Handbuch Arzthaftungsrecht - Bernd-Rüdiger Kern - E-Book

Handbuch Arzthaftungsrecht E-Book

Bernd-Rüdiger Kern

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Beschreibung

Rechtssicher argumentieren! Das Handbuch Arzthaftungsrecht erschließt systematisch die Besonderheiten des Arzthaftungsrechts auf der Basis des Patientenrechtegesetzes. Orientiert an der Praxisrelevanz erläutern erfahrene Praktiker umfassend die materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundlagen und geben wertvolle Hinweise zum Mandatsmanagement auf Patienten- und auf Arztseite von Mandatsannahme bis -beendigung.  90 % der Haftungsfälle werden in außergerichtlichen Verfahren abgeschlossen, dort liegt ein Schwerpunkt bei der Tätigkeit des RA im arzthaftungsrechtlichen Mandat. Dementsprechend praxisrelevant sind die Tipps des Autorenteams für außergerichtliche Verfahren. Indem das Handbuch die Dogmatik des Arzthaftungsrechts herausarbeitet, gibt es Argumentationshilfen auch bei neuen Problemkonstellationen. In der 2. Auflage werden neue Kapitel zu E-Health und zum Rettungsdienstrecht aufgenommen und die einschlägigen (höchstrichterlichen) Entscheidungen ausgewertet und kritisch beleuchtet, z.B. zum taggenauen Schmerzensgeld und zum Umgang mit Patientenverfügungen. Zum materiellen Recht: - Haftungsgrundlagen, Praxisbewährung des Patientenrechtegesetzes, Verjährungsproblematik - Behandlungsfehler mit aktuellen Schwerpunkten Entlassmanagement, Geburtsschadensrecht sowie Zahnarzthaftung - Aufklärungsfehler (Einwilligung, Entscheidungskonflikte, Beweislasten und Sonderprobleme) - Schaden, Schadensarten und Schmerzensgeld mit Berechnungsbeispielen Zur außergerichtlichen Tätigkeit: - Mandatsmanagement auf Patienten- und auf Arztseite - Strafverfahren und Compliance - Arbeitsrechtliche Fragestellungen, z.B. Überlastungsproblematik und Auskunftsansprüche - Arzthaftpflichtversicherung, insbesondere Deckungsschutz - Mediation.Zum Verfahrensrecht: - Besonderheiten des Arzthaftungsrechts - Passivlegitimation - Sachaufklärung, Streitgegenstand und Beweiskraft - Sachverständigenbeweis - Prozessvergleich.

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Veröffentlichungsjahr: 2021

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Handbuch Arzthaftungsrecht

Fehlerkategorien – Schadensregulierung – Mandats- und Verfahrensgestaltung – Praxistipps

Herausgegeben von

Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin im Gesundheitswesen

Unter Mitarbeit von

Michael Arndt, LL.M. • Dirk Benson • Dr. iur. Martin Berger • Christoph Bork • Uwe Brocks

Dr. med. Eckart Feifel • Klaus Fischer • Joachim Hindemith • Dr. iur. Anja Houben

Dirk Hüwe • Dr. med. Christian Jäkel • Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig

Prof. Dr. iur. Bernd-Rüdiger Kern • Joachim Laux • Stefanie Löbermann • Helge Rust

Frank Sarangi, LL.M. • iur. Dr. Hermann Schünemann • Bernd Schwarze • Ajang Tadayon

Jan Tübben • Dr. iur. Roland Uphoff, M.mel. • Dr. iur. Alexander Walter • Dr. iur. Tobias Weimer, M.A.

2., neu bearbeitete Auflage

www.cfmueller.de

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-8959-2

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 6221 1859 599Telefax: +49 6221 1859 598

 

www.cfmueller.de

 

© 2021 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

Hinweis des Verlages zum Urheberrecht und Digitalen Rechtemanagement (DRM)

Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Der Verlag räumt Ihnen mit dem Kauf des e-Books das Recht ein, die Inhalte im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen.

Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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Vorwort zur 2. Auflage

Besondere Zeiten erfordern besondere Wege …

Diese 2. Auflage ist unter Pandemiebedingungen entstanden, was in vielerlei Hinsicht nicht einfach war. Zum einen konnten nur digitale Abstimmungen zwischen Verlag, Autoren und Herausgeberin stattfinden, zum anderen konnten jedoch keine Universitätsbibliotheken zur Recherche genutzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass Vieles online recherchiert werden konnte und die vielen Spezialisten unter den Autoren entsprechend viel Literatur ihr Eigen nennen dürfen, ließ es sich dann doch realisieren, wenngleich all dies deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen hat als üblich. Aber: Wir haben es geschafft!

Der Dank gilt allen hervorragenden Autoren, die große Geduld bewiesen haben, mit viel Kreativität ans Werk gegangen sind und teilweise noch kurz vor Redaktionsschluss die neuesten Änderungen eingearbeitet haben, da sich aufgrund der Pandemie der Zeitplan sehr verzögert hatte. Und last but not least ist es dem Lektorat, dort konkret Frau Enzmann und Frau Greifenstein, zu verdanken, dass es nun doch noch in der Pandemie möglich geworden ist die 2. Auflage zu realisieren. Dafür gilt allen Mitwirkenden mein Dank von Herzen.

Ich freue mich, dass wir die entscheidenden Änderungen, z.B. zu der Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern, einige prozessuale Themen etc. einarbeiten konnten. Auch freue ich mich über zwei komplett neue Kapitel zum Rettungsdienst und zur Digitalen Medizin (Digital Health).

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine angenehme arzthaftungsrechtliche Lektüre.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Darstellbarkeit in allen Medien wird in diesem Werk bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Formulierungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Düsseldorf, im August 2021

Alexandra Jorzig

Vorwort zur 1. Auflage

Vor noch gar nicht allzu langer Zeit, d.h. vor ca. 20 Jahren, stellte das Medizinrecht ein so genanntes „Nischenrecht“ dar. Man sprach auch gern von einem „Exoten-Rechtsgebiet“. Es gab nicht die Fülle an Fällen, sodass sich weder Rechtsanwälte noch Gerichte viel mit dieser Materie auseinandersetzen mussten. Die Literatur, die zum Medizinrecht insgesamt zur Verfügung stand, war mehr als überschaubar, eine gar dogmatische Stringenz fehlte. Gerade in den letzten Jahren hat die Materie des Medizinrechts jedoch deutlich an Bedeutung hinzugewonnen, sodass sich dann auch Ende des Jahres 2004 die Einführung des Fachanwalts für Medizinrecht formierte. Seitdem hat die Fülle an medizinrechtlicher Literatur einen sprunghaften Anstieg zu verzeichnen. Das Arzthaftungsrecht macht einen Teilbereich des Medizinrechts aus. Neben dem Arzthaftungsrecht gibt es noch weitere Gebiete wie das Krankenhausrecht, das Vertragsarztrecht, das ärztliche Berufsrecht etc. Hintergrund dieses Bedeutungszuwachses ist das immer komplexer werdende Gesundheitssystem, welches entsprechende rechtliche Problematiken aufwirft.

Das Arzthaftungsrecht war bis zum Jahre 2013 nicht kodifiziert, sondern ging auf ausschließliches Richterrecht zurück. Spätestens mit der Kodifizierung durch das Patientenrechtegesetz im Jahre 2013 ist das Arzthaftungsrecht eine feste Größe im Zivilrecht geworden. Bei der Vielzahl der haftungsrechtlichen Fälle, die einen deutlichen sprunghaften Anstieg in den letzten Jahren zu verzeichnen haben, ist es unumgänglich, das Arzthaftungsrecht näher zu beleuchten. Aufgrund der sehr speziellen Materie des Arzthaftungsrechts, welches aus reinem Richterrecht entwickelt wurde und zudem immer auch medizinisch zu verstehende Komponenten beinhaltet, ist die Fallbearbeitung vielfältig und die Bearbeitung der Fälle von Patienten- oder Arztseite differenziert.

Sowohl die unterschiedlichen Sichtweisen als Arzt bzw. Patient als auch die sehr differenzierte Betrachtungsweise der einzelnen Rechtsproblematiken des Arzthaftungsrechts mitsamt seinen speziellen Rechtsfiguren soll in diesem Werk detailliert dargestellt werden. Das Werk beinhaltet eine Darstellung der reinen Haftungsgrundlagen wie auch die von Praktikern geprägten Erwägungen. Es soll gerade der Bogen von der reinen Theorie in die Praxis gespannt werden, dies untermauert mit entsprechenden Praxistipps, um dem Leser sowohl Theorie als auch Praxis zu veranschaulichen. Darüber hinaus soll nicht nur das rein materielle Recht dargestellt werden, sondern auch die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Arzthaftungsprozesses. Ferner werden die unterschiedlichen Verfahrensarten, wie z.B. die Schlichtungs- und Gutachterkommissionsverfahren oder das Mediationsverfahren, beleuchtet. Dieses Handbuch beinhaltet sämtliche einschlägigen Urteile zu den einzelnen Problematiken bis hin zur absoluten Aktualität, sodass auch das kürzlich in Kraft getretene Hinterbliebenenschmerzensgeld und das Entlassmanagement abgehandelt sind.

An diesem Werk sind 23 Autoren beteiligt, die über eine langjährige Expertise im Arzthaftungsrecht verfügen. Neben Hochschulprofessoren finden sich Fachanwälte für Medizinrecht und Richter als Autoren wieder. Es ist ein Werk von Praktikern für Praktiker. Es richtet sich an Rechtsanwälte, Versicherungsjuristen, Verbandsjuristen, Richter und sonstige Praktiker, die mit der Materie des Arzthaftungsrechts befasst sind. Sowohl die Sicht der Arztseite, als auch die Sicht der Patientenseite werden hinreichend beleuchtet und in die Erwägungen mit einbezogen.

Düsseldorf, im Januar 2018

Alexandra Jorzig

Bearbeiterverzeichnis

Michael Arndt, LL.M.Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Dirk BensonRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. iur. Martin BergerRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Christoph BorkFachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Strafrecht

Uwe BrocksRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. med. Eckart FeifelRechtsanwalt, Arzt, Fachanwalt für Medizinrecht

Klaus FischerRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Joachim HindemithRechtsanwalt

Dr. iur. Anja HoubenRechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht

Dirk HüweRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. med. Christian JäkelRechtsanwalt, Arzt, Fachanwalt für Medizinrecht

Prof. Dr. iur. Alexandra JorzigRechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin im Gesundheitswesen, Professorin für Gesundheitsrecht, IB Hochschule Berlin

Prof. Dr. iur. Bernd-Rüdiger KernInstitut für Recht und Ethik in der Medizin

Joachim LauxRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Stefanie LöbermannRechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht

Helge RustRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Frank Sarangi, LL.M.Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. iur. Hermann SchünemannRechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Bernd SchwarzeRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Ajang TadayonRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Jan TübbenRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. iur. Roland Uphoff, M.mel.Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. iur. Alexander WalterVorsitzender Richter am Oberlandesgericht

Dr. iur. Tobias Weimer, M.A.Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Zitiervorschlag: Jorzig/Bearbeiter 1. Teil, 2. Kap., Rn.

Inhaltsübersicht

 Vorwort zur 2. Auflage

 Vorwort zur 1. Auflage

 Bearbeiterverzeichnis

 Inhaltsverzeichnis

 Abkürzungsverzeichnis

 Gesamtliteraturverzeichnis

 1. TeilMaterielles Recht

  1. KapitelHaftungsgrundlagen incl. Patientenrechtegesetz, § 630a BGB(Kern)

  2. KapitelVerjährung(Fischer)

  3. KapitelHaftungstatbestände(Tadayon/Feifel/Sarangi/Uphoff/Löbermann/Benson/Jäkel/Hüwe/Jorzig/Kern/Laux)

  4. KapitelDokumentationspflichten(Houben)

  5. KapitelKausalität, § 630h BGB(Hindemith/Schwarze)

  6. KapitelMaterieller Schaden(Brocks)

  7. KapitelImmaterieller Schaden (Schmerzensgeld)(Tübben)

 2. TeilAußergerichtliche Tätigkeit

  1. KapitelMandatsmanagement(Laux/Tadayon)

  2. KapitelDas Strafverfahren(Weimer/Bork)

  3. KapitelBerufsgerichtliches Verfahren(Weimer)

  4. KapitelSchlichtungsstellen und Gutachterkommissionen(Brocks)

  5. KapitelMediation(Jorzig)

  6. KapitelArbeitsrechtliche Besonderheiten(Rust)

  7. KapitelDie Arzthaftpflichtversicherung(Berger)

 3. TeilVerfahrensrecht

  1. KapitelPassivlegitimation(Jorzig)

  2. KapitelBeweislasten(Feifel)

  3. KapitelDer Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsrecht(Schünemann)

  4. KapitelWeitere Beweismittel(Walter)

  5. KapitelSachaufklärung, Streitgegenstand, Rechtskraft(Walter)

  6. KapitelSelbstständiges Beweisverfahren(Walter)

  7. KapitelSonstige prozessuale Probleme(Walter)

  8. KapitelBerufung(Walter)

  9. KapitelProzessvergleich(Arndt)

 Sachverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort zur 2. Auflage

 Vorwort zur 1. Auflage

 Bearbeiterverzeichnis

 Inhaltsübersicht

 Abkürzungsverzeichnis

 Gesamtliteraturverzeichnis

 1. TeilMaterielles Recht

  1. KapitelHaftungsgrundlagen incl. Patientenrechtegesetz, § 630a BGB

   (Kern)

   A.Die Anspruchsgrundlagen1 – 86

    I.Übersicht1 – 10

    II.Vertragliche Haftung11 – 28

    III.Deliktische Haftung29 – 38

    IV.Vergleich der vertraglichen und deliktischen Haftpflicht39 – 53

    V.Klagebefugnis, Aktiv- und Passivlegitimation54 – 62

    VI.Fehler eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen63 – 70

    VII.Krankenhausträger71, 72

    VIII.Selbstliquidierende Ärzte und Belegärzte73 – 76

    IX.Instituts- und Chefarztambulanzen77 – 80

    X.Beamtete Ärzte81 – 84

    XI.Notarzt85

    XII.Hebammen86

   B.Inhalt, Art und Umfang – die Rechtsfolgenseite87 – 106

    I.Überblick87 – 90

    II.Schadensarten91 – 104

    III.Mitverschulden105, 106

   C.Sonstige Anspruchsgrundlagen im Überblick107 – 133

    I.Allgemeines107, 108

    II.Haftung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG)109 – 118

    III.Haftung für Medizinprodukte119 – 127

    IV.Haftung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)128 – 133

  2. KapitelVerjährung

   (Fischer)

   A.Einleitung1 – 6

   B.Kenntnis von einem schadenskausalen Behandlungsfehler7 – 68

    I.Grundsatzentscheidungen zur Kenntnis von einem schadenskausalen Behandlungsfehler8 – 21

    II.Feststellungen zum Zeitpunkt der Kenntnis, Fallgruppen22 – 51

    III.Mehrere Fehlervorwürfe, Behandlungseinheit oder selbstständige Nachteile52 – 57

    IV.Kenntnis – Spannungsverhältnis von unklarer Kausalität und Beweiserleichterungen58 – 63

    V.Kenntnis der vom Patienten beauftragten Anwälte und Wissensvertretung64 – 68

   C.Kenntnis von unzureichender Risikoaufklärung oder Alternativaufklärung69 – 79

   D.Grob fahrlässige Unkenntnis des geschädigten Patienten80 – 90

   E.Besonderheiten bei der Kenntnis und grob fahrlässigen Unkenntnis von Sozialversicherungsträgern91 – 114

    I.Grundsatzentscheidungen zur Kenntnis des SVT im Behandlungsfehlerbereich93 – 98

    II.Kenntnis durch Hinweise des Versicherten99 – 101

    III.Zumutbare Bemühungen um Klärung eines schadenskausalen Behandlungsfehlers102 – 109

    IV.Keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis durch einen Behandlungsfehler verneinendes MDK-Gutachten110 – 113

    V.Kenntniszurechnung bei einem Wechsel des SVT114

   F.Hemmung der Verjährung115 – 163

    I.Verjährungshemmung durch außergerichtliche Verhandlungen, § 203 S. 1 BGB115 – 143

    II.Verjährungshemmung während eines Verfahrens vor einer von den Ärztekammern eingerichteten Schlichtungs- bzw. Gutachterstelle nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB144 – 149

    III.Arzthaftungsrechtliche Besonderheiten der gerichtlichen Verjährungshemmung150 – 163

   G.Das Gebot des sichersten Weges, Verjährungsdiskussionen und Einredeverzichte164 – 175

  3. KapitelHaftungstatbestände

   A.Behandlungsfehler1 – 811

    I.Ärztlicher Standard(Tadayon)1 – 40

    II.Diagnosefehler(Tadayon)41 – 66

    III.Therapiefehler – was ist das?(Feifel)67 – 101

    IV.Allgemeine Organisationsfehler/Delegation/Entlassmanagement(Sarangi)102 – 238

    V.Fehler im arbeitsteiligen Geschehen(Feifel)239 – 294

    VI.Geburtsschadensrecht: Haftung des Geburtshelfers(Uphoff)295 – 401

    VII.Pflegefehler(Löbermann)402 – 448

    VIII.Hygienefehler(Benson)449 – 497

    IX.Arzneimitteltherapiefehler(Jäkel)498 – 577

    X.Medizinproduktefehler(Jäkel)578 – 729

    XI.Zahnarzthaftung(Hüwe)730 – 779

    XII.Digital Health(Jorzig)780 – 811

   B.Aufklärungsfehler812 – 1013

    I.Rechtsgrundlagen(Kern)812 – 825

    II.Arten der Aufklärung(Hüwe)826 – 849

    III.Art und Weise der Aufklärung(Benson)850 – 900

    IV.Mutmaßliche, hypothetische Einwilligung, Entscheidungskonflikt(Laux)901 – 926

    V.Beweislasten(Feifel)927 – 1004

    VI.Sonderprobleme(Laux)1005 – 1013

   C.Besonderheiten im Rettungsdienst(Sarangi)1014 – 1052

    I.Einleitung1014 – 1016

    II.Statistiken1017 – 1019

    III.Die Beteiligten im Rettungsdienst1020 – 1036

    IV.Rettungsdienst – Wie funktioniert das?1037 – 1047

    V.Haftung im Rettungsdienst1048 – 1052

  4. KapitelDokumentationspflichten

   (Houben)

   A.Einleitung1

   B.Anforderungen an die Dokumentation2 – 43

    I.Gesetzliche Grundlagen3

    II.Zweck der Dokumentationspflicht4

    III.Umfang der Dokumentation5 – 9

    IV.Dokumentationspflichten aus dem Praxisalltag medizinischer Leistungserbringer10 – 28

    V.Zeitpunkt der Dokumentation29 – 31

    VI.Form der Dokumentation32 – 38

    VII.Folgen von Dokumentationsmängeln39 – 43

   C.Schweigepflicht44, 45

   D.Aufbewahrungspflicht46 – 49

   E.Datenschutz50 – 58

    I.Datenschutz im Krankenhaus53, 54

    II.Datenschutz für die Arztpraxis55 – 58

   F.Dokumentationsanforderungen in der Pflege59 – 77

    I.Allgemeines62 – 69

    II.Beispiele70 – 77

   G.Einsichtsrecht in die Behandlungsdokumentation78 – 102

    I.Einsichtsrecht des Patienten79 – 91

    II.Einsichtsrecht der Erben92 – 96

    III.Einsichtsrecht der Krankenkassen97 – 102

  5. KapitelKausalität, § 630h BGB

   (Hindemith/Schwarze)

   A.Einleitung1 – 7

   B.Der Begriff der Kausalität8 – 38

    I.Kausalität als objektiv feststellbare Gegebenheit11 – 14

    II.Kleine Geschichte des Kausalitätsgedankens15 – 36

    III.Definition des Begriffs des Kausalzusammenhanges37, 38

   C.Das Prognoseproblem und der Zufall39 – 41

    I.Gründe prognostischer Unsicherheiten39, 40

    II.Statistische Prognostik41

   D.Ursachenforschung in der modernen Medizin42 – 51

    I.Erforschung von Krankheitsursachen und Erkrankungen zugrundeliegenden Pathomechanismen42

    II.Entwicklung von Behandlungsmethoden43 – 45

    III.Kriterien einer wirksamen Behandlungsmethode46 – 51

   E.Die in der Rechtsprechung angewandten Methoden der Kausalitätsfeststellung52 – 67

    I.Keine absolute Sicherheit erforderlich52 – 54

    II.Techniken der Ursachenfeststellung55 – 67

   F.Kritik der Conditio-sine-qua-non-Theorie68 – 84

    I.Hinreichende und notwendige Bedingungen68 – 72

    II.Anwendung des Conditio-sine-qua-non Tests bei einer Mehrzahl potenzieller Ursachen73 – 83

    III.Ergebnis84

   G.Systematische Feststellung eines Kausalzusammenhangs zwischen Behandlungsfehler und eines Schadens85 – 97

    I.Grundlagen der Haftung86 – 91

    II.Die Bedeutung medizinischer Erkenntnisse bei Anwendung des Waage-Modells92 – 96

    III.Zur Bedeutung des Zeitfaktors97

   H.Anscheinsbeweis98 – 109

    I.Allgemeines98

    II.Mögliche Anwendungsbereiche für den Anscheinsbeweis im Arzthaftungsrecht99

    III.Voraussetzungen für die Annahme eines typischen Geschehensablaufs100, 101

    IV.Übertragbarkeit von Regeln des Anscheinsbeweises im allgemeinen Haftungsrecht auf den Arzthaftungsprozess102 – 109

   I.Beweiserleichterungen im Bereich der Kausalität110 – 122

    I.Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers (§ 630h Abs. 5 S. 1 BGB)111 – 118

    II.Beweislastumkehr wegen Verletzung der Befunderhebungs- oder Befundsicherungspflicht (§ 630h Abs. 5 S. 2 BGB)119 – 122

  6. KapitelMaterieller Schaden

   (Brocks)

   I.Einleitung1 – 6

   II.Eigene Ansprüche des geschädigten Patienten7 – 91

   III.Haushaltsführungsschaden92 – 113

   IV.Heilbehandlungskosten114 – 139

   V.Vermehrte Bedürfnisse140 – 170

   VI.Ansprüche mittelbar geschädigter Dritter171 – 211

  7. KapitelImmaterieller Schaden (Schmerzensgeld)

   (Tübben)

   A.Einleitung1, 2

   B.Grundlagen und Zweckbestimmung des Schmerzensgeldes3 – 7

   C.Vermögensrechtlicher Charakter8 – 10

   D.Schmerzensgeldfähige Rechtsgüter in der Arzthaftung11 – 22

    I.Körperschaden12, 13

    II.Gesundheitsschaden14

    III.Persönlichkeitsrecht15 – 17

    IV.Sonderfall: Anspruch bei Tod der ungeborenen Leibesfrucht18 – 20

    V.Sonderfall: wrongful life/wrongful birth21

    VI.Bagatellen22

   E.Zweck des Schmerzensgeldes in der Arzthaftung23 – 26

   F.Bemessung der Schmerzensgeldhöhe27 – 94

    I.Schmerzensgeldtabellen/Beurteilungskriterien30, 31

    II.Faktische Bemessungsfaktoren32 – 94

   G.Kapital oder Rente95 – 107

    I.Kapital als Regelfall96

    II.Rente statt Kapital97 – 104

    III.Konglomerat aus Kapital und Rente105

    IV.Unverminderter Kapitalbetrag neben der Rente106, 107

   H.Immaterialvorbehalt108 – 118

    I.Voraussetzungen und Abgrenzung109, 110

    II.Begründetheit eines weiteren Schmerzensgeldanspruchs111 – 114

    III.Abänderbarkeit der Schmerzensgeldrente nach § 323 ZPO115, 116

    IV.Übertragbarkeit, Vererbbarkeit117, 118

   I.Status des Schmerzensgeldes in sozialrechtlicher und finanzrechtlicher Hinsicht119 – 128

    I.Steuerbarkeit120

    II.Sozialrecht121 – 126

    III.Unterhaltsrecht127

    IV.Betreuungsrecht128

   J.Ertrag des Schmerzensgeldes (Zinsen)129 – 131

   K.Prozessuale Besonderheiten132 – 150

    I.Anträge132, 133

    II.Bindung des Gerichts134

    III.Berufungsrecht135, 136

    IV.Teilklage137 – 141

    V.Schmerzensgeld und Prozesskostenhilfe142 – 150

 2. TeilAußergerichtliche Tätigkeit

  1. KapitelMandatsmanagement

   A.Auf Patientenseite(Laux)1 – 35

    I.Typische Fallgestaltungen1 – 4

    II.Erstberatung5 – 13

    III.Vertretung14 – 35

   B.Auf Arztseite(Tadayon)36 – 54

    I.Zwitterstellung im Mandatsverhältnis des Anwalts36 – 39

    II.Außergerichtliche Tätigkeit40 – 51

    III.Tätigkeit neben dem Gerichtsverfahren52 – 54

  2. KapitelDas Strafverfahren

   (Weimer/Bork)

   A.Einleitung1 – 3

   B.Das Strafverfahren im Einzelnen4 – 37

    I.Das Ermittlungsverfahren4 – 16

    II.Zwischenverfahren17 – 22

    III.Hauptverfahren23 – 25

    IV.Besondere Beweisverwendungsverbote26 – 28

    V.Erörterungen §§ 160b, 202a, 212 und 257b StPO29, 30

    VI.Verständigung, § 257c StPO31 – 37

   C.Strafbefehlsverfahren38 – 44

   D.Compliance-Management45 – 59

  3. KapitelBerufsgerichtliches Verfahren

   (Weimer)

   A.Die Berufsgerichtsbarkeit1 – 7

    I.Einleitung1

    II.Aufgabe und Schutzzweck der Berufsgerichtsbarkeit2

    III.Vereinbarkeit der Berufsgerichtsbarkeit mit Art. 103 GG3, 4

    IV.Abgrenzung zu anderen Verfahren5 – 7

   B.Das berufsgerichtliche Verfahren8 – 23

    I.Einleitung des Verfahrens9 – 11

    II.Verfahrenshindernisse12

    III.Gang des Verfahrens13 – 19

    IV.Entscheidung des Berufsgerichts20 – 23

  4. KapitelSchlichtungsstellen und Gutachterkommissionen

   (Brocks)

   I.Einleitung1 – 8

   II.Verfahren9 – 40

   III.Rechtliche Bedeutung des Begutachtungsverfahrens vor den Schlichtungsstellen41 – 50

   IV.Schlichtungsverfahren vs. Gerichtsverfahren51 – 74

   V.Schlichtungsverfahren der Zahnärztekammern75 – 92

  5. KapitelMediation

   (Jorzig)

   A.Einleitendes1, 2

    I.Mediationsgesetz1

    II.Vertrauen in Verfahren2

   B.Grundlegendes zur Mediation3 – 6

    I.Historisches3, 4

    II.Elemente des Mediationsverfahrens5, 6

   C.Gesetzliche Rahmenbedingungen7 – 24

    I.Legaldefinitionen des MedG9 – 11

    II.Auswahl des Mediators und Mediatorvertrag12

    III.Pflichten des Mediators und Mediationsgrundsätze13 – 22

    IV.Sonstiges23, 24

   D.Anwendung der Mediation im Arzthaftungsfall25 – 31

    I.Ausgangslage25

    II.Auswahl des Sachverständigen26

    III.Beziehungsstatus der Parteien27

    IV.Alternative Konfliktlösung28, 29

    V.Haftpflichtversicherer30

    VI.Informationsungleichgewicht31

   E.Fazit32, 33

  6. KapitelArbeitsrechtliche Besonderheiten

   (Rust)

   A.Konsequenzen aus den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)1 – 34

    I.Die Komplexität der Arbeitszeitregelungen1 – 23

    II.Überlastungsanzeige24 – 29

    III.Auskunftsanspruch des Patienten zur Arbeitszeit des behandelnden Arztes30 – 34

   B.Arbeitsrechtlicher Rückgriffsanspruch bei grobem Behandlungsfehler35 – 56

    I.Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber35 – 47

    II.Rückgriffsmöglichkeit und Freistellungsverpflichtung des Arbeitgebers oder des Versicherers gegenüber dem Arbeitnehmer48 – 51

    III.Schutz des Arbeitnehmers gegen die Folgen eines möglichen Arbeitgeberrückgriffs52, 53

    IV.Hinweis- und Verhaltenspflichten des anwaltlichen Beraters und Vertreters54 – 56

  7. KapitelDie Arzthaftpflichtversicherung

   (Berger)

   A.Aufgabe der Haftpflichtversicherung1 – 3

   B.Leistungen des Versicherers4 – 25

    I.Regulierungsvollmacht4 – 10

    II.Prozessführungsrecht11

    III.Kostenschutz12

    IV.Umfang des Deckungsschutzes13 – 18

    V.Berechnung der Schadenhöhe im Verhältnis zur Versicherungssumme19 – 24

    VI.Unzureichende Deckungssumme als reales Problem25

   C.Pflichten des Versicherungsnehmers26 – 30

    I.Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag26

    II.Kommunikation zwischen Arzt und Patient27 – 30

   D.Pflichtversicherung i.S.d. Versicherungsvertragsrechtes31 – 43

   E.Nachhaftung44, 45

 3. TeilVerfahrensrecht

  1. KapitelPassivlegitimation

   (Jorzig)

   A.Passivlegitimation allgemein1 – 3

   B.Die Passivlegitimation anhand der Leistungserbringer im Einzelnen4 – 69

  2. KapitelBeweislasten

   (Feifel)

   A.Allgemeines1 – 5

   B.Übersicht6

   C.Häufige Fallkonstellationen7 – 35

    I.Grober Behandlungsfehler7 – 9

    II.Voll beherrschbares Risiko10 – 14

    III.Befunderhebungs- und Befundsicherungsfehler15 – 18

    IV.Dokumentationsfehler19 – 24

    V.Anscheinsbeweis25 – 33

    VI.Beweisvereitelung34, 35

  3. KapitelDer Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsrecht

   (Schünemann)

   A.Rechte und Pflichten des Sachverständigen1 – 27

    I.Stellung und Status des Sachverständigen1 – 4

    II.Rechte des Sachverständigen5 – 8

    III.Pflichten des Sachverständigen9 – 17

    IV.Haftung des Sachverständigen18 – 27

   B.Auswahl des Sachverständigen28 – 49

    I.Wem obliegt die Auswahl?28 – 32

    II.Feststellung der Sachkunde33 – 35

    III.Formale und materielle Qualifikation36 – 39

    IV.Unabhängigkeit40 – 43

    V.Auswahlprozedere44 – 46

    VI.Kontrolle fehlerhafter Auswahl47, 48

    VII.Sonderfall selbstständiges Beweisverfahren49

   C.Ablehnung des Sachverständigen50 – 86

    I.Verfahrensablauf50 – 59

    II.Ablehnungsgründe60 – 86

   D.Die Beziehung zwischen Gericht und Sachverständigen87 – 101

    I.Aufgabenstellung und Leitung durch das Gericht87 – 92

    II.Verwertung bereits vorliegender Gutachten93 – 97

    III.Sachverhaltsermittlungsbefugnisse des Sachverständigen98 – 101

   E.Erstattung des Sachverständigengutachtens102 – 114

    I.Schriftliches Gutachten102, 103

    II.Mündliche Erläuterung104 – 114

   F.Das Verfahren nach dem Gutachten115 – 120

    I.Umgang des Gerichts mit dem Gutachten115 – 118

    II.„Obergutachten?“119, 120

  4. KapitelWeitere Beweismittel

   (Walter)

   A.Behandlungsdokumentation3 – 9

    I.Qualifikation als Beweismittel3, 4

    II.Behandlungsdokumentation des Beklagten5 – 7

    III.Behandlungsdokumentation Dritter8, 9

   B.(Privat-)Gutachten10 – 12

   C.Zeugen13 – 19

   D.Augenschein20

   E.Parteivernehmung21 – 27

  5. KapitelSachaufklärung, Streitgegenstand, Rechtskraft

   (Walter)

   A.Sachaufklärung1 – 19

    I.Substantiierung des Klagevorbringens2 – 7

    II.Darlegungslast der Behandlungsseite8 – 13

    III.Sachaufklärungspflicht des Gerichts14 – 19

   B.Streitgegenstand20 – 30

    I.Begriff und Bedeutung20 – 23

    II.Streitgegenstand im Arzthaftungsprozess24 – 30

   C.Rechtskraft31 – 34

  6. KapitelSelbstständiges Beweisverfahren

   (Walter)

   A.Rechtliche Ausgangslage1 – 4

   B.Vorprozessuales selbstständiges Beweisverfahren5 – 17

    I.Rechtliches Interesse7 – 9

    II.Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen10 – 15

    III.Klärung von Aufklärungsmängeln16, 17

   C.Sonstige Problemfelder18 – 25

    I.Urkundenvorlage18 – 21

    II.Verwertung des Sachverständigengutachtens22

    III.Sofortige Beschwerde23 – 25

  7. KapitelSonstige prozessuale Probleme

   (Walter)

   A.Wahl der Vorgehensweise1 – 21

    I.Leistungsklage2 – 12

    II.Feststellungsklage13 – 21

   B.Gerichtsstand22, 23

   C.Verfahren und Entscheidung des Gerichts24 – 43

    I.Einzelrichter24 – 27

    II.Parteibezeichnung, Parteiwechsel und Rubrumsberichtigung28 – 30

    III.Aussetzung, Unterbrechung und Ruhen des Verfahrens31 – 33

    IV.Teil- und Grundurteil34 – 43

   D.Streitverkündung und Nebenintervention44 – 52

    I.Streitverkündung45 – 50

    II.Nebenintervention51, 52

   E.Prozesskostenhilfe53 – 63

    I.Bedürftigkeit54

    II.Erfolgsaussicht55 – 59

    III.Keine Mutwilligkeit60

    IV.Verjährungshemmung61, 62

    V.Vorschuss zur Einholung eines Privatgutachtens63

  8. KapitelBerufung

   (Walter)

   A.Zulässigkeit der Berufung2 – 17

    I.Allgemeines2 – 5

    II.Berufungsbegründung6 – 17

   B.Angriffe gegen die Feststellungen/Beweiswürdigung18, 19

   C.Zurückgewiesenes und neues Vorbringen20 – 29

    I.Zurückgewiesenes Vorbringen20

    II.Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel21 – 29

   D.Beweiserhebung/-würdigung in der Berufungsinstanz30, 31

   E.Gehörsverstoß und Grundsatz der Subsidiarität32 – 36

  9. KapitelProzessvergleich

   (Arndt)

   A.Einleitung1, 2

   B.Der Vergleich3 – 34

    I.Grundsätzliches zum Vergleich3 – 21

    II.Abfindungsvergleich22 – 28

    III.Vorbehalte im Vergleich29 – 34

   C.Widerruf eines Vergleichs35 – 45

   D.Nachforderungen trotz Abfindungsvergleich46 – 55

    I.Unvorhersehbarkeit50, 51

    II.Risikosphäre52

    III.Unzumutbares Missverhältnis53 – 55

   E.Wirkung des Vergleichs gegenüber Dritten56 – 67

    I.Zeitpunkt des Anspruchsübergangs60, 61

    II.Konsequenzen aus dem Zeitpunkt des Anspruchsübergangs62 – 67

   F.Steuerliche Aspekte68 – 76

   G.Anwaltspflichten beim Prozessvergleich77 – 85

   H.Checkliste86, 87

 Sachverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

anderer Auffassung

ABl.

Amtsblatt

Abs.

Absatz

AcP

Archiv für die civilistische Praxis (Zeitschrift)

a.E.

am Ende

a.F.

alte Fassung

AG

Aktiengesellschaft

Alt.

Alternative

AMG

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz)

AMK

Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker

AMVV

Arzneimittelverschreibungsverordnung

Anm.

Anmerkung

Arg. ex

Argument aus

Art.

Artikel

ArztR

Arztrecht (Zeitschrift)

Aufl.

Auflage

BAG

Bundesarbeitsgericht/Berufsausübungsgemeinschaft

BAGE

Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts

BAnz.

Bundesanzeiger

BÄO

Bundesärzteordnung

BB

Betriebs-Berater (Zeitschrift)

Bd.

Band

BDSG

Bundesdatenschutzgesetz

Beschl.

Beschluss

BFH

Bundesfinanzhof

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHSt

Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen

BGHZ

Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

BMV-Ä

Bundesmantelvertrag-Ärzte

BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung

BR-Drucks.

Drucksache des Bundesrates

BSG

Bundessozialgericht

BSGE

Entscheidungen des Bundessozialgerichts

BStBl

Bundessteuerblatt (Zeitschrift)

BT-Drucks.

Drucksache des Deutschen Bundestages

Bundesgesundheitsbl.

Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz (Zeitschrift)

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

BVerwGE

Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts

bzw.

beziehungsweise

ca.

circa

Deutsches Ärzteblatt

DB

Der Betrieb (Zeitschrift)

ders.

derselbe

d.h.

das heißt

dies.

dieselbe/dieselben

DRG

Diagnosis Related Groups

EG

Europäische Gemeinschaft

EStG

Einkommensteuergesetz

etc.

et cetera

EU

Europäische Union

e.V.

eingetragener Verein

f., ff.

folgende, fortfolgende

Fn.

Fußnote

GesR

Gesundheitsrecht (Zeitschrift)

GewO

Gewerbeordnung

GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

ggf.

gegebenenfalls

GKV

Gesetzliche Krankenversicherung

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GOÄ

Gebührenordnung für Ärzte

GOZ

Gebührenordnung für Zahnärzte

grds.

grundsätzlich

GuP

Gesundheit und Pflege (Zeitschrift)

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

HBKG

Gesetz über das Berufsrecht und die Kammern der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

HeimG

Heimgesetz

HGB

Handelsgesetzbuch

HK-AKM

Rieger/Dahm/Stellpflug/Ziegler (Hrsg.) Heidelberger Kommentar, Arztrecht, Krankenhausrecht, Medizinrecht

Hrsg.

Herausgeber

Hs.

Halbsatz

i.d.F.

in der Fassung

i.d.R.

in der Regel

i.E.

im Ergebnis

insb.

insbesondere

i.S.d.

im Sinne der/des

i.S.v.

im Sinne von

i.Ü.

im Übrigen

i.V.m.

in Verbindung mit

JurBüro

Juristisches Büro (Zeitschrift)

JZ

Juristenzeitung

Kap.

Kapitel

KassKomm

Kasseler Kommentar

KG

Kammergericht

KH

Krankenhaus

KHEntgG

Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz)

LG

Landgericht

lit.

Buchstabe

LpartTG

Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LpartTG)

LSG

Landessozialgericht

m. Anm. v.

mit Anmerkung(en) von

MBO-Ä

Musterberufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte

MedR

Medizinrecht (Zeitschrift)

MVZ

medizinisches Versorgungszentrum

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

n.F.

neue Fassung

NJW

Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)

NJW-RR

NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht

Nr.

Nummer/Nummern

NStZ

Neue Zeitschrift für Strafrecht

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

NVwZ-RR

NVwZ-Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht

o.Ä.

oder Ähnlichem

OLG

Oberlandesgericht

PartGG

Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz)

RG

Reichsgericht

RGZ

Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

Rn.

Randnummer

Rspr.

Rechtsprechung

RVG

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

SGB I

Sozialgesetzbuch 1. Buch – Allgemeiner Teil

SGB II

Sozialgesetzbuch 2. Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende

SGB III

Sozialgesetzbuch 2. Buch – Arbeitsförderung

SGB V

Sozialgesetzbuch 5. Buch – Gesetzliche Krankenversicherung

SGB VI

Sozialgesetzbuch 6. Buch – Gesetzliche Rentenversicherung

SGB VII

Sozialgesetzbuch 7. Buch – Gesetzliche Unfallversicherung

SGB IX

Sozialgesetzbuch 9. Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

SGB X

Sozialgesetzbuch 10. Buch – Verwaltungsverfahren

SGB XI

Sozialgesetzbuch 11. Buch – Soziale Pflegeversicherung

SGB XII

Sozialgesetzbuch 12. Buch – Sozialhilfe

SozR

Sozialrecht, Rechtsprechung, bearbeitet von den Richtern des Bundessozialgerichts

StGB

Strafgesetzbuch

StPO

Strafprozessordnung

st. Rspr.

ständige Rechtsprechung

u.a.

unter anderem, und andere

Unterabs.

Unterabsatz

Urt.

Urteil, Urteile

usw.

und so weiter

u.U.

unter Umständen

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

v.

von/vom

VersR

Versicherungsrecht (Zeitschrift)

VG

Verwaltungsgericht

vgl.

vergleiche

VV

Vergütungsverzeichnis

VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz

WM

Wertpapier-Mitteilungen (Zeitschrift)

z.B.

zum Beispiel

ZfS

Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Versorgung (Zeitschrift)

Ziff.

Ziffer

ZIP

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis

ZMGR

Zeitschrift für das gesamte Medizin- und Gesundheitsrecht

ZPO

Zivilprozessordnung

Gesamtliteraturverzeichnis

Ahrens, Hans-Jürgen Der Beweis im Zivilprozess, 2015 (zit.: Ahrens Kap. Rn.)

Ahrens, Hans-Jürgen/von Bar, Christian/Fischer, Gerfried/Spickhoff, Andreas/Taupitz, Jochen (Hrsg.) Medizin und Haftung: Festschrift für Erwin Deutsch zum 80. Geburtstag, 2009 (zit.: FS Deutsch/Bearbeiter § Rn.)

Anschlag, Marc Entwicklung der Betriebshaftpflichtversicherung der Krankenhäuserträger, 2017

Anzinger, Rudolf/Koberski, Wolfgang (Hrsg.) Kommentar zum Arbeitsgesetz, 5. Auflage 2020 (zit.: Anzinger/Koberski/Bearbeiter § Rn.)

Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (Hrsg.) Medizinrecht heute Erfahrungen, Analysen, Entwicklungen, Festschrift 10 Jahre Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, 2008 (zit.: FS ARGE Medizinrecht 2008/Bearbeiter S.)

Dies. Festschrift 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, 2018 (zit.: FS ARGE Medizinrecht 2018/Bearbeiter S.)

Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. Arzthaftung – Mängel im Schadensausgleich?, 2009 (zit.: AG Rechtsanwälte im Medizinrecht 2009/Bearbeiter S.)

Dies. Festschrift 25 Jahre Arbeitsgemeinschaft – 25 Jahre Arzthaftung, 2011 (zit.: FS AG Rechtsanwälte im Medizinrecht 25 Jahre/Bearbeiter S.)

Dies. Standard-Chaos? Der Sachverständige im Dickicht zwischen Jurisprudenz und Medizin, 2014 (zit.: FS AG Rechtsanwälte im Medizinrecht 2014/Bearbeiter S.)

Baeck, Ulrich/Deutsch, Markus/Winzer, Thomas (Hrsg.) Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 4. Auflage 2020 (zit.: Arbeitszeitgesetz/Bearbeiter § Rn.)

Bamberger, Heinz Georg/Roth, Herbert (Hrsg.) Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter § Rn.)

Baumbach, Adolf/Lauterbach, Wolfgang/ Hartmann, Peter/Anders, Monika/Gehle, Burkhard Zivilprozessordnung, 78. Auflage 2019 (zit.: Baumbach/Lauterbach/Bearbeiter § Rn.)

Baumgärtel, Gottfried/Laumen, Hans-Willli/Prütting, Hanns (Hrsg.) Handbuch der Beweislast, 4. Auflage 2018 (zit.: Handbuch der Beweislast/Bearbeiter § Rn.)

Bayer, Thomas Ärztliche Dokumentationspflicht und Einsichtsrecht in Patientenakte – Eine Untersuchung zu den §§ 630f und 630g BGB mit Bezügen zum nationalen sowie europäischen Datenschutzrecht, 2018

Beck‘scher Online Kommentar ArbR, 59. Edition, Stand: 1.3.2021 (zit.: BeckOK-ArbR/Bearbeiter § Rn.)

Beck‘scher Online Kommentar BGB, 56. Edition, Stand: 1.11.2020 (zit.: BeckOK-BGB/Bearbeiter § Rn.)

Beck‘scher Online Kommentar StPO, 38. Edition, Stand: 8.10.2020 (zit.: BeckOK-StPO/Bearbeiter § Rn.)

Beck‘scher Online Kommentar VVG, 11. Edition, Stand: 3.5.2021 (zit.: BeckOK-VVG/Bearbeiter § Rn.)

Beck‘scher Online-Kommentar ZPO, 39. Edition, Stand: 1.12.2020 (zit.: BeckOK-ZPO/Bearbeiter § Rn)

Berg, Dietrich/Ulsenheimer, Klaus (Hrsg.) Patientensicherheit, Arzthaftung, Praxis- und Krankenhausorganisation, 2006

Bergmann, Karl Otto/Pauge, Burkhard/Steinmeyer, Heinz-Dietrich (Hrsg.) Gesamtes Medizinrecht, 3. Auflage 2018 (zit.: Gesamtes Medizinrecht/Bearbeiter § Rn.)

Bleutge, Katharina/Roeßner, Wolfgang (Hrsg.) Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 4. Auflage 2015 (zit.: Praxishandbuch Sachverständigenrecht/Bearbeiter § Rn.)

Böckmann, Rolf/Frankenberger, Hans/Will, Hans Durchführungshilfen zum Medizinproduktegesetz, Stand: Juni 2017

Brandner, Hans Erich/Hagen, Horst/Stürner, Rolf (Hrsg.) Festschrift für Karlmann Geiß zum 65. Geburtstag, 2000 (zit.: FS Geiß/Bearbeiter S.)

van Bühren, Hubert W. Handbuch Versicherungsrecht, 7. Auflage 2017

Cahn, Andreas Einführung in das neue Schadensersatzrecht, 2003

Car, Timo Das Überschreiten der Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung, 2016

Clausen, Tilman/Schroeder-Printzen, Jörn (Hrsg.) Münchener Anwaltshandbuch Medizinrecht, 3. Auflage 2020 (zit.: MAH MedR/Bearbeiter § Rn.)

Cyran, Walter/Rotta, Christian (Hrsg.) Apothekenbetriebsordnung Kommentar, Stand: 2020 (zit.: Apothekenbetriebsordnung Kommentar/Bearbeiter § Rn.)

Dahm, Frank-Josef/Möller, Karl-Heinz/Ratzel, Rudolf (Hrsg.) Rechtshandbuch Medizinische Versorgungszentren, 2005 (zit.: Rechtshandbuch Medizinische Versorgungszentren/Bearbeiter § Rn.)

Demuth, Anni/Ehret, Judith Schmerzensgeldtabelle Arzthaftung, 2015

Deutsch, Erwin/Lippert, Hans-Dieter/Ratzel, Rudolf/Tag, Brigitte/Gassner, Ulrich M. Kommentar zum Medizinproduktegesetz (MPG), 3. Auflage 2018 (zit.: MPG/Bearbeiter § Rn.)

Deutsch, Erwin/Spickhoff, Andreas Medizinrecht, Handbuch, 7. Auflage 2014 (zit.: Deutsch/Spickhoff Medizinrecht, Rn.)

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtenhilfe (DGGG) Kaiserschnittsymposium, 2009

Dies. Risiken der vaginalen und der Schnittentbindung, 2009

Dies. Es gibt bislang kein Massenphänomen Kaiserschnitt auf Wunsch, 2006

Dölling, Dieter/Duttge, Gunnar/Rössner, Dieter/König, Stefan(Hrsg.) Gesamtes Strafrecht, 4. Auflage 2017 (zit.: Gesamtes Strafrecht/Bearbeiter § Rn.)

Ehlers, Alexander (Hrsg.) Medizinisches Gutachten im Prozess, 4. Auflage 2016 (zit.: Medizinisches Gutachten im Prozess/Bearbeiter S.)

Ehlers, Alexander/Broglie, Maximilian Arzthaftungsrecht, 5. Auflage 2014 (zit.: Ehlers/Broglie/Bearbeiter Rn.)

Eichenhofer, Eberhard/von Koppenfels-Spies, Katharina/Wenner, Ulrich (Hrsg.) SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung, 3. Auflage 2018 (zit.: SGB V/Bearbeiter § Rn.)

Erbs, Georg (Begr.)/Kohlhaas, Max (vorm. Hrsg.) Becksche Kurzkommentare, Strafrechtliche Nebengesetze, 234. EL Januar 2021 (zit.: Erbs/Kohlhaas/Bearbeiter § Rn.)

Erman BGB Kommentar, 16. Auflage 2020 (zit.: Erman/Bearbeiter § Rn.)

Euteneier, Alexander (Hrsg.) Handbuch Klinisches Risikomanagement, 2015

Frahm, Wolfgang/Walter, Alexander Arzthaftungsrecht, 7. Auflage 2020 (zit.: Frahm/Walter Rn.)

Fritz, Roland/Pielsticker, Dietrich (Hrsg.) Kommentar zum Mediationsgesetz, 2. Auflage 2018 (zit.: Mediationsgesetz/Bearbeiter Rn.)

Fritze, Jürgen/Mehrhoff, Friedrich (Hrsg.) Die ärztliche Begutachtung: Rechtsfragen, Funktionsprüfungen, Beurteilungen, 8. Auflage 2012

Gehrlein, Markus Grundwissen Arzthaftungsrecht, 3. Auflage 2018

Geigel, Kurt Der Haftpflichtprozess, 28. Auflage 2020 (zit.: Geigel/Bearbeiter § Rn.)

Geiß, Karlmann/Greiner, Hans-Peter Arzthaftpflichtrecht, 7. Auflage 2014

Gerold, Wilhelm/Schmidt, Herbert (Hrsg.) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG, 24. Auflage 2019 (zit.: RVG/Bearbeiter § Rn.)

Goehl, Benjamin Arzthaftung und Verjährung, 2019

Greger, Reinhard/Unberath, Hannes/Steffek, Felix (Hrsg.) Mediationsgesetz, 2. Auflage 2016 (zit.: Greger/Unberath/Bearbeiter MediationsG § Rn.)

Greiner, Hans Peter/Gross, Norbert/Nehm, Kay/Spickhoff, Andreas (Hrsg.) Neminem laedere – Aspekte des Haftungsrechts, Festschrift für Gerda Müller zum 65. Geburtstag, 2009 (zit.: FS Gerda Müller/Bearbeiter S.)

Gsell, Beate/Krüger, Wolfgang/Lorenz, Stephan/Reymann, Christoph (Hrsg.) beck-online.Grosskommentar zum Zivilrecht, BGB, 56. Edition, Stand 1.11.2020 (zit.: BeckOGK-BGB/Bearbeiter § Rn.)

Hacks, Susanne/Wellner, Wolfgang/Häcker, Frank/Offenloch, Thomas Schmerzensgeld-Beträge, 39. Auflage 2020 (zit.: Schmerzensgeldbeträge § Rn.)

Hauck, Karl/Noftz, Wolfgang(Hrsg.) Sozialgesetzbuch (SGB) V – Gesetzliche Krankenversicherung, Loseblatt, Stand: 2020 (zit.: Hauck/Noftz/Bearbeiter SGB V, § Rn.)

Heidel, Thomas/Pauly, Stephan/Amend, Angelika (Hrsg.) Anwaltformulare – Schriftsätze, Verträge, Erläuterungen, 9. Auflage 2018 (zit.: Heidel/Bearbeiter § Rn.)

Heimer, Endris Björn Die schlanke Pflegedokumentation, 2016

Henssler, Martin/Koch, Ludwig (Hrsg.) Mediation in der Anwaltspraxis, 2. Auflage 2004 (zit.: Mediation in der Anwaltspraxis/Bearbeiter § Rn.)

Hill, Rainer/Schmitt, Joachim Medizinprodukterecht (WiKo), Stand: 2020 (zit.: Medizinprodukterecht/Bearbeiter § Rn.)

Holzner, Claudia Datenschutz, Dokumentation- und Organisationspflichten in der ärztlichen Praxis, 2019

Hopt, Klaus/Steffek, Felix (Hrsg.) Mediation, 2008 (zit.: Hopt/Steffek/Bearbeiter Mediation, S.)

Höra, Knut Münchener AnwaltsHandbuch Versicherungsrecht, 4. Auflage 2017 (zit.: MAH VersR/Bearbeiter § Rn.)

Horstmeier, Gerrit Das neue Mediationsgesetz, 2013

Huch, Albert/Chaoui, Rabih/Huch, Renate Sectio Caesarea, 2001 (zit.: Sectio caesarea/Bearbeiter S.)

Huster, Stefan/Kaltenborn, Markus (Hrsg.) Krankenhausrecht, Praxishandbuch zum Recht des Krankenhauswesens, 2. Auflage 2017 (zit.: Huster/Kaltenborn/Bearbeiter § Rn.)

Jaeger, Lothar/Luckey, Jan Schmerzensgeld, 10. Auflage 2019 Jahnke, Jürgen Der Verdienstausfallschaden im Schadensersatzrecht, 4. Auflage 2015

Joerden, Jan/Moos, Thorsten/Wewetzer, Christa (Hrsg.) Stammzellenforschung in Europa, 2009

Jorzig, Alexandra/Uphoff, Roland (Hrsg.) Medizinprodukte in der Anwendung: Alle machen mit, keiner haftet?, 2014

Kämmer, Karla Die neue Pflegedokumentation, 2017

Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand: 2020 (zit.: KassKomm/Bearbeiter § Rn.)

Katzenmeier, Christian Arzthaftung 2002 (zit.: Katzenmeier §)

Kern, Bernd-Rüdiger/Wadle,Elmar/Schroeder, Klaus-Peter/Katzenmeier, Christian (Hrsg.) Festschrift für Adolf Laufs, 2006 (zit.: FS Laufs/Bearbeiter)

Kiel, Heinrich/Lunk, Stefan/Oetker, Hartmut (Hrsg.) Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 4. Auflage 2018

Kleinknecht, Theodor/Müller, Hermann/Reitberger, Ludwig Kommentar zur Strafprozessordnung, Stand: 2020 (zit.: KMR/Bearbeiter § Rn.)

Kloesel, Arno/Cyran, Walter Arzneimittelrecht Kommentar, Prütting/Saalfrank/Stollmann/Wesser (Hrsg.), Loseblatt, Stand: 2020 (zit.: Arzneimittelrecht/Bearbeiter § Rn.)

Knickrehm, Sabine (Hrsg.) Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 2012

Kügel, J. Wilfried/Müller, Rolf-Georg/Hofmann, Hans-Peter Arzneimittelgesetz, Kommentar, 2. Auflage 2016

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Kurtenbach, Hermann Heilpraktikergesetz, 2012 (zit.: HeilPrG/Bearbeiter § Rn.)

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1. TeilMaterielles Recht

1. KapitelHaftungsgrundlagen incl. Patientenrechtegesetz, § 630a BGB

 A.Die Anspruchsgrundlagen1 – 86

  I.Übersicht1 – 10

   1.Hoheitliche oder privatrechtliche Tätigkeit des Arztes1, 2

   2.Das dualistische Anspruchssystem3 – 9

   3.Behandlungsfehlervorwurf10

  II.Vertragliche Haftung11 – 28

   1.Der Behandlungsvertrag11 – 18

   2.Vertragspartner19, 20

   3.Vertragspflichten21

   4.Behandlung22

   5.Standard23

   6.Abweichende Vereinbarungen24

   7.Anwendbare Vorschriften25 – 28

    a)§ 630b25, 26

    b)Haftung27, 28

  III.Deliktische Haftung29 – 38

  IV.Vergleich der vertraglichen und deliktischen Haftpflicht39 – 53

   1.Sorgfaltspflichten und Fehlverhalten des Arztes41 – 43

   2.Einstehenmüssen für das Fehlverhalten von Hilfspersonen44

   3.Haftungsbeschränkungen45 – 49

   4.Expertenstatus des Arztes und Selbstbestimmungsrecht des Patienten50

   5.Beweislast für anspruchsbegründende Voraussetzungen51

   6.Prägnante Unterschiede52, 53

  V.Klagebefugnis, Aktiv- und Passivlegitimation54 – 62

   1.Klagebefugnis55, 56

   2.Aktivlegitimation57 – 60

   3.Passivlegitimation61, 62

  VI.Fehler eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen63 – 70

  VII.Krankenhausträger71, 72

  VIII.Selbstliquidierende Ärzte und Belegärzte73 – 76

  IX.Instituts- und Chefarztambulanzen77 – 80

  X.Beamtete Ärzte81 – 84

  XI.Notarzt85

  XII.Hebammen86

 B.Inhalt, Art und Umfang – die Rechtsfolgenseite87 – 106

  I.Überblick87 – 90

  II.Schadensarten91 – 104

   1.Unmittelbare, mittelbare und Folgeschäden bei Dritten92 – 94

   2.Materielle und immaterielle Schäden95 – 104

    a)Materielle Schäden96 – 99

    b)Immaterieller Schaden100 – 104

  III.Mitverschulden105, 106

 C.Sonstige Anspruchsgrundlagen im Überblick107 – 133

  I.Allgemeines107, 108

  II.Haftung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG)109 – 118

  III.Haftung für Medizinprodukte119 – 127

  IV.Haftung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)128 – 133

A.Die Anspruchsgrundlagen

I.Übersicht

1.Hoheitliche oder privatrechtliche Tätigkeit des Arztes

1

Die Frage, ob ein Arzt hoheitlich oder privatrechtlich handelt, stellt sich grundsätzlich nur in Kliniken öffentlich-rechtlicher Träger und speziell, wenn es sich um beamtete Ärzte handelt. Bei der Krankenversorgung handelt es sich grundsätzlich nicht um eine hoheitliche Aufgabe[1]. Nach ständiger Spruchpraxis betätigt sich selbst der beamtete Chefarzt einer Klinik nicht hoheitlich, sondern fiskalisch[2].

2

Eine besondere Stellung nahm nach der älteren Rechtsprechung der Durchgangsarzt ein. Traf der Durchgangsarzt die Entscheidung, welche Art der Heilbehandlung erforderlich war, handelte er hoheitlich. Behandelte er selbst weiter, tat er dies privatrechtlich. Diese Rechtsprechung hat der BGH nunmehr aufgegeben. Der Durchgangsarzt handelt immer hoheitlich. Es besteht ein enger und zeitlicher Zusammenhang mit der Entscheidung über das „Ob“ und „Wie“ der Heilbehandlung. Dieser einheitliche Lebensvorgang kann sinnvoll nicht in haftungsrechtlich unterschiedliche Tätigkeitsbereiche aufgespalten werden[3]. Das gilt auch für einen vom Durchgangsarzt hinzugezogenen weiteren Arzt[4]. Übernimmt allerdings der Durchgangsarzt nach Beendigung der stationären auch die ambulante Behandlung, so endet damit die hoheitliche Tätigkeit. Die ambulante Behandlung folgt den Regeln des Behandlungsvertrages[5]. Auch die neuere Rechtsprechung des BGH stellt auf eine Zäsur zwischen dem hoheitlichen und dem privatärztlichen Behandeln ab[6]. Die daraus resultierenden Abgrenzungsschwierigkeiten lassen an der Sinnhaftigkeit dieser Rechtsprechung zweifeln[7].

2.Das dualistische Anspruchssystem

3

Jeder arzthaftungsrechtliche Anspruch kann sich sowohl aus Vertrag als auch aus Delikt ergeben. Die Verletzung einer vertraglichen Pflicht aus dem Behandlungsvertrag wird in der Regel zugleich zu einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, des Lebens, oder auch des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Patienten nach § 823 Abs. 1 BGB führen. Es kommt mithin bei einem Fehlverhalten eines Arztes sowohl eine vertragliche als auch eine deliktische Haftpflicht in Betracht. Haftungsansprüche des Patienten gegen den Behandelnden können auf die eine wie die andere Anspruchsgrundlage gestützt werden; sie bestehen nebeneinander (Anspruchskonkurrenz).[8] Die Schadensersatzsumme verdoppelt sich dadurch freilich nicht.

4

Vertrags- und deliktsrechtliche Bezüge überlagern sich: „Für die Reichweite der deliktischen Garantenstellung kann neben dem Fachgebiet und der organisatorischen Rollenverteilung auch die vertraglich übernommene Behandlungsaufgabe von Einfluss sein, wie andererseits faktische Kontrollzuständigkeiten die vertragliche Behandlungsaufgabe mit ausgrenzen.”[9]

5

In der Literatur wird gelegentlich behauptet, dass die vertragliche und die deliktische Haftung völlig identisch seien, gleich laufen und demzufolge auf die deliktische Haftung verzichtet werden könne.[10] Dieser Ansicht ist deutlich zu widersprechen; zwischen beiden Haftungsformen bestehen gewichtige Unterschiede.

6

Jeder Schadensersatz setzt – was gelegentlich auch von Gerichten übersehen wird – einen Schaden voraus. Das gerät zunehmend aus dem Blick, weil in zu starkem Maße auf den Behandlungsfehler abgestellt wird. Ein noch so übler Behandlungsfehler oder eine grobe Aufklärungspflichtverletzung führen nicht zur Haftung, wenn kein Schaden entstanden ist. Liegt kein Schaden vor, fehlt es also auch an jeder Grundlage für einen Vergleich, zu dem Gerichte aber dennoch aus naheliegenden Gründen durchaus drängen.[11]

7

Eine wesentliche Gemeinsamkeit des dualistischen Systems von vertraglicher und deliktischer Haftung besteht in der Geltung des Verschuldensprinzips. Nach geltendem Recht muss stets deutlich bleiben, dass es um das Einstehen für Unrecht, nicht für Unglück geht:[12] „Die reine Arzttätigkeit einer Haftung für besondere Gefahr zu unterwerfen, erscheint absurd. Die medizinische Tätigkeit ist dem Patienten zugewendet. Der Arzt wirkt nicht auf einen gleichmäßigen, sondern auf einen bestenfalls fluktuierenden, regelmäßig sogar reduzierten oder gefährdeten Gesundheitszustand ein. Auch die weitere Verschlechterung liegt zunächst im Risikobereich des Patienten. Dabei hat der Arzt professionelle Standards einzuhalten, mehr nicht.”[13]

8

Die rechtsethische Überlegenheit des gleichermaßen das Vertrags- wie das Deliktsrecht beherrschenden Verschuldensprinzips[14] verbürgt berufliche Freiheit. Auch die Rechtsgemeinschaft gewinnt durch die Beibehaltung des Verschuldensprinzips. Nach berechtigter Kritik zog die EU-Kommission den Richtlinien-Entwurf zur Dienstleistungshaftung mit dem Kernpunkt einer Beweislastumkehr für das Verschulden zugunsten des Dienstleistungsempfängers zurück.[15]

9

Kritisch anzumerken ist, dass sich das Haftpflichtrecht nicht nur in Deutschland erosionsartig ausweitet,[16] wobei sich die Grenzen zwischen Unrecht und Unglück, zwischen Schadenszurechnung und Schadensverteilung verwischen und verschärfte Verkehrspflichten sowie modifizierte Beweisregeln das freiheitsverbürgende Verschuldensprinzip abschwächen und versteckten Gefährdungstatbeständen den Weg bereiten.[17] Hinzukommt die geradezu periodisch aufflammende[18] Diskussion über Alternativen zum herkömmlichen Arzthaftungsrecht[19].

3.Behandlungsfehlervorwurf

10

Unabhängig von dem geschilderten Dualismus der Anspruchsgrundlagen kann die Klage einen Behandlungsfehlervorwurf oder den Vorwurf einer Aufklärungspflichtverletzung zum Gegenstand haben. Beide Vorwürfe können im Prozess auch gebündelt werden. Das muss allerdings in der Klageschrift deutlich werden. Aufklärungs- und Behandlungsfehler in einer Arzthaftungssache sind unterschiedliche Streitgegenstände. Wird mit der Berufung gerügt, ein ärztlicher Eingriff habe „nicht dem Facharztstandard“ entsprochen, wird dadurch der Behandlungsfehlervorwurf noch nicht zum Gegenstand des Berufungsverfahrens[20].

II.Vertragliche Haftung

1.Der Behandlungsvertrag

11

Die vertragliche Haftung basiert auf dem medizinischen Behandlungsvertrag.[21] Dieser wurde nach ganz herrschender Ansicht und in der zivilrechtlichen Rechtsprechung in der Regel als Dienstvertrag angesehen.[22] Dabei stellte sich das Haftungsrecht weithin als systematisierte Rechtsprechung dar. Dieser Zustand wurde durch das am 26.2.2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz, das die ältere Rechtsprechung gewissermaßen in einem Gesetz bündelte, festgeschrieben.

12

Ein Patientenrechtegesetz in dem Sinne, dass unter diesem Titel ein eigenständiges Gesetz existiert, gibt es nicht. Vielmehr handelt es sich um ein sogenanntes Artikelgesetz, dessen Artikel Änderungen anderer Gesetze enthalten. Im Wesentlichen wurden die §§ 630a–630h in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Weitere Änderungen betreffen das SGB V. Diese Vorschriften sind für den Patienten von weitaus größerer Bedeutung als für den Arzt im Verhältnis zum Patienten.

13

In der jahrzehntelang währenden Diskussion über die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes und seine Ausrichtung wurde der Begriff Patientenrechte nicht definiert. Dabei weichen die Vorstellungen über den Inhalt durchaus stark voneinander ab. Unter Patientenrechte können zum einen die Rechte des Patienten in der Behandlung beim niedergelassenen Arzt oder in der Klinik verstanden werden. Das dürften geschätzt bis zu 12 Milliarden Behandlungsfälle (Patientenkontakte) im Jahr sein. Insbesondere die Patientenschutzverbände verstehen unter den Patientenrechten indessen die Rechte des Patienten im Konfliktfall; das dürften 10.000–300.000 Fälle im Jahr sein. Je nach Definition können und werden andere Forderungen an den Inhalt eines Patientenrechtegesetzes gestellt werden. Die Reform hat sich zu recht dafür entschieden, die Arzt-Patienten-Beziehung im normalen Ablauf zu regeln, nicht so sehr die Konfliktfälle. Sie sind allerdings Gegenstand der Beweislastregeln des § 630h BGB.

14

Weitaus heftiger als der Inhalt wurde bisher die Frage diskutiert, ob ein solches Gesetz überhaupt notwendig sei, zumal es weithin nur den bestehenden, durchaus ausreichenden Rechtszustand in Gesetzesform gieße[23]. Die Begründung der Bundesregierung lautet, dass die Patienten durch die ausdrückliche Aufnahme ihrer Rechte in das BGB besser über ihre Rechte informiert seien, eine Annahme, die füglich bezweifelt werden kann. Aus Sicht der Ärzteschaft steht ein anderer Gesichtspunkt im Vordergrund, nämlich der, dass es unter einer anderen Regierungskoalition schlimmer hätte kommen können und dass das Vorhandensein des Gesetzes in der aktuellen Fassung wahrscheinlich eine weitere zeitnahe Beschäftigung mit dem Thema – und damit eine Verschlimmerung – verhindern wird. In der Diskussion sind derartige Überlegungen aber immer noch. Eine Reform des Arzthaftungsrechts, eventuell in Form einer Fondlösung, wird immer wieder propagiert.

15

§ 630a Abs. 1 BGB normiert den Behandlungsvertrag als Sonderform des Dienstvertrages. Das ergibt sich sowohl aus der Überschrift des Titel 8 – „Dienstvertrag und ähnliche Verträge“ –, dem Wortlaut des § 630a BGB, den Materialien, die sich insoweit auf die ältere einschlägige Literatur berufen[24], als auch ausdrücklich aus § 630b BGB, der zur Lückenfüllung auf die Vorschriften des Dienstvertrages verweist, soweit in den §§ 630a ff. BGB nichts Abweichendes festgelegt ist. Auch die Stellung im Gesetz spricht für dieses Ergebnis und nicht etwa dafür, dass der Behandlungsvertrag dogmatisch zwischen Dienst- und Werkvertrag angeordnet ist[25]. Entsprechendes gilt für den Reisevertrag, der in den §§ 651a BGB geregelt ist, und gleichfalls als spezielle Ausprägung des Werkvertrages angesehen wird[26] und gleichfalls schon vor der Kodifizierung als Werkvertrag behandelt wurde[27]. Der Werkvertrag ist in Titel 9 geregelt.

16

Gegen die Einordnung als Werkvertrag wird zur Recht angeführt, dass das Werkvertragsrecht nicht den Besonderheiten des Behandlungsvertrags entspricht. Insbesondere schuldet der Arzt regelmäßig keinen Heilerfolg. Aber auch die Regelungen zur Sachmängelhaftung und zur Abnahme finden – naturgemäß – auf die medizinische Behandlung eines Menschen keine Anwendung. Die Einordnung des Behandlungsvertrages in das Dienstrecht sichert zudem, dass der Arzt, im Zweifelsfall, gemäß § 613 S. 1 BGB die Leistung in Person erbringen muss. Demzufolge handelt es sich beim Behandlungsvertrag nicht um „einen eigenen Typus“[28], wohl aber wird er durch die Besonderheiten der ärztlichen Tätigkeit charakterisiert.

17

Dennoch wird die Frage, ob nicht doch auch Werkverträge oder gar Verträge sui generis als Behandlungsverträge möglich sind, wieder und immer noch erörtert. Zum einen wird eine ausdrückliche Vereinbarung eines Werkerfolges als Abweichung von dem gesetzlichen Leitbild für möglich gehalten[29]. Dem ist aus berufsrechtlichen Gründen zu widersprechen. § 11 Abs. 2 MBO verbietet es dem Arzt, den Erfolg seiner Tätigkeit zu versprechen: „Unzulässig ist es auch, Heilerfolge, insbesondere bei nicht heilbaren Krankheiten, als gewiss zuzusichern“[30]. Diese berufsrechtliche Festlegung beruht auf den tatsächlichen Voraussetzungen, die die medizinische Behandlung des Patienten bestimmen, ,,dass der Einfluß eines derartigen Eingriffes auf den Ablauf biologischer und physiologischer Zusammenhänge im Organismus nicht nur von der ärztlichen Tätigkeit, sondern auch weitgehend von der individuellen Konstitution und dem nachoperativen Verhalten des Patienten abhängig ist“[31].

18

Schwieriger zu beurteilen sind die Fälle, in denen der Arzt Prothesen – im weitesten Sinne – in den Körper integriert. Die Anfertigung der Prothesen (Zahnersatz[32], Sehhilfen u.Ä.) unterfällt nach der älteren Rechtslage jedenfalls dem Werkvertragsrecht[33]. Die Offenheit des Wortlauts des § 630a Abs. 1 BGB könnte dafür sprechen, auf diese Fälle auch die Regeln des Behandlungsvertrages, also Dienstvertragsrecht, anzuwenden. Das ist aber den Materialien zufolge nicht der Fall[34] und wird auch von der neueren Literatur zu recht nicht befürwortet. Es bleibt also für diese handwerklichen oder fabrikmäßigen Anfertigungen beim Werkvertrag. Soweit diese Prothesen aber am menschlichen Körper vorbereitet oder eingepasst werden, gelten die oben genannten Gründe für den Dienstvertrag gleichfalls, so dass auch diese Tätigkeiten dem Behandlungsvertrag gemäß § 630a Abs. 1 BGB unterliegen. Das gilt sowohl für das Verschreiben einer Brille als auch für die Vermessungen zur Vorbereitung einer Zahnprothetik vor der Herstellung einer Prothese, als auch für das Anpassen von Kontaktlinsen und Zahnprothetik. Der bewährte Merksatz behält seine Richtigkeit: Alles was am Patienten geschieht, unterliegt dem Behandlungsvertrag (Dienstvertrag), alles, was außerhalb des Patienten geschieht, folgt dem Werkvertragsrecht. Demzufolge handelt es sich z.B. beim Brillenherstellen um einen Werkvertrag, beim Verschreiben einer Brille um einen Dienstvertrag.

2.Vertragspartner

19

Der Vertrag wird zwischen dem Patienten und dem Behandler abgeschlossen. Behandler ist der Vertragspartner des Patienten, also nicht unbedingt der tatsächlich behandelnde Arzt, wenn er im Angestelltenverhältnis tätig wird. Krankenhausträger, Arzt und Zahnarzt sind also mögliche Vertragspartner. Fraglich ist, ob auch der Tierarzt oder der Apotheker[35] gemeint sind. Überwiegende Gründe sprechen jedenfalls dafür, die Regeln zumindest angepasst auch für ihn anzuwenden[36]. Weiterhin gelten sie auch für den Heilpraktiker, möglicherweise auch für Tätigkeiten wie Piercing-, Tattoo- oder Ohrlöcherstechen.

20

Der Begriff des Behandelnden im Sinne von § 630a wird allerdings in den folgenden Paragraphen nicht beibehalten. In den §§ 630c–f ist der Behandelnde der jeweils am Patienten arbeitende Arzt, nicht etwa der Träger.

3.Vertragspflichten

21

Der Behandelnde hat die Behandlung zu leisten, der Patient das vereinbarte Honorar zu zahlen. Bei der Vereinbarung sind für Privatpatienten die Regeln der GOÄ zu beachten. Gesetzlich versicherte Patienten haben keine Zahlung zu leisten, soweit ein Dritter (die Gesetzliche Krankenversicherung) zur Zahlung verpflichtet ist. Mit dieser Formulierung hat das Gesetz den jahrzehntealten Streit, ob das Verhältnis zwischen Kassenarzt und Kassenpatient ein vertragliches (zivilrechtliches) oder ein öffentlich-rechtliches ist, zugunsten des zivilrechtlichen Ansatzes entschieden.

4.Behandlung

22

Fraglich ist, was unter Behandlung zu verstehen ist, nur die durch die medizinische Indikation gekennzeichnete Heilbehandlung oder auch nichtindizierte Eingriffe und sonstige ärztliche Tätigkeiten? Für die Beschränkung auf die Heileingriffe spricht die Anknüpfung an den medizinischen Standard, den es für nichtindizierte Eingriffe nicht gibt. Der letzte Satzteil des § 630a Abs. 2 hingegen spricht deutlich dafür, dass sämtliche ärztliche Tätigkeiten zum Gegenstand eines Behandlungsvertrages gemacht werden können.

5.Standard[37]

23