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Schritt für Schritt zu Ihren persönlichen Dokumenten: Dieses Dossier bietet Ihnen wichtige Hintergrundinformationen und die nötigen Anleitungen zum effektiven Verfassen Ihrer Vorsorgedokumente. Es hilft Ihnen dabei, zu überlegen, welche Themen Sie heute selbstbestimmt festlegen möchten, wofür Sie sich vertreten lassen oder was Sie bewusst gar nicht regeln wollen. Nehmen Sie vorausschauend eine Standortbestimmung vor und klären Sie die offenen Fragen zu den folgenden Themen: * Der Vorsorgeauftrag: Legen Sie fest, wer sich einmal um Sie und Ihre Angelegenheiten wie die ordentliche Vermögensverwaltung oder die Vertretung im Rechtsverkehr kümmern soll. * Die Patientenverfügung: Regeln Sie für den medizinischen Notfall, welche Behandlungen und Massnahmen für Sie in Frage kommen. Ausserdem können Sie in einer Patientenvollmacht festlegen, wer Sie in einer Krisensituation gegenüber Medizinern vertreten soll. * Die Anordnungen für den Todesfall: Falls Sie Vorstellungen zu Beerdigung und Trauerfeier haben, entlasten Sie Ihre Angehörigen mit klaren Vorgaben. * Die Nachlassplanung: Hier finden Sie die nötigen Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und was Sie selber in Ihrem Testament anordnen können. * Formulare, Checklisten und Formulierungsbeispiele: Das Dossier bietet Muster, Vorlagen und viele Hilfestellungen sowie die Möglichkeit, die Unterlagen herunterzuladen und selber zu bearbeiten. * Beratungsgutschein und Online-Hinterlegung Ihrer Patientenverfügung: Im Zeitalter von Spitzenmedizin ergeben sich komplexe Fragen bei der Erstellung der Patientenverfügung. Hilfreich dabei ist das Beratungsangebot von Dialog Ethik. Wenn Sie Ihre Verfügung für den Notfall jederzeit online sicher abrufbar halten wollen, steht Ihnen das Angebot von PV24 zur Verfügung.
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Seitenzahl: 151
Veröffentlichungsjahr: 2018
ICHBESTIMME.
DIE AUTOR IN
Käthi Zeugin, lic. phil. I, ist freischaffende Lektorin und Texterin und arbeitet seit den Anfängen für die Beobachter-Edition. In ihrer Lektorats- und Schreibtätigkeit befasst sie sich vor allem mit Rechts-, Vorsorge-, Bau- und weiteren Alltagsthemen. Daneben ist sie als Deutschlehrerin für fremdsprachige Erwachsene tätig.
Dieses Dossier ist in Zusammenarbeit mit dem Beobachter-Beratungszentrum entstanden.
Dank
Ganz herzlich danke ich Karin von Flüe und Walter Noser vom Beobachter-Beratungszentrum sowie Ruth Baumann-ölzle und Patrizia Kalbermatten von der Stiftung Dialog Ethik für ihr sorgfältiges Fachlektorat. Ein grosse Dankeschön geht auch an Stephi Schäublin für ihre Inputs aus der Praxis einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und an Sandra Bourguignon für ihr umsichtiges Lektorat.
Download-Angebot zu diesem BuchDie Formulare am Ende des Vorsorgedossiers sowie die Checklisten in den einzelnen Kapiteln stehen online zum Herunterladen bereit unter: www.beobachter.ch/download (Code 0291).
Copyright der Patientenverfügung und -vollmacht
Die in dieser Publikation enthaltenen Vorlagen für die Patientenverfügung und die Patientenvollmacht wurden vom Institut Dialog Ethik (Zürich) erarbeitet und sind urheberrechtlich geschützt. Der Abdruck und die Verwendung im Vorsorgedossier und in den zugehörigen Onlinediensten des Beobachters erfolgen mit freundlicher Genehmigung des Instituts Dialog Ethik.
© 2017 Institut Dialog Ethik, Zürich
Beobachter-Edition
3., aktualisierte Auflage, 2018
© 2017 Ringier Axel Springer Schweiz AG, Zürich
Alle Rechte vorbehalten
www.beobachter.ch
Lektorat: Sandra Bourguignon, Oberrieden
Gestaltung und Herstellung: fraufederer.ch
e-Book: mbassador GmbH, Basel
ISBN 978-3-03875-131-1
eISBN: 978-3-03875-137-3
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INHALT
Vorsorgen – so packen Sie es an
Schritt für Schritt die Zukunft ordnen
1. Standortbestimmung machen
2. Informationen sammeln, Fragen klären
3. Mit anderen Menschen sprechen, Beratung einholen
4. Die richtigen Vertrauenspersonen finden und sie informieren
5. Vorschriften beachten
6. Aufbewahrung regeln
7. Regelmässig überprüfen
Fünf Situationen – fünf Vorsorgelösungen
Einige konkrete Beispiele
Der Vorsorgeauftrag
Die Möglichkeiten im Vorsorgeauftrag
Das können Sie im Vorsorgeauftrag regeln
Wer kann einen Vorsorgeauftrag verfassen?
Wann tritt der Vorsorgeauftrag in Kraft?
Die wichtigsten Punkte beim Verfassen
Achtung: Formvorschriften
Wer eignet sich als Vorsorgebeauftragter?
Sinnvoll: eine Ersatzbeauftragte
So legen Sie den Inhalt fest
Nicht vergessen: die Entschädigung
Den Vorsorgeauftrag richtig aufbewahren
Zur Sicherheit: eintragen lassen
Was, wenn sich die Situation ändert?
Das gilt, wenn Sie keinen Vorsorgeauftrag haben
Verheiratete und eingetragene Partner haben ein Vertretungsrecht
Was kann der Partner, die Partnerin vorkehren?
Warum nicht einfach eine Vollmacht?
Die Unterschiede zwischen Vollmacht und Vorsorgeauftrag
So verfassen Sie eine Vollmacht
Gilt die Vollmacht auch über den Tod hinaus?
Lebenssituationen und Mustervorsorgeaufträge dazu
Witwe in unkomplizierten Verhältnissen
Ehepaar mit Eigenheim
Konkubinatspaar, eine Seite mit eigenem Geschäft
Die Patientenverfügung
Sie bestimmen über die medizinische Behandlung
Entscheidungen am Krankenbett
Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen
Eine einfachere Form der Patientenverfügung
Keine Aufgabe fürs stille Kämmerlein
Die Patientenverfügung ist verbindlich
Was gilt, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?
Selber Anordnungen geben: die Patientenverfügung
Kurze oder lange Patientenverfügung?
Achtung: Widersprüche vermeiden
Mit Beratung kommen Sie weiter
Kernstück der Patientenverfügung: die medizinischen Anordnungen
Die vertretungsberechtigte Person
Persönliche Gründe für die Erstellung der Patientenverfügung
Organspende, ja oder nein?
Was soll nach dem Tod geschehen?
Entscheide delegieren: die Patientenvollmacht
Im Zentrum steht die Vertretungsperson
Wer eignet sich als Ihre Vertretung?
Sprechen Sie mit Ihrer Stellvertretung
Die Aufgaben der Vertretungsperson
Punkt für Punkt durch die Patientenvollmacht
Was nach dem Verfassen wichtig ist
So wird Ihr Dokument rasch gefunden
Die digitale Hinterlegung mit OnlineZugriff
Wenn sich die Verhältnisse ändern
Anordnungen für den Todesfall
Das müssen Ihre Nächsten wissen
Ihre wichtigen Dokumente
Nicht vergessen: der digitale Nachlass
Keine Probleme mit dem Bankkonto
Alles geregelt für Ihr Kind?
Ihre Wünsche zur Trauerfeier und zur Bestattung
Wenn Sie nichts anordnen
Das können Sie festlegen
Welche Bestattung wünschen Sie?
Die Zeremonie für Ihren Abschied
Jemanden mit der Organisation beauftragen
Die Nachlassplanung
Das können Sie im Testament verfügen
Wer sind die gesetzlichen Erben?
Wer erbt wie viel? Pflichtteil und verfügbare Quote
Erben einsetzen und Vermächtnisse ausrichten
Teilungsvorschriften
Spätestens jetzt: Erbvorbezüge regeln
Die Nutzniessung
Handelt in Ihrem Sinn: der Willensvollstrecker
Schritt für Schritt zum klaren Testament
Standortbestimmung Vermögen
Wer sind Ihre Erben? Wen wollen Sie sonst begünstigen?
Ehepaare: Das Güterrecht spielt mit
Konkubinatspaare: kein spezielles Recht aufs Erbe
Formvorschriften für Ihren letzten Willen
Benötigen Sie Beratung?
Sicherstellen, dass das Testament gefunden wird
Ändern, widerrufen, vernichten
Häufige Lebenssituationen und Testamentsmuster dazu
Alleinstehend
Kinderloses Ehepaar
Ehepaar mit Kindern
Konkubinatspaar mit oder ohne Kinder
Formulare für Ihre Vorsorge
Ihre wichtigen Dokumenten und Wertsachen
Generalvollmacht
Spezialvollmacht
Blatt für Ihren handschriftlichen Vorsorgeauftrag
Patientenverfügung
Patientenvollmacht
Anordnungen für den Todesfall
Blatt für Ihr handschriftliches Testament
Informationsangebot und Gutschein von Dialog Ethik
Digitale Hinterlegung bei PV24
Notfallausweis
VORWORT
Es ist eine Tatsache, dass die Menschen immer älter werden – und mit zunehmendem Alter trotz Spitzenmedizin anfälliger für Krankheiten sind. Es gibt statistische Berechnungen, wonach im Jahr 2030 jede achte Person über 65 Jahren an Demenz erkrankt sein wird (sofern keine Fortschritte bei Prävention oder Heilung gemacht werden). Und es ist statistisch erwiesen, dass von 100 Menschen exakt 100 Menschen sterben werden. Doch wer befasst sich schon gern mit Statistiken? Deshalb denkt man nicht gern daran, dass Gesundheit keine immerwährende Selbstverständlichkeit ist und dass das Leben einer Wanderung auf einem schmalen Grat gleicht: Glück hat, wer nicht stolpert. Und schon gar nicht mag man daran denken, dass sich die Welt weiterdrehen wird, wenn man die Augen für immer schliesst.
Wohl deshalb beginnen Ratsuchende beim Beratungszentrum des Beobachters ihre Fragen zur Vorsorge für Krankheit, Urteilsunfähigkeit oder Tod fast immer mit einem tiefen Seufzer.
Was ist so schlimm an diesen Fragen? Eigentlich nichts. Wenn wir uns mit diesen vermeintlich schwierigen Themen beschäftigen, setzen wir uns zwangsläufig damit auseinander, was das Leben lebenswert macht, was Freude bereitet, was wichtig ist – und welche Menschen wir zu unseren Liebsten zählen. Wer sich mit Tod und Krankheit befasst, wird sein Leben mehr zu schätzen wissen. Wer sich damit beschäftigt, lebt womöglich gar glücklicher als jemand, der davor die Augen verschliesst.
Solange Sie fit und gesund sind, entscheiden Sie stets selber, was Ihnen wichtig ist! Sie bestimmen! Sie können vorsorglich auch festlegen, was gelten soll, wenn Sie später einmal nicht mehr dazu in der Lage sind: zum Beispiel mit einem Vorsorgeauftrag, einer Patientenverfügung, Vollmachten oder einem Testament. Dieses Dossier bietet gut verständliche Erklärungen und Beispiele, macht Vorschläge und führt durch die einzelnen Themen und die Erstellung der Anordnungen und Verfügungen.
Karin von Flüe
Redaktorin, Beraterin und Teamleiterin im Beobachter-Beratungszentrum
Walter Noser
Redaktor und Berater im Beobachter-Beratungszentrum
Geschäftsführer Stiftung SOS Beobachter
Zürich, im Juni 2018
VORSORGEN – SO PACKEN SIE ES AN
Niemand kann die Zukunft voraussehen. Was uns einst widerfahren wird, wissen wir nicht. Aber einige Dinge können wir schon heute ordnen. Dieses Vorsorgedossier unterstützt Sie bei Ihren Überlegungen zu den verschiedenen Planungsinstrumenten – Schritt für Schritt.
SCHRITT FÜR SCHRITT DIE ZUKUNFT ORDNEN
Unser Leben selbstbestimmt und nach dem eigenen Willen gestalten, das möchten wir alle – jetzt und auch später. Aber ans Älterwerden, an Krankheit und an den Tod denkt niemand gern. Dieses Vorsorgedossier macht es Ihnen einfacher, heute alle wichtigen Fragen so zu regeln, dass auch in Zukunft Ihr Wille zählt.
Ja, die Fragen, die es zu durchdenken gilt, sind komplex, wirken unübersichtlich. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Das Analysieren Ihrer Situation und das Formulieren Ihrer Wünsche kann Ihnen das Vorsorgedossier zwar nicht abnehmen – das ist Ihre ganz persönliche Sache. Aber Sie werden in den folgenden Kapiteln die nötigen Informationen und Checklisten finden, um die Themen Schritt für Schritt zu bewältigen. Damit können Sie Ihren Vorsorgeauftrag, Ihre Patientenverfügung oder Patientenvollmacht, Ihr Testament erarbeiten, und zwar so, dass die Dokumente Ihren Willen klar wiedergeben (die Formulare dafür finden Sie ganz am Schluss des Dossiers). Und schliesslich erfahren Sie auch, was Sie vorkehren können, damit Ihre Anordungen im Falle eines Falles tatsächlich gefunden und befolgt werden.
Sieben Schritte führen Sie zu eindeutigen und verbindlichen Anordnungen:
•Standortbestimmung machen
•Informationen sammeln, Fragen klären
•mit anderen Menschen sprechen, Beratung einholen
•die richtigen Vertrauenspersonen finden und sie informieren
•Vorschriften beachten
•Aufbewahrung regeln
•regelmässig überprüfen
DIE DOKUMENTE FÜR IHRE VORSORGE
•Vorsorgeauftrag: Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Person, die dann, wenn Sie selber dauernd urteilsunfähig sind, alle nötigen Geschäfte in Ihrem Sinn erledigt (mehr dazu lesen Sie in Kapitel 2).
•Vollmacht: Stellen Sie jemandem eine Vollmacht aus, kann diese Person Geschäfte für Sie erledigen, solange Sie noch urteilsfähig sind (mehr dazu auf Seite 40).
•Patientenverfügung: In der Patientenverfügung halten Sie Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung fest – für den Fall, dass Sie urteilsunfähig werden und sich nicht mehr selber äussern können. Oder Sie bestimmen eine Vertretungsperson, die dann für Sie und in Ihrem Sinn entscheidet (mehr dazu in Kapitel 3).
•Anordnungen für den Todesfall: In diesem Dokument legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihnen geschehen soll: Bestattungsart, Todesanzeige, Trauerfeier (mehr dazu in Kapitel 4).
•Testament: Im Testament verfügen Sie – innerhalb des Rahmens des Erbrechts –, wie Ihr Nachlass unter Ihren Erben verteilt werden soll (mehr dazu in Kapitel 5).
•Liste Ihrer wichtigen Dokumente: Darin halten Sie alle Informationen fest, dieIhre Angehörigen nach Ihrem Tod brauchen.
1. Standortbestimmung machen
Zu Beginn Ihrer Überlegungen rund um die persönliche Vorsorge steht eine Auslegeordnung Ihrer Situation: Wo stehe ich im Leben? Wie schätze ich meine gesundheitliche Situation ein, jetzt und auch für die Zukunft? Für welche Menschen fühle ich mich verantwortlich? Welchen Menschen in meinem Umfeld vertraue ich am meisten? Von Ihren Antworten auf diese Fragen hängt ab, wen Sie zum Beispiel in einem Vorsorgeauftrag oder einer Vollmacht einsetzen und wer in Ihrem Sinn mit Ärzten und Pflegenden verhandeln soll. Aber auch, wie Sie Ihr Testament gestalten.
Franz G. ist 45, verheiratet und hat zwei erwachsene Söhne. Der jüngere Sohn hat grosse gesundheitliche Probleme und wird zeitlebens damit zu kämpfen haben. Franz G. selber fühlt sich fit und nimmt auch an, dass das noch lange so bleiben wird. Für seinen Sohn musste er schon einige medizinische Entscheide fällen und weiss, wie belastend das sein kann. Er will seinen Angehörigen solche Entscheide mit einer Patientenverfügung erleichtern.
Sandra K. ist Autorin. Seit dem Tod ihres Mannes lebt sie allein. Sie hat einen Sohn, dem sie vertraut. Dieser wird für sie sorgen, wenn sie einmal nicht mehr kann. Mit dem literarischen Nachlass allerdings wäre er überfordert. Frau K. setzt daher einen Vorsorgeauftrag auf, in dem sie ihrem Sohn die Personensorge und die Vermögenssorge überträgt und als Beauftragte für den literarischen Nachlass die Schweizerische Nationalbibliothek einsetzt.
Randy T. lebt schon lange mit Alicia G. zusammen. Aus seiner früheren Ehe hat er einen Sohn, mit dem er nur losen Kontakt pflegt. Ihm ist wichtig, dass seine Partnerin nach seinem Tod möglichst gut versorgt ist. Randy T. weiss, dass sie nach der gesetzlichen Erbfolge gar nichts erbt und alles an den Sohn geht. In seinem Testament setzt er deshalb den Sohn auf den Pflichtteil und bestimmt seine Partnerin als Erbin für den Rest. Zudem kauft er eine Lebensversicherung, in der er Alicia G. als Begünstigte angibt.
2. Informationen sammeln, Fragen klären
Selbstbestimmung hat viel mit Wissen zu tun. Nur wenn Sie die Möglichkeiten kennen, Vor- und Nachteile verschiedener Lösungen abgewogen haben, können Sie effektiv vorsorgen.
Das gilt ganz besonders bei der Patientenverfügung. Gehen Sie die verschiedenen Punkte durch, fragen Sie nach, was die medizinischen Begriffe bedeuten, besprechen Sie Ihre Vorstellungen mit Ihrer Hausärztin. Sonst kann es sein, dass Sie Dinge festlegen, die Sie so gar nicht wollten.
Georg R. hat nach ein paar schlechten Spitalerfahrungen einen Horror vor «Spital-Maschinen». Deshalb hält er in seiner Patientenverfügung fest, dass er an keinerlei medizinische Geräte angeschlossen werden will. Was er dabei übersieht: Damit würden auch nach einem Unfall mit dem geliebten Motorrad keine intensivmedizinischen Massnahmen ergriffen – selbst wenn die Aussichten auf Genesung gut stehen.
Viele Informationen können Sie selber zusammensuchen. So haben die meisten regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) Informationen zum Vorsorgeauftrag ins Netz gestellt. Rechtliche Informationen finden Sie zum Beispiel in Beobachter-Ratgebern oder unter www.guider.ch, der Onlineberatung des Beobachters. Zu konkreten medizinischen Fragen halten Organisationen, die eine Patientenverfügung herausgeben (zum Beispiel unser Partner, die Stiftung Dialog Ethik, oder die Schweizerische Herzstiftung), Organisationen im Bereich Palliative Care sowie Krankheitsligen (etwa die Krebsliga, Pro Mente Sana, die Parkinsonvereinigung) Informationen bereit.
WICHTIGE BEGRIFFE FÜR IHRE VORSORGE
Folgende Begriffe werden Sie in diesem Vorsorgedossier immer wieder antreffen:
Urteilsfähig: Ein urteilsfähiger Mensch kann seine Handlungen und deren Konsequenzen vernunftgemäss beurteilen. Die Urteilsfähigkeit bezieht sich immer auf eine bestimmte Situation. Ein betagter Mensch zum Beispiel kann trotz beginnender Demenz selber entscheiden, ob er in eine Operation einwilligt. Die Urteilsfähigkeit kann dauernd oder – zum Beispiel während eines Komas – vorübergehend fehlen.
Handlungsfähig: Wer handlungsfähig ist, kann selbständig Rechte ausüben und Pflichten übernehmen. Dazu muss man volljährig und urteilsfähig sein. Handlungsunfähig sind Minderjährige, Urteilsunfähige und Personen unter umfassender Beistandschaft.
Verfügungsfähig: Wer ein Testament verfassen will, muss verfügungsfähig sein –das heisst volljährig und urteilsfähig –, sich also über die Auswirkungen seinerVerfügungen im Klaren sein.
Kesb: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde spielt vor allem beim Vorsorgeauftrag und auch bei der Patientenverfügung eine Rolle. Ihre Aufgabe ist es, urteilsunfähige Personen zu schützen. Sie prüft Vorsorgeaufträge, schreitet ein, wenn einem Vorsorgeauftrag oder einer Patientenverfügung nicht entsprochen wird oder wenn die Interessen einer urteilsunfähigen Person gefährdet sind. Wenn nötig, ernennt sie einen Beistand, der die Interessen des urteilsunfähigen Menschen wahrt.
3. Mit anderen Menschen sprechen, Beratung einholen
Die letzte Phase des Lebens zu regeln, ist eine ganz persönliche Sache. Sie allein entscheiden, was dereinst gelten soll. Das heisst aber nicht, dass Sie auch alles allein überlegen und durchdenken sollen. Im Gegenteil, sprechen Sie über die Fragen, die Sie beschäftigen, mit Menschen, denen Sie vertrauen: mit einer guten Freundin, mit Ihren Kindern, einem Schwager, der sich in finanziellen Dingen gut auskennt, Ihrer Hausärztin, Ihrem Treuhänder … So stellen Sie sicher, dass auch Gesichtspunkte, an die Sie von selber nicht denken würden, in Ihre Überlegungen einfliessen. Je nach Situation lohnt es sich auch, sich von Fachleuten beraten zu lassen:
•als Mitglied des Beobachters beim Beobachter-Beratungszentrum oder über Guider, den Onlinerechtsberater des Beobachters (www.beobachter.ch/beratung, www.guider.ch)
•für die Patientenverfügung beim Hausarzt oder bei der Stiftung Dialog Ethik (siehe Angebot am Schluss des Vorsorgedossiers)
•für einen Vorsorgeauftrag bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb, die zuständige Stelle finden Sie im Internet mit dem Suchwort «Kesb» und Ihrem Wohnort)
•für ein Testament bei einem Anwalt, einer Notarin
4. Die richtigen Vertrauenspersonen finden und sie informieren
Viele Menschen verfügen über ein grosses Beziehungsnetz. Doch nicht alle Freundinnen, Angehörigen, Vertrauten sind gleich gut geeignet, um die Aufgaben aus einem Vorsorgeauftrag oder einer Patientenvollmacht zu übernehmen. Stellen Sie sich ganz konkrete Fragen:
•Wer kann sich um alles Rechtliche kümmern, um den Verkehr mit Ämtern, Versicherungen, der Krankenkasse?
•Wer kann das Finanzielle übernehmen, die Steuern erledigen, das Vermögen verwalten?
•Wer eignet sich für Fragen rund ums Haus?
•Wer könnte – vorübergehend – meine Pflege zu Hause übernehmen? Wer sucht einen Platz im Alters- oder Pflegeheim?
•Wer soll in einem Notfall, wenn ich nicht mehr ansprechbar bin, zuerst benachrichtigt werden? Wer entscheidet dann über medizinische Behandlungen und Operationen und vertritt meine Wünsche gegenüber den Ärzten?
Wichtig ist, dass Sie mit der Person oder den Personen sprechen, die Sie in einem Vorsorgeauftrag, einer Patientenverfügung oder Patientenvollmacht bevollmächtigen möchten. Und zwar, bevor Sie sich ans Verfassen machen. Vergewissern Sie sich, dass die vorgesehene Person bereit ist, die Aufgaben zu übernehmen, und sich auch zutraut, die Entscheidungen für Sie zu treffen.
Die Personen Ihres Vertrauens müssen den Inhalt Ihrer Vorsorgedokumente kennen. Verstehen sie die Formulierungen? Ist ihnen klar, was Sie damit bezwecken? Je besser Ihre Beauftragten wissen, was Ihnen wichtig ist, umso besser können sie in Ihrem Interesse handeln.
ACHTUNG
Gerade Menschen, die Ihnen nahestehen, wären unter Umständen überfordert, wenn sie in einer schwierigen Lage einen Entscheid für Sie treffen müssten. Sprechen Sie diesen Punkt unbedingt an und überreden Sie niemanden zu einer Aufgabe, die er oder sie sich nicht zutraut.
5. Vorschriften beachten
Je nach Vorsorgeinstrument bestehen unterschiedliche Vorschriften – auch zur Form, in der diese verfasst werden müssen. Wenn Sie solche Vorschriften nicht beachten, ist Ihre Anordnung unter Umständen ungültig.
GUT ZU WISSEN
Sie haben eine krakelige, schlecht lesbare Handschrift? Dann können Sie Ihren handschriftlichen Vorsorgeauftrag oder Ihr Testament genauso gut mit Blockbuchstaben schreiben, es muss nicht «Schnüerlischrift» sein.
•Einen Vorsorgeauftrag können handlungsfähige, das heisst urteilsfähige und volljährige, Personen erstellen. Er muss von A bis Z von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Eine zweite Möglichkeit: Sie lassen Ihren Vorsorgeauftrag vom Notar beurkunden (mehr dazu auf Seite 31).
•Für das Verfassen einer Patientenverfügung muss man urteilsfähig sein; auch Minderjährige können also eine aufsetzen. Die Formvorschriften sind weniger streng als beim Vorsorgeauftrag. Sie können Ihre Anordnungen von Hand oder mit dem Computer schreiben oder auch ein vorgedrucktes Formular verwenden. Das Dokument muss aber datiert und von Hand unterschrieben sein.
•Für Anordnungen zur Bestattung und Trauerfeier gibt es keine Vorschriften.
•Ihr Testament muss wie der Vorsorgeauftrag vollständig handschriftlich, datiert und unterschrieben sein. Ebenso gibt es die Möglichkeit des öffentlichen Testaments (siehe Seite 102). Für das Verfassen eines Testaments muss man verfügungsfähig, das heisst urteilsfähig und volljährig sein.
6. Aufbewahrung regeln
Die klügsten Papiere nützen gar nichts, wenn dann, wenn man sie braucht, niemand weiss, dass sie existieren. Sie selber können in der Regel nicht mehr helfen; Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung kommen ja erst zum Zug, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig respektive nicht ansprechbar sind. Stellen Sie also heute sicher, dass die richtigen Personen dereinst Bescheid wissen:
•Bewahren Sie alle Ihre wichtigen Papiere an einem festen Ort auf. Informieren Sie Ihre Angehörigen und Vertrauten, wo das ist.
•Geben Sie den Beteiligten eine Kopie: bei der Patientenverfügung zum Beispiel der Hausärztin, bei der Patientenvollmacht der bevollmächtigten Person, beim Vorsorgeauftrag den Beauftragten.
•Die Tatsache, dass Sie einen Vorsorgeauftrag besitzen, können Sie beim Zivilstandsamt registrieren lassen.
•Eine Patientenverfügung oder Patientenvollmacht können Sie bei privaten Anbietern digital mit Onlinezugriff hinterlegen.
•Das Testament können Sie bei der zuständigen kantonalen Stelle hinterlegen oder auch bei einer Vertrauensperson oder Ihrem Treuhänder.
•Tragen Sie einen Notfallausweis bei sich, auf dem vermerkt ist, dass Sie eine Patientenverfügung erstellt haben und wo sie zu finden ist.
GUT ZU WISSEN
