Medien und Journalismus - Tanjev Schultz - E-Book

Medien und Journalismus E-Book

Tanjev Schultz

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Beschreibung

Public opinion is critically important in any democracy, which is why the media are rightly described as the ?Fourth Estate=. Against this background, it is important for politically responsible citizens to know how the media function and operate. Tanjev Schultz describes the role of the media in democratic systems in a clear, concise and easy-to-understand manner. He addresses the tension between required standards and reality, between expectations of the media and what actually happens. He lists the positions commonly taken in media criticism and outlines the findings of media research. The book also discusses changes in the media, resulting in particular from digitalization and the popularity of social media platforms, as well as current controversies and phenomena such as ?fake news= and Lügenpresse (?lying press=) accusations.

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Seitenzahl: 171

Veröffentlichungsjahr: 2021

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Der Autor

Tanjev Schultz, geb. 1974, ist Professor für Journalismus an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Er arbeitete jahrelang als Redakteur im Politik-Ressort der Süddeutschen Zeitung und als freier Journalist für diverse Medien. Er promovierte in Politikwissenschaft an der Universität Bremen, zuvor studierte er in Berlin, Hagen und Bloomington (USA) u. a. Philosophie, Psychologie und Kommunikationswissenschaft. Im Sommer 2021 war er Gastwissenschaftler an der Universität von Kalifornien in Berkeley. Für seine journalistischen Beiträge hat er mehrere Auszeichnungen erhalten, u. a. den Nannen-Preis, den Goethe-Medienpreis und den Universitas-Preis für Wissenschaftsjournalismus. Im Kohlhammer-Verlag ist er Mitherausgeber der Reihe »Perspektiven auf Gesellschaft und Politik«.

Tanjev Schultz

Medien und Journalismus

Einfluss und Macht der Vierten Gewalt

Verlag W. Kohlhammer

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen und sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

Es konnten nicht alle Rechtsinhaber von Abbildungen ermittelt werden. Sollte dem Verlag gegenüber der Nachweis der Rechtsinhaberschaft geführt werden, wird das branchenübliche Honorar nachträglich gezahlt.

Umschlagfoto: stockphoto mania (via stutterstock.com, Nr. 257412721).

1. Auflage 2021

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-037737-0

E-Book-Formate:

pdf:           ISBN 978-3-17-037738-7

epub:        ISBN 978-3-17-037739-4

Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Inhalt

Vorwort

1   »Demokratie stirbt in der Dunkelheit«: Die Vierte Gewalt

 

2   »Eine Zensur findet nicht statt«: Medien und Journalismus in der Bundesrepublik

 

3   »Rasende Reporter«? Wie Redaktionen arbeiten

 

4   »Fake News Media« – Medienrealität als Zerrbild? Journalismus in der Kritik

 

5   Prominente »abschießen«, Witwen »schütteln«? Der Missbrauch medialer Macht und die Ethik im Journalismus

 

6   Zukunft der Vierten Gewalt

Vorwort

Welche Rolle spielen die Medien in der Demokratie? Welche Rolle sollten sie spielen? Die Antworten darauf sind nicht nur für Menschen wichtig, die im Journalismus arbeiten. Sie gehen uns alle an. Als Bürgerinnen und Bürger lesen, hören und schauen wir Nachrichten, verfolgen öffentliche Debatten und nehmen manchmal sogar aktiv daran teil. Wir ärgern uns manchmal über die Berichterstattung, ein anderes Mal freuen wir uns über einen Artikel oder sind beeindruckt und beeinflusst von dem, was wir aus den Medien erfahren. Nicht alles, aber vieles, was wir zum Beispiel über die Politik und die Parteien wissen (oder zu wissen glauben), schöpfen wir aus journalistischen Quellen. Wer »Politik verstehen« will – so der Name der Buchreihe, in der dieser Band erscheint –, sollte die Medien verstehen.

Nicht umsonst heißt es, die Medien seien in der Demokratie eine »Vierte Gewalt« neben den klassischen drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative. Wenn das stimmt oder jedenfalls nicht völlig falsch ist, dann sollten möglichst viele oder sogar alle Menschen die Grundlagen kennen, auf denen sich der Journalismus bewegt. Was zeichnet unser Mediensystem aus, wie arbeiten Redaktionen, welchen Regeln folgen sie oder müssten sie folgen?

Das Wissen und die Reflexion über den Journalismus zu fördern, ist eine wichtige Aufgabe für die Schulen und Hochschulen, ebenso für die betriebliche Aus- und Fortbildung und die allgemeine politische Bildung. Nicht zuletzt ist es eine Aufgabe für die Medien selbst, die ihre Arbeit gut erklären und transparent machen sollten.

Einen eigenen Beitrag dazu möchte dieses Buch leisten. Es erläutert in kompakter Form die Rolle der Medien und des Journalismus in der Demokratie. Die einzelnen Kapitel bauen aufeinander auf, können aber genauso gut einzeln und für sich gelesen werden. Anders als dickere Lehrbücher wählt der Band nur bestimmte Aspekte aus, die aus Sicht des Autors für das Verständnis der »Vierten Gewalt« besonders wichtig oder hilfreich sind. Statt seitenlanger Literaturangaben, die zwar ohne großen Aufwand erstellt werden könnten, die Leserinnen und Leser aber schnell »erschlagen« würden, setzt das Buch die Verweise sparsam ein. Jedes Kapitel wird durch wenige, gezielte Literaturempfehlungen, eine Liste der Schlüsselbegriffe und drei Fragen zum Weiterdenken abgeschlossen. Wer sich ihnen stellt, hat erst einmal genug Stoff.

Das Buch kann sowohl im Schulunterricht (Deutsch, Politik, Sozialkunde …) als auch in Einführungsveranstaltungen der Hochschulen für Studierende eingesetzt werden, vor allem in der Journalistik, der Politik-, Kommunikations- und Medienwissenschaft. Darüber hinaus ist der Band für Angebote in der politischen Bildung gedacht, nicht zuletzt in der Lehrerfortbildung – und als Lektüre für alle, die etwas über die Rolle der Medien und des Journalismus in unserer Gesellschaft erfahren wollen.

Als Autor muss ich eine Befangenheit gestehen, die hoffentlich kein Nachteil, vielleicht sogar ein Vorteil ist: Ich betrachte das Thema nicht nur akademisch von außen. Etliche Jahre habe ich als Redakteur im Politik-Ressort der »Süddeutschen Zeitung« gearbeitet, mittlerweile bin ich Professor an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Hier forsche ich über die Medien und unterrichte Studierende im Fach »Journalismus«. Noch immer arbeite ich nicht nur wissenschaftlich, sondern auch journalistisch, kenne den Medienbetrieb also aus eigenem Erleben.

So sehr mich einiges in den Medien (und wie es »gemacht« wird) erschreckt und abstößt, so wenig kann ich verhehlen, dass mir vieles gefällt und imponiert. Meine Leidenschaft für den Journalismus ist groß. Das bedeutet nicht, dass ich auf die Medien, die ja sehr unterschiedlich sind, insgesamt unkritisch blicke – eher wie ein »kritischer Freund«. Die Leidenschaft schließt das Leiden mit ein: ein Leiden, das immer dann entsteht, wenn die Medien ihrer wichtigen Rolle in der Demokratie nicht gerecht werden.

Mainz im Sommer 2021

Tanjev Schultz

1

»Demokratie stirbt in der Dunkelheit«: Die Vierte Gewalt

Demokratien leben von einer kritischen Öffentlichkeit. Sie erschöpfen sich nicht im politischen Wahlakt, sie sind auf Diskussionen und einen Wettstreit der Argumente angewiesen. Ohne freien Fluss von Informationen und Meinungen trocknen demokratische Gesellschaften aus. Deshalb ist der Journalismus eine besondere Branche. Wer Nachrichten und Kommentare verbreitet, »verkauft« kein gewöhnliches Produkt. Die Medien erfüllen einen öffentlichen Auftrag. Sie sollen solide Informationen liefern und gehaltvolle Auseinandersetzungen ermöglichen. Sie können oder sollen bestimmen, was gesellschaftlich relevant ist und was nicht.

Wie gut die Medien diesen Auftrag erfüllen, ist eine wichtige Frage – womöglich werden die hohen Erwartungen nur schlecht oder gar nicht erfüllt. An den Ansprüchen ändert das zunächst nichts. Es gehört zum Selbstverständnis einer Demokratie, dass die Bürgerinnen und Bürger sich umfassend über Themen von allgemeinem Interesse informieren können und es einen regen Austausch von Meldungen und Meinungen gibt. Dazu gehört auch, dass in der Öffentlichkeit Kritik an der Regierung und anderen Institutionen und Akteuren geübt werden kann. Mehr noch: dass die Medien die Mächtigen hinterfragen und in gewissem Sinne sogar kontrollieren, indem sie Missstände und Fehlverhalten aufdecken und thematisieren. Dafür steht der englische Ausdruck »Watchdog« – wie Wachhunde sollen die Medien die Demokratie beschützen.

Mit Blick auf diese Kritik- und Kontrollfunktion wird von den Medien als »Vierter Gewalt« gesprochen. In der Gewaltenteilung demokratischer Staaten werden zunächst nur drei Gewalten unterschieden: die Legislative als gesetzgebende Gewalt (Volk, Parlamente), die Exekutive als vollziehende, ausführende Gewalt (Regierung und Verwaltung) und die Judikative als Recht sprechende Gewalt (Gerichte). Es ist umstritten, ob es nötig und sinnvoll ist, dieser Dreiteilung noch eine weitere Gewalt hinzuzufügen (vgl. Stark & Weichselbaum 2014). Im klassischen Staatsrecht ist das nicht unbedingt vorgesehen, zumal die Medien in einer Demokratie nicht zum Staat im engeren Sinne gehören. Vielmehr gilt für sie das Gebot der »Staatsferne«. Sie sollen unabhängig von den Institutionen der Macht arbeiten. Eben diese Unabhängigkeit ermöglicht es Journalistinnen und Journalisten aber auch, kontrollierend zu wirken.

Doch ist der Begriff »Vierte Gewalt« nicht etwas anmaßend? Macht er die Medien nicht wichtiger, als sie sind, oder mächtiger, als sie sein sollten? Ist nicht im Übrigen »Gewalt« zwingender und direkter als »Macht«? Und woher nehmen Journalistinnen und Journalisten das Recht, Zwang auszuüben oder sich als Kontrolleure aufzuführen – wer hat sie dazu legitimiert?

Solche Zweifel sind verständlich. »Journalist« kann sich schließlich jeder nennen. Die Medien müssen sich weder dem Wahlvolk noch sonst einer Kontrollinstanz gegenüber verantworten, von recht schwachen Organen der Selbstkontrolle wie dem Presserat einmal abgesehen. »Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?«, fragen deshalb Medienkritiker. Die Antwort darauf mag manche nicht zufriedenstellen, sie entspricht aber der Logik einer offenen Mediengesellschaft: Es ist wiederum die Öffentlichkeit (und damit in Teilen der Journalismus selbst), die in einem freien Austausch auch die einzelnen Beiträge der Medien überprüfen und kritisieren muss. Daran sind in der digitalen Welt außer Journalistinnen und Journalisten weitere Akteure beteiligt, neben Organisationen der Zivilgesellschaft beispielsweise einzelne Bürgerinnen und Bürger, die sich jederzeit im Internet zu Wort melden können.

Noch immer ruhen allerdings besondere Hoffnungen auf der Arbeit professioneller Redaktionen. Denn sie sind darauf spezialisiert, »Öffentlichkeit als gesellschaftlichen Auftrag« (Pöttker 2001) anzunehmen und das Publikum kontinuierlich mit Informationen und Diskussionen zu versorgen. Das ist ihr Job.

Journalismus stellt Öffentlichkeit her. Mit dieser Aufgabe ist er fortwährend beschäftigt. Damit leistet Journalismus, etwas pathetisch ausgedrückt, einen Dienst an der Demokratie.

Der Zwang, den der Journalismus ausübt, ist nicht zu vergleichen mit dem Gewaltmonopol, das der Staat besitzt: Dieser (bzw. die Polizei) kann Menschen festnehmen lassen und Gerichte können eine Haftstrafe verhängen. Das kann der Journalismus nicht. Die Macht der Medien und die Gewalt, die sie in einem eher übertragenen Sinne ausüben, ist dennoch nicht zu unterschätzen. Was und wie etwas berichtet wird, kann großen Einfluss auf das Schicksal einzelner Menschen und Gruppen, aber auch auf den Kurs der Politik und der Gesellschaft haben.

Es ist keineswegs so, dass nur die Medien selbst sich so wichtig nehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich eigenmächtig zu Kritikern und Kontrolleuren aufschwingen würden. Diese Rolle wird ihnen vom Verfassungsrecht und von der Demokratietheorie ausdrücklich zugebilligt und zugewiesen. So betonen die höchsten Gerichte in liberalen Demokratien wie der Bundesrepublik oder den USA immer wieder die zentrale Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit und den herausgehobenen Platz, den der Journalismus in der gesellschaftlichen Kommunikation einnimmt. So hat es das Bundesverfassungsgericht in seinem historischen Urteil zur Spiegel-Affäre ausgedrückt:

»Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich. Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muss er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang; sie beschafft die Informationen, nimmt selbst dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung. In ihr artikuliert sich die öffentliche Meinung; die Argumente klären sich in Rede und Gegenrede, gewinnen deutliche Konturen und erleichtern so dem Bürger Urteil und Entscheidung. In der repräsentativen Demokratie steht die Presse zugleich als ständiges Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und seinen gewählten Vertretern in Parlament und Regierung.« (Bundesverfassungsgericht, »Spiegel-Urteil«, BVerfGE 20, 162, 1966)

Aus dieser »öffentliche Aufgabe« der Presse, wie die Richter es nannten, erklärt sich, warum Journalistinnen und Journalisten ein paar Vorrechte besitzen. Sie können von den Behörden Auskünfte verlangen und sie dürfen ihre zum Teil vertraulichen Quellen vor Ermittlern und Gerichten schützen. Sie haben auf der anderen Seite auch Pflichten: In ihrer Arbeit besteht für Journalisten eine sogenannte Sorgfaltspflicht. Sie müssen Nachrichten prüfen, bevor sie diese weiterverbreiten. Sie müssen aufpassen, keine Gerüchte oder falschen Informationen zu streuen. Sonst verwandelt sich ihr Dienst an der Demokratie in einen Bärendienst.

Wer für die Medien arbeitet, kann sich nicht nach Belieben auf die Pressefreiheit berufen. Wenn andere Rechtsgüter betroffen sind, muss abgewogen werden, was mehr Gewicht hat. Und lediglich die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe rechtfertigt bestimmte Vorrechte. So hat es das Bundesverfassungsgericht in dem zitierten Urteil betont: »Die in gewisser Hinsicht bevorzugte Stellung der Presseangehörigen ist ihnen um ihrer Aufgabe willen und nur im Rahmen dieser Aufgabe eingeräumt. Es handelt sich nicht um persönliche Privilegien«.

Vor allem bei der Kritik und Kontrolle politischer Akteure haben die Medien in liberalen Demokratien große Freiheiten. Aber selbst hier wird um den genauen Verlauf der Grenzen immer wieder gerungen und es ist keineswegs so, dass sich der Journalismus alles erlauben könnte.

Kraft zur Aufklärung: Die Watergate-Affäre

Einer der Schlüsselmomente für den modernen Journalismus ist bis heute die Watergate-Affäre, die 1974 zum Rücktritt des US-Präsidenten Richard Nixon führte. Auch wenn es nicht allein die Presse war, die den Sturz des Politikers bewirkte, hat die Affäre eindrücklich klar gemacht, welche Kraft im Journalismus steckt. Zwei Reporter der Washington Post, Bob Woodward und Carl Bernstein, wurden zu Helden des investigativen Journalismus, eines Journalismus also, der Skandale und Missstände aufspürt und untersucht. Der Spielfilm All the President’s Men (»Die Unbestechlichen«, 1976) mit Dustin Hoffman und Robert Redford in den Hauptrollen machte die beiden Journalisten schon früh zu lebenden Legenden.

Der republikanische Präsident hatte versucht, seine Gegner von der Demokratischen Partei mit schmutzigen Mitteln zu besiegen. Dazu gehörten illegale Bespitzelungen und ein Einbruch in die Parteizentrale der Demokraten, den sogenannten Watergate-Gebäudekomplex in Washington. Mit Hilfe eines geheimnisumwitterten Informanten enthüllten Woodward und Bernstein die Machenschaften Nixons, ihre Berichterstattung erschütterte Amerika und die Welt.

Dass Geschichten von Schurken (Präsident Nixon) und Helden (die Journalisten) das reale Geschehen gern verkürzen und verklären, ändert nichts an der großen Leistung der beiden Reporter. Auch bei der Watergate-Affäre waren es keineswegs nur diese zwei Männer, die wie David-Zwillinge den Präsidenten-Goliath zur Strecke brachten. Die Redaktion der Hauptstadt-Zeitung stand hinter ihnen, dazu kam der sehr wichtige Informant, der lange nur unter dem Decknamen »Deep Throat« bekannt war und dessen Identität die Öffentlichkeit erst Jahrzehnte nach dem Skandal erfuhr: Mark Felt, ein leitender FBI-Ermittler. Außer der Zeitung recherchierten die Behörden und schließlich auch die Abgeordneten im US-Kongress. Der Journalismus ist eine eigene Kraft, die aber mit anderen Kräften der Gesellschaft in Wechselwirkung tritt. Nicht immer erwächst daraus Gutes. Doch Watergate ist – wie manch andere bedeutsame Enthüllung – ein Beispiel dafür, dass die Medien tatsächlich zur Aufklärung beitragen und als Vierte Gewalt der Demokratie dienen können.

»Democracy dies in darkness«

Als einer der Watergate-Enthüller blieb Bob Woodward dem Journalismus auch im hohen Alter treu. Noch während der Präsidentschaft von Donald Trump lieferte er Einblicke ins Innenleben des Weißen Hauses. Seine Erfahrung und Berühmtheit mögen geholfen haben, Türen zu öffnen, die sonst verschlossen geblieben wären. Allerdings dürften diejenigen, die etwas zu verbergen haben, besonders auf der Hut sein, wenn sie einen Namen wie »Woodward« auch nur hören. Journalisten seines Schlages zerren ans Licht, was andere im Dunkeln lassen wollen.

»Democracy dies in darkness«, die Demokratie stirbt im Dunkeln: Diesen Slogan, den Woodward schon Jahre zuvor verwendet (aber nicht erfunden) haben soll, schrieb sich seine Zeitung im Jahr 2017 buchstäblich auf die Fahnen. Die Washington Post setzte den Slogan unter ihren Namen auf den sogenannten Zeitungskopf. Seitdem steht er dort – auch online – in einer Mischung aus Mahnung, Ansporn und Appell. Und natürlich war es kein Zufall, dass die Redaktion sich ausgerechnet in dem Jahr dahinter versammelte, in dem in Gestalt von Donald Trump ein US-Präsident sein Amt antrat, der wie kein anderer zuvor die Presse attackierte und Zeitungen und Fernsehsender, die kritisch über ihn berichteten, als »Fake News Media« beschimpfte und sogar zu »Feinden des Volkes« erklärte.

Sich nicht den Mund verbieten lassen, unabhängig und kritisch bleiben, über Fehler und Missstände berichten – das gehört zum Credo eines freien und selbstbewussten Journalismus. Er recherchiert auch gegen Widerstände. So wird er zum Wächter der Demokratie (»Watchdog«, Wachhund).

Die Demokratie stirbt, wenn niemand hinschaut. Sie stirbt, wenn Politiker, Unternehmer, Vereine und Verbände machen können, was sie wollen, ohne dass der Scheinwerfer der öffentlichen Aufmerksamkeit ihre Fehler und ihr Fehlverhalten beleuchtet.

Es gibt viele Gründe, warum Dinge geheim gehalten werden – und nicht immer stecken böse Absichten oder verwerfliche Handlungen dahinter. Der Schutz der Privatsphäre, aber auch das Funktionieren diplomatischer Missionen in der Politik sind auf Vertraulichkeit angewiesen. Beratungen, in denen keine »Schaufenster-Reden« gehalten, sondern ernsthaft gesprochen und ergebnisoffen nachgedacht werden soll, können unter Umständen hinter verschlossenen Türen besser funktionieren als auf einem öffentlichen Forum. Auch der Journalismus selbst ist darauf angewiesen, Geheimnisse zu hüten, beispielsweise wenn es um interne Absprachen der Redaktion oder um die Herkunft einer sensiblen Information geht. Die Vorstellung, in einer Demokratie müsse es zu jeder Zeit vollständige Transparenz über alles und jeden geben, ist gefährlich. Totale Transparenz würde den liberalen Rechtsstaat zerstören und vermutlich in einem totalitären System enden. Die Öffentlichkeit wäre Fluch, nicht Segen. Sie würde sich in eine Tyrannei verwandeln.

Durch diese Einschränkung wird der Slogan »Democracy dies in darkness« aber nicht falsch. Die Philosophie der Aufklärung bediente sich im 18. Jahrhundert der Lichtmetapher, um die Bedeutung von Vernunft und Kritik in ein Bild zu bringen. Bereits das Wort »Aufklärung« verweist auf ein Erhellen des Düsteren. Der Freiheit des Denkens und Diskutierens steht die Finsternis von Zwang und Unterdrückung entgegen. Demokratie ist an Öffentlichkeit gebunden: Es braucht die ständige öffentliche Diskussion, das Hin und Her der Argumente, das Für und Wider. Es braucht gemeinsames Nachdenken und Streiten, und es braucht kollektives Lernen. Wichtige Entscheidungen müssen von den zuständigen Organen und Gremien kontrolliert werden können. Dafür gibt es im demokratischen Rechtsstaat die Parlamente mit ihren Ausschüssen, die Regierung mit diversen Behörden und Prüfstellen und schließlich noch die Strukturen der Justiz mit ihren unabhängigen Gerichten. Dazu kommt der Journalismus. In Ausnahmefällen kann er sogar dort ein Licht anzünden, wo es sonst notorisch düster bleibt, beispielsweise im Apparat der Geheimdienste oder im Dickicht internationaler Finanzgeschäfte. Steht Großes auf dem Spiel, das die Bürgerinnen und Bürger erfahren sollten, um als Souverän agieren zu können, hat das öffentliche Interesse mehr Gewicht als der staatliche Geheimschutz oder die Rechte und Interessen einzelner Personen oder Firmen.

Wo beginnt der Bereich, der für den Journalismus tabu ist? Dass zwischen dem Tabubereich und dem Raum der Öffentlichkeit eine konfliktreiche Zone entstehen kann, in der darum gerungen wird, was die Medien dürfen und was nicht, liegt auf der Hand. In dieser Zone kann sich entscheiden, wie frei die Presse wirklich ist. In dieser Zone kann sich aber auch entscheiden, wie verantwortungsvoll Journalisten mit heiklen Themen und sensiblem Material umgehen.

In der Geschichte liberaler Demokratien haben immer wieder Gerichte diese Konflikte einhegen und die Spielräume des Journalismus definieren müssen. Eine sehr wichtige Entscheidung fiel in den USA kurze Zeit vor der Watergate-Affäre im Zusammenhang mit den »Pentagon Papers« (1971). Auch hier war die Washington Post beteiligt, maßgeblich zudem die New York Times sowie ein Whistleblower, also ein Informant mit Insiderwissen, namens Daniel Ellsberg. Er hatte als Mitarbeiter der Rand Corporation – eines »Think Tanks«, der das US-Verteidigungsministerium beriet – Zugang zu vertraulichen Dokumenten der US-Regierung über den Vietnam-Krieg. Aus diesen Papieren, die den Redaktionen in mühseligen Kopieraktionen zugänglich gemacht wurden (kleine Datensticks und das Internet gab es ja noch nicht), ging kurz gesagt hervor, dass die US-Regierung die Öffentlichkeit jahrelang über den Kriegsverlauf in Vietnam und die Aussichten, diesen Krieg zu gewinnen, getäuscht hatte. Das musste ans Licht! Wer solche Informationen nicht veröffentlicht, würde seinen Job als Journalist nicht beherrschen.

In den Redaktionen schwitzten sie trotzdem Blut und Wasser. Denn es war keineswegs klar, ob sie das Material verwenden durften, rein rechtlich gesehen. Zunächst hatte ein Gericht die Veröffentlichung verboten. Außer der Wahrung von Persönlichkeitsrechten (Schutz vor Beleidigung, Verleumdung usw.) gehört der Schutz des Staates vor Spionage, Terrorismus und Landesverrat zu den typischen Begründungen für Einschränkungen in der Kommunikation – sogar in liberalen Demokratien. So war es zunächst auch hier. Das Gericht sah den »Espionage Act« betroffen, ein Anti-Spionage-Gesetz aus dem Jahr 1917. Unter anderem aufgrund dieses Gesetzes, mit dem sich die USA vor der Spionage feindlicher Mächte schützen wollen, müssen Whistleblower wie Daniel Ellsberg oder Edward Snowden mit langen Haftstrafen rechnen, wenn sie erwischt werden.

Snowden hatte 2013 eine ungeheure Menge an Dokumenten über die teilweise höchst zweifelhaften Praktiken des US-Geheimdienstes NSA heruntergeladen und mit Journalisten geteilt. Weil ihm in den USA ein Prozess gemacht worden wäre, wich Snowden ins Ausland aus. Unter abenteuerlichen Umständen traf er sich zunächst mit Journalisten in Hongkong, anschließend begab er sich auf die Flucht. Dabei landete er in Moskau, seit Jahren lebt er im Exil in Russland. Der ursprüngliche Plan, in ein anderes Land zu flüchten, beispielsweise nach Island, ging nicht auf. Auch Snowdens Wunsch, nach Deutschland zu kommen, wurde nicht erfüllt. Den Whistleblower sicher in der Bundesrepublik unterzubringen, hätte bedeutet, in einen scharfen Konflikt mit den USA zu treten. Einen solchen Konflikt scheute die Bundesregierung.

Fall Assange: Jahrelang eingesperrt