43,99 €
Wir verändern uns im Laufe unseres Lebens und mit uns unsere Bedürfnisse bei der Pflege. Dabei spielt es eine entscheidende Rolle, wie wir aufwachsen, was Familie für uns bedeutet und wie wir sozialisiert sind. Die generalistische Pflegeausbildung nimmt alle Altersstufen in den Blick. Denn: Ein Säugling hat andere Bedürfnisse als ein alter Mensch. Die Autorinnen weiten den Blick auf die Pflege im Lebensverlauf und erklären die Zusammenhänge von Lebenswelt, sozialer Ungleichheit, Biografie und Pflege. Fallbeispiele und anregende Übungsaufgaben geben Einblicke in Pflege- und Gesundheitssettings und verknüpfen gekonnt Theorie und Praxis. Erklärvideo zum Buch utb+: Das didaktisch aufbereitete Online-Material ermöglicht Leser:innen, sich selbstständig mit der Materie auseinanderzusetzen und gezielt Themen zu vertiefen, z.B. zur Prüfungsvorbereitung. Erhältlich über utb.de.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 358
Veröffentlichungsjahr: 2022
Eine Arbeitsgemeinschaft der Verlage
Brill | Schöningh – Fink · Paderborn
Brill | Vandenhoeck & Ruprecht · Göttingen – Böhlau · Wien · Köln
Verlag Barbara Budrich · Opladen · Toronto
facultas · Wien
Haupt Verlag · Bern
Verlag Julius Klinkhardt · Bad Heilbrunn
Mohr Siebeck · Tübingen
Narr Francke Attempto Verlag – expert verlag · Tübingen
Psychiatrie Verlag · Köln
Ernst Reinhardt Verlag · München
transcript Verlag · Bielefeld
Verlag Eugen Ulmer · Stuttgart
UVK Verlag · München
Waxmann · Münster · New York
wbv Publikation · Bielefeld
Wochenschau Verlag · Frankfurt am Main
Pflege studieren
Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Büscher
Prof. Dr. Karin Tiesmeyer ist Pflege- und Gesundheitswissenschaftlerin. Sie lehrt und forscht im Fach „Angewandte Pflegewissenschaft“ an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum.
Prof. Dr. Birgit Schuhmacher ist Soziologin. Sie vertritt den Bereich Sozialwissenschaften mit dem Schwerpunkt „Anwendung sozialwissenschaftlicher Themen auf pflege- und gesundheitsbezogene Arbeitsfelder“ an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen- Lippe in Bochum.
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
UTB Bandnr 5930
ISBN 978-3-8252-5930-3 (Print)
ISBN 978-3-8385-5930-8 (PDF-E-Book)
ISBN 978-3-8463-5930-3 (EPUB)
© 2022 by Ernst Reinhardt, GmbH & Co KG, Verlag, München
Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne schriftliche Zustimmung der Ernst Reinhardt GmbH & Co KG, München, unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen in andere Sprachen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Der Verlag Ernst Reinhardt GmbH & Co KG behält sich eine Nutzung seiner Inhalte für Text- und Data-Mining i. S.v. § 44b UrhG ausdrücklich vor.
Printed in EU
Cover unter Verwendung einer Grafik von iStock.com / Pablo Stavnichuk
Satz: FELSBERG Satz & Layout, Göttingen
Ernst Reinhardt Verlag, Kemnatenstr. 46, D-80639 München
Net: www.reinhardt-verlag.de E-Mail: [email protected]
Inhalt
Vorwort
1Einleitung
2Lebens(ver)lauf, Lebensphasen und Sozialisation
2.1Ein lebensphasenbezogenes Pflegeverständnis
2.1.1Die Generalistik in der Pflegeausbildung
2.1.2Lebensphasenorientierung in der Pflege
2.2Lebensphasen zwischen individueller Gestaltung und sozialen Erwartungen
2.3Pflege- und gesundheitsrelevante Sozialisationsprozesse
2.3.1Pflege als funktionierendes System
2.3.2Pflege als komplexe Aushandlung
2.3.3Gesundheit als Entwicklungsaufgabe
2.3.4Subjektive Gesundheit als Ergebnis von Sozialisation
3Pflege in sozialen Kontexten
3.1Familie als exklusive Gemeinschaft
3.1.1Begriffsklärung: Familie
3.1.2Mitgliedschaft
3.1.3Doing Family
3.2Lebenswelt und Alltag als Ressource
3.3Organisationen der Pflege
3.3.1Strukturmerkmale von Organisationen
3.3.2Pflegeorganisationen
3.4Soziale Ungleichheit und Biografie
4Kindheit und Jugend
4.1Lebensphasen Kindheit und Jugend
4.1.1Kindheit
4.1.2Jugend
4.1.3Entwicklung in den Lebensphasen Kindheit und Jugend
4.1.4Soziale Lage – Ungleiche Kindheiten
4.2Gesundheit und Krankheit von Kindern und Jugendlichen
4.3Kindheit / Jugend und Pflege in der Familie
4.4Kindheit / Jugend und Pflege in der Lebenswelt
4.5Kindheit / Jugend und Pflege in Organisationen
5Erwachsenenalter
5.1Lebensphase Erwachsenenalter
5.1.1Junges Erwachsenenalter
5.1.2Mittleres Erwachsenenalter
5.1.3Soziale Lage
5.2Gesundheit und Krankheit im Erwachsenenalter
5.3Erwachsene und Pflege in der Familie
5.4Erwachsene und Pflege in der Lebenswelt
5.5Erwachsene und Pflege in Organisationen
6Alter und Hochaltrigkeit
6.1Lebensphase Alter
6.1.1Altersgrenzen
6.1.2Alter(n) und Biografie
6.1.3Theoretische Perspektiven auf Alter und Pflege
6.1.4Soziale Lage im Alter
6.2Gesundheit und Krankheit von alten Menschen
6.3Alter und Pflege in der Familie
6.4Alter und Pflege in der Lebenswelt
6.5Alter und Pflege in Organisationen
7Schlussbetrachtung
Literatur
Sachregister
Hinweise zur Benutzung dieses Lehrbuches
Folgende Icons werden im Buch verwendet:
Zusammenfassung
Definition
Übungs- und Reflexionsaufgabe
Beispiel
Merksatz
Literatur- und Websiteempfehlungen
Das Onlinematerial enthält Reflexionsaufgaben und Zusatzmaterial, das passwortgeschützt ist. Das Passwort findet sich in diesem Buch auf S. 257 Zusätzlich zum Buch gibt es ein themenspezifisches Video, das unter https://www.reinhardt-verlag.de/55387_tiesmeyer_pflege_im_lebensverlauf/ zu finden ist.
Pflege befasst sich mit Menschen, deren individuelle Selbständigkeit aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderer gesundheitlicher Problemlagen beeinträchtigt ist. Die Auswirkungen unterschiedlicher Krankheiten und der sich daraus ergebende Bedarf an pflegerischer Unterstützung sind vielfach beschrieben. Weniger Beachtung hat bislang gefunden, dass Fragen von Gesundheit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit immer eingebettet sind in eine individuelle Lebenssituation. Diese ist Teil einer Phase im Lebensverlauf, die mit jeweils eigenen Entwicklungs- und Sozialisationsherausforderungen einhergeht. Die Lebensphase Kindheit ist mit anderen Fragen verbunden als das Erwachsenenalter. Jugendliche setzen sich mit anderen Dingen auseinander als alte Menschen. Die Bewältigung von Krankheit und Pflegebedürftigkeit findet vor dem Hintergrund der verschiedenen Lebensphasen statt. Diese sind nicht allein dafür maßgeblich, aber sie haben einen erheblichen Einfluss.
In dem vorliegenden Band vermitteln Karin Tiesmeyer und Birgit Schuhmacher Grundlagen für ein lebensphasenorientiertes Pflegeverständnis. Sie zeigen die Bedeutung der Lebensphasen im Lebensverlauf auf und verdeutlichen, dass ein Verständnis dafür einen wichtigen Beitrag zu einer bedarfsorientierten Pflege leistet. Sie zeigen Charakteristiken der einzelnen Lebensphasen auf und verdeutlichen lebensphasenspezifische Aspekte von Gesundheit und Krankheit. Ein wichtiger Beitrag des Buches besteht darüber hinaus darin, dass verschiedene soziale Kontexte wie Familie, Lebenswelt und Alltag oder Organisationen der Pflege aufgegriffen und in ihrer Bedeutung für die Gestaltung von Pflegeprozessen erläutert werden.
Nach der Veröffentlichung der Bände „Ethik in der Pflege“ und „Qualität in der Pflege“ ist der Band „Pflege im Lebensverlauf“ der dritte Band in der Lehrbuchreihe „Pflege studieren“. Die Autorinnen greifen in ihrem Vorwort eine vielfach geäußerte Kritik der generalistischen Pflegeausbildung auf, nach der sich die Integration der vormaligen Ausbildungen in der Altenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im Sinne eines Kompetenzverlustes bemerkbar machen würde. Dem setzen die Autorinnen den Gedanken gegenüber, dass nicht die Konzentration auf eine Altersspanne mit erhöhter Kompetenz einhergeht, sondern das Verständnis unterschiedlicher Lebensphasen und der damit verbundenen Charakteristiken, Herausforderungen und gesundheitsbezogenen Aspekte.
Das Pflegeberufegesetz sieht neben der fachschulischen Ausbildung ein Hochschulstudium mit einem Bachelorabschluss als Qualifikation für eine Tätigkeit in der Pflege vor. Bereits seit einigen Jahren gibt es unterschiedliche Studiengänge, die für eine Berufstätigkeit in der Pflege qualifizieren. Das Pflegeberufegesetz legt die Kompetenzen fest, die im Rahmen einer hochschulischen Pflegeausbildung vermittelt werden sollen. Dazu zählen:
komplexe Pflegeprozesse bei Menschen aller Altersstufen wissenschaftsbasiert steuern und gestalten zu können;
vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft und des gesellschaftlich-institutionellen Rahmens des pflegerischen Handelns anwenden und dadurch die gesundheitliche und pflegerische Versorgung mitgestalten zu können;
Forschungsgebiete der Pflege erschließen und forschungsgestützte Problemlösungen und neue Technologien in das berufliche Handeln übertragen zu können;
sich kritisch-reflexiv and analytisch sowohl mit theoretischem wie auch praktischem Wissen auseinandersetzen und wissenschaftsbasierte Lösungsansätze zur Verbesserung der Pflege entwickeln und implementieren zu können und
an der Entwicklung von Qualitätsmanagementkonzepten mitwirken zu können.
Die Bände der Reihe „Pflege studieren“ fördern gezielt die Kompetenzen in diesen Bereichen. Sie bieten die Möglichkeit zu einer theoretisch-wissenschaftlichen Vertiefung und schlagen die Brücke zu daraus resultierenden Fragen der Pflegepraxis. Sie sind darauf ausgerichtet, gute Begleiter durch das Pflegestudium zu sein. Sie eignen sich aber auch für diejenigen, die sich im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildung mit Fragen der Weiterentwicklung der Pflege befassen. Weitere Bände werden sich mit folgenden Themen befassen:
Case Management, Beratung und Kommunikation in der Pflege, Bezugswissenschaften in der Pflege, Grundlagen der Pflegepraxis, Pflegeforschung, Recht in der Pflege, Pflege im Gesundheitssystem und Handlungsfelder in der Pflege
Osnabrück, Juni 2022
Prof. Dr. Andreas Büscher
Das Thema der Pflege in verschiedenen Lebensphasen hat seit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung in Deutschland im Januar 2020 viel Aufmerksamkeit erhalten. Kritische Stimmen, die einen Kompetenzverlust in der Pflege von Kindern und alten Menschen befürchten, sind seither nicht verstummt.
Wie soll also eine Pflege aller Lebensalter agieren? Auf der Basis von pflegerischen Tätigkeiten, die als lebensphasenunabhängig charakterisiert werden können, gilt es, lebensphasenspezifisches mit lebensphasenübergreifendem Wissen und den entsprechenden Kompetenzen zu verknüpfen. So muss zum Beispiel die professionelle Pflege im häuslichen Umfeld häufig zwei oder mehr Generationen in ein Pflegearrangement einbinden. Der Pflegebedarf eines Kindes, einer chronisch kranken Erwachsenen, eines unterstützungsbedürftigen Menschen im Alter äußert sich entsprechend dem jeweiligen Entwicklungstand und der alterstypischen sozialen Rollen, Aufgaben und institutionellen Zugehörigkeiten. Aber nur einer lebensphasenübergreifend orientierten Pflege gelingt es, die individuelle, sozial und kulturell unterschiedlich geprägte Biografie und den lebensweltlichen Kontext der Patient*innen zu erkennen, aufzugreifen und in der konkreten Pflegesituation zu reflektieren.
Das Lehrbuch klärt Begriffe wie Lebensverlauf, Biografie, Lebensphase und Sozialisation und schafft so ein theoretisches Fundament für empirische Daten zur Pflege von Menschen aller Lebensalter. Ebenfalls finden die sozialen Kontexte Beachtung, die im Laufe des Lebens durchlaufen werden: Die Familie, die Lebenswelt und Organisationen des Sozial- und Gesundheitswesens, die den Rahmen der professionellen Pflege bilden.
Dabei kann das Lehrbuch nur einen ersten Überblick geben, denn sowohl zu den hier vorgestellten soziologischen, psychologischen und gerontologischen Theorien als auch zu jeder Lebensphase existiert eine Fülle von wissenschaftlicher Literatur. Einzelne Aspekte konnten deshalb nicht in der gebotenen Tiefe und Differenziertheit bearbeitet werden, so zum Beispiel die Bedarfe, die die Interkulturalität von pflegebedürftigen Menschen aller Lebensalter mit sich bringt.
Die Kapitel 2 und 3 des Lehrbuchs legen die begrifflichen und theoretischen Grundlagen, während in den Folgekapiteln die Lebensphasen Kindheit und Jugend, Erwachsenenalter und Alter vorgestellt werden. Dabei werden anhand historischer Hintergründe und empirischer Daten die typischen Merkmale jeder Lebensphase und die Herausforderungen, die sich daraus für die Pflege ergeben, dargestellt. Jedes Kapitel kann für sich mit Gewinn gelesen werden, aber vielfach wird auf übergreifende Zusammenhänge und Bezüge hingewiesen. So setzen sich Entwicklungen der Erwachsenenphase im Alter fort, und typische Bewältigungsmuster von Krankheit treten nicht nur in der Kindheit, sondern ähnlich auch im Erwachsenenalter auf. Die Kapitel zu Kindheit und Jugend, Erwachsenenalter und Alter sind analog aufgebaut, gehen aber in einzelnen Abschnitten auf die Besonderheiten jeder Lebensphase ein.
In allen Kapiteln finden sich Übungs- und Reflexionsaufgaben, die in Eigenarbeit oder im Kontext der Lehre bearbeitet werden können. Beispiellösungen finden sich im Zusatzmaterial auf der Internetseite des Verlags. Dort sind auch vertiefende und ergänzende Informationen platziert, die im knappen Format des Lehrbuchs keinen Platz mehr gefunden haben.
In diesem Kapitel wird zunächst ein Einstieg in das Verständnis einer generalistischen Pflege gegeben (Kap. 2.1) bevor in Kap. 2.2 die theoretischen Konzepte Lebens(ver)lauf, Biografie und Lebensphase erläutert werden. Kap. 2.3 thematisiert den Prozess der Sozialisation als lebenslange Auseinandersetzung der Individuen mit ihrem sozialen Umfeld. Dabei besteht das soziale Umfeld der Pflege aus fest vorgegebenen, quasi unveränderlichen Rahmenbedingungen (Kap. 2.3.1), aber auch aus Situationen, die flexibel gestaltet werden können (Kap. 2.3.2). Die Individuen entwickeln im Sozialisationsprozess eine gesundheitsbezogene Identität (Kap. 2.3.4).
Menschen sind von Geburt an auf Pflege angewiesen und im Verlauf ihres Lebens kann Pflegebedarf erneut in vielfältiger Hinsicht auftreten. Abhängig von der Lebensphase, vom Gesundheitszustand und von funktionalen Beeinträchtigungen benötigen Menschen mehr oder weniger Pflege im Alltag, zum Beispiel bei der Körperpflege und insbesondere in Krankheitsphasen.
Die generalistische Pflegeausbildung wird dieser engen Verschränkung von Pflege und Lebensverlauf gerecht. Aber was bedeutet es, die Pflege in den verschiedenen Lebensphasen in den Blick zu nehmen? Gibt es so etwas wie eine lebensphasenübergreifende Pflege? Welche Bedeutung haben die biografischen Erfahrungen der pflegebedürftigen Person? Damit stellt sich auch die Frage, wie die Begriffe Lebensverlauf, Biografie und Lebensphase definiert werden und wie sie sich unterscheiden. Die Antworten auf diese Fragen bestimmen maßgeblich darüber, wie Pflegeprozesse von den Beteiligten erlebt und von den Patient*innen bzw. Bewohner*innen mitgestaltet werden.
2.1Ein lebensphasenbezogenes Pflegeverständnis
2.1.1Die Generalistik in der Pflegeausbildung
Was unter Pflege verstanden wird, ist eng mit gesellschaftlichen Entwicklungen verknüpft und unterliegt dementsprechend einem ständigen Wandel. Dieser spiegelt sich in der Ausgestaltung und gesetzlichen Verankerung von Pflege sowie in der Pflegeausbildung wider. Eine der zentralen Neuerungen des Pflegeberufegesetzes (PflBG), das seit dem 25.07.2017 in Deutschland stufenweise in Kraft getreten ist, betrifft die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung, deren Abschluss zur Pflege von Menschen jeden Lebensalters befähigt. Hier stellt sich die Frage, welches Verständnis von Pflege dieser generalistischen Orientierung zugrunde liegt – im Unterschied zur bis dahin getrennten Ausbildung in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. der Kinderkrankenpflege.
Bis Mitte des 19. Jahrhunderts, das „gemeinhin als Geburtsstunde der freiberuflichen Pflege gilt“ (Steppe 1994, 43 f.), liegt die Hauptverantwortung für die Pflege von Kindern sowie kranken, behinderten oder älteren Erwachsenen bei der Familie und dort vor allem bei den weiblichen Familienmitgliedern (Seltrecht 2016, 503 f.). Seit der Antike werden aber auch schon Hospize betrieben, die aus caritativen Motiven alte, kranke, behinderte und arme Menschen versorgen. In der frühen Neuzeit wurden diese Einrichtungen zahlreicher und größer: So existierten um 1700 in Frankreich über 100 sogenannte „allgemeine Krankenhäuser“ (hôpital général), die als Anstalten gleichermaßen für arme, chronisch kranke, geistig oder körperlich beeinträchtigte Menschen wie auch für Bettler, Diebe, Prostituierte und alleinerziehende Mütter dienten. Michel Foucault spricht hier vom „großen Einschließen“, was deutlich macht, dass die stationären Einrichtungen weniger der Heilung oder einer angemessenen Versorgung dienten, sondern vor allem der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung durch Exklusion von „störenden“ Mitglieder der Gesellschaft (Schuhmacher 2018, 38). Entsprechend war die nicht-familiäre Pflege entweder eine schlecht bezahlte, wenig angesehene Aufsichtstätigkeit als Krankenwärter*in, oder aber eine gänzlich unbezahlte, meist christlich motivierte, vor allem von Frauen übernommene Aufgabe (Steppe 1994, 44).
Im 18. Jahrhundert differenzierten sich diese Anstalten nach ordnungspolitischen, sozialen, pädagogischen und medizinischen Gesichtspunkten aus: Es entstanden Arbeitshäuser, Heil- und Erziehungsanstalten, Psychiatrien, Altenheime und Krankenhäuser. Der Trennung der Institutionen folgend spaltete sich die Altenpflege als eine eigenständige Tätigkeit von der Krankenpflege ab. Die Altenpflege wurde weiterhin fast ausschließlich caritativ, ehrenamtlich und unbezahlt erbracht, zum Beispiel durch Ordensschwestern oder bürgerliche (Ehe-)Frauen (Seltrecht 2016, 504). Diese enge Anbindung der Altenpflege an die Familie und das Ehrenamt besteht bis heute fort: So werden im Jahr 2019 80 % der älteren, pflegebedürftigen Menschen von ihren Angehörigen unterstützt und gepflegt (Destatis 2020a, 18). Im Sozialgesetzbuch XI, das die Bestimmungen zur Pflegeversicherung enthält, wird die Orientierung auf Familie und Ehrenamt in § 3 ausdrücklich gestärkt:
§ 3 SGB XI Vorrang der häuslichen Pflege
Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. […]
Für die professionelle Altenpflege heute bedeutet dies, dass sie einerseits mit einem hohen Grad an Selbstständigkeit Pflegeprozesse plant, durchführt und verantwortet (eine Ausnahme bildet die ärztlich angeordnete Behandlungspflege). Andererseits bleibt der Deutungsanspruch über die Pflege vor allem im häuslichen Bereich im Zusammenspiel mit Ehrenamt und Angehörigen umstritten. Die Pflegetätigkeit wird weniger als berufliche und spezifische, sondern eher als alltagsnahe, handlungspraktische und entgrenzte Arbeit verstanden. Steppe (1994, 48) spricht in diesem Zusammenhang von einer „Zuständigkeit für alles und alle“.
Der Bedarf an beruflicher Krankenpflege wuchs im 19. Jahrhundert durch die Fortschritte in der Medizin, durch häufige, kriegsbedingte Verletzungen und durch den Zerfall familiärer Strukturen in den großen Städten der industrialisierten Gesellschaft. Krankenhäuser wie die Berliner Charité, kirchliche Organisationen wie Caritas oder Diakonie, Frauenvereine und das Rote Kreuz etablierten die ersten Ausbildungsgänge für „Krankenwartung“ auf Basis von Lehrbüchern, die von Ärzten verfasst wurden. Im Jahr 1907 schließlich wird die staatliche Prüfung für die Pflegeausbildung eingeführt. Obwohl das Qualifizierungsniveau der Krankenpflege durch diese Maßnahmen angehoben wird, erfährt der Pflegeberuf eine Deprofessionalisierung. Grund hierfür ist eine Neuordnung im Verhältnis von Medizin und Pflege: Während die Pflege bis in das 18. Jahrhundert in den Einrichtungen der Krankenpflege hauptverantwortlich tätig war, kommt es durch ein Gesetz aus dem Jahr 1852,
„[…] das einen einheitlich universitär ausgebildeten ‚praktischen Arzt, Wundarzt oder Geburtshelfer‘ vorschrieb […] zu einem Machtwechsel zwischen der Pflege und der Medizin in der Leitung von Krankenhäusern […]“ (Seltrecht 2016, 504).
Dieser Machtwechsel geht zum einen mit der Zuschreibung der Pflege zum weiblichen, im Geschlechterverhältnis untergeordneten Aufgabenbereich einher. Die Medizin bleibt den Männern vorbehalten, was mit charakterlichen Unterschieden zwischen den Geschlechtern begründet wird. Zum anderen wird die Pflege als nicht-wissenschaftliche Hilfstätigkeit klassifiziert, die im Unterschied zur wissenschaftlich begründeten medizinischen Heilkunst auf begrenzte, spezialisierte und operative, also konkret handlungspraktische Kompetenzen beschränkt bleiben muss. Der Ausschluss der Pflege aus der akademischen Ausbildung und aus einer wissenschaftlichen Fundierung wird von Seiten der Medizin aktiv betrieben. So beschreibt ein Lehrbuch aus dem Jahr 1917 die Rolle und Aufgabe der Krankenpflegerin folgendermaßen:
„Sie ist die unentbehrliche und geschätzte Hilfskraft des behandelnden Arztes und seiner Stellvertreter […] Er muss von der Pflegerin verlangen, daß sie seine Verfügungen kritiklos und unbedenklich nach den Regeln der Wissenschaft und der Schule präzis durchführt und sich durch nichts in der Durchführung beirren lässt […]“ (Bum 1917; zit. nach Steppe 1994, 46).
Mit dem Fehlen einer wissenschaftlichen Basis und der handlungspraktischen Ausrichtung der Pflege wird auch deren Spezialisierung nach Lebensphasen begründet:
„Der Heilkünstler [hier: Arzt, d. Verf.innen] ist in der Lehre nicht theilbar [sic!] […] Das heildienende Personal ist nicht wissenschaftlich, folglich schon in seiner ersten Anlage theilbar […] Es wird entweder den Krankheiten entsprechen (Krankenwärter) oder den Geburten (Hebammen) […]“ (Schmidt 1846, zit. nach Steppe 1994, 46).
Der Grundstein für die Spezialisierung in eine Kranken- und eine Kinderkrankenpflege wird also gelegt, in dem die Pflege als „weibliche“ Hilfstätigkeit den fachlichen Spezialisierungen der „männlichen“ Medizin zugeordnet wird. Im Unterschied zur Medizin wird der Pflege aber keine eigenständige akademische Grundlagenausbildung zugestanden. Die geschlechtsspezifische Konnotation der beiden Berufe stellt zwar nicht die Ursache der Spezialisierung in drei unterschiedliche Pflegeausbildungen dar, aber sie festigt das hierarchische Verhältnis zwischen Pflege und Medizin.
Im Jahr 1907 wurde analog zur Krankenpflege die staatliche Prüfung zur Säuglingsschwester eingeführt (Seltrecht 2016, 505). Die Pflegeausbildung war im 20. Jahrhundert dennoch zunächst einer weiteren Deprofessionalisierung unterworfen, indem 1920 die Zulassungsvoraussetzung für die Pflegeausbildung auf den Volksschulabschluss abgesenkt und 1938 die Ausbildungszeit von 24 auf 18 Monate reduziert wurde (Seltrecht 2016, 505). Erst das bundesdeutsche Krankenpflegegesetz von 1957 und die seit 1958 entstehenden bundesländerspezifischen Regelungen zur Altenpflegeausbildung treten diesem Trend zur Deprofessionalisierung entgegen. Seit den 1990er Jahren wird eine stärkere Akademisierung der Pflege durch Modellstudiengänge angestrebt, erneut gegen den zum Teil erheblichen Widerstand aus der Ärzteschaft (Seltrecht 2016, 501). 2012 empfiehlt der Wissenschaftsrat für die Pflege eine Akademisierungsquote von 10–20 % (Wissenschaftsrat 2012, 85), die in dieser Höhe immer noch deutlich unter der, anderer europäischer Länder liegt (Niederlande: 44 %, Großbritannien und Schweden: 100 %; Lehmann et al. 2019, 76, 102, 135).
Die generalistische – berufliche oder akademische – Pflegeausbildung schließlich überwindet die Engführung auf lebens- oder zielgruppenspezifische Aspekte der Pflege. Stattdessen erfahren zukünftig Pflegende eine wissenschaftlich fundierte Grundlagenausbildung, bevor sie sich fachlich spezialisieren. Dies basiert auf der Erkenntnis, dass die Pflege von Menschen in unterschiedlichsten Pflege- und Lebenssituationen sowie in verschiedenen institutionellen Versorgungskontexten nur geleistet werden kann, wenn sie pflege- und bezugswissenschaftlich fundiert ist (§ 5 Abs. 1, 2 PflBG). Pflegerisches Handeln legitimiert sich demnach nicht nur durch medizinisches Wissen, sondern maßgeblich durch Evidenz, die in der Pflegeforschung und in pflegerelevanten Disziplinen, wie zum Beispiel der Entwicklungspsychologie oder der Soziologie, gewonnen wird. Nur einer lebensphasenübergreifend orientierten Pflege kann es gelingen, die sozial, kulturell und religiös unterschiedlichen Lebenswelten und Lebensverläufe der Patient*innen wahrzunehmen und aufzugreifen. Sowohl die Pflege von Kindern und Jugendlichen als auch die Pflege alter Menschen benötigt grundlegende Kenntnisse darüber, wie deren Lebensverläufe aussehen, welchen Erwartungen sie sich gegenübersehen und welche Aufgaben in den jeweiligen Lebensabschnitten zu bewältigen sind. Wechselwirkungen im Verhalten zwischen den Generationen, Bedürfnisse, die sich aus unterschiedlichen Zukunftshorizonten und Vergangenheitsressourcen der Patient*innen ergeben, können auf Basis einer lebensphasenübergreifenden Pflegeausbildung analysiert und gewinnbringend im Pflegeprozess thematisiert werden. Pflege als Koproduktion, also als von den Patient*innen und Pflegenden gemeinsam erbrachte gesundheitliche und soziale Dienstleistung, erfordert dabei insbesondere die Achtung vor der Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen und ihren biografisch geprägten Erfahrungen.
Dieses, auch hier vertretene, Pflegeverständnis bildet sich in den für die generalistische Ausbildung maßgeblichen Rahmenplänen der Fachkommission nach § 53 PflBG ab. Es hebt nicht nur auf eine Pflege von Menschen aller Altersstufen ab, sondern auch auf die wissenschaftliche und ethische Begründung des professionellen Handelns. Professionelles Pflegehandeln umfasst dabei die „Gesundheitsförderung und Prävention, […] Kuration und Rehabilitation bis zur Palliation“ (Fachkommission 2020, 7). Pflegefachkräfte verantworten in diesen Bereichen die ihnen vorbehaltenen Aufgaben gemäß PflBG § 5 Abs. 3:
Feststellung des Pflegebedarfs,
Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie
Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege.
2.1.2Lebensphasenorientierung in der Pflege
Fallbeispiel: Vorbereitung auf einen diagnostischen Eingriff
Frau Renners sitzt im Aufnahmeraum des Brustzentrums der Klinik Neuhausen. Gerade ist die junge Frau hinausgegangen, die das Aufnahmegespräch und das Vorbereitungsgespräch für die Operation mit ihr führen wollte. Den Namen hat Frau Renners sich so schnell nicht gemerkt. Es erscheint so unwirklich, hier zu sitzen. Es riecht nach Desinfektionsmittel, immer wieder dringen Piep- und Klingelgeräusche von außen herein, schnelle Schritte, die an der Tür vorbeilaufen. Draußen scheint die Sonne.
Das gestrige Gespräch mit ihrer Tochter kommt Frau Renners in den Sinn. Lara hatte sich so gefreut, dass die Abi-Klausuren vorbei sind und ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Zusammen wollten sie diesen beginnen, wo sie selbst doch gerade die Weiterbildung zur Bürokauffrau abgeschlossen hatte. Und jetzt das! Sie hatte sich nicht getraut, ihrer Tochter zu sagen, dass es auch Krebs sein könnte. Eine Routineuntersuchung hatte sie ihr gesagt.
Trauer und Angst steigen in Frau Renners hoch: Sie war nur etwas älter als Lara gewesen, als ihre Mutter starb. Die Hochzeit hatte ihre Mutter noch miterlebt, aber die Geburt ihrer Enkelin nicht mehr, dabei hatte sie sich das so sehr gewünscht. Sie selbst hatte sich damals so verloren gefühlt, obwohl sie schon Mitte zwanzig war. Wie lange ist das jetzt her und trotzdem erscheint es ihr jetzt so nah. Diese permanente Angst, dass ihre Mutter es nicht schaffen würde. Ihr Ex-Mann war damals so hilflos gewesen, bis spät abends hatte er immer in seinem Büro gearbeitet. Heute weiß sie, dass er Angst hatte nach Hause zu kommen, doch damals … Irgendetwas war damals kaputtgegangen, das hatte sie aber erst viel später gemerkt.
Doch wie gut, dass Julian die Woche bei seinem Vater ist, so musste sie nicht viel erklären. Wenigstens da keine falschen Worte. Ein Lächeln huscht über Frau Renners Gesicht: Julian, ihr stürmischer Sohn, der gerade von seiner großen Fußballkarriere träumt. Mit seinen 10 Jahren liegt der Weg zum Profi-Fußballer in der Bundesliga schon klar vor ihm. Völlig undenkbar, dass Wege auch anders verlaufen können.
Die Tür öffnet sich, Frau Renners zuckt zusammen – wo ist sie bloß mit ihren Gedanken?
Versetzen Sie sich einmal in die Situation der Pflegefachkraft, die in den Raum hereinkommt. Das pflegerische Aufnahmegespräch und das Gespräch zur OP-Vorbereitung sind Routine-Aufgaben. Täglich werden Menschen in der Klinik zur weiteren Diagnostik aufgenommen.
Reflexionsaufgabe: Bevor Sie weiterlesen, schreiben Sie die Lebensdaten von Frau Renners, die voraussichtlich auf einem Aufnahmebogen aufgenommen werden müssen, auf.
Die Aufnahme beinhaltet unter anderem die Einschätzung des Pflegebedarfs sowie eine Blutdruck-, Puls- und Gewichtskontrolle. Die Patient*innen werden über den Ablauf des Eingriffs, zum Beispiel eine Biopsie oder eine Operation, informiert. Dies sind Maßnahmen, die sich zunächst auf den unmittelbar bevorstehenden Eingriff beziehen und unabhängig von der jeweiligen Lebenssituation der Patient*innen, aber für die sichere Durchführung der Narkose und der Operation wichtig sind. Bereits in der Vorbereitung auf einen Eingriff werden aber auch biografische Daten und Vorerfahrungen erhoben. Hierzu gehört u. a. das Alter, weil zum Beispiel zu klären ist, ob eine Schwangerschaft bestehen könnte. Erfahrungen mit ähnlichen Eingriffen oder anderen Operationen sind relevant, da sie Ängste verstärken oder auch verringern können.
Anhand des Beispiels zeigt sich ebenfalls, dass mit Blick auf den geplanten Eingriff und auf eine mögliche weitere Behandlung nicht nur das Lebensalter, sondern auch die Lebensphase, in der sich der/die Patient*in befindet, für die weitere pflegerische Begleitung von Bedeutung ist.
Reflexionsaufgabe: Schauen Sie noch einmal auf das Fallbeispiel und notieren Sie, was das Leben von Frau Renners momentan kennzeichnet. Welche Aufgaben, welche Verantwortung und welche Wünsche oder Ziele hat sie vermutlich?
Im Verlauf einer möglicherweise anstehenden weiteren Behandlung hat die Lebensphase einen wichtigen Einfluss auf den Bedarf an Begleitung und Unterstützung. Hat die Patientin bereits Kinder oder wünscht sie sich welche? Wie ist die familiäre Situation? Gibt es minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, die zu versorgen sind? Welche Familienangehörigen brauchen möglicherweise weitere Beratung und Unterstützung? Und wie stellt sich die berufliche Situation dar, ist die Patientin finanziell abgesichert? Das sind nur einige Aspekte, die für die Pflege und Begleitung von Patient*innen von Bedeutung sind, insbesondere, wenn sich nach der Diagnostik eine langwierige Therapie oder eine Phase gesundheitlicher Beeinträchtigung anschließt. Dann erhalten viele pflegerische Interventionen, wie die (eigentlich lebensphasenunabhängigen) Maßnahmen der Vorbereitung auf eine Operation, eine Bedeutung, die eng mit der jeweiligen Lebensphase verbunden ist.
Reflexionsaufgabe: Welche generationsübergreifenden Aspekte, die eventuell für die pflegerische Begleitung bei der Diagnose einer Brustkrebserkrankung von Bedeutung sein können, erkennen Sie in dem Fallbeispiel?
Anhand der Gedanken von Frau Renners stellt sich die Frage, ob bereits ihre Mutter an einer Brustkrebserkrankung gestorben ist und ob es sich hierbei möglicherweise um eine genetische Disposition handelt. Dies hätte wiederum auch Folgen für die Tochter. Zugleich hat Frau Renners ihre Mutter begleitet, sie hat deren Umgang mit der Erkrankung erlebt und vermutlich bestimmte Wertvorstellungen verinnerlicht, da diese häufig von Generation zu Generation weitergegeben werden. Hierzu gehören normative Vorstellungen, wie zum Beispiel die Idee, dass Kinder vor negativen Erfahrungen geschützt werden müssen und daher nicht offen mit ihnen über Krankheit gesprochen werden sollte. Aber auch religiöse oder kulturell geprägte Überzeugungen, die den Umgang mit Krankheit oder gesundheitlicher Beeinträchtigung mitbestimmen, sind von Bedeutung.
Am Beispiel von Frau Renners wird deutlich, dass sich in biografischen Erzählungen Daten identifizieren lassen, die für eine pflegerische Begleitung in unterschiedlicher Weise von Bedeutung sind. Diese beziehen sich
1.auf relevante Daten des Lebenslaufs,
2.auf die Identifizierung der spezifischen Lebensphase sowie
3.auf die Bedeutung von lebenshasen- und generationsübergreifenden Aspekten.
Zu den Pflegesituationen, die eine situative pflegerische Unterstützung erfordern und auf handlungspraktischer Ebene angesiedelt sind, gehört zum Beispiel die Versorgung nach einem operativen Eingriff, die mit Maßnahmen der Überwachung und Prävention verbunden ist. Pflegerische Maßnahmen erfordern hier spezifisches krankheitsbezogenes Wissen und Handlungskompetenzen, die sich auf konkrete Phänomene, wie die Umsetzung des Schmerz- oder Wundmanagements, beziehen. Ohne Bezug zum jeweiligen Lebensalter sind diese Aspekte zunächst lebensphasenunabhängig für die postoperative Pflege aller Menschen zutreffend.
Schnell wird anhand des Beispiels jedoch auch deutlich, dass selbst in Bezug auf die zeitlich eng begrenzte postoperative Situation eine bedarfsgerechte Pflege nicht völlig unabhängig vom jeweiligen Lebensalter gestaltet werden kann. Dies gilt, weil bestimmte Risikofaktoren in Abhängigkeit vom Alter zu beachten sind. Auch biografische Vorerfahrungen sind mit Blick auf das Schmerzmanagement relevant. Aber nicht nur das Lebensalter, sondern auch die jeweilige Lebensphase ist hier von Bedeutung. Zwar sind Lebensphasen teilweise eng an das biologische Alter gebunden, wie zum Beispiel die Säuglings- oder Kleinkindphase, zugleich zeigt sich aber anhand des Beispiels von Frau Renners, dass Lebensphasen durch weitere Merkmale (mit)bestimmt sind. Ein solches Merkmal ist die Eingebundenheit in familiale Strukturen oder Handlungsmuster (im Beispiel: die Neuorientierung nach der Familienphase). Die Lebensphasen beeinflussen das Erleben von und den Umgang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen. Sie haben damit ebenfalls unmittelbar Einfluss auf die pflegerische Begleitung, die lebensphasenspezifisch auf die Bedürfnisse der Person ausgerichtet sein muss.
Das Beispiel von Frau Renners verdeutlicht zudem, dass der Umgang mit (potenziellen) gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Vorerfahrungen und familiale Prägungen beeinflusst ist. Mit der Familie entsteht ein Sozialisationskontext, in dem sich personale Identität und Autonomie sowie ein Verweisungszusammenhang von milieutypischen Selbstverständlichkeiten entwickelt (Hildenbrand 2005, 12). Im Rahmen der Familie wird dadurch eine spezifische Welt(-auffassung) konstruiert, die lebensphasen- und generationsübergreifend auch den Umgang mit Gesundheit und Krankheit, mit Abhängigkeit und Selbstständigkeit prägt und sich so auf den Bedarf an pflegerischer Unterstützung auswirkt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Pflege nicht losgelöst vom biologischen Alter, von biografischen Vorerfahrungen, dem Lebensverlauf und der jeweiligen Lebensphase gesehen werden kann. Umso wichtiger ist es daher, eine begriffliche Klärung vorzunehmen und diese Zusammenhänge vor dem Hintergrund theoretischer Erkenntnisse genauer zu betrachten.
Überprüfen Sie Ihr Wissen! Wie unterscheiden sich lebensphasenunabhängige, lebensphasenspezifische und lebensphasenübergreifende Pflege?
2.2Lebensphasen zwischen individueller Gestaltung und sozialen Erwartungen
Es ist eine grundlegende Tatsache, dass das Leben jedes Menschen innerhalb einer gewissen Zeitspanne verstreicht. Der sich in dieser Zeitspanne abspielende Lebensverlauf lässt sich aus verschiedenen Perspektiven betrachten: Die Außenperspektive bezieht sich auf den Lebensverlauf anderer Menschen, im vorigen Fallbeispiel ist das die Sicht der Pflegekraft auf Frau Renners. Die nach innen gerichtete Perspektive nimmt in einer Rückschau den Verlauf des eigenen Lebens in den Blick, wie es im Fallbeispiel Frau Renners Gedanken zeigen. Auch methodisch zeigen sich Unterschiede bei der Betrachtung von Lebensverläufen: Es kann sich um eine in Formularen oder Tabellen standardisierte Aufzählung von Daten und Fakten handeln, wie im Fallbeispiel die für den bevorstehenden Eingriff relevanten Daten zum Alter von Frau Renners oder den Geburtstagen ihrer Kinder. Der Lebensverlauf kann aber auch von einer Person selbst oder von anderen erzählt werden, indem Ereignisse und Geschichten miteinander verknüpft und interpretiert werden, wie im vorigen Fallbeispiel Frau Renners Erinnerungen und die Ängste, die sich damit verbinden. Aus den unterschiedlichen Perspektiven und methodischen Zugängen – außen, innen bzw. standardisiert, erzählend – lassen sich theoretische Begriffe ableiten, die im Folgenden erläutert werden, um das Verhältnis von Pflege und dem in Phasen unterteilten Lebensverlauf systematisch beschreiben zu können.
Lebensverlauf: Der Begriff des Lebensverlaufs „bezeichnet das reale Leben eines Menschen von der Geburt bis zur Gegenwart dieses Menschen beziehungsweise bis zu seinem Tod“ (Klika 2015, 902). Mit dem Begriff des Lebensverlaufs wird ausgedrückt, dass das fortwährende, nicht anzuhaltende und nicht umkehrbare Vergehen der Zeit eine grundlegende Bedingung des menschlichen Lebens ist. Die anthropologisch gegebene Fähigkeit, sich zu erinnern (Klika 2015, 901) und Zukunft zu entwerfen, eröffnet den Menschen dabei die Möglichkeit, ihr Handeln in der gegebenen zeitlichen Dynamik zu gestalten. Der Lebensverlauf hängt eng mit dem chronologischen (kalendarischen) Alter zusammen, das in Tagen, Monaten und Jahren gezählt wird, und ebenso mit dem biologischen Alter – also dem unumkehrbaren physiologischen Prozess des körperlichen Alterns. Während beide Dimensionen des Alterns einen unmittelbar zeitlichen Bezug haben, können sie doch deutlich unterschiedliche Verläufe nehmen: Ein kalendarisch 60-Jähriger kann biologisch jünger sein als ein kalendarisch 50-jähriger Mann.
Lebenslauf: Die Begriffe Lebensverlauf und Lebenslauf werden häufig gleichbedeutend genutzt, aber in Bezug auf die einleitend genannten vier Dimensionen (außen/innen und standardisiert /erzählend) ist es sinnvoll, sie zu differenzieren. Corsten (2020, 30 f.) schlägt vor, den Lebenslauf als Menge der Ereignisse im Leben eines Menschen von der Geburt bis zum Tod zu definieren. Der Lebenslauf umfasst ebenso wie der Lebensverlauf die gesamte Lebenszeit, fokussiert aber nicht auf das Verstreichen der Zeit, sondern auf die Ereignisse, die sich in dieser Zeit abspielen. Dabei werden mehr Ereignisse subjektiv erinnert als objektiv dokumentiert, aber wichtige Ereignisse, wie zum Beispiel die eigene Geburt, fehlen in der Erinnerung. Der Lebenslauf umfasst die „objektivierten, für außenstehende Beobachter erkennbaren Ereignisse im Leben einer Person“ (Corsten 2020, 31). Ein engerer Begriff ist das Curriculum Vitae (CV) als „stark vorstrukturierte institutionalisierte Fassung bestimmter Daten des Lebensverlaufs“ (Klika 2015, 902), die für bestimmte Zwecke verfasst wird, wie zum Beispiel eine Bewerbung oder zur Erhebung von Vordiagnosen. Je nach Zweck werden für diese – häufig tabellarisch verfasste – Aufstellung nur bestimmte Daten ausgewählt.
Reflexionsaufgabe: Verfassen Sie einen Lebenslauf für die Bewerbung auf Ihre berufliche „Traumstelle“. Welche Daten bzw. Ereignisse nehmen Sie in den Lebenslauf auf? Was möchten Sie besonders betonen, was nur knapp angeben? Begründen Sie die Auswahl.
Die Übung und die vorangegangenen Überlegungen verdeutlichen, dass der Lebenslauf einer Person eng in Bezug zu der sie umgebenden Gesellschaft, zum Beispiel zur Arbeitswelt, steht. Hanses und Richter (2009, 64) bezeichnen den Lebenslauf als „Abfolge gesellschaftlich objektivierter Verläufe und damit verbundene[r] Statuspassagen sowie Interventionen (professioneller) Institutionen“. Mit dieser Definition rückt die Vorstellung von einem individuell gestaltbaren Leben in den Hintergrund und Lebensläufe erscheinen als genormte Wege, die jeden Menschen in einer mehr oder weniger vorgegebenen Reihenfolge in Kontakt mit bestimmten Organisationen und sozialen Institutionen bringen: Schule, Arbeitswelt, Ehe und Familie, etc.
Organisationen sind von der Gesellschaft im Allgemeinen und von anderen sozialen Gebilden, wie Familien oder Netzwerken, unterscheidbare „Einheiten, in denen gehandelt, entschieden und kommuniziert wird“ (Schnurr 2016, 234). Organisationen sind planvoll geschaffen, sie legen die Regeln der Mitgliedschaft fest und definieren ihre Zwecke bzw. Ziele sowie die dafür einzusetzenden Mittel (Kap. 3.3).
Soziale Institutionen sind komplexe soziale Norm- und Regelsysteme, die sich historisch aus der Handlungspraxis entwickelt und weitgehend verselbstständigt haben (Abels 2019, 119 ff.; 160). Eine Institution in diesem Sinn ist zum Beispiel die Ehe, während die zugehörige Organisation das Standesamt bildet. Alltagsprachlich versteht man unter Institutionen Einrichtungen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, wie zum Beispiel eine wohltätige Stiftung. Häufig werden auch Pflegeeinrichtungen als Institutionen oder institutionelles Setting bezeichnet. Damit sind aber Pflegeorganisationen gemeint.
Der Lebenslauf ist ein „Regelsystem […], das einen zentralen Bereich oder eine zentrale Dimension des Lebens ordnet“ (Kohli 1985, 1) und historisch und kulturell wandelbare, gesellschaftliche Normen für altersangemessenes Verhalten vermittelt. Der Begriff Lebenslauf bezieht sich also zum einen auf die standardisierte Darstellung der Lebensereignisse und drückt zum anderen aus, dass diese Standardisierung von der Gesellschaft in gewisser Weise vorgegeben ist. Empirisch ist zu beobachten, dass die Lebensläufe von Kohorten, also der in einem Zeitraum von etwa fünf bis zehn Jahren geborenen Menschen, durch die historischen Ereignisse oder gesellschaftlichen Entwicklungen ihrer Jugendzeit und ihres jungen Erwachsenenalters geprägt werden (Wingens 2020, 3). Alltagsprachlich drückt sich dies in Begriffen wie zum Beispiel „Nachkriegsgeneration“ oder „Millennials“ aus.
Informieren Sie sich im Onlinematerial über das Konzept „Generation“.
Lebensphasen: Ein weiterer Begriff, der zum Verständnis von Pflege im Lebensverlauf beiträgt, ist der der Lebensphase.
„Der ‚Lebenslauf‘ bezeichnet die geregelte zeitliche Folge von Phasen, die das Individuum durchläuft und die mit je eigenen Erwartungen, Handlungsmustern und teilweise auch sozialen Orten verbunden sind.“ (Helfferich 2016, 44)
Lebensphasen sind durch ihren Anfangszeitpunkt, ihre Dauer und ihren Endzeitpunkt bestimmt. Sie sind mit typischen Inhalten, Handlungen und Entscheidungen verknüpft und wirken als Platzanweiser: Sie eröffnen Handlungsspielräume in Beruf, Familie und Freizeit, begrenzen diese aber auch und geben ein altersangemessenes Verhalten vor (Schroeter / Künemund 2010, 393). Soziale Vorgaben für bestimmte Lebensphasen ergeben sich u. a. aus
Altersnormen, also gesetzlich oder sozial verankerten Rechten und Pflichten, wie zum Beispiel dem Jugendschutzgesetz,
der Inklusion von Personen in alterstypische Infrastrukturen und Organisationen wie Bildungs- oder Versorgungseinrichtungen (Schule, Unternehmen, Pflegeheim) oder
dem sozialen Status oder dem sozialen Geschlecht von Personen. So werden zum Beispiel Frauen in der Familie und im Beruf vielfach andere Rollen und Aufgaben zugeschrieben als Männern oder von Kindern niedrigqualifizierter Eltern wird nicht erwartet, dass sie ein Hochschulstudium absolvieren.
Dabei bestimmen Entscheidungen, die in früheren Lebensphasen getroffen wurden, die Optionen, die in späteren Lebensphasen zur Verfügung stehen – dies wird als Pfadabhängigkeit bezeichnet. Lebensphasen bilden also sozial strukturierte Erwartungsräume, die in gewissen Grenzen individuell gestaltbar sind.
Reflexionsaufgabe: Suchen Sie im Internet mit der Bildersuche nach den Begriffen „Stufenalter des Mannes“ und „Stufenalter der Frau“. Öffnen Sie für beide Suchbegriffe eine der zahlreichen, ähnlich aufgebauten historischen Abbildungen. Überlegen Sie angesichts der Abbildungen:
Welche Erwartungen in Form von Rechten, Pflichten und altersangemessenem Verhalten werden an die verschiedenen Lebensphasen gestellt? Notieren Sie für je zwei Lebensphasen der Frau und des Mannes Ihre Überlegungen.
Zeichnen oder beschreiben Sie eine moderne Lebenstreppe für eine Person! Wie unterscheidet sie sich von der historischen Lebenstreppe?
Die soziale Strukturierung, also Unterteilung des Lebensverlaufs in verschiedene Lebensphasen ist eine historisch frühe Praxis. In der Antike und im Mittelalter waren Einteilungen in drei, vier oder sieben Lebensphasen üblich, oft angelehnt an die Jahreszeiten oder den Mondlauf (Schroeter / Künemund 2010, 399).
Die Strukturierung des Lebensverlaufs in Lebensphasen ist nützlich, weil sie den Individuen Orientierung für die eigene Lebensplanung bietet, die Interaktion zwischen Menschen vereinfacht und gesellschaftliche Abläufe standardisiert. Vor dem Hintergrund der empirisch beobachtbaren, großen Vielfalt von Lebensverläufen vereinheitlichen soziale Institutionen das Verhältnis der Individuen zur Gesellschaft. So sind die Zeiträume der Schul- oder beruflichen Bildung, des Eintritts in das Erwachsenenalter, der Elternzeit oder der Ruhestandsversorgung standardisiert und teilweise sogar rechtlich geregelt. „Funktionserfordernisse“ der Gesellschaft erstrecken sich über alle Lebensphasen und beziehen sich im Wesentlichen auf Qualifikation, Erwerbstätigkeit, Familiengründung und Entberuflichung der Individuen (Schröer 2015, 928). Insbesondere die Schulpflicht und das Rentensystem, die die Lebensphasen der Kindheit und des Alters vom Erwachsenenleben trennen, haben zur Institutionalisierung des Lebenslaufs beigetragen (Helfferich 2016, 45). Der institutionalisierte, also nach gesellschaftlichen Erfordernissen zeitlich geordnete Lebenslauf konstituiert
„[…] ein lebenszeitliches Ablaufprogramm, dem die Individuen folgen und an dem sie sich orientieren können und müssen.“ (Wingens 2020, 62)
Lebensphasen sind also nicht biologisch begründet, sie sind keine „natürliche[n], universelle[n] Gegebenheiten“ (Wingens 2020, 5), sondern sozial hervorgebrachte Klassifikationen, die – in Verbindung mit sozialem Geschlecht und sozialem Status – einen erheblichen Einfluss auf das Leben der Individuen entwickeln können.
Es kann zum Beispiel für jüngere Frauen schwierig sein, sich bewusst für ein Leben ohne Kinder zu entscheiden. Die gesellschaftliche Norm sieht für den weiblichen Lebenslauf nach der Schul- und Berufsausbildung die Familiengründung vor.
Übergänge: Wie können aber Lebensphasen abgegrenzt werden? Wann endet die Kindheit? Ist eine 65-jährige Person alt? Auf diese Fragen gibt es sicherlich sehr unterschiedliche Antworten. Statt einer starken Standardisierung, wie sie noch für die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts festgestellt wurde, überwiegt seit den 1990er Jahren in den westlichen Gesellschaften die Tendenz zur Flexibilisierung von Lebensphasen (Wingens 2020, 178).
Im Beispiel von Frau Renners zeigt sich die Flexibilisierung darin, dass sie zum Ende der Familienphase und nach ihrer Scheidung eine Berufsausbildung absolviert – ein Schritt, der im sogenannten Normallebenslauf zwischen Schule und Familiengründung platziert gewesen wäre.
Welche Erwartungen an eine Lebensphase gestellt werden, wann sie anfängt und wann sie endet, ist historisch und kulturell sehr unterschiedlich. Weder die Biologie noch die soziale Strukturierung geben einheitliche Grenzen und eindeutige inhaltliche Zuschreibungen für bestimmte Lebensphasen vor. Corsten (2020, 38) schlägt deshalb in Anlehnung an Friedrichs und Kamp (1978) vor, statt einer inhaltlichen eine methodische Abgrenzung von Lebensphasen zu unternehmen.
Lebensphasen sind demnach Abschnitte im Lebenslauf, die durch Ereignisse begrenzt sind. Diese Ereignisse sollen sozial bedeutsam sein, bei allen Mitgliedern einer Gesellschaft auftreten können und bei einer möglichst großen Zahl auch tatsächlich auftreten. Die Ereignisse sollen außerdem einmalig und zeitlich eng begrenzt auftreten und eine umfassende, dauerhafte Veränderung im Leben der Menschen darstellen.
Ein Familienurlaub stellt kein Ereignis in diesem Sinn dar, aber die Geburt eines Kindes, eine Konfirmation oder der Beginn des Ruhestands sehr wohl. Ereignisse markieren den Übergang zwischen zwei Lebensphasen. Dabei wird häufig die Organisationszugehörigkeit gewechselt, wie zum Beispiel beim Übergang vom Kindergarten in die Schule. Übergänge können mit folgenschweren Entscheidungen und dem Risiko des Scheiterns verbunden sein. Professionelle Informations- und Beratungsangebote, wie zum Beispiel die Berufsberatung, bieten Unterstützung bei der Bewältigung von Übergängen. Ziel ist „die Herstellung einer organisationalen Passung – ‚Matching‘“ (Schröer 2015, 928) zwischen Person, Lebensphase und Organisation.
Übergänge stellen also einerseits geregelte Wechsel zwischen institutionellen Erwartungen dar, aber sie sind andererseits auch Räume gesteigerter individueller Gestaltbarkeit sowie Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit. Die Ereignisse, die einen Übergang prägen, zum Beispiel ein Umzug, schaffen Räume der „prinzipiellen biografischen Offenheit“ (Schröer 2015, 930). Das bedeutet, dass Menschen nicht nur rückblickend ihr bisheriges Leben zu einer subjektiv stimmigen biografischen Erzählung formen, sondern dass sie auch die Möglichkeit haben, diese Erzählung perspektivisch, in die Zukunft hinein, zu entwerfen.
Biografie: Der griechische Ursprung des Begriffs klärt schon über dessen Bedeutung auf: bios, das Leben und gráphein für schreiben, abbilden oder darstellen. Unter einer Biografie wird folglich die von einer Person selbst oder von anderen erzählte und oder aufgeschriebene Lebensgeschichte verstanden (Helfferich 2016, 43). Sie enthält die Ereignisse des Lebenslaufs, über die reine Aufzählung hinaus interpretiert sie diese jedoch, um Antworten auf die Frage zu finden: Wie bin ich die Person geworden, die ich bin?
„Die eigene Geschichte wird von einem jeweiligen (vorläufigen) Endpunkt aus als vergangene sinnhafte Ereignisfolge konstruiert und als solche erzählt. Sie ist also eine Leistung der Deutung und Strukturierung der Vergangenheit. Sie verändert sich mit der Zeit.“ (Helfferich 2016, 46)
Die Biografie hat eine große Bedeutung für die Konstruktion der eigenen Identität, weil die Individuen in modernen westlichen Gesellschaften immer weniger in ihre Herkunftsmilieus, in die Familie oder in traditionelle Gemeinschaften wie die Dorfgemeinschaft oder eine Kirchengemeinde eingebunden sind. Der Zugewinn an Selbstbestimmung, geografischer Mobilität und die Wahlfreiheit in Bezug auf Beruf oder Familiengründung gehen zugleich einher mit einer größeren Verantwortung für die Gestaltung des eigenen Lebenswegs in einer komplexer werdenden Gesellschaft (Beck 1983, 205 ff.; Kap. 3.4). In dem Roman „Sommerfest“ wird dies für einen langjährig in München lebenden Schauspieler, der für ein Wochenende in seine Heimatstadt Bochum zurückkehrt, so beschrieben: „Woanders weiß er selber, wer er ist, hier wissen es die anderen, das ist Heimat.“ (Goosen 2014, 190).
Biografien sind Erzählungen und folglich spielt die Sprache eine zentrale Rolle bei ihrer Konstruktion. Die mündliche oder schriftlich festgehaltene biografische Erzählung ist eine (Selbst-)Darstellung des Individuums in seinem zeitlichen Lebensbezug. Erlebnisse und Erfahrungen werden dabei immer mit Bezug zur Jetzt-Zeit geschildert: In welcher Weise hat die Vergangenheit die aktuelle Identität geprägt (Corsten 2020, 32)? Mit der Erzählung geht also eine Reflexionsleistung einher, außerdem muss die Biografie artikuliert werden, damit sie an andere vermittelt werden kann. Biografische Erzählungen ermöglichen so ein wechselseitiges Verstehen, das wiederum die Grundlage für das sinnhaft aufeinander bezogene, soziale Handeln der Individuen ist (Weber 1920, 653). Diese Prozesse sind gestört, wenn Sprache als Medium nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht. So sind zum Beispiel Menschen mit Demenz oder mit einer intellektuellen Beeinträchtigung bei der Konstruktion und Artikulation ihrer Biografie und damit ihrer personalen Identität auf Unterstützung angewiesen. Fotografien oder digitale Kommunikationshilfen können hier hilfreich eingesetzt werden. Aber nicht nur verbalsprachliche Einschränkungen, sondern auch die Differenz zwischen Fach- und Alltagssprache kann das Verstehen erschweren. Wenn im Fallbeispiel von Frau Renners die aufnehmende Pflegekraft deren Vorerkrankungen und Lebensdaten knapp und sachlich erhebt und dabei medizinische Fachbegriffe verwendet, findet Frau Renners keinen Anschluss für eine alltagssprachliche, biografische Erzählung vom Tod der Mutter. In der pflegebezogenen Kommunikation sind also beide Perspektiven relevant: die subjektive Erzählung vom Erleben der Krankheit (Symptome, Schmerzempfinden, Bewältigungsstrategien u. a.m.) ebenso wie die objektive Feststellung von Krankheits- und Lebenslaufdaten. Für Lebensläufe, die von chronischer Krankheit geprägt sind, hat sich der Begriff der „Patient*innenkarriere“ eingebürgert, mit dem eine Außenperspektive auf das Krankheitserleben vorgenommen wird. Der Begriff der Karriere fokussiert auf Prozesse, „[…] die in einzelne Phasen eingeteilt werden, wobei jeweils die vorangegangene Phase die Ausgangsvoraussetzung für die folgende bildet“ (Helfferich 2016, 44).
Exkurs: Was leisten die Biografie- und die Lebenslaufforschung?
Ziel der Biografieforschung ist es, die subjektiven Perspektiven, also den Sinn, den die befragten Personen ihrem Leben geben, zu rekonstruieren. Die Untersuchung kann sich auf das gesamte bisherige Leben beziehen oder nur auf bestimmte Teilbereiche, wie zum Beispiel das Krankheitserleben. Die Lebenslaufforschung untersucht die Normierung von Lebensläufen und setzt Lebenslaufmuster in Bezug zu den ökonomischen, sozialen, historischen und kulturellen Bedingungsfaktoren einer Gesellschaft. Dabei interessieren nicht nur die normativen Vorgaben, sondern umgekehrt auch die Gestaltungsfreiräume, über die die Individuen verfügen.
In den gesundheitswissenschaftlichen Disziplinen ist Biografie- und Lebenslaufforschung weniger verbreitet als in den Sozialwissenschaften oder in der Bildungsforschung (Hanses / Richter 2009, 63). Dabei kann Biografieforschung wichtige Einsichten in das subjektive Erleben und die Bewältigung von chronischer Krankheit liefern. Außerdem eröffnen „[b]iographische Selbstthematisierungen […] zentrale Einblicke in die Kooperationen und Kollisionen der erkrankten Menschen mit dem professionellen Gesundheitssystem“ (Hanses / Richter 2009, 70), da sie gelingende und misslingende Verstehensprozesse zwischen Fachkräften und Patient*innen aufzeigen.
Die methodische Herangehensweise der beiden Forschungsansätze entspricht ihrem Gegenstand: Während die Biografieforschung im Rahmen der qualitativen Sozialforschung mit narrativen Interviews und hermeneutischen, also auf Verstehen angelegten Interpretationsmethoden arbeitet, aggregiert die Lebenslaufforschung die Daten größerer Geburts- oder Alterskohorten und setzt sie in Beziehung zu Sozialstrukturdaten.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die vielfältigen Lebensverläufe von Personen, die einen Pflegebedarf haben, einerseits individuell zu betrachten sind und sich andererseits bestimmte Lebensphasen typischerweise mit bestimmten sozialen Strukturen, wie Familie, Schule oder Unternehmen, verknüpfen. Die zu Beginn des Kapitels aufgezeigte Innenperspektive der biografischen Erzählung fokussiert die Sicht der erlebenden, handelnden und gestaltenden Individuen, während die Außenperspektive mit einer standardisierten Herangehensweise den Einfluss der Institutionen spiegelt (Helfferich 2016
