Müssen Mumien Miete zahlen? - Thorsten Schleif - E-Book

Müssen Mumien Miete zahlen? E-Book

Thorsten Schleif

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Beschreibung

Droht James Bond der Entzug der Fahrerlaubnis? Wer haftet für Schäden durch den Terminator? War Rambo eigentlich Deutscher? Kann Obelix seine Hinkelsteine ohne Gewerbeerlaubnis ausliefern? Darf Dagobert überhaupt einen Geldspeicher bauen?

Thorsten Schleif, bekennender Cineast, Comic-Liebhaber und von Beruf Richter, ist der erste Experte für all die drängenden Rechtsfragen aus Disney World und Entenhausen, aus der Welt der Monster und Geheimagenten sowie dem Leben der Schatzjäger und Actionhelden. Auch sein zweites Buch gehört in jeden Muggelhaushalt mit Streaming-Abo. Denn wer die Paragrafen des deutschen Strafrechts beherrscht, braucht keine Angst zu haben, dass ihm der Himmel auf den Kopf fällt!

Und natürlich wird abschließend auch endlich jene Frage beantwortet, die wie ein Schatten seit viertausend Jahren auf die Menschheit herabblickt: Müssen Mumien eigentlich Miete zahlen?

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Seitenzahl: 119

Veröffentlichungsjahr: 2025

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Das Buch:

Droht James Bond der Entzug der Fahrerlaubnis?Wer haftet für Schäden durch den Terminator?War Rambo eigentlich Deutscher?Kann Obelix seine Hinkelsteine ohne Gewerbeerlaubnis ausliefern?Und darf Onkel Dagobert überhaupt einen Geldspeicher bauen?

Thorsten Schleif, bekennender Cineast, Comic-Liebhaber und von Beruf Richter, ist der erste Experte für all die drängenden Rechtsfragen aus Disney World und Entenhausen, aus der Welt der Monster und Geheimagenten sowie dem Leben der Schatzjäger und Actionhelden. Auch sein zweites Buch gehört in jeden Muggelhaushalt mit Streaming-Abo. Denn wer die Paragrafen des deutschen Strafrechts beherrscht, braucht keine Angst zu haben, dass ihm der Himmel auf den Kopf fällt!

Und natürlich wird abschließend auch endlich jene Frage beantwortet, die wie ein Schatten seit viertausend Jahren auf die Menschheit herabblickt: Müssen Mumien Miete zahlen?

Der Autor:

Thorsten Schleif, Jahrgang 1980, studierte Rechtswissenschaften in Bonn. Seit 2007 ist er Richter im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Gegenwärtig arbeitet Schleif als Straf- und Jugendrichter am Amtsgericht Dinslaken. Nach mehreren Sach- und Hörbüchern folgten die Romane »Richter morden besser«, »Richter jagen besser«, »Richter sterben besser« sowie »Darf man eigentlich Zombies töten? Unverzichtbares Rechtswissen für Film- und Serienjunkies«. Schleif lebt mit seiner Familie in Duisburg.

THORSTEN SCHLEIF

Müssen MumienMiete zahlen?

Unverzichtbares Rechtswissen für Film- und Serienjunkies

WILHELMHEYNEVERLAGMÜNCHEN

Der Inhalt dieses E-Books ist urheberrechtlich geschützt und enthält technische Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugte Nutzung. Die Entfernung dieser Sicherung sowie die Nutzung durch unbefugte Verarbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere in elektronischer Form, ist untersagt und kann straf- und zivilrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.

Der Verlag behält sich die Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte dieses Werkes für Zwecke des Text- und Data-Minings nach § 44b UrhG ausdrücklich vor. Jegliche unbefugte Nutzung ist hiermit ausgeschlossen.

Copyright © 2025 by Thorsten Schleif

Copyright © 2025 dieser Ausgabe

by Wilhelm Heyne Verlag, München,

in der Penguin Random House Verlagsgruppe GmbH,

Neumarkter Str. 28, 81673 München

[email protected]

(Vorstehende Angaben sind zugleich

Pflichtinformationen nach GPSR.)

Redaktion: Sven-Eric Wehmeyer

Umschlaggestaltung und – motiv: Das Illustrat, München

Illustrationen (Cover und Innenteil): Das Illustrat, Gino Faglioni, München

Satz: satz-bau Leingärtner, Nabburg

ISBN 978-3-641-33287-7V001

www.heyne.de

Inhalt

Vorwort

TEIL I Neues aus Entenhausen

Donald Duck: Eine Frage der Hose

Darf man einen Geldspeicher bauen?

Panzerknacker: Chance auf Bewährung?

Freiheit für Pluto – Gleichberechtigung und Leinenzwang?

Entzug des Flugscheins von Bruchpiloten?

TEILII Lara und Indi – Probleme eines Schatzjägers

Von wegen Rest in Peace: Störung der Totenruhe?

Drei, zwei, eins … meins: Diebstahl von Kulturgegenständen

TEILIII Ganz Gallien ist von Richtern besetzt …

Asterix und die terroristische Vereinigung

Gallische Höflichkeit … eine Beleidigung?

Miraculix und das Heilpraktikergesetz

Hinkelsteinlieferant ohne Gewerbeerlaubnis?

Stinkende Fische und die Lebensmittelhygieneverordnung

Körperverletzung durch Gesang – Barden und Kunstfreiheit

Majestix: Ein Schildbürger in der Öffentlichkeit

TEILIV We’ll be back

Wer haftet für Schäden durch Terminatoren?

Es leuchtet schwarz-rot-gold: Ist Rambo eigentlich Deutscher?

TEIL V Mein Name ist …

James Bond: Geschüttelt, nicht gerührt und die Fahrerlaubnis

John Wick: Das Recht der Auftragskiller

Jason Bourne: Missbrauch von Ausweispapieren?

Ethan Hunt: Auf Kriegsfuß mit dem Vermummungsverbot

Harry Tasker: Agententätigkeit als Scheidungsgrund?

TEILVI Bonus

Müssen Mumien Miete zahlen?

Segeltörn mit Jack

Der Warg am Arbeitsplatz

TEILVII Nachwort – Das Beste kommt zum Schluss

»Ich habe Killian gesagt,

ich käme wieder –

und ich möchte

kein Lügner sein.«

Ben Richards1

1 Vgl. Running Man, 1987.

Vorwort

Fortsetzungen sind beinahe so alt wie der Film selbst. So entstand Der Mann mit der Peitsche im Jahr 1925 als Sequel von Das Zeichen des Zorro (1920) und damit noch vor dem allgemeinen Beginn der Tonfilmzeit 19272. Doch der erfahrene Cineast steht Fortsetzungen stets etwas kritisch gegenüber. Zugegeben, es gibt Sequels wie Star Wars: Das Imperium schlägt zurück oder Terminator 2: Tag der Abrechnung, die jedem Filmkenner die Freudentränen in die Augen schießen lassen. Und auch Stirb langsam 2 oder Brennpunkt L.A.3 sind für einen vergnüglichen Abend vor der Mattscheibe durchaus geeignet. Aber was zum Teufel haben sich die Verantwortlichen gedacht, als sie Der weiße Hai 2 (1978), Teenwolf II (1987) oder Caddyshack II produzieren ließen? Schauen wir mal, ob wir es damit in den Katalog »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« schaffen? Von daher stand ich einer Fortsetzung von Darf man eigentlich Zombies töten? zunächst mit gemischten Gefühlen gegenüber.

Doch dann ergab sich folgender Dialog mit meiner Projektleiterin, der sich nach meiner Erinnerung so (oder beinahe fast annähernd so ähnlich) abgespielt hat:

Anna4: »Schreib’s noch einmal, Schleif!«5

Ich: »Gerade wo ich denke, ich bin draußen, ziehen Sie mich wieder rein.«6

Anna: »Wir holen dich, wir kriegen dich, du kannst uns nicht entkommen.«7

Ich: »Ich bin zu alt für diesen Scheiß!«8

Anna: »Ein alter Mann schreibt. Ein junges Mädchen lacht. Fairer Tausch.«9

Ich: »Ich sagte schon das letzte Mal, es wäre das letzte Mal!«10

Anna: »Ich mache dir ein Angebot, das du nicht ablehnen kannst.«11

Kurze Zwischenfrage:

Wie viele (zum Teil leicht abgewandelte) Filmzitate haben Sie in diesem Dialog erkannt und richtig zugeordnet (idealerweise, ohne auf die Fußnoten geschielt zu haben)? Sieben? Respekt – Sie werden das Buch lieben! Weniger als drei? »Nun ja, dann sollten wir das jetzt mal lernen.«12

Jedenfalls wird der erfahrene Cineast nach der letzten Ankündigung meiner Projektleiterin wissen: »Er hat Ja gesagt, er weiß es nur noch nicht.«13

Doch zunächst musste ich auch meine Familie überzeugen. Zur Erinnerung: Die Arbeit an Darf man eigentlich Zombies töten? erforderte mehr als 120 Stunden höchst aufmerksamen Filmstudiums. Was bedauerlicherweise eine Vernachlässigung beliebter Aktivitäten wie Rasenmähen, Keller aufräumen und Besuche bei den Schwiegereltern erforderte. Und eine optische Veränderung meines Äußeren nach sich zog (insbesondere nach einer langen Filmnacht), die zu dem entsetzten Ausruf meiner Töchter am Frühstückstisch führte: »Es lebt!«14

Also versuchte ich, meiner Frau die Idee der Fortsetzung schmackhaft zu machen, und begann auf der klassisch-romantischen Ebene: »Ich schau dir in die Augen, Kleines.«15 Doch die Augen meiner Frau verengten sich zu schmalen, eiskalten Schlitzen, als sie antwortete: »Go ahead! Make my day!«16 Und zum ersten Mal wurde mir bewusst, dass es eine Regel gibt, die für Profikiller und schreibende Richter-Cineasten gleichermaßen gilt: »Keine Frauen, keine Kinder.«17

Doch schließlich gelang es, sie mit einem Hinweis auf die letzten Worte in Darf man eigentlich Zombies töten? zu überzeugen: »Ich sagte, ich käme wieder – und ich möchte kein Lügner sein.«

Und deshalb erwarten Sie jetzt vierundzwanzig weitere Kapitel, die das unverzichtbare Rechtswissen für Film- und Serienjunkies kolossal erweitern.18 Los geht’s!

Ach ja: Sollten Sie oder ein Mitglied Ihres Teams gefangen oder getötet werden, wird der Minister jedes Wissen über Ihren Einsatz abstreiten. Dieses Buch wird sich in fünf Sekunden selbst zerstören. Viel Spaß!19

2 Als Zeitenwende gilt der Film Der Jazzsänger von 1927.

3 Auch bekannt als Lethal Weapon 2 – Brennpunkt L.A., 1989

4 Name nicht verfremdet!

5 Vgl. Casablanca, 1942.

6 Vgl. Der Pate III, 1990.

7 Vgl. Tanz der Teufel, 1981.

8 Vgl. Lethal Weapon – Zwei stahlharte Profis, 1987.

9 Vgl. Sin City, 2005.

10 Vgl. American Fighter 4 – Die Vernichtung, 1990.

11 Vgl. Der Pate, 1972.

12 Harry Hogge, Tage des Donners, 1990.

13 Colonel Isaac Johnson, Shooter, 2007.

14 Doktor Henry Frankenstein, Frankenstein, 1931.

15 Rick Blane, Casablanca, 1942.

16 Harry Callahan, Dirty Harry kommt zurück, 1983.

17 Léon, Léon – Der Profi, 1994.

18 Die Anwendbarkeit deutschen Rechts wird in den folgenden Kapiteln unterstellt.

19 Vgl. Mission Impossible, 1996.

Teil I

Neues aus Entenhausen

»Turbulent wie’n Hurricane.

Hier ist Dagobert Duck.

Wer verhilft zum Happy End?

Es sind …«20

20 Vgl. DuckTales – Neues aus Entenhausen, Staffel 1, 1987, Titellied.

Jedenfalls nicht Richter. In meinem Beruf verhilft man in den seltensten Fällen zum Happy End. Irgendwer ist meistens unzufrieden – der Angeklagte bei einer Verurteilung, der Staatsanwalt beim Freispruch, der Kläger bei der Klageabweisung, der Beklagte bei einer Stattgabe. Eine seltene Ausnahme bilden hin und wieder Familienrichter bei einvernehmlichen Scheidungen. Vielleicht ist das auch der Grund, weshalb die Figur des Richters in Entenhausen eine Ausnahmeerscheinung darstellt. Und optisch eher an einen Innenminister erinnert21. Dabei wäre ein wenig juristischer Sachverstand für die Entenhausener durchaus eine Bereicherung. Denn rechtliche Fragen stellen sich zuhauf. Wie sieht es mit einer Bewährung für die Panzerknacker aus? Könnte Donald als Exhibitionist verhaftet werden? Wo darf man einen Geldspeicher bauen? Wird Quack jemals wieder bruchlanden dürfen? Warum muss Pluto eine Leine tragen? Wird sich Scholz je an die Cum-Ex-Details erinnern? Moment. Letzteres gehört nicht hierher. Die anderen Fragen jedoch werden auf den folgenden Seiten einer eingehenden Prüfung unterzogen.

21 Vgl. Judge Owl, Zu viele Weihnachtsmänner (Carl Barks), 1949.

Donald Duck: Eine Frage der Hose

Nach dem Ergebnis einer repräsentativen Umfrage antworten neun von zehn ausgewiesenen Cineasten auf die Frage, was Donald Fauntleroy Duck offenkundig fehlt: eine Hose. Nur jeder zehnte der Befragten antwortet: ein Smartphone.22 In der Tat verzichtet die bekannteste Ente der Welt seit 193423 mit erstaunlicher Beharrlichkeit auf ein Beinkleid und hat sich weder von der eleganten Mode der Fünfzigerjahre, den Schlaghosen der Siebziger oder den … was zur Hölle haben die Menschen in den Achtzigern da eigentlich getragen? … umstimmen lassen.24 Und deshalb war es nur eine Frage der Zeit, bis sich einige juristisch interessierte Comic- und Zeichentrickfilmbeobachter fragten:

Darf Donald eigentlich die ganze Zeit ohne Hosen herumlaufen?25

Ohne Zweifel wäre Donald Duck das Herumlaufen unten ohne dann zu untersagen, wenn es sich bei diesem freizügigen Auftritt um eine Straftat handeln würde. Für den Laien naheliegend ist hier der Tatbestand der exhibitionistischen Handlungen gemäß § 183 Strafgesetzbuch. Voraussetzung ist zunächst, dass der Täter männlichen Geschlechtes ist, denn es handelt sich insoweit um ein Sonderdelikt, als dass von vornherein nur ein Mann in Betracht kommt. Mit anderen Worten: Gundel Gaukeley, Frieda oder Daisy Duck dürfen jedermann ihre Eier und auch sonstige unbekleidete Körperteile zeigen, ohne jemals Gefahr zu laufen, einer Strafverfolgung wegen exhibitionistischer Handlungen ausgesetzt zu sein. Demgegenüber kommt der Erpel Donald Duck als tauglicher Täter grundsätzlich in Betracht.

Allerdings stellt sich nicht jedes leicht- oder unbekleidete Herumlaufen als tatbestandsmäßige Handlung dar. Vielmehr ist gerade das Entblößen des … »kleinen Enterichs« (Sie wissen schon, was ich meine) vor einer anderen Person erforderlich. Es wird insoweit als bekannt vorausgesetzt, dass bei männlichen Vögeln zwischen zwei Grundformen des Geschlechtsteils unterschieden wird, nämlich dem nicht ausstülpbaren »kleinen Enterich« (P26. non-protrudens) und dem ausstülpbaren (P. protrudens). Entenvögel – und damit auch Donald – verfügen über Letzteres. Trotz einer umfassenden Untersuchung sämtlichen vorhandenen Film- und Fotomaterials konnte nicht ein einziger Fall nachgewiesen werden, in dem unser kleiner Enterich (gemeint ist Donald Duck) seinen »kleinen Enterich« (gemeint ist nicht mehr Donald Duck, sondern … Sie wissen schon!) sichtbar ausgestülpt hat. Dementsprechend fehlt es auch an einer exhibitionistischen Handlung im Sinne des § 183 Strafgesetzbuch.

Das wiederholte Herumlaufen unten ohne könnte jedoch nicht nur als hosenlose Frechheit, sondern auch als Belästigung der Allgemeinheit im Sinne des § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz anzusehen sein. Danach handelt ordnungswidrig, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. Eine grob ungehörige Handlung liegt vor, wenn sich das Tun oder Unterlassen – vorliegend der Verzicht auf jegliche Bekleidung des Unterleibes – bewusst nicht in die für das gedeihliche Zusammenleben der jeweiligen Rechtsgemeinschaft erforderliche Ordnung einfügt und dadurch im deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung steht.27 Dabei muss für den jeweiligen Einzelfall festgestellt werden, dass die zu bewertende Handlung oder Unterlassung objektiv jenes Minimum an Regeln grob verletzt, ohne deren Beachtung auch eine für Entwicklungen offene Gesellschaft nicht auskommt.28 Bei einem Erpel wie Donald ist zu berücksichtigen, dass er – wie bereits ausgeführt – über einen ausstülpbaren »kleinen Enterich« (Sie wissen immer noch, was gemeint ist!!) verfügt, der selbst dann nicht von außen gesehen werden kann, wenn das in der Regel vorhandene Federkleid ausnahmsweise die entsprechende Körperstelle nicht bedecken sollte. Dies unterscheidet den untenrum unbekleideten Erpel in ganz erheblicher Weise von den in der Rechtsprechung bereits entschiedenen Fällen unbekleideter Nicht-Erpel, namentlich dem sogenannten »Nacktjogger-Fall«29 oder dem Fall des »rosafarbenen String-Trägers«.30

Dementsprechend darf Donald Fauntleroy Duck weiter ohne Hosen herumlaufen, ohne befürchten zu müssen, durch eine ordnungsrechtliche Bekleidungsverpflichtungsverfügung in Anspruch genommen zu werden.

22 Alternative Antwort: ein eigener Podcast.

23 Vgl. Die kluge kleine Henne, 1934.

24 In seinem ersten Buchauftritt, The Adventures of Mickey Mouse, 1931, ist Donald Duck tatsächlich mit einer Latzhose bekleidet.

25 Zum ersten Mal wurde mir die Frage übrigens auf einer Buchmesse von einer Person mit Hasenohren gestellt – das ist kein Scherz!

26 Ja, »P« steht für … Sie wissen schon!

27 Vgl. Senge/ Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Auflage 2018, Rn. 6 zu § 118.

28 Vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.05.2000, Az.: 2 Ss 166/99, NStZ-RR 200, 309 (310) für den Fall des »Nacktjoggens«.

29 Vgl. ebd.

30 Vgl. VG München, Urteil vom 28.04.2022, Az.: M 22 K 20.5906.

Darf man einen Geldspeicher bauen?

Kaum ein Gebäude Entenhausens31 ist – bei Laien wie eingefleischten Donaldisten – so bekannt wie Onkel Dagoberts Geldspeicher. Er bestimmt nicht nur die Skyline der herrlichen Stadt in Calisota32, sondern auch den Spirit ganzer Generationen erfolgreicher Unternehmer und Milliardäre. Über die Jahre wechselte der Monetenspeicher sein Aussehen einige Male, bis er schließlich im Jahr 1987 die Gestalt erlangte, die die meisten Menschen mit ihm verbinden. Nicht wenige Jungen und Mädchen, deren Eltern sich gezielt über die Warnmeldung des Disney-Kanals »Enthält Darstellung von Tabakerzeugnissen«33 hinwegsetzten, entwickelten den Traum nach einem eigenem Geldspeicher. Und das unkontrollierbare Verlangen nach Zigarren. So erging es auch den drei Neffen meines Followers Cumex Duck, die kürzlich zu einer nicht unbedeutenden Menge an Schwarz… pardon, Bargeld gekommen sind. Und daher wollen die gefühlten Drillinge Olaf, Fritz und Robert wissen:

Darf man eigentlich einen Geldspeicher bauen?

Die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Geldspeicher richtet sich im Wesentlichen danach, ob das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile verwirklicht werden soll. Die Errichtung im Außenbereich dürfte gemäß § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich unzulässig sein und auch eine Ausnahmegenehmigung nur schwer erlangt werden können.34