Praxishandbuch Abfallmanagement - Nadine Speidel - E-Book

Praxishandbuch Abfallmanagement E-Book

Nadine Speidel

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Beschreibung

Alles Wissenswerte zum Thema Entsorgung! Verantwortliche für Aufbau, Gestaltung und Leitung von Entsorgungsprozessen erhalten hier einen leicht verständlichen Praxisleitfaden zur Erstellung eines Entsorgungskonzepts. Die Autorinnen zeigen, wie Recyclingstrategien aufgebaut, effiziente und automatisierte Prozesse sichergestellt und hochwertige Abfallqualitäten für eine echte Kreislaufwirtschaft gebildet werden. Zudem erläutern sie, wie Logistikaufwände reduziert und eine kontinuierliche Verbesserung gestellt wird. Das Buch verhilft somit zu einem Bewusstsein und zu Wissen über die Herausforderungen und Chancen im betrieblichen Abfallmanagement. Es unterstützt dabei, Effizienzpotenziale zu heben und die Entsorgung nachhaltig zu gestalten. Inhalte: - Basiswissen Entsorgung: Abfallrecht, Umweltstrafrecht, Pflichten und Verantwortungen - Das Entsorgungskonzept: Leitbild, Geltungs- und Anwendungsbereich, Einordnung der Abfälle, Behältersysteme, Logistik, Wirtschaftlichkeit - Umgang mit dem Entsorgungskonzept: Implementierung, Aufbau Abfalljahresbericht - Durchführung von Ausschreibung - Durchführung Optimierungsprojekt - Wissensmanagement Digitale Extras: - Arbeitsanweisungen und Vorlagen zur Gestaltung und praktischen Anwendung "Das Buch profitiert erkennbar von der Beratungs- und Umsetzungspraxis der Autorinnen. Es zeichnet sich durch eine sehr kompakte Darstellung der Sachverhalte mit einer sehr instruktiven Gliederung sowie zahlreichen Praxistipps aus. Ein sehr aktuelles Praxishandbuch, das jedem Unternehmen der produzierenden Industrie zur Lektüre und vor allem zur Umsetzung empfohlen werden kann." Prof. Dr.-Ing. Jörg Woidasky, Hochschule Pforzheim

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Seitenzahl: 293

Veröffentlichungsjahr: 2023

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[7]Inhaltsverzeichnis

Hinweis zum UrheberrechtImpressumVorwortAbbildungsverzeichnisTabellenverzeichnisAbkürzungsverzeichnis1 Das betriebliche Abfallmanagement1.1 Das betriebliche Abfallmanagement1.2 Herausforderungen und ChancenTeil I – Basiswissen Entsorgung2 Normative Grundlagen2.1 Das Abfallrecht2.1.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)2.1.2 Pflichten des KrWG für Abfallerzeuger2.1.3 Nachweisverordnung (NachwV)2.1.4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)2.1.5 Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV)2.1.6 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)2.1.7 Abfallverzeichnisverordnung (AVV)2.1.8 Altholzverordnung (AltholzV)2.1.9 Die neue EU-Batterieverordnung (BATT2)2.1.10 Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV)2.1.11 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)2.1.12 Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV)2.1.13 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)2.1.14 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)2.1.15 Verpackungsverordnung (VerpackV)2.1.16 Umweltstrafrecht2.2 Weitere für Abfallerzeuger relevante Verordnungen und Trends2.2.1 Erweiterte Herstellerverantwortlichkeit/Produktverantwortung2.2.2 Übereinkommen von Paris2.2.3 Ökodesign-Verordnung2.2.4 Europäischer Green Deal inkl. Kreislaufwirtschaftsaktionsplan2.3 Qualitätssicherung und Selbstverpflichtung2.3.1 Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (EfB-Zertifikat)2.3.2 ISO 14 0012.3.3 EMAS2.3.4 Mindestrezyklateinsatz 3 Die Wertschöpfungskette3.1 Der Abfallproduzent3.2 Akteure der Abfallwirtschaft3.2.1 Versorger/Lieferanten3.2.2 Sammler3.2.3 Abfallbeförderer3.2.4 Entsorgungsdienstleister 3.2.5 Händler/Makler3.2.6 Kommunen3.3 Senken und Abfallbehandlungsverfahren4 Abfallfraktionen und deren Entsorgungsweg 4.1 Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitswesens4.2 Altglas4.3 Altholz4.4 Altpapier, Pappe und Kartonage 4.5 Bioabfälle4.6 Ersatzbrennstoffe4.7 Gewerbliche Siedlungsabfälle4.8 Kunststoffe4.9 Lithiumbatterien4.10 Metalle4.10.1 FE-Metalle4.10.2 NE-Metalle4.11 Mineralische Abfälle4.12 Radioaktive Materialien5 Abfallsammlung und -beförderung5.1 Abfuhrsysteme5.2 Abfallsammelfahrzeuge5.2.1 Umleerfahrzeuge 5.2.2 Absetzkipper5.2.3 Abrollkipper5.2.4 Saugwagen 5.2.5 Planen-LKW5.2.6 Sattelfahrzeug5.3 Abfallsammelbehälter5.3.1 Mülltonnen5.3.2 Umleerbehälter5.3.3 Absetzmulden5.3.4 Abrollcontainer5.3.5 Pressen5.3.6 Kleingebinde5.3.7 Big Bags5.3.8 Sonderabfall- und Gefahrgutbehälter5.3.9 IBC (Internal Bulk Container)5.4 Logistiksysteme 5.4.1 Routenzug 5.4.2 Stapler-/Hubwagentransport5.4.3 Manuelle Entleerung6 Preisbildung6.1 Preisgestaltung der Fraktionen6.2 Indizierungen6.3 Zusammensetzung der EntsorgungskostenTeil II – Entsorgung als Prozess: Planung, Steuerung, Umsetzung und Prüfung7 Das Entsorgungskonzept 7.1 Geltungs- und Anwendungsbereich7.2 Entwicklung eines Leitbildes7.3 Entwicklung von Zielen7.3.1 Schritt 1: Festlegung der Zielbereiche7.3.2 Schritt 2: Ausprägung der Ziele7.3.3 Schritt 3: Ableitung von Kennzahlen und sonstigen Kontrollmöglichkeiten7.4 Prozesslandkarte Entsorgung7.5 Einordnung der Abfälle7.5.1 Durchführung einer Stoffstromanalyse7.5.2 Kategorisierung der Abfälle7.5.3 Fraktionierung7.5.4 Abfallverzeichnisverordnung (AVV)7.6 Farbleitsystem und Behälterbeschriftung7.7 Behältersysteme7.8 Entsorgungslogistik 7.9 Gestaltung eines Abfallhofs7.10 Dokumentationssystem7.11 Informationssystem7.12 Aufbauorganisation7.12.1 Zuständigkeiten7.12.2 Verantwortlichkeiten und Schnittstellen entlang des Entsorgungsprozesses7.12.3 Organigramm8 Umsetzung des (neuen) Entsorgungskonzeptes 8.1 Schritte der Umsetzung8.2 Checkliste Abfallmanagement8.3 Abfalljahresbericht9 Durchführung des Entsorgeraudits 10 Wissensmanagement11 Optimierungsprojekte 11.1 Voraussetzung für ein Optimierungsprojekt11.2 Durchführungsphasen eines Optimierungsprojektes 11.3 Maßnahmenvorschläge zur Optimierung von Entsorgungsstrukturen 11.4 Durchführung einer AusschreibungTeil III – Nachhaltige Kreislaufwirtschaft: Stimmen aus der Praxis12 Was es noch zu sagen gibt12.1 Richtig trennen kann jeder12.2 Higher State of Consciousness – als Unternehmer nachhaltig Werte schaffen12.3 Ausblick13 Die AutorenQuellenverzeichnisGlossarUnser Angebot an SieStichwortverzeichnisDigitale Extras
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Nadine Speidel, Anne Kathrin Antic

Praxishandbuch Abfallmanagement

1. Auflage, Februar 2023

© 2023 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg

haufe.de

[email protected]

Bildnachweis (Cover): © bluedesign, Adobe Stock

Produktmanagement: Jürgen Fischer

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des auszugsweisen Nachdrucks, der Übersetzung und der Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, vorbehalten. Alle Angaben/ Daten nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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[11]Vorwort

Aus Liebe zum Abfall und zur Kreislaufwirtschaft und aus Leidenschaft dafür haben wir uns dazu entschieden, Ihnen unsere zehnjährige Praxiserfahrung im innerbetrieblichen Abfallmanagement in Form eines Praxisleitfadens zur Verfügung zu stellen.

Nutzen Sie das Buch als Anleitung zur Gestaltung Ihres innerbetrieblichen Abfallmanagements und zum Aufbau von relevantem Fachwissen innerhalb eines Themenkomplexes, der nicht leicht zugänglich ist. Nur mit entsprechendem Bewusstsein und Wissen über die Kreislaufwirtschaft kann es gelingen, den Bereich zu steuern, Effizienzpotenziale zu heben und die Entsorgung nachhaltig zu gestalten. Der Fokus dieses Buches liegt auf einem Leitfaden, der abfallerzeugenden Betrieben pragmatisch dazu verhilft, Teil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft zu werden. Somit tritt der wissenschaftliche Anspruch dieser Arbeit in den Hintergrund.

Seit nunmehr fast zehn Jahren beschäftigen wir uns damit, die Kreislaufwirtschaft bei unseren Kunden in Schwung zu bringen. Das bedeutet, wir verfolgen die Ziele:

Recyclingstrategien mit unseren Kunden aufzubauen,einfache, effiziente und automatisierte Prozesse sicherzustellen,hochwertige Abfallqualitäten zu bilden, die auch tatsächlich im Kreislauf geführt werden können,Logistikaufwände zu reduzieren,einen maximalen monetären Benefit für unsere Kunden zu erzielen undeine kontinuierliche Verbesserung sicherzustellen.

In Summe begleiten wir unsere Kunden dabei, ihre Rolle innerhalb der Kreislaufwirtschaft zu finden und Kreislaufwirtschaft zu leben.

Seit unserer Gründung vor zehn Jahren haben wir bislang viel sehen, erleben und lernen dürfen. Das Spektrum reichte vom Handwerker bis hin zum Automobilkonzern, vom Schokoladenhersteller über den Maschinenbauer bis hin zum Outdoorausrüster, von der Gießerei, der Papierfabrik bis hin zur Tierkörperbeseitigungsanlage.

Eine entsprechende praktische Lektüre zu Aufbau und Gestaltung des innerbetrieblichen Abfallmanagements konnten wir in unserer Beratungszeit nicht finden – jedoch den dringenden Bedarf nach so einem Werk. Es ist aus unserer Perspektive unerlässlich, dass das benötigte Wissen die Abfallerzeuger erreicht. Nur so kommen wir von einer linearen in eine zirkuläre Kreislaufwirtschaft.

Somit entstand für Sie unser Wegweiser über das innerbetriebliche Abfallmanagement.

[12]Sie finden in diesem Buch sowohl Arbeitsanweisungen als auch Vorlagen zur Gestaltung und praktischen Anwendung. Die Unterlagen finden Sie auch in den Digitalen Extras zu diesem Buch.

Stuttgart, im Dezember 2022

Ihr Team der GlobalFlow GmbH

Anne Antic und Nadine Speidel

Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Buch das generische Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

[13]Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1:Produktlebenszyklus mit Fokus auf Herstellung und ProduktionAbbildung 2:Überblick betriebliches AbfallmanagementAbbildung 3:Der Eisberg des betrieblichen AbfallmanagementsAbbildung 4:Die Fünf-Stufen-Pyramide in der deutschen Abfall- und KreislaufwirtschaftAbbildung 5:Die Abfallhierarchie in § 6 KrWGAbbildung 6:Einstufung als Nebenprodukte und das Ende der AbfalleigenschaftAbbildung 7:Übersicht über Ansprüche an NachweisführungAbbildung 8:Abfallerzeuger- und -besitzerpflichtenAbbildung 9:Straftaten gegen die Umwelt unter StrafeAbbildung 10:Der Abfallerzeuger ist bis zum Ende der Abfalleigenschaft strafrechtlich verantwortlichAbbildung 11:Übersicht WertschöpfungsketteAbbildung 12:Übersicht Wertschöpfungskette Fokus EntsorgungAbbildung 13:Akteure der AbfallwirtschaftAbbildung 14:Wertschöpfungskette mit Fokus auf SenkenAbbildung 15:Trennung der nach Farben sortierten Gläser im LKWAbbildung 16:Übersicht über Verwertungswege biogener AbfälleAbbildung 17:Die Hierarchie der Nutzung von LebensmittelnAbbildung 18:Prozess MüllverbrennungsanlageAbbildung 19:Die Grundprinzipien des BatterierecyclingsAbbildung 20:BaustellenentsorgungAbbildung 21:Beispielhafte AbfallsammelfahrzeugeAbbildung 22:Hecklader inkl. der dazugehörigen SammelbehälterAbbildung 23:Absetzkipper doppelt bestückt mit einfach bestücktem HängerAbbildung 24:eActros und elektrifizierte Kipperlösung von Meiller und PalfingerAbbildung 25:eActros und elektrifizierte Kipperlösung von Meiller und PalfingerAbbildung 26:Abrollkipper mit sichtbarem HakenliftAbbildung 27:Abrollkipper mit 36 cbm AbrollcontainerAbbildung 28:eActros und elektrifizierte Kipperlösungen von Meiller und PalfingerAbbildung 29:Abrollkipper während Entladung im EinsatzAbbildung 30:Abrollkipper im Zug mit flachen BehälternAbbildung 31:Drei-Kammer-SaugwagenAbbildung 32:SaugwagenAbbildung 33:Planen-LKWAbbildung 34:Mercedes-Benz e Actros 300 Sattelzugmaschine in TirolAbbildung 35:MüllbehälterAbbildung 36:UmleerbehälterAbbildung 37:Absetzmulde mit Deckel und Absetzmulde offen[14]Abbildung 38:AbrollcontainerAbbildung 39:PressenAbbildung 40:PalettenboxenAbbildung 41:Euro-GitterboxAbbildung 42:EuropaletteAbbildung 43:Gewerbesack (Big Bag)Abbildung 44:ASP für feste/pastöse AbfallstoffeAbbildung 45:ASF für flüssige AbfallstoffeAbbildung 46:IBCAbbildung 47:Preisbildung in der EntsorgungAbbildung 48:Der Entsorgungsprozess im abfallproduzierenden UnternehmenAbbildung 49:Auszug aus Vorlage Entsorgungskonzept – Geltungs- und AnwendungsbereichAbbildung 50:Leitbild eines GlobalFlow-Kunden, entwickelt in einem gemeinsamen WorkshopAbbildung 51:Beispielhafte ZielbereicheAbbildung 52:Ausprägung der ZielbereicheAbbildung 53:Prozesslandkarte EntsorgungAbbildung 54:Vorgehensweise zur Einordnung der AbfälleAbbildung 55:Zusammenhänge der StoffstromanalyseAbbildung 56:Beispiel AbfallkategorienAbbildung 57:Fraktionsgestaltung am Beispiel KaufhausaltpapierAbbildung 58:Fraktionsgestaltung am Beispiel AluminiumspäneAbbildung 59:Zuordnung AbfallschlüsselnummerAbbildung 60:Beispielhafte Übersicht eines FarbleitsystemsAbbildung 61:Vorlage für Behälterbeschriftung von Abfallsammelbehälter des AbfallerzeugersAbbildung 62:Vorlage für Behälterbeschriftung im AbfallwirtschaftszentrumAbbildung 63:SortiervorgabenAbbildung 64:Auszug Entsorgungskonzept Übersicht DokumentationAbbildung 65:Auszug Entsorgungskonzept Übersicht InformationssystemeAbbildung 66:Die Ansprechpartner innerhalb des Betriebes entlang des EntsorgungsprozessesAbbildung 67:Organigramm EntsorgungAbbildung 68:Auszug Entsorgungskonzept Übersicht weitere AnsprechpartnerAbbildung 69:Auszug Entsorgungskonzept Übersicht EntsorgungsdienstleisterAbbildung 70:Auszug Entsorgungskonzept Übersicht weitere AnsprechpartnerAbbildung 71:Zutaten für ein funktionierendes WissensmanagementAbbildung 72:Bausteine des Wissensmanagements

[15]Tabellenverzeichnis

Tabelle 1:Beispiele entlang der AbfallhierarchieTabelle 2:Übersicht über die geläufigsten Glasqualitäten und GlasartenTabelle 3:Übersicht über Altholzkategorien gem. AltholzVTabelle 4:Gruppenbezeichnung für Altpapiere nach DIN EN 643Tabelle 5:Übersicht über Papiersorten nach EUWIDTabelle 6:Kategorien tierischer NebenprodukteTabelle 7:KornfraktionenTabelle 8:AVV-Abfallschlüssel für BauschuttTabelle 9:Abmessungen der MülltonnenTabelle 10:Abmessungen der UmleerbehälterTabelle 11:Abmessungen der AbsetzmuldenTabelle 12:Abmessungen der AbrollcontainerTabelle 13:Abmessungen von PressenTabelle 14:Übersicht Kapitel der AbfallverzeichnisverordnungTabelle 15:Übersicht AuditartenTabelle 16:Ablauf der Ausschreibung für Entsorgungsdienstleistungen

[17]Abkürzungsverzeichnis

AbfAEVVerordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von AbfällenAbfBAbfallbeauftragterAbfBeauftrVAbfallbeauftragtenverordnungAbfRRLAbfallrahmenrichtlinieABSAcrylnitril-Butadien-Styrol-CopolymerADRAccord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par routeArbSchGArbeitsschutzgesetzAltholzVAltholzverordnungASFAbfall-Sammler-flüssigASPAbfall-Sammler-pastösASNAbfallschlüsselnummerAVVAbfallverzeichnisverordnungAWZAbfallwirtschaftszentrumAzBAbfall zur BeseitigungAzVAbfall zu VerwertungBBodSchVBundesbodenschutzverordnungBAMBundesanstalt für Materialforschung und -prüfungBattGBatteriegesetzBBodSchVBundesbodenschutzverordnungBDIBundesverband der Deutschen IndustrieBDSVBundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V.BefErlVBeförderungserlaubnisverordnungBetrSichVBetriebssicherheitsverordnungBfSBundesamt für StrahlenschutzBGRBerufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der ArbeitBImSchGGesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche VorgängeBImSchVVerordnung zur Durchführung des Bundes-ImmissionsschutzgesetzesEAKEuropäischer AbfallkatalogeANVElektronisches AbfallnachweisverfahrenEAVEuropäisches AbfallverzeichnisEBSErsatzbrennstoffEfbEntsorgungsfachbetriebEfbVEntsorgungsfachbetriebsverordnungEMASEco-Management and Audit SchemeEMEAEurope, Middle East, Africa[18]EPDMEthylen-Propylen-Dien-MonomerESGEnvironmental, Social, GovernanceEUWIDEuropäischer WirtschaftsdienstFE-Metalleferromagnetische MetalleGefStoffVGefahrstoffverordnungGewAbfVGewerbeabfallverordnungHSEHealth, Safety, EnvironmentIBCInternal Bulk ContainerKrWGKreislaufwirtschaftsgesetzKSSKühlschmierstoffKVPkontinuierlicher VerbesserungsprozessLMELondon Metal ExchangeLVPLeichtverpackungMBAMechanisch-biologische AbfallbehandlungsanlageMGBMüllgroßbehälterNE-MetalleNichteisenmetalleNachwVNachweisverordnungo. D.ohne DatumÖvBölverschmierte BetriebsmittelPCBPolychlorierte BiphenylePETPolyethylenterephthalatPOPPersistente organische SchadstoffePPKPapier, Pappe, KartonagePVCPolyvinylchloridREARauchgasentschwefelungsanlageSADSonderabfalldeponieSSAStoffstromanalyset. b. d.to be defined – noch zu bestimmen/noch offenTOCTotal Organic CarbonTPAThermoplastische Polyamid-ElastomereTRGSTechnische Regeln für GefahrstoffeUMBUmweltmanagementbeauftragterUVVUnfallverhütungsvorschriftVerpackGVerpackungsgesetzVerpackVVerpackungsverordnungZSVRZentrale Stelle Verpackungsregister

[19]1Das betriebliche Abfallmanagement

Der Begriff Abfall ist ein zentraler Rechtsbegriff des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). So bezeichnet er »jeden Stoff oder Gegenstand«, dessen sich sein Besitzer »entledigt, entledigen will oder entledigen muss« (Art 3 Abs. 1 AbfRRL). Abfall ist nicht ekelig und seine nähere Betrachtung schon gar nicht unnötig, denn mit Abfällen gehen Klimaschutzpotenziale von bedeutendem Umfang einher. Bei entsprechender Nutzung können sie einen eklatanten Beitrag zur Erreichung der nationalen Treibhausgasminderungsziele leisten (vgl. Dehoust et al. 2010, S. 54 ff). Somit gehören Abfälle – und damit einhergehend alle Segmente der Kreislaufwirtschaft – ins Rampenlicht und nicht als unnötiger Beifang unter den Teppich gekehrt.

Es ist nur schwer nachvollziehbar, dass Materialien, die so einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können, CO2-Emissionen zu reduzieren, Energie zu produzieren und eine nachhaltige Versorgung von Rohstoffen sicherzustellen, nicht in entsprechendem Umfang gewürdigt werden und die Möglichkeiten, die mit deren nachhaltigem und langfristig angesetztem Umgang einhergehen, weitestgehend ungenutzt bleiben. Eine – wenn auch unzureichende – mögliche Erklärung hierfür sind die eher unattraktiven Bilder, die beim Begriff »Abfall« vor dem inneren Auge erscheinen. So denkt man im Regelfall nicht direkt an die hervorragend recyclingfähigen Metalle, vielfältig einsetzbaren Kunststoffe oder nährstoffhaltigen Speisereste. Stattdessen assoziiert man mit Abfällen stinkige, ekelhafte Materialien, mit denen man nichts weiter zu tun haben möchte, außer sie mit minimalem Aufwand und möglichst kostengünstig loszuwerden.

Ein weiterer Hintergrund ist die bislang fehlende Rentabilität von Sekundärrohstoffen. Die Welt ist daran gewöhnt, ihre Rohstoffe aus der Erde oder der Natur zu gewinnen. Aktuell ist die bisherige Lösung im Vergleich zur Gewinnung der Rohstoffe aus Abfall kostengünstig und effizient. Somit ergibt sich keine Motivation, eine echte Kreislaufwirtschaft aufzubauen und in die notwendigen Themen zu investieren. Mit der zunehmen Verknappung der Ressourcen entsteht jedoch ein erhebliches Geschäftsrisiko für die Betriebe. Dabei muss sowohl damit umgegangen werden, dass die Rohstoffe entweder nicht mehr oder nur schwer verfügbar sind, als auch, dass die Preise in die Höhe schießen.

Der langfristige Blick auf die Chancen und Potenziale von Abfällen und der Kreislaufwirtschaft bleibt aus. Somit haben Abfälle und die Kreislaufwirtschaft nicht nur ein Marketing-, sondern aktuell auch Wahrnehmungsproblem.

Aus diesen Erkenntnissen entsteht die dringende Notwendigkeit eines nachhaltigen Verständnisses dafür, dass Rohstoffsicherung durch Abfall und Klimaschutz Hand in Hand gehen. Vielmehr noch, die Kreislaufwirtschaft bietet sogar das Potenzial, Wachstum und Ressourcenverbrauch voneinander zu entkoppeln.

[20]Deutschland ist wesentlich reicher an Rohstoffen, als auf den ersten Blick ersichtlich, denn zu uns als Exportweltmeister (oder Vizeweltmeister) kommen Rohstoffe ins Land, die hier zu Produkten verarbeitet werden und wiederum in aller Welt verkauft werden. Dabei vergessen wir häufig, dass innerhalb der Produktionen erhebliche Mengen an eben jenen Abfällen anfallen, die wichtige (Sekundär-)Rohstoffe darstellen, vielleicht weil sie »nur« als Abfälle bezeichnet werden. Dasselbe gilt für die Produkte, die wir nach unserem Konsum entsorgen müssen.

Zusammenfassend entstehen also folgende Chancen aus dem nachhaltigen Umgang mit Abfällen und der Nutzung dessen, was ohnehin vorhanden ist:

Sicherung der Ressourcenversorgung und das Wirken gegen Preiserhöhungen – Abschalten von Geschäftsrisiken,Entkoppelung von Wachstum und Ressourcenverbrauch,Entstehung von neuen Arbeitsplätzen und Geschäftsmodellen (vgl. Fröndhoff/Wisch 2021).

Offensichtlich wird eine Gesamttransformation, eine Art Paradigmenwechsel benötigt – es gilt, dicke Bretter zu bohren und Verantwortung für das Thema Kreislaufwirtschaft zu regeln und zu übernehmen. Nun ist das ehrlicherweise doch etwas viel für einen einzelnen Betrieb. Es ist jedoch möglich, einen Beitrag zu diesem Prozess zu leisten, indem Verantwortung für die eigenen Entsorgungsstrukturen übernommen wird. Dabei gilt es insbesondere zu bedenken, dass die Entsorgung ein Bereich ist, der jeden im Unternehmen tangiert – manche mehr, andere weniger. Dieser Einfluss muss genutzt und optimal gestaltet werden. Weitere Hebel, mit denen Sie viel bewirken können, sind beispielsweise die Nutzung der Einflussmöglichkeiten innerhalb der Beschaffung. So können Sie als Unternehmen weitreichendere Verantwortung übernehmen, indem Sie Vorgaben zur Abfallreduktion oder Recyclingfähigkeit z. B. hinsichtlich Transportverpackungen an Ihre Lieferanten weitergeben.

Um eben diesen Fokus und die dazugehörigen Vorgänge innerhalb von Betrieben, mit all den damit einhergehenden Chancen und Risiken, geht es in diesem Buch. Dabei ist der erste Schritt hin zu Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft der Umgang mit den eigenen Abfällen. Es sei gesagt, dass das Buch mit besonderer Beachtung von Produktionsabfällen und Pre-Consumern geschrieben wurde, jedoch sind die beschriebenen Sachverhalte auch für andere Betriebe wie Krankenhäuser, Handwerk, Hotels oder Freizeitparks etc. nützlich.

1.1Das betriebliche Abfallmanagement

Abbildung 1 veranschaulicht den Produktlebenszyklus in vereinfachter Form. Im Brennpunkt der Lupe ist das betriebliche Abfallmanagement klassischerweise zu [21]Hause. Selbstverständlich kann sich das betriebliche Abfallmanagement auch auf weitere Abfallströme auswirken. So kann beispielsweise die Produktentwicklung Einfluss darauf nehmen, wie sich die Post-Consumer-Abfälle zusammensetzen, welche Verwertungswege bestehen müssen und wie der Recyclingprozess zu funktionieren hat.

Abbildung 1: Produktlebenszyklus mit Fokus auf Herstellung und Produktion (eigene Darstellung)

Die oberste Priorität des innerbetrieblichen Abfallmanagements ist die Sicherstellung funktionierender Entsorgungsstrukturen. Das heißt, der Abfall muss den Hof ohne Störung des Produktionsprozesses, mit minimalem Aufwand, zu den besten Konditionen und unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben verlassen.

Unsere Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass das betriebliche Abfallmanagement und der Umgang mit den hier anfallenden Materialströmen im Regelfall gewachsene, ungeplante Strukturen sind. Häufig wird diesen nur geringe Aufmerksamkeit zuteil. Der Fokus der Betriebe liegt (zu Recht) auf deren Kernprozessen. Dies begünstigt leider den traurigen Umstand, dass relevante Themen im betrieblichen Abfallma[22]nagement nicht näher betrachtet werden, die zu ganzheitlichen Verbesserung der Situation sowohl für den Betrieb als auch für den Entsorgungsdienstleister in Bezug auf die Abfallaufbereitung und Möglichkeiten der Kreislaufführung beitragen würden. Unter der Lupe betrachtet, ergibt sich aus Abbildung 1 ein Überblick über das betriebliche Abfallmanagement (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2: Überblick betriebliches Abfallmanagement (eigene Darstellung)

Der stetige Erhalt der Funktionalität der Prozesse innerhalb der betrieblichen Entsorgungsstrukturen ist das wichtigste Gut des Bereichs. Das muss stets im Zusammenspiel zwischen Entsorgungsdienstleister und den internen Prozessen gewährleistet werden. Diese Tatsache wird mit der Spitze des Eisberges in Abbildung 3 veranschaulicht und bildet gemäß unseren Erfahrungen die klassische Perspektive auf das innerbetriebliche Abfallmanagement ab. Hierbei liegt der Fokus stets auf der Gestaltung rechtskonformer Strukturen und möglichst günstiger Entsorgung, wobei vor allem die Kosten des Entsorgungsdienstleisters und hierbei insbesondere die Kostenart EUR/t berücksichtigt werden.

So wie der größte Teil des Eisbergs im Regelfall in ungeahnter Größe unter der Wasseroberfläche liegt, bleiben innerhalb der Entsorgungsstrukturen die größten Potenziale [23]und relevantesten Themen für einen erfolgreichen Bereich quasi unter der Oberfläche verborgen, also weitestgehend unbeachtet. Dabei ist die Relevanz hier umso größer:

Werden hochwertige und damit möglichst sortenreine Qualitäten gebildet, so werden diese zu maximalen Preisen abgenommen und können mit erhöhter Wahrscheinlichkeit im Kreislauf geführt werden.Wird Transparenz im Zusammenspiel aus Kennzahlen und einer Dokumentation der Vorgänge aufgebaut, so ist es ein Leichtes, hier eine entsprechende Performance zu realisieren, mögliche Optimierungspotenziale zu bergen und in die aktive Steuerung des Bereichs zu kommen.

Abbildung 3: Der Eisberg des betrieblichen Abfallmanagements (eigene Darstellung)

Indem Sie die unsichtbaren Themen unterhalb der Wasseroberfläche betrachten, bauen Sie als Betrieb Entsorgungssicherheit auf. Denn sind die Abfälle sortenrein und von einer hohen Qualität, werden diese am Entsorgungsmarkt stets »bevorzugt« abgenommen. Kommen transparente und steuerbare Prozesse hinzu, besteht ein Überblick, der Bereich verfügt über Steuerungsinstrumente und somit kann ein Risikomanagement mit Fall-Back-Strategien aufgebaut werden.

1.2Herausforderungen und Chancen

Das betriebliche Abfallmanagement birgt besondere Herausforderungen und damit einhergehend auch immer entsprechende Chancen wie nachfolgend dargestellt.

1. Gewachsene Strukturen

Herausforderung: Die Entsorgung wird nicht zu Beginn der Produktionsplanung mitbedacht und muss mit den Rahmenbedingungen (z. B. Platz, Abfallvermischung) leben. Es handelt es sich oftmals um gewachsene Strukturen. Dies bringt häufig mit sich, dass die Bedingungen nicht perfekt sind. Zum Beispiel gibt es meist nicht genug [24]Flächen für Abfälle, der Mitarbeiteraufwand im Handling der Abfälle ist sehr hoch, die Infrastruktur veraltet etc.

Chance: Gewachsene Strukturen laden zu Optimierungsprojekten ein, die zur Realisierung erheblicher ökonomischer und ökologischer Benefits führen. Solche Projekte tragen wiederum dazu bei, dass der Entsorgung mehr Aufmerksamkeit zukommt.

2. Marketingprobleme

Herausforderung: Der Entsorgungsbereich kann auf den ersten Blick unattraktiv wirken. Nicht nur, weil Abfälle durchaus negative Assoziationen entstehen lassen, sondern auch, weil die Entsorgung für viele Beteiligte ein notwendiges Übel ist, dem kein hoher Stellenwert eingeräumt wird.

Chance: Machen Sie sich keine Sorgen, aus der praktischen Erfahrung heraus werden Sie die Entsorgung mit allen ihren Begebenheiten früher oder später lieben lernen. Nicht umsonst heißt es: »Einmal Entsorgung immer Entsorgung.« Die Materialien, mit denen man arbeiten darf, sind bei näherem Hinsehen sehr spannend, des Weiteren sind die Techniken eindrucksvoll und die Branche an sich faszinierend. Zudem verbergen sich innerhalb des gesamten Themas, wie bereits beschrieben, große Chancen, die wiederum auch Einfluss auf Kernprozesse oder die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes nehmen können. Schaffen Sie es, innerhalb Ihrer Produktion einen Abfall im Kreislauf zu führen oder gar eine Zero-Waste-Produktion zu realisieren, dann haben Sie die Möglichkeit, die Themen öffentlichkeitswirksam zu kommunizieren und sich Ihren Mitbewerben gegenüber am Markt zu positionieren. Als Vorreiter in Kommunikation von Aktivitäten in der Entsorgung ist der Discounter Lidl mit seiner inzwischen eigenen Entsorgungssparte zu nennen (vgl. PreZero o. D.).

3. Komplexität

Herausforderung: Die Entsorgung bringt viele Komplexitäten mit sich. Dies liegt insbesondere daran, dass Abfälle nahezu jeden in einem Betrieb tangieren und gleichzeitig nicht zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beitragen. Entsprechend viele Schnittstellen bestehen, die koordiniert und informiert werden müssen (z. B. Produktion, Logistik, Facility, Umweltschutz). Gleichzeitig besteht der Bedarf, diesen Schnittstellen Gehör zu schenken und deren Bedürfnisse zu befriedigen, damit jeder seinen Teil zu erfolgreichen Entsorgungsstrukturen beitragen kann.

Chance: Der Aufwand, den diese Komplexität mit sich bringt, ist nicht zu unterschätzen, eröffnet jedoch gleichzeitig die Chance, entsprechende Abteilungen und Akteure kennenzulernen und für das Thema zu gewinnen, um im Team entsprechend viel ausrichten zu können. Oftmals sind bereits viele Ideen zur Verbesserung vorhanden, werden jedoch erst mit Bewusstwerden des Themas angesprochen und können dann umgesetzt werden.

[25]4. Randbereich

Herausforderung: Der Entsorgungsbereich ist im Regelfall kein Kernprozess. Umgangssprachlich wird dieser Bereich auch als »Eisbärbereich« bezeichnet. Aktivitäten und Performance in diesem Bereich liegen eher nicht im Fokus einer Unternehmensleitung, ähnlich wie ein Eisbär, der auf seiner eigenen Scholle und somit fern des allgemeinen Betriebs unterwegs ist. Aus diesem Grund wird der Sektor ggf. auch als nicht so spannend in Bezug auf Karriereperspektiven betrachtet, wie Unternehmensbereiche, die sich mit dem ursprünglichen Zweck der Unternehmung auseinandersetzen.

Chance: Die Zeichen der Zeit stehen dafür, dass die Wichtigkeit der Abfälle immer häufiger erkannt werden wird und diese einen Anteil am Unternehmenserfolg haben können. In Konsequenz ist es für Unternehmen sinnvoll, eine entsprechende Ressourcenstrategie abzuleiten. Der Koalitionsvertrag der deutschen »Ampelkoalition« sowie der Green Deal der EU geben der Entsorgung von Produktionsabfällen und dem Einsatz von Sekundärrohstoffen mehr Relevanz, sodass sich in naher Zukunft jedes Unternehmen zwangsläufig mit der Gestaltung der Entsorgungsstrukturen auseinandersetzen muss. Baut man jetzt das notwendige Wissen auf, kann man sich die Vorreiterrolle sichern und sich damit strategisch positionieren.

5. Wissensbedarf

Herausforderung: Entsorgung ist ein komplexes Thema, das ein tiefgründiges Wissen in folgenden Bereichen erfordert:

Materialwesen – um den optimalen Umgang mit den Materialien sicherzustellen;Entsorgungs- und Umwelttechnik – um bestmöglichte Abfallqualitäten zu bilden;Umweltrecht – um Konflikte mit dem Gesetzgeber zu vermeiden;Einkauf – um stets die optimale Preisgestaltung zu gewährleisten;Marktwissen – ohne zu wissen, was die Branche kann oder benötigt, ist es sehr schwierig die Ansprüche an die obigen Themen zu erfüllen.

Praxiserfahrung und Know-how sind ebenfalls von Bedeutung. Damit geht einher, dass Wissen im Betrieb gesichert werden muss, sodass es bei Bedarf stets zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort verfügbar ist.

Chance: Ist das relevante Wissen einmal aufgebaut und gesichert, so besteht die Chance, dauerhaft eine hohe Performance des Bereichs zu erzielen und erhebliche Benefits in Betrieben, für die Umwelt und für die Gesellschaft zu stiften.

6. Fehlende betriebsübergreifende Standardisierung

Herausforderung: Innerhalb des betrieblichen Abfallmanagements bestehen bislang keine Standards. So weichen die Bezeichnungen der Abfälle ebenso voneinander ab wie die Behälterauswahl oder die Materialzusammensetzung. Dies ist innerhalb von Betrieben, zwischen den Werken eines Unternehmens, aber auch betriebsüber[26]greifend festzustellen. Die Konsequenzen hieraus sind zum einen, dass Benchmarkmöglichkeiten fehlen, zum anderen, dass eine Bewertung des Bereichs und der darin stattfindenden Aktivitäten ohne langfristige Praxis-, Fach-, und Marktkenntnisse nahezu nicht möglich ist. Hinzu kommt die Begebenheit, dass die Entsorgung im Regelfall von Personen geführt wird, die »irgendwie zu diesem Thema gekommen« sind, ohne eine Chance, relevantes Wissen zu erwerben. Entsprechend schwierig ist es, hier eine herausragende Performance sicherzustellen bzw. eine Bewertung der Vorgänge und Kennzahlen vorzunehmen.

Chance: Der Aufbau von Standards schafft die Grundlage dafür, den Bereich zu einer sehr guten Performance zu führen und entsprechend ökonomische und ökologische Benefits zu generieren.

[27]Teil I – Basiswissen Entsorgung

Bevor wir in die Tiefen des betrieblichen Abfallmanagements einsteigen, ist es notwendig, einen breiteren Überblick über die Kreislaufwirtschaft zu erlangen und relevantes Fachwissen zu vertiefen. Diese Basis wird in den nachfolgenden Kapiteln abgebildet. Dabei werden juristische Hintergründe, die Wertschöpfungskette, die Entsorgungsbranche, Entsorgungstechniken, Materialwissen, Logistik und Preisbildung näher betrachtet.

[29]2Normative Grundlagen

2.1Das Abfallrecht

Die nachfolgende Pyramide gibt eine Übersicht über den Aufbau der Gesetzgebung.

Abbildung 4: Die Fünf-Stufen-Pyramide in der deutschen Abfall- und Kreislaufwirtschaft (vgl. Brumme 2017)

Gesetzliche Grundlagen

Um die EU-Abfallrahmenrichtlinie umzusetzen, gibt es in Deutschland eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen. Diejenigen, die uns am häufigsten in der Beratungspraxis begleiten, finden Sie in diesem Kapitel näher ausgeführt. Dabei werden zunächst die einschlägigen Gesetze – da demokratisch durch Bundesrat und Bundestag legitimiert – und im Anschluss die damit zusammenhängenden Rechtsverordnungen (formelle Gesetze), ergänzenden Zertifizierungen und Umweltmanagementsystemnormen vorgestellt.

2.1.1Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Mit den KrWG, welches am 01. Juni 2012 in Kraft getreten ist und damit das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz abgelöst hat, wurde die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in nationales Recht umgesetzt (s. a. Abbildung 4). Primäres Ziel dieses Gesetzes ist die Steigerung der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallhierarchie, insbesondere der Abfallvermeidung, der Wiederver[30]wendung und des Recyclings von Abfällen, um eine nachhaltige Steigerung des Umwelt- und Klimaschutzes zu erreichen. Das KrWG unterscheidet zwischen Produkten, Nebenprodukten sowie Abfällen und definiert das Ende der Abfalleigenschaft nach einer abfallwirtschaftlichen Verwertung in einer Abfallbehandlungsanlage. Dieses Gesetz beinhaltet zudem Vorgaben zur Getrennthaltung von Abfällen. Neben den Genehmigungs-, Nachweis- und Registerpflichten der Anlagenbetreiber und den Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers werden auch die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe und Überwachungsorganisationen aufgezeigt sowie Anforderungen an die Betriebsorganisation und die Betriebsbeauftragten für Abfall gestellt.

Im nachfolgenden Abschnitt liegt der Fokus auf den für das betriebliche Abfallmanagement relevanten Inhalten des KrWG. Inhalte, die z. B. auf Entsorgungsfachbetriebe und nicht auf den Abfallerzeuger ausgerichtet sind, werden vernachlässigt.

Abfallhierarchie

Die Abfallhierarchie gibt weitestgehend den Verwertungsweg der Abfälle vor. Dabei hat die Vermeidung stets Vorrang vor der Vorbereitung zur Wiederverwendung, vor dem Recycling, vor der sonstigen Verwertung (thermisch oder stofflich) und vor der Beseitigung (siehe Abbildung 5).

Abbildung 5: Die Abfallhierarchie in § 6 KrWG (eigene Darstellung)

Die Einhaltung der Abfallhierarchie ist für den Abfallerzeuger (den Betrieb) verpflichtend.

[31]BEISPIEL

Ein produzierender Betrieb möchte beschichtete Kartonagen entsorgen und fragt dazu die Entsorgung bei zwei Lieferanten an. Lieferant A bietet eine energetische Verwertung für das Material an, währenddessen Lieferant B eine stoffliche Verwertung ermöglichen kann. So muss sich der Abfallerzeuger für Lieferant B entscheiden.

Praxistipp

Um rechtskonform agieren zu können, ist es immer notwendig, zu wissen, welchem Verwertungsverfahren Ihre Abfälle zugeführt werden. Bringen Sie diese Information vor der Beauftragung eines Lieferanten in Erfahrung, sodass Sie über eine entsprechende Entscheidungsgrundlage verfügen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zuordnungen von Abfällen zur jeweiligen Hierarchiestufe (vgl. Müller/Brand 2017, S. 28–29):

HierarchiestufeBeispielMaßnahmeVermeidungAltreifenNutzung zur Beschwerung von Kunststoffplanen in der LandwirtschaftHolzschutzmittelUnmittelbare Verwendung von Rückständen für die nächste ChargeUnbelasteter ErdaushubEinsatz als Füllmaterial am Ort des AushubsBeschädigtes Werkzeug/ ArbeitsmittelReparatur und WeiterverwendungVerunreinigte KleidungReinigung und WeiternutzungVorbereitung zur WiederverwendungMöbelAussortierung von brauchbaren Möbeln aus dem Sperrmüll zur WeiterverwendungHolzpalettenAussortierung von unbeschädigten Holzpaletten aus einem Stapel AltholzTextilienAussortierung und Reinigung von brauchbarer Kleidung aus Altkleidercontainer[32]Recycling (stoffliche Verwertung)EisenschrotteGewinnung von SekundärrohstoffenNE-MetallabfälleAltpapierKunststoffabfälle (sortenrein)AltglasMineralfaserabfälleHerstellung von silikatischen Zuschlagstoffen für die Tonziegelproduktion (derzeit keine Anwendung, HessVGH Beschluss vom 09.10.2012, 2 B 1860/12)AltreifenAufbereitung zur Herstellung von Gummimehl für technische KunststoffprodukteAltölAufbereitung, Rektifikation und Herstellung von BasisölSonstige VerwertungKunststoffe (hochkalorisch, nicht sortenrein)Erzeugung von Ersatzbrennstoff nach Aussortieren aus WertstoffgemischRestabfallEnergiegewinnung in einem MüllheizkraftwerkAltreifenEinsatz als Granulat zur Energiegewinnung in einem ZementofenSchlackenEinsatz als Versatzmaterial in BergwerkenOfenausbruch aus VerbrennungsprozessenFilterstäubeREA-GipsGießerei-AltsandeBeseitigungPCB-AbfallVerbrennung (Beseitigungspflicht wegen PCBAbfallV, Zerstörungspflicht wegen POP-VO)Asbesthaltige AbfälleDeponierung auf einer SAD (Verwertung ist technisch nur mit großem Aufwand möglich)Dioxinhaltige FilterstäubeUntertagedeponierung (zulässig nach Anhang V (2) POP-VO)Cyanidhaltige flüssige AbfälleChemisch-physikalische Behandlung (z. B. Oxidation)Chromathaltige AbfälleChemisch-physikalische Behandlung (z. B. Reduktion)

Tabelle 1: Beispiele entlang der Abfallhierarchie (vgl. Müller/Brand 2017, S. 29)

[33]Ende der Abfalleigenschaft

In der EU-Abfallrahmenrichtlinie und in § 5 KrWG werden Nebenprodukte und das Ende der Abfalleigenschaft konkretisiert. Trifft dieser Fall auf Sie zu, so sind abfallbezogene Rechtspflichten als Folge der Feststellung des Endes der Abfalleigenschaft oder der vorangegangenen Einstufung eines Gegenstands, Produkt oder Stoff als Nebenprodukt nicht mehr relevant.

Abbildung 6: Einstufung als Nebenprodukte und das Ende der Abfalleigenschaft (vgl. Weyer 2014)

Diese Systematik stellt auch die Wege von in der Produktion entstehenden Stoffen, Produkten und Gegenständen dar. Das Produkt gilt als Herstellungsziel. Darüber hinaus entstehen entweder Nebenprodukte, die nach § 4 (1) des KrWG wie folgt definiert sind:

Fällt ein Stoff oder Gegenstand bei einem Herstellungsverfahren an, dessen hauptsächlicher Zweck nicht auf die Herstellung dieses Stoffes oder Gegenstandes gerichtet ist, ist er als Nebenprodukt und nicht als Abfall anzusehen, wenn

sichergestellt ist, dass der Stoff oder Gegenstand weiterverwendet wird,eine weitere, über ein normales industrielles Verfahren hinausgehende Vorbehandlung hierfür nicht erforderlich ist,der Stoff oder Gegenstand als integraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses erzeugt wird unddie weitere Verwendung rechtmäßig ist; dies ist der Fall, wenn der Stoff oder Gegenstand alle für seine jeweilige Verwendung anzuwendenden Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt und insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt führt.

Oder es entsteht Abfall (Definition Abfall s. a. Glossar am Buchende). Die Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft werden in § 5 Abs. 1 KrWG definiert. Nach § 5 Abs. 1 KrWG endet die Abfalleigenschaft eines Stoffes oder Gegenstandes:

[34][…], wenn dieser ein Recycling oder ein anderes Verwertungsverfahren durchlaufen hat und so beschaffen ist, dass

er üblicherweise für bestimmte Zwecke verwendet wirdein Markt für ihn oder eine Nachfrage nach ihm besteht,er alle für seine jeweilige Zweckbestimmung geltende technische Anforderungen sowie alle Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für Erzeugnisse erfüllt, sowieseine Verwendung insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt führt (vgl. § 5 Abs. 1 KrWG).

Auf Bundesebene existiert bis dato keine Verordnung, die das Abfallende regelt. Auf Länderebene gibt es hier diverse Erlasse und Einzelentscheidungen z. B. für Alttextilien, Altreifen, Altbrot. Zudem gibt es für Bruchglas und Schrotte eine Regelung der EU.

Praxistipp

Abfälle, die das Ende der Abfalleigenschaft erreichen sollen oder erreicht haben, sind nicht per Definition mit »Nebenprodukten« gleichzustellen. Nebenprodukte sind Erzeugnisse, die aufgrund der Herstellungsbedingungen innerhalb von Prozessen, die ein bestimmtes anders Produkt fertigen, zwangsläufig entstehen, und die einen weiteren Zweck erfüllen und somit nicht unter den Begriff Abfall eingeordnet werden.

2.1.2Pflichten des KrWG für Abfallerzeuger

Neben der Sorgfaltspflicht § 22 KrWG (s. a. Kapitel 2.1.16 »Umweltstrafrecht«) unterliegt der Abfallerzeuger und -besitzer der Pflicht der Einhaltung der Abfallhierarchie nach § 6 KrWG.

Grundpflichten

§ 7 Absatz 2 KrWG verpflichtet Abfallerzeuger und Abfallbesitzer zur Verwertung der Abfälle. Demnach hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung. Sofern die Beseitigung dem Schutz von Menschen und Natur dienlicher ist, entfällt der Vorrang. Ebenfalls entfällt der Vorrang, wenn die Verwertung technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht realisierbar ist.

Nach § 7 Absatz 3 hat die Verwertung ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen. Die ordnungsgemäße Verwertung erfolgt im Einklang mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und weiteren rechtlichen Vorschriften. Die schadlose Verwertung erfolgt, wenn diese das Allgemeinwohl in ihrer Beschaffenheit, Ausmaß der Verunreinigung und Verwertungsart nicht beeinträchtigen und durch diese keine weiteren Schadstoffe in den Wertstoffkreislauf gelangen (vgl. § 7 KrWG).

[35]Überlassungspflichten und Andienungspflichten

In § 17 KrWG regelt der Gesetzgeber die Überlassungspflichten von Abfällen zur Beseitigung aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen. Damit sind grundsätzlich alle Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Beseitigung zu überlassen. Die Überlassung von Sonderabfällen ist von der Landesgesetzgebung abhängig.

Pflichttonne als Folge aus § 17 Absatz 1 Satz 2 KrWG

Nach Maßgabe des § 17 Absatz 1 Satz 2 KrWG sind nicht verwertete gewerbliche Siedlungsabfälle dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Mindestens einen Behälter für überlassungspflichtige Abfälle muss gemäß § 7 Ansatz 2 GewAbfV jedes Unternehmen, das nach dem KrWG überlassungspflichtige Abfälle besitzt, nutzen. Hintergrund ist die Annahme, dass bei Erzeugern und Besitzern von gewerblichen Siedlungsabfällen auch Abfälle zur Beseitigung anfallen (vgl. RGC Manager 2018).

Praxistipp

Überprüfen Sie in der kommunalen Satzung, welche Anschluss- und Benutzungszwänge für Sie hiermit einhergehen.

Registerpflichten

Nach § 50 KrWG sind Abfallerzeuger und -besitzer von gefährlichen Abfällen registerpflichtig und müssen eine ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen. Dabei ist vor Beginn der Entsorgung Folgendes zu erledigen und vorzulegen:

ein Nachweis über die vorgesehene ordnungsgemäße Entsorgung in Form einer Erklärung des Erzeugers, Besitzers, Sammlers oder Beförderers von Abfällen,die Annahmeerklärung des Abfallentsorgers,die Bestätigung der Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung durch die zuständige Behörde.

Mit der Registerpflicht hat das Unternehmen ein Verzeichnis über mindestens drei Jahre aufzubewahren. Darin müssen enthalten sein:

Art und Menge der AbfälleAngaben über den weiteren Entsorgungsweg der Abfälle

2.1.3Nachweisverordnung (NachwV)

Die Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen regelt in ihrer letzten Fassung seit 01. Februar 2007 die innerstaatliche Nachweisführung, d. h. Vorab- und Verbleibskontrolle, über die Zulässigkeit der geplanten Entsorgung von nachweispflichtigen Abfällen (i. d. R. gefährliche Abfälle) in Form von Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweisen. Die NachwV wurde am 20. Oktober 2006 erlas[36]sen und zuletzt im April 2022 geändert. Sie ist eine nationale Verordnung zur Führung von Nachweisen und Registern über die innerbetriebliche Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Die NachwV dient zur Umsetzung der Nachweis- und Registerpflichten und der Überwachung im Einzelfall gemäß §§ 50 und 51 KrWG (vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 2007).

Nachweisführung gem. NachwV

Abbildung 7 gibt eine Übersicht über die Vorgehensweise zur Erfüllung der NachwV.

Abbildung 7: Übersicht über Ansprüche an Nachweisführung (Darstellung gemäß Nachweisverordnung)