Kapitalmarktrecht - Petra Buck-Heeb - E-Book

Kapitalmarktrecht E-Book

Petra Buck-Heeb

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Beschreibung

DAS Lehrbuch zum Kapitalmarktrecht - jetzt schon ein Klassiker! Zum Lehrbuch: Der Leser wird systematisch durch die wichtigsten Bereiche des Kapitalmarktrechts geleitet. Das Kapitalmarktrecht, entwickelt aus dem Kapitalgesellschafts-, dem Bank- und dem Börsenrecht, ist seit der Einführung des Schwerpunktbereichsstudiums und durch die zunehmenden kapitalmarktrechtlichen Aspekte in gesellschaftsrechtlichen Klausuren von erheblicher Prüfungsrelevanz. Der Kapitalmarkt befindet sich in einem fortwährenden Wandel und ist darüber hinaus durch seinen engen ökonomischen Bezug von ständig wachsender Bedeutung für die (Volks-)Wirtschaft. Neben einer grundlegenden Einführung zum Kapitalmarkt und zu den diesen tangierenden Gesetzen (wie u.a. Wertpapierhandelsgesetz, Börsengesetz, Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz) werden auch die Berührungspunkte zum Bürgerlichen Recht (vor allem dem Gesellschaftsrecht), zum Öffentlichen- wie auch zum Strafrecht aufgezeigt. Der Studierende erhält dadurch einen umfassenden Einblick in dieses für Recht und Wirtschaft wichtige und interessante Rechtsgebiet. Um der zunehmenden Komplexität der Materie auch weiterhin bestens gerecht zu werden, bietet das Lehrbuch dem Leser gewinnbringende Hinweise zum Gutachtenaufbau, Schaubilder, zahlreiche hervorgehobene Definitionen und Fallbeispiele sowie die Rubrik "Wesentliche Rechtsgrundlagen", die an geeigneter Stelle die wesentlichen Regelungen bzw. Maßnahmen auf europäischer und entsprechend nationaler Ebene aufzählt.

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Veröffentlichungsjahr: 2023

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Kapitalmarktrecht

von

Dr. Petra Buck-HeebProfessorin an der Leibniz Universität Hannover

13., neu bearbeitete Auflage

www.cfmueller.de

Schwerpunkte

Eine systematische Darstellung der wichtigsten Rechtsgebiete anhand von Fällen Begründet von Professor Dr. Harry Westermann †

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <https://portal.dnb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-8782-6

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 6221 1859 599Telefax: +49 6221 1859 598

 

www.cfmueller.de

 

© 2023 C.F. Müller GmbH, Heidelberg

Hinweis des Verlages zum Urheberrecht und Digitalen Rechtemanagement (DRM)

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Vorwort

Wieder einmal hat sich der Hinweis aus dem Vorwort zur 1. Auflage bewahrheitet: Das Kapitalmarktrecht befindet sich in fortwährendem Wandel, der inzwischen insbesondere von der Digitalisierung und der Nachhaltigkeit geprägt ist. Umso wichtiger ist es für damit befasste Personen, auf stetig aktualisierte Werke zurückgreifen zu können. Daher ist dieses Buch nicht nur als Vorlesungsbegleitung für Studierende relevant, sondern hat sich auch für die Praxis zu einem hilfreichen Nachschlagewerk entwickelt.

Die erfreuliche Resonanz, auf die dieses Buch stößt, sowie die zahlreichen gesetzlichen Änderungen haben zur zügigen Aktualisierung geführt. Die Konzeption des Werks mit der Hervorhebung von zahlreichen Definitionen, Beispielen, Fällen, Übersichten und Schemata ist beibehalten und erweitert worden.

Schwierigkeiten in der Rechtsanwendung ergeben sich nach wie vor teilweise aus den zahlreichen Rechtsgrundlagen, die neben Richtlinien oder Verordnungen auf europäischem Level 1 eine Präzisierung auf Level 2 bzw im nationalen Recht erfahren. Zudem sind auf Level 3 die Verwaltungsauffassungen der ESMA und der BaFin zu berücksichtigen. Die Rubrik „Wesentliche Rechtsgrundlagen“ soll hierbei einen ersten Überblick geben.

Berücksichtigt wurden zahlreiche Änderungen durch den deutschen und europäischen Gesetzgeber, die insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung und der zunehmenden Tokenisierung sowie der Berücksichtigung von ESG-Kriterien stehen. Eingearbeitet wurden daher v.a. die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (sog. MiCAR) und die EU-Verordnung zum DLT Pilot Regime (VO (EU) 858/2022). Die Entwicklungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte bzw ESG-Kriterien (Sustainable Finance) werden an den relevanten Stellen dargestellt. Und schließlich wird auf die Vorschläge der EU-Kommission in Bezug auf den sog. Listing Act (COM(2022) 762 sowie 760 und 761) eingegangen.

Großer Dank gebührt auch dieses Mal wieder den Studierenden aus dem Schwerpunktstudium, deren Fragen und Anregungen zu mancher Präzisierung geführt haben. Dank sagen möchte ich zudem für die Anmerkungen der Leser, insbesondere denen aus der Praxis. Ich danke auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Herrn Joshua Gerdes, Frau Juliane Gutkess, Frau Cordula Hedenkamp, Herrn Apostolos Mitsios sowie Frau Stefanie Reuß für ihre große Einsatzbereitschaft und Hilfe.

Hannover im Juni 2023

Petra Buck-Heeb

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort

 Abkürzungsverzeichnis

 Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur

 Teil IEinführung

  § 1Das Kapitalmarktrecht

   I.Begriff1 – 5

   II.Regelungsziele des Kapitalmarktrechts6 – 21

    1.Funktionsschutz7 – 10

     a)Institutionelle Funktionsfähigkeit8

     b)Operationale Funktionsfähigkeit9

     c)Allokative Funktionsfähigkeit10

    2.Anlegerschutz11 – 19

     a)Institutioneller Schutz12

     b)Individueller Schutz13 – 19

      aa)Haftung aus Amtspflichtverletzung14

      bb)Spezielle Vertrauenshaftung15, 16

      cc)Allgemeine Haftungsregelungen17 – 19

    3.Finanzsystemstabilität20, 21

   III.Rechtsgrundlagen des Kapitalmarktrechts22 – 43

    1.Nationales Recht23 – 29

    2.Europarechtliche Regelungen30 – 40

     a)Richtlinien und Verordnungen zum Kapitalmarktrecht30 – 35

     b)Auslegung36 – 40

    3.Internationales Recht41

    4.Private Regelungen und Richterrecht42, 43

   IV.Kapitalmarktrecht zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht/Strafrecht44 – 49

   V.Das Zusammenspiel von Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht50 – 60

    1.Vorrang kapitalmarktrechtlicher Mitteilungs- und Publizitätspflichten52, 53

    2.Kapitalmarktrechtliche „Lösung“ bzgl Börsenrückzug (Delisting)54

    3.Vorrang der kapitalmarktrechtlichen Haftung vor Gläubigerschutz55

    4.Unternehmensübernahmen56 – 58

    5.Corporate Governance-Grundsätze59, 60

  § 2Der Kapitalmarkt

   I.Begriff des Kapitalmarkts61 – 75

    1.Kapitalmarkt62 – 69

     a)Begriff62

     b)Grauer/Schwarzer Kapitalmarkt63 – 66

     c)Primär- und Sekundärmarkt67 – 69

    2.Organisierte und nicht organisierte Märkte70 – 75

   II.Abgrenzung zu anderen Teilen des Finanzmarkts76 – 86

    1.Geldmarkt77, 78

    2.Devisenmarkt79, 80

    3.Termin- und Derivatemärkte81 – 86

   III.Kapitalmarktteilnehmer87 – 89

   IV.Finanzinstrumente/Wertpapiere als Kapitalmarktprodukte90 – 100

    1.Finanzinstrumente90 – 95

    2.Wertpapiere96 – 100

   V.Die Regulierung von Kryptowerten (MiCAR)101 – 106

   VI.Sustainable Finance (Nachhaltigkeit)107 – 109

 Teil IIMarktorganisation und Marktzugang

  Vorbemerkung

  § 3Die Börse und andere Handelssegmente

   I.Begriff der Börse114

   II.Organisation und Rechtsnatur der Börse115 – 131

    1.Die Börse116 – 122

    2.Börsenträger123 – 128

    3.Handelsteilnehmer129 – 131

   III.Handelssegmente132 – 185

    1.Regulierter Markt133 – 140

     a)Grundlagen133 – 136

     b)Prime Standard und General Standard137 – 140

    2.Multilaterale Handelssysteme (MTF)141 – 151

     a)Reguläre MTF141 – 146

     b)DLT-MTF147 – 151

    3.Insbesondere: Freiverkehr/Open Market152 – 166

     a)Grundlagen152 – 162

     b)Teilbereiche163 – 165

     c)Vertragsstrafe166

    4.Organisierte Handelssysteme (OTF)167 – 170

    5.Systematische Internalisierer (SI)171 – 176

    6.Markttransparenz (Vor- und Nachhandelstransparenz)177 – 185

     a)Geregelter Markt, MTF, OTF178 – 181

     b)Systematische Internalisierer182 – 185

   IV.Der Gang an die Börse186 – 200

    1.Vorbereitung der Börsenzulassung: Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen187, 188

    2.Zulassung von Wertpapieren189 – 194

    3.Platzierung der Aktien195 – 199

    4.Börseneinführung200

   V.Delisting (Widerruf der Zulassung)201 – 214

    1.Begriff201 – 205

    2.Voraussetzungen206 – 211

    3.Rechtsschutz212 – 214

  § 4Prospektpflicht

   I.Überblick215 – 217

   II.Prospektpflicht nach der ProspektVO und dem WpPG218 – 268

    1.Grundlagen219, 220

    2.Prospektpflicht und Ausnahmen221 – 230

     a)Pflicht zur Erstellung eines Prospekts221 – 224

     b)Ausnahmen von der Prospektpflicht225 – 230

      aa)Ausnahmekategorien226, 227

      bb)Prospektpflicht erst ab einem Schwellenwert228 – 230

    3.Anforderungen an den Prospekt231 – 255

     a)Prospektformen231 – 234

     b)Erleichterungen für KMU235 – 237

     c)Inhalt und Format des Prospekts238 – 244

     d)Billigung des Prospekts (Art. 20 ProspektVO)245 – 248

     e)Nachtrag und Widerruf249 – 254

     f)Hinterlegung und Veröffentlichung255

    4.Wertpapier-Informationsblatt (§ 4 WpPG)256 – 259

    5.Europäischer Pass260 – 262

    6.Vorgeschlagene Änderungen durch den Listing Act263 – 268

   III.Prospektpflicht nach dem VermAnlG269 – 290

    1.Anwendbarkeit des VermAnlG269 – 274

    2.Prospektpflicht und Anforderungen an den Prospekt275 – 290

     a)Prospektinhalt275 – 277

     b)Prospektbilligung278 – 281

     c)Nachtragspflicht282, 283

     d)Ad-hoc-Mitteilungspflicht (§ 11a VermAnlG)284 – 286

     e)Vermögensanlagen-Informationsblatt287 – 290

   IV.Prospektpflicht nach dem KAGB291 – 297

    1.Prospektpflicht für offene Investmentvermögen291 – 293

    2.Prospektpflicht für geschlossene Investmentvermögen294 – 297

  § 5Prospekthaftung

   I.Bußgeld und Untersagung299 – 302

   II.Haftung nach §§ 9 ff WpPG303 – 325

    1.Haftung für fehlerhaften Prospekt (§ 9 WpPG)305 – 317

     a)Voraussetzungen305 – 316

     b)Rechtsfolgen317

    2.Haftung für fehlenden Prospekt (§ 14 WpPG)318 – 320

    3.Haftung für fehlerhaftes Wertpapier-Informationsblatt (§ 11 WpPG)321 – 324

    4.Haftung für fehlendes Wertpapier-Informationsblatt (§ 15 WpPG)325

   III.Haftung nach §§ 20 ff VermAnlG326 – 340

    1.Haftung für fehlerhaften Verkaufsprospekt (§ 20 VermAnlG)326 – 332

    2.Haftung für fehlenden Verkaufsprospekt (§ 21 VermAnlG)333 – 335

    3.Haftung für unrichtiges oder fehlendes Vermögensanlagen-Informationsblatt (§ 22 VermAnlG)336 – 340

   IV.Haftung nach § 306 KAGB341 – 357

    1.Haftungsadressat, Anspruchsberechtigter342 – 344

    2.Haftung für fehlerhaften Prospekt345 – 352

     a)Voraussetzungen345 – 350

     b)Rechtsfolge351, 352

    3.Haftung für nicht veröffentlichten (fehlenden) Prospekt353 – 355

    4.Haftung für wesentliche Anlegerinformationen356, 357

   V.Sonstige Haftungsgrundlagen358 – 361

   VI.Keine Nichtigkeit der Kaufverträge362 – 372

 Teil IIIMarktzugangsfolgen

  § 6Insiderrecht

   I.Einführung373 – 378

   II.Verbotenes Insiderhandeln (Art. 7 ff MAR)379 – 482

    1.Grundlagen380 – 382

    2.Begriffsbestimmungen383 – 414

     a)Finanzinstrumente, auf die sich die Insiderinformationen beziehen383

     b)Insiderinformation (Art. 7 Abs. 1 MAR)384 – 407

      aa)Allgemeines384 – 386

      bb)Emittenten oder Finanzinstrumente betreffende Information387, 388

      cc)Präzise Information389 – 395

      dd)Speziell: Zwischenschritte396, 397

      ee)Keine öffentliche Bekanntheit398 – 401

      ff)Eignung zur erheblichen Kursbeeinflussung402 – 407

     c)Insider408 – 414

      aa)Primärinsider409 – 413

      bb)Sekundärinsider414

    3.Die verbotenen Handlungen (Art. 14 MAR)415 – 457

     a)Verbot des Tätigens von Insidergeschäften (Verwendungsverbot, Art. 14 lit. a MAR)418 – 431

      aa)Erwerb oder Veräußerung420, 421

      bb)Verfügen über Insiderinformation422

      cc)Nutzung der Information423, 424

      dd)Legitime Handlungen (Art. 9 MAR)425 – 431

     b)Empfehlungs- und Verleitungsverbot (Art. 14 lit. b MAR)432 – 436

     c)Offenlegungsverbot (Art. 14 lit. c MAR)437 – 453

      aa)Grundsatz437 – 443

      bb)Marktsondierung (Art. 11 MAR)444 – 451

      cc)Vorgeschlagene Änderungen durch den Listing Act452, 453

     d)Ausnahme: Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen (Art. 5 MAR)454 – 457

      aa)Safe harbour-Regelung454 – 456

      bb)Vorgeschlagene Änderungen durch den Listing Act457

    4.Rechtsfolgen eines Verstoßes458 – 478

     a)Strafrechtliche Folgen und Ordnungswidrigkeit458 – 472

      aa)Folgen bzgl Verwendungsverbots (Art. 14 lit. a MAR)459 – 461

      bb)Folgen bzgl Empfehlungs- und Verleitungsverbots (Art. 14 lit. b MAR)462

      cc)Folgen bzgl Offenlegungsverbots (Art. 14 lit. c MAR)463 – 465

      dd)Anstiftung/Beihilfe466, 467

      ee)Versuch468

      ff)„Naming and shaming“469, 470

      gg)Strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen471, 472

     b)Zivilrechtliche Folgen473 – 478

      aa)§§ 823 Abs. 2 BGB iVm Schutzgesetz474 – 477

      bb)§ 826 BGB478

    5.Exkurs: Insiderhandelsverbot bzgl Kryptowerten (Art. 89 f MiCAR)479 – 482

   III.Pflicht zur Ad-hoc-Mitteilung (Art. 17 MAR)483 – 612

    1.Einführung488 – 493

     a)Anwendung488, 489

     b)Funktion490 – 493

    2.Veröffentlichungspflicht nach Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR494 – 518

     a)Voraussetzungen494 – 503

     b)Berichtigungspflicht, Aktualisierungspflicht504, 505

     c)Entstehungszeitpunkt der Veröffentlichungspflicht: Unverzüglichkeit506 – 510

     d)Inhalt und Form der Veröffentlichung, Vorabmitteilungspflicht511 – 516

     e)Vorgeschlagene Änderungen durch den Listing Act517, 518

    3.Aufschub der Offenlegung (Art. 17 Abs. 4–7 MAR)519 – 547

     a)Grundlagen519 – 524

     b)Berechtigte Interessen des Emittenten525 – 537

      aa)Grundsatz525, 526

      bb)Beeinträchtigung laufender Verhandlungen527 – 532

      cc)Zeitlich gestreckter Vorgang533 – 535

      dd)Weitere Beispiele536, 537

     c)Keine Irreführung der Öffentlichkeit538, 539

     d)Gewährleistung der Vertraulichkeit540, 541

     e)Aufschub im öffentlichen Interesse (Art. 17 Abs. 5 MAR)542 – 544

     f)Folgen eines unzulässigen Aufschubs545, 546

     g)Vorgeschlagene Änderungen durch den Listing Act547

    4.Rechtsfolgen bei Publizitätspflichtverletzung548 – 598

     a)Schadensersatz nach §§ 97, 98 WpHG (Emittentenhaftung)550 – 574

      aa)Rechtsnatur der Emittentenhaftung552, 553

      bb)Haftungsadressat554 – 556

      cc)Unterlassen557 – 559

      dd)Aktives Tun560, 561

      ee)Kausalität562 – 565

      ff)Verschulden566

      gg)Ausschluss der Haftung567

      hh)Schadensersatz568 – 571

      ii)Verjährung, Erlass572 – 574

     b)Schadensersatz aufgrund anderer Haftungsnormen575 – 591

      aa)Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB576 – 579

      bb)Schadensersatz nach § 826 BGB580 – 591

     c)Aufsichtsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen592 – 595

     d)Haftung der Organmitglieder gegenüber den Anlegern596 – 598

    5.Veröffentlichungspflicht bei Offenlegung gegenüber Dritten (Art. 17 Abs. 8 MAR)599 – 606

    6.Mitteilungspflicht nach Art. 17 Abs. 4 UAbs. 3 MAR607, 608

    7.Exkurs: Ad-hoc-Mitteilungspflicht nach § 11a VermAnlG609, 610

    8.Exkurs: Ad-hoc-Mitteilungspflicht bzgl Kryptowerten (Art. 88 MiCAR)611, 612

   IV.Pflicht zur Offenlegung der Geschäfte von Führungskräften (Art. 19 MAR)613 – 644

    1.Hintergrund615

    2.Sachlicher Anwendungsbereich616

    3.Melde- und Veröffentlichungspflicht617 – 627

     a)Meldepflichtige Personen617 – 622

     b)Meldepflichtige Geschäfte623 – 625

     c)Inhalt und Form der Meldung626, 627

    4.Ausnahme von der Meldepflicht628, 629

    5.Temporäres Handelsverbot (Art. 19 Abs. 11 MAR)630 – 635

    6.Vorgeschlagene Änderungen durch den Listing Act636

    7.Rechtsfolgen bei Verletzung der Pflichten637 – 641

    8.Pflichten des Emittenten (Art. 19 Abs. 5 MAR)642 – 644

   V.Pflicht zur Führung von Insiderlisten (Art. 18 MAR)645 – 659

    1.Adressaten646 – 650

    2.Inhalt und Form651 – 656

    3.Vorgeschlagene Änderungen durch den Listing Act657

    4.Folgen eines Verstoßes658, 659

   VI.Verdachtsmeldungen (Art. 16 Abs. 1 UAbs. 2 MAR)660 – 666

  § 7Verbot der Marktmanipulation

   I.Einführung669 – 679

    1.Entwicklung669 – 671

    2.Verhältnis zur Ad-hoc-Mitteilungspflicht672, 673

    3.Anwendungsbereich674 – 679

     a)Geregelter Markt und Handelssysteme674, 675

     b)Persönlicher, sachlicher und örtlicher Anwendungsbereich676 – 679

   II.Marktmanipulation nach Art. 15, 12 MAR680 – 733

    1.Handels-/handlungsgestützte Marktmanipulation (Art. 12 Abs. 1 lit. a und b MAR)684 – 699

     a)Art. 12 Abs. 1 lit. a MAR685 – 688

     b)Zulässige Marktpraxis (Art. 13 MAR)689, 690

     c)Art. 12 Abs. 1 lit. b MAR691 – 696

     d)Regelbeispiele und Indikatoren697 – 699

    2.Informationsgestützte Marktmanipulation (Art. 12 Abs. 1 lit. c MAR)700 – 710

     a)Informationsverbreitung701 – 704

     b)Falsches oder irreführendes Signal (Alt. 1)705 – 708

     c)Herbeiführen eines anormalen oder künstlichen Kursniveaus (Alt. 2)709

     d)Subjektiver Tatbestand710

    3.Benchmark-Manipulation (Art. 12 Abs. 1 lit. d MAR)711 – 713

    4.Tatbestandsausschlussgründe714, 715

    5.Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 15, 12 MAR716 – 732

     a)Strafrechtliche Sanktionen und Bußgeld716 – 723

     b)Aufsichtsrechtliche Maßnahmen ieS724 – 726

     c)„Naming and shaming“727, 728

     d)Zivilrechtliche Rechtsfolgen729 – 732

    6.Exkurs: Marktmanipulation bzgl Kryptowerten (Art. 91 MiCAR)733

   III.Meldepflicht (Art. 16 MAR)734 – 740

  § 8Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderung des Stimmrechtsanteils (§§ 33 ff WpHG)

   I.Einführung744 – 748

   II.Mitteilungspflichten des Anlegers749 – 823

    1.Mitteilungspflicht nach § 33 WpHG749 – 757

    2.Zurechnung von Stimmrechten (§ 34 WpHG)758 – 782

     a)Stimmrechte eines Tochterunternehmens760, 761

     b)Halten für Rechnung des Meldepflichtigen762, 763

     c)Sicherungsübereignete Aktien764, 765

     d)Nießbrauch766

     e)Erwerb durch Willenserklärung767, 768

     f)Stimmrechte aus anvertrauten Aktien769, 770

     g)Isolierte Übertragung der Stimmrechte771

     h)Sicherungsverwahrte Aktien772

     i)Abgestimmtes Verhalten773 – 780

     j)Kettenzurechnung781, 782

    3.Nichtberücksichtigung von Stimmrechten nach § 36 WpHG783 – 785

    4.Befreiung aufgrund Mitteilung durch Mutterunternehmen (§ 37 WpHG)786

    5.Mitteilungspflicht nach § 38 WpHG787 – 790

    6.Mitteilungspflicht nach § 39 WpHG791

    7.Mitteilungspflicht nach § 43 WpHG792 – 799

    8.Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 33 WpHG800 – 820

     a)Bußgeld801

     b)„Naming and shaming“802, 803

     c)Rechtsverlust (§ 44 WpHG)804 – 817

      aa)Voraussetzungen804 – 807

      bb)Streitige Punkte808 – 811

      cc)Folgen des Rechtsverlusts812 – 817

     d)Zivilrechtliche Sanktionen818 – 820

    9.Rechtsfolgen bei Verstoß gegen §§ 38, 39, 43 WpHG821 – 823

   III.Veröffentlichungspflichten des Emittenten (§§ 40, 41, 43 Abs. 2 WpHG)824 – 839

    1.Pflicht zur Veröffentlichung nach § 40 WpHG824 – 827

    2.Pflicht zur Meldung der Stimmrechtsanzahl (§ 41 WpHG)828

    3.Pflicht zur Veröffentlichung nach § 43 Abs. 2 WpHG829, 830

    4.Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung831 – 839

  § 9Zulassungsfolge- und Finanzberichtspflichten (§§ 48 ff, 114 ff WpHG, §§ 23 ff VermAnlG)

   I.Zulassungsfolgepflichten840 – 852

    1.Pflichten gegenüber den Wertpapierinhabern842 – 844

    2.Pflichten bzgl der Hauptversammlung845 – 849

    3.Pflichten bzgl zusätzlicher Angaben850, 851

    4.Befreiung durch die BaFin852

   II.Finanzberichtspflichten853 – 866

    1.Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts (§ 114 WpHG)854 – 859

     a)Grundlagen854 – 858

     b)Rechtsfolgen859

    2.Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts (§ 115 WpHG)860 – 864

     a)Grundlagen860 – 863

     b)Rechtsfolgen864

    3.Jahresbericht nach §§ 23 ff VermAnlG865, 866

  § 10Leerverkäufe

   I.Einführung868 – 872

   II.Beschränkungen ungedeckter Leerverkäufe873, 874

   III.Gedeckte Leerverkäufe875 – 877

   IV.Ausnahmen878, 879

   V.Rechtsfolgen von Verstößen880 – 884

    1.Aufsichtsrechtliche Folgen880 – 882

    2.Zivilrechtliche Folgen883, 884

 Teil IVVerhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen

  Vorbemerkung

  § 11Grundlagen

   I.Einführung887 – 891

   II.Wertpapierdienstleistungsunternehmen/-firma892 – 895

    1.Wertpapierhandelsrechtliche Aufsicht892, 893

    2.Institutsaufsicht894, 895

   III.Anlegerkategorisierung896 – 900

   IV.Rahmenvereinbarung901 – 903

  § 12Verhaltensregeln nach §§ 63 ff WpHG

   I.Allgemeine Verhaltensregeln (§ 63 WpHG)905 – 935

    1.Interessenwahrungspflicht (§ 63 Abs. 1 WpHG)905 – 908

    2.Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten (§ 63 Abs. 2 WpHG)909, 910

    3.Pflicht bzgl der Bewertung und Vergütung von Mitarbeitern (§ 63 Abs. 3 WpHG)911, 912

    4.Pflichten bzgl Konzeption und Vertrieb von Finanzinstrumenten (§ 63 Abs. 4 und 5 WpHG)913 – 915

    5.Informationspflichten (§ 63 Abs. 6 ff WpHG)916 – 924

     a)Informationen über Finanzinstrument, Kosten usw916 – 922

     b)Speziell: Informationen zur Nachhaltigkeit923, 924

    6.Pflichten bei beratungsfreien Wertpapierdienstleistungen (§ 63 Abs. 10 WpHG)925 – 928

    7.Pflichten bei reinen Ausführungsgeschäften (§ 63 Abs. 11 WpHG)929 – 932

    8.Rechtsfolgen eines Verstoßes933 – 935

   II.Besondere Verhaltensregeln (§ 64 WpHG)936 – 971

    1.Pflichten bei der Anlageberatung (§ 64 Abs. 1–4 WpHG)938 – 952

     a)Informationspflichten (§ 64 Abs. 1 WpHG)938 – 940

     b)Produktinformationsblatt (§ 64 Abs. 2 WpHG)941 – 943

     c)Exploration und Geeignetheit des Produkts (§ 64 Abs. 3 WpHG)944 – 949

     d)Geeignetheitserklärung (§ 64 Abs. 4 WpHG)950 – 952

    2.Pflichten bei unabhängiger Honorar-Anlageberatung (§ 64 Abs. 5, 6 WpHG)953 – 958

    3.Pflichten bei der Finanzportfolioverwaltung (§ 64 Abs. 3, 7, 8 WpHG)959 – 964

    4.Rechtsfolgen eines Verstoßes965 – 971

     a)Bußgeld965

     b)Zivilrechtliche Folgen966 – 971

   III.Weitere Verhaltenspflichten972 – 981

    1.Pflichten bzgl der Vermittlung von Vermögensanlagen (§ 65 WpHG)972 – 974

    2.Pflichten bzgl der Bearbeitung von Kundenaufträgen (§ 69 WpHG)975

    3.Berichtspflicht über die Auftragsausführung (§ 63 Abs. 12 WpHG)976

    4.Pflichten bei Finanztermingeschäften (§§ 99 ff WpHG)977 – 980

    5.Rechtsfolgen eines Verstoßes981

   IV.Verbot der Annahme von Zuwendungen (§ 70 WpHG)982 – 990

    1.Voraussetzungen982 – 987

    2.Rechtsfolgen988 – 990

  § 13Organisationspflichten (§§ 80 ff WpHG)

   I.Organisationspflichten nach § 80 WpHG991 – 1005

    1.Allgemeine Organisationspflichten991 – 997

    2.Besondere Organisationspflichten998, 999

    3.Produktfreigabeverfahren (Product Governance, § 80 Abs. 9 ff WpHG)1000 – 1003

    4.Rechtsfolgen bei einem Pflichtverstoß1004, 1005

   II.Pflicht zur bestmöglichen Auftragsausführung (§ 82 WpHG)1006 – 1011

   III.Weitere Pflichten der Wertpapierdienstleistungsunternehmen1012 – 1049

    1.Pflichten bzgl Geschäftsleitern (§ 81 WpHG)1012

    2.Pflichten bzgl Mitarbeitergeschäften (Art. 29 DelVO 2017/565)1013 – 1015

    3.Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (§ 83 WpHG)1016 – 1025

     a)Aufzeichnungspflicht nach § 83 Abs. 1 WpHG1016 – 1018

     b)Aufzeichnungspflicht bzgl Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation (§ 83 Abs. 3 ff WpHG)1019 – 1022

     c)Rechtsfolgen eines Verstoßes1023 – 1025

    4.Vermögensverwahrung und Finanzsicherheiten (§ 84 WpHG)1026, 1027

    5.Einsatz von Mitarbeitern (§ 87 WpHG)1028 – 1031

    6.Pflichten bzgl Anlage(strategie)empfehlungen (Art. 20 MAR, §§ 85 f WpHG)1032 – 1049

     a)Die Pflichten nach Art. 20 Abs. 1 MAR1033 – 1039

     b)Die Pflichten nach Art. 20 Abs. 2 MAR1040

     c)Die Pflichten nach §§ 85 f WpHG1041, 1042

     d)Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung1043 – 1049

 Teil VDas Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

  § 14Einführung

   I.Grundlagen1050 – 1057

   II.Anwendungsbereich1058 – 1060

   III.Angebotsarten1061 – 1068

    1.Einfaches öffentliches Erwerbsangebot1062

    2.Übernahmeangebot1063

    3.Pflichtangebot1064 – 1068

     a)Grundlagen1064, 1065

     b)Ausnahmen1066 – 1068

   IV.30 %-Kontrollschwelle und Zurechnung von Stimmrechten1069 – 1078

    1.Zurechnung aufgrund Einflusses1069, 1070

    2.Abgestimmtes Verhalten (acting in concert)1071 – 1076

    3.Kettenzurechnung1077, 1078

  § 15Das Verfahren

   I.Vorangebotsphase1081, 1082

   II.Entscheidung zur Abgabe eines Angebots1083 – 1089

   III.Das Angebot1090 – 1112

    1.Anforderungen an die Angebotsunterlage1090 – 1098

    2.Haftung für die Angebotsunterlage (§ 12 WpÜG)1099 – 1109

     a)Haftungsadressat1100

     b)Voraussetzungen1101 – 1105

     c)Rechtsfolgen1106 – 1109

    3.Haftung der Bank gegenüber den Anlegern (§ 13 Abs. 2 WpÜG)1110 – 1112

   IV.Stellungnahme der Zielgesellschaft1113 – 1119

    1.Anforderungen1113, 1114

    2.Folgen einer fehlenden/fehlerhaften Stellungnahme1115 – 1119

   V.Annahme des Angebots1120 – 1123

    1.Annahmefrist und „Wasserstandsmeldungen“1120, 1121

    2.Angebotsannahme ausnahmsweise nach Ablauf der Annahmefrist1122, 1123

   VI.Zusätzliche Regeln für Übernahme- und Pflichtangebote1124 – 1150

    1.Abgabe eines Pflichtangebots1125 – 1133

     a)Anforderungen1125 – 1129

     b)Erzwingung und Rechtsschutz1130 – 1133

    2.Zahlung einer angemessenen Gegenleistung bei Übernahme- bzw Pflichtangebot1134 – 1139

     a)Voraussetzungen1134 – 1136

     b)Rechtsfolge1137 – 1139

    3.Übernahmerechtlicher Squeeze-out nach Übernahme- bzw Pflichtangebot1140 – 1150

     a)Übernahmerechtlicher und aktienrechtlicher Squeeze-out1140 – 1142

     b)Voraussetzungen des übernahmerechtlichen Squeeze-out1143, 1144

     c)Folgen des übernahmerechtlichen Squeeze-out1145 – 1150

  § 16Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft

   I.Verhinderungsverbot (§ 33 Abs. 1 Satz 1 WpÜG)1153 – 1156

   II.Ausnahmen vom Verhinderungsverbot (§ 33 Abs. 1 Satz 2 WpÜG)1157 – 1160

   III.Vorratsbeschluss der Hauptversammlung (§ 33 Abs. 2 WpÜG)1161 – 1165

   IV.Verbot „ungerechtfertigter“ Vorteilsgewährung1166 – 1168

   V.Europäisches Verhinderungsverbot und europäische Durchbrechungsregel1169 – 1172

    1.Europäisches Verhinderungsverbot1170, 1171

    2.Europäische Durchbrechungsregel1172

   VI.Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 33 Abs. 1 WpÜG1173 – 1178

    1.Ordnungswidrigkeit1173

    2.Unterlassungsanspruch1174

    3.Schadensersatzansprüche1175 – 1178

 Teil VIInvestmentrecht

  § 17Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

   I.Vom Investmentgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch1179 – 1183

   II.Anwendbarkeit, Begriffsbestimmungen des KAGB1184 – 1218

    1.Begriff des Investmentvermögens1184 – 1188

    2.Unerlaubtes Investmentgeschäft1189 – 1193

     a)Erlaubnis der BaFin1189, 1190

     b)Ausnahmen von der Erlaubnispflicht1191 – 1193

    3.Anlegerkategorisierung1194 – 1198

    4.Gestaltungsvarianten der Investmentvermögen1199 – 1215

     a)Grundlagen1199 – 1201

     b)OGAW und AIF1202 – 1208

     c)Offene und geschlossene Investmentvermögen1209 – 1212

     d)Publikums- und Spezialvermögen1213 – 1215

    5.Verwahrstellen1216 – 1218

   III.Rechtsformen für Investmentvermögen1219 – 1252

    1.Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)1222 – 1237

     a)Begriff und Unterscheidung1222 – 1227

      aa)Allgemeines1222, 1223

      bb)OGAW- und AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft1224

      cc)Interne und externe Kapitalverwaltungsgesellschaft1225 – 1227

     b)Erlaubnis1228 – 1232

     c)Organisation1233, 1234

     d)Vertrieb1235 – 1237

    2.Die Investment-AG1238 – 1245

     a)Investment-AG mit veränderlichem Kapital1238 – 1241

     b)Investment-AG mit fixem Kapital1242 – 1245

    3.Die Investment-KG1246 – 1252

     a)Grundlagen1246 – 1248

     b)Offene Investment-KG1249, 1250

     c)Geschlossene Investment-KG1251, 1252

 Teil VIIKapitalmarktaufsicht

  Vorbemerkung

  § 18Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

   I.Einführung1254 – 1256

   II.Aufgaben der BaFin1257 – 1260

   III.Befugnisse der BaFin nach dem WpHG1261 – 1277

    1.Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten1262, 1263

    2.Aufsicht aufgrund Generalbefugnis1264 – 1269

    3.Einzelmaßnahmen1270 – 1275

    4.Marktaufsicht beim Effektengeschäft, Bilanzkontrollverfahren1276, 1277

   IV.Befugnisse außerhalb des WpHG1278 – 1288

    1.Allgemeine Befugnisse1278 – 1282

    2.Kollektiver Verbraucherschutz (§ 4 Abs. 1a FinDAG)1283 – 1285

    3.Produktintervention1286 – 1288

   V.Pflichten der BaFin1289 – 1302

    1.Allgemeine Pflichten1289 – 1293

    2.„Naming and shaming“1294 – 1302

     a)Anwendungsbereiche1294 – 1299

     b)Aufschub oder Anonymisierung der Bekanntmachung1300 – 1302

   VI.Verordnungs- und Richtlinienbefugnis1303, 1304

   VII.Zusammenarbeit mit anderen Behörden1305 – 1307

   VIII.Drittschutz1308 – 1311

  § 19Börsenaufsichtsbehörden der Länder

   I.Rechts- und Marktaufsicht1312 – 1316

   II.Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde1317 – 1319

  § 20Marktaufsicht durch Börsenselbstverwaltung

   I.Einführung1320

   II.Handelsüberwachungsstelle1321 – 1325

  § 21Europäische Kapitalmarktaufsicht

   I.Einführung1326 – 1328

   II.Aufgaben und Befugnisse1329 – 1338

    1.Allgemeine Aufgaben und Befugnisse1329 – 1333

    2.Direkte Eingriffsbefugnisse1334 – 1338

 Teil VIIIDas Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

  Vorbemerkung und Fall 19

  § 22Anwendungsbereich, Zuständigkeit

   I.Anwendungsbereich1342 – 1349

   II.Zuständigkeit1350 – 1352

  § 23Verfahrensabschnitte

   I.Vorlageverfahren1354 – 1362

    1.Zulässigkeit des Antrags1354 – 1357

    2.Gleichgerichtete Musterfeststellungsanträge1358

    3.Sperrwirkung1359, 1360

    4.Aussetzungsentscheidung1361, 1362

   II.Musterverfahren1363 – 1368

    1.Das Verfahren1363 – 1365

    2.Musterentscheid1366, 1367

    3.Vergleich1368

   III.Fortsetzung des Ausgangsverfahrens1369 – 1371

 Sachverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

aA

andere(r) Ansicht

ABl.

ABl.

Abs.

Absatz

AcP

Archiv für die civilistische Praxis

aE

am Ende

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

aF

alte Fassung

AfP

Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (früher: Archiv für Presserecht)

AG

Aktiengesellschaft, Die Aktiengesellschaft

AIF

Alternative Investmentfonds

AIFM

Alternative Investment Fund Manager (Verwalter alternativer Investmentfonds)

AIFMD

Alternative Investment Fund Manager Directive

AktG

Aktiengesetz

Alt.

Alternative

Anh.

Anhang

Anm.

Anmerkung

AnsFuG

Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz

AnSVG

Anlegerschutzverbesserungsgesetz

Arg.

Argument

Art.

Artikel

ATS

Alternative Handelssysteme (Alternative Trading Systems)

BaFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BAnz.

Bundesanzeiger

BAWe

Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel

BB

Betriebs-Berater

BBankG

Gesetz über die deutsche Bundesbank

Begr. RegE

Begründung Regierungsentwurf

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGHSt

Entscheidungen des BGH in Strafsachen

BGHZ

Entscheidungen des BGH in Zivilsachen

BKR

Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht

BMF

Bundesministerium der Finanzen

BMJ

Bundesministerium der Justiz

BörsG

Börsengesetz

BörsO Ffm

Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse

BörsZulV

Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse (Börsenzulassungs-Verordnung)

BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung

BR-Drucks.

Bundesrats-Drucksache

BT-Drucks.

Bundestags-Drucksache

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

CCZ

Corporate Compliance Zeitschrift

CESR

Committee of European Securities Regulators

CFL

Corporate Finance Law

cic

culpa in contrahendo

CRIM-MAD

Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (Marktmissbrauchsrichtlinie)

DB

Der Betrieb

DCGK

Deutscher Corporate Governance Kodex

DelVO

Delegierte Verordnung

DepotG

Depotgesetz

ders.

derselbe

DÖV

Die Öffentliche Verwaltung (Zeitschrift)

DRiZ

Deutsche Richterzeitung

DStR

Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)

DTB

Deutsche Terminbörse

DurchfVO

Durchführungsverordnung

EG

Europäische Gemeinschaft

EGAktG

Einführungsgesetz zum Aktiengesetz

EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

EGStGB

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

EGZPO

Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Einl.

Einleitung

EMIR

European Market Infrastructure Regulation (Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister)

ESA

European Supervisory Authorities

ESG

Environmental, Social, Governance

ESMA

European Securities and Markets Authority (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)

EU

Europäische Union

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften/Union

EuR

Europarecht

EWG

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

EWiR

Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

EWS

Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht

FAQ

Frequently Asked Questions

FAZ

Frankfurter Allgemeine Zeitung

FESCO

Forum of European Securities Commissions

FiMaNoG

Finanzmarktnovellierungsgesetz

FinAnV

Finanzanalyseverordnung

FinDAG

Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

FinVermAnlG

Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts

FinVermV

Finanzanlagenvermittlungsverordnung

FISG

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz)

FMFG

Finanzmarktförderungsgesetz

Fn

Fußnote

FRUG

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz

FS

Festschrift

GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

GG

Grundgesetz

grds

grundsätzlich

GroßkommAktG

Großkommentar Aktiengesetz

GRUR

Zeitschrift für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

GS

Gedächtnisschrift

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

GWR

Zeitschrift für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

HGB

Handelsgesetzbuch

hM

herrschende Meinung

Hrsg.

Herausgeber

HS

Halbsatz

IAS

International Accounting Standards

IDW

Institut der Wirtschaftsprüfer

ieS

im engeren Sinne

IFG

Informationsfreiheitsgesetz

IFRS

International Financial Reporting Standards

InvG

Investmentgesetz

InvVerOV

Investment-Verhaltens- und Organisationsverordnung

IPR

Internationales Privatrecht

iS (d)

im Sinne (des/der)

iVm

in Verbindung mit

iwS

im weiteren Sinne

JuS

Juristische Schulung

JZ

Juristenzeitung

KAG

Kapitalanlagegesellschaft

KAGB

Kapitalanlagegesetzbuch

KAGG

Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften

KapInHaG

Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz

KapMuG

Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz)

KASG

Kleinanlegerschutzgesetz

KGaA

Kommanditgesellschaft auf Aktien

KonTraG

Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich

KVG

Kapitalverwaltungsgesellschaft

KWG

Kreditwesengesetz

LG

Landgericht

LVVO

Leerverkaufs-Verordnung (VO (EU) Nr 236/2012)

M&A

Mergers and Acquisition

MaComp

Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten, Rundschreiben 05/2018 (WA)

MAD

Market Abuse Directive (Marktmissbrauchsrichtlinie)

MaKonV

Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung

MAR

Market Abuse Regulation (Marktmissbrauchsverordnung)

MiCAR

Markets in Crypto Assets Regulation (Verordnung über Märkte für Kryptowerte)

MiFID I

Markets in Financial Instruments Directive (Richtlinie 2004/39/EG vom 21. April 2004, sog. Finanzmarktrichtlinie)

MiFID II

Markets in Financial Instruments Directive (Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014)

MiFIR

Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente

Mio.

Millionen

mwN

mit weiteren Nachweisen

mWv

mit Wirkung vom

NJOZ

Neue Juristische Online-Zeitschrift

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NJW-RR

NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

NZG

Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

ÖBA

Österreichisches Bankarchiv (Zeitschrift für das gesamte Bank- und Börsenwesen)

OGAW

Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren

ÖJZ

Österreichische Juristenzeitung

OLG

Oberlandesgericht

OWiG

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

RBG

Risikobegrenzungsgesetz

RiL

Richtlinie

Rn

Randnummer

S.

Seite

Slg.

Sammlung

StGB

Strafgesetzbuch

StraFo

Strafverteidiger-Forum

TranspRLDV

Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung

UBGG

Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

UmwG

Umwandlungsgesetz

UAbs.

Unterabsatz

US-GAAP

Generally Accepted Accounting Principles

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

VerkProspG

Verkaufsprospektgesetz

VerkProspGebV

Verkaufsprospekt-Gebührenverordnung

VermAnlG

Vermögensanlagengesetz

VermVerkProspV

Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung

VermVerMiV

Vermögensanlagen-Veröffentlichungspflichtenverordnung

VersR

Versicherungsrecht

VGH

Verwaltungsgerichtshof

Vgl

vergleiche

VO

Verordnung

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz

VwVG

Verwaltungsvollstreckungsgesetz

wistra

Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

WKBG

Wagniskapitalbeteiligungsgesetz

WM

Wertpapiermitteilungen

WpAIV

Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung

WpAV

Wertpapierhandelsanzeigeverordnung

WpDU

Wertpapierdienstleistungsunternehmen

WpDVerOV

Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

WpDVerOVÄndV

Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens- und Organisationsverordnung

WPg

Die Wirtschaftsprüfung

WpHG

Wertpapierhandelsgesetz

WplG

Wertpapierinstitutsgesetz

WpPG

Wertpapierprospektgesetz

WpÜG

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Xetra

Exchange Electronic Trading

ZBB

Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft

ZEuP

Zeitschrift für Europäisches Privatrecht

ZGR

Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

ZHR

Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht

Ziff.

Ziffer

ZIP

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

ZIS

Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik

ZPO

Zivilprozessordnung

ZStW

Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft

Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur

Angerer, Lutz/Brandi, Tim Oliver/Süßmann, Rainer (Hrsg.), Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), 3. Aufl., 2017 (zit.: Bearbeiter, in: Angerer/Brandi/Süßmann)

Assmann, Heinz-Dieter/Pötzsch, Thorsten/Schneider, Uwe H. (Hrsg.), Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, 3. Aufl., 2019 (zit.: Bearbeiter, in: Assmann/Pötzsch/Schneider)

Assmann, Heinz-Dieter/Schlitt, Michael/von Kopp-Colomb, Wolf (Hrsg.), Prospektrecht, Kommentar, 4. Aufl., 2022 (zit.: Bearbeiter, in: Assmann/Schlitt/von Kopp-Colomb)

Assmann, Heinz-Dieter/Schneider, Uwe H./Mülbert, Peter O. (Hrsg.), Wertpapierhandelsrecht, 8. Aufl., 2023 (zit.: Bearbeiter, in: Assmann/Schneider/Mülbert)

Assmann, Heinz-Dieter/Schütze, Rolf A./Buck-Heeb, Petra (Hrsg.), Handbuch des Kapitalanlagerechts, 5. Aufl., 2020 (zit.: Bearbeiter, in: Assmann/Schütze/Buck-Heeb)

Assmann, Heinz-Dieter/Wallach, Edgar/Zetzsche, Dirk (Hrsg.), KAGB Kommentar, 2. Aufl., 2022 (zit.: Bearbeiter, in: Assmann/Wallach/Zetzsche)

Berrar, Carsten/Meyer, Andreas/Müller, Cordula/Schnorbus, York/Singhof, Bernd/Wolf, Christoph, Frankfurter Kommentar zum WpPG und zur EU-ProspektVO, 2. Aufl., 2017 (zit.: Bearbeiter, in: Berrar u.a.)

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Weitnauer, Wolfgang/Boxberger, Lutz/Anders, Dietmar (Hrsg.), KAGB, 3. Aufl., 2021 (zit.: Bearbeiter, in: Weitnauer/Boxberger/Anders)

Teil IEinführung

§ 1Das Kapitalmarktrecht

Ausgewählte Literatur:

Bauerfeind, Die Rundschreiben-Praxis der BaFin, DÖV 2020, 110; Buck-Heeb, Aufsichts- und zivilrechtliche Normen im Bank- und Kapitalmarktrecht: einheitliche oder gespaltene Auslegung?, WM 2020, 157; dies., Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB – Insbesondere zur Schutzgesetzeigenschaft kapitalmarktrechtlicher Normen, Ad Legendum 2011, 185; Hopt, Kapitalmarktrecht (mit Prospekthaftung) in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, in: FS 50 Jahre Bundesgerichtshof, Bd. II, 2000, S. 497; U.H. Schneider, Internationales Kapitalmarktrecht, AG 2001, 269; Parmentier, Die Halbzeitbilanz des Aktionsplans der Europäischen Kommission für eine Kapitalmarktunion, Der Konzern 2017, 321; Piwowarski, BaFinJournal als neues Aufsichtsinstrument in der Wertpapieraufsicht, WM 2019, 1957; Poelzig, Die „gespaltene Auslegung“ von Verhaltensnormen im Straf-, Aufsichts- und Zivilrecht oder wer gibt den Ton an?, ZBB 2019, 1; Schmolke, Der Lamfalussy-Prozess im Europäischen Kapitalmarktrecht – eine Zwischenbilanz, NZG 2005, 912; Veil, Europäische Kapitalmarktunion, ZGR 2014, 544; ders., Aufsichtskonvergenz durch „Questions and Answers“ der ESMA, ZBB 2018, 151; Walla, Die Reformen der Europäischen Kommission zum Marktmissbrauchs- und Transparenzregime – Regelungskonzeption, Aufsicht und Sanktionen, BB 2012, 1358.

I.Begriff

1

Das Kapitalmarktrecht ist in den angelsächsischen Ländern schon lange ein eigenständiges Rechtsgebiet. Inzwischen hat es sich auch in Deutschland als ein solches etabliert. Das Kapitalmarktrecht hat sich in den letzten Jahren so dynamisch entwickelt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet[1].

2

Seine ständig wachsende Bedeutung für die Volkswirtschaft resultiert zum einen aus der zunehmend am Kapitalmarkt ausgerichteten Altersvorsorge der Bevölkerung und zum anderen aus der veränderten Finanzierungspraxis der Unternehmen und der öffentlichen Hand. Diese erfolgt zumeist nicht mehr über die Aufnahme eines Bankkredits, sondern über die Börse, indem Wertpapiere am Kapitalmarkt emittiert werden.

⇒ Definition:

Emission meint die Ausgabe von Wertpapieren an eine Vielzahl von Anlegern[2].

Diese „Wertpapierfinanzierung“ nennt man auch „Securitization“. Möglich ist eine Finanzierung auch über sog. Private Equity-Kapital[3] einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft. Für Unternehmen in der Gründungsphase kann eine Finanzierung über Venture Capital-Investoren[4] bzw Crowdinvesting[5] erfolgen. Ein weiteres Mittel der Kapitalaufnahme sind die sog. Initial Coin Offerings (ICOs). Dort werden durch Blockchain-Technologie neue digitale Einheiten, wie etwa virtuelle Währungen bzw Token erzeugt, welche (in einem unregulierten Verfahren) an Anleger verkauft werden[6].

3

Der auf dem Kapitalmarktrecht lastende Reformdruck resultiert jedoch nicht allein aus seiner ständig wachsenden Bedeutung und den permanenten Veränderungen, sondern auch aus dem internationalen Wettbewerb der Kapitalmärkte sowie aus den zahlreichen Harmonisierungsmaßnahmen der EU.

4

Der Umfang dessen, was als Kapitalmarktrecht bezeichnet werden kann, weist schon deshalb Überschneidungen mit zahlreichen anderen Rechtsgebieten auf, weil es aus klassischen Rechtsgebieten, hauptsächlich dem Bankrecht[7], dem Gesellschaftsrecht[8] und dem Börsenrecht, entstanden ist. Eine rechtssystematische Verselbständigung eines Rechtsgebiets geschieht immer dann, wenn ein Regelungsbereich von der Praxis als ein in sich geschlossener Lebensbereich angesehen wird. Das ist in Bezug auf das Kapitalmarktrecht der Fall. Dessen eigenständige Regelungsperspektive zeigt sich schon daran, dass die entsprechenden Gesetze regelmäßig marktbezogen sind, dh insbesondere die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts schützen sollen.

5

Eine Systematisierung des Kapitalmarktrechts ist schwierig und noch nicht hinreichend gelungen. Eine allseits anerkannte Definition des Begriffs Kapitalmarktrecht wird überwiegend als unmöglich angesehen[9]. So bezeichnen manche das Kapitalmarktrecht als die Regelung der rechtlichen Beziehungen der jeweiligen Marktgegenseiten (Emittent, Anleger, Banken, Anlageberater etc)[10] oder als „die Gesamtheit der Normen, Geschäftsbedingungen und Standards, mit denen die Organisation der Kapitalmärkte und die auf sie bezogenen Tätigkeiten sowie das marktbezogene Verhalten der Marktteilnehmer geregelt werden“[11]. Das Kapitalmarktrecht ist jedenfalls ein Teil des Finanzmarktrechts, das mehr als nur die Allokation von Kapital umschreibt[12].

II.Regelungsziele des Kapitalmarktrechts

6

Das Kapitalmarktrecht hatte bislang als Regelungsziele den Funktionsschutz des Kapitalmarkts[13] und den Anlegerschutz[14]. Beide sind miteinander verflochten, wobei ihr Verhältnis zueinander noch nicht abschließend geklärt ist. Hinzu kommt inzwischen vereinzelt die Sicherung der Finanzsystemstabilität[15]. Ob dies als drittes Regelungsziel oder als Element des Funktionsschutzes zu sehen ist, spielt für die Praxis keine Rolle.

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1.Funktionsschutz

7

Die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts ist ein dem öffentlichen Interesse an effizienten Märkten dienendes Schutzgut[16]. Dem Funktionsschutz des Kapitalmarkts kommt eine tragende Bedeutung zu, da die Volkswirtschaft auf gut funktionierende Kapitalmärkte angewiesen ist. Um ihren Finanzbedarf zu decken, brauchen nicht nur kapitalmarktfähige Unternehmen Gelder von in- und ausländischen Investoren, sondern auch die öffentlichen Haushalte. Abgesehen davon hat der Kapitalmarkt die Aufgabe einer Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts lässt sich anhand von drei Teilaspekten beurteilen: die institutionelle, die operationale und die allokative Funktionsfähigkeit.

a)Institutionelle Funktionsfähigkeit

8

Die institutionelle Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts verlangt das Vorliegen der Grundvoraussetzungen für einen funktionierenden Markt. Es muss also ein ungehinderter Marktzugang der Emittenten und des Anlegerpublikums möglich sein, es müssen standardisierte (verkehrsfähige) Anlageprodukte gegeben und die Aufnahmefähigkeit (Liquidität) des Markts erfüllt sein. Die Liquidität des Markts ist abhängig von der Angebotsvielfalt (Marktbreite) sowie der Zahl der Investoren und dem Volumen des angelegten und anlagesuchenden Kapitals (Markttiefe).

b)Operationale Funktionsfähigkeit

9

Zudem soll durch das Kapitalmarktrecht die Funktionsfähigkeit optimiert werden. Das bedeutet, dass die Transaktionskosten, die den Marktteilnehmern entstehen, so gering wie möglich zu halten sind. Je niedriger die Kosten, desto höher die Rendite, was wiederum zu einer zunehmenden Akzeptanz des Markts führt. Wesentliches Mittel zur Minimierung der Transaktionskosten für die Anleger ist die Schaffung weitreichender Publizitätspflichten, da so Aufwendungen für die private Informationsbeschaffung vermieden werden.

c)Allokative Funktionsfähigkeit

10

Allokative Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts meint die Steuerungsfähigkeit des Kapitalmarkts. Anlagefähiges Kapital soll dorthin fließen, wo der jeweils dringendste Bedarf an Investitionsmitteln die höchste Rendite bei hinreichender Sicherheit der Anlage verspricht. Voraussetzung dafür ist die Transparenz der Märkte sowie eine bestmögliche Information der Anleger (Publizität). Hintergrund ist, dass institutionelle und private Investoren ihre Geldmittel nur dann dem Markt zur Verfügung stellen, wenn sie Vertrauen in dessen Fairness, Stabilität und Integrität haben.

2.Anlegerschutz

11

Auch wenn die konzeptionellen Grundlagen des Anlegerschutzes bis heute noch ungeklärt sind, ist der Anlegerschutz als Ausgangspunkt für eine Regulierung bzw als „Postulat, Normzweck und dogmatische Kategorie“[17] inzwischen grds akzeptiert.

a)Institutioneller Schutz

12

Die meisten kapitalmarktrechtlichen Normen zielen auf einen institutionellen Anlegerschutz, dh den Schutz der Gesamtheit der Anleger (Anlegerpublikum). Hintergrund ist, dass die Märkte nur funktionieren, wenn das Anlegerpublikum Vertrauen in die Integrität und Stabilität der Märkte hat. Dem institutionellen Anlegerschutz dienende Regelungen sehen daher häufig Bußgelder oder strafrechtliche Sanktionierungen für Verstöße vor. Der institutionelle Anlegerschutz ist mit dem Funktionsschutz des Kapitalmarkts verbunden. Sämtliche Publizitätsvorschriften sowie die Marktaufsichtsregelungen dienen sowohl dem einen als auch dem anderen Zweck.

b)Individueller Schutz

13

Individueller Anlegerschutz erfolgte ab den 1970er-Jahren überwiegend durch die Rechtsprechung. Inzwischen finden sich zahlreiche gesetzliche Regelungen, die Anlegern einen Schadensersatzanspruch bei Verletzung bestimmter Pflichten zusprechen. Im Überblick ergibt sich das folgende System aus Anspruchsgrundlagen:

aa)Haftung aus Amtspflichtverletzung

14

Ein Anspruch aus § 839 BGB, Art. 34 GG wegen Verletzung von Amtspflichten durch die für den Kapitalmarkt zuständigen Behörden (insbesondere der BaFin) ist weitgehend ausgeschlossen. Bei den Vorschriften, die die Zuständigkeiten und Aufgaben der BaFin regeln, wird idR ausdrücklich klargestellt, dass die Behörde „nur im öffentlichen Interesse“ tätig ist (vgl § 4 Abs. 4 FinDAG, § 4 Abs. 2 WpÜG). Amtshaftungsansprüche können daher allenfalls die unmittelbar betroffenen Adressaten geltend machen, nicht aber lediglich mittelbar betroffene Aktionäre[18].

bb)Spezielle Vertrauenshaftung

15

Einige Spezialvorschriften des Kapitalmarktrechts sind ausdrücklich auf den Individualschutz gerichtet und stellen selbständige Anspruchsgrundlagen dar. Mit diesen Regelungen soll die Offenlegung von relevanten Informationen sichergestellt werden. Dazu zählen die verschiedenen Ausformungen der gesetzlichen Vertrauenshaftung des Kapitalmarktrechts[19]. Das sind

-

die Prospekthaftung (§§ 9 ff WpPG[20], §§ 20 ff VermAnlG[21] und § 306 KAGB[22]),

-

die Emittentenhaftung (§§ 97 f WpHG)[23],

-

die Angebotsunterlagenhaftung (§ 12 WpÜG)[24].

16

Dazu wird auch die zivilrechtliche bzw bürgerlichrechtliche Prospekthaftung gerechnet[25], deren Grundlage in einem typischerweise (Prospekthaftung ieS) oder persönlich in Anspruch genommenen Vertrauen (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB; Prospekthaftung iwS) gesehen wird[26]. Diese Grundsätze sind gemäß der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats nur anwendbar, wenn keine speziellen Prospekthaftungsregeln in Betracht kommen bzw diese Raum für die bürgerlichrechtliche Prospekthaftung lassen[27].

cc)Allgemeine Haftungsregelungen

17

Bei Verletzung einer vertraglichen Pflicht (Auskunfts-, Beratungspflicht) kann ein Anspruch auf Schadensersatz gegeben sein (§ 280 Abs. 1 BGB). In Betracht kommt auch ein Anspruch aus einem Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte. In Bezug auf Vertragsverhandlungen kann bei Inanspruchnahme von persönlichem Vertrauen Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB (cic) verlangt werden.

18

Im Rahmen von deliktischen Ansprüchen scheidet ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB regelmäßig aus, weil kein absolutes Recht (zB Eigentum, Mitgliedschaft) verletzt wird. Möglich ist aber eine Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB iVm einem Schutzgesetz. Schutzgesetz ist eine Rechtsnorm dann, wenn sie zumindest auch den Schutz des Einzelnen oder einzelner Personenkreise (individueller Anleger) bezweckt und zu einem Schadensersatz führen soll[28]. Dabei kommt es nicht auf die Wirkung der Regelung an, sondern auf deren Inhalt und Zweck sowie darauf, ob der Gesetzgeber gerade einen Rechtsschutz, wie er wegen der behaupteten Verletzung in Anspruch genommen wird, zu Gunsten von Einzelnen (mit)gewollt hat[29]. Als Schutzgesetze kommen insbesondere strafrechtliche Normen oder kapitalmarktrechtliche Spezialregelungen in Betracht.

19

Schließlich kann bei einer sittenwidrigen Schädigung ein Anspruch aus § 826 BGB gegeben sein. Zumindest bedingter Vorsatz soll nach der Rechtsprechung schon dann anzunehmen sein, wenn ein bloß leichtfertiges Verletzungshandeln vorliegt[30]. Allerdings können der Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität sowie eines konkreten Schadens im Einzelfall schwierig sein[31].

3.Finanzsystemstabilität

20

In einigen Bestimmungen wird als Regelungsziel die „Stabilität des gesamten Finanzsystems“ genannt. So ist etwa eine Produktintervention bzw ein Produktverbot durch die ESMA bzw die BaFin bei Gefährdung der Finanzsystemstabilität möglich (Art. 42 Abs. 2 VO 600/2014)[32].

21

Zudem enthält § 14 WpHG die Befugnis der BaFin, Maßnahmen zur Sicherung des Finanzsystems zu ergreifen, wenn durch bestimmte Missstände Nachteile für die Finanzmarktstabilität bewirkt werden. Die getroffenen Maßnahmen sind aber grds auf höchstens zwölf Monate befristet (§ 14 Abs. 4 Satz 1 WpHG). Ob es sich hierbei um eine „echte dritte Zielrichtung“ handelt, ist derzeit noch offen[33].

III.Rechtsgrundlagen des Kapitalmarktrechts

22

Eine Kodifizierung des Kapitalmarktrechts in einem „Kapitalmarktgesetz“ existiert nicht. Es gibt vielmehr verschiedene Kodifikationen, die in großen Teilen Aufsichtsrecht (und damit öffentliches Recht), teilweise aber auch Zivil- oder Strafrecht sind und jeweils einzelne Bereiche des Kapitalmarktrechts regeln[34].

1.Nationales Recht

23

Lange Zeit waren das WpHG und das BörsG die zentralen kapitalmarktrechtlichen Gesetze. Das 1998 geschaffene WpHG regelte v.a. die Transaktionen auf dem Kapitalmarkt und wurde von vielen als „Grundgesetz des Kapitalmarktrechts“ bezeichnet[35]. Das hat sich durch die EU-Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation, MAR) von 2016 geändert, in welcher nun zentrale Bereiche wie das Insiderhandelsverbot, die Ad-hoc-Publizitätspflicht und die Marktmanipulation geregelt sind. Das WpHG enthält jetzt für etliche Materien lediglich noch nationale Anwendungsvorschriften. In anderen Bereichen, wie etwa bei den Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff WpHG), ist allerdings noch eine umfängliche nationale Regelung (im Rahmen einer Richtlinienumsetzung) gegeben.

24

Das BörsG enthält im Wesentlichen Organisationsnormen für die öffentlich-rechtlich organisierte Börse als Veranstalter des Börsenhandels. Dem BörsG fehlt im Gegensatz zum WpHG eine ausschließlich kapitalmarktrechtliche Ausrichtung. Die Börsengesetzgebung hat nicht primär den Kapitalmarkt und den Anlegerschutz im Blickfeld, sondern stellt eine Reaktion auf Missstände an den Börsen dar[36].

25

Das BörsG und das WpHG bzw die MAR werden durch zahlreiche europäische Delegierte oder Durchführungsrechtsakte (Verordnungen, Richtlinien) sowie nationale Rechtsverordnungen ergänzt. Darüber hinaus gibt es Rundschreiben[37], Merkblätter usw der BaFin, die aber keine Rechtsnormen, sondern lediglich die Verwaltungspraxis der Behörde sind (norminterpretierende Verwaltungsvorschriften)[38]. Auch die Fachartikel im BaFinJournal haben keinen rechtsverbindlichen Charakter.

26

Das trifft auch für den Emittentenleitfaden der BaFin zu[39], der praxisrelevante Erläuterungen enthält, die zwar die BaFin, nicht aber die Gerichte binden[40]. Jedenfalls soll das Vertrauen eines Anfragenden auf eine Auskunft der BaFin nach hM unter bestimmten Voraussetzungen ein Verschulden des Betreffenden ausschließen können[41].

27

Weitere kapitalmarktrechtliche Gesetze sind etwa das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das Depotgesetz (DepotG), das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und das Wertpapierprospektgesetz (WpPG), das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), das Pfandbriefgesetz[42] und das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)[43].

28

Auch die Rechnungslegungsvorschriften (zB §§ 238 ff HGB) sind kapitalmarktrechtliche Regelungen, da sie einem der wichtigsten Ziele des Kapitalmarktrechts dienen, nämlich der Herstellung von Publizität zur Stärkung des Vertrauens der Anleger in den Kapitalmarkt[44]. Zudem sind die gesellschaftsrechtlichen Regelungen, insbesondere die des Aktienrechts, für das Kapitalmarktrecht von Bedeutung[45], da mit der Aktie das wichtigste Kapitalmarktprodukt geregelt wird.

29

Kapitalmarktrechtlich relevant sind darüber hinaus die strafrechtliche Vorschrift des § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug), die auch als Schutzgesetz iS des § 823 Abs. 2 BGB angesehen wird[46], und zahlreiche weitere strafrechtliche Regelungen[47]. Diese ergänzen die speziellen Strafrechtsnormen der Kapitalmarktgesetze. Für das Kapitalmarktrecht spielen auch einige Regelungen des BGB eine Rolle, so etwa die kaufrechtlichen Vorschriften oder die Bestimmungen hinsichtlich der Übertragung von Wertpapieren (zB §§ 929 ff BGB). Zudem ergeben sich immer wieder Fragen, die das Internationale Privatrecht betreffen[48].

2.Europarechtliche Regelungen

a)Richtlinien und Verordnungen zum Kapitalmarktrecht

30

Das europäische Recht war und ist der Motor des deutschen Kapitalmarktrechts. Mehr als 80 % der kapitalmarktrechtlichen nationalen Vorschriften basieren inzwischen auf europäischer Gesetzgebung[49]. So beruhen zB ein wesentlicher Teil des BörsG sowie das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) auf EU-Richtlinien. Die EU-Richtlinien und EU-Verordnungen gelten gemäß dem sog. Lamfalussy-Verfahren als sog. Level 1-Maßnahmen.

⇒ Definition:

Das Lamfalussy-Verfahren ist ein Verfahren zur Beschleunigung des europäischen Gesetzgebungsprozesses im Rahmen der Finanzdienstleistungen (Maßnahmen auf Level 1, 2, 3)[50].

31

Teilweise werden die (in nationales Recht umzusetzenden) Richtlinien bzw die Verordnungen durch EU-Durchführungsrichtlinien, die ebenfalls in nationales Recht umzusetzen sind, oder durch EU-Durchführungsverordnungen (als sog. Level 2-Maßnahmen) ergänzt. Die Verwaltungsauffassung der ESMA wiederum ist als sog. Level 3 zu berücksichtigen, wobei diese – wie die BaFin-Verlautbarungen – zwar die Verwaltung, aber nicht die Gerichte bindet.

32

Hintergrund der europäischen Richtlinien zum Kapitalmarktrecht sind insbesondere die Herstellung der Kapitalverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit im (Kapital-)Binnenmarkt sowie der Schutz der Anleger durch hinreichende Information. Sahen die Richtlinien lange Zeit ausschließlich eine bloße Mindestharmonisierung vor, so sind sie nun zunehmend auf Vollharmonisierung angelegt[51] (zB die Transparenzrichtlinie 2013[52]). Hier bleibt dem nationalen Gesetzgeber kaum Gestaltungsspielraum, sodass im Wesentlichen eine „Eins-zu-Eins“-Umsetzung zu erfolgen hat.

33

Auch wenn es bislang keinen einheitlichen europäischen Kapitalmarkt gibt, so ist in den Richtlinien doch regelmäßig vorgesehen, dass die Zulassung eines Kapitalmarktprodukts oder die Erlaubnis einer kapitalmarktbezogenen Tätigkeit durch die Behörde des Herkunftsstaats in allen anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird (Europäischer Pass, single licence-Prinzip). Darüber hinaus besteht das Ziel eines single rulebook des Europäischen Kapitalmarktrechts[53] und der Schaffung einer europäischen Kapitalmarktunion[54].

34

Eine Europäisierung des Kapitalmarktrechts erfolgt zunehmend durch unmittelbar im nationalen Recht geltende EU-Verordnungen[55]. So wurden inzwischen etwa wesentliche Teile des richtlinienbasierten WpHG in die MarktmissbrauchsVO (MAR) „transferiert“[56]. Insofern wird inzwischen von vielen die MAR (und nicht mehr das WpHG) als „Grundgesetz“ des Kapitalmarktrechts gesehen[57]. Ebenso verhält es sich zB mit dem ebenfalls richtlinienbasierten WpPG, das nun weitgehend durch die EU-ProspektVO abgelöst ist[58]. Die nationalen Gesetze umfassen daher in vielen Teilen lediglich noch verordnungsergänzende Verwaltungsregelungen.

35

Schaubild:Rechtsgrundlagen im Kapitalmarktrecht

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b)Auslegung

36

Bei der Auslegung nationaler Normen ist zwischen angeglichenen und originär deutschen Regelungen zu unterscheiden. Handelt es sich bei einer kapitalmarktrechtlichen Vorschrift um originär deutsches Recht (zB §§ 99 ff WpHG), so finden die herkömmlichen Auslegungsregeln Anwendung, dh es ist auf den Wortlaut, die Gesetzessystematik sowie den Sinn und Zweck der Regelung abzustellen. Daneben besitzt die am Willen des Gesetzgebers orientierte historische Auslegung Bedeutung[59].

37

Bei angeglichenem deutschen Recht sind die dort enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe richtlinienkonform auszulegen[60]. Die Gerichte haben das nationale Recht soweit wie möglich im Lichte des Wortlauts der Richtlinie und des Richtlinienzwecks auszulegen[61]. Ausgelegt wird auf der Grundlage der Überlegung, dass der Gesetzgeber dem Richtlinienzweck voll gerecht werden und nicht hinter den Anforderungen zurückbleiben wollte[62]. Allerdings zwingt das EU-Recht nicht zu einer Auslegung der nationalen Regelungen contra legem[63]. Die Gerichte müssen der Auslegung einer Richtlinie durch den EuGH im Vorlageverfahren (Art. 267 AEUV) folgen[64].

38

Umstritten ist, ob der richtlinienkonformen Auslegung Vorrang vor den Auslegungsmethoden des nationalen Rechts zukommt[65], oder ob sie als eine weitere Auslegungsmethode neben den herkömmlichen Methoden steht[66] bzw die bisherigen Auslegungsformen partiell überlagert[67]. Teilweise wird im Schrifttum davon ausgegangen, dass trotz des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts und der Verpflichtung zur Gemeinschaftstreue ein Residuum für die nationalen Auslegungsmethoden verbleibt. Diese sollen hauptsächlich der Fortbildung transformierten Rechts Grenzen setzen[68]. Die hM sieht im möglichen Wortsinn eine Grenze richtlinienkonformer Auslegung, die nicht überschritten werden kann[69].

39

EU-Verordnungen (Level 1), wie etwa die MAR, sind nach einhelliger Auffassung aus sich selbst heraus, dh autonom auszulegen[70]. Das hat unter Berücksichtigung des Kontexts der Bestimmungen und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels zu erfolgen[71]. Auch die Entstehungsgeschichte kann herangezogen werden.[72] Wird auf den Wortlaut abgestellt, so sind sämtliche Sprachfassungen zu berücksichtigen.[73] Die Erwägungsgründe können ebenfalls als Auslegungshilfe berücksichtigt werden.[74] Immer häufiger macht der EU-Gesetzgeber des Weiteren von einem Verweis auf sog. Delegierte Rechtsakte Gebrauch, bei denen der Kommission die Befugnis übertragen wird, bestimmte Punkte, insbesondere technische Einzelheiten, zu regeln (Level 2)[75].

40

Bei der Auslegung sind auch die Empfehlungen, Hinweise und Leitlinien der ESMA[76] zu berücksichtigen (Level 3). Auch wenn diese rechtlich unverbindlich sind, haben sie faktisch großen Einfluss, da sich die ESMA iS einer Selbstbindung der Verwaltung grds nach diesen richtet[77], ihnen also norminterpretierender Charakter zukommt[78]. Die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten (in Deutschland die BaFin) haben innerhalb einer Frist mitzuteilen, ob sie der jeweiligen Auffassung folgen[79]. Insofern haben die zuständigen Behörden und ggf die Marktteilnehmer „alle erforderlichen Anstrengungen“ zu unternehmen, um den Leitlinien und Empfehlungen nachzukommen[80]. Außerdem sind im Einzelfall die Questions and Answers (Q&A) der ESMA zu berücksichtigen, die eine einheitliche und konsistente Aufsichtspraxis sicherstellen sollen[81]. Das gilt auch für die FAQ (Häufig gestellte Fragen) der BaFin.

3.Internationales Recht

41

Auch internationales Recht kann Rechtsquelle für das deutsche Kapitalmarktrecht sein[82]. So sind inzwischen die (privaten) Regeln des internationalen Rechnungslegungsrechts, die IAS (International Accounting Standards) bzw die IFRS