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Dieser Ratgeber vermittelt das gesammelte diagnosenübergreifende Wissen der Angehörigen-Selbsthilfe und bietet grundlegende Unterstützung für das Zusammenleben mit psychisch erkrankten Menschen. Über 50% der Menschen mit einer psychischen Krankheit werden von ihren Angehörigen betreut. Eine Aufgabe, die Familien und Freunde schnell an eigene Belastungsgrenzen bringt und immer auch mit Schuld, Scham und Ausgrenzung konfrontiert. In diesem Ratgeber finden sie Unterstützung: Er informiert umfassend über die häufigsten psychischen Krankheiten, über psychotherapeutische Verfahren sowie über den Einsatz und die Wirkung von Psychopharmaka. Man kann die wichtigsten Rechtsbegriffe nachschlagen und Anlaufstellen im Hilfesystem und der Selbsthilfe finden. Erfahrungen anderer Angehöriger entlasten und zeigen, wie man mit wiederkehrenden Problemen und stressigen Situationen besser umgehen kann. Fazit: Wer gut informiert ist, kann leichter Grenzen ziehen, Vorurteilen gelassener begegnen und sich selbst notwendige Hilfen holen.
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Seitenzahl: 322
Veröffentlichungsjahr: 2014
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Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker (Hg.)
Mit psychischer Krankheit in der Familie leben
Rat und Hilfe für Angehörige
BALANCEratgeber
Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker (Hg.):
Mit psychischer Krankheit in der Familie leben
Rat und Hilfe für Angehörige
5. aktualisierte und erweiterte Auflage 2014
ISBN-Print: 978-3-86739-088-0
ISBN-PDF: 978-3-86739-858-9
Bei Medikamenten, die in diesem Buch ohne besondere Kennzeichnung aufgeführt sind, kann es sich um gesetzlich geschützte Warenzeichen handeln, die nicht ohne Weiteres benutzt werden dürfen.
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
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© BALANCE buch + medien verlag, Köln 2014
Der BALANCE buch + medien verlag ist ein Imprint der Psychiatrie Verlag GmbH, Köln.
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Umschlagkonzeption und -gestaltung: GRAFIKSCHMITZ, Köln
unter Verwendung eines Bildes von Valerio Pardi/shutterstock.com
Typografiekonzeption: Iga Bielejec, Nierstein
Satz: BALANCE buch + medien verlag, Köln
E-Book-Herstellung: Zeilenwert GmbH 2016
Cover
Titel
Impressum
Vorwort
Eva Straub Überarbeitet und aktualisiert von Gudrun Schliebener
Unermüdlich und allzeit bereit – Wie hilfreich sind selbstlose Angehörige?
Susanne Heim
Und wer fragt nach mir? Angehörige zwischen Verantwortung und Selbstbestimmung
Eva Straub
Was psychische Erkrankungen für die Partnerschaft bedeuten
Karl-Heinz Möhrmann
»Dann fahr ich halt!« – Die Situation von Kindern psychisch erkrankter Eltern
Julia Stolpp
Die Angehörigengruppe – Ein wirksames Mittel gegen das Gefühl, nichts tun zu können
Jutta Seifert
Wie sag ich’s bloß? Kommunikationstechniken im Umgang mit Betroffenen
Claudia Dahm-Mory
Die häufigsten psychischen Krankheiten
Asmus Finzen und Ulrike Hoffmann Richter
Psychopharmaka Welche gibt es und wie wirken sie?
Nils Greve
Was kann Psychotherapie?
Josef Bäuml
Was kann Psychoedukation?
Josef Bäuml
Wo gibt es Hilfe? Das Versorgungssystem für psychisch kranke Menschen
Klaus Obert und Irmgard Plößl
Recht und Gesetz von A – Z Chancen und Stolpersteine
Karl -Ernst Brill
Überarbeitet und aktualisiert
von Jörg Holke und Rolf Marschner
Anhang
Literaturhinweise von Angehörigen für Angehörige
Hilfreiche Adressen
Autorinnen und Autoren
Eine Neuauflage erfüllt Herausgeber und Autoren mit Stolz. Es spricht für das Konzept und die Weitsicht, mit der der Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker e.V. (BApK) 1996 einen Ratgeber für Angehörige von psychisch kranken Menschen erstellte. »Jetzt will ich’s wissen« war der Titel der Erstausgabe und traf damit die Bedürfnisse von Angehörigen psychisch Kranker.
Im Jahre 2001 erschien die zweite Auflage, aktualisiert und mit leicht verändertem Konzept unter dem Titel »Mit psychisch Kranken leben«. Aus dem reinen Ratgeber wurde ein Buch, mit Texten, die vom Zusammenleben mit dem psychisch erkrankten Familienmitglied und vom Umgang mit der psychischen Krankheit erzählten.
Damit legte der Bundesverband der Angehörigen ein Angebot vor, das Antworten gab auf die Entwicklungen in der Angehörigenbewegung und in der Psychiatrie. Stand anfangs vor allem das Bedürfnis der Angehörigen nach Informationen über die jeweilige Krankheit im Vordergrund, so wurde mit zunehmend ambulanter Behandlung psychisch kranker Menschen die Frage nach dem Zusammenleben, nach sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Erkrankung für die ganze Familie von elementarem Interesse.
Die neue Auflage entspricht den fortgesetzten, raschen Veränderungen in der Psychiatrie, sie aktualisiert die Sachinformationen und berücksichtigt sowohl die Weiterentwicklung der organisierten Angehörigen-Selbsthilfe wie den Wandel des Angehörigenselbstverständnisses. Angehörige sind nun definitiv nicht mehr die lästigen Frager und Bittsteller. Sie begleiten und unterstützen den Krankheitsverlauf und mischen sich als Interessenvertreter der betroffenen Familienmitglieder kompetent und selbstbewusst ein. Sie sind vertreten in verschiedenen kommunalen und überregionalen Gremien der psychiatrischen Versorgung und ihre Stimmen werden bei fachlichen Entscheidungen gehört.
Gleichzeitig bleibt für die einzelne Familie die psychische Erkrankung eine große Herausforderung. Die Auswirkungen, auch auf Partner und Kinder psychisch kranker Eltern, beleuchten hier Experten aus eigener Erfahrung.
Die Anfänge der Angehörigenbewegung in der Psychiatrie reichen zurück ins Jahr 1970 nach Stuttgart. Weder Elisabeth Harmsen und Marjorie Wingler, die Initiatorinnen des ersten Zusammentreffens von Angehörigen psychisch Kranker, noch die Teilnehmer dieses Treffens ahnten, dass damit der Beginn einer bis heute andauernden, sich immer weiter ausbreitenden Solidargemeinschaft der Angehörigen psychisch Kranker in Deutschland in Gang gesetzt wurde. Es gehörte sehr viel Mut dazu, sich als Mitbetroffene zu erkennen zu geben, und dass sie das getan haben, dafür gebührt den Initiatorinnen heute noch Dank. Ermutigt hatte sie eine Tagung der Akademie Bad Boll, Baden-Württemberg 1969, die sich einzig und allein dem Thema »Angehörige psychisch Kranker« widmete.
Erstaunlicherweise fand der Stuttgarter Impuls über ein Jahrzehnt lang keine Nachahmer in Deutschland. Es bedurfte mehrerer, von außen kommender Ereignisse, um die Angehörigen-Selbsthilfe bundesweit ins Rollen zu bringen. Der 1976 gegründete »Dachverband Psychosozialer Hilfsvereinigungen« richtete 1982 einen »Arbeitskreis Angehörige« ein und veranstaltete im gleichen Jahr das erste Bundestreffen für Angehörige psychisch Kranker in Bonn-Bad Godesberg. Das allein hätte wohl nicht ausgereicht, einzelnen Angehörigen Mut zu machen, sich der Angehörigen-Selbsthilfe aktiv anzuschließen. Schuldzuweisungen vonseiten der Psychiatrie und der Gesellschaft, die Angst vor Stigmatisierung, vor dauerhaften Verunglimpfungen und vor sozialen Benachteiligungen saßen tief und prägten ihr Verhalten. 1982 erschien das Buch »Freispruch der Familie«, herausgegeben von professionellen Wegbereitern und Freunden der Angehörigenbewegung: Klaus Dörner, Albrecht Egetmeyer und Konstanze Koenning. Das Buch löste den Bann und machte für viele Angehörige den Weg frei, sich an der Solidargemeinschaft der Angehörigen passiv und aktiv zu beteiligen.
Am 8. Juli 1985 war es dann so weit. In Bonn wurde der »Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker e.V.« gegründet, der auch heute noch unter diesem Namen die Dachorganisation der deutschen Angehörigen ist.
Von 1985 bis heute vollzog sich eine kontinuierliche Festigung und Ausbreitung der Angehörigen-Selbsthilfe in der Psychiatrie. Nach und nach gründeten sich in der alten Bundesrepublik Landesverbände, und nach der Wiedervereinigung setzte sich diese Entwicklung sehr rasch in den neuen Bundesländern fort. In allen Bundesländern gibt es Landesverbände der Angehörigen, und was der Bundesverband für die Landesverbände ist, das sind die Landesverbände auf Länderebene: Dachorganisation der Ortsgruppen und -vereine.
Die Gründung der Landesverbände war nicht nur eine innerverbandliche Notwendigkeit. Sie wurde erforderlich, weil die landespolitische Lobbyarbeit für die Interessen der betroffenen Familien unerlässlich ist. In den Bundesländern werden Gesundheits- und Sozialgesetze umgesetzt und dabei gibt es eine Menge Spielraum, der von den Angehörigen-Landesvertretern genutzt wird.
Gleichwohl muss man sagen, dass sich die Hoffnung der ersten Generation, durch und mit dem Bundesverband und den Landesverbänden eine politisch relevante Kraft zu schaffen, wie es etwa die »Lebenshilfe« im Bereich der geistig behinderten Menschen zweifellos ist, bis heute nicht ganz erfüllt hat.
In diesem Zusammenhang stellt sich – auch vor dem Hintergrund chronisch knapper öffentlicher Kassen und unzureichender finanzieller Förderung der Selbsthilfe – zunehmend die Frage nach möglichen Bündnispartnern, nach Kooperation und Vernetzung verschiedenster Aktivitäten. Hierzu gehören die Kontakte zu anderen Selbsthilfeorganisationen und -initiativen in der Psychiatrie genauso wie zu den Berufs- und Fachverbänden. Nach außen hin sichtbar wird die allgemein größere Vernetzung in der Psychiatrie und das gegenseitig gewachsene Vertrauen im »Trialog«, dem Miteinanderreden von Profis, Angehörigen und Psychiatrie-Erfahrenen.
Der Bundesverband als Dachverband und Solidargemeinschaft für Familien mit psychisch kranken Familienmitgliedern ist im Laufe seines Bestehens zu einer kompetenten Interessenvertretung der Angehörigen und ihrer psychisch kranken Familienmitglieder geworden. Darüber hinaus hat er sich profiliert als Anbieter von Dienstleistungen für seine Mitglieder, seine Partner und die Bevölkerung. Der Ratgeber »Mit psychischer Krankheit in der Familie leben« ist Ausdruck dieser Bemühungen. Wir wollen damit unsere Erfahrungen bündeln, um besonders jenen weiterzuhelfen, die zum ersten Mal durch einen ihnen nahestehenden Menschen Kontakt mit der Psychiatrie haben. Wir möchten Anregungen und Hilfestellung geben, sich im System der Hilfen zurechtzufinden und einzubringen, ohne sich selbst dabei zu vergessen.
Eva Straub
Aktualisiert von Gudrun Schliebener
Vorsitzende des Bundesverbandes der Angehörigen psychisch Kranker e.V.
April 2014
Susanne Heim
Als altgediente Angehörige darf ich heute sagen: Auch ich bin nicht mehr, wie ich einmal war. Und das verdanke ich meinem psychosekranken Sohn! Er hat es fast 15 Jahre lang geschafft, sich jeglicher Behandlung zu entziehen – bevor er sich zum ersten Mal hat zwingen lassen. Merke: Auch zum Zwingen gehören mindestens zwei! Seine konsequente Verweigerung hat mir den Weg gewiesen. Sie hat mir geholfen, mich zur »Rabenmutter« zu mausern, die sich für die eigenwillige Lebensgestaltung ihres volljährigen Sohnes nicht mehr verantwortlich fühlt, obgleich der chronisch psychisch krank ist.
Statt mich ständig erfolglos um seine Angelegenheiten zu kümmern, ihn mit meiner mütterlichen Fürsorge zu verfolgen, habe ich mich entschlossen, mich anderweitig nützlich zu machen: in der Angehörigengruppe und beim Kampf um die Entwicklung einer Psychiatrie, der man sich ohne Angst und Abwehr anvertrauen könnte. Deshalb habe ich 1985 in Köln zusammen mit damals 24 Angehörigen den Selbsthilfe-Verein »Rat und Tat e.V.« gegründet und, weil bessere Zeiten oft lange auf sich warten lassen, 1990 die »Kölner Stiftung für psychisch Kranke und ihre Angehörigen« ins Leben gerufen.
Keine Frage: Die Art und Weise, wie mein Sohn sein Leben lebt und gelebt hat, wäre nichts für mich. Deshalb lebe ich anders – genauso recht und schlecht, wie ich es mit meiner chronischen Depression eben kann. Dennoch bewundere ich meinen Sohn! Er hat mir vieles beigebracht, was nicht oder so nicht in den Lehrbüchern steht. Vor allem hat er mir geholfen zu begreifen, dass ich nicht wissen kann, was für ihn das Richtige, das Beste ist.
Oft genug wissen wir ja nicht einmal, was für uns selbst gut und richtig ist! Gleichwohl frönen wir alle gern dem Größenwahn und glauben, für andere wüssten wir’s besser: die Profis, weil sie schließlich Profis sind und dafür bezahlt werden; die Angehörigen, weil sie sich verantwortlich fühlen und auch immer wieder verantwortlich gemacht werden. Wir Angehörigen sitzen dabei freilich zwischen allen Stühlen:
Wir sind Teil der ambulanten Versorgung – wenn auch nicht unbedingt aus freien Stücken. Gleichzeitig sind wir zutiefst Mitbetroffene und haben selbst Beistand nötig. Wir werden ganz selbstverständlich als Auffangstation in Anspruch genommen – und dann auf der Gratwanderung zwischen notwendiger Unterstützung und behindernder Fürsorge alleingelassen mit unseren täglichen Konflikten und Fragen: Wie viel Verantwortung kann ich, darf ich, muss ich dem – in der Regel ja volljährigen – Patienten/Genesenden überlassen? Wo, ab wann mache ich mich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig? Was darf ich ihm zumuten – was kann ich ihm zutrauen? Wie viel Eigenleben darf ich mir selbst (noch) zugestehen, wie viel Freiraum in Anspruch nehmen? Darf ich für mein eigenes Wohlbefinden sorgen, darf es mir überhaupt gut gehen, wenn’s ihm, wenn’s ihr so schlecht geht?! Darf ich fröhlich sein, lachen – während mein kranker Angehöriger so tief in der Depression steckt?
Ganz egal, wozu wir uns durchringen: Es ist immer verkehrt. Angehörige handeln herrisch, überbehütend, mischen sich überall besserwisserisch ein; gleichzeitig verhalten sie sich, nach dem Urteil anderer Zeugen, verantwortungslos, kümmern sich zu wenig, lassen die Kranken verkommen und schieben sie am Ende eiskalt in die Klapse ab …
Trotzdem sollen diese ungehörigen Angehörigen als therapeutische Hilfsgemeinschaft herhalten: sollen die Patienten loslassen, aber auffangen. Und wenn wir, von dieser Aufgabe überfordert und entnervt, den Arzt oder andere professionelle Helfer um Rat fragen wollen, wird immer noch allzu eilfertig die rote Karte hochgehalten: Schweigepflicht.
Umso dankbarer sind wir Angehörigen, wenn ein Profi sich auch einmal für uns und unsere Probleme interessiert. Umso schwerer tun wir uns dann, unsere autoritätsgläubige Anhänglichkeit abzustreifen, uns auf die eigenen Füße zu stellen, konfliktfreudig zu werden. Kein Wunder also, wenn Angehörigengruppen an Kliniken und außerklinischen Einrichtungen meist brav und bescheiden bleiben, wenn sie selten so etwas wie politisches Bewusstsein entwickeln, sich solidarisieren (notfalls auch einmal gegen die Profis!), sich energisch zur Wehr setzen, Lobby werden.
Wir Angehörigen machen uns gerne klein. So vermeiden wir, allzu oft und allzu heftig anzuecken – verhindern aber gleichzeitig, dass wir mit unseren Bedürfnissen und unseren Kompetenzen wahrgenommen werden! Auch wir sind Erfahrene, Autoritäten. Als Experten des häuslichen Alltags haben wir eine Menge zu bieten: auch den Experten in der Klinik und im außerklinischen Bereich.
Angehörige sind Teil der Lebensgeschichte der Patienten. Wir kannten sie lange, bevor irgendein professioneller Helfer ihren Weg kreuzte. Oft von Geburt an – und meistens lange, bevor die Krankheit sich Bahn brach. Nicht selten über Jahre und Jahrzehnte rund um die Uhr als therapeutische Hilfstruppe im Einsatz, kommt bei uns ein Erfahrungsschatz zusammen, von dem die Profis nur profitieren können!
Deshalb muss man – nicht zuletzt uns Angehörige – immer wieder daran erinnern, dass es die Familien der Patienten sind, die, viel zu wenig beachtet und geachtet, die Hauptlast der außerklinischen Versorgung tragen: nämlich rund 70 Prozent. Man stelle sich nur einmal vor, wir würden geschlossen streiken!
Doch so weit würden wir niemals gehen. Da müssten wir ja unsere unermüdliche Rücksichtnahme und opferbereite Konfliktscheu über Bord werfen. Müssten, genauso unbescheiden wie alle anderen Dienstleister, die notwendigen Rahmenbedingungen einfordern, die uns eine angemessene, für alle Beteiligten bekömmliche Hilfeleistung erst möglich machen. Wir müssten uns und den anderen klarmachen, dass auch wir Anspruch haben auf Wohlbefinden, Freizeit, Erholung und Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Und: dass auch psychisch kranke und behinderte Menschen im Erwachsenenalter ein Recht haben auf ihre eigene, so gut es geht eigenständige Lebensgestaltung – wofür das Elternhaus in der Regel nicht so gut geeignet ist.
Wir müssten selbstbewusst darauf bestehen, von den professionellen Dienstleistern ernst genommen und als gleichrangige Partner behandelt zu werden:
Wer als Begleiter in Anspruch genommen wird, muss am Entscheidungsprozess beteiligt werden, muss wissen, wohin die Reise gehen soll und welche Stolpersteine auf dem Weg eventuell zu beachten sind.
Wenn ich mich als Begleiter zur Verfügung stelle – mich womöglich noch selbst finanziere, wie die meisten Angehörigen! – dann habe ich auch das Recht, ja die Pflicht, immer wieder zu überprüfen, ob und unter welchen Bedingungen ich mich dieser Aufgabe gewachsen fühle. Ob ich die Verantwortung noch tragen kann oder sie besser abgebe.
Wer uns die Begleitung der Patienten im Alltag zutraut und zumutet, handelt unverantwortlich, wenn er/sie uns nicht einbezieht, uns nicht anhört, uns kollegialen Erfahrungsaustausch, Information und Kooperation verweigert! Und wir Angehörigen handeln genauso unverantwortlich, wenn wir uns immer wieder Aufgaben aufhalsen (lassen), denen wir so nicht gewachsen sind.
Statt für die eigene Entlastung zu kämpfen, sind Angehörige vielerorts darangegangen, sich als »Laienhelfer« außer Haus nützlich zu machen, selbst Einrichtungen für psychisch Erkrankte aufzubauen, gar deren Trägerschaft zu übernehmen.
Ich weiß, wie verführerisch das ist: in die Bresche zu springen, um Lücken zu stopfen. Es eben selbst zu tun, wenn sich sonst keiner kümmert. Aber – so hat schon Abraham Lincoln gemahnt: »Ihr werdet die Schwachen nicht stärken, indem ihr die Starken schwächt!« Deshalb kämpften wir in Köln von Anfang an konsequent für gleichberechtigte Zusammenarbeit: auf allen Ebenen. Wir haben nämlich schnell erkannt, dass es damit auch in und zwischen den professionellen Diensten oft heftig hapert – letztlich zum Schaden der Patienten und ihrer Angehörigen.
Wir wollen den Profis keinen Arbeitsplatz streitig machen!Wir wollen weder sie noch Politik und Verwaltung aus der Verantwortung entlassen!Wir wollen ihnen auf die Finger schauen, wo nötig auf die Finger klopfen, sie an ihre Aufgaben erinnern. Und:Wir wollen uns mit allen verbünden, die an einer Verbesserung der Verhältnisse interessiert und beteiligt sind.Die Nöte und Erfahrungen, wie sie in den Angehörigengruppen auflaufen, müssen öffentlich gemacht werden! Sie müssen überall zur Sprache gebracht werden, wo über die Lebensbedingungen der Betroffenen nachgedacht und entschieden wird. Wir müssen uns zu Wort melden – gefragt oder ungefragt! Wir dürfen dabei sogar »emotional« sein: ohne Sorge um Betriebsklima, Arbeitsplatz, Karriere – unausgewogen, wie das Leben eben ist. Nichts scheinen Fachleute und Politiker übrigens mehr zu fürchten – denn das unmittelbar Erlebte lässt sich mit »sachlichen« Argumenten nicht so einfach vom Tisch wischen.
Nachdem sich auch die Psychiatrie-Erfahrenen zusammengeschlossen haben, um ihre Sache selbst zu vertreten, sollten wir alle miteinander unsere überkommenen Rollen und Verhaltensweisen, unsere Haltung als Helfer wie als Hilfsbedürftige überdenken – und neue, nämlich partnerschaftliche Umgangsformen entwickeln! Damit wir gemeinsam stärker werden können.
Partnerschaft wird freilich nur gelingen, wenn wir darauf verzichten (können), uns als König Adlerauge unter Blinden zu fühlen – und aufzuführen. Wenn wir die Erkenntnis zulassen und akzeptieren, dass wir allesamt sehbehindert sind – dass niemand, an welchem Platz auch immer, von »Betriebsblindheit« verschont bleibt. Aber – sagt die behinderte Autorin Alida Pisu: »Auf einem Auge blind sein, heißt auf einem Auge sehen!«
Einander besser sehen und verstehen zu lernen, das ermöglichen die Psychose-Seminare und -Foren, die sich mittlerweile an vielen Orten gebildet haben. Hier versuchen alle beteiligten Gruppen – Psychose-Erfahrene, Angehörige, beruflich und ehrenamtlich Helfende – sich auf Augenhöhe zu begegnen, einander ernst- und wahrzunehmen, einander zuzuhören, gleichberechtigt miteinander und voneinander zu lernen.
Gefragt ist bedachtsame, respektvoll gleichberechtigte Kooperation, die Rücksicht nimmt auf die begrenzten Möglichkeiten und die besonderen Bedürfnisse aller Beteiligten.
Oft lassen wir uns angesichts momentaner Hilfsbedürftigkeit dazu verleiten, ohne Wenn und Aber einzuspringen, das Heft in die Hand zu nehmen, Hilfe gar erzwingen zu wollen – ohne Rücksicht auf Verluste … Hilfe »vorhalten« heißt das auf Amtsdeutsch so trefflich doppelsinnig. Wir vergessen dabei, wie angenehm bequem, aber auch lästig, einengend, ja beschämend und entmündigend unbedachte, gar aufgezwungene Hilfe sein kann.
So berichtete eine Teilnehmerin im Kölner Psychose-Forum, sie habe »die Fürsorge der Familie als beängstigend empfunden«. Sie traue sich noch heute manches nicht zu, weil sie ihre Belastungsgrenzen nicht kenne. Die Familie habe ihr »in der Krankheit einfach zu viel abgenommen«. Und ein Psychiatrie-Erfahrener pflichtete ihr bei: »Dass ich sehr wohl allein zurechtkomme, habe ich erst gemerkt, als meine Frau mal wegfuhr.« Bei allem Wohlwollen, das uns anspornt – die unterschwellige Botschaft lautet eben: Du armes Würstchen wärst ganz schön aufgeschmissen ohne mich …
Es braucht ein wenig Mut und Vertrauen – bei allen Beteiligten: Fördern heißt auch fordern, heißt ausprobieren (lassen), lernen durch Erfahrung, auch unangenehme Erfahrung zulassen. Beistand leisten heißt nicht blindlings beispringen, sondern dabei stehen (bleiben), um, wo nötig und erwünscht und nur so weit wirklich notwendig, (unter-)stützend die Hand zu reichen.
Das setzt voraus, dass professionelle Begleiter und Angehörige psychisch kranke und behinderte Menschen nicht länger als ihre zerbrechlich schwachen Schützlinge betrachten. Dass wir uns und ihnen etwas zutrauen; dass wir wahrnehmen, wie viel positive Sensibilität, Kreativität und Kraft in ihnen steckt – auch wenn sie diese manchmal (nach unserem Dafürhalten) am falschen Ende, für die falschen Ziele einsetzen.
Um das zu entdecken muss man nur unvoreingenommen zuhören und unbefangen hinschauen. Schließlich hat jede Münze zwei Seiten! Ich habe jedenfalls von meinem psychisch kranken Sohn unendlich viel gelernt – und manches hätte ich aus eigener Erfahrung als Tochter und Patientin längst wissen können: Ich habe begriffen,
dass es meinem Sohn nichts nützt, wenn ich mir schade oder schaden lasse;dass er nicht gesunden kann, wenn ich mich seinetwegen kränke;dass wir uns gegenseitig strangulieren, wenn ich leide, weil er leidet – und er leidet, weil ich leide, weil er leidet … und am Ende keiner mehr weiß, worum es geht, was mein ist und was dein.Ich tue also gut daran, die Verantwortung für mich und mein Leben selbst zu übernehmen.
Es ist wissenschaftlich längst erwiesen: Seelisches Gleichgewicht ist der beste »Impfstoff« für ein gesundes Immunsystem. Und: Je besser es den Angehörigen geht, desto besser geht es den Patienten.
Wenn ich also schon am Stock gehe und meinen voll gepackten Rucksack kaum noch (er-)tragen kann, dann sollte ich mich hüten, zusätzliche Lasten zu übernehmen: Ich könnte mich allzu leicht überheben, mir das Kreuz brechen. Wem wäre damit gedient? Bei aller Liebe und Einsatzfreude: Wann immer wir uns – von uns selbst oder anderen – in die Pflicht genommen fühlen, sollten wir erst einmal innehalten und uns fragen: Muss das sein? Will ich mir das zumuten? Wem nützt, wem schadet meine selbstlose Opferbereitschaft? Bin ich dieser Anforderung gewachsen? Was wäre, wenn ich gar nicht zur Verfügung stünde, weil ich zum Beispiel im Krankenhaus liege …
Das lernt sich natürlich nicht von heute auf morgen, auch nicht aus Büchern – aber es geht: am besten gemeinsam mit Schicksalsgefährten, in der Angehörigengruppe! Hier treffen wir auf Menschen, die den gleichen Schmerz, die gleiche Trauer zu bewältigen haben. Wo wir verstanden werden, ohne viel erklären zu müssen. Wo wir miteinander voneinander neue Sichtweisen, neue Verhaltensweisen kennenlernen können – und Mut fassen, diese auch auszuprobieren.
Thema der Angehörigengruppe sind unsere alltäglichen Probleme im Umgang mit den Kranken, auch mit den Profis – unsere Hoffnungen und Enttäuschungen, die Zurückweisungen, die Hilflosigkeit, die Ohnmacht, uneingestandene Wut, Zweifel und Verzweiflung. Wenn wir darüber sprechen können, uns den Kummer von der Seele reden, dann können wir uns aus der Erstarrung, der Fixierung auf das Leid allmählich lösen. Dann erst können wir (an-)erkennen, dass es ein Leben nach der Psychose gibt, notfalls sogar mit der Psychose. Dann können wir aus dem Schatten heraustreten: mit klarem Blick, genügend Selbstbewusstsein, Mut und Kraft – womöglich auch für öffentliches Engagement zum Wohle der Gemeinschaft.
Eva Straub
Wen interessiert es eigentlich, wie es mir geht? Wen kümmert es, ob ich Angst vor dem Entlassungstermin unserer Tochter, des Sohnes, meines Partners, meiner Mutter, des Vaters aus dem Krankenhaus habe? Wohl jeder Angehörige eines psychisch kranken Menschen hat sich das oder Ähnliches schon einmal gedacht. Der dahinter stehende Vorwurf ist meist berechtigt. Zumindest signalisiert er, dass der so denkende Mensch in einer schwierigen Lebensphase steckt, sich vergessen und allein gelassen fühlt, »frustriert« ist.
Grund dafür ist fast immer das aus der Balance geratene Verhältnis von Selbstbestimmung und sich verantwortlich fühlen. Viele Angehörige haben verlernt oder haben es sich untersagt, an sich selbst zu denken. Sie haben ihre Selbstsicherheit und ihr Selbstbewusstsein verloren und zur Selbstbestimmung fehlt ihnen der Mut. Mit einer bewussten Wahrnehmung der eigenen Befindlichkeit, mit der Akzeptanz der Rolle als Angehöriger eines psychisch kranken Menschen fängt die Krankheitsbewältigung des Angehörigen an.
Verantwortung für sich selbst zu übernehmen, ist eine von mehreren Voraussetzungen, die oft langwierige Begleitung eines psychisch kranken Menschen durchzustehen.
Diese Abgrenzung zwischen Verantwortungspflicht und Verantwortungsabgabe ist es, was den nahen Angehörigen im Zusammenleben mit psychisch kranken Familienangehörigen so schwer zu schaffen macht. Es kann zu einer Gratwanderung werden, sich eine gewisse Unabhängigkeit in zeitlich begrenzten Krisenphasen zu erhalten und einen Teil seiner Selbstbestimmung zu bewahren. Innerhalb der Familie ist es ganz natürlich, dass sich einer für den anderen verantwortlich fühlt. So war es bisher immer. Das ist eines der Grundprinzipien für den Zusammenhalt einer Gemeinschaft. Diese Selbstverständlichkeit im familiären Zusammenleben gilt, bis einer oder eine aus der Familie psychisch krank wird. Von da ab ist es mit der Selbstverständlichkeit in Bezug auf Verantwortungsübernahme nicht mehr so einfach. Sie löst immer wieder Diskussionen mit dem Kranken und unter den betroffenen Familienmitgliedern aus.
Wie entscheidungsfähig ist der Kranke? Wie viel Selbstbestimmung kann er wahrnehmen? Wie viel Verantwortung müssen, ja, können wir übernehmen für denjenigen, der sie unserer Meinung nach am meisten braucht? Nicht selten sind die Angehörigen überrascht und verletzt, wenn sich der Betroffene durch ihre Fürsorge gegängelt fühlt! Es liegt an den Besonderheiten psychischer Krankheiten, dass sich die nahen Bezugspersonen der Betroffenen in der ersten Zeit der Krankheit ganz selbstverständlich verantwortlich fühlen für alles, was um den Patienten herum geschieht und was zur Entscheidung ansteht. Mir ging es nicht anders. Wie kam ich damals dazu? Unser Sohn war noch sehr psychotisch, mir fehlte die Erfahrung und die heutige Gelassenheit, auch dem Kranken mal Fehler zugestehen zu können, und es fehlte mir das Vertrauen in seine verbliebenen Fähigkeiten. Vor allem aber fehlte es mir an Kenntnissen, am nötigen Einblick in die Zusammenhänge der Erkrankung. Es hat Jahre gedauert, bis ich unser Zusammenleben in der Familie und die Sache mit der Verantwortung lockerer sehen konnte. Wie alle Angehörigen musste ich lernen, mich nicht immer einzumischen, nicht alles vorher regeln zu wollen und nicht ehrgeizig und mit vollem Einsatz eine schnelle Besserung, vielleicht Heilung, herbeiführen zu wollen.
Zur unrechten Zeit und bei der falschen Gelegenheit bewirkt unsere wohlgemeinte Hilfe unter Umständen genau das Gegenteil von dem, was wir gern erreichen möchten – sie macht den Kranken unselbstständiger. Bei einem körperlich Kranken ist das einfacher, da übernehme ich die Verantwortung dafür, dass beispielsweise einem Blinden nichts im Wege steht, worüber er stolpern könnte. Es ist viel schwieriger zu erkennen, inwieweit ein psychisch kranker Mensch unserer Hilfe bedarf. Und immer wieder stellt sich den betreuenden Angehörigen die Frage, wie man das erkennt: »Will er – oder sie – nicht oder kann er nicht?« Will er nicht, dann kann er selbst Verantwortung übernehmen; kann er aber nicht, dann sollten die nahen Bezugspersonen ihm die Verantwortung für Entscheidungen abnehmen. Was ist, wenn der Betroffene nicht einsieht, dass er krank ist und Hilfe braucht? Wenn er oder sie dem Angehörigen das Recht abspricht, für ihn zu handeln, um Schaden abzuwenden? Angehörige sind durch dieses Dilemma noch verunsicherter, als sie es ohnehin schon sind durch die Veränderung des psychisch kranken Familienmitglieds. Der Gedanke quält sie: Hilfe wider Willen – ist das dann noch Hilfe? Ein »guter« Angehöriger zu sein, alles im Griff haben zu wollen, ist ein Anspruch, den Angehörige besser nicht haben sollten. Übertriebene Selbstverpflichtung setzt sie unter Druck, bringt sie an den Rand der nervlichen und psychischen Erschöpfung und lässt sie innerlich ausbrennen. Außerdem, wie ist er denn, der »gute« Angehörige? Wir wissen, wie sich ein »guter« Angehöriger nicht verhält. Vom Verstand her wissen wir es. Die Umstände machen es vielen Angehörigen sehr schwer, ihre Emotionen und ihre Einstellungen so zu ändern, dass sie weder sich noch dem Betroffenen schaden.
Das ist kein passiver, resignierenden Akt, sondern geschieht aufgrund einer bewussten Entscheidung: Ich nehme das Schicksal an, aber ich lasse mich nicht von ihm unterkriegen!
Voraussetzung hierfür ist es, in sich zu gehen und sich Rechenschaft abzulegen über seine eigene Einstellung zur Krankheit. Welche Rolle will und kann ich dabei einnehmen? Was tut dem kranken Familiemitglied gut – und was mir?
Überfürsorglichkeit, das haben wir in Theorie und Praxis gelernt, kann sich genauso ungünstig auf den Krankheitsverlauf des psychisch Kranken auswirken wie Vernachlässigen. Sinnbildlich gesprochen kann ein Angehöriger nicht die Beine des Patienten ersetzen wollen. Die Krücken ja, für eine bestimmte Zeit, solange sie der Betroffene braucht, die er aber wieder ablegen kann, wenn er zum »Selbst-Gehen« imstande ist, und die er wieder aufnehmen kann, wenn das selbstständige Gehen schwerfällt. Was auf den ersten Blick nach Beliebigkeit aussieht, ist doch innere Stärke des Angehörigen und macht den bewusst Handelnden freier.
Verantwortung hat noch einen anderen Gegenpol: den der unterlassenen Hilfeleistung. Wohl jeder Angehörige war schon in der Situation, sich entscheiden zu müssen, dem Wunsch des Patienten nach Nichtbehandlung, seinen flehenden Blicken nachzugeben oder professionelle Hilfe gegen seinen Willen zu rufen. So oder so – kamen später die Zweifel an der Richtigkeit der getroffenen Entscheidung. Wirklich wissen wir es erst nach der Behandlung. Bei psychischen Krankheiten ist es nicht einfach, die zu erwartende Wirkung einer Maßnahme vorherzusehen.
Es gibt nur einen Weg, die Gratwanderung des Angehörigen zwischen Verantwortung und Selbstbestimmung sicherer zu machen und der führt über bessere Kenntnisse über die Erkrankung, über das Einholen von Informationen bei allen Beteiligten: bei Profis, in Trialog-Gesprächen mit Gleichbetroffenen und mit Psychiatrie-Erfahrenen und ganz besonders auch im Gespräch mit dem eigenen psychisch kranken Familienmitglied. An mündliche Sachinformationen der jeweils zuständigen Profis ist bedauerlicherweise schwer heranzukommen. Da drängt sich die Frage auf, wie es denn mit der Verantwortlichkeit der professionell Tätigen in dieser Hinsicht aussieht. Brauchbaren Rat, wie wir mit Verantwortung und Selbstbestimmung umgehen, gibt es bei betroffenen Familien, in Angehörigengruppen und in Einzelgesprächen. Nur – Patentlösungen gibt es auch hier nicht!
Je mehr der Angehörige bei der Betreuung des psychisch Kranken Verantwortung übernimmt oder aus Selbstüberschätzung an sich zieht, umso weniger Selbstbestimmung bleibt ihm. Gefangen in den eigenen Ansprüchen und nicht selten in gesellschaftlichen Konventionen, kümmert er sich schließlich um alles, verliert das Gefühl für sich selbst und seine Belastungsgrenzen. Es gehört eine gehörige Portion Selbstbewusstsein dazu, zu seinen Bedürfnissen zu stehen, ohne Schuldgefühle zu entwickeln. Schuldgefühle führen zu Wiedergutmachungsbemühungen der Angehörigen bis zur Selbstaufgabe. Dadurch wird nichts besser, sondern alles nur noch verkrampfter und unfreier im Zusammenleben mit psychisch Kranken. Eine Besserung des Gesundheitszustandes des Patienten kann so nicht entstehen. Wegen dieser Erfolglosigkeit erhalten sich die Schuldvorwürfe ständig selbst, und irgendwann besteht unser ganzes Leben aus Verantwortungsgefühl. Wir verlieren uns selbst. Wir können ihm kein Halt mehr sein. Schuld hat gemeinhin in der Psychiatrie wenig zu suchen, auch wenn sie in enger Beziehung zu Verantwortung steht. Wie steht es mit der Verantwortung des Gesetzgebers für eine für alle gleiche Gesundheitsversorgung, wie mit der des Staates für bedarfsgerechte und unterschiedslos allen zugutekommende, erschwingliche Leistungen aus? Der Staat hat eine Fürsorgepflicht für Kranke und Behinderte. In dieser Fürsorgepflicht stehen auch Kommunen und Landkreise.
Leid und Not zu lindern, Familien zu schützen und behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen – diese Normen sind in unserer Verfassung, den Gesetzen und im Bewusstsein der Gesellschaft verankert. Dieser Schutz gilt auch für Familien mit psychisch kranken und behinderten Menschen.
Die Rolle der Angehörigen in der Psychiatrie hat sich gewandelt. Trotz einer erheblichen Therapieverbesserung, bei der Behandlung von Schizophrenien zum Beispiel, gelingt es vielen Patienten nicht, wieder ein selbstständiges Leben zu führen. Mehr als die Hälfte aller psychisch Kranken lebt in der Familie. Und trotz moderner Medikamente und sozialpsychiatrischer Betreuung muss immer wieder mit Rückfällen gerechnet werden. Es käme noch viel häufiger zu Rückfällen, würden die Familien nicht stützend, ermutigend und zur Behandlung motivierend mithelfen.
Angehörige wollen und können bei der Krankheitsbewältigung mithelfen, sie wollen das freiwillig tun. Sie wollen aber nicht das Gefühl haben müssen, ungefragt verplant zu werden. Selbst entscheiden wollen sie, was das Maß ihrer Unterstützung anbetrifft, und mitentscheiden, was in der Nachsorge ihres psychisch Kranken geplant wird. Wenn Sie heute als »Ko-Therapeuten« bezeichnet werden, bedeutet das so viel wie, sie werden als Mitverantwortliche für die Einhaltung der Behandlungsbereitschaft und des Therapieplans gesehen. Unmerklich und ungefragt und oft unberaten werden sie zu Hilfstherapeuten ohne »Kündigungsrecht«. Freilich, um die Rolle »Ko-Therapeut« hätten uns unsere Vorvorfahren beneidet, galten sie doch eher als »Störenfriede« bei der Behandlung ihrer Patienten. Aber diese Rolle überfordert die betroffenen Familien in ihren Möglichkeiten, zumal sie kaum auf Unterstützungsangebote zurückgreifen können.
Angehörige sind ein wichtiges Glied in der psychiatrischen Versorgungskette, unverzichtbar zum Beispiel bei der Nachsorge nach stationärer Behandlung. Sie erwarten dafür aber eine gewisse Mitsprache bei Entscheidungen. Sie erwarten Rücksichtnahme auf ihre, den Lebensumständen entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten. Am Beispiel der Entlassungspraxis aus dem psychiatrischen Krankenhaus möchte ich das erklären. Jeder Ortswechsel, jeder Wechsel der Bezugspersonen macht psychisch kranken Menschen zu schaffen. Es ist ein kritischer Moment. Die Entlassung aus der Klinik ist solch ein belastendes Ereignis – und das nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für ihre Angehörigen. Soll dieser Schritt gut gelingen, bedarf es der Miteinbeziehung der Angehörigen in die Entlassungsvorbereitungen. In der Praxis hieße das zum Beispiel, die Familien vor der Entlassung ihrer psychisch kranken Familienmitglieder aus stationärer Behandlung zu fragen, ob sie sich praktisch, räumlich, psychisch in der Lage fühlen, die weitere Betreuung ihrer Kranken zu übernehmen, ob sie darauf vorbereitet sind. Gemeinsam – »trialogisch« – die Entlassung vorzubereiten, das hieße, die Angehörigen und die Patienten ernst zu nehmen und ihnen beiden die Selbstbestimmung – in Form der Mitbestimmung – zu lassen. Unbestritten gibt es eine Kommunikationslücke zwischen Krankenhaus und Familie, aber auch – und diese Kluft ist vielleicht noch größer – zwischen niedergelassenen Psychiatern und Angehörigen! »Krankenhaus – Angehörige« ist eine »Schnittstelle«, die bei Weitem tiefer geht und dramatischere Folgen hat, als es bei »Schnittstellen« zwischen professionellen Einrichtungen der Fall ist. Die Beseitigung dieser Kluft ist ein »Muss«! Das ist eine notwendige Konsequenz aus der Psychiatriereform und ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Fortsetzung einer schwerpunktmäßig im ambulanten Bereich liegenden psychiatrischen Versorgung. Patienten nach längerem stationären Aufenthalt in die unvorbereitete Familie zu entlassen, ist ein Kunstfehler!
Die Mit- und Selbstbestimmung der Familien eines behinderten Menschen zu achten, ist nicht nur eine moralische Pflicht, es ist vor allem vernünftig! Es erhält die Gesundheit der betroffenen Familien und ihre Leistungsfähigkeit, und damit ist es eine volkswirtschaftlich vernünftige Maßnahme. »Jeder will gefragt werden, selbst dann, wenn er eigentlich keine Möglichkeit hat, Nein zu sagen!« Psychische Krankheiten sind, volkswirtschaftlich gesehen, teure Krankheiten. Nicht die direkten Kosten (Arzthonorare, Medikamente usw.) verursachen den Löwenanteil. Es sind die indirekten Kosten, wozu diejenigen durch Arbeitsausfall, durch Frühverrentung, durch beschützte Wohnplätze, Tagesstrukturmaßnahmen usw. zählen, die zwei Drittel der Gesamtkosten ausmachen. Angehörige übernehmen hierbei Leistungen, die, aus welchem Grund auch immer, von anderen nicht erbracht werden können oder nicht erbracht werden wollen. Es ergäbe sich eine milliardenschwere Mehrbelastung für das Gesundheits- und Sozialwesen, wenn allein die Familien, die in die Entlassungsplanung ihres kranken Familienmitglieds aus der psychiatrischen Klinik nicht miteinbezogen wurden, sich weigern würden, den Patienten nach der Krankenhausbehandlung wieder zu Hause aufzunehmen! In Anbetracht allein dieser wirtschaftlichen Bedeutung können Angehörige sehr selbstbewusst auftreten und selbstbewusst ihren Unterstützungsbedarf benennen. Weil die öffentlichen Mittel nicht ausreichen, bleibt den betroffenen Familien meistens nichts anderes übrig, als in die Bresche zu springen und sich um die tägliche Krankheitsbewältigung zu kümmern, für Behandlungskontinuität Sorge zu tragen, einen beschützten Wohnraum zu stellen und vieles mehr. Sie tun es dem Kranken zuliebe, oftmals bis an die Grenzen ihrer Kräfte und darüber hinaus. Sie sind dennoch nicht die natürlichen Lückenbüßer für unzureichende, nicht bedarfsgerechte, nicht funktionierende Versorgungsstrukturen. Daher die Frage an die Politik und die Planer der psychiatrischen Versorgung: Wer fragt nach der Belastbarkeit der Familien? Was passiert mit den Familien, wenn immer mehr Versorgungsaufgaben auf sie abgewälzt werden? Bewusstsein hierfür zu schaffen und die Interessen der Angehörigen psychisch kranker Menschen zu vertreten, sind Aufgaben der organisierten Angehörigen-Selbsthilfe auf Landes- und Bundesebene. Sie weisen auf Lücken in der Versorgung, auf Fehlplanungen und auf in der praktischen Umsetzung stecken gebliebene Gesetze hin. Sie fordern eine nicht nur patientengerechte, sondern auch eine familiengerechte Versorgungslandschaft und Gesellschaftsordnung.
Karl-Heinz Möhrmann
Der Umgang mit einem psychisch erkrankten Menschen, den man ständig um sich hat, kann sehr schwierig sein. Die gesunde Partnerin oder der Partner kann sich den mit der Erkrankung verbundenen Problemen nicht entziehen, sondern muss Verantwortung für einen vorübergehend oder vielleicht sogar längerfristig nur bedingt lebenstüchtigen Menschen mit übernehmen.
Dies führt bei gesunden Partnern zu hoher zeitlicher Belastung und zu erheblichen Einschränkungen der eigenen Autonomie und Freizeitgestaltung infolge der erforderlich scheinenden Unterstützung der erkrankten Partner. Der Gesunde entwickelt das Gefühl, ständig auf Abruf für den Erkrankten bereit sein zu müssen, oder ihn nicht ohne Aufsicht und Fürsorge allein lassen zu können. Gar nicht selten fehlt es zudem an Verständnis und Unterstützung vonseiten des sozialen Umfelds, was beispielsweise zu herabwürdigenden Unterstellungen oder ungerechtfertigten Schuldzuweisungen führt. Dies verursacht und verstärkt Zweifel und Schuldgefühle: »Habe ich dazu beigetragen, dass mein Partner erkrankt ist?« Aufgrund der Erfahrung von Unverständnis und Ablehnung gegenüber dem erkrankten Partner und gegenüber der eigenen Person werden soziale Kontakte abgebrochen, Vereinsamung stellt sich ein. Das ganze Leben wird schließlich der Krankheit untergeordnet.
Ein ungutes Symptom vieler psychischer Erkrankungen ist die fehlende Krankheitseinsicht und die mangelnde Bereitschaft der erkrankten Partnerin oder Partners, sich professionell helfen zu lassen. Dazu kommt, zum Beispiel bei einer Depression, die Problematik des »Nicht-Könnens« oder »Nicht-Wollens« des Erkrankten (»mad or bad«; »lazy or crazy«). In vielen Fällen können betroffene Partner, zumindest in der Krise, Gefühle nicht mehr oder nur unzureichend erwidern. Häufig entwickeln sich dann bei gesunden Partnern Empfindungen der Kränkung und Verletzung, Enttäuschung, Frustration und Wut, insbesondere, wenn die betroffenen Partner, zum Beispiel in einer Manie oder einem psychotischen Schub ungerechtfertigte Aggressionen oder nicht nachvollziehbare Handlungen entwickeln, die womöglich sogar in Fremd- oder Selbstgefährdung ausarten. Die Situation droht, sich hochzuschaukeln.
Es wird häufig vergessen, dass eine psychische Erkrankung neben der psychischen Belastung zu ganz erheblichen finanziellen Belastungen für die Angehörigen führen kann. In der weithin üblichen Gütergemeinschaft ist das Vermögen gefährdet, wenn die betroffene Partnerin oder der betroffene Partner, zum Beispiel in einer manischen Phase, unsinnig Geld ausgibt oder in der Psychose Dinge anstellt, die zu rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen, welche der gesunde Partner letztlich mit ausbaden muss. Der Gesunde hat zwar Pflichten, wie etwa die finanzielle Verantwortung für den Partner, aber auf der anderen Seite ohne eine entsprechende Schweigepflichtentbindung kein Recht auf Auskünfte (ärztliche Schweigepflicht, Datenschutz).
Die psychische Erkrankung kann auch zu negativen Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit des gesunden Partners führen: vermehrte Fehlzeiten, mangelnde Konzentration, sinkendes berufliches Engagement bis hin zu Burn-out.
Besonders schwierig kann es werden, wenn auch noch Kinder vorhanden sind und die ganze Last der Betreuung am gesunden Elternteil hängen bleibt. Es besteht zudem die Gefahr, dass auch die Kinder aufgrund der mit der Erkrankung eines Elternteils verbundenen Probleme selbst eine behandlungsbedürftige Erkrankung, zum Beispiel eine Depression, entwickeln. Die Kinder sollten in angemessener Form über die Erkrankung informiert werden, damit sie die damit verbundenen Probleme verstehen und leichter bewältigen können (s. den Beitrag von Julia Stolpp).
Wenn die erkrankte Partnerin oder der Partner in einer manischen Krise aufgrund eingebildeter und aufgeblähter »Tatsachen« mit Scheidung droht, wissen die Umwelt und auch der behandelnde Psychiater verständlicherweise zunächst nicht, wem sie glauben sollen, und meinen, den Patienten vor den angeblichen Verfehlungen des gesunden Partners schützen zu müssen. Der Gesunde gerät automatisch in Beweisnot.
Derartiges Unverständnis kann zu übergriffigen Bemerkungen sowohl vonseiten »wohlmeinender« Freunde und Verwandter, aber auch seitens professioneller Helfer führen. Der Ratschlag, sich zu trennen, sich scheiden zu lassen, die Partnerin oder den Partner zu wechseln, ist billig, unangemessen und sicher keine tragfähige Lösung. Die Hinwendung zu einem anderen Menschen bedeutet im Übrigen ja automatisch eine Abwendung vom bisherigen Partner und für den Letzteren eine tiefe Demütigung und eine Verletzung des Selbstwertgefühls (»der/die andere kann ihm offensichtlich etwas geben, was ich nicht kann«). Zudem stehen einer Trennung manchmal nahezu unüberwindbare Hindernisse im Weg, zum Beispiel die Sorge um vorhandene Kinder, die finanzielle Abhängigkeit vom kranken Partner oder das gemeinsame Haus.
Ein erheblicher Anteil der Angehörigen chronisch psychisch kranker Menschen droht aufgrund von anhaltendem Stress langfristig selbst krank zu werden. In vielen Fällen, insbesondere bei wiederholten akuten Manien, jedoch auch bei anderen Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis und bei Depressionen, führt die Krankheit letztlich dann doch zum Zerbrechen der Partnerschaft. Die Scheidungsrate bei Menschen mit bestimmten psychischen Erkrankungen, zum Beispiel einer bipolaren Störung, ist ausgesprochen hoch. Der Grund ist, dass viele Partner die extremen Stimmungsschwankungen oder die sonstigen Begleitsymptome und die im Gefolge der Erkrankung oftmals auftretende soziale Stigmatisierung nicht aushalten. Allerdings sollte bedacht werden, dass dann der oder die Erkrankte als der hilflosere Teil mit seinen Problemen alleingelassen wird.
