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Michael Bohnert führt in diesem Buch leicht verständlich in die Rechtsmedizin ein. Er erklärt die verschiedenen Untersuchungsmethoden sowie Wissenswertes zur Thanatologie und medizinischen Kriminalistik. Ausführlich beschreibt er die unterschiedlichen Verletzungsarten und ihre Merkmale. Ein Kapitel zu den forensischen Wissenschaften rundet diese Einführung ab. Auch für Nichtmediziner geeignet! utb+: Begleitend zum Buch steht den Leser:innen ein E-Learning-Kurs zur Verfügung. Dieser Kurs hilft bei der Vertiefung des Wissens.
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Seitenzahl: 373
Veröffentlichungsjahr: 2023
Michael Bohnert
Grundwissen Rechtsmedizin
Medizinische Kriminalistik und forensische Wissenschaften
UVK Verlag · München
Prof. Dr. Michael Bohnert, gebürtig im Nordschwarzwald, studierte Medizin an der Universität Freiburg. Weiterbildung zum Arzt für Rechtsmedizin in Konstanz, Bern und Freiburg. Habilitation für das Fach Rechtsmedizin an der Universität Freiburg. Seit 2011 ist er Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Würzburg. Seine Hauptforschungsgebiete sind medizinische Kriminalistik und forensische Traumatologie, insbesondere Todesfälle durch Hitzeeinwirkung.
Umschlagabbildung: © tsuneomp – shutterstock
Fotos im Innenteil von Michael Bohnert und mit freundlicher Genehmigung vom Institut für Rechtsmedizin Freiburg, vom Institut für Rechtsmedizin Würzburg, von der Radiologische Universitätsklinik Würzburg und von Beat Kneubuehl; Abb. 44: © Casper1774Studio – iStock
DOI: https://doi.org/10.36198/9783838560342
© UVK Verlag 2023— ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KGDischingerweg 5 • D-72070 Tübingen
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Internet: www.narr.deeMail: [email protected]
Einbandgestaltung: siegel konzeption | gestaltung
utb-Nr. 5539
ISBN 978-3-8252-6034-7 (Print)
ISBN 978-3-8463-6034-7 (ePub)
Zu diesem Buch gibt es einen ergänzenden eLearning-Kurs
Mithilfe des Kurses können Sie online überprüfen, inwieweit Sie die Themen des Buches verinnerlicht haben. Gleichzeitig festigt die Wiederholung in Quiz-Form den Lernstoff.
Der eLearning-Kurs kann Ihnen dabei helfen, sich gezielt auf Prüfungssituationen vorzubereiten.
Der eLearning-Kurs ist eng mit vorliegendem Buch verknüpft. Sie finden im Folgenden zu den wichtigen Kapiteln QR-Codes, die Sie direkt zum dazu gehörigen Fragenkomplex bringen. Andersherum erhalten Sie innerhalb des eLearning-Kurses am Ende eines Fragendurchlaufs neben der Auswertung der Lernstandskontrolle auch konkrete Hinweise, wo Sie das Thema bei Bedarf genauer nachlesen bzw. vertiefen können. Diese enge Verzahnung von Buch und eLearning-Kurs soll Ihnen dabei helfen, unkompliziert zwischen den Medien zu wechseln, und unterstützt so einen gezielten Lernfortschritt.
Rechtsmedizin ist ein medizinisches Fachgebiet, aber in der öffentlichen Wahrnehmung viel mehr – und das ist nicht einmal ganz falsch. Tatsächlich definiert sich die Rechtsmedizin als das Fach, in dem medizinisches, aber auch naturwissenschaftliches Wissen und entsprechende technische Verfahren für die Beantwortung rechtlich relevanter Fragen angewandt werden. In der Praxis sind die Übergänge vom reinen Medizinerwissen zur angewandten Kriminalistik und zu den benachbarten Naturwissenschaften fließend. In einer Zeit zunehmender Spezialisierung in der Medizin ist die Rechtsmedizin eines der letzten integrativen Fächer. Sie saugt das Wissen um naturwissenschaftliche Phänomene, medizinische Erkenntnisse, menschliches Verhalten und technisch-analytische Verfahren auf und betrachtet medizinische Befunde als kriminalistische Spuren. Rechtsmediziner denken bei ihrer beruflichen Tätigkeit zeitlich gesehen nicht in die Zukunft, wie das klinische Medizinerinnen tun ("Was kann getan werden, um dem Patienten zu helfen und ihm ein normales Leben zu ermöglichen?"), sondern in die Vergangenheit: „Was ist passiert, dass ein Befund heute so ausschaut und nicht anders? Mit welcher Sicherheit können wir einen Tathergang rekonstruieren? Und wo sind unsere Wissenslücken?“ Medizin als Kriminalistik zu begreifen fasziniert Fachleute genauso wie Laien. Der Detektiv im weißen Kittel ist zwar ein Klischee, aber eines, das durchaus Realität ist. Dieses Buch soll einen kleinen Einblick in den Grenzbereich zwischen Kriminalistik, Medizin und benachbarte Wissenschaften geben. Es kann kein ausführliches Lehrbuch ersetzen, will es aber auch gar nicht. Es soll Interesse wecken für ein spannendes und vielseitiges Tätigkeitsfeld.
Würzburg, im September 2023
Michael Bohnert
Hinweis zur genderneutralen Sprache
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit habe ich Personen- und Berufsbezeichnungen abwechselnd in der weiblichen und männlichen Form verwendet. Die männlichen Begriffe schließen die weibliche Bezeichnung selbstverständlich ein und umgekehrt.
Durchführung der Leichenschau
41
Rahmenbedingungen für Obduktionen
46
Untersuchung von Beschuldigten und anderen Personen
61
Straftaten gegen das Leben
160
Körperverletzungsdelikte
171
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
183
Kindesmisshandlung
195
Teilnahme am Straßenverkehr
210
Gefährdung und Trunkenheit
211
Führen eines Kraftfahrzeugs
222
Forensische DNA-Analyse
237
Reihenuntersuchungen
245
Abstammungsbegutachtung
247
Schuldfähigkeit: seelische Störungen
256
Schuldfähigkeit: Vollrausch
258
Verminderte Schuldfähigkeit
258
AWMF
Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen
medizinischen Fachgesellschaften
AAK
Atemalkoholkonzentration
BAK
Blutalkoholkonzentration
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BKA
Bundeskriminalamt
CO
Kohlenmonoxid
CO2
Kohlendioxid
CT
Computertomograf bzw. Computertomografie
DGRM
Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin
DNA
Deoxyribonucleic acid
(deutsch: Desoxyribonukleinsäure – DNS)
EEG
Elektroenzephalogramm
EKG
Elektrokardiogramm
FBI
Federal Bureau of Investigation
GEKO
Gendiagnostikkommission
ggf.
gegebenenfalls
IR
Infrarot
JVA
Justizvollzugsanstalt
LKA
Landeskriminalamt
MRT
Magnetresonanztomografie/Kernspintomografie
mtDNA
mitochondriale DNA
O2
Sauerstoff
OFA
Operative Fallanalyse
PCR
Polymerase Chain Reaction (Polymerasekettenreaktion)
SID/SIDS
Sudden Infant Death/Sudden Infant Death Syndrome
SNP
Single Nucleotide Polymorphism
StGB
Strafgesetzbuch
StPO
Strafprozessordnung
STR
Short Tandem Repeat
StVG
Straßenverkehrsgesetz
UV
Ultraviolett
V. a.
Verdacht auf …
ViCLAS
Violent Crime Linkage System
Z. n.
Zustand nach …
Rechtsmedizin ist ein medizinisches Fachgebiet und als solches formal nicht anders als beispielsweise Chirurgie, Kinderheilkunde, Radiologie oder Neurologie. Wer Rechtsmediziner, genauer: Ärztin für Rechtsmedizin werden will, muss Humanmedizin studieren und sich danach als Assistenzärztin an einem Institut für Rechtsmedizin weiterbilden. Die Facharztweiterbildungszeit beträgt mindestens 5 Jahre, von denen ein halbes Jahr in der Pathologie und ein weiteres halbes Jahr in der Psychiatrie erfolgen muss. In der rechtsmedizinischen Weiterbildungszeit muss man mindestens 400 Leichenschauen, 300 gerichtliche Obduktionen, 25 Tatortbesichtigungen, 2000 histologische Untersuchungen und 25 osteologische Untersuchungen durchgeführt haben, außerdem 300 mündliche oder schriftliche Gutachten für Staatsanwaltschaft oder Gericht erstattet haben.
Das Fach Rechtsmedizin beschäftigt sich mit der Anwendung medizinischen bzw. naturwissenschaftlichen Wissens und Methoden für rechtliche Fragestellungen. Im Gegensatz zu den klinischen Fächern stehen nicht Prognose und Therapie im Vordergrund („Was hat der Patient für eine Erkrankung und wie kann man sie behandeln?“), sondern die Rekonstruktion der Ereignisse, die zu einem bestimmten Befund (Verletzung, Verhaltensauffälligkeit, …) führten. Rechtsmediziner denken also zeitlich rückwärts, sie interpretieren medizinische Befunde als Spuren.
Häufig werden die Fächer Rechtsmedizin und PathologiePathologie miteinander verwechselt. Das hat gewisse historische Gründe, denn die Untersuchung von Verstorbenen für die Justiz wurde im 19. Jahrhundert vielerorts von Pathologen vorgenommen, insbesondere in Preußen und den preußisch geprägten Ländern. In Österreich-Ungarn war es der Begründer der modernen forensischen Medizin, die sich damals noch „gerichtliche Medizin“ nannte, Prof. Dr. Eduard Ritter von HofmannRitter von Hofmann, Eduard (1837–1897), der vehement darauf drängte, dass das Fach eigenständig wurde und sich von der klinisch ausgerichteten Pathologie abnabelte. Diese Trennung wurde im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert nach und nach vollzogen. Heutzutage sind die Fächer zwar benachbart, aber ihre Aufgabenspektren unterscheiden sich so sehr, dass in keinem der Fächer die Aufgaben des anderen kompetent bearbeitet werden könnten.
Der schon eben verwendete Begriff „forensischforensisch“ leitet sich vom lateinischen Wort „forum“ ab, das übersetzt „Marktplatz“ heißt. Das Forum war auch der Platz, an dem die öffentlichen Gerichtsverhandlungen stattfanden. Wenn heute im Deutschen der Begriff „Forum“ verwendet wird, dann wird damit eher ein realer oder virtueller Raum bezeichnet, in dem eine Kommunikation zu einem bestimmten Thema stattfindet. Forensisch hingegen bedeutet nicht kommunikativ, sondern rechtlich oder gerichtlich und wird immer dann verwendet, wenn es sich um irgendetwas dreht, was mit Ermittlung oder Rechtsprechung zu tun hat.
Die Lernfragen zu diesem Kapitel finden Sie unter:
https://narr.kwaest.io/s/1171
Eines der Grundprinzipien einer Gesellschaft ist, dass es eine Rechtsordnung gibt, die den Umgang der Gesellschaftsmitglieder untereinander regelt und in der festgeschrieben ist, was erlaubt bzw. was verboten ist und wie diejenigen zu bestrafen sind, die gegen diese Ordnung verstoßen. Diese Regeln heißen Gesetze. Die älteste uns überlieferte Gesetzessammlung stammt aus Mesopotamien, rund 2100 Jahren vor unserer Zeitrechnung. Gesetze sind nichts Naturgegebenes, sondern abhängig von den Werten der jeweiligen Gesellschaft. Auch der Umgang mit vermeintlichen oder tatsächlichen Gesetzesbrechern ist Ausdruck dieser öffentlichen Werte.
VerstößeVerstoß gegen die Rechtsordnung werden im Allgemeinen als „VerbrechenVerbrechen“ bezeichnet, wobei dieser Begriff aus juristischer Sicht nur dann korrekt ist, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht. Ein Verstoß gegen ein Gesetz, das mit weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet wird, wird als „VergehenVergehen“ bezeichnet. Vergehen und Verbrechen werden nach dem Strafgesetzbuch (StGB) bestraft. Eine „OrdnungswidrigkeitOrdnungswidrigkeit“ ist ein Verstoß, der nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) mit Geldstrafe (oder nach dem Straßenverkehrsgesetz mit befristetem Fahrverbot) belegt ist.
Ein Grundprinzip der Rechtsordnung ist, dass diejenigen bestraft werden, die gegen sie verstoßen haben. Dazu gehört, dass der Täter der Tat überführt wird, ihm also bewiesen werden kann, dass er die Tat begangen hat. In modernen zivilisierten Gesellschaften ist die Aufklärung einer Tat ebenso Aufgabe des Staates wie die Verurteilung und Bestrafung des Täters, wobei die Gewaltenteilung dabei garantieren soll, dass der Beschuldigte ein gerechtes und unabhängiges Verfahren erhält. Das ist keineswegs selbstverständlich. Die Trennung zwischen ErmittlungErmittlung, Anklage und Verurteilung ist eine Erfindung der Neuzeit. In deutschen Ländern erfolgte die Aufteilung von Polizei und Justiz ab dem Jahr 1719. Im preußischen allgemeinen Landrecht von 1794 wurde unter anderem die Trennung von Polizeirecht, Strafrecht und Strafvollzugsrecht festgeschrieben. Auch der Aufbau einer KriminalpolizeiKriminalpolizei und die generelle Trennung von Schutzpolizei und Kriminalpolizei passierte in Deutschland im 19. Jahrhundert zuerst in den preußischen Landen. Im Jahr 1885 wurde in Berlin die erste Mordkommission eingerichtet.
Im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert entwickelte sich die moderne Verbrechensaufklärung. Diese war und ist dadurch gekennzeichnet, dass dem SachbeweisSachbeweis (→ Kapitel 2.3) eine immer größere Rolle zukam und man sich von polizeilicher, juristischer und naturwissenschaftlicher Seite um eine objektive und nachvollziehbare Beweisführung bemühte. Zwar wurden auch schon in den Jahrhunderten zuvor beispielsweise Ärzte im Strafverfahren als Sachverständige befragt, wenn es sich um Tötungsdelikte, Körperverletzungen mit Todesfolge, Kindstötungen oder Abtreibungen handelte (1532 Constitutio Criminalis CarolinaConstitutio Criminalis Carolina), die Urteilsfindungen waren aber sehr subjektiv geprägt – und die Äußerungen der gehörten Sachverständigen ebenso. Das Bemühen um eine Objektivierung der Beweisführung und um die Erforschung von Sachbeweisen ging einher mit dem Aufkommen moderner technischer Verfahren und dem explosionsartigen Zuwachs an naturwissenschaftlichen Erkenntnissen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts.
Aber auch von juristischer Seite wurde der Verbrechensaufklärung auf der Basis naturwissenschaftlicher und medizinischer Kenntnisse und Verfahren mehr und mehr Aufmerksamkeit zuteil. Als einer der Begründer der modernen Kriminalistik gilt der österreichische Jurist Hans GrossGross, Hans (1847–1915). Das von ihm verfasste „Handbuch für Untersuchungsrichter“, das auch in viele Sprachen übersetzt wurde, ist eine heute noch lesenswerte, zweibändige Systematik der Verbrechensaufklärung mit all ihren Facetten von Ermittlungstaktik über die Durchführung von Vernehmungen und die Spurensicherung am Tatort bis hin zu kriminalpsychologischen Ansätzen.
Die Kriminalwissenschaften werden heutzutage unterteilt in die juristischen und die nichtjuristischen Kriminalwissenschaften, letztere nochmals in die KriminologieKriminologie, die forensischen Wissenschaften und die KriminalistikKriminalistik (Abb. 1).
Während sich die Kriminologie mit den gesellschaftlichen Hintergründen von Verbrechen beschäftigt, also einen sozialwissenschaftlichen Ansatz verfolgt, ist die Kriminalistik eine angewandte Wissenschaft, die die Möglichkeiten der Aufklärung, aber auch der Prävention von Verbrechen zum Ziel hat. Als forensische Wissenschaften werden all jene Wissenschaftszweige bezeichnet, die sich mit der Anwendung der Kenntnisse und Methoden ihrer jeweiligen Mutter-Disziplin für rechtliche Fragestellungen beschäftigen. Als Beispiele seien die forensische Anthropologie, die forensische Biologie und Genetik, die forensische Linguistik, die forensische Physik, die forensische Psychologie oder die forensische Medizin genannt – besser bekannt als „Rechtsmedizin“.
Kriminalwissenschaften
Die Trennung der forensischen Wissenschaften von der Kriminalistik ist historisch und strukturell begründet: Während die Kriminalistik primär in den Aufgabenbereich der KriminalpolizeiKriminalpolizei fällt, sind die forensischen Wissenschaften von dieser strukturell meist unabhängig, auch wenn ihre Dienste von Polizei und Staatsanwaltschaft fallbezogen in Anspruch genommen werden. Der Begriff zeigt bereits an, dass Themen und Verfahren systematisch wissenschaftlich erforscht werden – eine Tätigkeit, für die bei der Polizei die Strukturen und die Ressourcen fehlen. Hinzu kommt, dass Wissenschaft etwas ist, das sowohl methodisch als auch hinsichtlich der Erkenntnisse einem stetigen Wandel unterliegt. Die Einbindung der forensischen Zweige in die jeweilige Wissenschaft, also beispielsweise der Rechtsmedizin in die Universitätsmedizin, hat zur Folge, dass die Forensik Anschluss an den wissenschaftlichen Fortschritt hat, sich der aktuellen Methoden und Kenntnisse der jeweiligen Wissenschaft bedienen kann und damit auch Gutachten auf dem neuesten Stand der Wissenschaften erstatten kann.
Die strukturelle Trennung der forensischen Wissenschaften von Polizei und Justiz ist auch heutzutage keineswegs selbstverständlich. So sind in vielen Staaten die rechtsmedizinischen Institute strukturell den Innenministerien (Polizei) oder den Justizministerien unterstellt, aber nicht an eine Universität angeschlossen. In diesen Fällen handelt es sich also um reine kriminalistisch-medizinische Untersuchungseinrichtungen, ohne oder mit allenfalls geringfügigen Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Betätigung.
Die rechtskräftige Verurteilung eines Täters ist das Ende einer langen Kette von Ereignissen und Handlungen, bei der formal gesehen drei Stufen zu unterscheiden sind. Im ErmittlungsverfahrenErmittlungsverfahren wird untersucht, was überhaupt passiert ist, ob es sich um eine strafbare Handlung handelte und ob man einen Täter dafür ermitteln kann. Das Ermittlungsverfahren wird von der StaatsanwaltschaftStaatsanwaltschaft geleitet. Die Staatsanwaltschaft ist die Herrin des Verfahrens. Die PolizeiPolizei ist als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft zwar die Institution, die die eigentlichen Ermittlungen durchführt, jedoch immer in Absprache mit der Staatsanwaltschaft. Am Ende eines Ermittlungsverfahrens wird dieses entweder eingestellt oder es kommt zu einer Anklage bzw. es wird ein Strafbefehl erlassen. In letzterem Fall werden die gesamten Akten samt Anklageschrift bzw. Strafbefehl an das zuständige Gericht geleitet. Dieses prüft den Sachverhalt und entscheidet, ob die Anklage zugelassen wird oder nicht. Dieses Verfahren nennt man Zwischenverfahren. Wenn die Anklage zugelassen wird, dann beginnt das Hauptverfahren, in dem eine Gerichtsverhandlung geplant, terminiert und durchgeführt wird, an deren Ende meistens ein Urteil steht. Bei einem Strafbefehl wird dieser an den Beschuldigten verschickt, der ihn akzeptieren oder dagegen Widerspruch einlegen kann. Bei einem Widerspruch kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Unter gewissen Umständen besteht auch die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird. In Gerichtsverhandlungen gelten die Prinzipien der Mündlichkeit, der Unmittelbarkeit und der Öffentlichkeit. In das Urteil darf nur das einfließen, was im Rahmen der Hauptverhandlung vorgetragen wurde (Mündlichkeit), die Prozessbeteiligten (Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, ggf. Nebenklage) müssen sich selbst ein Bild von den Beweismitteln machen können (Unmittelbarkeit) und die Öffentlichkeit soll sicherstellen, dass das Verfahren gerecht und nachvollziehbar abläuft.
Gemessen an der Anzahl der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und am personellen, zeitlichen wie auch materiellen Aufwand der einzelnen Ermittlungen sind Verurteilungen vergleichsweise selten. Die meisten Ermittlungsverfahren werden eingestellt, weil sich zeigt, dass keine Straftat vorliegt. Und selbst wenn ein Tatverdächtiger ermittelt werden kann, bedeutet das keineswegs, dass er auch verurteilt wird. Das geht nämlich nur, wenn seine Schuld vom Gericht zweifelsfrei festgestellt werden kann.
Bei einer Ermittlung stehen drei Fragen im Mittelpunkt:
Was ist passiert und ist es eine strafbare Handlung?
Wer hat es getan?
Wie kann man den Täter überführen?
So einfach diese Fragen sind, so schwer sind sie oftmals zu beantworten. Eine ErmittlungErmittlung wird gerne mit dem Zusammensetzen eines Puzzles verglichen, wobei dieser Vergleich hinkt. Denn während bei einem echten Puzzle die Anzahl der Teile und das dargestellte Motiv bekannt sind, weiß man bei den Ermittlungen in einem Kriminalfall nicht, wie viele Steine das Puzzle hat, ob man alle Teile findet, ob nicht manche der Teile, die man gefunden hat, zu einem anderen Puzzle gehören und welches Bild dargestellt werden soll. Wenn man sich dieser Einschränkungen bewusst ist, dann ist der Vergleich jedoch durchaus brauchbar. Doch selbst im Idealfall ist das zusammengesetzte Puzzle eines, das Lücken aufweist und bei dem einige Teile übrigbleiben. Das dargestellte Bild ist aber eindeutig zu erkennen.
Ermittlungen der Polizei beginnen mit dem Anfangsverdacht, es könnte eine strafbare Handlung vorliegen. Wenn sich das bestätigt, dann gibt es zwei Schwerpunkte, nämlich die Feststellung der Tat („Was ist passiert und wie ist es abgelaufen?“) und die Feststellung des Täters („Wer war es und wie kann man ihm das beweisen?“). Die Ermittlungsansätze sind – je nach Tat und Sachlage – vielgestaltig. Bei Tötungsdelikten gehören zum Kreis der möglichen Verdächtigen zum Beispiel Personen, die einen Bezug zum Opfer oder zum TatortTatort haben, die ein mögliches Motiv haben oder die in der Nähe des Tatorts im Tatzeitraum gesehen wurden. Wenn SpurenSpur am Tatort gesichert werden können, die einem möglichen Tatverdächtigen zugeordnet werden können, erhöht sich der Verdacht ebenso, wie wenn beispielsweise Verletzungen oder BlutspurenSpurBlut-Blutspur, die von der Tat stammen können, an dieser Person oder seiner Bekleidung gefunden werden. Die Ansätze zur Täterermittlung werden als „Weingart’sches GerippeWeingart’sches Gerippe“ bezeichnet, benannt nach dem Juristen Albert WeingartWeingart, Albert, der dieses in seinem Buch „Kriminaltaktik“ von 1904 vorstellte.
Anwesenheit am Tatort: Wer war am Tatort? Festzustellen über Zeugen, vom Täter zurückgelassene Gegenstände, Spuren oder Alibiüberprüfungen von Verdächtigen
Eigenschaften, Fertigkeiten, Charakter des Täters: Welche geistigen und körperlichen Eigenschaften muss der Täter besitzen? Welche Fertigkeiten muss der Täter besitzen? Wer hatte Kenntnisse bestimmter Umstände? Auf welchen Charakter lässt die Tat schließen?
Tatmittel und Werkzeuge: Wem gehört das zur Tat benutzte Mittel? Wer hat das Werkzeug angefertigt, gekauft, verkauft oder sich geliehen? Auf welchen Beruf lässt das Werkzeug schließen?
Beweggrund zur Tat: Anlass (Hass, Rache, Eifersucht, …), sexuelle Triebe, Endzweck, geistige Störung
Wille zur Tat: Wer offenbarte den Willen zur Tat durch schriftliche oder mündliche Äußerungen, durch Vorbereitungen, durch Schutzmaßnahmen gegen Überführung oder Entdeckung oder durch Vorkehrungen zur Sicherung der Vorteile des Verbrechens?
Physische Wirkungen auf den Täter: Wer hat Veränderungen an Körper oder Kleidung? Wer hat einen direkten materiellen Nutzen des Verbrechens?
Psychische Wirkungen auf den Täter: Was deutet auf Schuldbewusstsein hin? Wer zeigte Schuldbewusstsein? Wer zeigte auffälliges Interesse über den Stand der Ermittlungen? Wer hatte besondere Kenntnisse des Tathergangs? Wer kennt Details, die nur der Täter wissen kann?
Ermittlungen dienen dazu, Fakten zu sammeln, sie zu sortieren, zu werten, aus ihnen Hypothesen zu formen und diese dann zu überprüfen. Eine HypotheseHypothese ist eine logische Aussage, deren Gültigkeit möglich, aber (noch) nicht bewiesen oder widerlegt ist. Sie basiert auf überprüfbaren Bedingungen, wie Befunde, Aussagen, Erfahrungssätze, Naturgesetze oder anderes. Der Wert einer Hypothese ist abhängig von der Belastbarkeit dieser Bedingungen. Wichtig ist dabei, Hypothesen nicht mit Fantasien zu verwechseln: Nicht alles, was überhaupt denkbar ist, ist auch wahrscheinlich. Man kann schon aus ermittlungsökonomischer Sicht nicht alles berücksichtigen, was theoretisch entfernt in Betracht kommt. So ist es wenig wahrscheinlich, dass, wenn ein Mann mit Stichverletzungen in einer von innen verschlossenen Wohnung in einer großen Blutlache liegt, er durch einen Außerirdischen ermordet wurde, der sich nach der Tat entmaterialisierte und deshalb keine Fußspuren am Tatort hinterließ.
Es empfiehlt sich vielmehr das nach dem Philosophen und Theologen William von OckhamOckham, William von (1288–1347) als „Ockham’sches RasiermesserOckham’sches Rasiermesser“ benannte Prinzip zu beachten, nach welchem von mehreren möglichen Erklärungen für einen SachverhaltSachverhalt die einfachste Theorie allen anderen vorzuziehen ist. Eine Theorie ist dann einfach, wenn sie möglichst wenige Variablen enthält und diese in klaren Beziehungen zueinanderstehen, sodass sich der zu erklärende Sachverhalt logisch erschließt.
Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass man sich als Ermittler möglichst rasch auf eine Theorie versteifen und die anderen Möglichkeiten außer Acht lassen sollte, im Gegenteil: Es ist ratsam, zunächst einmal möglichst viele Fakten zu sammeln, bevor man ausgefallene Hypothesen entwirft oder Theorien über einen Fall aufstellt. Der Bemerkung des fiktiven Detektivs Sherlock HolmesHolmes, Sherlock in der Geschichte „Ein Skandal in Böhmen“ (Arthur Conan Doyle, 1891) ist diesbezüglich nichts hinzuzufügen:
„Es ist ein kapitaler Fehler, eine Theorie aufzustellen, bevor man entsprechende Anhaltspunkte hat. Unbewusst beginnt man Fakten zu verdrehen, damit sie zu den Theorien passen, statt dass die Theorien zu den Fakten passen.“
Voreingenommen zu sein ist sicherlich einer der größten Fehler, die ein KriminalistKriminalist begehen kann. Es gibt aber noch ein paar mehr.
Meinung ohne Fakten
Meinung anstatt Wissen
Verwechslung von Fantasie und Hypothese
Lernunwillen
Voreingenommenheit
Ungeduld
Selbstüberschätzung
fehlende soziale Kompetenz
übermäßiges emotionales Engagement
Man kann, um den Juristen und ehemaligen Professor für Strafrecht an der Universität Bern Hans WalderWalder, Hans (1920–2005) zu zitieren, aber auch eine Positivliste von Kriterien aufstellen, die ein KriminalistKriminalist erfüllen sollte.
Beobachtungsgabe
rasche Auffassungsgabe
gutes Gedächtnis
konsequentes, scharfsinniges Denken
Fantasie
Selbstkritik
Optimismus
Geduld, bei Bedarf auch Verbissenheit
Ehrgeiz
Ein BeweisBeweis ist definitionsgemäß eine Kette von Schlussfolgerungen, die die Wahrheit einer Behauptung belegt. Beweise sind die Grundlage einer richterlichen Entscheidung. Ganz grob – und ohne, dass diese Einteilung einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt oder die juristischen Feinheiten berücksichtigt – kann man Personenbeweise von Sachbeweisen unterscheiden.
Ein PersonenbeweisPersonenbeweisBeweisPersonen- ist beispielsweise eine Zeugenaussage. Zeugen sollen wahrheitsgemäß das wiedergeben, was sie von einer bestimmten Sache mitbekommen haben, sollen ihre Erinnerung an einen Vorgang ohne Wertung und ohne Veränderung wiedergeben. Diese Anforderung muss in vielen Fällen kritisch gesehen werden: So wie die Wahrnehmung abhängig ist von der Vorinformation, dem Wissen, der konkreten Situation und den individuellen Fähigkeiten zur Beobachtung, so ist die Erinnerung abhängig vom Umfang der Wahrnehmung, von der emotionalen und verstandesmäßigen Bewertung eines Vorfalls, von der Häufigkeit vergleichbarer Ereignisse im sonstigen Leben und von der seither verstrichenen Zeit.
Ein SachbeweisBeweisSach-Sachbeweis ist hingegen im weitesten Sinn gegenständlich fassbar. Er basiert auf einem oder mehreren Befunden, wie sie etwa Beschädigungen an einem Fahrzeug, Verletzungen, BlutspurenSpurBlut-Blutspur, Schuhabdrücke, Fingerabdrücke oder auch Laborergebnisse darstellen. Damit diese Befunde aber zu einem Beweis werden, bedürfen sie der Interpretation durch Sachverständige. Die wissenschaftliche Kriminalistik beschäftigt sich mit den Sachbeweisen und versucht, kriminalistische Fragen mit den Kenntnissen und Methoden der Wissenschaft zu beantworten.
Grundlage eines jeden Beweises sind BefundBefunde. Hierbei kann es sich um die unterschiedlichsten Dinge handeln: Gegenstände, Zeugenaussagen, Verletzungen, Ergebnisse von Laboruntersuchungen, menschliches Verhalten, Banküberweisungen und vieles mehr. Befunde können etwas mit einer Tat zu tun haben, sie können aber auch davon völlig unabhängig sein: Eine weggeworfene Zigarettenkippe an einem Tatort kann vom Täter stammen oder dort nur zufällig liegen.
Damit ein Befund zur SpurSpur wird, muss eine Hypothese erstellt („Zigarettenkippe stammt vom Täter“) und überprüft werden (DNA-Vergleich mit einem Tatverdächtigen). Aber auch dann ist eine Spur noch nicht eindeutig (Zigarettenkippe kann zwar einem Tatverdächtigen zugeordnet werden, beweist aber noch nicht die Täterschaft).
Vom Befund zum Beweis
Um einen BeweisBeweis zu führen, braucht es mehrere Spuren und weitere Hypothesen. Bildlich gesprochen ist die Spur ein Puzzleteil. Ein Beweis sind mehrere benachbarte Puzzleteile, die zusammen einen Ausschnitt des gesuchten Bildes darstellen.
Durch den französischen Arzt, Juristen und Kriminalisten Edmond LocardLocard, Edmond (1877–1966) wurde das Prinzip der gegenseitigen Spurenübertragung erkannt und beschrieben:
„Überall dort, wo er geht, was er berührt, was er hinterlässt, auch unbewusst, all das dient als stummer Zeuge gegen ihn. Nicht nur seine Fingerabdrücke oder seine Fußabdrücke, auch seine Haare, die Fasern aus seiner Kleidung, das Glas, das er bricht, die Abdrücke der Werkzeuge, die er hinterlässt, die Kratzer, die er in die Farbe macht, das Blut oder Sperma, das er hinterlässt oder an sich trägt. All dies und mehr sind stumme Zeugen gegen ihn. Dies ist der Beweis, der niemals vergisst.“
Wenn beispielsweise von einem Täter Schläge mit einem Hammer gegen den Kopf des Opfers geführt werden, dann finden sich Antragungen von Blut, Gewebe und Haaren am Hammer, aber auch Abriebe von Schmutz oder Lackpartikel vom Hammerkopf in der Wunde. Das Locard’sche PrinzipLocard’sche Prinzip ist insbesondere bei gegenständlichen Spuren gut nachvollziehbar, gilt aber nicht nur für diese. So hinterlässt die Tat auch psychologische Spuren beim Täter, was beispielsweise in Verhaltensänderungen auffällig werden kann, wie auch schon im letzten Punkt des Weingart’schen GerippeWeingart’sches Gerippes (s. o.) erwähnt wurde.
Es gibt keine LegaldefinitionLegaldefinition dafür, was eine Spur ist. Die Vielfalt der Möglichkeiten wird in den zahlreichen Versuchen sichtbar, eine Systematik der Spuren zu erstellen. Keine davon ist falsch, alle sind sie unvollständig. In der kriminalistischen Praxis hat sich die grobe Einteilung in situative Spuren und gegenständliche (materielle) Spuren etabliert. Als situative Spuren werden die räumliche Lage und Verteilung von Befunden bezeichnet. Häufig handelt es sich um das Zustandsbild eines Raumes und den Endzustand eines Geschehens. Die kriminalistische Herausforderung ist, aus einem solchen Standbild einen Film zu machen, also den Tathergang in seiner Dynamik zu rekonstruieren. Dabei muss differenziert werden zwischen tatrelevanten und tatunabhängigen Befunden. So kann beispielsweise beim Tatort eines tödlichen Streits eine Weinflasche schon seit Tagen in einer Ecke liegen oder bei der aktuellen Auseinandersetzung dorthin gelangt sein. Für die gegenständlichen Spuren hat sich die in Abb. 3 dargestellte Einteilung als praktikabel erwiesen.
Im Idealfall kann eine SpurSpur sowohl dazu dienen einen TatablaufTatablauf zu rekonstruieren als auch die Identität des SpurenlegersSpurenleger festzustellen. Letzteres geschieht bei Fingerspuren über den daktyloskopischen Vergleichdaktyloskopischen Vergleich, bei vielen anderen Spuren über den Vergleich mit dem DNA-ProfilDNA-Profil.
Systematik der gegenständlichen Spuren
Spuren sind so etwas wie die Essenz der Kriminalistik. Die Aufklärung eines Falls steht und fällt mit ihnen. Für gegenständliche Spuren hat sich die Abfolge der folgenden fünf Schritte als notwendig herausgestellt, um aus einer Spur auch einen Beweis machen zu können: Erkennen – Dokumentieren – Sichern – Kategorisieren – Rekonstruieren.
Fünf Schritte: Erkennen – Dokumentieren – Sichern – Kategorisieren – Rekonstruieren
Eine Spur ist unwiederbringlich verloren, wenn sie nicht richtig erkannt, gesichert und aufbewahrt wird.
Die Methode der Spurensicherung ist abhängig von der nachfolgenden Untersuchungsmethode.
Jede Spur muss so gesichert werden, dass eine nachträgliche Verfälschung, Veränderung oder Verunreinigung ausgeschlossen werden kann.
Bei jeder gesicherten Spur muss jederzeit nachvollziehbar sein, wo, wann, wie und von wem sie gesichert wurde und wer sie in der Folge in Verwahrung hatte („chain of custodychain of custody“).
Es handelt sich dabei primär um die Aufgabe der KriminalpolizeiKriminalpolizei, die hierfür eigene Dezernate eingerichtet hat. Für die SpurensucheSpurensuche kommen je nach gesuchter Spurenart verschiedene Beleuchtungseinrichtungen (Tatortleuchte, UV-Lampe, Infrarotfotografie), chemische Verfahren (z. B. Luminol für Blutspuren, Ninhydrin, Jod oder Cyanacrylat für Fingerabdrücke) oder biologisch-medizinische Vorteste (z. B. Hemastix für Blut) zum Einsatz. Die SpurendokumentationSpurendokumentation erfolgt durch Beschreibung (Lokalisation, Art, Größe, Farbe, Gewicht und andere physikalisch-chemische Eigenschaften nach Bedarf) und durch Fotografie. Die SpurensicherungSpurensicherung erfolgt gelegentlich im Original, häufiger aber durch Klebefolien oder – vor allem für den Nachweis von DNA – durch Abriebe mit DNA-freien Tupfern.
Das Phantom von HeilbronnPhantom von Heilbronn war die zwischen 2007 und 2009 in Europa am intensivsten gesuchte Verbrecherin. Auf ihr Konto gingen seit 1993 zahlreiche Diebstähle, Einbrüche, aber auch Raubüberfälle, Körperverletzungen und mehrere Tötungsdelikte in Deutschland, Österreich und Frankreich, darunter auch der Überfall auf einen Streifenwagen auf der Heilbronner Theresienwiese am 25.04.2007, bei dem eine Beamtin getötet und ein Beamter durch einen Kopfschuss schwer verletzt wurde. Diese Tat, welche zudem am helllichten Tag stattfand, war Namensgeberin für das Phantom von Heilbronn. Allen Taten gemeinsam war, dass bei der polizeilichen Spurensicherung und anschließenden Auswertung der DNA-Spuren immer wieder der genetische Fingerabdruck derselben Frau gefunden wurde und es gleichzeitig kaum andere hinweisende Spuren oder gar brauchbare Zeugenaussagen zu der Person gab. Die Breite der Straftaten und die geografische Verteilung verwirrte noch mehr.
Durch operative Fallanalysen (→ Kapitel 9.7) ging man davon aus, dass es sich um eine junge Frau, möglicherweise von männlichem Habitus handle, die Kontakte zur Drogenszene habe und sehr mobil sei. Schließlich konnte nachgewiesen werden, dass es sich bei den Spuren um Verunreinigungen der zur Spurensicherung verwendeten Wattetupfer handelte und die vermeintliche Täterin eine Arbeiterin eines Herstellers war, es die gesuchte Serientäterin also gar nicht gab und die vermeintlich verknüpften Verbrechen nicht von derselben Person verübt worden waren. Dies führte dazu, dass für die Spurensicherung seither DNA-freie Tupfer verwendet werden. Der Überfall auf den Streifenwagen in Heilbronn konnte später dem nationalsozialistischen Untergrund (NSU) zugeordnet werden.
Die Kategorisierung erfolgt einerseits nach dem Ort, an dem die Spur gesichert wurde, andererseits nach der Spurenart. Letztendlich dienen alle Spuren der RekonstruktionRekonstruktion eines Tathergangs. Je eindeutiger diese gelingt, desto größer ist der Beweiswert der daran beteiligten Spuren.
DNA-freie Tupfer verwenden
bei angetrockneten Spuren Tupfer mit Aqua bidestAqua bidest befeuchten und Spur mit mäßigem Druck unter drehenden Bewegungen abreiben
bei feuchten Spuren diese mit Tupfer mit mäßigem Druck unter drehenden Bewegungen abreiben
Mundschutz und Handschuhe bei der Asservierung der Spuren tragen
mögliche Kontamination durch andere Personen oder Spuren vermeiden
Tupfer und Spurenträger im Original jeweils einzeln verpacken
feuchte Spuren trocknen lassen
verpackte Spurenträger eindeutig beschriften: wo, wann, von wem entnommen
Spuren trocken und bis maximal Raumtemperatur lagern
Blut- und Urinproben einfrieren
Auch medizinische Befunde können zu SpurenSpur werden. Die Feststellung und Dokumentation, vor allem aber die kriminalistische Bewertung von Verletzungen, Leichenerscheinungen oder Laborbefunden ist originäre Aufgabe der Rechtsmedizin. Aber auch hier gilt, dass Spuren mehrdeutig sind und ihre Bewertung nur in der Zusammenschau mit anderen Spuren sowie den Umständen des Falles gelingen kann. So kann aus einer Verletzung allein – etwa einer Schusswunde am Kopf – nicht automatisch abgeleitet werden, ob sie vom Opfer selbst oder von einem Fremdtäter beigebracht wurde. Es gibt aber Kriterien für die eine und die andere Variante.
Die Lernfragen zu diesem Kapitel finden Sie unter:
https://narr.kwaest.io/s/1172
Mit „LokalaugenscheinLokalaugenschein“ wird die rechtsmedizinische Besichtigung eines Tatorts bezeichnet. Für den Begriff des Tatorts gibt keine gesetzliche Definition. Von manchen wird jeder Ort, an dem Täter bei der Vorbereitung oder der Durchführung einer Straftat gehandelt hat, als Tatort bezeichnet. Andere unterscheiden im Hinblick auf Tötungsdelikte zwischen dem TatortTatort, an dem die Tötung stattfand, und dem FundortFundort, an dem der Leichnam gefunden wurde. Beide Orte können identisch sein, müssen es aber nicht.
Die Untersuchung eines Tatorts ist primär eine polizeiliche Aufgabe. Der ErstangriffErstangriff wird von der (uniformierten) Schutzpolizei vorgenommen; wenn Personen verletzt sind, dann sind auch Rettungskräfte vor Ort. Aufgabe der Schutzpolizei ist es, den Tatort zu sichern, erste orientierende Feststellungen zu treffen und Ermittlungen durchzuführen und die dann eintreffende Kriminalpolizei zu unterstützen. Die Arbeit der Kriminalpolizei wird als AuswertungsangriffAuswertungsangriff bezeichnet. Sie hat zum Ziel, den Tathergang möglichst umfassend aufzuklären. Das beinhaltet sowohl die Ermittlungen auf subjektiver Ebene, also die Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten, als auch die Sicherung von Spuren. Je nach Delikt werden von den lokalen Kriminalpolizeidienststellen dazu auch Spezialisten der Landeskriminalämter oder nicht-polizeiliche Experten hinzugezogen. Zu letzteren gehören die Rechtsmediziner.
Der rechtsmedizinische Lokalaugenschein geschieht also im Auftrag von Polizei oder Staatsanwaltschaft, wenn diese die Anwesenheit einer Rechtsmedizinerin vor Ort für die Aufklärung eines Sachverhalts für notwendig ansehen. Das ist insbesondere bei TötungsdeliktenTötungsdelikt oder unklaren Leichenfundsituationen der Fall, manchmal werden Rechtsmediziner aber auch bei der RekonstruktionRekonstruktion von Verkehrsunfällen oder zur Beurteilung von BlutspurenmusternBlutspurenmuster herangezogen. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe dafür, Rechtsmediziner an einen Tatort zu holen – aber es macht durchaus großen Sinn, da die interdisziplinäre Zusammenarbeit, der fachlich unterschiedliche Blickwinkel auf dieselben Gegebenheiten letztendlich zu mehr Erkenntnissen führt, als wenn jede beteiligte Institution für sich allein und ohne Austausch mit den anderen arbeiten würde.
Beim Lokalaugenschein wird der informative LokalaugenscheinLokalaugenscheininformativer vom rekonstruktiven LokalaugenscheinLokalaugenscheinrekonstruktiver unterschieden. Ersterer findet beim ersten Auswertungsangriff, also vor der Obduktion statt.
Beurteilung der Spurenlage
Unterstützung der Kripo bei Spurensicherung
Leichenschau
Feststellung von Verletzungen
erste Einschätzung von Todesart und Todesursache
Eingrenzung des Todeszeitpunkts
vorläufige Einschätzung des Tathergangs
Grundlegendes Prinzip der Tatortarbeit ist es, möglichst alle SpurenSpur zu sichern und zu dokumentieren, um gegebenenfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt Fragen beantworten zu können, die sich in der frühen Ermittlungsphase gar nicht stellten. Die DokumentationDokumentation erfolgt durch wörtliches Beschreiben, Fotografieren und Filmen bis hin zur dreidimensionalen Vermessung, mit der man später eine virtuelle Tatortbesichtigung am Computer vornehmen kann. Bei der SpurensicherungSpurensicherung bestimmen die Schwere und Komplexität des Delikts den jeweiligen Umfang der Maßnahmen. Gesucht und gesichert werden Fasern, biologisches Material (Blut, Sperma, Haare etc. zur Untersuchung auf DNA-Spuren) genauso wie mögliche Tatmittel und Fingerabdrücke. Besonderes Augenmerk liegt auf geformten Spuren wie beispielsweise Schuhabdrücken und gegebenenfalls auf dem Verteilungsmuster von BlutspurSpurBlut-enBlutspur, da diese für die Rekonstruktion von Tathergängen sehr aussagekräftig sind.
Es liegt in der Natur der Sache, dass im Rahmen der Tatortbesichtigung Spuren zerstört werden. Jede Bewegung vor Ort bedeutet bereits eine Veränderung der Originalsituation. Darum gibt es einige grundlegende Regeln für das Verhalten an einem Tatort.
ruhig und konzentriert bleiben
Spurensicherungsanzug, Handschuhe und Mundschutz tragen
Situation detailliert und in Ruhe erfassen, auf typische und atypische Befunde achten
nicht gleichzeitig schauen und laufen, vor jedem Schritt auf den Boden schauen
Gegenstände erst nach vorheriger Betrachtung und Dokumentation anfassen
nicht frühzeitig über den Tathergang spekulieren
Es ist nur allzu menschlich – und ein typischer Anfängerfehler – sich nach den ersten Eindrücken bereits auf einen wahrscheinlichen TathergangTathergang festzulegen, insbesondere wenn die BefundeBefund scheinbar eindeutig sind. In diesem Fall wird alles, was nicht in diese Theorie passt, ausgeblendet. Das bedeutet nicht, dass keine HypothesenHypothese gebildet werden sollen. Es gilt aber, diese mit den vorgefundenen Fakten zu überprüfen (→ Kapitel 2.3).
In vielen Fällen ist die Einschätzung der TodesartTodesart nicht auf den ersten Blick sicher möglich. So können Todesfälle aus innerer Erkrankung mit Blutungen nach außen einhergehen, was dann zu der Annahme eines gewaltsamen Todes führt. Und selbst offensichtliche GewalteinwirkungenGewalteinwirkung, wie etwa Stichverletzungen, können sowohl durch eigene Hand als auch durch fremde Hand entstanden sein. Man benötigt eine gewisse Erfahrung, um typische Situationen wie etwa einen SuizidSuizid mit Stichen in die Herzregion als einen solchen zu erkennen und von einem TötungsdeliktTötungsdelikt abzugrenzen. Das betrifft alle Arten von Todesfällen. Mit dem Wissen des Typischen kann man sich dann gezielt auf die Suche nach Atypischen machen, wie Diskrepanzen zwischen SpurenbildSpurenbild und Verletzungen oder nachträglichen Veränderungen am TatortTatort oder am Leichnam. Die Gründe für solche nachträglichen Veränderungen durch den Täter oder an der Tat nicht Beteiligte sind vielfältig. So können sie dem gezielten Verwischen von Spuren dienen, im Extremfall die Ermittler auf eine falsche Fährte führen, was man als TatortinszenierungTatort-inszenierung bezeichnet. In anderen Fällen sind sie Ausdruck innerer Bedürfnisse des Täters. So ist es beispielsweise typisch für eine engere persönliche Beziehung des Täters zum Opfer, wenn er die Getötete anschließend in eine schlafende Position bringt und sie zudeckt, was man als „emotionale WiedergutmachungWiedergutmachungemotionale“ („UndoingUndoing“) bezeichnet. Nicht jedes Zudecken eines Leichnams ist aber gleichbedeutend mit einem Undoing. So kann der Verstorbene auch vom Leichenfinder oder nach der Feststellung des Todes von den Rettungskräften abgedeckt worden sein. Und keineswegs kann man davon ausgehen, dass der Tatort unverändert geblieben ist, wohinter nicht einmal das Motiv der Spurenverwischung liegen muss: Es ist beispielsweise nicht ungewöhnlich, dass ein Leichenfinder Fenster und Türen öffnet, um den Geruch zu beseitigen, herumliegende Dinge auf die Seite räumt oder gar saubermacht. Es ist daher wichtig, sich einige grundlegende Fragen in Bezug auf die Situation und die Umstände zu stellen.
Wer ist die/der Verstorbene?
Welchen Bezug hat das Opfer zum Fundort?
Gibt es Hinweise auf eine Gewalttat?
Ist der Fundort auch der Tatort?
Wer hat die Leiche gefunden?
Wurde die Position des Leichnams verändert?
Wurde etwas am Fundort verändert?
Die Rechtsmedizinerin muss sich darüber im Klaren sein, dass sie am Tatort zwar ihre vorläufige Einschätzung zum Tathergang abgeben soll, der Leichnam aber zunächst einmal ebenfalls eine kriminalistische Spur ist, die entsprechend gesichert werden muss. Die Leichenschau kann also erst nach Freigabe durch die Beamten der SpurensicherungSpurensicherung erfolgen und jegliche Veränderung sollte am besten durch FotografieFotografie oder Video dokumentiert werden. In aller Regel wird man sich vor Ort mit einer orientierenden LeichenschauLeichenschau begnügen, um möglichst wenig Spuren zu zerstören. Darüber hinaus gehört es zur Aufgabe der Rechtsmedizinerin, die Parameter zur Eingrenzung des TodeszeitpunktsTodeszeitpunkt zu erheben (→ Kapitel 3.2).
Der rekonstruktive LokalaugenscheinLokalaugenscheinrekonstruktiver findet nach der ObduktionObduktion statt. Zu diesem Zeitpunkt liegen schon genauere Erkenntnisse und Ermittlungsergebnisse vor. So weiß man beispielsweise nach der Obduktion, ob das Opfer Verletzungen von Schlagadern (Arterien) hatte, was bei der Beurteilung von BlutspurenmusternBlutspurenmuster am Tatort wichtig ist. Man weiß, ob die Verletzungen sehr rasch zur HandlungsunfähigkeitHandlungsunfähigkeit führten oder ob das Opfer noch längere Zeit in der Lage war, sich zu wehren oder zu fliehen. Man kann im Idealfall die Reihenfolge der Verletzungsentstehung am Tatort nachvollziehen. Wenn ein Beschuldigter festgenommen wurde und dieser Angaben zum Tathergang macht, dann kann man diese ebenfalls am Tatort versuchen, anhand der Spurenlage zu überprüfen.
Die Analyse des BlutspurenverteilungsmustersBlutspurenverteilungsmuster wird in den deutschsprachigen Ländern häufig von Rechtsmedizinern vorgenommen. Das ist durchaus sinnvoll, handelt es sich doch um biologische SpurenSpurbiologische, die im Rahmen von Verletzungen oder Erkrankungen entstanden sind und für deren Beurteilung medizinisches Wissen hilfreich ist. Blutspuren entstehen bei allen mechanischen Gewalteinwirkungen, bei denen es zu Verletzungen der Haut zu Lebzeiten kam. Darüber hinaus gibt es zahlreiche krankhafte Zustände, bei denen ebenfalls Blutungen nach außen auftreten können, wie etwa Magenschwüre, Tumore des Rachens, des Kehlkopfes oder der Bronchien oder spontan rupturierte Krampfadern der Unterschenkel. Das erfahrungsbasierte Wissen um BlutspurSpurBlut-enBlutspur ist daher vergleichsweise groß, zudem können viele Fragestellungen rund um die Entstehung von Blutspuren, deren Alterung, ihre Nachweisbarkeit und ihre rekonstruktive Bedeutung experimentell nachgestellt werden, zumal auch die biophysikalischen Grundlagen und damit das Verhalten von Blut außerhalb des Körpers weitgehend verstanden sind. Für Blutspuren am Tatort gilt wie für alle Spuren das schrittweise Vorgehen: Erkennen – Dokumentieren – Sichern – Kategorisieren – Rekonstruieren. Flankierend kommen dazu Verfahren des Nachweises von Blut (nach Reinigung oder Alterung) und der Asservierung für DNADNA-Untersuchungen.
passive Spuren: Tropfspuren, Blutlachen, Abrinnspuren
Transferspuren: Wischspuren, Kontaktspuren
Projektionsspuren: SpritzspurenSpurSpritz-Spritzspur, AbschleuderspurSpurAbschleuder-Abschleuderspuren, Ausatemspuren, Spritzschatten
verschiedenes
Rekonstruktiv bedeutsam können alle sein. Besonders wertvoll sind jedoch Transferspuren, wie etwa blutige Handabdrücke oder Schuhspuren (Abb. 4), sowie Projektionsspuren.
Blutspritzer und blutige Reifenspur auf dem Boden einer Garage
Als Beispiele für Projektionsspuren seien SpritzspurenSpurSpritz-Spritzspur aus Wunden und AbschleuderspurenSpurAbschleuder-Abschleuderspur von Werkzeugen genannt. Wenn beispielsweise mehrfach mit einer Eisenstange auf den Kopf des Opfers eingeschlagen wird, so werden bei jedem Ausholen zum erneuten Zuschlagen Spritzer von der Stange abgeschleudert, die dann typische lineare bis bogenförmige Muster einnehmen, die man dann an einer Wand in der unmittelbaren Umgebung und an der Decke des Raumes finden kann. Gleichzeitig werden sich bei jedem Schlag auf den bereits blutigen Kopf Spritzer aus der Wunde radiär in der Nachbarschaft verteilen. Solche Spritzer sind dann auch am Täter bzw. dessen Bekleidung zu finden. Einen entsprechenden Befund bei experimenteller Nachstellung zeigt Abb. 5.
Spritzspuren an der Hand und am Unterarm nach mehrfachem Schlagen mit einem „Kuhfuß“ auf einen blutgetränkten Schwamm (Simulation eines Tötungsdelikts, bei dem mehrfach auf den Kopf des am Boden liegenden Opfers eingeschlagen wird)
Je höher die Energie, mit der die Spritzer beschleunigt werden, desto kleiner sind sie. Je kleiner sie sind, desto weniger weit fliegen sie. Aus der Form der Spritzer oder Tropfen kann zudem berechnet werden, in welchem Winkel sie aufgetroffen sind. Während ein senkrecht auf den Untergrund aufkommender Tropfen eine rundliche Figur einnimmt, wird er umso länglicher geformt, je kleiner der Winkel zur Auftrefffläche wird. Bei flachen Winkeln unter 45° kommt es zur charakteristischen Ausrufezeichen-Form, wobei der Punkt des Ausrufezeichens gegenüber der Richtung liegt, aus der der Tropfen geflogen kam (Abb. 6). Somit kann bestimmt werden, aus welcher Richtung und in welchem Winkel Tropfen oder Spritzer gekommen sind, so dass man den Ort der Entstehung rekonstruieren kann.
Ausrufezeichenform von Blutspritzern, die im flachen Winkel auftrafen
Nicht alle BlutspurenSpurBlut-Blutspur sind immer offensichtlich. Wenn der Tatort gereinigt wurde oder wenn die Spuren auf einem dunklen, saugfähigen Untergrund sind, dann können sie auf den ersten Blick auch übersehen werden. Für die Suche nach solchen verborgenen Blutspuren gibt es verschiedene Vortests. Am bekanntesten ist der LuminolLuminol-Test-Test, bei dem eine Lösung aus 3-Aminophtalsäurehydracid, Wasserstoffperoxid und Natronlauge zu einem schwachen hellbauen Leuchten führt, wenn sie mit angetrocknetem Blut in Kontakt gerät. Da die Leuchtreaktion sehr schwach ausfällt, kann der Test nur in abgedunkelten Räumen vorgenommen werden. Zudem reagiert die Lösung auch auf andere Oxidantien. Die Methode hat aber ihre Stärken vor allem in Fällen, bei denen eine Reinigung des Tatorts oder der Gegenstände erfolgt war, da sie die BlutBlutantragungen morphologisch sichtbar macht.
Schuhsohle mit latenten Blutantragungen, im linken Bild nicht sichtbar, im rechten Bild sichtbar gemacht durch den Luminol-Test
Gerade bei einem dunklen Untergrund, etwa schwarzer Bekleidung, hat sich die InfrarotfotografieInfrarotfotografie (→ Kap. 3.3.1) als eine mögliche Alternative zur Spurensuche und -dokumentation erwiesen.
Die Analyse des BlutspurenverteilungsmustersBlutspurenverteilungsmuster kann einen wertvollen Beitrag zur Rekonstruktion von TathergängenTathergang leisten. Allerdings darf auch diese Methode in ihrer Aussagekraft nicht überschätzt werden; auch bei BlutspurSpurBlut-enBlutspur gilt, dass sie mehrdeutig sein können und nur im Zusammenhang mit anderen Befunden und Spuren Beweiskraft erhalten.
Als LeichenschauLeichenschau wird die äußere Untersuchung eines Verstorbenen bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine ärztliche Aufgabe. Für die Leichenschau ist keine Zusatzqualifikation vorgeschrieben, jede Ärztin und jeder Arzt ist dazu verpflichtet. Es ist also keine ausschließlich rechtsmedizinische Domäne, auch wenn die Leichenschau durch eine Rechtsmedizinerin sicherlich sorgfältiger, mit mehr Sachverstand und mit mehr Erfahrung vorgenommen wird.
Todeseintritt
Todeszeitpunkt
Identität
Todesursache
Todesart
meldepflichtige Erkrankungen
Vergiftungen
Die Untersuchung soll bei gutem Licht erfolgen, die Verstorbene muss entkleidet werden, alle Körperregionen einschließlich Körperöffnungen sollen inspiziert, das Skelettsystem abgetastet werden. Bei Hinweisen auf eine Gewalteinwirkung muss die Untersuchung abgebrochen und die Polizei verständigt werden.
Feststellung des Todes: sichere Todeszeichen, nicht überlebbare Verletzungen
Feststellung der Identität: eigene Kenntnis, Personalausweis, Angaben von Angehörigen
allgemeiner Eindruck: Umgebung, Körperhaltung, Bekleidungszustand, Pflegezustand, Ernährungszustand, Hinweise auf Krankheitsvorgeschichte, Anhaftungen von Fremdmaterial
Leichnam entkleiden
Untersuchung des Verstorbenen von Kopf bis Fuß: Suche nach Hinweisen für eine Gewalteinwirkung, Körperöffnungen und Hautfalten inspizieren
Abbruch der Leichenschau und Verständigung der Polizei bei Verdacht auf nicht natürlichen Tod oder bei unklarer Identität
Ausfüllen der Todesbescheinigung
Sehr häufig werden TodesartTodesart und TodesursacheTodesursache miteinander verwechselt. Die Todesursache bezeichnet den medizinischen Grund für den Tod. Die Todesart
