrzunehmen, unter Einschluss der dazugehörigen gefühlsmäßigen Komponenten und Bedeutungen, so als ob man selbst der andere wäre, ohne aber jemals den Als-ob-Zustand zu verlassen. In diesem Sinne bedeutet es, den Schmerz oder die Freude eines anderen zu erfühlen, so wie er sie fühlt, und deren Ursachen wahrzunehmen, wie er sie wahrnimmt, aber ohne jemals die Erkenntnis zu verlieren, dass es so ist, als ob ich verletzt oder froh wäre usw. Wenn diese Als-ob-Eigenschaft verloren geht, handelt es sich um den Zustand der Identifikation – und nicht mehr um Empathie.

In einem späteren Aufsatz gibt Rogers (1976, Übersetzung in Jankowski, Tscheulin, Fietkau & Mann, 1976, S. 33–51) eine erweiterte Definition von Empathie. Er versucht dabei unter Rückgriff auf das Experiencing-Konzept von Gendlin (1962) genauer zu beschreiben, worauf sich die Einfühlung bezieht:

Die als empathisch-einfühlend bezeichnete Möglichkeit, mit einem anderen Menschen zusammen zu sein, hat verschiedene Aspekte. Sie bedeutet, die persönliche Wahrnehmungswelt eines anderen zu betreten und völlig in ihr zu Hause zu sein. Sie umfasst jeden Augenblick Empfindsamkeit für die wechselnden Gefühlsbedeutungen, die in diesem anderen Menschen strömen, für Angst oder Wut, Zärtlichkeit oder Verwirrung oder was auch immer er oder sie gerade an Erleben erfährt. Sie bedeutet, zeitweise in seinem Leben zu leben, sich darin vorsichtig und, ohne Urteile zu fällen, zu bewegen und die Gefühlsbedeutungen, deren er sich kaum bewusst ist, zu erfühlen, damit aber nicht zu versuchen, Gefühle aufzudecken, deren sich der andere völlig unbewusst ist, denn das wäre zu bedrohlich. Einfühlung schließt das Mitteilen deiner Gefühle bezüglich seiner Erlebniswelt mit ein, da du Elemente, denen der andere furchtsam gegenübersteht, unvoreingenommen und unerschrocken betrachtest. Es bedeutet, regelmäßig mit ihm die Genauigkeit deiner Sinneswahrnehmungen zu prüfen und dich durch die erhaltenen Antworten leiten zu lassen. Du bist für den anderen in seiner inneren Welt ein vertrauensvoller Gefährte. Indem du die Gefühlsbedeutungen in dem Strom seines Erlebens aufzeigst, hilfst du dem anderen, diese wertvolle Beziehung zum inneren Erleben aufzunehmen, die Gefühlsbedeutungen erlebnismäßig vollständiger zu erfahren und im Erleben (experiencing) weiterzukommen. Mit einem anderen Menschen in dieser Weise zusammen zu sein bedeutet, dass du in dieser Zeit die Sichtweisen und Werthaltungen, an die du dich selbst hältst, beiseitelegst, um ohne Vorurteil die Erlebniswelt des anderen zu betreten. In gewissem Sinne heißt dies, dass du dein Selbst zurückstellst, und dies kann nur jemand, der in sich selbst stabil genug ist, um zu wissen, dass er sich selbst nicht verlieren wird in der Erlebniswelt des anderen, die sich als fremd und bizarr herausstellen kann, und dass er ohne Schwierigkeiten in seine eigene Welt zurückkehren kann, wann er es will (Hervorhebungen d. die Verfasser).

Rogers spricht hier von der persönlichen Wahrnehmungswelt des Klienten, in der Erfahrungen gefühlte Bedeutungen haben, bewertet sein können und mehr oder weniger zugelassen sein können. Er bezieht sich dabei ausdrücklich auf Gendlin (1962; 1978; 1981). Dessen Arbeiten sind von Bense (1977) sowie von Bommert und Dahlhoff (1978), aber auch von Wild-Missong (1983) im deutschsprachigen Raum bekannt gemacht worden (vgl. auch Keil, 2002).

Gendlin betont, dass sich der Mensch in einem ständigen Erlebensfluss befindet. Er nennt ihn »experiencing«. Er bevorzugt diesen Ausdruck gegenüber dem Terminus »experience«, ebenso wie er (in Wien aufgewachsen) es als zutreffender bezeichnet, vom Fühlen als von Gefühlen zu sprechen1, um den Prozess- oder Flusscharakter des inneren Erlebens zu verdeutlichen, den er auch den »Stoff« nennt, aus dem die Person besteht. Das Individuum kann sich jederzeit diesem innerlichen Fühlen zuwenden. Gendlin nennt das die Möglichkeit zum »direct referent«. In der Konzentration auf das eigene innere Fühlen (Focusing) tauchen Körperempfindungen, Vorstellungen, Gedanken, Gefühle und Worte auf, die aufeinander bezogen sind, sich gegenseitig Sinn bzw. Bedeutung geben. Sie sind Formen, in denen sich das Fühlen symbolisiert (Symbolisierungsprozess), d. h., dem Bewusstsein zugänglich wird. Im Symbolisierungsprozess geschieht also die Bewusstwerdung, die Reflexion von Erfahrung. Wenn im Symbolisierungsprozess eine im Augenblick gegebene Erfahrung und ihre Bedeutung im Sinne eines: »Das ist es, was mich bewegt!« klar wird, tritt eine auch körperlich spürbare Entspannung ein. Gendlin betont sehr, dass jeder Mensch im und am eigenen Körper spüren kann, ob und dass es ihm gelingt, seines Erlebens gewahr zu werden, und dass es nicht »sheer emotions« sind, die symbolisiert werden, sondern Erfahrungen, die uns auch emotional bewegen und uns damit ihre Bedeutung enthüllen. Auf diesen »Stoff« der Persönlichkeit des Klienten, in der einen oder anderen Form symbolisiert und in der einen oder anderen Form, z. B. verbal oder a-verbal, zum Ausdruck gebracht, richtet sich die Empathie des Therapeuten.

Die Mitteilung des Therapeuten an den Klienten in sprachlicher Form, dass er ihn auf dem Wege der Einfühlung verstanden hat, wird seit Tausch, Eppel, Fittkau und Minsel (1969) die »Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte« genannt.

Für deren Einschätzung – der operational definierten Empathie des Therapeuten – gibt es Skalen (s. S. 20 f).

Neben der Beschreibung des sog. »Therapeutenverhaltens« auf den einzelnen Stufen enthält die Skala von Tausch (vgl. Tausch, 1973, S. 80) zwei Anweisungen:

1.    Die Verbalisierungen des Therapeuten sollen möglichst die »persönlich-emotionalen Erlebnisinhalte« des Klienten aufgreifen, seine »Gefühle, gefühlsmäßige[n] Bewertungen von Ereignissen, Wünschen, Interessen, [sein] Erleben der eigenen Person und [sein] Erleben der Wirkung der eigenen Person auf andere Menschen«.

2.    Der Therapeut soll möglichst alle »wesentlichen« persönlich-emotionalen Inhalte des Erlebens des Klienten ansprechen (Stufe 12 der VEE-Skala).

Wie eine Reihe von Untersuchungen gezeigt hat, sind sich Beurteiler, die unabhängig voneinander einen Therapieausschnitt einschätzen, in der Regel sehr einig darüber, auf welchem Punkt der Skala das zu beurteilende Therapeutenverhalten einzuordnen ist. Offenbar ist eine solche Einordnung sogar dann möglich, wenn nur die Therapeutenäußerung vorliegt, d. h., wenn die vorangegangene Klientenäußerung, auf die sich die Mitteilung des einfühlenden Verstehens des Therapeuten bezieht, fehlt (Truax, 1966).

Bezüglich der Nützlichkeit der Skala, vor allem in Hinblick auf ihre Validität, sind in der Vergangenheit viele Zweifel geäußert worden. Die weitestgehende Kritik wirft die Frage auf, ob das dem Einsatz solcher Skalen zugrunde liegende wissenschaftstheoretische Verständnis überhaupt eine geeignete Basis zur adäquaten Beantwortung von Fragen im Bereich Psychotherapie ist (vgl. Kwiatkowski, 1980).

Es scheint dennoch so zu sein, dass das, was mit der Skala »Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte« (VEE) gemessen wird, ein relativ sicherer Indikator für das Vorliegen von Empathie ist. Wenn der Therapeut mit dem Klienten über dessen persönlich-emotionale Erlebnisinhalte sprechen kann, hat er sich wahrscheinlich empathisch in das Erleben des Klienten eingefühlt. Beurteiler, die mit dem Konzept Empathie vertraut gemacht worden sind und eine gute Wahrnehmung für zwischenmenschliche Beziehungen haben, kommen zu übereinstimmenden Beurteilungen bezüglich des Ausmaßes von einfühlendem Verstehen, das ein Therapeut aufbringt.

In funktionalem Sinne dient die Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte durch den Therapeuten der Förderung der Selbstexploration des Klienten.

Dieser funktionale Zusammenhang ist theoretisch begründet und empirisch gesichert: In den Überlegungen zur Grundlegung der Gesprächspsychotherapie (vgl. Rogers, 1959; 1987) wird ein Individuum dann behandlungsbedürftig, wenn zwischen seinem Selbst und seiner Erfahrung Inkongruenz besteht. Das Selbst eines Individuums wird verstanden als »organisierte, in sich geschlossene Gestalt. Diese beinhaltet Wahrnehmungscharakteristiken des Ich, die Wahrnehmungen der Beziehungen zwischen dem Ich und anderen und verschiedenen Lebensaspekten, einschließlich der mit diesen Erfahrungen verbundenen Werte« (Rogers, 1959; 1987, S. 26). Im Zustand der Inkongruenz werden Erfahrungen, die nicht mit dem Selbst zu vereinbaren sind, »abgewehrt«, z. B. verzerrt wahrgenommen, teilweise oder ganz dem Bewusstsein vorenthalten (vgl. Bommert, 1987, S. 34). Auf diese Zusammenhänge wird im Kapitel IV genauer eingegangen.

Das empathische Verstehen des Therapeuten soll dazu führen, dass der Klient seine Erfahrung genau und vollständig wahrnimmt, eine Abstimmung vornimmt zwischen der Erfahrung und dem Konzept, das er von sich selbst hat.

Es gilt als wissenschaftlich hinreichend bewiesen, dass die Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte, wenn sie Ausdruck des empathischen Verstehens des Therapeuten ist, die Selbstexploration des Klienten fördert. Diese kann als Indikator für die Intensität angesehen werden, mit der sich der Klient mit der Kompatibilität seiner Erfahrung mit seinem Selbstkonzept auseinandersetzt.

Skala zur Beurteilung des Merkmals »Verbalisierung persönlich-emotionalerErlebnisinhaltedes Klienten durch den Psychotherapeuten« (»VEE-Skala«) (nach Tausch, R., Eppel, H., Fittkau, B. & Minsel, W.-R., 1969).

 

Bitte beurteilen Sie anhand der nachfolgenden Beurteilungsskala von 1 bis 12, in welchem Ausmaß der Psychotherapeut die persönlich-emotionalen (persönlich-gefühlsmäßigen) Erlebnisse verbalisiert. Lassen Sie sich bitte bei Ihrer Beurteilung nicht durch die folgende Ablehnung oder Zustimmung des Klienten beeinflussen. Bitte ordnen Sie jede Therapeutenäußerung derjenigen Stufe zu, die Ihrer Meinung nach für die Äußerung am zutreffendsten ist.

 

Stufe 1

Stufe 2:

Keine Verbalisierung der vom Klienten ausgedrückten persönlich-emotionalen Inhalte des Erlebens durch den Psychotherapeuten. Auch keine Äußerung über irgendwelche vom Klienten vorgebrachten äußeren Sachverhalte. Die Äußerung besteht etwa aus einer Belehrung oder Ermahnung.

 

Stufe 3

 

Stufe 4:

Keine Verbalisierung der vom Klienten ausgedrückten persönlich-emotionalen Inhalte des Erlebens durch den Psychotherapeuten. Jedoch Äußerung über irgendwelche vom Klienten vorgebrachten äußeren Sachverhalte.

 

Stufe 5

 

Stufe 6:

Verbalisierung eines oder einiger nebensächlicher vom Klienten ausgedrückter Erlebnisinhalte. Es werden nicht diejenigen Erlebnisinhalte vom Psychotherapeuten verbalisiert, auf die der Klient in seiner Äußerung das Hauptgewicht legte; z. B. bezieht sich der Psychotherapeut ausschließlich auf einen Inhalt, den der Klient nur als Beispiel für den Hauptinhalt des Erlebens brachte.

 

Stufe 7

 

Stufe 8:

Verbalisierung eines Teiles der wesentlichen, vom Klienten ausgedrückten persönlich-emotionalen Inhalte des Erlebens durch den Psychotherapeuten. Es fehlen aber andere wesentliche Erlebnisinhalte.

 

Stufe 9

 

Stufe 10:

Verbalisierung des überwiegenden Teiles der wesentlichen vom Klienten ausgedrückten persönlich-emotionalen Inhalte des Erlebens durch den Psychotherapeuten; es sind aber noch nicht alle wesentlichen Erlebnisinhalte berücksichtigt.

 

Stufe 11

 

Stufe 12:

Verbalisierung in genauer Form aller wesentlichen vom Klienten geäußerten persönlich-emotionalen Inhalte des Erlebens durch den Psychotherapeuten.

 

Anmerkung: Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist nur jede 2. Stufe definiert.

Eine operationale Definition der Selbstexploration (SE) in der Form einer Messskala geht auf Truax (1961) zurück. Eine deutsche Version stammt von Tausch, Eppel, Fittkau und Minsel (1969, s. S. 21).

In empirischen Untersuchungen sind stets substantielle korrelative Zusammenhänge von verschiedenen Erfolgsmaßen, d. h. den gemessenen Veränderungen, die Klienten in der Therapie erfahren haben, mit dem Merkmal Selbstexploration gefunden worden. Das Therapeutenmerkmal »Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte« korrelierte zwar mit der Selbstexploration, nicht aber oder nur in geringem Maß mit Therapieerfolgsmaßen (z. B. Tausch, 1973; Übersichten geben dazu: Schwab, 1984; Sauer, 1993).

Im Rahmen der neueren klinischen Bindungsforschung (vgl. Strauß et al., 2002) ist von Fonagy et al. (1998) das Konzept des »Reflective Functioning« (RF) in Form einer Skala operationalisiert (Reflective Self Functioning Scale) worden. RF »bezieht sich auf die Fähigkeit, sowohl die eigene Person als auch die der anderen in Begriffen von Intentionaliät bzw. mentalem (d. h., geistig-seelischem) Befinden wahrzunehmen und zu verstehen (Gedanken, Meinungen, Absichten, Wünsche) und über das Verhalten entsprechend nachzudenken (Reflexivität)« (Daudert, 2002, S. 54). Validitätstudien zeigten u. a., dass das Niveau von RF bei Müttern ein Prädiktor für die Entwicklung der Fähigkeit zu Metakognitionen bei ihren Kindern ist (Daudert, 2002).

Zusammenfassung: Empathie

Fassen wir zusammen: Empathie bedeutet, sich in das Erleben eines anderen so genau einzufühlen und es dadurch so genau wahrzunehmen, als ob es das eigene Erleben wäre – ohne aber jemals diesen »Als-ob-Status« zu verlassen.

Die Verbalisierung der emotionalen Erlebnisinhalte des Klienten durch den Therapeuten kann als Indikator für das Vorliegen von Empathie angesehen werden.

Empathie hat die Funktion, die Selbstexploration des Klienten als einen wesentlichen Bestandteil des therapeutischen Prozesses zu fördern. Empathie darf nicht mit Verständnisvollsein im Sinne einer humanen Haltung oder einer guten Beziehung verwechselt werden.

2.2        Unbedingte Wertschätzung/Bedingungsfreie positive Beachtung

Ein wesentlicher Aspekt des empathischen Verstehens besteht darin, die eigenen Sichtweisen und Werthaltungen beiseite zu legen und ohne Vorurteil die Erlebniswelt des Klienten zu betreten.

Wenn ein Therapeut zu seinem Klienten sagt: »Sie können offenbar keine Spannungen aushalten!« mag das zwar inhaltlich richtig sein, d. h., genau das zum Ausdruck bringen, was der Klient gerade fühlt. Der Klient wird diese Verbalisierung seines emotionalen Erlebnisinhaltes durch den Therapeuten aber kaum annehmen können, wenn der Therapeut dieses Erleben z. B. lächerlich, unmännlich, kindisch findet oder in einer anderen Art und Weise ablehnt und das dem Klienten, z. B. durch seinen Tonfall, vermittelt. Empathische Äußerungen, die ja zum Ziel haben, die Selbstexploration des Klienten zu fördern, müssen von einer bestimmten emotionalen Qualität sein. Diese Erfahrung hat Rogers in der Formulierung der therapeutischen Bedingung »Unbedingte Wertschätzung« berücksichtigt. »Unbedingte Wertschätzung« bzw. »bedingungsfreie positive Beachtung« bedeutet: Der Therapeut kann den Klienten in seinem Erleben akzeptieren, und zwar so, dass er spüren kann, dass er sich dem Klienten positiv zugewandt fühlt.

Skala zur Einschätzung des Ausmaßes der »Selbstexplorationdes Klienten« (nach Tausch et al., 1969).

 

Stufe 1:

Der Klient sagt nichts über sich selbst, weder über sein Verhalten noch über sein inneres Erleben. Er spricht ausschließlich über Tatbestände, die unabhängig von seiner Person sind.

 

Stufe 2:

Der Klient berichtet nichts über sich selbst, weder über sein Verhalten noch über sein Erleben. Er erzählt jedoch von Personen und/oder Sachen, die zu ihm in einer Beziehung stehen (z. B. von seinen Eltern, seinem Auto).

 

Stufe 3:

Der Klient berichtet von äußeren Vorgängen und auch von seinem eigenen Verhalten, jedoch ohne von seinen spezifisch persönlichen inneren Erlebnissen zu sprechen, die dazu in Beziehung stehen.

 

Stufe 4:

Der Klient berichtet von äußeren Vorgängen und auch von seinem eigenen Verhalten, jedoch ohne von spezifisch persönlichen inneren Erlebnissen zu sprechen, die im Zusammenhang damit stehen. Man kann jedoch annehmen, dass das Berichtete für ihn mit Gefühlen verbunden oder für ihn von ziemlicher Bedeutung ist.

 

Stufe 5:

Der Klient berichtet über sein eigenes Verhalten oder äußere Vorgänge und über die spezifisch persönlichen inneren Erlebnisse, die dazu in Beziehung stehen. Der überwiegende Teil der Aussage besteht in der Schilderung seines Verhaltens oder äußerer Ereignisse; seine spezifisch persönlichen inneren Erlebnisse werden nur kurz erwähnt.

Stufe 6:

Der Klient berichtet über sein eigenes Verhalten oder äußere Vorgänge und über die spezifisch persönlichen inneren Erlebnisse, die dazu in Beziehung stehen. Der Inhalt der Aussage besteht überwiegend aus der Schilderung seiner inneren Erlebnisse.

 

Stufe 7:

Der Klient berichtet überwiegend von seinen spezifisch persönlichen inneren Erlebnissen. Zusätzlich ist ein Ansatz zu erkennen, seine inneren Erlebnisse weiter zu klären: etwa sie in neuen Zusammenhängen zu sehen, sich zu fragen, woher gewisse Einstellungen kommen, Widersprüche zu entdecken u. ä.

 

Stufe 8:

Der Klient schildert ausführlich seine spezifisch persönlichen inneren Erlebnisse. Das Suchen nach neuen Aspekten und Zusammenhängen in seinem inneren Erleben kommt deutlich zum Ausdruck.

 

Stufe 9:

Der Klient schildert ausführlich seine spezifisch persönlichen inneren Erlebnisse. Es wird deutlich, dass er neue Aspekte und Zusammenhänge in seinem inneren Erleben findet.

Spürt der Klient, dass er vom Therapeuten nicht ohne Bedingungen akzeptiert wird, stagniert er in seinem Prozess der Selbstexploration. Er muss sich dann mit diesen Bewertungen durch den Therapeuten auseinandersetzen, auf die er emotional reagiert, so dass kaum Raum bleibt zur Auseinandersetzung mit der Beziehung, die er zu sich selbst hat.

Die »unbedingte Wertschätzung« bzw. »bedingungsfreie positive Beachtung« ist die Bedingung für den therapeutischen Prozess auf der Seite des Therapeuten, die den Raum für die Auseinandersetzung des Klienten mit der eigenen emotionalen Bewertung des eigenen Erlebens sichert2. In diesem Sinne, nämlich in ihrer Bedeutung für den Klienten im therapeutischen Prozess, ist die unbedingte Wertschätzung früher bevorzugt betrachtet worden. Uns erscheint es notwendig, sie zusätzlich in ihrer Wechselwirkung mit der Empathie zu untersuchen.

»Acceptance does not mean much until it involves understanding«, sagt Rogers (1973b; 1961, S. 34) und formuliert damit einen Zusammenhang zwischen dem einfühlenden Verstehen und der unbedingten Wertschätzung.

Wir möchten diesen inneren Zusammenhang von Empathie und unbedingter Wertschätzung noch schärfer betonen, ihre Bedeutung füreinander bestimmen. Zur Illustration gehen wir dabei von Ausbildungssituationen aus, in denen immer wieder ein Missverständnis deutlich wird: Junge Gesprächspsychotherapeuten bemühen sich oft unendlich darum, lieb, freundlich und zugewandt zu ihren Klienten zu sein, in der Meinung, damit der Bedingung, den Klienten unbedingt zu akzeptieren, zu genügen. Sie verwenden sehr viel Energie darauf, mit gleich bleibender Zugewandtheit und Freundlichkeit alles aufzunehmen, was der Klient ihnen berichtet. Das fällt ihnen natürlich umso schwerer, je weniger sie wissen, was der Klient ihnen »eigentlich« sagen will, worüber er gerade spricht oder vermeidet zu sprechen. Diese jungen Therapeuten missverstehen die unbedingte Wertschätzung als Haltung, die sie auf jeden Fall und unabhängig von dem, was wertgeschätzt werden könnte, zu »verwirklichen«, zu »realisieren« oder »einzunehmen« haben.

Vor dem Hintergrund solcher Erfahrungen möchten wir betonen: Es gibt einen funktionalen Zusammenhang zwischen Empathie und unbedingter Wertschätzung, und zwar im Erleben des Therapeuten in der therapeutischen Situation. Empathie und unbedingte Wertschätzung sind zwei Aspekte ein und desselben Beziehungsangebotes des Therapeuten an den Klienten: Der Therapeut fühlt sich in den Inneren Bezugsrahmen des Klienten ein und kann den Klienten in dem, was dieser in diesem erlebt, annehmen. Wenn der Klient z. B. bestimmte Gefühle oder Werthaltungen erkennen lässt, die im Therapeuten Gefühle auslösen, z. B. Angst oder Ablehnung, heißt das, dass es für den Therapeuten schwieriger geworden ist, sich in das Erleben des Klienten einzufühlen und dabei nichts anderes von ihm zu wollen, als ihn zu verstehen. Das kann auch passieren, wenn der Klient Erlebensbereiche anspricht, in denen sich der Therapeut nicht frei bewegen kann, die seinem Bewusstsein nicht oder nicht vollständig bzw. korrekt zugänglich sind.

Wir sehen in der unbedingten Wertschätzung eine Kontrollbedingung: Wenn die Wertschätzung des Therapeuten für den Klienten spürbar nicht bedingungsfrei ist oder wenn sie spürbar vermindert ist, kann das auf der Seite des Therapeuten zweierlei bedeuten:

Es kann bedeuten, dass der Therapeut nicht mehr in das Erleben des Klienten eingefühlt ist, dass er sich z. B. mit dem Klienten identifiziert hat oder eigene Gefühle in der Reaktion auf die Gefühle des Klienten entwickelt hat.

Es kann aber auch bedeuten, dass der Klient Erfahrungsbereiche angesprochen hat, in denen der Therapeut sich selbst nicht spontan versteht, in denen er inkongruent wird bzw. sich selbst nicht akzeptiert.

Wir wählen diese etwas spröde Bezeichnung »Kontrollbedingung« zur Kennzeichnung der unbedingten Wertschätzung, um zu verdeutlichen, dass der Therapeut sich mittels der Beachtung seiner Wertschätzung für den Klienten dahingehend überprüfen kann, ob er empathisch ist.

Der sicherste Weg zur Überprüfung der Empathie ist also der, dass der Therapeut seine emotionale Befindlichkeit im Kontakt mit dem Patienten reflektiert.

Rogers hat die unbedingte Wertschätzung (1973 a/1951; 1957/1991 und 1962/1983) vor allem in ihrer emotionalen Qualität beschrieben. Er nennt sie »unconditional positive regard«, verwendet aber auch andere Bezeichnungen, wie »emotional warmth« oder »acceptance«:

Ich nehme an, dass ein Persönlichkeitswachstum und eine Persönlichkeitsveränderung sich umso eher entwickeln, je mehr der Therapeut dem Inneren des Klienten mit Warmherzigkeit, Zugewandtheit und Aufnahmebereitschaft entgegenkommt.

Das bedeutet, dass der Therapeut den Klienten als Person schätzt mit Gefühlen, die qualitativ etwa mit den Gefühlen vergleichbar sind, die Eltern für ihr Kind hegen, das sie als eine Person schätzen, unabhängig davon, wie es sich im Moment benimmt. Das bedeutet, dass ihm der Klient in einer Art wichtig ist, die nichts mit Besitzergreifung zu tun hat, dass der Klient ihm vielmehr wichtig ist als eine Person, die sich entwickeln kann. Das beinhaltet, dass er möchte, dass der Klient offen ist, welche Gefühle auch immer in diesem Moment in ihm sind: Feindseligkeit oder Zärtlichkeit, Auflehnung oder Unterwürfigkeit, Selbstsicherheit oder Selbstabwertung. Es bedeutet eine Art von Liebe dem Klienten gegenüber, so wie er ist (Rogers, 1962/1983, zit. nach Tausch, 1973, S. 112, Übers. der Verf.).

Rogers führt an anderer Stelle (1957, S. 98; 1991) aus, was er mit dem Adjektiv »unbedingt« (unconditional) ausdrücken will. Er sagt, ein Therapeut erlebe dann unbedingte positive Wertschätzung, wenn er spürt, dass er jede Erfahrung, die Teil des Klienten ist, unterschiedslos annehmen kann. Unbedingte Wertschätzung bedeutet, dass es keine Bedingungen für das Akzeptieren gibt, kein Gefühl von »ich mag Dich, wenn Du so und so bist«. Das Gegenteil der unbedingten Wertschätzung wäre eine selektive Bewertungshaltung: »Ich finde Dich in dieser Hinsicht gut, in jener schlecht«. Das Gefühl des unbedingten Akzeptierens entstehe sowohl bei »schlechten« Gefühlen des Klienten, d. h., schmerzvollen, ängstlichen, abwehrenden und abnormalen, als auch bei »guten«, d. h., positiven, reifen, vertrauensvollen und solidarischen Gefühlen. Unbedingte Wertschätzung bedeutet nach Rogers: Annehmen des Klienten, auch wenn er widersprüchlich ist, und nicht nur, wenn er sich in Übereinstimmung mit sich selbst befindet. Unbedingte Wertschätzung sei auch Sorge um den Klienten, aber nicht in einer Besitz ergreifenden Weise oder in einer Form, die dazu dient, die Bedürfnisse des Therapeuten zu befriedigen. Unbedingte Wertschätzung bedeutet nach Rogers ein Sich-Sorgen um den Klienten als eine wesenseigene (separate) Person mit der Möglichkeit, eigene Gefühle, eigenes Erleben zu haben.

Rogers gibt in demselben Aufsatz zu bedenken, dass die Bezeichnung »unconditional positive regard« (unbedingte Wertschätzung/bedingungsfreie positive Beachtung) insofern irreführend sei, als sie wie ein Absolutheitsanspruch klinge. In der klinischen Realität werde ein effektiver Therapeut zu vielen Zeitpunkten einer Behandlung dieses Gefühl der unbedingten Wertschätzung erleben, aber von Zeit zu Zeit auch nur bedingte Wertschätzung spüren – und manchmal auch Ablehnung.

Das Ausbleiben der unbedingten Wertschätzung bedeutet nicht, dass der Therapeut versagt. Das Gefühl der unbedingten Wertschätzung ist ein Kriterium dafür, dass es dem Therapeuten möglich ist, sich in seinen Klienten einzufühlen und dabei kongruent zu bleiben. Wenn der Therapeut fühlt, dass seine Wertschätzung für den Klienten in einem gegebenen Moment nur bedingt oder gering ist, oder wenn er eher ablehnende Gefühle bzw. nur »bedingte« positive Gefühle (»So mag ich Dich!«) für den Klienten hegt, dann liegt nach unserer Auffassung ein wichtiges Ereignis im Therapieprozess vor, das positiv genutzt werden kann.

Der Therapeut kann sich dann selbst, in allerdings stummer Selbstexploration, eine Reihe von Fragen vorlegen, beispielsweise: Fühle ich noch mit dem Klienten oder habe ich die Ablehnung, die der Klient seinem Erleben gegenüber hat, übernommen, d. h., bin ich mit ihm identifiziert? Oder: Fühle ich mich vom Klienten angegriffen oder angezweifelt? Mache ich seine Enttäuschung zu meinem Problem? Habe ich jetzt mit Gefühlen zu tun, die ich in der Situation des Klienten hätte oder nicht haben dürfte? Stellt der Therapeut beispielsweise fest bzw. wird ihm in der Supervision deutlich, dass er mit dem Klienten identifiziert ist, so ist die Bedeutung dieser Form der Beziehung für Therapeut und Klient zu klären. Für den Klienten ist dann z. B. zu prüfen, ob es sein kann, dass er sich nur dann in seinen Gefühlen als akzeptiert erlebt, wenn andere, und dann auch der Therapeut, sie mit ihm teilen. Für den Therapeuten könnte geklärt werden, wie bereitwillig er sich auf Beziehungen einlässt, in denen er mit einem anderen etwas teilen kann im Sinne von z. B. »geteiltes Leid ist halbes Leid« oder »ich bin wie Du«, bzw. wie leicht er solche Beziehungsangebote annimmt.

Wenn der Therapeut Klarheit darüber hat, dass und durch was seine unbedingte Wertschätzung für den Klienten abgelöst worden ist, und wenn er sich darin akzeptieren kann, wird es ihm möglich sein, sich dem Klienten wieder empathisch und unbedingt wertschätzend zuzuwenden.

Unbedingte Wertschätzung/bedingungsfreie positive Beachtung ist in diesem Sinne als ein Ziel zu betrachten, das der Therapeut immer wieder anstrebt. Ob dieses Ziel erreicht werden kann, ist auch abhängig von dem, worüber ein Klient spricht.

Gelingt es dem Therapeuten nicht, unbedingte Wertschätzung in diesem Sinne zu entwickeln, und versucht er stattdessen, Wertschätzung im Sinne einer Einstellung oder Haltung dem Klienten gegenüber zu demonstrieren, egal wie und was er tatsächlich dem Klienten gegenüber empfindet, fällt er für den Klienten doppelt aus: Er ist nicht »echt« (»real«, »genuine«), und er zwingt den Klienten in eine Auseinandersetzung mit sich, dem Therapeuten.

Rogers hat den Klienten, der behandlungsbedürftig ist, als einen Menschen beschrieben, der bestimmte Erfahrungen nicht zulassen kann, da sie nicht mit seinem Selbstbild in Übereinstimmung zu bringen sind (Rogers, 1957, S. 96/dtsch. 1991) und/oder, würden sie als Selbsterfahrungen bewusst, mit dem Bedürfnis nach positiver Selbstbeachtung nicht zu vereinbaren wären. Klienten halten sich oft für minderwertig, schlecht, versagend usw. Daher kann ein Klient u. U. eine Form von Wertschätzung, die sich nicht streng auf das bezieht, was er sagt, gar nicht als solche wahrnehmen, oder, wenn er sie wahrnimmt, wird sie ihn unter Spannung setzen. Er wird nicht nachvollziehen können, was der Therapeut an ihm wertschätzt und warum der Therapeut etwas an ihm wertschätzt, das er selbst überhaupt nicht akzeptieren kann, und er wird darauf emotional reagieren. Van Kessel (1976) charakterisiert jedes Therapeutenverhalten in Anlehnung an Beier (1968) als »asozial«: Der Therapeut mache Beziehungsangebote, die der Erwartung des Klienten entgegengesetzt seien, er unterlaufe die Beziehungserwartungen des Klienten. Wahrscheinlich sei solchem »asozialen« Verhalten der Therapeuten, wenn es ohne Rücksicht auf den Klienten gezeigt werde, d. h., zu früh oder um jeden Preis, auch eine Reihe früher Therapieabbrüche zuzuschreiben (Truax, zit. nach van Kessel, 1976, S. 149). Sie seien eher zu vermeiden, wenn der Therapeut sein Beziehungsangebot unter dem Gesichtspunkt einer Interaktion, also auch in seiner wahrscheinlichen Wirkung auf den Klienten betrachte und verstehe.

Bezüglich der Wertschätzung, die der Therapeut dem Klienten entgegenbringt, ist also nicht nur zu sagen, dass sie auch eine Angelegenheit der Selbstreflexion des Therapeuten ist. Der Therapeut sollte darüber hinaus darauf achten, ob der Klient die ihm entgegengebrachte Wertschätzung als mit seinem Selbstbild vereinbar erlebt. Die unter einigen Gesprächspsychotherapeuten verbreitete Regel, dass man besonders dann therapeutisch effektiv ist, wenn man sich jederzeit bedingungslos wertschätzend geben kann, ist in diesem Zusammenhang unter die Irrlehren einzureihen. Wenn ein Klient sich nicht leiden kann, hat der Therapeut das zu verstehen und zu akzeptieren – und er hat sich nicht darüber zu äußern, dass er den Klienten aber mag.

Diese Ausführungen sollen auch deutlich machen, dass Forschung auf der Grundlage der Frage, welchen Beitrag ein hohes Ausmaß an Wertschätzung zu konstruktiven Veränderungen beim Klienten leisten kann, schon im Ansatz nur begrenzt sinnvoll ist (vgl. Kwiatkowski, 1980). Man kann nicht sagen: Je höher das Ausmaß an Wertschätzung, umso effektiver die Therapie. Wertschätzung ist ein Indikator für therapeutisch wirksame Empathie (und Kongruenz) und kommt nur im Rahmen empathischer Äußerungen zum Tragen. Das erklärt unseres Erachtens auch die in den meisten empirischen Untersuchungen positiven, aber niedrigen Korrelationen zwischen der einschätzbaren Wertschätzung des Therapeuten für den Klienten und dem Therapieerfolg (vgl. z. B. Tausch, 1978). Und es erklärt auch, warum Rogers die Erfassung der Selbstexploration des Klienten als eine indirekte Methode vorschlägt, die Wirkung der unbedingten Wertschätzung zu »messen« (s. o.).

Die Äußerung eines Klienten über seinen Therapeuten: »Ich konnte erzählen, was ich wollte, er blieb immer gleich bleibend freundlich, das konnte ich nicht ertragen«, macht diese Zusammenhänge vielleicht konkret und deutlich.

Pfeiffer (1980b) hat daran erinnert, dass Rogers sehr betroffen war, als der Klientenzentrierte Psychotherapeut als gekennzeichnet durch »geisterhaftes« Verhalten beschrieben wurde, der »hinter dem Patienten steht, unsichtbar und beinahe nicht existent«. Rogers habe dazu wie folgt Stellung genommen: »Wir sind einen langen Weg gegangen vom ursprünglich Freudianischen Bild des Therapeuten als einer unpersönlichen Projektionsfläche. Wir haben bisher noch kein angemessenes Bild vom Therapeuten als einer erlebenden Person in einer Beziehung entwickelt, und wir haben es auch noch nicht geschafft, dieses Konzept angemessen in die Praxis umzusetzen« (zitiert nach Pfeiffer, a. a. O., S. 40).

Heute schätzen die Gesprächspsychotherapeuten ihre Möglichkeiten, sich ihrem Therapiekonzept entsprechend zu verhalten, optimistischer ein.

Zusammenfassung: Unbedingte Wertschätzung/Bedingungsfreie Positive Beachtung

Die unbedingte Wertschätzung bzw. Bedingungsfreie Positive Beachtung ist ein Gefühl, das der Therapeut im Rahmen seiner Versuche, sich in eine konkrete selbstexplorative Äußerung eines Klienten empathisch einzufühlen, spüren kann.

Unbedingte Wertschätzung ist keine überdauernde Haltung des Therapeuten.

Ist die therapeutische Beziehung derart, dass der Therapeut ein hohes Ausmaß an unbedingter Wertschätzung über einen längeren Zeitraum gegenüber seinem Klienten erlebt, so bedeutet das, dass der Klient zu sich selbst genau die Beziehung aufgenommen hat, die ihm der Therapeut angeboten hat, d. h., er interessiert sich für das, was in ihm selbst vor sich geht als in einer Person von Wert.

Akzeptieren bedeutet nichts ohne Verstehen. Die unbedingte Wertschätzung des Therapeuten für den Klienten ist abhängig von den Inhalten, in denen der Klient über sich spricht, und von der Art, in der er das tut.

Der Therapeut kann an seiner unbedingten Wertschätzung des Klienten ermessen, wie weit er imstande ist, dem Klienten empathisch zu folgen.

2.3        Kongruenz

Therapeuten können ihren Klienten verschiedene Gründe für den verzweifelten Ausspruch liefern: »Ich kann erzählen, was ich will, mein Therapeut reagiert immer gleich bleibend freundlich, das halte ich nicht aus!« Therapeuten können z. B. »übersehen«, dass Klienten auch Mitteilungen machen, auf die sie eine andere Reaktion als Zugewandtheit und Akzeptiertwerden erwarten und vielleicht auch suchen. Die gleich bleibend freundliche Reaktion des Therapeuten deutet dann auf einen Mangel an Empathie hin bzw. auf die irrige Annahme, der effiziente Therapeut habe um jeden Preis zugewandt und wertschätzend zu sein.

Ein anderer Grund für die Klage des Klienten kann sein, dass er richtig wahrnimmt, dass die »Wertschätzung« seines Therapeuten aufgesetzt, unecht, gespielt ist, Ausdruck des Versuchs, sich wie ein guter Therapeut zu verhalten.

Diese zweite Annahme leitet über zu der nach Rogers wichtigsten der notwendigen Bedingungen für den therapeutischen Prozess auf der Seite des Therapeuten: die Echtheit bzw. Kongruenz des Therapeuten3. Diesen Aspekt des therapeutischen Beziehungsangebotes an den Klienten beschreibt Rogers wie folgt:

In erster Linie nehme ich an, dass das Wachstum der Persönlichkeit dann gefördert wird, wenn der Therapeut das ist, was er ist, in seiner Beziehung zum Klienten echt ist, ohne Grenzziehung oder Fassaden, wenn er zu den Gefühlen und Einstellungen, die ihn augenblicklich bestimmen, stehen kann. Wir haben den Ausdruck ›Kongruenz‹ zur Beschreibung dieser Bedingung benutzt. Wir meinen damit, dass die Gefühle, die den Therapeuten bestimmen, ihm zur Verfügung stehen, dass er sie bewusst werden lassen kann, dass er fähig ist, sie zu leben, und zwar in der Beziehung, und dass er fähig ist, sie mitzuteilen, wenn das angezeigt ist. Das bedeutet, dass er seinem Klienten unmittelbar persönlich begegnen (encounter) kann, so dass ein ganzer Mensch auf einen anderen Menschen trifft. Das bedeutet, dass er er selbst ist, sich nicht verleugnet. Niemand erreicht diesen Zustand vollständig, dennoch, je mehr der Therapeut annehmen kann, was er wahrnimmt, wenn er in sich hineinhorcht, und je mehr er seine Gefühle in ihrer ganzen Komplexität ohne Angst leben kann, umso größer ist das Ausmaß der ›Kongruenz‹ (Rogers, 1962/1983, zit. n. Tausch, 1973, S. 126, Übers. durch die Verf.).

Diese Beschreibung von Kongruenz birgt, wie auch andere Beschreibungen und Definitionsversuche (s. Tausch, 1973, S. 126–130), eine Gefahr in sich, die auch schon bei der Beschreibung des Aspektes unbedingte Wertschätzung sichtbar wurde. Sie legt das Missverständnis nahe, Kongruenz als eine »Inputvariable« (z. B. Braun & Tittelbach, 1978, S. 2010 f.) anzusehen, d. h. als eine Bedingung in der Form einer unabhängigen Variablen, die der Therapeut in den therapeutischen Prozess einbringt und die irgendwie auf den Klienten einwirkt, und zwar umso mehr, je ausgeprägter sie ist. Viele Gesprächspsychotherapeuten setzen getreu diesem Missverständnis die Kongruenz des Therapeuten mit »Echtheit« gleich, verstanden als die Möglichkeit des Therapeuten, dem Klienten gegenüber eigene Gefühle zu äußern, von denen der Therapeut annimmt, dass sie für den Klienten günstig sind, z. B. Wertschätzung, und zwar nicht unbedingte, sondern Wertschätzung um jeden Preis. Wir möchten demgegenüber besonders darauf hinweisen, dass die Kongruenzfähigkeit des Therapeuten zwar auch eine Voraussetzung für den therapeutischen Prozess ist, die der Therapeut unabhängig von einem bestimmten Klienten mitbringen muss. Im Klientenzentrierten Psychotherapiekonzept ist Kongruenz aber vor allem genauso wie Empathie und unbedingte Wertschätzung als ein wesentlicher Bestandteil der konkreten therapeutischen Beziehung konzipiert.

Wenden wir uns zunächst dem ersten Aspekt der Kongruenz zu: der Kongruenzfähigkeit des Therapeuten. Gemeint ist, dass der Therapeut selbst möglichst wenig psychotherapiebedürftig ist, denn: Kehrt man die Beschreibungen der Kongruenz des Therapeuten durch Rogers in ihr Gegenteil um, d. h., führt man zu allen genannten Merkmalen eines kongruenten Therapeuten ihre negativen Gegenpole auf, so erhält man eine Beschreibung, wie sie Rogers zur Charakterisierung des Zustandes eines Klienten benutzt. Therapiebedürftig ist eine Person dann, wenn ihr Erleben dadurch gekennzeichnet ist, dass sie nicht zu ihrem Erleben stehen kann, sich ihr Erleben nicht bewusst machen kann, sich bezüglich ihres Erlebens nicht mitteilen kann, nicht in sich hineinhorchen kann, ihre Gefühle nicht ohne Angst erleben kann usw.

Die starke Beachtung der relativen psychischen Gesundheit eines Therapeuten ist in jeder Hinsicht gerechtfertigt und notwendig. Es ist für jede Psychotherapie günstig, dass der Therapeut eine Person ist, die möglichst kongruent sein kann, d. h., die »vertraut ist mit dem Strom dauernd wechselnder Gefühle in der eigenen Person, diesem Strom, der besonders gekennzeichnet ist durch seine Komplexität und seinen ständigen Wandel« (Rogers, 1962/1983, zit. n. Tausch, 1973, Übers. der Verf.). Die Psychoanalytiker halten die Lehranalyse für den wichtigsten Teil der Ausbildung zum Psychotherapeuten. Bei den Gesprächspsychotherapeuten ist zusätzlich zur Eigentherapie auch die fakultative Selbsterfahrung in Gruppen Bestandteil der Ausbildung und aus guten Gründen die »lebenslange« Supervision der psychotherapeutischen Tätigkeit Pflicht. Die Forderung nach kongruenzfähigen Therapeuten ist eine allgemeine.

Wenn Kongruenz ausschließlich als eine überdauernde Therapeuteneigenschaft gefordert wird, und zwar unabhängig von einem konkreten Klienten und in möglichst großem Ausmaß, wird von der Vorstellung ausgegangen, ihre Wirksamkeit basiere auf Modelllernen oder einer Entlastung des Klienten dadurch, dass der »Gesprächspartner weiß, woran er beim Helfer ist« (Tausch & Tausch, 1979, S. 96). Das heißt, »Kongruenz« wird dann als Anspruch des Therapeuten an sich selbst verstanden, dem er z. B. meint dadurch gerecht werden zu können, dass er dem Klienten sagt, was er über ihn denkt oder wie er sich mit ihm fühlt.

Der für Rogers‘ Therapietheorie wichtigere Aspekt der Kongruenz ist aber der, dass der Therapeut im konkreten therapeutischen Prozess Kongruenz herstellen kann im Sinne einer »Entsprechung von Erfahrung, Bewusstsein und Kommunikation« (Rogers, 1973 b, S. 330/1961) seines eigenen Erlebens.

Kongruent Sein im engeren therapeutischen Sinne heißt, sich aller Gefühle bewusst werden zu können, die der Klient in einem auslöst, ohne durch diese Gefühle darin behindert zu werden, sich in ihn einzufühlen und ihn in dem, was dabei verstanden wird, ohne Bedingungen positiv zu beachten. Das gilt auch für die empathisch mitgefühlten Erfahrungen des Klienten. Der kongruente Therapeut muss seinen Klienten nicht mit dem beschäftigen, was er, der Therapeut, über ihn denkt oder im Zusammenhang mit dessen Erleben oder in der Reaktion darauf fühlt. Vielmehr kann der Therapeut in der therapeutischen Situation Kongruenz herstellen, sich seiner eigenen emotionalen Reaktionen – auch derer, die nicht unbedingte Wertschätzung sind – auf den Klienten bewusst werden und in ihnen eine Form des Verstehens des Klienten sehen. Diesen Aspekt der Kongruenz werden wir im Kapitel V an Beispielen verdeutlichen.

Per definitionem sind weder Kongruenz noch Inkongruenz Zustände, die einer direkten Wahrnehmung oder Reflexion zugänglich sind. Aber es gibt Anzeichen für Kongruenz und Symptome der Inkongruenz. Der Therapeut kann an seinen eigenen emotionalen Reaktionen – die mehr oder weniger unbedingte Wertschätzung des Klienten enthalten können – ablesen, ob er im Kontakt mit seinem Klienten kongruent ist oder nicht.

Das Bemühen des Therapeuten um Kongruenz sollte so aussehen, dass der Therapeut versucht, der Gefühle unverzerrt gewahr zu werden, die ihn in der Beziehung zum Klienten tatsächlich bestimmen. Der Therapeut fühlt, wenn sich eigene Verletzlichkeit, Angst, Gleichgültigkeit oder Anstrengung im Kontakt mit dem Klienten einschleichen.

In der Regel entstehen die Gefühle, die den Therapeuten zu einer Überprüfung seiner Kongruenz veranlassen sollten, in der Beziehung zum Klienten, oder noch genauer: im unmittelbaren Kontakt mit dem Klienten. Der Therapeut kann sich z. B. gelangweilt fühlen, wenn der Klient in epischer Breite den Bericht über eine Erfahrung wiederholt, deren Inhalt dem Therapeuten schon lange bekannt ist. Der Therapeut kann ungeduldig oder ärgerlich werden, wenn der Klient sich »im Kreise dreht« usw. Meistens sind es situationsgebundene Gefühle, die dem Therapeuten seine Inkongruenz signalisieren, d. h. einen Zustand, in dem er bestimmte Erfahrungen abwehrt. Klienten wiederholen sich nicht in epischer Breite und kreisen nicht immer wieder um eine bestimmte Erfahrung, wenn sie nicht immer noch darauf warten müssen, einmal in dieser Erfahrung wirklich verstanden und bedingungsfrei akzeptiert zu werden. Der ungeduldige oder ärgerliche Therapeut sollte darüber nachdenken, was er denn außerdem noch fühlt. Vielleicht möchte er dem Klienten einen Rat geben oder ihm etwas verbieten – oder den Klienten daran erinnern, dass sich eben bestimmte unangenehme Erfahrungen nicht vermeiden lassen.