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Auf welche grundlegenden Konflikte ging der Investiturstreit zurück? Wodurch wurde der Investiturstreit ausgelöst und welche Folgen hatte er? Das Buch ist keine rein chronologische Darstellung, sondern konzentriert sich auf die Ursachen und Auswirkungen eines Konfliktes von europäischer Dimension. Die Einführung des Bandes gibt Aufschluss über die sozialen, wirtschaftlichen und religiösen Strukturen im 11. Jh. Während sich das zweite Kapitel mit der innerkirchlichen Entwicklung beschäftigt, nimmt das dritte Kapitel das Verhältnis von geistlicher und kirchlicher Gewalt vor dem Investiturstreit in den Fokus. Das folgende vierte Kapitel stellt den Konflikt chronologisch dar, unterstützt durch Zeittafeln etc. Kapitel fünf wiederum vermittelt jenseits der Chronologie einen Einblick in die Art und Weise, auf die der Konflikt ausgetragen wurde. Im Schlusskapitel schließlich beleuchtet Jochen Johrend die Auswirkungen des Investiturstreits für die geistige und politische Entwicklung Europas.
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Seitenzahl: 347
Veröffentlichungsjahr: 2018
GESCHICHTE KOMPAKT
Jochen Johrendt, geb. 1973, wurde 2003 in München bei Professor Dr. Rudolf Schieffer promoviert und war von 2003 bis 2006 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Historischen Institut in Rom (DHI Rom). 2008 habilitierte er sich und ist nach Lehrstuhlvertretungen in Eichstätt, Heidelberg, Essen und Münster seit April 2011 Inhaber des Lehrstuhls für Mittelalterliche Geschichte an der Bergischen Universität Wuppertal.
Herausgegeben vonKai Brodersen, Martin Kintzinger,Uwe Puschner, Volker Reinhardt
Herausgeber für den Bereich Mittelalter:Martin Kintzinger
Beratung für den Bereich Mittelalter:Heribert Müller, Bernd Schneidmüller, Stefan Weinfurter
Jochen Johrendt
Abbildungsnachweis:
Karte: © Peter Palm, Berlin
S. 55: © akg-images/Fototeca Gilardi;
S. 75: © akg-images;
S. 99: © akg-images/De Agostini Picture Lib.;
S. 102: © akg-images;
S. 126: © akg-images/British Library;
S. 155: © akg-images/Erich Lessing
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der DeutschenNationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet überhttp://dnb.de abrufbar.
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wbg Acadamic ist ein Imprint der wbg.
© 2018 by wbg (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), DarmstadtDie Herausgabe dieses Werkes wurde durchdie Vereinsmitglieder der wbg ermöglicht.Lektorat: Kristine Althöhn, MainzSatz: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, HemsbachEinbandabbildung: Kaiser Otto verleiht Adalbert den Bischofsstab.Ausschnitt aus der Domtür zu Gnesen. Gniezno (Polen). 12. Jahrhundert. © akg-imagesEinbandgestaltung: schreiberVIS, Seeheim
Besuchen Sie uns im Internet: www.wbg-wissenverbindet.de
ISBN 978-3-534-15577-4
Elektronisch sind folgende Ausgaben erhältlich:eBook (PDF): 978-3-534-73769-7eBook (epub): 978-3-534-73770-3
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Innentitel
Inhaltsverzeichnis
Informationen zum Buch
Impressum
Geschichte kompakt
Einleitung
I. Der historische Rahmen des Investiturstreits
1. Die soziale Ordnung im 11. Jahrhundert
2. Wirtschaftlicher und demografischer Wandel
3. Die religiösen Strukturen Europas
II. Die kirchliche Entwicklung am Vorabend des Investiturstreits
1. Libertas ecclesiae – die Forderung nach Freiheit
2. Das Eigenkirchenwesen
3. Die monastische Entwicklung
4. Das neue Priesterideal – die Reinheit der Kirche
III. Das Papsttum von der Mitte des 11. Jahrhunderts bis zu Gregor VII.
1. Das römische Adelspapsttum bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts
2. Das Reformpapsttum und die papstgeschichtliche Wende
3. Leo IX. – die Universalkirche als Diözese
4. Nikolaus II. und das Papstwahldekret – Ursachen und Folgen
5. Gregor VII. – Höhepunkt und Krise päpstlicher Ansprüche
IV. Geistliche und weltliche Gewalt im Reich am Vorabend des Investiturstreits
1. Heinrich III. (1039–1056)
1.1 Herrschaftsantritt und Herrschaftskonzentration
1.2 Heinrich III. und die Kirche – die Synode von Sutri und ihre Folgen
1.3 Die letzten Jahre und das plötzliche Ende Heinrichs III.
2. Die ersten Jahre Heinrichs IV. (1056–1073)
2.1 Vormundschaft und eigenständiger Herrschaftsantritt
2.2 Konflikte im Reich. Heinrich IV. und die Fürstenopposition
V. Der Konfliktverlauf im Reich
1. Die Investiturfrage
2. Der Investiturstreit im Reich: Heinrich IV. und Gregor VII.
2.1 Die Auseinandersetzungen Gregors VII. mit Heinrich IV. in drei Phasen
2.2 Der Akt von Canossa und das 19. Jahrhundert
2.3 Die Entwicklung bis zum Ende Heinrichs IV.
3. Die Lösung des Investiturstreits im Reich unter Heinrich V.
3.1 Die Anfänge Heinrichs V. – Hoffnung auf ein Ende der Konflikte
3.2 Kaisertum und Pravileg – erneute Konflikte
3.3 Das Wormser Konkordat – die Lösung des Investiturstreits im Reich
VI. Der Konfliktverlauf im europäischen Vergleich
1. Frankreich – Reformen gegen und mit dem König
2. England – ein gesichtswahrender Kompromiss
3. Der Sonderfall Unteritalien
VII. Ergebnisse und Folgen des Investiturstreits
1. Die weltliche und geistliche Sphäre
2. Streiten und Argumentieren – die Entstehung der Streitschriften
3. Das Kirchenrecht
4. Die Reichsverfassung – König und Fürsten
5. Die Entstehung von Gegenpäpsten
6. Der Bruch mit der Ostkirche und die Kreuzzüge
Auswahlbibliographie
Personen- und Ortsregister
In der Geschichte, wie auch sonst, dürfen Ursachen nicht postuliert werden, man muss sie suchen.(Marc Bloch)
Das Interesse an Geschichte wächst in der Gesellschaft unserer Zeit. Historische Themen in Literatur, Ausstellungen und Filmen finden breiten Zuspruch. Immer mehr junge Menschen entschließen sich zu einem Studium der Geschichte und auch für Erfahrene bietet die Begegnung mit der Geschichte stets vielfältige, neue Anreize. Die Fülle dessen, was wir über die Vergangenheit wissen, wächst allerdings ebenfalls: Neue Entdeckungen kommen hinzu, veränderte Fragestellungen führen zu neuen Interpretationen bereits bekannter Sachverhalte. Geschichte wird heute nicht mehr nur als Ereignisfolge verstanden, Herrschaft und Politik stehen nicht mehr allein im Mittelpunkt, und die Konzentration auf eine Nationalgeschichte ist zugunsten offenerer, vergleichender Perspektiven überwunden.
Interessierte, Lehrende und Lernende fragen deshalb nach verlässlicher Information, die komplexe und komplizierte Inhalte konzentriert, übersichtlich konzipiert und gut lesbar darstellt. Die Bände der Reihe „Geschichte kompakt“ bieten solche Information. Sie stellen Ereignisse und Zusammenhänge der historischen Epochen der Antike, des Mittelalters, der Neuzeit und der Globalgeschichte verständlich und auf dem Kenntnisstand der heutigen Forschung vor. Hauptthemen des universitären Studiums wie der schulischen Oberstufen und zentrale Themenfelder der Wissenschaft zur deutschen und europäischen Geschichte werden in Einzelbänden erschlossen. Beigefügte Erläuterungen, Register sowie Literatur- und Quellenangaben zum Weiterlesen ergänzen den Text. Die Lektüre eines Bandes erlaubt, sich mit dem behandelten Gegenstand umfassend vertraut zu machen. „Geschichte kompakt“ ist daher ebenso für eine erste Begegnung mit dem Thema wie für eine Prüfungsvorbereitung geeignet, als Arbeitsgrundlage für Lehrende und Studierende ebenso wie als anregende Lektüre für historisch Interessierte.
Die Autorinnen und Autoren sind in Forschung und Lehre erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Jeder Band ist, trotz der allen gemeinsamen Absicht, ein abgeschlossenes, eigenständiges Werk. Die Reihe „Geschichte kompakt“ soll durch ihre Einzelbände insgesamt den heutigen Wissensstand zur deutschen und europäischen Geschichte repräsentieren. Sie ist in der thematischen Akzentuierung wie in der Anzahl der Bände nicht festgelegt und wird künftig um weitere Themen der aktuellen historischen Arbeit erweitert werden.
Kai Brodersen
Martin Kintzinger
Uwe Puschner
Volker Reinhardt
Der Kern des Investiturstreits ist eine grundlegende Auseinandersetzung zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt, deren Folgen die westlich-europäische Kultur bis heute prägen. Das bedeutsamste Ergebnis dieses Streites war das begriffliche, formale und in bestimmten Teilen auch reale Auseinandertreten der geistlichen und weltlichen Gewalt. An seinem Ende standen durch den Konflikt geschärfte und erweiterte Vorstellungen vom Amt des Königs, des Papstes, der Bischöfe, eines weltlichen Herrn und eines einfachen Priesters, weshalb er auch als ein „Ringen um die rechte Ordnung“ charakterisiert wurde. Der Konflikt zwischen den beiden Gewalten ist das zentrale Moment, sein Ergebnis die grundlegende Frucht für die weitere Geschichte des lateinischen Europas – nicht die namensgebende Auseinandersetzung um die Investitur, die Einsetzung in ein Amt. Die Frage, wer dazu berechtigt war, einen Bischof oder Priester in sein geistliches Amt einzusetzen, stand zunächst nicht im Zentrum dieses Konfliktes und war den Kirchenreformern selbst nur ein Mittel zum Zweck. Die Investitur war der Hebel, über den die Reformer erreichen wollten, dass nur noch geeignete Kandidaten in kirchliche Ämter gelangten. Die Reformer strebten eine veränderte Kirche an, eine reinere, eine dem Einfluss der Laien und damit der weltlichen Gewalt möglichst stark entzogene Kirche. Die Investitur war dabei nur ein Aspekt, weswegen die Forschung vor allem nach der wichtigen Habilitationsschrift von Rudolf Schieffer aus dem Jahr 1981 immer wieder vom „sogenannten Investiturstreit“ spricht. Alternative Konzepte, diese Epoche zu bezeichnen, wie Gregorianische Reform oder Kirchenreform konnten sich nicht durchsetzen, sodass heute in der aktuellen Forschungsliteratur wieder vom Investiturstreit gesprochen wird, ohne den Zusatz „sogenannt“ oder Anführungszeichen. Daher soll der Begriff in diesem Band verwendet werden und hat ihm den Titel gegeben, obwohl er auf den ersten Blick zur falschen Assoziation führt, dass es in diesem Konflikt vor allem um die Investitur ging.
In keinem anderen europäischen Land ist der Investiturstreit nach wie vor so präsent wie in Deutschland und Österreich. Das hängt ohne Frage mit den Ereignissen von Canossa zusammen, als König Heinrich IV. am 25. Januar 1077 (Fest der Bekehrung Pauli) barfuß als einfacher Büßer vor der Burg Canossa erschien, in der sich Papst Gregor VII. aufhielt. Dieser Akt von Canossa fand in der zeitgenössischen Geschichtsschreibung ein deutlich geringeres Echo als die zuvor von Papst Gregor VII. ausgesprochene Bannung Heinrichs IV. Doch Canossa rückte in den darauffolgenden Jahrhunderten in veränderter Form immer stärker ins Zentrum der Erinnerung, bis der Canossagang durch Otto von Bismarck schließlich sogar sprichwörtlich wurde. Daher verbinden die meisten Menschen mit dem Begriff Investiturstreit den Canossagang. Das ist nicht falsch, aber nur ein Bruchteil. Denn diese Reduktion führt nicht nur zu einer Verengung der Entwicklung auf ein einziges Ereignis, sondern suggeriert, dass der Investiturstreit eine Auseinandersetzung zwischen Gregor VII. und Heinrich IV. gewesen sei, was die Dimensionen verkennt. Denn es handelt sich um einen das gesamte lateinische Europa erschütternden und in der Folge verwandelnden Konflikt. Das Reich und sein König standen zunächst nicht im Zentrum des Streits: Unter den Königen war es nicht Heinrich IV., sondern der französische König Philipp, dem der Papst auf der Fastensynode 1075 als Erstem die Exkommunikation angedroht hatte. Und nicht Heinrich IV., sondern den in Unteritalien herrschenden Normannen Robert Guiscard hatte Gregor VII. im Jahr 1074 als ersten Herrscher tatsächlich exkommuniziert. Der Konflikt der geistlichen Gewalt mit der weltlichen wurde fast im gesamten lateinischen Europa geführt.
Diese Reichweite kam dadurch zustande, dass die lateinische Kirche eine fundamentale Wandlung erfuhr, die sie für das weitere Mittelalter und im nach der Reformation katholisch gebliebenen Teil Europas bis heute prägt. Die zuvor kollegial-episkopal organisierte Kirche, die auf der Gemeinschaft der Bischöfe aufbaute und Rom innerhalb der lateinischen Kirche vor allem einen Ehrenvorrang zuwies, wurde in eine hierarchisch durchstrukturierte Papstkirche umgewandelt. Der Anspruch dieser Päpste, die das Universale ihres Amtes immer stärker betonten, erstreckte sich auf viele Eingriffsmöglichkeiten und -rechte und dehnte sich bis in den hintersten Winkel der lateinischen Christenheit aus. Rom hatte sich mit den sogenannten, seit der Mitte des 11. Jahrhunderts amtierenden Reformpäpsten aus einer zuvor eher passiven Haltung gelöst und nahm das Heft des Handelns zunehmend selbst in die Hand. Rom wurde damit zum Motor der Kirchenreform, sodass die Unterordnung unter Rom und das neue Ideal der Kirche miteinander verknüpft wurden. Das eine schien den römischen Reformern ohne das andere nicht möglich zu sein.
Das römisch-deutsche Reich zur Zeit des Investiturstreits
Beide Entwicklungen, der Konflikt zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt sowie die Umwandlung der Bischofs- in die Papstkirche, treten im Investiturstreit in eine Wechselwirkung, was die Wucht des Konflikts erklärt. Und da der römisch-deutsche König sich bei der Ausübung seiner Herrschaft im Reich – stärker als andere Könige – auf die Kirche stützte, ist verständlich, wieso der Investiturstreit im Reich besonders heftig ausgetragen wurde. Hier lagerten sich weitere, rein weltliche Konflikte an, sodass diese Epoche für den römisch-deutschen König zu einer existenziellen Bedrohung seiner Herrschaft wurde. Der Investiturstreit erweist sich somit als eine Verknüpfung zahlreicher Konflikte. Erst in ihrer Kombination entstand eine Wirkung, die in den Worten des Zeitgenossen Bonizo von Sutri, eines eifrigen Anhängers Gregors VII., „die Welt erschütterte“.
I.
Der historische Rahmen des Investiturstreits
Überblick
Der Investiturstreit, die grundlegende Auseinandersetzung zwischen geistlicher und weltlicher Gewalt, fand nicht allein auf einer theoretischen Ebene statt, sondern war in das konkrete historische Geschehen eingebunden, baute auf die sozialen, wirtschaftlichen, politischen und religiösen Gegebenheiten in Europa auf. Obwohl er ein auf das gesamte lateinische Europa bezogenes Phänomen ist, waren die konkreten Konflikte doch immer wieder von der jeweiligen Situation vor Ort abhängig, wenn beispielsweise in der Mailänder Pataria-Bewegung soziale und religiöse Anliegen mitei- nander verzahnt wurden. In der Makroperspektive als grundsätzliche Gegner geltende Akteure konnten vor Ort durchaus zusammenarbeiten und umgekehrt. Daher scheint es unerlässlich, zunächst den historischen Rahmen abzustecken und dabei vor allem auf Dynamiken und statische Momente der Epoche zu verweisen.
Gesellschaftsmodell
Die Welt des 11. Jahrhunderts ist von ihrer sozialen Gliederung her in mehrere Teilbereiche zu differenzieren, die nicht immer strikt voneinander zu trennen sind und bisweilen ineinander übergehen. Am Beginn des 11. Jahrhunderts formulierte Adalbero von Laon eine Gliederung der Gesellschaft in drei funktionale Stände (ordines). Nach seiner Darstellung gab es einen Stand, der betet, einen, der kämpft, und einen, der arbeitet. In der Quellenterminologie bei Adalbero sind es Personen qui orant, pugnant oder eben laborant. Mit den Betern waren sowohl Mönche als auch Kleriker gemeint, mit den Kämpfern der Adel – ohne dass dieser im 11. Jahrhundert bereits ein geblütsrechtlich abgeschlossener Stand gewesen wäre – und als Arbeitende sind vorrangig die Bauern bezeichnet, die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung, da sich Städte in Deutschland erst allmählich entwickelten. Dieses Modell der Dreiteilung gewann für das weitere Mittelalter eine enorme Wirkmächtigkeit. Adalbero steht dabei für einen von vielen Autoren des 11. Jahrhunderts, die häufig eine derartige Dreiteilung der Gesellschaft vornahmen, jedoch mit unterschiedlicher Terminologie. Das Dreiteilungsschema kann somit als ein allgemein im 11. Jahrhundert verbreitetes Schema aufgefasst werden, das den Zeitgenossen dazu diente, ihre Gesellschaft zu beschreiben. Der Anspruch war jedoch nicht eine soziologische Analyse des aktuellen Zustandes der Gesellschaft. Das liegt nicht nur an den funktionalen Begrifflichkeiten bei Adalbero, sondern auch an ihrem Zweck. Adalbero bot vor allem eine Norm. Er beschrieb, wie die Gesellschaft aufgebaut sein sollte, in der jeder der drei Stände seine Aufgabe für das Ganze erfüllte. Die Aufgabe der Kämpfer war der Schutz sowohl der Kirche als auch aller Laien. Die Beter hatten für das Seelenheil der Gläubigen zu wirken und die Arbeitenden sich selbst sowie die beiden anderen ordines zu ernähren, die sich auf den Schutz und die Heilsvermittlung für alle spezialisiert hatten. In diesem Gesamtgefüge hatte jeder seine Aufgabe, zum Gelingen des Ganzen beizutragen – sobald er dies nicht im rechten Maße tat, geriet die Ordnung durcheinander, etwa wenn sich die Arbeitenden gegen die Kämpfer erhoben oder die Beter nicht mehr das göttliche Heil vermittelten. Und genau dies war in den Augen etlicher Zeitgenossen im Investiturstreit geschehen: Das harmonische Miteinander der drei ordines war durch den Konflikt gestört.
Dabei war den Zeitgenossen bewusst, dass die drei Stände nicht immer klar voneinander zu trennen waren. Adalbero von Laon bietet dafür innerhalb seiner drei Ordines noch eine Binnendifferenzierung, die durch weitere Elemente wie den rechtlichen Status (Adelige, Freie, Unfreie) oder das Vermögen geprägt war. In der Kategorie der Kämpfer waren Adelige und teilweise Freie zu finden. Die soziale Mobilität dieser Epoche war im Vergleich zum ausgehenden 12. Jahrhundert noch relativ hoch. Der Aufstieg der Freien in den Adel war hier noch möglich. Die Arbeitenden sind hingegen in ihrer Masse mit den Unfreien zu identifizieren, nur wenige waren im 11. Jahrhundert noch Freie. Die gesellschaftliche Führung in der Gruppe der Kämpfer und Beter beanspruchte der Adel. Zwar wies die Kirche stets eine gewisse Durchlässigkeit auf, sodass Bischofstühle immer wieder von Personen besetzt wurden, die nicht aus dem Hochadel stammten, doch insgesamt war die Kirche deutlich durch den Adel dominiert.
familia
Die entscheidende Grundeinheit für den mittelalterlichen Menschen war ohne Frage die Familie, in die man hineingeboren wurde. Das Grundkonzept der Familie (familia) galt jedoch nicht nur für natürliche Familien. So wird beispielsweise die Gemeinschaft eines Klosters in den Quellen als familia bezeichnet. Dazu gehören auch die Personen, die der Gewalt und dem Schutz des Abtes unterstellt waren. Die natürliche Familie, der Stand von Vater und Mutter, trug maßgeblich zum sozialen Stand der Menschen bei, zu deren Aufstiegsmöglichkeiten, aber auch zu deren Rechtsstellung. Ihrer Rechtsstellung nach sind Adelige von den einfachen Freien und diese wiederum von den Unfreien zu unterscheiden. Generell war die Grenze zwischen Freien und Adeligen im 11. Jahrhundert noch einfacher zu überwinden als seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert. Die rechtliche Stellung des Individuums war noch nicht ausschließlich geburtsrechtlich an die Stellung der Eltern gekoppelt, der Adel noch keine geblütsrechtlich abgeschlossene Schicht. Daher weist die Gesellschaft des 11. Jahrhunderts – zumindest im Reich – eine gewisse soziale Mobilität auf, in welcher der Rechtsstatus nicht mit der Geburt festgelegt sein musste. Zugleich ist jedoch zu betonen, dass diese Mobilität nur einem kleinen Teil der Bevölkerung offenstand. Die allermeisten Menschen blieben zeit ihres Lebens in dem rechtlichen Stand, in den sie hineingeboren wurden. Doch einzelne Beispiele des Aufstiegs lassen uns erkennen, dass eine gewisse Mobilität möglich war. Gerade im Vergleich zur geblütsrechtlichen Abschottung des Adels ab dem 12. Jahrhundert weist das 11. Jahrhundert hier eine wesentlich höhere Durchlässigkeit auf. Diese Dynamiken wurden durch den demografischen und wirtschaftlichen Wandel unterstützt.
Laien und Kleriker
Funktional und rechtlich am deutlichsten voneinander zu trennen sind sicherlich Kleriker und Laien. Dabei ist die Gruppe der Beter nicht einfach mit den Klerikern gleichzusetzen, auch ungeweihte Mönch zählten dazu. Die Weihen waren für die funktionale Hauptaufgabe etlicher Mönche im 11. Jahrhundert, das Beten für das Seelenheil anderer, nicht notwendig. Kleriker waren hingegen durch ihre Weihe deutlich von den Laien getrennt. Durch die Weihe konnten Priester die Sakramente spenden und damit das göttliche Heil an die Gemeinden vermitteln. Die besondere Stellung der Kleriker kam auch in ihrer Rechtsstellung zum Ausdruck, da die weltliche Gewalt einen Kleriker – außer bei Kapitalverbrechen – nicht ohne die Einwilligung des Diözesanbischofs verhaften oder gar aburteilen konnte. Nach dem sogenannten privilegium fori unterstanden die Kleriker dem kirchlichen Gericht. Der Bischof einer Diözese war der Richter seiner Kleriker und Mönche. Erst nach der Verhandlung vor dem Bischof entschied dieser, ob er bei der erwiesenen Schuld eines Klerikers oder Mönches diesen nicht nur mit geistlichen Strafen belegte, sondern ihn auch der weltlichen Gewalt übergab. Im Übrigen war der entsprechende Kleriker rechtlich gesehen dem Zugriff der weltlichen Gewalt entzogen.
Bevölkerungswachstum
Das 11. Jahrhundert steht am Beginn einer demografischen und wirtschaftlichen Aufschwungsentwicklung in Europa. Wir können davon ausgehen, dass um die Jahrtausendwende im Reich ca. 4,5 bis 5,5 Millionen Menschen lebten, im westfränkisch-französischen Königreich hingegen 6,5 bis 7 Millionen, wobei diese Zahlen immer nur Annäherungen sein können. Ist das 10. Jahrhundert eher durch eine Stagnation der Bevölkerungsentwicklung gekennzeichnet, sofern die spärlichen Quellenzeugnisse dieser Zeit genauere Aussagen zulassen, so beginnt mit dem 11. Jahrhundert ein beachtliches Bevölkerungswachstum und eine wirtschaftliche Dynamik. Das Bevölkerungswachstum wurde durch eine Ausweitung der Anbauflächen ermöglicht, indem Wälder gerodet, Sümpfe trockengelegt oder Deiche errichtet wurden. Land allein war für die Grundherren von wenig Interesse – es musste bewirtschaftet werden und Ertrag bringen. Der Großteil Europas bestand im 11. Jahrhundert noch aus Wald. Er lieferte nicht nur Holz und damit einen entscheidenden Grundstoff für weiteres Werkzeug, zum Bau von Häusern oder Brennmaterial. Doch ebenso war der Wald eine wichtige Nahrungsquelle, indem etwa im Herbst die Schweine zur Eichelmast in den Wald getrieben wurden. Der Wald lieferte Honig, das einzige bekannte Süßungsmittel des Mittelalters, da es noch keinen Zucker gab. Die Rodung weiterer Waldflächen diente der Gewinnung von Neuland, um mehr Getreide anbauen zu können. Vom Ertrag her kann man davon ausgehen, dass ein Korn im Durchschnitt vier Körner hervorbrachte, sofern es zu keiner Dürre oder Unwettern in der Erntezeit kam, das Saatgut nicht verdarb oder Ähnliches eintrat. Von der Ernte musste im günstigsten Fall ein Viertel für die Neuaussaat zurückgehalten werden. Erst der Rest kann als Ertrag betrachtet werden. Von diesem musste nicht nur der Zehnt für die Kirche abgezogen werden und sich die Bauernfamilie, die das Feld bewirtschaftete, ernähren, sondern ebenso musste der Grundherr davon ernährt werden. Dieser konnte ein Adeliger, ein Kloster, ein Bischof, ein Herzog oder der König sein. Und erst der Rest war möglicher Gewinn, der veräußert oder eingetauscht werden konnte, zugunsten der das Land bewirtschaftenden Bauern oder des Grundherrn. Der Agrarsektor war im gesamten Mittelalter der wichtigste wirtschaftliche Bereich. Auf dem Land wurde nicht nur die Grundlage des allgemeinen Lebens erwirtschaftet, neben den Lebensmitteln entstanden hier alle für das tägliche Leben notwendigen Dinge. Allein die Produktion von Luxusprodukten war dem städtischen Bereich vorbehalten, für deren Herstellung man Spezialisten brauchte.
Villikationsverfassung
Organisatorisch für die Strukturierung des Landes und der ländlichen Wirtschaft war im 11. Jahrhundert noch die sogenannte Villikationsverfassung des Frühmittelalters maßgeblich. Zwar setzte im 11. Jahrhundert ihr Zerfall ein, doch sie blieb in diesem Jahrhundert die bestimmende Wirtschaftsart auf dem Land. Kennzeichnend für die Villikationsverfassung ist ein zweigeteiltes Grundherrschaftssystem: Einen Teil des Landes, das einem Grundherrn gehörte, bewirtschaftete dieser selbst. Der zentrale Punkt dieser Eigenwirtschaft des Grundherrn war ein Fronhof, auch als Salhof bezeichnet, der in den Quellen häufig als villa erscheint und der dem gesamten Bewirtschaftungssystem seinen Namen gab. Idealtypisch war diese villa der Wohnsitz des Grundherrn. Andere – ebenso dem Grundherrn gehörige, von diesem aber nicht selbst bewirtschaftete – Fronhöfe wurden von einem Verwalter bewirtschaftet, der in den Quellen meist als villicus auftaucht oder als maior (Maier). Das Land, das zu dem Fronhof gehörte, das sogenannte Salland, wurde von abhängigen Bauern bewirtschaftet. Diese wohnten in der Umgebung des Salhofes und waren als Unfreie direkt vom Grundherrn abhängig – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich. Als Hintersassen bezeichnen wir die weiter vom Hof entfernt lebenden Abhängigen, die nicht mehr das Salland bearbeiteten. Ihre Abhängigkeit vom Grundherrn kam in einer Abgabe an diesen zum Ausdruck. Diese bemaß sich in der Regel nach dem von ihnen bewirtschafteten Grund. Die Einheit, die dieser Bewirtschaftung zugrunde liegt, bezeichnen wir als Hufe, der Quellenbegriff lautet mansus. Eine Hufe ist jedoch kein Flächenmaß, sondern meint so viel Land, wie eine Familie bewirtschaften kann. Das Villikationssystem war immer auf die Versorgung des Grundherrn ausgerichtet. Es ist daher von seinem systemischen Charakter her auf geringe Außenbeziehungen zu anderen ausgerichtet. Nicht zuletzt wurde diese Tendenz zusätzlich dadurch unterstützt, dass die Märkte sowie der Nah- und Fernhandel dieser Epoche zumindest im Reich noch nicht allzu sehr entwickelt waren. Zwar kann es an einzelnen Orten eventuell schon Messen gegeben haben, doch erst im 12. Jahrhundert erleben diese Einrichtungen einen entscheidenden Aufschwung.
Reichsgut – Eigengut
Generell musste das 11. Jahrhundert in manchen Bereichen der Wirtschaftsorganisation erst wieder auf das Niveau der Karolingerzeit zurückkommen. Denn das 10. Jahrhundert war eine Phase der immer stärkeren Dezentralisierung nicht nur der politischen Entscheidungskompetenzen, sondern auch der Gesamtpolitik für die Nachfolgestaaten des Karolingerreiches. Das Karolingerreich hatte – zumindest in seiner Hochphase unter Karl dem Großen und Ludwig dem Frommen – noch sehr stark auf die wirtschaftliche und konkret nahrungstechnische Versorgung des Hofes durch die königlichen Güter gesetzt. Damit sind die Güter gemeint, die wir im Westfrankenreich beziehungsweise Frankreich als Krondomäne bezeichnen, im Reich als sogenanntes Reichsgut. Eigentümer dieser Güter war das Königreich in der Person des Königs. Er verfügte über diese Güter, konnte sie direkt bewirtschaften oder ausgeben. Davon zu trennen ist das Allod, oder Allodialgut, also das Eigengut des Herrschers, das nicht dem Königreich, sondern dem König als „Privatperson“ gehört. Im Erbfall ging es daher nicht an den nächsten König über, sondern an Mitglieder der königlichen Familie, an die Verwandten des Königs.
Dieses Reichsgut wurde seit den Ottonen immer stärker durch die Reichskirche verwaltet, der die Könige die Reichsgüter übertragen hatten. Nach dem ersten Drittel des 10. Jahrhunderts bemühten sich die Herrscher des ostfränkisch-deutschen Reiches um eine kontinuierliche und intensivere Einbindung der Kirche in die herrscherlichen Belange. Dieses Vorgehen hatte sich als für die Könige sehr ertragreich herausgestellt. Langfristig entzog es dem Königtum jedoch die direkte Verfügungsgewalt über erhebliche Ressourcen – und je stärker die Sphären von regnum und sacerdotium, von Königtum und Kirche, auseinandertraten, desto deutlicher machte sich dieser Verlust von direkter Kontrolle der wirtschaftlichen Basis und damit in den wirtschaftlichen Grundlagen des Königtums bemerkbar. Das lange eingeübte Zusammenwirken von König und Reichskirche bei der königlichen Herrschaftsausübung schien durch den Investiturstreit bedroht. Die heftigen Proteste des Reichsepiskopats und des weltlichen Adels im Reich gegen den zwischen Heinrich V. und Paschalis II. ausgehandelten Lösungsansatz zeigen, wie eng diese Verbindung geworden war und als wie bedrohlich eine Auflösung von den Betroffenen empfunden wurde. Heinrich V. und Paschalis II. hatten geplant, dass die der Reichskirche übertragenen Güter wieder an den König zurückfallen würden, der König dafür auf jede Form der Investitur verzichten würde. Der Plan war zwar durch den entschiedenen Widerstand der weltlichen und geistlichen Reichsfürsten nicht zur Ausführung gekommen. Er demonstriert jedoch die Reichweite des Investiturstreits jenseits der Fragen der Kirchenreform. Der Investiturstreit ist eben kein rein kirchengeschichtliches Thema, sondern eine Epoche grundlegender Wandlungen sowohl der geistigen als auch der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung Europas.
Heiden
Das lateinische Europa war zu weiten Teilen christlich geprägt. Dies gilt vor allem für die Regionen England, Irland, Frankreich, Italien und den Westen des Reiches. Der Osten des Reiches war hingegen zu erheblichen Teilen noch nicht bis auf die Ebene der Pfarrei christianisiert gewesen. So waren die östlich der Elbe siedelnden Liutizen Heiden. Auch die angrenzenden Pommern wurden erst zu Beginn des 12. Jahrhunderts intensiver missioniert. Bischof Otto von Bamberg (p 1139) hatte sich bei der Pommernmission so große Verdienste erworben, dass er als der Missionar der Pommern gilt – was diese jedoch nicht davon abhielt, ihn zu erschlagen. Weite Teile um Magdeburg waren bis auf die Ebene der einzelnen Pfarrei erst im 12. Jahrhundert flächendeckend christianisiert. Die einseitige Quellenüberlieferung führt jedoch dazu, dass wir über viele der heidnischen Kulte wenig wissen und sie in der Regel allein aus der Perspektive christlicher Autoren kennen. Eigene Schriftzeugnisse der heidnischen Religionen sind meist nicht überliefert – großenteils sind wir auf archäologische Befunde angewiesen, die vor allem aufgrund von Bestattungspraktiken und Grabbeigaben Informationen zur Glaubenspraxis beisteuern können, auch wenn man mit der Deutung der Befunde immer vorsichtig sein muss. So ist ein heidnisches Amulett als Grabbeilage nicht ohne Weiteres als ein eindeutiges Indiz für heidnische Praktiken zu deuten. Es kann sich ebenso um ein Andenken oder Ähnliches handeln, das die Hinterbliebenen dem Gestorbenen ins Grab legten. Trotz dieser Einschränkungen wird man für das 11. Jahrhundert sicherlich formulieren können, dass das lateinische Europa auf dem Weg einer flächendeckenden Christianisierung bis auf die Ebene der Pfarrei weitergeschritten war, dass es aber bei der Erreichung dieses Ziels noch eine Wegstrecke vor sich hatte.
Ostkirchen
Das Christentum im Europa des 11. Jahrhunderts war nicht in einer einheitlichen homogenen Kirche organisiert. Da ist zum einen die Differenzierung zwischen der griechisch-byzantinischen Kirche und der lateinisch-römischen Kirche, doch ebenso ist auf unter arabischer Herrschaft befindliche Kirchen auf der Iberischen Halbinsel hinzuweisen. Auf der Ebene des einfachen Gläubigen und seiner religiösen Praktiken existierte daher bei Weitem kein von Irland bis nach Süditalien reichender einheitlicher kirchlicher Ritus. In Spanien herrschte bis in die zweite Hälfte des 11. Jahrhunderts die mozarabische Liturgie vor. In Süditalien galt der griechische Ritus und in Mailand der auf den Kirchenvater Ambrosius zurückgehende Ambrosianische Ritus. Erst im Laufe des 11. Jahrhunderts wurden die Grundlagen für eine intensivere Homogenisierung der lateinischen Kirche gelegt. Am Ende dieser Entwicklung stand eine auf Rom ausgerichtete Kirche. Doch davon kann zumal in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts noch keine Rede sein. Rom beanspruchte zwar auch damals, das Fundament der Gesamtkirche zu sein und die höchste Lehrautorität zu besitzen. Doch dass die Gewichte in der Realität anders verteilt waren, verdeutlicht die Veränderung des Nizänischen Glaubensbekenntnisses unter Benedikt VIII. im Jahre 1014 auf den Wunsch Kaiser Heinrichs II. hin.
Jüdische Gemeinden
Neben den heidnischen Kulten, die vor allem im Osten und Norden Europas im 11. Jahrhundert noch weit verbreitet waren, ist bei der religiösen Struktur Europas ebenso auf andere Religionen hinzuweisen. Das sind zum einen die jüdischen Gemeinden und zum anderen die Muslime. Zumal die Kontaktzonen des christlichen Europas mit dem Islam wurden in den letzten Jahren intensiv untersucht. Für den Investiturstreit spielt diese Thematik eine deutlich untergeordnete Rolle. Die ersten jüdischen Gemeinden im ostfränkischdeutschen Reich lassen sich an der Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert fassen. Im 11. Jahrhundert werden die Quellen etwas dichter. Schätzungen über die Anzahl der in diesen Gemeinden lebenden Juden sind sehr schwer. In der Literatur ist immer wieder die Zahl von etwa 5000 Juden zu finden, die am Ende des 10. Jahrhunderts im Reich lebten. Die bis zum Ende des 11. Jahrhunderts wichtigste jüdische Gemeinde im Reich war Mainz, vor allem aufgrund der dortigen Schule und der darin lehrenden Rabbiner. Jüdische Dörfer scheint es im 11. Jahrhundert nicht gegeben zu haben, sodass wir allein von städtischen Gemeinden ausgehen müssen. Zunächst waren die Juden im Reich vor allem als internationale Händler tätig, indem sie Waren aus den unterschiedlichsten Regionen Europas und darüber hinaus an die Höfe von Herrschern, Fürsten oder Bischöfen brachten. Doch im Laufe des 11. Jahrhunderts sind jüdische Kaufleute immer mehr im Nahhandel nachzuweisen. Die Spezialisierung auf den Fernhandel blieb zwar erhalten, doch trat nun eine Ausweitung der Handelsaktivitäten sowie der gehandelten Produkte hinzu. Die Tätigkeit jüdischer Kaufleute im Kreditwesen ist jedoch erst eine Entwicklung des 12. und dann vor allem des 13. Jahrhunderts. Aufgrund der mangelnden Geldwirtschaft des 11. Jahrhunderts spielte der Geldhandel für jüdische Kaufleute in dieser Epoche noch keine Rolle. Das 11. Jahrhundert ist für die jüdischen Gemeinden im Reich eine Phase des Wachstums, in der sich die Zahl vervier- oder verfünffachte. Dies erfolgte nicht durch eine Zunahme von jüdischen Gemeinden, sodass an immer mehr Orten Gemeinden gegründet worden wären, sondern durch ein Wachstum der bestehenden Gemeinden. Wir können insgesamt 13 jüdische Gemeinden nachweisen, auf die sich die Summe von 20.000–25.000 Juden am Ende des 11. Jahrhunderts verteilte. Das bedeutet, dass die jüdischen Gemeinden in den Städten, in denen sie existierten, bisweilen einen erheblichen Anteil der Bevölkerung ausmachten und bis zu 20 Prozent stellen konnten. Am Ende des 11. Jahrhunderts ereignete sich dann ein tiefer Einschnitt in das bis dahin weitgehend friedliche Zusammenleben von Christen und Juden im Reich. Im Zuge des ersten Kreuzzugs von 1096 kam es im Reich zu den ersten überregionalen Pogromen gegen die jüdischen Gemeinden, denen Tausende zum Opfer fielen. Der Kreuzzug war für die jüdischen Gemeinden im Reich eine Katastrophe und der Beginn von sich bis ins 13. Jahrhundert immer weiter steigernden Pogromen.
Muslime
Anders als die jüdischen Gemeinden, die über ganz Europa verbreitet waren, sind islamische Gemeinden allein im muslimischen Herrschaftsbereich nachzuweisen. Nach der Eroberung Spaniens ab 711 sind im 11. Jahrhundert weite Teile der Iberischen Halbinsel muslimisch, auch wenn die muslimische Seite zunehmend in die Defensive geriet. Die christliche Seite war zu diesem Zeitpunkt größtenteils eher an Tributzahlungen als an territorialen Eroberungen und damit verbundener Christianisierung der Gebiete interessiert. Erst im letzten Viertel des 11. Jahrhunderts kam es zu einer verstärkt kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Muslimen und Christen auf der Iberischen Halbinsel. Muslimisch waren im 11. Jahrhundert zudem Teile der Bevölkerung Siziliens. Seit der Mitte des 9. Jahrhunderts begannen sich Muslime in Unteritalien festzusetzen, gegen den Widerstand der dortigen Langobarden und der Byzantiner. Erst im 11. Jahrhundert drehte sich das Blatt zugunsten christlicher Herrscher, namentlich der Normannen, die zunächst die Terraferma, das unteritalienische Festland, eroberten und dann am Ende des 11. Jahrhunderts unter Roger I. Sizilien einnahmen und christianisierten. Bis in die 20er-Jahre des 13. Jahrhunderts gab es auf Sizilien noch muslimische Gemeinden, bevor sie von Friedrich II. in das apulische Lucera umgesiedelt wurden. Das jüdische Königreich in Palästina hatte mit seiner Vernichtung im ersten nachchristlichen Jahrhundert aufgehört zu existieren. Doch die beiden anderen monotheistischen Religionen hatten Herrschaftsräume in Europa ausgebildet. Innerhalb dieser christlichen oder muslimischen Königreiche hatten andere religiöse Gruppen eine geminderte Rechtsstellung. In einem christlichen Königreich hatten weder Juden noch Muslime dieselben Rechte wie Christen und in einem muslimischen galt dies ebenso für Juden und Christen. Religion und ihre Ausübung war im 11. Jahrhundert keine Privatangelegenheit, sondern entschied auch über den rechtlichen Stand einer Person. n
Auf einen Blick
Adalbero von Laon bietet eine Dreiteilung der mittelalterlichen Gesellschaft. Welche Funktion schreibt er den Gruppen zu, und inwiefern entsprach diese Dreiteilung der Realität?
Im 11. Jahrhundert begann eine weitreichende ökonomische Veränderung des lateinischen Europas. Inwiefern wurden durch diese Veränderungen auch gesellschaftliche Ordnungen beeinträchtigt? Die ökonomische Grundlage der Königsherrschaft bestand vor allem aus dem Reichsgut und seiner Bewirtschaftung (meist nicht durch den König direkt). Was ist der Unterschied zwischen Allodialgütern und Reichsgütern?
Das lateinische Europa war in der Epoche der Kirchenreform und des Investiturstreits nicht allein christlich geprägt. Beschreiben Sie die religiöse Struktur Europas, insbesondere die Differenzen in- nerhalb der christlichen Kirche(n).
Borgolte, Michael: Christen, Juden, Muselmanen. Die Erben der Antike und der Aufstieg des Abendlandes 300 bis 1400 n. Chr. (Siedler Geschichte Europas 2), München 2006. Sehr gute und die Fixierung auf das lateinische Christentum aufbrechende Darstellung der drei monotheistischen Religionen und ihrer Rolle in Europa.
Borgolte, Michael: Europa entdeckt seine Vielfalt (1050–1250) (Handbuch der Geschichte Europas 3), Stuttgart 2002. Umfassender und gut lesbarer Überblick vor allem der strukturellen Veränderungen in der behandelten Epoche.
Moore, Robert Ian: Die erste europäische Revolution. Gesellschaft und Kultur im Hochmittelalter, München 2001 (ursprüngl. The first European revolution, c. 970–215, Oxford 2000). Arbeitet die grundlegenden Veränderungen im europäischen Hochmittelalter heraus mit einem deutlich stärkeren Akzent auf der wirtschaftlichen Entwicklung, als dies in den gängigen deutschsprachigen Überblicksdarstellungen üblich ist.
Oexle, Otto Gerhard: Die funktionale Dreiteilung der „Gesellschaft“ bei Adalbero von Laon, in: Frühmittelalterliche Studien 12 (1978) S. 1–54.
Rösener, Werner: Agrarwirtschaft, Agrarverfassung und ländliche Gesellschaft im Mittelalter (Enzyklopädie deutscher Geschichte 13), München 1992. Guter Überblick mit der üblichen Zweiteilung in einen darstellenden Teil und einen zweiten Teil, der Forschungsentwicklungen und -probleme thematisiert.
Schieffer, Rudolf: Christianisierung und Reichsbildung. Europa 700–1200, München 2013. Umfassender und detaillierter Überblick.
II.
Die kirchliche Entwicklung am Vorabend des Investiturstreits
Überblick
Während des gesamten Frühmittelalters stand die Kirche unter erheblichem Einfluss der Herrscher und regionalen Machthaber. Wie weit dieser Einfluss reichte, verdeutlicht die Veränderung des Glaubensbekenntnisses, eines zentralen christlichen Textes, im Jahr 1014 auf Drängen Kaiser Heinrichs II. hin. Aus kirchlicher Perspektive ging es im Rahmen von Kirchenreform und Investiturstreit vor allem um die Zurückdrängung dieses weltlichen Einflusses auf die Kirche, auch auf der untersten kirchlichen Ebene, wenn etwa Laien und nicht Bischöfe festlegten, welche Person zum Priester geweiht werden sollte. Diese jahrhundertelang geübte Praxis wurde durch die Kirchenreform infrage gestellt, da die Laieninvestitur ihrem Verständnis nach einer reinen Kirche entgegenstand, die so in ihr Amt gelangten Priester nicht in der Lage waren, das göttliche Heil an die Gläubigen zu vermitteln.
Der Wille nach einer Zurückdrängung des Einflusses von Laien auf die Kirche gipfelte in der Forderung nach der libertas ecclesiae (lat. Freiheit für die Kirche). Das war das Schlagwort, mit dem die Reformer den Einfluss der weltlichen Seite in der Kirche reduzieren wollten. Sie wollten der Kirche Freiheit geben, Freiheit in theologischen Fragen, aber auch auf jede einzelne Kirche, jedes einzelne kirchliche Amt ganz konkret angewandt. Auf der theologischen Ebene bedeutete dies, dass sich Könige, Kaiser oder andere Große nicht mehr in theologische Fragen einmischen sollten. Und in der Tat war das Eingreifen Heinrichs II. auf der Kaiser-Papst-Synode im Anschluss an seine Kaiserkrönung am 14. Februar 1014 das letzte Mal, dass ein hochmittelalterlicher Kaiser die Theologie der Kirche prägte. Damals hatte der letzte Ottonenherrscher dafür gesorgt, dass das Glaubensbekenntnis verändert wurde. Er setzte die Aufnahme der filioque-Formel durch, die besagte, dass der Heilige Geist nicht allein aus dem Vater, sondern „auch aus dem Sohn“ hervorgegangen sei. Derartige Eingriffe in die Theologie kennt die Salierzeit nicht, da die Kirche nun den Einfluss von Laien stark reduzierte.
Die von den Reformern erstrebte libertas ecclesiae bezog sich ganz konkret auf die einzelne Kirche, auf jedes einzelne Amt. Es war Gerd Tellenbach, der in seiner umstürzenden und wegweisenden Studie von 1936 dieses Ringen um die libertas ecclesiae als den Hauptantrieb der Reformkreise ausmachte, wobei die Bezeichnung dieser Personen als Reformer eine Kennzeichnung durch die Forschung ist. Keiner der Reformpäpste hat sich selbst als Reformpapst tituliert oder wurde von anderen Zeitgenossen so bezeichnet. Die Reformer wollten die Kirche verändern, sie aus ihrem aktuellen und in ihren Augen schlechten Zustand befreien, eine Reform, die nach innen gerichtet eine Wiederherstellung kirchlicher Ordnung forderte. Reform meinte dem Anspruch nach nie den Beginn einer neuen Ordnung oder gar einen Umsturz der Verhältnisse. Die mittelalterliche Forderung nach Reformen war stets die Forderung nach einer Rückkehr zu alten Idealen. Dies meint auf der einen Seite die Tradition, doch ebenso die in den Schriften der Patristik zu findenden Normen. Diese Normen wurden und werden immer wieder unterschiedlich ausgelegt, bisweilen ganz anders, als sie ursprünglich gedacht waren. Doch das Wesen der mittelalterlichen Reformen ist eine Rückführung zum alten Ideal, wie es ja bereits semantisch in dem dafür benutzten Wort zum Ausdruck kommt: reformare (lat. wiederherstellen). Derartige Reformen hatte es immer gegeben, getreu dem Motto ecclesia semper reformanda – die Kirche muss immer reformiert werden. Doch das Neuartige des Reformanliegens im 11. Jahrhundert war die Grundsätzlichkeit der Fragen, die behandelt wurden, und es war die Wirkung, die von ihm ausging. Letztlich kann man den gesamten Investiturstreit als eine Folge dieses Strebens nach der libertas ecclesiae interpretieren. Denn der tiefere Grund des Konfliktes, der nach der sogenannten Investitur bezeichnet wird, war nicht das päpstliche Verbot der Investitur durch Laien, das wurde in den Quellen im Grunde nur am Rande behandelt, sondern es war ein grundsätzliches Ringen der geistlichen und weltlichen Gewalt, deren Ergebnis ein Auseinandertreten dieser beiden Bereiche war.
Begriffsgeschichtlich stellt sich die libertas ecclesiae jedoch zunächst nicht als eine klare Trennung der Kirche von der weltlichen Gewalt dar. Der Begriff der libertas kommt vielmehr zunächst in Urkunden vor, welche die Könige und Kaiser für Klöster und andere Kirchen ausstellten, um sie mit königlichem Schutz auszustatten. Die Klöster wurden dem Herrscher direkt unterstellt und aus der Einflusssphäre anderer Großer oder Bischöfe herausgenommen. Sie erhielten die sogenannte Immunität. Diese schützte sie vor den Eingriffen Außenstehender, unterstellte sie jedoch zugleich dem Herrscher. Die Immunitätsprivilegien nennen das, was sie den Klöstern verleihen, in der Regel libertas ecclesiae, was den skizzierten Rechtsstatus umschreibt. Diese Form der libertas war also keine völlige Freiheit; sie entzog die Kirchen zwar dem Einfluss einfacher Laien, doch unterstellte sie diese zugleich dem Herrscher. Derartige Abhängigkeiten Geistlicher von Weltlichen wollten die Reformer zurückdrängen und bedienten sich dabei der Terminologie königlicher Privilegien, indem sie von libertas ecclesiae sprachen. An die Stelle des Schutz gewährenden Königs trat jedoch zunehmend das Papsttum, sodass sich eine libertas Romana entwickelte. Die Herausnahme kirchlicher Institutionen aus weltlicher Einflussnahme war eine fundamentale und weitreichende Forderung, die mit der bisherigen, seit der Karolingerzeit geübten Praxis brach und das sogenannte Eigenkirchenwesen infrage stellte.
Eigenkirchenwesen
Die grundlegenden Einsichten zum Eigenkirchenwesen verdanken wir einer Studie von Ulrich Stutz (1895). Es entstand in der karolingischen Epoche und wirkte – wenn auch in veränderter Form – das gesamte Mittelalter fort. Es meint das Verfügungsrecht des Eigentümers einer Kirche über deren Vermögensmasse (Gebäude, Stiftungen, Landbesitzungen, Einnahmen etc.) sowie den geistlichen Leiter dieser Kirche. Historisch gesehen hatte das Eigenkirchenwesen einen nicht unerheblichen Anteil an der Ausbreitung des Christentums. Denn eine Vielzahl von Kirchen, vor allem der Pfarrkirchen, wurde nicht von der Amtskirche errichtet, sondern von einem Grundherrn. Er stellte in einer schematisch vereinfachten Form den Baugrund zur Verfügung, ließ die Kirche bauen und stattete sie mit Besitzungen aus, sodass der Priester davon leben konnte. Die karolingische Amtskirche verurteilte diese Praktik nicht, da so etliche Kirchen entstanden und die Christianisierung vorangetrieben werden konnte. Der Grundherr, der die Kirche auf seinem Grund hatte errichten lassen, beanspruchte jedoch auch nach der Fertigstellung nach wie vor eine Verfügungsgewalt über die Kirche, die er als sein Eigen betrachtete. Daher bestimmte der Eigenkirchenherr, der in der Regel Laie war, nicht nur, ob Güter der von ihm errichteten Kirche an eine andere übertragen wurden oder ob er etwa noch eine weitere Kirche gründete, aus der ursprünglich nur für eine Kirche gedachten Vermögensmasse. Er bestimmte ebenso den Geistlichen, der an dieser Kirche tätig war.
Praxis
Das Eigenkirchenwesen blieb im 11. Jahrhundert nicht allein auf die Niederkirchen beschränkt, auf einfache Pfarreien. In der Karolingerzeit ist eine ganze Reihe von Bistümern zu fassen, die Eigenkirchen waren. Noch im 11. und 12. Jahrhundert besaß beispielsweise das Erzbistum Salzburg vier Eigenbistümer: Gurk, Seckau, Lavant und Chiemsee. Das Prinzip war dasselbe wie bei den Pfarreien: Erzbischof Gebhard I. von Salzburg (1060–1088) gründete im Jahr 1072 in seiner eigenen Diözese das Bistum Gurk, was er sich bereits 1070 ausdrücklich von Papst Alexander II. (1061–1073) hatte genehmigen lassen. Der Papst schrieb gemäß dem Wunsch des Salzburger Erzbischofs fest, dass die Wahl und Weihe des Bischofs von Gurk ausschließlich dem Erzbischof von Salzburg zustehe. Damit war mitten in den Zeiten der anbrechenden Reform ein Bistum als Eigenbistum errichtet worden – auch wenn der Eigenkirchenherr in diesem Fall ein Erzbischof war. Die freie Wahl durch Klerus und Volk, welche die Synoden seit der Kirchenreform für die Erhebung eines Bischofs regelmäßig einforderten, war hier ausgehebelt. Allein der Salzburger Erzbischof wählte den Bischof und ordinierte ihn anschließend. Die (Aus-) Wahl des Kandidaten und zukünftigen Bischofs fand nach demselben Prinzip statt wie die Benennung eines einfachen Pfarrers durch den Eigenkirchenherrn. Dass damit im Hinblick auf die Wahl eines Bischofs – der von Volk und Klerus seines Bistums gewählt werden sollte – das geltende Kirchenrecht gebrochen wurde, störte die Zeitgenossen und selbst den Reformpapst Alexander II. offensichtlich weniger, als man mit unserem heute systematische Zugriffe liebenden Blick meinen möchte. Gebhard I. von Salzburg und Alexander II. sahen in der Errichtung des Eigenbistums schlicht die geeignetste Lösung, um der Probleme in der übergroßen Diözese von Salzburg Herr zu werden – es war eine pragmatische und auf den konkreten Fall ausgerichtete Lösung. Das Bevölkerungswachstum forderte eine Nachjustierung der seelsorgerischen und kirchenadministrativen Fähigkeiten in diesem Raum – und beide sahen in einem Hilfsbistum, das dann konkret als Eigenbistum konzipiert wurde, das geeignete Mittel. Auf diese Weise war eine stärkere bischöfliche Präsenz in der Diözese gegeben, ohne dass die neu etablierten Bistümer aus der Kontrolle des Stifters, des Erzbischofs von Salzburg, gefallen wären.
Wirtschaftliche Bedeutung