Recht der Sozialen Medien - Rolf Schwartmann - E-Book

Recht der Sozialen Medien E-Book

Rolf Schwartmann

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Beschreibung

Die weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten, die durch die Nutzung sozialer Medien eröffnet werden, finden ihren Anknüpfungspunkt in zahlreichen Rechtsgebieten wie dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht, dem Persönlichkeitsrecht, dem Rundfunk- und Telemedienrecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Jugendschutzrecht sowie dem Strafrecht. Darüber hinaus bestehen bereichsübergreifende Fragestellungen im Hinblick auf das Haftungsrecht und den Umgang mit Social Media im Unternehmen. Die aus der Nutzung sozialer Medien resultierenden Rechtsverhältnisse können durch das geltende Recht zum größten Teil bereits hinreichend erfasst werden. Allerdings verbleiben stets auch aktuelle Problemstellungen, die einer Anpassung des Rechts oder einer Konkretisierung durch die Rechtsprechung bedürfen. Gegenstand dieses Buches sind sowohl die aktuelle Rechtslage als auch künftige Entwicklungen und Reformbedarfe. Dargestellt werden diejenigen Bereiche und Probleme, denen im Hinblick auf soziale Medien (derzeit) die größte Relevanz zukommt.

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Recht der Sozialen Medien

 

von

 

Prof. Dr. Rolf Schwartmann

Ass. iur. Sara Ohr

 

 

1. Auflage

 

www.cfmueller.de

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-4122-4

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 89 2183 7923Telefax: +49 89 2183 7620

 

www.cfmueller.de

www.cfmueller-campus.de

 

© 2015 C.F. Müller GmbH, Im Weiher 10, 69121 Heidelberg

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Vorwort

Schaut man in die Vorlesungsverzeichnisse der Hochschulen, dann scheint es (noch) so, als sei das Recht der Sozialen Medien im Studium nicht relevant. Das ist ein Irrtum. Wer einen Onlinedienst betreibt oder ihn durch die Mitwirkung an einem sozialen Netzwerk nutzt, kommt mit dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht, dem Persönlichkeitsrecht und dem Rundfunkrecht ebenso in Kontakt, wie mit dem Telemedienrecht, dem Jugendschutzrecht, dem Wettbewerbs- und Werberecht und gegebenenfalls auch mit dem Strafrecht. Hinzu kommen die Nutzungsbedingungen der Dienstanbieter. Für unternehmerische Belange ist daneben das Arbeitsrecht äußerst relevant.

Das Recht sozialer Medien ist nicht nur für Studierende der Rechtswissenschaften bedeutsam, sondern für alle, deren Studium Onlinedienste betrifft. Insbesondere journalistische Studiengänge, aber auch Fächer im Bereich Kunst und Design, über technische Studiengänge, bis hin zu Lehramtsstudierenden sind angesprochen. Denn in Schulen dringt die Nutzung von sozialen Mediendiensten ebenso ein, wie in alle anderen Lebensbereiche.

Mit Blick auf den breitgefächerten und inhomogenen Leserkreis haben wir das Buch so juristisch wie nötig und so allgemeinverständlich wie möglich geschrieben. Um den Zugriff auf das Thema zu erleichtern, haben wir unter der Überschrift Netzblick, wo es geboten erschien, Kolumnen eingestreut, die einen Blick auch über den rechtlichen Horizont hinaus ermöglichen sollen.

Um eine weitere Perspektive zu eröffnen, haben Greser & Lenz, die sonst unter anderem regelmäßig Witze für die Frankfurter Allgemeine Zeitung, den Focus und die Titanic zeichnen, das Buch illustriert. Wer bislang über Internet und Medienrecht nicht lachen konnte, der kann es ja mit Hilfe dieses Bandes einmal versuchen.

Das Buch basiert auf unserem Beitrag „Rechtsfragen beim Einsatz sozialer Medien“ in Schwartmann, Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht (3. Aufl. 2014).

Wir freuen uns über Anregungen und Kritik unter [email protected] und über viele Follower von netinator_prof bei Twitter.

 

Köln, im März 2015

Sara Ohr, Rolf Schwartmann

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort

I.Definition und Bedeutung sozialer Medien

 1.Begriff und Wesensmerkmale

 2.Chancen der Nutzung von sozialen Medien

  2.1Chancen für Unternehmen

  2.2Chancen für Private

 3.Risiken der Nutzung von sozialen Medien

  3.1Risiken für Unternehmen

  3.2Risiken für Private

 4.Arten von sozialen Medien

  4.1Soziale Netzwerke

  4.2Instant Messaging-Dienste

  4.3Blogs

  4.4Microblogs

  4.5Wikis

  4.6Webforen

  4.7Bewertungsportale

  4.8Multimediaportale

II.Regelwerke der sozialen Medien

 1.Anwendbares Recht

 2.Leistungsumfang

 3.Social Media-Vertrag

 4.Wirksamkeit typischer Klauseln

 5.Verstöße gegen Verhaltensregeln

 6.Beendigung der Social Media-Nutzung

  6.1Kündigung

  6.2Tod des Accountinhabers

III.Betroffene Rechtsgebiete

 1.Urheberrecht

  1.1Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts

  1.2Eigene Inhalte

  1.3Fremde Inhalte

   1.3.1Hochladen fremder Werke

   1.3.2Verlinkung und Framing

 2.Datenschutzrecht

  2.1Verfassungsrechtlicher Schutz personenbezogener Daten

  2.2Einfachgesetzlicher Schutz personenbezogener Daten

  2.3Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts

   2.3.1§1 Abs.5 BDSG als Kollisionsnorm 

   2.3.2Verantwortliche Stelle innerhalb EU/EWR

   2.3.3Verantwortliche Stelle außerhalb EU/EWR

  2.4Personenbezogene Daten

  2.5Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit

   2.5.1Social Media-Anbieter

   2.5.2Anbieter von Social Plug-ins

   2.5.3Nutzer

  2.6Gesetzliche Grundlagen des Datenumgangs

 3.Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  3.1Anwendbarkeit deutschen Rechts zum Schutze der Persönlichkeit

  3.2Meinungsfreiheit

  3.3Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  3.4Rechtsfolgen bei Persönlichkeitsverletzungen

   3.4.1Vorgehen gegen den Äußernden

   3.4.2Vorgehen gegen die Social Media-Anbieter

   3.4.3Maßnahmen der Social Media-Anbieter

 4.Rundfunkrecht

  4.1Social Media als Rundfunk

  4.2Verfassungsrechtlicher Rundfunkbegriff

  4.3Einfachgesetzlicher Rundfunkbegriff

 5.Telemedienrecht

  5.1Social Media als Telemedien

  5.2Anwendbarkeit deutschen Telemedienrechts

  5.3Gesetzliche Vorgaben nach RStV

   5.3.1Anwendbarkeit rundfunkrechtlicher Vorschriften

   5.3.2Grundsatz der Zulassungsfreiheit

   5.3.3Inhaltliche Anforderungen an Telemedien

   5.3.4Impressumspflicht

   5.3.5Werberechtliche Grundsätze

   5.3.6Telemediale Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten

  5.4Gesetzliche Vorgaben nach TMG

   5.4.1Weitergehende Impressums- und Informationspflichten

   5.4.2Datenschutzrechtliche Vorgaben

 6.Wettbewerbsrecht

  6.1Anwendbarkeit deutschen Wettbewerbsrechts

  6.2Schutzzweck des UWG

  6.3Die relevanten Tatbestände im Einzelnen

   6.3.1§3 Abs.1 UWG  

   6.3.2§3 Abs.3 UWG  

   6.3.3§4 Nr.3 UWG  

   6.3.4§4 Nr.11 UWG  

   6.3.5§5 UWG 

   6.3.6§6 UWG 

   6.3.7§7 UWG 

  6.4Rechtsfolgen wettbewerbswidrigen Handelns

   6.4.1Unterlassungsanspruch

   6.4.2Abmahnung

   6.4.3Ersatz der Abmahnkosten

   6.4.4Schadensersatz und Gewinnabschöpfung

  6.5Vorgaben der Social Media-Anbieter

 7.Jugendschutzrecht

  7.1Verhältnis von JuSchG und JMStV

  7.2Schutzrahmen des JMStV

  7.3Freiwillige Alterskennzeichnung für soziale Medien

 8.Strafrecht

  8.1Soziale Medien als Ausgangspunkt strafbaren Verhaltens

  8.2Anwendbarkeit deutschen Strafrechts

  8.3Materielle Straftatbestände

   8.3.1Mögliche Straftatbestände im Hinblick auf soziale Medien

   8.3.2Phänomen Sexting

   8.3.3Möglicher Reformbedarf

  8.4Prozessuale Eingriffsbefugnisse

 9.Haftungsrecht

  9.1Verantwortlichkeit der Nutzer

   9.1.1Haftung für eigene Inhalte

   9.1.2Haftung für fremde Inhalte

   9.1.3Minderjährige

  9.2Verantwortlichkeit der Anbieter

   9.2.1Haftung für Datensicherheit

   9.2.2Haftung für eigene und fremde Anwendungen

   9.2.3Haftung für Inhalte der Nutzer

IV.Social Media und Arbeitsrecht

 1.Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Nutzung von sozialen Medien

 2.Private Nutzung sozialer Medien am Arbeitsplatz

  2.1Bedeutung

  2.2Erlaubnis privater Internetnutzung

  2.3Nachträgliches Verbot privater Internetnutzung

 3.Festlegung des Nutzungsumfangs

 4.Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

 5.Kontrolle durch den Arbeitgeber

  5.1Erlaubnis ausschließlich dienstlicher Internetnutzung

  5.2Erlaubnis dienstlicher und privater Internetnutzung

  5.3Rechtsfolgen bei Überschreitung der Kontrollbefugnisse

 6.Kritische Äußerungen der Arbeitnehmer über soziale Medien

 7.Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen über soziale Medien

 8.Social Media Guidelines

 9.Bring your own Device

 10.Social Media Monitoring

  10.1Begriff und Bedeutung

  10.2Bewerbersuche über soziale Medien

  10.3Kundenbeobachtung über soziale Medien

V.Social Media Marketing

 1.Definition

 2.Unterschiede zum herkömmlichen Marketing

 3.Rechtliche Zulässigkeit des Direktmarketings

 4.Verschleierung des Werbecharakters

 5.Gewinnspiele

VI.Aufbau einer unternehmensbezogenen Social Media-Präsenz

 1.Bedeutung

 2.Wahl des Accountnamens

 3.Impressumspflicht

 4.Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation

VII.Übernahme eines Social Media-Accounts

 1.Vertragsübernahmebernahme eines Social Media-Accounts

 2.Haftungsfragen

  2.1Übertragender

  2.2Erwerber

 3.Einräumung von Nutzungsrechten

VIII.Zukunft von sozialen Medien

 1.Sättigungseffekte

 2.Konzentration von Datenmacht

  2.1Facebook und WhatsApp

  2.2Auswahl und Filterung von Inhalten

  2.3Staatlicher Datenzugriff

 3.Marktmacht der Nutzer

 4.Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

  4.1Aufgabe der rundfunkrechtlichen Sonderdogmatik

  4.2Verbesserung datenschutzrechtlicher Standards

  4.3Verhinderung und Aufbruch überragender Marktstellung

  4.4Anpassung des Medienkonzentrationsrechts

 Glossar

 Literatur

I.Definition und Bedeutung sozialer Medien

1.Begriff und Wesensmerkmale

1

Die Bezeichnung soziale Medien (englisch: Social Media) dient als Oberbegriff für digitale Medien und Technologien, deren Funktionen es den Nutzern ermöglichen, untereinander zu kommunizieren und mediale Inhalte, die einzeln oder kombiniert aus Texten, Bildern, Audio oder Video bestehen können, zu gestalten.[1] Derartige Angebote konnten in den letzten Jahren einen rasanten Anstieg der Nutzerzahlen verzeichnen. So sind mittlerweile mehr als drei Viertel (78 %) der Internetnutzer in minRdestens einem sozialen Netzwerk angemeldet, wobei es sich bei zwei Dritteln (67 %) um aktive Nutzer handelt.[2] Während die Kommunikationsstruktur früherer Internetangebote noch stark an die rezeptive Kommunikationsstruktur der traditionellen Massenmedien angenähert war, werden heutige Erscheinungsformen in erheblichem Maße durch die Partizipation der Nutzer mitbestimmt und gestaltet.[3] Die auf diese Weise erzeugten Inhalte werden als sog. User Generated Content (Nutzergenerierte Inhalte) bezeichnet. Neben der Darstellung der eigenen Persönlichkeit dienen soziale Medien auch der Interaktion der Nutzer untereinander. Zur Schau gestellte Inhalte können kommentiert, bewertet und weiter empfohlen werden. Der einzelne Nutzer kann auf diese Weise Kontakte aufbauen und pflegen. Zugleich erfährt er unmittelbare Rückmeldung im Hinblick auf die Außenwirkung seiner digitalen Identität. Indem jeder Nutzer für ihn relevante Inhalte auswählt, weiterverbreitet und sein Wohlgefallen kundtut, erhält der Einzelne eine durch sein sozial-mediales Umfeld selektierte Zusammenstellung von Informationen.

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2.Chancen der Nutzung von sozialen Medien

2.1Chancen für Unternehmen

2

Die Nutzung sozialer Medien eröffnet vielfältige Anwendungsmöglichkeiten, von denen gerade Unternehmen in erheblichem Maße profitieren können. Angesichts der viralen Verbreitung von Inhalten, wie sie innerhalb von Social Media typischerweise stattfindet, können werbe- oder sonst öffentlichkeitsrelevante Maßnahmen einem weitreichenden Konsumentenkreis zugänglich gemacht werden. Zugleich besteht die Möglichkeit, im Wege des direkten Dialogs mit (potentiellen) Kunden zu kommunizieren. Neben einer authentischeren Außenwirkung entsteht auf diese Weise eine nachhaltige Kundenbindung.

3

Auch im Rahmen des Kundenservicemanagements kann sich der Einsatz sozialer Medien positiv auswirken. Entsprechend der dortigen, auf schnelllebige Interaktion ausgerichteten Kommunikationsstruktur können Fragen, Anregungen, Kritik oder Beschwerden unmittelbar artikuliert werden.[4] Folgt ein Unternehmen dieser kommunikativen Taktung und reagiert innerhalb kurzer Zeit auf die Mitteilungen der Kunden, trägt dies langfristig zu einem serviceorientierten Image bei. Neben der stetigen Verbesserung und Weiterentwicklung bestehender Produkte können die Kunden auch aktiv in die Entwicklung neuer Artikel einbezogen werden (sog. Crowdsourcing).[5]

4

Die Präsentation als offenes, kundennahes Unternehmen bietet zugleich die Basis für Empfehlungen, die sich die Nutzer untereinander aussprechen. Im Gegensatz zu unternehmensseitig organisierten Marketingmaßnahmen kommt den Beurteilungen anderer Kunden regelmäßig eine höhere Glaubhaftigkeit und Authentizität zu. Angesichts der viralen Effekte, die von Social Media ausgehen, kann über den empfehlenden Dialog von Kunde zu Kunde eine Vielzahl potentieller Neukunden erreicht werden.

5

Neben der aktiven Kommunikation mit den Kunden können über Social Media auch Beobachtungen angestellt werden, wie die Konsumenten ein Unternehmen oder dessen Produkte beurteilen. Auf diese Weise können wichtige Erkenntnisse über die eigene Außenwahrnehmung gewonnen werden, die ansonsten nur durch längerfristige Studien und Befragungen erlangt werden könnten. Auf diese unmittelbare Resonanz der Konsumenten kann ein Unternehmen zeitnah reagieren und gegebenenfalls Konsequenzen für künftige Vermarktungsstrategien ziehen.[6]

6

Des Weiteren können soziale Medien auch zur Gewinnung von geeigneten Arbeitnehmern genutzt werden. Zum einen besteht für jedes Unternehmen die Möglichkeit, sich selbst über Social Media-Profile als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren. Zum anderen können einzelne Bewerber – unter engen Voraussetzungen – auch gezielt über soziale Medien, insbesondere soziale Netzwerke, gesucht werden (sog. Social Media Monitoring). Möglich, allerdings ebenfalls nur in engen rechtlichen Grenzen zulässig, ist die Gewinnung von Kundendaten über soziale Medien.[7]

2.2Chancen für Private

7

Dem einzelnen, nicht gewerblich handelnden Nutzer dient der Gebrauch sozialer Medien zu kommunikativen und sozialen Zwecken. Im Rahmen des Social Web kann er eine digitale Identität erschaffen (Identitätsmanagement), durch die Pflege bestehender und den Aufbau neuer Kontakte soziales Kapital bilden (Beziehungsmanagement) sowie an der kollektiven Wissensentstehung und Informationsverteilung teilhaben (Informationsmanagement).[8] Um gesellschaftlich oder politisch relevante Themen öffentlich zu machen, bedarf es nicht mehr der Befassung professionell organisierter massenmedialer Strukturen mit diesen Inhalten. Vielmehr kann der Einzelne diese Öffentlichkeit mithilfe sozialer Medien selbst herstellen.[9] Diskussionsgrundlagen bieten sich dabei nicht nur im Hinblick auf Themen von gesellschaftlich-politischer Bedeutung. Daneben besteht im Rahmen von Social Media-Diensten auch die Möglichkeit zur Spezialisierung, so dass auch individuelle Nischenthemen den jeweils interessierten Kreisen zugeführt werden können.

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3.Risiken der Nutzung von sozialen Medien

3.1Risiken für Unternehmen

8

Während der direkte Kundenkontakt verbunden mit der schnellen und weitreichenden Verbreitung von Inhalten das Erscheinungsbild eines Unternehmens durchaus positiv beeinflussen kann, erwachsen aus diesen strukturellen Gegebenheiten sozialer Medien zugleich gewisse Risiken. Weil das Prinzip von Social Media auf fortlaufende Erstellung, Veröffentlichung und Kommentierung nutzergenerierter Inhalte ausgerichtet ist, werden auch Auswahl, Intensität und Dauer der Kommunikationsthemen von den Nutzern bestimmt. Kritische Beiträge über ein Unternehmen oder dessen Produkte können bestätigt oder weiterverbreitet werden. Schlimmstenfalls können sich die so publizierten negativen Inhalte verselbstständigen und sich zu einem sog. Shitstorm ausweiten. Im Nachhinein sind derartige Kommunikationskomplexe aus den öffentlichen Diskussionsräumen faktisch kaum mehr zu entfernen. Erfolgt in einem solchen Fall kein angemessener Umgang mit der Kritik, kann die positive Reputation eines Unternehmens nachhaltig beschädigt werden.[10]

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9

Weitere Risiken können sich aus dem Einsatz unzureichend geschulter Mitarbeiter ergeben. Mit der umfassenden Verbreitung sozialer Medien ist die Unternehmenskommunikation nicht mehr auf eine professionelle Marketingabteilung beschränkt. Vielmehr können sämtliche Mitarbeiter, etwa in Form von Blogs, unternehmensbezogene Informationen nach außen tragen. Dies birgt die Gefahr, dass Firmeninterna oder sonstige vertrauliche Informationen der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.[11] Hieraus können wiederum Spam-, Malware oder Phishing-Angriffe resultieren, die der Datensicherheit des Unternehmens weiteren Schaden zufügen.[12]

3.2Risiken für Private

10

Während die Teilhabe an sozialen Medien einerseits zur weitest möglichen Persönlichkeitsentfaltung beitragen kann, besteht andererseits die Gefahr einer erheblichen Persönlichkeitsbeschädigung. Mit dem wachsenden Verbreitungsgrad von Social Media erhöht sich zugleich der Druck auf den Einzelnen, an derartigen Aktivitäten zu partizipieren.[13] Ist der Nutzer im Umgang mit sozialen Medien nicht hinreichend vertraut oder geht er mit der Preisgabe persönlicher Informationen allzu sorglos um, besteht die Gefahr einer öffentlichen Bloßstellung, die angesichts digitaler Vervielfältigungsmöglichkeiten nicht auf die jeweils genutzte Plattform beschränkt bleiben muss. Je nachdem, welche Angaben zugänglich gemacht werden, können daneben auch vermögensrechtliche Interessen oder sogar die körperliche Integrität des Nutzers bedroht sein (so etwa im Fall von Konto- oder Adressdaten).

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11

Darüber hinaus kann sich der Einzelne durch den Gebrauch sozialer Medien auch mit Haftungsfragen konfrontiert sehen. Neben Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen kann sich eine Mitverantwortlichkeit des Nutzers unter Umständen auch für solche Schäden ergeben, die aus der versehentlich unterlassenen Beschränkung von Einladungen auf bestimmte Kontaktpersonen resultieren.[14]

12

Internet der Dinge

Ein Biss ins Handy, und schon ist Karies diagnostiziert, und das Smartphone schickt uns zum Zahnarzt. Das ist doch ein Witz. Stimmt, aber wie weit ist er von der Realität entfernt? Denken wir an Socken. Die Menschen verbringen viel Zeit damit, sie zu sortieren und versagen dennoch kläglich bei der Zuordnung. Alle sehen ähnlich aus und unterscheiden sich in Farbe, Länge und Bündchenform doch immer irgendwie. Am Ende laufen wir dann wie Pippi Langstrumpf mit unterschiedlichen Strümpfen zur Arbeit. Dagegen hilft das Internet der Dinge. Darunter versteht man die Kommunikationsfähigkeit von Alltagsgegenständen. Wie funktioniert das? In jedes Paar Socken wird ein sog. RFID-Chip eingenäht. Diese können sich dann über das Internet ihrem Gegenstück zuordnen. Sie können auch Prozesse anstoßen, wie „Wasch mich bei 30 Grad.“ Stellt dann die ebenfalls mit einem Chip ausgestattete Waschmaschine fest, dass die Socken in einer 60 Grad-Waschmaschinenfüllung gelandet sind, kann man sie so programmieren, dass sie die Wäsche erst mal stoppt. Auf dieselbe Weise kommunizieren Kühlschränke mit Supermarktregalen, wenn die Milch alle ist. Solange der Kühlschrank nur Milch bestellt, ist das ja noch nichts Geheimes: Aber was ist mit denjenigen, die per Chip jede Woche sieben Flaschen Wodka und 20 Tüten Chips ordern? Diese Daten sind gesundheitsrelevant und deshalb besonders sensibel. Sie sind auch für den Krankenversicherer des Kühlschrankinhabers relevant, dessen Dinge ja vielleicht auch mit dem Kühlschrank vernetzt sind. Vielleicht erhält er die Informationen aber auch von einem Datenhändler, der die Daten im Supermarkt abgreift oder beim Geheimdienst der USA oder beim chinesischen, der möglicherweise eine Kopie der amerikanischen Sicherheitsdaten hat. Das ist doch auch ein Witz. Hoffentlich, aber das hätte man von den sich selbst sortierendenden Socken auch denken können. Die gibt es allerdings tatsächlich: www.blacksocks.com.[15]

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4.Arten von sozialen Medien

13

Auch wenn alle sozialen Medien strukturell durch die Leitidee des Netzwerkgedankens geprägt sind, der kleinere interpersonale Sozialbeziehungen mit größeren Sozialgebilden verknüpft,[16] unterscheiden sich die einzelnen Angebote doch erheblich voneinander. Divergenzen ergeben sich insbesondere im Hinblick auf Art und Umfang der Kommunikationsangebote sowie auf die angesprochene Zielgruppe.

4.1Soziale Netzwerke

14

Soziale Netzwerke sind Kommunikationsplattformen, die regelmäßig eine Registrierung voraussetzen und daher von Außenstehenden kaum oder nur beschränkt eingesehen werden können. Nutzer können dort ein Personen- oder Unternehmensprofil erstellen, um Kontakte zu anderen registrierten Personen aufzubauen oder auf digitalem Wege zu pflegen. Verknüpfungen kommen dabei durch Freundschafts- oder Kontaktanfragen zustande, die sodann entsprechend bestätigt, jedoch auch abgelehnt werden können. Die Kommunikation zwischen den untereinander verbundenen Nutzern kann dabei auf vielfältigen Wegen erfolgen. Neben der Verbreitung eigener Inhalte können solche anderer Nutzer kommentiert und an die eigenen Kontakte empfehlend weiterverbreitet werden. Ebenso können Privatnachrichten lediglich an ausgewählte Nutzer versendet werden. Auch ist im Rahmen von Chats oder Videotelefonie eine Kommunikation in Echtzeit möglich.

15

Im Hinblick auf die angesprochene Zielgruppe ist vor allem danach zu unterscheiden, welchem Zweck das soziale Netzwerk dienen soll. Am häufigsten frequentiert sind solche Netzwerke, die nicht auf einen speziellen Themenbereich begrenzt, sondern sowohl für private als auch für berufliche Zwecke genutzt werden können (z.B. Facebook, Google+ oder Werkenntwen). Daneben existieren solche Netzwerke, die vorwiegend zur Herstellung beruflicher Kontakte dienen (z.B. Xing oder LinkedIn). Ferner gibt es Plattformen, die lediglich auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt sind (z.B. schülerVZ oder studiVZ).

16

Bekanntestes und erfolgreichstes Netzwerk ist bislang das 2004 von Mark Zuckerberg gegründete Facebook. Anfang 2014 wurden die Nutzerzahlen auf 27 Millionen geschätzt.[17] Auch wenn Facebook bereits als „All-in-one-Medium“ im Sinne eines Kontakt-, Informations- und Unterhaltungsportals bezeichnet wird,[18] greift die Mehrheit der Nutzer auf die Dienste des Internets auch außerhalb des sozialen Netzwerks zurück.[19]

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17

Relevant ist zudem die sog. Second Screen-Nutzung sozialer Netzwerke. Bemerkenswert ist insoweit, dass die Plattformen nicht lediglich einem in sich geschlossenen Kommunikationszweck dienen, sondern darüber hinaus auch unter direktem Bezug zu parallel konsumierten Fernsehsendungen genutzt werden.[20] Dadurch gewinnt das Phänomen des sog. Social TV zunehmend an Bedeutung. Dabei können sich Nutzer vor, während oder im Anschluss an ein Fernsehformat in sozialen Netzwerken über den Inhalt des jeweiligen Programms austauschen.[21]

18

Neuere Entwicklungen gehen dahin, die vom Nutzer preisgegebenen Daten auch über die Grenzen des jeweiligen sozialen Netzwerks verwertbar zu machen. So eröffnet etwa Google über einen einzelnen Account den Zugang zu sämtlichen unternehmenseigenen Plattformen und Diensten. Auf diese Weise können beispielsweise über das soziale Netzwerk Google+ generierte Nutzerdaten zur personalisierten Suche herangezogen werden. In diesem Fall werden dem Nutzer nicht nur allgemein zugängliche, sondern auch solche Suchtreffer angezeigt, die im Zusammenhang mit seinen Netzwerkkontakten stehen.[22] Ein weiteres Beispiel für die Synchronisierung verschiedener Nutzerkonten stellt nunmehr der im Februar 2014 erfolgte Zusammenschluss von Facebook und dem Instant Messaging-Dienst WhatsApp dar.[23]

4.2Instant Messaging-Dienste

19

Mit der zunehmenden Verbreitung mobiler Endgeräte und insbesondere Smartphones haben auch mobile Nachrichten-Applikationen an Bedeutung gewonnen (z.B. WhatsApp oder Threema). Dabei handelt es sich um eine spezielle Software für Mobilgeräte, die es den Nutzern über die Grenzen verschiedener Betriebssysteme hinweg erlaubt, Kurznachrichten auszutauschen, ohne auf die Versendung von SMS zurückzugreifen.[24] Neben dem Nachrichtenaustausch können die Nutzer – wie in den sozialen Netzwerken – Kontaktlisten pflegen, Gruppen bilden sowie Bild-, Video- und Audiodateien versenden. Ist ein anderer Nutzer, zu dem eine kontaktmäßige Verknüpfung besteht, gleichzeitig innerhalb des Programms aktiv, wird dies unmittelbar angezeigt, so dass eine Kommunikation in Echtzeit stattfinden kann.

20

Obwohl auch die herkömmlichen sozialen Netzwerke als mobile Applikationen verfügbar sind[25] und teils sogar eigene Messenger-Dienste anbieten,[26] stellen die Instant Messaging-Dienste mit mehr als 430 Millionen aktiven Nutzern[27] den Netzwerken gegenüber eine erhebliche Konkurrenz dar. Angesichts der Gefahr abwandernder Nutzer hat sich Facebook daher im Februar 2014 zum Kauf des weltgrößten Messenger-Dienstes WhatsApp entschlossen.[28]

4.3Blogs

21

Während der medial öffentliche Diskurs früher ausschließlich durch journalistisch-redaktionelle Inhalte geprägt war, ist es heute grundsätzlich jedem Einzelnen möglich, zu sämtlichen Themen unabhängig von ihrer gesellschaftlichen Relevanz zu publizieren. Die erforderliche Präsentationsstruktur hierfür bieten sog. Blogs, die mit kostenfreier und einfach zu bedienender Software erstellt und verwaltet werden können.[29]

22

Die Bezeichnung Blog ist eine Kurzform des Begriffs „Weblog“, der sich wiederum aus den Termini „Web“ und „Log/Logbuch“ zusammensetzt. Verstanden wird hierunter eine öffentlich zugängliche Internetpublikation im Sinne eines Online-Tagebuchs. Innerhalb dieses kommunikativen Rahmens verbreitet der jeweilige Autor (sog. Blogger) ausgewählte Inhalte zu bestimmten Themen in Text-, Audio- oder Videoform. Die Leser des Blogs können auf die Einträge des Autors (sog. Postings) regelmäßig mit Kommentaren reagieren. Auch können Blogeinträge über soziale Netzwerke an Personenkreise verbreitet werden, die den betreffenden Blog bislang nicht verfolgen. Neben der kommunikativen Vernetzung zwischen Autor und Lesern findet zugleich eine wechselseitige Bezugnahme verschiedener Blogs untereinander statt.[30]

23

Neben Privatpersonen[31] nutzen auch Unternehmen,[32] Rundfunkveranstalter[33] und Zeitungsverlage[34] die Wirkmacht von Blogs. Unabhängig von der offiziellen Unternehmenskommunikation existieren auch Mitarbeiter[35]- und CEO-Blogs,[36] in denen Angestellte bzw. der Vorstandsvorsitzende oder der Geschäftsführer über aktuelle Unternehmensentwicklungen, aber auch persönliche Erlebnisse schreiben.

4.4Microblogs

24

Eine spezielle Erscheinungsform des Bloggens sind sog. Microblogging-Dienste.[37] Auch hier können Autoren zu selbst gewählten Themen Einträge verfassen und diese von ihrer Leserschaft kommentieren lassen. Im Unterschied zu den regulären Blogs sind die veröffentlichten Inhalte hier allerdings auf eine bestimmte Anzahl von Zeichen begrenzt.[38] Dies ermöglicht eine reduzierte Art der Kommunikation, die auf die schnelle Interaktion der Microblogging-Nutzer angelegt ist. Ähnlich wie bei den sozialen Netzwerken kann die Kommunikation auch hier auf die angemeldeten Leser, die die Nachrichten eines bestimmten Autors abonniert haben (sog. Follower), beschränkt werden. Ebenfalls möglich ist die Versendung von Direktnachrichten an einen bestimmten Leser.

25

Besonderen Anklang finden Microblogs bei der jüngeren Zielgruppe zwischen 14 und 29 Jahren. Neben der originären Kommunikation mit anderen Nutzern kommt auch hier der parallelen Nutzung von Fernsehen und sozialem Medium (Social TV) Bedeutung zu.[39]

4.5Wikis

26

Als Wikis werden durch Querverweise verknüpfte Webseiten bezeichnet, deren Inhalte von den Nutzern nicht nur gelesen, sondern auch geändert oder ergänzt werden können. Durch das gemeinschaftliche Zusammentragen von Informationen und Wissen entsteht so ein themenübergreifendes Nachschlagewerk, das ohne Registrierung genutzt werden kann.[40] Aus welchen Motiven die mitwirkenden Nutzer im Hinblick auf die Verbesserung, Ergänzung oder Aktualisierung der Wiki handeln, ist bislang nicht hinreichend geklärt.[41] Weil die (Mit-)Autoren eines Beitrags nicht namentlich genannt werden und infolge der Mitwirkung auch kein materieller Vorteil erlangt wird, verbleibt als treibende Kraft allein das ideelle Interesse der Partizipation an einem der Allgemeinheit dienenden Gemeinschaftsprojekt.

4.6Webforen

27

Webforen sind virtuelle Diskussionsräume, die den Nutzern die Gelegenheit zum Austausch von Fragen, Meinungen, Erfahrungen und Gedanken bieten. Sie können thematisch offen[42] oder auf ein bestimmtes Thema[43] oder eine bestimmte Zielgruppe[44] beschränkt sein. Sobald die Diskussion durch den ratsuchenden Beitrag eines Nutzers eröffnet wird, können die anderen Nutzer hierauf antworten. Durch gegenseitige Bezugnahmen und Ergänzungen der Antwortbeiträge entsteht so eine interaktive Kommunikation. Teils findet eine Überwachung durch Administratoren oder Moderatoren statt, so dass beleidigende oder sonst unangemessene Beiträge zeitnah entfernt werden können.

4.7Bewertungsportale

28

Über Bewertungsportale können Nutzer ihre Erfahrungen mit Produkten,[45] Dienstleistungen,[46] Unternehmen/Arbeitgebern,[47] Pflegeeinrichtungen[48] und Personen[49] publizieren. Die Bewertung erfolgt dabei entweder durch textliches Verfassen einer Beurteilung und/oder durch die Einordnung in ein portaleigenes Bewertungssystem. Die nachfolgenden Nutzer erhalten auf diese Weise einen Überblick, wie sich das jeweilige Bewertungssubjekt bzw. -objekt zu vergleichbaren Personen bzw. Gegenständen verhält.

4.8Multimediaportale

29

Multimediaportale bieten die Möglichkeit, Video- oder Audio-Inhalte sowohl zu konsumieren als auch selbst zu veröffentlichen. Die für soziale Medien charakteristische Interaktion mit anderen Nutzern kommt dadurch zustande, dass die eingestellten Inhalte kommentiert werden können. Überdies wird die Anzahl der Abrufe durch andere Nutzer sichtbar gemacht und eine hieran ausgerichtete Rangfolge erstellt. Darüber hinaus können die Inhalte per Link im Rahmen anderer sozialer Medien verbreitet und so einem weiteren Nutzerkreis zugänglich gemacht werden.

Anmerkungen

[1]

Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V., S. 138.

[2]

BITCOM Soziale Netzwerke 2013 – Dritte, erweiterte Studie, abrufbar unter http://www.bitkom.org/files/documents/SozialeNetzwerke_2013.pdf.

[3]

Hohlfeld/Godulla in Hornung/Müller-Terpitz (Hrsg.), 2. Kap. Rn. 1.

[4]

So etwa das Service-Angebot der Deutschen Telekom über Facebook und Twitter, vgl. unter https://de-de.facebook.com/telekomhilft und https://twitter.com/Telekom_hilft.

[5]

Zum Phänomen des Crowdsourcing Schwenke 4. Kap., S. 184 ff.

[6]

Vgl. dazu Schwartmann/Keber/Silberkuhl I. Kap., S. 16.

[7]

Zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des Social Media Monitoring vgl. unten Rn. 226 ff.

[8]

Hohlfeld/Godulla in Hornung/Müller-Terpitz (Hrsg.), 2. Kap. Rn. 43.

[9]

Vgl. dazu Hohlfeld/Godulla in Hornung/Müller-Terpitz (Hrsg.), 2. Kap. Rn. 51.

[10]

Beispiele zu erfolgreichem und missglücktem Krisenmanagement finden sich bei Schwartmann/Keber/Silberkuhl I. Kap., S. 17 f.

[11]

Zur Minimierung dieser Gefahren durch sog. Social Media Guidelines vgl. unten Rn. 218 ff.

[12]

Schwartmann/Keber/Silberkuhl I. Kap., S. 18.

[13]

Hohlfeld/Godulla in Hornung/Müller-Terpitz (Hrsg.), 2. Kap. Rn. 44.

[14]

Vgl. dazu Spindler in Hornung/Müller-Terpitz (Hrsg.), 5. Kap. Rn. 15.

[15]

Inhaltsgleicher Abdruck einer Veröffentlichung aus Schwartmann RDV 2013, 270.

[16]

Hohlfeld/Godulla in Hornung/Müller-Terpitz (Hrsg.), 2. Kap. Rn. 2.

[17]

Vgl. unter http://de.statista.com/statistik/daten/studie/70189/umfrage/nutzer-von-facebook-in-deutschland-seit-2009/.

[18]

Hohlfeld/Godulla in Hornung/Müller-Terpitz (Hrsg.), 2. Kap. Rn. 32 unter Verweis auf Mende/Oehmichen/Schröter Media Perspektiven 1/2013, 33, 43.

[19]

Vgl. Busemann Media Perspektiven 7-8/2013, 391, 396.

[20]

Dazu Hohlfeld/Godulla in Hornung/Müller-Terpitz (Hrsg.), 2. Kap. Rn. 41.

[21]

So etwa bei den Livesendungen des Casting-Formats „The Voice of Germany“ (ProSieben/Sat.1).

[22]

Vgl. dazu unten Rn. 263.

[23]

Vgl. dazu unten Rn. 260.

[24]

Vgl. dazu Hohlfeld/Godulla in Hornung/Müller-Terpitz (Hrsg.), 2. Kap. Rn. 31.

[25]

So etwa die Facebook-App unter https://itunes.apple.com/de/app/facebook/id284882215?mt=8.

[26]

So etwa der Facebook-Messenger unter https://itunes.apple.com/de/app/facebook-messenger/id454638411?mt=8.

[27]

So der weltgrößte Instant Messaging-Dienst WhatsApp, vgl. unter http://www.tweaktown.com/news/34968/whatsapp-sees-50-billion-messages-per-day-more-than-all-sms-combined/index.html.

[28]

Zu möglichen datenschutzrechtlichen Konsequenzen vgl. unten Rn. 260.

[29]

Z.B. http://de.wordpress.org/.

[30]

Hohlfeld/Godulla in Hornung/Müller-Terpitz (Hrsg.), 2. Kap. Rn. 27 sprechen bereits von einer Vernetzung aller Blogs zu einer sog. Blogosphäre; in diesem Sinne auch Grabs/Bannour S. 176.

[31]

Den ersten Platz der Blogcharts belegte im Januar 2014 der Satire-Blog „Der Postillion“ von Stefan Sichermann, vgl. unter http://deutscheblogcharts.de/.

[32]

Vgl. etwa http://www.bmwblog.com/ oder http://www.blog.audi.de/.

[33]

Vgl. etwa http://blog.tagesschau.de/.

[34]

Vgl. etwa http://blogs.faz.net/.

[35]

Vgl. etwa http://www.blog.daimler.de/ oder http://www.frostablog.de/.

[36]

Vgl. etwa den Blog von Bill Marriott (CEO der internationalen Hotelkette Marriott) unter http://www.blogs.marriott.com/marriott-on-the-move/.

[37]

Bekanntester Anbieter dürfte Twitter sein, obwohl daneben auch noch andere Dienste existieren (so etwa Tumblr oder Soup). Google hat seinen Microblogging-Dienst Google Buzz indessen mittlerweile eingestellt.

[38]

Bei dem Microblogging-Dienst Twitter dürfen die sog. Tweets höchstens 140 Zeichen umfassen, vgl. hierzu https://support.twitter.com/groups/50-welcome-to-twitter/topics/203-faqs/articles/108034-neue-nutzer-faqs#.

[39]

So kommt es bereits bei 58 % der 14 bis 29-Jährigen zu einer gelegentlichen Parallelnutzung von TV und Internet, vgl. Hohlfeld/Godulla in Hornung/Müller-Terpitz (Hrsg.), 2. Kap. Rn. 41.

[40]

Bekanntestes Beispiel ist die Online-Enzyklopädie Wikipedia.

[41]

Hohlfeld/Godulla in Hornung/Müller-Terpitz (Hrsg.), 2. Kap. Rn. 30 unter Verweis auf Stegbauer, der das Phänomen der Wikis als „Rätsel der Kooperation“ betrachtet.

[42]

Z.B. die Ratgeber-Plattformen http://www.gutefrage.net/ oder http://www.wer-weiss-was.de/.

[43]

Z.B. das Auto- und Motorradforum http://autoforum.kfz-auskunft.de/.

[44]

Z.B. das Teenager-Forum http://www.teenstalk.de/.

[45]

Z.B. das thematisch offene Produktbewertungsportal http://www.ciao.de/.

[46]

Z.B. das Bewertungsportal für Restaurants http://www.restaurant-kritik.de/.

[47]

Z.B. das Bewertungsportal für Arbeitgeber http://www.jobvoting.de/.

[48]

Z.B. das Bewertungsportal für Pflegeheime http://www.pflegeheimvergleich.de/.

[49]

Z.B. die Bewertungsportale für Lehrer und Professoren http://www.spickmich.de/ und http://www.meinprof.de/.

II.Regelwerke der sozialen Medien

1.Anwendbares Recht

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Dem Zugang zu sozialen Medien ist regelmäßig die zwingende Bestätigung der jeweiligen Nutzungsbedingungen vorgeschaltet. Hierin werden die rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt, die je nach Eigenart des sozialen Mediums verschiedentlich ausgestaltet sein können. Sofern die Social Media-Anbieter allerdings im Ausland ansässig sind, muss zuallererst geklärt werden, welches Recht auf die vertragliche Ausgestaltung anwendbar ist. Dies bestimmt sich nach der sog. Rom-I-VO.[1] Danach unterliegt der Vertrag grundsätzlich dem von den Parteien gewählten Recht (Art. 3 Rom-I-VO). Handelt es sich indessen um einen Verbrauchervertrag nach Art. 6 Abs. 1 Rom-I-VO, darf die Rechtswahl gemäß Art. 6 Abs. 2 S. 2 Rom-I-VO nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Enthält also das deutsche Recht gegenüber dem von den Parteien Gewählten verbraucherfreundlichere Vorschriften, sind diese ungeachtet der vorgenommenen Rechtswahl anzuwenden.[2] Vorrang gegenüber rechtlichen Vereinbarungen zwischen Social Media-Anbietern und Nutzern genießen auch solche Vorschriften, deren Einhaltung von einem Staat als so entscheidend für die Wahrung seines öffentlichen Interesses angesehen wird, dass sie ohne Rücksicht auf eine etwaige Rechtswahl auf alle Sachverhalte anzuwenden sind, die in ihren Anwendungsbereich fallen (Art. 9 Abs. 1 Rom-I-VO). Als derartig zwingende Eingriffsnorm kommt insbesondere § 1 Abs. 5 BDSG in Betracht, der den Anwendungsbereich deutschen Datenschutzrechts bei Sachverhalten mit Auslandsbezug festlegt.[3]

2.Leistungsumfang

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Grundsätzlich ist der Anbieter des sozialen Mediums zur Ermöglichung der Kommunikation zwischen den Nutzern und der Speicherung von nutzergenerierten Inhalten verpflichtet.[4] Den Schwerpunkt der Leistung bildet daher die Eröffnung des Zugangs zu einer technischen Online-Plattform, die die kontaktmäßige Verknüpfung und den gedanklichen Austausch mit anderen Nutzern ermöglicht.[5] Weil die fortschreitende technische Entwicklung und die im Wandel begriffenen Bedürfnisse der Nutzer bisweilen eine Anpassung des sozialen Mediums an diese Parameter erforderlich machen, wird regelmäßig auf die Festlegung eines konkreten Leistungsumfangs verzichtet oder dessen Änderung vorbehalten.[6]

3.Social Media-Vertrag

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