Jahresplan Aufsichtsrat - Ulrich Reichle - E-Book

Jahresplan Aufsichtsrat E-Book

Ulrich Reichle

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Beschreibung

Aufsichtsräte von Banken müssen eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften berücksichtigen. Insbesondere aufsichtsrechtliche und handelsrechtliche Anforderungen bestimmen neben den gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen die Tätigkeit in den Aufsichtsorganen. Das Praxisbuch zeigt die rechtlichen Grundlagen systematisch auf und erläutert kurz und prägnant, warum und mit welchem Ziel der Aufsichtsrat sich mit den jeweiligen Punkten beschäftigen muss. Musterprotokolle bieten zusätzlich hilfreiche Unterstützung im Arbeitsalltag.

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Seitenzahl: 328

Veröffentlichungsjahr: 2019

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[7]Inhaltsverzeichnis

Hinweis zum UrheberrechtImpressumVorwortAufbau des Praxishandbuches Zur Arbeit mit diesem BuchTeil A: Allgemeiner Teil für alle Banken und Sparkassen1 Aufgaben des Aufsichtsrats aus dem KWG 1.1 Mitwirkung bei Organkrediten1.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.1.2 Erläuterungen1.1.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.2 Billigung einer variablen Vergütung über 100 %1.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.2.2 Erläuterungen1.2.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.3 Risikoberichte 1.3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.3.2 Erläuterungen1.4 Quartalsberichte der Internen Revision1.4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.4.2 Erläuterungen1.5 Vergütungssystem Aufsichtsrat1.5.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.5.2 Erläuterungen1.5.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.6 Einhaltung bankaufsichtsrechtliche Regelungen1.6.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.6.2 Erläuterungen1.7 Erörterung der Strategie1.7.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.7.2 Erläuterungen1.8 Erörterung von Risiken1.8.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.8.2 Erläuterungen1.9 Erörterung von Vergütungssystemen1.9.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.9.2 Erläuterungen1.10 Bildung Pflichtausschüsse nach KWG 1.10.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.10.2 Erläuterungen1.11 Gesamtrisikobereitschaft1.11.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.11.2 Erläuterungen1.11.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.12 Konditionen im Kundengeschäft1.12.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.12.2 Erläuterungen1.12.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.13 Anreize durch Vergütungssysteme1.13.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.13.2 Erläuterungen1.14 Definition der vorzulegenden Unterlagen1.14.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.14.2 Erläuterungen1.14.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.15 Rechnungslegungsprozess1.15.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.15.2 Erläuterungen1.15.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.16 Wirksamkeit des Risikomanagementsystems 1.16.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.16.2 Erläuterungen1.16.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.17 Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems1.17.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.17.2 Erläuterungen1.17.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.18 Wirksamkeit des Internen Revisionssystems 1.18.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.18.2 Erläuterungen1.18.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.19 Durchführung der Abschlussprüfung1.19.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.19.2 Erläuterungen1.20 Behebung der vom Prüfer festgestellten Mängel1.20.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.20.2 Erläuterungen1.20.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.21 Besetzung Geschäftsleitung1.21.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.21.2 Erläuterungen1.22 Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats1.22.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.22.2 Erläuterungen1.22.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.23 Quote für unterrepräsentiertes Geschlecht im Aufsichtsrat1.23.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.23.2 Erläuterungen1.23.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.24 Evaluierung Geschäftsleitung1.24.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.24.2 Erläuterungen1.24.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.25 Evaluierung Aufsichtsrat1.25.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.25.2 Erläuterungen1.25.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.26 Bewertung der einzelnen Geschäftsleiter1.26.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.26.2 Erläuterungen1.26.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.27 Bewertung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder1.27.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.27.2 Erläuterungen1.27.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.28 Grundsätze für die Auswahl und Bestellung von Vorstandsmitgliedern1.28.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.28.2 Erläuterungen1.28.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.29 Vergütungssysteme Geschäftsleiter und Mitarbeiter1.29.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.29.2 Erläuterungen1.30 Vergütung Geschäftsleiter1.30.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.30.2 Erläuterungen1.31 Einbeziehung der internen Kontrollbereiche bei den Vergütungssystemen1.31.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.31.2 Erläuterungen1.32 Ausstattung Geldwäschebeauftragter1.32.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.32.2 Erläuterungen1.32.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.33 Jahresbericht Geldwäschebeauftragter1.33.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.33.2 Erläuterungen1.33.3 Protokollierung (Musterformulierung)1.34 Ad-hoc-Berichterstattung Geldwäschebeauftragter1.34.1 Rechtliche Rahmenbedingungen1.34.2 Erläuterungen1.34.3 Protokollierung (Musterformulierung)2 Aufgaben des Aufsichtsrats aus den MaRisk 2.1 Erörterung der Strategie2.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen2.1.2 Erläuterungen2.1.3 Protokollierung (Musterformulierung)2.2 Risikobericht 2.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen2.2.2 Erläuterungen2.3 Wechsel Leitung Risikocontrolling-Funktion2.3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen2.3.2 Erläuterungen2.3.3 Protokollierung (Musterformulierung)2.4 Jahresbericht Compliance 2.4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen2.4.2 Erläuterungen2.5 Jahresbericht Compliance-Funktion MaRisk 2.5.1 Rechtliche Rahmenbedingungen2.5.2 Erläuterungen2.5.3 Protokollierung (Musterformulierung)2.6 Jahresbericht Compliance-Funktion WpHG 2.6.1 Rechtliche Rahmenbedingungen2.6.2 Erläuterungen2.7 Jahresbericht Geldwäschebeauftragter2.7.1 Rechtliche Rahmenbedingungen2.7.2 Erläuterungen2.8 Jahresbericht Datenschutzbeauftragter2.8.1 Rechtliche Rahmenbedingungen2.8.2 Erläuterungen2.8.3 Protokollierung (Musterformulierung)2.9 Wechsel Compliance-Beauftragter2.9.1 Rechtliche Rahmenbedingungen2.9.2 Erläuterungen2.9.3 Protokollierung (Musterformulierung)2.10 Wechsel Leitung Interne Revision2.10.1 Rechtliche Rahmenbedingungen2.10.2 Erläuterungen2.10.3 Protokollierung (Musterformulierung)2.11 Quartalsbericht der Internen Revision2.11.1 Rechtliche Rahmenbedingungen2.11.2 Erläuterungen2.11.3 Protokollierung (Musterformulierung)2.12 Jahresbericht der Internen Revision2.12.1 Rechtliche Rahmenbedingungen2.12.2 Erläuterungen2.12.3 Protokollierung (Musterformulierung)2.13 Ad-hoc-Berichterstattung über Mängel der Internen Revision2.13.1 Rechtliche Rahmenbedingungen2.13.2 Erläuterungen2.13.3 Protokollierung (Musterformulierung)2.14 Ad-hoc-Berichterstattung bei schwerwiegenden Feststellungen gegen Geschäftsleiter2.14.1 Rechtliche Rahmenbedingungen2.14.2 Erläuterungen2.14.3 Protokollierung (Musterformulierung)2.15 Risikobericht 2.15.1 Rechtliche Rahmenbedingungen2.15.2 Erläuterungen2.15.3 Protokollierung (Musterformulierung)2.16 Ad-hoc-Berichterstattung Risiken2.16.1 Rechtliche Rahmenbedingungen2.16.2 Erläuterungen2.16.3 Protokollierung (Musterformulierung)2.17 Festlegung Verfahren für Ad-hoc-Berichterstattung2.17.1 Rechtliche Rahmenbedingungen2.17.2 Erläuterungen2.17.3 Protokollierung (Musterformulierung)3 Aufgaben des Aufsichtsrats aus der Institutsvergütungsverordnung3.1 Ausgestaltung Vergütungssystem der Mitarbeiter3.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen3.1.2 Erläuterungen3.1.3 Protokollierung (Musterformulierung)3.2 Festlegung Vergütungssystem der Geschäftsleiter3.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen3.2.2 Erläuterungen3.2.3 Protokollierung (Musterformulierung)3.3 Beschluss Gesamtbetrag der variablen Vergütung3.3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen3.3.2 Erläuterungen3.3.3 Protokollierung (Musterformulierung)3.4 Festsetzung Vergütung Geschäftsleiter3.4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen3.4.2 Erläuterungen3.5 Überprüfung und Anpassung Vergütungssystem Geschäftsleiter3.5.1 Rechtliche Rahmenbedingungen3.5.2 Erläuterungen3.5.3 Protokollierung (Musterformulierung)3.6 Aufgaben Vergütungskontrollausschuss3.6.1 Rechtliche Rahmenbedingungen3.6.2 Erläuterungen4 Aufgaben des Aufsichtsrats aus dem Handelsgesetzbuch4.1 Zustimmung zu bestimmten Steuerberatungsleistungen4.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen4.1.2 Erläuterungen4.1.3 Protokollierung (Musterformulierung)4.2 Unabhängigkeit des Abschlussprüfers4.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen4.2.2 Erläuterungen4.2.3 Protokollierung (Musterformulierung)5 Aufgaben des Aufsichtsrats aus der Abschlussprüfungsverordnung5.1 Entgegennahme Unabhängigkeitserklärung5.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen5.1.2 Erläuterungen6 Aufgaben des Aufsichtsrats aus der MiFID-Organisationsverordnung6.1 Berichterstattung Compliance-Funktion WpHG 6.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen6.1.2 Erläuterungen6.2 Berichterstattung WpHG Risikomanagement-Funktion6.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen6.2.2 Erläuterungen6.2.3 Protokollierung (Musterformulierung)6.3 Berichterstattung Interne Revision6.3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen6.3.2 Erläuterungen6.4 Mängelbeseitigung Prüfung Wertpapierdienstleistungsgeschäft6.4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen6.4.2 Erläuterungen6.4.3 Protokollierung (Musterformulierung)7 Aufgaben des Aufsichtsrats aus den MaComp 7.1 Jahresbericht Compliance-Funktion WpHG 7.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen7.1.2 Erläuterungen7.1.3 Protokollierung (Musterformulierung)7.2 Ad-hoc-Berichterstattung der Compliance-Funktion WpHG 7.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen7.2.2 Erläuterungen7.2.3 Protokollierung (Musterformulierung)7.3 Budget der Compliance-Funktion7.3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen7.3.2 Erläuterungen7.3.3 Protokollierung (Musterformulierung)7.4 Einrichtung angemessenes Vergütungssystem im Wertpapierdienstleistungsgeschäft7.4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen7.4.2 ErläuterungenSonderteil B: Regelungen für Genossenschaftsbanken8 Aufgaben des Aufsichtsrats aus dem Genossenschaftsgesetz8.1 Festlegung für Zielgröße des Frauenanteils in Vorstand und Aufsichtsrat8.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.1.2 Erläuterungen8.1.3 Protokollierung (Musterformulierung)8.2 Bemerkungen des Aufsichtsrats zum Jahresabschluss8.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.2.2 Erläuterungen8.3 Überwachung des Vorstandes8.3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.3.2 Erläuterungen8.4 Prüfung Jahresabschluss und Verwendung Jahresüberschuss8.4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.4.2 Erläuterungen8.4.3 Protokollierung (Musterformulierung)8.5 Bericht Aufsichtsrat8.5.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.5.2 Erläuterungen8.5.3 Protokollierung (Musterformulierung)8.6 Rechnungslegungsprozess 8.6.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.6.2 Erläuterungen8.7 Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems8.7.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.7.2 Erläuterungen8.8 Wirksamkeit des Risikomanagementsystems 8.8.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.8.2 Erläuterungen8.9 Wirksamkeit des internen Revisionssystems 8.9.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.9.2 Erläuterungen8.10 Befassung mit der Abschlussprüfung8.10.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.10.2 Erläuterungen8.11 Prüfung nichtfinanzieller Bericht8.11.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.11.2 Erläuterungen8.11.3 Protokollierung (Musterformulierung)8.12 Genehmigung von Krediten an Vorstandsmitglieder8.12.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.12.2 Erläuterungen8.13 Genehmigung von Bürgschaften durch Vorstandsmitglieder8.13.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.13.2 Erläuterungen8.13.3 Protokollierung (Musterformulierung)8.14 Erlass Wahlordnung für Vertreterwahl8.14.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.14.2 Erläuterungen8.14.3 Protokollierung (Musterformulierung)8.15 Unterrichtung über den Beginn der Prüfung8.15.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.15.2 Erläuterungen8.15.3 Protokollierung (Musterformulierung)8.16 Prüfungsschlusssitzung8.16.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.16.2 Erläuterungen8.16.3 Protokollierung (Musterformulierung)8.17 Kenntnisnahme Prüfungsbericht8.17.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.17.2 Erläuterungen8.17.3 Protokollierung (Musterformulierung)8.18 Beratung über das Ergebnis der Prüfung nach Eingang Prüfungsbericht8.18.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.18.2 Erläuterungen8.18.3 Protokollierung (Musterformulierung)8.19 Darlegung der Befassung mit der Abschlussprüfung8.19.1 Rechtliche Rahmenbedingungen8.19.2 Erläuterungen8.19.3 Protokollierung (Musterformulierung)9 Aufgaben des Aufsichtsrats aus der Satzung9.1 Beschwerdeentscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern9.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.1.2 Erläuterungen9.1.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.2 Zustimmung Auszahlung Auseinandersetzungsguthaben9.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.2.2 Erläuterungen9.2.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.3 Geschäftsordnung Vorstand9.3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.3.2 Erläuterungen9.3.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.4 Vorlage Inventarverzeichnis9.4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.4.2 Erläuterungen9.4.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.5 Vorlage aufgestellter Jahresabschluss9.5.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.5.2 Erläuterungen9.5.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.6 Unterrichtung über die Entwicklung und Planung9.6.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.6.2 Erläuterungen9.7 Bestellung von Vorstandsmitgliedern9.7.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.7.2 Erläuterungen9.7.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.8 Anstellung und dienstvertragliche Regelungen Vorstandsmitglieder9.8.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.8.2 Erläuterungen9.8.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.9 Beendigung Dienstverhältnis Vorstandsmitglieder9.9.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.9.2 Erläuterungen9.9.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.10 Vorläufige Amtsenthebung von Mitgliedern des Vorstandes9.10.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.10.2 Erläuterungen9.10.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.11 Mitwirkung bei Vorstandskrediten9.11.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.11.2 Erläuterungen9.12 Überwachung der Geschäftsführung9.12.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.12.2 Erläuterungen9.13 Einhaltung Statut Sicherungseinrichtung9.13.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.13.2 Erläuterungen9.14 Bildung Ausschüsse9.14.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.14.2 Erläuterungen9.14.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.15 Prüfung Jahresabschluss9.15.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.15.2 Erläuterungen9.16 Bericht Aufsichtsrat9.16.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.16.2 Erläuterungen9.17 Kenntnisnahme Prüfungsbericht9.17.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.17.2 Erläuterungen9.18 Teilnahme Prüfungsschlusssitzung9.18.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.18.2 Erläuterungen9.19 Aufstellung Geschäftsordnung Aufsichtsrat9.19.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.19.2 Erläuterungen9.19.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.20 Beschluss Vergütung Aufsichtsrat9.20.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.20.2 Erläuterungen9.20.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.21 Grundstücksangelegenheiten9.21.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.21.2 Erläuterungen9.21.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.22 Geschäftstätigkeit9.22.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.22.2 Erläuterungen9.22.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.23 Beteiligungen9.23.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.23.2 Erläuterungen9.23.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.24 Abschluss bedeutende Verträge9.24.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.24.2 Erläuterungen9.24.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.25 Investitionen Sachanlagevermögen9.25.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.25.2 Erläuterungen9.26 Erklärungen gegenüber BVR Sicherungseinrichtung9.26.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.26.2 Erläuterungen9.26.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.27 Beitritt Verbände9.27.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.27.2 Erläuterungen9.27.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.28 Planung General-/Vertreterversammlung9.28.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.28.2 Erläuterungen9.28.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.29 Verwendung Ergebnisrücklagen9.29.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.29.2 Erläuterungen9.29.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.30 Zweigstellen und Zweigniederlassungen9.30.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.30.2 Erläuterungen9.30.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.31 Erteilung Prokura9.31.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.31.2 Erläuterungen9.31.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.32 Pauschalerstattungen der Auslagen9.32.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.32.2 Erläuterungen9.33 Hereinnahme Eigenkapitalbestandteile9.33.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.33.2 Erläuterungen9.33.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.34 Konstituierende Aufsichtsratssitzung9.34.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.34.2 Erläuterungen9.34.3 Protokollierung (Musterformulierung)9.35 Erlass Wahlordnung für die Vertreterwahl9.35.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.35.2 Erläuterungen9.36 Verwendung andere Ergebnisrücklagen9.36.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.36.2 Erläuterungen9.37 Vorlage aufgestellter Jahresabschluss und Lagebericht 9.37.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.37.2 Erläuterungen9.38 Bericht Aufsichtsrat9.38.1 Rechtliche Rahmenbedingungen9.38.2 Erläuterungen10 Aufgaben des Aufsichtsrats aus der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat10.1 Überwachung des Vorstandes10.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.1.2 Erläuterungen10.2 Erörterung der Geschäfts- und Risikostrategien 10.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.2.2 Erläuterungen10.3 Umsetzung der Geschäfts- und Risikostrategien 10.3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.3.2 Erläuterungen10.4 Konditionen im Kundengeschäft10.4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.4.2 Erläuterungen10.5 Ausgestaltung Vergütungssysteme10.5.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.5.2 Erläuterungen10.6 Rechnungslegungsprozess10.6.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.6.2 Erläuterungen10.7 Wirksamkeit des Risikomanagementsystems 10.7.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.7.2 Erläuterungen10.8 Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems10.8.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.8.2 Erläuterungen10.9 Wirksamkeit des Internen Revisionssystems 10.9.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.9.2 Erläuterungen10.10 Durchführung der Abschlussprüfung10.10.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.10.2 Erläuterungen10.11 Mängelbeseitigung aus Abschlussprüfung10.11.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.11.2 Erläuterungen10.12 Grundsätze für die Bestellung von Personen der oberen Leitungsebene 10.12.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.12.2 Erläuterungen10.13 Billigung Nichtprüfungsleistungen10.13.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.13.2 Erläuterungen10.13.3 Protokollierung (Musterformulierung)10.14 Prüfung Jahresabschluss10.14.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.14.2 Erläuterungen10.15 Bericht Aufsichtsrat10.15.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.15.2 Erläuterungen10.16 Mitwirkung bei Kreditgewährungen10.16.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.16.2 Erläuterungen10.16.3 Protokollierung (Musterformulierung)10.17 Mitwirkung bei Vorstandskrediten10.17.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.17.2 Erläuterungen10.18 Bildung Ausschüsse10.18.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.18.2 Erläuterungen10.19 Unterrichtung über wesentliche Angelegenheiten10.19.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.19.2 Erläuterungen10.19.3 Protokollierung (Musterformulierung)10.20 Berichterstattung wesentliche Risiken10.20.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.20.2 Erläuterungen10.21 Unterrichtung über den Beginn der Prüfung nach § 53 GenG 10.21.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.21.2 Erläuterungen10.22 Mitwirkung bei der gesetzlichen Prüfung10.22.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.22.2 Erläuterungen10.23 Aufgaben Vorsitzender des Aufsichtsrats10.23.1 Rechtliche Rahmenbedingungen10.23.2 Erläuterungen11 Aufgaben des Aufsichtsrats aus der Geschäftsordnung für den Vorstand11.1 Geschäftsverteilungsplan Vorstand11.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen11.1.2 Erläuterungen11.1.3 Protokollierung (Musterformulierung)11.2 Information über Fehler und Mängel der Geschäftsleitung11.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen11.2.2 Erläuterungen11.2.3 Protokollierung (Musterformulierung)11.3 Information über Verlustsituation11.3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen11.3.2 Erläuterungen11.3.3 Protokollierung (Musterformulierung)11.4 Nebentätigkeit und Beteiligungen11.4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen11.4.2 Erläuterungen11.5 Anzeige von Mandaten des Vorstands11.5.1 Rechtliche Rahmenbedingungen11.5.2 Erläuterungen11.5.3 Protokollierung (Musterformulierung)Sonderteil C: Konkretisierung der allgemeinen Überwachungsaufgaben für Genossenschaftsbanken12 Allgemeine Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats12.1 Mitgliederentwicklung 12.1.1 Inhalt12.1.2 Erläuterungen12.1.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.2 Entwicklung des Kundengeschäftes12.2.1 Inhalt12.2.2 Erläuterungen12.2.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.3 Entwicklung Eigenanlagen12.3.1 Inhalt12.3.2 Erläuterungen12.3.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.4 Entwicklung der Vermögenslage12.4.1 Inhalt12.4.2 Erläuterungen12.4.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.5 Entwicklung der Ertragslage12.5.1 Inhalt12.5.2 Erläuterungen12.5.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.6 Personalbericht und -planung12.6.1 Inhalt12.6.2 Erläuterungen12.6.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.7 Investitionsplan12.7.1 Inhalt12.7.2 Erläuterungen12.7.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.8 Kapitalplanung12.8.1 Inhalt12.8.2 Erläuterungen12.8.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.9 Liquiditätsplanung12.9.1 Inhalt12.9.2 Erläuterungen12.9.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.10 Information über den Stand wesentlicher Projekte12.10.1 Inhalt12.10.2 Erläuterungen12.10.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.11 Wesentliche Auslagerungen12.11.1 Inhalt12.11.2 Erläuterungen12.11.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.12 Klassifizierung Einlagensicherung 12.12.1 Inhalt12.12.2 Erläuterungen12.12.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.13 Präventionsmanagement und Sicherungseinrichtung12.13.1 Inhalt12.13.2 Erläuterungen12.13.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.14 Bankaufsichtsrechtliche Sachverhalte12.14.1 Inhalt12.14.2 Erläuterungen12.14.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.15 Strukturgespräche12.15.1 Inhalt12.15.2 Erläuterungen12.15.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.16 Versicherungsschutz12.16.1 Inhalt12.16.2 Erläuterungen12.16.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.17 Veränderungen im Geschäftsgebiet und Umfeld der Bank12.17.1 Inhalt12.17.2 Erläuterungen12.17.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.18 Mitgliederversammlungen und Beiräte12.18.1 Inhalt12.18.2 Erläuterungen12.18.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.19 Organisatorische Veränderungen in der Bank12.19.1 Inhalt12.19.2 Erläuterungen12.19.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.20 Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern12.20.1 Inhalt12.20.2 Erläuterungen12.20.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.21 Grundsätze zu Interessenkonflikten12.21.1 Inhalt12.21.2 Erläuterungen12.21.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.22 Beschlüsse der General-/Vertreterversammlung12.22.1 Inhalt12.22.2 Erläuterungen12.22.3 Protokollierung (Musterformulierung)12.23 Sonstige relevante Sachverhalte12.23.1 Inhalt12.23.2 Erläuterungen12.23.3 Protokollierung (Musterformulierung)Teil D: Arbeitshilfen und Praxistipps für Aufsichtsräte von Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Privatbanken13 Strukturierte Übersichten zur Aufsichtsratsarbeit14 Organisation der Aufsichtsratsarbeit15 Mehrjähriger risikoorientierter Überwachungsplan15.1 Stabile Strukturen und nachhaltige Geschäftsmodelle15.2 Gründe für eine mehrjährige Überwachungsplanung15.3 Einführung eines mehrjährigen Überwachungsplans15.4 Dokumentation des mehrjährigen Überwachungsplans16 Muster-Geschäftsordnung Aufsichtsratsausschuss17 Arbeiten mit elektronischen Aufsichtsratsportalen18 Musterformulierungen zu Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats18.1 Konditionen im Kundengeschäft18.2 Rechnungslegungsprozess18.3 Wirksamkeit des Risikomanagementsystems18.4 Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems18.5 Wirksamkeit des Internen RevisionssystemsAbkürzungsverzeichnis und GlossarStichwortverzeichnisDer AutorArbeitshilfen Online
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Hinweis zum Urheberrecht

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Impressum

[4]Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

Print:ISBN 978-3-7910-4430-9Bestell-Nr. 11514-0001ePub:ISBN 978-3-7910-4431-6Bestell-Nr. 11514-0100ePDF:ISBN 978-3-7910-4432-3Bestell-Nr. 11514-0150

Ulrich ReichleJahresplan Aufsichtsrat1. Auflage, März 2019

© 2019 Schäffer-Poeschel Verlag für Wirtschaft · Steuern · Recht [email protected]

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Produktmanagement: Frank KatzenmayerLektorat: Adelheid Fleischer

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[29]Aufbau des Praxishandbuches

Aufsichtsräte von Banken sind in einer hochgradig regulierten Branche tätig. Neben den gesellschaftsrechtlichen Pflichten aus dem Genossenschaftsgesetz, den Sparkassengesetzen der Länder oder dem Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat branchenspezifische Pflichten für Kreditinstitute aus dem Kreditwesengesetz und ergänzenden bankaufsichtsrechtlichen Veröffentlichungen zu beachten.

Darüber hinaus werden Banken unabhängig von ihrer Bilanzsumme oder Mitarbeiteranzahl handelsrechtlich als große Kapitalgesellschaften behandelt, wodurch der Aufsichtsrat weitere Pflichten im Rahmen der Rechnungslegung und in der Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer wahrzunehmen hat. In den Satzungen der Banken und den Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat werden diese Aufgaben weiter konkretisiert.

Dieser »Jahresplan Aufsichtsrat« beinhaltet eine Übersicht, wie die Erfüllung der Aufgaben des Aufsichtsrates erfolgen kann.

Er ist für Banken gedacht, die keine bedeutenden Institute im Sinne von § 25d Abs. 3 Satz 8 KWG sind. Aufgrund der Größe, der internen Organisation und der Art, des Umfangs, der Komplexität und dem Risikogehalt der Geschäfte der Bank sind bei diesen – vorbehaltlich der eigenen Einschätzung – vom Aufsichtsrat keine Ausschüsse gemäß § 25d KWG einzurichten.

Aus den Anforderungen der Praxis heraus, haben diese Banken oftmals einen Kredit-, Risiko-, Prüfungs-, Personal-/Präsidial- oder Bauausschuss eingerichtet oder auf Ausschüsse gänzlich verzichtet, da das Gremium insgesamt beispielsweise nur über sechs Aufsichtsräte verfügt.

Dies sind auch die Banken, die bei der Institutsvergütungsverordnung den Abschnitt 3 mit den besonderen Anforderungen an bedeutende Institute nicht zu berücksichtigen brauchen. Nicht zuletzt ist bei diesen Banken mangels Tochtergesellschaften kein konzernweites Risikomanagement notwendig, kein Konzernabschluss aufzustellen. Sie bilanzieren nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches (und nicht nach IFRS) und werden gemeinsam von der BaFin und der Deutschen Bundesbank beaufsichtigt. Stückzahlmäßig ist das die Mehrzahl der deutschen Banken und Sparkassen.

In diesem Jahresplan sind die Aufgaben des Aufsichtsrats aus den rechtlich relevanten Grundlagen dargestellt. Innerhalb der Gesetze, Verordnungen oder anderen Unterlagen sind die Aufgaben entsprechend den Paragrafen aufsteigend behandelt. Es wurden [30]hierbei »nur« Regelungen aufgegriffen, welche im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen zu behandeln sind. Anforderungen an die Durchführung der jährlichen General- oder Vertreterversammlung oder Anzeigepflichten zum Beginn oder zur Beendigung der Aufsichtsratstätigkeit sind beispielsweise nicht enthalten.

Teil A: Allgemeiner Teil für alle Banken

Diese branchenspezifischen Regelungen sind für Genossenschaftsbanken, Sparkassen sowie Privat- und Kreditbanken relevant:

Kreditwesengesetz,

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk),

Institutsvergütungsverordnung,

Handelsgesetzbuch,

Abschlussprüfungsverordnung,

MiFID-Organisationsverordnung,

Mindestanforderungen an die Compliance-Organisation (MaComp).

Sonderteil B: Gesellschaftsrechtliche Regelungen für Genossenschaftsbanken

In diesem Teil werden die Anforderungen an die Aufsichtsräte von Genossenschaftsbanken dargestellt. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken bilden stückzahlmäßig die größte Bankengruppe in Deutschland. Die darin enthaltenen Pflichten finden sich in ähnlicher Form auch in den verschiedenen Sparkassengesetzen der einzelnen Länder wieder. Verwaltungsräte von Sparkassen werden feststellen, dass das zu bewältigende Aufgabenbündel bei der Sparkasse, demjenigen des Aufsichtsratskollegen bei der örtlichen Genossenschaftsbank sehr ähnelt.

Bei den Regelungen in der Satzung und den Geschäftsordnungen wurden die Muster des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., Berlin zugrunde gelegt. Ich danke dem BVR für seine Unterstützung zu diesem Buch.

Genossenschaftsgesetz,

Satzung,

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat,

Geschäftsordnung für den Vorstand.

Sonderteil C: Konkretisierung der allgemeinen Überwachungspflicht für Genossenschaftsbanken

In einem weiteren Abschnitt erfolgt zur Abrundung der Aufsichtsratsaufgaben, eine Konkretisierung der allgemeinen Überwachungspflicht. Bei diesem Abschnitt werden vermutlich einige Leser denken, dass dies die eigentlichen und originären Aufgaben des Aufsichtsrats sind. Die gesellschaftsrechtlichen Regelungen und diese Aufgaben haben auch lange Jahre – vor den Bilanzskandalen und der Finanzkrise – die Tätigkeit eines [31]Aufsichtsrats von Banken bestimmt. Neben Pflichtthemen sind hier auch Sachverhalte enthalten, die ich in der Praxis als Teil der Aufsichtsratstätigkeit erfahren habe.

Teil D: Arbeitshilfen und Praxistipps für Aufsichtsräte von Banken und Sparkassen

Zu guter Letzt sind im Teil D Arbeitshilfen und Tipps für die Aufsichtsratsarbeit enthalten. Übersichten zu einzelnen Fachthemen, Musterbeschlüsse, eine Muster-Geschäftsordnung für Ausschüsse oder die Vorgehensweise für die Einführung eines mehrjährigen Überwachungsplanes sind beispielhaft zu nennen.

Mit Hilfe einer Excel-Tabelle, welche die Aufgaben des Aufsichtsrats enthält, können Sie die Sitzungsplanung vornehmen. Gleichzeitig sehen Sie, welche Aufgaben noch offen sind.

[33]Zur Arbeit mit diesem Buch

Den Hauptteil dieses Buches bilden die Aufsichtsratsaufgaben für alle Banken und Sparkassen. Dieser wird ergänzt mit dem Sonderteil B und C für Genossenschaftsbanken. Arbeitshilfen und Praxistipps runden im Teil D das Gesamtwerk ab.

Beschreibung der Aufgaben für den Aufsichtsrat in den Teilen A bis C

Die Beschreibung der einzelnen Aufgaben ist wie folgt aufgebaut:

Rechtliche Rahmenbedingungen,

Erläuterungen und

Protokollierung (Musterformulierung).

Jede einzelne dieser Aufgaben wird sich wohl in einer Kommentierung mehr oder weniger ausführlich wiederfinden. Ziel dieses Buches ist keine weitere Kommentierung, sondern eine Hilfe für die Vorbereitung und Durchführung der Aufsichtsratssitzungen.

Die Ausführungen sollen den Aufsichtsräten, Vorstandsmitgliedern oder beauftragten Personen die notwendigen Stichworte zu der jeweiligen Aufgabe liefern. Diese reichen in den allermeisten Fällen bereits aus, um die Aufsichtsratssitzungen mit der erforderlichen Sachkunde abzuhalten. Der Vorstand kann die Sitzungsvorbereitung anhand der Ausführungen planen, die Aufsichtsratsmitglieder können sich kurz einlesen, was bei den einzelnen Tagesordnungspunkten ansteht.

Hinweise zu »Rechtliche Rahmenbedingungen«

Die »Rechtlichen Rahmenbedingungen« beinhalten die Grundlagen aus den jeweiligen Gesetzen, Verordnungen oder weiteren Unterlagen.

Diese Grundlagen können für den Aufbau dieses Buches in drei Kategorien eingeteilt werden:

Konkrete AufgabeBei einer konkreten Aufgabe sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Erläuterungen mit einer Tabelle für die Organisation im Überblick sowie ein Protokollierungsvorschlag enthalten.

Doppelnennungen von AufgabenViele Aufgaben sind in mehreren rechtlichen Rahmenbedingungen geregelt. So finden sich beispielsweise Ausführungen zur Vergütung bereits im KWG, im Detail werden die Anforderungen jedoch in der Institutsvergütungsverordnung konkretisiert. Zur Vollständigkeit ist die Aufgabe im KWG aufgeführt, in dieser erfolgt innerhalb der [34]Erläuterungen nur ein Hinweis auf die Aufgabe, in welcher die ausführliche Darstellung als konkrete Aufgabe erfolgt.

Übergeordnete AufgabenDie rechtlichen Rahmenbedingungen beinhalten teilweise auch Anforderungen allgemeiner Art. Beispielsweise soll der Aufsichtsrat nach den Regelungen in § 25d Abs. 6 KWG die Einhaltung der bankaufsichtsrechtlichen Regelungen überwachen. Eine solche Überwachungsaufgabe wird sinnvollerweise nicht als separater Tagesordnungspunkt in einer Aufsichtsratssitzung erscheinen. Dies ist vielmehr eine Daueraufgabe des Aufsichtsrats. Bei solchen Aufgaben sind in den Erläuterungen Verweise enthalten, bei welchen konkreten Überwachungsaufgaben diese Pflicht wahrgenommen werden kann.

Teilweise sind in den rechtlichen Rahmenbedingungen mehrere Aufgaben in einem Paragrafen oder Absatz zusammengefasst. Zur Verbesserung des Verständnisses wurden in diesen Fällen die maßgeblichen Worte oder Satzteile mit Fettdruck markiert. In den jeweiligen Gesetzen, Verordnungen und anderen Grundlagen ist dieser Fettdruck nicht vorhanden.

Hinweise zu »Erläuterungen«

Die Erläuterungen enthalten übersichtlich gehaltene Hinweise. Diese geben Aufschluss über den Hintergrund der jeweiligen Aufgabe oder Knackpunkte, die in einer solchen Aufgabe liegen können. Es sind Querverweise zu weiteren Aufgaben enthalten und mögliche Fragestellungen für die Diskussionen im Gremium oder mit dem Vorstand.

Soweit es sich um Doppelnennungen von Aufgaben oder übergeordnete Aufgaben handelt, sind in den Erläuterungen die Querverweise zu den Stellen enthalten, in denen die konkreten Aufgaben behandelt werden.

Bei den konkreten Aufgaben ist in den Erläuterungen eine Tabelle enthalten, welche die Organisation der Aufgabe im Überblick darstellt.

[35]

Abb. 0.1: Mustertabelle für eine Aufgabe des Aufsichtsrats im Überblick

In der Zeile »Turnus« ist bei der jeweiligen Aufgabe eine der drei nachfolgenden Alternativen angekreuzt.

jährlich

vierteljährlich

planmäßig bei Anfall des Sachverhalts

Hierbei wurde der maximal mögliche Turnus für die Vorlage von Unterlagen verwendet. Das heißt, dass beispielsweise Risikoberichte nicht monatlich sondern jeweils zum Quartalsende dem Aufsichtsrat vorgelegt werden.

Die Zeile »Befassung durch den Aufsichtsrat« enthält die Angabe, ob die Behandlung in einer Aufsichtsratssitzung »nur« der Information oder Erörterung dient oder ob eine Beschlussfassung erforderlich ist.

In der Zeile »Zuständigkeit innerhalb des Aufsichtsrats« sind neben dem Aufsichtsrat die nachfolgenden fünf gängigen Ausschüsse und eine Leerzeile vorgesehen.

Kreditausschuss

Risikoausschuss

Prüfungsausschuss

Präsidial-/Personalausschuss

Bauausschuss

Die Leerzeile können Sie noch mit einem Ausschuss befüllen, den es in ihrer Bank zusätzlich gibt und der in den fünf aufgelisteten nicht enthalten ist.

[36]In Ihrem persönlichen Buchexemplar können Sie die festgelegte Zuständigkeit in Ihrem Aufsichtsrat entsprechend den Regelungen ankreuzen.

In der Zeile »Bemerkungen« können sie in ihrem persönlichen Buchexemplar Notizen anbringen, die für die Erledigung der Aufgabe wichtig sind. Die Zeile Bemerkungen enthält teilweise auch Hinweise zu den Unterlagen, die für diesen Tagesordnungspunkt regelmäßig zu verwenden sind.

Hinweise zu Protokollierung (Musterformulierung)

Für die Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen sollen den Aufsichtsratsmitgliedern die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten rechtzeitig vorab bereitgestellt werden. PowerPoint-Präsentationen, Risikoberichte, Beschlussvorlagen, etc. werden hierfür regelmäßig verwendet. Im Rahmen der Protokollierung kann auf diese verwiesen werden und die Unterlagen als Teil des Protokolls verwendet werden.

Soweit nachstehend bei einzelnen Aufgaben Musterformulierungen für die Protokollierung der Aufsichtsratssitzungen enthalten sind, sind diese nur als unverbindlicher Vorschlag zu verstehen. Die Protokollierung des Tagesordnungspunktes hat den tatsächlichen Verlauf zutreffend wiederzugeben.

Sie können auch ihre bisherige Vorgehensweise für die Protokollierung beibehalten und die Musterformulierungen nur zur Überprüfung und Weiterentwicklung verwenden.

[37]Teil A:Allgemeiner Teil für alle Banken und Sparkassen

[39]1 Aufgaben des Aufsichtsrats aus dem KWG

1.1 Mitwirkung bei Organkrediten

1.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

§ 15 Organkredite

(1) Kredite an

Geschäftsleiter des Instituts,

nicht zu den Geschäftsleitern gehörende Gesellschafter des Instituts, wenn dieses in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben wird, sowie an persönlich haftende Gesellschafter eines in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien betriebenen Instituts, die nicht Geschäftsleiter sind,

Mitglieder eines zur Überwachung der Geschäftsführung bestellten Organs des Instituts, wenn die Überwachungsbefugnisse des Organs durch Gesetz geregelt sind (Aufsichtsorgan),

Prokuristen und zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigte Handlungsbevollmächtigte des Instituts,

Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder der unter den Nummern 1 bis 4 genannten Personen,

stille Gesellschafter des Instituts,

Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft, wenn ein Geschäftsleiter, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter des Instituts gesetzlicher Vertreter oder Mitglied des Aufsichtsorgans der juristischen Person oder Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft ist,

Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft, wenn ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person, ein Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter dieses Unternehmens dem Aufsichtsorgan des Instituts angehört,

Unternehmen, an denen das Institut oder ein Geschäftsleiter mit mehr als 10 vom Hundert des Kapitals des Unternehmens beteiligt ist oder bei denen das Institut oder ein Geschäftsleiter persönlich haftender Gesellschafter ist,

Unternehmen, die an dem Institut mit mehr als 10 vom Hundert des Kapitals des Instituts beteiligt sind,

Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft, wenn ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person oder ein [40]Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft an dem Institut mit mehr als 10 vom Hundert des Kapitals beteiligt ist und

persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsorgans, Prokuristen und an zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigte Handlungsbevollmächtigte eines von dem Institut abhängigen Unternehmens oder das Institut beherrschenden Unternehmens sowie ihre Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder,

(Organkredite) dürfen nur auf Grund eines einstimmigen Beschlusses sämtlicher Geschäftsleiter des Instituts und außer im Rahmen von Mitarbeiterprogrammen nur zu marktmäßigen Bedingungen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Aufsichtsorgans […] gewährt werden […].

(3) Absatz 1 gilt nicht

für Kredite an Prokuristen und zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigte Handlungsbevollmächtigte sowie an ihre Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder, wenn der Kredit ein Jahresgehalt des Prokuristen oder des Handlungsbevollmächtigten nicht übersteigt,

für Kredite an in Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 bis 11 genannte Personen oder Unternehmen, wenn der Kredit weniger als 1 vom Hundert der nach Artikel 4 Absatz 1 Nummer 71 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anrechenbaren Eigenmittel des Instituts oder weniger als 50 000 EUR beträgt, und

für Kredite, die um nicht mehr als 10 vom Hundert des nach Absatz 1 Satz 1 beschlossenen Betrages erhöht werden.

(4) Der Beschluss der Geschäftsleiter und der Beschluss über die Zustimmung sind vor der Gewährung des Kredits zu fassen. Die Beschlüsse müssen Bestimmungen über die Verzinsung und Rückzahlung des Kredits enthalten. Sie sind aktenkundig zu machen. Ist die Gewährung eines Kredits nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 bis 11 eilbedürftig, genügt es, dass sämtliche Geschäftsleiter sowie das Aufsichtsorgan der Kreditgewährung unverzüglich nachträglich zustimmen. Ist der Beschluss der Geschäftsleiter nicht innerhalb von zwei Monaten oder der Beschluss des Aufsichtsorgans nicht innerhalb von vier Monaten, jeweils vom Tage der Kreditgewährung an gerechnet, nachgeholt, hat das Institut dies der Bundesanstalt unverzüglich anzuzeigen. Der Beschluss der Geschäftsleiter und der Beschluss über die Zustimmung zu Krediten an die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und 12 genannten Personen können für bestimmte Kreditgeschäfte und Arten von Kreditgeschäften im Voraus, jedoch nicht für länger als ein Jahr gefasst werden.

[41]1.1.2 Erläuterungen

Info

Als Organkredite werden Kreditgewährungen an natürliche oder juristische Personen bezeichnet, welche in einer besonderen engen persönlichen und/oder rechtlichen Beziehung zu der Bank stehen.

Durch diese Beziehungen sieht der Gesetzgeber die Gefahr, dass bei der Kreditentscheidung die ansonsten üblichen Anforderungen nicht oder nicht vollständig beachtet werden.

Aufgrund dieser möglichen Interessenkonflikte bestehen für die Organkredite besondere Beschlussfassungsvorschriften, welche auch die Mitwirkung des Aufsichtsrats beinhalten. Ausnahmen von der Mitwirkungspflicht bestehen bei Bagatellbeträgen oder unwesentlichen Erhöhungen der bisherigen Beschlüsse, sofern der Aufsichtsrat bei früheren Beschlüssen bereits mitgewirkt hat.

Grundlage für die Mitwirkung des Aufsichtsrats an der Kreditentscheidung sind die Votierungen durch den Markt und Marktfolgebereich. Die Votierungen enthalten die Ergebnisse der Kreditwürdigkeitsprüfung und maßgeblichen Entscheidungsgründe, welche für oder gegen eine positive Kreditentscheidung sprechen.

Kreditverwendung, Ausgestaltung der Darlehensbedingungen (z. B. Laufzeit und Tilgungsvereinbarung), Besicherung und Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung sollen banküblichen Maßstäben entsprechen.

Um auch bei den Organkrediten im Tagesgeschäft schnelle Kreditzusagen losgelöst vom Sitzungsturnus des Aufsichtsrats zu ermöglichen, können sogenannte Vorausbeschlüsse gefasst werden. Vorausbeschlüsse beinhalten quasi eine Kreditgenehmigung des Aufsichtsrats im Voraus. Der Personenkreis, sowie die in den Vorausbeschlüssen festgelegten Kreditgeschäfte und Arten von Kreditgeschäften sind hinreichend genau festzulegen. Innerhalb dieser Vorausbeschlüsse können sodann Kreditgewährungen ohne weitere Mitwirkung des Aufsichtsrats vorgenommen werden.

Hinweis

Aufsichtsräte mit Kreditausschuss

Die Zuständigkeiten für die Kreditentscheidungen bei den Vorausbeschlüssen bestimmt sich danach, wer für die Kreditentscheidungen der Organkredite zuständig ist.

[42]Genossenschaftsbanken

Bei Kreditgewährungen an Vorstandsmitglieder ist aufgrund der etwas weitergehenderen gesellschaftsrechtlichen Regelungen im Genossenschaftsgesetz (siehe Abschnitt 8.12 Genehmigung von Krediten an Vorstandsmitglieder) und in der Satzung (siehe Abschnitt 9.11 Mitwirkung bei Vorstandskrediten) jede Kreditgewährung vom Aufsichtsrat zu genehmigen.

Abb. 1.1: Mitwirkung bei Organkrediten im Überblick

1.1.3 Protokollierung (Musterformulierung)

Die vorgelegten Protokolle für die Organkredite

Nr. xxx Kreditnehmerbezeichnung

Nr. xxx Kreditnehmerbezeichnung

Nr. xxx Kreditnehmerbezeichnung

werden vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Kreditprotokolle werden vom Aufsichtsratsvorsitzenden unterschrieben.

[43]Info

Unterzeichnung der papierhaften Protokolle nicht zwingend erforderlich

Eine Unterzeichnung von papierhaften Protokollen durch ein Aufsichtsratsmitglied als Zeichen der Genehmigung ist nicht zwingend erforderlich. Eine genaue Bezeichnung der genehmigten Kreditentscheidungen im Sitzungsprotokoll ist ausreichend. Auch bei vorhandener IT-Ausstattung mit elektronischer Genehmigung von Protokollen, wird bei diesen sensiblen Kreditentscheidungen oftmals auf den Papierausdruck mit Unterschrift durch den Aufsichtsratsvorsitzenden nicht verzichtet.

1.2 Billigung einer variablen Vergütung über 100 %

1.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

§ 25a Abs. 5 KWG

(5) Die Institute haben angemessene Verhältnisse zwischen der variablen und fixen jährlichen Vergütung für Mitarbeiter und Geschäftsleiter festzulegen. Dabei darf die variable Vergütung vorbehaltlich eines Beschlusses nach Satz 5 jeweils 100 Prozent der fixen Vergütung für jeden einzelnen Mitarbeiter oder Geschäftsleiter nicht überschreiten. Hierbei kann für bis zu 25 Prozent der variablen Vergütung der zukünftige Wert auf den Zeitpunkt der Mitteilung an die jeweiligen Mitarbeiter oder Geschäftsleiter über die Höhe der variablen Vergütung für einen Bemessungszeitraum abgezinst werden, wenn dieser Teil der variablen Vergütung in Instrumenten gezahlt wird, die für die Dauer von mindestens fünf Jahren nach dieser Mitteilung zurückbehalten werden. Bei der Zurückbehaltung dürfen ein Anspruch und eine Anwartschaft auf diesen Teil der variablen Vergütung erst nach Ablauf des Zurückbehaltungszeitraums erwachsen und während des Zurückbehaltungszeitraums lediglich ein Anspruch auf fehlerfreie Ermittlung des noch nicht zu einer Anwartschaft oder einem Anspruch erwachsenen Teils dieses Teils der variablen Vergütung bestehen, nicht aber auf diesen Teil der variablen Vergütung selbst. Die Anteilseigner, die Eigentümer, die Mitglieder oder die Träger des Instituts können über die Billigung einer höheren variablen Vergütung als nach Satz 2, die 200 Prozent der fixen Vergütung für jeden einzelnen Mitarbeiter oder Geschäftsleiter nicht überschreiten darf, beschließen. Zur Billigung einer höheren variablen Vergütung als nach Satz 2 für Mitarbeiter haben die Geschäftsleitung und das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan, zur Billigung einer höheren variablen Vergütung als nach Satz 2 für Geschäftsleiter nur das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan, einen Vorschlag zur Beschlussfassung zu machen; der Vorschlag hat die Gründe für die erbetene Billigung einer höheren variablen Vergütung als nach Satz 2 und deren Umfang, einschließlich der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter und Geschäftsleiter sowie ihrer Funktionen, und den erwarteten Einfluss einer höheren variablen Vergütung als nach Satz 2 auf die An[44]forderung, eine angemessene Eigenmittelausstattung vorzuhalten, darzulegen. Der Beschlussvorschlag ist so rechtzeitig vor der Beschlussfassung bekannt zu machen, dass sich die Anteilseigner, die Eigentümer, die Mitglieder oder die Träger des Instituts angemessen informieren können; üben die Anteilseigner, die Eigentümer, die Mitglieder oder die Träger ihre Rechte in einer Versammlung aus, ist der Beschlussvorschlag mit der Einberufung der Versammlung bekannt zu machen. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens 66 Prozent der abgegebenen Stimmen, sofern mindestens 50 Prozent der Stimmrechte bei der Beschlussfassung vertreten sind, oder von mindestens 75 Prozent der abgegebenen Stimmen. Anteilseigner, Eigentümer, Mitglieder oder Träger die als Mitarbeiter oder Geschäftsleiter von einer höheren variablen Vergütung als nach Satz 2 betroffen wären, dürfen ihr Stimmrecht weder unmittelbar noch mittelbar ausüben.

1.2.2 Erläuterungen

Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Lehren aus der Finanzkrise ist die Vergütung aus Risikogesichtspunkten in den Fokus der Bankaufsicht gerückt. Anreizsysteme für variable Vergütungsbestandteile bergen die Gefahr, dass zur Zielerreichung hohe und unverhältnismäßige Risiken eingegangen werden. Daher wurden im Kreditwesengesetz Beschränkungen in der Höhe und besondere Beschlussfassungsvorschriften bei der Gewährung von variablen Vergütungen eingeführt.

Die variable Vergütung darf 200 % der fixen Vergütung in keinem Fall überschreiten.

Für variable Vergütungen, die 100 % der fixen Vergütung überschreiten, sieht das Kreditwesengesetz eine Beschlussfassung durch die Anteilseigner, Eigentümer, Mitglieder oder Träger des Instituts vor.