Knastleben - Thomas Galli - E-Book

Knastleben E-Book

Thomas Galli

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Beschreibung

Eine Gefahr für uns alle Viele Straftäter, mit denen der ehemalige Gefängnisdirektor Thomas Galli während seiner 15-jährigen Tätigkeit im Strafvollzug konfrontiert gewesen ist, haben die abscheulichsten und grausamsten Verbrechen begangen. Sie sind in Sicherungsverwahrung – meist bis ins hohe Alter. Aber was führt dazu, dass Justiz, Gefängnisverwaltung und Psychologen einen Täter als »höchst gefährlich« einstufen? Anhand von neun aufrüttelnden Knastschicksalen legt Galli dar, dass »das Böse« nie aus dem Nichts kommt und die Maßnahmen und Therapien, für die Millionen von Steuergeldern ausgegeben werden, in den meisten Fällen völlig sinnlos sind. Er warnt: Wegsperren allein ist keine Lösung. Vielmehr müssen langfristige Prävention und echte Wiedergutmachung durch die Täter im Fokus stehen – erst dann werden wir auch den Opfern gerecht.

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Seitenzahl: 206

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THOMAS GALLI

KNAST LEBEN

THOMAS GALLI

KNAST LEBEN

LEBENSLANGE HAFT IN SICHERUNGSVERWAHRUNG

MEINE HÄRTESTEN FÄLLE ALS GEFÄNGNISDIREKTOR

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Für Fragen und Anregungen

[email protected]

Originalausgabe

1. Auflage 2020

© 2020 by riva Verlag, ein Imprint der Münchner Verlagsgruppe GmbH

Nymphenburger Straße 86

D-80636 München

Tel.: 089 651285-0

Fax: 089 652096

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Dieses Buch erschien erstmals 2017 unter dem Titel Die Gefährlichkeit des Täters im Verlag Das Neue Berlin, Berlin.

Umschlaggestaltung: Marc-Torben Fischer

Umschlagabbildung: Shutterstock.com/Gts

Satz: Carsten Klein, Torgau

Druck: Dieses Buch wurde im print on demand Verfahren produziert

eBook: ePubMATIC.com

ISBN Print 978-3-7423-1709-4

ISBN E-Book (PDF) 978-3-7453-1392-5

ISBN E-Book (EPUB, Mobi) 978-3-7453-1393-2

Weitere Informationen zum Verlag finden Sie unter

www.rivaverlag.de

Beachten Sie auch unsere weiteren Verlage unter www.m-vg.de

INHALT

Vorwort

I: Der Verwahrte

II: Die Frau im Käfig

III: Der Zirkusdirektor

IV: Aktenvermerk

V: Haftraum

VI: Der Staatsdiener

VII: Der verlorene Sohn

VIII: Das Opfer

IX: Der Terrorist

Epilog

Nachwort oder Die Möglichkeit einer Gefängnisinsel

Über den Autor

»Täglich aber droht dem Menschen vom Menschen Gefahr.«

Lucius Annaeus Seneca

Vorwort

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen der Staat Menschen einsperrt. Vor allem sind dies Vergeltung, Abschreckung, Resozialisierung und Sicherung der Allgemeinheit. Während anhand der Fallgeschichten meines ersten Buchs, Endstation Knast. Ein Gefängnisdirektor packt aus, vorrangig Schuld und Vergeltung als Grundlage des Freiheitsentzuges thematisiert wurden, geht es in diesem Buch im Schwerpunkt um den Umgang mit der Gefahr und die Sicherung der Allgemeinheit vor gefährlichen Menschen, insbesondere auch in Form der Sicherungsverwahrung.

Ein möglichst sinnvoller und menschenwürdiger Umgang mit als gefährlich eingeschätzten Menschen gehört zu den größten Herausforderungen für Staat und Justiz. Etwas oder jemanden als »Gefahr« oder »gefährlich« zu bezeichnen ergibt nur Sinn, soweit der Mensch die Gefahr abwägen und beeinflussen kann. Mit unserer Existenz untrennbar verbundene Tatsachen wie etwa den altersbedingten Tod als Gefahr zu bezeichnen, würde im Denken und Handeln nicht weiterführen und wäre daher zumindest überflüssig. Eine Gefahr trägt die Möglichkeit ihrer Abwendung in sich, genauer, sie suggeriert die Perspektive ihrer Abwendung. Verbunden mit der Tatsache, dass Gefahr immer nur die Möglichkeit und nicht die Gewissheit eines Schadenseintritts bezeichnet und voraussetzt, ist die Verwendung des Begriffs Gefahr gefährlich. Insbesondere wenn er, und darum geht es in diesem Buch, auf Menschen angewandt wird. Denn potenziell gefährlich ist jeder Mensch. Aber jeden Mitmenschen als Gefahr zu sehen, wäre schädlich für uns alle. Keinen als Gefahr zu sehen ebenso. Die Gefahr, die von einem konkreten Menschen ausgeht, als zu groß einzuschätzen könnte genauso verhängnisvoll sein, wie sie als zu gering einzuschätzen.

In diesem Buch geht es nicht um rechtliche Detailfragen. Es geht um Menschen, die als höchst gefährlich gelten. Was haben sie getan, und was kann man mit ihnen und gegen ihr Aggressionspotenzial tun? Wie verhält sich der Staat zu ihnen und zur vorgeblichen Beherrschung der Gefahr? Der Gefahr, die von Sicherungsverwahrten und Gefangenen ausgeht, die zu einer langen bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Und es geht darum, wie Menschen gefährlich werden können und um die, bei denen sich eine solche Gefahr im Einzelfall verwirklicht hat. Um die Opfer.

Bevor ich Leiter der JVA Zeithain in Sachsen wurde, war ich dreizehn Jahre lang im bayerischen Justizvollzug tätig. Zunächst als Mitglied der Anstaltsleitung in der JVA Amberg, in der eine der ersten sozialtherapeutischen Abteilungen für schwerste Sexualstraftäter etabliert wurde, sodann sieben Jahre lang als Mitglied im Team der Anstaltsleitung der JVA Straubing, der Anstalt mit der höchsten Sicherheitsstufe in Bayern, in der einige hundert Inhaftierte eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen und in der auch die Sicherungsverwahrung vollzogen wird. Zeitweise habe ich zusätzlich zur JVA Zeithain die sächsische JVA Torgau geleitet, in der ebenfalls Täter mit langen, teils lebenslangen Freiheitsstrafen einsitzen. Ich konnte also viele Erfahrungen sammeln. Mit den Menschen, die als höchst gefährlich eingeschätzt werden, damit, auf welchen Grundlagen diese Einschätzung beruht, damit, welche Folgen es auslösen kann, wenn ein Mensch als gefährlich oder ungefährlich gilt, und schließlich mit den Versuchen, einer Gefährlichkeit zu begegnen.

Die Geschichten in diesem Buch stehen für sich selbst. Die Leser mögen sich ihr eigenes Bild machen. Ich persönlich bin überzeugt, dass unser Umgang mit der Gefahr im Menschen unvernünftig ist. Ihm liegen Fehlvorstellungen über die sozialen Anteile an der individuellen Gefahr und über das Ausmaß und die mögliche Begrenzung dieser Gefahr insbesondere im Hinblick auf die Vorhersehbarkeit und Veränderbarkeit menschlichen Verhaltens zugrunde. Fehlvorstellungen, die auf der einen Seite dazu führen, dass viel zu vielen Menschen die Freiheit entzogen wird, und die auf der anderen Seite zur Folge haben, dass auch Menschen wieder in Freiheit kommen, die wiederholt gemordet haben und wieder morden. Fehlvorstellungen mit tödlichen Folgen also. Unter dem Strich verringert unser derzeitiges Strafrecht nicht die Gefahr im Menschen, sondern vergrößert sie.

Die Geschichten in diesem Buch sind real, allerdings zum Schutz insbesondere von Persönlichkeitsrechten so komponiert, dass sie nicht konkreten Personen zugeordnet werden können. Eine Ähnlichkeit diesbezüglich wäre Zufall.

Thomas Galli

I

DER VERWAHRTE

I.

Welco konnte nicht verstehen, warum er nicht entlassen wurde. Akzeptieren musste er es, aber er hätte es gerne verstanden, zumindest irgendwie eingeordnet. Doch das war nicht möglich. Und vielleicht wurde es dadurch noch unerträglicher, dass die um ihn herum, die Mitgefangenen, die Beamten bis hin zum Anstaltsleiter, seine Rechtsanwältin, dass sie alle auch nicht verstanden, warum er nicht freikam. Die Ursache für seine Inhaftierung lag weit in der Vergangenheit, sie war für ihn kaum noch greifbar.

Jetzt hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Sicherungsverwahrung in Deutschland gegen europäisches Recht verstoße. Da bereitete Welco sich, nach neun Jahren Haft und zwölf Jahren anschließender Sicherungsverwahrung, zum ersten Mal auf die Entlassung vor. Mit Hilfe des Sozialarbeiters besorgte er sich ein Zimmer in einem Übergangswohnheim. Ein Pfarrer, seine einzige Bezugsperson nach draußen, verschaffte ihm eine Anstellung als Kirchenhelfer. Auf geringfügiger Basis, aber immerhin. Seinen Mitgefangenen gab er selbstgebastelte Visitenkarten mit seiner künftigen Adresse, damit sie ihm fleißig schreiben konnten. Stolz hatte er auf den Kärtchen unter seinem Namen »Kirchenhelfer« notiert. Alle freuten sich mit ihm, dass er entlassen werden konnte. Auch die Beamten, denn Welco war ein sympathischer Verwahrter. Und gefährlich? Nein, kein Mensch, der ihn kannte, hielt Welco für gefährlich. Zumindest nicht mehr. Er war nun fast fünfzig und saß wegen Straftaten, die er vor über zwanzig Jahren begangen hatte. Welco hielt seine Strafe für gerecht. In anschließende Sicherungsverwahrung kam er, weil das Gericht annahm, dass die Gefahr weiterer Straftaten von ihm ausginge. In der Sicherungsverwahrung sollte er so lange therapiert werden, bis diese Gefahr auf ein vertretbar geringes Maß reduziert wäre. Welco akzeptierte auch das, obwohl er für sich selbst wusste, dass er nie wieder Ähnliches begehen würde. Aber er verstand, dass andere Menschen Angst hatten, er könne es tun.

Er machte jede therapeutische Maßnahme mit, die ihm in den halbjährlichen Vollzugsplänen nahegelegt wurde. Kern der Behandlung waren zwei wöchentliche Therapiegespräche mit der Psychologin. Welco war ein angenehmer Patient, der in der Therapeutin die fürsorgliche Mutter sah, eine Rolle, die sie gerne annahm. Sie therapierte ihn mit großer Ausdauer, über die Jahre kamen so einige Hundert Stunden an Einzeltherapie zusammen. Für Welco und die Psychologin war es ein schmerzlicher Gedanke, dass diese therapeutische Beziehung mit einer eventuellen Entlassung enden sollte. Sie bot ihm daher an, ihn für diesen Fall auch in Freiheit weiter zu betreuen. Da sie im Rahmen ihrer Ausbildung nicht als Psychotherapeutin zugelassen war, würde das allerdings keine Krankenkasse übernehmen, aber sie wollte ihm dafür keine Kosten in Rechnung stellen. Zu den Einzelgesprächen kamen zahlreiche Gruppentherapiesitzungen, Anti-Gewalt-Training, Soziales Kompetenztraining, Yoga und anderes Entspannungstraining. Besonders gerne nahm Welco die sport- und kreativtherapeutischen Angebote wahr. Er lernte Gitarre, Klavier und Schlagzeug zu spielen, und seine Aquarellmalereien erzielten bei den jährlichen Verkaufsveranstaltungen für Besucher Höchstpreise.

Trotz allem konnten sich Anstaltsleitung und Gutachter in all den Jahren nicht dazu durchringen, Welco eine positive Prognose zu bescheinigen. Er war auffallend unauffällig. Seine Aggressionen schlummerten möglicherweise tief in ihm, die Gefahr schien zu groß, dass sie sich nach einer Entlassung entladen könnten. Sie empfahlen dem Gericht bei der regelmäßigen Überprüfung die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, da noch weiter intensiv therapeutisch auf Welco eingewirkt werden müsse, um Zugang zu seinen Gefühlen zu gewinnen. Das Gericht folgte diesen Vorschlägen und verlängerte die Sicherungsverwahrung ein ums andere Jahr. Da diese Sicherungsverwahrung bis zum Lebensende dauern konnte, schwanden Welcos Hoffnungen, noch einmal in Freiheit zu kommen, mehr und mehr. Was sollte er denn noch tun, außer sich regelkonform zu verhalten und alle therapeutischen Maßnahmen zu absolvieren? Aggressionen zeigen? Dann wäre ihm bei der nächsten Gelegenheit vorgeworfen worden, er verhielte sich selbst in Haft aggressiv, in Freiheit sei ihm daher erst recht nicht zu trauen.

Umso größer war daher die Freude und Erleichterung, als der Europäische Gerichtshof die deutsche Sicherungsverwahrung in Fällen wie seinem für rechtswidrig erklärte. Für Insider hatte das Gericht damit nur das festgestellt, was ohnehin offensichtlich war. Nach deutschem Recht sollte die Sicherungsverwahrung, die mit der Gefährlichkeit des Betroffenen begründet wird, etwas grundsätzlich anderes als die Freiheitsstrafe sein, die mit der Schuld des Betroffenen begründet wird. Da der Gefährliche den Freiheitsentzug hinnehmen musste, obwohl er seine Schuld schon verbüßt hatte, sollte es ihm deutlich besser gehen als dem schuldigen Strafgefangenen. Rein faktisch war das aber nicht der Fall. Sicherungsverwahrte wurden mit Gefangenen in ein und denselben Gefängnissen untergebracht. Sie durften öfter als die Strafgefangenen ihre privaten Jogginganzüge tragen, was diesen nur während des täglichen einstündigen Aufenthalts im Freien erlaubt war. Sie durften auch für etwas mehr Geld monatlich einkaufen und bekamen einmal monatlich zusätzlich Fleisch zum Essen. Auch durften sie größere Fernseher als die Gefangenen in Besitz haben. Welco war Vegetarier und brauchte keinen größeren Fernseher, da er überhaupt keinen Fernseher hatte und wollte. Er ging ab und zu in den Gemeinschaftsraum zum Fernsehen, das war ihm genug. Auch durften Verwahrte öfter als Strafgefangene Besuch von außerhalb empfangen. Welco unterhielt wie die meisten Sicherungsverwahrten kaum noch Kontakt zu Menschen in Freiheit, so dass er selbst das Kontingent von wenigen Stunden monatlich, das Strafgefangenen zustand, nicht ausschöpfte. Für die, die eingesperrt waren, machte es also keinen Unterschied, ob sie sich in Haft oder Verwahrung befanden. Die, die sie eingesperrt hatten, nannten es nur anders und begründeten es anders.

Aber dann kam die bittere Ernüchterung. Welco wurde nicht entlassen, trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Anders als eine Entlassung ist eine Nicht-Entlassung ein sich quälend in die Länge ziehender Prozess. Es gab keinen konkreten Termin, an dem Welco nicht entlassen wurde. Jeden Tag, jede Stunde, jede Minute wurde er nicht entlassen, und jede folgende Minute hoffte er darauf, entlassen zu werden. Aber es passierte nicht, und die Hoffnung verwandelte sich zunehmend in Verzweiflung. Auch als die Bundesrepublik dazu verurteilt wurde, einigen anderen Sicherungsverwahrten Schadensersatz zu zahlen, weil sie auf einer rechtswidrigen Grundlage inhaftiert waren, wurden die Sicherungsverwahrten nicht entlassen. Wie konnte das sein? Warum hielt Deutschland sich nicht an internationale Verträge, an europäisches Recht? Hätte der Europäische Gerichtshof irgendetwas zu Ungunsten der Verwahrten entschieden, dann wäre das unverzüglich umgesetzt worden. So aber wurde Welco schmerzhaft bewusst: Man wollte ihn nicht freilassen, ohne dass man das juristisch überzeugend begründen konnte. Wie soll der Staat denn den Straftätern ernsthaft beibringen, dass sie sich an Recht und Gesetz halten müssen, wenn er selbst es nicht tut? Deutschland jedenfalls wollte erst einmal eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, das noch vor einigen Jahren die Sicherungsverwahrung für rechtmäßig erklärt hatte. Nun also hieß es warten auf dies Entscheidung. Lange warten.

Fast zwei Jahre dauerte es, bis das Gericht zu einer Entscheidung kam, die für Welco zunächst wieder fast alle Hoffnungen zerstörte. Zwar erklärte auch das höchste deutsche Gericht die Sicherungsverwahrung für rechtswidrig, allerdings ordnete es eine Übergangszeit an, innerhalb derer die Sicherungsverwahrung weiter vollzogen werden durfte. Bis zum Ende dieser Übergangszeit mussten neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden und die faktische Gestaltung der Sicherungsverwahrung musste sich deutlicher von der Strafhaft unterscheiden. Einen Hoffnungsschimmer gab es allerdings für Welco. Er lag bemerkenswerterweise im Begriff der »Gefahr«. Von Verwahrten wie Welco, die länger als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung lebten, musste nun nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts eine hochgradige Gefahr künftiger schwerster Gewalttaten drohen. Und in den letzten Entscheidungen des zuständigen Gerichts, in denen die Fortdauer von Welcos Sicherungsverwahrung angeordnet worden war, stand nichts von einer hochgradigen Gefahr. Die Rede war immer nur von einer Gefahr. Nun würden die Gutachter und das Gericht doch hoffentlich nicht feststellen, dass er seit der letzten Überprüfung noch gefährlicher geworden sei und sich die von ihm ausgehende Gefahr zu einer hochgradigen Gefahr entwickelt hätte?

II.