Internment Camp No 6 Moosburg - Dominik Dr. Reither - E-Book

Internment Camp No 6 Moosburg E-Book

Dominik Dr. Reither

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Beschreibung

Das Internierungslager Moosburg bestand von Juni 1945 bis April 1948. Hier hielten die Amerikaner Funktionstraeger des nationalsozialistischen Deutschlands fest, außerdem Personen, die sie als Gefahr für die Sicherheit einschaetzten sowie mutmassliche Kriegsverbrecher. Organisatoren des Holocaust, ein Teilnehmer der Wannseekonferenz, die Leiter des NS-Euthanasieprogramms, KZ-Aerzte, Foerderer von Hitler aus Adel und Wirtschaft, ein Oberster SA-Fuehrer, Hitlers Hoffotograf und sein Fahrer, hohe Militaers, Verwaltungsbeamte und Richter, tausende Funktionstraeger aller Hierarchieebenen der NSDAP und ihrer Gliederungen sowie Angehoerige des Widerstands - sie alle waren im Internierungslager Moosburg. Wie waren die Lebensbedingungen im Lager? Wie lief die Entnazifizierung der Insassen ab? Wie standen die Internierten zum Nationalsozialismus? Diesen und weiteren Fragen geht der Autor nach. Er behandelt damit ein bisher wenig beachtetes Thema der unmittelbaren Nachkriegszeit. Dabei stützt er sich auf umfangreiches Aktenmaterial verschiedener Archive sowie auf zahlreiche Berichte von Internierten.

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Inhalt

Vorwort

Einleitung

Das Civilian Internment Camp No 6

Quellenlage

Gründe für die Errichtung der Lager

Internierungen als Teil des Entnazifizierungsprogramms

Planungen des deutschen Widerstands zu Internierungsmaßnahmen

Umsetzung der Internierungen

Verhaftungspraxis

Der Weg ins Lager

Belegung der Lager

Lagerorganisation

Amerikanische Verwaltung

Übergabe in deutsche Verwaltung

Deutsche Verwaltung

Unterbringung und Versorgung

Wohnsituation

Gegenstände des täglichen Bedarfs, Bekleidung und sanitäre Einrichtungen

Ernährung

Amerikanische Verwaltung

Deutsche Verwaltung

Medizinische Betreuung

Ärztliche Versorgung

Todesfälle

Kontakt zur Außenwelt

Kontaktsperre

Postverkehr

Besuche

Urlaub

Freizeit

Kunst und Kultur

Sport

Seelsorge

Allgemeines

Katholiken

Protestanten

Arbeitseinsatz

Amerikanische Verwaltung

Deutsche Verwaltung

Bewachung und Fluchten

Amerikanische Verwaltung

Deutsche Verwaltung

Behandlung der Internierten

Amerikanische Verwaltung

Deutsche Verwaltung

Stimmungslage der Internierten

Einstellung zum Nationalsozialismus

Gruppenbildung unter den Internierten

Gerüchte

Psychische Situation

Entnazifizierung: Hintergrund und Ablauf im Lager

Hintergrund

Die Entnazifizierung im Lager

Demokratische Bildung

Arbeitslager

Die Schließung des Lagers

Das Ende der Internierungsmaßnahmen

Die Auflösung des Internierungslagers Moosburg

Die Internierten

Soziale Zusammensetzung und Belastung

Prominente Internierte

Resümee

Tabellen

Quellen- und Literaturverzeichnis

Verzeichnis häufig gebrauchter Abkürzungen

Vorwort

An dieser Stelle gilt es, all jenen Dank auszusprechen, die zur Entstehung dieses Buches beigetragen haben:

dem Verein Stalag Moosburg e.V., der die Umsetzung des Projektes maßgeblich unterstützt hat: für die Finanzierung der Archivreise zu den National Archives in Washington, Kurt Bauer für die Begleitung und intensive Mitarbeit bei der Recherche in den USA, Karl Rausch für wichtige Hinweise zum Text und besonders Günther Strehle für die Buchgestaltung, das zeitintensive Layout sowie die Beschaffung und Bearbeitung der Bilder;

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der National Archives, des Bayerischen Hauptstaatsarchivs, des Instituts für Zeitgeschichte, des Staatsarchivs München und des Stadtarchivs Kulmbach für die wertvollen Hinweise bei der Recherche;

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Moosburg, ganz besonders dem Stadtarchivar Wilhelm Ellböck für die großartige Unterstützung;

den Mitarbeiterinnen der Stadtbücherei Moosburg für die Hilfe bei der Beschaffung von Literatur;

Herrn Stadtpfarrer Föckersperger und den Mitarbeiterinnen im Pfarrbüro für den Zugang zum Pfarrarchiv Moosburg;

Karl A. Bauer und Heinrich Pflanz für die Erlaubnis, Bilder aus ihren Privatarchiven verwenden zu dürfen;

Ein besonderer Dank gilt meiner Frau, Christine Metterlein-Reither, die die Entstehung des Buches kritisch begleitet und das Manuskript akribisch überarbeitet hat.

1. Einleitung

Das Civilian Internment Camp No 6

Nach Kriegsende richteten die Amerikaner im Juni 1945 in Moosburg das Civilian Internment Camp No 61 ein. Sie nutzten dafür die Gebäude und das Gelände des von 1939 bis 1945 von der Wehrmacht betriebenen Kriegsgefangenenlagers Stalag VII A, um Funktionsträger des nationalsozialistischen Deutschlands zu internieren. Das Civilian Internment Camp in Moosburg bestand bis 1948.

Bei den Internierungslagern handelt es sich um ein wenig bekanntes Element der zahlreichen Entnazifizierungsmaßnahmen der Alliierten. Sie stehen im Ruf besonders schlechter Lebensbedingungen bis hin zum Vorwurf, dass hier die Amerikaner der Willkür und der Rache der Sieger freien Lauf gelassen hätten.

Das Internment Camp No 6 nimmt im System der Internierungslager eine wichtige Stellung ein. Es war eines der größten und am längsten bestehenden Lager in der amerikanischen Zone, sodass hier die Entwicklung der Lager und der Internierungspraxis in ihren verschiedenen Stadien besonders gut nachvollzogen werden kann, ebenso die Zusammensetzung der Internierten. Gleichzeitig war es das erste Lager, das im Herbst 1946 in deutsche Verantwortung übergeben wurde. Das Zusammenspiel der deutschen Verwaltung und der amerikanischen Dienststellen, insbesondere die daraus resultierenden Probleme, zeigten sich daher im Lager Moosburg geradezu exemplarisch. Die Einrichtung einer Schule für Wachmannschaften im Internierungslager Nummer 6 für ganz Bayern ist wohl darauf zurückzuführen.

Aber wer befand sich nun im Lager? Aus welchen Gründen wurden die Lagerinsassen verhaftet? Wie wurden die Internierten behandelt? Wie waren ihre Lebensbedingungen? Zu wie vielen Todesfällen kam es und was waren die Gründe dafür? Wie verliefen die Entnazifizierung und gegebenenfalls die Vermittlung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit? Wie standen die Lagerinsassen zu Internierung und Entnazifizierung und wie bewerteten sie den Nationalsozialismus?

Die Faktenlage ist dabei oft unübersichtlich. Bei allen Aspekten der Organisation und des Lebens im Lager ist zwischen den Phasen der amerikanischen und der deutschen Verwaltung zu unterscheiden. Aber auch innerhalb dieser beiden Phasen gab es permanent Veränderungen. Die Amerikaner mussten angesichts des Chaos der unmittelbaren Nachkriegszeit improvisieren, bei den Deutschen spielten immer wieder unterschiedliche politische Erwägungen zum weiteren Vorgehen in der Interniertenfrage eine Rolle. Beiden Seiten fehlte jedoch ein Konzept, wie mit den Internierten umgegangen werden sollte. Statt eine längerfristige Strategie zu verfolgen, wurde häufig nur kurzfristig und ad hoc entschieden.

Hinzu kommt, dass die Geschichte der Civilian Internment Camps, vor allem die Lebensbedingungen in den Lagern, vergleichsweise wenig erforscht ist, ebenso, welche Personen in den Lagern interniert waren.

Abb. 1: Plan des Internierungslagers (Archiv Karl A. Bauer), basierend auf einem Plan des Stalag aus dem Jahr 1943. Die römischen Ziffern bezeichnen die mit Stacheldraht voneinander abgegrenzten Bereiche, die „Blocks“.

In seinem Standardwerk „Entnazifizierung in Bayern“ (1972), neu aufgelegt als „Die Mitläuferfabrik“ (1982), hat Lutz Niethammer die Internierungslager allgemein beschrieben und ihre Einbindung in die Entnazifizierungspolitik der Amerikaner dargestellt. Einen Überblick über die Internierung und die Internierungspraxis der Amerikaner bieten Christa Horn, „Die Internierungs- und Arbeitslager in Bayern 1945-1952“ (1992), Christa Schick in ihrem Beitrag „Die Internierungslager“ im Sammelband „Von Stalingrad zur Währungsreform“ (1988)2 und Peter Zeitler in seinem Aufsatz „Lageralltag in amerikanischen Internierungscamps“ (1986).3 Ein Tagungsband aus dem Jahr 1993 untersucht die unterschiedliche Internierungspraxis der verschiedenen Besatzungsmächte.4 Mit dieser Fragestellung hat sich zuletzt der australische Historiker Andrew Beattie 2019/2020 beschäftigt.5 Als Untersuchung zu einem einzelnen Lager und zugleich aktueller Beitrag speziell zu den Lagern in Bayern liegt der Aufsatz von Albrecht Klose „Das Internierungs- und Arbeitslager Regensburg 1945-1948“ (2004) vor.6

Abb. 2: Stadtplan Moosburg mit Kaserne der Wachen (1) und Kriegsgefangenenlager (2) (Archiv Karl A. Bauer).

Das Internierungslager in Moosburg wird immer wieder in den oben aufgeführten Monographien und Aufsätzen kurz behandelt. Speziell zu diesem Lager gibt es auch einen kurzen Aufsatz von Walter Beer aus dem Jahr 1998.7 2014 (4. Auflage) erschien mit dem Buch „Das Internierungslager Moosburg 1945-1948“ von Heinrich Pflanz eine Sammlung von Quellen, Bildern und Fotografien.

Die folgenden Kapitel befassen sich mit den verschiedenen Facetten des Lagers. Da die einzelnen Kapitel in sich geschlossen und aus sich heraus verständlich sein sollen, werden manche Aspekte in zwei oder drei Kapiteln wiederholt behandelt.

Quellenlage

Die Quellenlage für das Lager Moosburg ist vergleichsweise gut. Insbesondere existieren Materialien verschiedener Urheber, deren Zusammenschau ein relativ umfassendes Bild der Zustände im Lager ergeben. Es bestehen jedoch unterschiedliche Quellenlagen für die einzelnen Phasen der Existenz des Lagers. Während für die Zeit nach der Übernahme in deutsche Verwaltung ab Oktober 1946 zahlreiche verschiedene Quellen ein detailliertes Bild liefern, liegen für die Zeit der amerikanischen Lagerverwaltung, vor allem für die Anfangszeit, neben Augenzeugenberichten nur wenige Materialien vor.8 Moosburg ist insoweit kein Einzelfall. Allgemein gibt es aus der frühen Phase der Internierung in der US-Zone nur wenige Dokumente.9

Seit der Frühzeit des Lagers existieren Berichte verschiedener Urheber im Nationalarchiv in Washington, die teilweise in Kopie auch im Institut für Zeitgeschichte in München vorliegen. Für die Zeit der deutschen Verwaltung kommen Unterlagen des für die Entnazifizierung zuständigen Bayerischen Staatsministeriums für Sonderaufgaben („Befreiungsministerium“, „Sonderministerium“) hinzu, die im Bayerischen Hauptstaatsarchiv lagern. Außerdem gibt es Bestände im Staatsarchiv München, im Stadtarchiv Moosburg, im katholischen Pfarrarchiv Moosburg und im Stadtarchiv Kulmbach.

Von den vorhandenen Materialien ergeben hauptsächlich vier Quellengruppen, insbesondere in der Zusammenschau, ein sehr umfassendes Bild über das Internierungslager.

Zunächst ermöglichen die Erlebnisberichte ehemaliger Insassen einen Blick von innen auf das Alltagsleben im Lager. Diese sind zwar kritisch zu hinterfragen und mit anderen Quellen abzugleichen. Es fällt auf, dass manche Internierte die Situation sehr nüchtern, differenziert und sachlich beschreiben, sodass ihre Schilderungen zumindest teilweise belastbar sind.

Weitere wichtige Quellen stellen die Berichte der US-Armeegeheimdienste MID/CIC10 zur Situation im Lager dar. Es handelt sich hierbei um regelmäßig oder anlässlich besonderer Ereignisse erstattete Berichte. Besonders aussagekräftig sind die wöchentlichen Security Reports von MID/CIC, die für ihre vorgesetzten Dienststellen die Situation offen benennen und auch kritische Punkte darstellen. Die Berichte geben Auskunft zu den Belegungs-, Zugangs- und Entlassungszahlen sowie zur generellen Situation im Lager. In den Berichten finden auch besondere Vorkommnisse, Gerüchte unter den Internierten und sonstige Auffälligkeiten Erwähnung. Insoweit geht es insbesondere um die politische Orientierung der Internierten und die Frage, wie sich Maßnahmen der Militärregierung auf die Einstellung der Internierten und der Bevölkerung zu Nationalsozialismus und Kommunismus auswirkten. Auffallend ist, dass in den Berichten die Maßnahmen der amerikanischen Besatzungsmacht hinsichtlich der Entnazifizierung und der Behandlung der Internierten differenziert und teilweise sehr kritisch bewertet werden. Immer wieder weisen die Verfasser auf Missstände, inkonsequentes Vorgehen und kontraproduktive Folgen des amerikanischen Vorgehens hin und äußern durchaus Verständnis für Enttäuschung und Kritik der Internierten und der deutschen Bevölkerung.

Zahlen zur Belegung, zur Stärke der Wachmannschaft, zu Fluchten und zur Tätigkeit der Spruchkammern sowie zahlreiche weitere statistische Angaben finden sich in den Dekadenberichten, die drei Mal monatlich von der deutschen Lagerleitung gegenüber dem Staatsministerium für Sonderaufgaben zu erstatten waren. Neben einem Statistikbogen umfasst ein solcher Bericht auch aussagekräftige Stellungnahmen weiterer Akteure wie dem Leiter des Wachkommandos, einem Vertreter der Internierten oder der Beschaffungsabteilung des Lagers.

Schließlich existieren mehrere Karteien, die Aufschluss darüber geben, welche Personen aus welchen Gründen und wie lange in Moosburg interniert waren und ob sie entlassen oder in andere Lager verlegt wurden.

Eine dieser Karteien ist in deutscher Sprache verfasst, teilweise nur auf Papier geführt, teilweise auf Karteikarten. Darin sind umfangreiche Angaben zu jedem Internierten vermerkt wie Personalien, Familienstand und Beruf. Es finden sich Angaben über Funktionen, Ränge und Titel während der Zeit des Nationalsozialismus sowie Aussagen darüber, welche Mitgliedschaften bestanden haben und welche Auszeichnungen die Person während dieser Zeit erhalten hat. Schließlich wird der Eintritt/Austritt aus dem Lager vermerkt, ebenso in welcher Baracke der Beschuldigte untergebracht war.

Wer diese Kartei geführt hat, ob die deutsche Lagerverwaltung oder die Interniertenselbstverwaltung, ist unklar. Die Eintragungen erfolgten handschriftlich. Die Internierten erhielten hier vierstellige Nummern, denen eine 6 mit Bindestrich (für Internierungslager 6) vorangestellt war.

Daneben existiert eine weitere Kartei, geführt auf vorgedruckten Karteikarten, in englischer Sprache mit Maschinenschrift. Hier ist neben Teilen der Personalien (z.B. nur Angabe des Geburtsjahres ohne Tag und Monat) auch vermerkt, welche Person die Verhaftung durchführte, wer den Internierten ins Lager brachte und wohin der Gefangene entlassen/verlegt wurde sowie manchmal auch der Arrestgrund. Es ist anzunehmen, dass diese Kartei von einer amerikanischen Dienststelle, mutmaßlich vom CIC, geführt wurde, da hier die Namen der Verhaftenden und der Transporteure aufgeführt sind, die für den CIC, nicht aber für die Lagerverwaltung, von Interesse waren.

Schließlich gibt es eine dritte Kartei, geführt auf Karteikartenvordrucken, handschriftlich ausgefüllt in englischer Sprache, mit Angaben zu Name, Beruf, Geburtsdatum sowie Ein- und Austrittsdatum. Weil die Eintragungen in Englisch vorgenommen wurden, ist davon auszugehen, dass es sich um eine Kartei der amerikanischen Lagerverwaltung handelt.

In den beiden letztgenannten Karteien wurden teilweise auch fünfstellige Interniertennummern vergeben.11

Abb. 3: Lagerbaracken, Blick auf Moosburg (Zeichnung Erich Palmowski; Pflanz H., Das Internierungslager).

Abb. 4: Lagereingang (Archiv Karl A. Bauer)

Abb. 5: Lagerstraße (Zeichnung Hans Hartig; Stadtarchiv).

1 Das Internierungslager Moosburg ging auch in die Literatur ein. Eine Episode aus Johannes Mario Simmels „Es muss nicht immer Kaviar sein“ spielt im Internment Camp No 6, Simmel J., Es muss nicht immer Kaviar sein, Gütersloh 1964, S. 489ff.

2 Broszat M./Henke K./Woller H. (Hgg.), Von Stalingrad zur Währungsreform, München 1988, S. 301-326.

3 Zeitler P., Lageralltag in amerikanischen Internierungscamps (19451948) in: Archiv für Geschichte von Oberfranken, 76 (1986), S. 371-392.

4 Knigge-Tesche R./Reif-Spirek R./Ritscher B. (Hgg.), Internierungspraxis in Ost- und Westdeutschland nach 1945, Erscheinungsort Erfurt 1993.

5 Beattie A., Allied Internment Camps in Occupied Germany, Cambridge 2020, Ders., Die alliierte Internierung im besetzten Deutschland und die deutsche Gesellschaft, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 62 (2016), S. 239-256

6 Klose A., Das Internierungs- und Arbeitslager Regensburg 1945-1948, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg, 144 (2004), S. 7-83.

7 Beer W., Aus Stalag wird Camp No 6, in: Heimatverein Moosburg (Hg.), 20 Jahre Heimatverein Moosburg, Moosburg 1998, S. 138-143.

8 So auch für das Lager Regensburg, Klose A., Das Internierungs- und Arbeitslager Regensburg 1945-1948, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg 144 (2004), S. 7-83, S. 9.

9 Niethammer L., Was wissen wir über die Internierungs- und Arbeitslager in der US-Zone?, in: Knigge-Tesche R./Reif-Spirek P./Ritscher B. (Hgg.), Internierungspraxis in Ost- und Westdeutschland nach 1945, Erscheinungsort Erfurt 1993, S. 43-53.

11 Staatsarchiv München, Interniertenkarteien Moosburg 1-3. Die Provenienz ist jeweils unklar und kann nur erschlossen werden. Daneben existiert im Staatsarchiv München eine Interniertengesamtkartei, in der die Namen aller in Bayern internierten Personen verzeichnet sind, diese Kartei ist jedoch bei Weitem nicht vollständig.

2. Gründe für die Errichtung der Lager

Die Internment Camps sind vor dem Hintergrund der amerikanischen Kriegspolitik, die auf eine umfassende Entnazifizierung abzielte, und den Sicherheitsinteressen der amerikanischen Besatzungsarmee zu sehen.

Internierungen als Teil des Entnazifizierungsprogramms

Die Errichtung der Camps steht im Zusammenhang mit der Entnazifizierung.12 Diese stellte vor allem in der amerikanischen Öffentlichkeit ein zentrales Kriegsziel dar. Planungen hinsichtlich der Entnazifizierung und der Internierungen begannen bereits viele Monate vor dem Kriegsende.

Es ging der amerikanischen Politik darum, das Aggressionspotential der deutschen Politik zu bannen und das Machtkartell aus Nationalsozialismus, hoher Bürokratie, Militär und industriellen Eliten zu zerschlagen. Ziel war die völlige Ausschaltung von „Nazismus“ und Militarismus, die sofortige Verhaftung der Kriegsverbrecher zur Bestrafung und die Befreiung der deutschen Gesellschaft vom Geist des Nationalsozialismus.13 Die Entnazifizierung stellte dann auch für die amerikanische Militärregierung einen Grundpfeiler ihrer Besatzungspolitik dar und hatte daher im amerikanisch besetzten Teil Deutschlands eine deutlich größere Bedeutung als in der britischen oder französischen Zone.14 Die Entnazifizierung selbst war keine Bestrafung für individuelle Verbrechen, vielmehr ging es darum, das nationalsozialistische Führungspersonal zu entmachten und durch zuverlässige Personen zu ersetzen.15 Ein weiterer Grund für die Internierung waren Sicherheitsbedenken vor allem des amerikanischen Militärs.

Vor diesem Hintergrund begannen amerikanische Stellen bereits frühzeitig mit Überlegungen für Internierungsmaßnahmen. Die Details der langwierigen, umfangreichen und aufgrund der zahlreichen beteiligten Akteure unübersichtlichen Planungen können hier nicht nachvollzogen werden. Es zeigt sich jedoch, dass es, ganz vereinfacht dargestellt, dem Militär um die Verhinderung von Sicherheitsrisiken ging, während die Politik, vor allem das Finanzministerium, den Schwerpunkt auf den Umbau der deutschen Gesellschaft legte.

Schon im Verlauf des Jahres 1943 entwickelten Planungsstäbe der US-Regierung die ersten Konzepte hierzu. Auf der Außenministerkonferenz von Moskau im Oktober 1943 stellte der amerikanische Außenminister Hull neben anderen Maßnahmen der Entnazifizierung auch die amerikanischen Pläne vor, wonach mutmaßliche Kriegsverbrecher und Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit darstellten, zu arretieren seien.16

Derweil erarbeiteten die Militärs erste Leitlinien für mögliche Verhaftungen. Am 28.04.1944 gaben die Oberkommandierenden mit der Direktive CCS (Combined Chiefs of Staff, gemeinsamer militärischer Planungsstab der USA und Großbritanniens) Nr. 551 Richtlinien für Internierungsmaßnahmen vor. Danach sollten neben den Personen, die verdächtig waren, Kriegsverbrechen begangen zu haben, alle führenden Nationalsozialisten, die Spitzen der Ministerien, hohe politische Funktionäre, Angehörige der Sicherheitspolizei, der Gestapo und des SD interniert werden.17

Die Alliierten, vor allem die Amerikaner, bauten diese Planungen schrittweise aus und konkretisierten die Anweisungen für die Truppe.18

In einem im August 1944 veröffentlichten „Handbook for Military Government in Germany“ des Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force (SHAEF) wurde der zu internierende Personenkreis vorgegeben. Als Ergänzung zur Säuberung des Staates durch die Entlassung einer großen Zahl seiner ehemaligen Diener sollten interniert werden: Generalstabsoffiziere, die Mitarbeiter von Gestapo und SD, die Leitungsebene der Polizei, NSDAPFunktionäre bis hinab zum Kreishauptstellenleiter und zum Bereichsleiter, alle Offiziere der SS, Führungspersonal von SA, HJ, NSKK19, NSFK20, RAD21, DAF22, Reichsminister, Staatssekretäre, Länderminister, Leiter der Reichsbehörden oder bestimmter Institutionen wie der Reichsbank, Funktionäre des Reichsnährstandes, die Befehlshaber der Verwaltung in den besetzten Gebieten, Teile der Ministerialbürokratie, Regierungspräsidenten sowie Landräte und Bürgermeister von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Auch Personen unterhalb der aufgeführten Rangebene konnten interniert werden, allerdings nicht ausschließlich wegen der von ihnen ausgeübten Position, sondern dann, wenn neben ihrem Rang in der Parteiorganisation auch ihr möglicher Einfluss die Internierung nötig machte. Vor dem Hintergrund dieser vagen Formulierung war zum Beispiel auch die Internierung von Ortsgruppenleitern möglich.

Nach diesem Handbuch von August 1944 sollte der Militärgeheimdienst CIC (Counter Intelligence Corps) mit Unterstützung der Militärregierung die Zerschlagung der NSDAP und der ihr angeschlossenen Organisationen übernehmen. Für die Auflösung der militärischen und paramilitärischen Verbände waren die Militärbefehlshaber zuständig. Die Säuberung von Polizei und Verwaltung sollten die Militärregierungen übernehmen und dabei vom CIC unterstützt werden.23

In diesem frühen Stadium spielten die erheblichen Sicherheitsbedenken der Amerikaner noch eine große Rolle: Alle Personen, die eine Gefahr für die amerikanische Militärregierung und die US-Truppen darstellen konnten oder deren Gefahrenpotential nicht klar einzuschätzen war, sollten interniert werden.24

Die Alliierten befürchteten nämlich, dass ehemalige Funktionsträger des Dritten Reiches eine nationalsozialistische Untergrundbewegung aufbauen und Gewalttaten bis hin zum Guerillakrieg verüben könnten. Diese Bedenken waren aus mehreren Gründen nicht von der Hand zu weisen.

Auf verschiedenen Ebenen hatte die nationalsozialistische Führung in den letzten Monaten des Krieges, als die militärische Niederlage bereits absehbar war, zu fanatischem Widerstand aufgerufen, um einen sogenannten „nationalsozialistischen Volkskrieg“ zu entfesseln, der das Blatt noch wenden sollte. So war der Volkssturm, das letzte Aufgebot, der Versuch des Regimes, eine „eruptive fanatische Kampf- und Durchhaltebereitschaft zu entfesseln.“25 Dies zeigt auch eine Ansprache von Goebbels am 18.10.1944, dem Jahrestag der Völkerschlacht bei Leipzig, vor Volkssturmmännern in Ostpreußen: „Auch in dem Gebiet, das sie [die Feinde, d. Verf.] glauben, erobert zu haben, wird immer wieder in ihrem Rücken deutscher Widerstandswille auflodern und wie die Werwölfe werden todesmutige Freiwillige dem Feind schaden und seine Lebensfäden abschneiden.“26 Der Vergleich mit den Werwölfen weist schon auf das Konzept des Partisanenkrieges hin. Konkrete Planungen entwickelte die NS-Führung angesichts der drohenden Besetzung des Reichsgebietes ab Herbst 1944. Werwolfverbände sollten im Rücken der alliierten Truppen Sabotageakte verüben und die Bevölkerung von einer Zusammenarbeit mit der Besatzungsarmee abhalten. Zwar wurde der „Werwolf“ kaum aktiv und war vor allem ein Propagandainstrument – so betrieb das Reichspropagandaministerium einen „Werwolfsender“ -, doch führte diese Propaganda zusammen mit einzelnen tatsächlich oder vermeintlich von Werwolfangehörigen verübten Attentaten – am bekanntesten war die Ermordung des von den Amerikanern eingesetzten Aachener Oberbürgermeisters Franz Oppenhoff am 25.03.1945 – zu erheblichen Sorgen der Amerikaner.

Auch die Wehrmacht schwenkte auf den Kurs des Guerillakriegs um, als der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Keitel, forderte, einen „Kleinkrieg“ zu führen, wenn die Kräfte zu einem Angriff oder geregelten Abwehrkampf nicht mehr ausreichten. Tatsächlich glaubten sich amerikanische Soldaten bei ihrem Vormarsch in Deutschland teilweise in einen Partisanenkrieg verwickelt. Ein amerikanischer Soldat beschreibt in seinen Kriegserinnerungen, dass man sich fast in einem Guerillakrieg fühle, dass es teilweise sinnlos harte Rückzugsgefechte gebe. Dies weist auf eine weitere Facette des hartnäckigen Abwehrkampfes hin. Viele, gerade hohe Offiziere von Wehrmacht und SS nahmen in dieser Phase des Krieges keinerlei Rücksicht mehr auf Kulturgüter, Ressourcen oder das Leben der Zivilbevölkerung oder ihrer Männer. Gegen Zivilisten, die versuchten, Kampfhandlungen zu verhindern und friedliche Übergaben ihrer Heimatorte zu erreichen, setzen Partei, Wehrmacht und SS brutalen Terror ein, wie die zahlreichen Endphaseverbrechen, nämlich die Tötung von Zivilisten in den letzten Wochen und Tagen des Krieges zeigen. So propagierte Heinrich Himmler, dass falls an einem Haus eine weiße Fahne gehisst würde, alle männlichen Bewohner zu erschießen seien.27 Generell versuchten die

Funktionäre des Systems, einen nationalsozialistischen Flächenbrand zu entfachen und in Erinnerung an die „Kampfzeit“ am Ende der Weimarer Republik eine bedingungslose Kampfbereitschaft hervorzurufen. Ein Mittel hierzu war die Mobilisierung der Hitlerjugend, die von Reichsjugendführer Artur Axmann als „Bewegung der jungen Panzerbrecher“ bezeichnet wurde.28

Die US-Truppen waren tatsächlich mit Attacken und Anschlägen konfrontiert. Berichte der 3. US-Armee zeigen, dass bis weit in den Sommer 1945 hinein in Südostbayern Depots mit Waffen und Ausrüstung für Guerillaaktionen gefunden und Gruppen von bewaffneten SS-Angehörigen entdeckt wurden, die sich in Wäldern versteckt hielten und die Bevölkerung terrorisierten. Immer wieder kam es zu Sabotageakten und Angriffen auf US-Truppen. So wurden zum Beispiel am 23.05.1945 Schüsse auf eine US-Kaserne in Grafenau abgefeuert. SS-Truppen planten laut Angaben von Kriegsgefangenen noch am 22.05.1945 die Bildung einer Werwolfgruppe, eine andere sollte von Offizieren gegründet werden.29

Hinzu kam, dass nach dem Ersten Weltkrieg und in den ersten Jahren der Weimarer Republik entlassene Soldaten aus der Konkursmasse der kaiserlichen Armee Freikorps gebildet hatten, die straff organisiert und mit schweren Waffen wie Panzerwagen und Feldartillerie ausgerüstet, den regulären bewaffneten Kräften des Staates ernste Konkurrenz machen konnten. Dass nun fanatisierte Angehörige der SS oder anderer Verbände des nationalsozialistischen Deutschland im Chaos des Zusammenbruchs in erheblichem Umfang Waffen beiseiteschaffen und, militärisch ausgebildet und kampferprobt, leistungsfähige bewaffnete Haufen bilden und so den amerikanischen Truppen gefährlich werden konnten, war durchaus nicht ausgeschlossen.

Die Planungen der Internierungspraxis im Sommer 1944 waren aber nur ein erster Zwischenschritt. Aufgrund von Vorgaben der amerikanischen Politik - insbesondere Präsident Roosevelt war mit der Direktive CCS 551 und dem Handbuch für die Militärregierungen unzufrieden - erarbeitete der US-Generalstab neue Richtlinien für die Besatzungsherrschaft durch die amerikanischen Streitkräfte. Schon nach frühen Fassungen der Besatzungsdirektive, der JCS (Joint Chiefs of Staff, vereinigte Stäbe der US-Teilstreitkräfte) 1067, wurde eine umfangreiche Liste mit zu internierenden Personen aufgestellt, die über den Bereich von Staat und Partei hinausging: Betroffen waren neben Amtsträgern der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbänden bis hin zum Ortsgruppenleiter alle Mitglieder der SS, das Führungspersonal von SA und Polizei, Angehörige von Gestapo und SD, führende Ministerial- und politische Beamten, Generalstabsoffiziere, alle Nationalsozialisten und Nazisympathisanten auf Reichs-und Gauebene in Schlüsselstellungen öffentlicher und wirtschaftlicher Organisationen, in Industrie, Finanzwesen, Erziehungs- und Gerichtswesen, der Presse und dem Verlagswesen.30

In diesem Zusammenhang ergingen im Frühjahr 1945 im „Arrest Categories Handbook“ des SHAEF konkrete und systematisierte Anweisungen an die Truppe im Hinblick auf die Internierungen. Der zu internierende Personenkreis wurde ausgeweitet und die Grundlagen für den Automatic Arrest gelegt. Im Zuge des Automatic Arrest sollte jeder, der einer auf einer beigefügten Liste aufgeführten Organisation des Dritten Reiches angehört und dort einen bestimmten Rang bekleidet hatte, unabhängig von der Frage, ob er persönlich an Straftaten beteiligt gewesen war, verhaftet und in ein Internierungslager gebracht werden. Neben dem Ziel, für die Sicherheit der Truppe und des Besatzungsregimes zu sorgen, wurde nun auch die Zerstörung der Nazi-Organisationen als Ziel des Automatic Arrest benannt. Später kamen noch die Ausschaltung der deutschen Geheimdienste und die Entnazifizierung deutscher Behörden hinzu. Der Kreis der zu internierenden Personen entsprach weitgehend den Vorgaben von JCS 1067, wobei es nun gewisse Konkretisierungen gab. Angehörige von Verbänden wie der SS oder der Geheimen Feldpolizei, die in die Wehrmacht eingegliedert worden waren, galten als Kriegsgefangene, solange die Kampfhandlungen andauerten. Nach deren Ende sollten sie aus den Streitkräften und damit aus der Kriegsgefangenschaft entlassen und interniert werden. Dies geschah auch tatsächlich während des Jahren 1945. Ausgenommen vom Automatic Arrest waren Personen, die zwar rein formal in eine der Paragraph-Arrestkategorien fielen, die aber von den Nationalsozialisten als politisch unzuverlässig entlassen worden waren oder ihren Posten vor 1933 aufgegeben hatten. Allerdings konnten auch andere Personen, die formal nicht in eine der Arrestkategorien fielen, festgenommen werden, wenn sie aufgrund anderer Umstände als verdächtig galten.31

In einer vorläufigen Endfassung von JCS 1067 vom 10.05.1945, auf deren Grundlage dann im Juli Einzelweisungen ergingen, wurden die bisherigen Arrestkategorien aufrechterhalten und in der Praxis sogar noch erweitert, bis hin zu den Bürgermeistern ländlicher Gemeinden.32

Die Endfassung der Besatzungsdirektive JCS 1067 gab die Grundsätze und den Umfang der Entnazifizierung vor. Sie verfügte die Entlassung aller aktiven Nationalsozialisten und beschränkte die Entnazifizierung nicht mehr nur auf das Personal in Schlüsselstellungen. Sie spricht außerdem davon, den Nationalsozialismus auszuschalten und die Kriegsverbrecher zum Zwecke der Bestrafung zu verhaften.33

Es ging also, abgesehen von den Kriegsverbrechern, nicht um eine Bestrafung wegen individuell begangener Straftaten, sondern die betroffenen Personen wurden automatisch deswegen verhaftet, weil sie im nationalsozialistischen Deutschland bestimmte Tätigkeiten ausgeführt oder Positionen innegehabt hatten. Dies galt zum Beispiel für Geheimdienstmitarbeiter, Verwaltungsmitarbeiter vom Landrat aufwärts, Führungspersonal der NS-Verbände und NSDAP-Funktionäre ab dem Dienstgrad Ortsgruppenleiter. Betroffen waren aber auch Künstler, Ärzte und Freiberufler. Dieses schematische Konzept, ohne Rücksicht auf den Einzelfall, erleichterte den US-Truppen das Vorgehen, führte aber, ebenso wie fehlende Kenntnisse der Verhältnisse vor Ort und der jeweiligen Umstände, zu Ungerechtigkeiten. Die Vorschriften des Automatic Arrest blieben, ab 1948 gelockert, formell bis zum 10.10.1948 in Kraft.34 Die Verhaftungen waren dabei nur Teil eines umfassenden Planes zur Entnazifizierung, der neben Entlassungen auch die Auflösung der NSDAP, die Ungültigerklärung von NS-Gesetzen, die Übernahme von NS-Vermögen und die Umbenennung von Straßen und Plätzen vorsah.35

Parallel zu den internen Konzepten und Anweisungen versuchten die Amerikaner, ihre Planungen zu Entnazifizierung und Internierung auch international mit den Alliierten abzustimmen und abzusichern. Auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 propagierten die Alliierten die Vernichtung des Nationalsozialismus als Kriegsziel. Einig war man sich auch darin, die Täter der Kriegs- und NS-Verbrechen zu bestrafen.36

Nun wurde auch eine völkerrechtliche Grundlage für die Internierungen geschaffen. Dies war Abschnitt III A Nr. 5 des Potsdamer Abkommens, geschlossen von den USA, der UdSSR und Großbritannien am 02.08.1945, das, basierend auf einem amerikanischen Entwurf liberal-demokratischen Grundsätzen folgte, die die Amerikaner in den plakativen „fünf D“ – Demokratisierung, Denazifizierung, Demilitarisierung, Dekartellisierung und Dezentralisierung – zusammenfassten.

Nach den Regelungen des Potsdamer Abkommens waren nationalsozialistische Parteiführer, einflussreiche Nationalsozialisten sowie die Leiter der nationalsozialistischen Ämter und Organisationen und alle anderen Personen, die für die Besatzung und ihre Ziele gefährlich waren, zu verhaften und zu internieren.37

Waren sich die Alliierten während der Konferenz von Potsdam über diese Ziele noch grundsätzlich einig, erfolgte deren Umsetzung in den einzelnen Besatzungszonen auf sehr verschiedene Art und Weise. Deutlich unterschied sich die Entnazifizierung in der sowjetischen Zone von der in den drei Westzonen: In der sowjetischen Besatzungszone diente die Entnazifizierung als Mittel, eine neue Gesellschaftsordnung durchzusetzen. Der Vorwurf, Sympathisant oder Vertreter des Nationalsozialismus gewesen zu sein, war eine Handhabe, um gegen den „Klassenfeind“, Abweichler in den eigenen Reihen oder Opponenten vorzugehen und wichtige Positionen in Staat und Gesellschaft mit eigenen Gefolgsleuten zu besetzen. Eine umfassende gesellschaftliche Neuordnung mit der Beschlagnahme von Betrieben und landwirtschaftlichem Großgrundbesitz wurde ebenfalls mit dem „Antifaschismus“ gerechtfertigt.38

Planungen des deutschen Widerstands zu Internierungsmaßnahmen

Die Entnazifizierung, insbesondere deren Aspekt der Internierungen, beschäftigte auch die verschiedenen deutschen Widerstandsgruppen gegen das Dritte Reich. Einige der Planungen werden in der Folge kurz umrissen.

Das Ziel, die NSDAP aufzulösen und Kriegsverbrecher zu bestrafen, verfolgten auch deutsche Widerstandsgruppen. Der konservative Widerstandskämpfer Ulrich von Hassel (1881-1944) zum Beispiel schrieb in seinem Verfassungsentwurf, dass die NSDAP samt ihrer Gliederungen aufzulösen und ihr Vermögen zu beschlagnahmen sei.39 Auch Carl Friedrich Goerdeler (1884-1945) sah die Bestrafung von NS-Verbrechern als zentrale Aufgabe einer neuen deutschen Regierung an.40 CSU-Gründer Adam Stegerwald (1874-1945) sprach sich ebenfalls für eine harte Bestrafung der Nationalsozialisten und für umfassende Säuberungen aus.41

Bei dem Instrument des Automatic Arrest im Rahmen der Entnazifizierung handelt es sich nicht um eine spezifisch amerikanische Idee. Auch unter den deutschen Widerstandsgruppen gab es Konzepte, führende Funktionäre des NS-Regimes zu inhaftieren. So propagierte der konservative Widerstandskämpfer Johannes Popitz (18841945), der von den Verschwörern um Graf Stauffenberg als Finanz- und Kultusminister vorgesehen war, dass NSDAP und Gestapo aufgelöst und Gauleiter, Kreisleiter sowie höhere SS- und Polizeiführer sowie die Leiter der Propagandaämter „in Schutzhaft(!)“ genommen werden sollten, solange, bis der Zweck der Verhaftung erreicht sei. Die Einleitung von Strafverfahren gegen NS-Verbrecher sei ein vordringliches Ziel der Innenpolitik.42 Noch weiter gingen die Überlegungen im Plan „Walküre“ der Widerstandskämpfer des 20. Juli, dem Konzept zur Umsetzung des Staatsstreichs nach der Beseitigung Hitlers. Danach sollten alle Dienststellen der Partei, der SS, der Gestapo und des SD ausgeschaltet und besetzt und Gauleiter, Oberpräsidenten, Reichsstatthalter, höhere SS- und Polizeiführer, die Leiter der Gestapo-, SS- und SD-Dienststellen, Leiter der Propagandaämter und Kreisleiter automatisch verhaftet werden. Nach Ermessen der Wehrkreisbefehlshaber konnten auch SS-Führer, Gauamtsleiter, Kreisamtsleiter, Ortsgruppenleiter, Regierungspräsidenten, Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister arretiert werden. Darüber hinaus waren Festnahmen vorgesehen, soweit sie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit notwendig erschienen. Von dieser Ermächtigung sollte eher zu viel als zu wenig Gebrauch gemacht werden. Nach der ersten Phase der Verhaftungen sollten Standgerichte diejenigen aburteilen, die gegen Recht und Anstand (!) verstoßen hatten.43

Der Kreisauer Kreis, eine konservative Widerstandsbewegung, ging bei seinen Planungen zur Internierung von ähnlichen Überlegungen aus wie die Besatzungsmächte. Zwar sollte bei Verhaftungen der Grad der persönlichen Schuld ein wichtiger Maßstab sein, gleichzeitig war vorgesehen, zur Aufrechterhaltung der Sicherheit alle Personen zu verhaften, bei denen der Verdacht bestand, dass sie den Staat bei der Durchführung seiner notwendigen Maßnahmen behindern könnten.44

Generell war im Unterschied zu den Konzepten der Amerikaner die jeweils persönlich zu verantwortende Schuld bei den nationalkonservativen Widerstandskreisen ein wichtiger Aspekt.

Die sozialistische Opposition ging hier deutlich weiter: Neben einer Bestrafung von NS-Verbrechern und einer Säuberung des Staates forderte sie weitreichende Eingriffe in die Gesellschaftsstruktur. Einig waren sich alle Strömungen, dass die Abrechnung mit dem Nationalsozialismus in geordneten Bahnen vonstattengehen musste, es sollte keine wilde Rache wie in Frankreich gegenüber tatsächlichen oder vermeintlichen Kollaborateuren geben.45

Allgemein plante man im linken Spektrum des deutschen Widerstands großangelegte Entnazifizierungsmaßnahmen. Die Sozialdemokraten forderten eine Vernichtung aller Spuren des Nationalsozialismus in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung.46 Die verschiedenen Organisationen der SPD und der ihr nahestehenden Gruppen propagierten großangelegte Entlassungen und Enteignungen all derjeniger, die zu Unrecht Vermögen erworben hatten sowie die Aburteilung all derjeniger, die sich Verbrechen schuldig gemacht hatten, sowie der NSFunktionäre und der Angehörigen von Gestapo und SS.47 Am weitesten ging hier die SOPADE (Auslandsorganisation der SPD während des Dritten Reichs): Volkstribunale sollten NS-Funktionäre von den Gauleitern bis hin zu besonders aktiven Ortsgruppenleitern, höhere Beamte von Gestapo und SD sowie alle Personen in Staat, Militär, Wirtschaft und öffentlichem Leben, die dem Nationalsozialismus zur Macht verholfen oder seine Herrschaft oder die Kriegsvorbereitungen gefördert hatten, zum Tode oder zu lebenslanger Haft verurteilen. „Reinigung und Sicherung erlauben nicht das Weiterleben der Hauptverantwortlichen.“ Volksgerichte sollten außerdem Straftaten ahnden und zwar mit Zuchthaus oder Tod. Nach Verbüßung seiner Strafe war ein Verurteilter „als gefährlicher Staats- und Volksschädling“ auf unbestimmte Zeit in ein Arbeitslager einzuweisen. Ebenso sollten alle NS-Funktionäre bis hinunter zum Ortsgruppenleiter, alle Angehörigen von SS, Gestapo und SD auf unbestimmte Zeit in Arbeitslagern interniert werden, da man nicht annehmen könne, dass sie in der Lage seien, sich in eine andere Ordnung einzugliedern. Verurteilung und Einweisung in ein Arbeitslager sollten automatisch den Verlust des Vermögens nach sich ziehen.48

In der KPD wurden neben der Verhaftung und Bestrafung der Kriegsverbrecher und der Beschlagnahme des Vermögens der Kriegsgewinnler und Kriegsschuldigen die sofortige Verhaftung aller Reichs- und Gauleiter der NSDAP, der Beamten der Gestapo, des SD und aller SS-Führer vom Scharführer aufwärts diskutiert.49

Diese Planungen wurden teilweise auch in die Tat umgesetzt. So forderte direkt nach der Besetzung Münchens durch die Amerikaner das von einem Kommunisten geleitete Nationalkomitee Freies Deutschland die Inhaftierung aller Denunzianten, der Leiter und Unterleiter der Gestapo, der Kommandanten von KZs und deren Helfer sowie der Richter der Volks- und Standgerichte. Des Weiteren propagierte das Komitee, all jene zu verurteilen, die sich an Leben, Gesundheit und Eigentum von Kriegsgefangenen, ausländischen Arbeitern und Deutschen vergangen hatten. Arbeitskolonnen aus ehemaligen SS-Angehörigen sollten gebildet und das Vermögen der NSFührer beschlagnahmt werden. Auch an vielen anderen Orten unterstützten Kommunisten die Militärregierung oder den CIC bei der Entlassung und Inhaftierung von Nationalsozialisten.50

Generell standen in der unmittelbaren Nachkriegszeit die deutschen Entscheidungsträger einer umfassenden Entnazifizierung zunächst positiv gegenüber. Die Entnazifizierung war ein wichtiges Thema bei den Sitzungen des ersten bayerischen Nachkriegskabinetts unter Fritz Schäffer (1888-1967).51 Im Regierungsprogramm seines Nachfolgers Wilhelm Hoegner (1887-1980, Ministerpräsident 1945-1946 und 1954-1957) steht an erster Stelle die Entnazifizierung: „Die neue Staatsregierung ist entschlossen, den Einfluss des Nationalsozialismus im öffentlichen und wirtschaftlichen Leben, besonders in der Beamtenschaft, vollkommen auszutilgen. […] Wer es vorzog, andere Unschuldige leiden zu lassen, verdient keine Gnade. […] Die nationalsozialistischen Verbrecher sollen zur Rechenschaft gezogen werden […]!“52

Sogar die Internierten zeigten zumindest teilweise Verständnis. So fragte sich ein Internierter hinsichtlich des Automatic Arrest: „Aber kann man unseren Feinden verdenken, wenn sie uns mißtrauen?“53

12 Zur Entnazifizierung in Bayern, den Konzepten der Amerikaner, zu den Plänen des Widerstands und den Entwicklungen während des Krieges und in der Nachkriegszeit ausführlich Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, sowie Niethammer L., Die amerikanische Besatzungsmacht zwischen Verwaltungstradition und politischen Parteien in Bayern 1945, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 15 (1967), S. 153-210.

Niethammer beschreibt auch detailliert die verschiedenen (teils unterschiedlichen und sogar gegensätzlichen) Strömungen, Ansätze und Konzepte in der amerikanischen Politik und Gesellschaft, die hinsichtlich der Entnazifizierung vertreten wurden. Er verweist insbesondere auf die divergierenden Konzeptionen der Politik, die in unterschiedlicher Art und Weise über eine Bestrafung der deutschen Oberschicht oder lediglich deren Entmachtung nachdachte, während es den Militärs vor allem um Ruhe und Ordnung sowie die Sicherheit für die Truppe ging. Hierzu auch Vollnhals C., Entnazifizierung in West- und Ostdeutschland. Konzeption und Praxis, in: Knigge-Tesche R./Reif-Spirek P./Ritscher B. (Hgg.), Internierungspraxis in Ost- und Westdeutschland nach 1945, Erscheinungsort Erfurt 1993, S. 9-29, S. 9.

13 Thränhardt D., Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt 1996, S. 22.

Noch vor dem Kriegseintritt hatte sich die amerikanische Regierung auf eine Beseitigung des Nationalsozialismus festgelegt, ausführlich dazu Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, S. 32. Bereits im August 1941 hatten sich Roosevelt und Churchill in der Atlantik-Charta unter anderem auf die Wiederherstellung der demokratischen Freiheiten, des Selbstbestimmungsrechts der Völker und die Demilitarisierung der Aggressorstaaten geeinigt, Bierling S., Geschichte der amerikanischen Außenpolitik, München 2003, S. 85f.; Ambrose S./Brinkley D., Rise to Globalism, New York 1997, S. 5ff.

Schon bei Kriegseintritts der USA nach der Kriegserklärung Hitlers am 11.12.1941 gab es neben machtstrategischen Überlegungen auch eine ideologische Zielsetzung. (Nach den Siegen über Frankreich, die Benelux-Staaten, Polen, die Tschechoslowakei, Dänemark und Norwegen und einem raschen Vormarsch in der Sowjetunion, während gleichzeitig Großbritannien mit dem Rücken zur Wand stand, schien ein Szenario, in dem die USA einem übermächtigen Deutschland gegenüberstehen würden, nicht mehr fernliegend.) So erklärte der amerikanische Präsident Franklin Delano Roosevelt, dass sich die USA der Freiheit der Rede, der Freiheit der Religion, der Freiheit von Angst und der Freiheit von Not verpflichtet sahen, und führte diese Ziele in der Folgezeit fort.

Im Januar 1943 propagierte Roosevelt auf der Konferenz von Casablanca die bedingungslose Kapitulation zum Kriegsziel. Die Anerkennung der totalen Niederlage sollte die Basis für die von Roosevelt geplante tiefgreifende Umgestaltung der deutschen Gesellschaft sein, Bierling S., Geschichte der amerikanischen Außenpolitik, München 2003, S. 88.

Zur Ausschaltung des deutschen Aggressionspotentials vgl. Niethammer L., Deutschland danach, Bonn 1999, S. 53. Deswegen sollte das Führungspersonal des Dritten Reiches aus den Schlüsselpositionen entfernt werden und einfache Arbeiten verrichten.

14Vollnhals C., Entnazifizierung in West- und Ostdeutschland. Konzeption und Praxis, in: Knigge-Tesche R./Reif-Spirek P./Ritscher B. (Hgg.), Internierungspraxis in Ost- und Westdeutschland nach 1945, Erscheinungsort Erfurt 1993, S. 9-29, S. 9. Dieses Ziel war schon in den Vorbereitungen der US-Streitkräfte für die Militärverwaltung in der Besatzungszeit wichtig, Niethammer L., Die amerikanische Besatzungsmacht zwischen Verwaltungstradition und politischen Parteien in Bayern 1945, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 15 (1967), S. 153-210, S. 158.

15 Hierzu auch Vollnhals C., Entnazifizierung in West- und Ostdeutschland. Konzeption und Praxis, in: Knigge-Tesche R./Reif-Spirek P./ Ritscher B. (Hgg.), Internierungspraxis in Ost- und Westdeutschland nach 1945, Erscheinungsort Erfurt 1993, S. 9-29, S. 10.

16 Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, S. 55.

17 Bierling S., Geschichte der amerikanischen Außenpolitik, München 2003, S. 88; ausführlich Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, S. 57.

18 Der genaue Ablauf der Planungen, die unterschiedlichen Konzepte und Ziele der Akteure innerhalb der Vereinigten Staaten aber auch innerhalb der Anti-Hitler-Koalition sind ausführlich dargestellt bei Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, S. 32ff.; Speziell zur Entwicklung der Arrestkategorien Horn C., Die Internierungs- und Arbeitslager in Bayern 1945-1952, Frankfurt 1992, S. 17ff.

19 Nationalsozialistisches Kraftfahrer Korps.

20 Nationalsozialistisches Flieger Korps.

21 Reichsarbeitsdienst.

22 Deutsche Arbeitsfront.

23 Horn C., Die Internierungs- und Arbeitslager in Bayern 1945-1952, Frankfurt 1992, S. 17ff. Sie spricht davon, dass das Handbuch aus dem April 1945 stammt, Niethammer legt aber vor dem Hintergrund des Ablaufs der Planungen nachvollziehbar dar, dass die erste Fassung des Handbuchs vom 15.08.1944 stammt, Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, S. 59.

24 Horn C., Die Internierungs- und Arbeitslager in Bayern 1945-1952, Frankfurt 1992, S. 17ff.; Schick C., Die Internierungslager, in Broszat M./Henke K./Woller H. (Hgg.), Von Stalingrad zur Währungsreform, München 1988, S. 301-326, S. 301.

Zu den Sicherheitsbedenken als Motiv für die Internierungen vgl. auch Vollnhals C., Entnazifizierung in West- und Ostdeutschland. Konzeption und Praxis, in: Knigge-Tesche R./Reif-Spirek P./Ritscher B. (Hgg.), Internierungspraxis in Ost- und Westdeutschland nach 1945, Erscheinungsort Erfurt 1993, S. 9-29, S. 9.

Die Säuberungen sollten von einer für die Entnazifizierung zuständigen Einheit der Militärregierung namens „Special Branch“ durchgeführt werden, ausführlich Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, S. 58.

25 Kunz A., Die Wehrmacht 1944/45. Eine Armee im Untergang, in: Müller R. (Hg.), Der Zusammenbruch des deutschen Reiches 1945 - Die Folgen des Zweiten Weltkriegs, Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hg.), Das deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg, 10. Band 2. Halbband, München 2008, S. 3-54, S. 14.

26 Zitiert nach Kunz A., Die Wehrmacht 1944/45. Eine Armee im Untergang, in: Müller R. (Hg.), Der Zusammenbruch des deutschen Reiches 1945 - Die Folgen des Zweiten Weltkriegs, Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hg.), Das deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg, 10. Band 2. Halbband, München 2008, S. 3-54, S. 13.

27 Kunz A., Die Wehrmacht 1944/45. Eine Armee im Untergang, in: Müller R. (Hg.), Der Zusammenbruch des deutschen Reiches 1945 - Die Folgen des Zweiten Weltkriegs, Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hg.), Das deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg, 10. Band 2. Halbband, München 2008, S. 3-54, S. 14ff.

28 Kunz A., Die Wehrmacht 1944/45. Eine Armee im Untergang, in: Müller R. (Hg.), Der Zusammenbruch des deutschen Reiches 1945 - Die Folgen des Zweiten Weltkriegs, Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hg.), Das deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg, 10. Band 2. Halbband, München 2008, S. 3-54, S. 14.

29 Berichte der 3. US-Armee vom 08.05.1945, 14.05.1945, 15.05.1945, 16.05.1945, 19.05.1945, 21.05.1945, 22.05.1945, 24.05.1945, 25.05. 1945, 29.08.1945, Nationalarchiv, RG 407 Box 1592.

30 Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, S. 62. Die Ursprungsfassung stammte vom 22.09.1944 und wurde in einer überarbeiteten Fassung vom 06.01.1945 nur geringfügig verändert. Die Kategorien wurden nun noch erweitert, sodass jetzt mit etwa 400.000 vom Arrest Betroffenen zu rechnen war. Wer die Entlassenen und Internierten ersetzen sollte, wurde nicht geklärt, sondern den Befehlshabern vor Ort überlassen. Dabei war klar, dass das Militär nicht über ausreichend entsprechend ausgebildete Offiziere verfügte, um entlassene und internierte deutsche Funktionsträger in Wirtschaft und Verwaltung zu ersetzen. Nach Niethammer fällt auf, dass im Bereich der Terrororganisationen des Dritten Reiches die Kategorien sehr präzise und weitgehend gefasst waren, während sie im Bereich von Wirtschaft und Verwaltung unpräzise waren.

31 Horn C., Die Internierungs- und Arbeitslager in Bayern 1945-1952, Frankfurt 1992, S. 20f.

32 Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, S. 66, Allerdings hielten sich viele Kommandeure vor Ort noch an CCS 551, weil sie anhand dieser Regelung ausgebildet worden waren und sie weit mehr den lokalen Verhältnissen entsprach, Niethammer L., Die amerikanische Besatzungsmacht zwischen Verwaltungstradition und politischen Parteien in Bayern 1945, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 15 (1967), S. 153-210, S. 161, 176.

33 Vollnhals C., Entnazifizierung in West- und Ostdeutschland. Konzeption und Praxis, in: Knigge-Tesche R./Reif-Spirek P./Ritscher B. (Hgg.), Internierungspraxis in Ost- und Westdeutschland nach 1945, Erscheinungsort Erfurt 1993, S. 9-29, S. 10; auszugsweiser Abdruck der Direktive JCS 1067 bei Vollnhals C., Entnazifizierung, München 1991, S. 98f.

34 Horn C., Die Internierungs- und Arbeitslager in Bayern 1945-1952, Frankfurt 1992, S. 23.

35 Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, S. 149f.

36 Vollnhals C., Entnazifizierung, München 1991, S. 7.

37 Thränhardt D., Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt 1996, S. 22.

38 Vollnhals C., Entnazifizierung, München 1991, S. 54, 166; nach Angaben des sowjetischen Außenministeriums von 1990 wurden rund 123.000 Personen interniert, 43.000 starben in den Lagern, ebd. Wehler H., Deutsche Gesellschaftsgeschichte Band IV, München 2003, S. 956. So wurden in der SBZ etwa 50 % der Lehrer und 80 % der Richter und Staatsanwälte entlassen. Königseder A., Entnazifizierung in: Benz W. (Hg.), Deutschland unter alliierter Besatzung 1945-1949/55, Berlin 1999, S. 114-117, S. 114.

39Hoffmann P., Widerstand, Staatsstreich, Attentat, München 1979, S. 234.

40 Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, S. 75.

41 Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, S. 221; außerdem referiert er die Stellungnahme des CSU-Politikers Josef Müller, des „Ochsensepp“ (1898-1979), der den Schwerpunkt von der Bestrafung auf eine Wiedergutmachung durch Nationalsozialisten als Nutznießer des NS-Systems legt, ebd. S. 224.

42Hoffmann P., Widerstand, Staatsstreich, Attentat, München 1979, S. 238; Koehn B., Der deutsche Widerstand gegen Hitler, Berlin 2007, S. 316; Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, S. 72ff. >

43 Überschär G., Der militärische Umsturzplan „Walküre“ in: Steinbach P./Tuchel J. (Hg.), Widerstand gegen die nationalsozialistische Diktatur 1933-1945, Berlin 2004, S. 489-504, S. 496; Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, S. 79.

44 Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, S. 76.

45 Hierzu auch Vollnhals C., Entnazifizierung in West- und Ostdeutschland. Konzeption und Praxis, in: Knigge-Tesche R./Reif-Spirek P./Ritscher B. (Hgg.), Internierungspraxis in Ost- und Westdeutschland nach 1945, Erscheinungsort Erfurt 1993, S. 9-29, S. 11.

46 Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, S. 213ff.

47 Im Detail dazu Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, S. 96ff., wo er die unterschiedlichen Konzepte der verschiedenen Gruppen im Einzelnen und ihre Entwicklungen darstellt. >

48 Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, S. 103f.

49 Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, S. 111ff.

50 Niethammer L., Entnazifizierung in Bayern, Frankfurt 1972, S. 206f.

51 Baer F., Die Ministerpräsidenten Bayerns 1945-1962, München 1971, S. 11.

52 Zitiert nach Baer F., Die Ministerpräsidenten Bayerns 1945-1962, München 1971, S. 24.

53 Beck F., Tagebuch eines Mannes, der Hungerturm hieß, München 1952, S. 34.

3. Umsetzung der Internierungen

Verhaftungspraxis

Von den westlichen Besatzungsmächten gingen die Amerikaner am systematischsten gegen tatsächliche oder vermeintliche Nationalsozialisten vor.54

Die Lage war für die amerikanischen Truppen in den ersten Tagen und Wochen der Besatzung häufig noch chaotisch und widersprüchlich.

Zunächst hatten die Offiziere der kämpfenden Truppe das Sagen, denen es zuvörderst darum ging, Ordnung in das Chaos der Umbruchstage vom Krieg zum Frieden zu bringen, die Sicherheit der Truppe zu gewährleisten und die Versorgung der deutschen Bevölkerung sicherzustellen. Daher beschränkten sie sich im Wesentlichen darauf, Behördenleiter, Landräte und Bürgermeister auszutauschen.55 Sie nahmen auch Verhaftungen nach dem Arrest Categories Handbook vor. Zivilisten, die nach dem Handbook als nationalsozialistische Funktionsträger galten, wurden in Automatic Arrest genommen.

Hinzu kamen Sicherheitsbedenken. Deswegen entwaffneten die US-Streitkräfte bei ihrem Vormarsch Militär und Polizei komplett und nahmen die Militärangehörigen in Kriegsgefangenschaft.56

Nach dieser ersten Phase der Besatzung übernahmen die Offiziere der Militärregierung die Verwaltung der besetzten Gebiete. Ihnen ging es weniger um Sicherheitsbedenken, sondern um eine durchgreifende Entnazifizierung im Sinne der JCS 1067. Sie begannen daher, all diejenigen aus ihren bisherigen Positionen zu entlassen und gegebenenfalls festzunehmen, die nicht nur nominell Parteimitglieder waren und in Verwaltung, Unternehmen, Presse, Verlagen und Erziehungswesen nicht ganz untergeordnete Tätigkeiten verrichtet hatten.57 Ab Ende Juni setzte daher in der amerikanischen Besatzungszone eine große Entlassungs- und Verhaftungswelle ein. 80.000 Personen wurden interniert, 70.000 weitere als NS-Aktivisten entlassen.58

Dies war nur der Auftakt zu immer weiteren Entlassungsrunden, deren Ende bis ins Frühjahr 1946 nicht abzusehen war.59

Zuerst kam es im öffentlichen Dienst zu umfangreichen Entnazifizierungsmaßnahmen. Ein Viertel seiner Mitarbeiter wurde umgehend entlassen, deutlich mehr als in der freien Wirtschaft oder in anderen Berufsgruppen.60 Die Amerikaner entließen von den westlichen Besatzungsmächten auch am meisten Beamte, zum Beispiel in Hessen 55-75 % der Lehrer, in Bamberg die Hälfte, in Frankfurt 70 % der Beamten.61

Insgesamt wurden in der amerikanischen Besatzungszone 42 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst entlassen, was zu erheblichen Problemen führte, da kein unbelasteter, ausreichend qualifizierter Ersatz zu finden war. Daher änderten die Amerikaner ab Herbst 1945 die Entnazifizierungspraxis.62

In der französischen Zone wurden dagegen bis Ende 1945 nur 13 % der Beamten entlassen, noch milder ging man in der britischen Zone gegen Belastete vor.63

Die Wirtschaft wurde erst aufgrund massiven Drucks der amerikanischen Öffentlichkeit mit Gesetz vom 26.09.1945 so intensiv in die Entnazifizierung einbezogen. Nationalsozialisten waren nun zu entlassen, wenn sie nicht lediglich gewöhnliche Arbeit verrichteten.64

Im Sommer 1945 kam es vor diesem Hintergrund zu großangelegten, systematischen Internierungswellen. Die Amerikaner setzten das Konzept des Automatic Arrest konsequent um. Besonders intensiv gingen sie gegen die politischen Leiter der NSDAP, also Reichsleiter, Gauleiter, Kreisleiter und Ortsgruppenleiter sowie Amtsleiter bei Reichsleitung, Gauleitung oder Kreisleitung, außerdem die Mitglieder der SS einschließlich der in die SS eingegliederten Polizeieinheiten (ausgenommen die SS-Reiterstaffel) sowie Mitglieder des SD und der Gestapo vor, die nicht lediglich untergeordnete Routine-Tätigkeiten wie Hausmeisterarbeiten verrichtet hatten.65 Je mehr sich abzeichnete, dass für die Sicherheit der Truppe keine Gefahr durch einen Guerillakrieg oder Anschläge bestand, entwickelte sich die Internierung zu einem Mittel, um mutmaßliche Kriegsverbrecher festhalten und Kriegsverbrechen verfolgen zu können. Die Internierung wurde so auch zur Untersuchungshaft.66

Weitere kleinere Gruppen, die verhaftet und in die Internierungslager eingeliefert wurden, waren mutmaßliche Kriegsverbrecher („War Criminals“) sowie diejenigen, die ohne in eine Kategorie des Automatic Arrest zu fallen, als unmittelbare Gefahr für die Sicherheit („Security Threats“) angesehen wurden, schließlich auch eine kleine Anzahl von Personen auf einer nicht näher definierten „Schwarzen Liste“. Es handelte sich um Personen, die in keine der vorherigen Kategorien fielen, die aber dennoch festgesetzt werden sollten.

Die Zahl der Verhafteten war hoch. Ab Mai/Juni 1945 wurden 700 Personen pro Tag festgenommen, in der amerikanischen Zone waren bis Mitte Oktober 1945 80.000 Menschen in Gewahrsam.67

Um die Zahl der Internierten zu reduzieren, entließen die Amerikaner im Laufe des September 1945 die internierten Ortsgruppenleiter wieder. Zur Kehrtwende kam es jedoch schon am 26.09.1945. An diesem Tag trat die Regelung in Kraft, dass ehemalige Nationalsozialisten in Betrieben der Privatwirtschaft nur noch als Arbeiter beschäftigt werden durften. Diese Verschärfung der Entnazifizierungspolitik stand im Gegensatz zu der Lockerung der Internierungsmaßnahmen. Um diesen Widerspruch aufzulösen, wurden nun die Ortsgruppenleiter erneut interniert. Dies entsprach zu dem Zeitpunkt auch noch der Ansicht der deutschen Bevölkerung. Die Entlassungen aus den Lagern waren auf weitverbreitete Kritik gestoßen. Die Öffentlichkeit empfand dieses Vorgehen als Widerspruch zur sonstigen Entnazifizierungspolitik der Amerikaner und forderte die erneute Internierung.68

Wie viele Personen im Rahmen von Internierungsmaßnahmen festgenommen wurden, ist umstritten. Die Zahlen variieren. Nach der niedrigsten Schätzung waren von der Internierung in der amerikanischen Besatzungszone 92.000 Personen, in der britischen Besatzungszone rund 65.000, in der französischen 19.000 und in der sowjetischen Besatzungszone 67.000 Personen betroffen.69 Nach anderen Angaben waren in der US-Zone Ende 1945 rund 117.000 Personen interniert, in der britischen rund 65.000 und in der französischen rund 19.000.70 In einer ähnlichen Größenordnung liegt die Zahl von 120.000 Personen in der amerikanischen Zone im Winter 1945/46.71 Die höchsten Schätzungen gehen von 170.000 Internierten in der US-Zone, 100.000 in der britischen, 21.500 in der französischen und 154.000 in der sowjetischen Besatzungszone aus.72

Am wahrscheinlichsten dürfte die Zahl von 117.000 Internierten in der US-Zone sein. Nach einem Bericht des OMGUS (Office of Military Government for Germany) zur Entnazifizierung waren zum Stichtag 06.12.1945 in der US-Zone 117.512 Personen interniert.73 Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Zahl bis Jahresende noch deutlich anstieg, wenngleich ein Zuwachs auf 170.000, also eine Steigerung von 50.000 in nur drei Wochen, ausgeschlossen erscheint.

Der Weg ins Lager

Durchgeführt wurden die Verhaftungen vor allem vom Counter Intelligence Corps (CIC), einem Geheimdienst der US-Streitkräfte. Jeder CIC-Agent erhielt ein Handbuch, in dem die einzelnen Kategorien aufgeführt waren: Neben dem „Automatic Arrest“ „Security Threat“ (Sicherheitsrisiko), „War Criminal“ (Kriegsverbrecher) und die „Black List“ (Schwarze Liste), auf der Personen aufgeführt waren, die keiner der vorherigen Kategorien unterfielen, die aber dennoch festgesetzt werden sollten.

Als Kriegsverbrecher galten alle, die gemäß den Statuten des Internationalen Militärtribunals vom 08.08.1945 gegen Kriegsgesetze oder Kriegsbräuche verstoßen hatten. Derartige Verstöße konnten nach dem Verständnis der Amerikaner nicht nur von Angehörigen der Streitkräfte, sondern auch von Zivilisten begangen werden. Dies traf zum Beispiel auf die Ermordung abgeschossener alliierter Flieger durch Zivilisten zu.74

Die Kategorie „Gefahr für die Sicherheit“ war nur vage definiert. Sie umfasste diejenigen Personen, die weder unter den Automatic Arrest fielen, noch im Verdacht standen, Kriegsverbrechen begangen zu haben, sondern die als Gefahr für die Sicherheit der amerikanischen Truppen angesehen wurden. Häufig entschieden die Befehlshaber vor Ort, wer als Sicherheitsrisiko galt. So kam es teilweise zu drastischen Maßnahmen. In einem Ort, in dem gerüchteweise ein Angriff von Werwolf-Verbänden bevorstehen sollte, verhafteten die amerikanischen Truppen 19 Einwohner, um die Bevölkerung von antiamerikanischen Aktionen abzuhalten. In einem anderen Fall wurde ein 12 ½-jähriger Hitlerjunge, der die amerikanischen Truppen während der Besetzung seines Heimatortes beschimpft hatte, als Sicherheitsrisiko festgenommen.75

Die mit Abstand wichtigste Verhaftungskategorie war der Automatic Arrest. Beim Einmarsch in einen Ort suchten die CIC-Agenten zunächst nach Personen, die auf Wanted Lists, erstellt von den Hauptquartieren der US-Armeen, als entsprechende Funktionsträger aufgeführt waren. Allerdings waren diese Listen oft nicht aktuell oder die Schreibweisen von Namen nicht richtig vermerkt. Zusätzlich zu diesen Listen stützten sich die CIC-Mitarbeiter auf Listen und Aufstellungen der NSDAP und anderer Organisationen, die ihnen bei ihrem Vormarsch in die Hände fielen. Hier profitierten die Amerikaner von der Ordnungsliebe der Deutschen. Außerdem kamen Hinweise auf Funktionäre des Nationalsozialismus aus der Bevölkerung, wobei hier teilweise persönliche Rechnungen beglichen wurden. Weitere Informationen erhielt der CIC bei der Verhaftung von Personen in Schlüsselpositionen, die dann Namen weiterer Funktionsträger preisgaben. Manchmal stellten sich Mitglieder von Organisationen des Nationalsozialismus als Informanten zur Verfügung, teilweise warb der CIC auch gezielt Informanten an. Eine besondere Herausforderung war die Suche nach Funktionären, die mit falschen Identitäten untergetaucht waren.76

Später durchkämmten CIC-Teams, vor allem um die Fälle des Automatic Arrest aufzuspüren, systematisch die Besatzungszone. Dabei durchsuchten sie in großangelegten Razzien ganze Landstriche. Aber auch bei Kontrollen auf Schwarzmärkten, bei Überprüfungen wegen Waffenbesitzes oder bei der Kontrolle von Reisebescheinigungen wurden Personen verhaftet, die unter die Kategorien des Automatic Arrest fielen. Im Wesentlichen waren die Verhaftungen im Sommer 1945 abgeschlossen, danach wurden nur noch wenige Personen festgenommen.77

Auch in Moosburg kam es zu Festnahmen. Im August 1945 wurde ein Kreisamtsleiter der Deutschen Arbeitsfront in „Schutzhaft“ (!) genommen, offensichtlich hatte man den Jargon der Nazizeit übernommen.78

Über die Festnahmen fertigten die CIC-Agenten Arrest Reports an, Formblätter mit den persönlichen Daten des Verhafteten, dem Grund der Festnahme, Ort, Datum und Zeit der Verhaftung, der Einheit, die die Verhaftung durchgeführt hatte und einer eventuellen Aussage nach der Festnahme.79

Der CIC war mit der Situation jedoch überfordert. Zunächst sorgte die große Zahl an zu internierenden Personen dafür, dass der CIC damit beschäftigt war, Zehntausende, die unter die Bestimmungen des Automatic Arrest fielen, zu suchen und zu überprüfen, sodass für die aufwändige Suche nach einzelnen Kriegsverbrechern die Ressourcen fehlten. Das Aufgabengebiet des CIC war weit gefasst. Zunächst sollte der Geheimdienst den militärischen Rückraum der Armee sichern und die US-Streitkräfte vor Sabotage- und Untergrundaktionen schützen. Erst in zweiter Linie war er beauftragt Kriegsverbrecher aufzuspüren. Hinzu kamen die Durchführung des Automatic Arrest und die Überprüfung deutscher Soldaten, die Zivilkleidung trugen. Für diese weit gefassten Aufgaben stand dem CIC zu wenig Personal zur Verfügung.80 In dieser Situation war für sorgfältige Überprüfungen und Ermittlungen kein Raum.

Daher unterliefen dem überlasteten CIC immer wieder Namensverwechslungen, sodass seine Agenten Unschuldige internierten, die zufällig den gleichen Namen wie eine gesuchte Person trugen. So ist zum Beispiel der Fall eines KZ-Insassen dokumentiert, der aufgrund eines Irrtums verdächtigt wurde, andere Häftlinge misshandelt zu haben und deswegen 2 ½ Jahre in Internierungshaft verbrachte, nachdem er sechs Jahre in KZs gelebt hatte. Die CIC-Agenten waren mit den Verhältnissen in Deutschland auch unzureichend vertraut. Besonders galt dies für die Organisationen des NS-Regimes und die Stellung ihrer Funktionsträger im Herrschaftsgefüge des Dritten Reichs. Generell hatten die CIC-Agenten häufig zu wenig Kenntnisse über die deutsche Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Häufig bereitete es auch Probleme, dass sie die deutsche Sprache nur unzureichend beherrschten. Als ein Vertreter der Militärregierung (Resident Officer) in Landshut zum Beispiel erfuhr, dass die Anklage in den Nürnberger Prozessen den Generalstab als verbrecherische Organisation bezeichnet hatte, ließ er alle Personen internieren, die den Bestandteil „Stab“ im Dienstgrad trugen: Stabsärzte, Stabsapotheker, Stabszahlmeister, Stabsintendanten, sogar Stabsgefreite. Angesichts der Schnelligkeit und des schematischen Vorgehens war die Verhaftung Unschuldiger nicht verwunderlich. Besonders problematisch war jedoch, dass der CIC nicht die Kapazitäten hatte, die große Zahl an Internierten zügig und gründlich genug zu überprüfen und so die fälschlicherweise Festgenommenen schnell zu identifizieren und zu entlassen. Außerdem wurden entsprechende Gesuche nicht beachtet. Die Entscheidungsträger der Besatzungsmacht hatten solche Situationen durchaus vorausgesehen, die lückenlose Verhaftung der zu internierenden Personen aber einer gründlichen Überprüfung vorgezogen und so die Internierung Unschuldiger in Kauf genommen.81 Ein Lagerinsasse, der wegen einer Namensverwechslung interniert worden war, wurde in Moosburg angeblich erst nach fünfmonatiger Lagerhaft entlassen.82 Ein CIC-Offizier soll Anfang Februar 1946 gegenüber Internierten gesagt haben, 40 % der in Moosburg Internierten würden ohne ausreichenden Grund festgehalten.83

Wie strikt in der US-Zone vorgegangen wurde, zeigt das Beispiel eines aus der britischen Zone stammenden SS-Angehörigen. Dieser war dort unbehelligt geblieben, wurde aber bei einem Besuch in der US-Zone im Januar 1946 festgenommen und interniert.84 Das schematische Vorgehen wird am Fall eines ehemaligen Internierten deutlich, der aus dem Lager Darmstadt im Rahmen der Entnazifizierung entlassen worden war. Dieser Mann behauptete, er habe niemals die Möglichkeit gehabt, seine Entlassungspapiere der Polizei in der amerikanischen Zone zu zeigen. Bei seiner Verhaftung habe man ihm lediglich erklärt, er falle unter den Automatic Arrest.85 Interniert wurde angeblich auch ein Bezirksschornsteinfeger, weil er als einfacher Soldat Heizer bei einer Abwehrdienststelle gewesen war.86

Nach Angaben von Lagerinsassen war die Amtsbezeichnung „Rat“ wohl oft ein Grund für eine Internierung. Es hätten sich zahlreiche Amtsgerichtsräte, Regierungsräte, Veterinär-, Vermessungs- und andere Räte im Lager befunden. Auch die Zahl der Offiziere und Mitarbeiter der Abwehr war hoch.87 Allerdings dürfte es sich bei den internierten „Räten“ häufig um Personen mit hohen Positionen in der Verwaltung oder um Behördenleiter gehandelt haben, da vor und während des Krieges die Amtsbezeichnung „Rat“ höheren Rängen in der Verwaltung vorbehalten blieb.

Neben irrtümlichen Festnahmen aus Mangel an Kenntnis, Zeit und Ressourcen kam es aber auch immer wieder zu willkürlichen Verhaftungen oder zu Internierungen in Fällen, in denen kein Bedrohungspotential bestand.88 Als Grund für die zahlreichen Verhaftungen gibt Niethammer unter anderem an, dass diverse amerikanische Geheimdienste und Ermittlungsgruppen miteinander in Konkurrenz standen, wodurch es zu einem regelrechten Wettkampf um die Inhaftierung von möglichst vielen „Nazis“ kam, was zu einer weiten Auslegung der Verhaftungskategorien und des Begriffs „Nazi“ führte.89

Nach Angaben des Geschäftsstellenleiters der Lagerspruchkammer, der sich insoweit auf den Moosburger Lagerbürgermeister berief, sollen Posten für entflohene Internierte einfach andere Zivilisten festgenommen haben, um im Lager die „richtige“ Zahl an Personen abzuliefern.90

Manche Internierte gerieten in das Spannungsfeld zwischen Entnazifizierung und Wiederaufbau der staatlichen Strukturen. So wurde in Moosburg auch ein im Ruhestand befindlicher Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht interniert, der nach eigenen Angaben nie der NSDAP oder ihren Gliederungen angehört hatte. Er war auf dem Weg nach München, da er dem öffentlichen Aufruf an die ehemaligen Beamten Folge leisten wollte, sich wieder dem Staat zur Verfügung zu stellen. Da die Eisenbahn noch nicht fuhr, reiste er per Anhalter, unter anderem mit amerikanischen Offizieren. Als diese von seinem früheren Beruf erfuhren, brachten sie ihn nach Moosburg. Ein Internierter war bereits von den Amerikanern als Richter in Oberfranken eingesetzt worden, als man ihn internierte, da er Offizier der Abwehr gewesen war und damit unter den Automatic Arrest fiel.91

Ein anderer Internierter wurde von der Stadtverwaltung von Kaufbeuren, an die er sich wegen seiner möglichen Wiederverwendung gewandt hatte, an das Büro des CIC im Rathaus verwiesen. Nach einigen Wochen hin und her forderten die CIC-Agenten ihn am 16.06.1945 auf, zu Hause einige Decken zu holen, man müsse noch etwas überprüfen, was einige Tage dauern werde. Er wurde sodann mit anderen Verhafteten in der Kaufbeurer Baumwollspinnerei für eine Nacht festgehalten, wobei es zu Schikanen durch die amerikanischen Wachsoldaten kam, und dann nach Moosburg gebracht.92

Mit Zurückhaltung sind aber Behauptungen des Lagerbürgermeisters zu bewerten, 10-20 % der Verhaftungen seien irrtümlich erfolgt. Die Beispiele, dass jemand interniert wurde, weil er eine Urkunde mit der Abkürzung „SS 28“ für „Sommersemester 28“ und nicht „Schutzstaffel“ besaß oder weil er „Kreissägenmeister“ (Bedeutung unklar) gewesen sei, sind wenig nachvollziehbar.93 Ebenso zu hinterfragen sind auch andere Fälle. So sollen Personen wegen ihrer Berufsbezeichnung „Assistent“ oder „Inspektor“ oder wegen des Schildes „Parteiverkehr“ an ihrem Dienstzimmer interniert worden sein.94 Dabei ist aber zu bedenken, dass im Lager zahlreiche geradezu abstruse Gerüchte umgingen, gleichzeitig die Internierten nicht alles über Positionen und Tätigkeiten der anderen Lagerinsassen während der Zeit des Nationalsozialismus wussten. Es ist daher zu hinterfragen, ob der Internierte, der diese Fälle beschreibt, tatsächlich alles über die anderen Verhafteten wusste und die vorhandenen Informationen auch richtig einordnete. So fragte er sich auch, warum Johanna Haarer interniert worden war – diese hätte doch nur Kinderbücher geschrieben. Die überzeugte Nationalsozialistin (s.u.) hatte jedoch nationalsozialistische Propagandabücher verfasst, so ein Kinderbuch mit dem Titel: „Mutter erzähl vom Führer“. Ähnliches gilt für den Herzog von Coburg. Auch hier herrschte bei dem Internierten Unverständnis ob dessen Verhaftung. Tatsächlich war Carl Eduard von Sachsen-Coburg-Gotha ein Wegbereiter des Nationalsozialismus und ein überzeugter Nationalsozialist (s.u.).

Es kam im Rahmen der Internierung auch zu kuriosen Situationen. Ein Internierter hatte sich selbst gemeldet. Er war aus der sowjetisch besetzten Zone geflohen und auf der Suche nach seiner Familie in der Münchener Gegend gelandet. Dort hatte er früher bereits gelebt. Er wollte im Lager Freunde besuchen und als früherer SA-Oberführer entnazifiziert werden.95

Der CIC überprüfte auch Wehrmachtsangehörige im Rahmen der Entlassungsprozedur aus der Kriegsgefangenschaft daraufhin, ob die Voraussetzungen des Automatic Arrest auf sie zutrafen oder ob sie in Listen vermerkt waren, die die Namen von zu verhaftenden Personen enthielten. Dazu wurden die gefangenen deutschen Soldaten und Offiziere durch Entlassungslager geschleust. Auch wenn die CIC-Agenten unsicher waren, ob es sich bei den Personen um die auf den Listen verzeichneten handelte, ordneten sie teilweise die Verhaftung an, um nähere Untersuchungen durchführen zu können. Es hing wohl auch davon ab, welcher CIC-Angehörige die Überprüfung vornahm. So kam es zum Beispiel angeblich vor, dass von zwei Angehörigen der Geheimen Feldpolizei, die den gleichen Rang gehabt und die gleiche Tätigkeit ausgeübt hatten, einer entlassen, der andere aber interniert wurde. Aus den Kriegsgefangenenlagern wurden die Internierten dann in Sammellagern zusammengefasst oder direkt in die Internierungslager gebracht.96

Ein Internierter berichtet, dass in einem Entlassungslager für Wehrmachtsangehörige die gefangenen deutschen Soldaten Fragebögen ausfüllen mussten. Er sei dann vernommen worden. Im Vernehmungsraum hätten sich mehrere Angehörige des Höheren Dienstes befunden, etwa ein Sanitätsrat, ein höherer Beamter der Berg-Verwaltung, Studienräte, SS-Angehörige und ein Ministerialrat. Diese Gruppe sei dann gemeinsam nach Moosburg abtransportiert und dort ins Vorlager gebracht worden.97

Die im Zuge des Automatic Arrest oder aufgrund anderer Kategorien festgenommenen Personen wurden als Zivilisten nicht in Kriegsgefangenenlagern, sondern in der amerikanischen Besatzungszone in „Civilian Internment Camps“ festgehalten.98

Für nicht wenige Internierte waren aber Gefängnisse die erste Station direkt nach der Verhaftung.99 So verbrachte ein Internierter mehrere Tage im Untersuchungsgefängnis Stadelheim in Einzelhaft, bevor man ihn nach Moosburg brachte, wo er die Gemeinschaftsunterkunft als erhebliche Verbesserung empfand.100

Eine dauerhafte Unterbringung in regulären Gefängnissen kam jedoch für die Internierten nicht in Frage, da man deren Kapazitäten für Straftäter benötigte. Somit blieben lediglich die Lager des Dritten Reiches wie Konzentrations-und Kriegsgefangenenlager. Diese Lager mussten allerdings erst geräumt und die Insassen in ihre Heimat verbracht werden. Bis dahin behalfen sich die Amerikaner meist damit, dass sie auf freiem Feld ein Gelände mit Stacheldraht umgaben und die Internierten bis zum Abtransport in ein improvisiertes Lager dort festhielten.101

Die Internierten wurden schließlich in ehemaligen Konzentrationslagern (wie Dachau), Kasernen (wie Garmisch-Partenkirchen) oder Kriegsgefangenenlagern wie in Moosburg untergebracht. Internment Camp No 6 Moosburg gehörte wie Natternberg (No 5) oder Garmisch-Partenkirchen (No 8) zu den ersten Lagern in Bayern.102 Das Civilian Internment Camp No 6 bestand ab dem 08.06.1945.103

Im November 1945 existierten in Bayern die Lager Garmisch-Partenkirchen, Dachau, Moosburg, Natternberg, Plattling, Straubing, Hersbruck, Stephanskirchen und Altenstadt.104