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Zur Bewältigung eines "Massenanfalls von Verletzten" bedarf es einer optimalen Zusammenarbeit von Feuerwehr und Rettungsdienst. Der Einheitsführer der ersteintreffenden Feuerwehr muss hier oft grundlegende Entscheidungen treffen, die über einen erfolgreichen Einsatzverlauf mitentscheiden. Deshalb ist es zwingend erforderlich, die Arbeitsweise der beteiligten Rettungskräfte zu kennen und zu verstehen. Dieses Rote Heft stellt die Begrifflichkeiten, die rechtlichen Voraussetzungen sowie die grundsätzlichen Abläufe bei einem Massenanfall von Verletzten vor und gibt wichtige Hinweise für die Vorgehensweise der ersteintreffenden Feuerwehreinheiten.
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Seitenzahl: 60
Veröffentlichungsjahr: 2021
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[1]Rotes Heft 90
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Die Bilder stammen – sofern nicht anders angegeben – von der Feuerwehr Hannover.
2. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© 2010/2021 W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-037770-7
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-037772-1
epub: ISBN 978-3-17-037773-8
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Der Massenanfall von Verletzten ist keine isolierte Problemstellung des Rettungsdienstes. Kommt die Feuerwehr mit zum Einsatz, hat sie in solch einer Einsatzlage Aufgaben zu übernehmen und Verantwortung zu tragen. Die Führungsaufgaben werden der Feuerwehr durch Landesgesetze zugewiesen. Dieses Rote Heft enthält kein allgemeingültiges »Kochrezept« zum Beherrschen einer MANV-Lage. Vielmehr soll es die Grundbegriffe und Grundlagen aus Sicht der Feuerwehr und für die Feuerwehr erläutern sowie Interesse für dieses Thema wecken. Die Kenntnis von regional vorhandenen Konzepten, Strukturen und auch von handelnden Personen ist für einen erfolgreichen Einsatz unabdingbar.
Vorwort
1 Massenanfall von Verletzten: Was ist das?
1.1 Ursachen des MANV
1.2 Verschiedene Stufenkonzepte des MANV
2 Begriffe
2.1 Rettungseinheiten
2.1.1 Einheiten des Regelrettungsdienstes
2.1.1.1 Krankentransportwagen (DIN EN 1789, Typ A2)
2.1.1.2 Rettungswagen (DIN EN 1789, Typ C)
2.1.1.3 Notarztwagen/Notarzt-Einsatzfahrzeuge (DIN 75079)
2.1.1.4 Rettungstransporthubschrauber
2.1.1.5 Sonstige
2.1.2 Sondereinheiten
2.1.2.1 Feuerwehrfahrzeuge
2.1.2.2 Schnelleinsatzgruppen (SEG)
2.1.2.3 Katastrophenschutzeinheiten
2.2 Verletzte/Erkrankte/Patient und Betroffene
2.3 Leitender Notarzt
2.4 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
2.5 Patientenablagen
2.6 Sichtung
2.7 Registrierung
2.8 Behandlungsplatz
2.9 Bereitstellungsraum Rettungsdienst
2.10 Ladezone
2.11 Behandlungskapazitätsnachweis
3 Ausbildung im Sanitäts- und Rettungsdienst
3.1 Medizinische Ausbildungen
3.1.1 Sanitätshelfer
3.1.2 Rettungshelfer
3.1.3 Rettungssanitäter
3.1.4 Rettungsassistent
3.1.5 Notfallsanitäter
3.1.6 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
3.1.7 Arzt/Notarzt
3.1.8 Leitender Notarzt
3.2 Fachausbildung im Bereich der Hilfsorganisationen
3.2.1 Sanitätsdienst
3.2.2 Betreuungsdienst
3.2.3 Technischer Dienst
3.3 Strategisch-taktische Ausbildung
4 Aufgaben der Feuerwehr im Management des MANV
4.1 Gesetzgebung
4.2 Führungsaufbau/Einsatzleitung
4.3 Unterstützung des Rettungsdienstes
4.3.1 Rettung aus dem Gefahrenbereich
4.3.2 Patiententransport und Patientenshuttle
4.3.3 Technische Unterstützung
5 Einsatztaktische Varianten
5.1 Variante Rettungsmittel
5.2 Variante mit Patientenablage
5.3 Variante mit Behandlungsplatz
5.4 Variante mit Notfallkrankenhäusern
6 Ablauf aus Sicht der Feuerwehr
6.1 Führungsebene
6.1.1 Lageermittlung und -meldung
6.1.2 Abschnittsbildung
6.1.2.1 Ordnen des Raumes
6.1.2.2 Ordnen der Kräfte
6.1.3 Kommunikation
6.2 Einsatzmaßnahmen
6.2.1 Rettung aus dem Gefahrenbereich
6.2.2 Ressourcen bündeln
6.2.3 Versorgungs- und Betreuungskapazität schaffen
6.2.4 Patiententransfer
6.3 Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
6.4 Nach dem Einsatz
6.4.1 Nachsorge
6.4.2 Einsatznachbesprechungen
7 Schnellübersicht der Einsatzmaßnahmen
Fazit
Von einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten – kurz MANV – spricht man, wenn die Anzahl der zu Versorgenden die Anzahl der sofort verfügbaren Rettungsmittel und/oder die Versorgungskapazitäten der Notfallkrankenhäuser übersteigt. Es ist also keine sofortige Versorgung aller Patienten nach individualmedizinischen Gesichtspunkten, wie es sonst im regulären Rettungsdienst der Fall ist, möglich. Es handelt sich um den Bereich zwischen Überlastung des Regelrettungsdienstes und der Notwendigkeit, eine Katastrophe festzustellen (siehe auch Bild 1).
Bild 1: Einordnung des MANV in die verschiedenen Versorgungsstufen (Quelle: Jörg Rühle) [zurück]
[10]Es gibt keine allgemeingültige Aussage, ab welcher Anzahl zu Versorgender von einem Massenanfall von Verletzten gesprochen wird. Es ist leicht absehbar, dass Faktoren wie Rettungsmitteldichte, Anzahl und Kapazität der Notfallkrankenhäuser und auch die unterschiedliche Rettungsmittelvorhaltung zu verschiedenen Tageszeiten einen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit im Bereich MANV haben. So kann z. B. eine Großstadt einen Verkehrsunfall mit fünf Verletzten zur Mittagszeit ungleich besser bewältigen als ein ländlicher Bereich dies um Mitternacht könnte.
Schon beim Betrachten der Ursachen des MANV fällt auf, dass dieser keine isoliert den Rettungsdienst betreffende Problemstellung ist. Denn in der überwältigenden Mehrzahl der MANV-Lagen sind neben dem Rettungsdienst auch Feuerwehr, Polizei und andere Rettungskräfte am Einsatzgeschehen beteiligt. Häufige Ursachen für das Auftreten eines MANV sind:
Verkehrsunfälle,
Brände,
Terroristische Anschläge,
Massenerkrankungen,
Planbare Einsätze (z. B. Großkonzerte).
Durch Verkehrsunfälle kommt es schnell zum Erreichen der regionalen unteren MANV-Grenze. Schon ein Unfall mit einem vollbesetzten Pkw kann taktische Herangehensweisen aus der [11]MANV-Konzeption (z. B. Sichtung) erforderlich machen. Insbesondere Schadenereignisse mit Bussen können zu einem MANV-Szenario führen. Hierbei ist, ähnlich wie bei Eisenbahn- oder Verkehrsflugzeugunfällen, bedingt durch die große Anzahl von Insassen zunächst – sofern keine anderen gesicherten Erkenntnisse vorliegen – von einem MANV-Einsatz auszugehen.
Bild 2: Verkehrsunfall mit einem Bus
[12]Bekanntermaßen kommt es bei Bränden immer wieder zu Personenschäden, besonders durch die Ausbreitung von Rauchgasen. Vor allem in Objekten mit vielen Bewohnern kommt es so schnell zu einer großen Anzahl Betroffener. Bedrohte Objekte sind unter anderen: Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Hotels und Hochhäuser. Daher empfiehlt es sich bereits im Rahmen der Einsatzvorbereitung entsprechende Maßnahmen auch zur Beherrschung eines MANV zu planen.
Bild 3: Brand in einem Wohnkomplex
Terroristisch motivierte Anschläge oder auch Amoklagen stellen eine besondere Herausforderung dar. Derartige Ereignisse [13]verfolgen die Zielsetzung, möglichst viele Menschen gleichzeitig zu treffen. Bei der Verfolgung dieses Zieles wird auch vor Kräften der Gefahrenabwehr nicht haltgemacht. Solche als Polizeilage bezeichneten Einsätze erfordern eine von der gewohnten Einsatztaktik abweichende Herangehensweise. Die in solch einer Situation meist unklare eigene Sicherheitslage macht eine sehr enge Abstimmung mit den Kräften der polizeilichen Gefahrenabwehr notwendig. Hier gilt es unbedingt zu vermeiden, dass Einsatzkräfte in aus polizeilicher Sicht unsichere Bereiche gelangen. Um dies sicherzustellen, sind insbesondere in der Frühphase eines Einsatzes und bei dynamischen Lagen Bereitstellungsräume deutlich außerhalb des unsicheren Bereiches erforderlich. Anschläge mit ABC-Gefahrstoffen bedürfen einer besonderen Logistik, hier sei auf die Notwendigkeit der (Verletzten-)Dekontamination für eine große Personenzahl hingewiesen.
Bild 4: Verletztendekontamination
[14]Auch eine größere Anzahl von Erkrankten kann die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr fordern. Denkbare Szenarien sind: Lebensmittelvergiftungen vieler Personen (z. B. Salmonellen in einer Großküche), Pandemien (pandemische Auswirkungen wurden durch den Erreger SARS-CoV-2 deutlich) oder Explosivepidemien (z. B. verunreinigtes Trinkwasser). Auch hier kommt dem Schutz der Einsatzkräfte, insbesondere bei unbekannten Krankheitserregern, eine große Bedeutung zu.
Unter planbaren Einsätzen sind alle Situationen zusammengefasst, die eine gründliche, vorhergehende Organisation ermöglichen. Solche Situationen können Sportveranstaltungen, Konzerte, Demonstrationen oder sonstige Großveranstaltungen sein. Natürlich kommt es nicht bei jeder dieser Veranstaltungen zu einem MANV. Die große Anzahl von Menschen auf kleinem Raum erhöht jedoch das Risiko, dass es bei einem Schadenereignis (z. B. Panik, Brand, terroristischer Anschlag) zu einer erhöhten Anzahl von Betroffenen kommt. [15]
