Leitfaden Pflichtenmanagement - Kuno Karsten - E-Book

Leitfaden Pflichtenmanagement E-Book

Kuno Karsten

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Beschreibung

Welche Regelwerke gelten? Wie leiten sich dauraus Pflichten ab? Und mit welchen Prozessen und Hilfsmitteln lassen diese sich umsetzen, steuern und dokumentieren? Für Führungskräfte ist es ein Muss, die gesetzlichen Pflichten zu kennen und für eine möglichst gerichtsfeste Umsetzung zu sorgen. Denn bei Versäumnissen werden sie haftbar gemacht. Mit diesem Buch erhalten sie fundierte Grundlagen zur Wahrnehmung der elementaren und typischen Pflichten in Betrieben mit großtechnischen Anlagen. Damit sind sie bestens gerüstet, um Schäden von Mensch, Umwelt und Material abzuwenden und sich im Schadensfall ausreichend zu entlasten. Inhalte: - Rechtliche Anforderungen an ein Pflichtenmanagement - Der Pflichtenmanagementprozess im Unternehmen - Pflichten im Betrieb - Pflichtenarten und Instrumente zur effizienten Umsetzung - Interne Fachunterstützung und Einsatz von Fremdfirmen - Regelwerksdatenbanken und Softwarelösungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: - E-Book direkt online lesen im Browser - Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.  

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Seitenzahl: 200

Veröffentlichungsjahr: 2023

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[7]Inhaltsverzeichnis

Hinweis zum UrheberrechtImpressumAbbildungsverzeichnisTabellenverzeichnis Vorwort1 Einführung1.1 Gründe für ein Pflichtenmanagement 1.2 Begriffsbestimmungen2 Rechtliche Anforderungen an ein Pflichtenmanagement 2.1 Organisationshaftung und Organisationsverschulden 2.2 Übertragung von Unternehmerpflichten2.3 Europäische und nationale Vorschriften für den Betrieb technischer Anlagen2.4 Gefährdungs- und Risikobeurteilungen zur Konkretisierung von Pflichten3 Der Pflichtenmanagementprozess im Unternehmen3.1 Pflichten vollständig ermitteln3.1.1 Monitoring der Regelwerke 3.1.2 Pflichten ableiten – die Gefährdungsbeurteilung3.1.3 Pflichteninstrumente zuordnen3.2 Pflichten richtig delegieren3.3 Pflichten umsetzen und rechtssicher dokumentieren4 Pflichten im Betrieb4.1 Übergreifende Pflichten4.2 Pflichten in der Produktion4.3 Instandhaltungspflichten 4.4 Pflichten der Logistik4.5 Pflichten im technischen Gebäudemanagement4.6 Pflichten beim Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel4.7 Pflichten im Laborbetrieb4.8 Pflichten im Gewässerschutz4.9 Verkehrssicherungspflichten als Hausherr4.10 Pflichten im Site Management (Ver-/Entsorgung, Infrastruktur)4.11 Herstellerpflichten und Produkthaftung4.11.1 Herstellung von Produkten für den Markt4.11.2 Herstellung von Arbeitsmitteln zur eigenen Verwendung4.12 Managementsysteme 5 Pflichtenarten und Instrumente zur effizienten Umsetzung5.1 Gestaltungspflichten5.2 Qualifizierungspflichten5.3 Genehmigungspflichten5.4 Dokumentationspflichten5.5 Organisationspflichten 5.6 Überwachungspflichten (anlagenbezogen)5.7 Kennzeichnungspflichten 5.8 Kommunikationspflichten5.9 Notfallschutzpflichten6 Pflichten zentralisieren oder extern auslagern6.1 Interne Fachunterstützung6.2 Einsatz von Fremdfirmen7 Regelwerksdatenbanken und Softwarelösungen8 Anhang8.1 Pflichtenübertragung (Formularbeispiel)8.2 GBU-Statusüberprüfung (Checklisten)8.3 Abkürzungen8.4 Verzeichnis der genannten VorschriftenLiteraturDer AutorStichwortverzeichnisDigitale Extras
[1]

Hinweis zum Urheberrecht:

Alle Inhalte dieses eBooks sind urheberrechtlich geschützt.

Bitte respektieren Sie die Rechte der Autorinnen und Autoren, indem Sie keine ungenehmigten Kopien in Umlauf bringen.

Dafür vielen Dank!

Haufe Lexware GmbH & Co KG

[6]Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de/ abrufbar.

Print:

ISBN 978-3-648-16855-4

Bestell-Nr. 10880-0001

ePub:

ISBN 978-3-648-16856-1

Bestell-Nr. 10880-0100

ePDF:

ISBN 978-3-648-16857-8

Bestell-Nr. 10880-0150

Dr. Kuno Karsten

Leitfaden Pflichtenmanagement

1. Auflage, Mai 2023

© 2023 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg

www.haufe.de

[email protected]

Bildnachweis (Cover): © AdobeStock/industrieblick

Produktmanagement: Kerstin Erlich

Lektorat: Juliane Sowah

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des auszugsweisen Nachdrucks, der Übersetzung und der Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, vorbehalten. Alle Angaben/Daten nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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[9]Abbildungsverzeichnis

Abb. 1:Ableitung von PflichtenAbb. 2:Arten der HaftungAbb. 3:VerschuldenshaftungAbb. 4:Ursachenvermutung in der UmwelthaftungAbb. 5:Umwelthaftung (Beispiel)Abb. 6:Entlastung bei bestimmungsgemäßem BetriebAbb. 7:ProdukthaftungAbb. 8:Haftung für den VerrichtungsgehilfenAbb. 9:Formen des OrganisationsverschuldensAbb. 10:Pflichtenübertragung – Verantwortung der BeauftragtenAbb. 11:Pflichtenübertragung – Pflicht des ArbeitgebersAbb. 12:Pflicht zur GefährdungsbeurteilungAbb. 13:TRBS und GefährdungsbeurteilungAbb. 14:Prinzip der sich konkretisierenden Regelwerke Teil aAbb. 15:Prinzip der sich konkretisierenden Regelwerke Teil bAbb. 16:Der Pflichtenmanagementprozess und seine TeilprozesseAbb. 17:Pflichten und ihre ZielgruppenAbb. 18:Beispiel für einen PflichtentextAbb. 19:Ausschnitt aus der Trefferliste eines Regelwerks- und PflichtenkatalogsAbb. 20:Pflichtenbestimmung über die GefährdungsbeurteilungAbb. 21:Prozess der Gefährdungsbeurteilung und Unterstützung durch eine AnforderungschecklisteAbb. 22:Konformitätscheckliste (Beispiel)Abb. 23:Risiko – vereinfachte DefinitionAbb. 24:RisikolinienAbb. 26:Beispiel einer Risikomatrix in Anlehnung an NohlAbb. 25:Risikolinien mit logarithmischen AchsenAbb. 26a:Beispiel für Risikostufen in der RisikomatrixAbb. 28:Pflichtenarten und Beispiele für passende PflichteninstrumenteAbb. 27:Eigenschaften von PflichtenAbb. 29:Bündelung von Pflichten am Beispiel von KommunikationspflichtenAbb. 30:Beispiel für eine Trefferliste von zu ändernden InstrumentenAbb. 31:Drei Ebenen der DelegationAbb. 32:Allgemeine DelegationAbb. 33:Selektive Delegation und Verantwortungsmatrix am Beispiel des FreischaltprozessesAbb. 34:Beispiel für eine Verantwortungsmatrix mit VerfeinerungsbedarfAbb. 35:Beispiel für eine Verantwortungsmatrix mit zu hoher AufspaltungAbb. 36:Transformation der Pflichten auf betriebliche Strukturen[10]Abb. 37:PflichtenbaukastenAbb. 38:Kennzeichnungspflichten an Rohrleitungen und ArmaturenAbb. 39:Beispiel für eine NotfallorganisationAbb. 40:Grundpflichten und konkretisierende Regelwerke für den Betrieb von StörfallanlagenAbb. 41:Anforderungen an befähigte Personen im VDI-RegelwerkAbb. 42:Anforderungen an die Technische Dokumentation für AwSV-AnlagenAbb. 43:Beispiel für ein GefahrstoffverzeichnisAbb. 44:Explosionsschutzdokument als Weiterführung der GefährdungsbeurteilungAbb. 45:Auswahl von Vorschriften und Pflichten im technischen GebäudemanagementAbb. 46:Vorschriften für besondere Treibhausgase und ozonschichtschädigende StoffeAbb. 47:Prüffristen nach VO (EU) 1005/2009 Art. 23 und ChemOzonSchichtV § 4Abb. 48:Prüffristen nach VO (EU) 517/2014 (F-Gase-Verordnung)Abb. 49:Delegation von Betreiberpflichten von elektrischen AnlagenAbb. 50:Einige Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit aus dem EMVGAbb. 51:Auswahl von Vorschriften und Pflichten beim Betrieb elektrischer EinrichtungenAbb. 52:Auswahl von Vorschriften und Pflichten im Umgang mit CMR-StoffenAbb. 53:Bestimmung der Schutzstufen nach BioStoffV bei gezielten TätigkeitenAbb. 54:Risikogruppen nach BiostoffverordnungAbb. 55:Bestimmung der Schutzstufen nach BioStoffV bei nicht gezielten TätigkeitenAbb. 56:EU-Richtlinien und ProduktsicherheitsverordnungenAbb. 57:Anforderung an selbst hergestellte ArbeitsmittelAbb. 58:Regelkreis mit PDCA-StrukturAbb. 59:Anforderungen an Qualifzierungen am Beispiel Fachkunde und SachkundeAbb. 60:Betriebsbeauftragter versus beauftragte PersonAbb. 61:Arten schriftlicher AnweisungenAbb. 62:Anforderungen an den NotfallschutzAbb. 63:Prozess des Fremdfirmeneinsatzes und die OrganisationspflichtenAbb. 64:Beispiel für Gestaltung der Auswahlpflicht in Abhängigkeit des RisikosAbb. 65:Beispiel für Gestaltung der Anweisungspflicht in Abhängigkeit des RisikosAbb. 66:Beispiel für Gestaltung der Kontrollpflicht in Abhängigkeit des RisikosAbb. 67:Datenbankunterstützung für PflichtenmanagementAbb. 68:Pflichten erst bündeln und dann auf betriebliche Strukturen herunterbrechen

[11]Tabellenverzeichnis

Tab. 1:Die häufigsten als relevant erkannten EU-Verordnungen im betrieblichen UmfeldTab. 2:Die häufigsten als relevant erkannten EU-Richtlinien im betrieblichen UmfeldTab. 3:Die häufigsten als relevant erkannten Bundesgesetze im betrieblichen UmfeldTab. 4:Die häufigsten als relevant erkannten Landesgesetze im betrieblichen UmfeldTab. 5:Die häufigsten als relevant erkannten Arbeitsschutzverordnungen im betrieblichen UmfeldTab. 6:Die häufigsten als relevant erkannten Umweltschutzverordnungen im betrieblichen UmfeldTab. 7:Die häufigsten als relevant erkannten Produktanforderungsverordnungen im betrieblichen UmfeldTab. 8:Die häufigsten als relevant erkannten Verwaltungsvorschriften im betrieblichen UmfeldTab. 9:Die häufigsten als relevant erkannten arbeitsschutzrelevanten Technischen Regeln im betrieblichen UmfeldTab. 10:Die häufigsten als relevant erkannten umweltschutzrelevanten Technischen Regeln im betrieblichen UmfeldTab. 11:Beurteilungspflichten bzw. Gefahrenanalysen – je nach PerspektiveTab. 12:Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungen ermittelnTab. 13:Gefährdungsbeurteilung – Kriterien für die RisikoermittlungTab. 14:Gefährdungsbeurteilung – Maßnahmen zur weitergehenden BeurteilungTab. 15:Branchen mit besonderen PflichtenTab. 16:Pflichten in der Logistik (Auszug)Tab. 17:Checkliste GBU-StatusüberprüfungTab. 18:Fragenliste zu Systematik der Gefährdungsbeurteilungen (GBUs)Tab. 19:AbkürzungenTab. 20:Verzeichnis der genannten Vorschriften

[13]Vorwort

Führungskräfte haften für Versäumnisse bei den Betreiberpflichten. Nicht selten werden sie für all jene Schäden an Mensch, Umwelt und Material verantwortlich gemacht, die auf fehlerhafte Technik oder auf mangelhafte Organisation zurückzuführen sind. Auch jüngste Ereignisse zeigen, wie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Mitarbeiter von Betreiberfirmen aufgenommen werden, um die korrekte Umsetzung gesetzlicher Pflichten zu untersuchen. Beispiele sind unter anderem der Betreiber der Kiesgrube in Erftstadt-Blessem nach der Flutkatastrophe im Sommer 2021 oder wenig später der Betreiber des Chemieparks in Leverkusen nach der verheerenden Explosion in der Sondermüllverbrennungsanlage.

Es ist also ein Muss für jede Führungskraft mit technischer Verantwortung, möglichst alle Pflichten zu kennen und ihre Umsetzung so gerichtsfest wie möglich sicherzustellen. Dies ist vor dem Hintergrund tausender Sicherheits- und Umweltvorschriften eine nahezu unlösbare Aufgabe.

Die Idee zu diesem Buch ist entstanden auf der Grundlage von mehr als 20 Jahren Erfahrung bei der Durchführung von Projekten in Betrieben mit umfangreichen technischen Anlagen, bei denen es um die Steigerung von Sicherheit und Umweltschutz und die Einhaltung von Vorschriften ging. Dabei wurde deutlich, dass viele Betriebe sehr viel Aufwand betreiben, um ihre Pflichten zu erfüllen. Doch viele kennen die zugrundeliegenden Vorschriften nur unzureichend und wissen daher nicht, woher diese Pflichten eigentlich kommen und ob und wie sie wirklich umgesetzt werden müssen. Dies führt nicht selten dazu, dass es auf der einen Seite zu einer Übererfüllung kommen kann und auf der anderen Seite zu Sicherheitslücken, die zu Haftungsrisiken für die verantwortlichen Führungskräfte werden.

Hinzu kommt, dass sich Vorschriften ständig ändern. Diese kontinuierlich zu verfolgen und für sich selbst zu bewerten, führt oft zu einer Überforderung, weshalb man auf eine systematische Verfolgung oft ganz verzichtet. Was bleibt, ist dann der Mut zur Lücke.

Diese Überforderung, die in der Natur der Sache begründet ist, macht es notwendig, eine pragmatische Lösung mit Ungenauigkeiten einer nie erreichbaren Hundert-Prozent-Lösung vorzuziehen.

Mit Kenntnis dieses Buches erhält jede Führungskraft fundierte Grundlagen, die elementaren und typischen Pflichten in Betrieben mit großtechnischen Anlagen auszuüben. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten und Instrumente aufgezeigt, mit denen sich individuelle Einzelpflichten identifizieren lassen.

[14]Welche Regelwerke gelten? Wie leitet man die Pflichten daraus ab? Wie werden die Pflichten delegiert und mit welchen Prozessen und Hilfsmitteln können sie möglichst effizient umgesetzt, gesteuert und dokumentiert werden? All das ist Gegenstand des Pflichtenmanagements, das hier praxisnah erklärt wird.

Das vorliegende Fachbuch Leitfaden Pflichtenmanagement versteht sich als Hilfsmittel, welches den Betreibern komplexer, technischer Anlagen dazu dient, den gesetzlichen Pflichten nachzukommen, um Schaden von Mensch, Umwelt und Material abzuwenden und sich im Falle eines Schadensereignisses ausreichend selbst zu entlasten.

Das Buch hat nicht den Anspruch, wissenschaftlich absolut korrekt zu sein. Auch werden Pflichten nur beispielhaft genannt und keinesfalls lückenlos aufgezeigt. Ziel dieses Buches ist es vielmehr, dass jeder mit technischer Vorbildung die hier gemachten Aussagen grundsätzlich nachvollziehen und verstehen kann. Eine unangreifbare Genauigkeit und Vollständigkeit wäre für eine praktische Verwendung nicht zielführend.

Januar 2023

Dr. Kuno Karsten

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet und stellvertretend die maskuline Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

[15]1Einführung

1.1Gründe für ein Pflichtenmanagement

Alle Pflichten zu erfüllen, ist in einem Betrieb mit zahlreichen oder komplexen, technischen Anlagen ein Ideal, an das man sich annähern, aber wohl nie ganz erreichen wird. Für die verantwortlichen Fach- und Führungskräfte entsteht dadurch eine berechtigte Unsicherheit hinsichtlich der Frage: Was ist, wenn etwas passiert, weil eine Pflicht verletzt wurde? Hat das rechtliche Konsequenzen – gegebenenfalls auch für mich persönlich?

Beispiele aus der Vergangenheit gibt es dafür reichlich. Ob der Großbrand am Düsseldorfer Flughafen 1996 oder der Einsturz des Kölner Stadtarchivs 2009: Alle Schadensereignisse, bei denen Menschen geschädigt wurden oder eine unerlaubte Umweltverschmutzung entstand, wurden im Nachgang durch staatsanwaltliche Ermittlungen untersucht. Diese Ermittlungen haben in der Regel das Ziel, Verantwortliche für das Ereignis zu identifizieren und belastende oder entlastende Hinweise zu finden und juristisch zu bewerten. Oft dauern diese Ermittlungen Jahre. Kommt es dann zu einer Anklage, kann auch das Gerichtsverfahren mehre Jahre dauern. Bei entsprechenden Ereignissen mündete es nicht selten in eine Verurteilung von verantwortlichen Personen wie Geschäftsführer, Werkleiter, Betriebsleiter, Bauleiter bis hin zum Betriebsingenieur, zum Meister oder auch zu ausführenden Mitarbeitenden.

Stirbt ein Mitarbeiter bei einem Arbeitsunfall, dann lautet die Anklage häufig »fahrlässige Tötung«. Wird eine Person verletzt oder erkrankt sie beispielsweise bei der Benutzung eines Produktes oder bei einer Gefahrstoffexposition am Arbeitsplatz, kann der Vorwurf »fahrlässige Körperverletzung« lauten.

Bei den Umweltstraftaten sind die häufigsten Delikte »unerlaubter Umgang mit Abfällen«, zum Beispiel, wenn Abfälle falsch gekennzeichnet, gelagert oder beseitigt werden, gefolgt von »Gewässerverunreinigung«, zum Beispiel, wenn gefährliche Stoffe auslaufen und ins Grundwasser versickern (Umweltbundesamt 2019).

Einfach nur auf rechtliche Konsequenzen hinzuweisen, sensibilisiert zwar, hilft aber allein noch nicht weiter. Es ist bestenfalls ein Anfang. Die Kunst besteht zusätzlich darin, die Pflichten aus den Regelwerken und anderen Einflussfaktoren zu ermitteln, aktuell zu halten, die Umsetzung sicherzustellen und geeignet zu dokumentieren. Diese Schritte bilden den Kern eines Pflichtenmanagements.

Mit beliebig viel Aufwand kann jeder beliebig viele Pflichten mit beliebig hoher Genauigkeit erfüllen. Doch dabei überschreitet man eine Realitätsgrenze. Ein Pflichten[16]management muss daher zwangsläufig einen strengen Blick auf den realistischen Aufwand haben. Das führt zum Prinzip des akzeptablen Risikos, ohne das ein effizientes Pflichtenmanagement nicht auskommt.

Jede Pflicht wird aus den Regelwerken ermittelt und auf die Belange des jeweiligen Betriebs projiziert. Dabei müssen die tatsächlich im jeweiligen Betrieb vorhanden Risiken berücksichtigt werden. Ein hohes Risiko für eine Gefährdung muss zu einer größeren Ausprägung der Pflicht führen als bei einem kleineren Risiko. Ein typisches Beispiel dafür ist die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherheit einer Maschine: Ergibt sich für die Maschine ein großes Risiko für Gefährdungen von Mitarbeitern oder der Umwelt, so wird man einen kürzeren Prüfzyklus erwarten als für eine Maschine mit kleinerem Risiko.

Ein weiterer Antreiber für die Einführung von Pflichtenmanagementprozessen in technischen Betrieben ist die Zertifizierung von Managementsystemen. Egal ob Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001, Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001, Arbeitsschutzmanagementsystemen nach ISO 45001, Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 oder Compliance Managementsysteme nach ISO 37301, sie führen im Rahmen ihres Ansatzes zur kontinuierlichen Verbesserung immer dazu, relevante Vorschriften noch besser als bisher einzuhalten. Nicht selten stellen daher die Auditoren in den Audits die Frage: Wie stellen Sie sicher, dass Sie alle für Sie relevanten Vorschriften kennen und einhalten?

1.2Begriffsbestimmungen

Bevor wir über Pflichten reden, sollte eine Definition klarstellen, wie der Begriff Pflicht im Rahmen dieses Buch zu verstehen ist.

Im Duden (www.duden.de) findet man folgende Begriffserklärung: »Eine Pflicht ist eine Aufgabe, die jemandem aus ethischen, moralischen, religiösen Gründen erwächst und deren Erfüllung er sich einer inneren Notwendigkeit zufolge nicht entziehen kann oder die jemandem obliegt, die als Anforderung von außen an ihn herantritt und für ihn verbindlich ist.«

Die Pflichten, die wir in diesem Buch betrachten, sind eher eine Teilmenge dieser Pflichten. Daher präzisieren wir eine Definition darauf, dass uns in diesem Zusammenhang vor allem die auf den gesetzlichen Vorschriften als Anforderungen von außen beruhenden Pflichten interessieren, die bei Nichterfüllung persönliche Konsequenzen, zum Beispiel eine Strafe, nach sich ziehen können. Außerdem ist für unseren Pflichtenbegriff – wie Kapitel 2.4 zeigt – wesentlich, dass die Pflichten selbst und unter Berücksichtigung der Gefährdungen festzulegen sind.

[17]Vor diesem Hintergrund arbeiten wir mit folgender Definition:

Definition Pflicht

Der Begriff der Pflicht bezeichnet eine selbst zu definierende Aufgabe, die jemandem aus einzuhaltenden Vorschriften nach Abwägung der betrieblichen Risiken oder sonstiger Verhältnisse erwächst und deren Erfüllung er sich nicht entziehen darf. Eine typische Aufgabe ist die Umsetzung einer Schutzmaßnahme.

Aus dieser Definition wird bereits ein ganz wesentlicher Punkt des Pflichtenmanagements deutlich: Eine Pflicht ergibt sich nicht direkt aus dem Gesetz oder einer anderen Vorschrift, sondern ist immer vor dem Hintergrund betrieblicher Verhältnisse und/oder Risiken zu bewerten und daraus abzuleiten. Das kann nur und muss jeder für sich selbst machen und ergibt sich für jeden aus seiner eigenen Verantwortung. Das ist der wesentliche Unterschied der Pflicht gegenüber der Vorgabe aus einem Regelwerk.

Dies wird in folgendem Beispiel deutlich (siehe auch Abbildung 1):

Ein Betrieb ist Direkteinleiter in ein Gewässer. Es stellt sich für den für den Betrieb Verantwortlichen die Frage, ob die Pflicht besteht, einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen. Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz § 64 (1). Daraus ergibt sich, dass ab einer erlaubten Einleitmenge von 750 m3 pro Tag ein oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen sind.

Offen bleibt dabei die tatsächliche Anzahl der Beauftragten und in welcher Form die Bestellung erfolgen muss (z. B. schriftlich). Entweder regeln andere Vorschriften diese Punkte oder es muss aus betrieblichen Belangen heraus ermittelt werden. Außerdem muss noch bestimmt werden, wie viel der Betrieb tatsächlich einleiten darf.

Abb. 1: Ableitung von Pflichten

[18]Der Betreiber muss also selbst die tatsächliche Pflicht ableiten, indem Kriterien aus den Vorschriften (hier: die erlaubte Einleitmenge) mit der betrieblichen Situation (hier: vorhandene wasserrechtliche Erlaubnis) abgeglichen und dann konkreter formuliert werden (hier: Anzahl und Form der Bestellungen).

Da Vorschriften immer der Ausgangspunkt von Pflichten sind, ist das Einhalten von Pflichten eng mit dem Begriff Compliance verbunden. Compliance ist eine Umschreibung für streng regelwerkskonformes Arbeiten in Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und sonstigen Vorschriften bis hin zu eigenen, freiwilligen Kodizes.

Wir beschränken uns an dieser Stelle auf die technischen Bereiche und hier vor allem die Anforderungen aus der Produktsicherheit und -qualität, der Arbeits- und Anlagensicherheit sowie dem Umweltschutz. Dafür wird oft auch der Begriff Technical Compliance verwendet.

Der Begriff Pflichtenmanagement, wie wir ihn hier verwenden, ist, wenn man so will, eine Technical Compliance, die neben der Erfüllung der Vorschriften auch die effiziente Umsetzung in Form von Pflichten zum Ziel hat. Vor diesem Hintergrund definieren wir wie folgt:

Definition Pflichtenmanagement

Unter Pflichtenmanagement verstehen wir die Verwaltung und Steuerung der Pflichten mit dem Ziel sicherzustellen, dass alle Pflichten erfüllt werden. Dabei sind Prozesse einzusetzen, die die Erfassung und Bestimmung der Pflichten sowie die Dokumentation der Pflichterfüllung so effizient wie möglich und so genau wie nötig machen.

Im Zusammenhang mit den Pflichten kommt man nicht ohne den Begriff Verantwortung aus. Diesen sollte man nicht verwechseln mit dem oft dazu synonym gebrauchten Begriff Zuständigkeit. Daher wollen wir diese beiden Begriffe hier klar abgrenzen.

Definition Verantwortung

Die Verantwortung enthält die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass ein bestimmtes Ziel erreicht wird. Wird das Ziel nicht erreicht, muss der Verantwortliche dafür haften (geradestehen). Im Pflichtenmanagement ist in jedes Ziel die Einhaltung der Vorschriften impliziert, das heißt, der Verantwortliche muss dafür sorgen, dass auf dem Weg zum Ziel alle Vorschriften eingehalten werden (Verantwortung für Compliance).

Definition Zuständigkeit

Zuständig ist, wer ermächtigt wurde, bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Die Zuständigkeit ist daher eng mit der Befugnis verbunden, sich um bestimmte Aufgaben zu kümmern. Sie schließt immer auch eine Verantwortung mit ein, nämlich jene, diese Aufgaben ordnungsgemäß und im Sinne einer festgelegten Zielsetzung zu erfüllen.

[19]Das bedeutet: Wenn man für etwas zuständig ist, trägt man zwar auch Verantwortung, diese erschöpft sich jedoch mit der ordnungsgemäßen beziehungsweise qualitätsgerechten Durchführung. Ob das Ziel damit tatsächlich erreicht wird, liegt nicht automatisch in der Verantwortung des Zuständigen. Man könnte auch stark vereinfacht sagen: Die Verantwortung ist auf ein Ergebnis ausgerichtet, respektive die Zuständigkeit auf den Weg dorthin.

Wie im weiteren Verlauf noch deutlich werden wird, benötigt man noch weitere Begriffe im Zusammenhang mit dem Pflichtenmanagement, die wir bereits an dieser Stelle definieren. Es handelt sich um Aspekte, die letztlich die Pflichten stark beeinflussen und ohne die eine Ableitung der Pflichten nicht möglich ist.

In den verschiedenen Regelwerken werden diese Begriffe unterschiedlich verwendet, weshalb wir sie hier definieren:

Definition Gefahr

Unter Gefahr verstehen wir die mögliche Ursache eines Schadens. (§ 2 ProdSG)

Eine Gefahr ist also zum Beispiel eine Leckage in einem Tank oder eine defekte Isolierung an einem Starkstromkabel.

Definition Gefährdung

Unter Gefährdung verstehen wir die potenzielle Schadensquelle (DIN EN ISO 12100), das heißt, die Ursache, die zu einem Schaden führen kann – zunächst ohne definiertes Risiko.

Eine Gefährdung ist damit zum Beispiel die mögliche Gewässerverunreinigung durch Auslaufen eines giftigen Stoffes aus einem Tank oder der mögliche elektrische Schlag durch Anfassen eines defekten und unter Spannung stehenden Stromkabels.

Definition Gefährdungsbeurteilung

Unter Gefährdungsbeurteilung verstehen wir eine systematische Ermittlung und Beurteilung aller möglichen Gefährdungen einschließlich der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen. (ASR V.3)

Wie diese Definition zu interpretieren ist, wird in Kapitel 3.1.2 eingehend behandelt.

Definition Risiko

Unter Risiko verstehen wir die Kombination aus der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahr, die einen Schaden verursacht, und der Schwere des möglichen Schadens. (§ 2 ProdSG)

Dabei muss gelten: Auch wenn eine Gefahr sehr selten eintritt, kann das Risiko trotzdem groß sein, nämlich dann, wenn die Auswirkung enorm groß ist. Umgekehrt kann [20]aber auch bei kleiner Auswirkung das Risiko groß sein, wenn die Gefahr sehr häufig eintritt.

Man versucht diesen Zusammenhang gerne durch einen vereinfachten mathematischen Ausdruck darzustellen. Das Risiko R ist das Produkt von Eintrittswahrscheinlichkeit W und Auswirkung A:

Dies ist eine vereinfachte Darstellung des Risikobegriffs. Wollte man das Risiko wirklich als numerische Größe verarbeiten, wie zum Beispiel in der Versicherungsmathematik oder der Qualitätssicherung sicherheitsrelevanter Teile, müssten zusätzliche Faktoren berücksichtigt werden, beispielsweise die Möglichkeit des frühzeitigen Erkennens und Gegensteuerns von Gefahren.

Für die im Folgenden gemachten Betrachtungen reicht diese vereinfachte Darstellung aus.

[21]2Rechtliche Anforderungen an ein Pflichtenmanagement

Um eines gleich klarzustellen: Es gibt keine direkte Anforderung aus den Vorschriften, die Unternehmen dazu verpflichten, Pflichtenmanagementprozesse einzuführen. Dies gilt insbesondere auch für die konkrete Ausprägung eines Pflichtenmanagements, wie es in diesem Buch beschrieben ist. Es ist vielmehr die Fülle von Einzelanforderungen, die Betriebe indirekt dazu zwingen, die Pflichten systematisch zu erfassen und ihre Umsetzung sicherzustellen. Hinzu kommt der Druck, Compliance im Unternehmen umzusetzen. Compliance im Betrieb technischer Anlagen meint jedoch vor allem das Einhalten von Vorschriften in den Bereichen Produktion, Logistik und Instandhaltung. Und das gelingt wiederum nur durch das Umsetzen der aus den Vorschriften resultierenden Pflichten für diese Bereiche.

2.1Organisationshaftung und Organisationsverschulden

Wenn es aufgrund von Fehlern in der Organisation des Betriebes zu Unfällen kommt, die Personen (natürliche wie juristische) schädigen, kann man von einem Organisationsverschulden sprechen. Es kann dann der für die Organisation Verantwortliche haften oder die Organisation selber – letzteres allerdings nur privatrechtlich, da das Strafrecht nur auf natürliche Personen angewendet werden kann. Natürliche Personen, die Organisationsverantwortung tragen, sind insbesondere Geschäftsführer bei einer GmbH oder Vorstände bei einer Aktiengesellschaft. Schuldhaft handeln können in diesem Sinne nur Personen, die auch die Organisationsgewalt haben, das heißt, sie entscheiden über die Aufbauorganisation (Wer hat welche Funktionen im Betrieb beziehungsweise wer übernimmt welche Aufgaben?) und die Ablauforganisation (In welcher Abfolge wird gearbeitet und an wen werden Aufgaben wie weitergereicht?).

Wenn man von Haftung spricht, muss man zwischen Haftung im privaten Recht und Haftung im öffentlichen Recht unterscheiden (Abbildung 2). Bei der privatrechtlichen Haftung geht es in der Regel um Schadenersatz, der an den Geschädigten zu zahlen ist. Die Haftung im öffentlichen Recht muss man wieder aufteilen in Straftaten und sonstigen sanktionswürdigen Taten wie Ordnungswidrigkeiten oder Taten, die die öffentliche Verwaltung zu Handlungen zwingen.

[22]

Abb. 2: Arten der Haftung

In der betrieblichen Praxis bedeutet dies: Nach einem Schadensfall können unterschiedliche Haftungsanforderungen auf die Verantwortlichen zukommen, die in der Regel in unterschiedlichen Gerichtsverfahren entschieden werden. Im Privatrecht sind dies Schadenersatzforderungen der Geschädigten. Im öffentlichen Recht sind es Forderungen von Behörden in Form von Bußgeldern, Betriebseinschränkungen auf Anordnung der Behörde, Ersatzvornahme durch Behörden (zum Beispiel: Die Behörde beseitigt eine Gefahrenquelle auf Kosten des Verursachers) oder Strafen (Staatsanwaltschaft als Behörde).

Für Schadenersatzforderungen gilt in der Regel gilt die Verschuldenshaftung, die sich aus § 823 BGB ergibt (Abbildung 3). Bei der Verschuldenshaftung muss der Geschädigte nachweisen, dass der vermeintliche Verursacher schuldhaft gehandelt hat. Als schuldhaft gilt, wer den Schaden vorsätzlich, fahrlässig oder unter Verletzung einer Schutzvorschrift herbeigeführt hat.

Abb. 3: Verschuldenshaftung

Vorsatz – also wenn jemand bewusst einen Schaden hervorrufen will – werden wir in diesem Buch nur am Rande betrachten. In der betrieblichen Praxis reicht es im All[23]gemeinen, sich auf die Pflicht zur Vorbeugung von Sabotage diesbezüglich zu beschränken. Natürlich kommt auch Vorsatz in Betrieben vor, ist aber – so dieser denn nachgewiesen kann – in seinen Konsequenzen eindeutig und unterscheidet sich im betrieblichen wenig vom privaten Umfeld.

Fahrlässigkeit