GmbH-Gründung für Dummies - Claudia Ossola-Haring - E-Book

GmbH-Gründung für Dummies E-Book

Claudia Ossola-Haring

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Beschreibung

Dieses Buch begleitet Sie von den Vorüberlegungen, ob die GmbH die richtige Unternehmensform für Ihr Unternehmen ist, über die Eintragung der Gesellschaft, die Formulierung der Satzung und die Bestellung des Geschäftsführers bis zu den ersten Schritten der frisch gebackenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Claudia Ossola-Haring erklärt, wie Rechte und Pflichten in der GmbH verteilt sind und welche Haftungsfragen, rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten zu beachten sind. Dabei geht sie auch auf Stolperfallen ein, in die Sie Dank dieses Buchs nicht mehr tappen werden.

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GmbH-Gründung für Dummies

Schummelseite

WER ALLES EINE GMBH GRÜNDEN DARF

Jede Person kann – auch allein – eine GmbH gründen. Personen sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. »Natürlich« ist eine Person, die man anfassen kann, die man was fragen kann und die antwortet, kurz: ein Mensch. Eine juristische Person ist beispielsweise eine andere GmbH oder eine Aktiengesellschaft, aber auch z.B. eine Limited (Ltd.) oder eine S.à.r.l (auch SARL, Société A Responsabilité Limitée) oder sonstige Kapitalgesellschaft nach ausländischem Recht.

Inländer: Als deutscher Staatsangehöriger können Sie GmbH-Gesellschafter werden. Ob Sie in Deutschland wohnen oder nicht, ist gleichgültig.EU-Ausländer: Als Ausländer aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) können Sie GmbH-Gesellschafter werden. Ob Sie in Deutschland wohnen oder nicht, ist gleichgültig.Drittland-Ausländer: Als Ausländer aus einem Drittland, also einem Land, das nicht zur Europäischen Union gehört, können Sie GmbH-Gesellschafter werden.Juristische Person nach deutschem Recht: Auch andere Kapitalgesellschaften dürfen eine GmbH gründen oder als Gesellschafter in eine bestehende GmbH einsteigen.Juristische Person nach dem Recht eines EU-Auslands: Auch andere Kapitalgesellschaften, die nach dem Recht eines EU-Auslands wirksam gegründet wurden, dürfen in Deutschland eine GmbH gründen. Wichtig: Es könnte sein, dass Großbritannien beim Erscheinen dieses Buchs kein EU-Ausland mehr ist, sondern Drittstaat – wetten würde ich allerdings nicht darauf!Juristische Person nach Drittstaaten-Recht: Auch andere Kapitalgesellschaften aus Drittländern dürfen in Deutschland eine GmbH gründen. Allerdings sind sie in der Regel nicht als Kapitalgesellschaft in Deutschland rechtsfähig (Bundesgerichtshof, Entscheidung vom Oktober 2008 - II ZR 158/06). Sie werden dann wie ein Zusammenschluss natürlicher Personen behandelt. Das kann ihnen aber letztendlich egal sein, weil sie über die GmbH ja ohnehin eine Beschränkung der Haftung auf das GmbH-Vermögen haben. Die Frage, ob juristische oder natürliche Person(en), ist aber beispielsweise für die Gültigkeit von Verträgen, die zwischen GmbH und Gesellschafter(n) geschlossen werden, interessant. Auch steuerlich könnte es bei Gewinnausschüttungen zu unangenehmen Überraschungen führen, denn nur die Ausschüttungen an andere juristische Personen sind praktisch steuerfrei.Nicht-Berufsangehörige: Manche Berufe, wie beispielsweise Steuerberater oder Rechtsanwälte, aber auch Ärzte oder Apotheker in einem MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum), haben Beschränkungen bei der Gründung von GmbHs. So dürfen bei einer Steuerberater-GmbH nur Steuerberater – allenfalls noch Rechtsanwälte und/oder Wirtschaftsprüfer – Gesellschafter werden. Bei einem MVZ nur Ärzte, zum Beispiel keine Apotheker. So will man die Unabhängigkeit von »der Industrie« und (berufs-)fremden Interessen wahren.Vorbestrafte: Auch wenn Sie vorbestraft sind, dürfen Sie eine GmbH gründen. Gleichgültig ist auch, wo – in Deutschland oder im Ausland – Sie straffällig geworden sind. Aber Sie sind nicht (mehr) geeignet für eine GmbH-Geschäftsführung. Sie haben praktisch ein Berufsverbot. Dabei ist es gleichgültig, ob Sie die Vorstrafe in Deutschland oder im Ausland kassiert haben. Was eine Vorstrafe oder nur eine Ordnungswidrigkeit ist, bestimmt sich nach dem jeweiligen Recht des Landes, in dem Sie Ihren Bock geschossen haben.Minderjährige: Ein Minderjähriger darf eine GmbH gründen. Da dies aber – mit Sicherheit – ein Geschäft ist, das »nicht nur rechtliche Vorteile« nach sich zieht, muss der Minderjährige sich vertreten lassen. Das kann durch die Eltern geschehen, solange dadurch keine »In-sich-Geschäfte« (Paragraf 181 Bürgerliches Gesetzbuch) zustande kommen. Dann muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden. Sowohl rechtlich als auch steuerlich ist es ohnehin sicherer, einen Ergänzungspfleger für den Minderjährigen zu bestellen. Ein Minderjähriger darf nicht zum GmbH-Geschäftsführer bestellt werden (Paragraf 6 Absatz 2 GmbH-Gesetz). Von dieser Regel gibt es keine Ausnahme.Ungeborene: Erst mit der Geburt kann ein Mensch Träger von Rechten und Pflichten werden. Zuvor kann er also nicht als GmbH-Gesellschafter eingetragen werden. Ist das Kind aber bereits zur Welt gekommen, kann es auch seine Stellung als GmbH-Gesellschafter einnehmen – Beschränkungen siehe oben unter »Minderjährige«.Ehemalige Angestellte: Auf Neudeutsch spricht man hier oft von MBO (Management-Buy-out), wenn also ehemalige Angestellte ihren Arbeitsbereich aus der früheren Firma herauslösen und in Form einer GmbH weiterführen.Geschäftsführer: Geschäftsführer dürfen Gesellschafter ihrer GmbH werden. Als Gesellschafter-Geschäftsführer müssen Sie Besonderheiten beispielsweise bei der Steuer oder auch der Sozialversicherung beachten.

WAS SIE ALS GMBH-GRÜNDER ALLES DÜRFEN

Ein GmbH-Gesellschafter darf eigentlich alles. Nur sollte er sich nicht mit fremden Federn schmücken, also so tun, als wäre er auch der Geschäftsführer, wenn er nicht offiziell dazu bestellt ist. Denn dann haftet er auch wie der richtige Geschäftsführer.

Beschluss der Gründung einer GmbH: Ab dem Moment, ab dem Sie beschlossen haben, eine GmbH zu gründen, sind Sie im Stadium der Vorgründungsgesellschaft. Achtung: Noch sind Sie keine GmbH. Wenn Sie aber schon jetzt Geschäfte machen, haften Sie wie ein Einzelunternehmer (wenn Sie alleine gründen wollen) oder wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine offene Handelsgesellschaft (OHG), also unbeschränkt auch mit Ihrem Privatvermögen.Formulierung und notarielle Beglaubigung der Satzung: Der GmbH-Gesellschaftsvertrag (= Satzung) ist der »papiergewordene Wille« der Gesellschafter, was sie so alles tun oder lassen wollen mit ihrer GmbH. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden und von dem – ebenfalls in der Satzung benannten – Geschäftsführer oder auch dem Notar danach zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Erst dann existiert die GmbH. Zuvor sind Sie im Stadium Vor-GmbH. Die Vor-GmbH ist weder »Fisch noch Fleisch«, also weder eine richtige GmbH noch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine offene Handelsgesellschaft. Die Juristen sprechen von einer Rechtsform »sui generis«, also einer eigenen Art. Das heißt: Das GmbH-Recht gilt bereits, wenn Sie in der Vor-GmbH Geschäfte machen, obwohl es die GmbH noch gar nicht gibt. Voraussetzung: Sie machen das »Zwischenstadium« kenntlich, zum Beispiel, indem Sie die Firmierung »GmbH i. Gr.« (GmbH in Gründung) wählen.Eintragung ins Handelsregister: Das ist nicht Ihre »Baustelle«. Wenn es nicht schon der Notar macht, bei dem Sie die Satzung beglaubigen haben lassen, muss es der Geschäftsführer erledigen.Vertretung: Der einzig legitime Vertreter der GmbH nach außen ist der Geschäftsführer. Nur er darf für die GmbH Verträge abschließen – allerdings nach den Regeln, die Sie als Gesellschafter in der Satzung festgeklopft haben. Tun Sie so, als wären Sie Geschäftsführer, ohne es zu sein (= faktischer Geschäftsführer), haften Sie für Fehler auch persönlich, so wie es der richtige Geschäftsführer auch tut.Organisation der GmbH: Auch das ist »none of your business«. Der Geschäftsführer muss die GmbH so organisieren, dass die Geschäfte fehlerfrei laufen. Wie er das zu tun hat, können Sie ihm allerdings vorschreiben, entweder in der Satzung oder im Anstellungsvertrag.Eigene Geschäfte tätigen: Ja, auch als GmbH-Gesellschafter dürfen Sie mit Ihrer eigenen GmbH Geschäfte tätigen. Achten Sie aber darauf, dass die Verträge »finanzamtssicher« geschlossen werden, sonst sehen Sie sich dem Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgesetzt.Konkurrenz machen: Ja, auch als GmbH-Gesellschafter dürfen Sie Ihrer eigenen GmbH auf deren Geschäftsgebiet Konkurrenz machen. Ausnahme: Es ist laut Gesellschaftsvertrag verboten. Ob das sinnvoll ist, müssen Sie entscheiden.Informationen einholen: Sie als GmbH-Gesellschafter haben das Recht, dass Ihnen der Geschäftsführer Rede und Antwort steht (Auskunftsrecht) und Ihnen Einblick in die GmbH-Unterlagen (Einsichtsrecht) gewährt. Dieses Recht können Sie notfalls auch gerichtlich durchsetzen.Gewinnansprüche: Sie haben Anspruch auf den Gewinn, den die GmbH erwirtschaftet. Beim Erstellen des Jahresabschlusses muss der Geschäftsführer einen Gewinnverwendungsvorschlag machen. Ob Sie als Gesellschafter dem Vorschlag folgen oder nicht, ist Ihre Angelegenheit.Sonderregelungen für sich selbst schaffen: Sie dürfen alles – vorausgesetzt die anderen Gesellschafter (sofern vorhanden) sind damit einverstanden. Sie sollten Ihre Sonderrechte aber bereits in der Satzung verankern. Dann können Sie nur mit einer satzungsändernden Mehrheit »ausgebootet« werden.Kapitalerhöhungen aussitzen: Wenn die anderen GmbH-Gesellschafter mit satzungsändernder Mehrheit beschließen, dass das Stammkapital erhöht wird, dürfen Sie natürlich, aber Sie müssen nicht »mitmachen«. Aber: Wenn Sie nicht mitmachen, ändern sich natürlich die Quoten Ihrer Beteiligung und in aller Regel haben Sie danach weniger zu melden.Aufgaben delegieren: Sie müssen nicht alles selbst erledigen. Sie dürfen Aufgaben an einen Beirat oder an andere (möglichst qualifizierte) Personen delegieren. Achten Sie aber darauf, das Heft nicht gänzlich aus der Hand zu geben.Gesellschafterversammlungen einberufen: Obwohl das Einberufen von Gesellschafterversammlungen eigentlich Geschäftsführersache ist, dürfen Sie als Gesellschafter auch Versammlungen einberufen, wenn der Geschäftsführer Ihren zuvor geäußerten Wunsch ignoriert.

WAS SIE ALS GMBH-GESELLSCHAFTER ALLES MÜSSEN

Sie müssen(!) das einzahlen, was Sie versprochen haben, einzuzahlen.

Einlage: Sie müssen die Einlage, die Sie übernommen haben, nachweislich auf ein Konto, das der GmbH gehört, einzahlen. Wenn Sie nicht alles auf einmal einzahlen können oder wollen, kann Ihnen ein Teil Ihrer Einlage auch gestundet werden. Aber die Restsumme müssen Sie irgendwann bezahlen, entweder bei vereinbarter Fälligkeit oder wenn der Geschäftsführer Sie nach einem Gesellschafterbeschluss dazu auffordert, allerspätestens aber dann, wenn die GmbH freiwillig oder unfreiwillig »ihr Leben beendet«.Jahresabschluss: Für die ordnungsgemäße Buchführung muss der Geschäftsführer sorgen. Er muss auch den Jahresabschluss aufstellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt aber Ihnen als Gesellschafter. Sie beschließen auch, ob der Gewinn, den die GmbH eingefahren hat, nach dem Vorschlag des Geschäftsführers verwendet wird oder was Sie sonst mit dem Gewinn machen wollen.Steuern: Mit den GmbH-Steuern haben Sie nichts zu tun. Auch wenn Sie bei der GmbH angestellt sind, müssen Sie sich nicht um die Lohnsteuer kümmern. Die GmbH-Steuerpflichten sind Geschäftsführersache. Wenn Sie Ihre GmbH-Anteile im Privatvermögen halten, dann ist noch nicht einmal die (Abgeltungs-)Steuer für die Gewinnausschüttungen Ihre Sache. Auch hier muss sich der GmbH-Geschäftsführer darum kümmern, dass alles richtig berechnet und ans Finanzamt abgeführt wird. Nur dann, wenn Sie dem Teileinkünfteverfahren unterliegen, müssen Sie selbst Ihren Steuerpflichten in Bezug auf die Gewinnausschüttungen nachkommen. Und wenn Sie andere Verträge, z.B. Mietverträge, mit der GmbH geschlossen haben, müssen Sie natürlich wie jeder andere Vermieter auch Ihre Einkünfte daraus selbst dem Finanzamt erklären.Insolvenz anmelden: Bei Überschuldung oder (drohender) Zahlungsunfähigkeit der GmbH muss der Geschäftsführer Insolvenz anmelden. Da haben Sie ihm nichts reinzureden, auch nicht, wenn Sie dezidiert anderer Auffassung sind. Wenn die GmbH aber führungslos ist und Sie davon wissen(!), müssen Sie als Gesellschafter im Falle eines Falles Insolvenz anmelden. Tun Sie es nicht, haften Sie persönlich und machen sich strafbar.

GmbH-Gründung für Dummies

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

1. Auflage 2020© 2020 WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim

Wiley, the Wiley logo, Für Dummies, the Dummies Man logo, and related trademarks and trade dress are trademarks or registered trademarks of John Wiley & Sons, Inc. and/or its affiliates, in the United States and other countries. Used by permission.

Wiley, die Bezeichnung »Für Dummies«, das Dummies-Mann-Logo und darauf bezogene Gestaltungen sind Marken oder eingetragene Marken von John Wiley & Sons, Inc., USA, Deutschland und in anderen Ländern.

Das vorliegende Werk wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren und Verlag für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie eventuelle Druckfehler keine Haftung.

Coverfoto: © Goss Vitalij / stock.adobe.comLektorat und Projektmanagement: Evelyn Boos-Körner, Schondorf am Ammersee

Print ISBN: 978-3-527-71595-4ePub ISBN: 978-3-527-82183-9

Über die Autorin

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, verheiratet, zwei erwachsene Töchter, Pendlerin zwischen Kaiserstuhl und Nordschwarzwald, vor geraumer Zeit geboren im schönen Oberkirch im Schwarzwald, aufgewachsen »über dem Buckel« (aus Oberkirchs Sicht), Schule in Achern, dem Tor zum Schwarzwald, Studium der Betriebswirtschaftslehre in Mannheim, Abschluss Dipl.-Kfm., also Diplom-Kaufmann (nein, nicht Kauffrau!), dort auch zum Dr. rer. pol. (rerum politicarum) promoviert. Chefredakteurin in diversen Steuer- und Rechtsfachverlagen, freie Journalistin und Inhaberin eines Redaktionsbüros, Unternehmensberaterin für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, seit nunmehr über siebzehn Jahren Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der SRH Hochschule Heidelberg Campus Calw sowie Lehrbeauftragte an diversen anderen Hochschulen.

Jetzt gibt es ja bei der Betriebswirtschaft so richtig »sexy« Fachrichtungen wie Marketing, International Management, Personal … Ich dagegen habe mich bereits im Studium – zukunftsweisend – für eine »Hardcore«-Fachrichtung entschieden, nämlich Steuern, Rechnungslegung und Gesellschaftsrecht. Sagen Sie nichts gegen den Appeal von Steuern! Wenn Sie sie zahlen müssen, wissen Sie sofort, was ich meine. Mit Rechnungslegung, also Buchführung und Bilanzen, wird es in Bezug auf Appeal schon etwas schwieriger, meinen Sie? Darf ich Ihnen die gesamten mehr oder weniger kriminell motivierten Skandale der letzten Zeit in Erinnerung rufen? Sie alle(!) hatten ihren Ursprung in einer »kreativen« Buchführung und Bilanzierung. Also auch sehr spannend, allerdings nur bedingt zur Nachahmung empfohlen. Und was ist mit Gesellschaftsrecht, werden Sie nun fragen. Auch das hat Appeal, vor allem, wenn Sie Ihr Unternehmen in der Rechtsform GmbH gründen wollen und werden. Aber das werden Sie spätestens nach der Lektüre dieses Buchs selbst wissen.

Inhaltsverzeichnis

Cover

Über die Autorin

Einleitung

Über dieses Buch

Konventionen in diesem Buch

Was Sie nicht lesen müssen

Törichte Annahmen über den Leser

Wie dieses Buch aufgebaut ist

Anhang: Wichtige Vertragsmuster und Checklisten

Symbole, die in diesem Buch verwendet werden

Wie es weitergeht

Teil I: Ein guter Plan: Ich will eine GmbH gründen

Kapitel 1: Warum will ich eigentlich ausgerechnet eine GmbH gründen?

Die Phase der Entscheidung: Ist die GmbH die richtige Rechtsform für meine Geschäfte?

Make or buy? Alternativen zur eigenen Gründung

Auch die Schweiz hat nette Notare: Auslandsbeurkundungen von GmbH-Gründungen sind möglich – aber müssen gut überlegt sein

Konkurrenz für die GmbH?

Warum mehr Steuern zahlen als nötig? Die GmbH & Co. KG oder GmbH & Co. OHG

Die Betriebsaufspaltung

Die Phase der Entscheidung: Will ich die GmbH alleine gründen?

Welche Pflichten habe ich als GmbH-Gesellschafter?

Welche Rechte habe ich als GmbH-Gesellschafter?

Welche Pflichten und Rechte habe ich als GmbH-Geschäftsführer?

Kapitel 2: Von der (GmbH-)Wiege bis zu ihrer Bahre: Formulare

Der papiergewordene Gesellschafterwille: die GmbH-Satzung

Keine GmbH ohne »lebendigen« Geschäftsführer

Der erste Prüfstein, dass alles in Ordnung ist: die Eintragung ins Handelsregister

Kapitel 3: Wer schreibt, der bleibt: die wesentlichen Verträge für und mit Ihrer GmbH

Den Gaul von hinten aufgezäumt: der Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer

Ohne sie geht gar nichts: die GmbH-Satzung

Häusliches Arbeitszimmer

Kapitel 4: Raus ins Rampenlicht: die GmbH »on stage«

Stolperfallen bei der Anmeldung zum Handelsregister

Geschäftsführerhaftungspotenzial bei Anmeldung der GmbH

Immer klare Ansage: das Handeln für die GmbH

Teil II: Die Pflichten in einer GmbH sind klar verteilt

Kapitel 5: Wirtschaftliches Handeln nach Recht und Gesetz

Der Geschäftsführer muss die GmbH und ihre Gesellschafter »reich machen« – dazu ist er da!

Der Geschäftsführer muss sich um alles kümmern – dazu ist er da!

Kapitel 6: Handeln nach Recht und Gesetz

Vor allem am Anfang müssen die Finanzen überwacht werden

Die ersten Jahren nach der Gründung sind die gefährlichsten

Was passiert mit dem GmbH-Vermögen bei einer Insolvenz?

Kapitel 7: Die Gesellschafterversammlung – kein Marionettentheater

Die GmbH-Gesellschafterversammlung bestimmt im Zweifel die gesamte Marschrichtung

So führe ich eine ordentliche Gesellschafterversammlung durch

Da ist meist die Stimmung richtig mies: außerordentliche Gesellschafterversammlungen

Bei Gesellschafterbeschlüssen herrscht Recht und Ordnung

Wer Gesellschafter ist, darf Auskünfte verlangen und hat das Recht auf Information

Teil III: Damit die GmbH beim Laufenlernen nicht stolpert: (Handels-)Recht und Steuern

Kapitel 8: Vornehmste Geschäftsführersache – Buchführung und GmbH-Jahresabschluss

Jedem Anfang wohnt auch Arbeit inne: Messen, Zählen, Wiegen – von der Inventur zur Eröffnungsbilanz

Es geht nur doppelt: die Buchführung der GmbH

Die »Vierer-Bande«: Handelsbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht ergeben den Jahresabschluss

Was tun mit den Geschäftsergebnissen?

Gezwungen, mit offenen Karten zu spielen: die Publizitätspflichten einer GmbH

Folgen der verspäteten Aufstellung und Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Kapitel 9: Die Steuern der GmbH

Die Steuerbilanz einer GmbH

Was passiert, wenn meine GmbH Verluste erwirtschaftet?

Die Steuerfolgen von Gewinnen bei der GmbH

Die Geschäftsführerhaftung für Steuern

Kapitel 10: Die Steuern des Gesellschafters

Die Steuerfolgen von offenen Gewinnausschüttungen beim Gesellschafter

Nicht garantiert – aber möglich: Verluste helfen Steuern sparen

Beim ersten Versuch keinen Blattschuss gelandet? Nachträgliche Anschaffungskosten

Besondere Problematik: verdeckte Gewinnausschüttungen

Teil IV: Der bei Gründern übliche Sonderfall: Die Gesellschafter führen die Geschäfte

Kapitel 11: Rechtliche Besonderheiten

Die Liste entscheidet über den Status als Gesellschafter

Für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten eigene Regeln

Schon jetzt ans Alter und die Versorgung denken?

Riskante Geschäfte der GmbH oder des Geschäftsführers

Kaum Gesellschaftertreuepflichten gegenüber der GmbH

Kapitel 12: Ohne Gesellschafterhilfe von außen muss die GmbH »dicht« machen?

Wenn der Gesellschafter der GmbH »außer der Reihe« etwas »zusteckt«: verdeckte Einlagen

Kapitel 13: Warum zur Bank, wenn die GmbH »reiche« Gesellschafter hat?

Darlehensverträge zwischen GmbH und Gesellschaftern – und umgekehrt

Wer sich sein Gehalt nicht auszahlen lässt, gibt der GmbH einen Kredit

Wenn Sie das Darlehen »in den Kamin schreiben« müssen, haben Sie wenigstens den Trost eines steuerlichen Vorteils

Wenn keiner der GmbH mehr Geld borgt, müssen die Gesellschafter bürgen

»Können diese Augen lügen?« – So leicht werden Sie zum (Schutz-)»Patron« der GmbH

Teil V: Die GmbH loswerden wollen oder müssen

Kapitel 14: Der Erfolg frisst seine Kinder

Ein »Mafia«-Angebot: Ein »Großer« will die GmbH unbedingt kaufen

Aussteigen: Ganz? Oder doch noch ein bisschen mitmachen?

Wem gehört der Gewinn aus dem Verkauf?

Kapitel 15: Und Tschüss: selbst aufhören

Die GmbH ist nur auf befristete Zeit gegründet

Der Gesellschafter kündigt

Hilfe, ich als Gesellschafter werde »rausgemobbt«

Die Einziehung (Amortisation) von Geschäftsanteilen

Bei Gesellschafter-Pflichtverstößen: die zwangsweise Entfernung eines Gesellschafters (Kaduzierung)

Abberufung und Kündigung von Gesellschafter-Geschäftsführern

Das Problem der Ausfallhaftung für die verbleibenden Gesellschafter

Teil VI: Der Top-Ten-Teil

Kapitel 16: Zehn Punkte, die Gesellschafter regelmäßig checken müssen

Der Finanzbedarf der GmbH

Die Einhaltung der Gesetze

Die Aktualität der Satzung

Die Aktualität der individuell mit der GmbH geschlossenen Verträge

Die Bonität der Mit-Gesellschafter

Tendenzen der »Grüppchenbildung« bei den Mit-Gesellschaftern

Die Formalitäten bei Gesellschafterversammlungen

Geschäftsführerqualifikation

Mögliche feindliche Übernahmen

Die Geschäfte der GmbH

Kapitel 17: Zehn Fallen, in die ein GmbH-Gründer nicht tappen darf

Investoren und Banken geben »ihr Bestes«, also Geld, und haben kein Mitspracherecht

Mit GmbH-Verlusten kann ich privat Steuern sparen

Die Satzung schreibe ich irgendwo ab – wird schon passen

»Think bigger!« Meine Geschäftsidee ist todsicher

Eltern, (Ehe-)Partner, Freunde sollen bürgen – ich packe das!

Ich kenne meine Mit-Gründer-Kumpels, die werden mich nicht im Stich lassen

Wer (hinter-)fragt, ist nur feige – wer kontrolliert, hat kein Vertrauen

Steuernsparen ist das Wichtigste – damit fangen wir an

Das ist keine Krise, das sind noch Anlaufschwierigkeiten

Wenn alles schiefgeht, lege ich halt eine Pleite hin – mein Vermögen ist ja sicher

Kapitel 18: Zehn Missverständnisse, denen ein GmbH-Gesellschafter nicht unterliegen darf

Der Gesellschafter hat immer recht

Der Gesellschafter bestimmt, ob und wann Insolvenz angemeldet wird

Verträge stehen doch nur auf dem Papier

Formalien müssen nicht zwingend eingehalten werden

Die Satzung muss nicht gepflegt werden

Verdeckte Gewinnausschüttungen tangieren nur den einen Gesellschafter und die GmbH

Der Geschäftsführer hat einmal im Jahr zu rapportieren – sonst soll er machen, was er will

Die Gesellschafter müssen den Geschäftsführer entlasten

Was der Geschäftsführer privat macht, ist seine Sache

Was die anderen Gesellschafter machen, ist deren Privatsache

Kapitel 19: Zehn Sofortmaßnahmen für dringende Fälle

Todesfälle im Gesellschafterkreis

Kündigung eines Mit-Gesellschafters

Notfallplan für Tod, Unfall oder Krankheit des Geschäftsführers

Kündigung eines Mit-Geschäftsführers

Fehler in Steuererklärungen und -(vor)anmeldungen

Die Prüfer einer Umsatzsteuernachschau stehen vor der Tür

Der Betriebsprüfer sagt sich an

Fehlerhafte Produkte – Rückrufaktionen, Schadensbegrenzung

Ausfall eines wichtigen Lieferanten oder Dienstleisters oder Ausfall eines wichtigen Kunden

Die Hausbank »streikt«: überraschende Kündigung eines Kredits

Anhang: Wichtige Vertragsmuster und Checklisten

Musterprotokolle zur GmbH-Gründung (Anlagen zu Paragraf 2 Absatz 1a GmbH-Gesetz)

Individuelle Satzungen zur GmbH-Gründung

GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

Auflösungsvertrag (Aufhebungsvertrag)

Darlehensverträge

Bürgschaftsverträge

Vertragsüberprüfungen

Überprüfung der Mit-Gesellschafter- und Investorenbonität

Notes

Stichwortverzeichnis

End User License Agreement

Tabellenverzeichnis

Kapitel 1

Tabelle 1.1: Welche Rechtsform für welche Ausgangssituation?

Kapitel 2

Tabelle 2.1: Inhalte des Gesellschaftsvertrags

Kapitel 4

Tabelle 4.1: Wege zur GmbH im Überblick

Kapitel 8

Tabelle 8.1: Die Bilanzgliederung in T-Form

Kapitel 9

Tabelle 9.1: Einkommensermittlung in der GmbH

Tabelle 9.2: Ermittlung des Gewerbeertrags

Tabelle 9.3: Gewerbesteuerbelastung von GmbHs

Kapitel 13

Tabelle 13.1: Verlorene Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten

Tabelle 13.2: Ergebnisse von Patronatserklärungen

Kapitel 16

Tabelle 16.1: Investitionsplanung und -kontrolle

Tabelle 16.2: Finanzplan

Tabelle 16.3: Regelmäßige Kontrolle des Finanzsplans

Kapitel 19

Tabelle 19.1: Maßnahmenliste bei Ausfall eines wichtigen Lieferanten oder Dienstleisters

Tabelle 19.2: Maßnahmenliste bei Ausfall eines wichtigen Kunden

Tabelle 19.3: Maßnahmenliste bei Kreditausfall

Orientierungspunkte

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Einleitung

Zur Einleitung wird es gleich philosophisch: Was ist die richtige Rechtsform für ein Unternehmen? Diese Frage lässt sich so einfach nicht beantworten. Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Personenunternehmen, also Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und offener Handelsgesellschaft (OHG) sowie Kommanditgesellschaft (KG) und Kapitalgesellschaften, vornehmlich GmbH, haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft und Aktiengesellschaft. Der Hauptunterschied zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften besteht in der Haftung: Während bei Einzelunternehmen und auch bei Personengesellschaften die Gesellschafter zumindest teilweise mit ihrem Privatvermögen für die betrieblichen Schulden haften, ist bei Kapitalgesellschaften die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. So auch bei der GmbH.

Es ist absolut kein Kavaliersdelikt, gegen das bestehende GmbH-Gesetz zu verstoßen. Und es schützt – meistens den Geschäftsführer, aber durchaus auch die Gesellschafter – nicht vor Strafe, wenn angegeben wird, die entsprechenden Pflichten nicht gekannt zu haben. Ein GmbH-Geschäftsführer muss seine gesetzlichen Pflichten erstens kennen und zweitens erfüllen. Tut er es nicht, wird er dafür haftbar gemacht. Davor bewahrt ihn auch das Schutzschild mbH nicht!

Und um gleich noch einen weiteren Irrglauben in Bezug auf das Schutzschild mbH auszuräumen: Sowohl die Banken als auch andere Kreditgeber wissen ganz genau, weshalb Sie die GmbH als Rechtsform gewählt haben. Und sie wissen auch, dass in einer GmbH, die gerade erst gegründet worden ist, im Zweifelsfall nichts zu holen sein wird. Deshalb werden sie sich anderweitige Sicherheiten holen, sei es, dass Sie persönlich (mit Ihrem Privatvermögen) bürgen, sei es, dass Ihr (Ehe-)Partner, Ihre Eltern oder sonstige Verwandte (manchmal sogar die Kinder) eine Bürgschaft zeichnen müssen, damit Sie überhaupt einen Kredit bekommen. Was will Ihnen die Autorin damit sagen? Ganz einfach: Im Gründungsstadium ist es illusorisch zu glauben, das eigene Privatvermögen wäre außen vor. Es haftet in fast allen Fällen – wenn auch nicht über die Rechtsform, sondern über andere Sicherungsmechanismen.

Über dieses Buch

Warum wurde dieses Buch geschrieben? Grob gesagt aus zwei Gründen: Erstens, um Sie in dem Beschluss, Ihre Existenz in Form einer GmbH zu gründen, zu bestärken. Zweitens, um Ihnen neben den Chancen, die eine Gründung in der Rechtsform einer GmbH bietet, auch die rechtlichen und steuerlichen Fallstricke aufzuzeigen. Denn wer sie kennt, muss darüber nicht stolpern und spart sich teures Lehrgeld. Anders ausgedrückt: Gleichgültig, wie gut Ihre wirtschaftliche Idee ist, wenn Sie die Formalien nicht beachten, werden Sie schneller vom Markt genommen, als Sie hineingekommen sind.

Eine GmbH ist eine eigenständige, eine juristische Person. Das Geld, das Sie in die GmbH gesteckt haben, gehört nicht (mehr) Ihnen, sondern der GmbH. Das Geld, das die Gesellschafter als Stammkapital in die GmbH eingelegt haben, ist das (einzige) Geld, mit dem die GmbH haftet. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Deshalb ist eine GmbH kein Selbstbedienungsladen, in dem die Gesellschafter sich bedienen dürfen, wenn sie selbst knapp bei Kasse sind. Das GmbH-Gesetz schützt alle Gläubiger, die mit der GmbH Geschäfte machen und nicht sofort die Gegenleistung erhalten haben, sei es, dass sie als Kunden Vorauszahlungen geleistet oder als Lieferanten auf Rechnung geliefert oder der GmbH einen Kredit gegeben haben – sie alle müssen darauf vertrauen dürfen, dass sie aus dem Stammkapital der GmbH im Falle eines Falles, also der Pleite (vornehmer: Insolvenz) befriedigt werden können. Der Verantwortliche dafür, dass das garantiert ist, ist der Geschäftsführer. Der darf diese Pflicht nicht verletzen, und zwar auch nicht, wenn die (anderen Mit-)Gesellschafter es von ihm verlangen. Bei Pflichtverletzung haftet er – gleichgültig, ob er selbst (auch) Gesellschafter ist oder nicht – persönlich, also mit seinem(!) Privatvermögen.

Im Jahr 2018 gab es in Deutschland rund 547 000 Unternehmensgründer, eine kontinuierlich sinkende Zahl. Im Jahr 2001 waren es noch rund 1 548 000 Gründungen, 2010 nur noch 941 000 und 2015 763 000 (Quelle: statista.com). Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (Quelle: DIHK; Gründerreport) dagegen sieht ein gestiegenes Interesse – vor allem auch bei Frauen als Existenzgründerinnen –, kommt aber letztendlich auch zu dem Schluss, dass es so schnell keine neue Gründerzeit geben wird. Die Gründungstätigkeit wird von Neugründungen dominiert (Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW-Gründungsmonitor 2019). 2018 machten sich acht von zehn Existenzgründern selbstständig, indem sie unternehmerische Strukturen erstmalig aufbauten – übrigens mehr Frauen als Männer.

Man mag nun spekulieren, woran das lag. Ein Grund ist mit Sicherheit der demografische Wandel und der damit einhergehende Mangel an Fachpersonal. Dadurch versuchen natürlich vor allem die Großen, aber auch mittlere und kleinere Firmen, ihre Mitarbeiter zu halten und bieten ihnen Goodies, von denen die Babyboomer zu Zeiten des Arbeitgebermarkts nur träumen konnten. Ein anderer Grund dürfte in den geänderten Bedürfnissen der sogenannten Generation Y und Generation Z liegen, die weniger Verantwortung für andere übernehmen wollen und dem Privatleben, der sogenannten Work-Life-Balance, einen deutlich höheren Stellenwert einräumen. Was sie sich – dank des noch herrschenden Arbeitnehmermarkts – auch durchaus leisten können (Quellen: Kienbaum Studie 2018; Zukunftsinstitut).

Glaubt man aber den »Wirtschafts-Kassandras«, dann sind die goldenen Zeiten des Arbeitnehmermarkts zumindest stückweise in Gefahr. Genau die richtige Zeit also, sich mit den gesammelten Erfahrungen selbstständig zu machen. Denn gerade in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten sind die Kleinen, die beweglich (agil auf Neudeutsch), innovativ und kundenorientiert sind, im deutlichen Vorteil gegenüber den großen Dampfern, deren hierarchische Bürokratien hinderlich für neue Ideen und deren Bremswege (zu) lang sind.

Die wenigsten Gesellschafter und Geschäftsführer sind studierte Juristen. Sie sind weit eher Macher aus den Bereichen Marketing, Controlling, Technik … Sie sind meist richtig gut in ihrem Job, müssen jetzt aber die rechtliche Seite ihrer Stellung als GmbH-Gesellschafter und – in der Regel auch – das Amt des Geschäftsführer erfüllen. Und das, obwohl sie zumindest anfangs herzlich wenig Ahnung davon haben (können!), was auf sie zukommt. Deshalb also kein normales Buch über die Existenzgründung im gestelzten Juristen-Fachchinesisch, sondern das Buch GmbH-Gründung für Dummies. Denn niemand soll seinen Erfolg riskieren müssen, nur weil er selbstständig ist und eine GmbH führt.

Konventionen in diesem Buch

Dies ist kein juristisches Buch, obwohl Sie teilweise mit Paragrafen und Gerichtsentscheidungen bombardiert werden. Die sind wichtig, damit Sie Rechtssicherheit haben. Denn ehrlich: Schreiben kann ich viel – Sie müssen darauf vertrauen können, dass es richtig ist. Und da hilft – jetzt muss (wahrscheinlich) Lenin herhalten: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – halt doch hin und wieder ein Blick ins Gesetz.

In diesem Buch ist ganz viel von Problemen die Rede. Sie werden häufig denken: »Na, so schlimm kann’s doch wohl nicht sein« oder: »Mir passiert sowas garantiert nicht.« Wenn ich zu dem Letzteren beitragen kann, ist das Ziel des Buchs erreicht. Denn alle Probleme (da ist es schon wieder, dieses Unwort) sind entstanden aus Fehlern, die andere GmbH-Gründer gemacht haben. Die Fehler wurden dann mühsam vor Gericht ausdiskutiert (mit ein Grund, weshalb Sie auch recht häufig Gerichtsentscheidungen als Belege für meine Ausführungen finden). Wenn Sie also das Problem dank dieses Buches erkannt haben – perfekt! Dann kommen nämlich die Chinesen zum Zug, die in jedem Problem auch eine Chance sehen.

Wenn ein Begriff neu eingeführt wird, ist er

kursiv

.

Webadressen

erkennen Sie daran, dass diese in

dieser besonderen Schrift

gesetzt sind. Einfach eintippen, dann sind Sie da, wo Sie hinwollen.

Was Sie nicht lesen müssen

Wohl niemand von Ihnen wird das Buch von vorne nach hinten oder von hinten nach vorne lesen. Suchen Sie sich über das Inhaltsverzeichnis die Textpassagen raus, die Sie am meisten interessieren. Oder Sie gehen über den Index, wenn Sie Ihre Frage konkret benennen können.

Wenn Sie jetzt schon sicher sind, dass Sie zwar Ihr Geld in die GmbH stecken werden, aber »ganz bestimmt nie niemals nicht« als Geschäftsführer tätig sein wollen, brauchen Sie den Teil IV »Der bei Gründern übliche Sonderfall: Die Gesellschafter führen die Geschäfte« nicht zu lesen.

Wenn Sie gerade erst angefangen haben oder auf gefüllten Auftragsbüchern sitzen, ist auch der Teil V »Die GmbH loswerden wollen oder müssen« (noch) von nur bedingtem Interesse für Sie.

Den Top-Ten-Teil sollten Sie aber unbedingt zumindest überfliegen. Vielleicht stoßen Sie ja auf ein Problem, das für Sie wichtig ist, Sie bislang aber nicht wussten, dass es existiert.

Törichte Annahmen über den Leser

Sind das jetzt die Annahmen einer törichten Autorin über ihre Leser? Oder die Annahmen einer Autorin über ihre törichten Leser? Gleichgültig, wie: Sie sind ganz bestimmt nicht töricht, denn sonst hätten Sie dieses Buch nicht gekauft. Törichte Leute meinen, sie könnten alles und wüssten alles (besser). Der zweite Grund also, weshalb Sie ganz bestimmt nicht töricht sind. Jetzt müssen Sie dieses Buch nur noch lesen. Und wann sollten Sie das tun? Dafür gibt es mehrere Anlässe:

Sie wollen sich selbstständig machen, also alleine oder mit anderen ein Unternehmen gründen, das die Rechtsform GmbH haben soll.

Sie fühlen sich in Ihrem bisherigen Unternehmen gefangen, werden nicht befördert, Ihre Ideen werden nicht gewürdigt, Sie wollen es wissen und sich selbst verwirklichen – dann ist es höchste Zeit für eine Existenzgründung mit Fallschirm, also in der Rechtsform GmbH.

Ein Teil der Firma, bei der Sie bisher gearbeitet haben, wird ausgegliedert (Management-Buy-out), Sie können (und wollen) zugreifen, weil Sie das Potenzial der Ausgründung sehen.

Sie haben schon mal so nebenbei angefangen, ein bisschen im Existenzgründermarkt herumzudümpeln und wollen endlich richtig in die Pötte kommen.

Wie dieses Buch aufgebaut ist

Dieses Buch dreht sich einzig und allein um eine wichtige Person, nämlich Sie als Gründer einer GmbH. Folglich wird konsequent der Standpunkt des Gesellschafters eingenommen und Ihre (rechtlichen und steuerlichen) Schritte nachvollzogen.

Teil I: Ein guter Plan: Ich will eine GmbH gründen

Ist eine GmbH überhaupt das Richtige für mich? Wie geht eine solche Gründung vor sich? Gibt es Alternativen? Welche Formalien, etwa die Gründung vor dem Notar oder die Handelsregistereintragung, müssen beachtet werden? Geht es billiger? Welche rechtliche Position haben Sie als Gesellschafter? Auf diese Fragen finden Sie im Teil I ausführliche Antworten.

Teil II: Die Pflichten in einer GmbH sind klar verteilt

Als GmbH-Gesellschafter und erst recht als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer müssen Sie schon ein kleiner Tausendsassa sein! Dabei sieht es zunächst aus, als hätten Sie nur Rechte und keine Pflichten. Wer dies glaubt, irrt. Zwar ist der Pflichtenkatalog eines GmbH-Geschäftsführers umfangreich und vielfältig, der eines Gesellschafters – vor allem im Gründungszeitraum und in den ersten Lebensjahren der GmbH – nicht minder. Das, was die Gründungsgesellschafter in der Satzung niedergeschrieben haben, gilt! Ohne Einschränkung. Heißt: Die Satzung muss bei jedem Gesellschafter »unter dem Kopfkissen« liegen, denn daran wird jede Aktion gemessen. Die Willensbildung in einer GmbH findet in der Gesellschafterversammlung statt. Sie beschließt darüber, was der Geschäftsführer zu tun oder zu lassen hat. Er muss das GmbH-Vermögen – und damit das der Gesellschafter – mehren, indem er Gewinne erwirtschaftet. In den Anfängen dürfte dies illusorisch sein. Dann gilt es, das Vermögen der GmbH nicht mehr zu mindern als unbedingt notwendig.

Das kann doch keiner allein, werden Sie jetzt denken. Doch, es geht – aber es ist »extrem herausfordernd«. Wenn Sie Aufgaben delegieren oder neue Gesellschafter in die GmbH holen wollen, dann müssen Sie darauf achten, dass Sie nicht den Falschen für den Job rausgesucht haben. Sonst ist Ihr Erfolg im höchsten Maß gefährdet!

Teil III: Damit die GmbH beim Laufenlernen nicht stolpert: (Handels-)Recht und Steuern

Wer eine GmbH gründet, muss die Pflichten eines Kaufmanns kennen. Dazu genügt es nicht, wenn Sie sich das GmbH-Gesetz »unters Kopfkissen« legen, sondern Sie brauchen auch das Handelsgesetzbuch und manchmal sogar – weil analog angewendet – das Aktiengesetz. Gleich zu Beginn müssen Sie eine Inventur machen und darauf basierend eine Eröffnungsbilanz erstellen. Die Buchführung muss übers Jahr hinweg gemacht werden, der Jahresabschluss muss – wie der Name sagt – jährlich erstellt werden. Umsatzsteuer- und Lohnsteuer(vor)anmeldungen müssen regelmäßig – wahrscheinlich quartalsweise – gemacht werden und das Finanzamt wartet nicht gerne auf die Steuerbilanz.

Dann müssen Sie entscheiden, was mit dem Gewinn passiert oder wie der Verlust gedeckt wird.

Das alles können Sie natürlich extern vergeben, z.B. an einen Bilanzbuchhalter oder einen Steuerberater. Einmal davon abgesehen, dass auch diese Berufsgruppen nicht umsonst arbeiten, muss Ihnen klar sein: Es ist IHR Unternehmen! Das interne Rechnungswesen und die (Zwischen-)Bilanzen zeigen Ihnen, was gut gelaufen oder was nicht so gut gelaufen ist. Dazu müssen Sie dieses Zahlenwerk zwar nicht unbedingt selbst gemacht haben, aber Sie müssen es lesen können! Dies ist ein Plädoyer für die zu oft und zu Unrecht als »Zahlenfriedhöfe« angeprangerten bürokratischen Pflichten. Bedenken Sie: Ohne Buchführung, ohne Kostenrechnung gibt es kein sinnvolles Controlling. Ohne sinnvolles Controlling gibt es weder ein sinnvolles Qualitätsmanagement noch ein nennenswertes Wissensmanagement. Und damit gibt es kein organisches Wachstum in Ihrer GmbH.

Teil IV: Der bei Gründern übliche Sonderfall: Die Gesellschafter führen die Geschäfte

Wer zugleich Geschäftsführer und Gesellschafter der GmbH ist, hat – neben allen anderen Pflichten, die ein GmbH-Geschäftsführer ohnehin hat – noch einige weitere Probleme. Das fängt damit an, dass das Finanzamt ein steter Beobachter aller Verträge ist, die zwischen GmbH und Gesellschafter-Geschäftsführer geschlossen werden, geht weiter über sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bis hin zu den rechtlichen Fallstricken, die beispielsweise bei einer Ein-Personen-GmbH mit einem Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer gespannt sein können.

Teil V: Die GmbH loswerden wollen oder müssen

Sie hatten einfach »nur tierisch guten« Erfolg? Gratulation. Das merken oft auch andere. Und dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man versucht, Sie aus dem Markt zu drängen, indem man seine Markt- und Finanzmacht ausspielt. In einem solchen Fall ist häufig ein Ende mit Schrecken besser als ein Schrecken ohne Ende. Heißt: Die GmbH soll liquidiert werden, bevor sie insolvent wird. Zweite Möglichkeit: Man versucht, Sie – respektive Ihren GmbH-Anteil – zu kaufen. Ein verführerisches Szenario, denn meist wird »richtig gutes« Geld (also viel) geboten mit dem dezenten Hinweis darauf, dass das Angebot nur befristet ist. Also müssen Sie wissen, was zu tun ist, um Ihre Chancen zu wahren.

Aber oft frisst der Erfolg seine Kinder auf ganz andere Art. Häufig werden Freunde über den Erfolg zu Gegnern. Oder man hat sich in einer Person geirrt, die Lebensumstände ändern sich … und man will wieder aus der GmbH aussteigen.

Hier finden Sie die Wege, wie Sie selbst Ihre GmbH beenden können. Aber Sie finden auch, was »die andere Seite« tun kann, damit die GmbH endet: Natürlich wird Ihnen in diesem Teil V auch gezeigt, welche (Rechts-)Folgen mit dem Ende Ihres Gesellschafterstatus verbunden sind und wie Sie sich vor Komplikationen schützen können.

Teil VI: Der Top-Ten-Teil

Im Top-Ten-Teil finden Sie nochmals kurz und übersichtlich die zehn wichtigsten Punkte, die Sie regelmäßig checken müssen, die jeweils zehn Fallen, in die Sie als GmbH-Gesellschafter oder als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer tunlichst nicht tappen sollten und zehn Sofortmaßnahmen für dringende Fälle.

Anhang: Wichtige Vertragsmuster und Checklisten

Was du schwarz auf weiß besitzt, … Verträge sind wichtig. Verträge kommen dauernd zustande. Es genügen zwei übereinstimmende Willenserklärungen – und schon hat man einen Vertrag. So schnell kann es gehen. Das ist auch ganz gut so, wenn da nicht das leidige Thema »Streit« wäre. Wenn es Streit gibt, was der eine tun muss, soll oder darf, und was der andere, dann ist es auf jeden Fall besser, etwas Schriftliches in der Hand zu haben, als sich darauf zu verlassen: »Du hast doch damals aber gesagt, dass …«. Etwas Schriftliches hat immer noch mehr Gewicht als ein gesprochenes Wort. Man überlegt doch einmal mehr, ob man seine Unterschrift unter das Schriftstück setzt oder nicht.

Deshalb finden Sie im Anhang einige wenige, aber wie ich finde, die für Sie wichtigsten Vertragsmuster. Wenn Sie einen Vertrag aufsetzen müssen oder wenn Ihnen ein Vertrag angeboten wird, haben Sie hier Muster, wie es gehen könnte. Lesen Sie also die Muster durch, analysieren Sie sie und schreiben Sie sie dann so um, wie es für Ihren individuellen Fall passt. Verwenden Sie niemals ein Muster »blind«. Diese Warnung gilt nicht nur für die Muster aus diesem Buch, sondern auch für alle anderen, die im Internet oder sonst wo feilgehalten werden. Sie sind Hilfen, mehr nicht!

Die Checklisten und die Kennzahlen, die Sie im Anhang finden, sollen Ihnen helfen, sich schnell in einer kniffligen Situation den Überblick zu verschaffen und nichts zu vergessen. Eine individuelle Anpassung auf Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse und mithilfe Ihrer ganz persönlichen Erfahrungen ist nicht nur wünschenswert, sondern ratsam!

Symbole, die in diesem Buch verwendet werden

Die Symbole zeigen Ihnen auf einen Blick: Halt – hier ist etwas Besonderes zu beachten, oder hier wird etwas erklärt, oder hier muss ich aufpassen, oder das sollte ich tun.

Hier werden Begriffe erklärt, die Sie wahrscheinlich alle schon einmal gehört haben, die Sie aber dennoch nicht so richtig in ihrer Bedeutung für Sie und Ihr Amt als Geschäftsführer einordnen können.

Ihre Stellung als Gesellschafter und wahrscheinlich auch als Geschäftsführer oder Angestellter ist mit Gefahren – nicht für Leib und Leben, aber für Ihr Vermögen, und zwar das private – verbunden, von denen Sie bislang wahrscheinlich gar nicht gewusst haben, dass es sie gibt. Immer wenn Sie dieses Zeichen sehen, ist »Gefahr im Verzug«.

Manches werden Sie schon gelesen haben, auch außerhalb dieses Buchs. Wenn Sie dieses Zeichen sehen, sollen Sie an wichtige Informationen erinnert werden.

Ihr Gesellschafter-Dasein ist manchmal gefährlich, aber definitiv auch chancenreich. Unter diesem Zeichen finden Sie Tipps, was Sie tun, aber auch Tipps, was Sie lassen sollten.

Dieses Zeichen ist selbsterklärend: Hier finden Sie Beispiele – gute, die Sie nachmachen sollten, und schlechte, die Ihnen als Warnung dienen sollen.

Wie es weitergeht

Zugegeben, die Materie ist nicht wirklich prickelnd. Vor allem dann nicht, wenn man in den Startlöchern steht, mit den Hufen scharrt und endlich loslegen will mit der Eroberung der Märkte. Die Materie wird schon deutlich spannender, wenn man einmal reingefallen ist. Genau das aber sollten Sie vermeiden. Und deshalb gibt es dieses Buch. Natürlich werden Sie es nicht von Anfang bis Ende lesen. Schade, wie ich – natürlich! – finde. Aber auch als Autorin muss man unbequemen Wahrheiten ins Gesicht schauen. Für eilige Leser gibt es ein sehr ausführliches Inhaltsverzeichnis. Lesen Sie es erst einmal quer – und picken Sie sich dann die Teile oder Kapitel raus, die Sie besonders interessieren. Das Buch hat aber auch einen umfangreichen Index, mit dessen Hilfe Sie die Stichworte, die Sie besonders interessieren, leicht und zielsicher finden. So können Sie sich über Probleme, die Ihnen auf den Nägeln brennen, schnell informieren.

Viel Spaß bei der Lektüre und vor allem toi, toi, toi für einen erfolgreichen Start in Ihre unternehmerische Zukunft!

Teil I

Ein guter Plan: Ich will eine GmbH gründen

IN DIESEM TEIL …

»Wer, wenn nicht ich?« »Das kriege ich auf jeden Fall besser hin!« Zwei Aussagen, die aus Ihrer Sicht unbedingt stimmen, aber noch keine Antwort darauf geben, warum Sie Ihren unternehmerischen Traum ausgerechnet mit einer GmbH verwirklichen wollen. Die geradezu stereotypen Antworten darauf lauten: »Dann hafte ich nicht!« und: »Da brauche ich im Höchstfall nur 25 000 Euro.« Erstens ist beides so falsch und zweitens wissen dies auch die anderen – und haben folglich Mittel und Wege ersonnen, wie sie Sie doch »am Schlafittchen« packen können, wenn sie es denn müssen. Also »Hand aufs Herz«: Warum muss es denn nun eine GmbH sein? Genau das will Ihnen dieser Teil I vermitteln. Hier lernen Sie die Vorteile einer GmbH, aber auch deren Nachteile kennen. Hier erfahren Sie, welche Rechtsformalternativen – alle mit beschränkter Haftung – es gibt. Teil I zeigt Ihnen die Schritte bis zur fertigen GmbH – mit allen rechtlichen Folgen, aber auch, welche völlig legalen »Abkürzungen« es gibt, um gleich zu einer fertigen GmbH zu kommen. Und – last but not least – was Sie tunlichst lassen sollten, wenn Sie wirklich Ihr Unternehmen als GmbH gründen wollen.

Kapitel 1

Warum will ich eigentlich ausgerechnet eine GmbH gründen?

IN DIESEM KAPITEL

Gute Gründe für eine GmbH

Alternativen zur GmbH

Stolperfallen bei den ersten Schritten Richtung GmbH

Die Phase der Entscheidung: Ist die GmbH die richtige Rechtsform für meine Geschäfte?

Für viele Gründer ist es glasklar: Wenn schon selbstständig, dann ohne Haftung. Ganz so einfach ist es nicht, wie sich dies Lieschen Müller und Otto Normalverbraucher vorstellen. Es sei gleich vorweggenommen: Wer ein »liebenswerter Chaot« mit einem unstillbaren Hunger nach Freiheit und ein erklärter Feind aller Formalien ist, sollte sich am besten mit einer »One-Man-Show« selbstständig machen und die Finger von der GmbH (oder irgendeiner anderen Form der Kapitalgesellschaft) lassen. Denn eine GmbH ist zwar deutlich weniger formalistisch aufgestellt als beispielsweise eine Aktiengesellschaft, aber sie ist und bleibt halt doch formal geprägt. Der Grund ist einfach – und Sie werden ihn in diesem Buch wahrscheinlich noch bis zum Überdruss lesen, was zeigt, wie wichtig er ist: Die GmbH ist eine eigene Persönlichkeit. Sie muss Ihr (Mindest-)Vermögen erhalten, denn damit haftet sie ihren Gläubigern. Auf mehr können diese nicht vertrauen.

Was ist »die richtige« Rechtsform für Ihr Unternehmen? Diese Frage lässt sich »so einfach« nicht beantworten. Sie sollten sich die Ausgangssituationen in Tabelle 1.1 ansehen und je nachdem, welche Antwort Sie (sich selbst) geben, sollten Sie die vorgeschlagene Rechtsform in Erwägung ziehen.

Ihre Ausgangssituation:

Als ideale Rechtsform kommen für Sie infrage:

Das Risiko, dass ich von außen, also von meinen Kunden oder Vertragspartnern, in Haftung genommen werde, ist gering.

… Einzelunternehmen oder Personengesellschaft, GmbH & Co. KG oder Betriebsaufspaltung

Ich benötige wahrscheinlich Kredite.

… Einzelunternehmen oder Personengesellschaft, GmbH & Co. KG, stille Gesellschaft

Ich will mein Unternehmen später verkaufen oder vererben.

… GmbH

Ich will mein Unternehmen weiterführen und neue Geldgeber (Gesellschafter) gewinnen.

… GmbH oder Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG, stille Gesellschaft

Wir gründen zu mehreren und alle sollen gleichberechtigt sein.

… offene Handelsgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH

Wir gründen zu mehreren, aber die anderen sollen sich auf ihre Geldgeberfunktion beschränken.

… entweder GmbH mit Ihnen als Geschäftsführer oder Kommanditgesellschaft mit Ihnen als Komplementär

Ich will die beschränkte Haftung, habe aber nicht viel Geld.

… haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft oder haftungsbeschränkte UG & Co. KG

Tabelle 1.1: Welche Rechtsform für welche Ausgangssituation?

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Personenunternehmen, also Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und offener Handelsgesellschaft (OHG) sowie Kommanditgesellschaft (KG) und Kapitalgesellschaften, vornehmlich GmbH und haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft.

Nicht jedes Unternehmen ist eine Firma, auch wenn im allgemeinen Sprachgebrauch (vor allem in Süd- oder Südwestdeutschland) ein Unternehmen immer »eine Firma« oder »ein Geschäft« ist.

Juristisch ist ein Unternehmen eine organisatorische Geschäftseinheit, die am Wirtschaftsverkehr teilnimmt, der Überbegriff »Firma« wird nur für Kaufleute benutzt (Paragraf 17 Absatz 1 Handelsgesetzbuch): Die Firma ist der Name, unter dem sie ihre Geschäfte betreiben und die Unterschrift abgeben.

Die Hauptunterschiede zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften bestehen in der Haftung und in der Führung: Während bei Einzelunternehmen und auch bei Personengesellschaften die Gesellschafter zumindest teilweise, beispielsweise die Komplementäre einer Kommanditgesellschaft, nicht dagegen die Kommanditisten, mit ihrem Privatvermögen für die betrieblichen Schulden haften und demzufolge auch »geborene Geschäftsführer« sind, ist bei Kapitalgesellschaften die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und die Kapitalgesellschaft muss einen Geschäftsführer »küren«. In der Regel – Ausnahmen bestätigen diese, sind aber genau normiert – gibt es keinen Durchgriff durch die Gesellschaft hindurch auf die hinter ihr stehenden Gesellschafter und deren Vermögen.

Ein geborener Geschäftsführer ist derjenige, der von Gesetzes wegen dafür vorgesehen ist, also beispielsweise der Einzelunternehmer, alle(!) Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, die Komplementäre einer Kommanditgesellschaft. Ein gekorener Geschäftsführer dagegen ist einer, der gewählt (= gekürt) werden muss. Kapitalgesellschaften brauchen Geschäftsführer, da sie als juristische Person nicht selbst agieren können. Bei der GmbH nennt man diese Personen Geschäftsführer, bei der Aktiengesellschaft und der Genossenschaft Vorstand. Bei der GmbH bestellt die Gesellschafterversammlung den Geschäftsführer und stellt ihn auch an.

Ein Vorteil der Personengesellschaften: Sie können problemlos und damit kostengünstig gegründet werden. Bei einem Einzelunternehmer genügt der Gewerbeschein. Personengesellschaften können ihre Verträge formfrei schließen. Kapitalgesellschaften dagegen sind schon in der Gründung wegen der Beurkundungspflicht der Verträge und der Eintragung ins Handelsregister teurer.

Hier können nicht alle möglichen und zulässigen Rechtsformen aufgezeigt werden, sondern im Großen und Ganzen »nur« die nach deutschem Recht möglichen und als weitere Einschränkung nur die, die für Sie als Existenzgründer und »Jung-Unternehmer« interessant sein könnten. Da die GmbH – in verschiedenen Variationen und Kombinationen – die Rechtsform ist, in der am häufigsten gegründet wird, und der Grund, weshalb dieses Buch überhaupt geschrieben wurde, wird auf sie der größte Wert gelegt. Die Besonderheiten der anderen Rechtsformen werden da angesprochen, wo sie in Kombination mit einer GmbH notwendig sind.

Make or buy? Alternativen zur eigenen Gründung

Anstatt sich selbst mit allen Gründungsformalitäten (dazu im Abschnitt »Geht auch bei der GmbH: auf Vorrat gegründet«) herumzuschlagen, können Sie auch eine »fix und fertige« GmbH kaufen. Diese GmbHs werden meistens auf Vorrat gegründet.

Wenn Sie Ihre eigene GmbH über einen Mantelkauf oder über eine Vorrats-GmbH realisieren wollen, sollten Sie diesen Schritt nicht ohne qualifizierte individuelle Beratung eines Spezialisten wagen. Bedenken Sie hier auch, dass der Kauf einer ruhig gestellten oder auf Vorrat gegründeten GmbH ohne aktiven Geschäftsbetrieb in aller Regel zivil- und gesellschaftsrechtlich keine größeren Probleme mit sich bringt. Steuerrechtlich ist das etwas ganz anderes. Entweder Sie kontaktieren hier dann einen Rechtsanwalt, der profunde Steuerkenntnisse hat, oder einen Steuerberater, der Sie – allerdings nur insoweit als es notwendig ist für die steuerliche Beratung – auch über die Rechtsfragen informieren kann.

GmbH-Anteile sind frei übertragbar, können also verkauft, verschenkt oder vererbt werden – an wen auch immer. Voraussetzung für die freie Übertragbarkeit ist, dass die Satzung sie nicht einschränkt. Dieser »Share Deal« wird aber natürlich bei GmbHs, die auf Vorrat gegründet werden, im Falle eines Falles, also dem möglichst schnellen Beginn einer Geschäftstätigkeit mit beschränkter Haftung, in aller Regel nicht behindert.

Als Share Deal wird die Art von Unternehmenskauf bezeichnet, bei dem die Anteile am Unternehmen gekauft werden. Das Unternehmen als solches bleibt weiterbestehen, der ganze oder teilweise Wechsel findet lediglich auf der Gesellschafterebene statt

Die Begriffe »Vorratsgründung« oder »Vorrats-GmbH« und »Mantel« sind im allgemeinen Sprachgebrauch häufig nicht sauber voneinander abgegrenzt. Oft wird auch davon gesprochen, dass bei einer Vorratsgründung eine »Mantel-GmbH« gegründet worden sei. Der entscheidende Punkt ist, ob die GmbH, deren Anteile erworben werden sollen, bereits schon einmal am allgemeinen Geschäftsverkehr teilgenommen hat oder nicht.

Bei einer Mantel-GmbH handelt es sich in aller Regel um eine GmbH, die bereits operativ tätig war, ihren satzungsgemäßen Unternehmensgegenstand also bereits ausgeübt hat, dann aber – aus welchen Gründen auch immer – inaktiv geworden ist.

Geht auch bei GmbHs: auf Vorrat gegründet

Bei der Vorratsgründung handelt es sich um die Errichtung einer GmbH, ohne dass die Gründer die konkrete Absicht haben, in naher Zukunft oder selbst mit ihr am Geschäftsverkehr teilzunehmen. Das Ziel ist, das früher sehr zeitaufwendige, heute etwas schnellere, aber oft immer noch als nicht schnell genug empfundene Gründungsverfahren abzukürzen und vor allem dabei die Handelndenhaftung in der Vor-GmbH zu vermeiden.

Wer eine Vorrats-GmbHs erwirbt, kann auch dann, wenn sie keine operative Geschäftstätigkeit ausgeübt hat, nicht sicher sein, dass er keine »Altlasten« übernimmt. Es sollte unbedingt geprüft werden, dass die Haftungsbegrenzung einer GmbH auch tatsächlich besteht. Dazu muss das Stammkapital voll eingezahlt sein und es darf nicht verbraucht worden sein. Denn der spätere Einsatz einer Vorratsgesellschaft ohne bisherige Geschäftstätigkeit – oft auch als »leere Hülle« bezeichnet – wird rechtlich wie eine wirtschaftliche Neugründung der GmbH behandelt (Bundesgerichtshof, Entscheidungen vom 9.12.2002 – II ZB 12/02 und vom 18.1.2010 – II ZR 61/09).

Ist Stammkapital zum Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neugründung nicht mehr voll vorhanden, haften die neuen Gesellschafter. Man spricht hier von einer Vorbelastungshaftung.

Eine Vorbelastungshaftung ist eine Unterbilanzhaftung (Paragraf 9a GmbH-Gesetz). Unterbilanz heißt, dass die Schulden der GmbH höher sind als ihr Vermögen.

Bei einer solchen wirtschaftlichen Neugründung muss der Geschäftsführer versichern, dass die Stammeinlagen einbezahlt sind und ihm zur freien Verfügung stehen.

Es ist übrigens gleichgültig, ob Sie eine auf Vorrat gegründete GmbH übernehmen oder ob Sie einen GmbH-Mantel kaufen: In beiden Fällen sind Sie Anteilseigner einer »fix und fertigen« GmbH, die auch schon ins Handelsregister eingetragen ist. Das heißt: Das Schutzschild »mbH« wirkt bereits. Sie müssen auch nicht als Zusatz zur Rechtsform »i. Gr.« oder »iG« führen, um Ihr Privatvermögen zu schützen. Denn – wie bereits gesagt – Ihre GmbH wurde ja »netterweise« schon von jemand anderem gegründet.

Auch die Schweiz hat nette Notare: Auslandsbeurkundungen von GmbH-Gründungen sind möglich – aber müssen gut überlegt sein

Auslandsbeurkundungen sind bei vielen GmbH-Gesellschaftern beliebt. Der Grund: Erstens geht es in der Regel schneller und zweitens geht es teilweise erheblich billiger als bei deutschen Notaren. Da allerdings die Urkunden nicht nur verfasst und unterschrieben, sondern auch verlesen werden müssen, muss die Beurkundung in deutscher Sprache erfolgen, was den Kreis der möglichen Auslandsbeurkundungen merklich einschränkt. Grundsätzlich sind Auslandsbeurkundungen nicht unumstritten. Die Rechtsprechung dazu ist auch sehr uneinheitlich. Manche Registerrichter weisen Eintragungsbegehren, denen eine Auslandsbeurkundung zugrunde liegt, geradezu reflexhaft zurück. Wenn das Registergericht die Beurkundung nicht anerkennt, lassen sich unerwünschte Verzögerungen kaum vermeiden.

Eine Auslandsbeurkundung ist immer risikobehaftet. Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung zu diesem Thema. Deshalb sollten Sie hier sehr vorsichtig agieren. Denken Sie aber auch immer daran, dass Sie als mögliche Alternative die Gründung mit Musterprotokoll (siehe Kapitel 2 und das Muster im Anhang) haben. Das geht in aller Regel recht schnell und ist billiger als eine individuelle Gründung.

Konkurrenz für die GmbH?

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Aber natürlich gibt es noch weitere Kapitalgesellschaften. Die sind jedoch meist noch formalistischer geregelt und benötigen (noch) mehr gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital als die GmbH. Deshalb werden hier Aktiengesellschaften, Genossenschaften und andere Kapitalgesellschaften »außen vor« gelassen und nur die »direkten Konkurrentinnen« kurz erläutert.

Warum mehr Geld ausgeben als nötig? Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gemäß Paragraf 5a GmbH-Gesetz ist eine Art Einstieg in eine richtige GmbH. Die Firmierung muss entweder mit dem Rechtsformzusatz »Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)« oder »UG (haftungsbeschränkt)« erfolgen. Das Wort »haftungsbeschränkt« darf nicht abgekürzt werden, sondern muss immer voll ausgeschrieben werden. »UGmbH« oder »UGhb« sind also unzulässige Firmierungen.

Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ist eine »ganz gewöhnliche« GmbH mit allen(!) Rechten und Pflichten für Gesellschafter und Geschäftsführer. Zur Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft brauchen Sie nur einen Euro. Sie können aber auch bis zu 24 999 Euro Stammkapital vereinbaren. Das aber wäre aus zweierlei Sicht Nonsens, denn erstens könnten Sie mit nur einem Euro mehr eine richtige GmbH gründen. Und zweitens brauchen Sie bei einer richtigen GmbH nur 12 500 Euro auf das Stammkapital einzubezahlen. Zur Handelsregistereintragung kann die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft erst dann angemeldet werden, wenn das vereinbarte Stammkapital (zwischen einem Euro und 24 999 Euro) in voller Höhe einbezahlt ist.

Die Unternehmergesellschaft darf ihre Gewinne nicht voll ausschütten. Sie muss jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses, der um einen möglichen Verlustvortrag aus dem Vorjahr gemindert worden ist, in eine Rücklage einstellen. Diese Rücklage darf nur(!) zur Kapitalerhöhung (aus Gesellschaftsmitteln; Paragraf 57c GmbH-Gesetz) verwendet werden. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, dessen Jahresabschluss ist nichtig. Und ein Ergebnisverwendungsbeschluss ist wegen der Nichtigkeit des Jahresabschlusses ebenfalls nichtig.

Es bleibt natürlich auch dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft unbenommen, sich für seine Tätigkeit entlohnen zu lassen.

Erst wenn die Gesellschaft ihr Stammkapital so weit erhöht hat, dass es den Betrag des Mindeststammkapitals nach Paragraf 5 Absatz 1 GmbH-Gesetz erreicht hat, und(!) dieses Stammkapital ins Handelsregister eingetragen ist, gilt die Pflicht zur Bildung der gesetzlichen Rücklage nicht mehr. Die Gesellschaft kann die Rücklage in Stammkapital umwandeln, aber sie muss es nicht.

Wie sie das Mindeststammkapital erbringt, ob durch »Ansparen« von Eigenmitteln in der Rücklage (Paragraf 57c GmbH-Gesetz) und anschließender Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder durch Einlagen der Gesellschafter, ist gleichgültig.

Auch eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann den Gründungsaufwand übernehmen.

Die Grenze für den von der Gesellschaft zu übernehmenden Gründungsaufwand ist »recht klar«: das Stammkapital selbst. Übersteigen die von der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zu übernehmenden Gründungskosten das Stammkapital, dann ist die Gesellschaft schon pleite (wegen Überschuldung), noch bevor sie ins Handelsregister eingetragen worden ist. Bei hohen Gründungskosten und niedrigem Stammkapital kann also nur ein Rat gegeben werden: Übernehmen Sie als Gründer den Gründungsaufwand selbst.

Warum den Brexit fürchten? Die Limited (Ltd.)

Sie können natürlich auch eine ausländische Rechtsform für Ihr Unternehmen wählen und den Sitz dieser Gesellschaft in Deutschland haben. Das Ausland kennt ebenfalls Kapitalgesellschaften, deren Haftung auf ihr Betriebsvermögen beschränkt ist. Besonders bekannt ist die Private Limited Company britischen Rechts (Limited/Ltd.). Warum aber konnte sie so interessant werden? Früher konnte eine deutsche GmbH nur mit 25 000 Euro gegründet werden. Dier Gründungsprozess als solcher dauerte teilweise recht lang. Eine Limited dagegen konnte schon damals mit einem Pfund Kapital gegründet werden. Weiterer Pluspunkt: Die Gründung war innerhalb von 24 Stunden möglich. Zumindest das Mindestkapital ist seit der Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft im Jahr 2011 kein Thema mehr.

Wer denkt, deutsche Handelsregistergerichte oder die deutsche Finanzverwaltung seien bürokratische Monster, die kein »Mitleid« mit »armen, gebeutelten« Gründern oder Jung-Unternehmern hätten, der kennt die englischen Gepflogenheiten nicht. Sie müssen peinlich(!) genau auf die vollständige, korrekte und fristgerechte Einreichung der Dokumente – selbstverständlich in Englisch und nach englischen Standards – achten. Wenn Sie das nicht tun, können – und werden – Sie mit einem Bußgeld bis zu 1 000 Pfund belegt werden. Wenn Sie dann immer noch »hartleibig« sind und nicht auf die Mahnungen reagieren, wird die Limited aus dem englischen Handelsregister gelöscht. Das Gesellschaftsvermögen fällt dann an den britischen Staat. Die für viele weitaus schlimmere Folge aber dürfte sein, dass Sie dann, wenn Sie alleine eine Limited gegründet hatten, in den Status eines Einzelunternehmers, oder wenn Sie zu mehreren die Limited gegründet haben, in den Status einer offenen Handelsgesellschaft fallen. In beiden Fällen heißt es: uneingeschränkte Haftung auch mit dem Privatvermögen.

Der Brexit – egal wann und wie er kommt – gefährdet allerdings die Existenz der aktuell schätzungsweise 8 000 bis 10 000 Limiteds mit Hauptverwaltung in Deutschland. Diese verlieren nach dem Brexit ihre Niederlassungsfreiheit und wahrscheinlich ihren Status als Kapitalgesellschaft, da Großbritannien dann Drittland sein wird.

Wer das Abenteuer liebt, der sollte ruhig jetzt noch eine Limited nach britischem Recht gründen. Ich(!) würde es nicht tun.

Warum mehr Steuern zahlen als nötig? Die GmbH & Co. KG oder GmbH & Co. OHG

Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) gibt es in der Regel einen Gesellschafter, der mit seinem gesamten Vermögen haftet, der aber natürlich, wenn er eine Kapitalgesellschaft ist, selbst bei unbeschränkter Haftung nur beschränkt haftet. Der unbeschränkt haftende Gesellschafter in der KG wird Komplementär oder Vollhafter genannt. Zusätzlich sind weitere Gesellschafter in der Gesellschaft, die aber nur mit dem Teil ihres Vermögens haften, den sie der Gesellschaft als Einlage zur Verfügung gestellt haben. Diese Gesellschafter werden Kommanditisten oder Teilhafter genannt.

Gesellschafter der Kapitalgesellschaft und die Kommanditisten können sich aus demselben Personenkreis rekrutieren. Es ist sogar möglich, eine Ein-Personen-Kapitalgesellschaft & Co. KG zu gründen, in der die Kapitalgesellschaft nur einen einzigen Gesellschafter hat, der auch noch gleichzeitig Kommanditist in der KG ist.

Die GmbH & Co. KG ermöglicht eine flexible Eigenfinanzierung, weil »beliebig« viele Kommanditisten aufgenommen werden können. Deren Einlagenhöhe ist frei verhandelbar. Außerdem haben sie von Gesetzes wegen kein Mitspracherecht in der gewöhnlichen Geschäftsführung. Für das Handelsrecht gilt eine GmbH & Co. KG als Kapitalgesellschaft, wenn nicht mindestens eine natürliche Person neben der Kapitalgesellschaft Vollhafterin ist. Vermögend muss diese Person nicht sein, aber sie muss voll, also auch mit ihrem Privatvermögen, haften. Nur mit einer zusätzlichen natürlichen Person als Komplementärin gilt die Kapitalgesellschaft & Co. KG auch handelsrechtlich als Personengesellschaft und ist von den Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten einer Kapitalgesellschaft befreit.

Die wichtigsten steuerlichen Vorteile einer GmbH & Co. KG gegenüber einer reinen GmbH:

Die GmbH & Co. KG als steuerliche Personengesellschaft kennt keine verdeckte Gewinnausschüttung

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Die GmbH & Co. KG hat bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24 500 Euro, die GmbH hat keinen Gewerbesteuerfreibetrag.

Die Betriebsaufspaltung