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Junge Frauen im Widerstand werden nach der Niederschlagung des Nationalsozialismus zu Müttern, die eine neue Generation prägen: Welchen Beitrag zur Demokratisierung haben sie geleistet? Der organisierte Widerstand gegen den Nationalsozialismus wird zumeist männlich gedacht – doch auch Frauen betätigten sich: Sie waren nicht unpolitisch und passiv, ihr Widerstand war nicht auf den humanitären Bereich beschränkt. Wer waren diese Frauen? Wie waren sie organisiert? Eindrucksvoll legen die Autorinnen und der Autor anhand von Einzelschicksalen dar, in welche Netzwerke diese Frauen eingebunden waren und wie ihr Widerstand aussah. In konsequenter Folge wird auch das Weiterwirken untersucht: In Interviews mit Söhnen und Töchtern der Widerstandskämpferinnen werden nicht nur die Auswirkungen der Widerstandstätigkeit auf Mutter und Familie, sondern auch die innerfamiliäre Tradierung von Narrativen sowie politischem Bewusstsein ergründet.
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Seitenzahl: 344
Veröffentlichungsjahr: 2019
Helga Amesberger ist Ethnologin und Politikwissenschaftlerin am Institut für Konfliktforschung in Wien. Zu ihren langjährigen Forschungsschwerpunkten zählen die Verfolgung von Frauen im Nationalsozialismus, Prostitutionspolitik und Gewalt gegen Frauen.
Brigitte Halbmayr ist Soziologin und Politikwissenschaftlerin am Institut für Konfliktforschung in Wien. Sie beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit der Verfolgung von Frauen im Nationalsozialismus und Biografieforschung.
Simon Clemens studierte in Bonn Philosophie, Politikwissenschaften und Soziologie und studiert Soziologie an der Freien Universität Berlin. Er arbeitet für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und die Freie Universität Berlin.
Copyright © 2019 Picus Verlag Ges.m.b.H., WienAlle Rechte vorbehaltenGrafische Gestaltung: Dorothea Löcker, WienUmschlagabbildung: © akg-imagesISBN 978-3-7117-2085-6eISBN 987-3-7117-5412-7
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Helga AmesbergerBrigitte HalbmayrSimon Clemens
Netzwerke des Widerstands und dessenBedeutung für die nächste Generation
PICUS VERLAG WIEN
I. EINLEITUNG
II. ÖSTERREICH ZWISCHEN 1918 UND 1945
1. Die Erste Republik
2. Der Austrofaschismus
3. Österreich im Nationalsozialismus
III. »… DANN WIEDER SPÜRE ICH EINEN UNWIDERSTEHLICHEN DRANG ZU KÄMPFEN« – BARBARA EIBENSTEINER UND DER KREIS VII DES KJV
1. Der Kommunistische Jugendverband (KJV) – Entwicklungen, Programm und Strukturen
2. Der Kreis VII des KJV
3. Barbara Eibensteiner und ihr Netzwerk
3.1 Barbara Eibensteiner (1917–1948)
3.2 Biografischer Hintergrund der Mitglieder
3.3 Politische Sozialisation und politisches Umfeld der Mitglieder
3.4 »Die Betty Hirsch war schon in der Volksschul’ meine Freundin. Bis zum KZ sind wir gemeinsam gegangen.« Beziehungen – Rekrutierung – Aktivitäten
3.5 Sanktionen der Widerstandstätigkeit – Zuchthaus, Konzentrationslager und Strafbataillon
IV. »WIR HABEN VON KLEIN AUF UNBEWUSST WIDERSTANDSARBEIT GELEISTET.« DIE TSCHECHISCHE WIDERSTANDSKÄMPFERIN IRMA TRKSAK
1. »Kommunistische Tschechen-Bewegung Wien« – Amorphie als Struktur
2. Formen und Umstände des Widerstands
3. Nach der »Freiheit« – Konsequenz und Folgen
3.1 Verhaftung und Folter
3.2 Das KZ Ravensbrück: Demütigung und Entmenschlichung
V. »WIR WOLLTEN NICHT EINFACH ABWARTEN, WAS MIT UNS GESCHIEHT.« GERTRUDE HORN UND DIE MISCHLINGSLIGA WIEN
1. Die Geschichte Gertrude Horns vor dem Hintergrund antijüdischer Gesetze
2. Jüdische Widerstandsgruppen
2.1 Die Sonderabteilung »NN«, die Mischlingsliga Wien (MLW) und die Antifaschistische Partei Österreichs (APÖ)
2.2 Das Netzwerk der Mischlingsliga Wien
2.3 Die Rolle der Frauen
3. Strafverfolgung und Rechtlosigkeit
3.1 Verrat und seine Konsequenzen
3.2 Verteidigungsstrategien
3.3 Kein Volksgerichtsverfahren für »Geltungsjuden«
4. Besonderheiten der Mischlingsliga Wien
VI. EINORDNUNG UND REZEPTION DES WIDERSTANDS (VON FRAUEN) IN NACHKRIEGSÖSTERREICH
1. Was ist Widerstand?
2. Widerstand in Österreich
3. Einordnung der Widerstandstätigkeit der drei analysierten Netzwerke
3.1 Organisiert – system-offensiv – konspirativ – amorph
3.2 Bewertung der Rolle der Frauen in den drei Widerstandsnetzwerken
VII. WIDERSTAND UND VERFOLGUNG – DETERMINANTEN DES LEBENS NACH DER BEFREIUNG?
1. Lebenswege nach Ravensbrück
1.1 Gesundheitliche Auswirkungen der Verfolgung
1.2 Berufstätigkeit im Spiegel gesellschaftlicher Verhältnisse
1.3 Familiengründung als gesellschaftliches Integrationsmoment?
2. Politische Betätigung der Protagonistinnen nach der Befreiung
2.1 Parteipolitische Betätigung
2.2 Engagement in der Österreichischen Lagergemeinschaft Ravensbrück
3. Das Demokratieverständnis
VIII. DIE GEGENWART DER VERGANGENHEIT
1. Tradierung innerhalb der Familie
1.1 Bruchstückhafte Narrationen – oder: Vom Schweigen, Fragen und Reden
1.2 Meine Mutter war (k)eine Heldin
1.3 Das individuelle und das gesellschaftliche Trauma
2. Prägungen aufgrund der Widerstands- und Verfolgungsgeschichte der Mutter
2.1 Sozialisation im Geiste »Nie wieder Faschismus«
2.2 Vermitteltes Frauenbild
2.3 Marginalisierung versus Zugehörigkeitsgefühl
2.4 Transgenerationelle Weitergabe von Traumata
2.5 Politisches Selbstverständnis – zwischen Vermächtnis und Abgrenzung
IX. VERZEICHNISSE
1. Literatur
2. Für dieses Projekt geführte Interviews
3. Weitere verwendete Interviews
4. Schaubilder
Widerstand lohnt sich, weil er die Würde erhält.
ILJA TROJANOW
In den hundert Jahren seit Gründung der Ersten Republik bildete die Zeit des Nationalsozialismus die wohl größte Zäsur für Österreich. Gewaltherrschaft und Krieg, Verfolgung und Unterdrückung, Vertreibung bis hin zur Vernichtung bestimmten den Alltag der Menschen. Millionen Tote durch den industriellen Massenmord, Millionen Kriegstote, zerbombte Städte, zerstörte Infrastruktur und eine zerrüttete Gesellschaft waren die Folgen. Und dennoch ist diese Epoche nicht als »aus der Zeit gefallen« zu betrachten, sondern mit ihren Verbindungen in die Tage der Ersten Republik und des Austrofaschismus einerseits sowie in die Nachkriegszeit andererseits zu kontextualisieren. Es waren die gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Umstände der Vorkriegszeit, die die Haltungen und Entscheidungen der in der NS-Zeit Erwachsenen prägten, und unweigerlich haben die Erfahrungen dieser Zeit in den folgenden Jahrzehnten nachgewirkt. Dies gilt auf der Makroebene gesellschaftspolitischer Verhältnisse wie auch auf der Mikroebene familiärer Beziehungen.
In diesem komplexen, Epochen und Generationen übergreifenden Gefüge war das diesem Buch zugrundeliegende Forschungsprojekt1 »Meine Mama war Widerstandskämpferin« angesiedelt. Es fokussiert auf Widerstandsnetzwerke während des Nationalsozialismus mit Betonung der Rolle der darin aktiven Frauen und nimmt dabei die Zeit davor wie auch danach in den Blick, hier insbesondere in ihrer Bedeutung für das Demokratieverständnis der Nachkommen.
Hundert Jahre nach Gründung der Ersten Republik scheinen demokratische Regierungsformen immer mehr an Unterstützung zu verlieren, der Wunsch nach einem »starken Mann«, nach autokratischen Herrschaftsverhältnissen immer stärker zu werden (vgl. aktuell SORA 2017). Die Beschäftigung mit Geschichten des Widerstands bietet Gelegenheit, sich mit Demokratie und demokratischen Rechten sowie den Folgen von Diktaturen auseinanderzusetzen. Die Einsatzbereitschaft und der Mut ganz »alltäglicher« Frauen und Männer vorhergegangener Generationen und die Reflexion darüber können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, sich seiner eigenen Möglichkeiten und Mächtigkeit bewusst zu werden – ohne die Bedingungen für widerständiges Verhalten in der NS-Diktatur und in der demokratischen Nachkriegsgesellschaft gleichsetzen zu wollen. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte stärkt jedoch nachweislich (vgl. Schmipf-Herken 2008; Pampel 2011) die demokratische politische Kultur sowie die Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit Konflikten und Differenzen. Die Beschäftigung mit »alltäglichen« Widerstandshandlungen (statt mit »Heldengeschichten«) erscheint uns ein wichtiger Beitrag zur politischen Bildung und zur Stärkung der Demokratie, zumal es sich hier um spezifische Familienerfahrungen handelt, die nicht von der Mehrheitsgesellschaft geteilt werden.
Dieses Buch verfolgt drei zentrale Ziele: Erstens: die Rekonstruktion von drei Netzwerken (in unterschiedlichen gesellschaftlichen Milieus): ein tschechisches und ein Netzwerk rassistisch Verfolgter sowie eines des kommunistischen Jugendverbands. Tatsächlich sind sie – zumindest was die leitenden Personen anbelangt – alle drei dem kommunistischen Widerstand zuzuordnen. Zweitens sollen anhand der Biografien von drei Widerstandskämpferinnen gängige Stereotype zur Widerstandstätigkeit von Frauen in der Forschung hinterfragt und ihr Anteil sichtbar gemacht werden. Das dritte Ziel ist, dem langen Schatten der nationalsozialistischen Diktatur und Verbrechen nachzuspüren, indem sowohl den (politischen) Lebenswegen von Widerstandskämpferinnen als auch den Auswirkungen der Verfolgungserfahrung auf die Frauen selbst sowie deren Kinder nachgegangen wird.
Diese Zielsetzungen begründen sich in theoretischen und empirischen Erkenntnissen wie auch in Forschungslücken zum Widerstand in Österreich. Die Widerstandstätigkeit von Frauen blieb lange Zeit von der Forschung unbeachtet. Dies änderte sich erst mit der zunehmenden Etablierung von Frauenforschung und feministischer Forschung in den 1980er Jahren.2 Auch sonst war die Widerstandsforschung, wie Gerhard Botz (1983, 138–145) ausführt, von zahlreichen »Wahrnehmungs- und Verarbeitungsverzerrungen« geprägt, wie etwa von der Einschränkung auf den antifaschistischen Widerstand und den Widerstand der Arbeiterklasse. Mittlerweile ist es zu einer deutlichen Ausweitung des Widerstandsbegriffs gekommen; es werden Handlungen einbezogen, deren Spektrum von bewaffnetem Widerstand bis zu abweichendem Verhalten reichen (vgl. hierzu ausführlicher Kapitel VI.1). Dass weiblicher Widerstand lange Zeit unsichtbar blieb und vergessen wurde, ist auf ein Bündel von Faktoren zurückzuführen. Neben diversen »Wahrnehmungs- und Verarbeitungsverzerrungen« (Botz 1983) in der Gesetzgebung, in der Politik der Verfolgtenverbände und in der Wissenschaft sind hier auch das geschlechtsspezifische Rollenverständnis und das vorherrschende traditionelle Frauenbild zu erwähnen (vgl. Amesberger 2006). Die Zahlen, die sich zum weiblichen Widerstand eruieren lassen, scheinen eine deutliche Sprache zu sprechen: So betrug der Frauenanteil der am Oberlandesgericht (OLG) Wien in Hochverratsverfahren Angeklagten 12,3 Prozent, der Anteil aller vor den politischen Senaten des OLG Wien Angeklagten 16,1 Prozent; bei den Todesurteilen lag der Frauenanteil bei 5,9 Prozent, bei den umgekommenen politischen Opfern bei ca. 7 Prozent und bei den von der Gestapo Wien festgenommenen Personen bei 19 Prozent, um nur einige Kennzahlen zu nennen (vgl. Neugebauer 2015, 66). Allerdings hängt, so auch Neugebauer (vgl. ebd.), dieses Ungleichverhältnis unter anderem mit dem Geschlechterbild der verfolgenden NS-Institutionen wie auch mit den gesellschaftlichen Rollenbildern zusammen. Weibliche Regimegegnerinnen wurden als weitaus weniger gefährlich für den NS-Staat angesehen als männliche Widerstandskämpfer, Frauen wurden lediglich als Helferinnen und Unterstützerinnen der männlichen Täter eingestuft. Dies war vielfach auch in den Widerstandsgruppen selbst der Fall, einschließlich der linken und kommunistischen Organisationen, in denen ebenfalls patriarchale Traditionen vorherrschten und Frauen daher zumeist keine Führungsrollen einnahmen – wenngleich sie wichtige und gefährliche Aufgaben ausführten (vgl. ebd.). Auch die frühe und lange Zeit gültige Definition des aktiven Widerstands trug zu diesem Bild bei (vgl. Amesberger 2006, 52–54). Als solcher wurde nur jener anerkannt, der mit der Waffe in der Hand geleistet wurde. Bereits der Transport, die Aufbewahrung und die Verteilung der Waffen – Aufgaben, die meist von Frauen erfüllt wurden – waren in dieser Definition nicht enthalten. Und auch die Frauen selbst meinten oft, »wir haben ja nichts Großartiges gemacht« (Amesberger/Halbmayr 2001a, 61).
Vor diesem Hintergrund analysieren wir in den Kapiteln III bis V anhand der Protagonistinnen Barbara Eibensteiner, Irma Trksak und Gertrude Horn drei konkrete Widerstandsnetzwerke – den Kreis VII des Kommunistischen Jugendverbands (KJV), eine Gruppe der kommunistischen Tschechen-Bewegung Wien und die Mischlingsliga Wien (MLW). Für jedes Netzwerk wird dessen Zielsetzung und ideologische Ausrichtung ebenso herausgearbeitet wie dessen Entstehung, Struktur, Zusammensetzung und Widerstandsaktivitäten. Netzwerkanalyse bedeutet, Beziehungen sichtbar zu machen. Daher beleuchten diese Kapitel auch den Weg in den Widerstand. Zentrale Frage ist hierbei, inwiefern die individuellen Prägungen durch Lebensumstände und (politische) Sozialisation unserer Protagonistinnen »Motor« für Widerstand bzw. politische Subjektivierung waren. Über derartige (kleinere) Widerstandsnetze gibt es bislang kaum empirische Forschungen3; auch diese Forschungslücke wird mit dem vorliegenden Buch verkleinert. Insgesamt ist nicht eine Gesamtschau des organisierten (kommunistischen) Widerstands und der Beteiligung von Frauen darin unser Anliegen, sondern eine mikrosoziologische Aufarbeitung, die viel plastischer vor Augen führt, was es bedeutete, während der NS-Herrschaft Widerstand zu leisten.
Diesen drei Kapiteln vorangestellt ist eine kurze Abhandlung zur politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Situation in der Ersten Republik und der sukzessiven Aushöhlung eines jungen Staates mit demokratisch-republikanischer Verfassung, wobei besonderes Augenmerk auf den Umgang mit Minderheiten, Antisemitismus und die politische Gleichstellung von Frauen in puncto Wahlrecht sowie die Sonderrolle Wiens gelegt wird (Kapitel II). Insbesondere die Ausführungen zu den politischen Vorgängen in der Zeit des Austrofaschismus verdeutlichen in der Zusammenschau mit der Entwicklung der Widerstandsnetzwerke gegen das NS-Regime, wie stark die spätere Widerständigkeit in Erfahrungen von Ungleichheit und der Beschneidung politischer Rechte wurzeln. Der Abschnitt »Österreich im Nationalsozialismus« soll in erster Linie den Rahmen bilden, in dem die Widerstandsgruppen operierten.
Die Beschreibung der Netzwerke zielt neben Erkenntnissen zur Bedeutung des Geschlechts auch auf Schlussfolgerungen zu den theoretischen Implikationen für die Widerstandsforschung und damit auf die Definition von Widerstand ab. Das Kapitel VI, in dem die drei Widerstandsnetzwerke im Kontext des österreichischen Widerstands eingeordnet und bewertet werden, versteht sich als Klammer. Dies geschieht mit dem Ziel, aus geschlechtsspezifischer Perspektive eine realitätsnähere Einschätzung des organisierten Widerstands zu erreichen.
Im dritten Schwerpunkt spannen wir den Bogen ins Heute und zwar auf zweifache Weise. Zum einen verfolgen wir die (politischen) Lebenswege der drei Frauen nach 1945 und analysieren ihren Beitrag zur Demokratieentwicklung in der Zweiten Republik – ob als individuell Aktive oder im Rahmen einer politischen Gruppierung. Zum anderen widmen wir uns der transgenerationellen Weitergabe. Im Zentrum von Kapitel VII stehen somit Aspekte der gesellschaftlichen Reintegration wie Berufstätigkeit, Familiengründung und politische Teilhabe vor dem Hintergrund der Verfolgungserfahrung und körperlichen wie psychischen Verfasstheit, ohne hierbei den gesamtgesellschaftlichen Umgang mit Nationalsozialismus, Widerstand und Verfolgung außer Acht zu lassen. Im letzten Abschnitt dieses Kapitels gehen wir auf das Demokratieverständnis der Widerstandskämpferinnen ein, wie es von uns befragte Nachkommen von ihren Müttern zeichnen. Dies herauszuarbeiten war ein schwieriges Unterfangen, denn zugrundeliegende Überzeugungen werden oft nicht explizit in der Familie artikuliert. Gleichwohl legt die frühere Betätigung in kommunistisch orientierten Widerstandsgruppen und die lebenslange ideologische Nähe zum Kommunismus ein bestimmtes Demokratieverständnis nahe.
Die innerfamiliäre Tradierung der Widerstands- und Verfolgungserfahrungen, die Gegenstand von Kapitel VIII ist, gehört im weitesten Sinne ebenfalls zu den Formen politischer Betätigung. Der Topos des Schweigens über die Zeit des Nationalsozialismus, Verfolgung und Vernichtung ist, wie Margit Reiter (2001) analysiert, in dieser Generalität nicht haltbar. In den Familien sei sehr wohl darüber kommuniziert worden, aber eben – je nach Haltung zum Nationalsozialismus und zu den Erfahrungen in der NS-Zeit – auf eine ganz spezifische Art und Weise. Die Tradierung – als Form des Erinnerns und der Weitergabe – und die Perzeption des Tradierten stellt eine »Verlebendigung von Geschichte« (Froihofer 2007, 272) dar, wobei dieser Prozess im gesellschaftlichen und biografischen Kontext betrachtet werden muss. Die meisten Forschungen zur transgenerationellen Tradierung fokussieren thematisch auf den Holocaust und die NS-Täterschaft. Dem Einfluss von Widerstandstätigkeit gegen das NS-Regime auf die politische Sozialisation der Nachfolgegeneration und ihr Verhältnis zu Politik wurde bislang wenig Augenmerk gewidmet.4
Wir gehen in diesem Kapitel nicht nur der Frage des Ob und des Wie der Tradierung nach, sondern auch den Inhalten des Vermittelten und Wahrgenommenen. Eine weitere zentrale Fragestellung beschäftigt sich mit dem Einfluss des Tradierten für das eigene Weltbild und (politische) Selbstverständnis der Nachkommen sowie ihre (aktuelle) politische Partizipation. Kurz: mit dem Vermächtnis der Widerstandskämpferinnen und der Lebendigkeit der Geschichte.
Im Mittelpunkt dieser Publikation stehen Barbara Eibensteiner, Irma Trksak und Gertrude Horn: Diese drei Frauen verbindet vieles und unterscheidet einiges; sie stehen gleichzeitig stellvertretend für viele andere Widerstandskämpferinnen. In unseren bisherigen Forschungsarbeiten zu Österreicherinnen, die das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück erleiden mussten, sind wir auf eine Vielzahl von Frauen gestoßen, die aufgrund von Widerstandshandlungen gegen das nationalsozialistische Regime als »politische Häftlinge« inhaftiert waren.5 Viele von ihnen stammten aus Wien bzw. waren im Großraum Wien aktiv; so auch unsere Protagonistinnen. Alle drei haben das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück überlebt. Darüber hinaus waren sie alle in kommunistisch orientierten Widerstandsnetzwerken und damit im organisierten Widerstand aktiv. Diese Fokussierung ist insofern gerechtfertigt, als – wie verschiedene AutorInnen in dem von Karner und Duffek (2007) herausgegebenen Sammelband »Widerstand in Österreich 1938–1945« feststellen – der Widerstand gegen das NS-Regime überwiegend von »linken« Gruppen getragen wurde. Die gemeinsame bzw. geteilte politische Orientierung bedeutete jedoch nicht notwendigerweise eine gleiche Struktur der Widerstandsgruppen, gleiche Motivation für den Widerstand und – abgesehen vom Sturz des NS-Regimes und der Wiedererlangung der staatlichen Souveränität – eine gleiche langfristige Zielsetzung (vgl. Göhring 1971). Basis für die Bildung von Widerstandsgruppen waren vielfach freundschaftliche Beziehungen, die den Zugang zu den klandestinen Netzwerken ermöglichten, sowie ähnliche Erfahrungen der politischen bzw. rassistischen Diskriminierung. Dementsprechend unterschiedlich sind die Gruppierungen bei gleichzeitig relativ homogener sozialer Zusammensetzung, etwa nach Alter, Klassenzugehörigkeit oder ethnischer bzw. religiöser Zugehörigkeit. Eibensteiner, Trksak und Horn repräsentieren drei Gruppen: den Kommunistischen Jugendverband (KJV), die kommunistische Tschechen-Bewegung Wien und die Mischlingsliga Wien. Während in der MLW entsprechend vorliegender Quellen die Mitglieder eher aus dem (klein-)bürgerlichen Milieu kamen und hier auch das Bildungsniveau höher war, setzten sich die anderen beiden Netzwerke fast ausschließlich aus Angehörigen der Arbeiterschicht zusammen. Nicht nur der jugendliche Idealismus war ausschlaggebend für den hohen Anteil an Adoleszenten in den verschiedenen Widerstandsbewegungen. Dieser war nicht zuletzt auch durch die strukturellen Gegebenheiten (z. B. Einberufung zum Wehrdienst, Inhaftierung führender Persönlichkeiten der illegalisierten Parteien, umfangreiches Spitzelwesen, rassistische Verfolgung) bedingt. Die Widerstandsnetzwerke unserer drei Protagonistinnen sind – sofern dies aus den Akten hervorgeht – hier keine Ausnahme; die Mehrzahl der Mitglieder (auch der führenden) war kaum älter als 25 Jahre.
Die drei Protagonistinnen eint auch, sich weiblichen Rollenstereotypen nicht unterworfen zu haben. Sie haben sich über gesellschaftliche Normen, die sie dem häuslichen, scheinbar unpolitischen Bereich zuordneten, hinweggesetzt. Sie wiesen damit stereotype Bilder der unpolitischen und passiven Frau zurück. Wir stellen diese drei Frauen stellvertretend für viele andere in den Mittelpunkt, um die Stereotype »organisierter Widerstand ist männlich« und »humanitärer Widerstand ist weiblich« aufzubrechen. Wie die Analyse zeigen wird, können solche Gleichungen trotz zahlenmäßiger Dominanz männlicher Widerstandskämpfer nicht aufrechterhalten werden; ebenso wenig die wiederkehrende Behauptung, dass Frauen vorwiegend in zuarbeitenden Positionen im Widerstand aktiv waren. Es geht uns hierbei nicht darum, »›Heldinnen des Widerstandes‹ zu stilisieren, sondern die Handlungen und Leistungen von Frauen sichtbar zu machen« (Gugglberger 2007, 165).
Als Quellen für die Netzwerkanalyse dienten uns in erster Linie Dokumente von Gerichtsverfahren gegen Mitglieder der drei Widerstandsnetzwerke. Aufgrund der nationalsozialistischen rassistischen Rechtspraxis, die vielen WiderstandskämpferInnen kein ordentliches Strafverfahren angedeihen ließ, liegen im Falle unserer drei Protagonistinnen Gerichtsakten nur für Barbara Eibensteiner vor. Irma Trksak, als Mitglied der kommunistischen Tschechen-Bewegung Wien und Angehörige der tschechischen Minderheit, sowie Gertrude Horn, als Mitglied der Mischlingsliga Wien und als sogenannte Geltungsjüdin klassifiziert, wurde dieses essenzielle Bürgerrecht verwehrt. Die NS-Justiz führte jedoch Strafverfahren wegen Hochverrats gegen andere Mitglieder dieser beiden Widerstandsgruppen, die für die Analyse herangezogen wurden. Durch den Ausschluss vom Strafverfahren von vielen AktivistInnen in diesen Gruppen – sie wurden ohne Prozess in Konzentrationslager deportiert – lässt sich aus den Dokumenten die Größe und personelle Zusammensetzung der jeweiligen Widerstandsgruppe nur annähernd rekonstruieren. Selbst wenn Anklage- und Urteilsschriften vorliegen, ist die Quellenlage sehr dünn. Im Gerichtsakt von Barbara Eibensteiner und den anderen Angeklagten ihrer Widerstandsgruppe gibt es zwar Verweise auf die Befragungen der Beschuldigten durch die Untersuchungsrichter bzw. die Gestapo, aber die Protokolle dazu lagen dem Akt nicht bei und wurden auch in keinem der konsultierten Archive gefunden.6 In Bezug auf Gertrude Horn und Irma Trksak gibt es, wie erwähnt, keine Gerichtsakten, aber es gelang uns, Verhörprotokolle der Gestapo im Bundesarchiv Berlin aufzustöbern, die weitere Erkenntnisse über die jeweiligen Netzwerke erbrachten. Damit ist auch die Analyse dieser drei Gruppen mit den gleichen Problemen konfrontiert, wie sie Winfried Garscha und Robert Streibel (1987, 45) generell für die Dokumentation des Widerstands beschreiben: »Die weitgehende Beschränkung auf amtliche Dokumente bedeutet, daß der Historiker von der mörderischen Genauigkeit der Gestapo abhängig ist.« Eine Korrektur des Bildes sei, so die Autoren in den 1980er Jahren, nur durch eine überregionale Befragung von ZeitzeugInnen möglich. Heute, 30 Jahre später, können wir dies nur mehr mit bestehenden Interviews von ZeitzeugInnen versuchen.
Mit Ausnahme von Barbara Eibensteiner, die schon wenige Jahre nach der Befreiung starb, gaben unsere Protagonistinnen in den späten 1980er Jahren (erstmals) Interviews, in denen sie über ihre Widerstandsaktivitäten und Verfolgung sprachen. Irma Trksak ist wiederholt befragt worden, während von Gertrude Horn nur ein Interview vorliegt. Darüber hinaus standen uns für die Analyse einige wenige lebensgeschichtliche Interviews mit Mitstreiterinnen von Barbara Eibensteiner und Irma Trksak sowie von Gertrudes Ehemann Otto Horn, selbst führendes Mitglied der MLW, zur Verfügung. Diese Interviews geben Einblick in das Leben der Befragten, ihre Sichtweise auf das Geschehene und Erlebte. Trotz des Datenreichtums fehlen in diesen Interviews jedoch häufig wesentliche Informationen für eine Analyse der Widerstandsnetze. Oft werden keine Namen und Orte des Widerstands genannt, von Strukturen und Aufbau der Gruppe ist noch seltener die Rede. Zum Teil erinnerten sich die ZeitzeugInnen nach rund vierzig Jahren und mehr nicht mehr daran, zum Teil wussten sie über derartige Details aufgrund der notwendigen Konspiration auch gar nicht Bescheid. Vielfach mangelt es zudem an entsprechend konkreten Fragen der InterviewerInnen dazu.
Neben den genannten Primärquellen – NS-Akten und Interviews – wurde wissenschaftliche Sekundärliteratur zum (kommunistischen) Widerstand in Österreich zur Rekonstruktion der Widerstandsnetzwerke herangezogen.
Die primäre Quelle für die Beantwortung unseres dritten Forschungsschwerpunkts, der sich mit dem politischen und familiären Leben unserer Protagonistinnen sowie jenem von deren Nachkommen beschäftigt, sind fünf Einzelinterviews und eine Gruppendiskussion mit Kindern von Widerstandskämpferinnen, die im Rahmen des Forschungsprojekts zwischen Mai und Juni 2018 geführt worden sind. Bei der Erarbeitung der Gesprächsleitfäden orientierten wir uns am Forschungsprojekt von Berger/Wodak (2018), um unsere Ergebnisse vor dem Hintergrund ähnlich gelagerter Erhebungen reflektieren zu können.
Noch eine Anmerkung zur Anonymisierung: Unsere InterviewpartnerInnen, die uns mit großer Offenheit begegneten, verspürten ein unterschiedlich starkes Bedürfnis, mit ihren zum Teil sehr privaten Aussagen anonym zu bleiben. Diesen Wünschen kamen wir entsprechend nach, sodass sich mehrere Stufen der Anonymisierung im Text finden. Jene Personen, die selbst bereits mit eigenen Publikationen zur Familiengeschichte oder in filmischen Dokumentationen über ihre Mütter an die Öffentlichkeit getreten sind, werden mit vollem Namen genannt. Bei allen übrigen Befragten führen wir lediglich deren Vornamen und die Initiale ihres Familiennamens an, in einem Fall nur den Familiennamen. Informationen zum gesundheitlichen Zustand, sekundärer Traumatisierung und der Inanspruchnahme von Therapie anonymisierten wir durchgehend, wenn sie unsere InterviewpartnerInnen oder andere noch lebende Personen betrafen.
Abschließend möchten wir vor allem unseren GesprächspartnerInnen danken, dass sie sich unseren Fragen und den mitunter schmerzhaften Erinnerungen gestellt haben. Wir wissen ihre Offenheit und ihr Vertrauen, das sie uns entgegengebracht haben, sehr zu schätzen. Unser Dank gilt auch den MitarbeiterInnen in den verschiedenen Archiven, die uns tatkräftig bei der Recherche unterstützt haben. Der Stadt Wien, im Konkreten der Kulturabteilung, danken wir für die finanzielle Förderung. Eine große Hilfe war auch die Finanzierung des viermonatigen Auslandspraktikums von Simon Clemens durch das Erasmusprogramm der EU.
1Die Studie wurde von der Kulturabteilung der Stadt Wien im Rahmen der Projektausschreibung »Republik in Österreich – Demokratie in Wien. 100 Jahre Gegenwart, Geschichte und Zukunft« gefördert.
2Zu den Pionierinnen in der Forschung zum Widerstand von Frauen gegen das NS-Regime zählen in Österreich Karin Berger, Elisabeth Holzinger, Lotte Podgornik und Lisbeth Trallori, die 1985 den Band »Der Himmel ist blau. Kann sein. Frauen im Widerstand, Österreich 1938–1945« und im Jahr 1987 »Ich geb Dir einen Mantel, daß Du ihn in Freiheit tragen kannst« im Promedia Verlag herausgaben.
3Eine Ausnahme hierzu stellt die Arbeit von Brigitte Halbmayr (2009) über jenes Netz von UnterstützerInnen, die die Fallschirmagenten Albert Huttary und Josef Zettler vor dem Zugriff der Gestapo schützen wollten.
4Ausnahmen sind Springer/Brainin (1979), Aretin (2004), Madelung/Scholtyseck (2007), Nelles et al. (2008), Berger/Wodak (2018).
5Vgl. Amesberger/Halbmayr 2001a und 2001b; Amesberger/Halbmayr/Schmid 2013; www.ravensbrueckerinnen.at.
6Recherchiert wurde in folgenden Archiven: DÖW, Wiener Stadt- und Landesarchiv, Oberlandesgericht Wien und Bundesarchiv Berlin.
»Wenn ich versuche, für die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, in der ich aufgewachsen bin, eine handliche Formel zu finden«, schreibt Stefan Zweig, »so hoffe ich am prägnantesten zu sein, wenn ich sage: es war das goldene Zeitalter der Sicherheit.« (2014, 18) Zweig charakterisiert in »Die Welt von Gestern« das geistige und kulturelle Wien seiner Zeit und zeichnet dabei ein Bild, das – in individueller, kultureller wie auch politischer Hinsicht – geprägt ist von einem liberalen Zeitgeist. Ein Bild, das von der Pluralität der Ethnien und Sprachen, die für die Monarchie der Jahrhundertwende kennzeichnend war, komplementiert wird. Seine Charakterisierung muss dabei den Vergleich mit wissenschaftlichen Betrachtungen dieses Zeitraums nicht fürchten, so weist etwa der Politikwissenschaftler Anton Pelinka darauf hin, dass es im alten Österreich keine österreichische Nationalität, im Sinne einer Kultur- bzw. Sprachgemeinschaft, gegeben habe (vgl. Pelinka 2017, 30). Die k. u. k. Monarchie, die in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg vor allem durch eine politische und wirtschaftliche Stabilität gekennzeichnet war, fügt sich in die Tradition des Vielvölkerstaats.
Insbesondere das damalige Wien galt als kulturelle Hochburg und intellektuelles Zentrum Europas. Zweig vermutet sogar, dass in kaum einer Stadt Europas »der Drang zum Kulturellen so leidenschaftlich [ist] wie in Wien« (2014, 30). Beflügelt vom Gefühl des kulturellen Fortschritts zeigten sich die meisten Zeitzeugen über den Ausbruch des Krieges – den »Bergsturz« Europas, wie es Hugo von Hofmannsthal (2011, 160) bezeichnete – überrascht. »[W]as wußten 1914 nach fast einem halben Jahrhundert des Friedens, die großen Massen vom Kriege?«, fragt Zweig und antwortet: »Sie kannten ihn nicht, sie hatten kaum je an ihn gedacht.« (2014, 262) Dementsprechend schlug auch die Kriegsbegeisterung der meisten Menschen nach kürzester Zeit in eine traumatische Erfahrung um, wie beispielsweise die Leidensgeschichte des Brücke-Künstlers Ernst Ludwig Kirchner in besonderer Weise illustriert.7
Nach Ende des Ersten Weltkriegs 1918 zu Gunsten der Entente zerfiel das Habsburgerreich und die Erste Republik entstand. Dieser Zeitraum der »Zwischenkriegszeit« wie auch der sich anschließenden nationalsozialistischen Diktatur in Österreich bildet den Mittelpunkt dieses Kapitels. Die Auseinandersetzung kreist dabei um die Gründe und Gegebenheiten, die die demokratische Progression zunächst ins Straucheln brachten, um sie dann ganz zum Stehen zu bringen. Wieso wurde die Republik zuerst von einer schwachen, dann von einer starken Welle der Regression erfasst und entartete ins Autoritäre bzw. Faschistoide? Vor dem Hintergrund dieser allgemein gehaltenen Darstellung vertieft sich der Text in Betrachtungen über das Geschlechterverhältnis, den Umgang mit der jüdischen Diaspora wie anderen Minderheiten und der Sonderrolle Wiens. Dieses Kapitel dient der Kontextualisierung der in diesem Buch analysierten Widerstandsnetze; einzelne Ereignisse werden pointiert, während andere verkürzt dargestellt bzw. ganz ausgelassen werden: »Vergangenes historisch artikulieren heißt nicht, es erkennen ›wie es denn gewesen ist‹. Es heißt, sich einer Erinnerung bemächtigen, wie sie im Augenblick der Gefahr aufblitzt.« (Benjamin 1980, 695)
Der Zusammenbruch des Habsburgerreichs am Ende des Ersten Weltkriegs 1918 bedeutete einen zentralen Wandel im Selbstverständnis Österreichs: Die Transformation des politischen Systems wie auch die Verkleinerung des Territoriums stellten dabei die einschneidendsten Veränderungen dar (vgl. Faßmann 1995, 11). Aus der am Ende des Jahres 1918 – auf Grundlage eines allgemeinen und gleichen Wahlrechts für Männer und Frauen – gewählten Konstituierenden Nationalversammlung resultierte im Oktober 1920 der Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes. Den Grundkonsens formulierten dabei die drei weltanschaulichen Kräfte, die bereits vor dem Ersten Weltkrieg tonangebend waren, Sozialdemokraten, Christdemokraten und Deutschnationale (vgl. Pelinka 2017, 15f.). Zu einer der wichtigsten Neuerungen der als »Verlegenheitslösung« (ebd.) bezeichneten, demokratisch-republikanischen Verfassung zählte das Verhältniswahlrecht. Der damit implizierte Zwang zur Koalitionsbildung sollte die Sozialdemokratie während der Zeit der Ersten Republik auf Bundesebene ausmanövrieren (vgl. ebd., 115f.). Des Weiteren ist die formale Gleichstellung »der Frau« im Wahlsystem als Neuerung hervorzuheben, wobei die tatsächlichen Effekte auf das Geschlechterverhältnis politisch marginal blieben, wie etwa der durchschnittliche Anteil von weiblichen Abgeordneten im Nationalrat von fünf Prozent bezeugt (vgl. ebd., 194). Somit ist das Jahr 1918 in Bezug auf die Geschlechtergerechtigkeit ein weniger relevanter Wendepunkt als bisher angenommen. Ein Grund dafür ist z. B. die gesellschaftspolitische Bestrebung, die Mitte des Krieges aufflammte und auch der Nachkriegsordnung als Kernanliegen galt, die Vorkriegsordnung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft wiederherzustellen. »Dabei sollten besonders bezüglich der Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen die alten Hierarchien […] restauriert werden.« (Schmidlechner 2017, 313)
Die Geburtsstunde der Republik stellt sich im Rückblick als Geburtstrauma dar. Denn den Kräften der Republik mangelte es bereits zu Beginn an einem gemeinsamen Narrativ. Es entstand ein Staat »ohne jeglichen Beifall, ohne gegenseitige Überzeugungen, ohne gemeinsame Werte und geistig-politische Identität« (Ara 1997, 40). Anstatt eines einenden Moments war die Republik ein Kampfplatz für die verschiedenen weltanschaulichen Lager – der Konflikt dominierte den Konsens (vgl. Pelinka 2017, 17). Ohne recht zu wissen, was Österreich ist, war die Republik gezwungen, Österreich zu sein. Der Zwang ging dabei auch von den Siegermächten aus: Im Staatsvertrag von St. Germain im September 1920 – den sich Karl Renner bedingt durch einen Versorgungsengpass gezwungen sah zu unterzeichnen – bestimmten sie die Grenzen von Österreich sowie der anderen Länder des Habsburgerreichs, untersagten einen Anschluss an Deutschland und legten ferner die Rechtsbasis für die österreichischen Reparationen (vgl. Ableitinger 2017, 19).
Eine Sonderrolle kam in dem neuen Staat Wien zu, das durch die Loslösung von Niederösterreich über die Zuständigkeiten eines Bundeslands verfügte. Die Hauptstadt war über den Zeitraum der Ersten Republik, im Gegensatz zum restlichen Österreich, durch die Sozialdemokratie bestimmt und entwickelte sich schnell zu einer sozialdemokratischen Musterstadt. Als Charakteristika sind steuerfinanzierter sozialer Wohnbau oder eine präventiv orientierte Gesundheitspolitik zu nennen (vgl. Pelinka 2017, 119f.). Weiterhin schien Wien durch den Wegfall des böhmisch-mährisch-schlesischen Hinterlands, dessen BewohnerInnen ein Drittel der Bevölkerung der k. u. k. Monarchie ausmachten, zu groß für die kleine Republik (vgl. Eminger 2017, 283). Dieser Eindruck von Wien als »Wasserkopf« verstärkte – neben den politischen Unterschieden – den Konflikt zwischen der Hauptstadt und dem restlichen Österreich.
Im Juli 1927 kam es in der Folge eines Gerichtsurteils8 zu Demonstrationen: Die Lage geriet außer Kontrolle und Protestierende setzten den Justizpalast in Brand; die Polizei verwendete in Anbetracht der eskalierten Situation Schusswaffen gegen die Demonstrierenden. Rückblickend können diese Vorgänge als erste Anzeichen eines aufbrechenden Verfassungskonsenses interpretiert werden. Zwei Jahre später mündete das dort bereits angezeigte Straucheln der Republik in einer Novellierung der Verfassung von 1920. Konkret sollte nun der Bundespräsident direkt gewählt und seine Rechte gestärkt werden, der parlamentarische Charakter der Verfassung blieb dabei jedoch noch bestehen.
Der Zeitgeist dieser Jahre war vor allem von der prekären ökonomischen Situation geprägt. Die zwanziger Jahre, literarisch und ideell oft als »goldene« oder »wilde« Zwanziger verklärt, bedeuteten für die Mehrheit der BürgerInnen (insbesondere der Stadt Wien) die Konfrontation mit vielerlei Mühsal und Ängsten, »mit der Sorge ums tägliche Überleben, mit der katastrophalen Unterversorgung an Lebensmitteln, einer drückenden Wohnungsnot und Arbeitslosigkeit, schließlich auch mit einer hohen Kindersterblichkeit« (Krist/Lichtblau 2017, 20). Dabei dominierte das Bild eines lebensunfähigen, »geschrumpften« Österreichs, das eine Existenzgrundlage nicht dauerhaft bereitstellen könne. So wurden die beschriebenen Phänomene auch nicht als vorübergehende Krise, sondern als andauernder Zustand wahrgenommen (vgl. Faßmann 1995, 13ff.). Die sich ab dem Zeitpunkt der Wirtschaftskrise 1929 noch weiter verschlechternde ökonomische Lage kann als Teilerklärung für das autoritäre Aushöhlen der demokratischen Republik betrachtet werden. Da jedoch nicht jedes von der Wirtschaftskrise betroffene Land seine demokratische Stabilität verlor, handelt es sich eher um eine notwendige als um eine hinreichende Bedingung.
Daran anschließend war es »das Fehlen einer starken demokratischen politischen Kultur, es war das Fehlen einer Lagergrenzen überschreitenden demokratischen Zivilgesellschaft, das zum Ende der Republik führte« (Pelinka 2017, 128). Somit muss auch die Frage nach einer gemeinsamen Symbolwelt und identitätsstiftenden Gedächtnisorten negativ beantwortet werden. Mit Ernst Hanisch kann konstatiert werden, dass der »Transfer des Sakralen« von der Monarchie zu einem Verfassungspatriotismus misslang (vgl. Hanisch 1995, 423).
Ein weiteres prägendes Element dieser Zeit, dessen Einfluss auf den Zerfall der Ersten Republik kaum überschätzt werden kann, stellten die militärischen Organisationen aller politischen Richtungen dar – die sogenannten Wehrverbände. Gruppen wie der Republikanische Schutzbund auf der linken und verschiedene Heimwehren sowie kleinere Verbände auf der rechten Seite hielten das Land in einem Zustand permanenten Bürgerkriegs, wobei die beiden Letzteren wohl am meisten zur Zerstörung der Demokratie beitrugen (vgl. Edmondson 1995, 261f. und 275). Gewalt wurde als gängiges (und legitimes) Mittel zur Lösung von Konflikten erachtet, sei es in Form von bewaffneten Kämpfen politischer Gruppen oder bei Auseinandersetzungen auf der Straße, Demonstrationen und Streiks. An Beispielen wie dem Justizpalastbrand oder verschiedenen Terroranschlägen durch die nationalsozialistische Bewegung mangelte es der Ersten Republik nicht (vgl. Karner 2017a, 11).
Die politische Kultur der Ersten Republik war geprägt von den weltanschaulich bestimmten Differenzen entlang von »Religion, Klasse und Nation« (Pelinka 2017, 80). Der sogenannte Bürgerblock (ein Bündnis von Christlichsozialen und Deutschnationalen) regierte permanent in dieser konfliktiv-aufgeladenen Demokratie, während die Sozialdemokratie in Fundamentalopposition verharrte. Die damit einhergehende (zumindest verbale) Radikalisierung der Sozialdemokratie hatte den Effekt, dass die Anziehungskraft der KPÖ (Kommunistische Partei Österreichs) sowie der Sowjetunion im Allgemeinen relativ klein blieb (vgl. Pelinka 2017, 90f.). Es ist wohl auch nicht verwunderlich, dass die Republik in ihren ersten Jahren (als die Sozialdemokratie noch beteiligt war) von einem bemerkenswerten Ausbau der Sozialpolitik geprägt war, dem sich eine Phase des umkämpften Stabilisierens der Errungenschaften anschloss, die jedoch schlussendlich in einer Phase des Abbaus mündete (vgl. Tálos 2017a, 269).
Die Lagermentalität blieb über den gesamten Zeitraum der Ersten Republik stabil (der Verfassungskonsens und die Verfassungsnovellierung, die eine breite Koalition benötigten, bilden dabei die Ausnahme), wobei der Konflikt über die Zeit immer stärker von Feindschaft und immer weniger von Gegnerschaft geprägt war (vgl. Pelinka 2017, 107). Ins Auge fällt, dass es so gut wie keine WechselwählerInnen oder wechselnde PolitikerInnen gibt. Die Parteien sind »quasi-Glaubensgemeinschaften«, »denen ›man‹ auf Lebenszeit angehört« (ebd., 182). Auffällig ist auch das Fehlen einer liberalen Strömung (vgl. Lichtblau 1995, 458). Eines der wenigen weltanschaulich-übergreifenden Motive bestand in der Ausrichtung auf Deutschland: Der Anschluss stellte sich (in der einen oder anderen Weise) allen drei großen weltanschaulichen Lagern (zumindest bis zu Hitlers Machtergreifung und in weiten Teilen auch danach) als vertretbar dar (vgl. Botz 2018, 55), einzig die KPÖ bot, relativ früh, konzeptuell eine österreichische Nation an (vgl. Pelinka 2017, 89f.). Ein weiteres verbindendes Merkmal bestand darin, dass die Parteien in ihrer Ideologie über die Republik hinauswiesen. In unterschiedlicher Form waren sie alle einer Form des messianischen Denkens verpflichtet, ihr Ziel lag nie in der Republik, sondern in einer fernen Utopie, in der die Republik keinen Platz mehr hatte (vgl. ebd., 259).9
Spricht man über die Erste Republik, kommt man nicht umhin, auf den Antisemitismus hinzuweisen. Natürlich handelte es sich hierbei um ein Phänomen, das bereits in der k. u. k. Monarchie weitverbreitet war. »Gegenüber dem ›gemütlichen‹ Monarchie-Antisemitismus der Christlichsozialen zeichnete sich der Republik-Antisemitismus durch eine neue, erschreckende Qualität aus: eine gegen Personen gerichtete Gewalt und Brutalität.« (Lichtblau 1995, 455) Die als jüdisch bezeichneten Menschen dienten der Republik als personifiziertes Feindbild:
Der Ermordung von Juden (Bettauer) oder als Juden Etikettierten (Schlick) wurde großes Verständnis entgegengebracht. Alles, was eine Person, die als »jüdisch« punziert werden konnte, tat oder auch nicht tat, wurde zur Bestätigung vorhandener Vorurteile herangezogen, die sich jeder Überprüfung entzogen – weil sie Teil eines irrationalen Glaubens waren. Alles, was man einer als »jüdisch« wahrgenommenen Person antat, konnte in der antijüdischen Atmosphäre mit Verständnis rechnen. (Pelinka 2017, 229)
Jüdinnen und Juden, die sich politisch engagieren wollten, mussten entweder getauft sein oder als konfessionslos gelten, einzig die zionistischen Gruppen bildeten dabei eine Ausnahme (vgl. ebd., 231). Auch Bildungsstätten, wie etwa Universitäten, stellten keinen geschützten Raum dar. So waren Österreichs Universitäten während der Ersten Republik immer wieder Orte der gewaltsamen antijüdischen Ausschreitungen, ihr Milieu war geprägt von christlichsozialen und nationalkonservativen Kräften (sowohl in der Studenten- wie auch in der Professorenschaft) (vgl. ebd., 240).
Der antisemitische Konsens der rechten Regierungskoalition muss als entscheidender Einflussfaktor auf die Bevölkerung betrachtet werden. Außerdem scheint das »Fallbeispiel Österreich« eine Art Krisentheorie des Antisemitismus zu bestätigen: »Unzählige antisemitische Vorfälle begleiten die Wirtschaftsund Versorgungskrise der Gründungsjahre.« (Lichtblau 1995, 460f.) Mitte der zwanziger Jahre (mit einer relativen wirtschaftlichen Entspannung) gingen solche Vorfälle etwas zurück, nur »um nach Ausbruch der Weltwirtschaftskrise umso heftiger wieder aufzuflackern« (Pauley 1993, 163). Der geschützte Raum des Roten Wien verhinderte vielerorts, dass die jüdische Bevölkerung die gefährliche Verlagerung des kulturellen Codes des Antisemitismus, weg von einem verbalen hin zu einem konkret-physischen, erkannten (vgl. Lichtblau 1995, 470).
Die autoritären Auswüchse der Republik werden in der Literatur oft als »Austrofaschismus« bezeichnet,10 eine Begrifflichkeit, um die sich verschiedentliche Kontroversen entsponnen haben. Der Historiker Kurt Bauer merkt etwa an, dass sich die als »austrofaschistisch« klassifizierte Episode nicht der Faschismusdefinition von Emilio Gentile fügt und eher von einer »Kanzlerdiktatur« gesprochen werden müsste (vgl. 2017, 13). Wir folgen demgegenüber allerdings der Argumentation von Emmerich Tálos, der verschiedene Gemeinsamkeiten faschistischer Regime (Salazar-Regime in Portugal, Franco-Regime in Spanien oder der italienische Faschismus) identifiziert hat und in deren Schemata sich auch die Entwicklungen der Ersten Republik wiederfinden (vgl. 2017b, 160). Das austrofaschistische Österreich ist dabei einerseits klar von einer totalitären Diktatur abzugrenzen, was sich etwa in einer gewissen Pluralität der Öffentlichkeit widerspiegelt (vgl. Pelinka 2017, 148), jedoch andererseits eindeutig von einem »formal verankerte[n] und real praktizierte[n] Prinzip autoritärer Herrschaft gekennzeichnet« (Tálos/Manoschek 1984b, 108). Doch welche Umstände hatten zur Regression der Demokratie geführt?
Aufgrund eines aufgedeckten Schmuggels, in dessen Folge ein Bestechungsversuch stand, riefen alle Bahngewerkschaften für den 1. März 1933 zum Streik auf. Die zu diesem Zeitpunkt amtierende »bürgerliche« Regierung von Engelbert Dollfuß antwortete mit harten Sanktionen. Diese führten zu einer Sondersitzung des Nationalrats, in der die Sozialdemokratie deren Rücknahme forderte. »Formfehler und Geschäftsordnungsprobleme in der Sitzung führten zum Rücktritt aller drei Präsidenten des Nationalrates als jeweilige Vertreter der sozialdemokratischen, christlich-sozialen und großdeutschen Fraktion.« (Tálos 2017b, 16) Auf Grundlage einer Notstandsverordnung aus dem Ersten Weltkrieg verhinderte der christlichsoziale Kanzler Dollfuß unter Einsatz der Polizei die erneute Konstituierung des Nationalrats und führte somit einen »kalten Staatsstreich« durch (vgl. Krist/Lichtblau 2017, 34).
Im Februar des folgenden Jahres stießen der sozialdemokratische Republikanische Schutzbund und die Polizei aufeinander, es entwickelte sich ein Bürgerkrieg, den die Regierung unter Einsatz des Bundesheers und verschiedener Milizverbände für sich entscheiden konnte. Es folgte ein Verbot der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP) wie auch der freien Gewerkschaften (dem war 1933 bereits das Verbot der Kommunistischen Partei wie auch der österreichischen NSDAP vorangegangen). Damit war die Opposition de facto ausgeschaltet. Die Kämpfe stellten sich für die Sozialdemokratie als Schock dar, da sie sich im Zuge der Entwicklungen im Roten Wien weitestgehend von der Wirklichkeit isoliert hatte (vgl. Pelinka 2017, 135). Die Regierung füllte die Polizeigefängnisse und Anhaltelager mit politischen GegnerInnen. Trotz zahlreicher Amnestien blieb oppositionelles Verhalten im Austrofaschismus systematischer Bestrafung ausgesetzt: »Die Arbeit im Untergrund wurde empfindlich eingeschränkt und behindert, jedoch nicht verhindert.« (Tálos 2017b, 33) Nach diesen Ereignissen des Februar 1934 gelang es zumindest der illegalen KPÖ ihren »Sektencharakter« zu überwinden, und so wurde sie – »vor allem infolge des Zustroms vieler enttäuschter und radikalisierter Sozialdemokraten – zu einer Hauptkraft des antifaschistischen Widerstands« (Neugebauer 1984, 211).
Die ideologischen Kernelemente des Austrofaschismus, wie sie sich etwa in der Maiverfassung oder der Trabrennplatzrede von Kanzler Dollfuß im September 1933 widerspiegeln, sind die Fokussierung auf Stände bzw. Berufsstände, die Ausschaltung des Klassenkampfs und der Antimarxismus. Ferner zeigte sich eine Verankerung autoritärer Strukturen, die sich an der gestärkten Position des Kanzlers, der dominanten Rolle der Regierung, der Aufwertung des Bundespräsidenten und der Neuordnung der Organisation ablesen lässt (vgl. Tálos/Manoschek 1984b, 77). Zentraler Motor und Exekutor für den »Umbau« war dabei die Regierung Dollfuß, die von der Christlichsozialen Partei, den Heimwehren, den Unternehmerverbänden, dem italienischen Diktator Benito Mussolini und der Kirche unterstützt wurde (vgl. Tálos/Manoscheck 1984a, 38). Allerdings wurde besagter »Umbau« von keiner ideologischen Massenbewegung getragen, was einen auffälligen Unterschied zu den italienischen oder deutschen Nachbarn darstellte (vgl. Tálos/Manoschek 1984b, 77).
Ferner war die Ideologie von einem strengen Katholizismus geprägt. Sigmund Freud bezeugte diesbezüglich eine »Atmosphäre katholischer Strenggläubigkeit« (1968, 414). Diese »katholische« Dimension des Austrofaschismus zeitigte direkte Auswirkungen auf die Vorstellungen von Familie, Weiblichkeit und Geschlechterverhältnissen. Es wurde eine eindeutige Geschlechterrolle propagiert, wobei »der Mann« Frauen und Kindern übergeordnet sei. Die »als Dienerin und Mutter« (Tálos 2017b, 47) definierte Frau wurde zur Staatsbürgerin zweiter Klasse degradiert (vgl. Schmidlechner 2017, 313). Dieses Verständnis des Geschlechterverhältnisses zeigte sich nicht nur in dem verstärkten Verdrängen von Frauen aus dem Arbeitsmarkt, sondern schlug sich auch in Form von geschlechtersegregierten Schulklassen nieder, die die bis dahin praktizierte Koedukation weitestgehend beseitigten (vgl. Tálos 2017b, 108).
Die Radikalisierung des »bürgerlichen« Lagers einerseits kann in Teilen mit einer allgemeinen Krise des Bürgertums und dem Druck der immer stärker aufkommenden nationalsozialistischen Bewegung erklärt werden (außerdem herrschte die Meinung vor, dass eine autoritäre Führung besser auf wirtschaftliche Belange reagieren könne). Die Akzeptanz seitens der Bevölkerung und deren Radikalisierung andererseits muss fundamental mit der wirtschaftlichen Situation in Zusammenhang gebracht werden. So erreichte die Arbeitslosigkeit 1934 im Zuge der Wirtschaftskrise mit 38,5 Prozent ihren Höhepunkt. In Wien war die monatliche Gehalt- und Lohnsumme seit dem letzten Jahr vor der Krise 1929 um 44 Prozent gesunken (vgl. Kernbauer/Weber 1984, 1). Heinz Faßmann (1995, 22) beschreibt die Lage wie folgt:
Existenzängste breiter Bevölkerungsgruppen, Einkommensverluste und soziale Abwärtsmobilität standen in einem engen Zusammenhang mit der zunehmenden politischen Polarisierung der Bevölkerung. Dazu kamen der Identitätsverlust spezifischer gesellschaftlicher Gruppen und eine Krise des staatlichen Selbstverständnisses. […] Mehr als ein Jahrzehnt Massenarbeitslosigkeit und eine ebensolang anhaltende jährliche Verschlechterung der Lebensbedingungen für die Mehrheit der Bevölkerung belasteten das politische System und trugen zur Radikalisierung bei.
Etwaige Erklärungsversuche dürfen die außenpolitischen Faktoren nicht unberücksichtigt lassen. Eine Vielzahl der österreichischen Nachbarländer machte in diesem Zeitraum eine ganz ähnliche Entwicklung durch, italienische, deutsche und ungarische Kräfte wirkten sogar aktiv auf die österreichische Innenpolitik ein (vgl. Tálos 2017b, 22).
Schlussendlich wurde Dollfuß selbst Opfer dieser sich zunehmend polarisierenden und radikalisierenden Gesellschaft, als man ihn im Juli 1934 ermordete. SS-Verbände hatten das Wiener Bundeskanzleramt besetzt. Ein mehrere Tage andauernder Bürgerkrieg schloss sich diesen Ereignissen an, an dessen Ende die Putschisten allerdings geschlagen werden konnten. Kurt Schuschnigg trat die Nachfolge von Dollfuß an.
Die folgenden Jahre (1934–1938) waren von einer immer stärker werdenden gesellschaftlichen Zerrissenheit sowie der bevorstehenden diplomatischen Isolierung gekennzeichnet (vgl. Ara 1997, 43). Einen auffälligen Wandel innerhalb des Regimes stellte dabei die Umstrukturierung der Heimwehren dar. Waren die Wehrverbände in der Konstituierungsphase des Austrofaschismus noch ein notwendiger außen- und innenpolitischer sowie militärischer Faktor, wurde die dualistische Machtteilung später eher als Störfaktor wahrgenommen, was zur Entmachtung der Wehrverbände führte (vgl. Tálos/Manoschek 1984b, 110). Ferner zeichnete sich mit der Zeit ein ideologisches Scheitern des »Ständestaats« ab: Die angestrebte Ständeordnung war gegen Ende des Austrofaschismus kaum Realität geworden (bis 1938 realisierten sie zwei der sieben von der Verfassung benannten Stände) (vgl. ebd., 90), weswegen auch der euphemistische »Begriff ›Ständestaat‹ der Realität entbehrt« (ebd., 109). Dass die neuen autoritären Verhältnisse in der Bevölkerung nicht »einfach so« hingenommen wurden, sollte an dieser Stelle erneut betont werden. Insbesondere der Arbeiterbewegung – einerseits in Form der Revolutionären Sozialisten, einer Nachfolgebewegung der Sozialdemokratie, die durch junge AktivistInnen aufgebaut wurde, andererseits manifest in kommunistischen Gruppierungen – kam für den Ausbau der Widerstandsnetzwerke eine tragende Rolle zu (vgl. Luža 1983, 35ff.).
Den »Anfang vom Ende« dieses autoritären Zwischenspiels stellte der 12. Februar 1938 dar. Am Obersalzberg in Berchtesgaden trafen Schuschnigg und Hitler zusammen. Unter massivem Druck Hitlers sah sich der österreichische Bundeskanzler gezwungen, große Zugeständnisse zu machen. Er »erklärt sich bereit, seine Politik mit dem Deutschen Reich abzustimmen, dem Nationalsozialisten Arthur Seyß-Inquart das wichtige Innen- und Sicherheitsressort zu übertragen und alle inhaftierten Nationalsozialisten zu entlassen« (Krist/Lichtblau 2017, 60). Im März desselben Jahres versuchte Schuschnigg sich ein letztes Mal zur Wehr zu setzen, indem er eine Volksabstimmung über Österreichs Unabhängigkeit ankündigte, die er jedoch zwei Tage später unter politischem Druck wieder absagte. Am 11. März erklärte er, dass Österreich dem bevorstehenden Einmarsch der deutschen Truppen keinen Widerstand entgegensetzen werde. Schuschniggs Umgang mit dem Nationalsozialismus während des Austrofaschismus, der zwischen Appeasement und pathetischem (rhetorischem) Widerstand changierte, muss somit als Misserfolg eingeschätzt werden.11
