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In der Schweiz entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf private Initiative hin Vereine mit Bildungszweck; in den Kantonen Aargau, Basel-Land, Solothurn und Thurgau wurden sie Armenerziehungsvereine genannt. Durch Fremdplatzierung in "rechtschaffenen" Pflegefamilien und Anstalten wollten sie "verwahrloste" Kinder nicht nur versorgen, sondern auch erziehen und so einen Beitrag zur Überwindung von Armut leisten. Ernst Guggisberg legt in seiner Studie dar, welche Bedeutung die Armenerziehungsvereine als Vertreterinnen der privaten Armenpflege in der schweizerischen "Fürsorgelandschaft" hatten und in welchem Verhältnis sie zur öffentlich-rechtlichen Armenpolitik standen. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur historischen Armutsforschung, der ausserfamiliären Erziehung und bietet eine weitere Perspektive zur aktuellen Diskussion um Verdingkinder und weitere Formen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen.
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Seitenzahl: 796
Veröffentlichungsjahr: 2016
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In Gedenken an Lina Louisa Steinegger-Bachmann
Abbildung 1: Das Bild wurde erstmals als Titelseitenvignette des Jahresberichts des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins [Blätter des Vereins, Nr. 1 vom März 1870] über das Jahr 1870 verwendet. Das Sujet wurde von Martin Birmann (1828–1890) in Auftrag gegeben, wie dessen Witwe zu berichten wusste: «Mein Mann liess seiner Zeit das Cliché für das Bild des A.E.V. Berichtes erstellen u. hatte bei dem jeweiligen Erscheinen des Berichtes seine Freude daran.»
Nicht sollen mehr verstossen und verlassenVerarmte Kinder sich ihr Brod erfleh’n;Nicht mehr zerlumpt und hungrig durch die GassenVon Haus zu Haus Almosen suchend geh’n.Wir nehmen bei der Hand die armen Kleinen;Bald findet sich ein neues Elternhaus.Die Waise sieht die Sonne wieder scheinenDes Elends Spuren löschen wieder aus.Wenn auch das junge Herz vor Gram noch blutetUnd oft in Thränen schwimmt der scheue Blick;Wenn bei des Tages Neige unvermuthetSchwermüthige Erinn’rung kehrt zurück;Da wird der Pflegemutter zartes FühlenWohl des Gemüthes stilles Weh verstehn,Wird liebevoll die alte Wunde fühlen,Und Muth und Hoffnung neu erstehen sehn.Wo Eltern selbst die Pflichten schwer verletzen,Im Kinde nur des Bettels Werkzeug sehn,Die Kinder selbst auf böse Wege hetzen,Muss Strenge Hand in Hand mit Milde gehnDa muss die Wohlthat sich ihr Recht erzwingen,Da will das Gute aufgedrungen sein.Und kämpfend nur kann man dort Hülfe bringen,Dem Kinde kämpfend nur ein Retter sein.
Gedicht aus: Jahresbericht des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins über das Jahr 1891, S. 4f. Das Gedicht wurde ohne Autorenschaft abgedruckt, höchstwahrscheinlich stammt es aus der Feder eines Vorstandsmitglieds.
Vorwort
Einleitung
Die Armenerziehungsvereine als Forschungsgegenstand
Quellenkorpus und Forschungslage
Qualitative und quantitative Inhaltsanalyse
Formen der institutionalisierten Fremdplatzierung in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert
Die Fremdplatzierung Minderjähriger im Spiegel ausgewählter zeitgenössischer Überblickswerke
Entwicklung der offenen und geschlossenen Jugendfürsorge in der Schweiz
Rationalisierung der Fürsorge
Fremdplatzierung als Grundlage für eine erfolgreiche Erziehung
Statuten und Organisation der Armenerziehungsvereine
Gründungskontexte und Kurzporträts Vereinsgeschichten
Das Konzept der Fremd-Erziehung
Die «Versorgung» in der eigenen Familie als Alternative zur Fremdplatzierung?
Profil der Armenerziehungsvereine im kantonalen Kontext
Der Basellandschaftliche Armenerziehungsverein und die Legitimation der Vereinsarbeit
Die aargauischen Armenerziehungsvereine und die Ressourcenbeschaffung
Der thurgauische Armenerziehungsverein und der religiöse Erziehungsaspekt
Die solothurnischen Armenerziehungsvereine und die Identitätsfindung
Stationen der Fremdplatzierung aus Vorstandssicht
Die Suche nach «verwahrlosten» Kindern und «rechtschaffenen» Pflegeeltern
Die «Aufnahme»
Die «Platzierung(en)»
Die Inspektion
Die Berufsausbildung
Die «Entlassung»
Wahrnehmung der Vereinsarbeit innerhalb und ausserhalb des Vereins
Motive und Selbstwahrnehmung der Vereinsvorstände
Die Fremdplatzierung aus Perspektive der Pflegekinder und Ehemaliger
Die zeitgenössische Fremdwahrnehmung der ehrenamtlichen Vereinsarbeit
Schlussbetrachtungen
Die Deutschschweizer Armenerziehungsvereine als Gegenkonzept zur kommunalen Verdingung?
Von Armenerziehungs- zu Jugendfürsorgevereinen
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Bibliografie und Quellenverzeichnis
Abbildungen
Register der Organisationen
Personenregister
Seit 2007 setzte ich mich zuerst mit dem aargauischen Armenerziehungsverein des Bezirks Baden auseinander, anschliessend auch mit den Vereinen in den benachbarten Kantonen. Die Erarbeitung des Konzepts, die Suche nach Vereinsarchiven und die mehrjährige Quellenauswertung, die Arbeit am Typoskript, insbesondere aber auch Vorträge und Diskussionen führten mich mit interessanten Menschen zusammen, denen ich an dieser Stelle meinen innigsten Dank aussprechen möchte und ohne deren Begleitung die Fertigstellung dieses Buches nicht möglich gewesen wäre.
In erster Linie danke ich Professor Josef Mooser für seine Bereitschaft, die Dissertation als Erstgutachter zu begleiten, für sein Interesse und seine wertvollen Anregungen. Die Gespräche schärften meinen Blick auf die Quellen und regten zu neuen Betrachtungsweisen an. Die vorliegende Dissertation der Universität Basel ist Ergebnis eines mehrjährigen Prozesses, an dem er sich engagiert und kontinuierlich mit seiner langjährigen Erfahrung und seinem immensen Wissen beteiligte. Meine Wertschätzung möchte ich ferner Professor Markus Furrer ausdrücken, der die Dissertation als Zweitgutachter betreute. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Fremdplatzierung war umso spannender, als sie im interdisziplinären Austausch mit Forschungskolleginnen und -kollegen stattfand. Auf Initiative von Dr. Loretta Seglias und Dr. Marco Leuenberger wurde das «Kolloquium Fremdplatzierung» ins Leben gerufen, an dessen Tagungen die Spannweite der Forschungsarbeiten vor Augen geführt wurde. An der Tagung lernte ich Katharina Brandes, M.A., von der Universität Trier kennen, deren Dissertationsprojekt über Kinderarmut und Kinderfürsorge in Hamburg spannende Parallelen zu dem meinigen aufwies. Sie schlug die Brücke zum «Sonderforschungsbereich 600 Fremdheit und Armut. Wandel von Inklusions- und Exklusionsformen von der Antike bis zur Gegenwart» und ermöglichte mir die Teilnahme an der Tagung «Poverty in Modern Europe. Micro-perspectives on the Formation of the Welfare State in the 19th and 20th Centuries» unter der Leitung von Professor Andreas Gestrich und Professor Lutz Raphael im German Historical Institute in London, wo ich mein Forschungsthema einem internationalen Publikum näherbringen durfte. Neben ihr gilt mein Dank auch Dr. Beate Althammer und Tamara Stazic-Wendt, M.A., für die Betreuung und Redaktion des umfassenden Tagungsbands.
Meine Dankbarkeit möchte ich gegenüber den Vereinen und ihren Vorstandsmitgliedern ausdrücken, die mir nicht nur als Historiker, sondern auch als Archivar ihr Vertrauen entgegenbrachten. Ich erinnere mich gut daran, wie mich der letzte basellandschaftliche Armeninspektor, der mittlerweile verstorbene Kurt Lüthy-Heyer, am Liestaler Bahnhof persönlich abholte, mich auf dem Weg zur Birmann-Stiftung begleitete und – so schien es mir – mich währenddessen seinem prüfenden Blick unterzog. Es war sein Verdienst, dass es überhaupt noch ein auswertbares Vereinsarchiv gab, das ich archivisch erschliessen durfte. Das Sitzungszimmer der Birmann-Stiftung war über einen längeren Zeitraum mein «zweiter Arbeitsplatz», und die Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bleiben mir in bester und dankbarer Erinnerung. Mein Dank gilt weiter dem Jugendfürsorgeverein Thal und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Oberamts Thal-Gäu, dem Jugendfürsorgeverein des Wasseramts, dem Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden, den Jugendfürsorgevereinen Aarau, Bremgarten, Brugg und Zofingen und dem Verein für Erziehungshilfe des Kantons Thurgau. Das Einverständnis zur Akteneinsicht machte einen überkantonalen Vergleich überhaupt erst möglich.
Für fachliche Hinweise danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen der Staatsarchive Aargau, Basel-Landschaft und Solothurn, des Schweizerischen Sozialarchivs, des Stadtarchivs Zofingen, des Archivs für Zeitgeschichte, der Schweizerischen Nationalbibliothek, der Kantonsbibliotheken Aargau und Thurgau, der Zentralbibliothek Solothurn und der ZHAW Bibliothek Soziale Arbeit. Einen innigen Dank möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen des Staatsarchivs Thurgau aussprechen, die auf ganz unterschiedliche Weise beim Gelingen der Arbeit mithalfen. Für die Bereitschaft zur Durchsicht von Teilen des Typoskripts danke ich Vanessa Procacci und Dr. Christina Siever. Ich danke dem Leiter des Verlags Hier und Jetzt, Dr. Bruno Meier, der Lektorin Regula Bühler und den Gestalterinnen Simone Farner und Miriam Koban für die kritische Auseinandersetzung mit dem Manuskript, die ansprechende Umsetzung und die gute Zusammenarbeit.
Den Druck haben Zuschüsse aus den Swisslosfonds der Kantone Aargau, Solothurn und Thurgau, dem Werenfels-Fonds der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft Basel, dem Dissertationsfonds der Universität Basel, der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft, der Fritz Mangold-Stiftung, der Christine Bonjour-Stiftung, dem Jugendfürsorgeverein Thal, des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins, der Gemeinnützigen Gesellschaft Baselland, der Thurgauischen Gemeinnützigen Gesellschaft, der Aargauischen Gemeinnützigen Gesellschaft, des Jugendfürsorgevereins des Bezirks Aarau, des Evangelischen Kirchenrats Thurgau sowie des Jugendfürsorgevereins des Bezirks Bremgarten ermöglicht. Ihnen sei für das Interesse an meiner Dissertation herzlich gedankt.
Für moralischen Beistand möchte ich meinem Freundeskreis danken: allen voran Peter Gassner, MA interaction Design ZFH, dessen Kreativität und Können meine quantitativen Analysen aus dem Korsett der nüchternen Tabelle befreiten und auf die Ebene ansprechender Visualisierungen anhoben. Die langjährige Freundschaft und Verbundenheit ehrt mich tief. Für zahllose aufmunternde Gespräche danke ich Sabine Hess, Angela Bucher, lic.phil., Martina Rohrbach, dipl.Kons./Rest. FH, dem ganzen «heysorry-team», dem «Basler Duubeli-Egge», den Kolleginnen und Kollegen des «Master of Advanced Studies in Archival, Library and Information Science» sowie der «Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen».
Meinen Eltern, Renate und Ernst Guggisberg, und meiner Schwester Angela Santin danke ich für die uneingeschränkte Unterstützung auf dem langen Weg und den unbeirrbaren Glauben an das Erreichen meines Ziels.
«…der Anfang einer umfassenden Auseinandersetzung mit einem dunklen Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte»1
Die Kinder von heute sind die Zukunft von morgen – die Kinder von heute gestalten die Zukunft von morgen; und sie geben ihren Erfahrungsschatz an die kommende Generation weiter. Diese Aussage erfüllt die Leserschaft je nach Befindlichkeit mit Zuversicht oder mit Unbehagen – falls sie aber zutrifft, stellt sich die Frage: Was geschieht, wenn die Kinder «schlecht» erzogen werden und sie den gesellschaftlichen Ansprüchen weder in sozialer, moralischer, religiöser, beruflicher noch in staatsbürgerlicher Hinsicht genügen?
Diese pessimistische Sichtweise umschreibt Bedenken der bürgerlichen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts, die eng an zeitgenössische Diskussionen über die Auswirkungen der Industrialisierung hinsichtlich einer potenziellen degenerativen Armutsvererbung, den Zustand des «Volkskörpers» oder generell die «soziale Frage» geknüpft waren. Gemeinsamer Ausgangspunkt war die Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche, die in einem «schlechten Umfeld» aufwuchsen, negative Eigenschaften in sich aufnehmen und an die nächste Generation weitergeben würden.2 Die Angst lag insbesondere in der Vorstellung begründet, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern wie in England oder Deutschland mutmasslich um das unmittelbar gesellschaftsbedrohende Massenphänomen Pauperismus handle, das hauptsächlich in den Grossstädten sichtbar würde. Armut galt nicht länger als individuelles Schicksal, sondern als «kollektive Gesamterscheinung» einer neuen gesellschaftlichen Klasse, dem Proletariat.3
Was als moralisch gut oder schlecht galt, definierten die bürgerliche Gesellschaft, die Kirche, der Staat und nicht zuletzt auch die Wissenschaft. Begriffe wie «verwahrlost», «vernachlässigt» oder «sozial verwaist» umschrieben einerseits das vermeintlich von Kindern und Jugendlichen ausgehende Gefahrenpotenzial als zukünftige Erwachsene, andererseits deuteten sie auf eine ungenügend wahrgenommene Erziehungspflicht ihrer Eltern hin.4 Der Begriff «Verwahrlosung» war anscheindend allgemein verständlich und fand ab der Mitte des 19. Jahrhunderts bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts Eingang in die Gesetzgebung, die praktische Armenfürsorge, die Psychiatrie, das Gerichtswesen und die Pädagogik. Dabei beschrieb er neben einem bereits existierenden Zustand auch dessen Ursachen und Folgen. Die attestierte Eigenschaft wurde auf missfallende Lebensumstände (soziale und moralische Faktoren), schlechtes Erbgut (biologische Faktoren) sowie mangelnde Erziehung (pädagogische Faktoren) zurückgeführt. «In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts lösten sich erst das sozialdeterministische, dann das moralisierende und schliesslich das eugenische Interpretationsmodell der ‹Verwahrlosung› ab.»5
Bei den Kindern wollte sich die bürgerliche philanthropische Gesellschaft – im Gegensatz zu «gescheiterten Existenzen» Erwachsener – korrigierend einbringen. Sogenannte Wohltäter schlossen sich im 19. Jahrhundert zu bürgerlichen Hilfsvereinen mit philanthropischer und pietistischer Ausrichtung zusammen und bewegten sich in der Armenfürsorge in einem damals vom Staat nur wenig mitgestalteten Feld.6 Die Professionalisierung der kantonalen Armenfürsorge des 19. Jahrhunderts entwickelte sich erst ab den 1880er-Jahren zum modernen Fürsorgesystem. Wesentlicher Schritt war dabei die Einführung der obligatorischen Schulpflicht in der Bundesverfassung von 1874, sodass auch zunehmend Kinder Ziel stark pädagogisierter Fürsorgebestrebungen wurden.7 Das individuelle Lebensrisiko wie das Alter wurde erst mit der Einführung der AHV 1948 abgesichert, dasjenige der Invalidität im Jahr 1971. Auch die obligatorische Unfall- und Militärversicherung, die Erwerbsersatzordnung, das Krankenversicherungsgesetz und die kantonal geregelten Familienzulagen – allesamt solidarisch getragene Versicherungsleistungen – waren Ausdruck der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.8
Die philanthropischen Sozietäten und die kantonale und kommunale Verwaltung versuchten die Schärfen der Armut zu mildern und konzentrierten sich auf Familien der Unterschichten, die dem aus ihrer Warte «gängigen» Familienmodell nicht entsprachen: Das Einkommen des Vaters musste für die ganze Familie ausreichen, und die Mutter sollte Hausfrau und sorgende Mutter sein. Wich eine Familiensituation aufgrund Erwerbsausfalls, Tod eines Elternteils oder der notwendigen Arbeitstätigkeit der Mutter vom bürgerlichen Ideal ab, gerieten oft die Kinder in den Fokus der Vereinsvorstände und Behörden. Dass deren bürgerliche Lebensführung und Moralvorstellungen nicht auf die harten Lebensumstände wirtschaftlich schwächer gestellter Familien angewandt werden konnten, wurde oft marginalisiert.9 Die Folgen des arbeitstätigen und deshalb abwesenden Elternpaars lagen für die «Versorger» auf der Hand: «So bleibt das Kind sich selbst überlassen; es ist auf die Strasse angewiesen und allen schädlichen Einflüssen preisgegeben und kommt so in grosse Gefahr, zu verrohen und zu verwahrlosen.»10
Die Intervention in jene Familien sollte in Form der Armenerziehung geschehen. Pfarrer Albert Wild (1870–1950), unter anderem Präsident der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft, umschrieb diese in seinem 1902 erschienenen «Vademecum für Armenpfleger» als «eine[s] der wichtigsten und heikelsten Gebiete der Armenfürsorge». Er unterschied auf der einen Seite die Erziehung der Erwachsenen und auf der andern die «Erziehung der Kinder der Armen». Bei Ersteren, die durch «Charakter- und Bildungsmängel bei normaler Intelligenz periodisch oder chronisch sich selbst in kritische Lage bringen», sah er die «Patronisierung» (Beaufsichtigung) als geeignete Massnahme, um «die Leute vor Stumpfsinn und Verwahrlosung und absoluter Verarmung […] zu retten». Bei Letzteren schlug er vor, dass diese «einem verkommenen Elternpaar amtlich und zwangsweise weggenommen und entweder in Anstalten oder Familien versorgt werden müssen, die also, wie man das nennt, sittlich gefährdet, oder bereits verwahrlost sind».11
Wild wies die Interventionspflicht über die oben beschriebenen Kinder aber nicht nur den Armenpflegen oder Waisenbehörden zu, sondern stellte fest, dass «diese Armenerziehung Sache der gesetzlichen wie der freiwilligen Armenpflege, ferner der Gemeinnützigkeit und der privaten Philanthropie» sei. Der Eingriff in die «verwahrlosten» Familien müsse demnach von mehreren Seiten erfolgen. «In verschiedenen Kantonen z.B. in Aargau, Solothurn, Baselland bestehen Bezirksarmenerziehungsvereine, die eine ziemliche Tätigkeit entfalten […].»12 Einer davon, der aargauische Armenerziehungsverein Muri, umschrieb zur gleichen Zeit seine Aufgabe wie folgt:
«Gibt es ja keine schönere Aufgabe, keine edleren Bestrebungen, als dafür zu sorgen, dass solchen armen, verwahrlosten Kindern eine richtige Erziehung zu Teil wird, sie zur Erkenntnis gebracht werden, dass der Mensch, wenn auch arm, aber mit guten Sitten und Lehren ausgestattet, doch ein brauchbares Glied der menschlichen Gesellschaft sein kann. Die Erziehung solch verwahrloster Kinder ist die Aufgabe unseres Vereins, schon von Anfang an war das unsere Devise, einzugreifen bei den untern Volksklassen, wo Not, Entbehrung und oft das Laster selbst sich fest genistet hat, hier solch verwahrloste Kinder wegzunehmen, in eine andere Umgebung zu bringen und zu rechten braven Kindern heranbilden zu lassen.»13
Die Armenerziehung von «verwahrlosten» Kindern wurde als gesellschaftliche Verantwortung wahrgenommen. Sie bezweckte die Heranbildung der Kinder zu eigenständigen, «brauchbaren Gliedern» innerhalb der Gemeinschaft. Dazu war es nach damaligem weit verbreitetem Verständnis unumgänglich, dass die Kinder aus ihrer Herkunftsfamilie in eine Pflegefamilie versetzt wurden. An diesen «Kindswegnahmen» beteiligten sich verschiedene Entscheidungsträger aus Verwaltung, Kirche und Schule, aber auch – wie oben erwähnt – Vereine. In der Schweiz des 20. Jahrhunderts wuchsen rund fünf Prozent der Kinder unter 14 Jahren ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie auf.14
Am 11. April 2013 wandte sich die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, an einem Gedenkanlass für ehemalige «Verdingkinder» und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen an die versammelten Zeitzeugen.15 Sie bat im Namen der Landesregierung bei ihnen um Entschuldigung und befand, dass der Gedenkanlass «kein Abschluss [sei], sondern der Anfang einer umfassenden Auseinandersetzung mit einem dunklen Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte». Natürlich ging diesem Gedenkanlass bereits eine intensive Auseinandersetzung von Journalisten, Soziologen, Historikern und Zeitzeugen mit dem Thema Fremdplatzierung voraus, die ein spürbares mediales Echo hervorrief. Diese vielköpfige Autorenschaft brachte zum Ausdruck, auf was für eine diversifizierte Weise die «Versorgung» von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz des 19. und 20. Jahrhunderts geschah. Am 13. Juni 2013 wurde ein runder Tisch einberufen, an dem sich Vertreter von Behörden, Betroffenen-Organisationen und Vertreter mit beratender Stimme (Historiker, Schweizerische Archivdirektorenkonferenz, Sozialwissenschafter und weitere) austauschten.16 Der runde Tisch gab unter anderem Anstoss zur Schaffung eines Soforthilfefonds sowie zur Schaffung einer interdisziplinär besetzten unabhängigen Expertenkommission zur wissenschaftlichen Aufarbeitung administrativer Versorgungen.17 Zur selben Zeit wurde die «Wiedergutmachungsinitiative» initiiert sowie vom Bundesrat ein indirekter Gegenvorschlag ausgearbeitet.
Die vorliegende Auseinandersetzung mit den Armenerziehungsvereinen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Solothurn und Thurgau18 soll einen Einblick in die vereinsgetragene Fremdplatzierung und nicht zuletzt in die Lebenswelt der von Wild beschriebenen «untern Volksklassen» der Schweiz bieten. Der gewählte Zeitraum 1848 bis 1965 orientiert sich am Gründungsjahr des ältesten Armenerziehungsvereins im Kanton Basel-Landschaft und dessen Reorganisation.
Der Begriff «Pflegekinder» wird im Quellenkorpus am häufigsten verwendet, alternative Begriffe sind «Zögling» oder «Schützling». Um den zeitgenössischen Sprachgebrauch akkurat wiederzugeben und in der vorliegenden Arbeit eine stringente Bezeichnung für die im Zentrum stehende Personengruppe der fremdplatzierten Kinder und Jugendlichen einzuhalten, wird eine Pflegekinderdefinition in Anlehnung an die Absolventin der sozialcaritativen Frauenschule, Nelly Vögtli, abgeleitet:
«Man ist sich allgemein darüber klar, dass Pflegekinder Kinder sind, die nicht bei den Eltern wohnen, sondern in eine fremde Familie in Pflege gegeben werden. In der Meinung, dass Anstalten und Heime ohnehin unter einer öffentlichen Kontrolle stehen, werden sie auch dort, wo es nicht speziell erwähnt ist, wie in den Verordnungen von Zürich und Aargau, nicht zu den Pflegeorten gerechnet.»19
Vögtlis Pflegekinderdefinition geht dahin, dass die Fremdplatzierung20 an sich von vielen Zeitgenossen nicht zwingend mit dem Pflegekinderbegriff gleichzusetzen sei. Deren Auffassung nach waren in Anstalten «untergebrachte» Kinder keine Pflegekinder, da sie unter einer gesetzlichen Aufsicht stünden. Die wohl am meist verbreitete Form der Fremdplatzierung – nach Schätzungen bis zu 50 Prozent – war die «Verkostgeldung» Minderjähriger bei Verwandten. Vögtli wiederum zählte sämtliche Kinder und Jugendliche – unabhängig ob diese in eine «geschlossene» institutionelle oder «offene» Fürsorgesituation überantwortet wurden – zur Gruppe der Pflegekinder: «Hingegen ist es nicht ohne weiteres verständlich, dass man alle Kinder, die nicht bei den Eltern wohnen, also auch diejenigen, die den nächsten Verwandten in Pflege gegeben werden, zu den Pflegekindern rechnet.»21 Nach Vögtli galten als Pflegekinder «alle Kinder, die nicht bei den Eltern oder Adoptiveltern wohnen, unabhängig vom Versorger sowie vom Pflegeort». Für sie kamen als potenzielle «Versorger» Behörden sowie Private (Institutionen, Vormünder, Eltern oder Verwandte) in Frage.22 An den Pflegekinderbegriff knüpfte sie ein Altersmaximum, das sie auf das vollendete 14. Lebensjahr ansetzte.23 Darüber hinaus hielt sie es für wichtig, dass der Pflegekinderbegriff verwendet werden müsse, egal ob eine «Platzierung» gegen oder ohne Entgelt (Kostgeld) stattfände.24
Für die vorliegende Arbeit werden die wesentlichen Merkmale Vögtlis aufgegriffen: die Verwendung des Pflegekinderbegriffs unabhängig von der Art der «Platzierung» sowie die Alterskomponente, 25 wobei hier die Altersspanne von Briner – Geburt bis vollendetes 16. Altersjahr – verwendet wird, da diese dem Pflegekinderbegriff im Aktenkorpus am nächsten kommt.26 Im Buch sollen zeitgenössische Begriffe aus dem 19. und beginnenden 20. Jahrhundert die Leserschaft zu einer reflektierten Auseinandersetzung mit einem damals «allgemein verständlichen» Sprachgebrauch anregen, der umgangssprachliche, wissenschaftliche und juristische Diskurse wiedergab. Als Beispiel kann der bereits angesprochene polyfunktionale Begriff «Verwahrlosung» und dessen Derivat «verwahrlost» oder Komposition «im höchsten Grad verwahrlost» genannt werden.27 Das in der Armenerziehung und der Fürsorge allgemein angewandte Vokabular wurde lokal und regional unterschiedlich eingesetzt. In den Kantonen Bern und Luzern sprach man von «Verding-, Hof- oder Güterkinder», in der Ostschweiz dominierte die Notation «Kostkinder» oder man sprach allgemein vom Vorgang der «Verakkordierung».28 Deshalb werden Quellenbegriffe mit charakterzuweisenden Merkmalen im Lauftext jeweils mit Anführungszeichen gekennzeichnet, um die historische Distanz aufzuzeigen.
Zentraler Bestandteil des Buchs ist die vom Vorstand handlungsbedingte Phasenabfolge der Fremdplatzierung. Auch hier geben die Quellen die wichtigsten Begriffe inklusive deren Ableitungen vor: Auf die «Aufnahme/Patronisierung» folgte die «Platzierung», deren Qualität durch die «Inspektion» geprüft wurde. Bei Anständen wurde eine «Umplatzierung/ Mutation» vorgenommen. Nach einer beruflichen Ausbildung folgte die «Entlassung». Die Leserschaft muss sich bewusst sein, dass diese Begriffe immer aus Vorstandssicht eingesetzt wurden. Die «Vereinsaufnahme» der Kinder und Jugendlichen entsprach keinem freiwilligen Vereinsbeitritt, wie es der mehr oder minder bewusste Entscheid wäre, etwa einer Turnriege beizutreten, sondern stellte die korporative Entscheidung von Gemeinde, Schule, Kirche und Verein dar, die betreffenden Kinder in eine Pflegesituation zu überantworten. Analog zur «Aufnahme» lag der «Austritt» der jungen Erwachsenen meistens ebenso wenig im selbstbestimmten Handeln.
Zeitgenössische charakterbeschreibende Attribute für Kinder und Erwachsene wie «liederlich», «unehelich», «ausserehelich», «arbeitsscheu», «bildungsfähig» oder «verwahrlost» sowie konstitutionsbeschreibende Attribute wie «schwächlich», «tuberkulös», «taubstumm» und so weiter werden in Anführungszeichen belassen und sollen den damaligen Sprachgebrauch der Leserschaft näherbringen – wohlweislich vor dem Hintergrund, dass die Begriffe eng mit armen- und vormundschaftsrechtlichen Wirkungs- und Handlungsweisen verknüpft waren. Die Auseinandersetzung mit den lebensbestimmenden Auswirkungen der Verwendung dieser Begrifflichkeiten wird beispielsweise mit der Dualität des «Aktenzöglings» und dessen real existierenden «Zöglings» offenbar.29 Übertragen auf die Armenerziehungsvereine bedeutet dies bei der «Aufnahme», dass der Vorstand wesentlich von der konstruierten Wirklichkeit/Personalität der Pflegekinder aus Sicht der anmeldenden Armenbehörden beeinflusst war, teilweise ohne das zukünftige Pflegekind gesehen oder gesprochen zu haben. Dies verdeutlicht umso mehr den Einfluss von Expertenmeinungen (Ärzte, Psychologen, Schulinspektoren und so weiter) auf den künftigen Lebensweg.
In der Schweiz entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf private Initiative hin die Armenerziehungsvereine – die späteren Jugendfürsorgevereine (siehe Tabelle 1).30 Sie waren Gründungen der Aargauer Kulturgesellschaft, des Landwirtschaftlichen Vereins Baselland, der Thurgauer oder der Solothurner Gemeinnützigen Gesellschaften. Die 28 Armenerziehungsvereine orientierten sich in ihrem Wirkungskreis an bestehenden verwaltungsgeografischen Grössen und kamen von Westen nach Osten her gesehen in den Nordschweizer Kantonen Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau und Thurgau vor. Letzterer war der einzige rein kantonal ausgeprägte Verein, ohne Sektionen auf der hierarchisch folgenden Verwaltungsstufe. Die übrigen auf Bezirks- oder im Fall Solothurns auch auf Amtei-Ebene agierenden Vereine bildeten kantonale Delegiertenversammlungen.
1848 riefen Philanthropen im Kanton Basel-Landschaft den ersten Armenerziehungsverein ins Leben. Das Paradigma des auf unterschiedlichen Ebenen agierenden subsidiären Föderalstaates übernehmend, konstituierten sie zuerst den Kantonalvorstand (eine Art Lenkungsausschuss), um anschliessend bezirksweise selbständige Sektionen zu schaffen. Ersterer übernahm danach die Funktion einer koordinierenden Delegiertenversammlung. In den späten 1850er- und 1860er-Jahren folgten die elf Aargauer Bezirks-Armenerziehungsvereine, die sich erstmals 1863 zu einem ursprünglich wohl rein informellen Dachverband zusammenschlossen.31 Die solothurnischen Armenerziehungsvereine entstanden vergleichsweise spät in den 1880er- und 1890er-Jahren (Dorneck sogar erst 1906). Ein kantonaler Dachverband wurde 1898 «Zum Zwecke einer einheitlichen Entwicklung des freiwilligen Armen-Erziehungswesens […] und zur gemeinsamen Besprechung der dieses Gebiet berührenden Fragen» gegründet32 und durch den Armenverein der Stadt Solothurn sowie den Hülfsverein Schönenwerd ergänzt.33 Die Tagungen wurden jeweils – wie im Kanton Aargau auch – durch einen alle zwei Jahre wechselnden «Vorort» ausgerichtet.34 Der Thurgauer Armenerziehungsverein wurde als Gründung der Thurgauischen Gemeinnützigen Gesellschaft im Jahr 1882 aus der Taufe gehoben.
Die Dachverbände traten in Erscheinung, um einerseits gemeinsame Themenschwerpunkte wie die Ressourcenbeschaffung oder die Organisation der Aufsicht über «ihre» Pflegekinder zu koordinieren und zu vereinheitlichen, andererseits aber auch, um eine gemeinsame Stimme gegen aussen zu haben. So konnten sich die kantonalen Delegiertenversammlungen bei Stellungnahmen zu Gesetzgebung, Öffentlichkeitsarbeit oder Fundraising Gehör verschaffen. Der Schritt von den kantonalen Dachorganisationen hin zu einem nationalen Dachverband wurde ebenfalls gewagt: Der «Verband schweizerischer Armenerziehungsvereine» wurde auf Initiative des reformierten alt Pfarrers Friedrich Küchler (gestorben etwa 1906) aus Unterseen BE am 15. April 1901 in Olten ins Leben gerufen, 35 zwecks «Besprechung der für die Jugenderziehung und Jugendfürsorge brennenden Fragen».36
1848
AEV
des Kantons Baselland BL
1849
AEV des Bezirks Arlesheim BL
1849
AEV des Bezirks Liestal BL
1849
AEV des Bezirks Waldenburg BL
1855
AEV des Bezirks Sissach BL
1856
Kinderversorgungsverein des Bezirks Zofingen AG
1857
AEV des Bezirks Brugg AG
1860
AEV des Bezirks Aarau AG
1860
AEV des Bezirks Lenzburg AG
1861
AEV des Bezirks Bremgarten AG
1862
Armenkinder-Erziehungs-Verein des Bezirks Muri AG
1862
AEV des Bezirks Baden AG
1863
Verband Aargauer Armenerziehungsvereine
1864
AEV des Bezirks Zurzach AG
1865
AEV des Bezirks Kulm AG
1878
AEV Olten-Gösgen SO
1880
AEV Thierstein SO
1880
AEV Solothurn-Lebern SO
1882
AEV des Kantons Thurgau TG
1882
AEV des Bezirks Laufenburg AG
1888
AEV des Bezirks Balsthal-Thal SO
1889
AEV des Bezirks Rheinfelden AG
1890
AEV Kriegstetten/Wasseramt SO
1892
AEV Bucheggberg SO
1894
AEV des Bezirks Balsthal-Gäu SO
1898
Verband Solothurner AEV SO
1900
Verband schweizerischer AEV
1906
AEV des Bezirks Dorneck
Tabelle 1: Gründungsjahre der kantonal-, bezirks- oder amteiweise geführten Armenerziehungsvereine inklusive ihrer Dachverbände (kursiv hervorgehoben), 1848–190637
Kollektivmitglieder dieses schweizerischen Verbands waren neben den Armenerziehungsvereinen die Berner Gotthelfstiftungen, das Landwaisenhaus Basel, die evangelischen Erziehungsvereine Toggenburg und Rheintal im Kanton St. Gallen, verschiedene evangelische Pfarrämter und die Fischinger Waisenanstalt St. Iddazell im Kanton Thurgau. Als Einzelmitglieder traten mehrere Waisen- und Hausväter, Inspektoren und Amtsvormünder sowie Exponenten der Jugendfürsorge wie Pfarrer Albert Wild aus Mönchaltorf oder Jakob Kuhn-Kelly aus St.Gallen dem Gremium bei.38 Nur 20 Jahre nach dessen Konstituierung stellte der schweizerische Dachverband seine Tagungen wieder ein, da er sich wegen des expandierenden Jugendhilfswerks Pro Juventute (1912 gegründet) und des mit fast identischen Aufgaben betrauten, längst etablierten Verbands Schweizerischer Armenerzieher (1844 gegründet) für überflüssig hielt.39
Die Namensänderung von «Armenerziehungsverein» hin zum zeitgenössischeren Begriff «Jugendfürsorgeverein» wurde im Fall der Aargauer Vereine im Jahr 1946 und bei den Solothurner Vereinen in den 1960er-Jahren vorgenommen. Im Kanton Thurgau entstand aus dem Armenerziehungsverein im Jahr 1970 der «Verein für Erziehungshilfe», einzig im Kanton Basel-Landschaft existiert noch heute der Armenerziehungsverein. Dieser gründete im Jahr 1965 – benannt nach dem ersten hauptamtlichen Inspektor des Vereins – die Birmann-Stiftung, die Familien- und Jugendberatung leistet.
Die Studie über die deutschschweizerischen Armenerziehungsvereine soll in einem sozialgeschichtlichen Kontext gelesen werden. Dieser umfasst im weitesten Sinn die Analyse gesellschaftlicher Schichtung in ihrer Struktur und ihrem Wandel, «Vereinigungen und Bewegungen in der Gesellschaft», deren Interaktion miteinander sowie «das Handeln von gesellschaftlichen Formationen oder Gruppen».40 Dabei liegt der Gesellschaftsgeschichte als grundlegende Konstante das menschliche Leben in sozialen Beziehungen zugrunde, das im «Spannungsfeld von sozialer Ungleichheit stattfindet». Insbesondere befasst sie sich mit Gruppen, Schichten und Klassen sowie den Ursachen und Folgen sozialer Prozesse wie unter anderem den Auswirkungen der Industrialisierung. Ihr Ansatz ist «eher analytisch als hermeneutisch», das Erklären steht mehr im Zentrum als das reine Verstehen.41 Beim Erfassen und Darlegen von historischen Phänomenen steht nicht das individuelle, sondern das kollektive «Handeln und Leiden» im Mittelpunkt.42 Die Abhandlung setzt sich mit der vereinsgetragenen Fremdplatzierung von Kindern und Jugendlichen in den vier Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Solothurn und Thurgau auseinander. Nur in diesen Kantonen existierten «Armenerziehungsvereine». Der Forschungsgegenstand ist somit geografisch überregional angesiedelt, folgt aber – aufgrund der Organisation der Vereine – den Kantonsgrenzen und nicht wirtschaftlich-sozialen Regionen. Der Untersuchungszeitraum wurde anhand zweier Eckdaten des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins gewählt: der Gründung 1848 sowie der Reorganisation 1965.43 Dies geschah im Bewusstsein, dass der Namenswechsel keine eigentliche Neuorientierung in der Aufgabenerfüllung der Vereine bewirkte, sondern sich lediglich dem zeitgenössischen Sprachgebrauch annäherte.
Im ersten Drittel der Studie wird nach der Verortung der Armenerziehungsvereine innerhalb der Sozietätenbildung und der stetig wachsenden Anzahl von Schweizer Institutionen für die dauerhafte «Platzierung» von Kindern und Jugendlichen gefragt. Dabei sollen die Vereine gegen «aussen», das bedeutet gegen Vereine mit ähnlichem Profil, abgegrenzt werden. Anschliessend wird eine andere Perspektive eingenommen: Die Armenerziehungsvereine werden in ihrem massgebenden Rahmen, dem kantonalen Kontext, betrachtet. Wie gestalteten die Vereine ihre Handlungsräume (Partizipation), wie interagierten sie mit Partnern, und wie reagierten sie auf Veränderungen (Aushandeln)?44 Welche Impulse gingen von ihnen in der kantonalen «Fürsorgelandschaft» aus, konnte ein reziproker Informationsaustausch geschaffen werden? Insofern werden die staatlichen Akteure, die Funktionsträger und Exekutivmitglieder, in die Studie einbezogen und erscheinen als weitere teilautonome Einheiten, «die ihrerseits im Handlungsraum des Politischen agieren und kommunizieren».45 Die Profilierung der aargauischen, solothurnischen, basellandschaftlichen und thurgauischen Armenerziehungsvereine mündet in eine Synthese, die das «Vereinskonzept» darlegt. Hier wird der Frage nachgegangen, inwiefern die Vereine eine Alternative zur kommunal praktizierten Fremdplatzierung im Sinn hatten. Stellt die Fremdplatzierung durch einen Armenerziehungsverein einen Spezialfall dar?
Im zweiten Drittel des Buchs stehen die Handlungsweisen und -spielräume der Vorstandsmitglieder bei der konkreten Armenpraxis im Zentrum. Administrationsabläufe wie «Vereinseintritt», «Platzierung», «Pflegeelternsuche», «Kontrolle» oder «Entlassung» werden quantitativ-analytisch dargestellt. Dabei kann die Kongruenz zwischen der «ideellen» und der «tatsächlichen» Armenfürsorge überprüft werden. Mit der Darlegung der verschiedenen Stationen der Fremdplatzierung werden auch die «Rollen» und das «Rollenverständnis» aus Vorstandsperspektive qualitativ charakterisiert: Welchen Part übernehmen Vorstandsmitglieder, Gemeindebehörden, Herkunftsfamilien, Pflegeeltern und Pflegekinder?
Im letzten Drittel wird die Eigen- und Fremdwahrnehmung der Vorstände der Armenerziehungsvereine angesprochen. Wie begründeten die Vorstandsmitglieder ihre Teilnahme in den Vereinen, worin lag ihre Motivation? Anhand welcher Kriterien leiteten sie eine gelungene Erziehung beziehungsweise eine erfolgreiche Intervention ab? Wie stark kontrastierte diese Eigenwahrnehmung zu jener der «Hilfeempfänger», der Pflegekinder? Und wie beurteilten zeitgenössische Exponenten und Fachkollegen die Vereinstätigkeit in einem Umfeld, das durch die Professionalisierung der Fürsorgeberufe und der kantonalen Verwaltung Veränderungen unterworfen war? Wurde die einst als pionierhaft umschriebene freiwillige Tätigkeit zum Stigma?
Die Fragestellungen teilen sich somit in eine makro- und eine mikroperspektivische Ebene auf. Die Einordnung der Armenerziehungsvereine im gesamtschweizerischen und kantonalen Kontext sowie die Profilierung der Vereinskonzepte gehören zur ersteren. Mikrostudien werden besonders im Bereich des Phasenablaufs der Fremdplatzierung getätigt, dies ist den kantonal unterschiedlich vorkommenden quantitativen Quellen geschuldet. Wo immer möglich, werden die Ergebnisse auch mit der Makroperspektive in Bezug gesetzt. Die «Erkenntnisinteressen»46 und «Absichten» des Buchs, die in methodologischer Hinsicht dargelegt werden müssen, liegen vornehmlich im analytischen und hermeneutischen Erkenntnisprozess: Wie funktionierten die Armenerziehungsvereine, und welchen Stellenwert nahmen sie in der regionalen und kantonalen Fremdplatzierung ein? Bedeutete die Fremdplatzierung per Definition eine «schlechtere Kindheit» als das Aufwachsen in einer leiblichen Familie? Die Arbeit muss selbstverständlich auch in der gegenwärtigen Diskussion über die fürsorgerischen Zwangsmassnamen gesehen werden und berücksichtigt die damit verknüpften politischen Forderungen (Interessenpolitik), die mediale Präsenz der «Verdingkinder» und deren Gleichsetzung mit «Pflegekindern» (Definitionsdefizit) und nicht zuletzt auch die Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes und deren organisatorische Umsetzung in die sogenannten Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (Professionalisierungsbestrebungen).
Die Aktenlage der Armenerziehungsvereine kann als ausserordentlich reichhaltig und vielfältig bezeichnet werden: Von 21 der insgesamt 28 Gesellschaften wurde Schriftgut überliefert – selbstverständlich in unterschiedlicher Vollständigkeit und unterschiedlichem Umfang .47 Im Folgenden werden diese Vereinsarchive und ihre Überlieferungsgeschichte kurz besprochen. Die Fülle korrespondierender Quellen aus der kantonalen Verwaltung erschliesst sich aus dem Fliesstext, den Fussnoten und dem Quellenverzeichnis.
Im Kanton Aargau sind die umfassenden Vereinsarchive der Armenerziehungsvereine der Bezirke Baden, Brugg, Bremgarten sowie Zurzach im Staatsarchiv des Kantons Aargau überliefert worden. Vom Armenerziehungsverein des Bezirks Zofingen gelangten die Vorstandsprotokolle ab Vereinsgründung im Jahr 1856 bis 1943 in das Stadtarchiv Zofingen. Die Fortsetzung der Protokollreihe und ein Band «Pflegekinderkontrolle» befinden sich beim Vereinsvorstand, dem heutigen Jugendfürsorgeverein des Bezirks Zofingen. In der Sammlung Murensia im Kloster Muri befinden sich die Protokolle und Jahresberichte des Armenkinder-Erziehungsvereins des Bezirks Muri. Vom Vereinsvorstand vernichtet wurde das Schriftgut der Armenerziehungsvereine Aarau (Teilkassation)48 und Kulm (Totalkassation). Die Archive der Armenerziehungsvereine der Bezirke Laufenburg, Lenzburg und Rheinfelden konnten vom Autor nicht aufgespürt werden. Verschollen bleiben die Protokolle des Verbands der Aargauer Armenerziehungsvereine.
Der an Aktentypen reichste und zugleich älteste Bestand ist derjenige des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins mit der Laufzeit 1839–1965. Der Nachlass umfasst Unterlagen der Vorgängerinstitution – des Landwirtschaftlichen Vereins Baselland49 – und die Unterlagen des Kantonalvorstands des Armenerziehungsvereins sowie von dessen vier Bezirkssektionen. Das erschlossene Archiv misst 2,6 Laufmeter und befindet sich in der Birmann-Stiftung in Liestal. Im Staatsarchiv des Kantons Baselland werden einige korrespondierende Unterlagen aus dieser Provenienz, 50 insbesondere aber der (Teil-)Nachlass des ersten Armeninspektors des Kantons und langjährigen Präsidenten des Armenerziehungsvereins, Martin Birmann, aufbewahrt.51
Zu den zentralen und wichtigsten Quellen zählen die Protokolle des Dachverbands der Solothurner Armenerziehungsvereine im Staatsarchiv Solothurn, die Weisungen für die bezirks- und amteiweise geführten Vereine oder Stellungnahmen an die Regierung beinhalten. Von den Armenerziehungsvereinen Thierstein und Olten-Gösgen sind hauptsächlich die Vorstandsprotokolle ab Gründung bis in die 1940er-Jahre, im Fall der Armenerziehungsvereine Wasseramt (vor 1988 Kriegstetten) und Solothurn-Lebern52 auch Buchhaltungsunterlagen im Staatsarchiv überliefert. Das aussagekräftigste Vereinsarchiv im Kanton ist dasjenige von Balsthal-Thal (aufbewahrt im Oberamt Thal-Gäu), das neben den Vorstandsprotokollen auch Unterlagen zur Pflegekinderadministration und zur Rechnungsführung enthält. Vom Vereinsarchiv des Armenerziehungsvereins Dorneck sind nur noch Jahresrechnungen fragmentarisch überliefert worden.53 Unauffindbar waren die historischen Archive der Armenerziehungsvereine Bucheggberg und Gäu.
Im Staatsarchiv des Kantons Thurgau wurde ein sehr konziser Bestand überliefert, der sich insbesondere durch vollständige Pflegekinderregister ab Vereinsgründung im Jahr 1882 bis in die 1970er-Jahre und teilweise darüber hinaus bis ins Jahr 2000 auszeichnet. Leider fehlen die Protokolle aus der Gründungszeit, die über die ersten Jahre des Vereins hätten Auskunft geben können. Ansatzweise kann diese Lücke durch Jahresberichte und Unterlagen der Thurgauischen Gemeinnützigen Gesellschaft kompensiert werden.
Sehr schlecht dokumentiert ist der 1901 in Olten geschaffene Verband Schweizerischer Armenerziehungsvereine, sprich der überkantonale Dachverband, von dem nur zwei gedruckte Protokolle der Generalversammlung aus den Jahren 1913 und 1914 in der Schweizerischen Nationalbibliothek in Bern erhalten geblieben sind54 sowie verschiedene beiläufige Bemerkungen in Protokollen der Mitgliedersektionen. Nicht zu verwechseln ist dieser Verband mit dem bekannteren Schweizerischen Armenerzieher-Verein mit Gründungsjahr 1844, der die verschiedenen Erziehungsanstalten in sich vereinigte.55
Aus archivarischer Sicht ist die Fülle der überlieferten Privatarchive sehr spannend: Die Akten der Armenerziehungsvereine waren aufgrund der Vereinsstrukturen meist bei den verschiedenen Vorstandsmitgliedern örtlich getrennt aufbewahrt, so das Rechnungswesen beim Quästor, die Protokolle beim Aktuar, die Pflegekinderregister beim Präsidenten oder beim Inspektor. Dass sie trotz allen Widrigkeiten wie Platzmangel, Amtsübergabe, Ableben der Vorstandsmitglieder oder Umzügen überdauerten, spricht einerseits für einen bewussten und sensiblen Umgang mit der eigenen Vereinsgeschichte, 56 lässt sich – neben der buchhalterischen Rechenschaft – andererseits aber auch auf die Notwendigkeit eines unkomplizierten Rückgriffs auf die Personendossiers im Fall von Anfragen ehemaliger Pflegekinder und die Transparenz des eigenen Handelns zurückführen. Ferner erklärt sich die Überlieferungsfülle aus der Verwaltungsnähe heraus, denn in einigen Fällen waren Bezirks- oder Oberamtmänner in Personalunion auch gleichzeitig Vorstandspräsidenten. Die Akten wurden dann traditionell nicht in einem Privathaushalt, sondern in der Bezirkskanzlei aufbewahrt. Diese reiche Aktenlage steht ausserdem unter der Prämisse, dass viele dieser Sozietäten bis in die nahe Gegenwart existierten oder sogar noch fortdauern: So traf der Autor auf das Archiv des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins, des Brugger und Bremgartner Armenerziehungsvereins, dasjenige des Armenerziehungsvereins Zofingens, des Wasseramts, Balsthal-Thals und des Thurgaus. Der Autor erhielt die Erlaubnis, die Bestände zu sichten, zu erschliessen, auszuwerten und teilweise sogar in die Staatsarchive zu überführen und somit der Forschung dauerhaft zugänglich zu machen.
Im Hinblick auf die Einbettung der Armenerziehungsvereine in die kantonale Fürsorgelandschaft, insbesondere hinsichtlich der Zusammenarbeit mit kantonalen Verwaltungsdienststellen, sind die amtlichen Überlieferungen in den Staatsarchiven der betreffenden Kantone von hohem Interesse. Die Armenerziehungsvereine hinterliessen ihre Spuren auf sämtlichen Ebenen der kantonalen Verwaltung, vom Regierungsrat bis hin zu den verschiedenen Direktionen/Departementen wie dem Armendepartement, dem Departement des Innern, dem Erziehungs-, Sanitäts- oder auch Justizdepartement. Auch mit den auf die kantonale Departementsebene folgenden Bezirken (und Kreisen) fand ein reger Austausch statt – diese Quellen befinden sich ebenfalls in den verschiedenen Staatsarchiven. Die letzte subsidiäre Ebene, die Kommunalarchive, konnte im Rahmen der vorliegenden Arbeit nicht untersucht werden. Die Entscheidungen und Beweggründe der Gemeinden, die die Pflegekinder den Armenerziehungsvereinen zur Aufsicht anvertrauten, lassen sich aber in vielen Fällen indirekt durch die Vereinsquellen erschliessen.
Quellen lassen sich nach ihrer objektiven Beschaffenheit oder nach ihrem innewohnenden Erkenntniswert gruppieren. Bei Letzterem wird das Begriffspaar «Tradition» und «Überreste» oder «willkürliche» und «unwillkürliche Überlieferung» angewandt. Quellen aus der Gattung «Tradition» stellen deren Verfassern die Intention anheim, dass die hervorgebrachten Werke die Nachwelt über Gegebenheiten unterrichten sollen, beispielsweise in Form von Chroniken (Historiografie) oder Tagebüchern, die per se an ein (nachfolgendes) Publikum gerichtet waren. Bei den Armenerziehungsvereinen lässt sich nur eine Quelle finden, die dieser Kategorie entspricht: die Autobiografie des ersten basellandschaftlichen Armeninspektors Martin Birmann.57 Die übrigen Quellen entstammen der Gattung «Überreste», dazu werden auch die an eine Öffentlichkeit gerichteten «Aufrufe», Flugblätter, Jahresberichte, Ephemera und so weiter gezählt. Sie entstanden kaum in der Absicht, die Nachwelt, sondern primär die Zeitgenossen zu unterrichten. In diesen Typus fallen bei den Armenerziehungsvereinen auch die administrativen Unterlagen wie die Pflegekinder-Kontrollbücher, der Schriftverkehr oder die Buchführung.58Die Sozietäten bestanden aus vergleichbaren Vereinsorganen und -aufgaben. Daraus resultierten ergo auch analoge Aktentypen, die in der gängigen Typologie (gedruckte und ungedruckte Quellen) zur Disposition gestellt werden:
Gedruckte Quellen: Die Statuten der einzelnen Vereine und Dachverbände geben Aufschluss über Ziele, Programm und Organisation und lassen nicht zuletzt überkantonale Vergleiche zu. Bei sämtlichen Armenerziehungsvereinen bieten die Jahresberichte («graue Literatur») das Konzentrat der Vereinsarbeit im jeweils vergangenen Jahr. Sie enthalten das Vorstandsverzeichnis, den Jahresbericht des Präsidenten oder Aktuars, die Jahresrechnung des Quästors und vielfach eine Auflistung sämtlicher im Berichtsjahr «platzierten» Pflegekinder mit Angabe der Pflegeeltern sowie des Aufenthaltsorts.59 Unter Zuhilfenahme der Jahresberichte konnte eine Aufstellung bezüglich Anzahl der Pflegekinder sowie der Vereinsfinanzen sämtlicher Kantone erstellt werden. Insbesondere die Jubiläumsberichte der Armenerziehungsvereine zum 25-, 50- oder 100-jährigen Bestehen liefern wichtige Hinweise zur Selbstdarstellung und -wahrnehmung der Vorstände und geben oftmals emotionale Erlebnisberichte von damals immer noch aktiven Vorstandsmitgliedern aus der Gründungszeit wieder, die sonst durch die übrigen Akten oftmals nicht erschliessbar wären.
Ebenfalls zu den gedruckten Quellen werden die an eine «breitere» Öffentlichkeit gerichteten Aufrufe, Inserate, Werbeschriften, Prospekte, Vorschriften für Pflegeeltern und sonstigen Druckerzeugnisse wie Mitglieder- oder Trauerkarten gezählt. Sie weisen auf eine unterschiedlich gewichtete und zeitlich ungleich intensive Öffentlichkeits- und Informationsarbeit hin, die nicht zuletzt im Sinn einer Selbstdarstellung und einer Intervention der Vorstände in Krisenzeiten (Weltkriege, Weltwirtschaftskrise, «Verdingkinderskandale») wichtige Rückschlüsse auf den eigenen Wertehorizont offenlegen. Zu den gedruckten Quellen können je nach Ansicht auch die vervielfältigten vereinsadministrativen (Muster-)Formulare gezählt werden: Die «Aufnahme»-Formulare, Pflegekinder-Verträge oder Inspektions-Formulare lassen rein formal-analytische Vergleiche hinsichtlich Aufbau und Gewichtung der einzelnen Themen und darüber hinaus – aus inhaltlicher Sicht – Erkenntnisse über das praktische und offenbar standardisierte Vorgehen beispielsweise bei Inspektionen zu. Artikel, Broschüren und Bücher mit Quellencharakter, deren Erscheinungszeitraum ungefähr zwischen 1845 und 1950 liegt, sind der Bibliografie und dem Quellenverzeichnis der vorliegenden Arbeit zu entnehmen.
Ungedruckte Quellen: Sie sind breit gefächert und reichen von Protokollbänden, Korrespondenz, Pflegekinderdossiers, Pflegekinder-Kontrollen über das gesamte Rechnungswesen (Jahresabschlüsse, Kontokorrente, Journale, Belege und so weiter) bis hin zu ausgefüllten administrativen Formularen. Die Aktenproduktion und -führung in den einzelnen Armenerziehungsvereinen war sehr homogen. Dies kann auf die ähnlichen Vereinsaufgaben, aber auch auf die nachweisbare Verwaltungsnähe der Vereine in Form von Personalunionen zurückgeführt werden: So manches Vorstandsmitglied arbeitete in der kantonalen Verwaltung, in der Bezirksamtskanzlei oder hatte einen kirchlichen Hintergrund. Dieses administrative Wissen manifestierte sich bei der Aktenführung merklich. So bekamen die Pflegekinder bei den meisten Armenerziehungsvereinen eine Personennummer (ein Aktenzeichen), das die Kongruenz zwischen den verschiedenen Aktentypen (von Pflegekinderregister, Personendossier, Eintrag in den Vorstandsprotokollen bis hin zu einzelnen Arzneiquittungen) schuf. Die Gleichförmigkeit in der Aktenführung ermöglicht es, Lücken in den Überlieferungen der einzelnen Armenerziehungsvereine durch analoge Bestände zu schliessen. Darüber hinaus lassen diese identischen Aktentypen regionale und überkantonale Vergleiche quantitativer Art hinsichtlich der Handlungsabläufe, der Kommunikationswege und der Pflegekinderadministration zu.
Zentrale Reihe der ungedruckten Vereinsüberlieferung sind die Vorstandsprotokolle. Sie geben Auskunft über die Motive zur Vereinsgründung, die Vorstandswahl, die Statutenfindung, die Anzahl und den Verlauf der Zusammenkünfte, und sie legen den Handlungsablauf und -spielraum bezüglich der Pflegekinderplatzierung offen. Bei vielen Armenerziehungsvereinen, darunter der Armenerziehungsverein des Bezirks Baden, 60 werden die General- und Jahresversammlungen im gleichen Band protokolliert wie die Sitzungen des Gesamtvorstands sowie des Engeren Vorstands und nicht nach den in den Statuten eigentlich getrennten Organen. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass die verschiedenen historisch gewachsenen Gremien weitgehend aus Personalunionen bestanden und die jährliche Vollversammlung aus praktischen Gründen nicht separat geführt wurde. Eine klare Unterscheidung der verschiedenen Vereinsorgane nimmt hingegen der Armenerziehungsverein des Kantons Basel-Landschaft vor: Er trennt die Protokollreihen des Kantonalvorstands als oberstes (Delegierten-)Gremium des Vereins61 von den Protokollen des Engeren Vorstands62 sowie den Vorstandsprotokollen der einzelnen Bezirks-Armenerziehungsvereine als selbständige subsidiäre Einheiten.63 Hier liegt die Trennung der verschiedenen Gremien nicht zuletzt darin begründet, dass die Sitzungen des Kantonalvorstands über die jährliche Generalversammlung hinausgehen und eine Delegiertenversammlung aller vier Bezirks-Armenerziehungsvereine darstellt. Das Personal dieses Kollegs ist auch nicht deckungsgleich mit dem Vorstand des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins und logischerweise auch nicht mit den hierarchisch folgenden – und auch örtlich getrennten – Vorständen der Bezirks-Armenerziehungsvereine. Einen weiteren über die Kantonsgrenzen hinaus vergleichbaren Aktentyp stellen die Kassabücher und Jahresrechnungen dar. Sie geben Auskunft über Einnahmen und Ausgaben für die Selbstadministration, Mitgliederbeiträge und Legate sowie Ausgaben für die Pflegekinder; vordergründig natürlich die verabfolgten Kostgelder und Kleiderkosten. Die Jahresrechnungen erscheinen in summarischer, gedruckter Form jeweils in den Jahresberichten der verschiedenen Sozietäten.
Aus der Verwaltungstradition stammen die für die vorliegende Arbeit wichtigen «quantifizierenden Quellen»64 wie die Pflegekinderregister oder -kontrollen, die als Manuale Stammdaten zu den Personalien allgemein, zum «Vereinseintritt», zu Pflegeplatzmutationen und dergleichen enthalten. Mit diesen Registereinträgen korrespondieren Personendossiers, die Schriftverkehr, Zeugnisse, Aktennotizen und so weiter enthalten. Sie existieren in sämtlichen Armenerziehungsvereinen und sind Ausdruck der angestrebten Kontrolle und Übersicht über diese stets fluktuierende Menge an Pflegekindern; hier kann von einer Administration im engeren Sinn gesprochen werden. Die Verzeichnisse widerspiegeln selbstverständlich auch den Stand und die Verbreitung der Bürokratisierung ihrer Zeit (Einfluss der preussischen Büroreform) und dienen für die vorliegende Arbeit in erster Linie zur quantifizierenden Bestandsaufnahme. Dennoch darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass sie zugleich auch qualifizierende Quellen sind und oftmals neben den reinen Datenaufnahmen auch ausformulierte Einträge enthalten, die Entscheidungsprozesse wie Gründe zur «Aufnahme», «Umplatzierung», Berufsbildung und so weiter dokumentieren.65 Bei den Pflegekinderregistern können verschiedene und zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführte «Generationen» typologisiert werden.
Zur ältesten – im 19. Jahrhundert vertretenen – Art zählt das «Verzeichniss der vom Basellandschaftlichen Armenerziehungsverein aus dem Bezirk Arlesheim in Familien versorgten Kinder, nebst Mittheilungen über ihr früheres und späteres Schicksal».66 Die Personalien der Kinder sind in ausformulierten Kurzbiografien gehalten und unterscheiden sich bezüglich Inhalt und Umfang erheblich von Eintrag zu Eintrag. Die Professionalisierung der Administration des beginnenden 20. Jahrhunderts hielt auch bei den Armenerziehungsvereinen Einzug, indem in der zweiten Generation der Verzeichnisse der biografische Teil zu einem normierten Stammdatenblatt kondensierte und der Akzent der Einträge auf der Kontrolle der Kostgeldzahlung liegt. Mit der vorangehenden Generation von Verzeichnissen verbindet diese standardisierte Darstellungsform insbesondere die Physis, nämlich die Buchform (siehe Abbildungen 2–4).
Die Charakteristika der Verzeichnisse dritter Generation, die aus jenen der zweiten Generation abgeleitet sind, bringt ein Stammdatenblatt aus der Pflegekinderkartei des Armenerziehungsvereins Baden aus den späten 1920er-Jahren gut zum Ausdruck. Auf dem Recto wurden die Personalien sowie die Aufteilung des Kostgelds zwischen Gemeinde und Verein vermerkt. Auf dem Verso folgen die verschiedenen Mutationen in der Platzierung. Der biografische Anteil, der personenspezifische Informationsgehalt, unterscheidet sich in der Aussagekraft in dieser dritten Generation nun erheblich von der ersten. Die standardisierte Form vereinfacht eine statistische Auswertung und ermöglicht einen Vergleich zwischen den Vereinen.
Diese minimalisierten Einträge sollen allerdings nicht den Eindruck erwecken, dass der Informationsgehalt im Lauf der Zeit abnahm: Die biografischen Einträge des 19. Jahrhunderts waren Kondensat verschiedener mündlicher Abmachungen, insbesondere aber sämtlicher Korrespondenz, deren Informationsgehalt in die Bücher übertragen wurde. Die Originale sind in den meisten Fällen nicht überliefert worden. Der Anspruch an eine professionalisierte und umfassende Informationsverwaltung wird im beginnenden 20. Jahrhundert mit einer vermehrten Aktenproduktion und einem grösseren Pflegekinderbestand gestiegen sein, sodass neben den informationsschwachen Verzeichnissen die Führung von Personendossiers zwingend wurde. Diese Personendossiers beinhalten Schriftverkehr, Pflegekinder- und Lehrverträge, Arztzeugnisse und so weiter und stellen somit einen viel höheren Aussagewert dar als die biografischen Einträge der ersten Generation. Im Fall des Armenerziehungsvereins des Bezirks Baden handelt es sich um rund 180 Personendossiers, in denen Korrespondenz der unterschiedlichsten Provenienzen (Pflegekind, Pflegeeltern, leibliche Eltern, Ärzte, Lehrer, Lehrmeister und so weiter) zum jeweiligen Kind gesammelt wurde.67
Abbildung 2: Erste Generation
Abbildung 3: Zweite Generation
Einen weiteren Aktentyp verkörpert der Schriftverkehr, wobei gerade im Bereich der Pflegekinderdossiers hauptsächlich die eingehende Korrespondenz überliefert wurde. In den Falldossiers ist neben Schul- und Arztzeugnissen oder Lehrverträgen ebenso die eingehende Korrespondenz unterschiedlichster Absender vertreten, wie bei den sogenannten Handakten beim Quästor/Patron und zugleich Bezirksamtmann August Sandmeier (1918–1952).68 In seiner Funktion als Quästor69 generierte er eine Sammlung von Briefen über Kostgelder, Verdankung von Legaten und so weiter, und als Patron der Schulentlassenen korrespondierte er mit verschiedenen Organisationen und Firmen – wobei diese Funktion von seinem öffentlich-rechtlichen Amt kaum zu unterscheiden war.70 Eine Sammlung ausgehender Korrespondenz, die das Spektrum der Tätigkeit eines Inspektors zeigt, stellen die 23 «copie de lettres» aus dem Zeitraum 1910–1922 des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins dar.71 Sie wurde durch ein Reproduktionsverfahren in Kopialbüchern chronologisch abgelegt und mit einem Aktenzeichen dem jeweiligen Pflegekind zugeordnet. Einen für die Arbeit wichtigen Perspektivenwechsel bieten die rund 1000 Postkarten von Pflegekindern des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins aus den Jahren 1904 bis 1951.72 Insbesondere die kulturhistorische Forschung richtet auf diese autobiografischen Schriften («ego-documents», «pauper letters») ihr Augenmerk.73
Abbildung 4: Dritte Generation
In der Gesamtheit ermöglichen diese verschiedenen Aktentypen und -reihen eine profunde diachrone und regional vergleichbare Einsicht in die Pflegekinderadministration, 74 in die Handlungsweise des Vorstands, in die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, und darüber hinaus legen sie schriftliches Zeugnis über Tausende Teilbiografien von Kindern und Adoleszenten über einen Zeitraum von über 150 Jahren ab. Die schriftlichen Quellen bringen mit sich, dass vor allem die Sicht des Aktenbildners und Entscheidungsträgers überliefert wurde, wobei die Sicht der Kinder viel subtiler und verborgener in den verschiedenen Beständen vertreten ist. Dies ist auch der grosse Unterschied zu vergleichbaren Forschungsarbeiten, die bewusst die Sicht von Direktbetroffenen aufgrund von Interviews zum Ausdruck bringen.
Die jüngere Forschung im Bereich der Fremdplatzierung von Kindern und Jugendlichen ist von folgenden beiden Gesichtspunkten geprägt:75 Sie ist erstens zeitlich vornehmlich im 19. und im beginnenden 20. Jahrhundert angesiedelt und zweitens stark regional auf einzelne Akteure (Anstalten, Vereine, Behörden, Kirche) oder Fremdplatzierungsgruppen fokussiert. Darüber hinaus orientieren sich die Arbeiten stark an zivilrechtlichen, strafrechtlichen und armenrechtlichen Gesichtspunkten.76 Dies lässt sich mit dem Umstand erklären, dass sie als universitäre Qualifikationsarbeiten einen konkreten und eingrenzbaren Gegenstand behandeln. Nur gerade die Arbeit von Heinrich Tuggener et al.77 aus dem Jahr 1998 setzt sich mit dem gesamtschweizerischen Phänomen und den verschiedenen Fremdplatzierungsformen auseinander, ansonsten fehlen Überblickswerke. Allenfalls kann in diesem Zusammenhang noch die Publikation Ramsauers über die schweizerische Praxis der Kindswegnahmen genannt werden.78 Die gegenwärtige interdisziplinäre Aufarbeitung der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen verfolgt einen überregionalen Ansatz und wird diesen Bereich der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vertieft betrachten.
Fallstudien zu Akteuren: Die Forschung zu konkret lokalen und institutionellen Akteuren der Fremdplatzierung wie Anstalten, Vereinen oder Gemeinde- und Kantonsbehörden gehen selbstverständlich auch über eine reine Institutions- oder Verwaltungsgeschichte hinaus und behandeln auch bestimmte Gruppen von Anstalts-, Verding- oder Pflegekindern im weitesten Sinn. In der Regel umschreiben sie den organisatorischen Aufbau der Institutionen sowie deren diachrone Entwicklung und dokumentieren den Alltag der spezifischen Zielgruppen.79 Es entstanden Lizenziats- und Masterarbeiten, die leider grösstenteils unpubliziert blieben (ein weiteres Charakteristikum der Forschungslage in diesem Bereich), was eine Synthese verschiedener Mikrostudien zu einer gesamtschweizerischen Makroperspektive oder einen regionalen Vergleich zwischen ländlichen und urbanen Gegenden erschwert.80
Ausschliesslich auf die Armenerziehungsvereine ausgerichtete wissenschaftliche Darstellungen entstanden an den sozial-caritativen Frauenschulen in Luzern und Zürich zwischen 1932 und 1959 zu den Armenerziehungsvereinen Solothurn-Lebern, Olten-Gösgen, Thurgau, Zofingen, Muri, Baden und Baselland.81 Sie sind im Sinn einer zeitgenössischen Fremdwahrnehmung durch Frauen der Pflegeberufe von höchstem Interesse und gelten daher gleichzeitig auch als historische Quellen. Neueren Datums sind die beiden Lizenziatsarbeiten von Nicole Oelhafen und dem Autor, die sich mit unterschiedlichem zeitlichem und thematischem Fokus mit dem Armenerziehungsverein des Bezirks Baden im Kanton Aargau befassten. Die erste Arbeit konzentrierte sich auf das 19. Jahrhundert und den Schwerpunkt der Sozialdisziplinierung und der christlichen Nächstenliebe, während die zweite die Jahre 1920–1940 mit Augenmerk auf eine quantitative Auswertung der Pflegekinderdaten und die Einbettung der Aargauer Armenerziehungsvereine in die kantonale Verwaltung untersuchte.82
Nicole Oelhafen setzte sich in ihrer 2007 eingereichten Lizenziatsarbeit einen zeitlichen Rahmen von der Vereinsgründung im Jahr 1862 bis 1887 und konzentrierte sich auf die beiden Konzepte der «christlichen Nächstenliebe» und der «Besserung». Sie suchte nach Erklärungsmustern für die «Rettungstätigkeit» des Vereinsvorstands, wobei sie betonte, dass ihre Arbeit nicht auf die einzelnen Pflegekinder, sondern vielmehr auf «das Konstrukt des Vereins» abziele.83 Ihre Hauptquellen bildeten daher insbesondere die Jahresberichte und Vorstandsprotokolle, die sie anhand eines hermeneutischen Ansatzes qualitativ untersuchte.84 In einem Zwischenfazit stellte sie fest, dass die subsidiären Kontrollinstanzen zusehends ausgebaut wurden, dass das Konzept der Besserung der Armen durch Anstaltseinweisung keine Erfindung der Politik, sondern der Sozialpädagogen und -reformer war und – wie sich herausstellen sollte – besonders durch die Philanthropie geprägt wurde.85 Im direkten Vergleich zwischen dem öffentlichen und freiwilligen Armenwesen konnte sie zweierlei feststellen: erstens, dass die Vereine eine direkte Hilfe leisteten, während sich die öffentliche Armenpflege mehr auf die Aufsichtsfunktion als die Hilfestellung konzentrierte; zweitens, dass über die Unterstützungszahlungen von öffentlicher Seite eine Kontrolle über die private Armenfürsorge ausgeübt wurde.86 In ihrem Schlusswort fasste sie zusammen, dass die öffentliche Armenpflege reglementierend gewirkt und sich durch einen erzieherischen und bestrafenden Charakter ausgezeichnet habe. Bürgerliche Wohltätigkeitsvereine und Gesellschaften entstanden aus der «liberale[n] Grundhaltung» der Schweiz im Kontext der Sozietätenbildung und wurden als Ergänzung der «öffentlich-rechtlichen Behörden» verstanden. Nicole Oelhafen betrachtete ihre eingangs gestellte These als erwiesen, indem sowohl das Konzept der «christlichen Nächstenliebe» wie auch der Gedanke einer «Besserung» durch Erziehung im Verein nachgewiesenermassen angewandt wurden.87
Die zweite Lizenziatsarbeit zum Armenerziehungsverein des Bezirks Baden setzte sich den zeitlichen Rahmen der Zwischenkriegsjahre. Der Arbeit lagen ein vom Autor erschlossener Nachlass im Staatsarchiv Aargau und insbesondere die darin enthaltenen 379 Pflegekinderdossiers aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zugrunde.88 Zielsetzung der Lizenziatsarbeit war einerseits, das Phänomen der privaten Armenerziehungsvereine in den Kontext der sich ausweitenden und professionalisierenden öffentlich-rechtlichen Aargauer Jugendfürsorge zu setzen («Fürsorgelandschaft») und die daraus entstandenen Möglichkeiten und Probleme zu reflektieren. Andererseits sollten anhand der quantitativen Inhaltsanalyse der Aktenserien «Pflegekinderdossiers», der «Pflegekinderkarteikarten» sowie der «Pflegekinder- und Lehrverträge» empirische Aussagen über die aufgenommenen Kinder, aber insbesondere auch über die Hauptaufgaben und Handlungsweisen des Vereins gemacht werden.
Fallstudien zu bestimmten lokalen Gruppen von fremdplatzierten Personen: Die Begriffe «Pflegekinder», «Kostkinder», «Heimkinder» oder «Verdingkinder» umschreiben vordergründig und anscheinend allgemein verständlich Formen der Fremdplatzierung – das Fehlen eines normierten Vokabulars in der historischen Aufarbeitung setzt somit einen denkbar weitgefassten Begriff von Armenfürsorge für Kinder voraus. Neben der auf Akteure zentrierten Forschung stehen Untersuchungen über Gruppen von Kindern, die innerhalb eines bestimmten geografischen Gebiets fremdplatziert wurden. Hierbei sind regionale Besonderheiten der Fremdplatzierung, wie die saisonale Verdingung von Kindern in der Ostschweiz, die sogenannte «Schwabengängerei»89 oder die erzwungene «Kindswegnahme» von bestimmten Gruppen von Kindern, beispielsweise den Jenischen, 90 sehr gut dokumentiert.
Die jüngste öffentliche Auseinandersetzung mit dem «Verdingkinderwesen»: Ausdruck dieser disparaten, doch sehr lebendigen und interdisziplinären Forschung war das erste informelle Kolloquium «Fremdplatzierung» unter der Leitung von Loretta Seglias und Marco Leuenberger am 26. März 2011 in Bern, bei dem die Teilnehmenden in zehnminütigen Impulsreferaten ihren Forschungsgegenstand präsentierten und mit einem Schlag fassbar wurde, was unter dem Begriff Fremdplatzierung alles subsumiert ist und wie mit dem Thema je nach Disziplin verfahren wurde. Ein weiterer Anstoss, die laufenden Forschungsprojekte und -arbeiten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, ging von verschiedenen interessierten Betroffenengemeinschaften in Internetforen aus, die in ihren Publikationslisten oftmals eine Sparte wissenschaftlicher Arbeiten führten.91 Darüber hinaus ergriffen einzelne Betroffene selbst das Wort und erzählten ihre Lebensgeschichte.92 Nicht zuletzt boten Fernsehen, Film, Radio, Presse und eine Wanderausstellung dem Thema Fremdplatzierung (insbesondere das medial aktuelle «Verdingkinderwesen») eine breitere Plattform.93
Die Versuche einzelner Politiker seit 1999, eine historische Untersuchung dieser Thematik anzuregen (Vorstösse im Nationalrat durch Jean-Charles Simon, Didier Berberat und Ruedi Baumann/Jacqueline Fehr), 94 blieben anfänglich erfolglos. Der Bundesrat betonte in der Antwort auf den politischen Vorstoss Baumanns am 26. September 2003 sein grundsätzliches Interesse an einer fundierten Aufarbeitung des Schweizer «Verdingkinderwesens» und verwies dabei explizit auf die bestehenden Förderungsmöglichkeiten, insbesondere auf diejenigen des Schweizerischen Nationalfonds. Dieser bewilligte im Dezember 2004 das Projektgesuch «Verdingkinder, Schwabengänger, Spazzacamini und andere Formen der Fremdplatzierung und Kinderarbeit in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert» vom 1. März 2004 partiell. Im Rahmen dieses Nationalfondsprojekts wurden mit über 220 ehemaligen Fremdplatzierten qualitative lebensgeschichtliche leitfadengestützte Gespräche geführt. Es handelte sich damit um eines der grösseren, von öffentlichen Geldern finanzierten Projekte zur Erfassung mündlich überlieferter Geschichte in der Schweiz.95
Eine qualitative Auswertung der Gespräche sah das Projekt nicht vor. Es sollten allein lebensgeschichtliche Erinnerungen von ehemaligen «Verdingkindern» gesammelt und archiviert werden. Die Gespräche wurden transkribiert und für Forschungszwecke – unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen – zugänglich gemacht.96 Daraus ging im Oktober 2008 eine erste Bestandsaufnahme hervor. Darin enthalten waren 40 Porträts, begleitet durch erläuternde Texte zu wiederkehrenden Themen wie Machtmissbrauch oder Diskriminierung, sowie ein kurzer Beitrag zur gesetzlichen Entwicklung im Bereich Kinder- und Jugendfürsorge.97 Von diesem Forschungsprojekt gingen einige interdisziplinäre Impulse aus, die die konkret lokale und institutionelle Ebene verliessen und sich beispielsweise mit Erinnerungskultur oder emotionalen Verarbeitungsprozessen befassten.98 Als eines der Ergebnisse des runden Tischs zum Thema fürsorgerische Zwangsmassnahmen wurde am 5. November 2014 die Unabhängige Expertenkommission Administrative Versorgungen eingesetzt, die interdisziplinär dieses Kapitel der Schweizerischen Geschichte aufarbeiten soll. Ein Antrag für ein begleitendes Nationalfondsprojekt, das sich weiterer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen wie Fremdplatzierungen und Verdingungen, Sterilisation und der zwangsweisen Abgabe von Medikamenten annehmen soll, wurde eingereicht.
Die erläuterten Fragestellungen werden einerseits mit einem hermeneutischen, andererseits mit einem analytischen Ansatz anhand der fixierten Kommunikation – sprich der schriftlichen Quellen – angegangen.99 Die Methodenwahl liegt vornehmlich darin begründet, dass insbesondere für den Untersuchungszeitraum der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts keine Zeitzeugen mehr existieren. Darüber hinaus stellt die Überlieferungsdichte und -fülle der akribisch geführten «Pflegekinder-Kontrollen» der Armenerziehungsvereine im Vergleich zu den in kommunalen Quellen aufgenommenen «Verdingkinder»-Schicksalen aus Forscherperspektive einen ausgesprochenen Glücksfall dar, was eine detaillierte Betrachtung nahelegt. Die Grenze dieser perspektivenabhängigen Reflexion liegt auf der Hand, dokumentiert sie doch in erster Linie nur die Handlungsweise der Akteure wie des Vereinsvorstands, der kantonalen Verwaltung, der Kommunen oder der Kirchenpflegen. Die Pflegekinder selbst kommen in den Quellen nur vereinzelt zu Wort.100
Philipp Mayring schlägt zur qualitativen Inhaltsanalyse des Quellenkorpus ein dreistufiges Modell vor, an dem sich auch die vorliegende Arbeit orientiert.101 Im ersten Schritt, der qualitativen Analyse (I), werden die Leitfragen und Untersuchungskriterien durch das Forschungsinteresse und Vorwissen über den zu behandelnden Forschungsgegenstand sowie das Quellenkorpus definiert, es handelt sich also im weitesten Sinn um eine hermeneutische Herangehensweise («Verstehen»).102 Im zweiten Schritt, der quantitativen Analyse (II) des Phasenmodells, wird eine empirische Auswertung der Personendaten durchgeführt, hierbei handelt es sich folglich um eine analytische Herangehensweise («Erklären»).103 Dafür sind zwei Arten von Informationen erforderlich, die zueinander in Bezug gesetzt werden: erstens Metadaten über die Pflegekinder selbst und deren Gliederung nach spezifischen Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Zivilstand; zweitens – wie sie Sokoll nennt – «vitalstatistische Daten» über die eintretenden Ereignisse. Beim vorliegenden Forschungsgegenstand sind dies beispielsweise die «Stationen der Fremdplatzierung», wie sie in den «Pflegekinderregistern» festgehalten wurden.104 Durch die Analyse der Zählung von «Eintritten», «Austritten» und so weiter pro Kalenderjahr und die regionale Kontextualisierung lassen sich Muster erkennen, die durch hermeneutische Interpretationen vertieft werden können («Explikation»).105 Der Datenvergleich zwischen den Armenerziehungsvereinen ist selbstverständlich abhängig von der historisch gewachsenen Datenmenge und deren Strukturierung (und deren Harmonisierung durch den Autor) sowie die Offenlegung der Vergleichskriterien (Bildung von Alterskohorten, Eintrittsalter, Austrittsalter, Dauer der Fremdplatzierung und so weiter). Mit dem Vergleich wird dabei eine doppelte Zielsetzung verfolgt: Einerseits werden zwei Modelle herausgearbeitet und ihre Eigenheiten («das Besondere, Individuelle») kontrastiert. Andererseits werden im Vergleich Gemeinsamkeiten festgelegt, die in eine Verallgemeinerung münden können.106
Die Armenerziehungsvereine waren statutengemäss dazu verpflichtet, jeweils über das vergangene Vereinsjahr in Form eines Jahresberichts ihren Mitgliedern gegenüber Rechenschaft abzulegen. Diese Rechenschaftsberichte bestanden bei allen Vereinen aus dem Résumé des Präsidenten, der Jahresrechnung und der Bezifferung der fremdplatzierten Kinder. Es bot sich folglich an, die Vereinsfinanzen und die Pflegekinderzahlen quantitativ zu erfassen und einander gegenüberzustellen. Dies konnte bei den Kantonen Baselland und Thurgau, die als Kantonalvereine die Jahresberichte herausgaben, 107 denkbar einfach erreicht werden. Um äquivalente Aussagen auch für die beiden Kantone Aargau und Solothurn zu erhalten, die über bezirks- und amteiweise geführte Armenerziehungsvereine verfügten, wurden die Rechenschaftsberichte des Regierungsrats des Kantons Aargau beziehungsweise des Kantons Solothurn konsultiert, denn die Bezirksgesellschaften waren Empfänger von Kantonsbeiträgen und schuldeten folglich dem Regierungsrat Bericht. Die daraus entstandenen quantitativen Zusammenstellungen lassen somit einen Vergleich auf Kantonsebene hinsichtlich der Aufwendungen für die Fremdplatzierungen zu.
Diesen aggregierten Daten aus den Jahresberichten können fünf sehr detaillierte und umfassende kantonale und bezirksweise zusammengestellte Datensammlungen gegenübergestellt werden. Stellvertretend für die übrigen zehn Bezirks-Armenerziehungsvereine des Kantons Aargau steht beispielsweise der Armenerziehungsverein des Bezirks Baden mit der 379 Personendaten umfassenden quantitativen Erhebung aus den Jahren 1920–1940. Mit den Parametern zu den Personalien, dem «Vereinsaufenthalt», den Pflegeverhältnissen, den Kost- und Lehrgeldern sowie den Angaben zur Ausbildung widerspiegelt diese Erhebung Einzelbiografien, wie sie aus den Pflegekinderkarteien des Vereins hervorgehen.108
Für den Kanton Basel-Landschaft liegt vermutlich die älteste jemals erhobene und annähernd kantonsumspannende Umfrage mit armenerzieherischer Zielsetzung vor, nämlich jene des Landwirtschaftlichen Vereins an die Pfarrämter bezüglich Erfassung «derjenigen Kinder, deren Aufnahme in die Versorgungsanstalt besonders rathsam wäre» aus dem Jahr 1840.109 In den Umfragebogen führten die Pfarrer 253 Kinder auf, deren «körperlicher», «sittlicher» und «intellektueller Zustand» eine Anstaltsversorgung aus ihrer Sicht notwendig machte. Diese (genuine) Enquête – ursprünglich als Bedarfsanalyse für eine zu gründende Anstalt gedacht – führte schliesslich zur Konstituierung des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins. Aus der Pflegekinderkartei des basellandschaftlichen Inspektors stammt die zweite Erhebung von Pflegekinderdaten, die 1217 Teilbiografien aus dem Zeitraum 1917–1961 umfasst.110
Stellvertretend für die sieben weiteren bezirksund amteiweise geführten Armenerziehungsvereine des Kantons Solothurn lässt die Pflegekinder-Datensammlung des Armenerziehungsvereins Balsthal-Thal mit insgesamt 265 Pflegekinderdaten Rückschlüsse auf die verschiedenen Stationen der Fremdplatzierung zwischen 1925 und 1975 zu.111 Aus den Pflegekinder-Kontrollbüchern des Thurgauer Armenerziehungsvereins wurden 500 Einträge aus dem Zeitraum der Vereinsgründung im Jahr 1882 bis 1904 ausgewertet, mit einer Akzentsetzung auf die Herkunft der Kinder und die Gründe zur «Aufnahme» in den Verein.112
Für lokal-mikroperspektivische, regionale, überkantonale und diachrone quantitative Auswertungen kann somit auf rund 2600 Personendaten zurückgegriffen werden (siehe Tabelle 2). Diese geben Aufschluss über das Alter der Kinder und Jugendlichen bei «Vereinsaufnahme» und «Vereinsentlassung», die Dauer der Fremdplatzierung und deren Stationen, Geschlechter- und Konfessionsverhältnis, Ausbildungen und Lehren der jungen Erwachsenen und so weiter, sprich die Verfahrensweise der Vereinsvorstände und weiterer Entscheidungsträger mit vermögenslosen Kindern und deren Herkunftsfamilien.
Tabelle 2: Anzahl Datensätze (Pflegekinder-Teilbiografien) pro Provenienz
Bei den Personendaten wurden folglich quantitative Angaben zu den Personalien der Pflegekinder, den Eckdaten der Fremdplatzierung durch den Verein, die Pflegeverhältnisse und -orte, die Ausbildung und die Kost- und Lehrgelder erhoben. Überkantonale Vergleiche verlassen diese individuelle Mikroperspektive und lassen Rückschlüsse über Einnahmen, Ausgaben und Kostenverteiler zu. Ähnlich wie bei einem Beschlussprotokoll offenbaren sie allerdings lediglich das Ergebnis, nicht aber die Vorgeschichte oder die Beweggründe zur Entscheidung: Warum wurde ein Säugling oder ein Kind in den Verein aufgenommen, und wie lief dieser Vorgang ab? Was waren die ausschlaggebenden Gründe für eine Anstaltseinweisung oder die Platzierung bei einer Familie? Wann und weswegen wurde ein Pflegeverhältnis gelöst und das Pflegekind in eine neue Familie oder Anstalt überführt? Und wer entschied, welcher Jugendliche welche Lehre absolvieren durfte/sollte? Diese angedeutete textbasierte qualitative Analyse lässt sich nur bei denjenigen Datenerhebungen bewerkstelligen, die über das reine Zahlenmaterial hinausgehen.
Erst durch die Kombination der quantitativen und der erneuten qualitativen Analyse (III) nach Mayring können die zentralen Fragen nach dem «Wer», «Warum» und «Wie» zu einem möglichst klaren Bild der Handlungsmuster und Vorgehensweisen der Armenerziehungsvereine und deren Pflegekindern gezeichnet werden. Dabei bewegt sich das Verstehen zwischen dem Vorverständnis, der hermeneutischen Interpretation und dem laufend gewonnenen Sachverständnis («hermeneutischer Zirkel»).114 Die Validität der Untersuchungsergebnisse wird letztlich im engeren Sinn an Aussenkriterien festgemacht, an Forschungsarbeiten mit vergleichbaren Fragestellungen und Untersuchungsgegenständen (aktuelle Forschung zur Fremdplatzierung).115
Die dauerhafte «Platzierung» von Kindern und Jugendlichen fand schweizweit statt. Dabei gab es im Grund zwei Formen des ausserfamiliären Aufwachsens: die «offene Fürsorge» in Pflegefamilien und die «geschlossene» in Anstalten. Initianten der Fremdplatzierung waren zeitgenössischen Schätzungen zufolge zur einen Hälfte die leiblichen Eltern selbst (ohne behördliche Intervention) und zur andern Behörden und Vereine. Verschiedene Anstalten und Vereine spezialisierten sich auf die langfristige «Platzierung» von Pflegekindern.
Die Sozietäten des 18. Jahrhunderts waren in einem liberalen Raum angesiedelt, von den Obrigkeiten des Ancien régime geduldet.1 Mit der Helvetischen Republik stand die gesellschaftliche Emanzipation und damit der Vereinsgedanke markanter im Vordergrund. Während der Restauration war es den konservativen Regierungen nicht mehr möglich, den etablierten, politisch motivierten Vereinen Einhalt zu gebieten, sodass gemässigte Liberale sich zusehends in kulturellen und gemeinnützigen Vereinen organisierten. Zu dieser ersten Gründungsphase zwischen Helvetischer Republik und Regeneration zählen die Zofingia (1819), die Künstlergesellschaft (1805) oder die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (1810). Hier wurde das Ideal der sich austauschenden, gleichberechtigten und gebildeten bürgerlichen Gesellschaft vorgelebt. Die nach 1830 geschaffenen Vereine waren durchaus auch politisch motiviert – und zelebrierten die Errungenschaften der liberalen Kantone gegenüber den katholischkonservativen –, doch gaben sie sich formell apolitisch.2
Die Gründung des Bundesstaats im Jahr 1848 übte auf die weitere Entwicklung des Vereinswesens einen grossen Einfluss aus. «Da eigentliche politische Parteien fehlten, nahmen sich die Vereine der Vermittlung von Bürger und Staat an.»3 In diesem Zusammenhang wurden Gesellschaften geschaffen, die sich thematisch eng begrenzter Aufgaben annahmen und so die Spezialisierung in der Sozietätenbildung vorantrieben. Wirtschafts- und Berufsverbände, wie der Handels- und Industrieverein (1879) oder der Gewerbe- und Bauernverband (1897), brachten Bürgerinteressen und Staat nach der Verfassungsrevision von 1874 näher zueinander. Der Bund honorierte und subventionierte die Bildung dieser Sozietäten, die sich klar von den früheren zumeist philanthropischen oder kulturellen unterschieden.4 Das Schweizer Vereinswesen wird einerseits als städtische und andererseits als ausgesprochen protestantische Entwicklung bezeichnet.5 Dies wird auf die weniger progressiv ausgerichteten ländlichen katholischen Gebiete zurückgeführt, die mit den dynamischen protestantischen Städten nicht Schritt halten konnten. Die Vereinsgründungen waren bis 1800 gering6 und nahmen bis 1860 auch nur gemässigt zu. Ab 1860 stiegen sie indes signifikant, insbesondere bei Wirtschafts- und Sportorganisationen oder Berufsvereinigungen. Der Zenit wurde um 1900 erreicht, als pro 1000 Einwohner rund zehn Vereine existierten.7
