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+++Gewalt, Sexualität und Liebe im Zweiten Weltkrieg – die lange verschwiegene Seite der deutschen Besatzung+++ Im Zweiten Weltkrieg war den ab 1939 in Polen eingesetzten Wehrmachtsangehörigen, SS-Männern und Polizisten jeglicher Kontakt zu einheimischen Frauen verboten, da diese als »rassisch minderwertig« galten. Dennoch gab es zahlreiche sexuelle Begegnungen. Sie waren mal einvernehmlich, mal geprägt von brutaler Gewalt, und oft verkauften Frauen ihren Körper, um zu überleben. Eindringlich schildert Maren Röger, Historikerin am Deutschen Historischen Institut in Warschau, diese Kontakte und stellt die Maßnahmen von Wehrmacht und SS dar: Während Bordelle eigens eingerichtet wurden, wurden Liebesbeziehungen zum Teil streng bestraft. Maren Röger gibt neue Einblicke in den Besatzungsalltag, die NS-Rassenpolitik und die schwierigen Schicksale der betroffenen Frauen.
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Seitenzahl: 430
Veröffentlichungsjahr: 2015
Maren Röger
Intimität, Gewalt und Prostitution im besetzten Polen 1939 bis 1945
Gewalt, Sexualität und Liebe im Zweiten Weltkrieg – die lange verschwiegene Seite der deutschen Besatzung
Im Zweiten Weltkrieg war den ab 1939 in Polen eingesetzten Wehrmachtsangehörigen, SS-Männern und Polizisten jeglicher Kontakt zu einheimischen Frauen verboten, da diese als »rassisch minderwertig« galten. Dennoch gab es zahlreiche sexuelle Begegnungen. Sie waren mal einvernehmlich, mal geprägt von brutaler Gewalt, und oft verkauften Frauen ihren Körper, um zu überleben. Eindringlich schildert Maren Röger, Historikerin am Deutschen Historischen Institut in Warschau, diese Kontakte und stellt die Maßnahmen von Wehrmacht und SS dar: Während Bordelle eigens eingerichtet wurden, wurden Liebesbeziehungen zum Teil streng bestraft. Maren Röger gibt neue Einblicke in den Besatzungsalltag, die NS-Rassenpolitik und die schwierigen Schicksale der betroffenen Frauen.
Ausgezeichnet mit den Fraenkel Prize in Contemporary History 2014
Weitere Informationen finden Sie auf www.fischerverlage.de
Die Zeit des Nationalsozialismus
Eine Buchreihe
Begründet und bis 2011 herausgegeben von Walter H. Pehle
Eine Publikation in Verbindung mit dem Deutschen Historischen Instititut Warschau
Covergestaltung: hißmann, heilmann, hamburg / Sybille Dörfler
Coverabbildung: National Digital Archives, Warschau
Erschienen bei FISCHER E-Books
© S. Fischer Verlag GmbH, Frankfurt am Main 2015
Karten: Peter Palm, Berlin
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Dieses E-Book ist urheberrechtlich geschützt.
ISBN 978-3-10-403224-5
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Einleitung
1. Kommerzielle Kontakte: Prostitution im besetzten Polen
Einrichtung und Organisation der Besatzerbordelle
Die Auswahl der Etablissements
Organisation und Finanzierung
Im Bordell
Erfolgsmodell Besatzerbordell? Das Infektionsniveau innerhalb der Wehrmacht
Politiken der (Zwangs-)Prostitution
Zwang und Gewalt im Bordell
Besatzer als Frauenhändler
Sexarbeit jenseits der Bordelle und Überlebensprostitution
Das Milieu der Armut: Prostituierte in der Besatzungszeit
Klienten und Observanten: Deutsche Männer und die polnische Gesellschaft
2. Konsensuale Kontakte: Deutsch-polnische Besatzungsbeziehungen
Kontakträume in Zeiten der Rassentrennung
Kontakträume
Beziehungsformen und Beziehungsverläufe im Besatzungsalltag
(Emotionale) Kommunikation in den Kriegsbeziehungen
Wie die Beziehungen endeten
Fraternisierende Frauen und Männer
(Soziokulturelle) Charakterisierung der fraternisierenden Frauen
Motive der Männer
Disziplinierungsmaßnahmen: Polnischer Patriotismus und NS-Autoritäten
Strafen durch die Deutschen
Strafverfolgung
Strafen für deutsche und polnische Frauen
(Versuchte) Legalisierung der Beziehungen
Wege zur Eheschließung
Polinnen als SS-Bräute?
3. Erzwungene Kontakte: Sexuelle Gewalt und die Konsequenzen
Muster sexueller Gewalt in Polen
Sexuelle Gewalt: Schwer zu erforschen
Anzeigeverhalten – Dunkelziffern
Die Eroberung: Sexuelle Gewalt in den ersten Besatzungswochen
Amtsmissbrauch: Sexualisierte Gewalt unter Berufung auf Amtsmacht
Herren über das Schicksal: Sexuelle Erpressung
Möglichkeitsräume: Polizeiarrest, Gefängnisse, Ghettos und Lager
Die Rechtlosen: Sexuelle Gewalt gegen Juden
Aufführungen der Macht: Öffentliche sexuelle Gewalt
Massenvergewaltigungen bei der Niederschlagung des Warschauer Aufstandes
Sexuelle Gewalt vor Polizei und Gericht
Schluss
Nach dem Krieg – ein Epilog
Fazit
Sexualpolitik als Kernbereich der deutschen Besatzungspolitik
Macht über Körper und sexuelle Integrität
Verhandlungsthema Sexualität
Anhang
Dank
Quellen und Literatur
Ungedruckte Quellen
Gedruckte Quellen
Erinnerungsliteratur
Belletristik und Film
Internetquellen
Forschungsliteratur
Abbildungsnachweis
Abkürzungen
In aller Eile, irgendwo aus der Sowjetunion, vermutlich in einem unbequemen Quartier sitzend, schrieb der deutsche Soldat Jakob B. im April 1943 seiner polnischen Freundin: »Mein liebes süßes Kind (…), mein herzgeliebtes Fränzlein, ich denke sehr oft an die schönen Minuten, die wir beide verlebt haben, und an Dich, dass Du von mir unglücklich geworden bist und ich Dir jetzt leider nicht helfen kann.«[1] Er malte seiner von ihm schwangeren Freundin Franciszka K. trotz aller Kriegswirren eine gemeinsame Zukunft aus. Kennengelernt hatten sich die beiden während seiner Stationierung im Landkreis Warschau im Vorjahr – und damit zu einem Zeitpunkt, zu dem jeglicher gesellschaftliche und insbesondere sexuelle Verkehr zwischen deutschen Besatzern und einheimischen polnischen Frauen und Männern verboten war.
Mit dem Überfall auf Polen im September 1939 regelten die unterschiedlichen Institutionen der Wehrmacht, der Polizei und der SS den intimen Umgang ihrer Angehörigen mit der Bevölkerung auf polnischem Territorium. Heinrich Himmler hatte in seiner Funktion als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei sogar Monate zuvor, am 19. April 1939, also nach der Einverleibung der Tschechoslowakei, in einem Sammelerlass verfügt, dass seinen Männern jeder Geschlechtsverkehr mit Frauen andersrassiger Bevölkerungen im »Osteinsatz« verboten sei.[2] Zivilbesatzern und Wehrmachtsangehörigen wurden gesellschaftliche und sexuelle Kontakte mit Polinnen und Polen ebenfalls untersagt.[3] Das Kontaktverbot mit Polen speiste sich aus ihrer niedrigen Wertigkeit in der nationalsozialistischen Rassenhierarchie – die Ideologen entwerteten Franciszka K. und ihre Landsleute als »Untermenschen«, die als Sexualpartner für die »arischen« Deutschen unerwünscht waren.[4]
Im »Dritten Reich« wurde das deutsche Volk im Allgemeinen als biologisch-rassische Einheit gedacht, als »Volkskörper«, der von fremden und als minderwertig erachteten rassischen Einflüssen freizuhalten sei. Seit der Machtübertragung 1933 unternahm die NSDAP zahlreiche Anstrengungen, ihr pervertiertes Ideal des rassisch reinen Deutschlands zu verwirklichen. Dies gipfelte in den antisemitischen Nürnberger Gesetzen von 1935, die jüdischen Deutschen den Geschlechtsverkehr und die Heirat mit nichtjüdischen Deutschen verboten und Zuwiderhandlungen unter strenge Strafen stellten.[5]
Sowohl im sogenannten Altreich, also in den Gebieten, die vor der seit 1938 betriebenen Expansionspolitik deutsches Territorium waren, als auch in den später annektierten und besetzten Gebieten Europas war die offensichtlichste Form der Sexualitätsregulierung eine Verbotspolitik. Aus diesem Grund dachten Historiker lange, dass für das besetzte Polen die Geschichte sexueller Kontakte schnell erzählt sei: Es habe das dezidierte Umgangsverbot gegeben – und das sei auch befolgt worden.[6] Doch die Kriegsbeziehung des Soldaten Jakob B. zu seinem »Fränzlein«, der Polin Franciszka K., fand trotz Verbot statt, genauso wie die intimen Kontakte zwischen Fritz R. und Anna Z., Ernst P. und Maria N. oder Walter O. und Olympia G., um nur einige Paare, die in den umfangreichen zeitgenössischen Polizei- und Justizakten dokumentiert sind, namentlich herauszugreifen. Auch der Schriftsteller Heinrich Böll, der zwischen 1939 und 1945 Soldat war, erwähnte Polinnen, als er einen seiner Protagonisten im Roman »Der Zug war pünktlich« (1947) über die Frauenkontakte der deutschen Landser im Zweiten Weltkrieg räsonieren ließ:
»da ist man durch Europa gezogen, hat da bei einer Französin gepennt und mit einer Rumänin gehurt und ist in Kiew hinter den Russinnen hergerannt; und wenn man in Urlaub fuhr und hatte Aufenthalt, da irgendwo in Warschau oder auch in Krakau, da konntest Du den schönen Polinnen auch nicht widerstehen.«[7]
Der Unterschied zwischen politischen Vorgaben und Besatzungsalltag war offenbar beträchtlich – doch wie ist er zu erklären? Wie reagierten die Behörden auf die Kriegsbeziehungen? Und was führte und hielt diese Paare zusammen, die unter großem Druck der deutschen Besatzungsmacht standen und zudem von zahlreichen polnischen Mitbürgern misstrauisch beäugt wurden, die intime Kontakte als Verstoß gegen die patriotische Bürgerpflicht sahen? In Polen, eine Besonderheit unter den europäischen Ländern, agierte während der gesamten Besatzungszeit ein komplexer Untergrundstaat, der von der polnischen Exilregierung in London angeleitet wurde. Zu ihm gehörte ein militärischer Flügel, die Armia Krajowa (Heimatarmee), aber auch eine eigene Gerichtsbarkeit sowie eine rege Untergrundpresse, die aus zahlreichen, oft kurzlebigen Blättern bestand. All diese Organe sowie weitere, ideologisch anders orientierte Widerstandsbewegungen versuchten der durch die brutale Besatzungspolitik demoralisierten polnischen Gesellschaft Halt zu geben, indem sie an den Patriotismus appellierten, aber auch Strafmaßnahmen gegenüber Kollaborateuren anwandten. Aus Sicht der patriotischen Mehrheit waren mehr oder minder freiwillige Kriegsbeziehungen polnischer Frauen mit deutschen Männern eine Schande, und die betroffenen Frauen, die nach Besatzungsende im Land blieben, verinnerlichten diese Sichtweise durchaus und schämten sich entsprechend – oder hatten einfach Angst: Angst vor den neuen kommunistischen Machthabern, die nach Kriegsende Sondergerichte zur Verurteilung von Kollaborateuren installierten, und Angst vor sozialer Ausgrenzung in der Familie und im Bekanntenkreis. Die Frauen vernichteten die Erinnerungsstücke aus ihren Beziehungen, sie verbrannten Briefe und zerrissen Fotos ihrer ehemaligen Bekannten. Unter welchen Umständen waren die Frauen aber zu Geliebten der Besatzer geworden? Und was trieb die deutschen Männer an, die Kontakte zu polnischen Frauen pflegten?
Die Geschichten dieser Paare und vor allem der oft geschmähten Frauen möchte ich in diesem Buch erzählen, nicht als naive Liebesgeschichten, sondern als Spiegel der Besatzungszeit und der damaligen Machtverhältnisse. Macht ist »Bestandteil der kleinsten und intimsten menschlichen Beziehungen«,[8] und die deutschen Männer hatten qua Besatzungsstatus viel Macht. Ein Merkmal des deutschen Besatzungsregimes in allen Teilen des besetzten Polens war die Einführung einer rassisch begründeten Hierarchie, die die reichsdeutschen Besatzer an die Spitze stellte und ihnen umfassende Privilegien verlieh. Mit den Volksdeutschen der verschiedenen Gruppen schufen die Besatzungsbehörden neue Führungs- und Zwischenschichten bei gleichzeitiger Entrechtung der katholischen Polen. Noch weiter unten standen die polnischen Juden, die – entrechtet und beraubt – systematisch verfolgt und ermordet wurden. Die neue Ordnung in den besetzten Gebieten veränderte so bestehende soziale Hierarchien, darunter die etablierten Geschlechterhierarchien. Während für reichsdeutsche Frauen der Osteinsatz als Wehrmachtshelferin oder Lehrerin oft einen beruflichen und finanziellen Aufstieg darstellte, durch den sie zudem in der Hierarchie über den polnischen und jüdischen Männern standen,[9] befanden sich jüdische Frauen am Ende dieser Rangordnung.
Was diese Hierarchien für die sexuellen Begegnungen zwischen deutschen Besatzern und polnischen Frauen – jüdischer und nichtjüdischer Herkunft – bedeuteten, ist ein zentrales Thema dieses Buches. Denn das Studium der zeitgenössischen Akten und der Erinnerungsliteratur zeigt schnell, dass die Kriegskontakte zwischen den Besatzern und den Einheimischen mal mehr und mal weniger freiwillig waren. Neben den im Großen und Ganzen konsensualen Kontakten, wie Franciszka K. und Jakob B. sie pflegten, kam es auch zu sexueller Gewalt – zum einen in organisierter Form innerhalb des Prostitutionssystems der Besatzer, zum anderen in Form von Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen durch einzelne oder in Gruppen handelnde deutsche Männer.
Obwohl sich die deutsch-, polnisch- und englischsprachigen Forschungen seit Jahrzehnten mit Repressionen und Verbrechen in den besetzten polnischen Gebieten auseinandersetzen, blieben Vergewaltigungen und Nötigungen, also erzwungene Kontakte, eigentümliche Leerstellen. Wie kann man das erklären? In Polen hatte das Schweigen vor 1989 auch geschichtspolitische Gründe, da sexuelle Gewalt der Deutschen ausgespart bleiben sollte, um zu vermeiden, dass damit zugleich an Vergewaltigungen der sowjetischen Soldaten erinnert wurde. Auf ihrem Weg nach Westen vergewaltigten Sowjetsoldaten Frauen der späteren »Brudervölker«. Für Ungarn, den Verbündeten Nazi-Deutschlands, liegen mit den Arbeiten der Historikerin Andrea Pető Untersuchungen zur sexuellen Gewalt von Seiten der Rotarmisten vor, die nicht zuletzt das nach 1945 ideologisch bedingte Schweigen herausarbeiten.[10] In anderen postkommunistischen Ländern harren diese Taten noch einer detaillierten geschichtswissenschaftlichen Aufarbeitung, so auch in Polen. Arbeiten über die Zwangsaussiedlung der Deutschen weisen aber zunehmend darauf hin, dass von den Rotarmisten nicht nur Deutsche vergewaltigt wurden, sondern ebenfalls die sogenannten Autochthonen, also Schlesierinnen und Kaschubinnen sowie »ethnische« Polinnen.[11] Das Schweigen hatte also (geschichts-)politische Gründe, spiegelte aber auch eine Sprachlosigkeit der Forschung wider. Der Historiker Marcin Zaremba erklärt die Nichtberücksichtigung sexueller Gewalt in den Forschungen der Nachkriegszeit mit dem Geschlecht der Forscher. Die polnische Geschichtswissenschaft sei männlich dominiert. Eine Gewaltform, die zumeist Frauen treffe, sei unter Männern nicht wahrgenommen worden.[12] Tatsächlich liegt es nahe, Vergewaltigungen als »das geschlechterspezifischste aller Verbrechen«[13] einzuordnen, doch sollte nicht übersehen werden, dass sexuelle Übergriffe gegenüber Männern ebenfalls existierten. Weitere Gründe waren eine falsch verstandene Diskretion sowie die Einordnung von sexueller Gewalt als nur eine Begleiterscheinung der umfassenden Gewalt in der Besatzungssituation, die deswegen als nicht weiter untersuchenswert empfunden wurde, ja vielen Historikern nicht einmal nennenswert schien.[14] Vergewaltigung wurde von diesen Forschern als eine potentielle Erfahrung in jedem Frauenleben gesehen, weshalb ein Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg oder dem Holocaust oft angezweifelt wurde.[15]
Da die Holocaust Studies sich seit den 1980er Jahren vermehrt geschlechtergeschichtlichen Fragestellungen geöffnet haben, ist die Forschungslage zur sexuellen Gewalt gegenüber jüdischen Frauen und Männern im besetzten Polen etwas besser als bezogen auf nichtjüdische Polinnen und Polen. Sexuelle Gewalttaten inklusive Zwangsprostitution in Ghettos und Lagern stehen in den bisherigen Beiträgen im Vordergrund.[16] In diesem Buch werde ich mich auf die bislang kaum erzählten Geschichten sexueller Übergriffe außerhalb der Lager- und Ghettomauern konzentrieren, da dies Orte mit eigenen Mechanismen der Gewalt waren. Dementsprechend ist zu fragen, welche Muster sexueller Gewalt es in der Besatzungssituation gab. Wer waren die Täter, und was waren ihre Motive? Welche Urteile verhängten die Richter? Und wie gingen Polizei und Gerichtsbarkeit mit den polnischen Opfern um?
Sexuelle Gewalt kann unterschiedliche Formen annehmen. Im engeren Sinne fallen darunter Vergewaltigungen und versuchte Vergewaltigungen sowie sexuelle Nötigungen. Im weiteren Sinne gehören Belästigungen dazu, etwa anzügliche Bemerkungen, das unaufgeforderte Zeigen pornographischer Abbildungen oder unerwünschte Berührungen. Sexuelle Gewalt verletzt das Recht auf Selbstbestimmung und hat die Funktion der Demütigung und Erniedrigung oder gar Unterwerfung. In der jüngeren Forschung wird deshalb häufig der Begriff der »sexualisierten Gewalt« verwendet, um zu betonen, dass die Täter primär an Gewaltausübung interessiert sind und dafür sexualisierte Formen wählen, weswegen Vergewaltigungen oder Nötigungen nicht in erster Linie als sexuelle Handlungen zu verstehen sind.[17]
Unter sexualisierter bzw. sexueller Gewalt – ich werde beide Begriffe benutzen – werden mitunter auch sämtliche kommerziellen Kontakte zwischen Frauen und Männern klassifiziert. Eine gängige Interpretation von Prostitution, worunter üblicherweise der Geschlechtsverkehr mit wechselnden Sexualpartnern gegen Bezahlung gefasst wird, lautet, dass sie immer strukturelle sexuelle Gewalt sei, da die Veräußerung des Körpers nicht freiwillig sein könne. Im Gegensatz dazu steht die Sichtweise, dass Prostitution ebenso wie andere Dienstleistungen als Arbeit verstanden werden kann, eben als »Sexarbeit«.[18] Die Soziologin Sabine Grenz und der Historiker Martin Lücke vertreten die zweite These und nennen als konstitutiv für die Prostitution deren »Charakter als Tauschhandel zwischen Körperlichkeit und Sexualität auf der einen und materiellen Gegenleistungen auf der anderen Seite«.[19]
Doch in Kriegszeiten kann dieses Prinzip des Tausches leicht ausgehebelt werden. Während der deutschen Besatzung Polens richtete die Wehrmachtführung Bordelle für ihre Soldaten ein; ebenso handelte die SS. Beide sahen diese Bordelle als Alternative zum unkontrollierten Sex mit Einheimischen an. Doch wie funktionierte dieses System? Und wer waren die Frauen, wie ihre Position als kontrollierte Prostituierte? Waren sie alle Opfer sexueller Versklavung und damit andauernder sexueller Gewalt, wie die Historikerin Insa Meinen vermutete? Im Jahr 2002 formulierte sie die These: »Im deutsch beherrschten Osteuropa, soviel lässt sich ungeachtet der mangelhaften Forschungslage sagen, handelt es sich beim militärischen Bordellbetrieb eher um organisierte Vergewaltigung unter Terrorbedingungen als um Prostitution.«[20]
Und unter welchen Umständen verkauften Frauen und Männer sexuelle Dienstleistungen außerhalb der kontrollierten Bordelle? Dazu noch einmal Heinrich Böll, der zu Beginn des Krieges hauptsächlich in Frankreich und Deutschland im Einsatz war, später dann an der Ostfront mit Aufenthalten in Polen und der Ukraine. Aus Stanislau im Distrikt Galizien schrieb er am 30.1.1944 an seine Frau einen Brief, in dem er auf die – wohl nicht zuletzt durch Not bedingte – Käuflichkeit von Frauen verwies: »Ich schrieb Dir ja schon, in Rußland und Polen kann man alles, wirklich alles kaufen, wenn man eine dicke Brieftasche hat. (…) In Odessa (…) konnte man auf dem Bazar alles kaufen, von den schönsten lebendigen Südrussinnen bis zur lustig brutzelnden Bratwurst aus der Pfanne.«[21]
Frauen, die sich in der Besatzungszeit prostituierten, blieben stumm nach dem Krieg. Insgesamt liegen aus polnischer Perspektive zwar unzählige Selbstzeugnisse über die deutsche Besatzung vor, doch galt im Nachkriegspolen »ein ungeschriebener Kanon, wie die Besatzungszeit zu präsentieren war«.[22] Dazu gehörten die Gefängnis- und Lagererfahrungen sowie der bewaffnete und unbewaffnete Widerstand gegen die deutschen Besatzer. Professionelle Prostituierte und sich aus Not prostituierende Frauen sind eine klassisch subalterne Gruppe (Antonio Gramsci), die ihre Erlebnisse in Polen nicht publik machte und für deren Erfahrungen sich über lange Zeit weder die Öffentlichkeit noch die Forschung interessierte.[23] Doch wer waren diese Frauen, die bis heute oft vorschnell verurteilt werden? Dieses Buch erzählt ihre Geschichten, und Vorurteile über das Milieu der Prostitution werden ersetzt mit Einblicken in eine Welt, die in der Besatzungszeit für breitere Gruppen Alltag wurde. Es ist somit auch ein Buch über eine Gesellschaft unter extremem Druck, eine Sozialgeschichte des besetzten Landes. Die deutsche Besatzungspolitik führte zur Trennung von Familien, bedeutete die Deportation oder den Tod des Haupternährers und brachte den Hunger in die polnischen Städte. Von Kontakten aufs Land, wo es mehr Lebensmittel gab als in der Stadt, und zu Personen, die einem gute Arbeit verschaffen konnten, hing nach dem Einmarsch der Deutschen oft das Überleben ab; und Frauen, die diese Kontakte nicht hatten, suchten sich mitunter Freier.
In den polnischen Gebieten gab es ein breites Spektrum an sexuellen Kontakten zwischen deutschen Männern und einheimischen Frauen: Erstens die kommerziellen Kontakte, sprich das von den Besatzern kontrollierte Prostitutionssystem sowie die klandestine Sexarbeit; zweitens die konsensualen Kontakte, also die eigentlich verbotenen deutsch-polnischen Kriegsbeziehungen, die mehr oder minder auf Freiwilligkeit beruhten; sowie drittens die erzwungenen Kontakte, die Vergewaltigungen und Nötigungen durch deutsche Besatzer. Durch die Analyse möchte ich zu mehreren Forschungsfeldern beitragen, darunter zur Alltagsgeschichte und Gewaltgeschichte der deutschen Besatzung. Zudem möchte ich das Wissen um die Rassen- und Volkstumspolitik erweitern. So macht der Blick hinter die Kulisse des Umgangsverbots deutlich, wie flexibel die rassischen Kategorien waren und wie paradox teilweise die NS-Rassenpolitik. Dass Ernst P. und Maria N. vor dem Deutschen Standesamt in Warschau erfolgreich das Aufgebot beantragten, ist nur ein Beispiel.[24] Auch die Erforschung der Prostitutionspolitik im besetzten Polen führt zu einem besseren Verständnis der Rassen- und Volkstumspolitik. Wer aus welchen Gründen als Prostituierte deklariert wurde, hing vom Wohnort ab. Vor allem zwischen dem Warthegau und dem Generalgouvernement unterschieden sich die Politiken, weshalb diese Gebiete im Fokus dieser Arbeit stehen. Vereinzelt werden aber auch Beispiele aus anderen Gauen herangezogen.
Hierzu ein kurzer Blick auf die Besatzungssituation: Der polnische Staat wurde nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges in mehrere Besatzungsgebiete aufgeteilt. Am 1. September 1939 überfiel NS-Deutschland Polen von Westen, am 17. September folgte die Sowjetunion von Osten entsprechend den Absprachen im Molotow-Ribbentrop-Pakt. Die westlichen Gebiete des eroberten Landes gliederten die Deutschen in das Altreich ein, doch gaben sie den Gauen Warthe, Danzig-Westpreußen und Schlesien nicht den gleichen Rechtsstatus. Die östlichen Gebiete mit den Städten Warschau, Lublin und Krakau bildeten das sogenannte Generalgouvernement, das nach dem Überfall auf die Sowjetunion um die Gebiete um Lemberg erweitert wurde. In den eingegliederten Gebieten lebten ca. zehn Millionen Menschen, im Generalgouvernement ca. zwölf Millionen, nach der Eroberung Galiziens 1941 kamen nochmals über fünf Millionen dazu.
Die Besatzungspolitiken waren in allen Gebieten brutal, unterschieden sich jedoch in ihren Repressions- und Ausbeutungsmaßnahmen. Der größte Unterschied lag in der Rassen- und Volkstumspolitik, hier aber weniger in der Durchführung ihrer exklusiven, mörderischen Seite als hinsichtlich der inklusiven Seite, der Germanisierung der einheimischen Bevölkerung.[25] Vor seiner Zerschlagung beherbergte der polnische Staat auf seinem Territorium zahlreiche Minderheiten, darunter auch eine deutsche Bevölkerung, die Anfang der 1930er Jahre mit 741000 Personen nach den Ukrainern, Juden und Weißrussen die viertgrößte Minderheit stellte.[26] Diese Personengruppe war für die Besatzungspolitiken von zentraler Bedeutung, da die Volksdeutschen – so der NS-Begriff – den Grundstein für die weitere Germanisierung des Territoriums bilden sollten. Doch wer als Volksdeutscher galt und damit einen besseren rechtlichen und materiellen Status als die restliche Bevölkerung in den besetzten polnischen Territorien haben sollte, war unter den Besatzern umstritten und wurde durch das bedeutendste Instrument der nationalsozialistischen Germanisierungspolitik, die Deutsche Volksliste (DVL), bestimmt. Nachdem sie 1939 im Warthegau begründet worden war, erfolgte 1941 die Ausdehnung auf die anderen Besatzungsgebiete. Die Volksliste klassifizierte die Aufnahmewilligen in vier Kategorien, wobei die ersten beiden Gruppen Reichsbürger werden konnten, während die Gruppe drei nur ein Staatsbürgerschaftsrecht bekam und für Angehörige der Gruppe vier schließlich der Status von Staatsangehörigen auf Widerruf vorgesehen war. Weibliche Angehörige der Gruppen eins und zwei waren als Sexualpartnerinnen und – nach weiteren Prüfungen – sogar als Ehefrauen erlaubt, während die Gruppen drei und vier weiterhin problematisch waren. Aber worauf basierten nun die Gruppeneinteilungen? In der Theorie sollten zur Gruppe eins nur diejenigen gehören, die bereits vor dem Einmarsch ihr »Bekenntnis« zum Deutschtum abgelegt hatten, indem sie sich in politischen prodeutschen Organisationen engagierten. Die zweite Kategorie sollte die »Stammesdeutschen« umfassen, also Personen, die ihren Wurzeln verbunden geblieben waren, aber sich nicht explizit dafür politisch engagiert hatten. In die dritte Kategorie fielen diejenigen, die sich vom Deutschtum schon weiter entfernt hatten, indem sie etwa familiäre Verbindungen mit Polen hatten. Gruppe vier versammelte schließlich die »Renegaten«, Personen mit deutschen Wurzeln, die sich explizit propolnisch engagiert hatten, sowie alle weiteren Bewerber, bei denen eine Verbindung zum Deutschtum nicht gesehen wurde. Ausschlaggebend waren keineswegs »Rassenmerkmale«. Vielmehr ging es um das (politische) Verhalten des Antragstellers sowie um die vermutete deutsche Abstammung, die man vom Namen und der Religion ableitete. Insgesamt waren die Kategorien alles andere als trennscharf, und sie wurden in der Praxis auch sehr willkürlich angewendet.[27] Unter dem Reichsstatthalter im Warthegau, Arthur Greiser, wurde das bedeutendste Instrument der nationalsozialistischen Germanisierungspolitik nur sehr exklusiv angewendet.[28] Ganz anders waren dagegen die Politiken von Albert Forster in Danzig-Westpreußen und Fritz Bracht in Oberschlesien, die eine inklusive Selektionspolitik betrieben. Dort war man großzügiger hinsichtlich der Frage, wer als Volksdeutscher gelten könne, so dass bis Mitte 1944 in Danzig-Westpreußen und Oberschlesien über 60 Prozent der Bevölkerung in die Volksliste eingetragen waren – wenngleich der Großteil davon in die schlechteren Kategorien.[29]
Die Gründe dafür, dass die Betreffenden sich in die Volksliste eintragen ließen, differierten je nach Gebiet und Zeitpunkt der Registrierung: Teils waren es Zwangseintragungen, oder die Antragsteller hatten Angst vor Repressionen, zumeist lockten in der politisch und materiell schwierigen Situation der Besatzung aber die Privilegien. Für viele gaben die stabilen Bedingungen am Arbeitsplatz und die höheren Lebensmittelrationen den Ausschlag, so dass sich auch Polen mit marginalen oder gar keinen Verbindungen zum Deutschtum um Aufnahme in die Volksliste bemühten. Unter den reichsdeutschen Besatzern kursierten deshalb Begriffe wie »Konjunkturdeutsche« oder »Beutedeutsche«.[30] Die Härten der Besatzung führten also dazu, dass die Zahl der Personen, die sich auf der Volksliste registrieren ließen, deutlich größer war als die der deutschen Polen, die vor 1939 im Land gelebt hatten. Zu Kriegsende umfasste sie insgesamt drei Millionen Personen und war somit »das mit Abstand größte Inklusionsprojekt des Deutschen Reiches«.[31] Die meisten davon lebten in Danzig-Westpreußen und Oberschlesien, deutlich weniger in den hier im Fokus stehenden Territorien des Warthegaus und des Generalgouvernements. Im Warthegau, wo insgesamt über 4,5 Millionen Personen lebten, schafften es nur zehn Prozent der einheimischen Bevölkerung in diesen privilegierten Status,[32] im Generalgouvernement gab etwas mehr als 100000 Volksdeutsche.[33]
In diesem Buch geht es überwiegend um reichsdeutsche Männer und polnische Frauen – obwohl auch volksdeutsche und nichtdeutsche Männer zu den Besatzern gehörten. Die Kategorie der Reichsdeutschen umfasst Männer aus dem Altreich, also solche, die vor dem Überfall auf Polen Bürger des Deutschen Reichs waren (damit auch Österreicher). Ausländische Angehörige der SS, Niederländer, Belgier oder Letten waren ebenfalls im besetzten Polen stationiert und hatten Kontakte zu Einheimischen, doch bei ihnen griffen andere Bestimmungen. Die heterogene Gruppe der Volksdeutschen berücksichtige ich dann, wenn sie auf Seiten der Besatzer agierten, also wenn es um ihre (sexuellen Gewalt-)Taten geht; nicht aber in der Untersuchung der konsensualen Beziehungen mit Polinnen und Polen. Diese Kontakte reichten zumeist in die Vorkriegszeit zurück.
Natürlich gab es im besetzten Polen auch gleichgeschlechtliche Kontakte, denn unter den Besatzern wie unter den Besetzten fanden sich Personen mit bi- und homosexueller Orientierung. Belegt sind homosexuelle Kontakte innerhalb der Truppe, die entsprechend dem Paragraphen 175 streng geahndet wurden. Und auch hinsichtlich sexueller Kontakte mit den Besetzten finden sich immer wieder Hinweise: Deutsche Besatzer verübten sexuelle Gewalt gegen polnische Männer, deutsche Soldaten wurden mit einheimischen Männern aber auch in Situationen angetroffen, die auf einvernehmlichen Sex hindeuteten. Aufgrund der spärlichen Quellenlage war eine systematische Untersuchung gleichgeschlechtlicher Kontakte jedoch nicht möglich, so dass ich mich überwiegend auf heterosexuelle Kontakte beziehe. Für Kontakte zwischen reichsdeutschen Frauen, die als Besatzerinnen in den Osten kamen, und einheimischen Männern gibt es ebenfalls wenig Belege in den Quellen.
Es bleibt die Frage, ob diese drei Kontaktformen – die kommerziellen Kontakte, die konsensualen und die erzwungenen Kontakte – in einem Buch sinnvoll behandelt werden können. Auf den ersten Blick mögen die zärtlichen Gefühle, die Jakob B. für seine Franciszka hegte, wenig mit brutalen sexuellen Übergriffen zu tun haben, die deutsche Männer in den polnischen Territorien verübten. Doch ist wichtig zu verstehen, dass die unterschiedlichen Verantwortlichen an den Schaltstellen der Rassen- und Gesundheitspolitik »Intimität, Gewalt und Prostitution« zusammengedacht haben: Mit der Bereitstellung sexueller Dienstleistungen in organisierten Bordellen beabsichtigten Heeresführung und Institutionen der Zivilverwaltung, Vergewaltigungen vorzubeugen. Dies basierte auf der Annahme, dass direkte sexuelle Gewalt der Soldaten durch regelmäßigen Sex verhindert werden könne. Zudem waren die verantwortlichen Institutionen davon überzeugt, damit Kontakte zu Polinnen vermeiden zu können. Besonders Heinrich Himmler als Reichsführer-SS sah den Bordellbesuch als Alternative zum Kontakt mit einheimischen Frauen.[34] In einem weiteren Schritt hoffte man, Fraternisierung zu unterbinden. Fraternisierung bezeichnet im Allgemeinen die Verbrüderung oder das Vertraut-Werden, im Kontext des Krieges die Nähe zum Feind, oft mit der Konnotation des Verrats an der eigenen Nation. Diese Lesart ist auch hinsichtlich der intimen oder erotischen Fraternisierung angelegt, unter die sexuelle Kontakte mit dem Kriegsgegner bzw. Besatzer fallen.[35] Deshalb bezeichneten die Franzosen im Zweiten Weltkrieg Sexualkontakte mit den Deutschen als »horizontale Kollaboration«.[36] Die deutsche Militärführung witterte bei Intimbeziehungen die Gefahr des Geheimnisverrats, da Soldaten in zweisamen Momenten mehr verraten könnten als gewünscht, im schlimmsten Falle gar gegenüber einer Agentin.
Dass »Intimität, Gewalt und Prostitution« zusammengedacht wurden, zeigt sich auch in der Strafzumessung für Polinnen, die intimen Umgang mit Deutschen pflegten, denn stets wurde diskutiert, ob sie »leichte Mädchen« oder professionelle Sexarbeiterinnen seien – eine Frage, die sich zynischerweise auch einige Opfer sexueller Gewalt stellen lassen mussten. Auch im Besatzungsalltag waren die Grenzen zwischen allen drei Formen sexueller Kontakte fließend. Beziehungen auf freiwilliger Basis waren auch von der Hoffnung auf Tauschwaren unterschiedlicher Art motiviert, und die Abgrenzung von sexueller Nötigung fällt nicht immer leicht.
Obwohl absolute Trennschärfe nicht immer gegeben ist, werden die drei Kontaktformen in unterschiedlichen Kapiteln behandelt. Ich beginne mit den kommerziellen Kontakten, da hier der Sexualverkehr von den Besatzern weitgehend organisiert wurde. Fragen nach der Einrichtung und Organisation der Besatzerbordelle sowie der symbolischen Dimension bei der Auswahl der Häuser, etwa die Demütigung jüdischer Gemeinden, sind wesentlich. Zudem ist die Rolle des Leitungspersonals sowie die Erfolgsbilanz der Besatzerbordelle hinsichtlich des Niveaus der Infektionen mit Geschlechtskrankheiten von Relevanz. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Frauen, die sich im und jenseits des Bordells prostituierten. Hier interessieren vor allem Fragen des direkten Zwangs zur Prostitution durch die Besatzer bzw. die Besatzungssituation. In der Untersuchung konsensualer Kontakte stehen eingangs die Kontakträume und Beziehungsformen der verbotenen deutsch-polnischen Paare im Mittelpunkt, bevor die Motive und soziokulturellen Hintergründe der deutschen und polnischen Partner fokussiert werden. Zum Problemfeld gehören Strafen der polnischen Gesellschaft und der NS-Besatzer sowie eine Analyse der paradoxen Möglichkeit der deutsch-polnischen Heirat. Abschließend geht es um die direkte sexuelle Gewalt der Deutschen, die Muster der Übergriffe von Einzel- und Gruppentätern und die Frage, wie Polizei und Gerichte mit diesen Vergehen umgingen.
Mit welchen Materialien lässt sich solch eine Geschichte schreiben? Viele Historiker, die an den Unterlassungsgehorsam der deutschen Uniformierten glaubten, bezweifelten, dass überhaupt Quellen zu finden seien. Nicht nur einmal bin ich bei der Vorstellung dieses Projekts mit der Frage nach der Machbarkeit konfrontiert worden. Doch schnell stellte sich bei den Recherchen heraus, dass, wer sucht, auch findet. Insgesamt ist die Quellenlage fragmentiert. Während zu einzelnen Bereichen – wie der regulierten Prostitution – behördliche Dokumentationen vorliegen, die allerdings nicht alle Städte in den besetzten Territorien erfassen, wurden andere Aspekte der intimen Geschichte der deutschen Okkupation selten schriftlich festgehalten. Dazu gehörten nicht nur, aber in erster Linie die nach 1945 mit starken Schamgefühlen verbundenen konsensualen Beziehungen. Von den zahlreichen Fällen, die ich dennoch zu den drei Kontaktformen sammeln konnte, haben nicht alle in diesem Buch Platz gefunden.
Um das Wechselspiel von Politik und Alltag zu erfassen, müssen die unterschiedlichen Quellen kombiniert werden, von normativer behördlicher Kommunikation über Polizei- und Gerichtsakten bis zu Ego-Dokumenten und Interviews. Von behördlicher Seite waren es Unterlagen der Wehrmacht, vor allem der Heeressanitätsinspektion, des Militärbefehlshabers im Generalgouvernement, der Oberfeldkommandanturen und der Geheimen Feldpolizei, die Auskunft geben über die organisatorischen Bemühungen um die Regelung des soldatischen Sexualverkehrs in Polen. Ergänzend wurden in polnischen Archiven verwahrte Bestände der Gesundheitsämter herangezogen. Zweitens sind Überlieferungen aus dem SS-Apparat von Belang, darunter vor allem Unterlagen des »Persönlichen Stabs Reichsführer-SS« und des sogenannten Sippenamtes, aus dem später das Heiratsamt ausgegliedert wurde. Dabei handelt es sich um normative Quellen und um Einzelfallprüfungen, die den Spagat zwischen rassenpolitischem Anspruch und der Wirklichkeit illustrieren. Für Eheschließungen zwischen Besatzern und Besetzten wurden zudem Bestände des Standesamts Warschau einbezogen. Auch aus den polnischen Archiven waren Akten der diversen Polizeiformationen und der Gerichtsinstanzen von besonderer Relevanz.[37] Alle hier untersuchten Aspekte sexueller Kontakte – Prostitution, Fraternisierung, sexuelle Gewalt – waren juristische Delikte und wurden dementsprechend von den Instanzen der Exekutive und Judikative untersucht und verfolgt. Polizei- und Gerichtsakten bieten nicht nur eine Möglichkeit, das Handeln der Autoritäten nachzuvollziehen, sondern auch Alltagsgeschichte zu rekonstruieren – nachdem man die spezifisch nationalsozialistischen und allgemein kulturellen Konzepte über sexuelle Beziehungen freigelegt hat. Leider verraten diese Akten nicht alles, und viele Geschichten bleiben fragmentarisch. Was etwa aus der geplanten gemeinsamen Zukunft von Jakob B. und Franciszka K. wurde, ist ungewiss.
Zusätzlich zu Gerichtsakten der NS-Zeit wurden Akten der Nachkriegsgerichtsbarkeiten in Deutschland und Polen herangezogen. Die eingesehenen Akten der bundesrepublikanischen Nachkriegsverfahren sind im Zusammenhang mit der Aufklärung und Strafverfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen (NSG) entstanden, die polnischen Akten im Rahmen der Abrechnung mit vermeintlichen oder tatsächlichen Kollaborateuren. Leider sind die polnischen Nachkriegsprozesse – im Gegensatz etwa zu den tschechischen[38] – noch nicht systematisch aufgearbeitet worden. Das am häufigsten bestrafte Vergehen war vermutlich der »Abfall vom Polentum«, der sich in der Aufnahme in die Deutsche Volksliste zeigte. Etwa 50 Prozent der Urteile fällten die Nachkriegsgerichte aufgrund dieses Delikts, so die Schätzungen des Historikers Tomasz Szarota.[39] Für politische Zusammenarbeit drohten Todesurteile und hohe Haftstrafen.[40] Während für die Tschechoslowakei bekannt ist, dass von 180000 Untersuchungen eine »beträchtliche Anzahl« tschechische Frauen betraf, die mit deutschen Männern Umgang pflegten,[41] sind für Polen die Quantitäten im Allgemeinen und Speziellen schwer zu bestimmen. Hilfreich aber waren Akten einzelner Voruntersuchungen und tatsächlich eröffneter Verfahren, die über die Archivdatenbank des Instytut Pamięci Narodowej (Institut des Nationalen Gedenkens) zu ermitteln waren. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um Stichproben, die durch quantitative Auswertungen gestützt werden müssten.
Neben der behördlichen Überlieferung bestand die zweite große Quellengruppe aus sogenannten Ego-Dokumenten. Dazu gehören Feldpostbriefe, deren Aussagekraft allerdings eingeschränkt ist. Briefe aus dem Krieg richteten sich zumeist an Ehefrauen, Verlobte oder Eltern, so dass sexuelle Erfahrungen wie ein Besuch bei Prostituierten oder eine Affäre im Besatzungsgebiet oder gar eine Teilnahme an sexuellen Übergriffen ausgespart blieben.[42] Entgegen dieser Regel zeigen einige Editionen von Feldpostbriefen überwiegend bildungsbürgerlicher Schreiber, dass Sexualität durchaus ein Thema auch in der Kommunikation mit der Ehefrau sein konnte. Zumeist schilderten die Männer mit Distanz zur Truppe das Verhalten der Kameraden. Zu nennen sind die Briefsammlungen von Konrad Jarausch, Heinrich Böll und Wilm Hosenfeld, die jeweils einen längeren Zeitraum im besetzten Polen verbrachten.[43] Zu den Ego-Dokumenten gehörten des Weiteren unterschiedliche Formen von Erinnerungsliteratur, veröffentlichte und unveröffentlichte Memoiren der Besatzer, aber in erster Linie Ego-Dokumente der polnischen Besetzten. Obwohl standardisiert, sprachen sie sexuelle Kontakte immer wieder kurz an.
Eine dritte Quellengruppe waren Interviews, wobei ich sowohl auf bereits bestehende Sammlungen zurückgreifen konnte als auch selbst Interviews geführt habe. Zu den Sammlungen gehört das Oral-History-Archiv des Muzeum Powstania Warszawskiego (Museum des Warschauer Aufstandes), die Interviewsammlung des Dom Spotkań z Historią (Haus der Begegnung mit der Geschichte) und die videographierten Interviews des Visual History Archive der University of Southern California Shoah Foundation, die vor allem zum Aspekt der sexuellen Gewalt gegen polnische Jüdinnen und Juden eine wichtige Quelle darstellten.[44] Meine eigenen Interviews führte ich mit zwei Personengruppen: mit einem knappen Dutzend Besatzungskindern, die die eigene Lebensgeschichte sowie die Kennenlern- und Beziehungsgeschichte ihrer Eltern berichteten, sowie mit einer heterogenen Gruppe von Personen, die in Warschau die Besatzung erlebt hatten und zu ausgewählten Aspekten des Besatzungsalltages, der Prostitution, Fraternisierung und sexuellen Gewalt Auskunft gaben.
Abschließend einige Bemerkungen zu Begrifflichkeiten, die bei allen Studien zu totalitären Regimen eine Herausforderung darstellen. Generell werde ich an den Begriffen der Zeit festhalten, aber nationalsozialistisches Vokabular wie »Untermenschen« in zitierenden Anführungszeichen benutzen. Ein für die Arbeit wichtiger Begriff wird in Abweichung vom damaligen Sprachgebrauch verwendet: »Rassenschande« galt zeitgenössisch juristisch ausschließlich für den nicht geduldeten Verkehr mit Juden und Jüdinnen, hatte sich in der Alltagssprache aber für jeglichen Geschlechtsverkehr zwischen »Fremdrassigen« und Deutschen durchgesetzt.[45] An diese alltagssprachliche Verwendung wird hier nicht angeknüpft. Vielmehr soll der Begriff der »Rassenschande« ausschließlich für den verbotenen Verkehr zwischen Besatzern und Jüdinnen in den besetzten polnischen Territorien verwendet werden, um die Sonderstellung der Juden in der rassischen NS-Hierarchie herauszustreichen. Der verbotene Verkehr mit Polinnen und Polen wird unter den Begriff »Umgangsverbot« gefasst – ein Terminus, der zur NS-Zeit in Hinblick auf den nicht erwünschten Sexualverkehr zwischen einheimischen Frauen und nichtdeutschen Kriegsgefangenen verwendet worden war.[46]
Ortsnamen werden entsprechend der damaligen deutschen bzw. in den Quellen verwendeten Benennung wiedergegeben. Zudem werden mitunter die polnischen Namen ergänzt, um die Orientierung zu erleichtern. Personennamen werden in der Regel abgekürzt, es sei denn, es handelt sich um einen höherrangigen Besatzer, der bereits in anderen Dokumenten mit seinem Klarnamen genannt wurde. Bei den Interviewpartnern unter den Kriegskindern wurden die Namen verfremdet, um ihnen den gewünschten Schutz zu gewährleisten.
Der deutschen Militärführung war bewusst, dass es nach dem Einmarsch in Polen zu sexuellen Kontakten mit Einheimischen kommen würde – sowohl zu einvernehmlichen und erzwungenen Kontakten als auch zu Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung. Die Militärführung hatte Erfahrungswerte aus vorangegangenen Kriegen, vor allem dem erst zwei Jahrzehnte zurückliegenden Ersten Weltkrieg, und räumte deshalb dem Aufbau eines kontrollierten Prostitutionswesens große Aufmerksamkeit ein.[1]
Insgesamt hatte die deutsche Militärführung eine funktionale Sicht auf die Sexualität ihrer Männer. Deren Triebe sollten regelmäßig befriedigt werden, um die Kampfeskraft zu erhalten. Dahinter stand das Bild einer virilen soldatischen Männlichkeit.[2] Ein Hauptgrund – neben der Angst vor Fraternisierung und Geheimnisverrat – für ein kontrolliertes Prostitutionssystem war aber die Angst vor Geschlechtskrankheiten, die zu Ausfällen in den Reihen der Soldaten führten, was man vermeiden wollte. Über Jahrhunderte hatten Seuchen, darunter venerische Krankheiten, mehr Todesopfer und Ausfälle unter den Soldaten verursacht als Verwundungen auf dem Schlachtfeld.[3] Mit der generellen Zunahme medizinisch-technischer Möglichkeiten in der Identifizierung und Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert richteten viele Armeeführungen ihr Interesse auf die Kontrolle von Geschlechtskrankheiten und die Prostitutionsregulierung, so auch die Deutschen.[4]
Um eine Verbreitung von Geschlechtskrankheiten unter den deutschen Militärs in Polen zu unterbinden, entfalteten die zivilen und militärischen Institutionen der Deutschen nach dem Einmarsch diverse Aktivitäten. Im Vordergrund standen die Belehrung und Behandlung der Militärs sowie die Registrierung der regelmäßigen Sexarbeiterinnen und derjenigen Frauen, die in den Augen der Besatzer der Prostitution verdächtig waren. In vielen Städten begannen Razzien unmittelbar nach dem Einmarsch der deutschen Einsatzgruppen. So vermeldete das Einsatzkommando 1 der Einsatzgruppe VI aus der Kleinstadt Pleschen bei Kalisz, man habe 18 Prostituierte festgenommen. Auslöser der Aktion war eine Beschwerde des dortigen Kommandeurs der Wehrmacht, der zahlreiche geschlechtskranke Soldaten vor Ort zu beklagen hatte.[5] Nach der Übernahme der Verantwortung durch die Zivilverwaltung konnten die Kontrollen im Prostitutionsbereich noch ausgeweitet werden, so dass beispielsweise die Kriminalpolizei Warschau stolz berichtete, sie habe zwischen Oktober 1939 und Ende März 1940 knapp 1000 Überprüfungen durchgeführt, davon über 500 Straßenrazzien, 300 Kontrollen von Hotels und knapp 100 von Restaurants und Cafés.[6]
Zu kontrollieren gab es in der Tat viel, denn zahlreiche der 1,5 Millionen deutschen Männer, die 1939 Polen überfielen, machten direkt von sexuellen Dienstleistungen Gebrauch. Zwei Beispiele aus Polens Großstädten können das Gedeihen der illegalen Prostitution in dieser ersten Phase anschaulich illustrieren: Der zentrale Grüngürtel Krakaus, die Planty, war zu Beginn der Besatzungszeit mit Kondomen übersät,[7] da dort Soldaten mit Prostituierten verkehrten. In Warschau spazierten die deutschen Männer im Herbst 1939 so offen mit Prostituierten umher, dass ein Pole kommentierte: »Es ist doch nicht so, wie man immer sagte, wenn die Deutschen kommen, bekommen wir geregelte Verhältnisse. Jetzt sieht man aber, daß bei deutschen Soldaten die Huren Glück haben.«[8] Neben der Prostitution – Sex gegen Geld mit wechselnden Geschlechtspartnern – gab es weitere Formen sexueller Tauschgeschäfte von Beginn der Besatzung an. Dazu gehörte das Sponsoring, bei dem Frauen eine sexuelle Beziehung mit wenigen bestimmten Männern oder nur einem Mann eingingen und im Gegenzug Güter des täglichen Bedarfs erhielten. Auch sexuelle Übergriffe sind in der Einmarsch- und Frühphase der deutschen Besatzung vermehrt überliefert.
Das Ergebnis der Kontrollen waren unzählige Festnahmen von Frauen, die dann gegebenenfalls als Prostituierte registriert wurden. Parallel zu Neuregistrierungen griffen die Besatzer auf bestehende Überwachungssysteme der polnischen Behörden zurück. Der 1918 neu gegründete polnische Staat verfolgte zuerst eine Prostitutionspolitik, die ab 1922 eine Registrierung und Überwachung aller Prostituierten durch das Sittenamt (Urząd Obyczajowy) anstrebte.[9] Über die Effektivität dieses Systems äußerten sich die Deutschen jedoch häufig abfällig. In Warschau fanden die Besatzer eine Kartei über die Prostituierten der Stadt, geführt vom zuständigen polnischen Arzt. 15000 Sexarbeiterinnen waren darin registriert. Schnell stellte sich heraus, dass sich die »Richtigkeit dieser phantastischen Zahl« nicht bestätigen ließ, da die Kartei völlig veraltet war. Man begann daher von neuem mit der Registrierung.[10] In Łódź, von den Deutschen Monate nach der Eroberung Litzmannstadt genannt, war die vorgefundene Kartei wiederum unrealistisch klein: Dort waren nur 134 Prostituierte registriert, doch die Einsatzgruppen erhöhten die Zahl der überwachten Frauen durch gezielte Razzien in kürzester Zeit auf mehrere hundert.[11]
Zur Anknüpfung an polnische Infrastrukturen gehörte weiter, dass die Deutschen versuchten, bestehende Bordelle in das Kontrollnetz einzubeziehen. Aus Kalisch meldeten der Generalarzt und der Stabsarzt am 27.9.1939 in aller Kürze: »2 Bordelle aus früherer Zeit sind noch in Betrieb; gesundheitlich überwacht.«[12] Wo keine Bordelle waren, sollten welche eingerichtet werden. In Posen gingen bereits die Einsatzgruppen in Zusammenarbeit mit anderen Besatzerinstanzen an die Arbeit, so dass schon am 19.9.1939 Vorarbeiten zur Identifizierung geeigneter Häuser angelaufen waren.[13] In Kępno trat der deutsche Arzt ebenfalls noch 1939 an den örtlichen polnischen Arzt heran mit der Bitte, ihm einen geeigneten Ort zu nennen und bei der Rekrutierung der Frauen behilflich zu sein.[14] Für einige Städte, darunter auch Bromberg, sind sehr früh eingerichtete Bordelle dokumentiert.[15] Aber insgesamt verzögerte sich der Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Besatzerbordellen – und das, obwohl Polen den Deutschen als mit Geschlechtskrankheiten »verseucht« galt; bei dieser Beurteilung spielten allerdings antislawische Überzeugungen eine wichtige Rolle.[16] Erst im Oktober 1940, nach rund einem Jahr Besatzung, konnte der Sanitätsoffizier im Generalgouvernement betreffs der Bordelle nach Berlin melden:
»An ihre Errichtung war zunächst aus grundsätzlichen Erwägungen (…) nur zögernd gegangen, doch sind jetzt in den meisten größeren Städten des Generalgouvernements Bordelle eingerichtet worden oder ist ihre Einrichtung in Vorbereitung. (…) Im Frühjahr wurde mit der Zivilverwaltung vereinbart, daß, wo Bedarf besteht, von den örtlichen Zivildienststellen Bordelle errichtet würden.«[17]
Worin die »grundsätzlichen Erwägungen« bestanden, die im Generalgouvernement den Aufbau des Bordellwesens verzögerten, ist unbekannt. Organisatorische Schwierigkeiten waren ein wichtiger Grund, moralische Vorbehalte offenbar ein weiterer. Die militärische Führung im Reich formulierte mitunter Bedenken gegenüber dem Bordellsystem. Es sollte nicht als Freibrief für außerehelichen Geschlechtsverkehr verstanden werden.[18] Polen als erstes überfallenes und besetztes Land war ein Experimentierfeld für die Prostitutionspolitik. Vor allem Himmler warf den Ärzten noch 1942 vor, sie seien »in einer falsch verstandenen Prüderie, als typischen sehr starken Rest einer besonders christlichen Gesinnung, der von mir befohlenen Einrichtung anständiger Bordelle und würdiger Gelegenheiten für unsere Männer mit Frauen geschlechtlich zusammen zu sein, nicht nachgekommen«.[19]
Doch ab Mitte des Jahres 1940 mehrten sich die Erfolgsmeldungen. Die ersten Warschauer Bordelle eröffneten im Juni. Aus Thorn vermeldete der Polizeidirektor Anfang Juni 1940, dass in Kürze drei Häuser mit 60 Zimmern »durch die Freudenmädchen bezw. der dafür in Aussicht genommenen Bordellmütter bezogen werden können«.[20] In den besetzten polnischen Gebieten geschah die Bordell-Errichtung arbeitsteilig. Die Absprache wurde auf höchster Ebene zwischen dem Amt des Generalgouverneurs und der Wehrmachtsführung getroffen. Das Militär meldete den Bedarf an Bordellen, die zivilen Behörden richteten sie federführend ein. Dabei kam es jedoch immer wieder zu Unstimmigkeiten. Nach dem Einmarsch in die seit 1939 von der Sowjetunion besetzten polnischen Ostgebiete wollte die Wehrmacht ihre inzwischen perfektionierte Expertise im Aufbau des Kontroll- und Bordellnetzes anwenden, doch gerade in der Großstadt Lemberg funktionierte dies nicht. »Die Zivilverwaltung arbeitet zu schwerfällig und scheint auch nicht das richtige Verständnis hierfür zu haben«, klagte der zuständige Oberstabsarzt.[21]
In der Regel kümmerten sich die Zivilverwaltungen um die Identifizierung geeigneter Häuser. Im einfachsten Fall waren dies bestehende Etablissements (wie in Kalisch) oder als Stundenhotels genutzte Absteigequartiere (wie in Warschau). Explizit sollten auch »Judenhäuser oder andere Gebäude wie jüdische Studentenhäuser, Seminare und Ähnliches genommen« werden.[22] Dahinter stand eine ganz pragmatische Logik, da diese entsprechend der rassistischen Politik leicht enteignet werden konnten. Aber auch die symbolische Dimension dachten die deutschen Besatzer mit. Aus dem französischen Brest gibt es Bilder, die Soldaten vor und in einem Haus mit den dort arbeitenden Prostituierten zeigen. Die Propagandakompanien wiesen das Gebäude als ehemalige Synagoge aus, die in dieser Form entweiht wurde – ein kaum zu überbietender Ausdruck der Verachtung.[23] Tatsächlich scheint es sich laut den Recherchen eines Lokalhistorikers nicht um eine Synagoge, sondern eine Freimaurerstätte gehandelt zu haben. Deren dem Davidstern ähnliche Symbolik – das Salomonssiegel – nutzte man nur zu gerne zu Propagandazwecken und um Juden und Freimaurer, die in der NS-Zeit ebenfalls verfolgt wurden, zu erniedrigen.[24]
Abb. 1 Soldatenbordell in einer ehemaligen Freimaurerstätte in Frankreich – von den Propagandakompanien als Synagoge ausgewiesen
Aus dem besetzten Polen ist ein solcher Frevel, wie ihn die Entweihung einer Synagoge darstellt, nicht bekannt, doch waren andere jüdische Einrichtungen durchaus betroffen: So funktionierten die Behörden in Krakau ein ehemaliges Wohnheim mosaischer Studenten in ein Bordell um.[25] Auch diese Umwandlung enthielt eine symbolische Dimension: Ein Wohnort der Studierenden, Ort des Wissens, wurde für käuflichen Sex umgenutzt. Bestückt wurden die Bordelle überdies mit Mobiliar aus enteignetem jüdischen Besitz.[26] Selbst das Bordellsystem der Besatzer profitierte also von antijüdischen Maßnahmen, denn die Deutschen gelangten durch Entrechtung und Enteignung der jüdischen Eigentümer an diese Immobilien. Es ist bekannt, dass in vielen Bereichen der Besatzungspolitik antijüdische, antipolnische und prodeutsche Maßnahmen verknüpft waren, etwa bei Um-, Aus- und Neuansiedlungen. So bezogen etwa volksdeutsche Umsiedler ehemalige polnische Höfe.[27] Im Fall der Bordelle zeigt sich einmal mehr, dass die Ausgrenzung und spätere Vernichtung der polnischen Juden zentraler Bestandteil der deutschen Okkupation im Osten war – bis hinein in diese vermeintlich peripheren Politikbereiche.
Vielfach fiel es den Behörden schwer, geeignete Häuser zu finden. Aus Mielec im Karpatenvorland wurde im Mai 1941 die Klage vorgebracht, dass »trotz aller Mühe« noch kein geeignetes Gebäude gefunden werden konnte.[28] Die Bordelle mussten mehrere Bedingungen erfüllen, darunter bezüglich der Lage: Weder sollten sie zu nah bei den Truppenunterkünften liegen, noch zu weit entfernt, weil dies die Männer zu illegalen Prostituierten treiben würde. Auch sollten die Etablissements nicht zu sichtbar für die polnische Bevölkerung sein, um das vermeintliche Ansehen der Deutschen nicht zu schädigen. Zudem sollte die Einrichtung nicht zu teuer sein, was angesichts der Anforderungen an Häuser mit zahlreichen, voneinander abgetrennten Zimmern inklusive Waschgelegenheiten nicht einfach war. Dass neben Krakau auch in Posen ein Studentenwohnheim umgewandelt wurde, scheint vor diesem Hintergrund nur logisch. Denn außer der geschilderten symbolischen Dimension gab es eben auch pragmatische Gründe. In Warschau waren im Frühjahr drei Gebäude für ein weiteres Bordell im Gespräch, deren Vor- und Nachteile im Amt des Gouverneurs skrupulös abgewogen wurden. Für das Café Paradies in der Neuen Welt sprach der jüdische Besitzer – der leicht zu enteignen wäre –, doch das Haus lag an einer Hauptverkehrsstraße, war also zu sichtbar. Im Grand Hotel in der Hopfenstraße gab es bereits abgetrennte und möblierte Zimmer, nur fließendes Wasser wäre zu legen und ein getrennter Eingang anzubringen gewesen. Favorit bezüglich der Lage war ein Grundstück in der Foxalstraße. Doch hier standen der Einrichtung ungünstige Besitzverhältnisse (ein spanischer Adeliger) und die noch nicht vorhandene Raumtrennung entgegen. Laut Kostenvoranschlag beliefe sich die Summe für Umbaumaßnahmen zudem auf 200000 Złoty – das war eindeutig zu viel.[29] Am Ende einigten sich die Behörden auf das Grand Hotel. In Thorn wiederum beabsichtigte die Abteilung Bauunterhaltung, drei Bordelle für nur 30000 Złoty herzurichten. In den Häusern lebten Polen, die die Besatzungsbehörden nach kurzer Diskussion einfach hinauswarfen[30] – auch die nichtjüdischen Polen waren rechtlos, wenn die Besatzer etwas für sich beanspruchten.
Zu kostspielig sollten die Etablissements generell nicht werden. Trotzdem leisteten sich die Besatzungsautoritäten den Luxus, dass jeweils Offiziere und Mannschaften der Wehrmacht sowie die Angehörigen der Polizei- und der SS-Formationen in je eigene Einrichtungen gehen sollten. In Warschau frequentierten SS-Männer und Polizisten ein Bordell in der Neuen Burgstraße und eines in der Nowogrodzka-Straße, wo im September 1942 15 polnische Frauen arbeiteten.[31] Wehrmachtsangehörige hatten in der Stadt sogar fünf unterschiedliche Lokale zur Auswahl. Darunter waren zwei ehemalige Hotels, das Masur und das Astoria, mit insgesamt 65 Frauen. Weitere Etablissements im Distrikt kamen hinzu: In Legionowo gab es ein Bordell mit zwölf bis 15 Frauen, in Minsk Mazowiecki und in Siedlce mit jeweils acht Frauen, in Rembertow mit unbekannter Insassinnenzahl.[32]
Die Trennung der Bordelle spiegelte die generell anvisierte Trennung der Besatzergruppen im Alltag wider,[33] so dass Angehörige anderer Formationen in der Regel abgewiesen wurden.[34] Mitunter waren die Behörden aber pragmatisch: Im Jahr 1940 benutzten beispielsweise Wehrmachtsoldaten in Lublin das Bordell der SS mit, in Krosno eine Einrichtung der Luftwaffe.[35] Auch in Warschau konnten einfache Soldaten gelegentlich in ein SS-Bordell gehen.
»Es ist richtig, dass offiziell nur SS- und Polizeiangehörige das Bordell, Neue Burgstr. 15, betreten dürften. Da sich bald nach der Öffnung des Bordells herausstellte, dass es auf die Dauer nicht lebensfähig ist, weil der Besuch zu wünschen übrig lässt (…), wurde vereinbart, dass auch Wehrmachtsangehörige in geringer Anzahl stillschweigend zugelassen werden, vorausgesetzt, dass sie sich ruhig verhalten und das Lokal nicht von SS- und Polizeiangehörigen gefüllt ist.«[36]
Offizieren war der Zutritt zu den Bordellen einfacher Wehrmachtsangehöriger hingegen verboten, da das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) den Autoritätsverlust der Vorgesetzten fürchtete. Für sie waren gehobene Etablissements in Hotels und Cafés vorgesehen. Zudem sollten Offiziere den regen Betrieb in den Mannschaftsbordellen nicht mitansehen müssen. In Thorn zum Beispiel lag eines der als Bordell vorgesehenen Häuser direkt neben dem Standortoffiziersheim. Um den Blick zu verdecken, diskutierten die involvierten Ämter als Lösungsmöglichkeiten Zugänge von einer anderen Straßenseite, Sichtschutzmauern und die Verlegung der Straßenbeleuchtung.[37] Ein Grund für diese Abschirmung war, dass Offiziere mitunter Besuch aus der Heimat empfingen, so dass Berichte über die Bordelle ins Altreich hätten gelangen können, wo Ehefrauen und Familien sehr wahrscheinlich empört reagiert hätten.
Die deutschen Besatzer – zumeist die jeweiligen Stadtverwaltungen, seltener die Ortskommandanturen – überwachten die Bordelle. Jedem Besatzerbordell war zudem eine Sanitätswache zugewiesen, also Angehörige des medizinischen Stabs, die Bordellbesucher auf Geschlechtskrankheiten überprüften und von der Wehrmacht abkommandiert waren. Bei größeren Bordellen wurden zudem Wachen an den Türen postiert. Allzu viel eigenes Personal wollte man in den Bordellen freilich nicht binden[38] – die Männer wurden an anderen Orten gebraucht –, so dass die Deutschen örtliches Personal einsetzten. Auch die vor Ort verantwortlichen Bordellvorsteher rekrutierten die Besatzer unter der polnischen Bevölkerung. Das Krakauer Etablissement beispielsweise, eingerichtet in dem enteigneten jüdischen Studentenwohnheim, führte dessen ehemaliger Hausmeister weiter. Der nichtjüdische Pole Feliks T. rechtfertigte sich, als er in der Nachkriegszeit wegen Kollaboration vor Gericht stand und zu den Gründen für diese Arbeit befragt wurde, ebenso wie andere Bordell-Leiter und –Leiterinnen mit der Behauptung, er sei von Seiten der Besatzer gezwungen worden. Unter Druck wurde er auf jeden Fall gesetzt: Wenn er sich gegen den Hausmeisterjob im Bordell entschieden hätte, wäre der Verlust seiner Wohnung und seiner Verdienstmöglichkeiten die Konsequenz gewesen.[39]
Feliks T. aus Krakau hatte wohl die eingeschränktesten Kompetenzen von allen Bordell-Leitern, denn er war in der Tat weiterhin wenig mehr als ein Hausmeister. In anderen bekannten Fällen war der jeweilige Leiter jedoch disziplinarischer und ökonomischer Kopf des Bordells. So sprach ein Sanitätsoffizier auch von »Pächtern« für die Etablissements in Rzeszow und Jaroslau.[40] Häufig waren die Bordellvorsteher Frauen. Für das OKW stellte dies den Normalfall dar.[41] In zahlreichen Fällen dürfte es sich um (gealterte) Prostituierte gehandelt haben. Stanisława M. leitete beispielsweise das große Soldatenbordell in Posen. In der Nachkriegszeit befragt, warum sie diesen Job für die Deutschen gemacht habe, erklärte sie, dass sie in der polnischen Zeit Prostituierte gewesen sei und sich zu Beginn der Besatzungszeit habe registrieren müssen. Als gealterte Frau – sie war 1901 geboren – sei ihr die Aufgabe der Puffmutter angetragen worden. M. sprach von Zwang: Hätte sie die Aufgabe nicht übernommen, hätte sie in ein Heim für Obdachlose ziehen müssen.[42] An anderer Stelle sprach ihr Anwalt davon, dass ihr die Stelle vom Arbeitsamt zugewiesen worden sei.[43] Zumindest teilweise war das Zwangsargument sicher auch eine Schutzbehauptung, da gegen die Frau wegen Kollaboration nach dem Augustdekret ermittelt wurde, also dem Ende August 1944 erlassenen Rechtsakt des Polnischen Komitees der Nationalen Befreiung betreffs der »Strafzumessung für faschistisch-hitleristische Verbrecher« und »Verräter des polnischen Volkes«.[44] Insgesamt war die Entscheidung für den Bordellvorstand, wie bei Feliks T. auch, eine Entscheidung, die unter Druck herbeigeführt wurde und die angesichts der Härten und Ungewissheiten der Besatzungszeit die eigene Sicherheit maximierte.
Bei HelenaK., die mindestens bis 1943 für das Etablissement in Hohensalza zuständig war, ist unklar, wie sie zu dieser Funktion kam. Sie war vor 1939 Krankenschwester gewesen und arbeitete nach 1945 wieder in diesem Beruf.[45] In Thorn übernahm ein polnischer Mann den Posten des Bordelloberhauptes von seiner Ehefrau, die während der Besatzungszeit verstarb. Für diese Polin fehlt ebenso eine Berufsangabe wie für eine weitere polnische Bordellvorsteherin in Thorn, Klara J. Von ihr ist jedoch bekannt, dass sie verwitwet war.[46] Finanzielle Interessen spielten bei allen sicherlich eine Rolle: Die Posener Bordell-Leiterin verdiente 160 Reichsmark im Monat. Feliks T. in Krakau erhielt einen Verdienst von 500 Złoty monatlich, die Wohnung und die Nebenkosten waren frei, und er konnte sich durch den Verkauf von Sodawasser und Speisen noch etwas dazuverdienen.[47] Zum Vergleich: Ein einfacher Fabrikarbeiter konnte 1942 in Krakau gerade rund 200 Złoty monatlich verdienen.[48]
Die Führung der Häuser durch Polen stieß in den Reihen der Besatzer mitunter auf Kritik. In den Warschauer Wehrmachtsbordellen meinte der Oberstabsarzt 1944, »polnische (…) Verhältnisse« auszumachen.[49] Vor allem aber seien – so meinte der Oberstabsarzt weiter – die wirtschaftlichen Sonderinteressen von drei Gruppen, der deutschen Besatzer, der Pächter und der Insassinnen, dem Betrieb schädlich. Denn obwohl die Deutschen mit den Bordellen nicht in erster Linie Geld verdienen, sondern die Sexualität ihrer Männer kontrollieren wollten, war die Wirtschaftlichkeit wichtig: Nicht ausreichend frequentierte Einrichtungen wurden von den Verwaltungen geschlossen.[50]
Die Bordelle der Wehrmachtsangehörigen wurden von Stadtverwaltungen und Wehrmachtsstellen arbeitsteilig eingerichtet und kontrolliert und offensichtlich auch mischfinanziert. So stammte ein Zuschuss für die drei Thorner Etablissements aus dem Topf des Reichsstatthalters.[51] Bordelle der SS wurden aus einem getrennten Topf finanziert, und zwar dem des SS- und Polizeiführers.[52] Im laufenden Betrieb bezahlte die Verwalterin respektive der Verwalter an die Besatzungsbehörden eine Grundmiete und forderte von den Insassinnen einen Monatsbeitrag. In Thorn betrug der pauschale Mietpreis 50 Reichsmark, jede Insassin bezahlte 15 Reichsmark monatlich.[53] Alle Beteiligten – die Bordellinsassinnen und die Pächterinnen besonders, aber auch die Zivilverwaltungen – standen also unter dem Zwang, Geld zu verdienen.
