Darf man eigentlich Zombies töten? - Thorsten Schleif - E-Book

Darf man eigentlich Zombies töten? E-Book

Thorsten Schleif

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Beschreibung

Darf ich auf einem Besen zur Arbeit fliegen? Muss ich für meinen Werwolf Hundesteuer zahlen? Haben Vampire Anspruch auf Nachtschicht? Fallen Lichtschwerter unter das Waffengesetz? Wem gehört der eine Ring?

Ein bekennender Cineast und von Beruf Richter – Thorsten Schleif ist der erste Experte für all die drängenden Rechtsfragen, die uns bei einer Binge-Session »Game of Thrones«, »Die Ringe der Macht«, »Star Wars« oder »Harry Potter« so durch den Kopf gehen. Sein Buch gehört in jeden Muggel-Haushalt mit Streamingdienst-Abo. Denn wer die Paragrafen des deutschen Strafrechts beherrscht, braucht die Zombie-Apokalypse nicht zu fürchten!

(Sollten Sie sich all die eingangs erwähnten Fragen noch nie gestellt haben, brauchen Sie das Buch erst recht. Gut möglich, dass Sie bereits mit einem Bein im Gefängnis stehen.)

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Seitenzahl: 115

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DASBUCH:

Darf ich auf einem Besen zur Arbeit fliegen? Muss ich für meinen Werwolf Hundesteuer zahlen? Haben Vampire Anspruch auf Nachtschicht? Fallen Lichtschwerter unter das Waffengesetz? Wem gehört der eine Ring?

Ein bekennender Cineast und von Beruf Richter – Thorsten Schleif ist der erste Experte für all die drängenden Rechtsfragen, die uns bei einer Binge-Session »Game of Thrones«, »Die Ringe der Macht«, »Star Wars« oder »Harry Potter« so durch den Kopf gehen. Sein Buch gehört in jeden Muggel-Haushalt mit Streamingdienst-Abo. Denn wer die Paragrafen des deutschen Strafrechts beherrscht, braucht die Zombie-Apokalypse nicht zu fürchten!

(Sollten Sie sich all die eingangs erwähnten Fragen noch nie gestellt haben, brauchen Sie das Buch erst recht. Gut möglich, dass Sie bereits mit einem Bein im Gefängnis stehen.)

DERAUTOR:

Thorsten Schleif, Jahrgang 1980, studierte Rechtswissenschaften in Bonn. Seit 2007 ist er Richter im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Er war am Landgericht Düsseldorf und in der Verwaltung des Oberlandesgerichts Düsseldorf tätig. In den Jahren 2014 bis 2019 war er alleiniger Ermittlungsrichter für die Amtsgerichtsbezirke Wesel und Dinslaken. Gegenwärtig arbeitet Schleif als Vorsitzender des Schöffengerichts und Jugendrichter am Amtsgericht Dinslaken. 2019 und 2020 veröffentliche er zwei Sachbücher, es folgten zwei Hörbücher im Jahr 2021, »Richter morden besser« war sein erster Roman. Seit 2016 ist Schleif außerdem als Keynote Speaker tätig. Er lebt mit seiner Frau und den beiden gemeinsamen Kindern in Duisburg.

THORSTEN SCHLEIF

DARF MAN EIGENTLICH ZOMBIES TÖTEN?

UNVERZICHTBARES RECHTSWISSEN FÜR FILM- UND SERIENJUNKIES

WILHELMHEYNEVERLAGMÜNCHEN

Der vorliegende Rechtsratgeber für Film- und Serienjunkies ist eine Hommage, ein Ausdruck der Wertschätzung und Ehrerbietung an 50 Jahre Film- und TV-Momente und deren unvergessene Protagonisten und Themen.

Der Inhalt dieses E-Books ist urheberrechtlich geschützt und enthält technische Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugte Nutzung. Die Entfernung dieser Sicherung sowie die Nutzung durch unbefugte Verarbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere in elektronischer Form, ist untersagt und kann straf- und zivilrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.

Der Verlag behält sich die Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte dieses Werkes für Zwecke des Text- und Data-Minings nach § 44 b UrhG ausdrücklich vor. Jegliche unbefugte Nutzung ist hiermit ausgeschlossen.

Copyright © 2023 by Thorsten Schleif

Copyright © 2023 dieser Ausgabe

by Wilhelm Heyne Verlag, München,

in der Penguin Random House Verlagsgruppe GmbH,

Neumarkter Str. 28, 81673 München

Redaktion: Sven-Eric Wehmeyer

Umschlaggestaltung: Das Illustrat, München

Illustrationen (Cover und Innenteil):

Das Illustrat, Gino Faglioni, München

Satz: satz-bau Leingärtner, Nabburg

ISBN: 978-3-641-31009-7V001

www.heyne.de

Für meinen Bruder – You’re gonna need a bigger boat.

VORWORT

Darf man eigentlich Zombies töten? Wie »im Namen von Zeus’ fettem Arsch«1 kommt man als (mehr oder weniger) seriöser Jurist auf die Idee, ein Buch mit diesem Titel zu schreiben? Dafür muss ich etwas weiter ausholen. Um ehrlich zu sein: Ich war schon immer ein wenig sonderbar – meine Frau würde es »verhaltensauffällig« nennen. Nicht etwa, weil ich ein riesiger Filmfan, vielleicht sogar schon ein Cineast bin, der stundenlang über einzelne Szenen, sogar winzige Teile einer Szene von Der weiße Hai, Der Pate oder Krieg der Sterne diskutieren kann. Sondern weil ich darüber hinaus dazu neige, Charaktere und Handlungen von Filmen und Serien rechtlich zu bewerten. Hast du dir schon jemals überlegt, ob John McClane alias Bruce Willis in Minute 110 des zweiten Teils der Stirb-langsam-Reihe2 einen Mord mit gemeingefährlichen Mitteln begeht, als er das aus der Boeing 747 auslaufende Kerosin mit seinem Feuerzeug in Brand setzt und dadurch das Flugzeug – gesteuert von dem legendären Franco Nero als General Esperanza – zur Explosion bringt? Falls nicht, besteht für dich noch Hoffnung. Falls doch, kann ich dir zweierlei versichern. Erstens: Du wirst dieses Buch lieben. Und zweitens: Wir sind nicht allein! Und damit kommen wir zu der Entstehungsgeschichte dieses Buches.

Eines Tages erreichte mich die Frage eines begeisterten Fans von The Walking Dead über einen meiner Social-Media-Kanäle. »Herr Richter, darf man eigentlich Zombies töten?« Von dieser Frage war ich sofort begeistert. Bisher hatte ich auf TikTok und Instagram stets nur klassische juristische Themen behandelt – warum nicht einmal eine verrückte Rechtsfrage mit allem nötigen Ernst und juristischem Hintergrund beantworten? Nach vier bis sechs Outtakes, die einem plötzlichen Lachanfall geschuldet waren, gelang mir schließlich ein kurzes Video. Es erzielte innerhalb kürzester Zeit mehr als 400 000 Aufrufe und über 32 000 Likes bei TikTok. Weitere verrückte Fragen zu Filmen und Serien folgten. Benötigt ein Lichtschwert einen Waffenschein? Wem gehört der eine Ring? Darf man die Bundeswehr gegen Godzilla einsetzen?

Auch nach einem guten Dutzend dieser Videos riss das Interesse nicht ab – im Gegenteil, ich kam mit der Beantwortung der Fragen und Kommentare kaum mehr hinterher. Wenn so viele Nutzer von TikTok Freude an der Beantwortung verrückter Rechtsfragen zu Filmen und Serien haben, warum sollte man hierzu dann nicht ein ganzes Buch schreiben? Ein Buch, das die witzigsten und verrücktesten Fragen zu Star Wars, Herr der Ringe, Harry Potter und den Avengers beantwortet.

Von dieser Idee bis zum fertigen Buch war es allerdings ein langer, beschwerlicher und anstrengender Weg. Allein die Recherchearbeiten zu Kapitel II: »Der Herr der Ringe und Jon Schnee« beliefen sich auf einen zeitlichen Umfang von mehr als einhundertzwanzig Stunden. Einhundertzwanzig Stunden aufmerksamen und höchstkonzentrierten Filmstudiums: Herr-der-Ringe-Filmtrilogie, Hobbit-Filmtrilogie (beide natürlich in der jeweiligen Extended Version), Der Herr der Ringe: Die Ringe der Macht, Game of Thrones Staffel 1 bis 8. Diese zeitaufwendige Recherche zwang mich widerstrebend dazu, wichtige Termine zu vernachlässigen: Rasenmähen, Garage aufräumen und Besuche bei den Schwiegereltern zum Beispiel. Doch diese Opfer und die Zeit der Mühsal und Entbehrungen haben sich letztlich bezahlt gemacht. Sie führten zu jenem Buch, das du jetzt gerade auf deinem E-Book-Reader geöffnet hast. Jedenfalls zu einem Buch, das man an der ein oder anderen Stelle möglicherweise nicht ganz so ernst nehmen sollte. Oder vielleicht gerade doch, denn »die einzigen Dinge, über die es sich lohnt, ernsthaft zu sprechen, sind lustige Dinge«.3

Und so wünsche ich dir auf den folgenden Seiten: Viel Spaß! Ganz im Ernst.4

1  Vgl. Dr. Stanley Goodspeed, The Rock – Fels der Entscheidung, 1996.

2  Vgl. Stirb langsam 2, 1990, Minute 110.

3  Vgl. Dr. med. Hiob Prätorius, 1965.

4  Es wird darauf hingewiesen, dass die Anwendbarkeit deutschen Rechts in den folgenden Kapiteln unterstellt wird.

TEIL I

Von Zombies,Werwölfenund Vampiren

Darf man eigentlich Zombiestöten?

Die Zombieapokalypse rückt unaufhaltsam näher. Erste Anzeichen gab es bereits während des Zweiten Weltkrieges. Insbesondere die umfassenden Einsatzberichte des US-Soldaten William Joseph Blazkowicz aus dem Jahr 1943 hätten Warnung genug sein sollen. Jedoch beseitigte erst der bekannte Barbra-Zwischenfall im Jahr 19685, von dem weite Teile des Ostens der Vereinigten Staaten und vor allem die Städte Pittsburgh, Philadelphia und Miami betroffen waren, letzte Zweifel bzw. die letzten Zweifler selbst.

Seit jener Zeit erfreuen sich informative Dokumentarfilme über Zombie*innen großer Beliebtheit, nicht nur in der einschlägigen Fachwelt. Zu nennen sind insbesondere die filmischen Beobachtungen der renommierten Wissenschaftler Amando de Ossorio6 und George A. Romero7 der Siebzigerjahre.Aber auch über fünfzig Jahre nach den Ereignissen um Barbra, Ben und die Familie Cooper erfahren wir durch viel beachtete Lehrfilme wie World War Z und Zombieland, aber auch die an die beliebte Kinderserie Es war einmal … das Leben erinnernde Reihe The Walking Dead eine Menge über das Leben der Zombie*innen, vor allem dazu, was sie anlockt und wie man sie (endgültig) wieder loswird.

Bei allem nötigen Respekt für die großartigen Werke von de Ossorio, Romero und Boyle8 muss jedoch darauf hingewiesen werden dürfen, dass rechtswissenschaftliche Aspekte bei der filmischen Ausarbeitung vernachlässigt wurden, insbesondere die Frage:

Darf man eigentlich Zombies töten?

Denn was – um es einmal salopp zu formulieren – helfen Armbrust, Machete und detaillierte Kenntnisse der Zombieanatomie, wenn anschließend dem Untote tötenden Lebenden lebenslang droht?

Der Mensch bleibt Mensch …

Tatsächlich ist die dauerhafte Beseitigung eines unerwünschten Untoten strafrechtlich höchst bedenklich. Denn auch ein Zombie war unstreitig einst ein Mensch im Sinne des Strafgesetzbuches, und er bleibt es bis zu seinem Hirntod, der strafrechtlich erst mit dem irreversiblen Erlöschen der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Stammhirn vorliegt.9 Gerade das Stammhirn funktioniert bei Zombie*innen allerdings ganz ausgezeichnet. Dies erfährt der aufmerksame Zombiebeobachter nicht nur während eines Tages der offenen Tür des unterirdischen Labors der Umbrella-Corporation in bzw. unter Racoon City10, sondern auch bei einer Führung des ebenso charmanten wie lebenslustigen Dr. Edwin Jenner im Zentrum für Seuchenkontrolle in Atlanta11. Ob die Funktion des Stammhirnes eines Untoten für einen kurzen Zeitraum erloschen war, ist insoweit unerheblich, da dieser Prozess – zum Bedauern der Überlebenden – umkehrbar, also nicht irreversibel ist. Damit können Zombie*innen grundsätzlich taugliches Tatobjekt sowohl eines Körperverletzungsdeliktes als auch eines Totschlags bzw. Mordes sein. Demzufolge ist das willkürliche Niedermetzeln einer sogenannten Zombieherde nicht nur unappetitlich, sondern eine kapitale Straftat, die einen lebenslangen Gefängnisaufenthalt des überlebenden Metzelnden zur Folge haben kann. Und nicht nur das Töten eines untoten Untoten kann unangenehme juristische Konsequenzen nach sich ziehen: Sogar ein harmlos erscheinendes Abtrennen von Gliedmaßen oder Unterkiefern mit Katana12 und Machete kann als schwere Körperverletzung13 mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Das sind auf den ersten Blick keine allzu rosigen Aussichten für eine entspannte Zombieapokalypse – jedenfalls nicht aus der Sicht der letzten Überlebenden. Ein kleiner Hoffnungsschimmer für die nächste Untoten-Apokalypse verbleibt dennoch. Denn das Strafgesetzbuch ist tatsächlich auch auf bevorstehende Weltuntergangsszenarien gut vorbereitet.

Immer eine Knabber-Länge Abstand!

Sollte es in einem bedauerlichen Einzelfall zu einem Angriff eines Untoten kommen, ist das Recht der Notwehr gegeben. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.14 Als Angriff ist hierbei nicht nur das vollständige Verzehren des menschlichen Körpers oder ganzer Körperteile durch einen Zombie anzusehen, sondern schon dessen einzelner herzhafter Biss in die Weichteile, ja selbst sein leichtes oder sogar zaghaftes Anknabbern von Nase, Ohr und Wange. Jene kulinarischen Annäherungsversuche muss eine Verteidigungshandlung dauerhaft und endgültig beseitigen. Erfahrungsgemäß sind Zombie*innen wenig bis gar nicht vom Bruch des eigenen Knochens beeindruckt; auch der Verlust eigener Gliedmaßen, die ein Überlebender als erhebliches Ärgernis empfinden würde, lässt sie im wahrsten Sinne des Wortes kalt. Letztlich hat sich allein ihre Enthauptung oder die Zerstörung ihres Stammhirnes als notwendig zur Abwehr des Untoten-Angriffs herausgestellt. Und folglich darf ein Untoter, der gerade im Begriff ist, einen Überlebenden zu essen, aus Notwehr getötet werden. Von bedauerlicherweise immer wieder zu beobachtenden Schlachtfesten15 ohne einen konkreten gegenwärtigen Angriff eines Zombies ist demgegenüber dringend abzuraten.

Anmerkung16:

Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der berühmten Entscheidung zu Tanz der Teufel recht unbedacht Zombies als Beispiel für »nur menschenähnliche Wesen« angeführt.17 Diese respektlose Herabwürdigung eines kaltherzigen und gefühllosen Untoten mit nie versiegender Gier nach Menschenfleisch wirft auf den ersten Blick kein gutes Licht auf unsere obersten Verfassungshüter. Die Entgleisung ist jedoch offensichtlich allein einer fehlenden Erfahrung der Richter im Umgang mit Zombies und anderen Untoten insgesamt geschuldet. Tatsächlich hatte nachweislich keiner der an der Entscheidung beteiligten Juristen einen Zombie in seinem näheren Freundes- oder Bekanntenkreis. Jener mangelnden Erfahrung sind sich die Verfassungshüter auch bewusst und relativieren ihre unbedachte Einstufung in derselben Entscheidung, indem sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass es letztlich nicht auf ihre Bewertung der Frage, ob es sich um einen Menschen oder ein menschenähnliches Wesen handelt, ankomme, sondern auf die des Zuschauers.18

5  Vgl. Die Nacht der lebenden Toten, 1968.

6  Vgl. insbesondere Die Nacht der reitenden Leichen, 1971.

7  Vgl. Zombie – Dawn of the Dead, 1978.

8  Vgl. 28 Days Later, 2002.

9  Herrschende Meinung, vgl. Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage 2019, Rn. 19 Vorbemerkungen zu den §§ 211 ff. m.w.N.

10  Vgl. Resident Evil, 2002.

11  Vgl. The Walking Dead, Staffel 1, Folge 6, 2010.

12  Vgl. z. B. Michonne in The Walking Dead, Staffel 2, Folge 13, 2010.

13  § 226 Abs. 1 Strafgesetzbuch.

14  § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch.

15  Vgl. Zombieland, 2009.

16  Für typische Juristen.

17  Vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.10.1992, Az.: 1 BvR 698/89, NJW 1993, 1457 ff.

18  Vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.10.1992, Az.: 1 BvR 698/89. NJW 1993, 1457 (1458).

Zahlen WerwölfeHundesteuer?

Die Geschichte der Werwölfe ist eng verwoben mit jener der Vampire, wobei allerdings die Theorie eines gemeinsamen Vorfahren der ungarischen Adelsfamilie Corvinus aus dem fünften Jahrhundert19 nicht unumstritten ist. Wie den Vampiren begegnete die Gesellschaft auch den sogenannten Lykanern mit Ablehnung. Werwölfe wurden über Jahrhunderte gejagt, es darf mit Recht von einer aggressiven Lykanthrophobie gesprochen werden. Einer der letzten Zwischenfälle dieser Werwolf-Feindlichkeit waren die traurigen Ereignisse um Lawrence »Larry« Talbot in Wales im Jahr 194120 bzw. in Blackmoor im Jahr 189121 – über das genaue Jahr streiten die Historiker ebenso wie über die Rolle des Vaters, Sir John Talbot. Seit jener Zeit hat eine weitgehende Integration der Lykaner insbesondere in den Vereinigten Staaten stattgefunden, nicht zuletzt aufgrund der beeindruckenden sportlichen Leistungen einiger Werwölfe vor allem im Basketball22 und Boxen23. Mittlerweile stellen sich lediglich noch wenige juristische Probleme im Zusammenhang mit Lykanern. Eine der bisher nicht abschließend entschiedenen Rechtsfragen lautet:

Zahlen Werwölfe Hundesteuer?

Es ist umstritten, ob Werwölfe als Hunde im Sinne der Hundesteuersatzungen der Gemeinden, denen insoweit nach Artikel 106 Absatz 6 Grundgesetz die Steuerhoheit obliegt, angesehen werden dürfen. Die wohl herrschende Meinung bejaht dies jedoch und weist zutreffend darauf hin, dass Lykaner in vielerlei Hinsicht eher einem Hund als einem Wolf ähneln. Insbesondere sind sie meistens keine reinen Fleischfresser (Carnivoren), sondern – wie Hunde – Allesfresser (Omnivoren). Auch ihre Charaktereigenschaften, vor allem die große Zutraulichkeit sowie die variable Rutenhaltung sprechen dafür, sie eher wie einen Hund zu betrachten, worauf der anerkannte Lykaner-Sachverständige Dr. Viktor in seinem viel beachteten Fachbuch Meine Tochter, der Hund und ich ausdrücklich hingewiesen hat.24