MaSan - Dirk Brechfeld - E-Book

MaSan E-Book

Dirk Brechfeld

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Beschreibung

In der Folge der Finanzkrise müssen sich Banken und alle, die sich mit der Beaufsichtigung von Finanzdienstleistern befassen, mit einer Fülle von neuen Regelungen auseinandersetzen. Dazu gehören auch die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan). Während das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (SAG) den Rahmen vorgibt, konkretisieren die MaSan die Anforderungen an den Inhalt von Sanierungsplänen: - Strategische Analyse - Vorstellung der Handlungsoptionen im Krisenfall - Definition und Überwachung von Sanierungsindikatoren - Belastungsanalyse als Nachweis dafür, dass im Ernstfall die Krise zu bewältigen ist Der Leitfaden weist zuverlässig den Weg durch die neuen Vorgaben.

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Seitenzahl: 140

Veröffentlichungsjahr: 2018

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Inhaltsverzeichnis

Hinweis zum UrheberrechtImpressumVorwortAbkürzungsverzeichnisKapitel I MaSan – Leitfaden zur Erstellung von Sanierungsplänen: EinführungI.1 HintergrundI.2 Gesetzliche Grundlagen für den SanierungsplanI.3 Zwecksetzung, Aufbau und Anwendung des vorliegenden LeitfadensKapitel II Zusammenfassung des SanierungsplansKapitel III Beschreibung der vom Sanierungsplan erfassten Unternehmen (Strategische Analyse)III.1 Darstellung der Instituts- und UnternehmensstrukturIII.2 Geschäfts- und Risikostrategie, Geschäftsmodell, Geschäftsplan und wesentliche GeschäftsaktivitätenIII.3 Kritische FunktionenIII.4 VernetzungKapitel IV Angaben zur Unternehmensführung (Governance)IV.1 Erstellung, Aktualisierung und Genehmigung des SanierungsplansIV.2 Eskalations- und EntscheidungsprozessIV.3 Integration des Sanierungsplans in die Geschäftsorganisation; Koordination und Kohärenz der Handlungsoptionen auf Ebene der Gruppe und TochterunternehmenIV.4 Management-InformationssystemeKapitel V Detaillierte Beschreibung der IndikatorenV.1 Festlegung von quantitativen und qualitativen IndikatorenV.2 Kategorien von Indikatoren und MindestlisteV.3 Governance von IndikatorenKapitel VI Allgemeine Beschreibung von HandlungsoptionenVI.1 Grundlagen und MethodikVI.2 Grundsätzlich in Betracht kommende Handlungsoptionen („Long List“)VI.3 Besonders geeignete Handlungsoptionen („Short List“)VI.4 Darstellung und Analyse der besonders geeigneten Handlungsoptionen („Short List“) jeweils in den Punkten Beschreibung der Handlungsoption, Auswirkungsanalyse und UmsetzbarkeitsanalyseVI.5 Darstellung und Analyse der besonders geeigneten Handlungsoptionen – Beschreibung der HandlungsoptionVI.6 Darstellung und Analyse der besonders geeigneten Handlungsoptionen – Auswirkungsanalyse je Handlungsoption (inkl. Kontinuität der Geschäftsaktivitäten)VI.7 Darstellung und Analyse der besonders geeigneten Handlungsoptionen – Umsetzbarkeitsanalyse je HandlungsoptionKapitel VII Belastungsszenarien und BelastungsanalyseVII.1 Grundlagen und Methodik zur Auswahl, Definition und Beschreibung der BelastungsszenarienVII.2 Darstellung (Beschreibung) der gewählten Szenarien – Idiosynkratisches Belastungsszenario (ohne Handlungsoption)VII.3 Darstellung (Beschreibung) der gewählten Szenarien – Systemweites Belastungsszenario (ohne Handlungsoption)VII.4 Darstellung (Beschreibung) der gewählten Szenarien – Kombiniertes Belastungsszenario (ohne Handlungsoption)VII.5 Belastungsanalyse (mit Handlungsoptionen) – Zuordnung von Handlungsoptionen und Indikatoren auf die BelastungsszenarienVII.6 Belastungsanalyse i. e. S.: Auswirkungs- und Umsetzbarkeitsanalyse der Handlungsoptionen mit SzenariobezugKapitel VIII Kommunikations- und InformationsplanVIII.1 KommunikationsplanVIII.2 InformationsplanKapitel IX VorbereitungsmaßnahmenLiteraturverzeichnis
[1]

Hinweis zum Urheberrecht

Schäffer-Poeschel Verlag für Wirtschaft · Steuern · Recht GmbH, Stuttgart

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

Print:ISBN: 978-3-7910-3886-5Bestell-Nr.: 14104-0001ePDF:ISBN: 978-3-7910-3887-2Bestell-Nr.: 14104-0150ePub:ISBN: 978-3-7910-4369-2Bestell-Nr.: 14104-0100

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

© 2018 Schäffer-Poeschel Verlag für Wirtschaft · Steuern · Recht [email protected]

Umschlagentwurf: Goldener Westen, BerlinUmschlaggestaltung: Kienle gestaltet, StuttgartBildnachweis Cover: shutterstock.comSatz: Claudia Wild, Konstanz

Oktober 2018

Schäffer-Poeschel Verlag StuttgartEin Unternehmen der Haufe Group

Vorwort

Sanierungspläne sind seit der Finanzkrise in den Jahren ab 2008 ein wesentlicher Eckpfeiler der Bankenaufsicht. Mit ihnen sollen Maßnahmen festgelegt werden, die Kreditinstitute, die in eine Schieflage geraten sind, ergreifen können, um möglichst aus eigener Kraft wieder in einen „Business as usual“-Modus („BAU-Modus“) zurückzukehren. Grundlage für die Erstellung eines Sanierungsplans sind das Gesetz zur Sanierung- und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (kurz: SAG[2]) vom 01.01.2015, mehrere europäische Vorgaben (delegierte Verordnungen und Leitlinien der European Banking Authority, EBA) sowie auf der Basis des SAG zu erlassende Verordnungen und weitere Vorgaben der BaFin. Hier ist insbesondere die zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Buches noch im Entwurf befindliche Rechtsverordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen (MaSanV-E) sowie das dazugehörige Merkblatt der BaFin zur Sanierungsplanung hervorzuheben.

Mit dem vorliegenden Buch wollen die Autoren den Instituten, die nach Aufforderung durch die Aufsicht einen Sanierungsplan erstellen müssen, einen praxisorientierten Leitfaden an die Hand geben, um der Aufforderung der Aufsicht möglichst effizient, aber auch ergebnissicher nachzukommen. Der Leitfaden orientiert sich an dem in der Praxis üblichen und von der BaFin in ihrem Merkblatt zum Entwurf der MaSan-Verordnung empfohlenen Aufbau eines Sanierungsplans.

Zu jedem Kapitel des Sanierungsplans werden zunächst die Zielsetzung und die wesentlichen Definitionen erläutert; es folgen praxisnahe Hinweise zur Umsetzung im Sanierungsplan und zu den wesentlichen Inhalten des Kapitels, die rechtlichen Grundlagen und eine Reihe von Beispielen, wie die Darstellung konkret erfolgen kann. Die Autoren lassen dabei ihre mehrjährigen Erfahrungen aus der Erstellung von Mustersanierungsplänen, der Überarbeitung bestehender Sanierungspläne sowie aus der Prüfung von Sanierungsplänen einfließen.[3]

Ein ganz besonderer Dank gilt Frau Francesca Parrotta, die die Autoren tatkräftig unterstützt hat und in weiten Teilen Grundlagenarbeit für das Entstehen des Buches geleistet hat.

Stuttgart /München im Juli 2018Die Autoren

Abkürzungsverzeichnis

a.F.alte FassungAbs.AbsatzArt.ArtikelBaFinBundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtBGBl.BundesgesetzblattBIPBruttoinlandsproduktBRRDBanking Recovery and Resolution DirectiveCRRCapital Requirements RegulationCDSCredit Default SwapCEOChief Executive OfficerCETCommon Equity TierCROChief Risk OfficerDelVODelegierte VerordnungEBAEuropean Banking AuthorityEUEuropäische Unionff.fortfolgendeFSBFinancial Stability Board (Finanzstabilitätsrat)GLGuidelineHOHandlungsoptionITSImplementing Technical Standardi. W.im WesentlichenKWGKreditwesengesetzLCRLiquidity Coverage RatioMaRiskMindestanforderungen an das Risikomanagement(BaFin-Rundschreiben 09/2017 (BA), 27.10.2017)MaSanV-EVerordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen – Entwurfmax.maximalmind.mindestensNr.NummerNSFRNet Stable Funding RatioOpRiskOperational RiskQQuartalrd.rundRTFRisikotragfähigkeitRTSRegulatory Technical Standard (Technischer Regulierungsstandard)RWARisk Weighted Assets (Risikogewichtete Aktiva)SAGSanierungs- und Abwicklungsgesetzsog.sogenannte/r/sSREPSupervisory Review and Evaluation ProcessSRMSingle Resolution MechanismSzSzenario[4]

Kapitel I MaSan – Leitfaden zur Erstellung von Sanierungsplänen: Einführung

I.1 Hintergrund

Ein wesentlicher Baustein der nach der Finanzkrise der Jahre ab 2008. in weiten Teilen überarbeiteten Bankenaufsichtsarchitektur ist die Regulierung im Sanierungs- und Abwicklungsfall von Instituten. Diese sollen mit Hilfe von Sanierungsplänen, die sie regelmäßig aktualisieren, einen klaren Fahrplan festlegen, wie sie im Falle einer finanziellen Schieflage oder sonstiger Ereignisse, die den normalen Geschäftsbetrieb in Frage stellen, reagieren, d. h. welche Maßnahmen, wann, wie und durch wen zu ergreifen sind, um wieder in einen „Business as usual“ Modus („BAU-Modus“) zurückzukehren. Ferner sind Abwicklungspläne zu erstellen, die der Aufsicht helfen sollen, Banken, die nicht mehr saniert werden können, möglichst geräuschlos, d. h. ohne gravierende Störungen des Finanzmarktes, und ohne Inanspruchnahme von Steuergeldern, abzuwickeln.1 Ein weiterer Baustein der überarbeiteten Bankenaufsichtsarchitektur sind die Regelungen zur Abschirmung bzw. Abtrennung risikoreicher Geschäftsbereiche, insbesondere den Eigengeschäften und dem Eigenhandel, von dem klassischen Einlagen- und Kreditgeschäft2 – in Deutschland umgesetzt in § 3 KWG.3 Die Auftrennung eines Instituts in quasi zwei Einheiten (Kreditinstitut und Finanzhandelsinstitut) soll zum einen verhindern, dass Risiken aus Eigengeschäften oder Eigenhandelsgeschäften auf das vor dem Hintergrund des Funktions- und Gläubigerschutzes einem höheren Schutzbedarf unterliegende Kredit- und Einlagengeschäft überschwappen. Zum anderen soll damit bereits die Grundlage gelegt werden, um im Krisenfall eine leichtere Sanierung und ggf. Abwicklung des Kreditinstituts zu gewährleisten.[5]

Grundlage für die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten sind die im Oktober 2011 vom FSB aufgestellten Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions.4 Die Key Attributes setzen Standards für die nationalen Aufsichts- bzw. Abwicklungsbehörden und definieren die notwendigen Verantwortlichkeiten, Instrumente und Kompetenzen, um eine effektive Sanierung und Abwicklung in Krisensituationen zu gewährleisten. Mit einem effektiven Sanierungs- und Abwicklungsregime soll das „too big to fail“-Problem adressiert werden; insoweit zielen die Instrumente primär auf die großen, systemrelevanten Institute. Mit den Key Attributes haben sich die G20 Staaten u. a. verpflichtet, Abwicklungsbehörden mit entsprechenden Kompetenzen in einem Krisenfall einzurichten und Regelwerke für das Erstellen und Umsetzen von Sanierungs- und Abwicklungsplänen zu erarbeiten und zu verabschieden.

Auf EU-Ebene wurden die vom FSB verabschiedeten Standards mehrstufig umgesetzt. Mit der Banking Recovery and Resolution Directive (EU-Richtlinie 2014/59/EU) wird ein einheitlicher Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten, insbesondere harmonisierte Sanierungs- und Abwicklungsinstrumente festgelegt. Die sog. BRRD ist von den EU-Mitgliedstaaten umzusetzen und soll grundsätzlich auf alle Kreditinstitute in der EU angewendet werden. D.h. der ursprüngliche Gedanke des FSB, ein Regelwerk für (global) systemrelevante Banken vorzulegen, wird von der EU ausgeweitet. Die Richtlinie und die diese konkretisierenden Technical Standards der European Banking Authority (EBA) sehen allerdings Vereinfachungsmöglichkeiten für kleinere, nicht potenziell systemgefährdende Institute vor.[6]

Parallel zur BRRD wurde als sog. 2. Säule der Bankenunion der Single Resolution Mechanism (Einheitlicher Abwicklungsmechanismus) geschaffen. Dieser bildet einen zentralisierten europäischen Entscheidungsmechanismus. Anders als die BRRD hat der Single Resolution Mechanism (SRM) Befugnisse nur für die Kreditinstitute, die in Ländern der Eurozone niedergelassen sind, wobei für Nicht-Euro-Länder grundsätzlich die Möglichkeit besteht, sich den Mechanismen der Bankenunion zu unterwerfen (sog. Opt-in). Rechtsgrundlage für den SRM ist die SRM-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 806/2014).5

In Deutschland wurden die ersten Grundlagen für eine Umsetzung der Key Attributes des FSB durch das sog. Restrukturierungsgesetz (Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung, BGBl. I 2010, S. 1900) gelegt. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Artikelgesetzes ist das Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz[7], das für Kreditinstitute ein spezielles außerinsolvenzrechtliches Verfahren bereithält. Hier und in den §§ 47 ff. KWG a. F. wurden erstmals die Anforderungen an Sanierungspläne formuliert. Konkretisiert wurden diese Anforderungen durch die Mindestanforderungen an die Gestaltung von Sanierungsplänen, die im April 2014 von der BaFin als Rundschreiben veröffentlicht wurden.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – SAG) zum 01.01.2015 wurde die BRRD in deutsches Recht umgesetzt. Die Vorschriften des SAG bilden nunmehr die gesetzliche Grundlage für die Sanierungs- und Abwicklungsplanung in Deutschland; die §§ 47 ff. KWG a. F. wurden durch das BRRD-Umsetzungsgesetz aufgehoben. § 21a SAG enthält eine Verordnungsermächtigung, u. a. um die Anforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen, insbesondere auch die möglichen Vereinfachungen, zu konkretisieren. Im Rahmen dieser Verordnungsermächtigung wird die MaSan von 2014 in wesentlichen Teilen überarbeitet und ergänzt und soll schließlich als Verordnung verabschiedet werden. Zum Redaktionsstichtag befand sich die Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen (MaSanV) noch im Entwurf.

Sowohl den globalen Vorgaben als auch den europäischen Regelungen und damit den deutschen Regelungen ist gemein, dass sie sich in die drei Bereiche „Prävention“, „Frühintervention“ und „Abwicklung“ unterteilen lassen.6[8] Das wesentliche Element der Prävention ist der Sanierungsplan, der von den Kreditinstituten selbst zu erstellen ist. Mit diesem Buch soll dem interessierten Leser ein praktischer Leitfaden an die Hand gegeben werden, um einen Sanierungsplan aufzustellen. Die weitere Gliederung des Buches folgt der Gliederung bzw. dem Aufbau eines Sanierungsplans und orientiert sich insbesondere an den Vorgaben der BaFin wie sie sich aus der – zum Redaktionsstichtag noch im Entwurf vorliegenden – MaSan-Verordnung und dem dazugehörigen Merkblatt der BaFin ergeben.

I.2 Gesetzliche Grundlagen für den Sanierungsplan

Die gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung eines Sanierungsplans ergeben sich zum einen aus den nationalen Regelungen, insbesondere dem SAG und darauf aufbauenden Verordnungen, oder Verlautbarungen der BaFin, zum anderen aus auf der BRRD basierenden EU-Verordnungen. Zu berücksichtigen sind ferner – soweit nicht bereits in Verordnungen eingegangen – Regulatory oder Implementing Technical Standards sowie Leitlinien der EBA. Die folgende Übersicht zeigt die rechtlichen und verwaltungstechnischen Grundlagen für die Abfassung von Sanierungsplänen. In den einzelnen Kapiteln wird darauf entsprechend Bezug genommen.

Nationale GrundlagenBedeutungGesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – SAG)Das SAG setzt i.W. die Banking Recovery and Resolution Directive (BRRD) um. Es enthält die Regelungen zum Sanierungsplan, zur Frühintervention und zur Abwicklungsplanung sowie zur Abwicklung selbst. Für die Erstellung des Sanierungsplans sind insbesondere die §§ 12–21a SAG relevant.(Entwurf einer) Rechtsverordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen (MaSanV-E)Die MaSan-Verordnung, die zum Redaktionsstichtag noch im Entwurf vorlag, soll die Anforderungen an die Erstellung eines Sanierungsplans konkretisieren und insbesondere die möglichen Vereinfachungen festlegen(Entwurf eines) Merkblatt zur SanierungsplanungZu der MaSan-Verordnung gibt die BaFin ein Merkblatt heraus, das weitere technische Hinweise zur Erstellung eines Sanierungsplans enthält.[9]
Europäische GrundlagenBedeutungRichtlinie 2014/59/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 15.05.2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU