Hitlers Einsatzgruppen - Helmut Krausnick - E-Book

Hitlers Einsatzgruppen E-Book

Helmut Krausnick

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Beschreibung

Die ersten »Einsatzgruppen« wurden unmittelbar vor dem Einmarsch in Österreich auf besonderen Befehl von Hitler gebildet. Sie sollten damals wie später gegen die »reichsfeindlichen Elemente in der Welt aus dem Lager von Emigration, Freimaurerei, Judentum und politisch-kirchlichem Gegnertum sowie der 2. und 3. Internationale ... heftige Schläge ... führen.« Dieses Werk bringt die Geschichte dieser berüchtigten »Gestapo auf Rädern« in den besetzten Gebieten Osteuropas und verfolgt ihre systematischen Mordaktionen gegen Polen, Russen und namentlich gegen Juden. Der Autor Helmut Krausnick kommt zu dem Ergebnis, daß – entgegen lange gepflegten anderslautenden Darstellungen, die hier keinen Zusammenhang sehen bzw. das exakte Gegenteil behaupten – die deutsche Wehrmacht nicht nur eine Mit-Verantwortung zu tragen hat, sondern in zahlreichen Fällen auch direkt beteiligt gewesen ist. (Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)

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Seitenzahl: 860

Veröffentlichungsjahr: 2016

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Helmut Krausnick

Hitlers Einsatzgruppen

Die Truppe des Weltanschauungskrieges 1938–1942

FISCHER E-Books

Inhalt

Die Zeit des Nationalsozialismus [...]EinführungI. Die Anfänge: Österreich, Sudetenland, TschechoslowakeiII. Das erste große Operationsfeld im besetzten Polen, Herbst 19391. Aufstellung, Rekrutierung, Unterstellung und Berichterstattung der Einsatzgruppen2. Verhaftungen »deutschfeindlicher Elemente«, Geiselerschießungen; extensive Auslegung des Begriffs »Freischärler«3. Die Einsatzgruppe v.Woyrsch4. Repressalien wegen des »Bromberger Blutsonntags«5. Pauschale völkische und antijüdische Gewaltmaßnahmen6. Verstärkte Kritik der Heeresführer, Ablösung der Militärverwaltung und »Freisetzung« der volkstumspolitischen Gewaltanwendung im Spätherbst 1939III. Vorbereitung auf den Rußlandfeldzug1. Das Verhältnis zwischen Hitler, Sicherheitspolizei und Heeresführung 1940/41 und die Zielsetzung des Rußlandfeldzuges2. Die grundlegenden Erlasse und Vereinbarungen über die Sonderaufgaben der SS und Polizei3. Die Aufstellung der Einsatzgruppen4. Der Auftrag der EinsatzgruppenIV. Das Heer und die Tätigkeit der Einsatzgruppen während des Rußlandfeldzuges. [Teil 1] Ein allgemeiner Überblick A. Marschwege und Aktionsräume der vier EinsatzgruppenEinsatzgruppe AEinsatzgruppe BEinsatzgruppe CEinsatzgruppe DIV. Das Heer und die Tätigkeit der Einsatzgruppen während des Rußlandfeldzuges. [Teil 2] Ein allgemeiner ÜberblickB. Das Verhältnis zwischen Heer und Einsatzgruppen während des Feldzugs1. Die Judenpogrome in Kaunas (Kowno) 25.–29. Juni 19412. Vorverlegung des Tätigkeitsbereichs der Einsatzgruppen3. Antikommunistische und antijüdische Tendenzen im Ostheer4. Die Kenntnis des Heeres von der Tätigkeit der Einsatzgruppen5. Fälle und Formen von Kooperation mit den Einsatzgruppen6. Einsatzgruppen, Partisanenbekämpfung und Judenmord7. Zunehmende Nachgiebigkeit der Heeresführung8. Heeresführung, Einsatzgruppen und Kriegsgefangene9. Nichtkonformistische Tendenzen im Ostheer10. Die Befehle Reichenaus und seiner Nachahmer11. Das Verhältnis Heer/Einsatzgruppen ab Herbst 1941AnhangAnmerkungenFührer der EinsatzgruppenDokumentennachweis1. Fundortnachweis2. Laufende Nummern, Datierung und Dokumenten-Bezeichnung der »Ereignismeldungen UdSSR« (EM)3. »Meldungen aus den besetzten Ostgebieten«4. »Tätigkeits- und Lageberichte der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD in der UdSSR«LiteraturverzeichnisAbkürzungenPersonenregisterOrtsregister

Die Zeit des Nationalsozialismus

Eine Buchreihe

Herausgegeben von Walter H.Pehle

Einführung

Wir schreiben das Jahr 1941. Da wird – irgendwo im deutschbesetzten Gebiet der Sowjetunion – einer Anzahl von Männern, Frauen und Kindern, unbewaffneten Bürgern des gegnerischen Staates, durch besondere Organe des nationalsozialistischen Herrschaftssystems mitgeteilt, daß sie umgesiedelt werden sollen. Meist sind jene Menschen auf Befehl dieser Organe schon vor einiger Zeit amtlich registriert worden. Jetzt ruft man sie auf und treibt sie zusammen, nimmt ihnen »vorsorglich« ihre Wertgegenstände ab und verlädt sie, eine Gruppe nach der anderen, auf Lastkraftwagen. Doch, statt an einem neuen Wohnsitz, endet die Fahrt an einem abgelegenen Platz außerhalb menschlicher Siedlungen. Die Führer der Begleitkommandos legen Wert darauf, daß ihre Opfer bis zu diesem Augenblick an die versprochene Umsiedlung glauben: sie haben mit den Gefangenen dann leichteres Spiel. Gelingt es ihnen, die Täuschung so lange aufrechtzuerhalten, so rühmen sie ihre »geschickte Organisation«[1].

Nun aber fällt die Tarnung. In nächster Nähe des Halteplatzes der Lastwagen befindet sich bereits ein vertiefter Panzergraben oder ein eigens ausgehobenes Massengrab. Die verschleppten Männer, Frauen und Kinder müssen sich, Gruppe nach Gruppe, ihrer Oberkleidung, in der Mehrzahl der Fälle sogar ihrer sämtlichen Kleidungsstücke entledigen. Sie werden sodann an den Rand des Massengrabes geführt und dort, stehend oder knieend, von einem Teilkommando der jeweiligen Einsatzgruppe – erschossen. Leichen, die nicht von selbst in den Graben fallen, werden hineingeworfen oder hineingestoßen. Will man dies vermeiden, so läßt man die Opfer lebend in ihr Grab steigen und tötet die nun darin stehenden, knieenden oder liegenden Männer, Frauen und Kinder auf die gleiche Weise oder durch Genickschuß. »Kaum war eine Reihe erschossen«, so berichtet ein Augenzeuge, »kam die nächste und legte sich an die Leichen heran[2].« Der Leiter der Exekution oder ein vorher bestimmtes Mitglied seiner Einheit überzeugt sich – nach Möglichkeit – davon, ob bei allen Opfern der Tod eingetreten ist, und hilft, wo er es als nötig erkennt, mit einem Fangschuß nach. Soweit der äußere Hergang – in der Regel.

Was hier geschildert wurde, geschah keineswegs vereinzelt oder in großem zeitlichem Abstand voneinander; sondern es geschah – sobald die technischen Voraussetzungen bestanden und solange Menschen der vorbestimmten »Kategorien« im Machtbereich der Einsatzgruppen lebten – in mehr oder weniger dichter Folge, ja »laufend, täglich«, wie es in einer dienstlichen Meldung heißt[3]. Und zu diesen »Maßnahmen« kam es nicht im Affekt, in leidenschaftlicher Erregung während des Kampfes oder als Reaktion auf Gewalttaten des Gegners (die gelegentlich als Vorwand dienten); nein, wehrlose Männer, Frauen und Kinder wurden gemordet – in aller Regel kürzere oder längere Zeit nach dem Ende der jeweiligen örtlichen Kampfhandlungen, nach vorgegebenen Weisungen und letztlich unter Berufung auf den Willen, ja Befehl des Mannes, der Deutschland repräsentieren, ja zu verkörpern für sich in Anspruch nahm: Adolf Hitler. Die »Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD« – geführt von Angehörigen der Geheimen Staatspolizei, der Kriminalpolizei und des Sicherheitsdienstes der SS – waren nicht die alleinigen, wohl aber herausragende Werkzeuge solcher verbrecherischer Führerbefehle, die – ohne jede Rechtsformalität – zu ihrer Realisierung einer »Truppe« bedurften, die nicht auf Gesetz und Recht, sondern allein auf weltanschauliche Normen und Führerloyalität festgelegt war. Einer Truppe, die auch den Massenmord als »Dienst« zu verrichten geschult und fähig war, beflissen und rationell, konsequent und methodisch, gleichzeitig streng dazu angehalten, »planlose« Ausschreitungen aus persönlichen Motiven zu unterlassen oder zu verhindern, da diese außer der Disziplin »die Systematik der Aktion«[4] beeinträchtigen würden.

Die mörderischen »Säuberungsaktionen« der Einsatzgruppen während des Rußlandfeldzuges galten in der Hauptsache vier Gruppen: kommunistischen Funktionären, »Asiatisch-Minderwertigen«[5], Zigeunern und Juden. Genügte bei der ersten Kategorie meist schon der Verdacht kommunistischer Betätigung und gab der Begriff »rassischer Minderwertigkeit« der Willkür größten Spielraum, so entfiel bei der dritten, vor allem aber bei der zahlenmäßig weitaus stärksten vierten Kategorie, den Juden, jede wie immer geartete »Prüfung« überhaupt. Hier begründete die bloße »Rasse-Zugehörigkeit« die Todeswürdigkeit. Wohl wurde mitunter vermerkt, da oder dort seien »die« Juden »frech und herausfordernd« aufgetreten, sie hätten »Flugblätter und Hetzschriften« verteilt, ihre Übersiedlung in Ghettos »sabotiert«[6], oder auch, sie hätten die ihnen übertragenen Arbeiten »mit Widerwillen« erledigt – mit dieser (nachträglichen) Motivierung wurden in einem Fall nicht weniger als 996 Männer und Frauen erschossen[7]. In Wirklichkeit blieb das persönliche Verhalten eines Juden völlig unerheblich. Ob »aufsässig«[8] oder »ängstlich-willig«[9], (wie es unterschiedlich heißt), ob in irgendeinem Falle »Täter« oder nicht: gegenüber einem Juden war für individuelle Gesichtspunkte oder ein Prüfungsverfahren grundsätzlich kein Raum; er wurde erschossen, wenn er ein Jude war und als solcher »unter den Führerbefehl fiel«[10], der die »möglichst restlose«[11] Beseitigung der Juden verlangte.

Daß ein Mordprogramm von solchem Ausmaß schon bei der Weite des russischen Raumes »nur unter Anspannung aller Kräfte«[12] durchgeführt werden konnte, wie ein Tätigkeitsbericht einmal betont, nimmt nicht wunder. Liest man andererseits aber, daß ein Führer und 12 Mann bei einer einzigen »Aktion« 1025 Juden erschossen[13], so beginnt man zu verstehen, daß die Einsatzgruppen trotz aller sozusagen widrigen Umstände ihrem Ziel allmählich näherkamen. Auch wußten sie ja einheimische Helfer zu finden, denen sie einen Teil der Blutarbeit überlassen konnten, wie beispielsweise einmal die Erschießung von – »561 jugendlichen Juden« der »ukrainischen Miliz«[14]. Morde an nur fünfzig bis hundert Menschen figurieren als »kleinere Exekutionen«[15]. Daneben ist die Rede von »Massenexekutionen«, von »Großaktionen«, die auch einmal »mehrere Tage in Anspruch«[16] nahmen. Zahlenmäßig unerreicht blieb die Aktion des Sonderkommandos 4 a bei Kiew (Babi Jar), von der befriedigt festgestellt wurde, sie sei »reibungslos verlaufen«[17]. In zwei Tagen, am 29. und 30. September 1941, wurden hier laut amtlicher Meldung der zuständigen Einheit nicht weniger als 33771 Juden erschossen. Es erforderte über 100 Lastkraftwagen, um ihre Kleidung abzutransportieren, die der NS-Volkswohlfahrt zugeführt wurde …[18] Kann es erstaunen, wenn ein Angehöriger einer anderen deutschen Dienststelle in der Ukraine von der Gesamtaktion der Einsatzgruppen sagte, sie sei »in der Massenhaftigkeit der Hinrichtungen so gigantisch wie bisher keine in der Sowjetunion vorgenommene gleichartige Maßnahme«[19]?

Wie war das möglich? Diese in bezug auf den Nationalsozialismus immer wiederkehrende Frage erfährt hier ihre letzte Zuspitzung. »An sich«, so hat ein Unterführer der Einsatzgruppen seinem Exekutionskommando selber bekannt, »ist es keine Aufgabe für deutsche Menschen und Soldaten, Wehrlose zu erschießen.«[20] Auch unter nationalsozialistischen Bedingungen stellten die Einsatzgruppen und ihre Tätigkeit extreme Ausformungen einer Ideologie und eines Systems dar, die sich so erst unter bestimmten Voraussetzungen ergaben. Wir fragen deshalb zunächst nach der Geschichte dieses Instruments. Wer hat es ins Leben gerufen, wie war es organisiert und gegliedert, welches waren seine ursprünglichen, zum Teil quasi-normalen Aufgaben, wie verlief seine Entwicklung zum Organ eines bis dahin beispiellosen Massenmordes? Hieran knüpft sich eine weitere Kette von Fragen. Woher rekrutierten sich die Mannschaften und insbesondere die Führung der Einsatzgruppen, welcher Sonderformation der nationalsozialistischen Partei, welchem Element ihrer »Elite« entstammten jene Männer, die andere als Untermenschen in zahllosen Tötungskationen auszulöschen fähig waren? Schließlich haben wir noch einen anderen Komplex von Fragen nicht geringer Bedeutung zu erörtern: Wie war es möglich, daß diese Organe in wechselnden Aktionsbereichen über Jahr und Tag im wesentlichen ungestört ihres angemaßten Henkeramtes walten konnten? Befanden sich doch zur gleichen Zeit im gleichen Raum deutsche Truppen, Kampf- oder Sicherungsverbände des Heeres, bei denen die faktische Macht im besetzten Feindesland lag und nach bewährter Überlieferung auch die formale, die sogenannte »vollziehende Gewalt«, hätte liegen sollen, mit der Befugnis, für die Zivilbevölkerung im Rahmen international anerkannter Kriegsordnung Recht zu setzen. Wie kam es zu Beschränkungen dieser herkömmlichen Kompetenz des Militärs, die den Vollzugsorganen Hitlers weitgehende, wo nicht völlige Aktionsfreiheit gaben? Wußte die Wehrmacht von Anbeginn, worauf ihre Zugeständnisse an Himmler und seine Einsatzgruppen hinausliefen? Und, sofern sie es schließlich wußte: wie reagierte sie als Gesamtheit oder, soweit erkennbar, in ihren einzelnen Trägern auf »Maßnahmen«, die nicht nur allem kodifizierten Kriegsrecht, sondern den elementarsten Grundsätzen soldatischen und menschlichen Verhaltens Hohn sprachen? Kurz, über welche Stationen und Vorentscheidungen führte der Weg der Einsatzgruppen, der nur bei weitgehender Duldung durch die Wehrmacht gangbar war?

Hier führt unsere Untersuchung und Offenlegung an die allgemeinen ideologisch-psychologischen Gründe heran, die nicht nur die deutsche Wehrmacht, sondern große Teile des deutschen Volkes gegenüber den Verbrechen des Regimes teils blind, teils willfährig machten. Aus welchem geistig-ideologischen Klima heraus konnten sich die Männer der Einsatzgruppen einreden oder einreden lassen, sie genügten »lediglich einer harten Pflicht«? War es der Bann der amtlich propagierten Doktrin, die zur Hybris verlockte, niedere Instinkte nicht nur freisetzte, sondern auch legitimierte, die in maßlose Überheblichkeit gesteigerte Idee der Nation, die den Begriff und die Norm des Menschlichen verleugnete und so die Warnung eines Grillparzer erfüllte: »Von Humanität durch Nationalität zur Bestialität«? Handelte es sich um die letzten Auswirkungen eines Herrschaftssystems, das mit der Vergottung des Staates und seines sterblichen Trägers auch noch das Verbrechen metaphysisch zu legitimieren vermochte?

Ein geschichtlicher Tatbestand, der Fragen von dieser Tragweite auslöst, bedarf der Erhärtung durch Zeugnisse von entsprechender Beweiskraft. Diese liegen in Gestalt eines dokumentarischen Materials von einzigartigem Charakter und Umfang vor. Es handelt sich dabei nicht in erster Linie um nachträgliche Schilderungen, die der überreizten Phantasie von Augenzeugen zugeschrieben werden könnten oder den Verhören durch die Gerichte des Kriegsgegners entstammten. Vielmehr besitzen wir die während der Zeit des Ablaufs der Mordaktion von ihren Vollzugsorganen selbst in dichter zeitlicher Folge erstatteten Tätigkeitsberichte, wenn auch in der äußeren Form, in der sie ihre oberste Dienstbehörde – unter dem Namen »Ereignismeldungen UdSSR« – zusammengestellt und als »Geheime Reichssache«, d.h. unter dem höchsten amtlichen Geheimschutz, einem begrenzten, aber nicht allzu kleinen Personenkreis zugänglich gemacht hat. Man entnimmt ihnen Personalien, Gliederung und Marschweg der Einsatzgruppen, ihre wechselnden Aktionszentren, Taktik und Technik eines Vollzugs, der allenfalls äußere Hindernisse kennt, und – vor allem – genaue zahlenmäßige Angaben über den jeweiligen »Stand der Liquidierungen«[21], wie es bezeichnend heißt. Von Bericht zu Bericht steigt deren Ziffer, steigt auf Tausend, Zehntausend, Hunderttausend – bis über eine Fülle von Einzelsummen hinweg eine zunächst unglaubhaft erscheinende Gesamtzahl dem rechnerischen Verstand in gleichem Maße als unabweisbar sich aufdrängt, wie sie sich menschlichem Empfinden als nicht mehr faßbar entzieht.

Indes, Charakter, Aufgabe und Tätigkeit der Einsatzgruppen sind damit noch nicht vollständig beschrieben. Sie waren ad hoc gebildete, motorisierte, nicht dauernd an den gleichen Standort gebundene Polizeiformationen eigener Art. »Ein wanderndes Reichssicherheitshauptamt, eine Gestapo auf Rädern«[22] hat das Nürnberger Militärgericht sie genannt. Läßt die zweite Bezeichnung uns namentlich an die Verbrechen denken, welche Gegenstand des Prozesses waren, so erinnert die erste auch daran, daß sich der Name »Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD« von der Institution »Chef der Sicherheitspolizei und des SD« herleitet, die im Herbst 1939 durch eine »Zusammenfassung der zentralen Ämter der Sicherheitspolizei und des SD« entstand, welche im internen Geschäftsverkehr hinfort als »Reichssicherheitshauptamt« (RSHA) firmierte[23]. In der »Sicherheitspolizei« waren seit 1936 Geheime Staatspolizei und Kriminalpolizei zusammengefaßt. Der »Sicherheitsdienst Reichsführer SS« (abgekürzt: »SD«) war im Jahre 1931 von Reinhard Heydrich gegründet worden und hatte im Frühjahr 1933 ein eigenes Zentralamt und eine eigene Organisation für das gesamte Reichsgebiet erhalten. Im Juni 1934 durch Anordnung von Rudolf Heß als einzige Nachrichtenorganisation der NSDAP anerkannt, am 30. Januar 1935 ein Hauptamt der SS geworden, war der SD von Hause aus der Nachrichtendienst der SS, dessen ursprüngliches Personal später in vielen Bereichen der Exekutive des nationalsozialistischen Einparteistaats die Rolle eines spiritus rector spielte. Eine wesentliche Aufgabe der im neuen Rahmen des RSHA tätigen SD-Angehörigen aber bestand in der Berichterstattung über die verschiedenartigen »Lebensgebiete« der eigenen Nation. Mit den Abwandlungen, wie sie die unterschiedlichen Gegebenheiten bedingten, oblag dem SD-Personal, das 1941 den Einsatzgruppen des Rußlandfeldzugs zugeteilt war, die gleiche Aufgabe genauer Beobachtung und nachrichtendienstlicher Erfassung aller wichtig erscheinenden Vorgänge auf dem Territorium der Sowjetunion. In den »Ereignismeldungen« hat auch diese Tätigkeit ihren Niederschlag gefunden. Im einzelnen von unterschiedlichem Wert, ist das umfangreiche Material doch geeignet, sowohl unser Wissen über die deutsche Besatzungspolitik überhaupt als auch über die besonderen Tendenzen der mit diesen Informationen bedienten SS-Führung zu erweitern. Mögen die ihr gelieferten Berichte für kriminelle Handlungen der Beteiligten, die den Strafrichter angehen, zum Teil nur geringen Erkenntniswert besitzen: für eine historische Betrachtung ergibt erst die Auswertung auch dieses Materials ein vollständiges Bild von der Tätigkeit der Einsatzgruppen und von ihrer Bedeutung als Instrument des »Weltanschauungskrieges« der nationalsozialistischen Machthaber Deutschlands.

I. Die Anfänge: Österreich, Sudetenland, Tschechoslowakei

Die Einsatzgruppen des Rußlandfeldzuges hatten Vorläufer auf anderen Schauplätzen nationalsozialistischer Expansion. Erstmals kamen Polizeieinheiten solcher Art beim Einmarsch in Österreich im März 1938 zur Verwendung. In einem aufschlußreichen Aktenvermerk vom 2. Juli 1940[24] stellte Heydrich rückschauend fest, daß bei »allen bisherigen Einsätzen« – angefangen mit dem in der »Ostmark« – »gemäß Sonderbefehl des Führers besondere polizeiliche Einsatzgruppen (Sicherheitspolizei und Ordnungspolizei) mit den … Truppen vorgegangen« seien; und zwar hätten sie »auf Grund der vorbereitenden Arbeit systematisch durch Verhaftung, Beschlagnahme und Sicherstellung wichtigsten politischen Materials heftige Schläge gegen die reichsfeindlichen Elemente in der Welt aus dem Lager von Emigration, Freimaurerei, Judentum und politisch-kirchlichem Gegnertum sowie der 2. und 3. Internationale geführt«. Beim »Anschluß« Österreichs gab es dafür um so weniger Hindernisse, als Hitler dem einrückenden Heer das Recht zur Ausübung der vollziehenden Gewalt vorenthalten hatte – wofür ihm der besondere Fall an sich berechtigte Gründe lieferte[25]. Über das volle Ausmaß der unter persönlicher Leitung des sofort in Wien erschienenen Reichsführers SS Himmler vorgenommenen Verhaftungen – die von wüsten, seitens der Polizeiorgane mindestens geduldeten Ausschreitungen begleitet wurden, obschon das alles in der herrschenden Begeisterung über die Wiedervereinigung mit dem Reich unterging – sind wir bis heute nur ungenügend unterrichtet[26]. Der mobile Einsatz dieser politisch-polizeilichen Kräfte beschränkte sich in Österreich jedoch auf wenige Tage. Dann wurden die eingesetzten polizeilichen Sonderformationen durch die im Reichsgebiet überlicherweise voneinander getrennten, ortsfesten Gliederungen von Gestapo, Kripo und SD – mit einem Inspekteur der Sicherheitspolizei – abgelöst[27]. Bereits am 17. März 1938, dem fünften Tage nach Einmarschbeginn, richtete Heydrich als Chef der Sicherheitspolizei einen Erlaß an die inzwischen eingerichteten Dienststellen des Inspekteurs der Sicherheitspolizei »in Wien« sowie der Staatspolizei »in Österreich«. Ihnen hatte in der ersten Märzhälfte das SD-Hauptamt in Berlin mit Hilfe seiner Karteien zur Erfassung der politischen Gegner in eiliger Arbeit die nötigen Unterlagen geliefert[28]. Über ein besonderes, aus Angehörigen des SD gebildetes »Einsatzkommando Österreich« unter Leitung des SS-Standartenführers Dr. Six, das an der »Gegnerbekämpfung« beteiligt und offenbar erst etwas später aufgelöst bzw. umgewandelt worden ist, laufen im Zusammenhang mit der Ermordung des Freiherrn v.Ketteler (Mitarbeiters des Botschafters v.Papen) noch gerichtliche Ermittlungen[29].

Noch ging es nicht an, die – sofort begonnene – politische »Säuberung« für längere Zeit nur auf mündliche Befehle an die damit beauftragten Polizeikommandos zu stützen – wie dies 1941 in den militärisch eroberten Ostgebieten geschah. Vielmehr bedurfte mit Rücksicht auf die äußere Ordnung der deutschen Gesamtverwaltung auch der staatspolizeiliche Einsatz in Österreich eines Minimums formaler Legalität, wie es fünf Jahre zuvor im Reichsgebiet die fatale Notverordnung des Reichspräsidenten »zum Schutz von Volk und Staat« vom 28. Februar 1933 geliefert hatte. Tatsächlich kündigte Heydrich in seinem Erlaß vom 17. März 1938 an die neuen Stapostellen in Österreich als Grundlage für deren »Arbeiten« eine Verordnung an, die, wie er sagte, »im wesentlichen« der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 28. Februar 1933 entsprechen würde. Wie wenig allerdings diese noch vor der vollständigen Monopolisierung der Macht durch Hitler und den Nationalsozialismus geschaffene »Rechtsgrundlage«, offensichtlich auch nach Meinung Heydrichs, dem inzwischen etablierten »Führer-Staat« entsprach, zeigte sich schon darin, daß die dann am 18. März 1938 für Österreich erlassene Verordnung in ihrem einzigen substantiellen Artikel die auf den unmittelbaren Führer-Auftrag zurückgehende unbegrenzte Entscheidungsgewalt des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei klar in den Vordergrund rückte:

»Der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern kann die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung notwendigen Maßnahmen auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen treffen.«[30]

Gänzlich unverblümt aber schrieb Heydrich fünf Wochen später, am 21. April 1938, in einem Artikel im »Schwarzen Korps«, dem Organ der SS:

»Oberstes Gesetz, oberster Richter über alle Eingriffe in die persönliche Freiheit, das Eigentum und, wenn es notwendig werden sollte, über Tod und Leben ist auch in Österreich der Führer allein.«[31]

Als Exekutivorgan solchen unumschränkten Führerwillens auf dem Gebiet politisch-weltanschaulicher Kampfführung begriff Heydrich zweifellos sich selbst und den von ihm geleiteten Apparat der Sicherheitspolizei und des SD. Die mobilen »Einsatzgruppen« der »Geheimen Staatspolizei und des SD-Reichsführers SS«, die unter dieser Bezeichnung[32] dann zum erstenmal in Zusammenhang mit der Annexion der Sudetengebiete in Erscheinung traten, waren als nicht-stationäre, mit ad-hoc-Aufträgen versehene Kommandos gleichsam die »Speerspitze« solchen rechtlich ungebundenen Führerwillens bei der Bekämpfung sogenannter Staats- und Volksfeinde.

Von »Einsatzgruppen« wird in erhalten gebliebenen, zeitlich korrespondierenden Dokumenten des Dritten Reiches erstmals gesprochen, nachdem Hitler (am 30. Mai 1938) seinen »unabänderlichen Entschluß« bekundet hatte, »die Tschechoslowakei in absehbarer Zeit durch eine militärische Aktion zu zerschlagen«[33]. Es handelt sich dabei, keineswegs zufällig, um Aufzeichnungen, die im Amt III (Auslandsnachrichtendienst) des »SD-Hauptamts« oder »Sicherheitshauptamts des Reichsführers SS« entstanden sind, d.h. der zentralen Befehlsstelle des damals noch ausschließlich zum Bereich der Partei, nicht des Staates gehörenden SD. Denn diese Formation der SS – die unter ihrem Leiter Heydrich schon bei dem Vorgehen gegen die SA-Führung am 30. Juni 1934 als ebenso zuverlässig wie bedenkenlos funktionierendes Instrument des Regimes erprobt worden war – hatte infolge der fortschreitenden nationalsozialistischen Durchdringung der staatlichen Polizeisparten[34] seitdem zwar an Eigenbedeutung verloren[35]; doch brachte der SD in seiner Doppelrolle als innen- und außenpolitisches Geheimdienst-Organ für die Erfüllung regime-typischer Sonderaufträge »außerhalb der gesetzlichen Grenzen« und völkerrechtlichen Normen im Rahmen der künftigen Expansionspolitik des Dritten Reiches die gewünschten Voraussetzungen mit. So wurden denn auch »für den Fall von Verwicklungen [sic] zwischen dem Deutschen Reich und der CSR«, wie es in dem Referentenentwurf des besagten Amtes II des SD-Hauptamtes heißt, Ende Juni 1938 Pläne für einen Einsatz des SD ausgearbeitet[36]. Danach sollte der SD den in die Tschechoslowakei einmarschierenden deutschen Truppen möglichst unmittelbar folgen und »analog seinen Aufgaben im Reich die Sicherung des politischen Lebens« sowie »aller für die Volkswirtschaft« bzw. »Kriegswirtschaft« im deutschen Interesse »notwendigen Betriebe« übernehmen. Wie bei den später im Kriege verwendeten Einsatzgruppen war bereits ein Zusammenwirken von Angehörigen des SD und solchen der Geheimen Staatspolizei im Rahmen der einzelnen »Einsatzstäbe« (unter einem »Zentraleinsatzstab« mit dem SS-Gruppenführer Heydrich an der Spitze) in Aussicht genommen. Die (diesseits der Reichsgrenze erfolgende) Vorbereitung der gemeinsamen Aktion sollte unter der Leitung der Gestapo, ihre Durchführung im erobert gedachten tschechoslowakischen Gebiet »unter der Leitung eines höheren SD-Führers« stehen[37]. Auf Grund des bei den SD-Oberabschnitten »vorhandenen Materials« sollte im SD-Hauptamt zunächst eine allgemeine »M-Kartei« aufgestellt, sollten ferner »zwei Ortskarteien für jeden Bezirk« der Tschechoslowakei angelegt werden, von denen eine für den dort zu errichtenden Einsatzstab bestimmt war. Worum es dabei ging, erhellt zur Genüge aus der Anregung des Sachbearbeiters, die Kartei »schon bei Anlage vom Referenten mit Vermerken wie: verhaften, auflösen, Amtsenthebungen, beobachten, beschlagnahmen, Polizeiaufsicht, Paßentzug usw. versehen« zu lassen. Die gedachten Aktionsgruppen sollten nach Möglichkeit nur militärisch ausgebildete Leute umfassen und (ähnlich wie dies später der Fall war) eine Einheit der SS-Verfügungstruppe oder der Totenkopfverbände als Waffenschutz erhalten[38].

Für die Aufstellung der besagten Formationen wurden in den folgenden Monaten der Sudetenkrise im SD-Hauptamt nähere Vorschläge ausgearbeitet, deren unterschiedliche Fassung z.T. auch die Schwankungen der internationalen Lage und die davon beeinflußten Erwägungen Hitlers widerspiegelt. Der erste Entwurf vom Juni 1938 sah alternativ für Böhmen, Mähren und »Mährisch-Schlesien«, oder für die gesamte Tschechoslowakei die Festlegung von »SD-Unterabschnitten« – mit einem »SD-Oberabschnitt« in Prag – vor[39]. Als dann gegen Mitte September Premierminister Chamberlain seine überraschende Vermittlung begonnen hatte, die ihn zunächst nach Berchtesgaden führte, wurden infolge der »inzwischen eingetretenen neuen Situation, die unter Umständen nur eine Abtretung der sudetendeutschen Gebiete durch die Tschechen eintreten läßt«[40], die für den »Einsatz der Geheimen Staatspolizei und des SD-RFSS« in Böhmen und Mähren vorgesehenen zwölf »Détachements« lediglich für eine Verwendung im Sudetenland bestimmt[41]. Aber auch die Verschärfung der Krise nach der zweiten Begegnung mit Chamberlain in Godesberg, bei der Hitler wiederum auf die sofortige gewaltsame Beseitigung der gesamten Tschechoslowakei ausging, zeichnete sich in einer Modifikation der entsprechenden Planung ab: Falls nämlich – wie man sich ausdrückte – »eine Gesamtlösung der CSR-Frage noch in Betracht kommen sollte«, wurde noch am 29. September 1938 (dem Tage der Münchener Konferenz!) vorgesehen, im Rahmen der aufgestellten »Einsatzgruppe Dresden« fünf und im Rahmen der »Einsatzgruppe Wien« zwei leitende Einsatzkommandos mit (insgesamt) 11 örtlichen Kommandos (»Détachements«) für das Gebiet »Böhmen-Mähren-Schlesien« zu bilden[42]. Die beiden »Einsatzgruppen« – hier erscheint diese Bezeichnung offenbar zum erstenmal –, unter Leitung von SS-Oberführer Oberregierungsrat Jost bzw. SS-Standartenführer Regierungsdirektor Dr. Stahlecker, sollten in Prag und Brünn je einen Haupteinsatzstab errichten. Stahlecker, Verwaltungsjurist, 1921 Pg., 1934 Leiter der Politischen Polizei Württembergs, später noch wiederholt in politisch-polizeilichen Stellungen verwendet, und Jost, Rechtsanwalt von Beruf, Pg. von 1927 und seit 1934 im SD, damals Chef des Auslandsnachrichtendienstes im Sicherheitshauptamt, werden uns wiederbegegnen als führende Funktionäre der Einsatzgruppe A in der Sowjetunion.

Wie aus einem Erlaß des Geheimen Staatspolizeiamts (Gestapa) in Berlin vom 5. Oktober 1938 hervorgeht, sind von diesem offenbar eigene »Einsatzkommandos der Geheimen Staatspolizei« in die »sudetendeutschen Gebiete« entsandt worden, um örtlich mehr oder weniger selbständig zu fungieren, wenn auch im organisatorischen Rahmen der beiden Einsatzgruppen[43]. Jedenfalls hatten die Führer jener Einsatzkommandos der Geheimen Staatspolizei »sich möglichst frühzeitig mit den Chefs der Einsatzgruppen in Verbindung zu setzen und diesen Tagesberichte über die Tätigkeit der Einsatzkommandos zu erstatten«[44]. Von dem Wortlaut seiner »Richtlinien« für ihre künftige Tätigkeit gab das Gestapa, zusammen mit jenem ergänzenden Erlaß vom 5.10., im Hinblick auf die demnächst anfallenden »Haftsachen« vor allem den wegen ihrer geographischen Nähe betroffenen Staatspolizei-Leitstellen Kenntnis, ferner »nachrichtlich« einigen weiteren beteiligten eigenen Dienststellen sowie auch dem Oberkommando der Wehrmacht[45]. Danach sollten die genannten Einsatzkommandos in den ihnen zugewiesenen Abschnitten im Prinzip »alle Aufgaben« wahrnehmen, die denen einer Stapostelle in ihrem Bezirk entsprachen, zunächst aber vordringlich durchführen:

die Sicherung der neuen Ordnung gegen jeden Angriff und jede Störung,

die Festnahme aller als reichsfeindlich bekannten Personen,

die Sicherstellung aller schriftlichen u.ä. Unterlagen der bisherigen Tätigkeit reichsfeindlicher Personen und Einrichtungen,

die Auflösung reichsfeindlicher oder zu reichsfeindlichen Zwecken benutzter Einrichtungen,

die Besetzung aller Diensträume der tschechischen Staatspolizei und Kriminalpolizei sowie aller für staatspolizeiliche und kriminalpolizeiliche Zwecke dienenden Einrichtungen (z.B. für Post- und Fernsprechüberwachung usw.).«

Was Festnahmen und Durchsuchungen anging, so sollten sie zum einen auf Grund der im Gestapa aufgestellten »Sonderfahndungsliste« erfolgen, zum anderen »auf Grund erstatteter Anzeigen«. Hierbei sollten zwar »einerseits keinesfalls Unschuldige unnötig schikaniert werden«, sollte andererseits aber »der sudetendeutschen Bevölkerung gezeigt werden, … daß die deutsche Polizei zielklar und kraftvoll durchgreift«. Die Urschrift des bei jeder Festnahme, Durchsuchung etc. auszufüllenden Formulars war sofort dem Gestapa zuzuleiten; die Festgenommenen waren »zunächst in geeigneten Hafträumen zu sammeln«, aber so schnell wie möglich der am leichtesten erreichbaren Staatspolizei-Leitstelle im Reich zuzuführen[46]. Vorsorglich wurde die für die Dauer der vorläufigen Festnahme geltende Frist von zehn Tagen bei Verhängung von »Schutzhaft« über Personen aus dem sudetendeutschen Gebiet auf vier Wochen verlängert. Übrigens dokumentierte sich am Schluß der »Richtlinien für die Einsatzkommandos der Geheimen Staatspolizei« nochmals die bestehende (freilich auch hier nicht näher charakterisierte) organisatorische Verbindung mit den »Einsatzgruppen« als einer Art Dachorganisation: denn Ziffer 8 enthielt die Weisung für deren Führer, ihrerseits »dem Chef der Sicherheitspolizei alle wichtigen Ereignisse auf dem schnellsten Wege zu melden und Tagesberichte zu erstatten, in denen die wesentlichen Meldungen der Einsatzkommandos [der Geheimen Staatspolizei] zusammengefaßt« würden.

Da weder diese Meldungen noch die Tagesberichte bislang vorliegen, sind wir über die Tätigkeit der Einsatzgruppen in den nach der Münchner Konferenz von der Tschechoslowakei abgetretenen Gebieten nur mangelhaft orientiert. Den Informationen des damaligen Leiters der Abwehrabteilung II, Major Groscurth, zufolge, der als Begleiter seines Chefs, Admiral Canaris, sofort das Sudetenland bereiste, begann »die Gestapo« bereits in den ersten Oktobertagen mit »umfangreichen Verhaftungen«, selbst von ihr mißliebigen Angehörigen der Sudetendeutschen Partei[47]. Genaue Unterlagen über den Umfang der Verhaftungen – allein im Bereich der Heeresgruppe 3 sollen sie bis zum 12. Oktober etwa 500 betragen haben und im »Friedländer Zipfel« bis zum 14. Oktober sogar über 2500 – konnte Groscurth jedoch auch in seiner nunmehrigen amtlichen Eigenschaft als Verbindungsoffizier des OKW (faktisch mehr: der Abwehr) zum neuernannten Reichskommissar Konrad Henlein »an keiner Stelle … erlangen«[48]. Henlein selbst bestritt Verhaftungen größeren Umfangs. Führende Leute seiner Partei, auch persönliche Gegner von ihm, seien nicht verhaftet worden; »nur mit der Verhaftung der [ihrer Einberufung zum Wehrdienst gefolgten und jetzt] aus der CSR zurückkehrenden Marxisten habe er sich einverstanden erklärt«[49]. Wie dem auch sei: es spricht für sich selbst, daß sogar Heydrich sich am 24. 12. 1938 veranlaßt sah, den zuständigen Gestapo-Leitstellen eine Überprüfung der Gründe der jeweiligen Festnahme zu befehlen, da nach den eingegangenen Meldungen eine Reihe von Häftlingen aus dem sudetendeutschen Gebiet, wie er schrieb.

»nur deswegen festgenommen sind, weil ihnen vorgeworfen wird, einer marxistischen Partei mit oder ohne Funktion angehört bzw. sich früher deutschfeindlich betätigt zu haben. In einzelnen Meldungen war der Grund noch unzulänglicher, z.B. ›Tscheche‹, in verschiedenen Fällen auch überhaupt nicht angegeben. Vielfach sind auch Festnahmen auf Grund von Beschuldigungen erfolgt, die sich bei Nachprüfungen als haltlos oder stark übertrieben herausstellten …«[50]

Angesichts eines befehlsmäßig weitgehend auf Denunziationen gestützten und auf propagandistischen Effekt abgestellten Festnahmeverfahrens konnte dieses Ergebnis nicht überraschen. Sagte es doch schon für einen einigermaßen kritischen Zeitungsleser genug, wenn am 10. Oktober 1938 der »Völkische Beobachter« – unter Andeutung auch der organisatorischen Umstände – stolz berichtete, daß »innerhalb der Sicherheitspolizei die Männer der Geheimen Staatspolizei in engster Zusammenarbeit mit den vorrückenden Wehrmachtsteilen sofort mit der Säuberung der befreiten Gebiete von marxistischen Volksverrätern und anderen Staatsfeinden begonnen« hätten. (Nebenbei: Die Schaffung einer »gesetzlichen« Grundlage für solche »Verwaltungsmaßnahmen« ließ bis zum 22. Oktober 1938 auf sich warten[51].)

Auch beim Einmarsch in die Rest-Tschechoslowakei am 15. März 1939 kamen »Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei« zur Verwendung. Jedenfalls bestanden sechs Tage später eine »Einsatzgruppe I Prag« mit vier Einsatzkommandos – in Budweis, Prag, Kolin und Pardubitz – und eine »Einsatzgruppe II Brünn« mit drei Einsatzkommandos – in Olmütz, Brünn und Zlin –, dazu ein »Sonderkommando Pilsen«[52]. Die Meldungen dieser Formationen sind jedoch offenbar nicht erhalten geblieben. Dem Jahresbericht des SD-Leitabschnitts Prag zufolge begannen sie ihre »vorbeugenden Maßnahmen« – um »politisch-weltanschaulich die Sicherung dieser neuen Räume … zu übernehmen«, wie Heydrich rückschauend das Vorgehen gegen potentielle Gegner umschrieb[53] – noch am Tage des Einmarschs mit einer Welle von Verhaftungen namentlich deutscher Emigranten und tschechischer Kommunisten. Ihre Zahl erreichte bereits in der ersten Woche rund 1600, stieg jedoch bald auf 4639, wovon 1288 länger in Haft blieben[54]. Organisatorisch waren 1938 im Sudetenland die Einsatzgruppen nach einiger Zeit zunächst offenbar durch einen (mit dieser Bezeichnung hinfort in besetzten Gebieten ernannten und mit »sachlichem Weisungsrecht« ausgestatteten) Befehlshaber der Sicherheitspolizei und einen SD-Führer ersetzt worden, sodann (wie im Reichsgebiet üblich) durch getrennte Gliederungen von Gestapo, Kripo und SD – mit einem Inspekteur der Sicherheitspolizei und einem besonderen SD-Führer. Im »Protektorat Böhmen und Mähren« hingegen wurden sie zunächst offenbar durch einen »SD-Führer und Befehlshaber der Sicherheitspolizei«[55], schließlich aber (nach Schaffung des Reichssicherheitshauptamts) durch einen »Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD« abgelöst[56]. Mit der durch die Verordnung vom 1. 9. 1939 erfolgten Regelung der Stellung der »Deutschen Sicherheitspolizei« im Protektorat[57] – deren Tätigkeit bis dahin (d.h. 5½ Monate lang) keinerlei gesetzliche Grundlage besaß[58] – wurde erstmals in einem nach den Begriffen des Regimes »fremdvölkischen« Gebiet (namentlich) der politischen Polizei eine betonte Sonderstellung im Rahmen der deutschen Verwaltung förmlich eingeräumt, nämlich dadurch, daß nicht nur die tschechischen Behörden des Protektorats, sondern auch die dem Reichsprotektor nachgeordneten deutschen Dienststellen den Weisungen der Staatspolizei-Leitstellen nachzukommen hatten, die Behörden des Protektorats darüber hinaus auch den Weisungen der übrigen Dienststellen der Gestapo in politischpolizeilichen Angelegenheiten. Damit war der offiziell zum »alleinigen Repräsentanten des Führers« erklärte[59] Reichsprotektor v.Neurath praktisch von der Leitung der Polizei ausgeschaltet, denn Karl Hermann Frank war ihm als »Staatssekretär beim Reichsprotektor« zwar »persönlich« unterstellt, jedoch als Höherer SS- und Polizeiführer bzw. »fachlich« – d.h. in seiner eigentlichen, polizeilichen Tätigkeit – dem Reichsführer SS Himmler! Und es sollte auch allein der Machtstellung und Aktionsfreiheit der Polizei dienen, wenn nach § 13 der genannten Verordnung »der Reichsprotektor … sowie der Reichsführer SS im Benehmen mit dem Reichsprotektor … die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung … erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten Grenzen« treffen durften (nur daß es, abweichend von den seinerzeit für Österreich und das Sudetenland ergangenen Verordnungen, jetzt nicht mehr hieß: »außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen«!)[60]. Im Sinne ihrer »Aufgabe, alle staats- und volks[!]feindlichen Bestrebungen im Gebiet des Protektorats Böhmen und Mähren zu erforschen und zu bekämpfen«[61], waren Sicherheitspolizei und SD in der Folgezeit ein Hauptinstrument der Terrorisierung des tschechischen Volkes, die mit den Prager Studentenunruhen vom Herbst 1939 verschärft einsetzte, nach der Ablösung Neuraths durch Heydrich im September 1941 mit einem monatelangen Ausnahmezustand und vielen Hunderten von standgerichtlichen Erschießungen und Erhängungen einen ersten Höhepunkt erreichte[62] und nach der Ermordung Heydrichs im folgenden Jahre in einem erneuten Ausnahmezustand – mit Sippenhaftung[63], über 1300 Hinrichtungen (namentlich von Angehörigen der Intelligenz) sowie der grauenvollen Vernichtung der Dörfer Lidice und Lezaky samt ihren Bewohnern – gipfelte[64], abgesehen von der Beteiligung der Sicherheitspolizei bei den Deportationen der Juden und der Errichtung des Ghettos Theresienstadt[65].

Mit der Betätigung eigenständiger polizeilicher Exekutivorgane in einem Territorium, welches – wie das Sudetenland im Oktober 1938 – gerade militärisch besetzt wurde, hatte sich aber auf Grund des traditionellen Anspruchs der Armee auf Ausübung der vollziehenden Gewalt (zumindest in einem »Operationsgebiet«) erstmals auch die Problematik eines Nebeneinander von Militär und mehr oder weniger unabhängiger Polizei geltend gemacht – und in der Zentrale wie vor Ort zu Reibungen geführt. Möglicherweise haben jedoch auch bereits Spannungen, die bei der Besetzung Österreichs zwischen dem (trotz des noch geltenden Reichsverteidigungsgesetzes von 1935 nur mit begrenzten Befugnissen ausgestatteten) Armeeoberkommando unter General v.Bock und den eingesetzten Polizeiorganen auftraten, dazu beigetragen, daß Hitler eine Revision dieses Gesetzes zum Nachteil der militärischen Seite vornahm[66]. Jedenfalls durfte nach dem neuen, während der Sudetenkrise erlassenen Gesetz vom 4. 9. 1938 der Oberbefehlshaber des Heeres die vollziehende Gewalt – nach der offiziellen Definition »die höchste Staatsgewalt, die ihre Grenze nur in dem Willen des Führers findet« – nur mehr in einem ausdrücklich als solches erklärten »Operationsgebiet« ausüben, dessen Umfang »der Oberste Befehlshaber der Wehrmacht«, d.h. Hitler, selbst bestimmte[67]. Beim »unblutigen« Einmarsch in das Sudetenland im Oktober 1938 (wie auch bei der kampflosen Beseitigung der Rest-Tschechoslowakei im März 1939) wurde dem ObdH, Generaloberst v.Brauchitsch, die Ausübung der vollziehenden Gewalt von Hitler übertragen. Doch hat es (nach den Informationen des erwähnten Majors Groscurth) 1938 »erheblicher Anstrengung bedurft«, um Hitler von einer Rücknahme des entsprechenden Befehls abzuhalten, die Himmler offenbar lebhaft betrieben hatte, nachdem ein Abwehroffizier leichtsinnigerweise geäußert haben soll, daß im Falle kriegerischer Verwicklungen die gesamte Gestapo dem Heer unterstellt würde. Es kam denn auch zu einer Mahnung des OKW an Brauchitsch, »unbedingt Frieden zu halten mit der Geheimen Staatspolizei und jegliche Zwischenfälle zu vermeiden, da sonst … die vollziehende Gewalt nicht noch einmal an die Armee übertragen werden würde«[68]. Die Heeresführung ließ daraufhin ihrerseits dem Oberbefehlshaber der einmarschierenden 8. Armee (bzw. des Heeres-Gruppenkommandos 3), General v.Bock – der wiederum[69] gewillt schien, von seinen Rechten energisch Gebrauch zu machen –, dringend nahelegen[70], die vollziehende Gewalt »nur sehr vorsichtig« zu gebrauchen, und veranlaßte ihn zu einem Empfang Heydrichs – bei dem man auf das Verhältnis Heer-Sicherheitspolizei zu sprechen gekommen sein dürfte.

Nachträglichen, aber übereinstimmenden Zeugnissen von maßgeblicher Seite zufolge sind die Einsatzgruppen von 1938 (anders als die vom März 1939) dem Heer nicht unterstellt worden[71], und die in den wenigen zeitgenössischen Dokumenten enthaltenen Indizien stehen damit nicht im Widerspruch. Selbst den im allgemeinen wohlinformierten und dem NS-Regime eher kritisch gegenüberstehenden höheren Offizieren der »Abwehr« waren die Einsatzgruppen als solche damals noch kein Begriff. Über die geplante Entsendung besonderer polizeilicher Einheiten in das zu besetzende Territorium aber haben sie offensichtlich doch manches erfahren, und das ließ nichts Gutes ahnen. Glaubte doch Canaris den Chef des OKW, General Keitel, am 27. September »eindringlich« auf die »Vorbereitungen Heydrichs zur Beseitigung der deutschen Kommunisten [eine nomenklatorische »Begrenzung«, die solche »Vorbereitungen« akzeptabler erscheinen lassen sollte?] im sudetendeutschen Gebiet« hinweisen zu sollen, »die mit unseren Mob[ilmachungs]vorbereitungen nicht übereinstimm[t]en«[72]. Andererseits hatte Canaris’ Mitarbeiter Groscurth schon am 20.9. gehört, daß das (aus Flüchtlingen gebildete und vorerst mit Stoßtruppunternehmungen jenseits der Grenze beauftragte) »Sudetendeutsche Freikorps« im Rücken der einmarschierenden Armee »aufräumen« solle, ja am 28.9. erfahren, daß es »auf Antrag Franks vom Führer drei Tage Jagdfreiheit auf alle mißliebigen Elemente erhalten« habe; doch sei die geplante Säuberungsaktion »jetzt in die Hand der [dem OKW, und zwar der »Abwehr«, unterstehenden] Geheimen Feldpolizei gelegt« worden[73]. In den offenbar nicht unerheblichen Auseinandersetzungen auf höchster Ebene über den ganzen Fragenkomplex, auf die auch der relativ fragmentarische Dokumentenbestand schließen läßt, konnten OKW und OKH hier vielleicht einen Positionsvorteil verzeichnen, wenn auch keinen bedeutsamen und dauerhaften[74]. Jedenfalls wurde wenig später mit der fadenscheinigen Zwecksetzung einer »Unterstützung der Geheimen Feldpolizei« auch »das Nachführen von Polizeikräften und von Geheimer Staatspolizei« – also namentlich der Einsatzgruppen – in das demnächst zu okkupierende Gebiet »begründet«[75]. Am gleichen 28.9. war von seiten des OKW »zur Klärung der Befehlsverhältnisse an der deutsch-tschechischen Grenze« noch entschieden ausgesprochen worden, daß alle dort eingesetzten Organe nunmehr dem Heer unterständen: »Ohne Wissen der Befehlsstellen des Heeres« dürften »keinerlei neue [!] Verbände der Polizei[76], des Zolls, der Partei usw. in das unmittelbare Grenzgebiet geschoben … werden«[77]. Es gibt denn auch zu denken, daß Hitler das Sudetendeutsche Freikorps – das nach den noch am 30.9. bekräftigten Anordnungen des OKW ab Einmarschbeginn dem Heer unterstehen sollte[78] – am Nachmittag dieses 30.9. plötzlich Himmler unterstellte![79] »Es steht demnach«, so erläuterte Keitel, offenbar selbst düpiert, der Heeresführung pflichtschuldig die überraschende Wende, »dem OKH als Truppe für den Einmarsch nicht unmittelbar zur Verfügung, sondern ist wie die übrigen Polizeikräfte im Benehmen mit Reichsführer SS für polizeiliche Aufgaben nachzuziehen.«[80] Zu einer Durchführung polizeilicher Aufgaben größeren Umfangs durch das Freikorps ist es indes offenbar nicht gekommen[81].

In unserem Zusammenhang von Interesse sind jedoch vor allem Passagen der zitierten Weisungen, welche die Vermutung nahelegen, daß zumindest eine grundsätzliche, wenn auch wohl recht allgemein gehaltene Abrede über die Zulassung »politisch-polizeilicher« Sonderformationen – worunter man militärischerseits vorerst noch, und ja nicht von ungefähr, »Gestapo« verstand – im Operationsgebiet zwischen OKW oder OKH einerseits und Himmler andererseits bereits getroffen oder Hitler zugesagt worden war. In einer grundlegenden Weisung des OKW an alle mit der »Besetzung sudetendeutschen Gebietes« befaßten zivilen und militärischen Stellen vom 30.9. enthielt der Passus über die Leitung der Verwaltung des besetzten Gebiets durch die Oberkommandos der eingesetzten Armeen (»in eigener Zuständigkeit«) nämlich die Einschränkung: »In Fragen polizeilicher Art ist der Reichsführer SS zu beteiligen.«[82] In einer von Keitel »i.A.« gezeichneten Weisung Hitlers selbst vom 30.9. hieß es in der Sache deutlicher, wenngleich relativ vorsichtig formuliert und mit euphemistischer Begründung: »Das Nachführen von Polizeikräften und von Geheimer Staatspolizei zur Unterstützung der Geheimen Feldpolizei in die besetzten Gebietsteile regelt Ob. d.H. nach Bedarf [?] und auf Anforderung [?] der Armee-Oberkommandos im Einvernehmen mit Reichsführer SS.«[83] Um einen erheblichen Grad präziser hat Hitler dann dem Wortlaut eines Befehls des OKH zufolge – der vom Heeresgruppenkommando 3, sicherlich sofort nach Erhalt, doch erst am 7. 10. 1938 weitergegeben wurde, also in dieser konkreten Form verhältnismäßig spät ergangen zu sein scheint – »über die Handhabung der vollziehenden Gewalt … seinen Willen … kundgetan«[84]. Auch jetzt noch war er dabei sichtlich bestrebt, naheliegende Bedenken und widerstrebende Gefühle der Militärs zu beschwichtigen. Ließ er doch einleitend bzw. abschließend erklären, daß die militärischen Maßnahmen »stets den Vorrang« hätten und daß »alle im Operationsgebiet eingesetzten Polizeikräfte … für die Durchführung der auf Grund vollziehender Gewalt vom Ob. d.H. (Heeresgruppenkommandos) getroffenen Anordnungen verantwortlich« seien: demgemäß habe »der Chef der Sicherheitspolizei die Geheime Staatspolizei angewiesen, Weisungen der militärischen Befehlshaber loyal zu befolgen«[85], und »von den Einsatzkommandos bzw. Détachements der Geheimen Staatspolizei gefordert, … gegenüber der Geheimen Feldpolizei und gegenüber allen anderen militärischen Stellen äußerstes kameradschaftliches Entgegenkommen und höchste Hilfsbereitschaft [zu] beweisen«. In den breiten Rahmen schöner Worte eingeschoben aber waren zwei Auflagen, die trotz aller Vorbehalte die militärischen Partner dieses Paktes jetzt und bei ähnlichen Gelegenheiten auch in Zukunft schwer belasten sollten. Die eine besagte, daß Zeit und Ort des Einsatzes von Polizeikräften nach Maßgabe des Fortschreitens der militärischen Besetzung durch die Oberbefehlshaber der Räumungsabschnitte »freizugeben« waren. Die andere, die erstmals – in noch verhaltener Formulierung – Himmler in einem der vollziehenden Gewalt des Heeres unterliegenden Gebiet Rechte einräumte, lautete wörtlich:

»Für die Ausführung rein politisch-polizeilicher Aufgaben im Operationsgebiet erteilt der Reichsführer SS seinen polizeilichen Dienststellen Anweisungen polizeilicher Art unter gleichzeitiger Benachrichtigung des Ob. d.H. bzw. der Oberbefehlshaber der Heeresgruppen.«[86]

Über die Betätigung der Einsatzgruppen im Operationsgebiet erfahren wir wenigstens mittelbar einiges aus den knappen, durchweg kritischen Meldungen und persönlichen Kommentaren namentlich ressortmäßig zuständiger Offiziere, die Major Groscurth, zusammen mit den eigenen höchst ungünstigen Eindrücken, in seinen privaten und dienstlichen Reiseberichten wiedergibt. Reibungen mit dem Heer als Träger der vollziehenden Gewalt hat es danach zweifellos verschiedentlich gegeben[87]. Zunächst einmal sind die Einsatzgruppen offensichtlich gleich mit den einrückenden Truppen im Sudetenland erschienen[88], und die beruhigend verklausulierte Bestimmung, derzufolge ihr »Nachführen« vom ObdH gemeinsam mit Himmler »nach Bedarf und auf Anforderung der AOKs« zu regeln war, dürfte Papier geblieben sein. Auch mit der Benachrichtigung der AOKs über die den Einsatzgruppen von ihrer Zentrale erteilten Aufträge hat es nach Ansicht der Kommandeure gehapert. Denn mindestens zwei Armeen sahen sich zu einer »Forderung« bzw. einem ausdrücklichen Befehl veranlaßt, Verhaftungen »nur mit Wissen« der örtlichen Kreisleitung der Sudetendeutschen Partei und des AOK vorzunehmen[89]. Immerhin scheuten sich demnach höhere Truppenführer noch nicht, auch in außermilitärischen Angelegenheiten Befehle zu erteilen, wozu sie sich in Anbetracht der herkömmlichen Vollmachten einer Besatzungsarmee berechtigt fühlen mochten und worin eine im Heer noch verbreitete Aversion gegen SS und Gestapo sie sicherlich bestärkte. Daß diese durch solche »Gegenweisungen« und »Schwierigkeiten«, die sie der Wehrmacht nicht vergaßen[90], in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit und »gewohnten« Tätigkeit wesentlich beeinträchtigt worden seien, wird man freilich nicht sagen können, zumal sich auch klarsehende und energische Offiziere von der Unklarheit der Befehlsverhältnisse und dem »Durcheinander des OKW und des OKH«[91] verwirren ließen. Was Hitler anging, so hatte er bei dieser erstmaligen größeren Einschaltung von Sicherheitspolizei und SD in den Bereich militärischer Exekutive eine Unterstellung der »Einsatzgruppen« unter das Heer wohl ebenso vermeiden zu sollen geglaubt wie eine brüskierende Betonung ihrer Unabhängigkeit. »Er wußte nur zu gut« – meinte Keitel etwas übertreibend in Nürnberg –, daß er dies »dem Heer nicht direkt zumuten konnte.«[92] Wahrscheinlich wollte Hitler jedoch mit seinem taktischen Vorgehen die Aktionsfreiheit der Einsatzgruppen den Militärs bereits als eine gegebene Tatsache erscheinen lassen. Von Erwägungen und Einwänden grundsätzlicher Art des ObdH v.Brauchitsch wissen wir nichts; den elegantesten Ausweg aus seiner Lage erblickte er offenbar darin, sich möglichst bald von dem Auftrag zur Ausübung der vollziehenden Gewalt entbinden zu lassen[93]. Stellte aber die Betätigung einer weitgehend eigenständigen politischen Polizei innerhalb der militärischen Exekutive schon bei einer »unblutigen« Besetzung eines Territoriums ein bedenkliches Novum dar, so mußte sie im Hinblick auf einen kommenden Krieg von einiger Dauer ein böses Omen bedeuten. Zwar nahm beim Einmarsch in Böhmen und Mähren die Heeresführung als Inhaber der vollziehenden Gewalt die Ausübung der polizeilichen Befugnisse als ihr alleiniges Recht in Anspruch. Die »Gestapo« sollte ausschließlich dem ObdH unterstehen, »der sie auf Vorschlag des Chefs der Zivilverwaltung [des jeweiligen Heeresgruppenkommandos] im Einvernehmen mit dem [betreffenden] Ic/AO den militärischen und Zivilverwaltungsstellen zum Einsatz zuweist«, wie es hieß[94]. Daß damit aber noch eine durchgreifende Verbesserung der Position des Heeres für eine Meisterung der – unausweichlich – machtpolitischen Problematik künftiger Besatzungsaufgaben, womöglich von anderer Größenordnung und sehr anderem »Programm«, erzielt worden war, muß trotz der Befriedigung der zuständigen Technokraten im OKH über den reibungslosen Ablauf der letzten Aktion zweifelhaft erscheinen. Selbst Keitel hat über die Entwicklung der Sondervollmachten der SS – aus der Rückschau – geurteilt: »Von der Besetzung der Sudetengebiete führt der Weg über Polen … in steiler Kurve in den russischen Raum.«[95]

II. Das erste große Operationsfeld im besetzten Polen, Herbst 1939

Tatsächlich sollten Vorgänge in und nach dem Polenfeldzug für die Rechtsverhältnisse und Aktionsmöglichkeiten der Einsatzgruppen des Rußlandfeldzuges von erheblicher Bedeutung werden. Der von Hitler am 1. September 1939 entfesselte Krieg gegen Polen gab den im Nationalsozialismus angelegten – über die im engeren Sinne politische Gegnerbekämpfung hinausgehenden – Tendenzen zu brutaler Ausschaltung »unerwünschter« völkisch-rassischer Gruppen einzigartige Möglichkeiten der Entfaltung. Die Aussicht auf Eroberung einer großen polnischen Landmasse machte diesen Feldzug für Hitler und zahlreiche auf die völkische Ostexpansion eingeschworene Nationalsozialisten nicht nur zu einem militärischen Unternehmen, sondern zu einem völkischen Weltanschauungskampf großen Ausmaßes. Und der Kriegszustand enthob die Machthaber weitgehend der bisherigen Notwendigkeit taktischer Rücksichten auf die Umwelt. In dem Maße der erzielten militärischen Erfolge bot er ihnen zugleich ein Feld unabsehbaren Umfangs für hemmungsloses Planen und Handeln.

Aus der historischen Rückschau mag es angesichts der unmenschlichen Behandlung des polnischen Volkes durch das nationalsozialistische Deutschland während des Zweiten Weltkriegs, der Diffamierung seiner Bürger und Soldaten durch die Propagandisten des Dritten Reiches und der jahrelang stereotyp wiederholten These von der »rassischen Minderwertigkeit« der Polen[96] naheliegen, den nach 1939 praktizierten Polenhaß des NS-Regimes auf grundsätzliche weltanschauliche Fixierungen zurückzuführen. In der Tat konnte Hitler bei der Eroberung und Besetzung Polens an jahrhundertealte Ressentiments aus preußisch-deutscher Geschichte gegenüber dem Nachbarvolk anknüpfen. Dennoch bestimmte ihn selbst von Hause aus keine seinem Judenhaß vergleichbare ideologisch festgelegte Einstellung gegenüber den Polen, deren Staatsführung unter Marschall Pilsudski er nach 1933 sogar offenen Respekt bekundet hatte. Erst als sich Polen Hitlers Ostraumplänen entzogen und mit den Westmächten paktiert hatte[97], faßte Hitler in abrupter Wendung bereits Ende März 1939 eine »Niederschlagung« Polens ins Auge, die es für die »nächsten Jahrzehnte als politischen Faktor« ausschalten und damit als Hindernis auf dem Wege seiner Raumpolitik beseitigen würde[98]. Eine weitere Steigerung der Entschlossenheit Hitlers, Polen nicht nur als Staat, sondern auch als Nation zu zerschlagen, scheint eingetreten zu sein, als Hitler im August 1939 infolge des Paktes mit Stalin sich gezwungen sah, seine Kolonisations- und Herrenrassenpolitik im Osten zunächst auf den polnischen Raum zu beschränken. Deutlich trat diese völkische Dekompositionspolitik, die auf die Beseitigung der polnischen Intelligenz- und Führungsschicht und die Versklavung der führerlosen niederen Volksschichten gerichtet war und zum Zweck der Germanisierung weiter Gebiete mit einem Deportations- und Umsiedlungsprogramm kombiniert wurde, im Verlauf des Feldzuges hervor; nicht verursacht, aber radikalisiert durch bestimmte Erfahrungen wie die des sogen. »Bromberger Blutsonntags«. Auch bei der Betrachtung der Einsatzgruppen in Polen wird man feststellen müssen, daß sich ihre Direktiven und deren Durchführung während des Feldzuges bzw. unmittelbar nach seinem Abschluß ständig verschärften. Im September/Oktober 1939 reifte in Hitlers Kopf vollends jenes zynische Programm heran, das er ein Jahr später – wie in einer Aktennotiz Martin Bormanns vom 2. Oktober 1940 festgehalten – mit den Worten umschrieb: »Für die Polen dürfe es nur einen Herren geben, und das sei der Deutsche; … daher seien alle Vertreter der polnischen Intelligenz umzubringen. Dies klinge hart, aber es sei nun einmal das Lebensgesetz.«[99]

Wie die Dinge sich unter der NS-Diktatur entwickelt hatten, hing es im Herbst 1939 fast nur noch von der Haltung des deutschen Heeres ab, ob die Machthaber für die Verfolgung dieses Zieles volle Aktionsfreiheit erlangten. Im Rahmen der nicht mehr nur machtpolitisch, sondern zugleich völkisch-weltanschaulich bestimmten Kriegführung gegen Polen kam den schon erprobten polizeilichen Sonderformationen im besetzten Gebiet besondere Bedeutung zu.

1. Aufstellung, Rekrutierung, Unterstellung und Berichterstattung der Einsatzgruppen

Unter dem Decknamen »Unternehmen Tannenberg« wurden für den Polenfeldzug – entsprechend der Aufstellung von fünf Armeen – ursprünglich fünf Einsatzgruppen gebildet und jeder Armee eine von ihnen zugeteilt. Zunächst nach ihren »Sammelplätzen« Wien, Oppeln, Breslau, Dramburg (Pommern) und Allenstein benannt, sind sie drei Tage nach Kriegsbeginn in der angegebenen Reihenfolge mit den römischen Ziffern von I–V bezeichnet worden[100]. Nachträglich kam speziell für die »Provinz Posen«[101] eine in Frankfurt/Oder aufgestellte »Einsatzgruppe VI« hinzu; sie überschritt die Grenze am 11. 9. 1939 und rückte tags darauf in die Stadt Posen ein[102]. Inzwischen war jedoch auf direkten Befehl Himmlers vom 3. 9. abends für das ostoberschlesische Industriegebiet noch eine »Einsatzgruppe z.b.V.« (gelegentlich auch »Allgemeine polizeiliche Einsatzgruppe z.b.V.« genannt[103]) gebildet worden, die zwar über ein sicherheitspolizeiliches Einsatzkommando von 350 Mann verfügte, aber zum größten Teil aus Ordnungspolizei bestand und von dem eigens zum »Sonderbefehlshaber der Polizei« ernannten SS-Obergruppenführer v.Woyrsch kommandiert wurde[104]. Wie ihre »Vorgänger« in der Tschechoslowakei führten auch die Einsatzgruppen des Polenfeldzugs (obwohl die Zusammenfassung der Spitzenämter von Sipo und SD durch Schaffung des Reichssicherheitshauptamts bevorstand) noch nicht (wie 1941) den Namen »Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD«, sondern hießen nur »Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei«, obwohl eine Reihe von aktiven SD-Leuten in ihnen Dienst taten und alle Angehörigen dieser Formationen die Felduniform der SS-Verfügungstruppe mit der SD-Raute am linken Ärmel trugen. Jede der Einsatzgruppen I–VI bestand aus zwei bis vier Einsatzkommandos von je 120– 150 Mann. Es gab im ganzen zunächst 14, spätestens ab 12. September 16 Einsatzkommandos[105] mit einer Gesamtstärke von etwa 2700 Mann[106] –, wobei neben dem aus Angehörigen der Danziger Gestapo nachträglich gebildeten »selbständigen Einsatzkommando 16« noch ein in Allenstein aufgestelltes, offenbar ebenfalls selbständiges »SD-Einsatzkommando Bromberg« bzw. »SD-Einsatzkommando 16« im Raum Bromberg-Graudenz-Thorn tätig wurde, ferner ein wesentlich aus Angehörigen der Danziger Polizei gebildetes »Einsatzkommando 18« im Raum von Gdingen[107].

Rekrutiert hat sich die Mannschaft der Einsatzgruppen des Polenfeldzugs aus dem gesamten damaligen Reichsgebiet, jedoch zum großen Teil aus den SS-Dienststellen der jeweiligen Landschaft, in welcher der Aufstellungsort der betreffenden Gruppe lag. Allerdings gab es bei der Einsatzgruppe I (Wien) ein ganzes Kommando aus München. Die Angehörigen der Einsatzgruppe z.b.V. kamen aus Sachsen, die der zuletzt gebildeten Einsatzgruppe VI (für die ehemalige Provinz Posen) aus den Provinzen Brandenburg und Grenzmark[108]. Von weit größerem Belang ist aber natürlich, daß die (aus dem ganzen Reich kommenden) Führer der aufgestellten Verbände – mochten sie auch inzwischen in anderen Dienstzweigen von Partei oder Staat leitende Funktionen übernommen haben[109] – wiederum in der Mehrzahl dem SD entstammten und durch seine Schule gegangen waren. Heydrich, der dieser Organisation in höherem Grade seinen Stempel aufgedrückt hatte als der Gestapo[110], hat (1936) ihre Aufgabe etwas hochtrabend dahin definiert, »nachrichten- und forschungsmäßig strategische Grundlagen für die Führung der Bewegung und damit des Staates zu liefern«, Himmler selbst (1937) den SD kurz »den großen weltanschaulichen Nachrichtendienst der Partei und letzten Endes auch des Staates« genannt[111]. Sicherlich war die gesteigerte Diktion dieser Erklärungen – die ja der aktiven (hauptamtlich tätigen) Equipe des SD jener Übergangsjahre galten – auch von dem Wunsch bestimmt, der »stillen« Arbeit dieser »Generalstabsoffiziere« ohne Namen vor einem größeren Kreise die »verdiente« Würdigung zuteil werden zu lassen[112]. Dies berührt aber nicht die Feststellung, daß im SD bereits eine über dem geistigen Niveau anderer SS-Formationen stehende Mannschaft gesammelt oder herangebildet worden war[113], deren Angehörige – ideologisch »ausgerichtet« und von der historischen Mission des Nationalsozialismus erfüllt – dem Heydrich und Himmler vorschwebenden Ideal eines den Verwaltungsaufgaben zwar durchaus gewachsenen, doch von der Mentalität des gesetzestreuen Beamten »freien« Polizeifunktionärs[114] entsprachen. In den Augen ihrer Führung, aber auch im eigenen Verständnis bedeutete dies, daß sie sich, unter Orientierung aller Wertmaßstäbe am eigenen Volk als dem höchsten Lebenswert[115] von – als formaljuristisch, bürokratisch, antiquiert und politisch instinktlos abgewerteten – Geboten elementarer Moral und Humanität hinreichend gelöst hatten, um ein fähiges Instrument für illegale Unternehmungen »großen« Stils im Sinne der »nationalen« Gesamtaufgabe abzugeben. In Gesamt- und Einzelaktionen »bewährt«[116], sollte eine Reihe der Ehemaligen und Aktiven des SD nach der doppelten »unblutigen« Generalprobe Sudetenland-Resttschechoslowakei nunmehr Führungsfunktionen bei der Erfüllung besonderer Aufträge im Rahmen der blutigen Niederwerfung des polnischen Staates und Volkes übernehmen.

Die den Einsatzgruppen des Polenfeldzugs gestellte Aufgabe war, wie den im August 1939 vom Chef der Sicherheitspolizei gegebenen »Richtlinien für den auswärtigen Einsatz der Sicherheitspolizei und des SD« und einem Schreiben der für Verwaltungsfragen zuständigen 6. Abteilung des Generalstabes vom 31. Juli 1939 zu entnehmen ist, offenbar nach Gesprächen zwischen Heydrich und Oberst Wagner (6. Abt./OKH) schon im Juli durch eine förmliche »Vereinbarung mit dem Oberkommando des Heeres festgelegt« und folgendermaßen definiert worden: »Bekämpfung aller reichs- und deutschfeindlichen Elemente in Feindesland rückwärts der fechtenden Truppe«[117]. Diese Formel, die in der Folgezeit in den einschlägigen Weisungen zuständiger Dienststellen der beiden Kontrahenten stereotyp wiederkehrt[118], ließ sich, je nach Bedarf, weit oder eng auslegen. Eher verharmlost wurde sie, wenn ihr die 8. Armee die Erläuterung gab: »Insbesondere Spionageabwehr, Festnahme von politisch unzuverlässigen Personen, Beschlagnahme von Waffen, Sicherstellung von abwehrpolizeilich wichtigen Unterlagen usw., Unterstützung der Ortskommandanturen bei der Erfassung von Flüchtlingen und Wehrpflichtigen.«[119] Sachlich treffender war dann schon die knappe Feststellung des Chefs der Sicherheitspolizei, daß die Einsatzgruppen »im wesentlichen die Aufgaben der Staatspolizeistellen im Reich« hätten[120] – obwohl auch dieser Vergleich nicht voll genügte. Bereits der nächste Absatz der neuen Richtlinien bestimmte, daß nicht nur »die in der [auch diesmal] ausgegebenen Fahndungsliste verzeichneten Personen« sowie »reichsdeutsche Emigranten« festzunehmen seien, sondern ebenso »Landeseinwohner [d.h.Polen], die sich den Maßnahmen der deutschen Amtsstellen widersetzen oder offensichtlich gewillt und auf Grund ihrer Stellung in der Lage« sein würden (!), »Unruhe zu stiften«.

Diese »ergänzenden« Anordnungen veranschaulichen beispielhaft die für die nationalsozialistischen Machthaber charakteristische Tendenz zu ständiger perfektionistischer Ausweitung und damit zugleich Pervertierung des sicherheitspolizeilichen Vorbeugungsprinzips[121], wie sie namentlich Heydrich im Zusammenhang mit Auftrag und Aktivität seiner Sicherheitspolizei in den besetzten Gebieten immer wieder vertrat[122].

Neu in den erwähnten »Richtlinien« vom August 1939, die mehr als sechs Schreibmaschinenseiten umfaßten, aber vieles von ihrem Vorläufer von 1938 wörtlich übernahmen, war außer den zusätzlichen Anordnungen zur »staatspolizeilichen Tätigkeit« vor allem eine Bestimmung, die eine einheitliche Organisation und Führung der Einsatzgruppen bezweckte: statt einer offenbar auch diesmal zunächst geplanten Bildung jeweils selbständiger Formationen von Sicherheitspolizei und von SD[123] sollten »alle« den Einsatzgruppen zugewiesenen SD-, Polizei- und SS-Angehörigen unabhängig von ihrer Dienststellen-Herkunft »einheitlich« den Führern der Einsatzgruppen und Einsatz-Kommandos unterstehen. Freilich enthielten die »Richtlinien« für jede Sparte besondere Weisungen. So sollten die eingesetzten (aktiven) SD-Angehörigen natürlich die spätere Auswertung des erbeuteten gegnerischen Materials sicherstellen, bei Beschlagnahmen und Festnahmen auf »ihren« Sachgebieten (Katholizismus, Judentum, Freimaurerei) beteiligt, doch »nur bei Gefahr im Verzuge zu Exekutivhandlungen herangezogen werden«. Sofort aber sollten sie – unter »Wiederaufnahme bestehender … Verbindungen speziell mit V-Männern innerhalb der deutschen Minderheiten [sic] bzw. bekannt zuverlässiger einheimischer Kreise« – mit Hilfe der vom SD vorbereiteten Karteien[124] und ergänzender »Sonderanweisungen des SD-Hauptamts«[125] – einen perfekt funktionierenden Nachrichtendienst aufbauen. Zu den Aufgaben der SD-Leute gehörte ferner die Unterrichtung des Chefs ihrer jeweiligen Einsatzgruppe über alle wichtigen nachrichtendienstlichen Vorgänge, und zwar »vor allem über Form und Wirkung der von Wehrmachtsdienststellen und Zivilbehörden getroffenen Anordnungen«: ein Auftrag, der charakteristisch war für die von der Führung mit ihrem Instrument »Einsatzgruppen« verknüpften Interessen und Tendenzen hinsichtlich der künftigen Besatzungspolitik! – Eine wichtige Bestimmung zur Dienststrafgewalt der Einsatzgruppenchefs, deren Kenntnis auch zur Lösung bekannter Streitfragen in einschlägigen Nachkriegsprozessen beitragen kann, enthielt erstmals Ziffer 12 der »Richtlinien«. Ihr zufolge konnte »der Führer der Einsatzgruppe« kleine Dienstvergehen zugleich disziplinarisch »durch Erteilung von Warnungen und Verweisen ahnden«. Bei »schweren, das Ansehen der Sicherheitspolizei schädigenden Dienstverfehlungen« war er berechtigt, gegen die Schuldigen »sofortige Maßnahmen zu ergreifen«, und durfte »in diesem Rahmen Schutzhaft verhängen«: daß diese Befugnis bei der Beschreibung der Dienststrafgewalt des Einsatzgruppenchefs besonders erwähnt wurde – mit der Auflage, ihre Anwendung jeweils »unverzüglich« der Zentrale zu melden –, demonstrierte zwar die relative Stärke seiner Position. Es gilt andererseits aber mit Recht als Beweis dafür, daß diese Vollmacht nicht von vornherein zur Strafgewalt des Kommandoführers gehörte, ihre Hervorhebung also auch die Grenze seiner Strafgewalt markierte und damit ein Recht, Angehörige seiner Einheit ohne Urteil zu »liquidieren«, implicite ausschloß[126].

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sollten die Einsatzgruppen bzw. Einsatzkommandos der kämpfenden Truppe »dichtauf folgen« und »mit den in vorderer Linie eingesetzten Generalkommandos« des Heeres eng zusammenarbeiten. Sie sollten sich daher alsbald bei diesen »melden« und waren ihrerseits »berechtigt, notfalls unmittelbare Verbindung mit den Kommandeuren aller … Einheiten« der betreffenden Armeekorps »bis einschließlich … selbständiger Bataillone aufzunehmen«[127]. Sämtliche Truppenteile waren »verpflichtet, Anforderungen der Einsatzkommandos, sobald es die taktische Lage erlaubt[e], weitgehendst nachzukommen«, ihnen die Benutzung heereseigener Nachrichtenmittel zu gestatten, für ihre Verpflegung und ärztliche Betreuung wie für die Instandsetzung ihrer Kraftfahrzeuge die militärischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und sie mit Treibstoff zu versorgen. Blieb die Durchführung abwehrpolizeilicher Aufgaben innerhalb der Truppe Sache der Geheimen Feldpolizei, so sollten die Einsatzgruppen alle sonstigen Spionage- und Sabotagefälle »nach Weisung des Ic/AO« (Abwehroffiziers) der jeweiligen Armee bearbeiten[128], zu dem ihre Einsatzgruppe einen »Verbindungsführer«[129] zu kommandieren hatte: damit wurde der Ic/AO der betreffenden Heereseinheit (jetzt wie später) der militärische Kontaktmann der Einsatzgruppen. Vom Chef der Sicherheitspolizei wiederum war diesen aufgegeben, die Ordnungspolizei »oder im Notfall die Wehrmacht« um Unterstützung zu bitten, wenn die eigenen Kräfte zur Erfüllung bestimmter Aufgaben nicht ausreichten. Doch sollte dann – so wurde bereits festgelegt – »die sachliche Leitung der Aktion bei der Sicherheitspolizei« liegen und nur das Kommando über die ordnungspolizeilichen oder militärischen Kräfte selbst bei deren Führern. Gleichzeitig waren die Einsatzgruppen angewiesen, mit den Kommandostellen von Heer und Polizei und insbesondere mit dem jeder Armee beigegebenen »Chef der Zivilverwaltung« – dem sie als Exekutivorgan dienen sollten[130] – »dauernde Verbindung aufrechtzuerhalten«[131].

Die wichtigste Veränderung ihrer Position – verglichen mit derjenigen beim Einmarsch ins Sudetenland – bestand nun fraglos darin, daß die Einsatzgruppen des Polenfeldzugs im Operationsgebiet dem Heer unterstellt wurden. »Gewarnt« durch die »Vorgänge« von 1938/39, so hat Keitel in Nürnberg erklärt, habe mit seiner »nachdrücklichen Unterstützung« Brauchitsch die ausschließliche Übertragung der vollziehenden Gewalt auf ihn selbst, den Oberbefehlshaber des Heeres, »bei Hitler durchgesetzt«[132]. Ein Handeln »in eigener Verantwortlichkeit«[133] sollte den Polizeiverbänden danach verwehrt sein: »Die Polizeigewalt«, so erklärte das OKH (Generalstab, 6. Abteilung) und nach ihm z.B. die 4. Armee (Oberquartiermeister), stehe »allein dem Armee-Oberbefehlshaber zu … Alle Polizeikräfte« hätten »demnach nach den Weisungen und im Sinne des Inhabers der vollziehenden Gewalt und der ihm verantwortlichen Persönlichkeiten (O. Qu. und C.d. Z.) zu arbeiten«[134]. Im Einklang hiermit erhielt der von jeder Einsatzgruppe zu ihrer zuständigen Armee kommandierte Verbindungsführer Weisungen nicht nur in Spionage- oder Sabotagefällen, sondern auch sonst im Rahmen der von militärischer Seite den Einsatzgruppen zugedachten Aufgabe der Sicherung des rückwärtigen Gebiets[135]. Er war zu seinem Teil für die Durchführung solcher Weisungen verantwortlich und berichtete – soweit dies nicht der Chef der Einsatzgruppe selber tat – der Armee über die Tätigkeit der Gruppe[136]. Das OKH war dabei grundsätzlich berechtigt, beispielsweise die Unterstellung einer Einsatzgruppe unter den Führer einer anderen zu verfügen oder die Zuteilung einer zweiten, organisatorisch selbständig bleibenden Gruppe zur gleichen Armee[137], wenn auch wohl im Einvernehmen mit dem Chef der Sicherheitspolizei[138]. Bedeutsamer war, daß die Heeresführung darauf bestand, die »Angehörigen der im Operationsgebiet eingesetzten Polizeiverbände, darunter auch die SS-Totenkopfverbände, … als Wehrmachtsgefolge anzusehen« und mithin auch der Wehrmachtgerichtsbarkeit zu unterwerfen[139]. Auch Heydrich hatte sich veranlaßt gesehen, in den erwähnten »Richtlinien«[140] »die Führer der Einsatzgruppen und Einsatzkommandos und ihre Verbindungsführer« für einen »reibungslosen Verkehr« mit den »Kommandostellen der Armee … persönlich verantwortlich« zu machen. Die Anordnungen über das Verhältnis der Sicherheitspolizei zur Wehrmacht seien »genauestens einzuhalten«, überhaupt die gesetzten Ziele »so zu erreichen«, daß »Beschwerden möglichst vermieden« würden.

Die Unterstellung der Einsatzgruppen unter das Heer hatte gleichwohl in der Praxis ihre sehr bestimmten Grenzen. Schon die in den erwähnten »Richtlinien« – gegenüber denen von 1938 – erweiterten Aufgaben hinsichtlich Festnahmen, Durchsuchungen usw. mußten faktisch den Handlungsspielraum der Einsatzgruppen in den »Routinesachen« verstärken[141]. Denn eine Kontrolle solcher Einzelakte, die vielfach kleine und kleinste Teilkommandos durchführten, war an sich schon schwierig und wurde natürlicherweise militärischerseits um so weniger angestrebt, je mehr ein verständliches Sicherheitsbedürfnis der rasch vorrückenden Truppe das Gefühl einer Interessengemeinschaft mit diesen Kommandos hervorrief, zumal für heereseigene Polizeikräfte längst nicht genügend vorgesorgt worden war[142]. Bemühte sich doch die Heeresführung noch in der ersten Feldzugswoche um Unterstützung durch die Ordnungspolizei zwecks Bildung einer »Polizeiwalze hinter [den] Armeen«[143]. Das Mißtrauen des OKH gegen die SS aber fand seine Grenze in dem auch von ihm bejahten Prinzip eines »energischen« Vorgehens gegen die als besonders deutschfeindlich betrachteten »polnischen Elemente«. So war es bezeichnend, daß Oberst Wagner nach einer Besprechung vom 29. August[144] mit Dr. Best und »dem berüchtigten Chef des SD, Heydrich«, vermerkte: »beides etwas undurchdringliche Typen, Heydrich besonders unsympathisch«, dann jedoch hinzufügte: »Wir kamen schnell überein.« Worum es dabei u.a. gegangen war, berichtete er am Abend dem Generalstabschef Halder: »Nach A-1 Kartei« des SD sollten in Polen als »erste Rate« 10000, als »zweite Rate« 20000 Festnahmen erfolgen, jeweils mit der Endstation »Konzentrationslager«, was den Generalstabschef denn doch veranlaßte, gegenüber dem Verbindungsoffizier (des OKH) zu Göring »Bedenken gegen beabsichtigte Maßnahmen Himmlers« zu äußern[145], ohne daß dies freilich erkennbare Konsequenzen hatte. Im übrigen waren die Einsatzgruppen infolge des raschen Vormarschs der Truppe vielfach in der Lage, ja in ihrer Eigenschaft als Hilfsorgan der CdZs auch berechtigt, erste verwaltungsmäßige Anordnungen (z.B. bezüglich Waffenabgabe, Ausgehbeschränkungen, Ausweiszwang, Meldepflicht, Arbeitsaufnahme polnischer Behörden, Ladenschluß, Preisstopp, Wechselkurs) von sich aus zu erlassen[146]. Auf solche »normative Kraft des Faktischen« konnte Heydrich weitgehend vertrauen, wenn er formell in die Unterstellung der Einsatzgruppen unter die Wehrmacht einwilligen mußte.

 

Die amtlichen Berichte, die die Einsatzgruppen über ihre Tätigkeit verfaßten, vermitteln jedenfalls den Eindruck starker Selbständigkeit. Diese Berichte liegen uns in ihrer großen Mehrzahl – analog den Berichten der Einsatzgruppen des Rußlandfeldzuges – in einer Zusammenfassung vor, die im Geheimen Staatspolizeiamt vom »Sonderreferat vom Dienst« für das »Unternehmen Tannenberg« hergestellt wurde[147]. Bis zum 22. September 1939 geschah dies in jeweils zwei »Tagesberichten«, d.h. zweimal täglich, auf Grund der bis 8.00 bzw. bis 20.00 Uhr eingegangenen (Original-) Meldungen, danach täglich einmal auf Grund der Eingänge bis 12.00 Uhr. Die überlieferte Sammlung beginnt erst mit dem 6. September – obwohl die in aller Regel unmittelbar hinter der Wehrmacht und vor den Stäben der Einsatzgruppen in Polen eingerückten Einsatzkommandos auch bereits vor diesem Zeitpunkt berichtet haben dürften –, und sie endet bereits am 5. Oktober[148], obwohl die Einsatzgruppen erst im November 1939