Hobby-Winzer - Gerd Ulrich - E-Book

Hobby-Winzer E-Book

Gerd Ulrich

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Beschreibung

Weinberge sind altes Kulturgut und prägen die Landschaft. Reben im Garten können ebenfalls gestalterisch genutzt werden. Dieses Werk gibt Antworten auf Fragen rund um den Anbau von Reben und die Traubenverwertung. Die Autoren erklären Standortansprüche der Rebe, geben Ratschläge zur Sortenwahl, stellen die Erziehung und Unterstützung dar, geben Anleitung zur Bodenpflege, beschreiben den nötigen Rebschutz und zeigen, wie sortentypische Weine hergestellt werden können. Ein praktischer Leitfaden für Hobby-Winzer und Winzer im Nebenerwerb.

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Seitenzahl: 224

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Gerd Ulrich | Frank Förster

Hobby-Winzer

Von Anbau und Pflege bis zum Wein

5., aktualisierte Auflage

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen für den Weinbau

Kulturgeschichte und Gesetze

Winzer und Landeskultur

Wichtige Gesetze

Standortansprüche der Rebe

Klimaansprüche

Bodenansprüche

Lage des Weinbergs

Abschätzung der Eignung von Flächen für den Weinbau

Vom Roden bis zum Pflanzen

Umtriebszeiten

Rodung

Bodenuntersuchung

Vorratsdüngung

Bodenverbesserung

Bodenlockerung

Nutzung der Brachezeit

Pflanzabstände

Auszeilen

Sorten, Unterlagen und Erziehung

Sorten- und Unterlagenwahl

Pfropfrebe oder Wurzelrebe?

Auswahl der Unterlage

Auswahl der Rebsorte

Mehltautolerante Sorten

Mehltautolerante Tafeltrauben

Vinifera-Keltersorten

Vinifera-Tafeltrauben

Alte aussterbende Sorten

Standortveredlung

Pflanzung und Pflege im Pflanzjahr

Das Pflanzen

Pflege im Pflanzjahr

Moderne Rebanlagen und Erziehungsmethoden

Standweiten und Erziehungsmethoden

Ertrag, Güte und Stockbelastung

Materialien für die Unterstützung

Bau der Unterstützung

Freistehende Spaliere

Reben im Gewächshaus

Reben im Kübel

Formierung und Pflege ab dem zweiten Standjahr

Bau des Rebstocks

Einfluss der Erziehung und des Rebschnitts auf das Triebwachstum

Wechselseitige Hemmung zwischen den Rebaugen

Rebschnitt und Stockarbeiten

Formierung

Biegen und Binden

Laubarbeiten

Besondere Schnittmaßnahmen

Bodenpflege und Rebschutz

Bodenpflege und Düngung

Bedingungen für gesunden Boden

Mechanische Bodenpflege

Biologische Bodenpflege

Chemische Bodenpflege

Mineralische Düngung

Rebschutz

Praxis des Rebschutzes

Vorbeugender Rebschutz

Biologischer Rebschutz

Gesetzlicher Rebschutz

Mechanischer Rebschutz

Chemischer Rebschutz

Bedeutende Krankheiten und Schädlinge

Gelegenheitsschädlinge

Vögel und Wespen

Frostschutz

Praktische Hinweise für die Berechnung der Aufwandmengen an Pflanzenschutzmittel im Weinbau

Von den Trauben bis zum Wein

Reife, Lese und Verwertung

Reife und Reifebestimmung

Tafeltraubenlese

Keltertraubenlese und Mostherstellung

Mostbehandlung

Gärung

Ausbau des Weines

Abfüllen und Konfektionieren

Lagerung

Von der Weinprobe

Die Weinsprache

Service

Literaturverzeichnis

Bezugsquellen

Die Autoren

Impressum

Vorwort zur fünften, überarbeiteten Auflage

Seit dem Erscheinen der ersten Auflage 1995 sind 24 Jahre ins Land gegangen. Dass die fünfte Auflage erscheint, beweist den Bedarf eines solchen Buches für den Hobby- und Nebenerwerbswinzer, der sein Hobby an der Grenze zwischen dem Erwerbswinzer und der Selbstversorgung, sei es im Weinbaugebiet oder außerhalb der Anbaugebiete, betreibt.

In diesen 24 Jahren rückte die Sortenproblematik, insbesondere bei den Tafeltrauben, aber auch bei den Keltersorten in den fachlichen Vordergrund. Der Klimawandel macht Überlegungen zur Anbautechnik und zum Rebschutz nötig. Der Hobby-Winzer möchte einige Vorzeigetrauben aus eigenem Anbau vorweisen können. Das Sortiment empfohlener Tafeltraubensorten ändert sich jährlich; Empfehlungen fallen selbst den Spezialisten schwer. Für Tafeltrauben kommen vor allem nur noch PIWIS (pilzwiderstandsfähige Rebsorten) in Frage.

Der Hobby-Winzer muss gesetzliche Festlegungen kennen, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Einige staatlicherseits durchgesetzte Rodungen beweisen dies. Tafeltrauben dürfen nicht erwerbsmäßig zu Wein verarbeitet werden. Dem Hobby-Winzer bleibt dies für den Eigenverbrauch unbenommen. Der Winzer im Nebenerwerb ist gut beraten, sich strikt an die gegebenen Gesetze, Durchführungsverordnungen und Richtlinien zu halten.

Gerd Ulrich / SeußlitzFrank Förster / Radebeul Januar 2019

Voraussetzungen für den Weinbau

Kulturgeschichte und Gesetze

Die deutschen Winzer betreiben ihren Weinbau an der klimatischen Anbaugrenze. Der erwerbsmäßige Weinbau erreicht in Deutschland den 51. Breitengrad. In manchen Jahren genügen jedoch die klimatischen Bedingungen nicht zur Vollreife. Daher müssen Traubenliebhaber außerhalb der Anbaugebiete ganz besonders auf die günstigsten Standorte achten und sollten nur früh reifende Sorten pflanzen.

Rebflächen sind wichtige Rückzugsgebiete für südliche Pflanzen und Tiere, die erhalten werden müssen. Der Biotop Weinberg muss mit der Landschaft vernetzt bleiben. Bei keiner anderen Nutzpflanze gibt es diese harmonische Symbiose von Landschaft, Architektur und Kulturpflanze. Ihre Erhaltung besitzt hohen landeskulturellen und Erholungswert. Für die kleinen Anbaugebiete mit nicht geschlossenem Rebareal sind Nebenerwerbs- und Hobby-Winzer vermutlich die wichtigsten Kräfte, die diese Gebiete auch in Zukunft erhalten. Sie bewahren alte Sorten und Anbaumethoden. Darin liegt zwar einerseits eine Gefahr, andererseits aber auch eine Chance, denn alte Sorten sind wichtige Genreserven.

Hobby-Winzer können aber auch mit der Rebflurbereinigung konfrontiert werden. Diese gemeinschaftliche Maßnahme wird zum großen Teil vom Staat und zum kleineren Teil vom Winzer finanziert.

Für den nebenerwerblichen Hobby-Winzer in terrassierten Steillagen ist der Erhalt der landschaftsprägenden Trockenmauern eine wichtige Voraussetzung für sein Hobby. Trockenmauerbau wurde früher vom Winzer in arbeitsarmer Zeit als Facharbeit geleistet. Beim Eigenbau sind bestimmte Regeln einzuhalten. Der sorgfältigen Ausführung der Treppen kommt auch aus Arbeitsschutzgründen große Bedeutung zu. Mit dieser Arbeit leistet der Winzer einen hohen landeskulturellen Beitrag, der meist sogar vom Land gefördert wird.

Die Probleme der Landeskultur berühren prinzipiell auch den Spalierweinbauer. Man denke an die in bestimmten Fällen vorgeschriebene Gestaltung von Vorgärten oder an Traubenspaliere, welche die Sicht zum Nachbarn behindern.

Die Bürokratie hat jedoch auch vor dem Weinbau nicht Halt gemacht. Die gesetzlichen Regelungen werden innerhalb der EG durch die großen Weinbauländer stark geprägt. Deutschland besitzt das umfangreichste und strengste Weingesetz.

Winzer und Landeskultur

Deutschland liegt an der Anbaugrenze

In Deutschland erreicht der Weinbau seine Anbaugrenze, denn an Ahr, Elbe, Saale und Unstrut wird der 51. Breitengrad bereits überschritten. In diesen Gebieten profitiert der Weinbau wahrscheinlich von der vermuteten Erderwärmung, sodass auch hier akzeptable Weinqualitäten heranreifen.

Die römische Kolonisation vor 2000 Jahren brachte den Germanen die Rebe. Wein war in römischer Zeit und im Mittelalter wichtiges Handelsgut und Volksgetränk. Die Klimaanforderungen Wärme, Strahlung, Niederschläge, Sonnenschein- und Vegetationsdauer geboten den Anbau auf den klimabevorzugten Süd-, Südwest- und Südosthängen. Dies führte zu umfangreichen Waldrodungen vor allem durch die Klöster. In extremen Steillagen wurden Terrassen notwendig. Auf diese Weise entstanden im Mittelalter die landschaftlich reizvollen Weinbaulandschaften an Rhein, Mosel, Main, Neckar, Elbe und anderswo.

Terrassenweinberge sind Nutz- und Kulturlandschaft zugleich. Durch die Verwendung anstehenden Gesteines entstanden harmonische Kulturlandschaften. Granit, Kalkstein, Schiefer, Porphyr und andere Gesteine haben dabei besondere Bedeutung. Trockenmauerwerk ist auch heute noch das statisch, klimatisch, wasserbautechnisch und architektonisch beste Verfahren – allerdings auch das komplizierteste und teuerste. Um den hohen ästhetischen Wert mit modernen Technologien zu verknüpfen, werden zunehmend mit Kränen Trockenmauern aus Drahtsteinkörben (Gabionen) gesetzt.

Trockenmauern

Durch Schlusssteine mit eingemeißelten Jahreszahlen ist bekannt, dass Trockenmauern bei richtiger Bauweise Jahrhunderte überdauern. Manche Mauer steht bereits seit dem 17. oder 18. Jahrhundert.

Trockenmauern beweisen das Können unserer Vorfahren und sind als Volksarchitektur schützenswerte und -pflichtige Bau- und Naturdenkmäler. Das gilt auch für die zweihäuptig in Trockenmauerwerk gesetzten Begrenzungs- und Umfassungsmauern um die Weinberge.

In Steillagenweinbaugebieten gehört das Setzen von Trockenmauern zu den Facharbeiten des Winzers. Trockenmauern sind Schwergewichtsmauern. Sie nehmen durch ihr Eigengewicht die Schubkräfte des Hanges auf. Sie werden nur einhäuptig gesetzt. Das heißt, nur die Schauseite wird regelgerecht mit Läufern, Bindern und Zwickern optisch „glatt“ versetzt. Die Innenseite wird mit Packlager gepackt (nicht geschüttet), um über Jahrzehnte, ja Jahrhunderte das Eintragen der Feinerde zu verringern. Völlig verhindern lässt es sich allerdings nicht.

Da wir die Trockenmauern von unseren Vorvätern geerbt haben, wird der Hobby-Winzer häufig mit eingestürzten Mauern konfrontiert. Dabei ist zwischen Kronen- und Grundbruch zu unterscheiden. Die Übergänge sind fließend. Meist sind durch jahrzehntelange Bearbeitung und Erosion die Fundamente freigelegt worden, sodass sie keine Schubkräfte aufnehmen können. Eingetragene Erde, Wasser und Eis sowie Verwitterung der Steine (beginnend bei den Zwickern) lockern außerdem das Gefüge. Dieser Jahrzehnte andauernde Prozess führt schließlich zum Einsturz. Starkniederschläge mit Auflösung des inneren Gefüges der dahinterliegenden Erdmassen führen unter Umständen zu dramatischen Ereignissen.

Alle Bodenbearbeitungsmaßnahmen, die die Erosion fördern, sind daher weitgehend zu unterbinden. Am gefährlichsten ist offener, frisch bearbeiteter Boden im Hochsommer. Die im modernen Weinbau vorherrschende Dauer- oder Teilzeitbegrünung dient damit indirekt auch der Stabilisierung der Trockenmauern.

Was aber tun, wenn es doch zum Einsturz gekommen ist? Da jeder Boden seinen natürlichen Schüttwinkel besitzt, rutschen Erde und Steine ständig nach. Deshalb sollte ein Einbruch so schnell als möglich behoben werden. Am besten ist dafür natürlich die vegetationslose Zeit geeignet. Da für die Bruchberäumung Platz benötigt wird, kann in dieser Zeit die Unterstützung beseitigt und die Rebstöcke können bei Bedarf umgelegt und abgedeckt werden.

Bei der Bruchberäumung ist auf nachrutschende Steine und Erde zu achten. Man sortiere die Steine nach der Größe und der Art (Binder und Läufer sowie Packlager) und trenne das Erdreich. Da sich bei den Bruchrändern das Mauergefüge gelockert hat, müssen die Ränder vorsichtig abgebrochen werden. Achtung: Ein Einbruch wird immer größer als er war! Das Ausheben des Fundamentes erfordert besondere Sorgfalt. Am vorteilhaftesten steht eine Trockenmauer auf gewachsenem Fels. Das lässt sich aber selten realisieren. Der Fels oder der gewachsene Boden muss gegen die Hangrichtung 2 % Gefälle aufweisen und der Fundamentboden eine natürliche Packung besitzen. Ein Fundament darf nicht in frisch aufgeschüttetem Boden gebaut werden. Die Folge wären Setzungen, die zum neuerlichen Einsturz führen können.

Jeder, der sich einmal an einer Trockenmauer versucht hat, weiß, dass die verbliebenen Steine nur zu etwa zwei Drittel für den Neuaufbau reichen. Man beschaffe sich also rechtzeitig genügend Ersatz.

Eine Höhe von 3,00 m sollte bei Trockenmauern nur ausnahmsweise überschritten werden. Wenn die Standortverhältnisse es gebieten, sind zusätzliche trocken gesetzte, sich nach oben verjüngende Pfeiler (bis in zwei Drittel der Mauerhöhe reichende Stützen) erforderlich.

Die Fundamenttiefe ergibt sich aus den Standortverhältnissen. Bei Mauern mit mehr als 1,50 m Höhe muss sie mindestens 0,50 m betragen. Die Mauern erhalten gegen den Berg einen „Anlauf“ von 9 bis 12 cm pro Meter Höhe.

Da die Stabilität der Mauer auf der Reibung der Steine untereinander beruht, müssen die Steine mindestens drei Auflagepunkte besitzen. Das gilt für alle Steine in der Mauer.

Selbst der schwer spaltbare Granit besitzt ein „Gesicht“, wie der Winzer sagt. Das „Gesicht“ wird für die Schauseite der Mauer verwendet. Notfalls wird es mit zwei richtig gehärteten Fäusteln und der Kimme geschlagen. Den Könner beim Mauerbau erkennt man allerdings an der seltenen Verwendung der Fäustel. Er sieht im Steinhaufen, welcher Stein wohin passt. Die Auflagepunkte können notfalls auch mit „Zwickern“, das sind kleine Steinkeile, geschaffen werden.

Konstruktionsprinzipien einer Trockenmauer.

Läufer und Binder müssen sich in der Mauer regelmäßig abwechseln. Binder stellen die Verbindung zum Packlager her. Auch die gepackten Steine müssen drei Auflagepunkte erhalten. Packlager darf nicht mit Erde verfüllt werden, weil es durch Wasser und Eistrieb die Mauer zum Einsturz bringen kann.

Terrassentreppen sind sehr sorgfältig anzulegen. Meistens werden sie parallel zur Mauer ausgeführt, was die Statik zusätzlich erhöht. Bei höheren Mauern ist ein Handlauf vorzusehen. Die Stufenbildung ergibt sich aus der Schrittlänge. Auftritt plus Steigung soll etwa 64 cm betragen. Wird das eingehalten, beeinträchtigen Unterschiede die Bequemlichkeit und Sicherheit beim Begehen der Treppe nicht. Die günstigste Stufenhöhe beträgt 17 bis 19 cm. Die Breite der Treppen sollte 70 cm nicht unterschreiten. Weinbergstreppen bleiben jedoch „Einbahntreppen“.

Im rechten Winkel in den Berg verlaufende Treppen sollten so ausgeführt werden, dass sie als Wasserstaffel das Wasser von Starkniederschlägen gefahrlos aufnehmen können. Die Mauerecken müssen durch besonders lange Binder und Läufer besonders sorgfältig verzahnt werden, da sie statisch sehr empfindlich sind.

Die Mauerkronen sind ausbruchgefährdet und werden begrünt. Zwischen Krone und Abdeckerde fügt man eine Lage wasserdurchlässigen Vlies, der in jedem Gartencenter erhältlich ist, ein, um das allmähliche Einwandern der Erde von oben zu verhindern.

Das Setzen von Trockenmauern gehört zu den anspruchsvollen Arbeiten des Winzers.

Mit der Zeit bildet sich ein regelrechter Trockenmauerbiotop mit Mauerpfeffer, Donnerwurz und anderen trockenheitsverträglichen Pflanzen. Das Aufbringen von Ortbeton als Abschluss ist ebenfalls möglich, aber unschön.

Die Begrünung ist regelmäßig zu mulchen. Sie sichert die Begehbarkeit der Terrasse. Aus arbeitsschutztechnischen Gründen beträgt der Abstand zwischen Mauerkante und der ersten Reihe mindestens 1,00 m.

Geländer wären vorteilhaft, sind aber unüblich und wirken unschön. Selbst in den steilsten Weinbergslagen kommt man ohne sie aus.

Rebflächen als Rückzugsgebiete seltener Pflanzen und Tiere

Viele Pflanzen und Tiere finden auf den weinbaulich genutzten Südhängen ihre nördlichste Verbreitung. Trockenmauern bilden sogar einen eigenen Biotop. Da der Hobby-Winzer meist nicht flurbereinigte Flächen bewirtschaftet, trägt er für den Artenschutz besondere Verantwortung, denn die flurbereinigten, ausgeräumten Rebflächen bieten vielen Arten keinen Lebensraum mehr. Gerade die Vernetzung der Biotope Rebland, Trockenmauer, Hecke, Gebüsch und eventuell angrenzender Wald schafft landschaftliche Vielfalt und sichert gefährdeten Arten das Überleben.

Weinberge sind Lebensräume von Tieren, wie Smaragdeidechse, Zippammer, Apollofalter, Schwalbenschwanz, Ödlandschnecke und Spanische Fliege, und ebenso von Pflanzen, wie Weinbergstulpe, Milchstern, Mauerpfeffer, Purpurknabenkraut, Bocksriemenzunge, Graslilie und viele andere. Sie können sogar vom Winzer wieder angesiedelt werden. Damit hat er arterhaltende Verantwortung und sollte diese mit Freude tragen.

Landschaft, Architektur und Weinbau

Wohl bei keiner Kulturpflanze hat der Mensch eine so glückliche Symbiose zwischen Landschaft, Architektur und Kulturpflanze geschaffen wie bei den Reben. Die Ursache liegt in der Stellung des Weines in der Religion, in der Gesellschaft, in seiner Bedeutung für die Wirtschaft und den Handel im Mittelalter und in der damit verbundenen gesellschaftlichen Stellung der Weinbergsbesitzer.

Die künstlich aufgeschütteten, verglasten Weinbergsterrassen des Preußenkönigs Friedrich der Große im Potsdamer Sommerschloss Sanssouci sind beredtes Zeugnis für die gesellschaftliche Stellung der Rebe in Verbindung mit der Architektur. Sie wird häufig selbst Architektur und wirkt landschaftsgestaltend.

Es darf allerdings nicht verschwiegen werden, dass repräsentative Wohnhäuser im Weinberg, Kelterhäuser oder schlichte Weinbergsgerätehäuser Besitztum des reichen Bürgers waren. Selten haben sich schlichte Gerätehäuser des Weinbauern erhalten. Zumeist handelte es sich dabei um in den Berg gegrabene Unterstellmöglichkeiten für Unwetter fernab der eigenen Behausung. Sie müssen aber genauso sorgsam gehütet werden.

Ebenso schützenswert sind die zweihäuptigen trocken gesetzten Einfriedungsmauern, die „Vermachungen“, wie sie früher genannt wurden. Sie prägen besonders in kleingliedrigen Anbaugebieten das Landschaftsbild.

Wärmeliebende südeuropäische Pflanzen und Tiere begleiten die Rebe in nördliche Gefilde auf die Terrassen.

Im Barock diente die mit Reben bepflanzte Terrasse als Bindeglied zwischen der ungestalteten Natur – meist Wald – und der barock gestalteten Natur – dem Park. In solchen Fällen wurden Reben aus gestalterischen Gründen sogar auf den Nordhang gepflanzt. Das Barockensemble Schloss – Kirche – Park – Weinberg in Dresden-Pillnitz ist dafür ein markantes Zeugnis. Auf dem Süd- und Nordhang können zusätzliche Lusthäuschen die Weinberge bekrönen. So binden sie beispielsweise das Schlossensemble in Seußlitz (bei Meißen) harmonisch in die Elblandschaft ein.

Noch repräsentativer zeigt sich das „Weinbergschlösschen“ Hoflößnitz (in Radebeul/Sa. gelegen), welches in der Mitte des 17. Jahrhunderts entstand. Es befindet sich unterhalb des „Goldenen Wagen“ inmitten und am Fuße der nach „Moselart“ steil aufgetürmten Weinbergsterrassen an der Elbe. Dieser Hoflößnitzer „Goldene Wagen“ ist noch heute die repräsentativste Weinbergslage Sachsens.

Weitere Beispiele ließen sich aus allen deutschen Anbaugebieten in großer Zahl anführen.

Landschaft, Architektur, Trockenmauer und Rebe bilden die Symbiose eines gesunden Lebensraumes.

Nutzung kleinflächiger Landschaftsformen

Gerade die Hobby-Winzer sind in der Lage, Rebflächen zu bewirtschaften, die geringen Umfang haben und für Erwerbsweinbaubetriebe unrentabel sind. Sie sind nicht so extrem dem ökonomischen Druck der Rationalisierung unterworfen. Extreme Flächen, die der Flurbereinigung widerstehen, entweder durch ihre geringe Größe oder große Steilheit und/oder Terrassierung, können das Feld der Hobby-Winzer sein, die damit eine wichtige landeskulturelle Aufgabe zur Bewahrung der Weinbaulandschaften erfüllen.

Im Anbaugebiet Mittelrhein, einer der schönsten Weinbaulandschaften Deutschlands, werden die Steillagen und Terrassen leider in großem Umfang aufgelassen. Es sollte eine attraktive Aufgabe für Hobby-Winzer sein, solche Flächen zu bewirtschaften. Auch wenn es hierbei der kräftigen Unterstützung durch den Staat bedarf, sollte nicht verschwiegen werden, dass zusätzlich ein großes Stück Idealismus dazugehört.

Zersplitterte Flächen werden vom Hobby-Winzer bewirtschaftet. Es ist ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Schönheit der Weinbaulandschaft.

Für die kleinen Anbaugebiete, wie Mittelrhein, Hessische Bergstraße, Saale-Unstrut und Sachsen, die kein geschlossenes Rebareal bilden, wird das auf lange Sicht sogar der einzige Weg sein, sie zu erhalten!

Bewahrung alter Sorten und Anbaumethoden

Moderner Weinbau erfordert kurze Umtriebszeiten von maximal 30 Jahren.

Sehr alte, mitunter über 100-jährige Weinberge gibt es nur noch selten. Da sich solche Weinberge besonders in steilen, nicht erschlossenen Arealen befinden, besteht jedoch die Chance, alte Sorten und Anbaumethoden zu erhalten.

Beteiligte an der Rebflurbereinigung.
Alte Pfahlerziehung.

Wer kennt noch Sorten, wie ‘Früher Gelber Ortlieber’, ‘Weißer Heunisch’, ‘Weißer Räuschling’, ‘Weißer Traminer’? In der Schweiz wird ‘Weißer Räuschling’ wieder erhaltungszüchterisch bearbeitet!

Und wer kennt noch die Bockerziehung, die offene Kammerterziehung der Pfalz oder gar gesenkte Weinberge?

Das alles zu erhalten, ist zwar keine sehr lohnende Aufgabe, aber sie ist ebenso eine wichtige kulturelle Aufgabe wie die museale Sammlung alten Weinbaugerätes. Es könnte beispielsweise das Feld eines Vereines sein!

‘Roter und Weißer Elbling’, einst die gemeine Sorte im gemischten Satz in allen Gebieten, ist dank moderner Anbaumethoden und der Anreicherungsmöglichkeit des Mostes zu einer echten Spezialität geworden. Wer sagt uns, dass etwa der ‘Räuschling’ nicht ebenso eine Renaissance erleben könnte? So, wie sich das möglicherweise mit dem ‘Blauen Hängling’ unter dem Namen ‘Tauberschwarz’ in Baden-Württemberg gegenwärtig andeutet!

Mediterrane Traubenfülle.

Der alte gesenkte Weinbau vermehrte fast immer die stark wachsenden, schlecht tragenden „Pranger“, was zu negativen Ergebnissen bei bestimmten Sorten führte. Dadurch geriet beispielsweise der ‘Ruländer’ (‘Grauer Burgunder’) in das fachliche Abseits. Heute steht er dank der Erhaltungszüchtung unter den weißen Sorten im deutschen Anbau wieder an sechster Stelle. Solche alten Weinberge beherbergen noch manche Sortenüberraschung. Sie sind wichtige Genreserven. Gleiches gilt auch für alte Hausstöcke.

Hobby-Winzer hegen und pflegen alte Anbaumethoden und alte Sorten, die eine wichtige Genreserve darstellen.

Das steinerne Festbuch, Großjena, Saale-Unstrut.

Flurbereinigung

So mancher Hobby-Winzer, der in großen Weinbergsgemarkungen seine Parzelle bewirtschaftet, wird mit der Flurbereinigung konfrontiert.

Diese Maßnahmen fördert das jeweilige Bundesland mit erheblichen öffentlichen Mitteln. Der Eigentümer hat nur einen kleinen Teil zu tragen, der zudem noch kreditiert werden kann. In manchen Bundesländern werden 92 % der Ausführungskosten übernommen.

Vor- und Nachteile der Flurbereinigung (Anonym 1991; verändert)

Flächen vor der FlurbereinigungFlächen nach der Flurbereinigungzersplittertgroße Flächenungünstig geformtgünstig geformtnicht erschlossenerschlossenkaum mechanisierbarmaschinell bewirtschaftbarlandschaftlich interessantlandschaftlich reizlos

Flächenzusammenlegungen und -tausch beseitigen Wirtschaftserschwernisse und es ist möglich, dass der Hobby-Winzer eine gleichwertige Parzelle an anderer Stelle erhält.

Flurbereinigungen sind immer Gemeinschaftsaktionen zwischen dem Staat und den Winzern. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Grundstückseigentümern, der Teilnehmergemeinschaft der Weinbauverbände, Kommunen, Kulturämtern, der unteren Naturschutzbehörde und anderen Stellen sichert den Erfolg. Das größte Konfliktpotential ergibt sich aus den teilweise gegensätzlichen Interessen von Winzern und Naturschutz.

Wichtige Gesetze

Kleingärtner mit wenigen Rebstöcken zum Eigenverbrauch müssen sich nicht nach den strengen Weingesetzen richten. Dagegen dürfen innerhalb von Weinbaugebieten Reben, deren Trauben oder Weine nicht dem Eigenverbrauch dienen, nur auf genehmigten Rebflächen gepflanzt werden, die alle in einem Rebflächenkataster erfasst sind. Auskünfte erteilen die Weinbauverbände der Länder oder die Ämter für Landwirtschaft, Abteilung Weinbau. Es dürfen nur zugelassene Rebsorten gepflanzt werden. Tafeltrauben unterliegen dieser Zulassung nicht. Zu beachten ist, dass eine Reihe von Keltersorten auch als Tafeltrauben Verwendung findet, beispielsweise ‘Gutedel’ und ‘Blauer Portugieser’.

Im 19. Jahrhundert wurde die Reblaus aus Nordamerika eingeschleppt. Hauptsächlich als Wurzelschädling wirkend, drohte sie den europäischen Weinbau zu vernichten. Das war die Geburtsstunde der Unterlagenzüchtung, denn die amerikanischen Rebarten sind gegen die Reblaus tolerant bis resistent. Die Winzer waren also die ersten Landwirte mit biologischer Schädlingsbekämpfung. Der moderne Weinbau verwendet daher nur noch die gleichzeitig wüchsigeren und ertragreicheren Pfropfreben, die auch der Hobby-Winzer, selbst außerhalb der Anbaugebiete, anbauen sollte. Rebschulen und Gartencenter bieten ohnehin nur Pfropfreben an. Beim Kauf ist die Rebschule nach Möglichkeit dem Gartencenter vorzuziehen.

Die Regelungen zur Reblausbekämpfung werden in den Bundesländern für die Anbaugebiete unterschiedlich gehandhabt. Eine generelle gesetzliche Pflicht zur Pfropfrebenpflanzung besteht nicht. Sie gilt aber in Gebieten, die reblausverseucht sind.

Aber auch der Hobby-Winzer (in und außerhalb eines Anbaugebietes) ist gut beraten, wegen der Vorteile, wie stärkere Wüchsigkeit, höhere Erträge und Reblaussicherheit, Pfropfreben zu pflanzen. Bei „Urlaubsmitbringseln“ kann zur wurzelechten Vermehrung gegriffen werden, ohne sogleich mit den Behörden in Konflikt zu geraten.

Auch der Hobby-Winzer sollte wissen, dass durch die gemeinsame Marktorganisation für Wein in der Europäischen Gemeinschaft Teile des nationalen Weinrechts an Brüssel übergegangen sind.

Das gültige Weingesetz

Seine gekürzte Überschrift lautet: Weingesetz in der Fassung vom 16. Mai 2001, geändert durch das Gesetz vom 29. Juli 2009. Es regelt, dass Reben zur Weinherstellung nur an bestimmten Standorten angebaut werden dürfen, wo die Leitsorten eine bestimmte Qualität erreichen. Das Mostgewicht der Leitsorten legen die Weinbau betreibenden Länder fest.

Außerhalb der gesetzlich festgelegten Anbaugebiete sind Rebpflanzungen über 100 m2 genehmigungspflichtig.

In den bestimmten Anbaugebieten sind Neupflanzungen von mehr als 100 m2 auch dann genehmigungspflichtig, wenn sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Weinbergsflächen stehen. Zuständig sind die Weinbaubehörden der Länder.

Das Weingesetz regelt die Rodung, Wiederbepflanzung und Neupflanzung. Rodungen sind anzuzeigen. Damit ergibt sich das Recht, diese Fläche binnen acht Jahren wieder zu bepflanzen. Erfolgt das nicht, muss eine Neupflanzung beantragt werden, bei der die untere Naturschutzbehörde eine Mitentscheidung trifft. Das birgt Konfliktpotential! Rodungen, Wiederbepflanzung und Neupflanzungen sind binnen 14 Tagen nach der Durchführung anzuzeigen. Das Wiederbepflanzungsrecht kann von einer auf eine andere Fläche übertragen werden.

Neupflanzungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig! Sie werden gestattet, wenn ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zu genehmigten Flächen des Rebflächenkatasters besteht.

Nicht genehmigungspflichtig sind Neupflanzungen unter 100 m2 und wenn sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Weinbergsflächen stehen. Gesetzeswidrige Pflanzungen sind grundsätzlich zu roden.

Das Gesetz gilt für den Hobby-Winzer und Hausweinbereiter erst, wenn seine Pflanzung eine genehmigungspflichtige Größe hat, er Mitglied einer Genossenschaft ist oder seinen Wein vermarkten will.

Die EU, vor allem die großen Weinbauländer, wollen den Weinmarkt liberalisieren, indem es ab 2015 den sogenannten Anbaustopp nicht mehr geben soll, das heißt, jeder kann dort Reben pflanzen, wo er es wünscht. Die mitteleuropäischen Weinbauländer, allen voran Deutschland, regeln ihre Rebflächen über die zu genehmigenden Flächen (Anbaustopp).

Ausgangssorten der Weinarten (nach BLAUund NICKENIG1996; verändert)

WeinartWird gewonnen aus:WeißweinWeißweinsortenRotweinblautraubigen Sorten in Maischegärung oder anderen Verfahren zur FarbstoffgewinnungRoséwein oder Weißherbsthell gekelterten blautraubigen SortenRotling oder Schillerwein (in Sachsen Schieler)einem Verschnitt von Weißwein- und Rotweinsorten, auch aus ihren Maischen

Bisher besitzt jedes Land bzw. Bundesland eine Sortenliste zum Anbau zugelassener Sorten. Auch diese Beschränkung soll fallen.

Im Weingesetz werden die Höchsterträge bei bestimmten Qualitätsstufen, die Mindestmostgewichte, geeignete Rebsorten und die Abgrenzung der Anbaugebiete geregelt. Außerdem sind für verschiedene Mostqualitäten Anreicherungsgrenzen (Zuckerzusatz zum Most), erlaubte Zusätze und Behandlungsstoffe festgelegt.

Ein wesentlicher Inhalt des Gesetzes sind die Qualitätsstufen, die bei jedem deutschen Wein auf dem Flaschenetikett ausgewiesen sein müssen.

Das Weingesetz regelt die Weinarten. Tafel- und Landwein muss aus zugelassenen Sorten im Inland geerntet worden sein und mindestens 44 Grad Oechsle (5 Vol.-% Alkohol) sowie mindestens einen Alkoholgehalt von 8,5 Vol.-% aus dem Most und der Anreicherung ausweisen.

Die Länder haben für Qualitätswein und Qualitätswein b. A. (bestimmter Anbaugebiete) Mindestoechslegrade festzulegen. Prädikatsweine ab Kabinett dürfen nicht angereichert werden. Für Spätlesen bis zum Eiswein gelten weitere Festlegungen.

Alle Weine für den Markt (außer Tafel- und Landwein) unterliegen einer analytischen und einer Sinnesprüfung. Die Prüfmerkmale werden gleichrangig bewertet. Das arithmetische Mittel muss mindestens 1,5 betragen, sonst wird der Wein vom Markt ausgeschlossen.

Das Etikett ist der Personalausweis des Weines. Es enthält vorgeschriebene und zulässige Angaben. Die Schriftzeichen müssen ausreichend groß, leserlich und unverwischbar sein. Die Reihenfolge bleibt freigestellt. Seit einigen Jahren muss das Etikett außerdem den Vermerk tragen, dass der Wein Schwefel (Sulfit) enthält. Es gibt Bestrebungen, dasselbe für Eiweiß (Eiweiße sind als Weinbehandlungsmittel gestattet) einzuführen.

Zulässige Angaben können auf dem gleichen oder einem Zusatzetikett getroffen werden. Dazu gehören: engere Herkunftsangaben, Rebsorten (maximal zwei), Geschmacksangaben, Empfehlungen an den Verbraucher, Geschichte des Weines und Auszeichnungen.

Bei den Sortenangaben muss beachtet werden, dass bei einigen Sorten Synonyme zulässig sind, zum Beispiel bei der Rebsorte ‘Weißer Riesling’; auf dem Etikett erscheint nur ‘Riesling’. In Baden ist auch die Bezeichnung ‘Klingelberger’ gestattet. Für die Geschmacksangaben gelten:

–trocken ist ein Wein bis 4 g/l Restzucker oder mit dem Säuregehalt + 2 bis zur Höchstgrenze von 9 g/l,

–halbtrocken ist ein Wein, wenn er höchstens 12 g/l Restzucker oder nach der Formel Gesamtsäure + 10 bis zur Höchstgrenze von 18 g/l enthält,

–lieblich ist ein Wein, der zwischen 18 und 45 g/l Restzucker enthält,

–süß ist ein Wein, der mehr als 45 g/l Restzucker enthält.

Auf ein skurriles, fachlich nicht begründbares Paradoxon sei noch hingewiesen – der Tafeltraubenweinbau zählt gesetzlich nicht zum Weinbau! Jeder kann, gleich an welchem Ort Tafeltrauben zum Erwerb pflanzen. Bedingung ist: keine Produktion von Wein oder Traubensaft und keine Verbindung mit einem Weinbaubetrieb mit Weinherstellung.

Sinnesprüfung nach der Punkteskala (nach BLAUund NICKENIG1996)

Punktevon – bisQualitätsbeschreibung54,50 bis 5,00hervorragend43,50 bis 4,49sehr gut32,50 bis 3,49gut21,50 bis 2,49zufriedenstellend10,50 bis 1,49nicht zufriedenstellend0keine Bewertung, Ausschluss des Weines

Das Weinrecht regelt viele Fragen, an denen sich der Hobby-Winzer orientieren sollte.

Saatgutgesetz

Das Saatgutgesetz dient dem Schutz des Verbrauchers und der Versorgung des Winzers mit leistungsfähigem Pflanzgut nicht geschützter Rebsorten.

Das Gesetz regelt auch, dass nur Sorten vertrieben werden dürfen, die in der Bundessortenliste eingetragen sind.

Ein Wort zum Sortenschutz: Sortenschutz entspricht dem Patentschutz! Lässt der Züchter seine Züchtung gesetzlich schützen, besitzt er dafür das Urheberrecht. Für die fremde Vermehrung verlangt er Gebühren, die die Rebschule zu begleichen hat. Daher ist es verboten, geschützte Sorten zu gewerblichen Zwecken zu vermehren. Sortenschutz ist zeitlich befristet, meist 20 Jahre.

Naturschutzgesetz

Da Rebstandorte auch Standorte seltener, wärmeliebender südeuropäischer Pflanzen und Tiere sind, kann es bei Nichtbeachtung zu Konflikten mit der unteren Naturschutzbehörde kommen. Je intensiver der Weinberg bewirtschaftet wird, desto seltener sind geschützte Pflanzen und Tiere. Am größten ist die Wahrscheinlichkeit der Wiederansiedlung nach bis zu achtjähriger Brache. Deshalb sei dem Hobby-Winzer geraten, sich vorher zu informieren. Naturschutzsünden können sehr teuer werden.

Standortansprüche der Rebe

Die Heimat der Wildreben ist der kaukasisch-vorderasiatisch-mediterrane Raum. Damit werden die Klimaansprüche deutlich: im Sommer heiß und trocken, im Winter mild und feucht. Der Wein ist eines der ältesten Kulturgetränke der Menschheit. Durch das unentwickelte Transportwesen musste Wein dort produziert werden, wo er gebraucht wurde. Mit den Klöstern kam auch die Rebe nach Mitteleuropa. Die Reben wurden und werden auf der nördlichen Halbkugel zwischen dem 30. und 50. Breitengrad erwerbsmäßig kultiviert. Als nördliche Grenze gilt in Europa die 9°-Isotherme der Jahresmitteltemperatur.

In den Flusstälern – Mosel, Ahr, Saale, Unstrut und Elbe – gelangt die Rebe zungenförmig über den 51. Breitengrad hinaus. Die eigentlich nördlichsten Weinbauorte Deutschlands befinden sich in Jessen an der Schwarzen Elster (51° 45’), in Werder an der Havel und Höhnstedt am Süßen See bei Eisleben (51° 28’).

Da es inzwischen aber auch Weinbau wieder in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gibt, sind die genannten eigentlich nicht mehr die nördlichsten Weinbauorte Deutschlands.

Von großer Bedeutung für erfolgreichen Weinbau sind Temperaturextreme und die Nutzung der Geländegestaltung.

Reben können auch außerhalb der Anbaugebiete an Spalieren, Pergolen, an Hauswänden oder anderen geschützten Orten erfolgreich kultiviert werden.

Allgemein gilt, dass Standorte mit regelmäßigen Winterextremen unter –20 °C für den Anbau ungeeignet sind. Regelmäßige Spät- oder Frühfröste im Mai beziehungsweise September/Oktober engen den Anbauraum weiter ein. Regelmäßige Sommerniederschläge sind vorteilhaft, sind aber bei entsprechenden hohen Winterniederschlägen nicht Voraussetzung.

Reben benötigen keine speziellen Bodenverhältnisse. Sie wachsen selbst auf Bauschutt weiter, wenn ihnen zunächst eine Pflanzgrube mit kräftiger und humoser Erde geboten wurde. Nur grundwassernahe und Moorböden scheiden aus.

Klimaansprüche

Eine Jahresmitteltemperatur von 9 °C wird als untere Grenze für unsere Vitis-vinifera-Sorten angesehen. Das Wachstum der Rebe beginnt bei etwa 10 °C und hat sein Optimum bei 25 bis 30 °C.

Die Winternächte sollten selten kälter als –15 °C sein. Strenge Fröste unter –20 °C überstehen selbst frosthärtere Sorten kaum schadlos. Die meisten Sorten weisen zunächst Augen- und dann Holzerfrierungen auf.

Bei Reben an Hauswänden entsteht durch die Abstrahlung der Wand ein günstigeres Kleinklima und die Temperaturen sinken um 1 bis 2 °C weniger. An diesen Wänden können jedoch durch die Sonneneinstrahlung im Winter Stammschäden auftreten (tags auftauen, nachts gefrieren). Diesen Schäden kann durch Stammkalkung oder Einpacken vorgebeugt werden.

Reben benötigen 185 bis 195 Vegetationstage im Jahr.