Kindesmissbrauch - Manuela Nekomata - E-Book

Kindesmissbrauch E-Book

Manuela Nekomata

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Beschreibung

Dieses Buch beschäftigt sich mit einem delikaten Thema: Kindesmissbrauch. Ein Wort, das uns in beständiger Regelmäßigkeit erschauern lässt. Es vergeht kaum ein Tag, an dem uns die Medien nicht neue Fälle präsentieren. Selbstverständlich ist jeder Fall ein Fall zu viel, aber zeigen uns die kurzen Schlagzeilen auch die ganze Wahrheit oder verbergen sie das Eigentliche und Nicht-sofort-Sichtbare? Die in diesem Buch beschriebenen Ereignisse sind keine reinen Fiktionen. Denn es geht darum, die vielen Aspekte des täglich stattfindenden Missbrauchs an und mit unseren Kindern aufzuzeigen. Die Autorin ist sich bewusst, dass einige Passagen an einem schmalen Grat entlangverlaufen: dem Voyeurismus. Aber Kunst ist auch dazu da, radikal und ohne Scheu zu reflektieren. Das muss sie sogar. Wenn dieses Buch dazu beiträgt, nur einem einzigen Kind in unserer Gesellschaft zu helfen, dann hat es sich gelohnt, es zu schreiben.

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Seitenzahl: 186

Veröffentlichungsjahr: 2020

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Kindesmissbrauch

VorwortDas muss ein Ende habenBerechnetes RechtEin Herz für KinderGesprächeEntscheidungsträgerInklusionDanke für eure HilfeDie Kehrseite der MedailleDemnächst beim Cartagena VerlagImpressum

Vorwort

Dieses Buch beschäftigt sich mit einem delikaten Thema: Kindesmissbrauch. Ein Wort, das uns in beständiger Regelmäßigkeit erschauern lässt. Es vergeht kaum ein Tag, an dem uns die Medien nicht neue Fälle präsentieren. Selbstverständlich ist jeder Fall ein Fall zu viel, aber zeigen uns die kurzen Schlagzeilen auch die ganze Wahrheit oder verbergen sie das Eigentliche und Nicht-sofort-Sichtbare?

Die in diesem Buch beschriebenen Ereignisse sind keine reinen Fiktionen. Denn es geht darum, die vielen Aspekte des täglich stattfindenden Missbrauchs an und mit unseren Kindern aufzuzeigen. Die Autorin ist sich bewusst, dass einige Passagen an einem schmalen Grat entlangverlaufen: dem Voyeurismus. Aber Kunst ist auch dazu da, radikal und ohne Scheu zu reflektieren. Das muss sie sogar. Wenn dieses Buch dazu beiträgt, nur einem einzigen Kind in unserer Gesellschaft zu helfen, dann hat es sich gelohnt, es zu schreiben.

Das muss ein Ende haben

Dieser Artikel erschien am 01.03.2017 im Tagesspiegel:

"Der 'Fall Lisa' des russlanddeutschen Mädchens, das eine Vergewaltigung erfunden hatte und damit international Beachtung fand, hat ein gerichtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der sexuelle Kontakte zu der damals 13-jährigen gehabt haben soll, allerdings einvernehmlich. Dem 23-jährigen werden schwerer sexueller Kindesmissbrauch und Herstellung pornografischer Schriften vorgeworfen, weil er die Tat gefilmt haben soll. Die Russlanddeutsche hatte mit Behauptungen über ihr 30-stündiges Verschwinden Anfang 2016 für Aufsehen gesorgt. Sie gab an, entführt und vergewaltigt worden zu sein, wofür die Ermittler keine Anhaltspunkte sahen. Der russische Außenminister schaltete sich ein, Hunderte Russlanddeutsche demonstrierten. Später stellte sich heraus, dass sich das Mädchen wegen Schulproblemen versteckt hatte. Bei den Ermittlungen geriet der nun Beschuldigte in den Fokus: Er wurde verdächtigt, mit dem Mädchen vor ihrem Verschwinden einvernehmliche sexuelle Kontakte gehabt zu haben. Weil das Mädchen jünger als 14 Jahre war, macht sich ein Erwachsener auch bei freiwilligem Sex strafbar."

Soweit die Meldung. Warum ich gerade diesen Fall anspreche? Ich kenne weder das Mädchen noch die involvierten Männer. Allerdings dürfte das Mädchen vielen Menschen bekannt sein, da ihr Verhalten über die deutschen Landesgrenzen hinweg sogar zu diplomatischen Verwicklungen geführt hatte. Wer diesen Artikel aber genau liest, wird feststellen, dass es sich bei dem hier angeklagten Mann nicht um einen derjenigen handelt, die bei ihrer angeblichen Entführung und Vergewaltigung Sex mit ihr gehabt haben sollen. Der im Artikel beschriebene Tatvorwurf ereignete sich nämlich schon drei Monate vor dem Ereignis, das für so viel Aufsehen gesorgt hatte.

Wir können also festhalten, das Mädchen hatte bereits vor der angeblich 30-stündigen Entführung Sex. Und dieser Sex war einvernehmlich. Ich bin der Meinung, auch die Kamera dürfte nicht ausversehen danebengestanden haben.

Drei Monate später kam es dann zu dem Ereignis, welches es nicht nur in die Medien Russlands, sondern es sogar in die der USA geschafft hatte. Es hieß, sie wäre während ihrer 30-stündigen Entführung von zwei Männern zum Sex gezwungen worden. Auch gegen diese beiden Männer ist Anklage erhoben worden. Der Grund dafür steht im letzten Satz der Meldung und er ist der Punkt, über den man sich ernsthaft Gedanken machen sollte. Denn der Gesetzgeber agiert weder zeitgemäß noch angemessen. Das Gegenteil ist sogar der Fall: Er schafft Unrecht und er schafft Straftäter. Beides wäre nicht nötig. Wieso spricht man einem Menschen unter 14 Jahren jegliches Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ab? Das ist in der heutigen Zeit vollkommen weltfremd. Beim Lesen der Zeitungsmeldung dürfte jedem klar sein, dieses Mädchen hat ihr Sexualleben bewusst ausgelebt. Da sie sich über die Strafbarkeit ihres Handelns im Klaren war, erfand sie die Geschichte der angeblichen Entführung und Vergewaltigung. Sie wird weder mit dem ersten Angeklagten versehentlich Sex gehabt, noch drei Monate später mit zwei anderen Männern herauszufinden versucht haben, ob es wirklich ein Versehen war.

Die zuständige Abteilung 131 des Berliner Landeskriminalamts 1 beklagt schon seit Jahren die dramatisch steigenden Fallzahlen von Sexualstraftaten mit Kindern sowie von Kinderpornografie. Viele Verfahren müssen sogar eingestellt werden, weil man es nicht mehr schafft, das Material in der vorgeschriebenen Zeit von zwei Jahren zu sichten.

Dass die Fallzahlen weiter steigen, wird sich nicht mehr vermeiden lassen. Ein Großteil der Inhalte im Internet hat einen sexuellen Bezug und unsere Kinder werden dadurch früher sexualisiert. Darüber hinaus lassen sich Menschen schwer von Gesetzen aufhalten, wenn es um das Ausleben der eigenen Gefühle geht. Als Homosexualität noch strafbar war, gab es trotzdem Lesben und Schwule. Dazu kommt, dass viele ihr Handeln mit der Kamera festhalten, um auch noch ihren medialen Narzissmus auszuleben. Wenn man schon von jedem Essen Fotos macht, liegt es nicht mehr fern, auch den Sex auf die Festplatte zu bannen. Ich möchte hier aber nicht missverstanden werden. Es geht nicht darum, zu hemmungslosen Sex mit Kindern jeglichen Alters aufzurufen. Aber es wird Zeit, ein für die Gesellschaft angemessenes und zeitgemäßes Maß zu finden.

Wenn ein Mensch zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr straffällig wird, ist immer zu klären, ob er oder sie nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu be- und verurteilen ist. Warum gibt es diesen Spielraum nicht in die andere Richtung?

Das Mädchen aus dem Artikel wusste sehr wohl über ihr Sexualverhalten Bescheid. Auch wenn der Angeklagte nur eine Geld- oder Bewährungsstrafe erhält, so wird er trotzdem für einvernehmlichen Sex zwischen zwei Menschen bestraft. Dass dieser Akt gefilmt wurde, nennt sich Herstellung von kinderpornografischem Material. Heutzutage filmen sich viele Paare beim Sex. Doch dem Gesetz muss genüge getan werden, anstatt sich ernsthaft Gedanken über das Gesetz selbst zu machen.

Warum kann man nicht auch Spielräume nach unten schaffen? Dabei ist es hilfreich, einen anderen Kriminalitätsschwerpunkt zu beleuchten: Kinderbanden und jugendliche Intensivtäter. Allein in Berlin werden jährlich rund 30.000 Kinder unter 14 Jahren polizeilich auffällig. Natürlich sind ein Großteil davon Kinder, die im Supermarkt Süßigkeiten oder im Warenhaus einen Lippenstift klauen. Es gibt aber auch die, die als sogenannte Intensivtäter geführt werden. Das heißt, sie sind noch keine 14 Jahre alt und bereits 100 Mal polizeilich auffällig geworden. In der Regel wegen Diebstahls, Drogen- oder Waffenbesitzes. Kinderbanden, die raubend durch Kaufhäuser ziehen, sind keine Einzelerscheinungen mehr. Von der vorherrschenden Meinung, es handele sich dabei um Jungs mit Migrationshintergrund und das Phänomen trete sowieso nur in Großstädten auf, sollten wir uns befreien. So wie das Mädchen aus dem Zeitungsartikel auf den Geschmack gekommen ist, geht es auch anderen, und sie kommen schnell dahinter, dass ihnen nichts passiert, wenn sie klauen oder andere abziehen, wie man das heute so nett formuliert. Dabei ist es oft nichts Anderes als räuberische Erpressung. Kinder können in ihrem Handeln viel brutaler sein, als Erwachsene es für möglich halten. Mit dem Wissen, dabei straffrei zu bleiben, leben immer mehr Kinder ihre Gewaltphantasien auch aus. Die beschriebenen Fälle stellen sicherlich nicht die Regel dar, sind aber auch keine Einzelfälle. Bestünde die Möglichkeit, ein Kind bereits mit zwölf Jahren in die Schranken zu weisen, könnten viele kriminelle Karrieren frühzeitig gestoppt und im Idealfall sogar verhindert werden. Jeder, der mit Kindern arbeitet, kennt diese Problematik. Es wird Zeit, die Gesetze der Lebenswirklichkeit anzupassen. Dazu gehört, auch bei Kindern Toleranzen bezüglich der Strafmündigkeit einzuführen. Der Nutzen wäre erheblich. Würde die Möglichkeit bestehen, bereits im Alter von zehn oder zwölf Jahren abwägen zu können, ob Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, wäre vielen geholfen. Wenn der Zwölfjährige der Polizei jede Woche aufs Neue erklärt, die geklauten Waren sind versehentlich in seine Tasche gefallen, dann glaubt das kein Mensch. Das weiß der Junge auch selbst, und mit dem Satz: "Ihr könnt mir sowieso nichts, ich bin erst zwölf", ist alles gesagt. Andererseits würden viele Männer nicht im Knast sitzen, nur, weil sie einvernehmlichen Sex mit einer Dreizehnjährigen hatten. Genau dafür muss sich der 23-Jährige aus dem Artikel verantworten. Weil die beiden ihren einvernehmlichen Sex gefilmt haben, ist das auch noch Kinderpornografie. Die falschen Verdächtigungen und das Vortäuschen von Straftaten, die sogar zu diplomatischen Verwicklungen geführt hatten, bleiben aber straffrei. Wer nun weiterhin meint, das Verhalten eines Kindes ändert sich exakt am 14. Geburtstag, der sollte dieses Buch beiseitelegen und zurück ins Lummerland fahren.

Die aktuelle Regelung schadet in erster Linie den Kindern. Zum einen, weil man sie in ihrem bewussten kriminellen Handeln über Jahre hinweg mit gesetzlicher Rückendeckung gewähren lässt; zum anderen, weil man ihre Gefühle, und dazu gehört auch das Sammeln sexueller Erfahrungen, einfach verbietet. Unsere Gesetze sind grundsätzlich so ausgelegt, dass immer der Einzelfall betrachtet werden kann. Das ist auch richtig so. Ständig wird betont, dies mache den Rechtsstaat schließlich aus. Warum verwehren wir Kindern – im positiven wie im negativen Sinne – diese Rechte? Wenn durch das Ignorieren der Lebenswirklichkeit den Kindern Rechte verwehrt werden, dann ist die Frage erlaubt, ob das einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention darstellt?

Übrigens: Unter dem Motto: "Nur wer wählt, zählt", fordert der Deutsche Familienverband das Wahlrecht ohne Altersbegrenzung. Die Einzelheiten können Sie auf der Website selbst nachlesen.

Berechnetes Recht

Draußen ist es noch dunkel. Ich sitze am Fenster, aber selbst wenn es etwas zu sehen gäbe, könnte ich es nicht erkennen. Der erste ICE des Tages bewegt sich von Hamburg nach Berlin, meiner alten Heimat. Als Kind der frühen Sechziger war es die aufregendste Stadt, in welcher man seine Jugend verbringen konnte. Berlin hatte und hat stets etwas zu bieten. Die Stadt erfindet sich jeden Tag neu.

Wenn man wie ich im alten Westteil aufgewachsen ist, war man auch immer politisch. Das brachte die Situation einfach mit sich. Die allgegenwärtige Mauer, die Alliierten und natürlich viele Flüchtlinge. In ganz anderer Form allerdings. Diese Menschen waren Bürger der Bundesrepublik Deutschland, jung, männlich und auf der Flucht vor der Bundeswehr. Berlin hatte seit dem 2. Weltkrieg einen entmilitarisierten Status und darum gab es keine Wehrpflicht – zumindest im Westteil.

Und so nutzte man diese rechtliche Lücke oft und gern. Aber auch in anderer Hinsicht gab es viele Lücken. Aufgrund der räumlichen Trennung vom restlichen Bundesgebiet setzte nach dem Mauerbau eine massive Abwanderung ein. Deshalb sah sich die alte Bundesrepublik gezwungen, dieser mit viel Fördergeld entgegenzutreten. Es gab es eine Berlin-Zulage für alle Arbeitnehmer, und damit wurden künstlich Arbeitsplätze geschaffen. Dabei war es nur logisch, diese Arbeitsplätze im Öffentlichen Dienst zu schaffen. Aber es gab auch Bauprojekte. So wurde das U-Bahnnetz ausgebaut, um für die autogerechte Stadt die Straßenbahn abschaffen zu können. Die Stadtautobahn wurde in Beton gegossen. Es entstanden neue Trabantenstädte. Die Gropiusstadt erlangte nicht nur durch ihren Architekten Berühmtheit. Über die Stadtgrenzen hinaus wurde sie durch Christiane F. bekannt, welche mit ihrem Buch "Wir Kinder vom Bahnhof Zoo" traurige Berühmtheit erlangte. Sie wohnte hier.

Aber wo viel Geld ist, wollen auch viele etwas davon haben. Durch die Insellage entwickelte die Stadt ihren eigenen Kosmos. Die Berliner Landesregierung – der Senat – war Alleinherrscher. Die Bundesregierung im weit entfernten Bonn wollte sich mit Berlin nicht beschäftigen. Deshalb flossen die Millionen und man hatte seine Ruhe. Es dauerte nicht lange, bis man den Eindruck gewinnen konnte, dass Wörter wie 'Filz' und 'Korruption' ihren Ursprung in Berlin hatten. Jedes Projekt, welches über die Anschaffung eines Mülleimers hinausging, entwickelte sich zum Finanzskandal. Geahndet wurde und wird so etwas bis zum heutigen Tage nicht. Bevor das Wort 'Globalisierung' erfunden wurde, waren in der Stadt Wirtschaft, Senat und Justiz vollkommen miteinander vernetzt. Worauf Konzerne wie Google und Facebook heute im großen Maßstab hinarbeiten, ist in unserer Hauptstadt seit über 40 Jahren gelebte Realität. Gesetze sind hier unnötig bedrucktes Papier. Der letzte Politiker, welcher hier pro forma vor Gericht stand, war der ehemalige Abgeordnete Landowski. Das Verfahren wurde – natürlich – eingestellt. Aber den finanziellen Schaden, welcher durch sein Handeln verursacht worden war, werden die Berliner noch in Generationen zahlen.

Diese Entwicklung ist der Grund, warum ich seit Jahren mit einem gewissen Unbehagen nach Berlin fahre. Heute bin ich beruflich hier. In geringem Umfang arbeite ich als Journalistin. Da ich aber auch ein Jura-Studium begonnen hatte, setzt mich mein Auftraggeber hin und wieder als 'Gerichtsreporterin' ein.

Während des Studiums hatte ich auch meinen Mann kennengelernt. Im Gegensatz zu mir hat er sein Studium beendet und arbeitet seit Jahren als Anwalt. In Berlin als Mitglied einer Sozietät und seit zehn Jahren in Hamburg mit eigener Kanzlei. Wir wohnen in einer schönen Vier-Zimmer-Wohnung in Altona. Für ihn war der Umzug eine regelrechte Befreiung. Die hiesige permanente Rechtsbeugung – anders kann man es nicht bezeichnen – machte ihn immer depressiver. Recht wurde nur noch verhandelt. Deshalb gibt es selbst bei Mord- und Totschlagsprozessen oft nur drei oder vier Verhandlungstage. Das Urteil steht schon vorher fest und der eigentliche Prozess ist nur noch eine lästige Pflicht. Die oder der Angeklagte wird vorher freundlich darauf hingewiesen, dass es eine höhere Strafe gibt, wenn ausführlich verhandelt werden soll. Hauptsache es geht schnell. Daher müssen Polizei und Staatsanwaltschaft nicht lange ermitteln. Das verringert auch die Gefahr festzustellen, mit den Anschuldigungen doch falsch zu liegen.

Inzwischen ist es hell und der Zug kurz vor dem Ziel. In schneller Folge wechseln die Stadtteile: Staaken, Spandau, Siemensstadt, Charlottenburg, Moabit. Schließlich öffnen sich die Türen und ich stehe auf einem sterilen Tunnelbahnsteig des Berliner Hauptbahnhofs. Die Rolltreppen befördern die Massen ans Tageslicht. Obwohl inzwischen zehn Jahre alt, liegt der Bahnhof immer noch mitten im Nirgendwo. Seit dem Mauerbau war hier Stadtrand, Brachland, Ruinenlandschaft. Der Mauerfall hat daran kaum etwas geändert. Heute habe ich von den oberen Bahnsteigen einen Blick auf Reichstag und Kanzleramt. In der Filiale einer großen Backwarenkette, wie sie in jeder größeren Stadt zu finden ist, esse ich zwei belegte Brötchen und trinke einen Kaffee. Mein Ziel ist nur drei Bushaltestellen entfernt, und bei dem täglichen Verkehrschaos bin ich zu Fuß ohnehin schneller. Für einen Novembermorgen ist das Wetter angenehm und so mache ich mich auf den Weg. Ich gehe nach links in die Invalidenstraße. Ich verlasse den Bahnhof, einen modernen Glaspalast, in dessen unmittelbarer Umgebung ausschließlich moderne Beton-Zweckbauten stehen. Aber hinter der Kreuzung zum Tiergarten-Tunnel eröffnet sich sofort das alte Moabit. Die Gegensätze könnten größer nicht sein. Ein Arbeiterviertel mit viel Altbausubstanz und einem hohen Ausländeranteil. Es ist noch immer ein klassischer Berliner Kiez. Nur an eines muss ich mich gewöhnen. Seit Kurzem fährt hier wieder die Straßenbahn. Natürlich in moderner Form. Deshalb erschrecke ich etwas, als mich fast lautlos ein Zug überholt. Das Ende der Straße ist nach wenigen Minuten erreicht, und ein paar Schritte weiter steht ein Oberstufen-zentrum im tristen Grau der 70er Jahre. Aber allemal besser als das, was sich auf der anderen Straßenseite präsentiert: das Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit. Ein Gebäude aus der Kaiserzeit und noch heute in Betrieb. Eine völlig andere Welt mitten in der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Hier, wo zu Zeiten Bismarcks, der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus schon Gefangene untergebracht wurden, inhaftiert der 'Rechtsstaat' seine Delinquenten noch heute. Haftanstalten in der ehemaligen DDR wurden komplett modernisiert oder zu Gedenkstätten umfunktioniert. Hier dagegen hat die Berliner Nachkriegsjustiz den Betrieb nach dem 2. Weltkrieg nahtlos weitergeführt. In den ältesten Berliner Gefängnissen gab es die ersten ernsthaften Veränderungen tatsächlich erst in den Zweitausendern – also Anfang dieses Jahrhunderts. Und das nicht, weil man nach der Wiedervereinigung meinte, Änderungen seien tatsächlich nötig, nachdem Berlin die Hauptstadt des wiedervereinigten Deutschlands geworden war. Nein, der Grund liegt außerhalb Deutschlands. Häftlinge hatten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt und so durften – mit Widerwillen – keine 5 m² großen Zellen mehr geduldet werden. Deshalb musste die JVA in der Lehrter Straße geschlossen und mehrere Häuser in Deutschlands ehemals größter Haftanstalt, der JVA Berlin-Tegel, stillgelegt werden. Aber die schlimmsten Zustände herrschten und herrschen nach wie vor in der JVA Berlin-Moabit. Das ist ein Untersuchungsgefängnis! Alle hier Einsitzenden haben kein rechtskräftiges Urteil. Es gilt die Unschuldsvermutung. Während meines kurzen Jurastudiums hatte ich das zweifelhafte Vergnügen, die Gebäudeteile von innen besichtigen zu können. Es gab 8 m² kleine Zellen ohne abgetrennte Toilette, die mit zwei Personen belegt waren. Alte Holzfußböden, nicht einmal eine Steckdose. Ansonsten alles, wie man es aus vielen alten Filmen kennt. Sternförmiger Aufbau des Gebäudes und jeder einzelne Flügel von oben bis unten einsehbar. Schmale Laubengänge an den Seiten, dazwischen gespannte Netze, um das Herunterspringen von suizidgefährdeten Gefangenen zu verhindern. Zur Erinnerung: Wir befinden uns nicht mehr im Nationalsozialismus, sondern in der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Das Kanzleramt und der Reichstag sind nicht einmal einen Kilometer entfernt, das Bundesministerium für Justiz keine 500 Meter! Nebenbei bemerkt war der damalige Besuch der Hauptgrund, mein Jurastudium abzubrechen.

Nach einigen Metern entlang der Rathenower Straße biege ich in die Turmstraße ab und stehe nach kurzer Zeit vor meinem eigentlichen Ziel: dem Landgericht Berlin. Deutschlands größtes Kriminalgericht ist ein beeindruckendes Gebäude aus der Zeit des Kaiserreiches. Aber in Berlin gab es sowieso nur zwei namhafte Architekten, welche das Stadtbild bis heute nachhaltig geprägt haben – Schinkel und Speer. Als einstige Hauptstadt von Preußen kann sich jeder vorstellen, mit welch monumentalen Ausmaßen hier schon immer gebaut wurde. Bevor ich die Straße verlasse, rauche ich noch eine Zigarette.

Gleich am Eingang werde ich von Sicherheitsschleusen und Personenkontrollen in Empfang genommen. Es gibt Drehkreuze. Handtaschen und anderes Gepäck werden durchleuchtet. Nach dem Procedere stehe ich in der großen Eingangshalle mit den offenen Treppen, welche nach rechts und links in die schier unendlichen Weiten des Gebäudes führen. Jedes Mal, wenn ich hierherkomme, wächst ein unerträgliches Gefühl in mir. Seit meinem Studium und der Ehe mit einem Anwalt wird mir immer bewusster, hier hat kaum etwas mit Recht zu tun. An nahezu jedem Punkt dieser Stadt findet man die sogenannten Stolpersteine oder andere Gedenktafeln, welche auf vergangenes Unrecht hinweisen. Wenn ich in diesem Gericht für jedes später begangene Unrecht einen Stein setzen wollte, würde ich über einen Sandstrand gehen.

Der Fall, über den ich berichten soll, wird in einem Gerichtssaal in der zweiten Etage verhandelt. Während ich die Stufen hinaufsteige, muss ich an ein Foto aus der Chronik dieses Gebäudes denken. Auf ihm sind viele Richter zu sehen. Sie stehen auf den Stufen der Treppen und bilden ein Spalier bis nach oben. Alle in brauner Uniform und mit Hakenkreuzbinde am Arm. Darunter der Hinweis: "1943 – die Richterschaft am Kriminalgericht". Sicherlich waren es nicht alle Richter, da bin ich mir sicher. Aber es wirft immer wieder ein Licht auf diese Stadt. Es sind nicht nur dieses Gericht und die Gefängnisse. Das größte Polizeirevier am Alexanderplatz hat sowohl im Dritten Reich als auch während der DDR-Diktatur nicht nur Kriminelle, sondern zahlreiche Politisch-Andersdenkende, Regimefeinde oder sonstige unerwünschte Personen beherbergt. Dieses Revier wird heute durch die Polizei genutzt. Egal ob Bundesrat oder zahlreiche andere Bundes- und Landesbehörden, fast jedes Gebäude aus NS- oder DDR-Zeiten ist in Betrieb. Wenn die Alliierten die Neue Reichskanzlei, die Repräsentanz Adolf Hitlers, nach dem zweiten Weltkrieg nicht gesprengt hätten, würde der Bundespräsident dort wahrscheinlich heute noch Staatsgäste empfangen.

Vor dem Saal stehen einige Leute, vermutlich sind auch Zeugen darunter, die im Laufe des Verfahrens aufgerufen werden. Im Saal sitzen vereinzelt ein paar Zuschauer auf den Bänken. In der ersten Reihe sehe ich einige 'Kollegen' der Boulevardpresse. Die dürfen natürlich nicht fehlen, denn im anstehenden Verfahren geht es um Kindesmissbrauch. Das ist für jedes Klatschblatt wichtig, um die Auflage zu erhöhen. Doch spätestens, wenn die Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft verlesen sein wird, werden sie die erste Pause nutzen und verschwinden. Am Urteil sind sie nur interessiert, wenn es hoch ausfällt, und bei einem Freispruch wird auf deren Titelseiten in großen Lettern "SKANDALURTEIL" zu lesen sein.

Ich entscheide mich für einen Platz in der dritten Reihe. Dort sitze ich allein und kann alles gut überblicken. Ich nehme meinen Stenoblock und die angespitzten Bleistifte aus der Tasche. Seitdem ich einige Prozesse meines Mannes verfolgt habe, ist das eine feste Gewohnheit von mir. Da in deutschen Gerichten Bild- und Tonaufnahmen verboten sind, lernte ich auch diese fast vergessene Kunst erfahrener Sekretärinnen. Wer glaubt, dass die Aussagen beim Landgericht protokolliert werden, der irrt gewaltig. Zwar gibt es bei jeder Verhandlung eine Protokollantin, aber im späteren Verfahrensprotokoll steht trotzdem nur, wann die Verhandlung zwecks Pause unterbrochen und wann welche Zeugen oder Gutachter aufgerufen wurden. Mein Mann konnte einige Revisionsverfahren nur deshalb gewinnen, weil im schriftlichen Urteil etwas ganz Anderes stand, als während des eigentlichen Prozesses verlesen wurde. Das Gegenteil ließ sich nur anhand meiner Protokolle beweisen. Scheinbar war nicht nur mein Mann zufrieden, denn meine Berichte an die Auftraggeber sind immer entsprechend detailliert.

Endlich kommen die Beteiligten herein. Ich habe gar nicht mitbekommen, dass das Verfahren schon aufgerufen wurde. Rechts vor dem Fenster sitzt die Staatsanwältin, daneben ein Anwalt – vermutlich ein Nebenkläger. Neben ihm nimmt eine weitere Beteiligte Platz, aber im Gegensatz zu den Anderen trägt sie keine schwarze Robe. 'Das dürfte eine Gutachterin sein', denke ich und schaue zur anderen Seite. Dort sitzt bereits der Verteidiger auf seinem Platz. Vor ihm haben sich einige Fotografen in Stellung gebracht. Sie müssen nicht lange warten. Die Tür, durch die der Beschuldigte gebracht wird, öffnet sich, und flankiert von zwei Gerichtsdienern betritt er den vergitterten Bereich der Anklagebank. Dieser befindet sich hinter seinem Verteidiger. Der Angeklagte hält sich einen leeren Aktenordner vors Gesicht. Seine Schritte bis zur Bank wirken deshalb unsicher. Schuld daran ist das Blitzlichtgewitter, welches sofort eingesetzt hat. Als er endlich sitzt, beugt sich der Anwalt zu ihm und flüstert etwas. 'Wahrscheinlich sagt er seinem Mandanten nur guten Tag, ohne dass der den Ordner wegnehmen muss', schlussfolgere ich noch, bevor meine Gedanken abdriften. Abdriften zu dem Ort, wo er sich schon seit Monaten befinden dürfte: der JVA Berlin-Moabit. Dort ist er bis zum heutigen Tag in Verwahrung, egal ob schuldig oder nicht. Bei dem ihm zur Last gelegten Vergehen dürfte er von den Mitgefangenen schikaniert worden sein. Hätte er Drogen vor einer Schule verkauft oder bei einem Überfall Menschen erschossen, wäre das nicht der Fall. Dieses Verhalten ist aber nicht nur symptomatisch für viele Gefangene, sondern auch für einen Teil des Justiz-personals.

Endlich wird darum gebeten, das Fotografieren zu beenden, und wenige Sekunden später kann ich zum ersten Mal das Gesicht des Angeklagten sehen. Er wirkt müde und die dunklen Augenränder lassen ihn älter wirken. Dann erfolgt die Aufforderung, sich zu erheben. Das Hohe Gericht, bestehend aus Richtern und Schöffen, betritt den Saal. Der Vorsitzende Richter begrüßt alle Anwesenden und fordert uns auf, Platz zu nehmen. Der Prozess wird eröffnet.

Zuerst werden die Personalien des Angeklagten überprüft. Der Mann heißt Harald Bohrer, ist 36 Jahre alt, geboren in Nürnberg, seit mehr als 30 Jahren in Berlin wohnhaft und verheiratet. Er ist gelernter Anlagenbauer und bis zu seiner Inhaftierung über zehn Jahre als technischer Leiter in einem mittelständischen Maschinenbauunternehmen tätig gewesen. Herr Bohrer befindet sich seit nunmehr acht Monaten in Untersuchungshaft in der JVA Berlin-Moabit. Ob die vorgetragenen Angaben richtig seien, fragt der Richter, woraufhin der Angeklagte – aber auch sein Verteidiger – kurz nicken.  

Es folgt der Staatsanwalt, ein Herr Liebig. Seine Aufgabe ist es, die Anklageschrift zu verlesen, womit er auch sofort beginnt. "Am 14. Oktober erscheint auf dem Polizeirevier in der Götzstraße in Berlin-Tempelhof die Zeugin Ulrike Bohrer, Ehefrau des hier Angeklagten. Sie gab an, dass sie am Vortag nach ihrer Rückkehr aus dem Fitnessstudio gegen 20 Uhr ihren Mann bei der gemeinsamen Tochter Sarah im Bett des Kinderzimmers vorfand. Beide waren nur mit Unterwäsche bekleidet, und sie konnte deutlich die Form des erigierten Penis ihres Mannes erkennen. So war für sie vollkommen klar, was sich während ihrer Abwesenheit ereignet hat. Zur Rede gestellt, antworteten ihr sowohl der Angeklagte wie auch die gemeinsame Tochter, dass sie sich nicht so haben und keinen Elefanten aus einer Mücke machen solle. Die gemeinsame Tochter war zum damaligen Zeitpunkt zwölf Jahre alt. Weiter gab die Zeugin Bohrer an, dass sie seit ca. eineinhalb Jahren zweimal wöchentlich ins Fitnessstudio geht. Daher ist davon auszugehen, dass der Angeklagte die Situation regelmäßig ausgenutzt hat, wenn die Zeugin nicht in der ehelichen Wohnung in der Ringbahnstraße in Berlin-Tempelhof anwesend war. Der Angeklagte wird des schweren, sexuellen Missbrauchs in mindestens 150 Fällen, in Tateinheit mit dem Ausnutzen einer schutzlosen Lage und des Inzests mit der eigenen Tochter nach den Paragrafen 176a StGB[1], 177 StGB und 173 StGB angeklagt."

Das versprach ein interessanter Fall zu werden. Mit der Anklageschrift ist jetzt schon klar, dass der Staatsanwalt völlig im Dunkeln tappt und bereits weiß, vollkommen daneben zu liegen. Das kann man schon aus der Anzahl der mutmaßlichen Fälle ersehen. Die Frau ist seit 18 Monaten zweimal wöchentlich außer Haus – ergibt 156 Mal deren Abwesenheit. Der Vater hat also sein Leben lang darauf gewartet, dass seine Frau einer Aktivität nachgeht, um vom ersten Tage an seine Tochter zu missbrauchen. Ein rein rechnerischer Wert und höchstwahrscheinlich völlig realitätsfremd. Da bin ich wirklich auf die Zeugen gespannt.