Grundlagen abwehrender Brandschutz - Frieder Kircher - E-Book

Grundlagen abwehrender Brandschutz E-Book

Frieder Kircher

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Beschreibung

Architekten, Brandschutzplaner, Ingenieure, Verwaltungsmitarbeiter in Bauämtern und oftmals auch politisch Verantwortliche auf Gemeinde-, Kreis- und Landesebene müssen im Rahmen ihrer Tätigkeit über ein Grundwissen des abwehrenden Brandschutzes verfügen. Dies ist erforderlich, um die Anforderungen der Feuerwehren im Rahmen des Vorbeugenden Brandschutzes besser verstehen und umsetzen zu können. Das Buch stellt hier die wesentlichen Voraussetzungen vor, die erforderlich sind, damit Feuerwehreinsätze erfolgreich durchgeführt werden können.

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Seitenzahl: 82

Veröffentlichungsjahr: 2017

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Frieder Kircher

[3]Grundlagen abwehrender Brandschutz

Feuerwehrwissen für Architekten, Brandschutzplaner und Ingenieure

Verlag W. Kohlhammer

[4]Wichtiger Hinweis

Der Verfasser hat größte Mühe darauf verwendet, dass die Angaben und Anweisungen dem jeweiligen Wissensstand bei Fertigstellung des Werkes entsprechen. Weil sich jedoch die technische Entwicklung sowie Normen und Vorschriften ständig im Fluss befinden, sind Fehler nicht vollständig auszuschließen. Daher übernehmen der Autor und der Verlag für die im Buch enthaltenen Angaben und Anweisungen keine Gewähr.

Die Abbildungen stammen – soweit nicht anders angegeben – vom Autor.

1. Auflage 2017

Alle Rechte vorbehalten© W. Kohlhammer GmbH, StuttgartUmschlagbild: Jochen ThornsGesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:ISBN 978-3-17-029041-9

E-Book-Formate:pdf: ISBN 978-3-17-033141-9epub: ISBN 978-3-17-033142-6mobi: ISBN 978-3-17-033143-3

Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

[5][6]Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Struktur des Feuerwehrwesens

2.1   Historische Entwicklung

2.2   Gesetzliche Grundlage

2.3   Aufgaben der Gemeinde

2.4   Aufgaben der Kreise

2.5   Aufgaben der Länder

3 Organisationen im Feuerwehrwesen

3.1   Der Deutsche Feuerwehrverband und seine Mitgliedsorganisationen

3.2   Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF)

3.3   Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb)

4 Leistungsfähigkeit der Feuerwehr

4.1   Bestandteile einer modernen Feuerwehr

4.1.1   Mannschaft

4.1.2   Fahrzeuge und Geräte

4.1.3   Feuerwachen

4.1.4   Einsatzvorbereitung

4.1.5   Feuerwehrleitstellen

4.2   Parameter zur Beschreibung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr

4.2.1   Hilfsfrist

4.2.2   Funktionsstärke

4.2.3   Erreichungsgrad

4.2.4   Handlungsfähigkeit

4.3   Brandschutzbedarfsplan

5 Grundlagen der Einsatztaktik

5.1   Verbrennen und Löschen

5.2   Löschwasserversorgung

5.3   Taktik im Brandbekämpfungseinsatz

5.3.1   Prinzipielle Erläuterungen

5.3.2   Aufgaben der einzelnen Funktionen

5.4   Einsatzführung bei mehreren Einheiten

6 Die Beteiligung der Feuerwehr beim Vorbeugenden Brandschutz

6.1   Grundlagen der Beteiligung

6.2   Interessenslagen der Feuerwehren für die Erstellung von Gebäuden

6.3   Informationen für die Feuerwehr

6.3.1   Feuerwehrpläne

6.3.2   Hinweisschilder für die Feuerwehr

6.3.3   Brandmeldeanlagen

6.4   Flächen für die Feuerwehr

Anhang

Anhang 1 Beteiligung der Feuerwehren in Baugenehmigungsverfahren

Anhang 2 Feuerwehrgesetze der Länder

Glossar

[7]1    Einleitung

Führungskräfte der Feuerwehr kommunizieren mit vielen Menschen auch außerhalb des Feuerwehrwesens. Das können politisch Verantwortliche der Kommunen, des Landes oder des Bundes sein, Brandschutzbeauftragte, Polizeibeamte, Veranstalter von Großevents, aber auch Architekten und Ingenieure im Rahmen von Bau- und Beschaffungsmaßnahmen oder im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes.

Nicht selten kommt es dabei zu Verständigungsproblemen bis hin zu Missverständnissen hinsichtlich der Denkweise von Feuerwehrleuten und ihrer besonderen Begrifflichkeiten. Feuerwehrangehörige leben in einer eigenen Fachwelt und arbeiten in bestimmten Denkstrukturen. Durch die erforderliche schnelle Auffassungsgabe und sofortige Reaktion in Gefahrensituationen sind sie gezwungen, sich sehr stark auf das Wesentliche und den Kern der Dinge zu konzentrieren. Diese Denkstrukturen prägen Feuerwehrangehörige auch außerhalb des akuten Einsatzfalles. Die Sozialisation in der Einsatzwelt, die oftmals eine sofortige Lösungsfindung verlangt, prägt sie wie kaum eine andere Berufsgruppe. Dabei kommt es weniger auf die sorgfältige, vollständige Abwägung aller Vor- und Nachteile an, als auf die schnelle Lösung eines Problems zu Gunsten aller Beteiligten. Bei Bränden und ähnlichen Gefahrenlagen liegt oft eine exponentielle Erhöhung der Folgeschäden in Abhängigkeit von der Zeit vor. Daher müssen schnell wirksame Maßnahmen getroffen werden, um die exponentielle Entwicklung und die damit einhergehende Schadenserhöhung zu stoppen.

Ziel dieses handlichen Werkes soll es sein, für Außenstehende Hintergründe aufzuzeigen wie die Feuerwehr funktioniert und wie die Arbeit der Feuerwehr abläuft. Dies ist insbesondere an Schnittstellen zu anderen Bereichen wie z. B. der Architektur oder der Verwaltung notwendig, wo erkannt werden muss, warum die Feuerwehr bestimmte Forderungen – z. B. im Vorbeugenden Brandschutz – aufstellt. Es kann aber auch für jeden Bürger Einblicke geben, wie die Feuerwehr bei einem Ernstfall – der auch ihn selbst betreffen kann – handelt und mit welchen Problemen sie dabei zu kämpfen hat.

Das Buch soll auch einen Einblick in die Dimensionierung von Feuerwehren, ihren hierarchischen Aufbau und die Grundlagen des taktischen Vorgehens im Einsatzfall geben. Dies kann insbesondere für Architekten und Bauplaner vor der Konzeptionierung eines Bauvorhabens von Bedeutung sein, um die Planungsanforderung »Brandschutz« bereits vor der Planung besser zu verstehen und damit berücksichtigen zu können. Es kann aber nicht die detaillierte Beschäftigung mit den [8]Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung ersetzen, sondern gibt einen Überblick über die Faktoren, welche die Planung beeinflussen. Insbesondere sollen dabei die Schutzziele des Brandschutzes »Ermöglichung der Rettung von Menschen« und »Ermöglichung eines wirksamen Löschangriffs« Berücksichtigung finden.

Abschließend werden mit einem umfangreichen Glossar und verschiedenen Übersichten praktische Hilfen zum Verstehen der Fachsprache sowie der föderalen Unterschiede bei der Beteiligung der Feuerwehren in Baugenehmigungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland gegeben.

[9]2    Struktur des Feuerwehrwesens

2.1   Historische Entwicklung

Die Einrichtung einer Feuerwehr ist schon immer eine kommunale Kernaufgabe gewesen. Die Gewährleistung eines organisierten abwehrenden Brandschutzes war bereits im Mittelalter durch Pflichten für die einzelnen Gruppen der Bürger in Feuerlöschordnungen geregelt. Dass diese Zwangsverpflichtung nicht funktionierte, zeigen die großen Stadtbrände, die viele Städte in Schutt und Asche gelegt hatten. Beispiele sind der große Brand von London im Jahr 1666, bei dem rund 13 000 Gebäude zerstört wurden oder der Stadtbrand von Hamburg im Jahr 1842 mit 51 Toten und der Zerstörung von mehr als einem Viertel der Stadtfläche.

Gegen Mitte des 19. Jahrhunderts gab es zwei grundlegend verschiedene Wege, wie das Feuerwehrwesen auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland auf ein festes Fundament gestellt wurde. Dies war im Wesentlichen die Entwicklung des preußischen Feuerlöschwesens durch den Berliner Wasserbauinspektor Ludwig Scabell, die in eine Berufsfeuerwehr mündete sowie die Entwicklung im Süden Deutschlands im Rahmen der bürgerlichen Revolution, die mit der Gründung des Durlacher Pompiercorps durch Stadtbaumeister Christian Hengst nach Vorbildern aus Frankreich die Bewegung der Freiwilligen Feuerwehr auslöste.

Im Gegensatz zu den zwangsverpflichteten Bürgergruppen unterschieden sich die Feuerwehren dadurch, dass es entweder freiwillige oder bezahlte Kräfte waren, die nach einer fest vorgegebenen Taktik der Brandbekämpfung ausgebildet waren und in straff organisierten Verbänden dem Feuer zu Leibe rückten. Mit der Gründung der ersten Freiwilligen Feuerwehr in Durlach/Baden im Jahr 1846 und der ersten Berufsfeuerwehr in Berlin im Jahr 1851 war damit der Grundstock für das heutige organisierte Feuerlöschwesen in Deutschland gelegt. In beiden Fällen wurde die Feuerwehr auf der kommunalen Ebene eingerichtet und damit als Kernaufgabe der Gemeinden manifestiert.

2.2   Gesetzliche Grundlage

Heute ist das Feuerwehrwesen durch Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG) als hoheitliche Kernaufgabe der Gemeinde geschützt und als Selbstverwaltungsaufgabe in der Verantwortung der Kommune fest verankert. Da das Feuerwehrwesen in Art. 70 ff. GG nicht explizit als Gesetzgebungskompetenz des Bundes geregelt ist, haben die [10]Bundesländer die Aufgabe, die gesetzlichen Regelungen zu schaffen. Dies erfolgt in den jeweiligen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzen der Länder (siehe Anhang 2).

In den Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzen der Länder sind die Aufgaben der Träger des Brandschutzes, die Aufgaben und Rechtsverhältnisse der Angehörigen der Feuerwehren, aber auch die Pflichten der Bevölkerung und die Kostenregelungen beschrieben. Da die Feuerwehren auch im Bereich des Katastrophenschutzes eine große Rolle spielen, werden die Brandschutzgesetze häufig mit den jeweiligen Katastrophenschutzgesetzen zu einem einheitlichen Gesetz über den Brand- und Katastrophenschutz zusammengefasst. Auch die Technische Hilfeleistung z. B. bei Verkehrs- und Gefahrgutunfällen wird heute von den Feuerwehren übernommen und ist entsprechend in den gesetzlichen Aufgaben verankert.

Nachfolgend wird die Gliederung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – HBKG) in der Fassung vom 14. Januar 2014 als ein Beispiel von 16 Bundesländern dargestellt.

Erster Abschnitt Aufgaben und Organisation des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich

§ 2 Aufgabenträger

§ 3 Aufgaben der Gemeinden

§ 4 Aufgaben der Landkreise

§ 5 Aufgaben des Landes

Zweiter Abschnitt  Brandschutz und Allgemeine Hilfe

Erster Titel  Aufgaben und Organisation der Feuerwehren

§ 6 Aufgabenbereich

§ 7 Aufstellung der Gemeindefeuerwehren

§ 8 Jugendfeuerwehren, Kindergruppen, Nachwuchsgewinnung

Zweiter Titel Feuerwehrangehörige

§ 9 Hauptamtliche Feuerwehrangehörige

§ 10 Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

§ 11 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen

Dritter Titel Leitung

§ 12 Leitung der Gemeindefeuerwehr

§ 13 Kreisbrandinspektoren, Kreisbrandmeister

Vierter Titel Nichtöffentliche Feuerwehren

§ 14 Werkfeuerwehren

[11]Fünfter Titel Vorbeugender Brandschutz

§ 15 Gefahrenverhütungsschau

§ 16 Zuständigkeit

§ 17 Brandsicherheitsdienst

§ 18 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung und Selbsthilfe

Sechster Titel Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und Organisationen in der Allgemeinen Hilfe

§ 19 Mitwirkung und Aufgaben der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und der Organisationen

Siebter Titel Abwehrender Brandschutz und Allgemeine Hilfe

§ 20 Gesamteinsatzleitung

§ 21 Befugnisse der Gesamteinsatzleitung

§ 22 Nachbarliche Hilfe

§ 23 Brandschutz und Allgemeine Hilfe auf Verkehrswegen

Dritter Abschnitt Katastrophenschutz

Erster Titel  Organisation des Katastrophenschutzes

§ 24 Begriff der Katastrophe

§ 25 Katastrophenschutzbehörden

§ 26 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes

§ 27 Mitwirkung öffentlicher und privater Einheiten und Einrichtungen

§ 28 Mitwirkung von Dienststellen

Zweiter Titel Maßnahmen des Katastrophenschutzes

§ 29 Vorbereitende Maßnahmen

§ 30 Katastrophenschutzstab

§ 31 Katastrophenschutzpläne

§ 32 Katastrophenschutzübungen

§ 33 Abwehrende Maßnahmen

§ 34 Feststellung des Katastrophenfalles

§ 34 a Warnung der Bevölkerung

§ 35 Besondere Zuständigkeiten

Dritter Titel Gesundheitswesen

§ 36 Zusammenarbeit im Gesundheitswesen

§ 37 Besondere Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe

Vierter Titel Helferinnen und Helfer

§ 38 Allgemeines

§ 39 Rechtsverhältnisse

§ 40 Haftung für Schäden

[12]Vierter Abschnitt Technische Einsatzleitung und Führungsorganisation

§ 41 Technische Einsatzleitung

§ 42 Befugnisse der technischen Einsatzleitung

§ 43 Führungsorganisation

Fünfter Abschnitt Pflichten der Bevölkerung

§ 44 Gefahrenmeldung

§ 45 Vorsorgepflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken

§ 46 Duldungspflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken

§ 47 Pflichten einer Betreiberin oder eines Betreibers einer Anlage mit besonderem Gefahrenpotenzial

§ 48 Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen

§ 48 a Externe Notfallpläne für Abfallentsorgungseinrichtungen

§ 49 Hilfeleistungspflichten

§ 50 Entschädigung

Sechster Abschnitt Ergänzende Bestimmungen, Aufsicht, Kosten

Erster Titel  Ergänzende Bestimmungen

§ 51 Pflichten der am Einsatzort Anwesenden

§ 52 Ausschluss der Heranziehung für militärische und polizeiliche Aufgaben

§ 53 Landesfeuerwehrschule

§ 54 Leitstellen

§ 55 Datenschutz

§ 56 Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz

§ 57 Übungen

Zweiter Titel Aufsicht

§ 58 Aufsichtsbefugnisse im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe

§ 59 Aufsichtsbefugnisse im Katastrophenschutz

Dritter Titel Kosten

§ 60 Kostenpflicht

§ 61 Kostenersatz der Feuerwehren

§ 62 Kostenersatz bei einer Katastrophe

§ 63 Feuerschutzsteuer

[13]Siebter Abschnitt Schlussvorschriften

§ 64 Einschränkung von Grundrechten

§ 65 Bußgeldvorschriften

§ 66 Gemeindefreie Grundstücke

§ 67 Übergangsbestimmungen

§ 68 (aufgehoben)

§ 69 Ermächtigungen

§ 70 Inkrafttreten