Lob der Überwachung - Timo Daum - E-Book

Lob der Überwachung E-Book

Timo Daum

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Beschreibung

Überwachung und Datenerfassung genießen keinen guten Ruf. Ob durch staatliche Akteure oder Digitalunternehmen – sobald Informationen über uns gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden, denkt man schnell an das Angstregime der Stasi, autoritäre Überwachungsdystopien, die Allmacht der Tech-Konzerne. Auch auf der Linken haben wir Datenschutz und Privatsphäre hochgehalten, eine strenge Regulierung der Konzerne gefordert und »Meine Daten gehören mir!« gerufen. Doch privacy und Datenschutz sind bürgerliche Kategorien, die letztlich ein Privateigentum im Digitalen konstituieren. Statt uns die Potentiale des digitalen Wandels für ein radikal solidarisches Projekt anzueignen, sind wir in die Falle einer konservativen Kritik und der Vorstellung einzelner isolierter Datenbesitzer:innen getappt. Timo Daum fordert stattdessen, Überwachung positiv zu denken – als Produktivkraft, als Form der Sorge, als Möglichkeit guten Regierens. Denn Überwachung kann auch bedeuten, Vermieter und Eigentümer an Preistreiberei zu hindern, Raser im Straßenverkehr auszumachen, Finanz- und Steuerverbrechen aufzudecken – oder den Grundstein für ein postkapitalistisches, bedarfsorientiertes Wirtschaften zu legen. Von einem Lob der Überwachung zu sprechen, ist keine geschichtsvergessene Romantisierung autoritärer Systeme, sondern der Versuch, uns die technischen Möglichkeiten, die der Überwachungskapitalismus geschaffen hat, für eine Zukunft ohne Kapitalismus anzueignen.

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Seitenzahl: 172

Veröffentlichungsjahr: 2026

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TIMO DAUM ist Universitätsdozent und Autor. Zuletzt lehrte er am Fachbereich Politikwissenschaft der Universität Wien »Politische Ökonomie der Daten«. Er ist Dissertationsstipendiat der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Sein Buch Das Kapital sind wir. Zur Kritik der digitalen Ökonomie erhielt den Preis Das politische Buch 2018 der Friedrich-Ebert-Stiftung. 2019 und 2020 erschienen Die künstliche Intelligenz des Kapitals und Agiler Kapitalismus. Das Leben als Projekt, zuletzt Big Data China. Technologie – Politik – Regulierung (Mandelbaum 2023). Timo Daum lebt in Wien und Berlin.

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Alle Rechte vorbehalten, ausdrücklich

auch die Nutzung dieses Werks für Text-

und Data-Mining im Sinne von §44b UrhG

© Edition Nautilus 2026

Erstausgabe März 2026

Umschlaggestaltung: Maja Bechert

www.majabechert.de

Satz: Corinna Theis-Hammad

www.cth-buchdesign.de

Porträt des Autors auf S. 2: © Michelle Lischke

Illustrationen im Innenteil: Susann Kim-Massute

1. Auflage

ePub ISBN 978-3-96054-498-2

Inhalt

Lob der Überwachung?

Privacy und Datenschutz, freedom and democracy

Überwachung ist ungleich verteilt

Der liberale Datenschutzkonsens

»So wie immer?«

Du bist selber schuld, wenn du überwacht wirst!

Unterwachung – die Überwachung von unten

Lob der (öffentlichen) Überwachung

Toxische privacy im Verkehr

Die unrühmliche Rolle von privacy und Datenschutz – vier Beispiele

A tale of Einwilligung: der Umgang mit Fahrdaten

Verkehrsüberwachung und Kollektivtransport statt motorisiertem Individualismus

Privacy und Datenschutz regeln das Geschäft

Privatsphäre muss man sich leisten können

Privacy – Eigentumsrecht und Herrschaftsinstrument

»Meine Daten (und meine Zahnbürste) gehören mir!«

»Die DSGVO kämpft für Sie!«

Die rechtliche Absicherung von Eigentum hält Schritt mit der technischen Entwicklung

Fetisch Privatsphäre

Jenseits von privacy und Datenschutz

Positive Biopolitik oder das Recht, gezählt zu werden und damit zu zählen

Wer nicht gezählt wird, zählt nicht

Es gibt nicht zu viel, sondern zu wenig Überwachung

Die biopolitische Kritik und die Pandemie

Positive Biopolitik

Planetarer Gesundheitskommunismus

Die überwachungskapitalistische Produktionsweise

Die Section 230 begründet die US-Dominanz

Die Erfindung des Überwachungskapitalismus

Die überwachungskapitalistische Betriebsweise

Digitale Souveränität mit chinesischen Charakteristika

Für die EU bleibt digitale Souveränität illusorisch

Auf dem Weg in den Überwachungsfaschismus?

Die technofaschistische Wende und das Lob der Überwachung

Überwachen und Planen

Planwirtschaft – das Einfache, das schwer zu machen ist

Das Projekt Cybersyn und die Idee algedonischer Inputs

Der Unterwachungsaspekt beim chinesischen Sozialkreditsystem

Die Schufa vom Kopf auf die Füße stellen

Die Logik der Gabe und die kollektive Überwachungsethik

Schlussbemerkung: Der veränderte Blick auf Überwachung

Endnoten

Ausgewählte Literatur

Danksagung

Lob der Überwachung?

Überwachung mag niemand. Überwachung dürfte in etwa so populär sein wie Übergewicht, Überlastung oder Überausbeutung. Wer denkt bei Überwachung nicht an das Angstregime der Stasi oder an die alltägliche Überwachungspraxis der Digitalkonzerne – Stichwort »Überwachungskapitalismus«? Die dystopische Welt in George Orwells Roman 1984 – DER Klassiker, wenn es um literarische Verarbeitungen des überwachenden Staates geht – bestimmt bis heute die Imagination. Insbesondere jede staatliche Datenerfassung ist uns zunächst suspekt und wir reagieren mit Skepsis und Widerwillen. Gerade in Deutschland ist man stolz auf den Widerstand gegen die Volkszählung im Jahr 1983.

Doch es gibt auch Überwachung, gegen die wir nichts einzuwenden haben, die wir gar als selbstverständlich voraussetzen, von der wir uns sogar mehr wünschen! Dass die Qualität von Lebensmitteln überwacht wird, erwarten wir. Dass Abläufe in Kraftwerken und Industrieanlagen überwacht werden, setzen wir voraus. Den Schadstoffgehalt der Luft und die Wasserqualität von Badeseen möchten wir streng überwacht wissen. Dass unser Trinkwasser zu den bestüberwachten Lebensmitteln zählt, erfüllt uns mit Stolz. Gegen die Überwachung von Produktherkunft, Herstellungsbedingungen und Lieferketten haben wir nichts einzuwenden. Im Krankenhaus erwarten wir das Monitoring von Lebensfunktionen, Kinder wollen wir im Kindergarten und in der Schule beaufsichtigt wissen. Dass die Lenkzeiten von gewerblichen Kraftfahrern ebenso überwacht werden wie der technische Zustand der Fahrzeuge, der mittels TÜV-Plakette auch sichtbar dokumentiert wird, finden wir gut und richtig. Wir erwarten funktionierende Systeme der Sensorik und Beobachtung wie Rauchmelder oder Blitzer und empfinden diese eher als unterstützend und fürsorgend, weniger als kontrollierend und beherrschend.

Überwachung als Fürsorge zu betrachten ist von den wenigen eben aufgezählten Ausnahmen abgesehen aber gründlich diskreditiert. Diese Position setzt sich sofort dem Verdacht aus, Menschen entmündigen und sie zu Untertanen machen zu wollen, und wird – vom Philosophen Michel Foucault inspiriert – in Grund und Boden kritisiert. Das Überwachen – in Gedanken womöglich um »und Strafen« ergänzt – stößt vor allem bei Linken auf einhellige Ablehnung. Und doch bleibt uns oft nichts anderes übrig, als vom bürgerlichen Staat, auch wenn wir ihm skeptisch oder sogar feindlich gegenüberstehen, Fürsorge und Kontrolle zu erwarten, ja zu erhoffen. Und dazu gehört auch ein gewisses Maß an Überwachung. Auch eine »sorgende Gemeinschaft der Zukunft müsste Gewissheit, Sicherheit und Schutz garantieren«, davon ist der Philosoph Zygmunt Bauman überzeugt.1

Der britische Soziologe David Lyon definiert Überwachung als »gezielte, systematische und routinemäßige Beobachtung persönlicher Verhältnisse zum Zwecke der Beeinflussung, der Verwaltung, des Schutzes oder der Steuerung«.2 Als weiteren Zweck könnten wir – angesichts der Überwachungspraxis von Tech-Unternehmen – noch »Verwertung und Profitmaximierung« ergänzen. Lyon, der Überwachungstheoretiker schlechthin, betont, dass Überwachung genauso Elemente von Fürsorge beinhalten kann wie auch Elemente von Kontrolle und Beherrschung. Diese Ambivalenz von care und control, Fürsorge und Beherrschung, wird uns in diesem Buch immer wieder begegnen.

Privacy und Datenschutz, freedom and democracy*

Die gängige Erzählung von Überwachung, Privatsphäre und Datenschutz geht so: Überwachung stellt einen Eingriff in oder einen Angriff auf unsere Privatsphäre dar. Die Privatsphäre ist unser persönlicher Schutzraum, den es zu verteidigen gilt. Für diese Verteidigung ist wiederum der Datenschutz zuständig, der Rechtsnormen und -praktiken umfasst, die unser Recht, in Ruhe gelassen zu werden, mehr oder weniger erfolgreich durchsetzen. Diese Sichtweise ist zwar nicht ganz falsch, doch zumindest unvollständig, irreführend und ideologisch geprägt. Privacy und Datenschutz sind dabei als Begriffspaar so selbstverständlich geläufig und sympathisch klingend wie sonst nur das Paar Freiheit und Demokratie. Doch freedom and democracy, das ist bekanntermaßen auch das Programm des US-Imperialismus, das in den seltensten Fällen für die Verbreitung von Freiheit und Demokratie gesorgt hat. Auch bei privacy und Datenschutz ist Skepsis angebracht, denn diese Konzepte klingen nicht nur so ähnlich, sie atmen auch den gleichen Geist. Beide sind Kategorien und Rechtsvorstellungen der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft und es geht ihnen in erster Linie um den Schutz von Eigentum und um die Festigung kapitalistischer Verhältnisse.

Privatsphäre ist eine Vorstellung, die sich erst mit dem Aufstieg der bürgerlichen Gesellschaft und des Kapitalismus durchsetzt, und sie ist eng mit dem Privateigentum verknüpft. Privatsphäre drückt das Bestreben des Bürgertums aus, seinen neu erworbenen Reichtum vor fremdem Zugriff zu schützen. Erst im Zuge der Durchsetzung des Privateigentums und bürgerlicher Verhältnisse bildete sich auch die Idee eines privaten Freiheitsraums als Schutz vor staatlichem Zugriff heraus. Diese Vorstellung von Privatsphäre, so argumentiert der Philosoph Jürgen Habermas, ist eine direkte Folge des gesellschaftlichen Aufstiegs des Bürgertums in der Neuzeit.3 Bis heute beruht privacy daher im Grunde auf dem Recht von Privateigentümern, in ihrem Eigentum unbehelligt zu bleiben und mit diesem tun und lassen zu können, wie ihnen beliebt. Die Privatsphäre, diese uns so vertraut und selbstverständlich erscheinende Vorstellung, basiert im Grunde auf »einem immanent ausgrenzenden liberalen Rechtsanspruch, der untrennbar mit Eigentum, Kontrolle und Unterdrückung verbunden ist«, betont das Manifest »Abolish Privacy«, das von einem internationalen Kollektiv von Autorinnen aus unterschiedlichen Disziplinen von Kunst bis Jura verfasst wurde.4 Denn das bürgerliche Recht adressiert Menschen grundsätzlich in erster Linie als Privateigentümer, sei es ihres Körpers, ihrer Wohnung, ihrer Fabrik, ihrer Arbeitskraft oder ihrer Daten, und garantiert dem Eigentümer den unbeschränkten Zugriff auf dieses Eigentum. Auch für David Lyon ist klar, dass »die liberale Auffassung von Privatsphäre […] eng mit dem Privateigentum verbunden« ist.5

Mit dem Datenschutz sieht es nicht viel besser aus. Auch der Datenschutz atmet den Geist der kapitalistischen Verwertung und gehorcht einer Eigentums-, Waren- und Tauschlogik. Er geht zwar gegen illegale Überwachung vor, erteilt gleichwohl für gesetzeskonforme Überwachung seinen datenschutzrechtlichen Segen. Der Datenschutz gibt noch für die dubioseste Überwachungspraxis grünes Licht – solange diese auf vertraglicher Grundlage basiert. Und genau das ist der Fall, wenn wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Webseiten, Apps und digitalen Diensten akzeptieren: Wir willigen ein in eine ausbeuterische Überwachungspraxis, die im Kleingedruckten akribisch aufgeführt ist. Das Ganze ist dann auch von der Datenschutzgrundverordnung gedeckt.

Die zahlreichen Gesetze, Regeln und Praktiken rund um Privatsphäre und Datenschutz sind gar nicht dazu bestimmt, Menschen vor Überwachung und Ausbeutung zu schützen oder Überwachungspraktiken zu verhindern, sondern sie dienen im Gegenteil dazu, diese – in erster Linie im Sinne der Mächtigen – rechtlich abzusichern. Ganz so wie das Arbeitsrecht die alltägliche Ausbeutung am Arbeitsplatz legalisiert und legitimiert, ganz so wie die Straßenverkehrsordnung das reibungslose Funktionieren der motorisierten Dominanz regelt und durchsetzt, ganz so wie das Mietrecht die Bereicherungspraxis der Vermieter begründet und absichert, ganz so wie das Familienrecht die Institution Ehe und patriarchale Verhältnisse zementiert und schützt – die Liste ließe sich fortsetzen.

Alle drei Begriffe – Überwachung, Privatsphäre und Datenschutz – gilt es aus linker Perspektive neu zu bewerten, und dazu möchte dieses Buch einen Anstoß geben.

Aus dieser Neubewertung folgt nicht zwangsläufig die Forderung nach ihrer Abschaffung. Ich will weder privacy und Datenschutz abschaffen, noch will ich das Arbeitsrecht, das Strafrecht, das Steuerrecht, das Familienrecht, das Mietrecht oder die Straßenverkehrsordnung abschaffen. Auch wenn sie bürgerliche Kategorien sind, sind privacy und Datenschutz gleichzeitig auch historische Errungenschaften und erkämpfte Fortschritte – wie andere individuelle Freiheitsrechte auch. Aber genau wie letztere sind auch Privatsphäre und Datenschutz – vielleicht sogar in erster Linie – Instrumente der Ausbeutung und Unterdrückung und dienen dem reibungslosen Funktionieren unserer zutiefst ungerechten und ausbeuterischen kapitalistischen Gesellschaft.

Überwachung ist ungleich verteilt

Ist die Würde des Menschen nicht unantastbar, gilt Privatsphäre nicht für alle gleichermaßen, egal ob reich oder arm, Mann oder Frau, Ausländer oder Inländer, und schützt der Datenschutz nicht alle gleichermaßen vor übermäßiger oder unzulässiger Überwachung? Weit gefehlt! Die einen werden viel mehr überwacht als die anderen. Menschen im Sozialhilfebezug unterliegen einer Totalüberwachung aller Lebensaspekte, seien es Ausgaben, Einnahmen, Kontobewegungen, Beziehungsstatus, familiäre oder Wohnverhältnisse. Für Geflüchtete ist der Zugriff auf Smartphones durch Migrationskontrollbehörden gängige Praxis. Es ist auch kein Geheimnis, wie viel eine Kindergärtnerin verdient oder wie hoch der Bürgergeldsatz ist. Je ärmer und schutzloser die Menschen sind, desto umfassender werden sie datafiziert und desto weniger Privatsphäre wird ihnen zugestanden.

Auf der anderen Seite der Einkommensskala, bei gutverdienenden Selbstständigen, Unternehmern und Vermögenden, sieht es dagegen ganz anders aus. Je mehr Kapital und Vermögen vorhanden ist, desto geheimnisvoller wird es. In Deutschland gibt es kein öffentliches Vermögensverzeichnis – um eine Liste der reichsten Deutschen anzufertigen oder die Anzahl an Millionären zu eruieren sind detektivische Qualitäten gefragt, Wirtschaftsjournalistinnen müssen in »Archiven und Registern« recherchieren und »bei Vermögensverwaltern, Anwälten, Bankern« höflich nachfragen.6 Auch Steuerbehörden und Gerichte tappen oft im Dunkeln. Bei der Berechnung von Geldstrafen wird die Höhe des Tagessatzes nach dem Einkommen der Verurteilten berechnet, auch Vermögen, Schulden und Unterhaltspflichten können berücksichtigt werden. In der Praxis ist es jedoch oft so, dass Bessergestellte und Gutbetuchte billig davonkommen, weil den Gerichten verlässliche Informationen fehlen. Die Gerichte können nicht einmal auf die Vermögensverhältnisse beim Finanzamt zugreifen, das würde das »Steuergeheimnis« verletzen, eine besonders perfide Variante der Privatsphäre. Der Buchautor Ronen Steinke fordert angesichts solcher Schlupflöcher einen »kurzen Draht« zwischen Gerichten und Finanzämtern.7

Allein in Deutschland gehen dem Staat pro Jahr 100 Milliarden an Einnahmen durch Finanzkriminalität verloren. Die ehemalige CumEx-Chefermittlerin Anne Brorhilker nennt als Ursache, die zuständigen Behörden seien notorisch schlecht mit Personal ausgestattet, eine hohe Fluktuation führe zum Fehlen von Fachwissen. Zudem herrsche ein Silodenken: »Behörden sprechen wenig miteinander«, daher verliefen viele Ermittlungsverfahren im Sande oder würden frühzeitig mit »billigen Deals« abgeschlossen. Brorhilker, seit 2024 Geschäftsführerin der Bürgerbewegung Finanzwende, beklagt, die Behörden hätten auch noch mit schlechter technischer Ausstattung zu kämpfen, einheitliche IT-Infrastrukturen fehlten. Dafür verantwortlich sind ihr zufolge »ganz viele Datenschutzbeauftragte in jeder Behörde, die völlig konträre Entscheidungen treffen, so dass oft die Systeme überhaupt nicht kompatibel sind«.8 Hier täte mehr Überwachung dringend not. Doch der Staat und seine Institutionen machen sich mutwillig schwach und blind, und privacy und Datenschutz tragen ihr Teil dazu bei, dass es auch so bleibt.

Das Bankgeheimnis ist der Rolls Royce unter den Privatsphäre-Schutzgütern, es ist Ausdruck des Rechts auf »finanzielle Privatsphäre«. Geldvermögen wird – nur konsequent – als Privatsache betrachtet, die die Öffentlichkeit nichts angeht. Das sieht nicht nur die Schweizerische Bankiervereinigung so.9 Die Privatsphäre hochhalten, wenn es um Finanzen geht – da ist die Schweiz Weltmeister. Ein Jahr nach der Machtergreifung der Nazis in Deutschland trat dort der Artikel 43 im Bankgesetz in Kraft, der ein weitgehendes Bankgeheimnis festschrieb, die Geburtsstunde der bei Diktatoren und Geldwäschern beliebten Nummernkonten. Im Jahr 2017 wurde das Gesetz auf Druck der Europäischen Union geändert; Anlageberater schwärmen noch heute von den alten Zeiten: »Es war das zuverlässigste Steuerparadies der Welt.«10 Für Kunden, die in der Schweiz steuerpflichtig sind, gilt das Bankgeheimnis nach wie vor auch für Steuerangelegenheiten. Die Steuerbehörden bekommen keine Informationen von der Bank, falls der Kunde beim Fiskus seine Konten nicht deklariert, und einfache Steuerhinterziehung gilt nur als Ordnungswidrigkeit.

In Deutschland ist Bargeld im internationalen Vergleich hoch im Kurs. Auch deswegen ist Deutschland ein Eldorado für Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Mit Kryptowährungen wird es noch schlimmer, dezentrales Geld wie Bitcoin ist zu Recht diskreditiert und im Grunde nur für Spekulation und Geldwäsche interessant. Für privacy, Bargeld und Bitcoin gilt gleichermaßen: Weniger Überwachung und Kontrolle ermöglichen eine noch zügellosere Bereicherung der Solventen. Dem Finanzamt mit dem Ziel der persönlichen Bereicherung Informationen vorzuenthalten – sprich Steuerhinterziehung –, ist denn auch ein Privileg der Reichen; Lohnabhängige oder Menschen, die Grundsicherung beziehen, haben da weniger Spielraum. Mit Brecht könnte man sagen: Es ist Reichen wie Armen gleichermaßen erlaubt, ihren Porsche von der Steuer abzusetzen.

Wer sich für eine Mietwohnung bewirbt, gibt eine Menge persönlicher Informationen über Lebensverhältnisse preis – Familienstand, Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Schufa-Auskunft. Bewerberinnen können nur hoffen, dass mit ihnen sorgfältig umgegangen wird und sie fachgerecht entsorgt werden. Vermieter, Makler oder Hausverwaltungen erhalten diese Informationen zunächst ohne jede Gegenleistung. Sollte diese extreme Form der Freigabe persönlicher Daten gegenüber Fremden nicht den Datenschutz auf den Plan rufen? Der winkt ab, denn: Die Daten wurden ja freiwillig weitergegeben. Solche Datenoffenbarungen sind völlig legal, da freiwillig erfolgt, wenn auch aus (Wohnungs-) Not geboren.

Nicht so auf der Gegenseite: Vermieter, Makler und Hausverwaltungen halten sich bedeckt, sie sind zu keinerlei Offenlegung verpflichtet, die Vermögensverhältnisse des Vermieters, die Geschichte der Instandhaltung der Wohnung, die Bilanz des Mietgeschäfts bleiben im Verborgenen. Und wieder erweist sich Privatsphäre als ungleiches Machtinstrument, sie schützt Wohnungseigentümer vor der Offenlegung ihrer Verhältnisse und winkt die skandalöse Offenbarungspraxis auf Seiten der Mietinteressentinnen gleichfalls durch. Wollte man an dieser Asymmetrie etwas ändern, eine Informationspflicht über verfügbaren Wohnraum und Immobilienbesitz verlangen und eine öffentliche Liste von Vermietern anlegen, die deren Geschäftspraktiken dokumentiert und bewertet, wäre dies schnell illegal. Ein solcher öffentlicher Pranger stellte vermutlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Vermieter dar, und Datenschützer würden dagegen Sturm laufen.

Auch die kapitalistische Fabrik ist geradezu eine Kathedrale von Asymmetrie, Überwachung und Ausbeutung, die Arbeiterinnen sind ständiger Beobachtung und Vermessung ausgesetzt. Doch der Fabrikherr agiert im Hintergrund, hinter verschlossenen Türen kann er tun, wie ihm beliebt, und die Demokratie hört bekanntlich am Werkstor auf. Auf den digitalen Plattformen ist es nicht anders, über deren Aktivitäten, interne Abläufe und Algorithmen wissen wir wenig. Deren Herren sind souverän im Innern, dort können sie weitgehend unbehelligt von äußeren Eingriffen und Überwachung agieren, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse werden durch das Regelwerk der bürgerlichen Gesellschaft – Patentrecht, Urheberrecht, Privatsphäre – geschützt. Wir als Nutzerinnen sind hingegen total transparent, wir sind vollständig vermessen, unsere Aktivitäten protokolliert und datafiziert. »Während unser Alltag für die uns beobachtenden Organisationen in allen Details transparenter wird, entziehen sich deren Aktivitäten zunehmend unseren Einsichtsmöglichkeiten«, bilanziert Zygmunt Bauman.11 Die Offenheit der Vielen korrespondiert mit der Geschlossenheit der Wenigen; ganz so, wie im Kapitalismus die Armut der Vielen mit dem Reichtum der Wenigen zusammenhängt. Der marxistische Medientheoretiker Christian Fuchs fordert angesichts dieser notorischen Asymmetrie in der Realisierung von Privatsphäre eine Korrektur durch »öffentliche Überwachung«.12

Der liberale Datenschutzkonsens

Auch Linke lehnen im Allgemeinen Überwachung ab, setzen sich für die Privatsphäre ein und halten den Datenschutz hoch. So reihen sie sich in den bürgerlich-liberalen Konsens ein und finden sich dort auch in Gesellschaft von Cyberlibertären aus dem Silicon Valley wieder, denen jede staatliche Überwachung suspekt ist und die persönliche Freiheit, free speech und freies Unternehmertum propagieren, auf dass sie in ihren Geschäften möglichst unbehelligt bleiben. Wenn Linke sich auf diese Seite stellen, tappen sie jedoch in eine Falle, denn sie verteidigen mit Privatsphäre und Datenschutz im Grunde die liberale Agenda eines möglichst unbeschränkten Auslebens individuellen Eigentums. Eine Überwachungskritik, die vom Standpunkt bürgerlicher Privatsphäre-Vorstellungen aus argumentiert und nicht auf einer Kritik von Macht, Unterdrückung und Diskriminierung aufbaut, läuft Gefahr, unpolitisch zu werden.

Eine solche Überwachungskritik teilt ungewollt eine toxische Freiheitsvorstellung, die sich in der Parole »X gehört mir« ausdrückt. Mein Einkommen, mein Vermögen, mein Impfstatus, meine Körpertemperatur, meine gefahrene Geschwindigkeit, meine Kauf- und Verkaufsentscheidungen – das geht niemanden etwas an, das ist Privatsache. Denn in der Parole »Meine Daten gehören mir!«, sei sie noch so sehr als Protest gegen staatliche oder private Überwachung gemeint, schwingt die Vorstellung mit, diese Daten individuell zu besitzen und mit ihnen handeln zu können wie mit anderem Eigentum auch. Die bürgerliche Überwachungskritik unterscheidet sich auch von der Forderung »Mein Körper gehört mir«, die etwa im feministischen Kampf um die Abschaffung des §218 aufgestellt wird. Hier ist klar, es geht um das Recht der Frauen, selbst über ihren Körper bestimmen zu können. Wenn unsere Daten uns gehören, ist das nicht etwa subversiv oder emanzipatorisch, sondern gerade die Voraussetzung dafür, dass wir sie im gleichen oder nächsten Atemzug an den Meistbietenden verkaufen bzw. bei einem der vielen Trafikanten lizenzieren können, wo wir Daten gegen Bequemlichkeit, Teilhabe und dergleichen mehr eintauschen können.

Ein Eigentum an Daten gibt es streng genommen juristisch zwar gar nicht, doch die Praxis der Einwilligung in Datennutzung z. B. auf digitalen Plattformen führt dazu, dass wir ihnen Nutzungs- und Verwertungsrechte an unseren Daten übertragen, woraufhin sie diese profitabel machen können, gerade so, als handelte es sich dabei um physische Güter, die weiterverkauft werden. Privatsphäre und Datenschutz sind individuelle Rechte, daher kämpft jede für sich allein damit gegen die Digitalkonzerne und den Staat – mit der Privatsphäre als Schild und dem Datenschutz als Schwert, gewissermaßen. Doch wenn das Individuum adressiert wird, wenn individuelle Rechte eingefordert werden, dann geraten kollektive Lösungen und gesellschaftliche Verfasstheit aus dem Blick. Die Perspektive auf eine mögliche kollektive Datennutzung jenseits der kapitalistischen Logik, jenseits von Warenform und Privateigentum, geht so verloren.

Dem Staat Daten zu verweigern hat in Deutschland eine lange Tradition, diese Haltung ist auch eine Folge der nationalsozialistischen Herrschaft. Im Westen kulminierte sie in den Protesten gegen die Volkszählung im Jahr 1983, auch im Osten Deutschlands wiegen die Erfahrungen mit dem Überwachungsregime der Stasi schwer. Diese Tradition hat auch durchaus ihre Legitimation, aber sie kommt mit liberal bis libertär begründeten Freiheitsvorstellungen im Gepäck daher, die mit ihrer Staatskritik ins Antigesellschaftliche und Antisoziale kippen können. Die Verweigerung staatlicher Überwachung hat nicht erst in der Pandemie auch Züge von toxischem Individualismus bekommen. Eine linke Position muss hier sehr differenziert vorgehen. Die Kritik an staatlicher Repression und Überwachung muss aufpassen, dass sie nicht in einen Chor von liberaler Antistaatlichkeit, Deregulierung und Individualismus einstimmt.

Hinzu kommt die seltsame Schieflage zwischen der Ablehnung staatlichen Zugriffs – und damit durchaus auch einer gesellschaftlich sinnvollen Verwendung von Daten – auf der einen Seite und der Zustimmung zu privatwirtschaftlichem Zugriff durch die Plattformen des digitalen Kapitalismus auf der anderen Seite. Schleichend und unbemerkt hat sich hier eine im Grunde neoliberale Haltung bis weit in die Linke hinein etabliert: Weniger Staat, mehr Freiheit – das ist näher an Margaret Thatcher, als uns lieb sein kann. Die britische Konservative und Verfechterin liberaler Austeritätspolitik und eines schlanken Staats formulierte die Kritik an staatlicher Erfassung lange vor dem digitalen Zeitalter so: »Manche Sozialisten glauben scheinbar, Menschen sollten eine Nummer in einem staatlichen Computer sein. Wir meinen, sie sollten Individuen sein.«13 Die Eiserne Lady spielte dabei auf die zehnstellige Nummer an, die das Gesundheitssystem des Vereinigten Königreichs allen Einwohnern vergibt, meist schon bei der Geburt. Der öffentlich finanzierte, umfassende und kostenlose National Health Service (NHS) ist den britischen Konservativen seit jeher verhasst; er gilt ihnen als Paradebeispiel für die Einschränkung individueller Freiheit durch einen überfürsorglichen Staat und einen Ausbund an sozialistischer Misswirtschaft.

»So wie immer?«

Der Logik von Eigenverantwortung und individueller Daten-Hoheit geht auch die Netzaktivistin Katharina Nocun auf den Leim: »Wir haben alle etwas zu verbergen: Dieses Etwas nennt sich Privatsphäre.« Als Beispiel führt sie an, wie Amazon ihr Surfverhalten protokolliert: »15.365 Clicks in 14 Monaten. […] Das ist, als würde im Supermarkt ein eigens abgestellter Mitarbeiter hinter mir herlaufen und alles mitschreiben, was ich kaufe und anschaue.«14