Grundfragen des Staatskirchen- und Religionsrechts - Matthias Pulte - E-Book

Grundfragen des Staatskirchen- und Religionsrechts E-Book

Matthias Pulte

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Beschreibung

Das 21. Jahrhundert stellt ganz neue Herausforderungen an die bisher bewährten Systeme der Zusammenarbeit von Staat und Religionsgemeinschaften. Das gilt in besonderer Weise auch auf der Ebene des europäischen Integrationsprozesses. Das hier vorgelegte Lehr- und Studienbuch richtet sich an alle, die im Überschneidungsbereich von Staat und Religionsgemeinschaften tätig sind oder dies zu tun beabsichtigen. Es geht um die Klärung der Grundfragen dieses Rechtsgebietes auf der Basis der religionsrechtlichen Prämissen und der europäischen und nationalen Rechtsprechung. Religionsfreiheit, Kirchenfinanzierung, Beteiligung der Religionsgemeinschaften am öffentlichen Leben, Theologie und Religionsunterricht im Wettbewerb mit säkularen Sinngebungsunterrichten, die Integration weiterer Religionen in das bestehende und fortzuentwickelnde System, die Grundzüge des kirchlichen Dienstes und Arbeitsrechts, das aktuelle Thema des Kirchenasyls sowie weitere Kernfragen werden erläutert und als Hilfestellung zur eigenen Standortbestimmung angeboten. In einem Anhang finden sich alle wichtigen staatlichen und kirchlichen dieses Rechtsgebiet betreffenden Rechtsvorschriften.

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Matthias Pulte

Grundfragen des Staatskirchen- und Religionsrechts

1

MAINZER BEITRÄGE

ZU KIRCHEN- UND RELIGIONSRECHT

Matthias Pulte

Grundfragen des Staatskirchen- und Religionsrechts

echter

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

© 2016 Echter Verlag GmbH, Würzburg

www.echter-verlag.de

Umschlaggestaltung

Peter Hellmund, Würzburg

ISBN

978-3-429-03853-3

978-3-429-04825-9 (PDF)

978-3-429-06242-2 (ePub)

eBook-Herstellung und Auslieferung:Brockhaus Commission, Kornwestheimwww.brocom.de

Inhalt

Vorwort

Einführung: Ein neues Verständnis braucht das Staatskirchenrecht

1. Staatskirchenrecht – ein abgelegenes Rechtsgebiet?

2. Religions- und/oder Religionsverfassungsrecht?

Kapitel 1: Normative Grundlagen für das deutsche Religionsrecht – heute nur noch deutsches Recht?

1. Nationales Recht

2. Europarechtliche Bezüge und Bestimmungen

3. Verträge zwischen Staat und Religionsgemeinschaften

3.1 Historische Entwicklung des Staatskirchenvertragsrechts

3.2 Konkordate – eine katholische Spezialität

3.3 Wichtige Regelungen von Reichs- und Länderkonkordaten

3.4 Kleine Typologie der Konkordate

3.5 Reichweite des Reichskonkordates

Kapitel 2: Was kommt nach den Auseinandersetzungen über die Superiorität und Inferiorität von Institutionen? Aussagen des katholischen Lehramtes zum Verhältnis von Religion und Staat

1. Religiöse Freiheit oder Religionsfreiheit?

2. Autonomie der Entitäten

Kapitel 3: Eckpfeiler des deutschen Staatskirchenrechts: Trennung, Neutralität, Parität und Toleranz

1. Trennung mit und/oder ohne Kooperation

2. Umfang und Grenzen staatlicher Neutralität in Glaubensangelegenheiten

3. Parität – Behandle Gleiches gleich!

4. Toleranz – nur ein Gebot des Minderheitenschutzes?

Kapitel 4: Religionsfreiheit

1. Inhalt und Grenzen der Religionsfreiheit

1.1 Inhaltlicher Schutzbereich der Norm

1.2 Personaler Schutzbereich der Norm

1.3 Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland

Kapitel 5: Erziehung und Bildung

1. Das elterliche Erziehungsrecht

1.1 Schutzzweck der Norm

1.2 Religiöse Kindererziehung

1.3 Elternrecht und Schulpflicht

2. Religionsunterricht in der Schule

2.1 Das staatliche Bildungsmonopol und die Religionsfreiheit

2.2 Schutzbereich der Norm

2.3 Religionsunterricht zwischen Bekenntnisbindung und Multireligiosität

2.4 Art. 7 GG im Verhältnis zu weiteren Grundrechten

2.5 Die Ausnahmeregelung des Art. 141 GG („Bremer Klausel“)

2.6 Entwicklungslinien in der Rechtsprechung

2.7 Islamische Unterweisung oder islamischer Religionsunterricht

2.8 Fazit zum Religionsunterricht nach Art. 7 GG:

3. Theologen- und Religionslehrerausbildung

4. Lehrbefähigung und Lehrerlaubnis

Kapitel 6: Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften

1. Umfang und Grenzen des Selbstbestimmungsrechts

2. Körperschaften des öffentlichen Rechts – eine Konsequenz aus dem Selbstbestimmungsrecht?

2.1 Kirchen als Körperschaften öffentlichen Rechts eigener Art

2.2 Verleihung des Körperschaftsstatus

2.3 Rechtsfolgen aus dem Körperschaftsstatus

Kapitel 7: Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht

1. Grundnormen des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechts

2. Der Dritte Weg – heute noch zeitgemäß?

3. Kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit

Kapitel 8: Kirche und Geld

1. Kirchensteuern

2. Staatsleistungen

Kapitel 9: Bischofsernennungen in der katholischen Kirche im Rahmen des deutschen Staatskirchenrechts

1. Rechtliche Grundlagen in Deutschland

2. Das „preußische“ Verfahren

3. Das „badische“ Verfahren

4. Das „bayerische“ Verfahren

5. Verfahren für die nach 1990 errichteten Diözesen

6. Treueid und politische Klausel

Kapitel 10: Kirchenasyl oder Asyl in Kirchen – Recht oder geduldete Gewohnheit?

1. Historische und begriffliche Annäherung

2. Asylrecht im Grundgesetz Art. 16 a und Autonomieanspruch der Kirchen

Schlusswort

Anhang: Wichtige Gerichtsentscheidungen zum Religionsrecht

Wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

Wichtige Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts

Entscheidungen zum Moscheebau

Anhang: Rechtsvorschriften in Auszügen

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV)

Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)

Vertrag über die Europäische Union (EUV)

Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Grundgesetz (GG)

Weimarer Reichsverfassung (WRV)

Landesverfassung des Freistaates Bayern

Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen

Landesverfassung Hessen

Landesverfassung Rheinland-Pfalz

Reichskonkordart (RK) 20. Juli 1933

Badisches Konkordat (BadK) 12. Oktober 1932

Bayrisches Konkordat (BayK) 29. März 1924

Preußisches Konkordat (PrK) 14. Juni 1929

Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung von Erzbistum und Kirchenprovinz Hamburg vom 22. September 1994 (S-HK)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gesetz über die religiöse Kindererziehung (KErzG)

Zivilprozessordnung (ZPO)

Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung (StPOEG)

Strafprozeßordnung (StPO)

Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (GVGEG)

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Bewertungsgesetz (BewG)

Vereinsgesetz (VereinsG)

Tierschutzgesetz (TierSchG)

Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG)

Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)

Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung) (SchulO RP)

Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (n.F. 2015) (GrO)

Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO)

Preußisches General-Land-Schul-Reglement

Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR)

Reichsdeputationshauptschluss (RDH)

Quellen und Literatur in Auswahl

Quellen, Gesetzestexte (einschließlich Vertragsrecht)

Vertragsrecht

Lehrbücher

Schriften

Stichwortverzeichnis

Vorwort

Das Studienbuch zu Grundfragen des Staatskirchen- und Religionsrechts ist hervorgegangen aus den Lehrveranstaltungen zum Staatskirchenrecht an der Johannes Gutenberg-Universität zu Mainz und dem Bedürfnis, vor allem für Studierende, die nicht in den Rechtswissenschaften beheimatet sind, ein Lehr- und Studienbuch vorzulegen, das das Verständnis für die manchmal fremde und doch so wichtige Materie des Religionsrechts erschließt und fördert. Daher konzentrieren sich die ausgewählten Themen auf jene Bereiche, die für alle, die sich auf einen kirchlichen Beruf vorbetreiten oder das Fach Religion in der Schule vertreten wollen, wichtig sind. Das Buch richtet sich auch an Leserinnen und Leser, die bereits in der beruflichen Praxis stehen und sich bisweilen mit den hier diskutierten Grundfragen des Religionsrechts konfrontiert sehen und sich einen ersten Überblick zur Einordnung ihrer Rechtsfrage verschaffen wollen, bevor die Spezialfragen mit den entsprechenden Fachjuristen weiter zu klären sind.

Neben der Darstellung und kritischen Reflexion der religionsrechtlichen Bestimmungen bietet das vorliegende Buch eine kurze Vorstellung und Besprechung der wichtigsten Urteile der deutschen Höchstgerichte zum Staatskirchenrecht. Die Kenntnis dieser Entscheidungen ist für das Verständnis und den Umgang mit der religionsrechtlichen Materie in Deutschland besonders wichtig, weil diese Rechtsprechung die oft unklaren Rechtsbegriffe näher zu erklären und bestimmen sucht. Ob diese Erklärungen immer wirklich gelungen sind, wird in der juristischen Spezialliteratur weiter diskutiert. Im Rahmen eines Lehr- und Studienbuchs können dazu keine weitreichenden Positionierungen vorgenommen werden. Gelegentlich erfolgt aber eine kritische Würdigung. Insofern lädt das vorgelegte Buch auch die Nichtjuristen dazu ein, sich auf eine vertiefende Fachliteratur einzulassen, deren Verständnis hier im Ansatz erschlossen wird.

Einen ganz herzlichen Dank schulde ich dem Echter-Verlag, der dieses Buch und die Reihe „Mainzer Beiträge zu Kirchen- und Religionsrecht“ überhaupt verlegerisch ermöglicht hat und höchst kompetent betreut. Zugleich danke ich meinen Mitarbeiterinnen Katharina Schäfer und Anna-Christina Schmees für das Lektorat an diesem Manuskript.

Mainz im Januar 2016

Matthias Pulte

Einführung: Ein neues Verständnis braucht das Staatskirchenrecht

Die Pluralisierung der Lebenswelten hat in den letzten 20 Jahren eine weitreichende Veränderung der tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse der Bürgerinnen und Bürger zur Religion mit sich gebracht. Als Folge der deutschen Wiedervereinigung war ein erheblicher Säkularisierungsschub festzustellen, der dazu geführt hat, dass sich die deutsche Gesellschaft von einer zu 75 Prozent christlichen zu einer 50 prozentigen Gemeinschaft mit weiterhin fallender Tendenz entwickelt hat.1 Daher und aus systematischen Gründen ist es erforderlich den Begriff der Religion zu klären, der dem Staatskirchenrecht/Religionsrecht zugrunde liegt. Dabei muss es sich aus rechtlichem Blickwinkel sachnotwendig zumindest um eine begriffliche Annäherung an das komplexe System Religion handeln, die grundsätzlich für alle Gemeinschaften anzuwenden ist, die sich selbst als Religionen verstehen. Die dort formulierten Kriterien sind objektiv geeignet, aus verfassungsrechtlicher Sicht Religionsgemeinschaften zu identifizieren und von anderen Vereinigungen abzugrenzen.

Religion bezeichnet eine Deutung der Welt aus einem im Jenseitigen liegenden zumeist in Gott oder einem anderen höheren Wesen begründeten ganzheitlichen Blickwinkel. Objektive Beurteilungskriterien für die Bestimmung einer Weltsicht sind damit deren transzendentaler Bezug und die Individualität des Glaubens und Bekenntnisses der Angehörigen der Religion.2

Die Rechtsverhältnisse von Staat und Kirche ruhten im 20. Jahrhundert noch auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens, so dass sich die Frage nach der Begründung oder Fundierung dieses Rechtsgebietes nicht ohne weiteres stellte. Dennoch schien es vor allem in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg so zu sein, dass sich Autoren kanonistischer Provenienz mit diesem Rechtsgebiet vornehmlich in Bezug auf Einzelfragen geäußert-, die systematische, zusammenfassende Darstellung hingegen den Juristen überlassen haben. Aus kanonistischer Perspektive darf dies durchaus als ein Defizit betrachtet werden, ohne dadurch die verdienstvollen Beiträge von Kanonisten und Juristen schmälern zu wollen. Das 21. Jahrhundert stellt die Kirchenrechtswissenschaft und damit auch ihre Teildisziplin, das Staatskirchenrecht, vor neue Herausforderungen. Diese ergeben sich vor allem aus den politischen Entwicklungen seit 1989, die bis heute zu einer Aufhebung gebietsbezogener religiöser Identitäten geführt haben, die in der europäischen Geschichte ohne Vorbild und Beispiel sind. Daneben erweist sich der fortschreitende Rückgang an Kirchlichkeit und religiöser Bindung in der säkularen Gesellschaft als ein weiterer Aspekt, der eine erneuerte Begründung dieses Rechtsgebiets erforderlich erscheinen lässt. In der deutschen Gesellschaft arbeiten Staat und Kirchen seit über 60 Jahren gedeihlich zusammen und bemühen sich auf ihre je eigene Weise das Gemeinwohl zu fördern. Manche Gruppierungen meinen jedoch, in dem gegenwärtigen Verhältnis von Staat und Kirchen in Deutschland, eine von der Zeitgeschichte überholte und damit ungerechtfertigte Privilegierung der christlichen Kirchen zu erkennen, die angesichts der Multikonfessionalität und Säkularität in dieser Gesellschaft nicht mehr gerechtfertigt sei.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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