Hilfe bei Scheidung und TrennungHilfe bei Scheidung und Trennung - Scheidungsverfahren und Kosten - Irrtümer vermeiden - Finanzfragen klären - Mit verschiedenen Fallbeispielen - Ruth Bohnenkamp - E-Book

Hilfe bei Scheidung und TrennungHilfe bei Scheidung und Trennung - Scheidungsverfahren und Kosten - Irrtümer vermeiden - Finanzfragen klären - Mit verschiedenen Fallbeispielen E-Book

Ruth Bohnenkamp

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Beschreibung

Ganz auf Ihrer Seite Wer sich von seinem Partner trennt und scheiden lässt, braucht einen klaren Kopf und einen Ratgeber, der ihm zur Seite steht. Steht schon bei der Trennung fest, dass die Ehe nicht mehr zu retten ist, oder stellt sich dies nach einem oder mehreren gescheiterten Versöhnungsversuchen heraus, wünschen viele Expartner Klarheit. Denn Trennung und Scheidung gehen oft nicht einfach so über die Bühne. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die Rechtslage.  Wer die Scheidung will, sollte genau wissen, welche Bereiche gesetzlich geregelt sind, gibt es einen unsittlichen Ehevertrag oder Auslandsbezug? Wie lassen sich die Kosten kalkulieren? Hier erfahren Sie, wie Sie einen Scheidungsantrag stellen, welches Gericht wann für Sie zuständig ist und wie ein Gerichtsverfahren bei einvernehmlicher Scheidung in der Regel abläuft.  Jede Ehe ist einzigartig und jede Scheidung ein Sonderfall. In unseren fünf Praxisfällen werden Sie sich in Ihrer individuellen Situation wiederfinden – und können daraus lernen. Das hilft Ihnen, eine erste Ordnung ins Gedankenchaos zu bringen. Ausführliche Informationen und Fallbeispiele finden Sie in den nachfolgenden Kapiteln. Wir erklären Ihnen ohne Juristendeutsch und anhand von vielen Beispielen, worauf es ankommt, damit Ihre Scheidung möglichst reibungslos ablaufen kann. - Schnellüberblick: Die wichtigsten Fragen kurz beantworten - Fallen umgehen: Die fiesesten Tricks und die häufigsten Irrtümer und wie Sie sich davor schützen - Folgen klein halten: Nützliche Tipps, damit Kinder möglichst wenig unter den Scheidungsfolgen leiden - Kosten und Ärger vermeiden: So können Sie die Gebühren sparen und Streit vorbeugen

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Seitenzahl: 268

Veröffentlichungsjahr: 2022

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Ruth Bohnenkamp

Hilfe beiScheidungund Trennung

Inhaltsverzeichnis

Was wollen Sie wissen?

Etappen der Trennung

Ehekrise und Folgen

Trennung und Folgen

Scheidung und Folgen

Der Ablauf des Scheidungsverfahrens

Die zehn fiesesten Tricks – und wie Sie sich wehren

Die zehn größten Irrtümer – und was stimmt

Wie Scheidungen ablaufen können

Scheidung light: Paar ohne Kinder

Paar mit Kindern, Scheidung ohne Streit

Paar mit Kindern, Scheidung im Streit

Scheidung bei Patchworkfamilien mit Streit

Scheidung im Rentenalter

Ohne Trennung keine Scheidung

Gemeinsame Mietwohnung: Teilen oder ausziehen?

Eigenheim oder Eigentumswohnung

Hausrat, Kleidung, Urlaubsfotos

Deine Schulden, meine Schulden: Wer muss zahlen?

Zugewinnausgleich, Rentenausgleich und Bankkonten

Versicherungen: Änderungsbedarf prüfen

Trennungsunterhalt

Steuer: Wie geht das Finanzamt mit der Trennung um?

Der endgültige Schnitt

Mietwohnung und Eigenheim

Zugewinnausgleich: Die zehn wichtigsten Fragen

Versorgungsausgleich: Die zehn wichtigsten Fragen

Unterhalt: Der Expartner bekommt oft nichts

Expartner ist selbstständig?

Getrennte Wege: Steuern, Erbrecht und vielleicht der Name

Zum Wohl der Kinder

Was Kinder brauchen und was sie bedrückt

Wer erhält das Sorgerecht?

Umgangsrecht

Beispiel: So können Eltern das Besuchsrecht regeln

Kindesunterhalt: Die zehn wichtigsten Fragen

Ex-Stress: Wenn Unterhaltspflichtige nicht zahlen

Unterhalt für volljährige Kinder

Kosten der Scheidung

Die Erstberatung

Einen guten Anwalt finden

Scheidungskosten einsparen

Ist eine Online-Scheidung was für mich?

Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe

Mediation: An einem Tisch statt vor Gericht

Hilfe

Fachbegriffe erklärt

Erläuterungen zur Düsseldorfer Tabelle

Gerichtsgebühren und Anwaltskosten

Stichwortverzeichnis

Was wollen Sie wissen?

Trennung und Scheidung gehen oft nicht einfach so über die Bühne. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die Rechtslage. Nehmen Sie sich 15 Minuten Zeit und lesen Sie die Antworten zu den 15 zentralen Fragen. Das hilft Ihnen, eine erste Ordnung ins Gedankenchaos zu bringen. Ausführliche Informationen und Fallbeispiele finden Sie in den nachfolgenden Kapiteln.

Wann ist eine Scheidung möglich?

Wenn die Partner eine bestimmte Zeit getrennt gelebt haben. Wichtig ist die „Trennung von Tisch und Bett“. Das heißt, dass Sie einzeln für sich wirtschaften und Ihre sexuelle Beziehung aufgegeben haben. Es sollten keine gemeinsamen Aktivitäten mehr in der Freizeit stattfinden. Die Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden. Wollen beide Partner die Scheidung, müssen sie ein Jahr in diesem Sinne getrennt gelebt haben. Will nur einer von Ihnen die Scheidung, kann er dies gegen den Willen des anderen erst nach einer dreijährigen Trennungszeit durchsetzen.

Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?

Das hängt vom Arbeitsvolumen beim zuständigen Gericht ab. Das Verfahren kann zwischen sechs und zwölf Monaten ab Einreichen des Scheidungsantrags dauern. Zu beachten ist, dass häufig schon mehrere Monate vergehen, bis die Informationen für den Versorgungsausgleich (= Ausgleich der jeweiligen Rentenansprüche) vom Versorgungsträger eingeholt sind. Das Verfahren lässt sich um zwei bis drei Monate verkürzen, wenn Sie diese Informationen bereits im Vorfeld beschaffen. Noch schneller geht es, wenn die Expartner vor dem Scheidungsantrag in einer notariellen Vereinbarung auf den Versorgungsausgleich verzichtet haben. Aber das sollten Sie nicht ohne eingehende Beratung tun.

Wollen Sie die Scheidung möglichst schnell hinter sich bringen, verzichten Sie auf die Klärung von Unterhaltsfragen und Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren. Sofern eine gerichtliche Klärung strittiger Scheidungsfolgen unvermeidbar ist, machen Sie diese Punkte in gesonderten Verfahren vor Gericht geltend. Das wird zwar etwas teurer, geht aber schneller. Mehr dazu siehe S. 167.

Ich habe kein Geld für die Scheidung, was tun?

Dann sollten Sie frühzeitig über einen Anwalt einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Dabei müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt werden, zum Beispiel durch einen Arbeitslosengeld-II-Bescheid oder durch einen Bescheid über Grundsicherungsleistungen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernimmt der Staat die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten. Achtung: Wenn der Antragsteller innerhalb von vier Jahren nach der Scheidung wieder mehr verdient oder auf andere Weise zu Geld kommt, beispielsweise durch den Verkauf des gemeinsamen Familienheims, kann der Staat die Verfahrenskostenhilfe zurückfordern. Mehr dazu lesen Sie ab S. 172.

Was kostet die Scheidung?

Das hängt vom Streitwert ab, der sich am Einkommen und Vermögen der Expartner orientiert. Sind Sie beide berufstätig, wird Ihr zusammengerechnetes Nettoeinkommen von drei Monaten als Wert zugrunde gelegt. Hinzu kommt ein Zuschlag für den Versorgungsausgleich, der sich zwischen mindestens 1 000 und 3 000 Euro bewegt. Faustregel: Je mehr die Ehegatten vor dem Scheidungsantrag geregelt haben, desto günstiger wird es.

Beispiel: Der Ehemann verdient 3 000 Euro netto pro Monat, die Ehefrau 2 000 Euro. Der Streitwert ist dann 15 000 Euro (5 000 Euro x 3 Monate). Kommen 3 000 Euro für den Versorgungsausgleich hinzu, liegt der Verfahrenswertwert bei 18 000 Euro. Inklusive Gerichtskosten von 706 Euro liegen die Kosten bei insgesamt etwa 5 400 Euro. Sie lassen sich auf rund 3 000 Euro senken, wenn nur ein Partner einen Anwalt einschaltet. Mehr zu den Kosten siehe ab S. 159.

Muss jeder Partner auch einen eigenen Anwalt einschalten?

Nein, das ist nicht zwingend vorgeschrieben. Ganz ohne Anwalt geht es nach deutschem Recht aber nicht. Denn den Scheidungsantrag beim Gericht können Sie nur über einen Anwalt einreichen. Sind Sie sich über die Scheidungsfolgen einig, reicht es, wenn einer der Partner einen Anwalt beauftragt, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere benötigt dann keinen eigenen Anwalt, um dem Scheidungsantrag vor Gericht zuzustimmen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung lassen sich beim Verzicht auf einen Anwalt unterm Strich leicht mehrere Tausend Euro sparen. Mehr dazu siehe S. 169.

Darf mein Partner auf das gemeinsame Konto zugreifen?

Handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto der Noch-Ehegatten, über das beide verfügungsberechtigt sind, dürfen beide Partner ohne Zustimmung des anderen bis zur Höhe des eingeräumten Dispokredits Geld abheben. Ratsam ist, schon während der Trennungszeit separate Konten zu unterhalten. Wirtschaften Sie weiter aus einer Kasse, kann das als Indiz gegen Ihr Getrenntleben gewertet werden. Dies ist aber Voraussetzung für die Scheidung. Will nur ein Partner die Scheidung, kann das Beibehalten des Gemeinschaftskontos Ärger bringen.

Ich will in der Ehewohnung bleiben. Geht das?

Am besten einigen Sie sich einvernehmlich darüber. Denn grundsätzlich können beide Partner die Nutzung der Wohnung beanspruchen, wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Dasselbe gilt, wenn Ihnen zusammen ein Haus oder eine Wohnung gehört. Haben Sie Kinder, ist es zu deren Wohl meist am besten, wenn der betreuende Partner vorerst in der Wohnung bleiben kann. Können Sie sich während der Trennungszeit nicht über die Nutzung der Wohnung einigen, muss das Familiengericht sie einem Partner zuweisen. Allerdings sind die Hürden dafür sehr hoch. Voraussetzung ist, dass es für einen Partner unzumutbar ist, mit dem anderen weiter unter einem Dach zu leben. Zum Beispiel, weil der andere erwiesenermaßen gewalttätig ist. Das Familiengericht prüft in so einem Fall, welchen Partner es weniger belastet, aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen zu müssen. (Mehr dazu siehe S. 76.)

Unsere Kinder – wo werden sie leben?

Trennung und Scheidung ändern nichts daran, dass beide Elternteile weiter das gemeinsame Sorgerecht haben. Ratsam ist es daher, wenn Sie gemeinsam entscheiden. Größere Kinder sollten Sie bei der Frage mit einbeziehen, bei welchem Elternteil sie ihren Hauptwohnsitz in Zukunft haben wollen. Ist eine Einigung über den Aufenthaltsort und andere die Kinder angehenden Fragen mit dem Partner nicht möglich, können Sie vor Gericht einen Antrag auf Alleinsorge stellen. Dieser hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Übertragung der elterlichen Alleinsorge auf Sie für das Wohl Ihres Kindes am besten ist. Mehr dazu ab S. 133.

Wer bekommt den Hausrat, das Auto und das gemeinsame Haus?

Im Prinzip gilt für Waschmaschine, Wohnungseinrichtung und andere Gegenstände, die Sie während Ihrer Ehe gemeinsam genutzt haben: Alles, was ein Partner mit in die Ehe eingebracht oder während dieser Zeit von seinem Geld angeschafft hat, gehört allein ihm. Er kann die Sachen behalten oder mitnehmen, wenn es zur Trennung kommt. Was Sie aber gemeinsam angeschafft haben, gehört auch beiden. Über den Verbleib solcher Gegenstände müssen Sie sich einigen. Klappt das nicht, muss das Familiengericht darüber entscheiden. Kücheneinrichtung und Esszimmer werden im Regelfall dem Partner zugesprochen, bei dem die minderjährigen Kinder leben. Beim gemeinsamen Auto hängt es davon ab, wie es bisher genutzt wurde. Mehr dazu siehe S. 87.

Gehören Haus oder Wohnung Ihnen beiden je zur Hälfte, ändert sich daran auch nach Trennung und Scheidung nichts. Verkauft werden kann die Immobilie nur, wenn beide Partner einwilligen. Erst nach Ablauf des Trennungsjahrs, spätestens aber nach der Scheidung, kann der Verkauf des Hauses gegen den Willen eines Partners notfalls mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden (siehe S. 109).

Was passiert mit unseren gemeinsamen Versicherungen?

Grundsätzlich bleibt während der Trennungszeit alles beim Alten. Bei der Hausratsversicherung für die Familienwohnung ist aber zu beachten, dass der ausziehende Partner eine neue Police für seine neue Wohnung benötigt. Bei dem Partner, der in der früheren Ehewohnung bleibt, mindert sich unter Umständen der zu versichernde Wert, wenn der andere beim Auszug wertvolle Einrichtungsgegenstände mitgenommen hat. Die Police sollte daher entsprechend angepasst werden. Das spart Beiträge.

Vor dem Scheidungstermin gehören alle Versicherungen auf den Prüfstand. Denn ab der Scheidung erlischt der Anspruch auf Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer über seinen Expartner mitversichert war, muss innerhalb von drei Monaten nach der Scheidung eine eigene Krankenversicherung abschließen. Für privat Krankenversicherte ändert sich grundsätzlich nichts. Wer mit einem Beamten verheiratet war, muss wissen, dass mit Rechtskraft der Scheidung der Beihilfeanspruch erlischt. Versuchen Sie also, den Versicherungsanspruch in der privaten Krankenversicherung rechtzeitig aufzustocken oder in eine gesetzliche Kasse zu wechseln.

Muss ich meinem Ex Unterhalt zahlen?

Grundsätzlich gilt, dass ein Partner vom anderen in der Trennungszeit und nach der Scheidung Unterhalt fordern kann, wenn er selbst außerstande ist, sich zu unterhalten. Zahlen muss der andere diesem Fall nur, wenn sein eigener Unterhalt damit nicht gefährdet wird. Folglich kann der Elternteil, der die gemeinsamen Kinder betreut, oder derjenige, der weniger als sein Expartner verdient, einen Anspruch auf Unterhalt haben. Auch Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit eines Partners können gegenseitige Unterhaltsansprüche auslösen. Dabei wird auch berücksichtigt, wie lange die Ehe bestanden hat. Mehr dazu siehe S. 121.

Was passiert mit der Altersvorsorge?

Ansprüche auf Rente, Pension und betriebliche Altersvorsorge, die jeder Partner während der Ehe für sich erworben hat, werden untereinander ausgeglichen. Verdiente ein Partner mehr als der andere und hat er daher höhere Rentenoder Pensionsansprüche, muss er die Hälfte der Differenz zu den von seinem Expartner erworbenen Ansprüchen abtreten. Die Auszahlung erfolgt aber erst im Alter, wenn Rentenzahlungen und Pensionen fällig werden (siehe S. 93).

Wie behandelt das Finanzamt Getrenntlebende und Geschiedene?

Im Trennungsjahr ändert sich hinsichtlich der Steuer erst einmal nichts. Sie können wie zuvor eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Sie werden noch wie Verheiratete behandelt und können vom Splittingtarif profitieren. Wahlweise können Sie aber auch die Einzelveranlagung wählen. Dann werden Sie wie Singles besteuert, was im Regelfall jedoch eher nachteilig ist.

Nach der Scheidung ist das anders: Geschiedene werden wie Singles behandelt. Jeder muss eine eigene Steuererklärung abgeben. Für den Unterhaltspflichtigen besteht jedoch die Möglichkeit, durch das Realsplitting Steuern zu sparen. Dafür muss er beim Finanzamt eine Anlage Sonderausgaben zur Steuererklärung abgeben. Seine Zahlungen an den Expartner werden dann bis zu 13 805 Euro pro Jahr berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass der Zahlungsempfänger dem Antrag zustimmt und die Anlage U mit unterschreibt. Außerdem muss er den Unterhalt bei sich als Einkünfte versteuern. Der Unterhaltsverpflichtete muss ihm den steuerlichen Nachteil und andere Nachteile, wie zum Beispiel höhere Kitabeiträge aufgrund des höheren Einkommens, ausgleichen. Unterm Strich lohnt sich das Realsplitting für den Unterhaltsverpflichteten, weil er einen höheren persönlichen Steuersatz als der Zahlungsempfänger hat.

Ich möchte möglichst viele Konfliktpunkte vermeiden. Was tun?

Am besten möglichst viel im Vorfeld regeln. Dazu ist zunächst Voraussetzung, dass Sie sich mit der Rechtslage rund um Trennung und Scheidung vertraut machen. Sie müssen Ihre Rechte kennen, um sie wahren zu können. Ratsam ist daher, sich frühzeitig fachkundig beraten zu lassen. Wenn Sie Ihre Rechtsposition und die zu klärenden Fragen kennen, sollten Sie mit Ihrem Noch-Partner das Gespräch suchen und dessen Vorstellungen von den Trennungsfolgen in Erfahrung bringen. Ein geschulter Mediator kann in diesem Stadium helfen, Ihnen bei unterschiedlichen Vorstellungen Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die Sie beide akzeptieren können. Sind Sie sich dann über die wesentlichen Punkte (Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Aufenthalt der Kinder) einig, kann dies in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden. Dafür müssen Sie einen Notar einschalten, denn alle Vereinbarungen müssen notariell beurkundet werden, nicht nur Immobilienregelungen. Das Geld für Mediator und Notar ist meist gut investiert, wenn die Scheidung zügig erfolgt.

Wir haben gemeinsame Schulden. Wer muss sie abzahlen?

Wenn beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben haben, haften sie gemeinsam: Die Bank kann sich wahlweise an den einen oder anderen wenden, wenn die Raten nicht pünktlich bezahlt werden. Sofern das Einkommen nach der Trennung nicht mehr reicht, um die Kreditraten zu begleichen, und die Bank auch nicht über eine Reduzierung der Raten mit sich verhandeln lässt, sollte möglichst umgehend ein Termin bei einer Schulden- und Insolvenzberatungsstelle vereinbart werden. Oftmals ist ein Antrag auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren die einzige Chance, der Schuldenfalle zu entkommen.

Etappen der Trennung

Was ist rechtlich zu beachten, wenn die Ehe kriselt, bei der Trennung und Scheidung? Wie läuft das Scheidungsverfahren ab? Und über welche Tricks und Irrtümer sollten Sie Bescheid wissen, um sich zu schützen?

Gibt es in Ihrer Ehe schon länger Probleme? Haben Sie sich schon öfter mit Trennungsgedanken getragen? Diese Frage sollten Sie zunächst für sich klären. Natürlich sind nicht Situationen gemeint, in denen Sie mit Ihrem Partner gestritten haben, wütend sind und im Affekt androhen: „Ich lasse mich von dir scheiden!“, wenn Ihre Beziehung im Großen und Ganzen eigentlich harmonisch läuft. Gemeint sind Probleme, die tiefgreifender sind: wenn Sie sich zum Beispiel in einem schleichenden Prozess entfremdet, keine gemeinsamen Themen und Ziele mehr haben, jeder seine eigenen Wege geht. Wenn von der einstigen Liebe nichts oder kaum noch was zu spüren ist. Sie unzufrieden, frustriert und enttäuscht sind, in der Beziehung nicht mehr das finden, was Sie einst glücklich und zufrieden gemacht hat, und Sie deshalb schon länger darüber nachdenken, ob es auf Dauer so noch weitergehen kann. In dieser Lage ist es natürlich wichtig, sich erst einmal klar zu werden über die eigenen Gefühle, die des Partners und die Möglichkeiten, einen Weg aus der Krise zu finden.

Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um für sich Klarheit zu gewinnen. Suchen Sie den Kontakt zu einer der vielen kostenlosen Ehe- und Familienberatungsstellen, die von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und von staatlichen Stellen betrieben werden. Psychologen und Paartherapeuten sind ebenfalls gute Ansprechpartner, bei denen Sie Hilfe finden.

Bei der Entscheidung, welchen Weg Sie einschlagen wollen oder müssen, weil es in Ihrem Fall keine andere Wahl gibt, sollten Sie sich frühzeitig vor der Trennung mit den rechtlichen Folgen vertraut machen. Natürlich treten diese erst ein, wenn es tatsächlich zur Trennung kommt. Was Sie aber vor diesem Schritt an Gedanken und Überlegungen anstellen, ist auf jeden Fall allein Ihre Sache.

Ehekrise und Folgen

Steht für Sie, Ihren Partner oder für Sie beide fest, dass die Trennung unvermeidbar ist, sollten Sie möglichst nicht überstürzt handeln – es sei denn, es gibt triftige Gründe.

Bevor Sie entscheiden, wer aus der Ehewohnung auszieht, wer künftig die Miete oder Kreditraten für das Haus zahlt, wo die Kinder bleiben und wer wem Unterhalt zahlen muss, sollten Sie die folgende zentrale Frage klären:

Kosten der Trennung kalkulieren

Zieht ein Partner aus der Ehewohnung aus, wird oftmals die Miete für eine weitere Wohnung fällig, ein neuer Haushalt muss eingerichtet werden, der Expartner und die Kinder benötigen Geld für den Unterhalt. Und schließlich muss man auch noch selbst leben. Die Kosten schnellen infolge einer Trennung leicht drastisch in die Höhe und bringen viele Paare in finanzielle Bedrängnis. Die Aufwandsposten werden so groß, dass das Einkommen nicht ausreicht, um alles zu bezahlen.

Vielfach muss dann der Staat einspringen, mit Sozialleistungen wie Wohngeld sowie Unterhaltsvorschuss für die Kinder. Es ist beruhigend zu wissen, dass es diese Möglichkeiten gibt, aber sie sind keine Dauerlösung.

Machen Sie eine Bestandsaufnahme Ihres Gesamteinkommens und Ihres Vermögens, bevor einer von Ihnen eine neue Wohnung anmietet, die er oder sie möglicherweise nicht selbst bezahlen kann.

Gut zu wissen: Eine Trennung im rechtlichen Sinne als Voraussetzung für die Scheidung liegt auch vor, wenn Sie mit Ihrem Expartner erst einmal in der gemeinsamen Ehewohnung bleiben, jedoch die Zimmer aufteilen und die Haushaltsführung trennen.

Unterschätzen Sie nicht, was an zusätzlichen Kosten für einen zweiten Haushalt, Unterhalt für den Expartner und die Kinder, Wahrnehmung des Umgangsrechts mit den Kindern und anderen Aufwendungen auf Sie zukommt. Es ist immer günstiger, zu zweit oder mit der ganzen Familie in einem Haushalt zu wirtschaften, als zwei Haushalte zu führen.

Persönliche Sachen aussortieren

Bevor Sie sich zum Auszug aus Ihrer gemeinsamen Ehewohnung bereit erklären, sollten Sie bedenken, dass Sie damit zumindest vorläufig Ihr Besitzrecht an der Wohnung aufgeben. Sie dürfen „Ihre“ Wohnung dann nur noch mit Zustimmung Ihres Expartners betreten. Dieser hätte das Recht, die Schlösser auszuwechseln, wenn Sie ohne Absprache einfach in die Wohnung gingen. Weitere Einzelheiten hierzu siehe unter „Ohne Trennung keine Scheidung“, S. 75.

Werden Sie ausziehen? Dann sollten Sie so schnell wie möglich anfangen, Ihre persönlichen Sachen auszusortieren: Fotos aus der Zeit vor der Heirat, Schulzeugnisse, Ausbildungsunterlagen, Arzt- und Krankenberichte, Kopien Ihrer gemeinsamen Steuerunterlagen, von Gehaltsnachweisen Ihres Partners – das alles sollten Sie schon mal beiseitelegen, damit Sie diese Sachen später im Umzugsstress nicht vergessen.

Kopien der Steuerunterlagen und Gehaltsnachweise Ihres Partners sind wichtig.

Die Kopien der Steuerunterlagen und Gehaltsnachweise Ihres Partners sind wichtig, falls Ihr Partner sich später weigern sollte, wegen Unterhaltsfragen Auskünfte zu seinen Einkommensverhältnissen zu erteilen. Sie ersparen sich dann ein Auskunftsverfahren und unter Umständen sogar ein Gerichtsverfahren, weil Sie die Informationen bereits haben.

Legen Sie zudem Unterlagen zu Ihren Vermögenswerten – auch gemeinsamen – beiseite, beziehungsweise fertigen Sie davon Kopien an. Dies ist ratsam im Hinblick auf eine spätere Vermögensauseinandersetzung (siehe Zugewinnausgleich, S. 111), falls es zu einer Scheidung kommen sollte.

Schöne ErinnerungenWem gehören die Fotos von gemeinsamen Urlauben, Familienfeiern, Ausflügen? Darüber wird bei der Trennung oft gestritten.

Gemeinschaftskonto im Auge behalten

Haben Sie ein Gemeinschaftskonto, auf das Ihre und die Einkünfte Ihres Ehegatten eingehen? Dann sollten Sie Folgendes im Hinterkopf haben: Wenn es zur Trennung kommt, ist gerade das gemeinsame Konto häufig ein Zankapfel. Nicht selten neigen enttäuschte, wütende Expartner dazu, in der Trennungsphase auf dem Konto üble Fakten zu schaffen. Ein Guthaben, das Ihnen eigentlich gemeinsam zusteht, wird heimlich abgehoben, möglicherweise das Konto sogar überzogen. Sie müssen wissen, dass Sie gegenüber der Bank mit in der Haftung sind, wenn es um die Schulden geht.

Falls Sie Ihrem Partner solche Handlungsweisen zutrauen, sollten Sie überlegen, ob Sie nicht rein vorbeugend schon mal ein eigenes Konto eröffnen und Ihrem Arbeitgeber Ihre neue Bankverbindung mitteilen. Solche Schritte sind aber gut zu überlegen, wenn eine Trennung bei Ihnen noch nicht endgültig feststeht. Sind Sie mit Ihrem Partner gerade auf einem vielversprechenden Weg, die Krise doch noch zu überwinden, können solche Maßnahmen den Eindruck erwecken, dass Sie schon längst nicht mehr an die Rettung Ihrer Ehe glauben. Sie sollten also gut abwägen, wann Sie welche Schritte einleiten. Das Gemeinschaftskonto sollten Sie als kritischen Merkposten aber nicht aus den Augen verlieren.

Rechtliche Beratung einholen

Kaum jemand ist sich bewusst, welche rechtlichen Folgen der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung hat. Um später, wenn sich nichts mehr ändern lässt, keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte sich jeder Partner schon rechtzeitig vor der Trennung mit den rechtlichen Folgen auseinandersetzen.

Folgende Fragen sind zu klären:

Wer darf welche Hausratsgegenstände mitnehmen?

Wer muss die Miete/Kreditraten für das Haus weiter bezahlen?

Wo bleiben die Kinder?

Lassen sie nichts zurück, woran Ihr Herz hängt. Gerade persönliche Sachen wie Fotos aus Zeiten der Kindheit und Jugend, die mehr ideellen als materiellen Wert haben, werden nicht selten vom in der Wohnung bleibenden Partner vorenthalten, wenn es infolge der Trennung und Scheidung zum Streit kommt. Damit soll der andere Partner unter Druck gesetzt werden. Racheakten oder Erpressungsversuchen können und sollten Sie für alle Fälle von Anfang an vorbauen. Nehmen Sie beim Auszug alles mit, was Ihnen wichtig ist.

Wer muss wem Unterhalt zahlen?

Welche Auswirkungen hat die Trennung auf die Erbfolge?

Wie behandelt das Finanzamt Getrenntlebende?

Wer muss die Versicherungsbeiträge zahlen?

Die Antworten auf diese und viele andere Fragen finden Sie im Kapitel „Ohne Trennung keine Scheidung“ ab S. 75. Daneben sollten Sie schon vor der eigentlichen Trennung wissen, was der Gesetzgeber fordert, damit ein „Getrenntleben im rechtlichen Sinne“ vorliegt. Nur wenn die Voraussetzungen dafür in Ihrem Fall erfüllt sind, können Sie sich nach einem Jahr beziehungsweise drei Jahren scheiden lassen – notfalls auch gegen den Willen Ihres Expartners, siehe auch Zeitstrahl „Von der Ehekrise bis zur Scheidung“, S. 18.

Wenn Sie noch weitere Fragen zu rechtlichen Folgen der Trennung haben, zögern Sie nicht, einen im Familienrecht versierten Anwalt aufzusuchen. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Trennung beraten zu lassen.

Eine solche Erstberatung bei einem Anwalt kostet Sie maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Schreiben Sie sich vor dem Anwaltsbesuch alle Fragen auf, damit Sie im Termin nichts Wichtiges vergessen.

Von der Ehekrise bis zur Scheidung

Ehekrise

Gedanken über Folgen einer Trennung, Auszug, Folgen für die Kinder, finanzielle Auswirkungen

Checkliste

•Möglichkeiten der Krisenbewältigung ausloten

•Beratung über Trennungs- und Scheidungsfolgen einholen

•Einkommens- und Vermögenslage überprüfen

•Unterlagen sichten

Rechtliche Folgen

•Keine, Gedanken sind frei

Trennung

Aufgabe der sexuellen Gemeinschaft, Wirtschaftsgemeinschaft und der gemeinsamen Haushaltsführung („Trennung von Tisch und Bett“)

Checkliste

•Vereinbarung über Ehewohnung treffen

•Bei Auszug: persönliche Unterlagen mitnehmen (Ausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Arbeitspapiere, Sparbücher, Versicherungsunterlagen, Zeugnisse, Kontoauszüge usw.)

•Bei Kindern, die mit ausziehen: Unterlagen mitnehmen (Geburtsurkunde, Impfausweis, Kinderausweis, Zeugnisse, Sparbücher, Versicherungskarten usw.)

•Trennungszeitpunkt unter Zeugen oder schriftlich klären

•Trennungsunterhalt vereinbaren

•Bei Kindern: Besuchsrecht regeln

•Sorgerecht für Kinder regeln

Rechtliche Folgen

•Steuerliche Änderungen

•Trennungsunterhalt

•Kindesunterhalt, Umgangsrecht

Scheidungsantrag

Muss von einem Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht gestellt werden

Checkliste

•Bestehendes Testament oder Erbvertrag widerrufen bzw. ändern

•Bezugsberechtigung bei Lebensversicherung ändern

Rechtliche Folgen

•Folgen für Testament/Erbvertrag

•Stichtag für die Berechnung des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs

Scheidung

Rechtskräftiges Urteil des Familiengerichts

Rechtliche Folgen

•Nachehelicher Unterhalt

•Ende der Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

•Verlust des Beihilfeanspruchs

•Namensänderung möglich

Trennung und Folgen

Die Trennung ändert nichts daran, dass Sie weiter verheiratet sind. Voraussetzung für die Scheidung ist, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr im rechtlichen Sinn getrennt gelebt haben.

Steht fest, dass Sie und Ihr Ehegatte sich trennen wollen, ist es zunächst allein Ihre Sache, ob und wie Sie Ihre Beziehung nach dem Auszug eines Partners gestalten. In manchen Fällen führt die räumliche Trennung sogar dazu, dass die Ehekrise überwunden werden kann. Die Partner beginnen dann mit Abstand allmählich wieder, gemeinsame Unternehmungen zu starten und ihre Zuneigung neu zu entdecken. Das ist Ihr gutes Recht und hat den Staat nicht zu interessieren.

Wann liegt eine Trennung im rechtlichen Sinn vor? Voraussetzung ist eine „Trennung von Tisch und Bett“. Die Partner müssen getrennt wirtschaften und jeweils ihren eigenen Haushalt führen („Trennung von Tisch“). Intimitäten dürfen nicht mehr stattfinden („Trennung von Bett“).

Wichtig ist außerdem, dass Sie die Trennung erkennbar dokumentieren. Zieht ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus, ist die Trennung offensichtlich.

Trennung in der Ehewohnung

Sie können sich aber auch in Ihrer Ehewohnung im rechtlichen Sinne trennen. Dafür müssen Sie die Zimmer in Ihrer Wohnung aufteilen und einzeln nutzen, getrennt Kasse machen, die Kleiderschränke aufteilen, also quasi unter einer Adresse zwei eigene Haushalte führen. Dass Sie das Badezimmer und die Küche noch gemeinsam nutzen, steht dem Getrenntleben nicht im Wege. Wichtig ist hingegen, dass es keine sexuellen Kontakte und auch keine gemeinsamen Unternehmungen wie Ausflüge, Kinobesuche mehr zwischen Ihnen und Ihrem Expartner gibt.

Schwierig und praktisch kaum umsetzbar gestaltet sich das Getrenntleben in einer Wohnung, wenn ein Ehepaar gemeinsame Kinder hat. Hier muss es streng genommen genaue Vereinbarungen geben, welcher Elternteil die Kinder betreut und wo sie sich aufhalten. Allerdings kann man einem Kind im Kindergarten- oder Grundschulalter wohl kaum klarmachen, dass es nachts, wenn es nicht schlafen kann, im Zimmer des betreuenden Elternteils bleiben muss und den anderen Elternteil nur zwecks Wahrnehmung des Umgangsrechts besuchen kann – zu festgelegten Zeiten. Damit das Getrenntleben unter einem Dach überhaupt realisierbar ist, gilt Folgendes: Kontakte der Ehepartner, die aus der Verantwortung als Eltern resultieren, schließen das Getrenntleben nicht aus.

Das Gericht dringt jedoch nicht in Ihre Intimsphäre ein, wenn Sie sich mit Ihrem Expartner später über die Scheidung einig sind und den Scheidungsantrag stellen. Daher kann ein etwas laxer Umgang mit den rechtlichen Vorgaben für die Trennung nur dann zum Problem werden, wenn Ihr Partner es sich später anders überlegt und weiter an der Ehe festhalten will. Es fehlt dann an den Scheidungsvoraussetzungen. Gegen den Willen des anderen ist die Scheidung dann erst nach Ablauf von drei Jahren Trennungszeit möglich.

Eine Trennung in der Ehewohnung sollten Sie überhaupt nur in Erwägung ziehen, wenn Sie sich darauf verlassen können, dass auch Ihr Partner scheidungswillig ist – und bleibt. Denn bestreitet einer der Partner die Trennung innerhalb der Wohnung, ist es nahezu unmöglich, das Gegenteil zu beweisen. Die Gerichte sind hier sehr streng, der Scheidungsantrag wird abgewiesen, unnötige Kosten entstehen.

Auch wenn Sie Kinder haben, sollten Sie die Nachteile einer Trennung innerhalb der Ehewohnung sehen. Wenn Sie mit Ihrem Expartner viel streiten, ist die räumliche Trennung der Eltern möglicherweise sogar weniger belastend für die Sprösslinge.

Versuche zur Versöhnung

Wie zuvor dargelegt, kann eine räumliche Trennung manchmal dazu führen, dass frühere Gefühle wieder aufleben und die Krise überwunden werden kann. Aber nicht immer funktioniert das dann auch auf Dauer.

Beispiel: Max Zimmer ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Seine Frau Eva ist mit den zwei gemeinsamen Kindern dort wohnen geblieben. Das Paar trifft sich hin und wieder, um insbesondere Fragen bezüglich der Kinder und der Finanzen zu klären. Beide stellen fest, dass sie einander vermissen, Gefühle füreinander noch vorhanden sind. Sie kommen überein, noch einen Versuch zur Rettung der Ehe zu starten. Max zieht zurück in die frühere Wohnung. Schon nach zwei Wochen steht fest: Es funktioniert nicht, Max zieht wieder aus.

Gut zu wissen: Bei solchen kurzfristigen Versöhnungsversuchen beginnt die Frist für das Getrenntleben nicht neu zu laufen. Das Getrenntleben von Max und Eva Zimmer hat also mit dem ersten Auszug von Max aus der gemeinsamen Wohnung begonnen. Dass er zwischenzeitlich dorthin zurückgezogen ist, mit seiner Frau dann gemeinsam gewirtschaftet und auch Intimitäten ausgetauscht hat, zählt nicht mit.

Wenn Sie nach außen den Schein aufrechterhalten, dass Sie mit Ihrem Partner noch zusammen sind, um beispielsweise die Kinder zu schützen, reicht dies streng gesehen für die Trennung im rechtlichen Sinne nicht aus.

Die Trennungszeit beginnt hingegen neu zu laufen, wenn sich nach einer vorübergehenden Annäherung und Aufnahme der ehelichen Beziehungen erst nach drei oder vier Monaten herausstellt, dass die Beziehung nicht mehr funktioniert.

Beweise für die Trennung

Steht für Sie definitiv fest, dass Sie sich scheiden lassen wollen, während Ihr Partner nichts davon wissen will, sollten Sie die Trennung unbedingt sorgfältig dokumentieren. Der Grund: Im Scheidungsverfahren vor Gericht werden Sie beide gefragt, seit wann Sie getrennt leben. Antwortet Ihr Partner dann, dass dies gar nicht der Fall ist, muss das Gericht feststellen, ob die Voraussetzungen für die Scheidung überhaupt vorliegen. Dadurch kann sich das Verfahren verzögern und der Scheidungsantrag im schlimmsten Fall abgewiesen werden.

Die Folgen kennen und regeln

Die Trennung – egal, ob diese durch den Auszug eines Partners oder in der gemeinsamen Wohnung erfolgt – löst eine Reihe von Rechtsfolgen aus. Ab dem Zeitpunkt der Trennung hat der Partner, der weniger verdient, einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die Kinder können Unterhalt von demjenigen Elternteil beanspruchen, der sie nicht betreut.

Auch steuerliche Änderungen sind zu beachten. Nur noch im Trennungsjahr profitieren die Ehepartner vom günstigen Splittingtarif. Ab dem Folgejahr wird jeder steuerlich wie ein Single behandelt. Die Einzelheiten können Sie ab S. 75 im Kapitel „Ohne Trennung keine Scheidung“ nachlesen.

Teilen Sie Ihrem Partner am besten schriftlich Ihre Trennungsabsicht und das Trennungsdatum mit. Übergeben Sie ihm das Schreiben unter Zeugen, die im Zweifel auch bestätigen könnten, wann Ihre Trennung vollzogen wurde. Bewahren Sie alle Unterlagen auf, die Ihren Auszug beziehungsweise den Ihres Partners belegen können, zum Beispiel die Rechnung eines Umzugsunternehmens oder für die Miete eines Transporters, Meldebestätigung der Gemeinde. Wichtig ist, dass Sie handfeste Beweise in der Hand haben, ab wann Ihre Trennung vollzogen wurde.

Großer KassensturzBei der Scheidung müssen Vermögens-, Renten- und Unterhaltsfragen geklärt werden.

Scheidung und Folgen

Wer die Scheidung will, sollte genau wissen, welche Bereiche gesetzlich geregelt sind. Gibt es einen unsittlichen Ehevertrag oder Auslandsbezug? Wie lassen sich die Kosten kalkulieren?

Steht schon bei der Trennung fest, dass die Ehe nicht mehr zu retten ist, oder stellt sich dies nach einem oder mehreren gescheiterten Versöhnungsversuchen heraus, wünschen viele Expartner Klarheit. Sie wollen sich so schnell wie möglich scheiden lassen. Um auszuloten, wann der richtige Zeitpunkt für den Scheidungsantrag bei Gericht ist, sollten Sie genau wissen, welche rechtlichen Folgen der Antrag für Sie hat.

Unterhalt: Die wichtigste Änderung: Wenn Sie während der Trennungszeit Anspruch auf Unterhalt haben, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie nach der Scheidung ebenfalls Unterhalt von Ihrem Expartner fordern können. Denn nach der Scheidung gilt als Grundsatz, dass jeder Partner wieder selbst für sich verantwortlich ist, auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Der Gesetzgeber hat diese Leitlinie inzwischen zwar relativiert. Die Dauer der Ehe spielt bei der Frage, ob nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss, heute wieder eine Rolle. Trotzdem: Nur wenn Ihre Ehe sehr lange gedauert hat, haben Sie gute Chancen, nachehelichen Unterhalt zu erhalten.

Zugewinn- und Versorgungsausgleich: Schon mit dem Einreichen des Scheidungsantrags bei Gericht werden Folgen ausgelöst, die Sie kennen sollten. So ist der Tag, an dem der bei Gericht eingereichte Scheidungsantrag dem anderen zugestellt wird, für die Berechnung des Zugewinnausgleichs (siehe S. 93) und des Versorgungsausgleichs (siehe S. 116) von Bedeutung.

30

SEKUNDENFAKTEN

142 800

Ehen wurden 2021 in Deutschland geschieden. Das waren knapp 1 100 weniger als im Vorjahr.

88,9 %

der Scheidungsanträge wurden einvernehmlich mit Zustimmung des Ehepartners gestellt. Die durchschnittliche Ehedauer lag bei 14,5 Jahren.

81,4 %

der Scheidungen ging eine vorherige Trennungszeit von einem Jahr voraus.

Quelle: Destatis, PM 301 vom 14. Juli 2022.

Ende des Erbrechts: Stirbt ein Partner, nachdem der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wurde, kann dies zu Änderungen beim gesetzlichen Ehegattenerbrecht führen. Dieses sichert dem Noch-Ehegatten im Regelfall mindestens die Hälfte am Nachlassvermögen zu, wenn das Paar kein Testament gemacht hat. Mehr zum Erbrecht im Kapitel „Ohne Trennung keine Scheidung“ S. 90 und „Der endgültige Schnitt“ ab S. 128.

Heirat mit Ehevertrag

Haben Sie schon vor der Heirat, in der Ehe oder anlässlich der Trennung Zugewinn- und Versorgungsausgleich und den Unterhalt vor einem Notar für den Scheidungsfall geregelt, gelten im Regelfall diese Vereinbarungen. Die gesetzlichen Scheidungsfolgen werden damit ausgehebelt. Aber Achtung: Insbesondere ältere Eheverträge, bei denen meist die Ehefrau ohne jede Gegenleistung auf sämtliche Ansprüche verzichtet hat, sind nicht selten sittenwidrig und nichtig.

Nur Eheverträge, die Ehegatten auf Augenhöhe abgeschlossen haben, sind wirksam.

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass nur solche Eheverträge wirksam sind, die Ehegatten auf Augenhöhe abgeschlossen haben. Die Klauseln in Eheverträgen werden vom Gericht sorgfältig überprüft. Stellt sich dabei heraus, dass ein Partner die Regelungen vorgegeben hat und der andere unangemessen benachteiligt wird, ist der Ehevertrag insgesamt nichtig. Folge: Es greifen die gesetzlichen Regelungen zu Unterhaltsfragen, Zugewinn- sowie Versorgungsausgleich.

Falls Sie in einem notariellen Ehevertrag Gütertrennung vereinbart haben, gilt Folgendes: Sie werden im Scheidungsfall hinsichtlich Ihrer Vermögensverhältnisse so behandelt, als ob Sie nie geheiratet hätten. Das heißt, Wertsteigerungen, die das Vermögen eines Partners während der Ehe erfahren hat, muss er nicht mit dem Expartner teilen.

Beispiel: Peter Flocke hat sich nach der Heirat eine Eigentumswohnung in München gekauft. Als es zehn Jahre später zur Scheidung kommt, ist die Wohnung doppelt so viel wert. Wenn Peter und seine Frau Sabine Gütertrennung vereinbart haben, kann Peter den Wertzuwachs an der Wohnung für sich allein behalten. Anders, wenn das Paar nichts geregelt und im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat. Die Hälfte des Wertzuwachses müsste Peter dann anlässlich der Scheidung an seine Exfrau abtreten.

Wer kennt sich aus?

Wenn Sie einen Ehevertrag mit nachteiligen Regelungen für Sie abgeschlossen haben, sollten Sie bei der Scheidung unbedingt einen Anwalt einschalten. Er vertritt Sie vor Gericht und kann auf eine Anpassung des Vertrags hinwirken.