Handelsrecht - Jan Imgrund - E-Book

Handelsrecht E-Book

Jan Imgrund

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Beschreibung

Skript aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Skript entstand im Rahmen meiner Arbeitsgemeinschaft zur Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen. Es enthält in komprimierter Form den Pflichtstoff im Handelsrecht für das 1 Staatsexamen. Ich habe auf einige Details und auf (fast) alles verzichtet, was sich schon aus dem Gesetz ergibt, stattdessen aber besonderen Wert auf die Streitigkeiten gelegt (in den Kästchen). Deshalb eignet sich das Skript sicher v.a. für die Wiederholung, wenn man den Stoff schon einigermaßen kennt.

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Veröffentlichungsjahr: 2003

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Inhaltsverzeichnis
1. Gewerbe?
2. Handelsgewerbe?
3. „Betreiben“ des Handelsgewerbes
4. Kaufleute / nicht-Kaufleute kraft Gesetzes.
I. Land- / Forstwirtschaft, § 3.
II. Formkaufleute, § 6 II
III. Der Fiktivkaufmann, § 5
1. § 25: Inhaberwechsel kraft Rechtsgeschäfts.
I. § 25 I 1: Übernahme von Verbindlichkeiten.
A) Erwerb eines Handelsgeschäfts
B) Fortführung unter der bisherigen Firma.
D) Rechtsfolgen
2. Übergang von Forderungen gem. § 25 I 2.
3. Inhaberwechsel kraft Erbfolge, § 27.
I. Ausschluss nach §§ 27 I, 25 II
II. Ausschluss nach § 27 II
4. „Eintritt“ in das Geschäft eines Einzelkaufmanns, § 28.
1. Das Handelsregister.
I. Publizitätswirkung.
A) Normalfall
B) negative Publizität
D) Die positive Publizität, § 15 III
2. Der Scheinkaufmann
3. Rechtsscheinstatbestände entgegen Registereintragung
1. Die Prokura.
I. Erteilung.
II. Umfang
III. Besondere Formen
IV. Erlöschen.
2. Die Handlungsvollmacht.
3. Die Vertretungsmacht von Ladenangestellten
1. Das Handelsgeschäft.
2. Das Schweigen im kaufmännischen Rechtsverkehr.
I. Das kaufmännische Bestätigungsschreiben
A) Voraussetzungen.
B) Rechtsfolgen.
II. Schweigen auf ein Angebot, § 362
3. Der erleichterte Erwerb vom Nichtberechtigten, § 366.
4. Wirksame Abtretung trotz Verbot, § 354a.
5. Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht, § 369
6. Sonstiges
1. Der Handelskauf
I. Annahmeverzug des Käufers, §§ 373, 374
II. Spezifikationskauf, § 375
III. Fixhandelskauf, § 376.
IV. Rügeobliegenheit bei Mängeln, § 377.
A) Voraussetzungen.
B) Rügepflicht.
2. Das Kommissionsgeschäft.
I. Allgemeines
II. Aufrechnung und Kommission
III. Zwangsvollstreckung beim Kommissionär.
3. Das Frachtgeschäft, §§ 407ff

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Handelsrecht - 3 -

DerKaufmannsbegriff

Wir fangen vorne an im HGB: bei § 1. Das ganze Recht des Kaufmannsbegriffs wurde 1998 reformiert und wesentlich vereinfacht; endlich mal eine Reform, die ganz überwiegend als geglückt angesehen wird.

Nach § 1 I HGB ist Kaufmann, „wer ein Handelsgewerbe betreibt“.

§ 1 I und § 2 legen fest, was ein Handelsgewerbe ist bzw. was als ein solches gilt. Es ist also zu prüfen:

1. Gewerbe?

Es muss dann zunächst überhaupt ein Gewerbe vorliegen. Die gebräuchliche Formel lautet: „jede erlaubte, äußerlich erkennbare, selbständige, planmäßig auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und nicht freier Beruf ist. Im einzelnen:

-Selbständigkeit:nach rechtlicher Betrachtungsweise, also nach den Kriterien des Arbeitsrechts

-planmäßig auf Dauer:nicht nur gelegentlich.

-Gewinnerzielungsabsicht:str ist, ob das Kriterium nötig ist.