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Der bewährte Praktikerkommentar zum hessischen Denkmalschutzgesetz erscheint nunmehr in der vierten Auflage. Sie wurde erforderlich, weil das hessische Denkmalschutzgesetz Ende 2016 revidiert wurde und neben vielen inhaltlichen Änderungen auch eine neue Zählung erfahren hat. Die nunmehr vorgelegte vierte Auflage berücksichtigt den Gesetzestext in seiner neuesten Version sowie die seit der letzten Auflage 2007 ergangenen zahlreichen Urteile und wissenschaftlichen Beiträge. Zum ersten Mal wurde der Kommentar durch die Einbeziehung von weiteren Fachexperten inhaltlich ausgebaut.
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Seitenzahl: 823
Veröffentlichungsjahr: 2018
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Kommunale Schriften für Hessen
Herausgegeben vom Hessischen Städte- und Gemeindebund
von
Jan Nikolaus Viebrock (Hrsg.) Lt. Regierungsdirektor a. D.
Dr. iur. Dr. phil. Dimitrij Davydov M.A. (Hrsg.) Regierungsoberrat
und
Dipl. iur. Tomas BoenneckenRechtsanwalt/Fachanwalt für SteuerR
Dr. iur. Till Kemper M.A.Rechtsanwalt
sowie
Dr. phil. Udo Recker M.A., LandesarchäologeLtd. Archäologiedirektor
Dr. phil. Jennifer VerhoevenKonservatorin
Dipl. Ing. Wenzel BratnerOberkonservator
4., überarbeitete Auflage
Deutscher Gemeindeverlag
4. Auflage 2018
Alle Rechte vorbehalten
© Deutscher Gemeindeverlag GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-555-01906-2
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-555-01907-9
epub: ISBN 978-3-555-01908-6
mobi: ISBN 978-3-555-01909-3
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Die 4. Auflage des bewährten Praktikerkommentars zum Hessischen Denkmalschutzgesetz bringt neben einer Vielzahl von aktualisierten Kommentierungen vor allem die wesentliche Erweiterung der Rechtsprechungsnachweise aus Hessen und den anderen Bundesländern. Die flankierenden Gesetze, Verordnungen und Ausführungsrichtlinien sowie nationale und internationale Abkommen wurden auf den neuesten Stand gebracht.
Jan Nikolaus Viebrock, Ltd. Regierungsdirektor, Justitiar und Leiter der Zentralabteilung im Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Das hessische Denkmalschutzgesetz von 1974 stammt aus der kongenialen Feder des damaligen Referatsleiters im Kultusministerium, Dr. Dr. Siegfried Dörffeldt, dem auch die erste Auflage dieses Kommentars 1977 zu verdanken ist.
Wie weitsichtig und ausgewogen das hessische Denkmalschutzgesetz 1974 konzipiert war, zeigt sich heute nach mehr als 40 Jahren fast unveränderter Geltung und kritisch-positiver Begleitung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Die 2. Auflage im Jahre 1991 war erforderlich, um die Regelungen der Gesetzesnovelle 1986 zu kommentieren und die große Zahl der bis dahin ergangenen verwaltungsgerichtlichen Urteile einzuarbeiten.
Die dritte Auflage 2007 brachte Ergänzungen in vielen Details, eine große Zahl von Rechtsprechungsnachweisen und Revision der in der Anlage abgedruckten Gesetze, Verordnungen und Erlasse sowie Abkommen. Wesentliche Neubearbeitungen erfuhren die Kommentierungen der §§ 2, 16 und 26.
Die nunmehr vorliegende 4. Auflage ist einerseits durch die Entscheidung der Hessischen Landesregierung bedingt, alle Landesgesetze in ihrer Gültigkeit auf 5 Jahre zu befristen, um sie in diesem Rhythmus einer Vorschriftenkontrolle zu unterziehen. Dies erfolgte auch beim Hessischen Denkmalschutzgesetz, bei dem keine gravierenden Mängel zu beheben waren, sondern eine ganze Reihe von kleinen Adjustierungen, Klarstellungen und Verbesserungen angezeigt waren. Am erfolgreichen, klaren Duktus des hessischen Denkmalschutzgesetzes hat dies nichts geändert. Diese Änderungen en detail galt es bei dem schon in den vergangenen Jahren an einzelnen Stellen novellierten Gesetz nachzuvollziehen. Andererseits war eine Vielzahl von Urteilen einzuarbeiten, die in den letzten 10 Jahren ergangen waren.
Zu Recht hat der Gesetzgeber bei dieser Novellierung 2016 festgestellt, dass die Nachhaltigkeit der Schutzobjekte und -ziele des Hessischen Denkmalschutzgesetzes keiner Befristung bedarf, sind doch die in Schutz genommenen Objekte oft viele Hundert Jahre alt, und sollen ebenso lang der Nachwelt überliefert werden. Diese Ziele stets einer 5jährigen Bewährung anheimzustellen, hiesse die historische Dimension der Aufgabe Denkmalschutz und Denkmalpflege zu verkennen.
Ich freue mich, den 1977 begonnenen Kommentar durch die gemeinsame Herausgeberschaft mit meinem Nachfolger als Justiziar des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, Dr. Dr. Dimitrj Davydov, in die Zukunft führen zu können. Weitere Autoren haben durch ihre Spezialkenntnisse den Qualitätsanspruch dieses Kommentars weiter verstärkt: Für den steuerrechtlichen Abschnitt in der Einführung konnte Fachanwalt für Steuerrecht Tomas Boennecken, Wiesbaden, verpflichtet werden. Die Gesetzesbestimmungen zur Bodendenkmalpflege kommentiert Dr. Till Kemper, u. a. Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Magister der Altertumswissenschaften.
Durch die fachlichen Beiträge von Dr. Jennifer Verhoeven (UNESCO-Welterbe), Landesarchäologe Dr. Udo Recker (Einführung in die Bodendenkmalpflege), und Dipl.-Ing. Wenzel Bratner (Gartendenkmalpflege), konnte die Vielfalt der Aspekte von Denkmalpflege um ein Vielfaches anschaulicher dargebracht werden, als einem sonst recht trockenen Juristenkommentar sonst eigen ist.
Diese 4. Auflage ist dem Andenken an den langjährigen Landeskonservator (1966–1996) des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, Prof. Dr. Gottfried Kiesow, gewidmet.
Stand der Bearbeitung ist der 1. April 2018.
Für die Herausgeber:Jan Nikolaus Viebrock
Jan Nikolaus Viebrock (Hrsg.)
Studium der Rechtswissenschaften und Kunst- und Musikwissenschaften in Frankfurt und Freiburg. Referendariat in Oldenburg und der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Assessor bei der Bezirksregierung Weser Ems, Dezernat Obere Denkmalschutzbehörde. Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht Prof. Maurer in Konstanz. Seit 1986 Justiziar im Landesamt für Denkmalpflege Hessen. 1996 bis 1999 Kommissarischer Leiter des Landesamtes. Bis zur Pensionierung zusätzlich Abteilungsleiter Verwaltung und Ständiger Vertreter des Präsidenten.
Lehrtätigkeiten: Verwaltungsfachhochschule Hildesheim, Architektenfortbildung Propstei Johannesberg, Hochschule Rhein-Main.
Dr. Dr. Dimitrij Davydov (Hrsg.)
Studium der Rechts- und Verwaltungswissenschaften, Kunstgeschichte und christlichen Archäologie an der Universität Bonn und der DHV Speyer; 2006 Magisterexamen; 2007 zweites juristisches Staatsexamen. Anschließend wissenschaftliches Volontariat am Rheinischen Amt für Denkmalpflege; 2010 Promotion zum Dr. iur. mit einem denkmalrechtlichen Thema; 2014 Promotion zum Dr. phil. mit einem denkmalkundlichen Thema. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Referent in der Bau- und Kunstdenkmalpflege 2013–2016 Justiziar im Denkmalamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Münster). Seit 2016 im Landesamt für Denkmalpflege, seit 2018 als Justiziar.
RA Dipl.iur. Tomas Boennecken
Geboren 1973 in Wiesbaden, nach Ausbildung im Steuerfach Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt/M. und Referendariat u. a. im Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Seit 2009 als Fachanwalt für Steuerrecht in eigener Kanzlei „UP Steuerberater & Rechtsanwälte“ in Wiesbaden u. a. mit den Schwerpunkten Denkmalsteuerrecht und Vermögensgestaltung tätig. Ehrenamtlich tätig im Vorstand des Berufsverbandes „Bund der Fachberater in Steuern, Recht und Wirtschaft“ und Dozent bei steuerfachlichen Fortbildungen.
RA Dr. Till Kemper M.A.
Studierte Rechtswissenschaften und Archäologie des Mittelalters. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht und Verwaltungsrecht in überregionaler Kanzlei in Frankfurt a. M. tätig. Autor zahlreicher Fachbeiträge zum öffentlichen und privaten Baurecht sowie Denkmalschutzrecht.
Dr. Udo Recker M.A.
Studium der Vor- und Frühgeschichte (Schwerpkt.: Archäologie des Mittelalters), Historische Geographie und Volkskunde an den Universitäten Bonn und Mainz. Magister Artium (1995) und Promotion (1999) an der Universität Bonn. Lehrtätigkeiten an den Universitäten Peradeniya (LKA), Bonn, Gießen, Marburg und Frankfurt a. M. Von 2000 bis 2002 Leiter der Archäologischen Abteilung des Instituts der Kommission für Archäologische Landesforschung in Hessen (KAL), 2003 Wechsel an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH – hessenARCHÄOLOGIE). Seit 2016 Landesarchäologe des Landes Hessen.
Dr. phil. Jennifer Verhoeven
Studium der Kunstgeschichte an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 2002–2005 Stipendiatin des DFG-Graduiertenkollegs „Europäische Geschichtsdarstellung“. Dissertation über die Restaurierungsarbeiten am Limburger Dom im 19. Und 20. Jahrhundert.
Seit 2005 beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen tätig, unter anderem in der Betreuung der Fortbildungsreihe „Architekten in der Denkmalpflege“ in der Propstei Fulda-Johannesberg. Dr. Verhoeven nimmt gegenwärtig die Aufgaben der Stabsstelle „Koordination UNESCO-Welterbestätten in Hessen“ wahr, und konnte in dieser Funktion die erfolgreiche Anmeldung des Bergparks Wilhelmshöhe in Kassel zum UNESCO-Weltkulturerbe entscheidend fördern.
Dipl.-Ing. Wenzel Bratner
Geboren 1972 in Mainz. Studium der Landschafts- und Freiraumplanung an der Universität Hannover. Abschluss Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur. Seit 2000 beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen als Referent für den Bereich Gartendenkmalpflege tätig.
Paragraphen ohne Nennung des Gesetzes sind solche des geltenden Denkmalschutzgesetzes HDSchG.
Basty/Beck/Haaß, Denkmalschutz und Sanierung – Rechtshandbuch, 2. Aufl. Berlin 2008
Bülow, Rechtsfragen flächen- und bodenbezogenen Denkmalschutzes, jur. Diss. Münster 1986
Davydov/Hönes/Otten/Ringbeck, Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Kommentar, 5. Aufl., Wiesbaden 2016
Deutsch, Denkmalschutzrecht, in Münchner Prozeßformularbuch, Band 7, 3. Aufl. München 2009
Dörner, Zivilrechtliche Probleme der Bodendenkmalpflege, 1992
Eberl/Kapteina/Kleeberg/Martin, Entscheidungen zum Denkmalrecht, Loseblatt, Stuttgart, Stand 11/2017
Eberl/Martin/Spennemann, Bayerisches DSchG, Kommentar, 7. Aufl., München 2016
Eberl/Bruckmeier/Hartl/Hörtnagl, Kulturgüter. Gesetzlicher Rahmen zum Umgang mit Denkmälern und Kunstwerken einschließlich Steuerrecht, Stuttgart 2016
Fechner, Rechtlicher Schutz archäologischen Kulturguts, Berlin 1991
Fechner/Martin, Thüringer Denkmalschutzgesetz, Kommentar, 2005
Germelmann, Kultur und staatliches Handeln, Tübingen 2013
Gebeßler/Eberl, Schutz und Pflege von Baudenkmälern in Deutschland, Handbuch, Stuttgart 1980
Hager/Hammer/Morlock/Davydov/Zimdars, Denkmalrecht Baden-Württemberg, Kommentar, 2. Aufl., Wiesbaden 2016
Hammer, Die geschichtliche Entwicklung des Denkmalrechts in Deutschland, 1995
Haspel/Martin/Wenz/Drewes, Denkmalrecht Berlin, Berlin 2008
Heckel, Staat, Kirche, Recht, Tübingen 1997
Hense, Denkmalrecht unter Denkmalschutz? Aktuelle rechtspolitische, verfassungs- und verwaltungsrechtliche Probleme von Denkmalschutz und Denkmalpflege, 2003
Hönes, Denkmalrecht Rheinland-Pfalz, 2. Aufl. 1995
Hönes, Denkmalrecht und Dorferneuerung, 1994
Hönes, Denkmalschutz in Rheinland-Pfalz, 2. Aufl. 2011
Hönes, Die Unterschutzstellung von Kulturdenkmälern, 1987
Horn/Kier/Kunow/Trier, Archäologie und Recht, 2. Aufl., Mainz 1993
Hornmann, Hessische Bauordnung (HBO). Kommentar, 2. Aufl., München 2011
Hornmann, Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Kommentar, 2. Aufl., München 2008
Hubel, Denkmalpflege, Eine Einführung, 2. Aufl. 2011
Huse, Denkmalpflege – Deutsche Texte aus 3 Jahrhunderten, 3. Aufl. 2006
Kiesow, Denkmalpflege in Deutschland, 4. Aufl. 2000
Kleeberg/Eberl, Kulturgüter in Privatbesitz, Handbuch für das Denkmal- und Steuerrecht, 2. Aufl. 2001
Kleine-Tebbe/Martin/Guntau, Denkmalrecht Niedersachsen. Kommentar, 3. Aufl., Wiesbaden 2018
Klöpfer, Denkmalschutz und Umweltschutz, 2012
Körner, Denkmalschutz und Eigentumsschutz, 1992
Krischok, Der rechtliche Schutz des Wertes archäologischer Kulturgüter, Tübingen 2016
Kummer, Denkmalschutzrecht als gestaltendes Baurecht, 1980
Leidinger, Ensembleschutz durch Denkmalbereichssatzungen der Kommunen, Berlin 1993
Leisner, Denkmalgerechte Nutzung. Ein Beitrag zum Denkmalbegriff im Recht des Denkmalschutzes, Berlin 2002
Lenski, Öffentliches Kulturrecht, Tübingen 2013
Lipp, Denkmal, Werte, Gesellschaft, 1993
Martin, Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern, Kommentar, Wiesbaden 2007
Martin/Krautzberger, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Handbuch, 4. Aufl., München 2017
Martin/Mieth/Graf/Sautter, Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz, 2. Aufl. 2008
Memmesheimer/Upmeier/Schönstein, Denkmalrecht Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 2. Aufl., Köln 1989
Mieth/Spennemann, Die Zumutbarkeit im Denkmalrecht. 2. Aufl., Stuttgart 2017
Moench/Schmidt, Die Freiheit der Baugestaltung, 1989
Nethövel, Das Verursacherprinzip im Denkmalrecht. Zur Haftung für dokumentierende Maßnahmen bei der Zerstörung von Boden- und Baudenkmälern, Diss., Baden-Baden, 2008
Oebbecke, Privatisierung in der Bodendenkmalpflege, Baden-Baden, 1997
Pfeifle, UNESCO-Weltkulturerbe. Vom globalen Völkerrecht zur lokalen Infrastrukturplanung, Köln 2010
Rabeling, Die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in administrativen Abwägungsentscheidungen, Diss., Wiesbaden 2012
Recker/Davydov, Archäologie und Recht II. Wohin mit dem Bodendenkmal? Wiesbaden 2018
Rothe, Denkmalschutzgesetz NRW, Kommentar, Wiesbaden/Berlin1981
Rössing, Denkmalschutz und Umweltverträglichkeitsprüfung, Berlin 2004
Schmaltz/Wiechert, Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz, Kommentar, 2. Aufl., München 2012
Schmittat, Denkmalschutz und gemeindliche Selbstverwaltung, Berlin 1988
Spennemann, Verfahrensbeschleunigung im Denkmalrecht, 2005
Stellhorn, Umnutzung und Modernisierung von Baudenkmälern. Probleme des Verfassungs-, Bau- und Denkmalrechts, Wiesbaden 2016
Strobl/Sieche, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, 3. Aufl., Stuttgart 2009
Wohlleben/Meier, Nachhaltigkeit und Denkmalpflege, 2002
Vorwort zur 4. Auflage
Autorenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Teil AEinführung, Gesetzestext
1.Historische Entwicklung der Denkmalschutzgesetzgebung in Hessen
2.Denkmalschutz und Naturschutz
3.Städtebauliche Denkmalpflege, Städtebaulicher Denkmalschutz
3.1Bauleitplanung
3.1.1Aufstellung von Bauleitplänen
3.1.2Zulässigkeit von Vorhaben §§ 29 ff BauGB
3.1.2.1§ 30 Abs. 1 BauGB
3.1.2.2§ 34 BauGB
3.1.2.3§ 35 BauGB
3.1.3§ 172 BauGB Erhaltungssatzungen
3.2Bauordnungsrecht
4.Das UNESCO-Weltkulturerbe in Hessen
4.1Die UNESCO-Welterbekonvention und ihre Akteure
4.2Zentraler Gedanke: Außergewöhnlicher universeller Wert
4.3Nominierungsverfahren
4.4Nationales/transnationales Sammelgut
4.5Verpflichtungen und Partnerorganisationen
4.6Welterbe in Hessen
5.Denkmalschutz und Steuerrecht
5.1§§ 7i, 10f, 11b EStG: Steuererleichterungen für Baudenkmäler
5.1.1Zur Geschichte der Steuererleichterungen nach EStDV und EStG
5.1.2Grundlegende Voraussetzung für eine denkmalschutzrechtliche Steuerbescheinigung
5.1.3Verfahrensgang, zuständige Behörden und formelle Fragen der Steuerbescheinigung
5.1.4Formelle Fragen der Steuerbescheinigung
5.1.5Abstimmungserfordernis, schriftliche Zusicherung § 38 VwVfG
5.1.6Eigentümerwechsel, Objektverbrauch, Beginn und Ende der Förderung
5.1.7Absetzung von Anschaffungskosten, Herstellungsaufwand und Erhaltungsaufwand
5.1.8Besonderheiten bei eigengenutztem Wohnraum (§ 10f EStG)
5.1.9Bescheinigungsfähigkeit einzelner Aufwendungen
5.1.10Denkmalabschreibung von Stellplätzen und Tiefgaragen
5.1.11Grundlagenbescheid
5.1.12Denkmalabschreibung archäologischer Maßnahmen
5.2§§ 7h, 10f, 11a EStG: Steuererleichterungen für Sanierungsgebiete
5.3§ 10 g EStG: Steuererleichterungen für Kulturgüter
5.3.1Grundsatz
5.3.2Begriff der Kulturgüter
5.3.3Bescheinigungsfähige Aufwendungen
5.3.4Verfahren
5.3.5Steuerrechtliche Konkurrenzen
5.4§ 32 GrStG: Erleichterungen bei der Grundsteuer
5.5§ 13 ErbSchStG: Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
5.6Grunderwerbsteuer
5.7Umsatzsteuer
5.8Weiterführende Literatur:
Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
Teil BErläuterungen zum Denkmalschutzgesetz
§ 1Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
§ 2Begriffsbestimmung
§ 3UNESCO-Welterbe
§ 4Denkmalschutzbehörden
§ 5Denkmalfachbehörde
§ 6Landesdenkmalrat
§ 7Denkmalbeirat und ehrenamtliche Denkmalpflege
§ 8Zuständigkeiten der Denkmalschutzbehörden
§ 9Maßnahmen der Denkmalschutzbehörden
§ 10Denkmalverzeichnis
§ 11Unbewegliche Kulturdenkmäler
§ 12Bewegliche Kulturdenkmäler
§ 13Erhaltungspflicht
§ 14Durchsetzung der Erhaltung
§ 15Nutzung von Kulturdenkmälern
§ 16Auskunfts- und Duldungspflichten
§ 17Zugang zu Kulturdenkmälern
§ 18Genehmigungspflichtige Maßnahmen
§ 19Anzeigepflichtige Maßnahmen
§ 20Genehmigungsverfahren
§ 21Funde
§ 22Nachforschungen
§ 23Grabungsschutzgebiete
§ 24Nutzungsbeschränkungen
§ 25Schatzregal
§ 26Enteignung
§ 27Sonstige entschädigungspflichtige Maßnahmen
§ 28Bußgeldbestimmungen
§ 29Staatskirchenverträge
§ 30Aufhebung bisherigen Rechts
§ 31Rechtsverordnungen
§ 32Inkrafttreten
Teil CAnhänge
I.Verfassung
II.Gesetze
III.Verordnungen
IV.Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Zuständigkeitsbestimmungen
1. Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst für die Bewilligung von Zuwendungen für Kulturdenkmäler (Denkmalförderrichtlinie)
2. Bescheinigungsrichtlinien des Hessischen Ministeriums der Finanzen und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) – Steuerbegünstigung für Baumaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern
3. Bescheinigungsrichtlinien des Hessischen Ministeriums der Finanzen und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Anwendung des § 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG) – Steuerbegünstigung für Baumaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern
4. Anordnung zur Bestimmung der zuständigen Stelle für Bescheinigungen nach § 7i Abs. 2 und § 10g Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes
5. Geschäftsordnung des Hessischen Landesdenkmalrates
6. Gemeinsamer Erlass des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Denkmalschutzrecht im Verfahren nach BImSchG
Stichwortverzeichnis
