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Das Buch „Der Tod des Sektionschefs” war das meistdiskutierte Sachbuch des Jahres 2025 und hat u.a. einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss erwirkt. Nun kommt mit „Spuren im Schlamm” der Band 2. Es gibt viele neue Spuren, denen Peter Pilz nachgegangen ist: an Körper und Kleidung des Sektionschefs, im Schlamm am Ufer des Donauarms, auf Pilnaceks Smartwatch und seinem Laptop und in mehreren Staatsanwaltscheften und Behörden.
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Seitenzahl: 301
Veröffentlichungsjahr: 2026
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Peter Pilz, geboren im obersteirischen Kapfenberg, studierte Volkswirtschaft in Wien, wo er heute mit seiner Frau Gudrun lebt. Er war 25 Jahre lang Abgeordneter im österreichischen Nationalrat und acht Jahre Gemeinderat in Wien. Von „Lucona“ und „Noricum“ bis „BVT“ und „Eurofighter“ versuchte er, aus den Untersuchungsausschüssen des Parlaments scharfe Instrumente der Kontrolle von Regierung und Verwaltung zu machen. Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen anderer Parteien setzte er durch, dass der Untersuchungsausschuss Minderheitsrecht wurde und von der Opposition ohne Zustimmung einer Regierungspartei eingesetzt werden kann. Heute ist Peter Pilz Herausgeber des unabhängigen und investigativen Nachrichtenportals zackzack.at. Zuletzt erschien von ihm „Ostblock – Putin, Kickl und ihr e ÖVP“ und „Pilnacek Band 1 – Der Tod des Sektionschefs“.
Vielleicht kann der Bundespolizeidirektor das Pilnacek-Buch, das er nicht gelesen hat, verbieten lassen. Aber er kann nicht verhindern,
dass der Pilnacek-Untersuchungsausschuss des Parlaments die Spur aufnimmt;
und dass Peter Pilz das zweite Pilnacek-Buch vorlegt.
Pilz ist den „Spuren im Schlamm“ nachgegangen. Sie haben ihn nach St. Pölten zum Landeskriminalamt und nach Krems, Eisenstadt und Wien zu den Staatsanwaltschaften geführt. Die wichtigste Spur endet weiter oben: bei der Oberstaatsanwaltschaft in Wien.
Peter Pilz berichtet detailliert, was er gefunden hat.
Können die beiden „Fälle Pilnacek“ aufgeklärt werden?
Im ersten Fall gibt es Hoffnung. Die Spuren am Körper, im Uferschlamm und auf Datenträgern sind noch nicht vollkommen verwischt. Stück für Stück gelingt es, sie wie Puzzlesteine in einen „spurenkonsistenten“ Vorgang einzufügen. So erfahren wir, was in Pilnaceks letzten Stunden geschehen sein könnte – und was nicht.
Im zweiten Fall sind wir weiter. Was haben die Ermittler in Krems und St. Pölten richtig gemacht, was falsch und was gar nicht?
Warum sind von Handy bis Smartwatch Gegenstände – ohne das Erbschaftsverfahren abzuwarten – weitergegeben worden? Warum wurde die Smartwatch sichergestellt? Warum wurde der Laptop gesucht? Wozu brauchte man im Fall eines Suizids, der laut Chefermittler zu 99,9 Prozent feststand, die Datenträger? Warum wurde die WKStA gezwungen, die Begründung einer Einstellung umzuschreiben? Warum wurden die Obduktionsfotos für die gerichtsmedizinischen Privatgutachter, die zu eigenen Schlüssen gekommen waren, gesperrt? Warum wurde die Smartwatch nicht werksseitig professionell ausgewertet?
Und: Warum beantwortet ein Polizeichef keine Fragen – und lässt stattdessen ein Buch verbieten?
Brisante Erkenntnisse, die man mit den Handys von Thomas Schmid und BMI-Kabinettschef Michael Kloibmüller gewonnen hatte, erwartete diesmal niemand, aus einem einfachen Grund: weil kein Handy mehr da war.
Dieses Buch sucht nach Spuren, Hinweisen und Antworten. Gleichzeitig ist es eine Antwort: Wenn ein Buch, das zu einem Untersuchungsausschuss geführt hat, verboten wird, gibt es ein zweites Buch: die „Spuren im Schlamm“.
PETER PILZ
PILNACEK
SPUREN IM SCHLAMM
BAND 2
In Erinnerung an meine beiden besten Freunde
Siegi Mattl
und
Much Unterleitner
und natürlich für Gudrun
Mehr zum Fall Pilnacek gibt es auf zackzack.at/der-fall-pilnacek. In jedem Kapitel führt außerdem ein QR-Code zu einem kurzen Erklärvideo von Peter Pilz.
Vorwort
Teil 1: SPUREN
71 Minuten
Die Stunde der Ärztin
99,9 Prozent Suizid
Die Spur im Schlamm
Am Ufer
Dreimal Takacs
Der Spiegel des Handys
Die Reise des Laptops
Unklarheiten und Versäumnisse
Teil 2: WEISUNGEN
Die Weisung
Verirrt in Wanfried
Hilflos in Krems
Letzte Station Eisenstadt
Die Anzeigerin
Gegenschläge
Im Parlament
Nachwort
Danksagung
Anhang
Personenverzeichnis
Abkürzungen
Zeitleiste
Anmerkungen
Impressum
Die Antragsgegnerina vertritt im inkriminierten Buch die These, dass Mag. Christian Pilnacek im Oktober 2023 ermordet worden wäre, was von den Behörden verschleiert wurde. Eine Ermordung sei, so die Antragsgegnerin, angeblich sogar „mit größter Wahrscheinlichkeit“ der Fall, zumal „vieles […] auf ein Tötungsdelikt hinweise“.1
Dieser Satz stand auf der zweiten Seite des Strafantrags, den Bundespolizeidirektor Michael Takacs als „Antragsteller“ am 18. März 2025 eingebracht hatte. Drei Seiten weiter erklärte Takacs, was er wollte: „Einziehung des Buchs mit dem Titel „Pilnacek – der Tod des Sektionschefs“.
Wortgleich fand sich der Einleitungssatz am Beginn von drei weiteren Klagen: von Landeskriminalamts-Direktor Stefan Pfandler, von Landespolizeidirektor Franz Popp und von Kontrollinspektorin Barbara S., der Postenkommandantin von Mautern in der Wachau.
Vom Antragsteller konnte der Satz mit Sicherheit nicht selbst stammen.
Richter:Aber das Buch haben Sie doch gelesen oder?
Takacs:Nein.2
a Antragsgegnerin – das war im medienrechtlichen Verfahren die Zack Media GmbH. Sie hatte im Februar 2025 mein Pilnacek-Buch veröffentlicht.
Der Schlüsselsatz aus den vier Klagen stammte von Rechtsanwalt Peter Zöchbauer – und war mehrfach falsch. Die Stelle meines Buchs, aus der Zöchbauer zitierte, fand sich auf Seite 207: „Mit größter Wahrscheinlichkeit war es kein Suizid, und Unfall war es wahrscheinlich auch keiner. Vieles weist auf ein Tötungsdelikt hin. Doch man kann es auch andersrum betrachten: Nach allem, was bisher be-kannt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Christian Pilnacek in den frühen Stunden des 20. Oktober 2023 ermordet worden ist.“3
Wer beide Passagen nebeneinander legt, kann leicht feststellen: Nirgends im Buch wird behauptet, Pilnacek sei ermordet worden. Ein Mord, der nicht behauptet wurde, konnte auch nicht verschleiert werden. Für seine Behauptung, dass das alles in meinem Buch stünde, hat der Anwalt den Wahrheitsbeweis nicht erbracht.
Im März 2024 hatte ZackZack über erste Zweifel an Pilnaceks Suizid berichtet. Zwei Anzeigen führten zu Ermittlungen der WKStA. In Polizei, Strafjustiz und ÖVP wuchs die Nervosität.
Als die ersten Klagen von Takacs und Pfandler im März 2025 unterschrieben wurden, hatten Leserinnen und Leser längst ihre Entscheidung getroffen: Seit Wochen lag mein Pilnacek-Buch auf Platz 1 der Bestsellerlisten. Jetzt verlangte der Polizeichef nach einer anderen Entscheidung: dem Verbot des Buchs.
Was folgte, war ein aufwendiger Gerichtsprozess und ein Lehrstück in vier Schritten.
Schritt 1: Der Richter erklärt sich zum „durchschnittlichen Leser“ und stellt fest, wie das, was man geschrieben hat, verstanden wird: „Der durchschnittliche Leser versteht das so, dass Takacs und die anderen ihr Amt missbraucht hätten, um den „Mordfall Pilnacek“ im Interesse der ÖVP zu vertuschen.“
Schritt 2: Der Richter fordert mich auf, das zu beweisen. Das geht nicht, aus einem einfachen Grund: weil ich das nie behauptet habe. Ich habe Mord im „Fall Pilnacek“ immer für unwahrscheinlich gehalten. Mein Originalsatz auf Seite 207 des Buchs lautet: Es „kann nicht ausgeschlossen werden, dass Christian Pilnacek in den frühen Stunden des 20. Oktober 2023 ermordet worden ist“.
Schritt 3: Nun stellt der Richter fest, dass ich das, was ich nie gesagt habe, nicht beweisen konnte. Damit ist er gleich bei
Schritt 4: dem Schuldspruch.
So kam es zum Urteil und zum – nicht rechtskräftigen – Verbot des Buchs.
ZackZack hat Berufung eingelegt, und wir sind damit auf dem Weg in die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Wien.
Das Buch-Verbot traf uns als letzte und größte einer Reihe von Klagen, die wie Minen in den Rechercheweg gelegt wurden. Jetzt mussten wir entscheiden: Sollten wir wenige Wochen vor Beginn des Pilnaceks-Untersuchungsausschusses das Buch, das zu dessen Einsetzung geführt hatte, aufgeben? Wir beschlossen, das Risiko einzugehen und auf das Verbot des ersten Pilnacek-Buchs nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine journalistische Antwort zu geben: das zweite Pilnacek-Buch.
Neues Material dafür gab es genug.
Eigentlich besteht der „Fall Pilnacek“ aus drei Untersuchungen: zur Todesart; zu den Datenträgern; und zur Oberstaatsanwaltschaft Wien.
Rund um die Todesursache ging es um Spuren am Ufer, am Körper des Toten und auf der Smartwatch, um eine Obduktion, drei Gutachter und eine Ärztin. Das war für die Ermittler bei weitem die kürzeste Untersuchung, auch weil schnell behauptet wurde, dass alles mit „Suizid“ geklärt sei.
Es ist nicht Aufgabe eines Journalisten, Todesursache und Todesart festzustellen. Ein Journalist kann die professionelle Zusammenarbeit von Tatortspezialisten, Gerichtsmedizinern und Forensikern nicht ersetzen. Er kann nur überprüfen, ob sie alles Menschen- und Amtsmögliche getan haben. Im „Fall Pilnacek“ gibt es darauf nur eine Antwort: Nein.
Ich weiß bis heute nicht, wie Christian Pilnacek ins Wasser gekommen ist und ob er in seinen letzten Stunden allein war. Mein Interesse galt einer anderen Frage: Kann mit Sicherheit festgestellt werden, dass Pilnacek Suizid begangen hat?
Diese Frage hatte einen triftigen Grund. Als wir begannen, nach dem Verbleib des Handys zu fragen, bekamen wir eine Antwort, die sich bis dahin vom gerichtsmedizinischen Gutachten bis zum Abschlussbericht des Landeskriminalamts in keinem einzigen Dokument des Kremser Ermittlungsakts fand: Es sei Suizid gewesen, also war es nicht nötig, das Handy auszuwerten. Ein Beweismittel wurde zum Erbstück und landete so bei der Witwe und nicht bei der Staatsanwältin.
Von den beiden Frauen, die mit Pilnacek im Haus in Rossatz gewohnt und ihn am Morgen gesucht hatten, wussten die Ermittler des Landeskriminalamts, dass Pilnacek kurz vor Verlassen des Hauses intensiv auf seinem Handy geschrieben hatte. Die Nachrichten, die er versandt hatte, konnten beides sein: Abschiedsnachrichten oder Hilferufe kurz vor einem drohenden Strafverfahren nach der Geisterfahrt.
Das Handy lag vor den Beamten. Sie konnten mit dem möglichen Beweismittel das Naheliegende tun: die Staatsanwaltschaft fragen, was sie bis zur Klärung des Anfangsverdachts damit machen sollten.
Genau das taten sie nicht. Da begann alles, was mich interessierte.
Eine Frage führte zur anderen. Ich wollte wissen, warum niemand wissen wollte:
ob Pilnacek am Tag davor bereit war, politisch über die ÖVP auszupacken;
ob davon zwei ÖVP-Politiker beim Empfang in der ungarischen Botschaft etwas mitbekommen hatten;
warum er an einem Abend, an dem er keine Fahrt nach Rossatz zu Karin Wurm geplant hatte,a etwas völlig Unübliches tat: betrunken ins Auto zu steigen und ohne Ankündigung Richtung Krems und Rossatz zu fahren;
warum er mitten auf der Schnellstraße umdrehte und als Geisterfahrer Richtung Wien fuhr;
was er nach der Abnahme des Führerscheins hektisch – zuerst im Auto, dann auf der Terrasse – ins Handy schrieb;
ob er nach Verlassen des Hauses in Rossatz jemanden traf;
woher er ohne Autoschlüssel und Geld noch alkoholische Getränke bekam, die den Blutalkoholwert beim Auffinden seiner Leiche erklären würden;
welche Bluetooth-fähigen Geräte in den nächsten Stunden weitab von Häusern und Straßen in seiner unmittelbaren Nähe waren;
und warum am nächsten Morgen Ermittlungen begannen, die noch viel schwerwiegendere Fragen aufwarfen.
Das waren nur die Vorfragen. Sie führten zu den großen Fragen, bei denen es um Handy, Smartwatch und Laptop ging.
a Pilnacek fuhr jeden zweiten Abend nach Rossatz. Den Abend vom 19. auf den 20. Oktober 2023 hätte Pilnacek in Wien verbringen und erst am Abend des 20. Oktober wieder nach Rossatz kommen sollen.
Zwei Gruppen wussten gleich nach Pilnaceks Tod, was geschehen war. Die einen erklärten, dass es nichts zu finden gab, noch ehe die Suche begonnen hatte. Sie waren vor allem in der ÖVP zu Hause.
Die anderen hielten den Fall auf ihre Art für geklärt: Die ÖVP habe Pilnacek umbringen lassen, weil er auspacken wollte, aus einem einfachen Grund: weil für sie die ÖVP hinter allem steckte.
Es scheint unwahrscheinlich, dass Pilnaceks Tod etwas mit der ÖVP zu tun hatte. Sebastian Kurz scheint vom Tod des Sektionschefs am Morgen des 20. Oktober 2023 ebenso überrascht worden zu sein wie Polizeichef Takacs und sein Minister.
Vielen fällt es schwer, die beiden Fragen zu trennen: die Frage nach der Todesursache und die Frage nach dem Verhalten der Ermittler. Die Umstände des Todes führen zu Fragen für forensische Spezialisten mit besonderen Kenntnissen nicht nur der Rechtsmedizin. Das ist nicht mein Gebiet. Hier kann ich als Journalist nur nachforschen, was alles versucht wurde – und was nicht.
Im Parlament habe ich in vielen Untersuchungsausschüssen gelernt, den Fragen nach dem Verhalten von Beamten und Ministern, von Polizisten und Staatsanwälten, von militärischen Beschaffern und ihren Freunden in der Luftfahrtindustrie, von Gebern, Nehmern, Wegschauern und ihren Parteien nachzugehen. In Polizei, Strafjustiz, Ministerien und Parteien weiß ich, wo man etwas findet und wie man zu Antworten kommt.
Manches im „Fall Pilnacek“ erinnert mich an „Lucona“a, meine erste parlamentarische Untersuchung. Auch dort ging es um dubiose Todesfälle und seltsame Vorgänge in Behörden und Politik.
Niemand von uns kam 1988 auf die Idee, die Spur des Schiffs von Udo Proksch mit Schrottladung und todgeweihter Besatzung quer durch den indischen Ozean zu verfolgen. Wir konzentrierten uns auf die Spuren in Wien: ins Innenministerium, ins Außenministerium, in den Club 45 und in die SPÖ.
Das ist auch das, was mich im „Fall Pilnacek“ interessiert. Diesmal geht es um ein Landeskriminalamt, einen Polizeichef, einige Staatsanwaltschaften, eine Oberstaatsanwaltschaft, um einen Innenminister und um eine andere Partei.
Es passt gut, dass Band 2 meiner Pilnacek-Recherchen am Beginn der parlamentarischen Untersuchung erscheint. Das Buch kann die Aufklärung durch die Abgeordneten nicht ersetzen. Aber es kann sie unterstützen.
Wenn ÖVP-nahe Polizeioffiziere versuchen, auch den zweiten Pilnacek-Band beschlagnahmen und verbieten zu lassen, erinnere ich die Richter vorsorglich an einen Abend kurz vor Weihnachten in Wien.
a Der Frachter Lucona wurde im Zuge eines versuchten Versicherungsbetrugs 1977 versenkt, wobei zwölf Besatzungsmitglieder ums Leben kamen. Zur Klärung wurde 1988 ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt, der sich mit der Unterstützung des Haupttäters Udo Proksch durch Mitglieder von Bundesregierung und Höchstgerichten beschäftigte.
Nach seinem Konzert in der Wiener Stadthalle am 18. Dezember 2025 erzählte ich Bryan Adams vom Polizeichef, der ein Buch, das er nicht gelesen hatte, verbieten lassen wollte. Bryan schüttelte den Kopf: „Peter, Bücher soll man nicht verbieten. Man soll sie lesen.“
Es ist Jänner 2026, und ich muss mich immer noch daran gewöhnen. Wenn es am linken Handgelenk zu piepsen und zu vibrieren beginnt, dann will mir meine neue Smartwatch mitteilen, dass ich einen Anruf, ein Mail oder eine Nachricht bekommen habe.
Meine Uhren, die ich händisch aufziehe und von denen ich weiß, dass sie mir außer der Zeit verlässlich nichts anzeigen, habe ich zur Seite gelegt. Die Samsung Galaxy Watch3, das Modell, mit dem Christian Pilnacek am 20. Oktober 2023 im Seitenarm der Donau gefunden wurde, ist meine erste Smartwatch.
Wenn ich begreife, was die Watch kann und wie sie funktioniert, werde ich einiges besser verstehen. Das war meine Hoffnung und der Grund, warum ich sie gekauft habe.
Die Hoffnung hat sich erfüllt. Sobald etwas ankommt, melden sich Handy und Smartwatch gleichzeitig. Jede einzelne Nachricht wird sofort synchronisiert und abgespeichert, in Ordnern, die von SMS bis zu Signal und WhatsApp alles aufnehmen. Zwei Datenbanken zeichnen meine Bewegungsdaten auf, sechs meine Gesundheitsdaten. So muss es auch auf Pilnaceks Smartwatch in der Nacht vom 19. auf den 20. Oktober 2023 funktioniert haben.
Nach seiner Anhaltung schilderte Pilnacek der Autobahnpolizei seine letzten Kilometer: „Ich fuhr in Wien aus der Garage beim Museumsquartier weg und wollte nach Rossatz, ich bin den Ansagen des Navis gefolgt. Wie ich falsch auf die Autostraße aufgefahren bin, kann ich nicht sagen. Ich war mir dessen nicht bewusst. Mir kam es allerdings eigenartig vor, dass mich viele entgegenkommende Fahrzeuge anblendeten.“4
Ein weiterer Eintrag der Autobahnpolizei macht stutzig: „Angaben über Alkoholgenuss vor dem Lenken: Letzter Alkoholkonsum vor der Atemluftmessung: 19.10.2023 - 22:00 Uhr“.5 Wenn Pilnacek um 22:00 Uhr noch Alkohol getrunken hat, kann das nicht mehr in Wien gewesen sein.
Nach der Geisterfahrt auf der Kremser Schnellstraße 5 hatte Pilnacek gerade seinen Führerschein verloren. Anna P., die Sobotka-Mitarbeiterin, die mit ihm und Karin Wurm im Haus in Rossatz wohnte, hatte ihn mit ihrem Auto aus Tulln abgeholt. Noch auf der Fahrt nach Rossatz erhielt Pilnacek zwei Nachrichten von seinem deutschen Freund Ulrich W.
Bei ihrer Einvernahme erinnerte sich Anna P. wenige Stunden nach Pilnaceks Tod: „Während der Fahrt hat er noch mit irgendjemanden via Telefon geschrieben; ich weiß aber nicht mit wem und was.“6 Zwischen 0:15 und 0:30 Uhr kam Pilnacek in Rossatz an.
Dort schrieb er weiter. Karin Wurm sagte bei der WKStA aus: „Er hat sich auf die Terrasse gesetzt und eine nach der anderen geraucht. Er hat wie wild geschrieben am Handy. Er hat aber nicht mit mir gesprochen, hat sich weggedreht von mir. Ich weiß nicht, mit wem er geschrieben hat.“7
Ruhig und regelmäßig verbrauchte die Watch den Strom aus ihrer Batterie. Um 22:57 Uhr betrug der Batteriestand noch 77 Prozent. Die Watch war im Ruhezustand und verlor pro Stunde rund ein Prozent Ladung: auf 76 Prozent um 0:08 Uhr, auf 75 Prozent um 1:09 Uhr.
Christian Pilnacek saß in dieser Zeit im Auto der Sobotka-Mitarbeiterin, kam in Rossatz an, ging ins Haus und setzte sich dort auf die Veranda. Das Samsung-Handy, mit dem er Nachrichten „wie wild“ schrieb, versandte und mögliche Antworten empfing, hielt er in den Händen. Die Galaxy Watch3 an seinem linken Handgelenk hatte nur eines zu tun: jede Nachricht in Echtzeit abzuspeichern.
Das letzte SMS, das im Akt der Staatsanwaltschaft Krems dokumentiert ist, hat Pilnacek am 19. Oktober 2023 um 20:58 Uhr von Ulrich W. erhalten. Pilnacek antwortete seinem Freund um 23:24 Uhr „Verkehrskontrolle“. Um 23.44 Uhr erklärte er ihm, warum er nicht mehr zu einer Lokaleröffnung in Wien kommen könne: „Bin fertig und kann nicht mehr, alles Liebe“.
Das ist auch die letzte Nachricht, die von Pilnacek offiziell erhalten ist. Sie fand sich auf der Sicherungskopie, die am 2. Jänner 2024 im Bundeskriminalamt in Wien von der Watch gezogen wurde.8
Der IT-Bericht für die WKStA vermerkt dazu: „Im Zuge der Sichtung von SQLite Datenbanken ist aufgefallen, dass in der Datenbank .msg-consumer-Server.sqlite in Summe 206 Chatnachrichten aus dem Zeitraum 2023-05-14 16:52 bis 2023-10-19 23:44 vorhanden sind.“9 Danach war offiziell nichts mehr da.
Der IT-Bericht belegt, dass noch bis weit nach Mitternacht Nachrichten vom Handy auf der Smartwatch abgespeichert wurden: „Es wird festgehalten, dass die letzte Synchronisierung mit einem Mobilgerät offenbar um 2023-10-20 00:55 stattgefunden hat.“10
Die Echtzeit-Synchronisierung zwischen Handy und Smartwatch legt nahe: Bis 0:55 Uhr hat das Handy Pilnaceks letzte Nachrichten mit der Smartwatch synchronisiert. Alles, was er versandt und empfangen hat, muss sich auf der Watch als Datenspiegel des Handys finden.
Aber wo sind Pilnaceks Nachrichten aus der Zeit zwischen 23:44 und 00:55 Uhr? Pilnacek hat nach Angaben seiner Mitbewohnerinnen bis kurz vor seinem Verlassen des Hauses am Handy geschrieben. Handy und Smartwatch waren bis zu diesem Zeitpunkt synchronisiert. Die Pilnacek-Chats der letzten 71 Minuten waren auf Handy und Smartwatch gespeichert. Warum sind sie nicht mehr da?
Im „Fall Pilnacek“ geht es auch um diese 71 Minuten zwischen 23:44 und 00:55 Uhr. In diesen 71 Minuten finden sich die Antworten auf viele Fragen:
Mit wem hatte Pilnacek zuletzt Kontakt?
Waren seine Nachrichten Abschiede oder Hilferufe?
Wenn sie Hilferufe waren – bei wem suchte er Hilfe?
Hat Pilnacek in der Nacht zum 20. Oktober ein Treffen vereinbart?
Und: Wann, wie und warum sind die Nachrichten der letzten 71 Minuten verschwunden?
Die letzten Pilnacek-Nachrichten verschwanden in Etappen. Das Handy selbst übergaben die Ermittler des Landeskriminalamts St. Pölten schnell dem Anwalt der Grazer Gerichtspräsidentin und Pilnacek-Witwe Caroline List.11 Sie habe es mit einem Bunsenbrenner vernichtet, behauptet List bis heute. Sie sei dabei nicht allein gewesen, ergänzte ein Journalist, der sich vor dem Landesgericht für Strafsachen weigerte, die Namen der Beteiligten zu nennen.12
Als Caroline List am 6. August 2025 als Zeugin vor Gericht aussagte, wurde sie auch dazu befragt.
Frage:Waren Sie bei der Vernichtung des Handys alleine oder waren andere Personen dabei?
List:Dazu sage ich nichts.13
Richter Daniel Potmesil, der auf Antrag des Bundespolizeidirektors das Pilnacek-Buch einziehen ließ, hatte für seine Kollegin, die Grazer Gerichtspräsidentin, Verständnis: „Jedenfalls aufschlussreich und menschlich erklärlich waren die Schilderungen der Zeugin Caroline List. […] Mag zwar ihre darauffolgende Entscheidung, das Handy mit einem Bunsenbrenner zu zerstören, irritierend wirken, so konnte sie dem Gericht ihre Beweggründe zu diesem Vorgehen doch nachvollziehbar erklären.“14
Fast gleichzeitig verschwand der Laptop, und kaum jemand wusste, dass Sobotka-Mitarbeiterin Anna P. bei seinem Verschwinden eine Hauptrolle gespielt hatte. Kurz nach Pilnaceks Tod hatten die Beamten des Landeskriminalamts nur noch die Smartwatch.
Als das Handy vernichtet und der Laptop noch immer verschwunden war, schienen entscheidende Spuren verloren. Offensichtlich haben viele damals nicht geahnt, wie wichtig die Smartwatch noch werden würde. Auch sie fand ihren Weg an der Staatsanwaltschaft vorbei zu Caroline List nach Graz.
Von Krems und Eisenstadt bis Wien hielt es keine Staatsanwaltschaft für nötig, Pilnaceks Smartwatch sicherzustellen.
Am 20. Oktober 2025, dem zweiten Todestag von Christian Pilnacek, nahm ein Tatortbeamter aus der PI Weißenkirchen als Zeuge im Wiener Gerichtssaal Platz.
Der Beamte erinnerte sich an den Vormittag zwei Jahre zuvor: „Wie ich hingekommen bin, war die Leiche schon geborgen und mit einer Decke abgedeckt, im Uferbereich dort.“15 Richter Daniel Potmesil fragte nach.
Richter:Ist Ihnen erzählt worden, was passiert war?
Zeuge:Die Kolleginnen haben nicht richtig gewusst, was da los ist. Es wurde uns bekannt gegeben, dass die Kommandantin aus Mautern als Einsatzleiterin kommt. Das ist die Frau KI [Kontrollinspektorin] Barbara S.“16
Am Altarm hatte Barbara S. inzwischen die Leitung der Ermittlungen übernommen und notierte in einem Amtsvermerk: „Der Leichnam war bereits geborgen, lag nebst dem Zufahrtsweg, am Rücken und war mit einer Decke bedeckt. Die Kriminalbeamten der PI Krems, Gruppeninspektor H. und Revierinspektor S., trafen um 09:18 Uhr ein. Nach Eintreffen der Kriminalbeamten wurde in Zusammenwirken der oben angeführten 3 Kriminalbeamten die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau durchgeführt.“17
Diese Polizisten sollten kurz darauf eine wichtige Rolle spielen.
Richter:Wie lange hat das gedauert, bis die da waren?
Zeuge:Die sind relativ kurz nach der Frau Kontrollinspektorin gekommen. Es war nicht sehr lange, bis die Kollegen dann gekommen sind. Es ist dann auch die Gemeindeärztin gekommen, in dem Bereich, als die Kremser Kollegen gekommen sind.
Die Gemeindeärztin – das war Dr. Dagmar W., die ihre Ordinationen in Rossatz und Unterloiben hatte. Das, was sie in der nächsten Stunde tat, hatte weitreichende Folgen.
Richter:Es waren also die zwei Kollegen Kriminalbeamte und die Gemeindeärztin da. Was passiert jetzt?
Zeuge:Nachdem alle anwesend waren, auch die Gemeindeärztin und eine Todesursache nicht klar war, ist eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau durchzuführen. Da wird erstmals der bekleidete Leichnam begutachtet, ob der Leichnam grobe Beschädigungen aufweist. Zum Beispiel Einstichlöcher oder ähnliches zu finden ist. Das wird alles notiert und fotografiert. Wenn das erledigt ist, dann wird der Leichnam entkleidet.
Kurz davor war ein anderer Polizist beim Leichnam. Er war nicht im Dienst und hatte als Feuerwehrmann bei der Bergung geholfen. Er sah in Pilnaceks Taschen nach und wurde fündig: „Er hatte nichts eingesteckt, nur ein kleines Feuerzeug in der vorderen Hosentasche. Für mich war es dann erledigt.“18
Nach ihm durchsuchte der Tatortbeamte aus Weißenkirchen die Kleidung: „Die Hosentaschen, Jackentaschen waren meiner Erinnerung nach leer.“19
Richter:Haben Sie Verletzungen wahrgenommen?
Zeuge:Ja hauptsächlich im Bereich der Beine, Hämatome leichten Grades, hinten und vorne, wo genau diese Verletzungen waren, kann ich nicht mehr sagen. Ansonsten eine Wunde, eine Rissquetschwunde, auch eher eine nicht tiefe, also würde ich als leichte Verletzung bezeichnen. Alle Verletzungen waren keine lebensbedrohlichen Verletzungen.
Der Richter wollte es genauer wissen: „Und dann? Kann man sich das so vorstellen, dass man im Zuge dessen mit den anderen spricht, was passiert sein könnte?“
Zeuge:Ja genau, natürlich. Erste Aufgabe der Kriminalpolizei in diesem Fall ist Fremdverschulden auszuschließen oder festzustellen.
Damit traf der Tatortbeamte den entscheidenden Punkt: das Fremdverschulden, das für eine Freigabe der Leiche ausgeschlossen werden musste.
Zeuge:In diesem Fall wurde es mit den Kriminalbeamten von Krems und der Gemeindeärztin besprochen, dass keine Hinweise auf ein Fremdverschulden vorliegen. Frau S. war auch anwesend. Man stellt sich zusammen und bespricht, was vorliegt und ob jemand eine andere Meinung hat. In diesem Fall war es sehr klar. Es ist der Einsatzleiterin dann mitgeteilt worden und die Gemeindeärztin hat das genauso gesehen.
In diesem Punkt ist die Aussage des Revierinspektors nicht falsch, aber irreführend. Seit die Ermittlungen selbst Gegenstand von Untersuchungen sind, werden zwei Dinge immer wieder vermischt: das Ausschließen von Fremdverschulden und die Feststellung, dass es auf den ersten Blick keine klaren Hinweise auf Fremdverschulden gab.
Die Rossatzer Gemeindeärztin Dagmar W. erfuhr bei ihrem Eintreffen, dass Pilnacek mit dem Kopf nach oben im ruhigen, seichten Wasser getrieben war. In ihrer Totenbeschau stellte sie weder schwere Verletzungen noch klare Hinweise auf ein Fremdverschulden fest, aber begründete Zweifel blieben: „Für mich war klar, dass Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden konnte.“
Damit war die Freigabe der Leiche infrage gestellt. Dagmar W. erinnerte sich, wie sie mit Polizisten beim Leichnam im Kreis gestanden war. Dort äußerte die Ärztin zum ersten Mal ihre Absicht, bei der Staatsanwaltschaft eine Obduktion anzuregen.
Was bei der Freigabe der Leiche geschehen wäre, schilderte Chefinspektor Hannes Fellner als Zeuge: „Wenn kein Hinweis auf Fremdverschulden vorliegt, ist der Akt mit einem 103a-Bericht erledigt.Es kommt oft vor, dass am gleichen Tag oder am nächsten Tag die 103a-Berichte geschrieben werden, wenn keine Obduktion angeordnet wird, keine Vernehmungen gemacht werden.“20
Ohne die Gemeindeärztin wäre wohl genau das passiert: keine Obduktion, keine Vernehmungen und keine Beweismittel wie Handy, Smartwatch oder Laptop. Doch Dagmar W. sah das völlig anders und ließ sich nicht beeinflussen. Sie nahm das „Ausschließen von Fremdverschulden“ wörtlicher als die Polizisten und legte sich quer. Der Konflikt, der darauf ausbrach, überraschte die erfahrene Ärztin: „So etwas ist mir noch nie passiert.“
Der Richter fragte den Tatortbeamten aus Weißenkirchen zum Konflikt zwischen Polizisten und Gemeindeärztin: „Haben Sie irgendwas erzählt bekommen von dieser Information, die erfolgt ist an die Staatsanwältin? Ist das problemlos gewesen oder gab es irgendein Thema?“
Zeuge:Ich habe im Nachhinein erzählt bekommen, dass es Probleme mit der Gemeindeärztin gegeben hat, aber in diesem Zeitpunkt nicht, nein.21
Die Situation am 20. Oktober 2023 um 9:30 Uhr am Donau-Altarm nördlich von Rossatz schien beiden Seiten klar: Es gab keine eindeutigen Hinweise auf Fremdverschulden. Darauf stützten sich die Polizisten. Fremdverschulden war nicht auszuschließen. Das war für die Ärztin wichtig. „Kein Hinweis auf Fremdverschulden“ und „Fremdverschulden nicht auszuschließen“ – um diese Frage kam es jetzt zum Konflikt.
Vor Gericht schilderte Dagmar W. am 23. Oktober 2025, was ihr zwei Jahre zuvor am Ufer aufgefallen war: „Auffällig war, dass die Leiche bis hierher (fasst sich mit beiden Händen an den Hals) einen tiefblauen Kopf hatte.“22
Richter:Es gab diesen blauen Kopf, ein für Sie unüblicher Totenfleck, den Sie so noch nicht gesehen haben. Dann, haben Sie gesagt, ist es Ihre Aufgabe, eine Obduktion anzuregen. Haben Sie das gemacht?
Dagmar W.:Ja.
Richter:Warum haben Sie das gemacht?
Dagmar W.:Weil ich nicht wusste, woran er gestorben ist.23
Jetzt kam der Richter zum entscheidenden Punkt – der Auseinandersetzung um eine mögliche Obduktion.
Richter:Sind da schon Polizeibeamte mit Ihnen gewesen, mit denen Sie geredet haben, die den Leichnam ausgezogen haben etc. Haben sie Sie gefragt, was passiert ist?
Dagmar W.:Nein, sie haben mich nicht gefragt, was passiert ist. Wie ich gesagt habe, ich brauche eine Obduktion, sie ist notwendig, haben sie sich massiv dagegen gewehrt, bzw. sie meinten, dass ich nicht berechtigt wäre, eine Obduktion anzufordern und sie bräuchten einen anderen Arzt. Ich sagte, es wäre kein anderer da. Dann meinten sie, sie brauchen einen Notarzt. Ich sagte, das bin ich auch.
Auch vor Gericht wunderte sich die Ärztin immer noch: „Ich weiß es noch, weil ich mich so geärgert habe – Man kommt da von der Ordination hin, macht seinen Job und fährt wieder. Die Ordination war voll und man stößt auf massiven Widerstand.“24
Der Richter fragte weiter: „Zu diesem massiven Widerstand – wer war das“?
Dagmar W.: Weiß ich nicht, kenne ich nicht, Polizisten.
Richter:Einer, zwei, mehrere?
Dagmar W.:Zwei Männer.25
Die Ärztin ärgerte sich immer noch über das Auftreten der beiden Polizisten. Richter Daniel Potmesil hakte nach: „Haben sie Ihnen gesagt, warum sie das nicht wollen“?
Dagmar W.:Nein. Sie haben nur gesagt: „Wollen wir nicht, können Sie nicht.“ Also die haben zu mir gesagt: „Ich kann das nicht machen“
Sie fügte hinzu: „So etwas ist mir noch nie passiert. Das ist ein völlig unübliches Verhalten der Polizei einer Ärztin gegenüber.“
Dagmar W. ließ sich nicht abbringen: „Dann habe ich gebeten, dass man die Staatsanwaltschaft anruft und anordnet, dass man eine Obduktion anregt. Dann ist die Polizistin weggegangen und hat dann aber mit der Frau Mag. S. telefoniert. Ich wollte auch mit ihr reden und habe ihr gesagt, ich weiß nicht, woran er gestorben ist, wir brauchen eine Obduktion.“26
Für die Ärztin war klar: „Wenn ich nicht weiß, woran er gestorben ist, kann ich ein Fremdverschulden auch nicht ausschließen.“ Damit war ein möglicher Versuch, die Obduktion zu verhindern, gescheitert.
Für den Anruf bei Staatsanwältin Kristin S., die den „Fall Pilnacek“ zu Beginn kurz führte, hatte sich die Polizistin von Dagmar W. entfernt. „Ich habe ihr nachgehen müssen. Sie hat das nicht vor mir gemacht. Ich habe gebeten, auch mit der Staatsanwältin telefonieren zu können und dann habe ich das Telefon bekommen.“27
Staatsanwältin Kristin S. war eine „alte Freundin“, wie W. feststellte. So fiel auch die Begrüßung am Telefon aus, wie die Ärztin lachend erzählte: „‚Schnucki, wenn ich jetzt a Hacken hab, hast sie du auch und ich brauche eine Obduktion.‘ Sie hat mir gesagt: ‚Nur weil der bekannt ist, brauchen wir keine Obduktion‘. Ich sagte ihr: ‚Es geht nicht darum, ob er bekannt ist oder nicht, ich weiß nicht, woran er gestorben ist, wir brauchen eine Obduktion‘. Genau so war der Wortlaut.“28
Warum sollen die beiden Polizisten Druck auf die Ärztin ausgeübt haben? Hätte Dagmar W. die Leiche freigeben können?
Dagmar W.:Ja.
Frage:Waren entweder Anregung der Obduktion oder Freigabe der Leiche die beiden Alternativen oder gab es noch eine dritte Alternative?
Dagmar W.:Nein, entweder oder.29
Die Folgen der Weigerung der Ärztin sind bekannt: Die Staatsanwaltschaft Krems ordnete Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige oder grob fahrlässige Tötung und die Obduktion der Leiche an.
In ihrer Vernehmung am Straflandesgericht Wien warf Dagmar W. eine weitere Frage auf. Sie scheint nur auf den ersten Blick akademisch: War das, was am Ufer passierte, eine Totenbeschau oder eine Leichenbeschau?
Dagmar W. erklärte dem Richter: „Es wird oft behauptet, ich hätte eine Leichenbeschau gemacht. Diese habe ich nicht gemacht, weil dazu muss man von der Polizei beauftragt werden. Aber es gibt ein Protokoll zu dieser Leichenbeschau und die hat die WKStA. Wer dieses Protokoll verfasst hat, weiß ich nicht, ich war es nicht.“30
Die Ärztin erklärte den Unterschied: „Die Totenbeschau macht der Gemeindearzt, das sind zwei Zettel, wo man feststellt woran er verstorben ist, liegt ein Fremdverschulden vor, muss ich ihn reanimieren oder nicht oder ich weiß es nicht. Wenn ich es nicht weiß, dann beantrage ich eine Obduktion. Veranlassen kann sie nur der Staatsanwalt.“
Eine Leichenbeschau war etwas völlig anderes: „Dann gibt es die Leichenbeschau, die wird von der Polizei verlangt. Das sind auch zwei Formulare, die wir aber als normale Gemeindeärzte gar nicht haben und da wird auch eine rektale Untersuchung gemacht, nämlich mit einem Thermometer um die Kerntemperatur zu messen.“
Rechtsanwalt Sackmann:Damit man dann zurückrechnen kann, wie lange -?
Dagmar W.:Genau. In Wahrheit könnte ich das auch machen, aber das wäre fahrlässig, weil ich diesbezüglich keine Ausbildung habe. Dieses Protokoll gibt es, weil das hat mir die WKStA gezeigt, von wem das ausgefüllt wurde, weiß ich nicht.
Rechtsanwalt Sackmann:Das muss ein Gerichtsmediziner machen?
Dagmar W.:Nein, ein normaler Arzt.
Rechtsanwalt Sackmann:Der diese Zusatzausbildung hat?
Dagmar W.:Er braucht keine Zusatzausbildung, aber er muss von der Polizei gefragt werden. Wir stellen die Honorarnote an die Gemeinde. Wer eine Leichenbeschau macht, stellt die Honorarnote an das Innenministerium.31
Die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau ist in § 128 der Strafprozessordnung geregelt. Dort steht: „Sofern nicht ein natürlicher Tod feststeht, hat die Kriminalpolizei einen Arzt beizuziehen und grundsätzlich am Ort der Auffindung die äußere Beschaffenheit der Leiche zu besichtigen, der Staatsanwaltschaft über das Ergebnis der Leichenbeschau zu berichten und dafür zu sorgen, dass die Leiche für den Fall der Obduktion zur Verfügung steht.“
Ich fragte sie: „Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie an einer derartigen kriminalpolizeilichen Leichenbeschau nicht teilgenommen haben?“ Dagmar W. antwortete: „Genau.“
Das angesprochene Protokoll findet sich im Tatortbericht, den der Tatortbeamte aus Weißenkirchen am 20. Oktober 2023 verfasste. Über dem Protokoll steht: „Nachfolgende Angaben können im Fall einer kriminalpolizeilichen Leichenbeschau nach § 128 StPO entfallen. Es ist vom Beschauarzt das Formular ‚Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau – Ärztlicher Befund‘ zu verwenden.“32 Doch dieses Formular ist im „Fall Pilnacek“ von keiner Ärztin ausgefüllt worden. Ohne Ärztin gab es keine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau.
Das, worauf sich vom Innenminister abwärts alle berufen, ist ein polizeiliches Ersatzformular für eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau, die nicht stattgefunden hat.
Als „Bearbeiter“ steht der Tatortbeamte unter dem Protokoll, als „Genehmiger“ Chefinspektor Hannes Fellner.
Laut Protokoll wurde die Umgebungstemperatur geschätzt und nicht gemessen. Die Wassertemperatur wurde nicht eingetragen. Bei den vier typischen Befunden bei Wasserleichen wurde kein einziger angekreuzt.33
Am 31. Mai 2024 beantwortete Innenminister Gerhard Karner eine parlamentarische Anfrage des SPÖ-Abgeordneten Jan Krainer.34 In seiner Timeline, mit der er den Ablauf erklärte, gab der Minister eine klare Antwort: „Beginn der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau“.
Die Antwort war falsch. Auch wenn es bis zum Minister alle behaupteten – es hat diese Leichenbeschau nach § 128 der Strafprozessordnung nie gegeben.
Um 10:49 Uhr schrieb Susanne Waidecker als Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems „Dringend“ über ein Mail, das sie an fünf ihrer Staatsanwältinnen sandte: „Wer den Bericht mit der Wasserleiche aus Rossatzbach bekommt: Der Tote ist Christian Pilnacek. Bitte obduzieren, mich informieren und darüber kurzen OStA-Bericht unter Anschluss der Obduktionsanordnung. Im Profil steht jetzt schon, dass er viele Feinde hatte. Ich möchte jeglichen Verschwörungstheorien vorbeugen.“35
Dann sorgte sie dafür, dass mit Johann Fuchs, dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, ihr Chef auf dem Laufenden war: „Lieber Hans, ich sende Dir die Obduktionsanordnung der StA Krems betr. Mag. Christian Pilnacek vorab zur Kenntnis“.36 Um 14:45 Uhr antwortete der OStA-Chef: „Liebe Susi, herzlichen Dank.“
Von da an beobachtete die OStA genau, was in Krems geschah.
Bei den Erstermittlungen scheint eines wichtig gewesen zu sein: die schnelle Freigabe der Leiche von Christian Pilnacek. Bis heute gibt es keine Erklärung, warum viele Maßnahmen unterlassen wurde. Statt Antworten gibt es Rechtfertigungen. Die wichtigste von ihnen lautet „Suizid“.
„Wir gingen mit 99,9 % Sicherheit davon aus, dass es sich um einen Suizid gehandelt hat. Wir gingen auf Grund der vorliegenden Ergebnisse der Tatortermittlungen und der Vernehmung davon aus.“37
Das ist der zentrale Satz in der Rechtfertigung von Chefinspektor Hannes Fellner. Mit ihm versuchte der Leiter der polizeilichen Pilnacek-Ermittlungen zu erklären, warum das Handy des Sektionschefs kein Beweismittel war und weitergegeben werden konnte.
„Im gegenständlichen Fall gab es keinerlei Anlass für eine Sicherstellung des Mobiltelefons oder gar eine Auswertung desselben, da bereits nach den Erstermittlungen – siehe dazu im Akt – die Todesursache Suizid feststand.“38 So rechtfertigte Susanne Waidecker als deren Leiterin, warum die Staatsanwaltschaft Krems Pilnaceks Handy nicht benötigt hatte.
Wie die Polizisten des Landeskriminalamts könnte auch Waidecker einem Irrtum aufgesessen sein. Im „Fall Pilnacek“ waren drei Todesarten in Betracht zu ziehen: Suizid, Unfall und Delikt, also Fremdverschulden. In zwei dieser Fälle war das Handy eindeutig ein Beweismittel. Nur bei „Unfall“ war es anders: Kein Chat und kein Mail am Handy konnte rückblickend etwas zur Klärung eines Unfalls beitragen.
Bei „Delikt/Fremdverschulden“ waren sich alle einig: Das Handy wäre im Ermittlungsverfahren ein wichtiges Beweismittel gewesen. Chefinspektor Fellner hätte keine Wahl gehabt, und das Handy wäre in Krems bei der Staatsanwaltschaft gelandet.
Für „Suizid“ galt im Grunde dasselbe. Ein oft zitiertes SMS vom Vorabend um 23:44 Uhr war noch als Beweis für Suizid gewertet worden. Pilnacek, so bezeugten Anna P. und Karin Wurm, hatte in seiner letzten Stunde in Rossatz „wie wild“ am Handy geschrieben. Weitere Abschiedsnachrichten konnten sich nur am Handy befinden. Sie waren mögliche Beweise für einen – damals noch möglich scheinenden – Suizid.
Das Handy war damit in beiden Fällen – Suizid und Fremdverschulden – ein mögliches Beweismittel.
Dazu kommt ein zweites, ebenso gewichtiges Argument. Als Takacs zur Weitergabe des Handys an „Angehörige“ riet und die Polizisten des Landeskriminalamts genau das Stunden später mit List umsetzten, hatte die Staatsanwaltschaft Krems bereits die Obduktion von Pilnaceks Leichnam angeordnet.
Eine Anregung dazu wurde, wie der Anfallsbericht der PI Mautern vom 20. Oktober 2023 zeigt, von Chefinspektior Fellner als „Genehmiger“ abgezeichnet: „Die Sicherstellung und Obduktion der Leiche des Mag. Christian Pilnacek wird angeregt.“39
Der Leichnam mitsamt Smartwatch war durch Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt, und die Obduktion war angeordnet. Zumindest bis zum Vorliegen des Obduktionsergebnisses war das Handy ein potentielles Beweismittel.
