15,99 €
Skript aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Skript entstand im Rahmen meiner Arbeitsgemeinschaft zur Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen. Es enthält in komprimierter Form den Pflichtstoff im Handelsrecht für das 1 Staatsexamen. Ich habe auf einige Details und auf (fast) alles verzichtet, was sich schon aus dem Gesetz ergibt, stattdessen aber besonderen Wert auf die Streitigkeiten gelegt (in den Kästchen). Deshalb eignet sich das Skript sicher v.a. für die Wiederholung, wenn man den Stoff schon einigermaßen kennt.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Veröffentlichungsjahr: 2003
Page 3
Handelsrecht - 3 -
DerKaufmannsbegriff
Wir fangen vorne an im HGB: bei § 1. Das ganze Recht des Kaufmannsbegriffs wurde 1998 reformiert und wesentlich vereinfacht; endlich mal eine Reform, die ganz überwiegend als geglückt angesehen wird.
Nach § 1 I HGB ist Kaufmann, „wer ein Handelsgewerbe betreibt“.
§ 1 I und § 2 legen fest, was ein Handelsgewerbe ist bzw. was als ein solches gilt. Es ist also zu prüfen:
Es muss dann zunächst überhaupt ein Gewerbe vorliegen. Die gebräuchliche Formel lautet: „jede erlaubte, äußerlich erkennbare, selbständige, planmäßig auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und nicht freier Beruf ist. Im einzelnen:
-Selbständigkeit:nach rechtlicher Betrachtungsweise, also nach den Kriterien des Arbeitsrechts
-planmäßig auf Dauer:nicht nur gelegentlich.
-Gewinnerzielungsabsicht:str ist, ob das Kriterium nötig ist.
