Insolvenzstrafrecht - Gerhard Dannecker - E-Book

Insolvenzstrafrecht E-Book

Gerhard Dannecker

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Beschreibung

Das strikt auf die Belange der Praxis zugeschnittene Werk behandelt alle wichtigen Fragenkomplexe des Insolvenzstrafverfahrens und vermittelt dem Anwalt die erforderliche Fachkenntnis für eine effektive und erfolgreiche Verteidigung. Insbesondere gibt es wertvolle Hinweise und Hilfestellungen zu in der Praxis auftauchenden Fragen, die in der gängigen Kommentarliteratur nicht behandelt werden. Bei den meist äußerst komplexen Insolvenzstrafverfahren ergibt sich eine Vielzahl von Spezialproblemen, die eine über das normale Straf- und Strafverfahrensrecht hinausgehende Fachkenntnis -insbesondere des Insolvenz-, Handels- und Wirtschaftsrechts - erfordern. In der völlig neu bearbeiteten 3. Auflage u.a.: -Bewertung der Unternehmergesellschaft im Rahmen der Insolvenzentwicklung -Neueste Lit. und Rspr. zur nun vollzogenen Aufgabe der sog. Interessentheorie des BGH -Zur steigenden Bedeutung von Criminal Compliance im Insolvenzstrafrecht -Auswirkungen der Grundsatzentscheidung des EuGH zur Insolvenzverschleppung von Leistungsorganen europ. Auslandsgesellschaften -Auswirkungen auf die Insolvenzmasse durch Verhaltensweisen ohne förmliche Beteiligung am Insolvenzverfahren

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Insolvenzstrafrecht

 

 

Begründet von

Prof. Dr. Gerhard DanneckerUniversität Heidelberg

 

Thomas C. KnierimRechtsanwalt in Mainz

 

 

Bearbeitet von

Prof. Dr. Gerhard DanneckerUniversität Heidelberg

 

Thomas C. KnierimRechtsanwalt in Mainz

 

Dr. Andrea HagemeierHessisches Ministerium der Justiz

 

Dr. Robin SmokRechtsanwalt in Wiesbaden

 

3., neu bearbeitete Auflage

 

 

www.cfmueller.de

Insolvenzstrafrecht › Herausgeber

Praxis der Strafverteidigung

Band 24

 

 

Begründet von

 

Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984)

Prof. Dr. Werner Beulke, Passau

Prof. Dr. Hans Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008)

 

 

Herausgegeben von

 

Prof. Dr. Werner Beulke, Passau

Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin

 

 

Schriftleitung

 

Rechtsanwalt (RAK München und RAK Wien) Dr. Felix Ruhmannseder, Wien

Insolvenzstrafrecht › Autoren

Prof. Dr. Gerhard Dannecker ist Direktor des Instituts für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Heidelberg.

Kontakt: [email protected]

Thomas C. Knierim ist Rechtsanwalt in Mainz. Rechtsanwälte Knierim & Kollegen, Wallstraße 1, 55122 Mainz.Kontakt: [email protected]

Dr. Andrea Hagemeier ist tätig beim Hessischen Ministerium der Justiz.

Dr. Robin Smok ist Rechtsanwalt in Wiesbaden. ZIMMERMANN | SMOK Rechtsanwälte, Kaiser-Friedrich-Ring 82, 65185 Wiesbaden.Kontakt: [email protected]

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-4049-4

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 89 2183 7923Telefax: +49 89 2183 7620

 

www.cfmueller.de

 

© 2018 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

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Vorwort der Herausgeber

Mit der nunmehr dritten Auflage bekräftigt der vorliegende Band seinen festen Platz in der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“.

Das Insolvenzstrafrecht ist nach wie vor eine Materie von hoher praktischer Relevanz, die zugleich hohe juristische Anforderungen an diejenigen stellt, die damit befasst sind, nicht zuletzt an die Strafverteidigung. Das Buch ist ein hervorragendes Hilfsmittel, ein angemessenes Verständnis der Materie und die erforderlichen Spezialkenntnisse zu erlangen. Die 3. Auflage bringt den Rechtsstoff auf den neuesten Stand. Sie berücksichtigt namentlich die Neuregelungen der zweiten und dritten Stufe der Insolvenzrechtsreform (2014/2018).

Unverändert geblieben ist der anwendungsfreundliche Aufbau des Buches. Im Anschluss an eine umfängliche Darstellung der Grundlagen, die mit dem Gegenstand und den Besonderheiten des Insolvenzstrafrechts vertraut macht (Teil 1), präsentieren die Verfasser die Einzelheiten der Materie bezogen auf die typischen Beratungssituationen der Verteidigung: das Stadium der Krise (Teil 2) und das Stadium der Insolvenz selbst (Teil 3). Eine ausführliche Handreichung zur Verteidigung der professionell an Sanierung und Insolvenz Beteiligten (Teil 4) rundet die Darstellung ab.

Die konsequente Ausrichtung des Buches auf die praktischen Beratungserfordernisse und -bedürfnisse versetzt den Verteidiger und die Verteidigerin in die Lage, sich in jeder Situation im wahrsten Sinne zurecht zu finden und angemessenen Rechtsrat zu erteilen. Dazu trägt bei, dass die Autoren die rechtlichen Regelungen sehr verständlich und von ihrer jeweiligen Zielsetzung her erläutern, dass sie sich nicht auf die Darstellung der Insolvenzstraftaten im engeren Sinne beschränken, sondern auch auf mögliche Begleitdelikte eingehen und dass sie die wirtschaftlichen Hintergründe, Interessen und Problemlagen nicht aus den Augen verlieren. Das Buch gewinnt damit den Charakter einer Einführung in das Wirtschaftsstrafrecht – zu recht, denn Insolvenzen bilden nicht nur einen häufigen Anlass für Wirtschaftsstrafverfahren, sondern oftmals auch den zentralen wirtschaftlichen Bezugspunkt der strafrechtlichen Bewertung möglicher Wirtschaftsstraftaten.

Dem Autorenteam sei für seine Arbeit herzlich gedankt und dem Buch der verdiente Erfolg gewünscht.

 

Im Januar 2018

Passau

Werner Beulke

Berlin

Alexander Ignor

Vorwort

Insolvenz und Bankrott stehen als Synonyme für vielfältige wirtschaftliche, rechtliche und soziale Probleme eines Unternehmenszusammenbruchs. In der unmittelbaren Aufarbeitung von Unternehmensinsolvenzen richtet sich der Blick der Gläubiger und der Insolvenzverwaltung rückwärts auf die Gründe des Niedergangs eines Unternehmens. Die Ursachenklärung – seien es gesamtwirtschaftliche Entwicklungen, unternehmerische Fehlentscheidungen oder auch kriminelles Handeln – avanciert zum wichtigsten Instrument für die Bestimmung einer strafrechtlichen Verantwortung wie auch der zivilrechtlichen Haftung der Personen, die bisher die Unternehmensgeschicke bestimmt haben. Um die Insolvenzmasse zu mehren und etwaige Forderungsverluste bei den Verursachern des Zusammenbruchs einzufordern, sind in den letzten rund fünfzehn Jahren zahllose Streitigkeiten mit Geschäftsleitungsorganen, Gesellschaftern und Beratern in straf- und zivilrechtlichen Verfahren geführt worden, die vielfach zu Änderungen der Gesetze oder zu einer Neupositionierung der Rechtsprechung geführt haben.

Das Handbuch soll dem in der Verteidigungspraxis tätigen Rechtsanwalt deshalb nicht nur einen aktuellen strafrechtlichen Aufriss über das Insolvenzstrafrecht und seine Bezüge zu den Vermögens- und Informationsdelikten geben. Es schlägt einen Bogen von der dogmatischen Durchdringung des Insolvenzstrafrechts hin zu einer an der Praxis orientierten Darstellung, bei der die Akzessorietät der Strafnormen zu den zivilrechtlichen Bezügen, d.h. zum Unternehmens-, Arbeits-, Haftungs- und Insolvenzrecht, deutlich wird. So können auch Praktiker aus den Bereichen der Insolvenzverwaltung und der Finanzwelt ihre jeweilige Fallkonstellation analysieren. Der in der Unternehmenskrise beratende Rechtsanwalt muss eine etwaige Mitverantwortung bei der Sanierung oder Rechtsgestaltung kennen. Auch ein finanzierendes Kreditinstitut sollte sich der haftungs- und strafrechtlichen Grenzen der eigenen Tätigkeit bewusst sein, wie sich auch ein Insolvenzverwalter einer besonderen strafrechtlichen (Mit-)Verantwortlichkeit für Fehlentscheidungen zu Lasten der Insolvenzmasse stellen muss.

Für die tatkräftige Unterstützung bei der Entstehung der dritten Auflage möchten wir uns besonders bei Frau Ludmila Hustus, LL.M. Eur., Mag. rer. publ., und Herrn Markus Schaupp bedanken.

Heidelberg und Mainz im Oktober 2017

Prof. Dr. Gerhard Dannecker

Rechtsanwalt Thomas Knierim

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort der Herausgeber

 Vorwort

 Abkürzungsverzeichnis

Teil 1Grundfragen des Insolvenz- und Insolvenzstrafrechts

 A.Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis

  I.Allgemeiner Überblick zur Insolvenzentwicklung in Deutschland

  II.Überblick über die einzelnen Insolvenzstraftaten

  III.Kriminalstatistische Entwicklungen im Bereich des Insolvenzstrafrechts

  IV.Praktische Bedeutung des insolvenzrechtlichen Gläubigerschutzes

 B.Historische Entwicklung

  I.Entwicklung des Konkurs-/Insolvenzstrafrechts auf nationaler Ebene

   1.Erstes Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 29.7.1976 (1. WiKG)

   2.Alternativ-Entwurf „Straftaten gegen die Wirtschaft“

   3.Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (Bauforderungssicherungsgesetz – BauFordSiG)

   4.Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung vom 5.10.1994 und Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 19.12.1998

   5.Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26.10.2001 und Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.4.2007

   6.Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

   7.Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)/Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte/Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

  II.Entwicklung des Konkurs-/Insolvenzstrafrechts auf europäischer Ebene

 C.Geschützte Rechtsgüter und Systematik des Insolvenzstrafrechts

  I.Geschützte Rechtsgüter der Insolvenzdelikte

   1.Schutz individueller Rechtsgüter

   2.Schutz überindividueller (sozialer) Rechtsgüter

   3.Bedeutung der Rechtsgutsdiskussion für die strafrechtliche Praxis

  II.Systematik der Insolvenzdelikte

  III.Sonderdelikte

   1.Schuldner

   2.Geschäftsführer und vertretungsberechtigte Gesellschafter

   3.Faktischer Geschäftsführer

   4.Teilnahme

 D.Grundbegriffe der Insolvenz

  I.Strafrechtlich relevante Begriffe und ihre Definition

   1.Krise als Oberbegriff

   2.Überschuldung

    a)Der insolvenzrechtliche Überschuldungsbegriff

    b)Der strafrechtliche Überschuldungsbegriff

   3.Zahlungsunfähigkeit

    a)Die insolvenzrechtliche Zahlungsunfähigkeit

    b)Der strafrechtliche Krisenbegriff der Zahlungsunfähigkeit

   4.Drohende Zahlungsunfähigkeit

    a)Der insolvenzrechtliche Begriff der drohenden Zahlungsunfähigkeit

    b)Das strafrechtliche Krisenmerkmal der drohenden Zahlungsunfähigkeit

   5.Keine strikte Insolvenzrechtsakzessorietät der Krisenbegriffe des § 283 StGB

  II.Umfeldbedingungen

   1.Markteinflüsse, Unternehmensfinanzierung, Sozialstruktur

   2.Gesellschafter und Gläubiger

   3.Auslandsinsolvenz

 E.Das Insolvenzverfahren

  I.Einführung

   1.Änderungen auf Grund des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

   2.Zulässigkeit, Voraussetzungen, Ablauf und Wirkungen eines Insolvenzverfahrens

   3.Strafrechtliche Konsequenzen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  II.Insolvenzgericht

  III.Insolvenzverwaltung

   1.Verwaltung und Verwertung

    a)Sicherung der Insolvenzmasse

    b)Entscheidung über die Verwertung

    c)Gegenstände mit Absonderungsrechten

   2.Befriedigung der Insolvenzgläubiger und Einstellung des Verfahrens

    a)Feststellung der Forderungen

    b)Verteilung der Insolvenzmasse

    c)Einstellung des Insolvenzverfahrens

   3.Der Insolvenzverwalter als Erkenntnisquelle

  IV.Stellung der Gläubiger, insbesondere öffentlicher Stellen und der Sozialversicherung

   1.Das Finanzamt als Gläubiger des Gemeinschuldners

   2.Sozialamt und Sozialversicherungsträger als Gläubiger eines Schuldners

    a)Sozialamt und Sozialversicherungsträger als Gläubiger eines Schuldners in der Insolvenz

    b)Das Sozialamt als Gläubiger eines Schuldners vor der Insolvenz

    c)Der Sozialversicherungsträger als Gläubiger eines Schuldners vor der Insolvenz

  V.Stellung des Schuldners im Insolvenzverfahren

   1.Verlust von Rechten

   2.Auferlegung von Pflichten

    a)Auskunftspflichten des Schuldners

    b)Mitwirkungspflichten des Schuldners

    c)Sonstige Pflichten des Schuldners

 F.Verzahnung von Insolvenzrecht und Insolvenzstrafrecht

  I.Normauslegung und Normausfüllung

   1.Blankettgesetzgebung

   2.Tatbestandliche Bestimmtheit

   3.Leichtfertige Begehungsweise/Berufsfahrlässigkeit im Wirtschaftsstrafrecht

  II.Wahrheitsermittlung und Selbstbelastungsfreiheit

   1.Selbstbelastungsfreiheit

   2.Beweisverbote

    a)Allgemein

    b)Besonderheiten im Insolvenzstrafrecht

     aa)Der Gemeinschuldnerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts

     bb)Beweisverwendungsverbot des § 97 Abs. 1 S. 3 InsO

    c)Beweisverwertungsverbote bei Urteilsabsprachen

  III.Sicherung der Masse durch Außenstehende, Eingriffe in die Unternehmensorganisation

   1.Sicherung der Masse durch Außenstehende

    a)Bildung eines Gläubigerpools

     aa)Vom Poolvertrag im Allgemeinen und dem Sicherungspool im Besonderen

     bb)Der Bankenpool

      (1)Grundlagen

      (2)Der krisengeborene Sanierungspool

      (3)Der krisengeborene Verwertungspool

     cc)Privat- und insolvenzrechtliche Gesichtspunkte

     dd)Resümee

    b)Einrichtung eines Gläubiger-Fonds

    c)Gründung von Auffang-, Sanierungs- oder Betriebsübernahmegesellschaften

   2.Eingriffe in die Unternehmensorganisation

  IV.Maßnahmen zur Massesicherung und zur Befriedigung von Gläubigern

   1.Insolvenzanfechtung

   2.Absonderung

   3.Aussonderung

  V.Auswirkungen der Insolvenz auf die soziale Stellung des Mandanten

   1.Bonitätsverschlechterungen

   2.Beschränkungen bei öffentlichen Aufträgen

   3.Beschränkung der Berufsfreiheit

   4.Versagung der Restschuldbefreiung

 G.Prozessuale Besonderheiten

  I.Ermittlungsanlässe

   1.Betriebswirtschaftliche Prüfungen

   2.Auswertung wirtschaftskriminalistischer Beweiszeichen

   3.Strafanzeige

    a)Überlegungen im Vorfeld

    b)Anforderungen an den Inhalt einer Strafanzeige

    c)Rechtsmissbräuchliche Anzeigen

    d)Konsequenzen einer Strafanzeige

   4.Selbstanzeige des Schuldners

   5.Zufallsfunde im Sinne von § 108 Abs. 1 StPO

   6.Sonstige Ermittlungsanlässe

  II.Untersuchungsspektrum

   1.Auswertung von Betriebsprüfungen

   2.Auswertung von Angaben im Insolvenzverfahren gemäß § 97 InsO

   3.Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden mit anderen Institutionen

    a)Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen auf nationaler Ebene

     aa)Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

     bb)Bundeszentralamt für Steuern

     cc)Informationszentrale für den Steuerfahndungsdienst beim Finanzamt Wiesbaden I, IZ-SteuFa

     dd)Bundesagentur für Arbeit (BfA)

     ee)Industrie- und Handelskammern (IHK)

    b)Zusammenarbeit mit privaten Institutionen auf nationaler Ebene

     aa)Telekommunikationsanbieter

     bb)Institutionen der freiwilligen Selbsthilfe

      (1)Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW)

      (2)SCHUFA Holding AG

      (3)Verband der Vereine Creditreform e.V

      (4)Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände

    c)Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

     aa)Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

     bb)Europäisches Justizielles Netz für Strafsachen (EJN)

     cc)Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust)

     dd)Europäisches Polizeiamt (EUROPOL)

     ee)Wirtschaftsprüferkammer

   4.Auswertung von Erkenntnissen aus der Vernehmung des Beschuldigten

   5.Auswertung von Erkenntnissen aus der Vernehmung von Zeugen

    a)Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen gemäß § 55 StPO

     aa)Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils

     bb)Bei fehlender Rechtskraft bezüglich des Straf- bzw. sonstigen Rechtsfolgenausspruchs

     cc)Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Freispruchs

    b)Sachverhaltsaufklärung im Ermittlungsverfahren durch Fragebögen an Zeugen

  III.Eingriffsbefugnisse

   1.Durchsuchung und Beschlagnahme gemäß §§ 94 ff. StPO

    a)Durchsuchung und Beschlagnahme in Privatwohnungen

    b)Durchsuchung und Beschlagnahme in Geschäftsräumen

     aa)In §§ 52 ff. StPO bezeichnete Personen

     bb)Beschlagnahmefreie Gegenstände nach § 97 Abs. 1 StPO

     cc)Ander-/Treuhandkonten

     dd)Grenzen des Beschlagnahmeverbots

      (1)Der Zeugnisverweigerungsberechtigte wird zum Beschuldigten

      (2)Teilnahmeverdacht

      (3)Buchhaltungs- und Geschäftsunterlagen als Tatwerkzeuge nach § 97 StPO

     ee)Beschlagnahme von Unterlagen beim Syndikusanwalt

     ff)Entbindung von der Schweigepflicht

      (1)Entbindung durch das Geschäftsleitungsorgan der Insolvenzschuldnerin

      (2)Entbindung durch den Insolvenzverwalter

      (3)Entbindung durch den Insolvenzverwalter in Verbindung mit dem beschuldigten Geschäftsführer einer GmbH

      (4)Stellungnahme

      (5)Faktische Geschäftsführung

      (6)Sonderfall: Beschlagnahme von Mandantenunterlagen beim Berater

      (7)Belehrung

     gg)Folgen des Beschlagnahmeverbots

     hh)Beschlagnahme von Behördenakten (§ 96 StPO)

     ii)Teilnahme eines Wirtschaftsreferenten

   2.Beweissicherung im EDV-Bereich

    a)Die Rolle der EDV-Beweissicherung

    b)Durchsuchungen im EDV-Bereich

     aa)Betroffene

     bb)Inbetriebnahme von EDV-Anlagen

     cc)Programmnutzung

     dd)Umfang und Grenzen der Durchsuchungsbefugnisse

     ee)Durchsuchungen mit Auslandsbezug

     ff)Ausführung der Durchsuchung

     gg)Durchsicht von Unterlagen

    c)Beschlagnahme von Computerdaten

    d)Strafprozessuale Mitwirkungspflichten

     aa)Mitwirkungspflichten der Telekommunikationsdienstleister

     bb)Zeugenpflicht

     cc)Editionspflicht (§ 95 StPO)

   3.Telekommunikationsüberwachung gemäß §§ 100a ff. StPO

    a)Heimliche Überwachung der Telekommunikation im IT-System (sog. „Quellen-TKÜ“)

     aa)Anwendungsbereich und Grundrechtsrelevanz

     bb)Anordnungsvoraussetzungen

     cc)Mitwirkungspflichten von Telekommunikationsdienstleistern

     dd)Durchführung der Quellen-TKÜ

     ee)Verfassungsrechtliche Bedenken

    b)Online-Durchsuchung

    c)Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und Zeugnisverweigerungsrecht

    d)Verfahren

    e)Erhebung von Verkehrsdaten

    f)Technische Ermittlungsdaten bei Mobilfunkendgeräten

    g)Bestandsdatenauskunft

    h)Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien

  IV.Wahrung von Verteidigungsinteressen, Pflichtverteidigung

   1.Stellung und Funktion des Verteidigers in Wirtschaftsstrafsachen

    a)Besonderheiten bei Wirtschaftsstrafsachen

    b)Sockelverteidigung

    c)Unternehmensvertretung

   2.Recht zur Stellung von Beweisanträgen

    a)Inhalt des Beweisantrags

    b)Form des Beweisantrags

    c)Zeitpunkt der Antragstellung

    d)Beweisermittlungsantrag

    e)Ablehnungsbeschluss

    f)Präsente Beweismittel

   3.Einzelfragen zur Akteneinsicht

    a)Rechte des Beschuldigten bei Versagung der Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren

    b)Das Recht zur Akteneinsicht im Ausgangsverfahren nach Verfahrenstrennung

    c)Die Beschuldigtenanhörung vor Erteilung der Akteneinsicht an den Verletzten

    d)Einsicht in so genannte „Spurenakten“

   4.Besonderheiten der Pflichtverteidigung

  V.Übernahme verfahrensfremder Ergebnisse

   1.Private Ermittlungen des Geschädigten

    a)Inhalt

    b)Herkömmliche private Ermittlungen

     aa)Zulässigkeit und Grenzen

     bb)Verwertbarkeit der Ergebnisse

    c)Compliance

   2.Eigene Ermittlungen des Verteidigers

Teil 2Verteidigung des Gemeinschuldners wegen Straftaten in der Unternehmenskrise

 A.Insolvenzverschleppung, § 15a InsO

  I.Einführung und Überblick

   1.Normzweck

   2.Historische Entwicklung

   3.Praktische Bedeutung

  II.Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung

   1.Objektive Voraussetzungen

    a)Tatbestandsrelevante Gesellschaftsformen

    b)Insolvenzgründe

    c)Antragsverpflichtete

    d)Antragsfrist und Antragsform

   2.Subjektive Voraussetzungen

    a)Vorsatz

    b)Fahrlässigkeit

   3.Rechtswidrigkeit

   4.Schuld

   5.Täterschaft und Teilnahme

   6.Versuch, Vollendung und Beendigung

   7.Strafrahmen

   8.Verjährung

   9.Konkurrenzen

  III.Firmenbestattungen

   1.Praktische Bedeutung

   2.Strafbarkeit

    a)Insolvenzverschleppung

    b)Strafbarkeit nach weiteren Straftatbeständen

  IV.Auslandsgesellschaften

  V.Weitere Strafbarkeitsrisiken für den Geschäftsführer

   1.Objektive Voraussetzungen

   2.Subjektive Voraussetzungen

   3.Strafrahmen und Verjährung

  VI.Taten vor dem 1.11.2008 und ergänzende Regelungen durch das MoMiG

  VII.Praxis der anwaltlichen Beratung

   1.Strafrechtliche Situationsanalyse

   2.Allgemeine Prüfungsaufgaben des strafrechtlichen Beraters/Verteidigers

   3.Klärung der Unternehmenssituation

   4.Beratung und Belehrung über die Pflichten der Unternehmensorgane

    a)Pflichten der Geschäftsführungs- und Kontrollorgane

    b)Faktischer Geschäftsführer, Strohmann

    c)Mehrgliedrige Organe, Gesamtverantwortung

    d)Gesellschafter

    e)Pflicht zum Krisenmanagement

    f)Sanierungspflicht

    g)Zahlungsverbote

    h)Insolvenzantragspflicht

 B.Untreue, § 266 StGB

  I.Strafbarkeit wegen Untreue

   1.Allgemeines

   2.Missbrauchstatbestand

    a)Wirksame Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis

    b)Fremdes Vermögen

    c)Fremdnützige Vermögensbetreuungspflicht

    d)Tathandlung

    e)Einverständnis

    f)Kausalität

   3.Treuebruchtatbestand

    a)Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen

    b)Qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht

    c)Tathandlung

    d)Einverständnis

    e)Kausalität

   4.Vermögensschaden

    a)Allgemeines

    b)Fallgruppen

   5.Subjektive Tatseite

    a)Vorsatz

    b)Irrtum

   6.Versuch, Vollendung, Beendigung

   7.Täterschaft, Teilnahme

   8.Strafantrag

   9.Konkurrenzen

   10.Rechtsfolgen

  II.Fallgruppen, Besonderheiten

   1.Unterlassene Vermögensmehrung

   2.(Schadensgleiche) Vermögensgefährdung

   3.„Schwarze Kassen“

   4.Cash-Pooling im Konzern

   5.Zuwendungen an Dritte

    a)Begriffsbildung

    b)Abgrenzung der Untreue zu Korruptionsdelikten

   6.Risikogeschäfte

   7.Existenzvernichtung

  III.Praxis der anwaltlichen Beratung

   1.Haftungs- und Strafbarkeitsprobleme

   2.Verteidigungsgrundlagen und -umfang

    a)Mandatsannahme und Verteidigungsauftrag

    b)Sachverhaltsklärung

    c)Rechtsbesorgung und Vertretung

    d)Beratung über Verhaltenspflichten

    e)Schutzpflichten des Anwaltes

 C.Betrug

  I.Bedeutung

  II.Tatbestandsvoraussetzungen

   1.Täuschung über Tatsachen

   2.Täuschungsbedingter Irrtum

   3.Vermögensverfügung

   4.Vermögensschaden

   5.Subjektive Voraussetzungen

   6.Täterschaft, Zurechnung

   7.Vollendung und Beendigung

   8.Strafrahmen, Nebenfolgen

 D.Weitere Delikte im Umfeld der Insolvenzen

  I.Finanzierung geschäftlicher Aktivitäten, §§ 264 ff. StGB

   1.Subventionsbetrug, § 264 StGB

    a)Einführung

    b)Tatbestandsvoraussetzungen

    c)Täterschaft und Teilnahme

    d)Tathandlungen

    e)Strafverfolgung

   2.Versicherungsmissbrauch, § 265 StGB

    a)Einführung

    b)Tatbestand

    c)Subsidiarität

   3.Kreditbetrug, § 265b StGB

    a)Einführung

    b)Beteiligte am Finanzierungsgeschäft

    c)Falsche schriftliche Angaben für einen Kreditvertrag

    d)Generelle Eignung zur Beeinflussung der Kreditentscheidung

    e)Täterschaft und Teilnahme

    f)Versuch, tätige Reue

    g)Konkurrenz zu § 263 StGB

   4.(Kredit-)Betrug, § 263 StGB

    a)Täuschung über Tatsachen

    b)Täuschungsbedingter Irrtum

    c)Vermögensverfügung und Vermögensschaden

    d)Subjektive Voraussetzungen

    e)Versuch, Vollendung und Beendigung

    f)Besonders schwerer Fall

    g)Täterschaft und Teilnahme

  II.Beitragsvorenthaltung, § 266a StGB

   1.Arbeitgeber als Täter von § 266a Abs. 1–3 StGB

   2.Arbeitnehmer als Beteiligte von § 266a Absätze 1–3 StGB

   3.Beiträge zur Sozialversicherung als Tatmittel

   4.Nichtabführen von Arbeitnehmerbeiträgen

   5.Unmöglichkeit der Zahlung

   6.Nichtabführen von Arbeitgeberbeiträgen

    a)Unrichtige Mitteilungen des Arbeitgebers über die Versicherungsschuld

    b)Unterlassen von Mitteilungen

   7.Sonstige Lohneinbehalte

   8.Vorsatz, Irrtum und Einwilligung

   9.Versuch, Vollendung, Beendigung

   10.Selbstanzeige, persönliche Straffreiheit

   11.Konkurrenzen

  III.Steuerhinterziehung, § 370 AO

   1.Steuerliche Pflichten

   2.Strafbarkeit

Teil 3Verteidigung des Gemeinschuldners wegen Straftaten im Insolvenzstadium

 A.Schmälerungen der Masse (§ 283 Abs. 1 Nrn. 1–4 StGB)

  I.Zahlungseinstellung oder Eröffnung oder Ablehnung des Insolvenzverfahrens als objektive Strafbarkeitsbedingung

  II.Zusammenhang zwischen Bankrotthandlung, Krise und objektiver Strafbarkeitsbedingung

  III.Beeinträchtigung von Vermögensbestandteilen gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB

   1.Strafrechtliche Organ- und Vertreterhaftung nach § 14 StGB

   2.Vermögensbestandteile als taugliche Tatobjekte

    a)Sachen, Rechte und Ansprüche

    b)Immaterielle und sonstige Vermögensrechte

    c)Belastete Vermögensteile

   3.Beiseiteschaffen

   4.Verheimlichung

   5.Zerstörung, Beschädigung, Unbrauchbarmachen

  IV.Spekulationsgeschäfte und unwirtschaftliche Ausgaben gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 2 StGB

   1.Verlust-, Spekulations- und Differenzgeschäfte

   2.Unwirtschaftliche Ausgaben, Spiel und Wette

  V.Waren- und Wertpapierverschleuderung gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 3 StGB

   1.Kreditierte Waren und Wertpapiere als taugliche Tatobjekte

   2.Veräußerung unter Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz

  VI.Vortäuschen von Rechten Dritter und Anerkennung fremder Rechte (Scheingeschäfte) gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 4 StGB

   1.Rechte als taugliche Tatobjekte

   2.Vortäuschung oder Anerkennung

 B.Veränderung der Aufzeichnungen (§ 283 Abs. 1 Nrn. 5–7 StGB)

  I.Überblick

  II.Verletzung der Buchführungspflicht gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB

   1.Verpflichtung zum Führen von Handelsbüchern

    a)Handelsbücher als Tatobjekte

    b)Buchführungspflicht

   2.Unterlassung der Buchführung

   3.Mangelhafte Buchführung

   4.Unmöglichkeit der Handlungspflichterfüllung

  III.Unterdrücken von Handelsbüchern gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 6 StGB

   1.Handelsbücher und sonstige Unterlagen als taugliche Tatobjekte

   2.Tatbestandliche Beeinträchtigungshandlungen

   3.Erschwerung der Übersicht über den eigenen Vermögensstand

  IV.Verletzung der Bilanzierungspflicht gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB

   1.Mangelhaftigkeit der Bilanzaufstellung

    a)Bilanzbegriff

    b)Mangelhaftigkeit der Bilanz

   2.Unterlassung einer rechtzeitigen Bilanz- und Inventaraufstellung

    a)Bilanzen und Inventare

    b)Tathandlung

 C.Sonstige Veränderungen (§ 283 Abs. 1 Nr. 8 StGB)

  I.Verringerung des Vermögensstandes gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 8, 1. Alt. StGB

  II.Verheimlichen oder Verschleiern der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 8, 2. Alt. StGB

 D.Herbeiführung der wirtschaftlichen Krise (§ 283 Abs. 2 StGB)

 E.Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB)

 F.Besonders schwere Fälle (§ 283a StGB)

  I.Handeln aus Gewinnsucht (Nr. 1)

  II.Gefährdung vieler Personen (Nr. 2)

   1.Gefahr des Vermögensverlustes (1. Alt.)

   2.Wirtschaftliche Not des Opfers (2. Alt.)

  III.Sonstige besonders schwere Fälle

 G.Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)

 H.Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB)

 I.Insolvenzdelikte im weiteren Sinne

  I.Vereitelung des Gläubigerzugriffs

   1.Vereitelung der Zwangsvollstreckung gemäß § 288 StGB

    a)Allgemeines

    b)Begünstigter

    c)Drohende Zwangsvollstreckung

    d)Vereitelte Vollstreckungshandlungen

    e)Veräußerung von Pfandgegenständen

    f)Vorsatz und Vereitelungsabsicht

    g)Teilnahme

    h)Absolutes Antragsdelikt

    i)Konkurrenzen

   2.Pfandkehr gemäß § 289 StGB

    a)Schutzzweck

    b)Begünstigter

    c)Taterfolg

    d)Vorsatz

    e)Teilnahme, Versuch

    f)Absolutes Antragsdelikt

  II.Unrichtige Erklärungen zur Geschäfts- und Vermögenslage

   1.Falsche Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, § 156 StGB

    a)Schutzzweck

    b)Tatbestandsmäßiges Handeln

   2.Unrichtige Registermitteilungen

    a)Bedeutung

    b)Aufbau der Straftatbestände

    c)Strafprozessuales

    d)Haftung

    e)Gründungsschwindel

     aa)Aktienrecht

     bb)GmbH-Recht

    f)Öffentliche Ankündigungen

    g)Kapitalveränderungen

     aa)Aktienrecht

     bb)GmbH-Recht

    h)Unrichtige Angaben bei Umwandlungsvorgängen

    i)Mitteilungen des Abwicklers

    j)Statusmitteilungen, insbes. Bestellungsverbot

Teil 4Verteidigung von professionell an Sanierung und Insolvenz Beteiligten

 A.Einführung

  I.Aufgaben des Verteidigers

   1.Professionelle Distanz

   2.Mandatsübernahme und Erstberatung

   3.Pflichten des Verteidigers

   4.Vorgehen und Weisungen des Mandanten

   5.Aufklärung über die Kosten

  II.Verfahrensumfeld

   1.Gläubigerstreitigkeiten

   2.Insolvenzverwalterstreitigkeiten

   3.Schuldnerstreitigkeiten

 B.Insolvenzverwaltung

  I.Aufgaben und Stellung

   1.Endgültiger Insolvenzverwalter

    a)Begriff, Aufgaben

    b)Kompetenzen und Verantwortung

    c)Beendigung der Stellung des Insolvenzverwalters

    d)Haftung für Masseunzulänglichkeit

    e)Schuldhafte Verletzung von Verwalterpflichten

    f)Vorwerfbare Verletzung von Berufspflichten

   2.„Starker“ vorläufiger Insolvenzverwalter

    a)Begriff, Aufgaben

    b)Verantwortung und Haftung

   3.„Schwacher“ vorläufiger Verwalter

    a)Begriff und Aufgaben

    b)Verantwortung und Haftung

   4.„Halbstarker“ Insolvenzverwalter

   5.Insolvenzverwalter als Doppel-Treuhänder

   6.Sachwalter

    a)Eigenverwaltung

    b)Schutzschirmverfahren

   7.Verbraucherinsolvenzverfahren

  II.Strafrechtliche Verantwortung

   1.Überblick

    a)Täterschaftliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters

    b)Starker und schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter

    c)Eigeninitiative des Insolvenzverwalters

    d)Verantwortung für den Einsatz von Hilfskräften

   2.Verstöße gegen erlaubnispflichtige Betriebsfortführung

   3.Geheimnisverrat

    a)Geheimnisbegriff

    b)Aufgabe und Verantwortung des Insolvenzverwalters bezüglich des Geheimnisschutzes

    c)(Kein) Schutz der Insolvenzverwaltergeheimnisse im Strafverfahren

   4.Unterstützung von Straftaten des Insolvenzschuldners

    a)Begünstigung

    b)Strafvereitelung

    c)Geldwäsche

   5.Betrug

    a)Warengeschäfte ohne Erfüllungsabsicht

    b)Unrichtige Vergütungsabrechnungen

   6.Untreue

    a)Verfolgbarkeit des Insolvenzverwalters

    b)Treuepflichten eines Insolvenzverwalters

    c)Tathandlungen eines Insolvenzverwalters

    d)Vermögensnachteil

    e)Einverständnis

    f)Beendigung der Treuepflicht

    g)Beispiel: Anderkontenfall

   7.Unrichtige Buchführung und Bilanzierung

   8.Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    a)Nichtabführung fälliger Beiträge zur Sozialversicherung

    b)Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge

  III.Strafbarkeit des Sachwalters

  IV.Strafbarkeit des Gläubigerausschusses

 C.Sanierungsberatung

  I.Überblick

   1.Sanierungsberatung

    a)Begriff, Rechtsnatur

    b)Aufgabe, Mindestanforderungen

    c)Aufklärungs-, Beratungs- und Hinweispflichten

   2.Konflikte zwischen Sanierungspflicht und Insolvenzantragspflicht

    a)Ausgangslage, Motivation

    b)Einzelkaufmännische Unternehmen

    c)Personengesellschaften

    d)Kapitalgesellschaften

  II.Strafrechtliche Verantwortung des Sanierungsberaters

   1.Bankrottstraftaten durch Sanierungsmodelle

    a)Freie Sanierung

    b)Übertragende Sanierung im Auffang-Modell

    c)Gründung einer reinen Sanierungsgesellschaft zu Finanzierungszwecken

    d)Übertragung von Assets

    e)Konkurrenz zum Altbetrieb

   2.Bankrottstraftaten zugunsten von Gläubigerpools/Gläubigerfonds

    a)Gläubigerpool

    b)Gläubigerfonds

   3.Strafbarkeit eines Liquidators

   4.Beihilfe zu Bankrott und Untreue

 D.Finanzierungen

  I.Überblick

   1.Interessenlage

   2.Sanierungskredite

   3.Eingriff in die Übernahme der Geschäftsführung

   4.Übernahme der Gesellschafterstellung

   5.Haftung für Besserstellung

   6.Haftung für öffentliche Äußerungen über die Kreditwürdigkeit

   7.Kreditgeschäfte im Insolvenzeröffnungsverfahren

   8.Haftung für pflichtwidrige Anlageempfehlungen

    a)Haftung für fehlerhafte Information und Aufklärung

    b)Wissensvorsprung

    c)Überschreiten der Rolle der Kreditgeberin

    d)Schaffung eines „besonderen Gefährdungstatbestandes“

    e)Aufklärung bei schwerwiegendem Interessenkonflikt der Bank

    f)Haftung für das Handeln von Anlagevermittlern

  II.Strafrechtliche Verantwortung

   1.Beihilfe zur Insolvenzverschleppung

   2.Stille Geschäftsinhaberschaft

   3.Betrug

   4.Gläubiger-/Schuldnerbegünstigung

 E.Hilfeleistungen in Rechts- und Steuerfragen

  I.Rechtsberatung

   1.Interessenlage und Rechtsnatur

    a)Grundsätzliche Pflichten

    b)Sachverhaltsklärung

    c)Rechtsklärung

    d)Würdigung und Beratung des Mandanten

    e)Schadensvermeidung

   2.Zivilrechtliche Haftung

  II.Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung

   1.Interessenlage und Rechtsnatur

   2.Haftung und Verantwortung

  III.Strafrechtliche Verantwortung

   1.Beihilfe durch „berufstypische Handlungen“ im Strafrecht

    a)Rechtsprechungsgrundsätze

    b)Begründungs- und Abgrenzungsansätze in der Literatur

    c)Eignung der rechtsberatenden/steuerberatenden Arbeit

    d)Doppelstufige Prüfung zur Annahme oder zum Ausschluss einer Strafbarkeit

   2.Anstiftung

   3.Täterschaft

    a)Handlungsverantwortung

    b)Unterlassungsverantwortung

 Literaturverzeichnis

 Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Teil 1Grundfragen des Insolvenz- und Insolvenzstrafrechts

Inhaltsverzeichnis

A.Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis

B.Historische Entwicklung

C.Geschützte Rechtsgüter und Systematik des Insolvenzstrafrechts

D.Grundbegriffe der Insolvenz

E.Das Insolvenzverfahren

F.Verzahnung von Insolvenzrecht und Insolvenzstrafrecht

G.Prozessuale Besonderheiten

Teil 1 Grundfragen des Insolvenz- und Insolvenzstrafrechts › A. Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis

A.Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis

1

Mit der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens und der damit drohenden Beendigung des Unternehmens gehen besondere Gefahren für Dritte, insbesondere für Gläubiger und Arbeitnehmer, einher. Deshalb hat der Gesetzgeber ein umfassendes straf- und zivilrechtliches Regelungswerk entwickelt, um den Schutz der Gläubiger zu realisieren und ein gerichtlich überwachtes Verfahren zu schaffen, innerhalb dessen über die Fortführung oder Beendigung des Unternehmens unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen entschieden werden muss. Dabei kommt den nach § 283 StGB strafbaren Bankrotthandlungen[1] – Vermögensverschiebungen, unwirtschaftlichen Geschäften, Scheingeschäften, Buchführungsverstößen – sowie der Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB[2] und der Schuldnerbegünstigung nach § 283d StGB[3] zentrale Bedeutung zu, denn die bei Unternehmenszusammenbrüchen begangenen Straftaten machen einen beträchtlichen Teil der von den Strafverfolgungsbehörden zu verfolgenden Fälle aus. Insbesondere unsachgemäße Aktivitäten zur Abwendung der Krise führen in den strafrechtlichen Risikobereich. Die große praktische Relevanz der Insolvenzdelikte ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Insolvenzgerichte nach den Anordnungen über Mitteilungen in Zivilsachen (MIZI) Beschlüsse über Insolvenz- und Vergleichseröffnungen sowie über Antragsabweisungen mangels Masse der Staatsanwaltschaft mitteilen müssen, damit diese überprüfen kann, ob konkrete Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen.[4] Daher hängt die Entwicklung der Insolvenzstraftaten unmittelbar mit der Entwicklung der Insolvenzen zusammen.

Teil 1 Grundfragen des Insolvenz- und Insolvenzstrafrechts › A. Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis › II. Überblick über die einzelnen Insolvenzstraftaten

II.Überblick über die einzelnen Insolvenzstraftaten

14

Der Begriff der Insolvenzstraftaten umfasst diejenigen Vorschriften, die mit den Mitteln des Strafrechts die Gesamtvollstreckung sämtlicher Gläubiger im Insolvenzverfahren, das gegen einen Schuldner im Interesse einer gleichzeitigen und quotenmäßigen Befriedigung durchgeführt wird, sichern.[33] Üblicherweise differenziert man zwischen Insolvenzstraftaten im engeren und solchen im weiteren Sinne.[34]

Zu der erstgenannten Gruppe der Insolvenzstraftaten i. e. S. zählen zunächst die vom Gesetzgeber im 24. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs eingegliederten §§ 283 bis 283d StGB. Diese unterscheiden zwischen bestandsbezogenen und informationsbezogenen Bankrotthandlungen.[35] Darüber hinaus wird die Insolvenzverschleppung gem. § 15a InsO den Insolvenzstraftaten im engeren Sinne zugerechnet.

15

Zu den Insolvenzstraftaten i.w.S.[36] werden regelmäßig all jene Straftatbestände gezählt, die im Zusammenhang mit der bevorstehenden oder eingetretenen Insolvenz zum Nachteil von Staat, Gläubigern und Dritten begangen werden. Dies sind etwa der einfache Betrug gem. § 263 StGB (insbesondere gegenüber Lieferanten, einschließlich dem Wechsel- und Scheckbetrug),[37] der Kreditbetrug gem. §§ 263, 265b StGB, der Subventionsbetrug gem. §§ 263, 264 StGB, der Versicherungsbetrug gem. §§ 263, 265 StGB, die Untreue gem. § 266 StGB,[38] das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB,[39] die falsche Versicherung an Eides Statt gem. § 156 StGB, die Steuerhinterziehung gem. § 370 AO, das Unterlassen der Einberufung der Gesellschafterversammlung bei Verlusten in Höhe der Hälfte des Grund- oder Stammkapitals gem. § 401 Abs. 1 Nr. 1 AktG, § 84 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG, § 148 Abs. 1 Nr. 1 GenG sowie weitere Formen des Betruges und der Unterschlagung, bspw. durch Veräußerung von zur Sicherheit übereigneten Gegenständen, durch mehrfache Sicherungsübereignung oder durch Verpfändung fremder Sachen.[40]

Teil 1 Grundfragen des Insolvenz- und Insolvenzstrafrechts › A. Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis › III. Kriminalstatistische Entwicklungen im Bereich des Insolvenzstrafrechts

III.Kriminalstatistische Entwicklungen im Bereich des Insolvenzstrafrechts

16

Die aufgezeigte Entwicklung im Bereich der Insolvenzen in Deutschland spiegelt sich in der nationalen Strafrechtspraxis wider. Im Deliktsbereich der im Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität [41] erfassten Insolvenzstraftaten (§§ 283, 283a–d StGB, § 84 GmbHG, §§ 130b, 177a HGB, § 15a IV InsO) stieg dabei die Zahl der registrierten Fälle von 2.485 im Jahre 1987 auf einen Höchststand von 15.093 im Jahre 2007. Nachdem die Zahlen dann in den folgenden Jahren zurückgingen, zeigte sich ein erneutes Hoch mit 12.392 im Jahr 2011. Seitdem waren die Zahlen bis zum Jahr 2014 rückläufig, stiegen dann zuletzt im Jahr 2015 aber um 3,0 %[42] auf 11.153 registrierte Fälle an.

In diesem Untersuchungszeitraum stieg allein die Zahl der erfassten Fälle des Bankrotts (§ 283 StGB) von 1.762 im Jahre 1987 auf 4.373 im Jahre 2004, das wiederum den Höchststand der registrierten Fälle markiert. Im Jahre 2014 ergibt sich auch hier eine leicht reduzierte Anzahl von erfassten Bankrottfällen in Höhe von 3.280 Fällen. Die Konkurs- bzw. Insolvenzverschleppung gem. § 84 GmbHG stieg von 1.791 erfassten Fällen im Jahre 1987 auf ein historisches Hoch von 8.425 Fällen im Jahre 2005. Eine Vergleichbarkeit mit den Jahren ab 2009 kann aufgrund der Tatsache, dass die Insolvenzverschleppung seit dem 1.11.2008 für alle Gesellschaftsformen einheitlich in § 15a InsO geregelt ist,[43] nicht hergestellt werden. Es wird geschätzt, dass 50 bis 80 % aller Unternehmenszusammenbrüche von Insolvenzstraftaten begleitet werden.[44] Auch in diesem Deliktsfeld wird ein erhebliches Dunkelfeld angenommen.[45]

Teil 1 Grundfragen des Insolvenz- und Insolvenzstrafrechts › A. Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis › IV. Praktische Bedeutung des insolvenzrechtlichen Gläubigerschutzes

IV.Praktische Bedeutung des insolvenzrechtlichen Gläubigerschutzes

17

Trotz der hohen Zahl an Insolvenzen sinkt seit Längerem die praktische Bedeutung des Gläubigerschutzes durch das Insolvenzstrafrecht.[46] So liegen die Quoten bei ungesicherten Gläubigern bei unter 5 % der Forderungen, bei bevorrechtigten Gläubigern zwischen 20 und 40 %. Zudem wird das Verfahren bei etwa 40 % aller Insolvenzen mangels Masse eingestellt oder gar nicht erst eröffnet.[47] Es entspricht folglich nicht der wirtschaftlichen Realität, von einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger auszugehen. Dies hängt weniger mit den der Insolvenzordnung selbst immanenten Möglichkeiten unterschiedlicher Befriedigung der Forderungen nach Rangordnungen und Vorrechten zusammen. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang vielmehr die Anerkennung von weitestgehend „insolvenzfesten“ Sicherungsformen. Zu denken ist etwa an die Globalzession, die Sicherungsübereignung und den (verlängerten) Eigentumsvorbehalt.[48] Da infolge solcher Sicherungsmaßnahmen die Tatobjekte nicht mehr Bestandteile des Schuldnervermögens sind, greifen zum Schutz derart gesicherter Gläubiger die traditionellen Eigentums- und Vermögensdelikte ein, so dass sich das Insolvenzstrafrecht in einem erschwerten Spannungsfeld[49] bewegt: Zum einen soll es einen Beitrag zur Vermeidung zukünftiger Insolvenzen durch die Sicherung ordnungsgemäßen Wirtschaftens vor und in der Krise leisten, ohne dabei die Möglichkeit von Sanierungsversuchen einzuengen. Zum anderen soll es die Gewähr für die rechtzeitige Stellung von Insolvenzanträgen bieten, um eine möglichst hohe Haftungsmasse zu erhalten. Letzteres ist insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Bedeutung, dass die Höhe der Verbindlichkeiten durch Sanierungsbemühungen enorm steigen kann.[50]

Anmerkungen

[1]

Dazu Rn. 880 ff.

[2]

Dazu Rn. 980 ff.; Rn. 1318 ff.

[3]

Dazu Rn. 985; Rn. 1318 ff.

[4]

Zur Empirie der Strafverfolgung bei Insolvenzdelikten: Liebl Kriminalistik 2011, 297, 298 ff.

[5]

Vgl. dazu auch LK-StGB-Tiedemann Vor § 283 Rn. 11.

[6]

Creditreform Wirtschaftsforschung Insolvenzen in Deutschland, 2016, S. 1.

[7]

Creditreform Wirtschaftsforschung Insolvenzen in Deutschland, 2016, S. 1.

[8]

Creditreform Wirtschaftsforschung Insolvenzen in Deutschland, 2016, S. 4.

[9]

Creditreform Wirtschaftsforschung Insolvenzen in Deutschland, 2016, S. 10.

[10]

Vgl. auch NK-StGB-Kindhäuser Vor §§ 283–283d Rn. 4; LK-StGB-Tiedemann Vor § 283 Rn. 20 m.w.N. und Rn. 23. Zu den Insolvenzursachen und zur Insolvenzanfälligkeit nach Branchen und Rechtsformen s. Röhm S. 6 ff.

[11]

NK-StGB-Kindhäuser Vor §§ 283–283d Rn. 4 m.w.N.; Liebl S. 37 ff.; Richter GmbHR 1984, 113, 115; Uhlenbruck BB 1985, 1277, 1278 ff.; Winkelbauer wistra 1986, 17.

[12]

LK-StGB-Tiedemann Vor § 283 Rn. 20 m.w.N.

[13]

Ebke FS Hellwig, S. 117, 122 m.w.N.

[14]

Vgl. dazu Altmeppen DB 2004, 1083 ff.; ders. NJW 2005, 1911 ff.; Eisner ZInsO 2005, 20 ff.; Goette ZIP 2005, 1481 ff.; Happ/Holler DStR 2004, 730 ff.; Holzer ZVI 2005, 457 ff.; Köke ZInsO 2005, 354 ff.; Kuntz NZI 2005, 424 ff.; Lawlor NZI 2005, 432 ff.; Mock/Schildt ZInsO 2003, 396 ff.; Schall ZIP 2005, 965 ff.; Schumann DB 2004, 743 ff.; Ulmer NJW 2004, 1201 ff.; Zimmer NJW 2003, 3585 ff.

[15]

Vgl. dazu MüKo-GmbHG-Rieder GmbHG, § 5a Rn. 1 ff.; Spies Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Priester ZIP 2006, 161; Veil GMBHR 2007, 315.

[16]

Worm S. 61 ff.

[17]

Vgl. EuGH NJW 1999, 2027 ff. (Centros); EuGH NJW 2002, 3614 ff. (Überseering); EuGH NJW 2003, 3331 ff. (Inspire Art).

[18]

So kann eine Limited – im Gegensatz zur GmbH – innerhalb von 24 Stunden gegründet werden.

[19]

Wabnitz/Janovsky-Beck 8. Kap. Rn. 86.

[20]

AG Stuttgart wistra 2008, 226, 229 mit Anm. Schumann; vgl. auch Schumann ZIP 2007, 1189 ff.

[21]

Schumann DB 2004, 743, 746.

[22]

Miras S. 1 ff.; Wabnitz/Janovsky-Beck 8. Kap. Rn. 86.

[23]

So auch Radtke/Hoffmann EuZW 2009, 404, 408; Schwab DStR 2010, 333, 336; zweifelnd Bittmann/Gruber GmbHR 2008, 867 ff.; vgl. auch Römermann NZI 2010, 241 ff.

[24]

Wabnitz/Janovsky-Beck 8. Kap. Rn. 88.

[25]

Vgl. Priester ZIP 2006, 161; Veil GMBHR 2007, 315, 316; Nack DB 2007, 1395; Bormann GmbHR 2007, 897 f.; Heckschen DStR 2007, 1442.

[26]

Vgl. auch IfM Bonn, Gewerbliche Unternehmensgründungen 2004-2014 in Deutschland nach Rechtsform, abrufbar unter: www.ifm-bonn.org.

[27]

Wabnitz/Janovsky-Beck 8. Kap. Rn. 88.

[28]

Gude ZinsO 2010, 2385, 2386.

[29]

Wabnitz/Janovsky-Beck 8. Kap. Rn. 88.

[30]

Spies Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) S. 228.

[31]

Zum Begriff der Zahlungsunfähigkeit ausführlich unten Rn. 63 ff.

[32]

Zum Begriff der Überschuldung ausführlich unten Rn. 56 ff.

[33]

NK-StGB-Kindhäuser Vor §§ 283–283d Rn. 1; LK-StGB-Tiedemann Vor § 283 Rn. 2.

[34]

Müller-Gugenberger-Richter § 76 Rn. 52 f.; Weyand/Diversy Rn. 9; im Einzelnen unten Rn. 550. Leitner/Rosenau-Pfordte/Sering Vorbemerkungen §§ 283 ff. Rn. 11 f.

[35]

So auch NK-StGB-Kindhäuser Vor §§ 283–283d Rn. 5 ff.

[36]

Vgl. NK-StGB-Kindhäuser Vor §§ 283–283d Rn. 1; Leitener/Rosenau-Pfordte/Sering Vorbemerkungen §§ 283 ff Rn. 13.

[37]

S. unten Rn. 727 ff.

[38]

S. unten Rn. 589 ff.

[39]

S. unten Rn. 827 ff.

[40]

LK-StGB-Tiedemann Vor § 283 Rn. 2 und 27; Wabnitz/Janovsky-Pelz 9. Kap. Rn. 3; Pelz GmbHR 1984, 137, 148.

[41]

Bundeskriminalamt Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2015, S. 8.

[42]

Bundeskriminalamt Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2015, S. 9.

[43]

S. unten Rn. 27.

[44]

NK-StGB-Kindhäuser Vor §§ 283–283d Rn. 4 m.w.N.; LK-StGB-Tiedemann Vor § 283 Rn. 24; Liebl S. 7; Rönnau