Psychotherapie nach Flucht und Vertreibung - Maria Borcsa - E-Book

Psychotherapie nach Flucht und Vertreibung E-Book

Maria Borcsa

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Beschreibung

Psychologen und Ärzte müssen sich in der psychotherapeutischen Versorgung von Geflüchteten auf den kulturellen-religiösen Hintergrund, die oft traumatischen Vorerlebnisse im Heimatland und während der Flucht und auf die Schwierigkeit der Integration einlassen. Dieses Buch gibt Ihnen Sicherheit bei der Therapie von Geflüchteten und beleuchtet Spezifika der therapeutischen Beziehung unter interkulturellen, sprachlichen, rechtlichen und versorgungsbezogenen Aspekten. Im Vordergrund stehen Konzeption, Diagnostik und Behandlung von Traumafolgestörungen und deren Komorbiditäten wie z.B. Depressionen oder Suchterkrankungen. Der Blick auf spezifische Personengruppen innerhalb der Geflüchteten (z.B. alleinreisende Jugendliche, Familien, ältere Menschen), auf die Belastung professioneller Helfer und ein Praxisleitfaden runden das Buch ab.

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Seitenzahl: 537

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Psychotherapie nach Flucht und Vertreibung

Eine praxisorientierte und interprofessionelle Perspektive auf die Hilfe für Flüchtlinge

Maria Borcsa, Christoph Nikendei

Kayvan Bozorgmehr, Ahmad Bransi, Benjamin Bulgay, Judith Daniels, Cassandra Derreza-Greeven, Anika Dienemann, Anja Greinacher, Ferdinand Haenel, Thomas Hegemann, Katrin Hirseland, Alfons Hollederer, Ljiljana Joksimovic, Birsen Kahraman, Jan Ilhan Kizilhan, Esther Kleefeldt, Katharina Lumpp, Antje Manthey, Natascha Raible, Martin Sack, Christine Schneider, Monika Schröder, John Singhammer, Stefan Telöken, Eva van Keuk, Manfred Wildner, Veronika Wolf, Maria Würfel

1 Abbildung

Preface by the International Organization for Migration, the UN Migration Agency

IOM was born in 1951 out of the chaos and displacement of Western Europe following the Second World War. Mandated to help European governments to identify resettlement countries for the estimated 11 million people uprooted by the war, it arranged transport for nearly a million migrants during the 1950s. While IOM's history tracks the man-made and natural disasters of the past half century – Hungary 1956, Czechoslovakia 1968, Chile 1973, the Vietnamese Boat People 1975, Kuwait 1990, Kosovo and Timor 1999, the Asian tsunami and Pakistan earthquake of 2004/2005 and those of Haiti in 2010, and more recently Syria, South Sudan and the European “migrant crisis” of 2015–1016 – its credo that humane and orderly migration benefits migrants and society has steadily gained international acceptance.

With 166 member states, a further 8 states holding observer status and offices in over 100 countries, IOM is today the leading intergovernmental organisation in the field of migration and works closely with governmental, intergovernmental and non-governmental partners. From its roots as an operational logistics agency, it has broadened its scope to become the leading international agency working with governments and civil society to advance the understanding of migration issues, encourage social and economic development through migration, and uphold the human dignity and well-being of migrants. IOM activities that cut across these areas include the promotion of international migration law, policy debate and guidance, protection of migrants' rights, assistance to migrants in need, including victims of human trafficking, unaccompanied minors and people displaced by wars and disasters, migration health and the gender dimension of migration, as well as the mental health and psychosocial wellbeing of all migrants.

For 2015, the Internal Displacement Monitoring Centre (IDMC) reported that 59.9 million people around the world were living in a condition of displacement forced by armed conflict, generalized violence and natural disasters, being it international or internal to their countries. In 2016, 387.487 people were reported to be arriving in Europe, by land and sea (IOM data). The migrants, refugees and asylum seekers fleeing from persecution, torture and war are subject to abnormal stressors, due to the terrifying conditions in their native land, but also due to undignified and dangerous experiences during their flight. Furthermore, once arriving in their areas of transit or final destination, stressors like being sheltered in overcrowded reception centres, as well as the bureaucratic procedures, the time of wait in a suspended situation and the stigma deriving from adverse political discourses on migration can aggravate the psychological burden on these individuals and families. Not all migrants, asylum seekers and refugees develop adverse psychological reactions because of this accumulation of stressors and it would be wrong to create a default association between migration and vulnerability to mental disorders. The existing evidence, although sparse and often methodologically weak, suggests a higher prevalence of certain mental disorders in asylum seekers and refugees than in non-refugee populations, including depression, PTSD and psychoses. However, even if statistically significant, these differences are very thin in absolute numbers, and regard a comparatively very small percentage of the various refugee populations. By contrary, the resilience of migrants, asylum seekers and refugees to abnormal stressors is evident and, if anything, the factors substantiating their resilience haven't been investigated enough. Moreover, a mental trauma narrative has characterized the discourse on migration in the last decade in a way that risks to be subservient to the “objectification” and “problematization” of migrants, refugees and asylum seekers to the default association of these individuals with concepts of “vulnerability”, “problem” and “threat”. Yet, the abnormality of the stressors migrants, asylum seekers and refugees are subject to before departure, during their travels, and upon arrival calls for a right-based provision of psychological and psychosocial support for them. Moreover, a small percentage of the population is suffering from mental disorders, either pre-existing, or exacerbated by the abnormal stressors or created by the adverse conditions of their recent past. The responses to these disorders can’t be read within a purely biomedical approach, and with usual clinical criteria, but they need to account for cultural and anthropological differences and for the sequelae that the traumatic events of the past and the present can play on the clinical constructs.

We are pleased to introduce to German speaking readers this volume on psychotherapy after flight and expulsion. The book you hold in your hands takes on the responsibility to address the above mentioned elements in the psychosocial and psychotherapeutic health care system in Germany. The aim is to enhance professional and efficient support for refugees and their families.

We wish that it might receive the attention needed.

With our best regards,Guglielmo SchininaHead, Mental Health, Psychosocial Response and Intercultural CommunicationInternational Organization for Migration

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

die psychotherapeutische und psychosoziale Arbeit mit aus Krisen- und Kriegsgebieten geflüchteten Menschen ist durch vielfältige Besonderheiten geprägt. Es handelt sich bei diesen Personen um eine besonders belastete Gruppe von Individuen und Familien, die nicht nur im Heimatland, sondern auch auf der Flucht Zeiten von Bedrohung, Furcht und Schrecken erlebt haben, von denen sie zum Teil schwer gezeichnet sind. Nach der Migration sind sie als Asylsuchende ebenfalls zahlreichen Stressoren ausgesetzt, die die Verarbeitung der Erlebnisse im Heimatland und während der Flucht zusätzlich erschweren.

Mit diesem Band zur „Psychotherapie nach Flucht und Vertreibung“ halten Sie ein Werk in Händen, welches auf die Herausforderungen in der psychosozialen Betreuung und psychotherapeutischen Behandlung eingehen will. Es ist ein Buch, das aus einer interprofessionellen Perspektive für Psychotherapeut(inn)en und andere Helfer(innen) in der Versorgung von Geflüchteten entwickelt und geschrieben wurde.

Der Schwerpunkt des Buches ist in der psychotherapeutischen Arbeit mit Geflüchteten, der Begegnung im therapeutischen Prozess und der Einbindung von Sprachmittlern zu sehen. Diese Themen werden umrahmt von Informationen zur globalen und europäischen Flüchtlingsbewegung, asylrechtlichen Fragen, Aspekten der Sozialberatung, Selbstfürsorge von Helfer(inne)n und gutachterlichen Problemstellungen. Es vertieft spezifische Lebensabschnitte und -phasen von Geflüchteten und stellt einen Praxisleitfaden und Therapieführer zur Verfügung.

Das Buch gliedert sich in acht Abschnitte. Beginnend mit Beiträgen des UNHCR und des deutschen Ministeriums für Migration und Flüchtlinge, wird ein Einblick auf die weltweiten Krisen und deren Auswirkungen auf die Flüchtlings- und Migrationsbewegung gewährt, inklusive der rechtlich-juristischen Rahmenbedingungen des Asylverfahrens aber auch der medizinischen Versorgung. Von Expert(innen) der Versorgungsforschung werden in einem zweiten Abschnitt die relevantesten körperlichen und psychischen Erkrankungen bei Geflüchteten dargestellt, die Prävalenzen benannt und der Zugang zur Versorgung erläutert. Der dritte Teil beleuchtet die Kooperation mit Sprachmittlern, die interkulturellen Aspekte der Behandlung und den Einfluss von Institutionen auf die psychotherapeutische Arbeit. Die Ätiologie, Symptomatik, Anamneseerhebung, sowie die Behandlung von Traumafolgestörungen und deren komorbiden psychischen Begleiterkrankungen stellen den Kern des nächsten Abschnitts dar. In Folge wird die Arbeit mit besonderen Subgruppen von Geflüchteten (unbegleitete Kinder und Jugendliche, Familien, ältere Menschen) diskutiert. Im sechsten Teil stehen die sozialarbeiterische Beratung und Begleitung sowie die Spezifika von Begutachtungen im Rahmen der asylrechtlichen Verfahren im Vordergrund; auf Belastungen der Helfer(innen), Selbstfürsorge und Supervision fokussiert der siebte Abschnitt des Buches. Im letzten Teil werden mittels eines Praxisleitfadens und Therapieführers hands-on-Hilfestellungen gegeben und Adressen für die Vermittlung ambulanter und stationärer psychotherapeutischer Behandlungen von Geflüchteten dargeboten.

Entsprechend dieser Agenda erhoffen wir uns mit diesem Buch die Vernetzung und Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von geflüchteten Menschen zu stärken.

Wir möchten uns ganz herzlich bedanken bei Korinna Engeli und Laura Bohnert vom Thieme Verlag, die mit ihrer Idee zu diesem Band und der freundlichen und kompetenten Betreuung maßgeblich zum Gelingen beigetragen haben. Als Herausgeber möchten wir allen Autorinnen und Autoren danken, die sich mit ihren qualitativ hochwertigen und ansprechenden Beiträgen zudem vorbildlich an die Zeitabsprachen hielten.

Eine Notiz zur gendergerechten Sprache: wir haben uns bemüht die Pluralform oder geschlechtsneutrale Begriffe zu wählen, dort wo es möglich und sinnvoll erschien. Ansonsten wechseln sich die weibliche und männliche Form in Personenbestimmungen ab.

Wir wünschen uns, dass dieses Buch bei Ihrer Arbeit ein wertvoller Begleiter ist und zur Professionalität und Sicherheit im Kontakt mit geflüchteten Menschen beiträgt.

Die Herausgeber im Juni 2017,Prof. Dr. Maria BorcsaProf. Dr. Christoph Nikendei

Inhaltsverzeichnis

Preface by the International Organization for Migration, the UN Migration Agency

Vorwort

1 Einführung

1.1 Krisenherde und Flucht

1.1.1 Geflüchtete schützen heißt global Verantwortung teilen

1.1.2 Globale Trends

1.1.3 Hauptgründe für traurige Höchstzahl

1.1.4 Geflüchtete bleiben meist in der Region, aus der sie stammen

1.1.5 Flucht in und nach Europa

1.1.6 Der Konflikt in Syrien als größte Flüchtlingstragödie

1.1.7 Weltweit steigt die Zahl bewaffneter Konflikte

1.1.8 Unterfinanzierung der Flüchtlingshilfe

1.1.9 Geflüchtete in Camps sind in der Minderzahl

1.1.10 Humanitäre Hilfe reicht nicht aus

1.1.11 Internationales Flüchtlingsvölkerrecht

1.1.12 Innereuropäische Verantwortungsteilung

1.1.13 Mangel an innereuropäischer Solidarität

1.1.14 New Yorker Erklärung zu Geflüchteten und Migrant(inn)en

1.1.15 Globaler Flüchtlingspakt in 2018

1.1.16 Literatur

1.2 Flucht und Asyl: Rechtliche Rahmenbedingungen, aktuelle Daten und Trends

1.2.1 Die Entwicklung der Flüchtlingssituation weltweit

1.2.2 Asylsuchende in der Europäischen Union

1.2.3 Asylverfahren und Flüchtlingsschutz in Deutschland

1.2.4 Literatur

1.3 Die aktuelle Situation und Herausforderungen der psychiatrisch-psychotherapeutischen Gesundheitsversorgung von Geflüchteten in Deutschland

1.3.1 Einleitung

1.3.2 Versorgungsbedarf

1.3.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen

1.3.4 Zugang zum Gesundheitssystem

1.3.5 Regionale und kommunale Unterschiede in der Gewährleistung und Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen

1.3.6 Herausforderungen und Perspektiven bei der Versorgung von Geflüchteten

1.3.7 Literatur

2 Prävalenz körperlicher und psychischer Erkrankungen bei Asylsuchenden und Geflüchteten

2.1 Einleitung

2.2 Körperliche Erkrankungen

2.2.1 Infektionserkrankungen

2.2.2 Chronische nicht-übertragbare Erkrankungen

2.2.3 Gesundheit von minderjährigen Geflüchteten

2.3 Psychische Erkrankungen

2.3.1 Das Spektrum psychischer Erkrankungen

2.3.2 Posttraumatische Belastungsstörung

2.3.3 Depressive Störungen

2.3.4 Angststörungen

2.3.5 Schmerzsyndrome und somatoforme Beschwerden

2.3.6 Suizidale Gedanken

2.3.7 Suchterkrankungen und Substanzmissbrauch

2.3.8 Psychische Erkrankungen bei Minderjährigen

2.4 Literatur

3 Allgemeine und spezifische Grundsätze zur psychotherapeutischen Arbeit mit Geflüchteten

3.1 Sprachliche Verständigung und Arbeit mit Dolmetscher(inne)n

3.1.1 Einführung

3.1.2 Dolmetschen

3.1.3 Rolle der Dolmetscher(innen)

3.1.4 Funktion von Vermittlungsdiensten

3.1.5 Standards des Gemeindedolmetschens

3.1.6 Anforderungen beim Einsatz von Laiendolmetscher(inne)n

3.1.7 Einweisung von Laiendolmetscher(inne)n

3.1.8 Literatur

3.2 Interkulturelle Aspekte der Therapiebeziehung bei Migrations- und Fluchtgeschichte

3.2.1 Bedeutung der therapeutischen Beziehung

3.2.2 Kultur- und machtsensible Therapie

3.2.3 Literatur

3.3 Institutionelle Einflüsse auf die psychotherapeutische Arbeit mit geflohenen Menschen

3.3.1 Einleitung

3.3.2 Barrieren der Inanspruchnahme

3.3.3 Grundlegende Voraussetzungen auf institutioneller Ebene

3.3.4 Konkrete Umsetzungsschritte

3.3.5 Sprachbarrieren

3.3.6 „Diversity“-Management als Voraussetzung für ganzheitlich orientierte Behandlungsansätze

3.3.7 Literatur

4 Psychotherapeutische Unterstützung bei Traumafolgestörungen und psychischer Komorbidität

4.1 Traumafolgestörung und psychische Komorbidität: Konzeption und Diagnostik

4.1.1 Trauma, Trauma-Ereignis, Traumafolgestörung – eine Begriffsklärung

4.1.2 Traumafolgestörungen

4.1.3 Trauma-Ereignisse und Belastungen im Kontext von Flucht und Vertreibung

4.1.4 Prädiktoren von Traumafolgestörung und Resilienzfaktoren

4.1.5 Psychische Komorbidität

4.1.6 Diagnostik der Traumafolgestörungen

4.1.7 Literatur

4.2 Therapie von Traumafolgestörungen: Gesamtbehandlungsplan, Therapieverfahren und deren Wirksamkeit

4.2.1 Therapieziele, Indikationsstellung und Gesamtbehandlungsplan

4.2.2 Traumatherapeutische Methoden und Techniken

4.2.3 Rahmenbedingungen und Zugang zur Versorgung

4.2.4 Behandlungsangebote

4.2.5 Literatur

4.3 Spezifische Situationen in der psychotherapeutischen Begegnung

4.3.1 Einleitung

4.3.2 Der narrative Ansatz

4.3.3 Das psychotherapeutische Gespräch

4.3.4 Erwartungen an die Psychotherapie

4.3.5 Unterschiedliche Symptomdarstellung

4.3.6 Kultursensible Diagnostik

4.3.7 Kultursensible Behandlung

4.3.8 Empfehlungen im Umgang mit Patient(inn)en aus anderen Kulturen

4.3.9 Literatur

4.4 Geflüchtete Patient(inn)en in der Krise – Möglichkeiten der psychotherapeutischen Unterstützung

4.4.1 Einführung

4.4.2 Kriseninterventionen im transkulturellen Setting mit Geflüchteten

4.4.3 Literatur

5 Lebensabschnitte

5.1 Unbegleitete Kinder und Jugendliche

5.1.1 Unbegleitete minderjährige Geflüchtete – Ankommen in Deutschland

5.1.2 Psychotherapie mit unbegleiteten Kindern und Jugendlichen

5.1.3 Literatur

5.2 Familien

5.2.1 Einleitung

5.2.2 Kenntnisse aus der Migrationsforschung

5.2.3 Familie und Trauma

5.2.4 Soziokulturell traumatisierte Familien – Sprechen oder Schweigen?

5.2.5 Therapeutische Haltung

5.2.6 Überweisungskontexte und Aufträge

5.2.7 Therapeutische Methoden und Settings

5.2.8 Literatur

5.3 Ältere Menschen

5.3.1 Ältere Flüchtlinge

5.3.2 Psychischer Gesundheitszustand von älteren Flüchtlingen

5.3.3 Ressourcen älterer Flüchtlinge

5.3.4 Besondere Aspekte der seelischen Gesundheit

5.3.5 Gesundheitsverhalten

5.3.6 Krankheitsverständnis

5.3.7 Einfluss auf die Behandlung

5.3.8 Die therapeutische Arbeit

5.3.9 Literatur

6 Vernetzung und Zusammenarbeit

6.1 Geflüchtete und Sozialberatung – ein Überblick

6.1.1 Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit mit Geflüchteten

6.1.2 Besondere Aufgaben der Sozialen Arbeit im Asylverfahren

6.1.3 Grenzen und Herausforderungen für Sozialarbeitende

6.1.4 Chancen der Sozialen Arbeit und Schnittstellen zur Psychotherapie

6.1.5 Literatur

6.2 Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren

6.2.1 Die Begutachtung und ihre Hindernisse

6.2.2 Zur Problemlösung

6.2.3 Literatur

7 Belastung und Selbstfürsorge der Helfer(innen)

7.1 Besondere Belastungen in der Psychotherapie mit Geflüchteten

7.1.1 Definition und Entstehungsmodelle der Sekundären Traumatisierung

7.1.2 Begriffsverwirrung „Compassion fatigue“ und „Vicarious traumatization“

7.1.3 Studien zur Sekundärtraumatisierung

7.1.4 Studien zur Sekundärtraumatisierung im Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen

7.1.5 Literatur

7.2 Selbstfürsorge und Supervision

7.2.1 Erfahrungssituation von Helfer(inne)n

7.2.2 Supervision im Kontext der Arbeit mit geflüchteten Menschen

7.2.3 Inhalte und Themen in der Supervision – Fokus: Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber(inne)n und Flüchtlingsfamilien

7.2.4 Literatur

8 Praxisleitfaden und Therapieführer

8.1 Diagnostik

8.2 Behandlungsangebote

8.3 Beratungs- und Behandlungszentren für Migrant(inn)en, Geflüchtete und Folteropfer

8.4 Telefonische Hilfsangebote für Geflüchtete und Folteropfer

8.5 Online-Hilfe: Informations-, Selbstfürsorge- und Therapiemodule für Flüchtlinge und belastete Helfer

8.6 Sachverständigen-Gutachter(innen)

8.7 Literatur

Anschriften

Sachverzeichnis

Impressum

1 Einführung

1.1 Krisenherde und Flucht

Katharina Lumpp, Stefan Telöken

1.1.1 Geflüchtete schützen heißt global Verantwortung teilen

Millionenfache Flucht und Vertreibung von Menschen sind kein neues Phänomen der Gegenwart. Schätzungen zufolge waren in den 40er Jahren des 20. Jahrhunderts weltweit rund 175 Mio. Menschen auf der Flucht. Allein durch den Bürgerkrieg in China wurden damals zeitweise 90 Mio. Menschen zur Flucht gezwungen und vertrieben. Auch die Trennung des indischen Subkontinents in zwei unabhängige Staaten – Indien und Pakistan – führte zur Flucht von geschätzten 20 Mio. Menschen. Und in Europa waren es 60 Mio. (dazu gehören auch 12 Mio. Deutsche), die durch die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges und als dessen Folge ihre Heimat verloren haben.

1.1.2 Globale Trends

Gemessen an diesen Schätzungen hatte das globale Phänomen „Flucht und Vertreibung“ damals einen wesentlich größeren Umfang als die heutigen Fluchtbewegungen. Und dennoch muss von einem dramatischen Ausmaß gesprochen werden, nimmt man die derzeitige globale Gesamtzahl in den Blick: 65 Mio. Menschen sind weltweit auf der Flucht vor Krieg, Bürgerkrieg, Verfolgung und massiven Menschenrechtsverletzungen, so der UNHCR in seiner aktuellen Jahresstatistik für das Jahr 2015 ▶ [2]. Dies waren 5 Mio. mehr als noch im Jahr zuvor, die ihre Heimat verloren haben. Das bedeutet, auf die Erdbevölkerung umgerechnet, dass ein Mensch von 113 sich auf der Flucht befindet oder, anders veranschaulicht, dass derzeit 24 Menschen pro Minute – das sind statistisch zwei Menschen pro Atemzug – heimatlos werden.

Zu Beginn unseres Jahrhunderts bot sich noch ein anderes Bild: Konflikte schienen auf einem guten Weg zu Lösungen, und die Zahl der Geflüchteten weltweit nahm ab: Millionen von Geflüchteten konnten in ihre Heimatländer zurückkehren. Im Jahr 2015 hingegen waren es lediglich 200000, während die Zahl der Geflüchteten und Binnenvertriebenen weltweit einen traurigen Höchststand seit Einführung der globalen UNHCR-Statistik erreichte ▶ [2].

1.1.3 Hauptgründe für traurige Höchstzahl

Dafür gibt es 3 Hauptgründe:

Flüchtlingssituationen dauern länger an. So gibt es Konflikte in Afghanistan und Somalia bereits seit jeweils drei, beziehungsweise vier Jahrzehnten. Aus Afghanistan gibt es immer noch 1,6 Mio. Geflüchtete in Pakistan, rund eine Mio. im Iran und mehrere hunderttausend afghanische Geflüchtete über den Globus verstreut. Über 1,1 Mio. Menschen sind zudem innerhalb Afghanistans auf der Flucht. Somalia bietet ein ähnliches Schreckensbild: 1,1 Mio. Binnenvertriebene und eine Mio. Geflüchtete hat der mittlerweile jahrzehntelange Konflikt entwurzelt.

Neben diesen dauerhaften Krisenherden nehmen jedoch auch neue oder wieder aufflammende Konflikte zu, die Menschen in die Flucht treiben, der größte davon ist der Syrien-Konflikt. Allein in den letzten fünf Jahren gab es eine Vielzahl weiterer Bürgerkriege oder bürgerkriegsartige Auseinandersetzungen, unter anderem im Süd-Sudan, Jemen, Burundi, der Ukraine und der Zentralafrikanischen Republik.

Zudem lassen effektive und dauerhafte Lösungen für Geflüchtete immer länger auf sich warten. Stattdessen bleibt die Suche nach politischen Lösungen von Konflikten immer öfter erfolglos.

1.1.4 Geflüchtete bleiben meist in der Region, aus der sie stammen

Zwei Drittel der Menschen auf der Flucht sind sogenannte Binnenvertriebene – Geflüchtete im eigenen Land. Es sind Menschen, die oft unter schwierigsten Bedingungen zwischen den Fronten in einem Bürgerkrieg zu überleben versuchen, vielfach, weil Fluchtwege in die Sicherheit über internationale Grenzen hinweg versperrt sind.

Auch von den 21 Mio. Menschen, die Zuflucht außerhalb ihres Herkunftslandes suchen, hält sich die große Mehrheit der Geflüchteten außerhalb Europas auf. Insgesamt haben 86% der Geflüchteten, die 2015 unter dem Mandat des UNHCR standen, in Ländern mit niedrigem bis mittlerem Einkommen Schutz gesucht – nur 6% hingegen in Europa. Es sind sogar über 90% in den erstgenannten, wenn auch die palästinensischen Geflüchteten miteinbezogen werden. Die meisten Staaten, in denen Geflüchtete Aufnahme finden, grenzen dabei direkt an Konfliktgebiete an ▶ [3].

Flucht ist deshalb zuvorderst ein Phänomen, dessen unmittelbare Auswirkungen in erster Linie von den Ländern und Gesellschaften getragen werden, die sich in geografischer Nähe zu Konflikten befinden, zumindest in der rein statistischen Betrachtung.

Transkontinentale, spontane Fluchtbewegungen in größerem Umfang haben über Jahrzehnte nicht stattgefunden. Dies änderte sich erst 2015, als vor allem Geflüchtete aus Syrien, Afghanistan und dem Irak zu Hunderttausenden Zuflucht in der Europäischen Union suchten.

Zwar hatte es bereits zuvor über Jahre hinweg aus vielen Konfliktgebieten der Welt eine größere Zahl von Asylbewerbern in Europa gegeben, doch blieb ihre Gesamtzahl relativ gering und erreichte pro Herkunftsland und Jahr lediglich niedrige 5-stellige Zahlen.

1.1.5 Flucht in und nach Europa

Die meisten Asylantragsteller in der Europäischen Union kamen hingegen selbst aus Europa. So wurden Anfang der 1990er Jahre bis dahin als beispiellos geltende Rekordzahlen von Asylantragstellern in Staaten der Europäischen Union gezählt (1992: über 700000 ▶ [2]), vor allem in Deutschland. Ihre Mehrzahl stammte jedoch aus Europa – aus dem zerfallenen Ostblock, dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei. Und die in schieren Zahlen größte Flüchtlingstragödie nach dem Zweiten Weltkrieg, mit der sich Europa in 5 Jahrzehnten auseinandersetzen musste, war eine Folge des gewaltsamen Zerfalls des ehemaligen Jugoslawiens.

Die Auflösung der Sowjetunion hat zeitgleich, ausgelöst durch bewaffnete Separationskonflikte, ebenfalls zu Massenfluchtbewegungen geführt. Bis heute schwelt der Konflikt zwischen den Nachbarstaaten Armenien und Aserbaidschan um die Enklave Berg-Karabach. Über 630000 Menschen konnten bislang nicht dorthin zurückkehren. In Georgien leben 284000 Menschen aus Südossetien und Abchasien. Sie hoffen immer noch auf eine Rückkehr in ihre Heimat.

Und in jüngster Zeit hat der Ukraine-Konflikt Europa erschüttert: 1,6 Mio. Menschen sind aus dem umkämpften Osten des Landes in andere Landesteile geflohen. Mehrere Hunderttausend haben zumindest vorübergehend Zuflucht in der Russischen Föderation gesucht.

1.1.6 Der Konflikt in Syrien als größte Flüchtlingstragödie

Europa und hier vor allem der Osten des Kontinents ist also durchaus auch weiterhin ein Brennpunkt mit Blick auf Massenfluchtbewegungen. Vor allem die Auswirkungen des eskalierenden Syrien-Konflikts haben jedoch eine neue Entwicklung in Gang gebracht. Dessen geografische Nähe zu Europa einhergehend mit der realen Möglichkeit eines Fluchtwegs über die Türkei nach Griechenland ermöglichten mehreren hunderttausend Syrern, Zuflucht und Schutz in der Europäischen Union zu finden, vor allem in Deutschland, Schweden und Österreich.

Doch auch diese neue Entwicklung änderte nichts an der Tatsache, dass wer Schutz vor Krieg und Verfolgung sucht, zumeist in der Nähe seiner Heimat bleibt oder bleiben muss, weil es hierzu keine Alternative gibt. Der Syrien-Konflikt mit seiner brutalen, menschenverachtenden Gewalt hat rund zwölf Mio. Menschen heimatlos gemacht. Von seiner Dimension her ist dies in absoluten Zahlen die größte Flüchtlingstragödie dieses Jahrhunderts.

So befinden sich entgegen der Wahrnehmung vieler Menschen in Europa die meisten schutzsuchenden Syrer nicht in Europa. Über vier Mio. Syrer wurden allein von der Türkei aufgenommen, rund eine Mio. vom Libanon, und über 600000 von Jordanien. In Syrien selbst wird die größte Zahl Schutzsuchender gezählt. Über sechs Mio. Binnenvertriebene, so eine UN-Schätzung, sind innerhalb Syriens geflohen und befinden sich unter schwierigsten Bedingungen und in oft lebensbedrohender Sicherheitslage.

Syriens Nachbarstaat Irak, wo in Teilen ebenfalls erbittert gekämpft und die Zivilbevölkerung mit barbarischen Mitteln terrorisiert wird, war im letzten Jahr, wie auch bereits in den beiden Jahrzehnten zuvor, ein Hauptherkunftsland von Asylbewerber(inne)n in Europa. Doch ihre Gesamtzahl bleibt relativ gering, vergleicht man sie mit jener der Binnenvertriebenen innerhalb des Iraks, die mittlerweile auf über 4,4 Mio. geschätzt wird, darunter rund 2 Mio., die seit 2014 ihre Heimatorte im Norden Iraks verlassen mussten.

1.1.7 Weltweit steigt die Zahl bewaffneter Konflikte

Wie im Nahen Osten, so steigt in vielen Weltregionen seit 5 Jahren die Zahl der bewaffneten Konflikte und damit der Opfer. In den meisten dieser Konflikte gibt es zum Teil erheblich mehr Binnenvertriebene als Geflüchtete. Dies gilt für zahlreiche neue kriegerische Auseinandersetzungen wie im Jemen mit seinen über 2,5 Mio. Binnenvertriebenen (rund 10% der Gesamtbevölkerung) und rund 200000 Geflüchteten in der benachbarten Region, aber auch für Jahrzehnte alte Konflikte wie in Kolumbien, wo 7,3 Mio. Menschen im Land selbst als entwurzelt gelten, im Ausland hingegen „lediglich“ 360000 Menschen Zuflucht gesucht haben.

Auch in Afrika finden sich vergleichbare Trends mit Blick auf Flucht und Vertreibung, so im Norden Nigerias, wo durch den Vormarsch von Boko Haram mittlerweile 2, 2 Mio. Menschen ihre Heimatdörfer und -städte fluchtartig verlassen mussten. Im nicht zur Ruhe kommenden Süd-Sudan sind 1,2 Mio. Menschen auf der Flucht, rund eine Million haben in den Nachbarländern Zuflucht gefunden.

In der Demokratischen Republik Kongo leben 1,6 Mio. Binnenvertriebene, 540000 Einwohner des Landes befinden sich in den Nachbarländern als Geflüchtete. Mehrere Konflikte im Sudan bilden den Hintergrund für 3,6 Mio. Binnenvertriebene im Lande selbst, vor allem in Darfur, sowie für 622000 Geflüchtete im Ausland.

1.1.8 Unterfinanzierung der Flüchtlingshilfe

Es ist vielfach vermutet worden, dass der Flüchtlingsexodus nach Europa im Jahre 2015 auch durch die Unterfinanzierung der Hilfsprogramme in der Konfliktregion im Nahen Osten ausgelöst wurde. Unabhängig von der Berechtigung dieser Aussage muss festgestellt werden, dass es um viele Hilfsprogramme für Geflüchtete anderswo auf der Welt, trotz der zweifellos vorhandenen Dringlichkeit, noch schlechter (zum Teil viel schlechter) bestellt ist.

So steht für Hilfsprogramme von UNHCR und anderen humanitären Organisationen in Afrika und anderswo in den eher von der Weltöffentlichkeit vergessenen Krisen oftmals nicht die Hälfte dessen an finanziellen Mitteln zur Verfügung, die eigentlich benötigt wird ▶ [1]. Dies gilt für einige der dramatischsten Flüchtlingssituationen der Welt: Das Somalia-Hilfsprogramm von UNHCR und Partnerorganisationen erreicht gerade mal 20% der erforderlichen Gesamtsumme, die Etats für Süd-Sudan und Nigeria sind zu 25% finanziert. Und dies sind nur einige Beispiele von vielen.

Dabei wird heute von den Geberstaaten weltweit mehr Geld für humanitäre Hilfsmaßnahmen bereitgestellt als jemals zuvor. Das UNHCR-Budget hat im Jahre 2016 mit veranschlagten 7,4 Mrd. US-Dollar einen historischen Höchststand erreicht. Tatsächlich kann die Organisation aber Jahr für Jahr jeweils nur mit wenig mehr als die Hälfte des veranschlagten und eigentlich benötigten Gesamtetats rechnen, so auch im Jahr 2016 ▶ [1].

Die unmittelbaren Folgen der Unterfinanzierung sind gravierend: Zumindest 1,3 Mio. Geflüchtete und Binnenvertriebene erhalten keine der eigentlich notwendigen und vorgesehenen Unterstützung von UNHCR, weitere 5 Mio. keine grundlegenden Hilfsgüter, 2,4 Mio. besonders vulnerable Geflüchtete bleiben ohne finanzielle Unterstützung, 500000 Frauen erhalten keine Hygieneartikel. 1, 7 Mio. Kinder können nicht zur Grundschule gehen.

Zu bedenken ist: Rund die Hälfte aller Geflüchteten auf der Welt sind Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren. Nur 50% von ihnen haben jemals eine Grundschule besucht, geschätzte 20% eine weiterführende Schule und ein verschwindend geringer Prozentsatz eine Hochschule. Immerhin: Mit dem vom deutschen Auswärtigen Amt finanzierten DAFI-Stipendienprogramm wird seit mehr als 20 Jahren Tausenden von Geflüchteten die Möglichkeit gegeben, in ihren jeweiligen Gastländern ein Hochschulstudium aufzunehmen. Im Jahr 2016 konnten so mehr als 5000 Studierende in 40 Ländern gefördert werden.

1.1.9 Geflüchtete in Camps sind in der Minderzahl

Zu bedenken ist auch, dass entgegen der allgemeinen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit lediglich 10% der weltweiten Flüchtlingsbevölkerung in verwalteten Lagern lebt. Das heißt, die meisten Geflüchteten leben zusammen mit der einheimischen Bevölkerung ihrer Aufnahmeländer, oft unter prekären Bedingungen.

Die Situation syrischer Geflüchteter ist hierfür ein schlagendes Beispiel: Nur knapp 20% der weit über 4 Mio. syrischen Geflüchteten in den Erstaufnahmeländern der Region lebt in offiziellen Flüchtlingslagern. Die bekannten Fernsehbilder von Zaatari, dem Flüchtlingslager in Jordanien, dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die allermeisten syrischen Geflüchteten in und um die Hauptstadt Amman und in anderen kleineren Städten und Dörfern in Jordanien zu finden sind. Im Libanon gibt es kein Dorf und keine Stadt, wo nicht syrische Geflüchtete Zuflucht gesucht haben.

Spätestens drei Jahre nach Beginn des Konfliktes griff die Hoffnungslosigkeit unter den syrischen Geflüchteten um sich. Die baldige Heimkehr erwies sich zunehmend als Illusion, der Aufenthalt in den Nachbarländern wurde für die meisten Geflüchteten zu einem täglichen Existenzkampf.

Die Armut unter ihnen nahm dramatisch zu: Nach UNHCR-Erhebungen lebten Mitte 2015 die überwältigende Mehrzahl (86%) der syrischen Geflüchteten in Jordanien unter der (extremen) Armutsgrenze, im Libanon waren es 70% ▶ [6].

Dies soll nicht heißen, dass man dem Geschehen ohnmächtig gegenübersteht. Trotz der zweifellos sehr schwierigen Situation ist in den Nachbarstaaten durch die Kooperation von Hilfsorganisationen und nationalen Einrichtungen ein engmaschiges Netz der Hilfe mit funktionierenden Unterstützungsstrukturen geschaffen worden. So wurde die systematische Einbindung von Geflüchteten in diese Strukturen vorangetrieben, sogenannte cash assistance Programme erreichen Hunderttausende von Menschen und eine umfassende Registrierung wurde ermöglicht, auf die systematische und zielgerichtete Hilfe aufbauen konnte.

Auf diesen Erfahrungen aufbauend, setzte der UNHCR in Zusammenarbeit mit UN-Schwester-Organisationen sowie zahlreichen anderen lokalen und internationalen Organisationen sowie Institutionen der Aufnahmestaaten mit einem erweiterten Hilfsplan für syrische Geflüchtete an. Er umfasst eine strategische Neuausrichtung des Hilfsansatzes für die Region, indem er humanitäre Nothilfemaßnahmen für Geflüchtete mit der Unterstützung für Aufnahmegemeinden verknüpft. Es sollen sowohl die wirtschaftliche Selbstständigkeit von Geflüchteten als auch die lokalen Strukturen von Aufnahmegemeinschaften gestärkt werden.

1.1.10 Humanitäre Hilfe reicht nicht aus

Die Situation syrischer Geflüchteter ist nur ein Beispiel dafür, dass die vorhandenen Etats der Geberstaaten für humanitäre Hilfe mit der stetig wachsenden Zahl Hilfsempfängern nicht Schritt halten konnten. Nicht zuletzt deshalb setzt sich auch der Gedanke zunehmend durch, dass Maßnahmen der humanitären Hilfe allein nicht mehr ausreichen. Erst eine Verknüpfung mit dem Aktionsfeld der Entwicklungszusammenarbeit kann der kritischen Situation von Geflüchteten sowie der Aufnahmeländer und deren Bevölkerungen gerecht werden.

Bereits bei der Ausarbeitung des UN-Hilfsplans für syrische Geflüchtete spielte der richtungsweisende Gedanke eine Rolle, Flüchtlingshilfe umfassender zu konzipieren. Dies begründet sich nicht nur aus der Tatsache, dass selbst Rekordetats der humanitären Hilfe nicht ausreichen, den vorhandenen Bedarf zu decken. Die Verknüpfung mit Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit ist auch unabdingbar mit Blick sowohl auf die Kapazitäten vieler Aufnahmeländer von Geflüchteten als auch auf die angestrebten Lösungen für langjährige Flüchtlingsprobleme.

Das Ziel: Durch verstärktes Engagement von Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit sollen Geflüchtete in die Lage versetzt werden, in ihren Aufnahmeländern für sich selbst sorgen zu können, und Aufnahmeländer von Geflüchteten sollen unterstützt werden. Dies bedeutet eine Einbindung von Geflüchteten in die soziale Infrastruktur eines Aufnahmelandes, ohne dass sich dies nachteilig für die jeweils einheimische Bevölkerung auswirkt.

1.1.11 Internationales Flüchtlingsvölkerrecht

Eine effektive und nachhaltige Unterstützung von Geflüchteten verlangt also nach einer Neustrukturierung der konkreten Hilfsmaßnahmen. Unabdingbar ist aber auch ein international funktionierendes System zum Schutz von Geflüchteten. Dies gilt heute wie vor 65 Jahren, als die Genfer Flüchtlingskonvention im Jahre 1951 von einer UN-Bevollmächtigtenkonferenz in Genf verabschiedet wurde.

Mit der Genfer Flüchtlingskonvention wurde der rechtliche Schutz von Geflüchteten im Völkerrecht verankert. Zentral für den Flüchtlingsschutz ist die ausdrückliche Verpflichtung desNon-Refoulement-Gebotes – die Verpflichtung, Schutzsuchende weder direkt noch indirekt zurück- oder auszuweisen und damit der Gefahr der Verfolgung auszusetzen. Darüber hinaus ist die Genfer Flüchtlingskonvention ein Manifest dafür, dass es keine nationalstaatlichen Lösungen gibt, will man angemessene Antworten finden, die den Opfern von Flucht und Vertreibung selbst wie auch den Staaten und Gesellschaften gerecht werden, die diese Menschen aufnehmen und im ganz elementaren Sinne schützen.

Internationaler Flüchtlingsschutz bedeutet deshalb Teilung der gemeinsamen Verantwortung im internationalen Maßstab. In diesem Sinne heißt es in der Präambel des Abkommens, dass sich aus der Gewährung von Schutz schwere Belastungen für einzelne Länder ergeben können und deshalb eine Lösung der Probleme ohne internationale Zusammenarbeit nicht erreicht werden kann.

Die Genfer Flüchtlingskonvention hat angesichts einer Welt, in der immer mehr Menschen vor Verfolgung, massiven Menschenrechtsverletzungen, Krieg und Gewalt fliehen müssen, nichts von ihrer Relevanz verloren. Im Gegenteil: Das auf ihr aufbauende internationale Rechtssystem hat über Jahrzehnte Millionen von Menschen überlebensnotwendigen Schutz gegeben. Es hat bleibende Bedeutung, dass inmitten einer globalen epochalen Zeitenwende mit all ihren furchtbaren Verwerfungen das moderne internationale Flüchtlingsrecht gleichsam als Antwort der Zivilisation auf die Barbarei entstanden ist.

Es ist dieser Teil der „alten Welt“, der bei der derzeit oftmals konstatierten „neuen Weltunordnung“ und den damit einhergehenden Mängeln in der Konfliktprävention unbedingt bewahrt werden muss, um die Beachtung von Menschenrechten und gute Regierungsführung sicherzustellen.

1.1.12 Innereuropäische Verantwortungsteilung

Vor diesem Hintergrund hat das Jahr 2015 überdeutlich werden lassen, dass es gerade dort, wo das internationale Flüchtlingsrecht seine Wurzeln hat, an einer kohärenten und solidarischen Antwort auf die Aufnahme von Geflüchteten fehlt. Statt eines gemeinsamen Handelns der Europäischen Union erlebte die Welt das Gegenteil: Einzelne Staaten reagierten auf die Ankunft von Geflüchteten in großer Zahl mit unilateralen restriktiven Maßnahmen, die nicht im Einklang stehen mit dem Prinzip solidarischen Handelns.

Oftmals ist diese Situation als eine Krise des Rechts bezeichnet worden. Dies ist jedoch irreführend. Es handelt sich vielmehr um eine Krise der Verantwortungsteilung.

Es ist viel Kritisches gesagt worden über die Bemühungen zur Harmonisierung einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik. Darüber wurde mitunter vergessen, dass die EU gleichzeitig auch der Motor war bei der Weiterentwicklung des internationalen Flüchtlingsrechts und dass eine Vielzahl von Lücken auf der rechtlichen wie praktischen Ebene geschlossen wurden. Unabhängig von der Umsetzung in die Praxis gilt: Es wurden EU-weit Standards für die Behandlung von Geflüchteten vereinbart und rechtlich kodifiziert, die auch für das internationale, globale System zum Flüchtlingsschutz positive neue Maßstäbe setzten. Qualität und Solidarität sollten dabei als Eckpfeiler europäischer Asylpolitik gelten.

1.1.13 Mangel an innereuropäischer Solidarität

Im letzten Jahr wurde jedoch offensichtlich, dass es vor allem an innereuropäischer Solidarität, dem gegenseitigen Vertrauen und gemeinsamen Willen fehlte, die unabdingbar sind für ein funktionierendes zwischenstaatliches System. Letzten Endes blieb es einigen wenigen Staaten, darunter Deutschland, und deren engagierten Zivilgesellschaften überlassen, dem europäischen Anspruch gerecht zu werden, sich konsequent für den Flüchtlingsschutz einzusetzen und Geflüchtete aufzunehmen.

Die Europäische Union konterkarierte damit in der Praxis, was sie über Jahre hinweg als Ziel verfolgte: ein gemeinsames Schutzsystem zu verwirklichen, in der die Verantwortung gemeinsam getragen und fair verteilt wird. Und dies in einer Situation, mit der die EU keineswegs überfordert sein sollte: In einer im Weltvergleich von Wohlstand geprägten Staatengemeinschaft mit rund 500 Mio. Einwohnern sollte es möglich sein, angesichts einer Million Schutzsuchender im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung für den Flüchtlingsschutz zu handeln.

Stattdessen mehren sich die Toten im Mittelmeer. Im Jahr 2016 ließen mehr Menschen ihr Leben bei dem Versuch, Europa zu erreichen, als jemals zuvor ▶ [4]. Die weltweit nachwirkenden Bilder von Geflüchteten und Migrant(inn)en, die auf zumeist seeuntüchtigen und überfüllten Booten das Mittelmeer Richtung Europa unter höchster Lebensgefahr überquerten, zeigen überdeutlich die Dringlichkeit, der Tendenz zur Re-Nationalisierung der Flüchtlingspolitik eine neue Vision entgegensetzen, die auf alten, aber heute wie damals relevanten Traditionen und Werten beruht.

1.1.14 New Yorker Erklärung zu Geflüchteten und Migrant(inn)en

Vor diesem Hintergrund fand am 19. September 2016 in New York ein UN-Gipfel zum Thema Flucht- und Migrationsbewegungen statt ▶ [5]. Dabei wurde in der Schlusserklärung klargestellt: Die Genfer Flüchtlingskonvention mit ihren völkerrechtlichen eindeutigen Verpflichtungen gilt uneingeschränkt auch in Zukunft. Bei der zentralen Bestimmung des Nicht-Zurückweisungsgebots(Non-Refoulement) werden keine Abstriche gemacht. Der individuelle Schutzanspruch bleibt unangetastet.

Die Schlusserklärung geht jedoch noch weiter und setzt beim Flüchtlingsschutz wichtige Akzente zum Thema Verantwortungsteilung. Auf Grundlage unveränderter rechtlicher Verpflichtungen sollen gleichzeitig weitergehende Vereinbarungen geschlossen werden. Im Mittelpunkt stehen dabei jene Staaten, die bei der Aufnahme von Geflüchteten von der internationalen Staatengemeinschaft nicht genügend Unterstützung erhalten. So wird explizit anerkannt, dass der Schutz von Geflüchteten und die Unterstützung von Aufnahmestaaten eine gemeinsam geteilte internationale Verantwortung sind.

Zudem bietet die Erklärung ein starkes Bekenntnis zugunsten gut finanzierter Humanitärer Hilfe und eines reibungslosen Übergangs zu nachhaltigen Maßnahmen, die in die Resilienz (Widerstandsfähigkeit) sowohl von Geflüchteten als auch den sie aufnehmenden lokalen Gemeinschaften investieren. Hierfür sollen zusätzliche und berechenbare finanzielle Mittel für die humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt werden.

Darüber hinaus heißt es in der Erklärung: Zur Entlastung der Haupterstaufnahmeländer in den Konfliktzonen dieser Welt braucht es auch einen Ausbau von Resettlement und humanitären Aufnahmeprogrammen durch Drittländer. Die organisierte Aufnahme von Geflüchteten aus Erstzufluchtsländern ermöglicht neben dem Familiennachzug und der Visa-Erteilung aus humanitären Gründen bzw. zur Studien- oder Arbeitsaufnahme einen sicheren, legalen Weg aus der Konfliktzone.

Die grundlegende Idee der internationalen Verantwortungsteilung beim Flüchtlingsschutz muss Größe, Prosperität und die zur Verfügung stehenden Ressourcen eines Staates im Blick haben. Wer Solidarität übt, überlässt es nicht dem Zufall der geografischen Nähe, die Aufnahme einer großen Zahl von Geflüchteten bewältigen zu müssen. Deshalb ist auch notwendig, wie beim UN-Gipfel angezeigt, ein Bündel von weiteren Maßnahmen in verschiedenen Bereichen vorzunehmen, wie beispielsweise den Handelsbeziehungen, dem Arbeitsmarkt sowie im Bildungs- und Berufsqualifizierungssektor. Dafür soll die Verantwortung nicht nur auf den Schultern von NGOs und UN-Organisationen liegen. Regierungen, Unternehmen, multilaterale Finanzinstitutionen, zivilgesellschaftliche, humanitäre Akteure, aber auch solche aus der Entwicklungszusammenarbeit müssen von Anfang an an einem Strang ziehen, um gemeinsam nachhaltige Lösungen zu entwickeln.

1.1.15 Globaler Flüchtlingspakt in 2018

Dass sich 193 Staaten auf diese Punkte einigen konnten, ist nicht nur bemerkenswert, sondern ein entscheidender Schritt in Richtung eines globalen Flüchtlingspakts. Er soll in 2 Jahren als verbindliche Vereinbarung eine umfassende und solidarische Antwort auf die Herausforderungen des internationalen Flüchtlingsschutzes geben.

65 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention ist damit der Weg zur konkreten Weiterentwicklung des internationalen Systems zum Schutz von Geflüchteten eingeleitet.

Die Erwartungen sind hoch, denn, so UN-Flüchtlingskommissar Filippo Grandi beim New Yorker Gipfel, „die Welt – schockiert von den Bildern der in großer Zahl fliehenden Menschen und dem Sterben auf dem Meer – will nicht, dass unsere Absichten auf Papier bleiben“. Erforderlich seien hingegen praktisches Handeln und Ergebnisse. Mit Flucht und Vertreibung, betonte Grandi, müsse „auf Grundlage von Prinzipien umgegangen und Lösungen mit Mut und einer Vision angestrebt werden“ ▶ [1].

1.1.16 Literatur

[1] Grandi, F. High Commissioner Fillipo Grandi’s opening statement at the 67th session of the Executive Committee of the High Commissioner’s Programme, 3 October 2016. Im Internet: http://www.unhcr.org/uk/57e52c777, Stand: 05.12.2016

[2] UNHCR, Hrsg. Global Trends. Forced displacement in 2015. Juni 2016. Im Internet: http://www.unhcr.org/statistics/unhcrstats/576408cd7/unhcr-global-trends-2015.html; Stand: 05.12.2016. Pressemitteilung: http://www.unhcr.de/presse/pressemitteilungen/artikel/276e4e75b3c815528feb15b5876448b0/flucht-und-vertreibung-2015-drastisch-gestiegen.html; Stand: 10.03.17

[3] UNHCR. Jordan Refugee Response. Vulnerability Assessment Framework Baseline Survey (21.05.2015). Im Internet: http://reliefweb.int/report/jordan/jordan-refugee-response-vulnerability-assessment-framework-baseline-survey-may-2015; Stand: 05.12.2016

[4] UNHCR. Pressemitteilung, 27. Oktober 2016: Im Internet: http://www.unhcr.de/presse/nachrichten/artikel/e363ccffe4379e85be785accbc1f3a29/2016-droht-toedlichstes-jahr-im-mittelmeer-zu-werden.html; Stand: 04.05.2017

[5] UNHCR. Pressemitteilung, 7. September 2016 (mit weiteren Materialien zum Gipfel). Im Internet: http://www.unhcr.de/archiv/nachrichten/artikel/610b6e933b1aa4b065cb36c5e52dfcfe/zentraler-un-gipfel-zu-fluechtlingen-und-migranten.html; Stand: 04.05.2017. Dt. Übersetzung der New Yorker Erklärung: https://www.unric.org/de/voelkerrecht/103; Stand: 04.05.2017

1.2 Flucht und Asyl: Rechtliche Rahmenbedingungen, aktuelle Daten und Trends

Katrin Hirseland

Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Autorin wieder.

1.2.1 Die Entwicklung der Flüchtlingssituation weltweit

Die im Sommer 2016 veröffentlichten Daten des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) zeigen: Die Zahl der Flüchtlinge steigt weiter – in Deutschland, der EU und global. In den letzten 5 Jahren verzeichnet der UNHCR 50% mehr Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Asylsuchende: Von 42,5 Mio. in 2011 stieg ihre Zahl 2014 auf fast 60 Mio. und zuletzt 2015 auf weltweit 65,3 Mio. – der höchste Stand, den der UNHCR jemals verzeichnet hat und in etwa so viel wie die Einwohnerzahl Großbritanniens oder Frankreichs ( ▶ [21]: 5). Die Mehrzahl – über 40 Mio. – sucht dabei Schutz im eigenen Land, rund ⅓ hat sein Herkunftsland verlassen. Einen Asylantrag stellt nur ein Teil der Geflüchteten: Weltweit befanden sich Ende 2015 3,2 Mio. Menschen in einem Asylverfahren.

1.2.1.1 Fluchtursachen und Herkunftsregionen: Warum und woher fliehen die Menschen?

Die Zahl der Konflikte und ihre Dauer haben in den letzten Jahren zugenommen. Zu den langjährigen Konflikten etwa in Somalia oder Afghanistan sind neue hinzugekommen. Der größte davon ist der Bürgerkrieg in Syrien, vor dem bis heute 11,7 Mio. Menschen innerhalb des Landes oder über seine Grenzen geflohen sind ( ▶ [21]: 6). Der Bürgerkrieg und die Unruhen in Syrien und dem Nordirak haben die regionalen Schwerpunkte der Fluchtbewegungen verschoben: Stammten 30 Jahre lang die meisten internationalen Geflüchteten aus Afghanistan, ist seit 2014 Syrien das Hauptherkunftsland. Ende 2015 hatten rund 4,9 Mio. Menschen ihr Land verlassen und waren beim UNHCR registriert. Afghanistan ist mit 2,7 Mio. internationalen Flüchtlingen nun das zweitgrößte Herkunftsland, es folgen Somalia (1,1 Mio. Flüchtlinge), der Südsudan (780000), der Sudan (630000), die Demokratische Republik Kongo (540000) und die Zentralafrikanische Republik (470000) ( ▶ [21]: 17).

Ein großer Teil der Geflüchteten, die ihr Land verlassen, suchen Schutz vor gewaltsamen Konflikten, Menschenrechtsverletzungen oder politischer, ethnischer und religiöser Verfolgung und können nach der Genfer Flüchtlingskonvention ▶ [19] als Flüchtling anerkannt werden. In den letzten Jahren ist jedoch auch die Zahl der Menschen gewachsen, die ihr Heimatland aufgrund extremer Naturereignisse, wirtschaftlicher Not oder Perspektivlosigkeit verlassen, um in einem anderen Land ein neues Leben für sich und ihre Familie aufzubauen. Viele dieser Menschen kommen auf denselben Wegen wie Asylsuchende. Auch ihre Motive sind verständlich, jedoch keine Gründe für Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Diese Vermischung von Flucht- und anderen Migrationsbewegungen hat in den letzten Jahren zugenommen.

1.2.1.2 Auf der Suche nach Schutz: Wohin fliehen die Menschen?

Die allermeisten Vertriebenen (rund 90%) suchen innerhalb oder in der Nähe ihres Heimatlandes Schutz. So haben zwar 120 Länder syrische Flüchtlinge aufgenommen, die Hauptlast schultern jedoch die Nachbarländer des Bürgerkriegslandes: Bis Herbst 2016 sind 1,1 Mio. Syrer in den Libanon geflohen, 2,5 Mio. sind in der Türkei registriert und 630000 in Jordanien ( ▶ [21]: 16). Ebenfalls hohe Zahlen von Flüchtlingen – ganz überwiegend aus Afghanistan – hat Pakistan aufgenommen, das 1,6 Mio. Menschen Schutz bietet, ferner der Iran mit 980000 Flüchtlingen. Auf dem afrikanischen Kontinent sind Äthiopien und Kenia mit 736000 bzw. 550000 Flüchtlingen Hauptzielländer vieler Menschen (UNHCR 2016a: 6f).

Und Europa? Für die EU, die Schweiz und Norwegen zusammen nennt das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) für 2015 fast 1,4 Mio. Asylanträge im Jahr 2015, die höchste Zahl und der stärkste Anstieg (+ 110%) seit Beginn der Datenerhebung auf EU-Ebene im Jahr 2008 ( ▶ [13]: 5). 2016 lagen die bei EASO verzeichneten Daten bei über 1,2 Mio. Asylanträgen ( ▶ [14]: 1).

Diese Zahlen zeigen trotz des Anstiegs in der EU: Der weitaus größte Teil der Geflüchteten sucht Schutz in armen Regionen, deren ökonomische und soziale Rahmenbedingungen für die Unterstützung einer großen Zahl schutzsuchender Menschen deutlich schlechter sind als die der Industriestaaten. Im 3. Jahr in Folge befanden sich 2015 rund 9 von 10 Flüchtlingen unter UN-Mandat (86%) in Ländern, die als wirtschaftlich weniger entwickelt gelten ( ▶ [21]: 18).

Besonders deutlich wird dies, wenn man die Zahl ins Verhältnis zur Gesamtbevölkerung eines Landes setzt: Mit 183 registrierten Flüchtlingen pro 1000 Einwohner war der Libanon 2015 das Land mit der größten Dichte an Flüchtlingen, gefolgt von Jordanien (87), Nauru (50) und der Türkei (32). Unter den 10 Ländern mit dem höchsten Verhältnis von registrierten Flüchtlingen bzw. Asylbewerber(inne)n zur Bevölkerung fanden sich Mitte 2015 nach Angaben des UNHCR nur zwei EU-Länder: Schweden und Malta mit jeweils 17 Asylsuchenden pro 1000 Einwohner ( ▶ [21]: 18).

1.2.2 Asylsuchende in der Europäischen Union

In den letzten Jahren hat die Zahl der Menschen, die in den Mitgliedstaaten der EU Schutz suchen, stark zugenommen. Bereits 2014 ist ihre Zahl deutlich gestiegen: 627000 Menschen haben 2014 in einem EU-Mitgliedstaat Asyl beantragt – ein Anstieg um 45% im Vergleich zu 2013. 2015 und 2016 waren es dann jeweils rund 1,3 Mio. (nur Erstanträge) ▶ [15]. Ursache hierfür ist die zuletzt große Zahl von Menschen, die das Mittelmeer überqueren, um in Europa Schutz zu finden. Nach Angabe des UNHCR haben 2015 über 1 Mio. Menschen die EU über den Meerweg erreicht, häufig in völlig untauglichen Schleuserbooten und unter Einsatz ihres Lebens; 2014 waren es noch 218000. Sie haben überwiegend an den Küsten Griechenlands (80%) und Italiens (20%) den Boden der EU betreten. Unter ihnen war die Hälfte Syrer, 20% Afghanen und 7% Iraker ▶ [20]. Viele von ihnen hatten sich zunächst in Ländern in ihrer Herkunftsregion aufgehalten.

Was hat dazu geführt, dass die Menschen von ihrem ersten Zufluchtsort nach Europa weitergezogen sind, trotz des beschwerlichen, teuren und gefährlichen Weges über das Mittelmeer? Ein Grund war die sich verschlechternde humanitäre Situation in den Flüchtlingslagern in der Region rund um Syrien und den Irak: Die Mittel der UN-Hilfsorganisationen für die humanitäre Hilfe reichten 2015 nicht mehr aus, um alle Menschen in den Flüchtlingslagern ausreichend zu ernähren und ihnen Bildung und Ausbildung und damit eine Perspektive zu bieten. Viele Menschen machten sich daher auf den Weg, um der Perspektivlosigkeit in den Flüchtlingslagern in Richtung Europa zu entkommen.

Die Situation in den Anrainerstaaten Syriens hat sich mittlerweile wieder verbessert, nachdem die internationale Staatengemeinschaft im Februar 2016 rund 11 Mrd. US-Dollar zur Lösung der Flüchtlingskrise in Syrien und den Nachbarländern bereitgestellt hat, 2,3 Mrd. davon stammen aus Deutschland ▶ [9]. Der vorübergehende Mangel an Hilfsgeldern führte jedoch zu einem starken Anstieg der Asylanträge in der EU in der 2. Jahreshälfte 2015.

1.2.2.1 Schutz in der EU: Herkunfts- und Zielländer

Die Asylsuchenden in der EU sind ungleichmäßig verteilt. Fünf EU-Staaten haben in 2015 zusammen rund 75% aller erstmaligen Asylbewerber aufgenommen: Jeder 3. Asylantrag in der EU wurde 2015 in Deutschland gestellt (442000 Erstanträge bzw. 35% aller in der EU gestellten Erstanträge – die Zahl der tatsächlich nach Deutschland eingereisten Asylsuchenden lag in 2015 jedoch noch darüber, s.u.). Darauf folgten Ungarn (177000, jedoch ganz überwiegend nur als Transitland), Schweden (162000), Österreich (88000) und Italien (84000) ( ▶ [13]: 11). In 2016 zeigt sich ein ähnliches Bild.

Eine genauere Betrachtung der einzelnen EU-Staaten und ihrer jeweils stärksten Herkunftsländer von Asylsuchenden zeigte noch im Jahr 2014 deutliche Unterschiede: Während etwa in Frankreich die größte Gruppe der Asylsuchenden aus der Demokratischen Republik Kongo und die an 3. Stelle aus Bangladesch stammten, spielten diese Herkunftsländer in Deutschland kaum eine Rolle. Ähnlich verhielt es sich mit Italien, wo 2014 an 1. Stelle Flüchtlinge aus Nigeria und an 2. Stelle aus Mali standen – Herkunftsländer, aus denen in anderen EU-Staaten kaum Flüchtlinge ankommen. Seit 2015 führen jedoch in fast allen EU-Mitgliedstaaten Syrien und der Irak die Liste der Hauptherkunftsländer an. Die Zahl der Asylsuchenden aus Syrien stieg von 50000 in 2013 auf nahezu 123000 in 2014 und 363000 in 2015 (Erstanträge) und damit auf 29% aller Erstanträge in der EU. An 2. Stelle der Herkunftsländer stand 2015 Afghanistan (178000), an 3. Stelle der Irak (121.500). Auf diese 3 Staatsangehörigkeiten entfiel 2015 über die Hälfte aller erstmaligen Asylbewerber in der EU ▶ [16]. Auch in 2016 waren dies die Top 3-Herkunftsländer mit rund der Hälfte der in der EU ge-stellten Erstanträge auf Asyl ( ▶ [14]: 1).

Neben der wachsenden Zahl von Schutzsuchenden aus den (Bürger)Kriegsregionen des Nahen Ostens war in der EU in den letzten Jahren insbesondere eine weitere Entwicklung kennzeichnend: ein plötzlicher und unerwarteter Zugang von Antragsteller(inne)n aus europäischen Ländern, die selbst einen Beitritt in die EU anstreben. Ab Sommer 2012 war zunächst ein Anstieg von Asylsuchenden aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zu verzeichnen, der bis Ende 2014 anhielt. Anfang 2015 nahm für einige Monate die Zahl der Antragsteller aus dem Kosovo unerwartet stark zu, wenige Monate später die aus Albanien. Betroffen hiervon waren insbesondere Ungarn (überwiegend als Transitland), Österreich und Deutschland. Allein aus dem Kosovo kamen 2015 in Deutschland 37000 Antragsteller, aus Albanien 55000 ▶ [6]. In ihren Asylanhörungen nannten diese Menschen ganz überwiegend Armut, schwierige Lebensbedingungen und den Wunsch nach einer besseren Zukunft als Motive für ihren Asylantrag. Auch wenn diese Gründe persönlich nachvollziehbar sind, bilden sie keinen Rechtsgrund für internationalen Schutz. Als abgelehnte Asylbewerber(innen) sind sie ausreisepflichtig. In 2016 nahm ihre Zahl wieder stark ab.

EU-weit wurden im Jahr 2015 fast 600000 erstinstanzliche Entscheidungen über Asyl-Erstanträge getroffen. Gut 50% der Entscheidungen waren dabei positiv: 308000 Menschen erhielten 2015 in der EU einen Flüchtlingsstatus, einen subsidiären Schutzstatus oder einen Aufenthaltsstatus aus humanitären Gründen (d.h. ein Abschiebeverbot), fast die Hälfte von ihnen waren Syrer.

Die Ergebnisse von Asylentscheidungen und somit die Anerkennungsquoten sind in der EU je nach Herkunftsland sehr unterschiedlich. Betrachtet man die 20 Staatsangehörigkeitsgruppen, auf die im Jahr 2015 die höchste Zahl an Entscheidungen zu Erstanträgen in der EU entfiel, lag die Anerkennungsquote zwischen weniger als 3% für Staatsangehörige der westlichen Balkanstaaten und über 97% für Syrer ▶ [17].

1.2.2.2 Gemeinsames Europäisches Asylsystem – einheitliche Praxis?

Trotz des bestehenden einheitlichen EU-Regelwerks gibt es Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, etwa bei der Unterbringung der Asylsuchenden, bei der Verfahrensdauer oder bei der Entscheidungspraxis zu einzelnen Herkunftsländern. Unterschiedlich sind auch die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten für anerkannte Flüchtlinge, (finanzielle) Unterstützung zu erhalten und eine Arbeit zu finden. Dies, aber auch die Frage, wo bereits Diaspora-Gemeinden leben, führt dazu, dass einzelne EU-Staaten beliebtere Zielländer von Geflüchteten sind als andere.

Die EU hat in den letzten Jahren viele Schritte hin zu einem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem unternommen. Einheitliche Standards sollen sicherstellen, dass Asylsuchende in jedem Mitgliedstaat ein faires und nach den gleichen Regeln durchgeführtes Asylverfahren erwarten können. Hierzu hat die EU ein umfangreiches Regelwerk entwickelt, das von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist ▶ [12]. Es beruht insbesondere auf

der Asylverfahrensrichtlinie, die den rechtlichen Rahmen für gerechte, schnelle und qualitativ gute Asylentscheidungen abstecken soll;

der Richtlinie über die Aufnahmebedingungen, mit der sichergestellt werden soll, dass in der gesamten EU humane Aufnahmebedingungen für Asylsuchende gelten;

der Anerkennungsrichtlinie, die Gründe für die Gewährung von Schutz definiert.

Umstritten ist insbesondere ein weiteres Regelwerk, die so genannte Dublin-Verordnung, die regelt, welcher Mitgliedstaat für die Entscheidung eines Asylantrags zuständig ist. Sie sieht vor, dass jemand, der in einem Mitgliedstaat bereits einen Asylantrag gestellt hat oder dort registriert wurde, nicht gleichzeitig in einem anderen EU-Land ein Asylverfahren durchführen kann. Der Antrag muss in diesem Fall von dem Staat bearbeitet werden, in dem zunächst Asyl beantragt wurde. In der Praxis stellen sich Probleme bei der Umsetzung der Verordnung. Die EU-Kommission hat daher im Sommer 2016 Vorschläge zu einer Reform vorgelegt. Der Grundsatz, wonach Asylbewerber ihren Asylantrag in dem Land stellen müssen, in dem sie erstmals EU-Boden betreten, soll nach dem Willen der EU-Kommission ergänzt werden durch einen Fairness-Mechanismus und finanzielle Beiträge für die Länder, die sich nicht an einer Verteilung von Asylbewerbern innerhalb der EU beteiligen ▶ [11].

Im Mai 2015 hat die Europäische Kommission ihre „Europäische Migrationsagenda“ veröffentlicht und in der Folge umfangreiche Maßnahmen eingeleitet, um die Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von Asylsuchenden zu unterstützen und die Asylzuwanderung in die EU besser zu steuern. Hierzu gehören u.a.:

Sofortmaßnahmen zur Rettung von Menschenleben auf See und zur Bekämpfung krimineller Schleusernetze

die Umverteilung von 160000 schutzbedürftigen Menschen aus den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten

die Einrichtung so genannter Hotspots – Auffanglager – an den EU-Außengrenzen in Italien und Griechenland

ein Aktionsplan zur Rückkehr abgelehnter Asylsuchender

Um langfristig flexibler reagieren und Anträge schneller bearbeiten zu können, haben viele EU-Staaten Umstrukturierungen der Asylverwaltungen vorgenommen, zusätzliches Personal eingestellt und die Aufgabenwahrnehmung im Bereich Asylverfahren, Unterbringung und Versorgung neu organisiert. So hatte etwa das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2013 noch rund 2000 Mitarbeitende, Ende 2016 waren es rund 9000 Mitarbeitende. Zudem haben einige EU-Mitgliedstaaten auf die hohe Zahl von aussichtlosen Asylsuchenden aus den Ländern des Westbalkans damit reagiert, ihre Listen sicherer Herkunftsstaaten zu erweitern, so auch Deutschland.

1.2.3 Asylverfahren und Flüchtlingsschutz in Deutschland

1.2.3.1 Entwicklung in Deutschland in den letzten Jahren

Von 1990 bis Ende 2016 haben rund 4 Mio. Menschen in Deutschland einen Asylantrag gestellt (Erst- und Folgeanträge). Nach dem Höchststand 1992 mit 438000 Anträgen ging ihre Zahl zurück bis auf 28000 Erst- und Folgeanträge in 2007. Von heute aus betrachtet erscheint diese Zahl klein – in der 2. Hälfte 2015 stellten in einem Monat mehr Menschen einen Antrag auf Schutz in der Bundesrepublik Deutschland als im Jahr 2007 insgesamt.

Seit 2008 wächst die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland wieder kontinuierlich. 2014 wurden rund 203000 Asylanträge beim BAMF gestellt, über 7-mal so viele wie noch 6 Jahre zuvor und ein Anstieg um 60% im Vergleich zum Vorjahr. 2015 waren es knapp 477000 – ein erneuter Anstieg um 135% (BAMF 2016a, zur Einordnung der Zahlen vgl. unten). Insbesondere aus den Krisenländern Syrien, Afghanistan, Iran, Irak, Eritrea und Somalia ist die Zahl der Anträge seit 2008 stark gestiegen. Aus Syrien haben seit Beginn des Bürgerkriegs 2011 bis Ende 2016 rund 500000 Menschen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. In absoluten Zahlen nimmt Deutschland in der EU und weltweit damit die meisten Asylanträge entgegen. Im Verhältnis zur Bevölkerung steht es mit knapp 6 Antragstellern pro 1000 Einwohner jedoch nicht an der Spitze der EU-Staaten (2014: 2,5).

In den letzten Jahren ist in Deutschland auch die Zahl von Asylbewerbern aus Ländern gewachsen, in denen wirtschaftlich schwierige Situationen und eine hohe Arbeitslosigkeit herrschen, gekoppelt mit einem schwach ausgeprägten Sozialsystem. Dies war insbesondere der Fall bei der unvorhersehbaren, sprunghaften Zunahme der Anträge aus den Westbalkanländern Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina ab Sommer 2012 sowie aus dem Kosovo und Albanien im Frühjahr 2015. Unbestritten ist: Viele der Menschen, die aus diesen Ländern zu uns kommen, leben in wirtschaftlich prekären Situationen. Dies allein ermöglicht jedoch noch keinen Schutz vor Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie haben daher über den Weg des Asyls ganz überwiegend keine Bleibeperspektive in Deutschland und müssen nach einer negativen Asylentscheidung in ihr Herkunftsland zurückkehren. Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten ist die Zahl der Antragsteller aus diesen Ländern mittlerweile wieder stark zurückgegangen (ausführlicher vgl. ▶ [18]: 22).

Tab. 1.1

 Asylbewerber in Deutschland – Top Ten Herkunftsländer 2015 (Erst- und Folgeanträge).

Rang

Herkunftsland

2015

Vorjahresrang

2014

1

Syrien

162.510

1

41.100

2

Albanien

54.762

9

8.113

3

Kosovo

37.095

6

8.923

4

Afghanistan

31.902

4

9.673

5

Irak

31.379

5

9.499

6

Serbien

26.945

2

27.148

7

Mazedonien

14.131

7

8.906

8

ungeklärt

12.166

9

Eritrea

10.990

3

13.253

10

Pakistan

8.472

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016

1.2.3.2 Das Asylverfahren: Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen

Die Aufgabenteilung im Bereich Asyl und Flüchtlingsschutz ist in Deutschland stark vom Föderalismus geprägt. Für das Asylverfahren im engeren Sinn ist der Bund – das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – zuständig, für Unterbringung, soziale Betreuung und (gesundheitliche) Versorgung sind es die Länder, die dies z.T. an die Kommunen und Kreise übertragen. Die Verteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer erfolgt nach einem festgelegten Satz, dem Königsteiner Schlüssel, auf den sich die Länder jährlich neu einigen.

Wer sich in Deutschland als asylsuchend meldet, wird registriert; persönliche Daten, ein Lichtbild und Fingerabdrücke werden gespeichert. Seit Inkrafttreten des so genannten Datenaustauschverbesserungsgesetzes Anfang Februar 2016 geschieht dies beim ersten Kontakt mit Behörden standardisiert und in einer zentralen Datenbank, auf die alle beteiligten Behörden in dem Umfang Zugriff haben, wie es für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche erforderlich ist. Als Nachweis für die Registrierung erhalten Asylsuchende den neu eingeführten Ankunftsnachweis. Er dient nicht nur als Nachweis für die Berechtigung zum Aufenthalt in Deutschland, sondern gibt auch Zugang zu staatlichen Leistungen wie etwa Unterbringung, medizinischer Versorgung und Verpflegung.

Asylbewerber sind gesetzlich verpflichtet, bis zu 6 Wochen, längstens jedoch 6 Monate in einer Erstaufnahme-Einrichtung des für sie zuständigen Bundeslandes zu leben. Anschließend werden sie innerhalb des Bundeslandes weiter auf Unterkünfte verteilt, wobei die Länder unterschiedliche Ansätze verfolgen, was die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften oder dezentral in Wohnungen betrifft. Der Bund hat zugesagt, angesichts der stark gewachsenen Zahlen von Asylsuchenden und damit auch der Mehrkosten für Unterbringung und Integration einen Teil dieser Kosten für die Jahre 2016–2018 zu übernehmen. Neben einem Kostenanteil von 2,6 Mrd. Euro für Unterkunft entlastet der Bund die Länder, Kommunen und Gemeinden in diesem Zeitraum mit einer jährlichen Integrationspauschale von 2 Mrd. Euro.

Nach der Verteilung in ein Bundesland stellen die Asylsuchenden in einem der Ankunftszentren des BAMF ihren Asylantrag. Hier oder in einer Außenstelle des BAMF findet mithilfe eines Dolmetschers auch ihre persönliche Anhörung statt (für eine ausführliche Beschreibung des Asylverfahrens vgl. BAMF 2016c). Bei der Identitätsfeststellung prüft das BAMF auch, ob der Antragsteller bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat registriert ist bzw. einen Asylantrag gestellt hat und die Zuständigkeit für den Asylantrag daher nicht bei Deutschland liegt.

Im Rahmen der Einzelfallprüfung, die Kern jedes Asylverfahrens ist, prüfen die Asylentscheider des BAMF mit geschulter, fachlicher Kompetenz, ob Asylgründe aufgrund staatlicher Verfolgung, Schutzgründe nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Gründe für subsidiären Schutz oder für Abschiebungsverbote vorliegen. Für die Anhörungen besonders vulnerabler Gruppen (z.B. traumatisierte Menschen, Opfer von sexueller Gewalt oder Menschenhandel) setzt das BAMF besonders geschulte Sonderbeauftragte ein. Asylbewerber(innen), die für keine der Schutzformen die Voraussetzungen erfüllen, erhalten einen ablehnenden Bescheid, verbunden mit der Aufforderung, Deutschland zu verlassen. Sie können gegen die Entscheidung des BAMF Rechtsmittel einlegen.

1.2.3.3 Die Situation im Jahr 2015

Eine Besonderheit stellt das Jahr 2015 dar: Die Zahl der Menschen, die in 2015 als Asylsuchende nach Deutschland eingereist sind, lag deutlich über den tatsächlich gestellten Asylanträgen: Knapp 900000 Menschen wurden 2015 nach ihrer Einreise in Deutschland als Asylsuchende registriert, bei nur 477000 Asylanträgen. Die unvorhersehbar hohe Zahl von Asylsuchenden im letzten Jahr hat alle föderalen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen bzw. Kreise – vor große Herausforderungen gestellt. Es entstanden daher nicht nur Unterbringungsschwierigkeiten für die Länder und Kommunen, sondern zum Teil auch Wartezeiten bei der Asylantragstellung beim BAMF. Dies erklärt die niedrigere Zahl der Asylanträge.

Durch kurzfristigen, hohen Personalzuwachs und Veränderungen im Verfahren konnte das BAMF seine Kapazitäten zur Antragsannahme und -bearbeitung stark ausbauen und sowohl die Antragsannahme für die Menschen nachholen, die in 2015 noch keinen Antrag stellen konnten, als auch deutlich mehr Asylverfahren entscheiden. In 2016 hat das BAMF mit rund 700000 Anträgen über so viele Asylverfahren entschieden wie nie zuvor in einem Jahr ▶ [8].

Die Schutzquote und damit der Anteil der Menschen, die als Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge oder aufgrund von subsidiärem Schutz bzw. Abschiebeschutz in Deutschland bleiben können, lagen im Jahr 2015 bei fast 50%, 2016 bei 62% (2014: 31,5%). Der hohe Anteil Schutzberechtigter ist auf die große Zahl von Asylbewerber(inne)n aus Herkunftsländern bzw. -regionen wie Syrien, dem Nordirak oder Eritrea zurückzuführen. Besonders niedrig sind die Schutzquoten für die Westbalkanstaaten oder für nordafrikanische Länder, hier liegen selten Schutzgründe vor.

Rund 174000-mal hat das BAMF 2016 negativ über Asylanträge entschieden. Abgelehnte Asylsuchende müssen Deutschland verlassen. Im Jahr 2016 sind rund 54000 freiwillig über vom Bund finanzierte Rückkehrprogramme in ihr Herkunftsland zurückgekehrt (hinzu kommen einzelne Rückkehrprogramme der Bundesländer). Rückführungen von abgelehnten Asylbewerber(inne)n, die nicht freiwillig ausgereist sind, fanden 2015 rund 25000-mal statt, mehrheitlich von abgelehnten Asylsuchenden aus den Westbalkanstaaten.

1.2.3.4 Exkurs: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung

Asylbewerber(innen) im laufenden Asylverfahren erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ein vorläufiges Bleiberecht in Deutschland zur Durchführung des Asylverfahrens gewährt. Nach einem positiven Bescheid des BAMF erhalten Asylberechtigte und Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, von ihrer zuständigen Ausländerbehörde zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, die im Anschluss unter bestimmten Voraussetzungen in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden kann. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine 1‑jährige Aufenthaltserlaubnis, die für jeweils 2 Jahre verlängert werden und nach 5 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis münden kann. Personen, für die ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt wurde, erhalten ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens 1 Jahr, die wiederholt verlängert werden kann.

Der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Asylsuchende ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Während ihres Asylverfahrens besteht für Asylbewerber in den ersten 15 Monaten Zugang zu Gesundheitsleistungen im Rahmen einer Akut- und Schmerzbehandlung, zu Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen (§ 4 Absatz 1 AsylbLG). Eine längerfristig angelegte Behandlung chronischer Erkrankungen, zu denen auch psychische Erkrankungen gehören, schließt dies zunächst grundsätzlich nicht ein. Das AsylbLG eröffnet jedoch für Einzelfälle die Möglichkeit über die Akutversorgung hinausgehender Leistungen (§ 6 Absatz 1 AsylbLG) und damit im Einzelfall auch die Behandlung psychischer Erkrankungen. Personen, die in besonders vulnerable Gruppen fallen (etwa Personen mit psychischen Störungen oder Opfer von Folter oder sexueller Gewalt) haben aufgrund europarechtlicher Vorgaben einen besonderen Anspruch auf die notwendige medizinische oder sonstige Hilfe, einschließlich erforderlichenfalls einer geeigneten psychologischen Betreuung ( ▶ [10]: 3).

Seit einer Gesetzesänderung Anfang 2015 sind anerkannte Schutzberechtigte und auch Asylsuchende im laufenden Asylverfahren, wenn dieses länger als 15 Monate dauert, leistungsrechtlich in ihrer Gesundheitsversorgung den gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt – zuvor galt eine Wartefrist von 48 Monaten. Bei einem entsprechenden Krankheitsbild besteht dann auch Anspruch auf die Kostenübernahme für eine Psychotherapie ( ▶ [10]: 3). Schutzberechtigte fallen in den Anwendungsbereich des SGB II oder SGB XII und sind daher entweder selbst krankenversichert oder leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt. Daher haben auch sie Anspruch auf diese Leistungen.

Fazit

Die Zahl der gewalttätigen Konflikte und ihre Dauer haben in den letzten Jahren zugenommen. Weltweit, in der EU und in Deutschland ist die Zahl der Menschen deutlich gestiegen, die Schutz suchen bzw. Asyl beantragen. Knapp 900000 Geflüchtete sind 2015 nach Deutschland gekommen. Diese hohe Zahl war für alle Akteure des Asylsystems eine große Herausforderung – kurzfristig insbesondere in Bezug auf ihre Verteilung, Unterbringung und die Bearbeitung ihrer Asylanträge; mittel- und langfristig mit Blick auf ihre Gesundheitsversorgung und nicht zuletzt ihre Integration.

Seit Abschluss der EU-Türkei-Vereinbarung Ende März 2016 und dem Schutz der EU-Außengrenzen zwischen der Türkei und Griechenland sind die Flüchtlingsbewegungen auf der Westbalkanroute stark zurückgegangen. Über das Mittelmeer kommen nach wie vor viele Menschen nach Europa, Mitte 2016 ist jedoch noch kein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2015 auf dieser Route zu verzeichnen. Laut UNHCR kamen in den ersten 6 Monaten 2016 rund 250000 Menschen über das Mittelmeer nach Europa ▶ [21].

In Deutschland ist in 2016 die Zahl der neu eintreffenden Asylsuchenden deutlich zurückgegangen. Insgesamt wurden in 2016 bundesweit rund 280000 Zugänge von Asylsuchenden registriert. Die Zahl der beim BAMF gestellten Asylanträge liegt mit fast 750000 jedoch deutlich darüber – dies, weil das BAMF im Jahr 2016 viele Anträge von Personen angenommen hat, die bereits 2015 nach Deutschland eingereist waren, aber noch keinen Asylantrag stellen konnten.

In Deutschland wurden unterschiedliche Initiativen angestoßen, um die Steuerung des Zugangs von Asylsuchenden und das Asylverfahren zu optimieren. Neben der Personalaufstockung des BAMF und neuen Verfahrensabläufen zur schnelleren Bearbeitung der Asylanträge werden dabei insbesondere das neue Registrierungssystem und der damit verbundene Ankunftsnachweis eine deutliche Verbesserung bringen (s.o.).

Die großen humanitären Krisen haben auch in 2016 keine kurzfristigen Lösungen gefunden, auch wenn die hohen Zahlen von Asylsuchenden aus 2015 in 2016 nicht erneut erreicht wurden.Die nachhaltige Veränderung der Fluchtursachen in den Herkunftsregionen bleibt eine zentrale Aufgabe für die internationale Staatengemeinschaft.

1.2.4 Literatur

[6] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016a: Asylgeschäftsstatistik für den Monat Dezember 2015 und das Berichtsjahr 2015 (6.1.2016). Im Internet: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/201512-statistik-anlage-asyl-geschaeftsbericht.html?nn=1694460 (Stand: 4.11.2016)

[7] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016b: Ablauf des deutschen Asylverfahrens. Ein Überblick über die einzelnen Verfahrensschritte und rechtlichen Grundlagen. Nürnberg 2016

[8] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2017: Asylgeschäftsstatistik für den Monat Dezember 2016 (5.1.2017). Im Internet: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/201612-statistik-anlage-asyl-geschaeftsbericht.pdf?_blob_publicationFile (Stand: 5.1.2017)

[9] Bundesregierung 2016a: Geberkonferenz in London. 11 Milliarden Dollar für syrische Flüchtlinge (4.2.2016). Im Internet: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Reiseberichte/2016–02–04-syrien-konferenz-london.html (Stand: 4.11.2016)

[10] Bundesregierung 2016b: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink et al.: Verbesserungen der gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung von Geflüchteten zur Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie (4.7.2016). Im Internet: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/090/1809009.pdf (Stand: 4.11.2016)

[11] Europäische Kommission. Dublin-Reform: Kommission legt Vorschläge zu gerechteren Verteilung von Flüchtlingen vor (20.07.2016). Im Internet: https://ec.europa.eu/germany/news/dublin-reform-kommission-legt-vorschl%C3%A4ge-zu-gerechteren-verteilung-von-fl%C3%BCchtlingen-vor_de (Stand: 4.11.2016)

[12] Europäische Kommission. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem. Brüssel: 2015

[13] European Asylum Support Office (EASO). Annual Report on the Situation of Asylum in the European Union 2015 (2016). Im Internet: https://www.easo.europa.eu/sites/default/files/public/EN_%20Annual%20Report%202015_1.pdf (Stand: 4.11.2016)

[14] European Asylum Support Office (EASO). Latest Asylum Trends – 2016 Overview. Im Internet: https://www.easo.europa.eu/sites/default/files/Latest%20Asylum%20Trends%20Overview%202016%20final.pdf (Stand: 17.3.2017)

[15] Eurostat 2016a: Asylum Statistics (2.3.2016/20.4.2016). Im Internet: http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Asylum_statistics (Stand: 17.3.2017)

[16] Eurostat 2016b. Pressemitteilung 44/2016. Asyl in den EU-Mitgliedstaaten. Rekordzahl von über 1,2 Millionen registrierten erstmaligen Asylbewerbern im Jahr 2015 (4.3.2016). Im Internet: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7203837/3–04032016-AP-DE.pdf/9fcd72ad-c249–4f85–8c6d-e9fc2614af1b (Stand: 4.11.2016)

[17] Eurostat 2016c: Pressemitteilung 75/2016. Asylentscheidungen in der EU. EU-Mitgliedstaaten erkannten im Jahr 2015 über 330 000 Asylbewerber als schutzberechtigt an (20.4.2016). Im Internet: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7233422/3–20042016-AP-DE.pdf/caf97549-b14d-45f3-bf91–20cfa5e6f072 (Stand: 4.11.2016)

[18] Hirseland, K. Aktuelle Zahlen und Entwicklungen. APuZ 2015; 23: 17–25

[19] UNHCR. Genfer Flüchtlingskonvention. Im Internet: http://www.unhcr.de/mandat/genfer-fluechtlingskonvention.html (Stand: 5.11.2016)

[20] UNHCR. Press release: A million refugees and migrants flee to Europe in 2015 (22.12.2015). Im Internet: http://unhcr.org/567918556.html (Stand: 4.11.2016)

[21] UNHCR 2016a: Global Trends. Forced Displacement in 2015 (20.6.2016). Im Internet: http://www.unhcr.org/576408cd7.pdf (Stand: 4.11.2016)

[22] UNHCR 2016b: Refugees/Migrants Emergency Response – Mediterranean (last update12.6.2016). Im Internet: http://data.unhcr.org/mediterranean/regional.php (Stand: 4.11.2016)

1.3 Die aktuelle Situation und Herausforderungen der psychiatrisch-psychotherapeutischen Gesundheitsversorgung von Geflüchteten in Deutschland

Natascha Raible, John Singhammer, Alfons Hollederer, Manfred Wildner

1.3.1 Einleitung

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ – diese Sätze stellen nach Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland den obersten Verfassungsgrundsatz dar. „Das Deutsche Volk bekennt sich darum“ nach Absatz 2 des Artikels 1 „zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ ▶ [32]. Das Grundgesetz wurde im Jahr 1949 unter dem Eindruck eines Jahrhunderts der Kriege, Not und Vertreibung verabschiedet. Es bezieht sich auf die Menschenrechte, welche im vorhergehenden Jahr von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ verabschiedet wurden ▶ [38]. Im Jahr 1966 folgte der von Deutschland ratifizierte „Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“, der folgendes Gesundheitsrecht in Artikel 12 festlegte: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit an.“ ▶ [33]. Zusätzlich bestehen eine Reihe von Konventionen, die den Schutz einzelner Menschenrechte weiter regulieren, wie die Genfer Flüchtlingskonvention oder die UN-Kinderrechtskonvention. Es gilt der Grundsatz der Universalität der Menschenrechte – auch für Geflüchtete.

Noch nie waren in der Geschichte so viele Menschen weltweit auf der Flucht wie heute. Entsprechend dem United Nations High Commisioner for Refugees