Jahrbuch Öffentliche Sicherheit 2018/2019 -  - E-Book

Jahrbuch Öffentliche Sicherheit 2018/2019 E-Book

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Beschreibung

"Sicherheit" hat Konjunktur und lässt sich inzwischen kaum noch überblicken. Dabei tritt zugleich ihre Komplexität immer deutlicher hervor: die klassischen Bereiche der inneren und äufleren Sicherheit gehen mit vielfältigen Wechselwirkungen ineinander über, neue Faktoren erodieren das tradierte Verständnis und Instrumentarium — und das nicht erst seit dem 11. September. Das JBÖS versucht, dieser "neuen Unübersichtlichkeit" einer "erweiterten Sicherheit" Herr zu werden: durch die Beschreibung der aktuellen sicherheitsrelevanten Entwicklungen, deren begrifflich-theoretische Durchdringung und kritische Reflexion sowie durch den interdisziplinären Blickwinkel von Politik- und Rechtswissenschaften, Soziologie, Geschichte und Philosophie.

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Seitenzahl: 1419

Veröffentlichungsjahr: 2023

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Jahrbuch Öffentliche Sicherheit

2018/2019

ISBN 978-3-86676-570-2

ISBN 978-3-8487-5751-0

Martin H. W. Möllers / Robert Chr. van Ooyen (Hrsg.)

Jahrbuch Öffentliche Sicherheit2018/2019

ISBN 978-3-86676-570-2

ISBN 978-3-8487-5751-0

Zitiervorschlag: Möllers/van Ooyen, JBÖS 2018/19

Beiträge im DOC-Format für das kommende JBÖS 2020/21 sind per Mail erwünscht: [email protected] und/oder [email protected]

Das Gesamtmanuskript für das JBÖS 2020/2021 wird am 1. August 2020 geschlossen.

ISBN 978-3-86676-570-2

ISBN 978-3-8487-3825-0

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Das Werk einschließlich aller seiner enthaltenen Teile inkl. Tabellen und Abbildungen ist urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, Übersetzung, Vervielfältigung auf fotomechanischem oder elektronischem Wege und die Einspeicherung in Datenverarbeitungsanlagen sind nicht gestattet. Kein Teil dieses Werkes darf außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ohne schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form reproduziert, kopiert, übertragen oder eingespeichert werden.

© Urheberrecht und Copyright: 2019 Verlag für Polizeiwissenschaft,Prof. Dr. Clemens Lorei, Frankfurt

Alle Rechte vorbehalten.

Verlag für Polizeiwissenschaft, Prof. Dr. Clemens LoreiEschersheimer Landstraße 508 • 60433 FrankfurtTelefon/Telefax 0 69/51 37 54 • [email protected]

Printed in Germany

Inhalt

E s s a y

Rüdiger Voigt

Arcana Imperii – Das Staatsgeheimnis als Instrument der Politik

V e r f a s s u n g s f e i n d l i c h k e i td e rA f D ?

Armin Pfahl-Traughber

Ist die ‚Alternative für Deutschland‘ eine rechtsextremistische Partei? – Eine Erörterung aus politikwissenschaftlicher Perspektive

Astrid Bötticher / Christoph Kopke / Alexander Lorenz

Ist die Alternative für Deutschland (AfD) eine verfassungsfeindliche Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte?

N e u eP o l i z e i g e s e t z eu n dA u s w e i t u n gd e rB e f u g n i s s e

Juliane Hundert / Valentin Lippmann

Das neue sächsische Polizeirecht – ein Angriff auf die Freiheitsrechte

Martin H. W. Möllers

Die Umsetzung des neuen Gefahrenbegriffs ‚drohende Gefahr‘ im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz nach dem Urteil des BVerfG zum BKA-Gesetz

Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag

Ausweitung polizeilicher Befugnisse in Deutschland und Europa

Z u k u n f td e rd e u t s c h e nS i c h e r h e i t s a r c h i t e k t u r

Jan-Hendrik Dietrich

Ansätze zur Reform des Rechts der Nachrichtendienste

Ino Augsberg

Vernachrichtendienstlichung der Polizei? – Verfassungsrechtliche Grenzen der Verlagerung polizeilicher Tätigkeit in das Gefahrenvorfeld

Matthias Jahn

Strafprozessuale Perspektiven auf eine ausgewogene Sicherheitsarchitektur: Zehn Thesen

Jens Puschke

Sicherheitsarchitektur in der Sicherheitsgesellschaft – Entwicklung, Bewertung und rechtspolitische Herausforderungen

E x t r e m i s m u s / R a d i k a l i s m u s

Udo Baron

Autonome Militanz und G-20 Gipfel

Monika Schwarz-Friesel

Antisemitismus 2.0 und die Netzkultur des Hasses – Judenfeindschaft als kulturelle Konstante und kollektiver Gefühlswert im digitalen Zeitalter (Kurzfassung)

Stefan Goertz

Eine Analyse der Phänomenbereiche Rechtsextremismus sowie ‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘ – Radikalisierungsforschung und aktuelle Entwicklungstendenzen

Armin Pfahl-Traughber

Beiträge der intellektuellen Neuen Rechten zum politischen ‚Rechtsruck‘ – Das ‚Institut für Staatspolitik‘, die ‚Sezession‘ und ihr Umfeld

Maximilian Kreter

Zwischen Ideologie, Geschäft und Subkultur – die Rechtsrockszene in Sachsen

Christoph Kopke

Unpolitische Amoktat, rechtsterroristisches Attentat, Hasskriminalität? Zur Frage und Diskussion der Bewertung des mehrfachen Mordes des David S. am Münchener Olympia Einkaufszentrum im Juli 2016

Carsten Müller

Terrorismus und das Problem der Begrifflichkeit

Ö f f e n t l i c h eS i c h e r h e i ti nD e u t s c h l a n dI :‚ w e h r h a f t eD e m o k r a t i e ‘

Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung und Bericht des 3. [NSU-]Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes – Sondervoten der Fraktionen

Bundesverfassungsgericht

Leitsätze der Entscheidung des BVerfG zum zweiten NPD-Verbotsverfahren

Robert Chr. van Ooyen

Rechtspolitik durch verfassungsgerichtliche Maßstabsverschiebung: Die ‚neue‘ Definition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im NPD II-Urteil

Stefan Brieger

Vereinsverbote in den deutschen Ländern – Effizienz und Angemessenheit im Praxistest am Fallbeispiel Brandenburgs

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE zu 3 Vereinsverboten vom 13. Juli 2018 (Hamas-Unterstützung – Neonazi Gefangenenhilfe – Rockergruppe Hells Angels)

Ö f f e n t l i c h eS i c h e r h e i ti nD e u t s c h l a n dI I :i n s b e s o n d e r eP o l i z e i

Rafael Behr

Ein neuer Rigorismus? Zwölf Thesen zur Rolle der Polizei während der Ereignisse um den G20-Gipfel

Martin H. W. Möllers

Was sind eigentlich sog. ‚Widerstandsbeamte‘? – Erläuterungen zu einem kriminologischen Begriff

Tim Schlun

Die Strafverfolgung von polizeilicher Gewalt durch Polizei und Staatsanwaltschaften

Irina van Ooyen

Die Problematik von Racial Profiling bei der Bundespolizei

Robert Chr. van Ooyen

Polizei und Fremde – zu einem (ver)störenden Thema im Spiegel neuerer Literatur

Philipp Buchallik / Benjamin Behschnitt

Die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei im Kontext des polizeilichen Beschwerdemanagements der anderen Länder

Lisa Morhardt

Das Erstarken kommunaler Sicherheitsakteure am Beispiel der Stadtpolizei Frankfurt am Main

Irina van Ooyen

Community Policing in Deutschland und die politische Theorie des Kommunitarismus

Manfred Reuter

Vorsitzende deutscher Polizeigewerkschaften und ihre politischen Verflechtungen

Robert Chr. van Ooyen

Die Geschichte der Bundes(grenzschutz)polizei aus organisationssoziologischer und rechtspolitischer Sicht sowie das föderale Problem ausufernder Unterstützungseinsätze

Marius Mayer

Polizeikostenabwälzung bei Fußball-Risikospielen – ein Blick auf die gebührenrechtliche Zurechnung

Bundesverfassungsgericht

Stadionverbot – zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das Zivilrecht – Beschluss vom 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09

Bundesverfassungsgericht

Entscheidung zum Gesetzes- und Richtervorbehalt bei Freiheitsentziehung in psychiatrischen Krankenhäusern – Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018: 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16

Helen Behn

Ein Delikt ohne Hellfeld: Fünf Jahre ‚Verstümmelung weiblicher Genitalien‘ (§ 226a StGB)

E u r o p ä i s c h eu n dI n t e r n a t i o n a l eS i c h e r h e i t

Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH-Urteil zur ‚Schleierfahndung‘ der Bundespolizei

Jan Muszyński

Überwachungsrecht in Polen. Eine Bedrohung für die Freiheit?

Matthias Lemke

719 Tage – Frankreich von der Normalität zur Ausnahme – und zurück?

Evin Merve Jakob / Andreas Gorzewski

Religiöse Dienstleistung und türkischer Patriotismus – Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib)

Thomas Beck

Die Fortentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP)

Dirk Freudenberg

Hybride Bedrohungen, Zivilschutz und die Strategischen Fälle

Florian Sax

Verfassungsrechtliche Hürden für die Piratenjagd durch deutsche Soldaten

Susanne Fischer

Weder bürgernahe Soldaten noch bewaffnete Entwicklungshelfer: Polizeien in vernetzten Ansätzen der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik

Daniel Burchardt

Corruption in Afghanistan

Rosalie Möllers

Der (missverstandene) Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration und der politische Umgang mit ihm

Verzeichnis der Autorinnen und Autoren

Essay

Rüdiger Voigt

Arcana Imperii*

Das Staatsgeheimnis als Instrument der Politik

Staatsgeheimnisse sind in einem den Blicken des Publikums verborgenen Raum außerhalb der Sphäre der Moral angesiedelt (Horn 2007, S. 104). Es ist ein „rechtsfreier Raum“, in dem staatliche Macht sich ohne öffentliche Kontrolle Geltung verschafft. „Der Raum des Staatsgeheimnisses ist die in der Ordnung selbst vorgesehene Aufhebung der Ordnung, der in der Kultur der Öffentlichkeit integrierte Entzug der Öffentlichkeit“ (Horn 2007, S. 117 unter Bezug auf Carl Schmitt). Denn obgleich der Staat die „öffentliche Gewalt“ schlechthin ist, entziehen sich Staatsgeheimnisse bewusst der Öffentlichkeit. „‘Öffentlich‘ in diesem engeren Sinne wird synonym mit staatlich“ (Habermas 1990, S. 55, 75).

„Das Prärogativ der Macht ist es, gewisse Fragen gar nicht erst zur Debatte zu stellen, sich nicht auf Rechtfertigungen einzulassen, sondern bestimmte Dinge im Verborgenen zu erledigen. […] Macht ist das, was nicht debattiert werden muss und sich nicht rechtfertigt“ (Horn 2007, S. 103f.).

Pierre Bourdieu hat diesen Aspekt der „symbolischen“ Macht unter Platons Begriff „Doxa“ gefasst. Darunter versteht er die für selbstverständlich gehaltenen Regeln, Funktionsmechanismen und Formen des Handelns und Wissens (Bourdieu 1980, S. 125). Indem der Staat den Rahmen alltäglicher sozialer Praktiken absteckt, „errichtet und unterrichtet der Staat symbolische Formen des gemeinsamen Denkens, soziale Grenzen der Wahrnehmung, der Verständigung oder der Erinnerung, staatliche Formen der Klassifizierung“ (Bourdieu 2004, S. 224). Es liegt auf der Hand, dass diese „Doxa“ von größter Bedeutung für die Politik ist, sie ist die Garantie für die Herrschenden, dass die stets beschworene „Alternativlosigkeit“ politischer Entscheidungen von den Menschen für wahr gehalten wird (Voigt 2012a).

Alle gebrauchen gewisse Kunstgriffe, um ihr Ziel zu erreichen. Im Staat muss es dabei stets (wenn auch mehr oder weniger dekorative) Bemühungen geben, die einen Schein von Freiheit erwecken, um das Volk zu beruhigen (Schmitt 1921, S. 14). Bei den Arcana imperii geht es aber vor allem um das geheime Herrschaftswissen staatlicher Funktionsträger, ein Wissen also, das den Machtbestrebungen der Herrschenden dienlich ist. So gesehen handelt es sich um eine Verdoppelung des Verheimlichens: Das Staatsgeheimnis ist nicht nur selbst geheim, sondern es ist zugleich das Geheimnis des Selbsterhalts der Macht. Beide Aspekte sollen möglichst verborgen (geheim) bleiben. Besonders wirkungsvoll ist dabei der „Geheimnis-Effekt“, also „das Bewusstsein, dass es ein Geheimnis gibt, ein Effekt, der, zumal in der Strukturierung von Machtbeziehungen, machtvoller sein kann als ein tatsächlich existierendes Geheimnis“ (Horn 2007, S. 105 unter Bezugnahme auf Jacques Derrida). Das Staatsgeheimnis zeigt sich nicht als „normale“ Regierungspraxis, sondern als Skandal, Panne oder Indiskretion. Dieser „Geheimnis-Effekt“ ist besonders interessant für die quotenorientierten Massenmedien und ihre Enthüllungsjournalisten.

„Man weiß, da ist etwas, das entdeckt und entschlüsselt werden will. Es erzeugt und nährt eine ständige Aufforderung zur Suche und zum Misstrauen“ (Horn 2007, S. 122).

In der Demokratie haben die Arcana imperii eine besonders große politische Bedeutung. Tatsächlich kann die aktuelle Diskussion über sie kaum von dem Diskurs über Souveränität, Staatsräson und Macht einerseits sowie Öffentlichkeit, Transparenz und Partizipation andererseits getrennt werden. Niccoló Machiavelli hat in seinem berühmten Buch Il Principe (1513) bereits deutlich gemacht, dass Politiker durch die Geheimhaltung von Informationen, Entscheidungen und Absichten versuchen, Macht zu gewinnen, zu erhalten und zu steigern. Dabei geht es um einen „Katalog geheimer Praktiken, die die Erhaltung der Herrschaft über das unmündige Volk sichern sollen“ (Habermas 1990, S. 117). Solche politischen Geheimnisse haben eine jahrhundertelange Tradition. An ihnen entzündet sich heute jedoch die brisante Frage nach dem Charakter demokratischer Herrschaft. Muss nicht zumindest in der Demokratie die Regierung alle Fakten „auf den Tisch legen“, damit das Volk als Souverän – i.d.R. repräsentiert durch das Parlament – auf Grund einer umfassenden Kenntnis der Tatsachen entscheiden kann? Oder gibt es auch in einem demokratischen Staat Bereiche („Arkanbereiche“), die zu brisant sind, um auf dem öffentlichen „Markt der Informationen“ be- und gehandelt zu werden? Dabei könnte es z.B. um die Sicherung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder um den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gehen. Gibt es womöglich ein Interesse des Staates an sich selbst, das im Ernstfall Vorrang vor den Anforderungen der Demokratie beanspruchen kann?

1Politisch-gesellschaftliche Rahmenbedingungen

Die Antwort auf diese brisanten Fragen hängt nicht zuletzt von den politisch-gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Dabei spielt nicht nur das in der Verfassung festgelegte grundsätzliche Verständnis von Demokratie und Staat sowie ihr Verhältnis zueinander eine bestimmende Rolle, sondern auch die Beschaffenheit der modernen Kommunikationsgesellschaft. Sind für aggressive Boulevardmedien in Presse, Fernsehen bzw. Internet und ihre Enthüllungsjournalisten Sensationen um jeden Preis wichtiger als die Interessen eines „good government“, dann müssen bestimmte Informationen geheim gehalten werden, um größeren Schaden zu vermeiden. Das Staatsgeheimnis erscheint so im Rahmen der Staatsräson als „politische Sachtechnik“ (Carl Schmitt), als eine Art Wissensverwaltung. Dabei fragt es sich natürlich, welche Werte, Gründe bzw. Ziele eine solche Geheimhaltung oder aber ihre Durchbrechung rechtfertigen. Denn auf der anderen Seite ist die Versuchung für die Herrschenden groß, die Geheimhaltung vor allem als Instrument zur Machterhaltung zu nutzen und unter dem Vorwand der Schadensabwendung vom Staat eigene dubiose Machenschaften vor den Blicken der Öffentlichkeit zu verstecken. In der heutigen Gesellschaft sind Massenmedien für die Politik von zentraler Bedeutung. Geschickte Politiker gehen daher eine symbiotische Partnerschaft mit bestimmten Medien und ihren Journalisten ein. Sie nutzen diese Medien mit einer Mischung aus Offenheit, Verdrehung und Verheimlichung zur Verbreitung der ihnen genehmen Informationen und zur Verheimlichung ihnen unangenehmer Fakten, um so ihre politischen Ziele besser durchsetzen zu können.

1.1Postdemokratie

In der neueren politiktheoretischen Diskussion über die sog. Postdemokratie spielt die Geheimsphäre der Politik eine bedeutende Rolle. Colin Crouch hat darauf aufmerksam gemacht, dass neben der öffentlichen Seite der Politik, die in den Wahlkämpfen der Parteien ihren Höhepunkt finden sollte, konkurrierende Teams professioneller PR-Experten insgeheim die Themen für den Wahlkampf so aussuchen, dass sie die Bürger von den eigentlichen Problemen ablenken und die öffentliche Debatte zum Spektakel verkommt (Crouch 2008, S. 10).

„Secrecy, Geheimhaltung, entfaltet sich demgemäß zwischen einem Schutz von bürgerlichen Freiheitsrechten (etwa im Wahlgeheimnis) und der Unabhängigkeit von Entscheidungen (im Amtsgeheimnis) einerseits und einer Bedrohung von Gesetzlichkeit und demokratischer Transparenz andererseits“ (Horn 2007, S. 118 unter Bezug auf Carl J. Friedrich).

So genannte Spin Doctors werden von Politikern dafür bezahlt, dass sie politisch relevante Ereignissen in der Mediendarstellung den „richtigen Dreh“ (englisch: spin) geben, um sie in positivem Licht zu zeigen. Die wichtigen Entscheidungen werden demgegenüber nicht vor den Augen der Öffentlichkeit, sondern hinter verschlossenen Türen von Politikern und Lobbyisten ausgehandelt. Wer zu diesem „erlauchten“ Kreis der Geheimnisträger gehört, sieht sich als Angehöriger einer Elite, die von dem grundsätzlich für Alle geltenden Recht „befreit“ ist. Pierre Bourdieu hat in diesem Zusammenhang von „Staatsadel“ gesprochen (Bourdieu 2004).

Ein Beispiel für Geheimpolitik sind die geheimen Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA über ein Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP), die im Juli 2013 begonnen haben. Ursprünglich sollten nicht einmal die nationalen Parlamente Informationen über TTIP erhalten. Alles sollte unter dem Siegel der Verschwiegenheit behandelt werden. Man fragt sich natürlich, was die Protagonisten zu verbergen hatten. Nach massiven Protesten dürfen Bundestagsabgeordnete jedoch seit einiger Zeit in einem speziellen Leseraum TTIP-Dokumente einsehen. Ihnen ist allerdings lediglich erlaubt, handschriftliche Notizen zu machen, das Anfertigen von Kopien oder Fotografien der Unterlagen ist hingegen verboten. Ihre Mobiltelefone müssen die Abgeordneten vor Betreten des Leseraums abgeben. Über die von ihnen eingesehenen Dokumente dürfen die Parlamentarier nicht sprechen. Bei Zuwiderhandlung drohen ihnen disziplinarische und/oder rechtliche Maßnahmen. Am 2. Mai 2016 veröffentlichte allerdings Greenpeace Niederlande eine Abschrift der Dokumente, die von dem Rechercheverbund der Süddeutschen Zeitung und des Norddeutschen Rundfunks alsbald als echt bestätigt wurden.

1.2Whistleblower

In dieser Situation, in der Politiker weite Bereiche der Politik geheim zu halten versuchen, treten sog. Whistleblower in Aktion, die für die Allgemeinheit wichtige Informationen an die Öffentlichkeit bringen und damit die Interessen der Herrschenden konterkarieren. Sind sie „Helden“, die der geballten Staatsmacht bzw. machtversessenen Politikern trotzen, um die Demokratie zu „retten“? Oder sind sie umgekehrt unverantwortliche Idealisten, die wegen ihrer „Blauäugigkeit“ eine Gefahr für den demokratischen Staat bilden? Oder sind sie sogar kriminelle Verräter bzw. Spione, denen – womöglich mit der Todesstrafe oder lebenslanger Haft – das Handwerk gelegt werden muss. Kein Wunder also, dass Informanten wie Chelsea (Bradley) Manning oder Edward Snowdon gnadenlos bestraft werden bzw. bei Ergreifen eine solche Bestrafung zu erwarten haben. Gefreite(r) Manning sitzt eine 35jährige Freiheitsstrafe ab, der ehemalige NSA-Mitarbeiter Snowdon lebt im Exil in Moskau, um sich der Verurteilung durch die US-Justiz zu entziehen. Das Medium für die Veröffentlichung geheimer Informationen war noch zu Zeiten der Pentagon-Papiere (1971) die Presse, heute ist es daneben vor allem das Internet, in dem sich mit WikiLeaks eine eigene Plattform für derartige Enthüllungen etabliert hat. Die Geheimhaltungspraxis der demokratischen Regierungen, immer mehr Themen als Verschlusssachen zu deklarieren, hat diese Enthüllungsplattform auf den Plan gerufen. Leak bedeutet eine nicht autorisierte Veröffentlichung von Informationen. Ein maßgeblicher Initiator von WikiLeaks ist der australische Aktivist Julian Assange, der seit 2012 wegen der gegen ihn in Schweden erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe und der Angst vor Auslieferung und Strafprozess in den USA in der Botschaft Ecuadors in London lebt und politisches Asyl erhalten hat.

2Arcana imperii – arcana dominationis

Arcana Imperii sind die Geheimnisse der Herrschaft einer Politik, die sich hinter verschlossenen Türen, also unter Ausschluss der Öffentlichkeit abspielt. Geheimdiplomatie, Geheimverträge und Geheimdienste kennzeichnen die dunkle Seite der Macht. Botero, Bodin, Ammirato und Clapmarius haben die Arcana imperii als (ganz „normale“) Regeln der Regierungstechnik bzw. der Herrschaftsstabilisierung behandelt.

Sie sind „die innersten und verborgenen Mittel oder Ratschläge derer, die im Staat die Herrschaft innehaben. Sie dienen sowohl ihrer eigenen Ruhe als auch der Bewahrung der gegenwärtigen Staatsverfassung, und zwar um des öffentlichen Wohls willen“ (Clapmarius 2013, S. 9; Disselkamp 2002, S. 176).

Clapmarius hat die (legitimen) Arcana imperii in drei Gruppen unterteilt: Erstens die „arcana imperii sive sophismata“, die der Erhaltung der bestehenden Staatsform dienen, zweitens die „arcana dominiationis“, die der Fürst zu seiner persönlichen Sicherheit gebraucht, sowie drittens die „simulacra imperii sive arcana inana“, die Trug- und Scheinbilder, die der Fürst zur Erhaltung seiner Herrschaft verbreitet (Mährle 2000, S. 339). Diese Unterteilung erscheint erstaunlich aktuell, gerade auch was die dritte Kategorie betrifft, die Clapmarius ebenfalls für legitim hielt.

2.1Mysterien des Staates?

Über Jahrhunderte galt diese Auffassung für Kirche und Staat, sie gilt heute – wenn auch mit Modifikationen – auch für moderne liberaldemokratische Staaten. In diesem Zusammenhang weist Michael Stolleis zu Recht darauf hin, dass die Arcana imperii ein säkularisierter Abkömmling der mysteria ecclesiae sind. Das Mysterium ist das Nicht-Wissbare, das religiöse oder kultische Geheimnis (Horn 2007, S. 107). Eine weitere, folgenreiche Verbindung zeigt sich in Folgendem:

„Die Parallelen zwischen […] ministerium und mysterium […], zwischen Priestern und Juristen, die beide als Wissenseliten spezifische Arcana verwalten, sind von zentraler Bedeutung für die Entstehung des modernen States“ (Stolleis 1980, S. 6).

Ernst Kantorowicz war es, der den theologischen Ursprung des Mysteriums bis in das 17. Jahrhundert verfolgt hat (Kantorowicz 1990, S. 205ff.). „Die Mysteries of State [bezeichnen] die spätmittelalterliche Konstruktion der Heiligkeit des Souveräns als überirdisches, unsterbliches corpus mysticum des Staates“ (Horn 2007, S. 107). Von einem solchen Mysterium sind die liberaldemokratischen Staaten des Westens allerdings weit entfernt. „[…] Arcanum hat auch da, wo er Staatsgeheimnisse bedeutet, nicht mehr und nicht weniger Mystisches wie der moderne Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses […]“ (Schmitt 1921, S.13).

Es besteht kein Zweifel daran, dass die Arcana imperii keineswegs auf absolutistische oder totalitäre Regime begrenzt sind. Sie erweisen sich bei näherer Betrachtung vielmehr als Instrumente staatlichen Handelns, die in allen Staaten – unabhängig von der Staatsform – eingesetzt werden. Auch in den heutigen Liberaldemokratien des Westens halten die Herrschenden sie für selbstverständlich und sind nicht bereit, auf sie zu verzichten.

„Zu den Arcana imperii gehören daher bei den verschiedenen Staatsformen (Monarchie, Aristokratie, Demokratie) die verschiedenen Methoden, das Volk in Ruhe zu halten, zum Beispiel in der Monarchie und der Aristokratie eine gewisse Beteiligung an politischen Institutionen, namentlich aber Rede- und Preßfreiheit, die eine geräuschvolle, aber politisch bedeutungslose Beteiligung an staatlichen Vorgängen zulassen […]“ (Schmitt 1921, S. 14f.).

Die Frage ist dann jedoch, zu welchem Zweck diese Geheimpolitik heute dient und inwieweit ihr Einsatz legitim ist. Und gibt es überhaupt eine Möglichkeit, zwischen legitimen und illegitimen Zwecken sauber zu trennen?

2.2Gute und schlechte Geheimnisse

Den Arcana imperii, den „guten“ Geheimnissen, stellt Carl Schmitt die Arcana dominationis, die „schlechten“ Geheimnisse, gegenüber, die sich (nur) auf den Schutz und die Verteidigung der herrschenden Personen beziehen (Schmitt 1921). Dabei geht es zum einen um den Schutz dieser Personen bei außerordentlichen Ereignissen, Rebellionen und Revolutionen. Zum anderen wird dadurch festgelegt, welche Mittel verwendet werden sollen, um mit solchen Ereignissen fertig zu werden. Damit knüpft Schmitt an die Tradition des Tacitismus an, in der z.B. Scipione Ammirato 1598 – darin Tacitus folgend – die „gute Staatsräson“ mit den Arcana imperii, die schlechte hingegen mit den Dominationis flagitia umschrieben hat (Stolleis 1980, S. 6). Flagitia sind nach Tacitus Rechtsbrüche, die keinesfalls erlaubt sind. Niccoló Machiavelli hat diese Diskussion später in seinen Schriften, vor allem im Principe, aufgegriffen. Er gilt als bedingungsloser Verfechter der Staatsräson (Voigt 2012), der die Macht des Souveräns erhalten und erweitern wollte.

Auf der anderen Seite ist jedoch zu bedenken: Die Transparenz politischer Entscheidungsfindung gehört zu den unverzichtbaren Grundlagen der Demokratie. Geheimhaltung ist in der Demokratie eine „Pathologie des Politischen“ (Horn 2007, S. 9, 118). Prinzipiell schließt die Volkssouveränität jegliche Arcana imperii aus (Lotter 2014, S. 16). Der Wirkungsraum „unsichtbarer Mächte“ sollte in Demokratien – idealtypischerweise – gegen Null tendieren. Arkanpraktiken werden daher zu Recht als „Verstoß gegen das Öffentlichkeitsprinzip“ gerügt (Stolleis 1990, S. 37). Da es dennoch Bereiche der Politik gibt, die geheim bleiben sollen, gibt es in liberalen Demokratien die sog. Doppelte Öffentlichkeit (Westerbarkey 2015, S. 151). Das bedeutet, dass bei wichtigen Gremiensitzungen zwei Protokolle angefertigt werden, eines für die Mitglieder und eines für die Allgemeinheit. Norberto Bobbio kommt bei seiner Analyse der Zukunft der Demokratie allerdings zu einer ernüchternden, wenn auch realistischen Schlussfolgerung:

„Je höher der Verselbständigungsgrad der Bürokratie und je geringer die institutionellen Möglichkeiten zur Repräsentation und Vermittlung gesellschaftlicher Interessen- und Wertkonflikte im politischen System und zur wirksamen Kontrolle von Herrschaftspraktiken durch intermediäre Institutionen (Parteien und andere gesellschaftliche Organisationen) oder die politische Öffentlichkeit (Parlamente und Medien) sind, desto größer ist der Wirkungsraum „unsichtbarer Mächte“, d.h. der Arkanbereich „arcana imperii“ von Politik“ (Bobbio 1988, S. 100).

Den Terminus „doppelte Öffentlichkeit“ kann man aber auch so verstehen, dass – wie in einem Theater – auf der Vorderbühne von zweitklassigen „Schauspielern“ ein Stück für die Öffentlichkeit der Medien und der Bürger aufgeführt wird, das freilich mit der Realität wenig zu tun hat. Auf der Hinterbühne (in Hinterzimmern) kommen hingegen die eigentlichen Entscheider zusammen, die im Dunkeln geheime Verabredungen treffen und wichtige Entscheidungen fällen.

2.3Militärisch-politische Aufklärung

„Die Institutionen, die zugleich für die Anrüchigkeit wie die Effizienz des Geheimnisses in der Politik der Moderne verkörpern, sind die Geheimdienste“ (Horn 2007, S. 126). Die englische Bezeichnung „Secret Intelligence“ macht deutlich, dass es dabei vor allem um „militärisch-politische Aufklärung“, also um die Verarbeitung von ganz spezifischem Wissen geht. Es liegt auf der Hand, dass die damit befassten Institutionen in der Demokratie einer besonderen Aufmerksamkeit durch den Souverän bedürfen. Grundaxiom der westlichen Liberaldemokratien ist das Repräsentationsprinzip. Danach repräsentiert das Parlament durch seine gewählten Abgeordneten das Volk als Souverän. In repräsentativen Demokratien tritt das Parlament (mit Ausnahme der Parlamentswahlen) weitgehend oder sogar vollständig an die Stelle des Staatsvolkes. „Der Wert der Repräsentation beruht darauf, daß Publizität und Personalität dem politischen Leben seinen Charakter geben“ (Schmitt 1928, S. 214). Publizität ist also eine der wichtigen Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit der repräsentativen Demokratie.

„Die Publizität der Parlamentsverhandlungen sichert der öffentlichen Meinung ihren Einfluß, sichert den Zusammenhang zwischen Abgeordneten und Wählern als Teilen ein und desselben Publikums“ (Habermas 1990, S. 154).

Kontrollinstanz für die Aktivitäten der Regierung (und der Geheimdienste) ist das Parlament, das diese Aufgabe durch seine Ausschüsse, gelegentlich auch durch gerichtsähnliche Untersuchungsausschüsse, wahrnimmt. In der parlamentarischen Demokratie geht die Regierung allerdings aus dem Parlament hervor und agiert selbst durch die Abgeordneten der Regierungspartei(en) im Parlament. Da ein allzu starker Widerstand der Regierungspartei(en) im Parlament leicht zum Sturz der Regierung führen könnte, findet die Kontrolle der Regierung hier schnell ihre Grenze. Das gilt besonders für das Verhalten von Regierung und Parlament gegenüber in- und ausländischen Geheimdiensten.

2.4Der Umgang mit Geheimdiensten

Der Umgang der Bundesregierung mit dem Bundestag in Sachen Spionagetätigkeit der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) in Deutschland zeigt andererseits jedoch, wie wichtig, ja geradezu ausschlaggebend die Handhabung von Geheimnissen und der Umgang mit Geheimdiensten auch in einer parlamentarischen Demokratie sind. Am 20. März 2014 wurde vom Deutschen Bundestag ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der „Ausmaß und Hintergründe der Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland aufklären“ soll, der sog. NSA-Untersuchungsausschuss. Mehrere Ausschussmitglieder – einschließlich des ersten Vorsitzenden Clemens Binninger (CDU) – traten im Laufe der Arbeit des Ausschusses zurück. Dass dies mit einem „Veto“ der Bundesregierung, Edward Snowdon als Zeugen durch den Ausschuss zu befragen, in Zusammenhang stehe, konnte nicht nachgewiesen werden.

In einem Mitte Oktober 2014 bekannt gewordenen Schreiben von Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) an die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses wurde diesen mit Strafanzeige wegen der aus dem Ausschuss „durchgesickerten“ Informationen gedroht („Ich behalte mir vor, im Wiederholungsfall Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten“). Den (Partei-) Obleuten des Ausschusses wurden zudem sog. Krypto-Handys zur verschlüsselten Kommunikation ausgehändigt. Solche „Aufsichtsmaßnahmen“ zeugen von einem merkwürdigen Verständnis der Gewaltenteilung. Hat sich das „Hohe Haus“ den Wünschen (Anordnungen) der Kanzlerin zu fügen? Die USA sollen für den Fall, dass Deutschland Snowdon Asyl gewähren würde, mit der Beendigung der Zusammenarbeit der US-Geheimdienste mit deutschen Behörden in Sachen Terrorabwehr gedroht haben. Im Interesse der „Freundschaft“ zu den Vereinigten Staaten von Amerika und aus Angst vor terroristischen Anschlägen wurde die Arbeit des Bundestags-Untersuchungsausschusses durch die Bundesregierung massiv behindert.

2.6Auf dem Weg in den Präventionsstaat?

War es zu früheren Zeiten die Armee, die einen „Staat im Staate“ bildete, so sind es heute eher die Geheimdienste, die sich häufig jeder parlamentarisch-demokratischen Kontrolle entziehen. Für CIA und NSA gilt das schon lange, für den BND war das bislang hingegen nicht so deutlich zu erkennen. Dieser liefert offenbar ungefiltert Daten – z.B. aus der Überwachungsstation Bad Aibling – an die US-amerikanischen Geheimdienste. Dass dies mit den Notwendigkeiten der Abwehr terroristischer Bedrohungen und/oder mit der Notwendigkeit „guter Beziehungen“ z.B. zu den US-Geheimdiensten begründet wird, macht den Schaden für die Demokratie nicht erträglicher.

„Die modernen arcana imperii sind ein auf Dauer gestellter Ausnahmezustand, eine permanente (Selbst-) Suspendierung der Rechtsordnung, in deren Raum die Möglichkeit einer ‚rechtsfreien‘ Gewalt eröffnet wird“ (Horn 2007, S. 120).

Diesen „permanenten Ausnahmezustand“ versteht Giorgio Agamben als Antwort auf den „weltweiten Bürgerkrieg“ und bezeichnet ihn als „normale“ Regierungspraxis (Agamben 2004, S. 7). Der Rechtsstaat scheint auf dem Wege zu einem Präventionsstaat zu sein (Brunhöber 2014). Nicht nur ausländische Terroristen, sondern auch die eigenen Bürger werden als Risiko angesehen, gegen die man vorbeugende Maßnahmen ergreifen muss. Dabei folgen die Geheimdienste einer Logik des Verdachts und des konstitutiven Misstrauens. „Staatsbürger werden – zumindest hypothetisch – zu Feinden“ (Horn 2007, S. 129). Im Vorgriff auf mögliche Gefahren sind (insbesondere US-amerikanische) Geheimdienste inzwischen offenbar ermächtigt, weltweit abzuhören, zu inhaftieren, zu foltern und außerhalb der Rechtsordnung Menschen in Geheimgefängnisse einzusperren und Drohnen gegen (angebliche) Terroristen einzusetzen. Agambens Befürchtung, damit werde der Mensch zum „homo sacer“, zu einer vogelfreien Person, erscheint nicht mehr als allzu weit hergeholt (Agamben 2002, S. 19ff.).

3Zur „Kultur“ des Geheimnisses

Jede menschliche Gemeinschaft beruht auf einem Spannungsverhältnis zwischen Offenbaren und Verheimlichen (Simmel 1968, S. 256ff.). Geheimnisse bedeuten einen gezielten Ausschluss anderer Menschen von der Kenntnisnahme und Kommunikation bestimmter Inhalte (Westerbarkey 2015, S. 62). Vor der Etablierung einer bürgerlichen Öffentlichkeit sind es die Logen bzw. Geheimgesellschaften, die aus dem Geist der Aufklärung über die Politik im Allgemeinen und die Entscheidungen des Fürsten im Besonderen räsonieren (Habermas 1990, S. 95f.).

Das Geheimnis ist ein Effekt der Vergangenheit, es „ist nicht, sondern wird immer nur gewesen sein“ (Horn 2007, S. 108). Wenn man es kennt, gehört es bereits der Vergangenheit an. Für wichtige Dokumente, wie z.B. Geheimverträge oder geheime Zusatzabkommen zu öffentlich zugänglichen Verträgen, verhängt die Regierung daher regelmäßig eine Geheimhaltungsfrist, die u.U. zehn, aber auch dreißig Jahre betragen kann. Der Gedanke, der dahintersteckt, ist der, dass nach Ablauf dieser Frist die bis dahin geheimen Dokumente ihre politische Bedeutung verloren haben. Eine nachträgliche Kontrolle bleibt in aller Regel folgenlos. Noch in der frühen Neuzeit war das Geheimnis ein positiv bewerteter Begriff. Die Aktualität von Geheimnissen gründet inhaltlich vor allem auf drei Aspekten: Macht, Veränderung und Lustgewinn (Westerbarkey 2015, S. 36). Das Staatsgeheimnis beruht auf einer Technik des Schweigens. Niklas Luhmann hat darauf hingewiesen, dass Schweigen als die Verknappung oder der Aufschub von Kommunikation verstanden werden kann. Auf diese Weise verschaffen sich die Herrschenden einen Vorsprung und damit Zeit für Entscheidungen (Luhmann 1997, S. 101ff.). Vor knapp hundert Jahren hat Georg Simmel das Geheimnis analysiert und als Kommunikationsbarriere erkannt (Simmel 1923). Aleida und Jan Assmann unterscheiden zwischen Grenzen des Wissbaren überhaupt, die sie „Schleier“ nennen und Grenzen zwischen dem Wissen verschiedener Menschen, die sie als „Schwellen“ bezeichnen (Assmann/Assmann 1997, S. 7f.). Nur um die letztere Form des Geheimnisses geht es beim Staatsgeheimnis.

„Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden“ (§ 93 Abs. 1 StGB).

3.1Wissen ist Macht

Da Wissen eine Grundlage von Macht ist, versuchen die Herrschenden dieses Wissen unter Kontrolle zu halten. Missliebige Informationen sollen versteckt werden und „passende“ Nachrichten an ihre Stelle gesetzt werden. Es ist also wichtig, den Zugang zu brisanten Informationen zumindest zu kanalisieren und im Extremfall zu unterbinden. Nicht nur in Russland und China, sondern auch in der Türkei geht die Regierung – verstärkt nach dem gescheiterten Putschversuch vom Juli 2016 – massiv gegen unabhängige Medien und Journalisten vor, um ihren Machtanspruch durchzusetzen. Zeitungen und Fernsehsender werden geschlossen oder in die „Obhut“ der eigenen Partei gestellt. Redakteure und Journalisten werden verhaftet und eingesperrt. Während Zensur im 19. Jahrhundert noch als selbstverständlich galt, erwartet man solche Maßnahmen heute allenfalls in autoritären bzw. autokratischen Systemen, nicht jedoch in demokratischen Staaten. Im Grundgesetz wird die Zensur durch Art. 5 Abs. 1 ausgeschlossen: „Zensur findet nicht statt“. Die Meinungsfreiheit ist ein geschütztes Grundrecht, das bereits in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 verankert war. Als „indirekte Zensur“ kann man jedoch die Behinderung journalistischer Recherchen bezeichnen, die vor allem in Krisen- und Konfliktsituationen zum Einsatz kommt.

3.2Sprachregelung und Tabuisierung

Eine andere Form indirekter Zensur besteht darin, bestimmte Sprachregelungen vorzuschreiben bzw. bestimmte Sachverhalte zu tabuisieren. George Orwell hat in seinem Roman 1984 (1949) eine solche Sprachpolitik durch das Wort „Newspeak“ (deutsch: Neusprech) charakterisiert (Orwell 2000). Durch eine künstlich veränderte Sprache sollen die Menschen so manipuliert werden, dass sie an Widerstand gegen die Herrschenden nicht einmal denken können, weil ihnen das Vokabular hierfür fehlt bzw. genommen wurde. Der Orwellsche Begriff „Gutdenker“ (englisch: „goodthinker“) kennzeichnet danach eine „rechtgläubige“ Person, die keine unguten Gedanken hat. Anklänge hieran finden sich heute in der Bezeichnung „Gutmensch“, die – zumeist abwertend – für Menschen gebraucht wird, denen ein übertriebener Wille zum „Gut-sein“-Wollen sowie eine dogmatische Vorstellung vom Guten unterstellt wird, die gelegentlich auch mit missionarischem Eifer gepaart ist. Seit den 1990er Jahren wird dieser Begriff häufig zusammen mit „Politischer Korrektheit“ verwendet. Politische Korrektheit (englisch: „political correctness“) führt dazu, dass bestimmte als diskriminierend empfundene Begriffe wie „Zigeuner“ oder „Krüppel“ durch andere neutralere Begriffe wie „Roma und Sinti“ bzw. „Menschen mit Behinderung“ ersetzt werden. Viele Menschen empfinden diese Art von Sprachpolitik jedoch als Zensur und Einschränkung ihrer Redefreiheit.

Auswüchse politischer Korrektheit zeigen sich allerdings vor allem in der bewussten Vertuschung von Tatsachen. Ein Beispiel hierfür ist der Umgang mit der Berichterstattung über kriminelle Handlungen, die bis zum „Schönen“ der Kriminalitätsstatistik reicht. Straftaten von Migranten lassen sich z.B. dadurch vor den Blicken einer womöglich negativ gestimmten Öffentlichkeit verbergen, dass im Regelfall Nationalität, Aussehen und Auftreten solcher Täter in den Meldungen nicht erwähnt werden. Kriminalitätsstatistik und Presseberichterstattung folgen demselben Muster. So legt z.B. die Richtlinie 12.1 des Pressekodexes, mit dem die Berufsethik der Journalisten gewahrt werden soll, fest, wie bei der Berichterstattung über Straftaten zu verfahren ist, an denen Minderheiten beteiligt sind:

„In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte“.

3.3Schutz der individuellen Freiheit

Ähnliches gilt für die Berichte der Polizei, die keine Auskunft über die religiösen oder ethnischen Hintergründe einer Tat und deren Täter geben sollen. Vorwürfe der Opposition im Düsseldorfer Landtag, Innenminister Ralf Jäger (SPD) sei für Vertuschungsversuche bei der Untersuchung der Straftaten in Köln in der Silvesternacht 2015/16 verantwortlich, als jugendliche Ausländer in großer Zahl Frauen sexuell belästigt, bestohlen und teilweise vergewaltigt hatten, wies dieser jedoch vehement zurück. Weder habe sein Ministerium Einfluss genommen, um aus einer Polizeimeldung den Begriff „Vergewaltigung“ zu streichen, noch sei versucht worden, die Herkunft der Tatverdächtigen zu verschleiern.

Bestimmte Bereiche der Verwaltung sind durch das Amtsgeheimnis (§ 353 b StGB), durch Verschwiegenheitsverpflichtung und Aussageverbot staatlicher Funktionsträger abgeschottet. Umgekehrt wird den Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO) auch vor Gericht zugestanden, um ihre Informationsquellen schützen zu können. Für katholische Priester gilt das besonders geschützte Beichtgeheimnis, aber auch für Ärzte und Anwälte gilt die Schweigepflicht. Diese Geheimnisse sollen Individuen schützen. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu 1983 in seinem Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 41) ein eigenes Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kreiert. Durch die Digitalisierung aller verfügbaren Daten werden heute sämtliche Schutzmechanismen jedoch in Frage gestellt. Versierte „Hacker“ können sich Zugang zu fast allen Datensystemen verschaffen. Es kommt hinzu, dass vor allem junge Menschen in sog. Social Networks wie z.B. Facebook Persönliches, z.T. sogar Intimes, ins Netz stellen, ohne sich der Gefahren bewusst zu sein, die damit verbunden sind.

4Private Geheimnisse lüften

Der Geheimhaltungspolitik der Herrschenden steht ihr Misstrauen gegenüber den privaten Geheimnissen der Bürger gegenüber. Sie zu lüften erscheint ihnen als vordringliche Aufgabe. Begründet wird dieses Bestreben in aller Regel mit der potenziellen Gefahr für den Bestand des Staates. Tatsächlich geht es dabei auch in demokratischen Staaten für die Herrschenden mehr um die Sicherung der eigenen Macht, ohne dass sie dies allerdings zugeben würden. Jeder Staat hat daher neben einem oder mehreren Auslandsgeheimdiensten auch einen Inlandsgeheimdienst (Staatsschutz). In Deutschland nehmen diese Aufgabe die Bundes- und Länder-Verfassungsschutzämter wahr. Sie beobachten verfassungsfeindliche Bestrebungen als verdächtig eingestufter Organisationen und Personen und veröffentlichen jährliche Verfassungsschutzberichte. Dass sie dabei zugleich wertvolle Informationen über missliebige Konkurrenten und konkurrierende Parteien gewinnen, wird kaum thematisiert. Daneben spielen die Staatsschutzdienststellen der Kriminalpolizei bei der Überwachung im Inland eine wichtige Rolle, die Staatsschutzdelikte, wie Friedensverrat (§§ 80, 80a StGB), Hochverrat (§§ 81-83a StGB) und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84-91 StGB), aber auch andere Straftaten verfolgen.

4.1Überwachung der Bürger

Zum Zweck der Überwachung wurden früher vor allem Telefongespräche abgehört und Briefe geöffnet. Über die Verletzung des Telefon- oder Briefgeheimnisses (Art. 10 Grundgesetz) durch die Exekutive wurde früher heftig debattiert. Seit der Einführung von Handys und später von Smartphones erscheint dieses Vorgehen jedoch als veraltet. Polizei und Geheimdienste sind dazu übergegangen, die Handys von Verdächtigen zu orten, um diese besser beobachten und ggf. ergreifen zu können. Mit sog. Wegwerftelefonen (Prepaid-Handys), die nur unzureichend registriert sind, können jedoch noch immer anonyme Telefonate geführt werden. Die Ortung des Geräts wird zumeist dadurch erschwert oder sogar unmöglich gemacht, dass das benutzte Gerät nach einmaligem Gebrauch weggeworfen wird. Es ist also kaum erstaunlich, dass die Politik mit allen Mitteln versucht, Wegwerfhandys generell zu verbieten. Heute sind darüber hinaus vor allem private Rechner (PC) interessant, denen ahnungslose Benutzer ihre Geheimnisse anvertrauen. Auf den PCs verdächtiger Personen werden daher nicht selten sog. Trojaner installiert, die als nützliche Anwendung getarnt, Dateien des Verdächtigen ausspähen können. In Betracht kommt auch das „Anzapfen“ der privaten Webcams, die die meisten Nutzer an ihren PCs installiert haben. Was einem privaten Individuum bei Strafe untersagt ist, kann der Staat – ggf. aus Gründen des Staatsschutzes – in manchen Fällen straffrei tun.

Bislang galt London als die Metropole mit der dichtesten Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze in Europa. Allein die Londoner Verkehrsbetriebe haben (2010) etwa 83 000 Kameras in Bahnhöfen, U-Bahn-Stationen, Zügen und Bussen im Einsatz. In ganz Großbritannien sollen es ca. 4,5 Millionen Kameras sein, eine auf 13 Bürger. Deutschland hatte bisher eher weniger Videokameras, rüstet jetzt aber – mit Verweis auf die Terrorgefahr – nach. Die Angst vor Terroranschlägen „heiligt“ beinahe jedes Mittel bzw. jeden Eingriff in die Privatsphäre der Bürger.

„Und genau diese Fähigkeit, Angst zu vermindern, indem man Angst verbreitet, stellt die Grundpraxis der Macht dar, wie der politische Realismus sowohl von Hobbes als auch von Machiavelli klar erkannt hat“ (Zolo 1997, S. 79).

Im Jahre 2015 wurden in München allein durch die Betreiber des öffentlichen Personennahverkehrs ca. 8 800 Videokameras eingesetzt. Die staatliche Überwachung wird als legitim betrachtet, eine heimliche Videoüberwachung durch Private ist hingegen verboten. Ein ähnliches Missverhältnis zeigt sich bei grundgesetzlich gewährleisteten Demonstrationen (Art. 8 Grundgesetz). Für die demonstrierenden Bürger gilt ein Vermummungsverbot, dass die Polizisten – vor allem im Einsatz – häufig vermummt sind, gilt hingegen nicht nur als legal, sondern auch als legitim.

4.2Begrenzung des Bargelds

Als eines der wichtigsten Geheimnisse erscheint den meisten Menschen ihr Umgang mit Geld. Sie wollen nicht, dass andere Menschen oder der Staat über ihre finanziellen Verhältnisse Bescheid wissen. Aus der Sicht der Überwachungsbehörden ist das allerdings ein Ärgernis, das es so bald wie möglich zu beseitigen gilt. Einer Überwachung verdächtiger privater Transaktionen – z.B. zur Finanzierung von Terroraktivitäten oder Aktionen der Organisierten Kriminalität – standen nämlich bislang „ärgerliche“ Hindernisse entgegen, vor allem das Bankgeheimnis sowie die Zahlung mit Bargeld (cash), die kaum elektronische „Spuren“ hinterlassen. Bis vor einigen Jahren war es problemlos möglich, nicht nur größere Beträge z.B. als Kaufpreis einem Vertragspartner in bar auszuhändigen. Vielmehr konnten Interessierte auch Bargeld z.B. auf ein Nummernkonto bei einer Schweizer Bank einzahlen und später anonym wieder abholen. Diese Möglichkeit wurde von Geschäftsleuten ebenso genutzt wie von Steuerbetrügern, korrupten Politikern, Verbrechern oder Terroristen.

Geld, insbesondere Bargeld, ist ein anonymes Zahlungsmittel, dessen Einsatz sich weitgehend im Verborgenen abspielt. Das nährt den grundsätzlichen Verdacht der Finanzminister, aber auch der Geheimdienste, dass es sich dabei um möglicherweise illegale Vorgänge handele. Ein dringendes Anliegen der Herrschenden besteht daher darin, das Bargeld möglichst ganz abzuschaffen oder jedenfalls zumindest seinen Einsatz stark einzuschränken. Das Bezahlen mit Bargeld soll daher durch Kreditkarten, Überweisungen etc. ersetzt werden, die elektronische „Spuren“ hinterlassen und daher leichter zu verfolgen sind. Die Europäische Kommission will mit einer Neufassung der Geldwäsche-Richtlinie Online-Zahlungsbewegungen erfassen, damit es künftig ein anonymes Online-Bezahlen nicht mehr geben kann.

Aus (vorgeblich) demselben Grund wird die Produktion von 500-Euro-Banknoten gegen Ende 2018 eingestellt. EZB-Präsident Mario Draghi hat das so begründet: „Der 500-Euro-Schein ist ein Instrument für illegale Aktivitäten“ (Focus Money Online vom 5.5.2016). In diesem Zusammenhang wird auch das Bankgeheimnis gewissermaßen abgeschafft, wobei der Druck vor allem auf die Schweizer Banken durch die USA und die EU sehr stark war. Andere „Steueroasen“ im Einflussbereich von EU-Mitgliedstaaten (z.B. Kanalinseln, Monaco, Andorra) wurden hingegen erheblich milder behandelt. Es wurden allerdings nicht nur auf legalem Wege die Steuerdaten potenzieller Steuerhinterzieher von den vor allem Schweizer Banken angefordert, sondern auch CDs mit gestohlenen Bankdaten vom Fiskus angekauft. Der Vorwurf der betroffenen Banken, damit mache sich der (deutsche) Staat der Hehlerei (§ 259 StGB) schuldig, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Wiederum ist das Argument der Befürworter, dass der Staat u.U. etwas darf, was bei Privatpersonen einen Straftatbestand erfüllen würde und daher verboten ist.

5Geschichte der Geheimdienste

Mit der Geburt des Staates entwickelten sich auch die Geheimdienste, sie sind eine „wesentliche Dimension moderner Staaten“ (Bourdieu 2014, S. 374). Bereits im Mittelalter gab es in Venedig eine Art Geheimdienst, der dafür sorgte, dass die Bürger bespitzelt und denunziert wurden. Er gehörte zum politischen Instrumentarium des venezianischen Rates der Zehn und seiner Staatsinquisitoren (Reinhard 1999, S. 385). Gleichzeitig entwickelte sich in England das Nachrichtenwesen bis hin zu den Anfängen der Presse. Die ersten Zeitungen erscheinen zunächst wöchentlich, um die Mitte des 17. Jahrhunderts schon täglich (Habermas 1990, S. 77, 122). In ihrer Regierungszeit veranlasste die englische Königin Elisabeth I. (1558-1603), dass Staatssekretär Francis Walsingham in England und Irland einen Nachrichtendienst organisierte. Sein weit verzweigtes europäisches Informantennetz bestand aus englischen Diplomaten, Nachrichtenhändlern und Spionen. Walsingtons größter Erfolg war die Aufdeckung der Verschwörung um Mary Stuart, der stärksten Rivalin Elisabeths, die in England im Kerker saß und 1578 hingerichtet wurde (Reinhard 1999, S. 386).

„Intelligence in ihrer Frühform beruht nicht selten auf der Privatinitiative einzelner Höflinge, die durch die diskrete Entsendung von Agenten und Geheimdiplomaten und ingeniöse Entzifferungskünste die königliche Neugier befriedigen“ (Horn 2007, S. 137).

5.1Die schwarzen Kabinette

Solche Geheimdienste waren überall in Europa Ausdruck des Misstrauens der Regierung gegenüber „feindlichen Mächten“, zu denen auch die eigenen Bürger gezählt wurden. Ähnliche Organisationen gab es dementsprechend auch in Frankreich, Österreich und in anderen Ländern. Vor allem das Öffnen und Dechiffrieren von Briefen wurde von spezialisierten Abteilungen der Geheimdienste („cabinet noir“) aller Staaten planmäßig betrieben. Berühmt-berüchtigt war die Decyphering Branch des britischen Secret Service, die auf Grund eines Skandals 1844 geschlossen werden musste. Bis ins 17. Jahrhundert erwarteten die Politiker von ihrer Obrigkeit sogar, dass sie gefährliche innere und äußere Gegner ermorden lassen würde. Sie hätten den Herrschenden gefährlich werden können. Es ist daher nicht verwunderlich, dass auch Minister und Mitglieder des Königshauses bespitzelt wurden. Der Titel „Geheimrat“ erinnert daran, dass Staatsangelegenheiten zumeist im Kreise von Eingeweihten entschieden wurden. Erst Repräsentanten der Aufklärung des 18. Jahrhunderts („Les Lumières“) setzen sich unter Berufung auf die Vernunft als universeller Urteilsinstanz für das Prinzip der Öffentlichkeit ein. Voraussetzung für den öffentlichen Gebrauch der Vernunft ist allerdings Transparenz. Die Entscheidungen der Fürsten müssten öffentlich sein, die Zensur müsse abgeschafft werden. Unter Berufung auf Immanuel Kant lässt sich daraus das idealtypische Leitbild des „mündigen Bürgers“ ableiten.

5.2Spionage, Gegenspionage und Desinformation

Heute haben Geheim-, Abwehr- oder Nachrichtendienste vor allem die Aufgabe, Informationen über geheime politische und militärische Pläne und Strategien anderer Regierungen zu beschaffen und auszuwerten (Westerbarkey 2015, S. 158) bzw. ihre Weitergabe an fremde Mächte zu verhindern. Es geht um Spionage, Gegenspionage und Desinformation (Tarnen und Täuschen). Geheimdienste spähen aber nicht nur Geheimnisse aus, sondern sie produzieren selbst ein Wissen, das geheim ist (Horn 2007, S. 140). In der Bundesrepublik Deutschland nehmen die Aufgaben der Auslandsgeheimdienste der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) – unterstützt durch das Amt für Sicherheit der Bundeswehr – wahr. Daneben ist Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes die Beschaffung von Informationen über Organisationen, Gruppen und einzelne Privatpersonen, die durch ihre Aktivitäten gefährlich für die geltende politische Ordnung werden könnten. In Deutschland sind das Bundesamt für Verfassungsschutz – unterstützt vom Informations- und Kommunikationszentrum der Bundespolizei – und die Landesämter für Verfassungsschutz sowie die Staatsschutzabteilungen in den Landeskriminalämtern zuständig. Überwacht werden die Geheimdienste durch eine nichtöffentliche parlamentarische Kommission, deren Mitglieder zu strenger Geheimhaltung verpflichtet sind.

Deutschland gilt als bevorzugte Basis für die geheimdienstliche Tätigkeit der US-amerikanischen Central Intelligence Agency (CIA). Die CIA verfügt – wie andere Geheimdienste – über eigene paramilitärische Abteilungen, mit denen sie Kommandounternehmen durchführen kann. Solche Aktionen wurden und werden von der CIA seit ihrer Gründung im Jahre 1947 regelmäßig durchgeführt. Dazu gehören etwa die (verdeckten) Drohnenangriffe in Pakistan. Ihr Ziel ist die Eliminierung von Terrorverdächtigen, also Mitgliedern von Al-Kaida und den Taliban, ohne Gerichtsverfahren. Laut der Studie „Living Under Drones“ aus dem Jahre 2012 starben von 2004 bis 2012 ca. 3 000 Menschen durch Drohnenangriffe, darunter Zivilisten und Kinder. Diese Einsätze unterliegen strikter Geheimhaltung. Andere Länder haben die Durchführung solcher oder ähnlicher Aktionen anders organisiert. In Russland sind dem Innenministerium (MWD) Spezialeinheiten unterstellt, die im Jahre 2007 etwa 170.000 Mann umfasst haben sollen. Solche Truppen für innere Sicherheit werden meist von autoritären Staaten aufgestellt.

5.3Kryptologie

Es gehört zu den ältesten Techniken der Geheimhaltung, jede Form von Nachrichten zu verschlüsseln. Seit ca. 1200 n.Chr. nutzten kirchliche und weltliche Regierungen systematisch Kryptogramme und chiffrierten Nachrichtenverkehr für ihre Arkanpolitik (Westerbarkey 2015, S. 25). Im 18. Jahrhundert erscheint die Verschlüsselung von Nachrichten nicht mehr als „gelehrte Spielerei“, sondern als praktische Notwendigkeit (Stolleis 1980, S. 33). Später betrachtete die Presse das Geheimnis als Herausforderung, dem universalen Öffentlichkeitsanspruch zum Durchbruch zu verhelfen. Geheimnis und Öffentlichkeit erscheinen als Gegensatzpaar, Öffentlichkeit ist – systemtheoretisch gesprochen – kommuniziertes Wissen, Geheimnis ist die interaktive Verhinderung dieser Möglichkeit. Mit der Schaffung des Staates werden bestimmte Aufgabenbereiche zu „öffentlichen Angelegenheiten“, und öffentlich wird zum Synonym für staatlich. Heute spielt die Verschlüsselung vor allem im digitalen Nachrichtenverkehr eine Rolle. Handys, Emails etc. sollen vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden. Gleichzeit arbeiten die Spezialisten der Geheimdienste daran, alle Verschlüsselungen sobald wie möglich zu knacken.

Die Dechiffrierung („Knacken“) der deutschen Rotor-Schlüsselmaschine ENIGMA, die im Zweiten Weltkrieg zur Verschlüsselung des Nachrichtenverkehrs der Wehrmacht verwendet wurde, wird von einigen Historikern als kriegsentscheidend angesehen. Denn auf diese Weise konnten die Alliierten die gesamte geheime Kommunikation der gegnerischen Seite mitlesen.

6Die Lüge in der Politik

Eine Politik ohne Lügen und Fälschungen ist kaum denkbar. Gezielte Irreführung, Verdunkeln, Verschweigen und blanke Lügen als mehr oder weniger legitime Mittel zur Erreichung politischer Zwecke sind seit langem bekannt. Wer bewusst die Unwahrheit sagt, z.B. um einen Vorteil zu erlangen oder eine verbotene Handlung zu verdecken, der lügt. Es war Immanuel Kant, der die Wahrhaftigkeit als Rechtspflicht ansah (Geismann/Oberer 1986). Allerdings war auch ihm klar, dass der Mensch eine natürliche Neigung zur Lüge hat. Die Lüge ist eine aggressive Technik der Geheimhaltung, die – auch im Privatleben – oft zur Durchsetzung bzw. Verteidigung von Machtansprüchen dient (Westerbarkey 2015, S. 83 unter Bezugnahme auf Georg Simmel). Hannah Arendt ist den Zusammenhängen zwischen Lüge und Wahrheit nachgegangen und zu einem überraschenden Ergebnis gelangt:

„Lügen erscheinen dem Verstand häufig viel einleuchtender und anziehender als die Wirklichkeit, weil der Lügner […] seine Schilderung für die Aufnahme durch die Öffentlichkeit präpariert und sorgfältig darauf geachtet [hat], sie glaubwürdig zu machen“ (Arendt 2000, S. 324f.).

6.1Die Glaubwürdigkeitslücke

Werden Politiker, Parteien oder sogar die Regierung allerdings allzu häufig beim Lügen ertappt, ergibt sich schnell eine Glaubwürdigkeitslücke, die nur schwer zu schließen ist. Sehr viel gefährlicher ist es allerdings, wenn es z.B. einem totalitären Regime gelingt, die Unterscheidung von Wahrheit und Unwahrheit aus dem Bewusstsein der Menschen zu verdrängen, wenn es seine „Wahrheit“ allgemeinverbindlich machen kann. Der Gipfelpunkt einer solchen „Wahrheitspolitik“ ist erreicht, wenn die Geschichte – wie George Orwell das in seinem Roman 1984 eindringlich dargestellt hat – regelmäßig „umgeschrieben“ wird. Orwell schildert eine Werkstatt, in der die Geschichtsbücher umgeschrieben werden. Hier werden die Bücher an die neueste Version der Geschichte angepasst. Alte Bücher mit einer nicht mehr passenden „Wahrheit“ werden vernichtet. Das erinnert an die Praxis kommunistischer Systeme, durch das Retuschieren von Fotos (z.B. Mao Zedong an der Spitze des Langen Marsches) die Bedeutung aktueller Führer herauszustreichen und „in Ungnade gefallene“ Personen von den Fotos zu entfernen.

6.2Öffentlichkeitsarbeit

Eine scheinbar harmlosere Variante des Lügens stellt die Öffentlichkeitsarbeit (PR) der Public-Relations-Manager dar. Ihre Arbeit ist stets interessengesteuert. Diese Art von Außendarstellung beruht auf dem Prinzip der organisierten Nicht-Öffentlichkeit (Westerbarkey 2015, S. 165). In der Regierung, in Verwaltungsbehörden und sogar bei Gerichten hat PR einen hohen Stellenwert. Jede Einrichtung hat einen Pressesprecher. Die Bundesregierung verfügt zu diesem Zweck über ein Presse- und Informationsamt (Bundespresseamt) mit einem Staatssekretär an der Spitze (Regierungssprecher) und 440 Mitarbeitern in Berlin und Bonn. Pressesprecher versuchen – oft mit den Instrumenten kommerzieller Reklame – Themen und Meinungen zu beeinflussen und die Politik ihrer Auftraggeber schön zu reden. Den Menschen wird ein Bild der Regierungsarbeit vorgegaukelt, das mit der Wirklichkeit nur wenig Ähnlichkeit hat. Mit Hilfe sog. Sprachregelungen werden schwerwiegende negative Fakten vertuscht. Indem die PR-Spezialisten das Interesse der Medien auf ganz bestimmte Aspekte lenken („Ablenkung durch Hinlenkung“), bleiben die gravierenden Probleme im Verborgenen. Dabei hat sich als ablenkendes Ereignis die Inszenierung von Prominentenauftritten besonders bewährt. „Der Clou liegt dabei in der unbemerkten Transformation von Selbstdarstellungen in journalistische Fremddarstellungen“ (Westerbarkey 2015, S. 170).

6.3Informationskapital

Wissen („Informationskapital“) ist Macht, und Statistik ist das Instrument des Staates, das es ermöglicht, Informationen zu totalisieren. Jean Bodin stufte Statistiken und damit das Wissen über die Größe der Bevölkerung, Reichtum etc. eines Staates als geheim ein. Michel Foucault sah darin die eigentlichen Geheimnisse der Macht (arcana imperii)( Foucault 2004, S. 398). Und Winston Churchill soll gesagt haben: Ich glaube nur der Statistik, die ich selbst gefälscht habe. Mit statistischen Daten lassen sich Voraussagen treffen, die gerade in krisenhaften Situationen wirksame Instrumente der Macht sein können. „Die Zukunft der anderen vorauszusehen heißt auch, sich selber Macht über diese anderen anzumaßen“ (Bourdieu 2015, S. 26). Indem man über die Zukunft spricht, gelingt es den Herrschenden u.U., – im Sinne einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung – aus der Zukunft das zu machen, was man von ihr sagt.

7Schlacht um die „Wahrheit“

Was die „Wahrheit“ ist, ist schwer zu erkennen, fast jeder Mensch hat seine eigene Wahrheit. Wir haben es hier mit einer Konstruktion von Wirklichkeit zu tun, an der die Medien entscheidenden Anteil haben. Dabei ergänzen sich die selektive Darstellung durch die Medien und die Wünsche der Menschen gegenseitig. Denn den Menschen geht es nicht um die Wahrheit im klassischen Sinne, sondern um

„Gewissheit im Sinne sozial anerkannter Darstellungen und Deutungen, die zur Anpassung eigener Vorstellungen zwingen, will man dazu gehören, mitreden können und Nachteile vermeiden […]. Um anerkannt zu werden, zeigt man also bevorzugt Verhaltensweisen und äußert Ansichten, die den vorherrschenden Erwartungen und Einstellungen entsprechen. Abweichungen davon hält man tunlichst geheim“ (Westerbarkey 2015, S. 202f.).

7.1Die Schweigespirale

Bei einer solchen Strategie des „Nach-dem-Munde-Redens“ könnte man von einer „Schweigespirale“ sprechen (Noelle-Neumann 1976). Widerspricht das vorherrschende „Meinungsklima“ der eigenen Meinung, gibt es Hemmungen, diese zu äußern. Man passt sich lieber dem als siegreich empfundenen Meinungstrend an. Eine Selbstzensur, die man als „Schere im Kopf“ (Broder 1976) bezeichnen könnte, hindert sowohl den einzelnen Bürger wie den Journalisten daran, bestimmte Dinge zu thematisieren, die als möglicherweise „anstößig“ empfunden werden. Es liegt auf der Hand, dass unter diesen Umständen den Medien eine zentrale Bedeutung zukommt, indem sie eine – scheinbare oder tatsächliche – Mehrheitsmeinung verkünden. Nicht ins Bild passende Fakten werden verschwiegen oder „kleingeredet“. Eine möglicherweise hinter den Kulissen stattfindende Schlacht um die Wahrheit ist dann für den Medienkonsumenten nicht mehr erkennbar.

7.2Kampf um die Weltmeinung

Werbestrategien beruhen nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch in der Politik auf der Manipulation der Adressaten. Propagandisten vermitteln ihre Botschaft mit Hilfe von symbolischen Appellen an unbewusste Wünsche oder durch Beschwichtigung geheimer Ängste (Westerbarkey 2015, S. 40).

„Image-Pflege als Weltpolitik – nicht Welteroberung, sondern Sieg in der Reklameschlacht um die Weltmeinung – ist allerdings etwas Neues in dem wahrlich nicht kleinen Arsenal menschlicher Torheiten, von denen die Geschichte berichtet“ (Arendt 2000, S. 333).

Der erfolgreiche Kampf um die „Weltmeinung“ kann u.U. wichtiger sein als das militärische Obsiegen in einem Krieg. In Konfliktsituationen, insbesondere im Krieg, werden die Medien zumeist vollständig in den Dienst der Regierung gestellt. Mit seinen mahnenden Worten „Das erste Opfer des Krieges ist die Wahrheit“ hat der US-amerikanische Gouverneur und Senator Hiram Johnson 1914 darauf aufmerksam gemacht, dass Krieg und Wahrheit nicht kompatibel sind. Vielmehr kommt kein Krieg ohne Propaganda aus, oft tritt eine „Gehirnwäsche“, also eine psychologische Manipulation der Betroffenen hinzu. Feindbilder wie auch Verunglimpfungen des Gegners dienen dazu, die Menschen dazu zu bringen, gegen das tatsächlich oder vermeintlich Böse in den Kampf zu ziehen.

8Tarnen und Täuschen

Tarnen und Täuschen gehören zum Standardrepertoire der Arcana imperii. „Erfolgreiche Täuschung setzt eine doppelte, reflexive Geheimhaltung voraus, nämlich auch die Verheimlichung der Tatsache, dass man ein Geheimnis hütet“ (Westerbarkey 2015, S. 206). Im Krieg ist jede Seite daran interessiert, möglichst viele Informationen über den Gegner zu erhalten. Zum anderen geht es darum, die andere Seite über die eigenen Absichten im Unklaren zu lassen. Dazu gehört es etwa, den Gegner über den Zeitpunkt und den Ort eines Angriffs zu täuschen. Oft dienen unterirdische Bunkeranlagen dazu, die eigenen Rüstungsprojekte vor dem Gegner zu verbergen.

„Die aktive Irreführung des Feindes und die Unvorhersehbarkeit der eigenen Manöver sind dabei die eine Seite einer Doppelstrategie aus Täuschung und Aufklärung, Feind- und Selbsterkenntnis“ (Horn 2007, S. 132f. unter Bezugnahme auf Sun Zu).

8.1Die Operation Fortitude

Ein Beispiel für erfolgreiche Täuschung des Gegners ist die „Operation Fortitude“, mit der während des Zweiten Weltkriegs in Südengland ab 1943 eine „Phantom-Armee“ installiert und Truppenbewegungen simuliert wurden. Der Führung der deutschen Wehrmacht sollte suggeriert werden, dass eine Invasion in Norwegen (Fortitude North) oder über die Straße von Dover (Fortitude South) stattfinden würde und keinesfalls in der Normandie. Mit Panzerattrappen, von Schauspielern dargestellten Politikern und simuliertem Funkverkehr wurde die deutsche Aufklärung erfolgreich getäuscht. Deutsche Agenten wurden enttarnt und zu Doppelagenten gemacht, die Falschinformationen des britischen Geheimdienstes an die deutsche Abwehr lieferten. Am 5. Juni 1944 wurde sogar eine Scheinlandung von Dover aus gestartet, um von der tatsächlichen Invasion abzulenken, die am 6. Juni 1944 in der Normandie (Operation Overlord) stattfand.

8.2Das Manhattan-Projekt

Besonders große Rüstungsvorhaben unterliegen strengster Geheimhaltung. So gut wie möglich getarnt sollen sie dem Gegner so lange wie möglich verborgen bleiben. Dazu werden häufig große Anstrengungen unternommen. So wurden ab 1942 alle Bemühungen zur Entwicklung und zum Bau einer Atombombe in den Vereinigten Staaten unter der Tarnbezeichnung „Manhattan Engineer District“ vorangetrieben. Mehr als 150.000 Menschen arbeiteten unter der wissenschaftlichen Leitung des Physikers J. Robert Oppenheimer an diesem Projekt, dessen Kosten auf ca. 2 Mrd. US-Dollar (Kaufkraft 2015: 26,62 Mrd. US-$) geschätzt wurden. In der Wüste von New Mexico wurde bei Los Alamos eine Forschungsanstalt mit riesigen Laboranlagen und Werkstätten errichtet. Am 26. Juli 1945 fand der erste Atombombentest statt, neun Tage später wurde die Bombe über Hiroshima und kurz darauf über Nagasaki abgeworfen. Etwa eine Viertelmillion Menschen starben während der Explosion, in späteren Jahren verstarb eine unbekannte Zahl von Menschen an den Folgen der Strahlenkrankheit.

9Fazit

Auf den ersten Blick scheinen die Arcana imperii einer längst vergangenen Zeit anzugehören. Die Renaissance gilt als eine Epoche, in der die Fürsten ihre üblen Machenschaften zur Erhaltung der Macht – einschließlich der Ermordung von Gegnern – im Geheimen verübten. Im 18. Jahrhundert forderte die Aufklärung dann, dass im Zeichen des „mündigen Bürgers“ Politik transparent werden und den Bürgern Rede und Antwort zu stehen habe. Die bürgerliche Öffentlichkeit verlangte gebieterisch nach Informationen über das politische Geschehen. Seitdem sich fast überall die Demokratie als Staatsform durchgesetzt hat, wird diese Forderung noch deutlicher artikuliert. Seither gilt der Grundsatz, dass die Arkanpolitik früherer Jahrhunderte mit den hehren Grundsätzen und Werten einer modernen Demokratie nicht vereinbar ist. Die geforderte Transparenz der Politik, die erst eine informierte und sachkundige Mitwirkung der Bürger ermöglichen würde, war aber schon immer eine – wenn auch sympathische – Illusion. Die totalitären Regime des 20. Jahrhunderts haben schlaglichtartig gezeigt, dass eine Geheimpolitik – einschließlich der Geheimpolizei und der Geheimprozesse eines Josef Stalin – durchaus erfolgreich zum Machterhalt dienen kann. Bei näherer Betrachtung zeigt sich überdies, dass – unabhängig von der Staatsform – die Herrschenden stets Arkanpolitik betrieben haben und weiterhin betreiben, und diese zur Sicherung ihrer Machtposition für erforderlich und überdies für rechtmäßig gehalten haben bzw. immer noch halten.

Der weltweite Terrorismus und der Abwehrkampf der Regierungen schaukeln sich in ihren freiheitsbeschränkenden Effekten jedoch gegenseitig hoch. Der sog. „Krieg gegen den Terror“ schafft die mentalen Voraussetzungen dafür, dass die Logik des Krieges und der Feindschaft in den zivilen Raum eindringt (Horn 2007, S. 129). Die Angst der Menschen vor terroristischen Anschlägen in ihrer unmittelbaren Umgebung lässt sie unempfindlich werden gegen die oftmals überzogenen Abwehrstrategien. Sie entscheiden sich für das vermeintlich geringere Übel (Voigt 2012). In Reaktion auf tatsächlich erfolgte oder bloß vermutete Terrorakte werden aber immer neue Maßnahmenbündel zur Überwachung und Kontrolle geschnürt, deren Effektivität oft durchaus zweifelhaft ist. Ihre Rechtfertigung beziehen sie aus der Rhetorik der Prävention und der Defensive. Die Geheimdienste arbeiten daran, dass das Wissen vom gegebenen Feind zu einer Wissenschaft von den potenziellen Feinden transformiert wird: „Der Feind wird ‚beliebig‘, jeder kann zum Feind werden, in dem Moment, wo er Gegenstand eines geheimdienstlichen Interesses wird“ (Horn 2007, S. 139). Dabei geht es um die heimlichen „Feinde der Gesellschaft“. Wer aber einmal – und sei es auch irrtümlich – in das Visier der Geheimdienste geraten ist, wird immer verdächtig bleiben. Dabei gerät die individuelle Freiheit in ernste Gefahr, denn selten oder nie werden einmal durchgesetzte Freiheitsbeschränkungen wieder zurückgenommen.

Die technischen Kapazitäten für die Überwachung der Menschen, ihrer Telefonverbindungen, ihrer Kontobewegungen, ihres Bewegungsprofils, ja selbst ihrer Krankheiten und ihres Sexualverhaltens, sind ins Unermessliche gesteigert worden. Kein privater PC, keine Webcam, kein Mobiltelefon ist vor der Überwachung durch die dafür eingerichteten Institutionen sicher. Der „gläserne Bürger“ ist kein Schreckensbild mehr, sondern nüchtern zu konstatierende Realität. Vor allem junge Menschen geben überdies durch das „Posten“ in Social Networks Informationen preis, die leicht gegen sie zu verwenden sind. Gleichzeitig halten die Herrschenden ihre Bürger mit Fakten über das politische Geschehen äußerst knapp. Die Medien wirken daran mit, dass den Menschen das trügerische Bild vollständiger Informiertheit vor Augen geführt wird, indem sie diese mit zahllosen Informationen „bombardieren“, die sie kaum sinnvoll verarbeiten können. Angesichts der Komplexität politischer Prozesse und in dem falschen Glauben, die Politik sei in guten Händen („Wir schaffen das!“), so dass eine strengere Kontrolle nicht erforderlich sei, verlieren die Menschen das Interesse an der Politik und wenden sich anderen, meist privaten Dingen zu.

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Verfassungsfeindlichkeit der AfD?

Armin Pfahl-Traughber

Ist die „Alternative für Deutschland“eine rechtsextremistische Partei?

Eine Erörterung aus politikwissenschaftlicher Perspektive*

1Einleitung und Fragestellung