Volks- und Betriebswirtschaft - Alexander Geller-Sturm - kostenlos E-Book

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Alexander Geller-Sturm

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Beschreibung

Grundlagen zur Volks- und Betriebswirtschaft. In diesem kostenlosen E-Book gebe ich einen Überblick über die Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaft.

Dieses E-Book könnt Ihr auch als - nicht kostenloses - Hörbuch beziehen. Sendet mir dafür eine E-Mail an agellersturm@gmail oder benutzt das Formular auf meiner Webseite hoerenundlernen.com.

Alexander Geller Sturm

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Veröffentlichungsjahr: 2016

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Alexander Geller-Sturm

Volks- und Betriebswirtschaft

Grundlagen

BookRix GmbH & Co. KG81371 München

1. Volkswirtschaft: Angebot - Nachfrage - Wettbewerb

Als Volkswirtschaft wird die Gesamtheit aller, einem Wirtschaftsraum (üblicherweise ein Staat oder Staatenverbund) zugeordneten Wirtschaftssubjekte, wie Haushalte, Unternehmen und der Staat bezeichnet. Oft wird auch der Wirtschaftsraum selbst als Volkswirtschaft bezeichnet. Die Volkswirtschaft ist Hauptuntersuchungsgegenstand der Volkswirtschaftslehre.

 

Zentrale Punkte bei der Betrachtung einer Volkswirtschaft sind die Fragen nach ihrer Leistung, also dem Bruttoinlandsprodukt / Volkseinkommen und der Einkommensverteilung, ihrer Preisentwicklung, ihrer Struktur, dem Grad ihrer Beschäftigung (Arbeitslosigkeit) und ihrer Offenheit, dem Außenhandel.

 

Darüber hinaus können Veränderung dieser Größen mit der Konjunktur und ihren Zyklen in Verbindung gebracht und betrachtet werden.

 

Im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften in anderen Ländern, kann auch der Grad der Entwicklung anhand verschiedener Faktoren verglichen werden. Die zahlenmäßige Darstellung der Transaktionsgrößen erfolgt in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.

 

Alle natürlichen Personen in einer Volkswirtschaft verfolgen ihre Individual-Interessen, innerhalb eines mehr oder weniger formalisierten institutionellen Rahmens. Damit ergeben sich Synergien, welche die volkswirtschaftliche Gesamtleistung bestimmen. Höhere Effizienz einer Volkswirtschaft gegenüber einer anderen manifestiert sich i.d.R. in geringeren Erwerbslosen-Zahlen. Die Effizienz wiederum ergibt sich aus der Summe der individuellen Leistungs-Potenziale. Einflussfaktoren sind ferner die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

 

In der Ökonomie bezeichnet man als Nachfrage, den am Markt tatsächlich geäußerten Bedarf an Gütern. Die den Bedarf äußernden Marktakteure werden als Nachfrager bezeichnet. Das Gegenstück zur Nachfrage ist das Angebot.

 

Unter Angebot versteht man in der Volkswirtschaftslehre allgemein, die Menge von Gütern oder Dienstleistungen, die ein einzelner wirtschaftlicher Anbieter oder mehrere Anbieter zu einem bestimmten Preis verkaufen wollen.

 

Der Preis ist der Gegenwert für ein Produkt oder eine Dienstleistung, der meist in Geld ausgedrückt wird.

 

Wettbewerb bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft das Streben von mindestens zwei Teilnehmern nach einem Ziel, wobei der höhere Zielerreichungsgrad eines Teilnehmers, einen niedrigeren Zielerreichungsgrad des anderen Teilnehmers voraussetzt.

 

Der Wettbewerb bedarf also mindestens eines Teilnehmers mit niedigerem Zielerreichungsgrad und wirkt damit gegen bestimmte gesellschaftliche Prinzipien, wie z.B. der Gleichstellung, da es eine privilegierte Position des Teilnehmers der den höheren Zielerreichungsgrad erreicht hat, voraussetzt.

2. Wettbewerbspolitik - Wettbewerbsbeschränkungen

Aus dem Interesse der Marktteilnehmer heraus, eine marktstarke Position zu erreichen, resultiert die Gefahr von Wettbewerbsbeschränkungen. Um sie zu verhindern, führt der Staat über eine Reihe von Behörden eine wettbewerbsorientierte Wettbewerbspolitik durch.

 

In der Ökonomie spricht man von einer Wettbewerbsbeschränkung, wenn Preis und Qualität der eigenen Leistung nicht der Disziplinierung durch einen Marktrivalen unterliegen.

 

Es gibt sowohl staatliche Wettbewerbsbeschränkungen - tarifäre Handelshemmnisse - z.B. Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse, oder Staatsmonopole, aber auch private Wettbewerbsbeschränkungen wie z.B. Verhaltens Koordination, Konzentration und Wettbewerbsmissbrauch.

 

Die Wettbewerbspolitik ist ein Bereich der Wirtschaftspolitik. Sie bezeichnet staatliche Regeln und Eingriffe mit dem Ziel, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von z.B. Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern.