Recht für Industriemeister - Teil 4 - Alexander Geller-Sturm - E-Book

Recht für Industriemeister - Teil 4 E-Book

Alexander Geller-Sturm

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Beschreibung

Liebe Leser/innen, in diesem E-Book gebe ich Ihnen auf entscheidende Fragen zu dem Thema Rechtsbewusstes Handeln – Teil 4, Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, umfassende und ausführliche Antworten. Der Rahmenlehrplan der IHK bzw. DIHK wurde bei der Erstellung diese E-Books als Grundlage herangezogen.

 

Dieses E-Book eignet sich besonders für die Prüfungsvorbereitung von Industriemeistern / Fachwirten IHK, aber auch für Menschen, die sich aus anderen Gründen mit diesen Themen befassen möchten oder müssen. Beim Lesen und Beantworten der Fragen in diesem E-Book wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Weitere Informationen über mich als Autor finden Sie auf meiner Webseite hoerenundlernen.com, bei Fragen zum Inhalt dieses Buches können Sie mich unter der E-Mail Adresse agellersturm@gmail erreichen.

 

Ziel dieses Buches ist nicht, die komplette Theorie zu dem Thema "Rechtsbewusstes Handeln" durchzunehmen. Vielmehr habe ich bei der Konzeption dieses Buches vorhandene und bereits geschriebene Prüfungen betrachtet und nur die wichtigsten Fragen zusammengestellt, die am häufigsten abgeprüft wurden.

 

Für Kritik, Fragen und Anregungen bin ich stets dankbar. Sie erreichen mich hierfür unter der oben gennanten E-Mail Adresse, bzw. über meine Webseite.

 

Alle Teile dieser Reihe decken das komplette Thema "Rechtsbewusstes Handeln" für Industriemeister/innen in der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikation ab.

 

Diese Reihe ist auch als Hörbuch erhältlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf meiner Webseite.

 

 

Ritterhude, Januar 2016

 

 

Alexander Geller Sturm

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Veröffentlichungsjahr: 2016

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Alexander Geller-Sturm

Recht für Industriemeister - Teil 4

Prüfungsrelevantes Wissen

BookRix GmbH & Co. KG81371 München

Vorwort

Liebe Leser/innen, in diesem E-Book gebe ich Ihnen auf entscheidende Fragen zu dem Thema Rechtsbewusstes Handeln - Teil 4,  Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen , umfassende und ausführliche Antworten.

 

Der Rahmenlehrplan der IHK bzw. DIHK wurde bei der Erstellung diese E-Book´s als Grundlage heran gezogen.

 

Dieses E-Book eignet sich besonders für die Prüfungsvorbereitung von Industriemeistern / Fachwirten IHK, aber auch für Menschen die sich aus anderen Gründen mit diesen Themen befassen möchten oder müssen. Beim Lesen und beantworten der Fragen in diesem E-Book wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Weitere Informationen über mich als Autor finden Sie auf meiner Webseite www.hoerenundlernen.com, bei Fragen zum Inhalt dieses Buches können Sie mich unter der E-Mail Adresse: agellersturm@gmail erreichen.

 

Ziel dieses Buches ist nicht, die komplette Theorie zu dem Thema "Rechtsbewusstes Handeln" durchzunehmen. Vielmehr habe ich bei der Konzeption dieses Buches vorhandene und bereits geschriebene Prüfungen betrachtet und nur die wichtigsten Fragen zusammengestellt, die am häufigsten abgeprüft wurden.

 

 Für Kritik, Fragen und Anregungen bin ich stets dankbar. Sie erreichen mich hierfür unter der oben gennanten E-Mail Adresse, bzw. über meine Webseite.

 

Alle Teile dieser Reihe decken das komplette Thema "Rechtsbewusstes Handeln" für Industriemeister/innen in der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikation ab.

 

Diese Reihe ist auch als Hörbuch erhältlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf meiner Webseite.

 

 

Ritterhude, Januar 2016

 

 

Alexander Geller Sturm

 

 

Alle Rechte vorbehalten. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Autors.

 

Hinweis zu § 52a UrhG: Weder das Wer, noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt gleichermaßen für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.

Einführung

 

Als Arbeitsschutz bzw. Arbeitnehmerschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

 

Unter den Begriff „Beschäftigte“ fallen insbesondere Arbeitnehmer, aber auch Beamte, Richter und Soldaten sowie Auszubildende, Umschüler, Praktikanten, Volontäre, Schüler und Studenten, Strafgefangene, ehrenamtliche Mitarbeiter von z.B. Freiwilligen Feuerwehren oder Hilfsorganisationen.

 

Ausdrücklich nicht zu den Beschäftigten im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes zählen Hausangestellte in privaten Haushalten und bedingt Beschäftigte auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen.

1. Arten des Arbeitsschutzes

Beim Arbeitsschutz kann zwischen dem technischen bzw. allgemeinen und dem sozialen Arbeitsschutz unterschieden werden.

 

Der Technische / allgemeine Arbeitsschutz soll Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen, ihre Arbeitskraft erhalten, sowie die Arbeit menschengerecht gestalten. Sobald der Arbeitgeber, sei es mittels Dienstanweisung, Sicherheitsvorschriften, UVV / VBG, erlässt oder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung zustimmt, sind diese grundsätzlich für die Arbeitnehmer zwingendes Recht des Arbeitsverhältnisses.

 

Elementare Sicherheitsvorschriften, welche die Arbeitnehmer vor erheblichen Gesundheitsgefahren schützen sollen, sind daher von diesen unbedingt einzuhalten. Verstöße können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis hin zur gegebenenfalls fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.

 

Der soziale Arbeitsschutz beinhaltet allgemeine Dinge wie zum Beispiel Arbeitszeiten, Ruhepausen und Nachtruhe oder den Kündigungsschutz. Darüber hinaus umfasst er den Schutz für besondere Personengruppen wie z.B. Kinder, Jugendliche, Frauen, Schwerbehinderte usw.

 

2. Organe des Arbeitsschutzes

Im Betrieb wird der Arbeitsschutz durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und den Betriebsarzt (BA) realisiert. Diese sind der Geschäftsleitung als Stabsstellen beigestellt und sind in ihrer Tätigkeit weisungsfrei.

 

Sie beraten das Unternehmen hinsichtlich der Arbeitssicherheit, äußern Empfehlungen, führen Begehungen durch usw. Da vom Grundsatz her jedoch keine Weisungsbefugnis besteht, greifen die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und der Betriebsarzt nur bei Gefahr im Verzug ein.