Klausurenkurs im Strafrecht II - Werner Beulke - E-Book

Klausurenkurs im Strafrecht II E-Book

Werner Beulke

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Beschreibung

Dieser Klausurenkurs für fortgeschrittene Studierende schließt die Lücke zwischen den Klausurenkursen im Strafrecht I (für das Grundstudium) und III (für die Examensvorbereitung). Er ist eine Kombination aus Fallbuch und problemorientiertem Repetitionskurs in den Kernbereichen des Strafrechts mit speziellen Arbeitsanweisungen zum Schreiben von Klausuren und zur Falllösungstechnik. Typische, in Übungen und Lehrveranstaltungen erprobte Fälle werden exemplarisch gelöst. Der Verfasser wendet sich hier in erster Linie an Teilnehmer der Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene und vermittelt insbesondere das richtige Gefühl für eine sinnvolle Schwerpunktsetzung im Rahmen einer strafrechtlichen Klausur.

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Veröffentlichungsjahr: 2025

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Klausurenkurs im Strafrecht II

Ein Fall- und Repetitionsbuch für Fortgeschrittene

von

Dr. Werner Beulkeem. Professor an der Universität Passau

und

Dr. Frank ZimmermannProfessor an der Albert-Ludwig-Universität Freiburg

5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage

www.cfmueller.de

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <https://portal.dnb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-6423-0

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 6221 1859 599Telefax: +49 6221 1859 598

 

www.cfmueller.de

 

© 2025 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

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Vorwort

Der vorliegende Klausurenkurs II schließt die Lücke zwischen dem Klausurenkurs I für das Grundstudium (derzeit 9. Auflage) und dem Klausurenkurs III für die Examensvorbereitung (inzwischen 6. Auflage). Er wendet sich vorrangig an Teilnehmende der Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene, also an Studierende, die sich üblicherweise im 3. bis 5. Fachsemester befinden. Die drei Klausurenkurse sind nach dem Baukastensystem konzipiert, wobei Teilüberschneidungen nicht nur akzeptiert, sondern gezielt zur Wiederholung eingesetzt werden. Dennoch ist jedes der Bücher in sich selbstständig, auch wenn es sich natürlich empfiehlt, vor dem Klausurenkurs II zunächst den Klausurenkurs I durchzuarbeiten, da man auch das Grundwissen braucht, um seinen Fortgeschrittenenschein mühelos zu schaffen.

Im Rahmen der Neuauflage wurden zwei neue Fälle in das Buch eingefügt (eine Klausur, eine Hausarbeit). Sie decken bislang etwas kurz gekommene Tatbestände ab, besonders solche aus dem Bereich der Brandstiftungs- und Rechtspflegedelikte sowie den in der Praxis immer wichtiger werdenden Computerbetrug. Außerdem wurden höchst aktuelle Probleme verschiedener Nötigungsdelikte und Rechtfertigungsgründe im Zusammenhang mit „Klimaklebern“ aufgenommen.

Auch diese neuen Fälle sind in eigenen Lehrveranstaltungen und Prüfungen getestet worden. Die Fälle und Lösungen des Klausurenkurses II weisen ein recht hohes Niveau auf. Sie sollten sich daher nicht entmutigen lassen, wenn Sie selbst eine solche Lösung auf Anhieb noch nicht geschafft hätten. Die wichtigste Voraussetzung für gute Noten im Strafrecht ist das kontinuierliche Trainieren der Falllösung anhand möglichst klausurnaher Fälle, wie sie in diesem Buch gesammelt wurden. Dadurch wiederholen Sie nicht nur theoretisches Wissen aus Vorlesungen und Lehrbüchern, sondern gewinnen auch Problembewusstsein sowie Routine in Aufbaufragen und beim Zeitmanagement.

Wie in den anderen Bänden des Klausurenkurses bietet auch der Klausurenkurs II durch die Gestaltung der Falllösungen die Möglichkeit zur effektiven Wiederholung. Die Hauptprobleme werden zu diesem Zweck jeweils ausführlich in einem Problemkasten dargestellt, sodass sie später rasch wiederholen kann. Es handelt sich um

-

19 Probleme aus dem Allgemeinen Teil (62 zusammen mit Klausurenkurs I) und

-

52 Probleme aus dem Besonderen Teil (62 zusammen mit Klausurenkurs I).

Ratsam ist es außerdem, sich die nach jeder Lösung abgedruckten besonders wichtigen Definitionen (insgesamt 159) intensiv zu wiederholen.

Für die ausgezeichnete und sehr engagierte Mithilfe an diesem Werk bedanken wir uns sehr herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Freiburger Lehrstuhlteams. Ganz besonders gilt dies für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Miranda Fetaj, die sich neben vielen anderen Verpflichtungen der Gesamtkoordination der Neuauflage angenommen hat, Jana Gotthardt und Kilian Hallweger, auf deren Vorarbeiten die neu eingefügten Fälle zu großen Teilen zurückgehen, sowie Viktor Asal. Für die vielfältige Unterstützung, die von der Aktualisierung der Literatur und der Verzeichnisse bis zum gewissenhaften Korrekturlesen reicht, gilt unser großer Dank (in alphabetischer Reihenfolge) den studentischen Hilfskräften Finia Dettmann, Jacob Gütschow, Niklas Heintze, Belinda Karadayi, Maximilian Richter, Jan Scheibert, Lea Schönberger und Fabrizio Zalpur. Last, not least, ein herzliches Dankeschön an die Sekretärin Sylvia Weiler-Rees, die den Laden am Laufen hält.

Die Erfahrung lehrt, dass sich trotz vielfacher Erprobung der vorliegenden Klausuren und trotz intensiven Korrekturlesens immer wieder (hoffentlich nur kleinere) Fehler einschleichen. Inzwischen haben wir bei allen bisher publizierten Klausurenkursen große Hilfe durch viele aufmerksame Leserinnen und Leser erfahren, die uns eine Fülle von Anregungen und Verbesserungsvorschlägen unterbreitet haben. Dafür möchten wir uns an dieser Stelle nochmals sehr herzlich bedanken und hoffen auf eine Fortsetzung des Dialogs auch jetzt im Rahmen der 5. Auflage des Klausurenkurses II (E-mail: [email protected]).

Passau/Freiburg, im September 2025

Werner Beulke & Frank Zimmermann

Aus dem Vorwort zur ersten Auflage

Für die Erstellung der Endfassung des Klausurenkurses II bedanke ich mich vor allem bei meiner wissenschaftlichen Mitarbeiterin Inka Lüdke und meiner studentischen Hilfskraft Verena Huber. Beide haben Großartiges geleistet. Für die Mitarbeit an diesem Buch, das über viele Jahre entstanden ist, danke ich ferner dem jeweils wechselnden Lehrstuhlteam. Besondere Hilfe habe ich erfahren durch meine ehemaligen wissenschaftlichen Assistenten Professor Dr. Helmut Satzger und Professor Dr. ChristianFahl. Wesentlich mitgewirkt hat des Weiteren meine wissenschaftliche Assistentin Dr. Sabine Swoboda. In die Erstellung der vorliegenden Endfassung sind ferner eingebunden gewesen meine wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kai-Thorsten Barisch, Sibylle von Coelln, Max Foerster, LL.M. eur., Florian Meininghaus, Stephanie Pommer, Felix Ruhmannseder, Martin Strunz und Gisella Victoria Villeda sowie meine studentischen Hilfskräfte Helen Grimm, Helen Loose, Hannah Stoffer und Anita Würflingsdobler. Schließlich danke ich herzlich meiner immer freundlichen und hilfsbereiten Sekretärin Ursula Kuba.

Auch bei den Arbeiten an diesem Klausurenkurs II konnte ich auf die besondere Mithilfe von Hörerinnen und Hörern meiner Lehrveranstaltungen zurückgreifen, die das Buch Probe gelesen haben. Viele ihrer Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind von mir aufgegriffen worden. Gedankt sei deshalb den Studentinnen und Studenten Christina Armbrüster, Anja Brugger, Johanna Dittmann, Benedikt Edlbauer, MichaelHain, Markus Hippe, Stefanie Irrgang, Katharina Klett, Heike Leichsenring, KarinLobinger, Hans Reichhart, Fabio Sali, Cornelia Schnelle, Nadja Schrader, BettinaSkudelny, Gregor Stöcklhuber, Evelyn-Maria Wiggert und Sabrina Zappe.

Passau, im Januar 2007

Werner Beulke

Wichtige Hinweise für die Arbeit mit dem Fallbuch

Die Kombination von Fall- und Repetitionsbuch setzt bei der Lektüre ein erhöhtes Mitdenken voraus:

Allgemeine Lösungshinweise zu strafrechtlichen Fällen finden sich zunächst bei Wessels/Beulke/Satzger, AT Rn 1366 ff sowie bei Beulke/Zimmermann, Klausurenkurs I Rn 1 ff. Hierauf bauen die folgenden Erörterungen auf.

Die in den Klausuren eingefügten umrandeten, grau schraffierten Problemkästen sind stets abstrakt gehalten, sodass sie sich auch für eine losgelöste, schnelle Stoffwiederholung eignen. Im Rahmen der Falllösung kann man sie auch überspringen und es verbleibt sodann noch immer eine mustergültige, auf den konkreten Fall bezogene Klausurlösung. Im „Ernstfall“ sind die Problemkästen wegzulassen und von ihrem Inhalt ist nur so viel wiederzugeben, wie Sie an abstraktem Wissen parat haben.

Literatur und Rechtsprechung werden nur minimal zitiert, damit der Leser Einstiegsmöglichkeiten in das vertiefte Studium erhält. Auch in diesem Klausurenkurs steht also der jeweilige Hinweis auf die entsprechenden Passagen in den „Schwerpunktbüchern“ im Vordergrund. Es ist daher sinnvoll, das Fallrepetitorium in Kombination mit den „Wessels-Bänden“ zu benutzen.

Alle kursiv gedruckten weiterführenden Hinweise bzw Verweisungen sind für eine Klausurlösung im „Ernstfall“ wegzulassen. Das betrifft auch die kursiv gedruckten Aufbauhinweise, die niemals in eine abgegebene Lösung aufgenommen werden dürfen, denn der richtige Aufbau muss sich von selbst ergeben.

Die Problemschwerpunkte können selbstverständlich auch nicht alle Bereiche abdecken, die bei den jeweiligen Studienleistungen (hier: Fortgeschrittenenübung) beherrscht werden müssen. Wegen der Begrenzung auf das absolut Notwendige enthalten diese Klausuren also nur einen Bruchteil der in den „Wessels-Bänden“ angesprochenen Probleme. Es handelt sich aber um den Kernbestand des Wissens, der nach Einschätzung der Verfasser etwa 60–80% aller einschlägigen Klausuren aus der Fortgeschrittenenübung abdeckt.

Innerhalb der Problemkästen werden wiederum nur die wichtigsten Lösungsansätze erörtert. Für umfassendere Informationen, speziell über die Hauptprobleme, stehen die „Wessels-Bände“ sowie die Problemübersichten von Hillenkamp/Cornelius (32 Probleme aus dem Strafrecht AT und Hillenkamp 40 Probleme aus dem Strafrecht BT) zur Verfügung, im Übrigen die anderen bekannten Lehrbücher und Kommentare.

Wer Anregungen für weitere Klausuren sucht, findet im Anschluss an jeden Fall einen Hinweis auf andere Musterklausuren, in denen die Hauptprobleme ebenfalls fallbezogen abgehandelt werden. Es handelt sich nur um eine Auswahl besonders gelungener Arbeiten.

Zwecks leichterer Repetitionsmöglichkeit werden im 3. Kapitel nochmals zusammengestellt:

-

die behandelten Problemschwerpunkte (Rn 550)

-

die wichtigsten Definitionen (Rn 551)

-

verkürzte Aufbauschemata (Rn 552 ff)

Für diejenigen Leser, die bereits mit dem Klausurenkurs im Strafrecht I gearbeitet haben, sind die dort abgehandelten Problemschwerpunkte und Definitionen im kursiven Kleindruck mit aufgelistet. Alles zusammen gehört zum Kernwissen, das im Rahmen von Fortgeschrittenenübungen seitens der Aufgabensteller vorausgesetzt wird.

Im 3. Kapitel findet sich schließlich ein Überblick über die derzeit aktuellen Fallanleitungsbücher (Rn 557) bezogen auf die Zielgruppe der Teilnehmer an der Fortgeschrittenenübung (Rn 360).

Das vorliegende Buch wendet sich an fortgeschrittene Studierende. Das bedeutet aber nicht, dass Anfänger mit ihm überhaupt nichts anfangen können. Sie müssen nur wissen, dass es sich aus ihrer Perspektive etwa um neun leichte Hausarbeiten handelt, bei denen BT-Probleme im Vordergrund stehen. Die Art der Lösungstechnik ist selbstverständlich für Anfänger, Fortgeschrittene und Examenskandidaten im Grundsatz die gleiche. Lediglich die Schwerpunktbildung muss bei Teilnehmern der Fortgeschrittenenübung zum Teil etwas anders ausfallen. Schließlich können auch Examenskandidaten mit diesem Buch arbeiten. Es dient dann als Vorbereitung auf den Klausurenkurs III. Wer später alle drei Klausurenkurse durchgearbeitet haben sollte, kann sich als uneingeschränkt examensfit einstufen.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Aus dem Vorwort zur ersten Auflage

Wichtige Hinweise für die Arbeit mit dem Fallbuch

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Festschriftenverzeichnis

1. KapitelKlausuren aus der Fortgeschrittenenübung

Fall 1Tragische Verhältnisse

Sachverhalt1

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung)2

Ausführliche Lösung von Fall 13 – 52

A.Die Medikamenteneinnahme3 – 11

I.Strafbarkeit der A3 – 9

II.Strafbarkeit der V10, 11

B.Das Ersticken des Neugeborenen12 – 51

I.Strafbarkeit der A12 – 31

II.Strafbarkeit der M32 – 40

III.Strafbarkeit des F41 – 49

IV.Strafbarkeit der V50, 51

C.Gesamtergebnis52

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 2Regentropfen, die ans Fenster klopfen

Sachverhalt53

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung)54

Ausführliche Lösung von Fall 255 – 94

A.Wegreißen des Schirms (Strafbarkeit des A)55 – 70

1.§§ 223 I, 224 I Nr 2 Alt 2, Nr 355 – 57

2. § 340 I58

3.§ 249 I59 – 63

4.§§ 253 I, 25564 – 66

5.§ 240 I, II67

6.§ 242 I68

7.Konkurrenzen69

8.Ergebnis für A im Tatkomplex A70

B.Soldaten sind „Mordbestien“ (Strafbarkeit des E)71 – 81

1.§ 186 Alt 171 – 75

2.§ 18576 – 80

3.Ergebnis für E im Tatkomplex B81

C.„Sie Steuerflüchtling“ (Strafbarkeit der U)82 – 92

1.§ 18582

2.§ 186 Alt 183 – 88

3.§ 186 Alt 289

4.§ 18790

5.§ 18891

6.Ergebnis für U im Tatkomplex C92

D.Straffreierklärung, § 19993

E.Gesamtergebnis94

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 3Frühstück bei Tiffany

Sachverhalt95

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung)96

Ausführliche Lösung von Fall 397 – 127

A.Das Einbuchen im „Tiffany“ (Strafbarkeit des A)97, 98

1.§ 263 I (A gegenüber W, zulasten des W, zugunsten des A)97

2.Ergebnis für A im Tatkomplex A98

B.Inanspruchnahme der Hotelleistungen nach Zahlungsunfähigkeit (Strafbarkeit des A)99 – 107

1.§ 263 I (ggü und zulasten W, zugunsten A)100 – 102

2.§§ 263 I, 13 (ggü und zulasten W, zugunsten A)103

3.§ 242 I104

4.§ 246 I105

5.§ 123 I106

6.Ergebnis für A im Tatkomplex B107

C.Die Abreise (Strafbarkeit des A)108 – 111

1.§ 263 I (ggü und zulasten W, zugunsten A)108

2.§§ 263 I, 13 (ggü und zulasten W, zugunsten A)109

3.§ 289 I110

4.Ergebnis für A im Tatkomplex C111

D.Der 50-Euro-Schein (Strafbarkeit des W)112 – 120

1.§ 242 I112 – 118

2.§ 246 I119

3.Ergebnis für W im Tatkomplex D120

E.Das Goldkettchen121 – 126

I.Strafbarkeit des W121 – 124

II.Strafbarkeit der F125, 126

F.Gesamtergebnis127

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 4Das Kaufhaus der unbegrenzten Möglichkeiten

Sachverhalt128

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung)129

Ausführliche Lösung von Fall 4130 – 188

A.Im Kaufhaus (Strafbarkeit der A)130 – 146

1.§ 242 I130 – 136

2.§ 246 I137

3.§ 123 I Alt 1138 – 140

4.§ 267 I141

5.§ 303 I142 – 144

6.§ 303a I145

7.Ergebnis für A im Tatkomplex A146

B.Das Verschenken an F147 – 155

I.Strafbarkeit der A147 – 153

II.Strafbarkeit der F154, 155

C.Der Umtausch des Pullovers156 – 170

I.Strafbarkeit der F156 – 158

II.Strafbarkeit der A159 – 170

D.Die Geschehnisse um die Uhr (Strafbarkeit der A)171 – 186

1.§ 242 I171

2.§ 263 I (A gegenüber der Kassiererin, zulasten des K, zugunsten der A)172

3.§ 267 I173 – 180

4.§ 274 I Nr 1 bzgl 450 €-Preisschild181

5.§ 274 I Nr 1 bzgl 50 €-Preisschild182

6.§ 303 I183

7.§ 303a I184

8.Konkurrenzen185

9.Ergebnis für A im Tatkomplex D186

E.Gesamtkonkurrenzen187

F.Gesamtergebnis188

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 5Teures Benzin (bringt Ärger)

Sachverhalt189

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung)190

Ausführliche Lösung von Fall 5191 – 225

A.Das Benzin (Strafbarkeit des P)191 – 202

1.§ 242 I191 – 195

2.§ 263 I (ggü und zulasten T, zugunsten P)196, 197

3.§ 246 I bzgl Einfüllen198

4.§ 246 I bzgl Wegfahren199

5.§ 303 I200

6.Konkurrenzen201

7.Ergebnis für P im Tatkomplex A202

B.Der Asterix-Band (Strafbarkeit des P)203 – 211

1.§ 242 I203 – 207

2.§ 246 I208

3.§ 303 I209

4.§ 123 I210

5.Ergebnis für P im Tatkomplex B211

C.Auf der Straße (Strafbarkeit des T)212 – 224

1.§§ 212, 22, 23 I212

2.§ 223 I213 – 215

3.§ 224 I Nr 5216

4.§ 226 I Nr 3217

5.§ 226 II, I Nr 3218

6.§ 221 I Nr 1219

7.§ 221 I Nr 2220

8.§ 221 II Nr 2221

9.§ 323c222

10.Konkurrenzen223

11.Ergebnis für T im Tatkomplex C224

D.Gesamtergebnis225

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 6Trau Schau Wem

Sachverhalt226

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung)227

Ausführliche Lösung von Fall 6228 – 273

A.Die Vorgänge im Baumarkt228 – 244

I.Strafbarkeit des F228 – 239

II.Strafbarkeit des A240 – 244

B.Die Veräußerung des Schlagbohrers245 – 257

I.Strafbarkeit des F245 – 252

II.Strafbarkeit des S253, 254

III.Strafbarkeit des A255 – 257

C.Die Beuteteilung zwischen A und F258 – 271

I.Strafbarkeit des F258 – 263

II.Strafbarkeit des A264 – 271

D.Gesamtkonkurrenzen272

E.Gesamtergebnis273

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 7Wo rohe Kräfte sinnlos walten

Sachverhalt274

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung)275

Ausführliche Lösung von Fall 7276 – 321

A.Die Vorgänge in der Kneipe (Strafbarkeit des A)276 – 298

1.§ 222276 – 279

2.§ 223 I (Rippenbruch)280

3.§ 229 (Rippenbruch)281

4.§§ 223 I, II, 22, 23 I (leichte Prellungen)282

5.§§ 224 I Nr 2 Alt 2, Nr 4, Nr 5, II, 22, 23 I (leichte Prellungen)283 – 285

6.§§ 226 I Nr 3, 22, 23 I (leichte Prellungen)286

7.§ 227 I287

8.§§ 227 I, 22, 23 I288 – 294

9.§ 323c295

10.§ 303 I296

11.Konkurrenzen297

12.Ergebnis für A im Tatkomplex A298

B.Die Heimfahrt vor dem Zwischenfall an der Ampel299 – 304

I.Strafbarkeit des A299 – 302

II.Strafbarkeit des B303, 304

C.Der Zwischenfall an der Ampel und die Fortsetzung der Fahrt305 – 319

I.Strafbarkeit des A305 – 317

II.Strafbarkeit des B318, 319

D.Gesamtkonkurrenzen320

E.Gesamtergebnis321

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 8Der „Blaue Schwan“

Sachverhalt322

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung)323

Ausführliche Lösung von Fall 8324 – 361

A.Die Entwendung des Gemäldes324 – 338

I.Strafbarkeit des S324 – 327

II.Strafbarkeit des K328 – 338

B.Die Auszahlung der Versicherungssumme339 – 360

I.Strafbarkeit des G339 – 341

II.Strafbarkeit des S342 – 355

III.Strafbarkeit des K356 – 360

C.Gesamtergebnis361

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 9Wer hat die Hosen an?

Sachverhalt362

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung)363

Ausführliche Lösung von Fall 9364 – 408

A.Die Hose (Geschehen bis zum Auftauchen des D)364 – 369

I.Strafbarkeit der K364 – 367

II.Strafbarkeit des A368, 369

B.Die Hose (Geschehen nach dem Auftauchen des D)370 – 398

I.Strafbarkeit des A370 – 385

II.Strafbarkeit der K386 – 391

III.Strafbarkeit des A als Teilnehmer392 – 394

IV.Strafbarkeit des D395 – 398

C.Im Büro (Strafbarkeit des D)399 – 407

1.§ 253 I399 – 402

2.§ 240 I403

3.§§ 258 I, 13404

4.§ 274 I Nr 1405

5.Konkurrenzen406

6.Ergebnis für D im Tatkomplex C407

D.Gesamtergebnis408

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 10Ein tierischer Knall

Sachverhalt409

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung)410

Ausführliche Lösung von Fall 10411 – 445

A.Das Öffnen des Gashahnes (Strafbarkeit A)411, 412

1.§§ 212, 22, 23 I411

2.Ergebnis für Tatkomplex A412

B.Das Eintreten der C und das Geschehen im Bad (Strafbarkeit C)413 – 418

1.§ 242413 – 415

2.§ 246 I416

3.§ 123417

4.Ergebnis für Tatkomplex B418

C.Das Anzünden der Zigarette419 – 444

I.Strafbarkeit der C419 – 421

II.Strafbarkeit des A422 – 444

D.Gesamtergebnis445

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 11Wenn die Funken sprühen…

Sachverhalt446

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung)447

Ausführliche Lösung von Fall 11448 – 480

A.Der Feuerwerkskörper (Strafbarkeit des F)448 – 457

1.§ 306 I Nr 4448, 449

2.§ 306d I Var 1 450

3.§ 315b I Nr 1 oder 3 451 – 454

4.§ 315b I Nr 3, IV455

5.§ 315b I Nr 3, V 456

6.Ergebnis für F im Tatkomplex A 457

B.Der Zivilprozess 458 – 479

I.Strafbarkeit der J458 – 471

II.Strafbarkeit des F 472 – 479

C.Gesamtergebnis480

Definitionen zur schnellen Wiederholung

2. KapitelDie Hausarbeit aus der Fortgeschrittenenübung

Fall 12Grenzenloses Vergnügen

Sachverhalt481, 482

Gedankliche Strukturierung des Falles (Inhaltsverzeichnis und Kurzlösung)483, 484

Schrifttumsverzeichnis485, 486

Ausführliche Lösung von Fall 12487 – 546

A.Das Serienvergnügen487 – 519

I.Strafbarkeit der Jule (J)488 – 513

II.Strafbarkeit des F514 – 519

B.Heimfahrt mit Hindernissen520 – 545

I.Strafbarkeit der Jule (J)520 – 524

II.Strafbarkeit der Alma (A)525 – 545

C.Gesamtergebnis546

Definitionen zur schnellen Wiederholung

3. Kapitel

Zur Wiederholung und Vertiefung

I.Behandelte Problemschwerpunkte – geordnet nach der Gesetzessystematik550

II.Definitionen – geordnet nach der Gesetzessystematik551

III.Aufbau der Falllösung552 – 556

IV.Überblick über die wichtigsten Falllösungsbücher und Anleitungsaufsätze557

Stichwortverzeichnis

Vorwort

Aus dem Vorwort zur ersten Auflage

Wichtige Hinweise für die Arbeit mit dem Fallbuch

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Festschriftenverzeichnis

1. Kapitel Klausuren aus der Fortgeschrittenenübung

Fall 1 Tragische Verhältnisse

Sachverhalt 1

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung) 2

Ausführliche Lösung von Fall 1 3 – 52

A. Die Medikamenteneinnahme 3 – 11

I. Strafbarkeit der A 3 – 9

II. Strafbarkeit der V 10, 11

B. Das Ersticken des Neugeborenen 12 – 51

I. Strafbarkeit der A 12 – 31

II. Strafbarkeit der M 32 – 40

III. Strafbarkeit des F 41 – 49

IV. Strafbarkeit der V 50, 51

C. Gesamtergebnis 52

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 2 Regentropfen, die ans Fenster klopfen

Sachverhalt 53

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung) 54

Ausführliche Lösung von Fall 2 55 – 94

A. Wegreißen des Schirms (Strafbarkeit des A) 55 – 70

1. §§ 223 I, 224 I Nr 2 Alt 2, Nr 3 55 – 57

2. § 340 I 58

3. § 249 I 59 – 63

4. §§ 253 I, 255 64 – 66

5. § 240 I, II 67

6. § 242 I 68

7. Konkurrenzen 69

8. Ergebnis für A im Tatkomplex A 70

B. Soldaten sind „Mordbestien“ (Strafbarkeit des E) 71 – 81

1. § 186 Alt 1 71 – 75

2. § 185 76 – 80

3. Ergebnis für E im Tatkomplex B 81

C. „Sie Steuerflüchtling“ (Strafbarkeit der U) 82 – 92

1. § 185 82

2. § 186 Alt 1 83 – 88

3. § 186 Alt 2 89

4. § 187 90

5. § 188 91

6. Ergebnis für U im Tatkomplex C 92

D. Straffreierklärung, § 199 93

E. Gesamtergebnis 94

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 3 Frühstück bei Tiffany

Sachverhalt 95

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung) 96

Ausführliche Lösung von Fall 3 97 – 127

A. Das Einbuchen im „Tiffany“ (Strafbarkeit des A) 97, 98

1. § 263 I (A gegenüber W, zulasten des W, zugunsten des A) 97

2. Ergebnis für A im Tatkomplex A 98

B. Inanspruchnahme der Hotelleistungen nach Zahlungsunfähigkeit (Strafbarkeit des A) 99 – 107

1. § 263 I (ggü und zulasten W, zugunsten A) 100 – 102

2. §§ 263 I, 13 (ggü und zulasten W, zugunsten A) 103

3. § 242 I 104

4. § 246 I 105

5. § 123 I 106

6. Ergebnis für A im Tatkomplex B 107

C. Die Abreise (Strafbarkeit des A) 108 – 111

1. § 263 I (ggü und zulasten W, zugunsten A) 108

2. §§ 263 I, 13 (ggü und zulasten W, zugunsten A) 109

3. § 289 I 110

4. Ergebnis für A im Tatkomplex C 111

D. Der 50-Euro-Schein (Strafbarkeit des W) 112 – 120

1. § 242 I 112 – 118

2. § 246 I 119

3. Ergebnis für W im Tatkomplex D 120

E. Das Goldkettchen 121 – 126

I. Strafbarkeit des W 121 – 124

II. Strafbarkeit der F 125, 126

F. Gesamtergebnis 127

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 4 Das Kaufhaus der unbegrenzten Möglichkeiten

Sachverhalt 128

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung) 129

Ausführliche Lösung von Fall 4 130 – 188

A. Im Kaufhaus (Strafbarkeit der A) 130 – 146

1. § 242 I 130 – 136

2. § 246 I 137

3. § 123 I Alt 1 138 – 140

4. § 267 I 141

5. § 303 I 142 – 144

6. § 303a I 145

7. Ergebnis für A im Tatkomplex A 146

B. Das Verschenken an F 147 – 155

I. Strafbarkeit der A 147 – 153

II. Strafbarkeit der F 154, 155

C. Der Umtausch des Pullovers 156 – 170

I. Strafbarkeit der F 156 – 158

II. Strafbarkeit der A 159 – 170

D. Die Geschehnisse um die Uhr (Strafbarkeit der A) 171 – 186

1. § 242 I 171

2. § 263 I (A gegenüber der Kassiererin, zulasten des K, zugunsten der A) 172

3. § 267 I 173 – 180

4. § 274 I Nr 1 bzgl 450 €-Preisschild 181

5. § 274 I Nr 1 bzgl 50 €-Preisschild 182

6. § 303 I 183

7. § 303a I 184

8. Konkurrenzen 185

9. Ergebnis für A im Tatkomplex D 186

E. Gesamtkonkurrenzen 187

F. Gesamtergebnis 188

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 5 Teures Benzin (bringt Ärger)

Sachverhalt 189

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung) 190

Ausführliche Lösung von Fall 5 191 – 225

A. Das Benzin (Strafbarkeit des P) 191 – 202

1. § 242 I 191 – 195

2. § 263 I (ggü und zulasten T, zugunsten P) 196, 197

3. § 246 I bzgl Einfüllen 198

4. § 246 I bzgl Wegfahren 199

5. § 303 I 200

6. Konkurrenzen 201

7. Ergebnis für P im Tatkomplex A 202

B. Der Asterix-Band (Strafbarkeit des P) 203 – 211

1. § 242 I 203 – 207

2. § 246 I 208

3. § 303 I 209

4. § 123 I 210

5. Ergebnis für P im Tatkomplex B 211

C. Auf der Straße (Strafbarkeit des T) 212 – 224

1. §§ 212, 22, 23 I 212

2. § 223 I 213 – 215

3. § 224 I Nr 5 216

4. § 226 I Nr 3 217

5. § 226 II, I Nr 3 218

6. § 221 I Nr 1 219

7. § 221 I Nr 2 220

8. § 221 II Nr 2 221

9. § 323c 222

10. Konkurrenzen 223

11. Ergebnis für T im Tatkomplex C 224

D. Gesamtergebnis 225

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 6 Trau Schau Wem

Sachverhalt 226

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung) 227

Ausführliche Lösung von Fall 6 228 – 273

A. Die Vorgänge im Baumarkt 228 – 244

I. Strafbarkeit des F 228 – 239

II. Strafbarkeit des A 240 – 244

B. Die Veräußerung des Schlagbohrers 245 – 257

I. Strafbarkeit des F 245 – 252

II. Strafbarkeit des S 253, 254

III. Strafbarkeit des A 255 – 257

C. Die Beuteteilung zwischen A und F 258 – 271

I. Strafbarkeit des F 258 – 263

II. Strafbarkeit des A 264 – 271

D. Gesamtkonkurrenzen 272

E. Gesamtergebnis 273

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 7 Wo rohe Kräfte sinnlos walten

Sachverhalt 274

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung) 275

Ausführliche Lösung von Fall 7 276 – 321

A. Die Vorgänge in der Kneipe (Strafbarkeit des A) 276 – 298

1. § 222 276 – 279

2. § 223 I (Rippenbruch) 280

3. § 229 (Rippenbruch) 281

4. §§ 223 I, II, 22, 23 I (leichte Prellungen) 282

5. §§ 224 I Nr 2 Alt 2, Nr 4, Nr 5, II, 22, 23 I (leichte Prellungen) 283 – 285

6. §§ 226 I Nr 3, 22, 23 I (leichte Prellungen) 286

7. § 227 I 287

8. §§ 227 I, 22, 23 I 288 – 294

9. § 323c 295

10. § 303 I 296

11. Konkurrenzen 297

12. Ergebnis für A im Tatkomplex A 298

B. Die Heimfahrt vor dem Zwischenfall an der Ampel 299 – 304

I. Strafbarkeit des A 299 – 302

II. Strafbarkeit des B 303, 304

C. Der Zwischenfall an der Ampel und die Fortsetzung der Fahrt 305 – 319

I. Strafbarkeit des A 305 – 317

II. Strafbarkeit des B 318, 319

D. Gesamtkonkurrenzen 320

E. Gesamtergebnis 321

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 8 Der „Blaue Schwan“

Sachverhalt 322

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung) 323

Ausführliche Lösung von Fall 8 324 – 361

A. Die Entwendung des Gemäldes 324 – 338

I. Strafbarkeit des S 324 – 327

II. Strafbarkeit des K 328 – 338

B. Die Auszahlung der Versicherungssumme 339 – 360

I. Strafbarkeit des G 339 – 341

II. Strafbarkeit des S 342 – 355

III. Strafbarkeit des K 356 – 360

C. Gesamtergebnis 361

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 9 Wer hat die Hosen an?

Sachverhalt 362

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung) 363

Ausführliche Lösung von Fall 9 364 – 408

A. Die Hose (Geschehen bis zum Auftauchen des D) 364 – 369

I. Strafbarkeit der K 364 – 367

II. Strafbarkeit des A 368, 369

B. Die Hose (Geschehen nach dem Auftauchen des D) 370 – 398

I. Strafbarkeit des A 370 – 385

II. Strafbarkeit der K 386 – 391

III. Strafbarkeit des A als Teilnehmer 392 – 394

IV. Strafbarkeit des D 395 – 398

C. Im Büro (Strafbarkeit des D) 399 – 407

1. § 253 I 399 – 402

2. § 240 I 403

3. §§ 258 I, 13 404

4. § 274 I Nr 1 405

5. Konkurrenzen 406

6. Ergebnis für D im Tatkomplex C 407

D. Gesamtergebnis 408

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 10 Ein tierischer Knall

Sachverhalt 409

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung) 410

Ausführliche Lösung von Fall 10 411 – 445

A. Das Öffnen des Gashahnes (Strafbarkeit A) 411, 412

1. §§ 212, 22, 23 I 411

2. Ergebnis für Tatkomplex A 412

B. Das Eintreten der C und das Geschehen im Bad (Strafbarkeit C) 413 – 418

1. § 242 413 – 415

2. § 246 I 416

3. § 123 417

4. Ergebnis für Tatkomplex B 418

C. Das Anzünden der Zigarette 419 – 444

I. Strafbarkeit der C 419 – 421

II. Strafbarkeit des A 422 – 444

D. Gesamtergebnis 445

Definitionen zur schnellen Wiederholung

Fall 11 Wenn die Funken sprühen…

Sachverhalt 446

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung) 447

Ausführliche Lösung von Fall 11 448 – 480

A. Der Feuerwerkskörper (Strafbarkeit des F) 448 – 457

1. § 306 I Nr 4 448, 449

2. § 306d I Var 1 450

3. § 315b I Nr 1 oder 3 451 – 454

4. § 315b I Nr 3, IV 455

5. § 315b I Nr 3, V 456

6. Ergebnis für F im Tatkomplex A 457

B. Der Zivilprozess 458 – 479

I. Strafbarkeit der J 458 – 471

II. Strafbarkeit des F 472 – 479

C. Gesamtergebnis 480

Definitionen zur schnellen Wiederholung

2. Kapitel Die Hausarbeit aus der Fortgeschrittenenübung

Fall 12 Grenzenloses Vergnügen

Sachverhalt 481, 482

Gedankliche Strukturierung des Falles (Inhaltsverzeichnis und Kurzlösung) 483, 484

Schrifttumsverzeichnis 485, 486

Ausführliche Lösung von Fall 12 487 – 546

A. Das Serienvergnügen 487 – 519

I. Strafbarkeit der Jule (J) 488 – 513

II. Strafbarkeit des F 514 – 519

B. Heimfahrt mit Hindernissen 520 – 545

I. Strafbarkeit der Jule (J) 520 – 524

II. Strafbarkeit der Alma (A) 525 – 545

C. Gesamtergebnis 546

Definitionen zur schnellen Wiederholung

3. Kapitel

Zur Wiederholung und Vertiefung

I. Behandelte Problemschwerpunkte – geordnet nach der Gesetzessystematik 550

II. Definitionen – geordnet nach der Gesetzessystematik 551

III. Aufbau der Falllösung 552 – 556

IV. Überblick über die wichtigsten Falllösungsbücher und Anleitungsaufsätze 557

Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

aA

andere Ansicht

Abs

Absatz

Abschn

Abschnitt

aE

am Ende

aF

alte Fassung

Alt

Alternative

Anm

Anmerkung

Art

Artikel

AT

Allgemeiner Teil

Aufl

Auflage

BAK

Blutalkoholkonzentration

BayObLG

Bayerisches Oberstes Landesgericht

Bespr

Besprechung

Bd

Band

Beck OK

Beck‘scher Online-Kommentar (-Bearbeiter)

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHSt

Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen

Bsp

Beispiel

BT

Besonderer Teil

BtMG

Betäubungsmittelgesetz

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

bzgl

bezüglich

bzw

beziehungsweise

ders

derselbe

dh

das heißt

dies

dieselbe

dto

dito (dasselbe)

f

folgende(r/s)

ff

folgende (Plural)

Fn

Fußnote

FS

Festschrift

GA

Goltdammer‘s Archiv für Strafrecht

gem

gemäß

GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

ggf

gegebenenfalls

ggü

gegenüber

GrS

Großer Senat für Strafsachen

GS

Gedächtnisschrift

hA

herrschende Ansicht

hL

herrschende Lehre

hM

herrschende Meinung

hrsg

herausgegeben

Hrsg

Herausgeber

HS

Halbsatz

idF

in der Fassung

idR

in der Regel

iE

im Ergebnis

iHv

in Höhe von

iRd/iRe

im Rahmen der/des/eines

iRv

im Rahmen von

iS

im Sinne

iSd

im Sinne der/des

iSv

im Sinne von

im Übrigen

iVm

in Verbindung mit

JA

Juristische Arbeitsblätter

JK

Jura-Karteikarten

JR

Juristische Rundschau

Jura

Juristische Ausbildung

JuS

Juristische Schulung

JZ

Juristenzeitung

Kap

Kapitel

KG

Kammergericht

KK

Klausurenkurs (Beulke)

krit

kritisch

L

Lernbogen der Juristischen Schulung (JuS)

LG

Landgericht

LK

Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch (-Bearbeiter)

LPK

Lehr- und Praxiskommentar (-Bearbeiter)

m

mit

MDR

Monatsschrift für Deutsches Recht

mE

meines Erachtens

mind

mindestens

MK

Münchener Kommentar (-Bearbeiter)

mwN

mit weiteren Nachweisen

nF

neue Fassung

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NK

Nomos-Kommentar zum Strafgesetzbuch (-Bearbeiter)

NStZ

Neue Zeitschrift für Strafrecht

NStZ-RR

Neue Zeitschrift für Strafrecht – Rechtsprechungs-Report

NZV

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

OLG

Oberlandesgericht

OWiG

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

PdW

Prüfe dein Wissen

RG

Reichsgericht

RGSt

Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen

Rn

Randnummer

Rspr

Rechtsprechung

s

siehe

S

Satz, Seite

SK

Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch (-Bearbeiter)

s o

siehe oben

sog

sogenannte(r/n)

SSW

Satzger/Schluckebier/Werner, Strafgesetzbuch (-Bearbeiter)

StGB

Strafgesetzbuch

St-K

Studienkommentar (Joecks)

StPO

Strafprozessordnung

str

strittig

StraFO

Strafverteidiger – Forum

StrRG

Gesetz zur Reform des Strafrechts

StudZR

Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaften Heidelberg

StV

Strafverteidiger

StVG

Straßenverkehrsgesetz

s u

siehe unten

TB

Tatbestand

u

unten, und

ua

unter anderem, und andere

uU

unter Umständen

va

vor allem

Var

Variante

vert

vertiefend

Vor

Vorbemerkung

VVG

Gesetz über den Versicherungsvertrag

wistra

Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

ZIS

Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (kostenlos online abrufbar unter www.zis-online.com)

zit

zitiert

ZJS

Zeitschrift für das Juristische Studium (kostenlos online abrufbar unter www.zjs-online.com)

ZPO

Zivilprozessordnung

ZStW

Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft

zT

zum Teil

zust

zustimmend

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Die Strafrechtsklausur, 7. Aufl 2006 (zit. Arzt, Strafrechtsklausur S)

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Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht, Allgemeiner Teil, 3. Aufl 2023 (zit: Bock, WuV AT [Fall Nr] S)

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Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht, Besonderer Teil – Nichtvermögensdelikte, 3. Aufl 2024 (zit: Bock, WuV BT1 [Fall Nr] S)

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Übungen im Strafrecht, 9. Aufl 2023 (zit: Bosch, Übungen S)

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Strafrecht – Besonderer Teil II, Eigentumsdelikte und Vermögensdelikte, 6. Aufl 2021 (zit: Eisele, BT2 Rn)

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Juristischer Studienkurs, Strafrecht I, 4. Aufl 1992, II, 3. Aufl 1980

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Strafrecht, Allgemeiner Teil, 10. Aufl 2023 (zit: Frister, AT § Rn)

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Strafrecht, Besonderer Teil 2, 1996 (zit: Gössel, BT2 § Rn)

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Strafrecht, Besonderer Teil 1, 2. Aufl 2004 (zit: Gössel/Dölling, BT1 § Rn)

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Fallsammlung zum Strafrecht, Juristische Examensklausuren, 2. Aufl 2012 (zit: Gropp/Küpper/Mitsch, Fallsammlung [Fall Nr] S)

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Strafrecht, Allgemeiner Teil, 9. Aufl 2004 (zit: Haft, AT S)

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Strafrecht, Besonderer Teil I, 9. Aufl 2009 (zit: Haft/Hilgendorf, BT1 S)

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Strafrecht für alle Semester, Besonderer Teil, 2. Aufl 2021 (zit: Heghmanns, BT Rn)

Heinrich, B.

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 7. Aufl 2022 (zit: B. Heinrich, AT Rn)

v. Heintschel-Heinegg

Prüfungstraining Strafrecht, Bd 1 und 2, 1992 (zit: v. Heintschel-Heinegg, [Fall Nr] S)

Heinze/Schröder

Standardfälle Strafrecht Band 1: für Anfänger, 8. Aufl 2021 (zit: Heinze/Schröder, Anfänger [Fall Nr] S)

Heinze/Schröder

Standardfälle Strafrecht Band 2: für Fortgeschrittene, 5. Aufl 2019 (zit: Heinze/Schröder, [Fall Nr] S)

Hellmann

Fälle zum Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl 2023 (zit: Hellmann, Wirtschaftsstrafrecht [Fall Nr] Rn)

Hentschel/König

Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl 2025 (zit: Hentschel/König-Bearbeiter, Straßenverkehrsrecht, § Rn)

Hentschel

Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 10. Aufl 2006 (zit: Hentschel, Trunkenheit, Rn)

Hilgendorf

Fallsammlung zum Strafrecht, 5. Aufl 2008 (zit: Hilgendorf, Fallsammlung [Fall Nr] S)

Hilgendorf

Fälle zum Strafrecht I, Klausurenkurs für Anfänger, 4. Aufl 2020 (zit: Hilgendorf, Klausurenkurs I [Fall Nr] Rn)

Hilgendorf

Fälle zum Strafrecht II, Klausurenkurs für Fortgeschrittene, 3. Aufl 2020 (zit: Hilgendorf, Klausurenkurs II [Fall Nr] Rn)

Hilgendorf

Fälle zum Strafrecht III, Klausurenkurs für Fortgeschrittene und Examenskandidaten, 3. Aufl 2022 (zit: Hilgendorf, Klausurenkurs III [Fall Nr] Rn)

Hilgendorf/Valerius

Strafrecht Allgemeiner Teil, 3. Aufl 2022 (zit: Hilgendorf/Valerius, AT § Rn)

Hillenkamp/Cornelius

32 Probleme aus dem Strafrecht Allgemeiner Teil, 16. Aufl 2023 (zit: Hillenkamp/Cornelius, AT Problem S)

Hillenkamp/Cornelius

40 Probleme aus dem Strafrecht Besonderer Teil, 13. Aufl 2020 (zit: Hillenkamp/Cornelius, BT Problem S)

Höfling

Eine rechtliche Beurteilung der Sterbebegleitung unter besonderer Berücksichtigung der Kodifizierung der Patientenverfügung, 2013 (zit: Höfling, S)

Hoerr

Passive Sterbehilfe und betreuungsrechtliche Kontrolle, Die Strafbarkeit von Arzt und Betreuer beim Behandlungsabbruch an einwilligungsunfähigen Patienten, 2011 (zit: Hoerr, S)

Hoffmann-Holland

Strafrecht Allgemeiner Teil, 4. Aufl 2023 (zit: Hoffmann-Holland, AT Rn)

Ingelfinger

Grundlagen und Grenzbereiche des Tötungsverbots, 2004 (zit: Ingelfinger, S)

Jäger

Examens-Repetitorium Strafrecht, Allgemeiner Teil, 11. Aufl 2024 (zit: Jäger, AT Rn)

Jäger

Examens-Repetitorium Strafrecht, Besonderer Teil, 10. Aufl 2024 (zit: Jäger, BT Rn)

Jakobs

Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl 2011 (zit: Jakobs, AT Abschn Rn)

Jescheck/Weigend

Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 5. Aufl 1996 (zit: Jescheck/Weigend, AT § Rn)

Joecks/Jäger

Studienkommentar StGB, 13. Aufl 2021 (zit: Joecks/Jäger, St-K-StGB, § Rn)

Jura-Karteikarten

Aktuelle Rechtsprechung in der Jura-Kartei (zit: Bearbeiter, JK [Monat/Jahr], StGB §/Kartennummer)

Kindhäuser/Böse

Strafrecht, Besonderer Teil II, 13. Aufl 2024 (zit: Kindhäuser/Böse, BT2 § Rn)

Kindhäuser/Hilgendorf

Strafgesetzbuch, Lehr- und Praxiskommentar, 10. Aufl 2025 (zit: Kindhäuser/Hilgendorf, LPK § Rn)

Kindhäuser/Schramm

Strafrecht, Besonderer Teil I, 11. Aufl 2023 (zit: Kindhäuser/Schramm, BT1 § Rn)

Kindhäuser/Zimmermann

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 11. Aufl 2023 (zit: Kindhäuser/Zimmermann, AT § Rn)

Kindhäuser/Zimmermann

Klausurtraining Strafrecht, 6. Auflage 2024 (zit: Kindhäuser/Zimmermann, Klausurtraining [Fall Nr] S)

Kosman

Wie schreibe ich juristische Hausarbeiten?, 2. Aufl 1997 (zit: Kosman, Wie schreibe ich juristische Hausarbeiten?)

Kraatz

Arztstrafrecht, 3. Aufl 2023 (zit: Kraatz, Rn)

Krey/Esser

Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil, 7. Aufl 2022 (zit: Krey/Esser, AT Rn)

Krey/Hellmann/Heinrich

Strafrecht, Besonderer Teil, Band 1, 18. Aufl 2024 (zit: Krey/Hellmann/Heinrich, BT1 Rn)

Krey/Hellmann/Heinrich

Strafrecht, Besonderer Teil, Band 2, 19. Aufl 2024 (zit: Krey/Hellmann/Heinrich, BT2 Rn)

Kudlich

Fälle zum Strafrecht, Allgemeiner Teil, 5. Aufl 2025 (zit: Kudlich, Fälle AT [Fall Nr] S)

Kudlich

Prüfe Dein Wissen, Rechtsfälle in Frage und Antwort, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 7. Aufl 2024 (zit: Kudlich, PdW AT S)

Kudlich

Prüfe Dein Wissen, Rechtsfälle in Frage und Antwort, Strafrecht, Besonderer Teil I, Vermögensdelikte, 5. Aufl 2021 (zit: Kudlich, PdW BT1 S)

Kudlich

Prüfe Dein Wissen, Rechtsfälle in Frage und Antwort, Strafrecht, Besonderer Teil II, Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit, 5. Aufl 2021 (zit: Kudlich, PdW BT2 S)

Kühl

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 8. Aufl 2017 (zit: Kühl, AT § Rn)

Küper/Zopfs

Strafrecht, Besonderer Teil, Definitionen mit Erläuterungen, 11. Aufl 2022 (zit: Küper/Zopfs, BT Rn)

Küpper/Börner

Strafrecht, Besonderer Teil 1, 4. Aufl 2017 (zit: Küpper/Börner, BT1 § Rn)

Lackner/Kühl/Heger

Strafgesetzbuch mit Erläuterungen, 30. Aufl 2023 (zit: L/K/H-Bearbeiter, § Rn)

Lagodny

Gesetzestexte suchen, verstehen und in der Klausur anwenden, 2. Aufl 2013

Lange

Jurastudium erfolgreich, 8. Aufl 2015

Leipziger Kommentar

Strafgesetzbuch, hrsg v Cirener, Radtke, Rissing-van Saan, Rönnau, Schluckebier, Band 7, 13. Aufl 2021, Band 12, 13. Aufl 2021, Band 14, 13. Aufl 2025, Band 15, 13. Aufl 2023, Band 17, 13. Aufl 2021 (zit: LK-Bearbeiter, § Rn)

Matt/Renzikowski (Hrsg)

Strafgesetzbuch, 2. Aufl 2020 (zit: M/R-Bearbeiter, § Rn)

Maurach/Gössel/Zipf

Strafrecht, Allgemeiner Teil, Teilband 2, 8. Aufl 2014 (zit: Maurach/Gössel/Zipf, AT2 § Rn)

Maurach/Schroeder/Maiwald/Hoyer/Momsen

Strafrecht, Besonderer Teil, Teilband 1, 11. Aufl 2019 (zit: Maurach/Schroeder/Maiwald/Hoyer/Momsen, BT1 § Rn)

Merten

20 Standardfälle Strafrecht: Zur gezielten Vorbereitung auf die Übung für Anfänger, 3. Aufl 2006 (zit: Merten, [Fall Nr] S)

Meurer/Kahle/Dietmeier

Übungskriminalität für Einsteiger, 2000 (zit: Meurer/Kahle/Dietmeier, [Fall Nr] S)

Mitsch

Strafrecht, Besonderer Teil 2, Teilband 1, 3. Aufl 2015 (zit: Mitsch, BT2/1 § Rn)

Münchener Kommentar

Strafgesetzbuch, Bd 1, 5. Aufl 2025, Bd 2-10, 4. Aufl 2020-2023, hrsg v Erb, Schäfer (zit: MK/StGB-Bearbeiter, § Rn)

Murmann

Grundkurs Strafrecht, 8. Aufl 2024 (zit: Murmann, Grundkurs Rn)

Niederle

20 Standardfälle Strafrecht: Zur gezielten Vorbereitung auf die Übung für Fortgeschrittene, 2. Aufl 2004 (zit: Niederle, [Fall Nr] S)

Nomos-Kommentar

Strafgesetzbuch, hrsg v Kindhäuser, Neumann, Paeffgen, Saliger, 6. Aufl 2023 (zit: NK/StGB-Bearbeiter, § Rn)

Nomos-Kommentar

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, hrsg v Leitner, Rosenau, 2. Aufl 2022 (zit NK/WSS-Bearbeiter)

Oelmüller/Peters

Die erste Strafrechtshausarbeit, 8. Aufl 2020

Oğlakcıoğlu/Rückert

Fälle zum Strafrecht Besonderer Teil, 2. Aufl 2022 (zit: Oğlakcıoğlu/Rückert [Fall Nr] S)

Otto

Grundkurs Strafrecht, Allgemeine Strafrechtslehre, 7. Aufl 2004 (zit: Otto, AT § Rn)

Otto

Grundkurs Strafrecht, Die einzelnen Delikte, 7. Aufl 2009 (zit: Otto, BT § Rn)

Preis/Prütting/Sachs/Weigend

Die Examensklausur, 6. Aufl 2017 (zit: Preis ua, [Fall Nr] S)

Priebe

Fälle zum Strafrecht – mit prozessualen Zusatzfragen, 2. Aufl 2005 (zit: Priebe, [Fall Nr] S)

Priebe

Fallrepetitorium Strafrecht, Allgemeiner Teil, 2005

Puppe

Strafrecht Allgemeiner Teil im Spiegel der Rechtsprechung, 5. Aufl 2022 (zit: Puppe, AT § Rn)

Putzke

Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben, 7. Aufl 2021

Rengier

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 16. Aufl 2024 (zit: Rengier, AT § Rn)

Rengier

Strafrecht, Besonderer Teil I, Vermögensdelikte, 27. Aufl 2025 (zit: Rengier, BT1 § Rn)

Rengier

Strafrecht, Besonderer Teil II, Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit, 26. Aufl 2025 (zit: Rengier, BT2 § Rn)

Rieger

Die mutmaßliche Einwilligung in den Behandlungsabbruch, 1998 (zit: Rieger, S)

Rotsch

Strafrechtliche Klausurenlehre, 4. Aufl 2022 (zit: Rotsch, Fall Rn)

Rotsch/Nolte/Peifer/Weitemeyer

Die Klausur im Ersten Staatsexamen, 2003 (zit: Rotsch/Nolte/Peifer/Weitemeyer, [Fall Nr] S)

Roxin/Greco

Strafrecht, Allgemeiner Teil, Bd 1, Grundlagen, Aufbau der Verbrechenslehre, 5. Aufl 2020 (zit: Roxin/Greco, AT1 § Rn)

Roxin

Strafrecht, Allgemeiner Teil, Bd 2, Besondere Erscheinungsformen der Straftat, 2003 (zit: Roxin, AT2 § Rn)

Roxin

Täterschaft und Tatherrschaft, 11. Aufl 2022 (zit: Roxin, Täterschaft S)

Roxin/Schroth (Hrsg)

Handbuch des Medizinstrafrechts, 4. Aufl 2010 (zit: Roxin/Schroth-Bearbeiter, S)

Samson

Strafrecht I, 7. Aufl 1988 (zit: Samson, St1 [Fall Nr] S)

Samson

Strafrecht II, 5. Aufl 1985 (zit: Samson, St2 [Fall Nr] S)

Satzger/Schluckebier/Werner

StGB-Strafgesetzbuch, 6. Aufl 2024 (zit: SSW/StGB-Bearbeiter § Rn)

Schlüter/Niehaus/Schröder (Hrsg)

Examensklausurenkurs im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht, 2. Aufl 2015 (zit: Schlüter-Bearbeiter, [Fall Nr] S)

Schmidhäuser

Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl 1984 (zit: Schmidhäuser, AT Kap Rn)

Schmidt

Strafrecht, Allgemeiner Teil, Grundlagen der Strafbarkeit, Aufbau des strafrechtlichen Gutachtens, 23. Aufl 2023 (zit: Schmidt, AT Rn)

Schmidt

Strafrecht, Besonderer Teil I, Straftaten gegen die Person und die Allgemeinheit, 23. Aufl 2023 (zit: Schmidt, BT1 Rn)

Schmidt

Strafrecht, Besonderer Teil II, Straftaten gegen das Vermögen, 22. Aufl 2021 (zit: Schmidt, BT2 Rn)

Schneider

Tun und Unterlassen beim Abbruch lebenserhaltender medizinischer Behandlung, 1997

Schroth

Strafrecht, Besonderer Teil, 5. Aufl 2010 (zit: Schroth, BT S)

Schwabe

Lernen mit Fällen, Strafrecht Besonderer Teil 1, Nichtvermögensdelikte – Materielles Recht & Klausurenlehre, 14. Aufl 2023 (zit: Schwabe, BT1 [Fall Nr] S)

Schwabe

Lernen mit Fällen: Strafrecht Besonderer Teil 2, Vermögensdelikte – Materielles Recht & Klausurenlehre, 16. Aufl 2025 (zit: Schwabe, BT2 [Fall Nr] S)

Schwind/Franke/Winter

Übungen im Strafrecht für Anfänger, 5. Aufl 2000 (zit: Schwind/Franke/Winter, Übungen [Fall Nr] S)

Steinberg

Klausurenkurs Strafrecht BT/1, Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit, 2. Aufl 2021 (zit: Steinberg KK-BT/1, Rn)

Steinberg

Klausurenkurs Strafrecht BT/2, Delikte gegen das Eigentum und das Vermögen, 2. Aufl 2021 (zit: Steinberg KK-BT/2, Rn)

Stoffers

Behandlungsabbruch zwischen Betreuungsrecht und Strafrecht, Zur (straf-)rechtlichen Bedeutung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung i.S.d. § 1904, 2011 (zit: Stoffers, S)

Stratenwerth/Kuhlen

Strafrecht, Allgemeiner Teil I, 6. Aufl 2011 (zit: Stratenwerth/Kuhlen, AT § Rn)

Systematischer Kommentar

Strafgesetzbuch, hrsg v Wolter/Hoyer, Bd 1, 2, 4, 6, 10. Aufl 2022-2025, Bd 3, 5, 9. Aufl 2019 (zit: SK/StGB-Bearbeiter, § Rn)

Tag

Der Körperverletzungstatbestand im Spannungsfeld zwischen Patientenautonomie und Lex artis, 2000 (zit: Tag, S)

Tübinger Kommentar

Strafgesetzbuch, hrsg v Eisele, Bosch, Hecker, 31. Aufl 2025 (zit: TK-Bearbeiter, § Rn)

Tiedemann

Die Anfängerübung im Strafrecht, 4. Aufl 1999 (zit: Tiedemann, [Fall Nr] S)

Ulsenheimer/Gaede

Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Aufl 2021 (zit: Ulsenheimer/Gaede, Rn)

Valerius

Einführung in den Gutachtenstil, 4. Aufl 2017 (zit: Valerius, [Fall Nr] S)

Wagner

Fälle zum Strafrecht, Besonderer Teil, 4. Aufl 1998 (zit: Wagner, [Fall Nr] S)

Walter

Kleine Stilkunde für Juristen, 4. Aufl 2024 (zit: Walter, S)

Wessels/Beulke/Satzger

Strafrecht, Allgemeiner Teil, Die Straftat und ihr Aufbau, 54. Aufl 2024 (zit: Wessels/Beulke/Satzger, AT Rn)

Wessels/Hettinger/Engländer

Strafrecht, Besonderer Teil 1, Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit, 48. Aufl 2025 (zit: Wessels/Hettinger/Engländer, BT1 Rn)

Wessels/Hillenkamp/Schuhr

Strafrecht, Besonderer Teil 2, Vermögensdelikte, 47. Aufl 2025 (zit: Wessels/Hillenkamp/Schuhr, BT2 Rn)

Wohlers/Schuhr/Kudlich

Klausuren und Hausarbeiten im Strafrecht, 7. Aufl 2024 (zit: Wohlers/Schuhr/Kudlich, Klausuren und Hausarbeiten, S)

Wolters

Fälle mit Lösungen für Fortgeschrittene im Strafrecht, 2. Aufl 2006 (zit: Wolters, Fälle [Fall Nr] S)

Zieschang

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 7. Aufl 2023 (zit: Zieschang, AT Rn)

Festschriftenverzeichnis

Werner Beulke

Heidelberg, 2015

Karl Engisch

Frankfurt a.M. 1969

Wilhelm Gallas

Berlin, New York 1973

Karl Heinz Gössel

Heidelberg 2002

Rolf Dietrich Herzberg

Tübingen 2008

Hans Joachim Hirsch

Berlin, New York 1999

Kristian Kühl

München 2014

Hans-Heiner Kühne

Heidelberg 2013

Karl Lackner

Berlin 1987

Ernst-Joachim Lampe

Berlin 2003

Hellmuth Mayer

Beiträge zur gesamten Strafrechtswissenschaft; Berlin 1996

Dieter Meurer

Gedächtnisschrift; Berlin 2002

Dietrich Oehler

Köln, München 1985

Harro Otto

Berlin, New York 2007

Rainer Paulus

Festgabe, Würzburg 2009

Ruth Rissing-van-Saan

Berlin 2011

Klaus F. Röhl

Recht, Gesellschaft, Kommunikation; Baden-Baden 2003

Claus Roxin

Berlin 2011 (zum 80. Geburtstag, zitiert: Roxin-II-FS)

Hans-Joachim Rudolphi

Neuwied 2004

Hans Ludwig Schreiber

Heidelberg 2003

1. KapitelKlausuren aus der Fortgeschrittenenübung

Fall 1Tragische Verhältnisse

Sachverhalt

1

A ist Apothekerin in einer Kleinstadt und legt großen Wert auf das soziale Ansehen, das sie dort genießt. Sie ist mit E verheiratet, unterhält aber auch eine Beziehung mit F, von dem sie schließlich schwanger wird. Dies wird ihr allerdings erst im siebten Monat bewusst. Da sie davor zurückscheut, Angebote wie das Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“[1] in Anspruch zu nehmen, vertraut sie sich ihrer Freundin V an. V meint, dass aufgrund des ganz anderen Aussehens des F jeder erkennen werde, dass das Kind aus einer außerehelichen Verbindung stamme. V schildert A ausführlich, dass dies in der ländlichen und sehr konservativen Gegend einen riesigen Skandal verursachen werde, und rät A zu einer „Abtreibung“. A hatte seit dem Bemerken ihrer Schwangerschaft ähnliche Gedanken. Sie ringt noch länger mit sich, ist schließlich aber von der Sicht der V überzeugt. A nimmt daher, als sie allein zu Hause ist, ein Medikament ein, von dem sie gelesen hat, es führe zum Tod des Fötus, ohne das Leben der Schwangeren zu gefährden. A wird sehr übel und es setzen aufgrund des Mittels die Wehen ein, jedoch kommt ein gesunder und dauerhaft lebensfähiger Junge zur Welt. Als A dies erkennt, ist sie von der Situation so überwältigt, dass sie beschließt, dem Kind nichts weiter anzutun.

In den folgenden zwei Stunden ruht A sich aus. Je mehr sie sich erholt, desto größer werden wieder ihre Zweifel, da der Junge tatsächlich F sehr ähnelt. A spürt deshalb keine emotionale Bindung zu dem Kind. Sie ruft M an, die Mitinhaberin der Apotheke ist, und schildert ihr die gesamte Situation. Die Sorgen der A sind M egal, jedoch denkt M, dass A infolge der Geburt zeitweise weniger arbeiten werde, was für M finanzielle Einbußen zur Folge hätte. Daher schreit M die A an, sie solle ihre Tat zu Ende bringen und das Kind töten. Dadurch nimmt bei A die Furcht um ihre gesellschaftliche Stellung überhand und sie beschließt, den Jungen zu ersticken. Als A aufgelegt hat und ihr Vorhaben umsetzen will, erscheint F zu einem spontanen Besuch. Auf seine Frage bestätigt A ihm, dass er der Vater des Kindes ist. In seiner Gegenwart nimmt A einen Wattebausch und presst ihn dem Jungen auf Mund und Nase, wodurch dieser innerhalb kurzer Zeit verstirbt. Obwohl F die A aufhalten könnte, schreitet er nicht ein. Dabei kennt er die Motive der A nicht, möchte aber selbst jeder Unterhaltspflicht entkommen.

Bearbeitungsvermerk:

Wie haben sich A, V, M und F strafbar gemacht?

Es sind nur Vorschriften des StGB zu prüfen. Evtl erforderliche Strafanträge sind gestellt.

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung)

2

A.

Die Medikamenteneinnahme

I.

Strafbarkeit der A

1.

§ 218 I 1 (–)

a)

Objektiver Tatbestand (–)

Abbrechen der Schwangerschaft (–)

b)

Ergebnis

2.

§§ 218 I 1, IV 1, 22, 23 I (–)

a)

Vorprüfung (+)

keine Tatvollendung (+)

Strafbarkeit des Versuchs, § 218 IV 1 (+)

b)

Tatentschluss (+)

Vorsatz bzgl § 218 I (+)

c)

Unmittelbares Ansetzen (+)

Problem Nr 1: Abgrenzung Vorbereitungshandlung – Versuch (Rn 5)

d)

Rechtswidrigkeit (+)

§ 218a II, III (–)

e)

Schuld (+)

f)

Rücktritt, § 24 II (–)

g)

Persönlicher Strafausschließungsgrund, § 218 IV 2 (+)

h)

Ergebnis

3.

§ 223 I (–)

Verletzung eines anderen (–)

4.

§ 221 I Nr 1 (–)

Mensch (–)

5.

Ergebnis für A im Tatkomplex A

A ist straflos.

II.

Strafbarkeit der V

1.

§§ 218 I 1, IV 1, 22, 23 I, 26 (+)

a)

Objektiver Tatbestand (+)

vorsätzliche rechtswidrige Haupttat (+)

Anstiftungshandlung (+)

b)

Subjektiver Tatbestand (+)

Vorsatz bzgl Haupttat (+)

Vorsatz bzgl Anstiftungshandlung (+)

c)

Rechtswidrigkeit und Schuld (+)

d)

Persönlicher Strafausschließungsgrund, § 218 IV 2 (–)

V fehlt privilegierender Umstand der Schwangerschaft

e)

Strafzumessung, § 218 II 2 Nr 2 (–)

f)

Ergebnis

2.

Ergebnis für V im Tatkomplex A

V hat sich gem §§ 218 I 1, IV 1, 22, 23 I, 26 strafbar gemacht.

B.

Das Ersticken des Neugeborenen

I.

Strafbarkeit der A

1.

§ 218 I, III (–)

a)

Objektiver Tatbestand (–)

Problem Nr 2: Vollendeter Schwangerschaftsabbruch durch Tötung des Kindes nach fehlgeschlagener Abtötung der Leibesfrucht? (Rn 13)

b)

Ergebnis

2.

§ 212 I (+)

3.

§ 211 (+)

a)

Objektiver Tatbestand (–)

aa)

Heimtücke (–)

bb)

Grausam (–)

b)

Subjektiver Tatbestand

aa)

Habgier (–)

bb)

Sonstige niedrige Beweggründe (+)

c)

Rechtswidrigkeit und Schuld (+)

d)

Gesamtabwägung und Strafzumessung

§ 213 ist auf § 211 nicht anwendbar.

Problem Nr 3: Allgemeine Verwerflichkeitsprüfung bei Mord (Rn 21)

e)

Ergebnis

§ 211 verdrängt § 212 I.

4.

§§ 223 I, 224 I Nr 2 Alt 2 (+), Nr 3 (–), Nr 4 (–), Nr 5 (+)

a)

Objektiver Tatbestand (+)

aa)

Grunddelikt § 223 I (+)

bb)

Qualifikation § 224 I Nr 2 (+)

gefährliches Werkzeug (+)

cc)

Qualifikation § 224 I Nr 3 (–)

hinterlistiger Überfall (–)

dd)

Qualifikation § 224 I Nr 4 (–)

gemeinschaftliche Begehung (–)

ee)

Qualifikation § 224 I Nr 5 (+)

Leben gefährdende Behandlung (+)

b)

Subjektiver Tatbestand (+)

c)

Rechtswidrigkeit und Schuld (+)

d)

Ergebnis

§ 223 wird durch § 224 verdrängt.

5.

§ 225 I (–)

a)

Objektiver Tatbestand

quälen (–)

roh misshandeln (–)

schädigen an der Gesundheit (–)

b)

Ergebnis

6.

Konkurrenzen

§ 211 verdrängt § 224

7.

Ergebnis für A im Tatkomplex B

A hat sich nach § 211 strafbar gemacht.

II.

Strafbarkeit der M

1.

§§ 212 I, 25 II (–)

a)

Objektiver Tatbestand (–)

Totschlagshandlung durch M (–)

Totschlagshandlung durch A, § 25 II (–)

Problem Nr 4: Abgrenzung Täterschaft – Teilnahme bei Beteiligung an einem Begehungsdelikt durch positives Tun (Rn 33)

b)

Ergebnis

2.

§§ 212 I, 26 (+)

a)

Objektiver Tatbestand (+)

vorsätzliche rechtswidrige Haupttat (+)

Anstiftungshandlung (+)

b)

Subjektiver Tatbestand (+)

Vorsatz bzgl Haupttat (+)

Vorsatz bzgl Anstiftungshandlung (+)

c)

Rechtswidrigkeit und Schuld (+)

d)

Ergebnis

3.

§§ 211, 26 (+)

a)

Objektiver Tatbestand (+)

vorsätzliche rechtswidrige Haupttat (+)

Anstiftungshandlung (+)

b)

Subjektiver Tatbestand (+)

Vorsatz bzgl Haupttat (+)

Vorsatz bzgl Anstiftungshandlung (+)

c)

Tatbestandsverschiebung, § 28 II (–)

Mordmerkmale in der Person der M:

-

niedrige Beweggründe (–)

-

Habgier (+)

Mordmerkmal in der Person der A:

-

niedrige Beweggründe (+)

Problem Nr 5: Wie ist das Verhältnis von § 212 zu § 211? Ist § 28 I oder II anwendbar? (Rn 37)

d)

Ergebnis

4.

§§ 223 I, 224 I Nr 2 (+), Nr 5 (+), 26 (+)

aber subsidiär

5.

Ergebnis für M im Tatkomplex B

M ist strafbar gem §§ 211, 26, 28 II.

(Rspr: §§ 211, 26)

III.

Strafbarkeit des F

1.

§§ 212 I, 25 II (–)

gemeinsamer Tatplan (–)

2.

§§ 212 I, 13 (–)

a)

Objektiver Tatbestand (–)

aa)

Erfolgseintritt (+)

bb)

Unterlassen

Nichtvornahme der gebotenen Handlung trotz physisch-realer Abwehrmöglichkeit (+)

cc)

Kausalität (+)

dd)

Garantenpflicht (+)

ee)

Täterschaft (–)

Problem Nr 6: Abgrenzung Täterschaft – Teilnahme bei Beteiligung an einem Begehungsdelikt durch Unterlassen (Rn 43)

b)

Ergebnis

3.

§§ 212 I, 27, 13 (+)

a)

Objektiver Tatbestand (+)

vorsätzliche rechtswidrige Haupttat (+)

Beihilfehandlung (+)

b)

Subjektiver Tatbestand (+)

Vorsatz bzgl Haupttat (+)

Vorsatz bzgl Beihilfehandlung (+)

c)

Rechtswidrigkeit und Schuld (+)

d)

Ergebnis

4.

§§ 211, 27, 13 (+)

a)

Objektiver Tatbestand (+)

vorsätzliche rechtswidrige Haupttat (+)

Beihilfehandlung (+)

b)

Subjektiver Tatbestand (+)

Vorsatz bzgl Haupttat (Mordmerkmale) (–)

c)

Tatbestandsverschiebung, § 28 II

Akzessorietätslockerung (+)

d)

Rechtswidrigkeit und Schuld (+)

e)

Ergebnis

5.

§§ 223 I, 224 I, 27, 13 (+)

aber subsidiär

6.

§ 323c (+)

aber subsidiär

7.

Ergebnis für F im Tatkomplex B

F ist strafbar gem §§ 211, 27, 13, 28 II.

(Rspr: §§ 212 I, 27, 13)

IV.

Strafbarkeit der V

1.

§§ 212, 26 (–)

1.

Ergebnis für V im Tatkomplex B

V ist straflos.

C.

Gesamtergebnis

A:

§ 211

F:

§§ 211, 27, 13, 28 II

M:

§§ 211, 26, 28 II

V:

§§ 218 I 1, IV 1, 22, 23 I, 26

Ausführliche Lösung von Fall 1

A.Die Medikamenteneinnahme

I.Strafbarkeit der A

1.§ 218 I 1

3

Indem A das Medikament einnahm, könnte sie sich gem § 218 I 1 strafbar gemacht haben.

a) Objektiver Tatbestand

Dafür müsste A eine Schwangerschaft abgebrochen haben. Unter einem Abbruch der Schwangerschaft iSv § 218 I versteht man die Vornahme eines Eingriffs, der zum Absterben der Leibesfrucht führt. A handelte zu einem Zeitpunkt, in dem die Eröffnungswehen noch nicht eingesetzt hatten. Das Objekt ihrer Tat war mithin noch kein Mensch iSd Strafrechts, sondern eine Leibesfrucht und folglich ein für § 218 taugliches Tatobjekt. Die Medikamenteneinnahme zielte auf die Beendigung der Schwangerschaft durch Abtötung der Leibesfrucht. Die Handlung der A war zudem für die Frühgeburt kausal.

Fraglich ist allerdings, ob ein Schwangerschaftsabbruch iSd § 218 auch die Fälle erfasst, in denen ein lebendes und lebensfähiges Kind zur Welt gebracht wird. Der Taterfolg des § 218 liegt im Absterben der Leibesfrucht infolge der Tathandlung, wobei es ausreicht, dass der Täter auf die Leibesfrucht bereits vor der Geburt einwirkt, der Tod des Kindes aber erst nach dessen Geburt eintritt[2]. Das zu früh geborene Kind der A starb jedoch nicht infolge der Medikamenteneinnahme. Zumindest zu diesem Zeitpunkt scheidet somit mangels Taterfolges ein vollendeter Schwangerschaftsabbruch aus.

Hinweis: Der Tod des Kindes durch Ersticken wird hier zunächst noch ausgeblendet und erst bei der nächsten Tathandlung relevant. Man kann aber auch nur einen Tatkomplex bilden (hierzu s Rn 12).

b) Ergebnis

A hat sich durch die Einnahme des Medikaments nicht gem § 218 I 1 strafbar gemacht.

2.§§ 218 I 1, IV 1, 22, 23 I

4

A könnte sich aber durch dieselbe Handlung gem §§ 218 I 1, IV 1, 22, 23 I strafbar gemacht haben.

a) Vorprüfung

Der Schwangerschaftsabbruch wurde nicht vollendet (s Rn 3). Die Strafbarkeit des versuchten Schwangerschaftsabbruches ergibt sich aus §§ 218 IV 1, 23 I Alt 2.

b) Tatentschluss

A wollte durch die Medikamenteneinnahme das Absterben der Leibesfrucht durch eine Frühgeburt herbeiführen. Sie handelte mithin vorsätzlich bezüglich der objektiven Tatbestandsmerkmale des § 218 I 1. Ein Tatbestandsausschluss nach § 218a I (sog Fristenlösung) kommt nicht in Betracht.

c) Unmittelbares Ansetzen

Fraglich ist, ob A bereits unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung iSd § 22 angesetzt hat oder ob sie die Tat nur vorbereitet hat. Wie die straflose Vorbereitungshandlung vom strafbaren Versuch abzugrenzen ist, ist umstritten.

5

Problem Nr 1:Abgrenzung Vorbereitungshandlung/Versuch

(1) Die (heute nicht mehr vertretene) formal-objektive Theorie ließ als Anfang der Tatausführung nur den Beginn der „tatbestandsmäßigen Handlung“ genügen (RGSt 70, 151, 157).

(2) Demgegenüber wollte die (bedenklich weite) subjektive Theorie allein auf das subjektive Vorstellungsbild des Täters abstellen (RGSt 72, 66; BGHSt 6, 302).

(3) Nach der dem Gesetz (vgl § 22: „nach seiner Vorstellung von der Tat unmittelbar ansetzt“) am besten entsprechenden herrschenden sog „gemischt subjektiv-objektiven“ Theorie ist zweierlei erforderlich:

-

dass der Täter die Schwelle zum „Jetzt-geht‘s-los“ überschritten hat und

-

dass das Rechtsgut bereits in dem Sinne angegriffen wird, dass das Geschehen bei ungestörtem Fortgang ohne weitere wesentliche Zwischenschritte unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmündet, mit der Folge, dass aus der Sicht des Täters das Angriffsobjekt schon konkret gefährdet erscheint (BGH NJW 1993, 2125; BGH wistra 2002, 263; 2008, 105, 106; Beck OK-Cornelius, § 22 Rn 35 ff; Fischer, § 22 Rn 10; MK/StGB-Hoffmann-Holland, § 22 Rn 112, 123).

Zur Vertiefung:Wessels/Beulke/Satzger, AT Rn 948 ff; Beulke/Zimmermann, Klausurenkurs I [4] Rn 213; Jäger, AT Rn 438 ff.

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Indem A das Medikament einnahm, hat sie bereits die tatbestandliche Ausführungshandlung selbst vorgenommen und daher nach allen zum Problem der Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Versuch vertretenen Ansichten unmittelbar zur Verwirklichung des Tatbestandes angesetzt.

d) Rechtswidrigkeit

Da der versuchte Schwangerschaftsabbruch nicht von einem Arzt vorgenommen wurde, ist A weder gem § 218a II noch gem § 218a III gerechtfertigt. Auch sonstige Rechtfertigungsgründe sind nicht ersichtlich.

e) Schuld

A handelte schuldhaft.

f) Rücktritt, § 24 II

A verwirklichte den versuchten Schwangerschaftsabbruch zwar als unmittelbare Täterin. An der Straftat war aber noch V als Mittäterin oder Teilnehmerin beteiligt. In diesem Fall richten sich die Rücktrittsvoraussetzungen nach § 24 II[3].

Da der durch die Medikamenteneinnahme beabsichtigte Erfolg nicht eingetreten und nach der Geburt eines Kindes und der damit verbundenen Wandelung der Leibesfrucht zum Menschen iSd Strafrechts auch nicht mehr möglich ist, ist der Versuch fehlgeschlagen. A konnte somit nicht mehr strafbefreiend zurücktreten.

g) Persönlicher Strafausschließungsgrund, § 218 IV 2

Gem § 218 IV 2 kann A als Schwangere nicht wegen Versuchs bestraft werden.

Hinweis: Da die Strafe gem § 218 IV 2 ausgeschlossen ist, muss auf mögliche Strafschärfungs- bzw Strafmilderungsgründe (§ 218 II, III) nicht mehr eingegangen werden. Auch der Strafausschließungsgrund des § 218a IV 1 braucht nicht mehr geprüft zu werden.

h) Ergebnis

A hat sich durch die Einnahme des Medikaments nicht gem §§ 218 I 1, IV 1, 22, 23 I strafbar gemacht.

3.§ 223 I

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A hat durch die Medikamenteneinnahme möglicherweise sowohl sich selbst als auch die Leibesfrucht verletzt. Die Selbstverletzung fällt aber von vornherein nicht unter den Tatbestand des § 223 I, weil es sich nicht um einen „anderen“ Menschen handelt. Auch die Beeinträchtigung der Leibesfrucht wäre tatbestandslos, weil kein „Mensch“ verletzt worden wäre. A hat sich daher nicht gem § 223 I strafbar gemacht.

4.§ 221 I Nr 1

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A könnte die Leibesfrucht in eine hilflose Lage versetzt haben. Da auch der Tatbestand der Aussetzung aber voraussetzt, dass das Opfer bereits im strafrechtlichen Sinn ein Mensch ist, scheidet eine Strafbarkeit gem § 221 I Nr 1 aus.

5.Ergebnis für A im Tatkomplex A

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A bleibt straflos.

II.Strafbarkeit der V

1.§§ 218 I 1, IV 1, 22, 23 I, 26

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Dadurch, dass V der A zu einer Abtreibung riet, könnte sie sich gem §§ 218 I 1, IV 1, 22, 23 I, 26 strafbar gemacht haben.

Hinweis: Ein (versuchter) Schwangerschaftsabbruch in mittelbarer Täterschaft (§ 25 I Alt 2) kommt hingegen nicht in Betracht, da A volldeliktisch, dh tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handelte und ihre Straflosigkeit lediglich aufgrund des persönlichen Strafausschließungsgrundes des § 218 IV 2 eintritt. A ist mithin nicht als Werkzeug anzusehen, wie es für eine mittelbare Täterschaft der V erforderlich wäre. Dies ist so eindeutig, dass es keiner ausdrücklichen Hervorhebung im ausformulierten Text bedarf.

a) Objektiver Tatbestand

A hat den Schwangerschaftsabbruch versucht (s Rn 4). Eine vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat ist folglich gegeben.

V müsste A zu dieser Tat bestimmt haben. „Bestimmen“ iSd § 26 bedeutet nach hM das Hervorrufen des Tatentschlusses durch eine Willensbeeinflussung im Wege des offenen geistigen Kontakts[4]. Durch ihre Anregung hat V bei A den Tatentschluss hervorgerufen.

b) Subjektiver Tatbestand

Sowohl hinsichtlich der vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat der A als auch hinsichtlich der eigenen Anstiftungshandlung handelte V vorsätzlich („doppelter Anstiftungsvorsatz“); sie hatte insbes auch Vorsatz hinsichtlich der Vollendung der Haupttat[5].

c) Rechtswidrigkeit und Schuld

V handelte rechtswidrig und schuldhaft.

Hinweis: In einfachen Fällen kann die Prüfung von „Rechtswidrigkeit und Schuld“ unter einer einheitlichen Ziffer erfolgen. Manche Prüferinnen und Prüfer erwarten aber zumindest im Rahmen der Prüfung des ersten Straftatbestandes bei dem jeweiligen Beteiligten, dass die Punkte „Rechtswidrigkeit“ und „Schuld“ getrennt angesprochen werden (Einzelheiten s Beulke/Zimmermann, Klausurenkurs I, Rn 77–80).

d) Persönlicher Strafausschließungsgrund, § 218 IV 2

Der persönliche Strafausschließungsgrund des § 218 IV 2 sowie der persönliche Strafmilderungsgrund des § 218 III kommen nur der Schwangeren selbst, nicht aber einem Teilnehmer zugute, § 28 II. Daher ist die Strafe für V weder ausgeschlossen noch zu mildern.

e) Strafzumessung, § 218 II 2 Nr 2

Eine Strafschärfung nach dem Regelbeispiel des § 218 II 2 Nr 2 scheidet aus, da sich aus dem Sachverhalt ergibt, dass A nur ein Medikament einnehmen wollte, das für sie keine Lebensgefahr birgt.

f) Ergebnis

V hat sich gem §§ 218 I 1, IV 1, 22, 23 I , 26 strafbar gemacht.

2.Ergebnis für V im Tatkomplex A

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Im Tatkomplex A ist folglich eine Strafbarkeit gem §§ 218 I 1, IV 1, 22, 23 I, 26 gegeben.

B.Das Ersticken des Neugeborenen

I.Strafbarkeit der A

1.§ 218 I 1, III

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A könnte sich dadurch, dass sie ein Medikament einnahm und dann dem neugeborenen Jungen einen Wattebausch auf Mund und Nase presste, gem § 218 I 1, III strafbar gemacht haben.

a) Objektiver Tatbestand