Landwirtschaftlicher Hofjurist - Gerhard Putz - E-Book

Landwirtschaftlicher Hofjurist E-Book

Gerhard Putz

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Beschreibung

Auch die 8. Auflage beantwortet die häufigsten Rechtsfragen, die sich im Leben einer bäuerlichen Familie stellen – verständlich und mit Beispielen untermauert: - Was ist bei der bäuerlichen Hofübergabe zu beachten? - Wie schütze ich meine Rechte als Grund-/Waldeigentümer? - Welche Bestimmungen gibt es im Forst-, Bienenzucht-, Jagd- und Fischereirecht? - Welche Vorschriften gelten für den Betrieb einer Buschenschank, eines Webshops und Urlaub am Bauernhof

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Seitenzahl: 338

Veröffentlichungsjahr: 2015

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MANZ RATGEBER

Landwirtschaftlicher Hofjurist

Landwirtschaftlicher Hofjurist

Rechtstipps für Landwirte, Grund- & WaldeigentümerPlus: Vertragsmuster

von

Mag. Dr. Gerhard Putz

8. Auflage

Gewidmet meinen Eltern Martha und Josef Putz

Hinweis: Dieser Ratgeber wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Es darf aber nie übersehen werden, dass sich die Rechtsvorschriften immer wieder ändern. Neuerungen, die sich nach der Drucklegung ergeben, können daher nur in der nächsten Auflage berücksichtigt werden.

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Weise (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet oder vervielfältigt werden.

Sämtliche Angaben in diesem Werk erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung des Autors sowie des Verlages ist ausgeschlossen.

ISBN Buch 978-3-214-18811-5

ISBN E-Book: 978-3-214-17446-0

© 2015 MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Wien

Telefon: (01) 531 61-0

E-Mail: [email protected]

www.manz.at

Fotonachweis: @ Mike Ranz

Zeichnungen: Mag. Dr. Gerhard Putz

Druck: Prime Rate Kft., Budapest

VORWORT

„Sie sind inzwischen ja bereits unser Haus- und Hofjurist“, hat schon so mancher Ratsuchende augenzwinkernd festgestellt, wenn ihn wieder einmal neue Probleme zu mir führten. Er wollte damit anerkennend zum Ausdruck bringen, dass er von mir Informationen aus fast allen Rechtsbereichen erhält. Diese Aufgabe soll auch der vorliegende Ratgeber erfüllen. Er gibt Antworten auf die häufigsten Rechtsfragen, die sich im Alltag einer bäuerlichen Familie ergeben, wie z B:

• Welche Rechte und Pflichten haben Kinder bzw. Eltern oder Ehepartner? (Ausgehzeiten, Haftung für die Schulden anderer Familienmitglieder, Folgen einer Eheschließung oder Scheidung, Mitarbeit in der Landwirtschaft, Unterhaltsanspruch der Kinder bzw. Ehegatten oder Eltern etc.)

• Wie sieht die (bäuerliche Sonder-)Erbfolge aus? (Testamentserrichtung, Pflichtteil, Erbhofeigenschaft etc.)

• Worauf ist bei Verträgen zu achten? (Zustandekommen eines Vertrages, Rücktrittsmöglichkeiten und Vertragsklauseln etc.)

• Bei welchen Mängeln besteht ein Anspruch auf Gewährleistung? (Vermutungsfristen bei Tiermängeln, unterschiedliche Folgen bei Kauf durch Landwirt oder Häuselbauer etc.)

• Wann ist Schadenersatz zu leisten? (Weghalter, Tierhalter, Produkthaftung, Haftung für Schäden im Rahmen der Waldbewirtschaftung bzw. Zimmervermietung etc.)

• Welche Beschränkungen setzt die Gewerbeordnung der bäuerlichen Direktvermarktung? (land- und forstwirtschaftliche Nebengewerbe, der Bauer und sein Kunde etc.)

• Was ist im Rahmen der bäuerlichen Hofübergabe zu bedenken?

• Wie schütze ich meine Rechte als Grund- oder Waldeigentümer?

• Wie komme ich zu meinem Geld? (Eintreibung mittels Mahnung, Inkassobüro oder Gerichtsvollzieher etc.)

• Wie schütze ich meine Rechte? (Einbringung von Rechtsmitteln, Besitzstörungs- oder anderer Klagen etc.)

Mit Hilfe dieses Buches können Sie vorweg Ihre grundsätzliche Rechtsposition erkennen, diese in Diskussionen besser vertreten und so alltägliche Rechtsprobleme lösen.

Natürlich können in einem Ratgeber nicht alle denkbaren Facetten eines Falles erläutert werden. Bei komplizierteren Rechtsproblemen empfehle ich daher zusätzlich eine entsprechende Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, damit die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden (Kontaktadressen finden Sie im Anhang.)

Wenn Sie diesen Ratgeber richtig einsetzen, erspart er Ihnen nicht nur Zeit und Geld, sondern auch viel unnötigen Ärger.

Graz, Februar 2006

Mag. Dr. Gerhard Putz

Änderungen in der 2. Auflage

Inhaltliche Änderungen gab es im Niederösterreichischen Grundverkehrsrecht, dem Niederösterreichischen und Salzburger Jugendgesetz, sowie dem Wiener Buschenschankgesetz. In Kapitel I wurde die Patientenverfügung aufgenommen, bei den Viehmängeln gab es kleine Ergänzungen, ebenso beim Fragenkatalog.

Graz, Jänner 2007

Änderungen in der 3. Auflage

Abgesehen von den Anpassungen der Werte und Gesetzeszitate etc. gab es Änderungen in den Jugendschutzgesetzen von Bgld, Ktn, NÖ und Wien, sowie hinsichtlich der Pflanzabstände in NÖ und Vbg. Im Bgld wurden weiters das Buschenschankgesetz, Grundverkehrsgesetz und Jagdrecht geändert, in NÖ das Jagdgesetz und das Bienenzuchtgesetz. Inhaltliche Änderungen gab es seit der letzten Auflage auch im Ktn Bienengesetz, sowie im Ktn und Tiroler Straßengesetz.

Zusätzlich wurden einige zusätzliche Hinweise, z. B. auf das Unternehmensgesetzbuch (Seiten 121, 124, 127), sowie das Notwegerecht (Seiten 70, 83, 86) eingefügt und das Kapitel Bienenzucht ergänzt.

Graz, Jänner 2008

Änderungen in der 4. Auflage

Nunmehr wird auch die Vertretung Angehöriger erläutert. Da der Hofjurist inzwischen auch als Schulbuch verwendet wird, wurde das Kapitel II ausgebaut. Die inhaltlich bedeutendste Änderung gab es durch die Veröffentlichung der Urprodukteverordnung. Weitere Neuerungen betrafen den Pflegeheim-Kostenregress, das Stmk Bauund Grundverkehrsgesetz, das Jagdrecht im Zusammenhang mit dem Schutz von Vögeln, sowie das OÖ und NÖ Fischereirecht. Aufgrund der aktuellen Ereignisse wird nun auch die Frage beantwortet, was nach einem Sturm zu beachten ist. Es sind auch schon Hinweise auf jene Änderungen enthalten, die aufgrund des Familienrechts-Änderungsgesetzes 2009 am 1. 1. 2010 in Kraft treten.

Graz, August 2009

Änderungen in der 5. Auflage

Durch das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz wurde in der österreichischen Rechtsordnung die eingetragene Partnerschaft der ehelichen Gemeinschaft gleichgestellt. Das Verbrennen außerhalb von Anlagen wurde im Bundesluftreinhaltegesetz neu geregelt. Interessante Änderungen gab es im Kärntner Buschenschank- und Fischereigesetz, dem Tiroler Grundverkehrsgesetz, im Jagdrecht und im Wiener Fischereigesetz. In Kapitel II. wird die Auswirkung der Fälschung eines Schülerausweises kurz und prägnant vor Augen geführt.

Graz, Oktober 2010

Änderungen in der 6. Auflage

Aufgrund der steigenden Internet-Kriminalität vor allem im Zusammenhang mit Jugendlichen wurden das „grooming“ (= Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen) und das Betrachten pornografischer Darbietungen Jugendlicher mittels Webcam unter Strafe gestellt. Im Zusammenhang mit dem Erbrecht werden die Fragen beantwortet, was mit nicht auffindbaren bzw. gestohlenen Sparbüchern geschieht bzw. wie viel der Notar im Verlassenschaftsverfahren bekommt. Erklärt wird weiters, wann Kinder einen Sturzhelm benötigen. Eine andere nicht zu unterschätzende Gefahr: die Bauwerkshaftung, die u.U. auch auf Bäume angewandt wird. Das Kapitel V. regelt nun auch die Wegefreiheit. Den Inhalt dieses Buches betreffend gab es Änderungen im Kärntner und im Burgenländischen Jugendschutzgesetz, im Kärntner Buschenschankgesetz, sowie in diversen Grundverkehrsgesetzen. Geändert wurde auch das Steiermärkische Jagdgesetz. In den entsprechenden Kapiteln wird bereits auf die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 hingewiesen. Enthalten sind weiters die neuen Wertgrenzen, die in den kommenden Jahren laufend angepasst werden und so die Gerichtszuständigkeit verändern (diese Anpassung wurde 2014, LGBl 2014/78 eingefroren).

Graz, September 2012

Änderungen in der 7. Auflage

Der „Hofjurist“ wird von nun an auch als Lernunterlage für die landund forstwirtschaftliche Meisterkursausbildung dienen. Deshalb gibt es ein neues letztes Kapitel „Die österreichische Rechtsordnung“. Da das Thema Fernabsatz immer aktueller wird, wurde ein auch neues Kapitel „Up to date: Vom Hofladen zum Webshop“ eingefügt; im Gegenzug wurden aufgrund abnehmender Aktualität die Fragen zu den unverlangten Warenzusendungen und der aus dem Fenster geworfenen Sektflasche mitsamt den dazugehörigen Antworten gestrichen. Grundlegende Änderungen gab es durch die Einführung der Verwaltungsgerichte sowie im Bereich des Namens- und Familienrechts (Einführung eines Besuchsmittlers, Vertretungsrechte für volljährige Familienangehörige, Stiefkindadoption und Verpflichtung, sich vor der Scheidung über die Folgen für minderjährige Kinder nachweislich beraten zu lassen). Einige Bau- (T, V, W u. a. den Energieausweis betreffend; OÖ: Mitwirkungspflicht der Grundeigentümer, keine Bauplatzbewilligung bei Hochwasser, Lawinengefahr etc.) und Jugendschutzvorschriften (vor allem betreffend Glücks- und Geldspielautomaten) haben sich geändert, außerdem das Stmk BuschenschankG, das Konsumentschutzgesetz (hinsichtlich Informations- und Lieferpflichten) und die Ktn Pilzverordnung. In Kärnten gab es 2013 interessanterweise zwei Gesetze mit demselben Inhalt (Nr. 84 und 85), weil die Kundmachung wegen fehlender Wiedergabe des Namens des den Gesetzesbeschluss beurkundenden Organs keine Wirkung entfaltete.

Graz, Juli 2014

Änderungen in der 8. Auflage

Gemäß dem Oberösterreichischen und Salzburger Jugend(schutz)gesetz sind nun bis zum 16. Lebensjahr Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas und E-Zigaretten verboten. Im Oberösterreichischen Alm- und Kulturflächenschutzgesetz wurde das unbefugte Betreten, Verunreinigen und Beschädigen fremder Ställe als Verwaltungsübertretung aufgenommen. Abgesehen von den Werten, die jährlich anzupassen sind, gab es Änderungen im Bereich der Baugesetze (z.B. NÖ: vorübergehende Betreuungseinrichtungen für Zwecke der Grundversorgung) und im Tiroler sowie im Steiermärkischen Jagdgesetz. Im Steiermärkischen Grundverkehrsgesetz wurde ein Schutz des Pächters bei Veräußerung an Nichtlandwirte verankert. Im Strafgesetzbuch wurde einiges geändert und im Zusammenhang mit Datenschutz und Computerkriminalität, Diebstahl und Betrug wurden die Grenzen für höhere Strafen erhöht. Eigene Paragraphen stellen u. a. Verhetzung, strafbare Handlungen im Ausland und Zwangsverheiratung unter Strafe. Auf die Möglichkeit einer Diversion wird ebenso hingewiesen wie auf mögliche Ausnahmen von Gewichts- und sonstigen Beschränkungen gemäß der Straßenverkehrsordnung. Die weitere Wertgrenzenanpassung im Gerichtswesen (die Wertzuständigkeit der Gerichte betreffend), die bereits beschlossen war, wurde einstweilen auf Eis gelegt.

In der 8. Auflage wird bereits auf einige wesentliche Änderungen durch das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 hingewiesen. Diese treten am 1. 1. 2017 in Kraft.

Graz, August 2015

DER AUTOR

Mag. Dr. Gerhard Putz ist Jurist. Er arbeitete nach seinem Studium als Assistent an der Karl-Franzens-Universität Graz und absolvierte anschließend die einjährige Gerichtspraxis. Seit 1992 ist er in der landwirtschaftlichen Rechtsberatung tätig, verfasst Fachartikel, sowie Broschüren und hält Vorträge bzw. Kurse zu den verschiedensten Themen aus dem allgemeinrechtlichen Bereich.

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

Der Autor

FAMILIE

   I. Rechte und Pflichten innerhalb der bäuerlichen Familie

1. Rechte und Pflichten der Kinder

2. Rechte und Pflichten der Eltern

3. Allgemeine familiäre Beistandspflichten

4. „Patchwork“-Familien

5. Adoption

6. Nur altersübliche Verträge sind erlaubt: Die Geschäftsfähigkeit

7. Nicht jeder Schaden muss ersetzt werden: Die Deliktsfähigkeit

8. Die häufigsten Fragen zu den Personenrechten

  II. Let’s have a party–Die Jugendschutzvorschriften

1. Ausgehzeiten ohne Begleitperson und verbotene Orte

2. Jugendherbergen und Co

3. Alkohol, Tabak und Aufputschmittel

4. Bis 18 verbotene Medien, Gegenstände und Dienste

5. Autostoppen

6. Strafen

7. Die häufigsten Fragen zum Jugendschutz

  III. Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden

1. Verliebt: Die Lebensgemeinschaft

2. Verlobt

3. Verheiratet

4. Unterhalt während aufrechter Ehe

5. Das eheliche Vermögen

6. Geschieden

7. Unterhalt nach der Scheidung

8. Aufteilung des ehelichen Vermögens

9. Scheidungskinder

10. Das uneheliche Kind

11. Die eingetragene Partnerschaft

12. Die häufigsten Fragen zum Eherecht

GRUND & BODEN

  IV. Wo die Welt stets zu klein ist: Das Nachbarrecht

1. Die Ersitzung von Grundstücken

2. Die Grenze

3. Der Zaun an der Grenze

4. Pflanzen entlang der Grenze

5. Gesetze zum Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen

6. Baumschutzgesetze

7. Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben

8. Verbrennen außerhalb von Anlagen

9. Die häufigsten Fragen zum Nachbarrecht

  V. Feldschutz und Wegefreiheit

1. Feldschutz

2. Wegefreiheit

  VI. Servitutsrechte

1. Persönliche Dienstbarkeiten

2. Grunddienstbarkeiten

3. Wegdienstbarkeiten

4. Einschränkung des Servitutsrechtes durch Tore

5. Verlegung des Weges

6. Wasserdienstbarkeiten

7. Entstehung der Servitutsrechte

8. Erlöschen der Servitutsrechte

9. Rechtsschutz im Zusammenhang mit Servitutsrechten

10. Das bittweise Gestatten: Die Bittleihe

11. Die häufigsten Fragen zu den Dienstbarkeiten

ERBRECHT

 VII. Auch das (Ver-)Erben will gelernt sein

1. Selbstbestimmte Erbfolge

2. Gesetzliche Erbfolge

3. Erbrecht des Ehegatten

4. Erbrecht der (unehelichen) Kinder

5. Pflichtteil

6. Erbunfähigkeit

7. Enterbung

8. Wenn ein Mensch stirbt: Das Verlassenschaftsverfahren

9. Bäuerliche Sondererbfolge

10. Die häufigsten Fragen zum Erbrecht

VERTRÄGE & SCHADENERSATZ

  VIII. Das Leben ist voller Verträge

1. Der Vertragsabschluss

2. Der Rücktritt vom Vertrag

3. Tipps für Kaufverträge

4. Tipps für mögliche Sondervereinbarungen

5. Besondere Vertragsarten

6. Die häufigsten Fragen zum Vertragsrecht

   IX. Die Gewährleistung

1. Allgemeines

2. Gewährleistungsfrist

3. Ansprüche des Käufers: Geld zurück, Reparatur oder Rücktritt

4. Die häufigsten Fragen zur Gewährleistung

   X. Schadenersatz

1. Allgemeine Voraussetzungen

2. Verschulden & Schadenersatz

3. Besondere Haftungsformen

4. Die häufigsten Fragen zum Schadenersatz

   XI. Miet- und Pachtverträge

1. Vertragsinhalt

2. Rechte und Pflichten der Vertragspartner

3. Auflösung des Bestandvertrages

4. Stillschweigende Erneuerung

5. Rückgabe der Bestandsache

6. Die häufigsten Fragen zum Bestandrecht

7. Landpachtgesetz (LPG)

8. Mietrechtsgesetz (MRG)

HAUS & HOF

  XII. Erfolg durch Selbstständigkeit

1. Gewerbeordnung

2. Von der GewO ausgenommene Tätigkeiten

3. Einteilung der gewerblichen Tätigkeiten

4. Land- und forstwirtschaftliche Urproduktion

5. Land- und forstwirtschaftliches Nebengewerbe

6. Buschenschank

7. Häusliche Nebenbeschäftigungen

8. Privatunterricht

9. Verrichtungen einfachster Art

10. Schöne Künste

11. Vermarktungsformen

12. Freie Gewerbe

13. Die häufigsten Fragen zum Gewerberecht

14. Vom Hofladen zum Webshop

 XIII. Bäuerliche Hofübergabe

1. Der Übergabevertrag

2. Erbsentfertigung und Erbverzicht

3. Zweckverfehlende Arbeitsleistungen

4. Die häufigsten Fragen zur Hofübergabe

  XIV. Eigentum Wald: Radler, Schwammerljäger & Co.

1. Nicht nur Abfall gilt als Waldverwüstung

2. Der Wald als Zufluchtstätte für jedermann

3. Bringung über fremden Boden

4. Rodungen und Fällungen

5. Die häufigsten Fragen zum Forstrecht

  XV. Schaffe, schaffe, Häusle baue: Baurecht

1. Die Raumordnung als erste Hürde

2. Grundsätzliche Bauvorschriften

3. Bauverfahren

4. Nachbarrechte

5. Die häufigsten Fragen zum Baurecht

6. Bauvorschriften der Bundesländer

  XVI. Grundverkehr & Grundbuchsrecht

1. Das Grundbuch

2. So liest man einen Grundbuchsauszug

3. Die Grundverkehrsvorschriften

4. Land- und forstwirtschaftlicher Grundverkehr

5. Grundverkehrsbehörden

6. Die häufigsten Fragen zum Grundverkehr & Grundbuch

 XVII. Keiner steht gerne vor dem Richter: Strafrecht

1. Strafgesetzbuch

2. Die häufigsten Fragen zum Strafrecht

XVIII. Agrarverfahren

1. Bodenreform

2. Agrarbehörden – Instanzenzug

3. Agrarverfahren

4. Flurverfassung

5. Wald- und Weidenutzungsrechte – Einforstungsrechte

6. Landwirtschaftliches Siedlungswesen

7. Bringungsrechte

8. Alm- und Weideschutz

9. Die häufigste Frage zum Agrarverfahren

  XIX. Jagdrecht

1. Jagdrecht und Jagdausübungsrecht

2. Eigenjagd und Gemeindejagdgebiete

3. Jagdausübung

4. Jagd- und Wildschaden

5. Die häufigsten Fragen zum Jagdrecht

  XX. Fischereirecht

1. Grundsätze

2. Fischerpolizeiliche Bestimmungen

3. Behörden und Fischereikataster/-buch

4. Die häufigsten Fragen zum Fischereirecht

  XXI. Bienenzucht

1. Eigentümer darf Bienen verfolgen

2. Abstandsregeln bei der Aufstellung von Bienenständen

3. Vermarktung der Erzeugnisse

XXII. Der Landwirt im Straßenverkehr

1. Einteilung der Straßen

2. Entstehung von öffentlichen Straßen

3. Landwirtschaft und Straßenverkehrsordnung (StVO)

4. Kraftfahrrecht

5. Bundesstraßengesetz

6. Landesstraßengesetze

7. Die häufigsten Fragen zum Straßenverkehr

GELD & RECHT

XXIII. So komme ich zu meinem Geld

1. Außergerichtliche Eintreibung mittels Mahnung und Geldeintreibern

2. Gerichtliche Einforderung

3. Ausfindigmachen eines säumigen Schuldners

4. Die häufigsten Fragen zur Geldeintreibung

XXIV. So schützen Sie Ihre Rechte

1. Verwaltungsrecht

2. Abgekürzte Verfahren

3. Verwaltungsbehörden und Instanzenzug

4. Privatrecht

5. Strafverfahren

6. Hier bekommen Sie kostenlose rechtliche Beratung

7. Die häufigsten Fragen zum Rechtsschutz

XXV. Die österreichische Rechtsordnung

ANHANG

1. Interessante Links

2. Literaturtipps

3. Abkürzungsverzeichnis

4. Stichwortverzeichnis

FAMILIE

I. Rechte und Pflichten innerhalb der bäuerlichen Familie

1. Rechte und Pflichten der Kinder

Kinder müssen folgsam sein

Das Gesetz formuliert seine Wertvorstellungen richtiggehend romantisch: Eltern und Kinder haben einander beizustehen, und mit Achtung zu begegnen. Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen. Die Eltern müssen aber bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes bedacht nehmen. Sie haben das Wohl ihres minderjährigen Kindes zu fördern, ihm Fürsorge, Geborgenheit und eine sorgfältige Erziehung zu gewähren.

Wer sein Kind liebt, züchtigt es? Hausarrest und andere Drangsale

Trotz dieser Folgepflicht sind die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides unzulässig. Schläge, Ohrfeigen oder sonstige Misshandlungen oder Züchtigungsmaßnahmen sind eindeutig unstatthaft. Seelisches Leid ist aber nicht schon jedes Unmutgefühl. Fernsehverbote oder der Entzug der Nachspeise können daher gerichtlich nicht bekämpft werden. Verspotten und demütigen, wie z. B. anspucken, sind aber natürlich verboten.

Eine Überwindung widerstrebenden kindlichen Willens durch den Einsatz der eigenen Körperkraft, etwa durch Wegtragen oder Mitziehen – nicht aber das Mitschleifen an den Ohren oder Haaren – wird in der Regel von den Gerichten als faktisch pädagogische Maßnahme akzeptiert.

Überzeugen mit Argumenten, Lob oder Belohnungen ist natürlich in Ordnung, ebenso wie Ausgehverbot oder Entzug des Taschengeldes. Im üblichen Rahmen – also keine zwanzig Jahre bei Sterz und Wasser – ist auch der Hausarrest als erzieherische Maßnahme erlaubt.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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