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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein, Note: 2,0, Universität Vechta; früher Hochschule Vechta (Institut für Sozialwissenschaften und Philosophie), Veranstaltung: SW-5.2 Die Rechtfertigung der Strafe, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Todesstrafe, die Beraubung des Lebens eines Menschen als Bestrafung, steht im Zusammenhang mit der Geschichte und der Entwicklung des Menschen. Die Todesstrafe diente und dient in vielen Ländern immer noch als Bestrafung und zur Abschreckung. Im Mittelalter wurde die Hinrichtung öffentlich durchgeführt. Dementsprechend hatte sie auch viele Zuschauer. Im Mittelalter galt das für viele Zuschauer als Vergnügen. Im Rahmen der Inquisition der katholischen Kirche wurden tausend Frauen öffentlich verbrannt, die beschuldigt wurden Hexen zu sein oder eine Beziehung mit dem Teufel zu haben. Mit den Jahren, mit der gestiegenen Lebensqualität, der Entwicklung der Technik, dem kulturellen Wandel hat die Todesstrafe ihre Präsenz-Wirkung verloren. Jetzt wird die Todesstrafe unauffällig und ohne große Show vollzogen. Die Methode der Hinrichtung hat sich auch verändert. Das Abschlagen der Köpfe wurde durch den elektrischen Stuhl und die Todesspritze ersetzt. Interessant ist, dass die Menschen nicht anfingen über die Abschaffung der Todesstrafen nachzudenken, sondern sich Gedanken machten, wie man die Todesstrafe mechanisieren kann, damit derjenige, der sie ausführt, sich nicht wie ein Mörder fühlt. Als das Leben anfängt viel leichter zu werden und die Rate derjenigen, die zur Todesstrafe verurteilt werden, sinkt, beginnen viele sich zu fragen, woher wir Menschen das Recht nehmen, den anderen das Recht auf Leben zu nehmen. Hiermit stellt sich die Frage, ob sich die Todesstrafe rechtfertigen lässt.
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Veröffentlichungsjahr: 2015
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Argumentation
3. Persönliche Stellungnahme
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
Printquellen
Internetquellen
Die Todesstrafe, die Beraubung des Lebens eines Menschen als Bestrafung, steht im Zusammenhang mit der Geschichte und der Entwicklung des Menschen. Die Todesstrafe diente und dient in vielen Ländern immer noch als Bestrafung und zur Abschreckung. Im Mittelalter wurde die Hinrichtung öffentlich durchgeführt. Dementsprechend hatte sie auch viele Zuschauer.
„Die Todesstrafe, so wie sie angewandt wird, ist eineabscheulicheSchlachterei. Sie ist eine auferlegte Schmach für den Körper des Menschen und seine Ganzheit, Dieses Entzweischneiden, dieser entwurzelte lebende Kopf, das Blutspritzen, all dies rührt noch von einer barbarischen Zeit her, als man glaubte, das Volk durch entwürdigende Schauspiele beeindrucken zu können, heute wird dieser unwürdige Tod verstohlen gehabt“ (Buchhorn 1979, S. 112).
Auf der einen Seite dient die Todesstrafe als Abschreckung „Der Zweck ist kein anderer als den Verbrecher daran zu hindern, seinen Mitbürgern neue Schäden zuzufügen und die anderen von gleichen Handlungen abzuhalten“ (Beccaria 1764, S. 124). Zudem wird die Todesstrafe als nötig empfunden, da sie als die stärkste Abschreckung vor dem Verbrechen gilt (Vgl. Grotius 1625, S. 21). Je härter die Strafen für ein Verbrechen werden, desto mehr haben die Menschen Angst diese Verbrechen zu begehen, so die Abschreckungstheorie (Vgl. Beccaria 1764, S. 122f). Jedoch stellt sich die Frage, ob die Todesstrafe die potenziellen Täter wirklich abschreckt.
Laut US Wissenschaftler Isaac Ehrlichs, der 1975 eine Studie zur Todesstrafe veröffentlicht hat, soll die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung haben, denn jeder Mensch fürchte sich vor dem Tod (Vgl. Becker 2006, o.S.). Auf der anderen Seite zeigt die Studie, die von den vereinten Nationen 1988 weltweit durchgeführt wird und 1996 und 2006 ergänzt wird und die das Verhältnis zwischen der Todesstrafe und der Mordrate betrachtet,, dass es nicht nachgewiesen ist, dass die Todesstrafe abschreckender wirkt als die Freiheitsstrafe. (Vgl. Amnesty International 2013, S. 2). Für viele Menschen wirkt die Strafe abschreckend,
„Wenn es aber stimmt, dass die Zahl derjenigen Menschen, welche aus Angst oder Tugendsamkeit die Gesetze beachten, größer ist, als die Zahl derjenigen, welche die Gesetze brechen, so muss das Risiko, einen Unschuldigen zu foltern, umso höher angesetzt werden, je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Mensch unter sonst gleichen Voraussetzungen, die Gesetzte beachtet hat gegenüber demjenigen der sie missachtet hat“ (Beccaria 1764, S. 122f.).
Wie verhält es sich aber mit Kriminellen und potenziellen Tätern? Auf sie hat die Todesstrafe keine Wirkung (Vgl. Leonhardt 1973, S. 5). Denn die Mehrzahl der Morde wird im Affekt des Täters begangen. Das heißt der Täter steht unter einem emotionalen Einfluss und kann sich nicht beherrschen. Zudem kann der Täter unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Dementsprechend wird ihm in dem Moment, in dem er die Tat begeht, nicht bewusst, welche Konsequenzen er dafür tragen muss. (Vgl. Amnesty International 2013, S. 2).
