Konzeptionen der Gerechtigkeit - Wolfgang Erich Müller - E-Book

Konzeptionen der Gerechtigkeit E-Book

Wolfgang Erich Müller

0,0

Beschreibung

Gerechtigkeit gilt als Kardinaltugend für ein gutes und richtiges Leben. Was aber bedeutet sie inhaltlich und wie lässt sie sich begründen? Der gedankliche Mittelpunkt der Darstellung ist die epochale Neubestimmung der Gerechtigkeit durch John Rawls. Seine Theorie der Gerechtigkeit hat zu vielen Diskussionen, Weiterführungen und Gegenentwürfen Anlass gegeben, die exemplarisch vorgestellt und vier Fragestellungen zugeordnet werden: Ist ein Gesellschaftsvertrag als Grundvoraussetzung der Theorie unabdingbar? Muss nicht die Gemeinschaft als Ort der Gerechtigkeitsvorstellungen stärker betont werden? Ist der Stellenwert, den Rawls der Gleichheit zuschreibt, angemessen? Gewährt er der Freiheit einen adäquaten Raum? Den Abschluss bildet ein argumentationsethischer situationsbezogener Ansatz.

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern
Kindle™-E-Readern
(für ausgewählte Pakete)

Seitenzahl: 576

Veröffentlichungsjahr: 2014

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Gerechtigkeit gilt als Kardinaltugend für ein gutes und richtiges Leben. Was aber bedeutet sie inhaltlich und wie lässt sie sich begründen? Der gedankliche Mittelpunkt der Darstellung ist die epochale Neubestimmung der Gerechtigkeit durch John Rawls. Seine Theorie der Gerechtigkeit hat zu vielen Diskussionen, Weiterführungen und Gegenentwürfen Anlass gegeben, die exemplarisch vorgestellt und vier Fragestellungen zugeordnet werden: Ist ein Gesellschaftsvertrag als Grundvoraussetzung der Theorie unabdingbar? Muss nicht die Gemeinschaft als Ort der Gerechtigkeitsvorstellungen stärker betont werden? Ist der Stellenwert, den Rawls der Gleichheit zuschreibt, angemessen? Gewährt er der Freiheit einen adäquaten Raum? Den Abschluss bildet ein argumentationsethischer situationsbezogener Ansatz.

Prof. Dr. Wolfgang Erich Müller lehrte Ethik / Systematische Theologie an der Universität Hamburg.

Ethik – Grundlagen und Handlungsfelder

Band 7

Wolfgang Erich Müller

Konzeptionen der Gerechtigkeit

Entwicklungen der Gerechtigkeitstheorie seit John Rawls

1. Auflage 2014

Alle Rechte vorbehalten © W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart Satz: Schreibdienst Karin Buß Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print: ISBN 978-3-17-022501-5

E-Book-Formate

pdf:

978-3-17-025368-1

epub:

978-3-17-025503-6

mobi:

978-3-17-025504-3

Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich.

Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Einleitung

1. Grundpositionen der Gerechtigkeit

1.1 Platon – Gerechtigkeit als hierarchische Ordnung des Gemeinwesens

1.2 Aristoteles – Gerechtigkeit als Ermöglichung guten Lebens

1.3 John Locke – Gerechtigkeit als rechtsstaatliche Realisierung unveräußerlicher Rechte

1.4 Immanuel Kant – Gerechtigkeit als Gesetzestreue

1.5 John Stuart Mill – Gerechtigkeit als soziale Nützlichkeit

2. Die Gerechtigkeitstheorien von John Rawls

2.1 Eine Theorie der Gerechtigkeit

2.2 Politischer Liberalismus

2.3 Gerechtigkeit als Fairneß

2.4 Das Recht der Völker

2.5 Anfragen an Rawls

3. Kontraktualismus und Gerechtigkeit

3.1 Onora O'Neill – Tugend und Gerechtigkeit

3.2 Amartya Sen – Die Möglichkeit, ein besseres Leben zu führen11

3.3 Martha C. Nussbaum29– Menschenrechtliche Fundierung der Gerechtigkeit

4. Gemeinschaft und Gerechtigkeit

4.1 Alasdair MacIntyre – Verlust der Tugend der Gerechtigkeit

4.2 Michael J. Sandel und Charles Taylor – Kommunitaristische Aspekte

4.3 Michael Walzer – Gerechtigkeit als Vermeidung von Herrschaft

4.4 Axel Honneth – Gerechtigkeit als gleiche Chance auf Freiheit

4.5 Rainer Forst – Kontexte der Gerechtigkeit

5. Gleichheit und Gerechtigkeit

5.1 Stefan Gosepath – Präsumtion der Gleichheit

5.2 Ronald Dworkin – Gerechtigkeit als individuelles und soziales gutes Leben

5.3 Ein Blick auf die »Why-Equality?«-Debatte des Nonegalitarismus

5.4 David Miller – Die Bedeutung des Bedarfs- und Verdienstprinzips

6. Freiheit und Gerechtigkeit

6.1 Robert Nozick – Freiheit gegen Verteilungsgerechtigkeit

6.2 Wolfgang Kersting – Gerechtigkeit als menschenrechtliche Gleichheit

7. Ein gutes Leben mit Anderen und für sie in gerechten Institutionen

7.1 Paul Ricœur – Argumentationsethischer Zugang zur Gerechtigkeit

7.2 Resümee

Literaturverzeichnis

Namensregister

Vorwort

Die Frage nach der Gerechtigkeit zeichnet Franz Kafka illusionslos. In seiner Erzählung Vor dem Gesetz kommt der Mann vom Land, bittet den Türhüter vor dem Gesetz vergeblich um Einlass, Jahr um Jahr. »Vor seinem Tode sammeln sich in seinem Kopfe alle Erfahrungen der ganzen Zeit zu einer Frage, die er bisher an den Türhüter noch nicht gestellt hat. Er winkt ihm zu, da er seinen erstarrenden Körper nicht mehr aufrichten kann. [...] ›Was willst du denn jetzt noch wissen?‹ fragt der Türhüter, ›du bist unersättlich.‹ ›Alle streben doch nach dem Gesetz,‹ sagt der Mann, ›wieso kommt es, daß in den vielen Jahren niemand außer mir Einlaß verlangt hat?‹ Der Türhüter erkennt, daß der Mann schon an seinem Ende ist, und, um sein vergehendes Gehör noch zu erreichen, brüllt er ihn an: ›Hier konnte niemand sonst Einlaß erhalten, denn dieser Eingang war nur für dich bestimmt. Ich gehe jetzt und schließe ihn‹« (Kafka, 132).

Kafka beschreibt die Willkür, mit der einem Anspruchsberechtigten der Zugang zum Gesetz und damit zur Gerechtigkeit trotz Einsatzes all seiner Mittel verwehrt wird. Bei der Deutung dieser Parabel legen sich für mich zwei Auslegungen nahe: einmal die vorsichtige, die in einem Leben ohne Gerechtigkeit nur Leere und Vergeblichkeit sieht und dann die radikalere, die die Möglichkeit von Gerechtigkeit negiert. Im Umkehrschluss lässt sich daraus die Bedeutung der Gerechtigkeit für ein menschenwürdiges und sinnerfülltes Leben ableiten. Wie aber findet man Zugänge zur Gerechtigkeit? Mit dieser Frage ist das Thema der vorliegenden Monographie angesprochen. Es geht mir nicht darum, einen Neuzugang zu entwickeln, sondern aus der Vielzahl der gegenwärtigen Entwürfe prominente Beispiele herauszugreifen und ihre Vor- und Nachteile zu erwägen. So ist es den Leser_innen dieses Studienbuches möglich, sich zu informieren oder zu überlegen, wie sich einzelne Theorieelemente angesichts bestimmter vorgefasster Probleme zu einer eigenen Lösung miteinander verbinden lassen. Zugleich möchte ich auch deutlich machen, dass unserem gesellschaftlichen Pluralismus eine Vielzahl von Gerechtigkeitsbegriffen entspricht, womit die Rede von der einen Gerechtigkeit obsolet geworden ist.

Noch ein Wort zur Sprachgestalt dieser Studie. In einem Buch zur Gerechtigkeit sollte eine inklusive Sprache erwartet werden. Da sie aber in der Literatur seltenst verwendet wird, hätten erhebliche texteingreifende Umständlichkeiten die Lesbarkeit stark eingeschränkt und so der Refiexion der Gerechtigkeit entgegengewirkt. Deshalb bitte ich alle Leser_innen, sich trotz der verwendeten Sprachgestalt nie ausgeschlossen zu fühlen.

Zu guter Letzt danke ich Karin Buß herzlich, dass sie meine vielen Manuskriptseiten in die Druckvorlage für dieses Buch verwandelt hat. Marianne Lindenberg vermittelte mir bei langen, diffizilen Diskussionen um die Höhen und Tiefen der Gerechtigkeitstheorien jenes Kontinuum, das das Leben fundiert – und so eigne ich ihr dieses Buch dankbar zu.

Lüneburg, im September 2013

Wolfgang Erich Müller

Einleitung

Gerechtigkeit ist ein Wort mit hoher Bedeutung.1 Doch die vielfältigen Schlagzeilen, nicht nur der letzten Jahre, die Kriege, Menschenhandel, Migration, Wirtschaftskriminalität und all die zahlreichen Sachverhalte betreffen, in denen eigene Vorteilsnahmen die Schädigungen der Anderen bewusst eingeplant haben, verwerfen das Vertrauen auf die Gerechtigkeit. Pointiert formuliert Rudolf Taschner: »Es gibt sie nicht auf Erden: die Gerechtigkeit« (Taschner, 10). In der Rezeption des Rechtspositivismus von Hans Kelsen stehend, lehnt er es ab, der Gerechtigkeit einen absoluten Wert zuzusprechen.2 Da jedem Handeln Interessen zugrunde liegen, können Interessenkonflikte nur durch Kompromisse auf der Basis des positiven Rechtes3 gelöst werden, dessen Rahmen der Staat vorgibt. Kurz: eine durch ein Naturrecht abgesicherte absolute Gerechtigkeitsvorstellung »ist ein irrationales Ideal« (Kelsen, 28), das die Geltung des positiven Rechts nicht in Frage stellen kann. Gerechtigkeit ist für diesen Denkansatz ein relativer Begriff, der nur von der jeweiligen Person gefüllt werden kann und vom Recht getrennt ist.

Andererseits gilt Gerechtigkeit im Verständnis eines aktuellen Philosophischen Wörterbuches (siehe Gessmann, 260) als grundlegende Kardinaltugend für ein gutes und richtiges Leben. Sie ist die Grundhaltung, die ein gerechtes Handeln hervorbringt. Die Frage nach der Gerechtigkeit stellt sich folglich bei der Beurteilung von Handlungen oder Normen eines Gemeinwesens oder von Personen. Gerechtigkeit wird also sowohl auf der institutionellen bzw. politisch-sozialen als auch auf der personalen Ebene reflektiert und als ein allen anderen Maßstäben übergeordnetes Beurteilungskriterium verstanden, womit – entgegen Kelsen – eine Verbindung von Recht und Gerechtigkeit unterstellt wird. Wie aber lassen sich diese formal bleibenden Aussagen inhaltlich konkret füllen und entscheiden?

Ich habe daraufhin empirische Gerechtigkeitsforscher herangezogen und dazu unterschiedliche Antworten erhalten. So wird Gerechtigkeit evolutionsbiologisch als sehr altes Grundbedürfnis des Homo sapiens nach »einer weitestgehend egalitären Aufteilung von Ressourcen« (Fetchenhauer, 32) erklärt, das bis heute gilt: »Soziale Gerechtigkeit ist dann gegeben, wenn alle das Gleiche erhalten« (45). Der Soziologe Stefan Liebig versteht die Gerechtigkeit als Ausdruck einer freiwilligen Kooperation4 der Menschen und insofern als »Forderung der Klugheit« (Liebig, 22). In einer heterogener werdenden Gesellschaft, in der der Markt und marktähnliche Beziehungen immer wichtiger werden, reduziert sich die Gerechtigkeit im Sinn einer Bedarfsgerechtigkeit, wie sie im Rahmen einer Solidargemeinschaft gegeben war, zugunsten einer »Teilhabe- und Chancengerechtigkeit« (25), da in der Herkunft oder der Religion begründete normative Forderungen ihre Basis verlieren. So zielt Gerechtigkeit auf die Funktionsfähigkeit einer modernen Gesellschaft ab.

Stefan Hradil, ebenfalls Soziologe, differenziert als Grundformen der Gerechtigkeit die Leistungs-, Chancen-, Bedarfs- und Gleichheitsgerechtigkeit, die jedoch nicht miteinander vereinbar sind.5 Zugleich belegt er zwei Defizite: das zur Ununterscheidbarkeit führende Verschmelzen der Grundtypen der Gerechtigkeit und die gefühlshafte Verwendung des Wortes Gerechtigkeit wegen des Fehlens exakter Definitionen. Zudem wird Gerechtigkeit interessenbasiert gefordert, so dass Gerechtigkeitsforderungen die Gesellschaft spalten können.6 Daraus zieht er die Folgerung, dass Gerechtigkeit »nicht alle Daseinsbereiche« (Hradil, 61) des gesellschaftlichen Fernbereichs durchziehen kann, sehr wohl aber im Nahbereich bedeutsam ist,7 dort also wiederum zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft beiträgt.

Nils Goldschmidt betont in seiner sozialpolitischen Reflexion, dass moderne Gesellschaften in ihrer Komplexität nicht mehr von gemeinschaftsbezogenen Werten ausgehen können. Wenn das Ziel einer gerechten Gesellschaft erreicht werden soll, »die dem Einzelnen ein sinnerfülltes Leben ermöglicht«, bedarf es dazu struktureller Maßnahmen, »die von der Politik durchgesetzt werden müssen« (Goldschmidt, 69). Als Kriterium gerechter Strukturen entwickelt er die Inklusion, so dass alle Menschen Möglichkeiten haben, ihre Fähigkeiten einzubringen. »Gerechtigkeit [...] ist der bleibende Anker für die Gestaltung einer Gesellschaft, die es allen Mitgliedern ermöglicht, an den wirtschaftlichen und kulturellen Errungenschaften der Moderne Anteil zu haben – und zwar zu Bedingungen, die einem menschenwürdigen und sinnerfüllten Leben dienlich sind« (77). Es ist also eine Forderung der Gerechtigkeit an die Politik, solche Institutionen zu schaffen, dass Menschen würdig leben können, womit wiederum der Aspekt der Funktionsfähigkeit der Gesellschaft angesprochen ist. Das ist zweifellos bedeutsam, reduziert aber die Gerechtigkeit bei Liebig, Hradil und Goldschmidt letztlich auf einen Funktionsbegriff und bestimmt sie nicht normativ. Dagegen leitet Detlef Fetchenhauer die Gerechtigkeit lediglich evolutionsbiologisch her, ohne damit die Motivation oder das Kriterium zu einem Handeln, das auf Gleichheit zielt, inhaltlich zu begründen.

Einen anderen Weg nimmt die empirische Gerechtigkeitsforschung, wenn sie tatsächlich beobachtbare Gerechtigkeitsvorstellungen abbildet, wie dies die Studie Was ist gerecht? Gerechtigkeitsbegriff und -wahrnehmung der Bürger vermittelt, für die das Institut für Demoskopie Allensbach 3.500 Personen befragt hat. Dabei ist folgendes Fazit gezogen worden: »Die große Mehrheit der Bürger hat einen umfassenden, anspruchsvollen Gerechtigkeitsbegriff, der Chancen- und Leistungsgerechtigkeit genauso umfasst wie Familien- und Generationengerechtigkeit sowie Verteilungsgerechtigkeit. Die größte Bedeutung messen die Bürger der Chancengerechtigkeit bei. In allen Gerechtigkeitsdimensionen sehen die Bürger erheblichen Handlungsbedarf, gerade auch in Bezug auf Chancengerechtigkeit und die Förderung der Durchlässigkeit der deutschen Gesellschaft. Entsprechend ist die Politik mit hohen Erwartungen konfrontiert. Sie ist in den Augen der überwältigenden Mehrheit die Instanz, die am meisten zu mehr Gerechtigkeit beitragen kann und bleibt nach dem Urteil der Mehrheit hinter ihren Möglichkeiten zurück« (Institut für Demoskopie Allensbach, 37).

So interessant solche Ergebnisse sind, dass der Chancengerechtigkeit ein wesentlich höherer subjektiver Stellenwert als der Verteilungsgerechtigkeit zugeschrieben wird, so ist aber auch zu notieren, dass die Frage nach der Gerechtigkeit nicht auf der Basis abstrakter Überlegungen beantwortet wird, sondern intuitiv (siehe Fetchenhauer, 33–35). Eine Befragung vermittelt damit also nur ein Meinungsbild, aber keine normative Bestimmung der Gerechtigkeit.

Einen noch anderen Zugang zum Phänomen der Gerechtigkeit versuchen Irene Becker und Richard Hauser. Sie grenzen sich in ihrer Publikation Soziale Gerechtigkeit – ein magisches Viereck methodisch vom normativen Zugang zum Konzept der sozialen Gerechtigkeit ab, das sie an John Rawls und Amartya Sen exemplifizieren und auf die Sachverhalte der Rechte, Ansprüche und Verpflichtungen von Individuen und Staat bezogen sehen (siehe Becker/Hauser, 14–20). Ebenso grenzen sie sich von der empirischen Perspektive ab, die die »tatsächlich beobachtbaren Gerechtigkeitsvorstellungen« (20) der Bürger, Parteien oder Institutionen erheben. Stattdessen nehmen sie eine »dezisionistische oder positivistische Perspektive« ein, die »von den in der geltenden Verfassung und in einfachen Gesetzen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen« ausgeht und »einen Soll-Ist-Vergleich zwischen diesen Gerechtigkeitsvorstellungen und der tatsächlichen Lage« (22) der deutschen Gesellschaft anstrebt.8Die Studie vermerkt viele Defizite: bei der Zugangsgerechtigkeit, bei den als Kompensation gedachten Steuer-, Abgaben- und Transfersystemen sowie bei der Chancengleichheit, der Leistungs- und Bedarfsgerechtigkeit, bei der Generationengerechtigkeit in der Querschnittsperspektive der jetzt lebenden Generationen, nicht aber in der Längsschnittperspektive, da sich besonders die Erbmasse nicht vermindert.9 Die Autoren fordern deshalb größere Anstrengungen bei der Bildung, der Kinderbetreuung und einen größeren finanziellen Ausgleich durch eine entsprechende Umgestaltung des Steuer- und Transfersystems. Die Studie von Becker/Hauser bietet wichtige Einblicke in die Güterverteilung Deutschlands, aber es bildet methodisch durch den Soll-Ist-Vergleich einen Gerechtigkeitsbegriff aus, der durch die Gleichheit als einem verborgenen Maßstab bestimmt ist. Dieses Verfahren ist insofern zu kritisieren, als die Autoren sich von einer normativen Bestimmung des Gerechtigkeitsbegriffes distanziert haben, diese dann aber vermittels des Vergleiches einführen und nicht in einer separaten Reflexion begründen. Damit folgt aus den Defiziten der vorgestellten Vorgehensweisen, Gerechtigkeit empirisch zu bestimmen, die Notwendigkeit ihrer inhaltlichen Darlegung, also einer philosophischen Grundlegung.

Da sich eine Wesensbestimmung nur im Rahmen einer Metaphysik vornehmen lässt, diese aber keine allgemeine Evidenz mehr beanspruchen kann, wähle ich einen anderen Weg. Ich stelle den Sachverhalt der Gerechtigkeit in prägnanten Theorien vor.10 So stehen verschiedene Konzeptionen der Gerechtigkeit nebeneinander und vermitteln die Weite des Begriffes. Die Leser_innen können so ihren eigenen Zugang zu der Thematik der Gerechtigkeit finden und in der Diskussion der aktuellen Problemlagen erproben, z. B. durch Fragen nach der inklusiven, intergenerationellen, speziezistischen, ökologischen, interkulturellen oder globalen Gerechtigkeit. Diese Felder einer materialen Moralphilosophie (siehe dazu Heidenreich, 173-215) sind hier zugunsten umfassender moderner Gerechtigkeitsbegriffe ausgeblendet.

Zuvor aber zeichne ich historisch grundlegende Bestimmungen der Gerechtigkeit nach, wie sie durch Platon und Aristoteles die Debatte seit der Antike geprägt haben. Hinzu kommen für die frühe Neuzeit John Locke als Begründer des Liberalismus, Immanuel Kant mit seinem transzendentalen Ansatz und John Stuart Mill als Vertreter des Utilitarismus. Da diese Autoren in der modernen Auseinandersetzung immer wieder vorkommen, kann nicht auf sie verzichtet werden.

Die moderne Debatte setzt ein mit John Rawls und seiner epochalen Theorie der Gerechtigkeit sowie seinen folgenden drei Entwürfen. Rawls hat zu vielen Diskussionen Anlass gegeben, was ich exemplarisch nachzeichne. Er legt seiner Konzeption den Gedanken eines Gesellschaftsvertrages zugrunde, was Onora O 'Neill für eine unzulässige Idealisierung hält. Während Amartya Sen die Befähigungen der Menschen hier unzureichend berücksichtigt sieht, macht Martha C. Nussbaum darauf aufmerksam, dass durch den Vertrag wichtige Gruppen unberücksichtigt bleiben. Bei der Normenbegründung schließt sich Rawls an die Kantische Vorstellung der transzendentalen Normen für alle Menschen an. Dem widersprechen aus kommunitaristischer Sicht, aber untereinander mit deutlichen Unterschieden, Alasdair MacIntyre, Michael J. Sandel, Charles Taylor und Michael Walzer, indem sie auf die Bedeutung der Gemeinschaft für die Gestaltung der Normen und Werte verweisen. Axel Honneth steht in großer Nähe zu diesem Denkansatz, wobei er Hegels Sittlichkeit aktualisiert. Rainer Forst entwickelt einen Vorschlag, wie man den Kommunitarismus mit dem Liberalismus Rawlsscher Prägung vermitteln kann.

Ein sehr wichtiges Theorieelement ist Rawls' Differenzprinzip, das Unterschiede in der Gesellschaft minimieren soll. Dieser Gedanke wird sehr unterschiedlich aufgenommen. Stefan Gosepath plädiert für ein egalitaristisches Verständnis der Gerechtigkeit, während Ronald Dworkin die formale Rechtsgleichheit der Bürger (Ressourcengleichheit) vertritt. David Miller widerspricht dem von Gosepath vertretenen Egalitarismus – wie auch Angelika Krebs und die von ihr versammelten Autoren –, indem er die Bedeutung des Verdienstkonzeptes für die Gerechtigkeit herausstellt.

Als letzten Problemzusammenhang greife ich das Verhältnis von Freiheit und Gerechtigkeit auf. Bereits drei Jahre nach dem Erscheinen von Rawls' Gerechtigkeitstheorie hat Robert Nozick ihr vehement eine Beschneidung der freiheitlichen Verfügung über das Eigentum vorgeworfen und sich für einen Minimalstaat ausgesprochen. So weit geht der liberale Ansatz von Wolfgang Kersting nicht, denn er arbeitet die Bedeutung des Sozialen für die menschenrechtliche Gleichheit heraus.

Die benannten Theorien weisen auf unterschiedliche Aspekte der Gerechtigkeit hin. Sie zusammenzuführen im Sinn einer Synthese ist nicht möglich. Gleichwohl werden wichtige Einsichten berücksichtigt, wenn man die Intention der hier vorgestellten Theorien in der Aussage zusammenfasst: Es geht darum, ein gutes Leben mit Anderen und für sie in gerechten Institutionen zu führen. Das ist zugleich die Sentenz der Gerechtigkeitsauffassung von Paul Ricœur, mit der ich dieses Buch abschließe, weil er hochdifferenziert die wichtigsten Probleme anspricht und auf ein entsprechendes Reflexionsniveau hebt. So ist zugleich deutlich, dass Gerechtigkeit sich nicht formelhaft realisieren lässt, sondern als fortwährender Anspruch auf lebenswerte Verhältnisse besteht11, was allgemein nachvollziehbar sein muss, ohne auf vorgegebenen Entitäten zu gründen.

Abschließend möchte ich noch einen kurzen Hinweis zum Sprachgebrauch von Ethik und Moral in dieser Studie geben. Eine Unterscheidung beider drängt sich nicht auf, denn Cicero hat den zweiten Begriff als philosophischen Terminus ins Lateinische für das griechische Wort Ethik eingeführt. Beide verweisen intuitiv auf das, was man für gut hält und auf das, was sich als zu Tuendes aufdrängt. An dieser Stelle folge ich einer üblichen Differenzierung und reserviere den Begriff Ethik für die Ausrichtung auf ein gutes Leben und Handeln ohne begründenden Bezug auf Autoritäten oder Traditionen, wie es in historischer Perspektive dem teleologischen Ansatz des Aristoteles entspricht. Den Begriff Moral verwende ich in dem deontologischen Sinn Kants als universal ausgerichteten Verpflichtungsanspruch durch die Norm, als Bezeichnung des aktuellen Sollen des Handelns.

1 »[...] wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen auf der Erde leben« (Kant, MS, 453; B 227).

2 »Denn die Gerechtigkeit, die als eine vom positiven Recht verschiedene, ihm gegenüber höhere Ordnung vorgestellt werden muß, liegt in ihrer absoluten Geltung ebenso jenseits aller Erfahrung wie die platonische Idee jenseits der Wirklichkeit, wie das transzendente Ding an sich jenseits der Erscheinungen« (Kelsen 2008, 26 f).

3 Dagegen steht die Auffassung der klassisch-konservativen Naturrechtslehre: »Dieser kam es nicht so sehr auf eine Erkenntnis des geltenden Rechts als vielmehr auf eine Rechtfertigung desselben an, auf eine Verklärung, erzielt durch den Nachweis, daß das positive Recht nur der Ausfluß einer natürlichen, göttlichen oder vernünftigen, das heißt aber absolut richtigen, gerechten Ordnung sei« (Kelsen 2008, 28 f).

4 Aus Liebigs Perspektive »ist die Konjunktur des Themas Gerechtigkeit [...] kein Ausdruck eines vermehrten Interesses an einer idealistischen Weltverbesserung oder einer zunehmenden Ideologisierung gesellschaftlicher Konflikte. Sie spiegelt vielmehr das individuelle Bedürfnis der Menschen wider, ihre Bereitschaft zur Kooperation und ihre Bereitschaft, sich [...] zu engagieren, vor einer Ausbeutung durch andere zu schützen« (Liebig 2010, 23).

5 »Wer Leistungsgerechtigkeit und/oder Chancengerechtigkeit fordert, befürwortet die Verteilung von ungleich hohen Belohnungen, also soziale Ungleichheit. Wer sich jedoch für Gleichheitsgerechtigkeit oder Bedarfsgerechtigkeit ausspricht, sieht gleich oder ähnlich hohe Belohnungen als Kern der Gerechtigkeit an. Diese Konzeptpaare stehen also im Widerspruch zueinander und können nicht ohne weiteres gleichzeitig gefordert werden« (Hradil 2010, 57).

6 »Wenn unterschiedliche Gerechtigkeitsurteile systematisch in stabilen Interessen und Kulturen verankert sind, dann dürften sich viele Hoffnungen auf einen Ausgleich zerschlagen. Stellt also Gerechtigkeit nicht den Kitt, sondern den Spaltpilz unserer Gesellschaft dar? Was soll integrieren, zufriedenstimmen, legitimieren, wenn man sich ständig über Gerechtigkeit streitet?« (Hradil 2010, 60).

7 »Von Gerechtigkeit ist vor allem im Fernbereich der etablierten politischen Kräfte zu häufig und zu unpräzise die Rede. Im Nahbereich von Familien, Nachbarn und Arbeitskollegen ist dies dagegen nur selten der Fall. Hier, im Nahbereich, besteht aber die Chance, Gerechtigkeitsdiskurse einzuüben. [...] Die Voraussetzungen sind günstig, dass dieser Weg zu mehr sozialer Gerechtigkeit häufiger als bisher beschritten werden kann. Die Alterung der Gesellschaft und die Finanzknappheit staatlicher Instanzen werden darauf hinwirken, dass gegenseitige Hilfe in Familien, Nachbarschaften und Netzwerken immer stärker benötigt wird. [...] Dies wird in Zeiten wachsender Gemeinschaftsdefizite [...] von den Menschen nicht als Notlösung empfunden, sondern immer stärker gewünscht« (Hradil 2010, 62).

8 Das in vier Teile gegliederte Buch beschreibt im ersten Teil die soziale Gerechtigkeit als magisches Viereck von Chancengleichheit, Leistungs-, Bedarfs- und Generationengerechtigkeit, sowie deren Interdependenzen (siehe 11–51). Der zweite Teil untersucht die institutionellen Rahmenbedingungen mit Blick auf die formale Zugangsgerechtigkeit und die Steuer- und Transferpolitik als Kompromiss der sozialen Gerechtigkeit (siehe 53–147). Der dritte Teil analysiert empirisch sowohl Annäherungen als auch Entfernungen vom magischen Viereck sozialer Gerechtigkeit (siehe 151–269). Im vierten Teil wird die Studie zusammengefasst (siehe 271–284).

9 Eine wesentlich umfassendere Reflexion der Generationengerechtigkeit hat Tremmel (2012) vorgelegt, siehe Kapitel 7.2.

10 Damit ist auch meine Differenz zu den gegenwärtig aktuellen Einführungen in die Gerechtigkeitstheorien bezeichnet. Ebert (2010), Heidenreich (2011) und Ladwig (2011) arbeiten mit nur wenigen Originalzitaten, wobei Ebert und besonders Heidenreich historische Positionen nachzeichnen. Das Verhältnis von Gleichheit und Ungleichheit ist für Ebert die zentrale Frage sozialer Gerechtigkeit, für die er keine rationale Lösung sieht. »Die Auflösung des Konfliktes kann individuell nur durch persönliche Entscheidung, politisch nur durch Kompromiss und Toleranz geschehen« (Ebert 2010, 382). Für Heidenreich ist die Gerechtigkeit in einer plural gewordenen Welt nicht mehr auf einfache Weise herzustellen. Er weist es der Politik zu, Gerechtigkeit geschickt umzusetzen (siehe Heidenreich 2011, 217-231). Ladwig stellt in seiner Einführung zunächst die theoretischen Grundlagen der Gerechtigkeit dar (Ladwig 2011, 16-126), zeichnet dann die aktuelle Debatte im Anschluss an John Rawls nach (130-179) und zielt, am Beispiel des Verteilungsparadigmas, auf den begrifflich begründeten Zusammenhang von Gerechtigkeit und Gleichheit (siehe 180-214). Felixberger (2012) untersucht die Gerechtigkeitssemantiken in Politik und Wirtschaft. Er konkretisiert sie als Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit – mit dem Ergebnis zweier eigenständiger, widersprüchlicher Gerechtigkeitstheorien: »Während Verteilungsgerechtigkeit davon ausgeht, einen staatlich organisierten und gelenkten Ausgleich sowie Kompensierung für die ungerechte Verteilung unterschiedlicher Ressourcen, Chancen und Fähigkeiten in der Gesellschaft zu schaffen, will die Leistungsgerechtigkeit geradezu das Gegenteil, nämlich die freie Entfaltung und marktkompatible Anerkennung individueller Leistung. Sozialstaat und Markt stehen sich als eigenlogische Gerechtigkeitsformationen von Verteilung und Leistung ebenso widersprüchlich gegenüber« (Felixberger 2012, 222). Dies führt zu dem Ergebnis, dass die »Vorstellung einer sozialen Gerechtigkeit für alle, ubiquitär und omnipräsent, [...] nach dieser Arbeit allerdings nicht aufrechtzuerhalten« ist (248). Dieses Resultat ist unbefriedigend, weil es über die Konstatierung von eigenlogischer Verwendung des Terminus ›Gerechtigkeit‹ hinaus nicht den Versuch macht, zu einer Verständigung über den Gesamtzusammenhang von Gerechtigkeit zu kommen, sondern bei der Unterschiedlichkeit der Gerechtigkeitssphären stehenbleibt und nicht allen Menschen, gemäß Kants zweiter Formulierung des kategorischen Imperativs, die gleiche Anerkennung zollt, wie Ritsert vorschlägt (siehe Ritsert 2012, 30–34).

11 Bei den Gerechtigkeitstheorien habe ich mich nicht auf Jürgen Habermas bezogen, denn seine Diskursethik beschreibt einen radikalen Prozeduralismus, der keine Handlungsinhalte oder soziale Strukturen normiert. Damit impliziert sie »einen uneingeschränkten gerechtigkeitstheoretischen Neutralismus« (Kersting 2006 b, 129), denn es geht ihr um die Legitimationsentscheidungen von Handlungen, richtet sich aber nicht auf die inhaltliche Gestaltung einer »gerechten Rechts- und Sozialordnung« (129), wie es etwa Rawls intendiert.

1. Grundpositionen der Gerechtigkeit

Die aktuellen Theorien der Gerechtigkeit orientieren sich an den klassischen Theorien und ihren maßgeblichen Bestimmungen. Diese möchte ich an fünf Grundpositionen1 aufzeigen; zunächst an Platon, denn zum einen waren die normativen Grundlagen der Gesellschaft zu seiner Zeit ähnlich umstritten wie bei uns heute. Zum anderen enthält sein Dialog Politeia, der den Untertitel Über das Gerechte trägt, die älteste schriftliche und vollständig überlieferte Philosophie der Gerechtigkeit in Europa. Platons Bestimmung der Gerechtigkeit kommt also für die politische Philosophie eine fundamentale Bedeutung zu. Da Platons Schüler Aristoteles dem ins Ideale strebenden Denken seines Lehrers die Perspektive des alltäglichen Lebens entgegengesetzt hat, kommt mit seinen Fragen nach der Verteilungsgerechtigkeit und der Gleichheit eine bis heute brisante Problematik ins Spiel.

Die moderne politische Philosophie hat durch Thomas Hobbes und John Locke entscheidende Impulse erhalten. In diesem Zusammenhang berücksichtige ich jedoch Hobbes' Schrift Leviathan nicht, da sie die soziale Gerechtigkeit nicht thematisiert, sondern die friedens- und Sicherheit stiftende Funktion des Staates, die auf einem Gesellschaftsvertrag beruht und den Kriegszustand der Menschen untereinander beendet. Die sozialen Normen beruhen bei Hobbes erstmals in der Neuzeit auf menschlicher Übereinkunft und werden nicht mehr theologisch abgeleitet. Locke dagegen ist der geistige Ahnherr des Liberalismus und der bürgerlichen Demokratie und deshalb auch für das gegenwärtige liberale Denken bedeutsam. Auch er vertritt den Gedanken des Gesellschaftsvertrages, dem er jedoch das Naturrecht überordnet. Da er es auf Gott zurückführt, sichert er – für seine Zeit unwidersprechlich – die gleichen Rechte der Menschen ab und verpflichtet sie, die Freiheitsrechte der Anderen zu respektieren. Die Gerechtigkeit besteht in dem Schutz dieser Grundrechte, zu denen auch das Eigentumsrecht gehört.

Immanuel Kant begründet in seinem systematischen Entwurf die wichtigsten Impulse der modernen Philosophie neu und macht die Freiheit in der unmittelbaren Verpflichtung zu vernünftigem Handeln erfahrbar. Seinem deontologischen Ansatz, der sich strikt gegen ein Streben nach Glückseligkeit in der Moralphilosophie ausspricht, steht der Utilitarismus als andere große Tradition entgegen. Er bewertet die Güte einer Handlung nach der Nützlichkeit ihrer Folgen und ist besonders im angelsächsischen Raum vertreten worden. Dieser teleologische Ansatz, der auch nach dem Glück der Menschen fragt, reflektiert die Folgen einer Handlung, also den Sachverhalt der Verantwortung und ist damit stärker auf konkrete Lebensverhältnisse bezogen als das an der Pflicht orientierte Denken Kants. Die Gerechtigkeitsauffassung des Utilitarismus stelle ich an John Stuart Mill dar.

Diese fünf Grundmodelle erfassen den Sachverhalt der Gerechtigkeit auf sehr unterschiedliche Weise und werden hier ausgewählt, weil sie das Denken der modernen Theoretiker entscheidend geprägt haben, nicht aber um im Folgenden fortwährend ihre Rezeption zu belegen.

1.1 Platon – Gerechtigkeit als hierarchische Ordnung des Gemeinwesens

Wegen der vielfältigen Auffassungen von Gerechtigkeit und der Einsprüche gegen sie beginnt Platon in seinem Dialog Politeia2 damit, verschiedene Ansichten aufzuzeigen, sie kritisch zu analysieren, um dann seine eigene Theorie dagegenzusetzen. Das ist ein langwieriger Prozess und macht dieses Werk zur umfangreichsten Untersuchung der Gerechtigkeit bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts. Im Deutschen hat sich für die Übersetzung eingebürgert. Doch bedeutet das Wort eigentlich und bezieht sich auf die verfasste , die Stadt, so dass die geeignetere Übersetzung ist.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!