Rechtsfragen des Indiengeschäfts - Jörg Podehl - E-Book

Rechtsfragen des Indiengeschäfts E-Book

Jörg Podehl

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Beschreibung

Indien gehört weltweit zu den am stärksten wachsenden Volkswirtschaften und Deutschland ist innerhalb der Europäischen Union der wichtigste Handelspartner dieser Wirtschaftsmacht. Das vorliegende Buch verschafft deutschen Unternehmern mit geschäftlichen Kontakten in Indien sowie deren Beratern einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten und Fallstricke des Indiengeschäfts. Ausgehend von den unterschiedlichen unternehmerischen Investitionsformen stellen die Autoren das indische Rechtssystem vor (Gerichtssystem, Schiedsgerichte, Handelsverträge, Immobilienerwerb, Arbeitsrecht, Umweltrecht etc.). Abgerundet wird die Darstellung durch Ausführungen über die Gründung einer Repräsentanz, eines Joint Ventures und einer eigenen Gesellschaft in Indien. Die Neuauflage berücksichtigt Änderungen bezüglich ausländischer Direktinvestitionen (FDI), die wichtigsten Aktualisierungen im Insolvenzrecht sowie die neue Gesetzeslage im indischen Steuerrecht durch die zum 1. Juli 2017 in Kraft tretende Goods and Services Tax (GST), die größte Steuerreform seit der Unabhängigkeit 1947. Außerdem werden die Änderungen im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit dargestellt.

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Seitenzahl: 401

Veröffentlichungsjahr: 2018

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Podehl/Mathur/Agarwal

Rechtsfragen des Indiengeschäfts. Reihe Internationales Wirtschaftsrecht

Podehl/Mathur/Agarwal

Übersicht

Reihentitel

Titelseite

Impressum

Vorwort

Inhaltsübersicht

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Kapitel A. Allgemeine Grundlagen

I. Geschichtlicher Überblick

II. Wirtschaftspolitische Entwicklung

III. Rechtssetzung, Rechtsstaat und Sicherheit

IV. Kulturelle Aspekte des Indiengeschäfts

Kapitel B. Genehmigungspflichtenfür ausländische Direktinvestitionen

I. Generelle Genehmigungspflicht

II. Verschlossene Wirtschaftsbereiche – Prohibited List

III. Anzeigeverfahren (Automatic Route)

IV. Förmliches Genehmigungsverfahren – (Government Route)

V. Genehmigungspflichten für Repräsentanzen

VI. Sonderwirtschaftszonen

VII. Schutz von Auslandsinvestitionen

Kapitel C. Typische Markteintrittsstrategien in Indien

I. Überblick

II. Herausforderungen für den Markteintritt

III. Gesellschaften für den Markteintritt, insbesondere Joint Venture

IV. Repräsentanzen

V. Absatzmittler/Kundendienst

VI. Franchising und Lizenzierung

Kapitel D. Allgemeines Recht der Verträge

I. Grundlagen – Vertragsfreiheit

II. Zustandekommen von Verträgen

III. Vertragsauslegung

IV. Typische Vertragsregelungen und Besonderheiten im indischen Recht

Kapitel E. Gesellschaftsrecht – Schwerpunkt: Private Limited Company

I. Gesetzliche Grundlagen und Gesellschaftsformen

II. Private Limited Company

III. Public Company

IV. Insolvenzrecht

Kapitel F. Arbeitsrecht

I. Entwicklung des Arbeitsrechts

II. Wesentliche Rechtsquellen des Arbeitsrechts

III. Individualarbeitsrecht

IV. Kollektives Arbeitsrecht

V. Arbeitsrechtliche Konfliktlösungsmechanismen

Kapitel G. Schutz des geistigen Eigentums

I. Neuere Entwicklung

II. Urheberrecht (Copyright)

III. Markenrecht

IV. Patent- und Lizenzrecht

V. Designschutz

VI. Schutz der Rechte in der Praxis

Kapitel H. Wettbewerbs- und Kartellrecht

I. Wettbewerbs- und Kartellrecht im Umbruch

II. Consumer Protection Act, 1986 – Unfair Trade Practices

III. Competition Act, 2002

IV. Überblick zum Kartellrecht

Kapitel I. Immobilienrecht

I. Markt und Erwerbsbeschränkungen

II. Erwerb von Grundeigentum

III. Immobilienmiete

Kapitel J. Steuern und Zölle

I. Überblick

II. Einkommen- und Körperschaftsteuer (Income Tax)

III. Ausgleichsabgabe für bestimmte Onlinedienste (Equalization Levy)

IV. Das neue Mehrwertsteuersystem Goods and Services Tax (GST)

V. Zölle (Customs Duties)

Kapitel K. Umweltrecht

I. Umweltzustand und Entwicklung

II. Rechtlicher Rahmen

III. Überblick über Umweltpräventions- und Haftungskonzept

Kapitel L. Staatliche Zivilgerichtsbarkeit

I. Gerichtsaufbau/Anwaltschaft

II. Zivilverfahren

III. Zwangsvollstreckung

Kapitel M. Schiedsgerichtsbarkeit

I. Gesetzliche Grundlagen

II. Verbindlichkeit von Schiedssprüchen in Indien

III. Vorteile des Schiedsverfahrens

IV. Schiedsvereinbarung und einstweilige gerichtliche Maßnahmen

V. Anwendbares Recht

VI. Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen

Anhänge

Anhang 1: Consolidated FDI Policy Circular of 2017

Anhang 2: Form FC-GPR

Anhang 3: Notification No. FEMA 22(R) /RB-2016 March 31, 2016

Anhang 4: Form FNC

Anhang 5: Dokumente für die Beantragung von PAN I, PAN II, TAN und DSC

Übersetzungen und Definitionen

Stichwortverzeichnis

Werbung

Recht international

Rechtsfragen des Indiengeschäfts

von

Dr. Jörg PodehlRechtsanwalt, Düsseldorf

C S Mathur Chartered Accountant, New Delhi

und

Shalini Agarwal, LL.M.Advocate, Mumbai/London

3., überarbeitete Auflage 2018

Fachmedien Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe | Frankfurt am Main

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.de abrufbar.

ISBN 

©  

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Satz:

Druck und Verarbeitung:

Printed in Germany

Vorwort

Die zweite Auflage unseres Praxishandbuchs erschien 2012, in einer Zeit einer indischen Wirtschaftsschwäche und eines politischen Reformstaus. Nach ihrem Erdrutschsieg bei den Parlamentswahlen 2014 ist die neue indische Regierung Modi nun drei Jahre im Amt und hat in dieser Zeit sehr viele Reformprojekte zur Verbesserung des Rechtssystems und des regulatorischen Umfeldes gestartet und teilweise bereits verwirklicht. Im Fokus stehen die Bekämpfung der Korruption, eine Konsolidierung der Rechtsregeln sowie eine Verbesserung der staatlichen Gerichtsbarkeit und des Schiedswesens.

Die verbreitete Schattenwirtschaft wird nun mit einer Digitalisierungskampagne – weg von der bargeldorientierten Wirtschaft – vorangetrieben. Millionen von Indern eröffnen nun zum ersten Mal in ihrem Leben ein Bankkonto. Behördliche Dienste sollen unmittelbar über Internetportale erbracht werden. Außerdem bemüht sich die Regierung um eine weitere Liberalisierung bei Investitionen von Ausländern in Indien. In den meisten Wirtschaftssektoren ist hierfür mittlerweile nur ein einfaches Anzeigeverfahren, ohne formale Genehmigung, notwendig. Dagegen sind die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen Indien und der EU seit Jahren ins Stocken geraten. Mit schnellen Erfolgen kann hier nicht mehr gerechnet werden. Langsam sind auch die Reformen des indischen Arbeitsrechts. Hier wird zunächst versucht, die auf der Ebene der Bundesstaaten zersplitterte Rechtsmaterie über Modellgesetze des Bundes zu vereinheitlichen. Ein „Jahrhundertwerk“ ist dagegen die Vereinheitlichung des Mehrwertsteuersystems zum 1.7.2017. Das neu eingeführte Mehrwertsteuersystem (Goods and Services Tax – GST) baut Kontrollen und Zollformalitäten an den Grenzen der indischen Bundesstaaten ab und macht Indien erst wirklich zu einem einheitlichen Markt. Die neue GST wurde bei unserer Überarbeitung umfassend berücksichtigt.

Die staatliche Zivilgerichtsbarkeit in Indien befindet sich leider immer noch in ihrem chronischen Ausnahmezustand, was zu extrem langen Prozessen führt. Grund hierfür ist vor allem die mangelnde personelle Besetzung der Gerichte. Selbst der Supreme Court war Anfang 2017 nicht voll besetzt. Umso wichtiger sind daher die Reformen der indischen Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Hiermit sollen nun Schiedsverfahren in sechs bis zwölf Monaten geführt und abgeschlossen werden.

Die nun vorliegende 3. neu überarbeitete Auflage unseres Praxishandbuchs befasst sich mit den Kernfragen und den praktisch wichtigsten Fallgestaltungen des sich schnell weiterentwickelnden indischen Wirtschaftsrechts.

Die Autoren danken vor allem Frau Saskia Bonenberger für ihre großartige Unterstützung bei der Überarbeitung des Teils Steuern und Zölle. Unser Dank geht auch an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Khaitan & Co., Mumbai, die uns bei der Aktualisierung der Vorauflage mit ihren Recherchen unterstützt haben. Schließlich danken wir Herrn Dr. Roland Abele vom Deutschen Fachverlag für seinen Ansporn, das Praxishandbuch neu aufzulegen.

Im Juli 2017

Jörg Podehl, Düsseldorf/Berlin C S Mathur, New DelhiShalini Agarwal, Mumbai/London

Übersicht

Kapitel A. Allgemeine Grundlagen

I. Geschichtlicher Überblick

II. Wirtschaftspolitische Entwicklung

III. Rechtssetzung, Rechtsstaat und Sicherheit

IV. Kulturelle Aspekte des Indiengeschäfts

Kapitel B. Genehmigungspflichtenfür ausländische Direktinvestitionen

I. Generelle Genehmigungspflicht

II. Verschlossene Wirtschaftsbereiche – Prohibited List

III. Anzeigeverfahren (Automatic Route)

IV. Förmliches Genehmigungsverfahren – (Government Route)

V. Genehmigungspflichten für Repräsentanzen

VI. Sonderwirtschaftszonen

VII. Schutz von Auslandsinvestitionen

Kapitel C. Typische Markteintrittsstrategien in Indien

I. Überblick

II. Herausforderungen für den Markteintritt

III. Gesellschaften für den Markteintritt, insbesondere Joint Venture

IV. Repräsentanzen

V. Absatzmittler/Kundendienst

VI. Franchising und Lizenzierung

Kapitel D. Allgemeines Recht der Verträge

I. Grundlagen – Vertragsfreiheit

II. Zustandekommen von Verträgen

III. Vertragsauslegung

IV. Typische Vertragsregelungen und Besonderheiten im indischen Recht

Kapitel E. Gesellschaftsrecht – Schwerpunkt: Private Limited Company

I. Gesetzliche Grundlagen und Gesellschaftsformen

II. Private Limited Company

III. Public Company

IV. Insolvenzrecht

Kapitel F. Arbeitsrecht

I. Entwicklung des Arbeitsrechts

II. Wesentliche Rechtsquellen des Arbeitsrechts

III. Individualarbeitsrecht

IV. Kollektives Arbeitsrecht

V. Arbeitsrechtliche Konfliktlösungsmechanismen

Kapitel G. Schutz des geistigen Eigentums

I. Neuere Entwicklung

II. Urheberrecht (Copyright)

III. Markenrecht

IV. Patent- und Lizenzrecht

V. Designschutz

VI. Schutz der Rechte in der Praxis

Kapitel H. Wettbewerbs- und Kartellrecht

I. Wettbewerbs- und Kartellrecht im Umbruch

II. Consumer Protection Act, 1986 – Unfair Trade Practices

III. Competition Act, 2002

IV. Überblick zum Kartellrecht

Kapitel I. Immobilienrecht

I. Markt und Erwerbsbeschränkungen

II. Erwerb von Grundeigentum

III. Immobilienmiete

Kapitel J. Steuern und Zölle

I. Überblick

II. Einkommen- und Körperschaftsteuer (Income Tax)

III. Ausgleichsabgabe für bestimmte Onlinedienste (Equalization Levy)

IV. Das neue Mehrwertsteuersystem Goods and Services Tax (GST)

V. Zölle (Customs Duties)

Kapitel K. Umweltrecht

I. Umweltzustand und Entwicklung

II. Rechtlicher Rahmen

III. Überblick über Umweltpräventions- und Haftungskonzept

Kapitel L. Staatliche Zivilgerichtsbarkeit

I. Gerichtsaufbau/Anwaltschaft

II. Zivilverfahren

III. Zwangsvollstreckung

Kapitel M. Schiedsgerichtsbarkeit

I. Gesetzliche Grundlagen

II. Verbindlichkeit von Schiedssprüchen in Indien

III. Vorteile des Schiedsverfahrens

IV. Schiedsvereinbarung und einstweilige gerichtliche Maßnahmen

V. Anwendbares Recht

VI. Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen

Literaturverzeichnis

Monographien

Aden, Menno

Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit – Kommentar zu den Verfahrensordnungen, 2. Auflage, München 2003

Aulbur, Wilfried/

Kapoor, Amit

Riding the Tiger, How to Execute Business Strategy in India, Gurgaon 2016

Bachawat, R S

Law of Arbitration & Conciliation, Vol. II 5th Edition, Gurgaon 2012

Bendlinger, Stefan

Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts, 3. Auflage, Wien 2016

Bhadbhade, Nilima

Contract Law in India, 2nd Edition, New York 2012

Bharuka, G C

Mulla The Transfer of Property Act, 11th Edition, Fourth Reprint, Gurgaon 2013

Breitenstein, Tilman

Der Wandel des gewerblichen Rechtsschutzes in Indien vor dem Hintergrund des Wandels der Gesellschaft, in: Fritz (Hg.), Entwicklungsland, Schwellenland, Global Player: Indiens Weg in die Verantwortung, Oberhausen 2010, S. 179 – 185

Cupei, Jürgen

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Köln 1986

Das, Ira

Staat und Religion in Indien: eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, Tübingen 2004

Doabia, T S

Environmental & Pollution Laws in India, Vol. 2, Neu Delhi 2005

Doabia, T S

Environmental and Pollution Laws in India, Vol. 1, 2nd Edition, Gurgaon 2010

Dwivedi, Rishi Muni

Subsidies in India, Neu Delhi 2006

Fung, David Y.K.

Precontractual Rights and Remedies: Restitution and Promissory Estoppel, Petailing Jaya/Selangor/Malaysia 1999

Garg, R.P./

Beenu, Yadav

Law and Practice of Tax Treaties, 2015

Hartmann, Oliver S.

Das Markenrecht in Indien – Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes einer Marke nach dem Trade Marks Act, 1999 unter besonderer Berücksichtigung der indischen Rechtspraxis, Köln 2011

Kaufmann, Lutz/

Panhans, Dirk/

Steinrücke, Bernhard/

Horn, Carsten/

Koch, Matthias/

Kues, Anne/

Paschke, Clemens

Investmentguide Indien – Erfolgsstrategien deutscher Unternehmen auf dem Subkontinent, Stuttgart 2006

Koepff, Antje Grit

Das indische Arbeitsrecht: Eine Untersuchung der Grundlagen, Wesensmerkmale und Perspektiven, Heidelberg 2005

Markanda, P C

Law Relating to Arbitration & Conciliation, 9th Edition, Neu Delhi 2016

Markanda, P C/

Markanda, Naresh/

Markanda, Rajesh

Arbitration Step by Step, 2nd Edition, Gurgaon 2017

Martinek, Michael/

Semler, Franz-Jörg/

Flohr, Eckhard (Hg.)

Handbuch des Vertriebsrechts, 4. Aufl., München 2016

Mathur, C S/

Sonntag, Karl

Principles of International Taxation, New Delhi 2006

Mathur, C S/

Görl, Maximilian/

Sonntag, Karl

Principles of Model Tax Conventions and International Taxation, New Delhi 2013

Mennel, Annemarie/

Förster, Jutta (Hg.)

Steuern in Europa, Amerika und Asien,109. Aktualisierung, Herne/Berlin 2016

Moses, Margaret L.

The Principles and Practice of International Commercial Arbitration,2nd Edition, Cambridge 2012

Müller, Oliver

Wirtschaftsmacht Indien – Chance und Herausforderung für uns, München/Wien 2006

Piltz, Burghard

Internationales Kaufrecht, 2. Aufl., München 2008

Ramaiya, A

Guide to the Companies Act, 18th Edition, Neu Delhi 2014

Rieck, Jürgen

Ausländisches Familienrecht – Eine Auswahl von Länderdarstellungen, 15. Ergänzung, München 2017

Sarma, Rama

Commentary on Intellectual Property Laws (Patents, Designs & Copyright Laws with Protection of Plant Varieties & Farmer’s Rights), Vol. 2, Gurgaon 2009

Schmelzer-Schwind, Kristina

Was Indien bremst: Fesseln auf dem Weg des Fortschritts, in: Fritz (Hg.), Entwicklungsland, Schwellenland, Global Player: Indiens Weg in die Verantwortung, Oberhausen 2010, S. 133ff

Singh, Avtar

Law of Contract & Specific Relief, 12th Edition, Lucknow 2017

Stauder, Clemens

Recht und Praxis der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit in Indien, Dresden 2015

Spedding (Hg.)

India The Business Opportunity, A Practical Legal and Regulatory Handbook, Lucknow 2016

Triebel, Volker/

Illmer, Martin/

Ringe, Wolf-Georg/

Vogenauer, Stefan/

Ziegler, Katja (Hg.)

Englisches Handels- und Wirtschaftsrecht, 3. Aufl., Frankfurt am Main 2012

Vermeer, Manuel/

Neumann, Clas

Praxishandbuch Indien, 2. Aufl., Wiesbaden 2016

Wadhwa, Anirudh

Mulla´s Indian Contract Act, 15th Edition, Noida 2015

Wahi, V.S.

Transferpricing, 6th Edition, 2015

Wamser, Johannes/

Sürken, Peter

Wirtschaftspartner Indien – Ein Managementhandbuch für die Praxis, 2. Aufl., Stuttgart 2011

Wassermeyer, Franz

Doppelbesteuerung, Loseblattkommentar, 136. Auflage 2017

Aufsätze

Afsharipour, Afra

Corporate Governance Convergence: Lessons from the Indian Experience, in: Northwestern Journal of International Law and Business, 2009, S. 335 ff.

Bazzle, Timothy

Pharmacy of the Developing World: Reconciling Intellectual Property Rights in India with the Right to Health: TRIPS, India’s Patent System and Essential Medicines, Georgetown Journal of International Law, 2011, S.785 ff.

Bhatia, Bhavesh/

Wagle, Sukhada

Limited Liability Partnership Act, 2008, India Law Journal, abrufbar hier: http://www.indialawjournal.com/volume2/issue_2/article_by_bhavesh_sukhada.html (besucht am 13. 8. 2012)

Bonenberger, Saskia

Indien: GST – die MwSt kommt!, IStR-Länderbericht, 9/17, 51 ff.

Bonenberger, Saskia/

Kanabar/

Nayak

Indien: Steuerauseinandersetzungen an der Verrechnungspreisfront – Ein Blick aus der Vogelperspektive, IStR-Länderbericht 2015, 83 ff.

Bonenberger, Saskia/

Kanodia, Ritesh

Indien: Notwendigkeit der Optimierung indirekter Steuern in grenzüberschreitender Beschaffungskette, IStR-Länderbericht 9/2014, 34 ff.

Von Braunmühl, Patrick

Verbraucherrechte in Indien, VuR 2010, 413 ff.

Chaudhry, Shohit/Mahajan, Kartinkey

The case for an effective extraterritorial jurisdiction of Competition Commission of India in light of international practices, European Competition Law Review, 2011, S. 314 ff.

Chiramel, Christine

The Madrid Protocol and its applicability in India, abrufbar hier: http://www.vaishlaw.com/article/indian_intellectual_property_laws/applicability_of_madrid_protocol_in_inida.pdf?articleid=100324 (besucht am 13. 8. 2012)

Hoenig, Klaus/

Klauß, Ingo

Strenge Regeln für die Kartellwächter, Asia Bridge, 6/2011, S. 40 f.

Hofer, Joachim

IT-Dienstleister Satyam kämpft um Vertrauen, Handelsblatt, 03. 6. 2009, abrufbar hier: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/nach-dem-skandal-it-dienstleister-satyam-kaempft-um-vertrauen/3190244.html (besucht am 13.8.2012)

Kachwaha, Sumeet/

Eberl, Walter

Arbitrations in India – An Indo-German Perspective, SchiedsVZ 2008, 14 ff.

Magnier, Mark

India labor issues come to a head in deadly Maruti Suzuki riot, Los Angeles Times, 26. 7. 2012:, abrufbar hier: http://www.latimes.com/news/nationworld/world/la-fg-india-labor-unrest-20120727,0,1878734.story (besucht am 13.8.2012)

Parameswaran-Seiffert, Katharina/

Parameswaran Benjamin

Das indische Investitionsrecht – ein Update, RiW 2012, 105 ff.

Pasvantis, Katrin

Indische Verbraucher hungrig nach Konsum, GTAI, 8.11.2011, abrufbar hier:

http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did=285492.html (besucht am 13.8.2012)

Podehl, Jörg

Insolvenzrecht in Indien – ein Überblick, RiW 2011, 54 ff.

Podehl, Jörg

Lieferung von Investitionsgütern/Anlagenbau: Der Ausschluss der Haftung für so genannte „Folgeschäden“, Der Betrieb, 2005, S. 2453 ff.

Podehl, Jörg/

Niesert, Burkhard

Der neue indische „Insolvency and Bankruptcy Code, 2016, RiW 2017, 17 ff.

Podehl, Jörg/

Paschke, Clemens/

Koch, Matthias

Joint Venture Partner: Ballast oder Erfolgsgeheimnis?, io new management, Nr. 6, 2006, S. 22 ff.

Pallien, Thomas Arjun/

Oelkers, Janine

Das neue indische Gesellschaftsrecht, ZfRV 2014, 87 ff.

Rajasingh, Betsy Vinolia

India’s first compulsory licence over

Bayer’s patent, Journal of Intellectual Property Law & Practice, 2012, S. 482 ff.

Sadasivam, Aaradhana

Patent linkage in India, Journal of Intellectual Property Law & Practice, 2011, S. 664 ff.

Scaria, Arul George

India Heading Towards a Major Copyright Overhaul, GRUR Int. 2010, 663 ff.

Schmidt-Ajayi, Barbara

Komplexe Strukturen, Asia Bridge 12, 2006, S. 18 f.

Sharma, Avinash

Merger control under India's new competition law: a comparative perspective, European Competition Law Review, 2011, S. 602 ff.

Sharma, Daniel H./

Pfaff, Christina

Das indische Schiedsrecht: Überblick und Reformansätze, RiW 2011, 817 ff.

Srivastava, Shruti

MRTPC’s ‘unfair trade’ practices not in new Act, govt tells watchdog, The Indian Express, 16. 5. 2011, abrufbar hier: http://www.indianexpress.com/news/mrtpcs-unfair-trade-practices-not-in-new-act-govt-tells-watchdog/791244/ (besucht am 13.8.2012)

Thakker, Manan

Spam and I.T. Act 2000, Ahmedabad Chartered Accountant Journal, 6/2011, S. 157, 164

Unni, V.K.

Indian Patent Laws and TRIPS: Redrawing the Flexibility Framework in the Context of Public and Health, Pacific McGeorge Global Business & Development Law Journal, 2012, S. 323 ff.

Abkürzungsverzeichnis

AG

Aktiengesellschaft

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGM

Annual General Meeting

APA

Advanced Pricing Agreement

ARGE

Gelegenheitsgesellschaft, zum Zwecke der Durchführung eines gemeinschaftlichen (Bau-)Projekts in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

ASEAN

Association of South East Asian Nations

BCD

Basic Customs Duty

BEPS

Base Erosion and Profit Shifting

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BJP

Bharatiya Janata Party

BRIC

Brasilien, Russland, Indien, China

BSP

Bahujan Samaj Party

ca.

circa

CAD

Cash against Documents

CBDT

Central Board of Direct Tax

CBEC

Central Board of Excise and Customs

CCI

Competition Commission of India

CENVAT

Central Value Added Tax

CGST

Central Goods and Services Tax

CIF

cost, insurance, freight

CISG

United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods

CPCB

Central Pollution Control Board

CNDA

Confidentiality and Non-Disclosure Agreement

CSR

Corporate Social Responsibility

DAC

Delhi High Court Arbitration Centre

DAX

Deutscher Aktienindex

DBA

Doppelbesteuerungsabkommen

d.h.

das heißt

DIN

Directors Identification Number

DIPP

Department of Industrial Policy and Promotion

DIS

Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.

DSC

Digital Signature Certificate

DTC

Direct Tax Code

EOU

Export Oriented Unit

EU

Europäische Union

EUR

Euro

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

EXIM-Policy

Export-Import Policy gemäß Foreign Trade (Development and Regulation) Act, 1992 to develop and regulate foreign trade by facilitating import into India and augmenting exports from India

f.

und folgende Seite

FACT

Federation of Indian Chamber of Commerce and Industry Arbitration and Conciliation Tribunal

FDI

Foreign Direct Investment

FEMA

Foreign Exchange Management Act, 2000

FERA

Foreign Exchange Regulation Act, 1973

ff.

und folgende Seiten

FIPB

Foreign Investment Promotion Board

GATT

General Agreement on Tariffs and Trade

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GST

Goods and Services Tax

HDFC

Housing Development Finance Corporation

HGB

Handelsgesetzbuch

IBC

Insolvency and Bancrupty Code, 2016

IBM

International Business Machines Corporation

ICA

Indian Companies Act, 2013

ICADR

International Center for Alternative Dispute Resolution

ICC-Regeln

International Chamber of Commerce Rules of Arbitration

ICSC

Institute of Company Secretaries of India

IDA

The Industrial Disputes Act, 1947

IDRA

Industries (Development and Regulation) Act, 1951

IESA

Industrials Employment (Standing Orders) Act, 1946

IFA

Investionsförderungsabkommen

IGCC

Indo-German Chamber of Commerce

IGST

Integrated Goods and Services Tax

IIAM

Indian Institute of Arbitration and Mediation

IMF

International Monetary Fund

INC

Indian National Congress

INR

Indische Rupie

InsO

Insolvenzordnung

IPAB

Intellectual Property Appellate Board

ISPB

International Standard Banking Practice for the Examination of Documents

IRENA

Internationale Agentur für erneuerbare Energien

Kap.

Kapitel

KG

Kommanditgesellschaft

LCIA

London Court of International Arbitration

LLP

Limited Liability Partnership

Ltd.

Private Limited Company

Marxist-CP/M

Communist Party of India (Marxist)

Mio.

Million(en)

MoA

Memorandum of Association

Mrd.

Milliarde(n)

MRTP Act

Monopolies and Restrictive Trade Practise Act, 1969

NCDRC

National Consumer Dispute Redressal Commission

NCP

Nationalist Congress Party

NET

National Environment Tribunal

NGT

National Green Tribunal

NLLA

National Labour Law Association

NOC

No Objection Certificate

NOR

resident but not ordinarily resident

Nr.

Nummer

NRI

Non-Resident-Indian

OECD

Organisation for Economic Cooperation and Development

OHG

Offene Handelsgesellschaft

OLG

Oberlandesgericht

p.a.

per annum (pro Jahr)

PAN

Permanent Account Number

PCT

Patent Cooperation Treaty

PIO

Person of Indian Origin

PKW

Personenkraftwagen

POEM

Place of Effective Management

PVÜ

Pariser Verbandsübereinkunft (zum Schutz des gewerblichen Eigentums)

RBÜ

Revidierte Berner Übereinkunft

RBI

Reserve Bank of India

ROR

resident and ordinarily resident

SEA

Shops and Establishments Acts

SEBI

Securities and Exchange Board of India

SEZ

Special Economic Zone

SGS

Société Générale de Surveillance

SGST

State Goods and Services Tax

SIA

Secretariat for Industrial Assistance

s.o.

siehe oben

SPCB

State Pollution Controls Board

SPICe

Simplified Proforma for Incorporating Company electronically

STPI

Software Technology Parks of India

TAN

Tax Deduction Number

TDS

Tax Deduction at Source

TRIPS

Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights

u.a.

unter anderem

UN

United Nations

UNCITRAL

United Nations Commission on International Trade Law

UNICEF

United Nations Children's Fund

UNÜ

UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, 1. Juni 1958 (New Yorker Abkommen)

UP

Uttar Pradesh

UT-GST

Union Territory Goods and Services Tax

UVP

Umweltverträglichkeitsprüfung

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

vs.

versus

VAT

Value Added Tax

vgl.

vergleiche

WHO

Weltgesundheitsorganisation

WIPO

Weltorganisation für geistiges Eigentum

WTO

World Trade Organisation

z.B.

zum Beispiel

ZPO

Zivilprozessordnung

Kapitel AAllgemeine Grundlagen

Übersicht

I. Geschichtlicher Überblick

II. Wirtschaftspolitische Entwicklung

III. Rechtssetzung, Rechtsstaat und Sicherheit

IV. Kulturelle Aspekte des Indiengeschäfts

1Indien, der südasiatische Subkontinent, war trotz seiner über 5.000-jährigen bedeutenden Kulturgeschichte über lange Zeit ins wirtschaftliche Abseits geraten. Seit Beginn der 1990er-Jahre ist das Land wirtschaftlich wiedererwacht und hat seither eindrucksvoll seine wirtschaftlichen Möglichkeiten, sowohl als Absatzmarkt als auch als Produktionsstandort, unter Beweis gestellt. Deutschland ist für Indien wichtigster Handelspartner in der EU und einer der wichtigsten Handelspartner weltweit. Vor allem nach Investitionsgütern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz besteht in Indien eine hohe Nachfrage. Bei den Exporten aus Indien nach Europa führen Textilien, chemische Erzeugnisse, Elektrotechnologie, Metallwaren, Leder und Nahrungsmittel die Rangliste an. Politisch gibt es besonders enge Beziehungen zwischen Indien und Deutschland, die in einem speziellen Dialogformat, den Deutsch-Indischen Regierungskonsultationen, gepflegt werden. Hierbei kommen die Kabinette beider Länder im Zweijahresrhythmus abwechselnd in Deutschland und Indien zusammen.1

2Einen kurzen Abriss der historischen, wirtschaftspolitischen und gesellschaftlichen Grundlagen für den Wiederaufstieg Indiens als Wirtschaftsmacht sowie einige wichtige kulturelle Aspekte des Indiengeschäfts möchten wir diesem Buch zum besseren Verständnis der heutigen indischen Rechtsentwicklung voranstellen.

1

Vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Indien/Bilateral_node.html (besucht am 11.4.2017).

I.Geschichtlicher Überblick

3Die indische Geschichte hat vielgestaltige Hochkulturen hervorgebracht, wie das Ashuka-Reich (3. Jahrhundert v. Chr.) und die Gupta-Dynastie (Blütezeit im 4. und 5. Jahrhundert n. Chr.). Über Jahrtausende war Indien allerdings in viele Einzelmonarchien mit unterschiedlichen Sprachen, Kulturen und Religionen gespalten. In der Neuzeit regierten sodann muslimische Mogule große Teile des indischen Nordens. Eine einheitliche Zentralherrschaft wurde erst später von den Briten während der fast 200 Jahre dauernden Kolonialzeit gewaltsam erzwungen.

4Der Reichtum Indiens lockte schon früh Kaufleute und Eroberer an. Seit dem 17. Jahrhundert versuchten vor allem Briten, Franzosen, Portugiesen und Niederländer in Indien Fuß zu fassen. Zwei Jahrhunderte lang war Indien Opfer des Kolonialismus. Dabei hatte Großbritannien Indien zunächst eher „unabsichtlich“ erobert. „Handel, nicht Land“, lautete die Devise der Ostindischen Handelskompanie, einer englischen Handelsgesellschaft, die im Jahre 1599 durch einen Freibrief Königin Elisabeths I. die ausschließlichen Handelsrechte mit allen Ländern jenseits des Kaps der guten Hoffnung erhalten hatte. Im Jahre 1600 landete die Kompanie mit ihrem ersten Schiff im Hafen Surat, nördlich von Bombay. Sie errichtete zahlreiche Handelsniederlassungen in Indien und hatte raschen Erfolg. Man brachte Gewürze, Kautschuk, Seide, Baumwolle und Zucker nach England und auf dem Rückweg nach Indien waren die Lagerräume der Schiffe voll mit englischen Produkten. Infolge der expandierenden Handelstätigkeiten verstrickte sich die Kompanie jedoch zunehmend in die lokale Politik der indischen Fürsten, auf deren Territorien die Kompanie tätig war. Durch verschiedene Allianzen und Kleinkriege begann ein irreversibler Prozess, der schließlich dazu führte, dass England die Kolonialherrschaft über den gesamten indischen Subkontinent erlangte.

5Im Jahre 1858 wurde die Herrschaft über Indien offiziell Königin Victoria übertragen und „Britisch-Indien“ zur Kronkolonie. Eine Besonderheit des kolonialen Indiens und ein Erbe der unsystematischen Eroberung des Subkontinents durch die Briten war das Fortbestehen vieler alter Fürstentümer. Bis zum Jahr 1947 herrschten 565 Maharadschas, Nawaps, Radjas und andere Regenten noch immer als absolute, erbliche Souveräne über ein Drittel Indiens und ein Viertel seiner Bevölkerung. Lediglich die übrige Fläche des Landes wurde unmittelbar über die koloniale Regierung verwaltet. Während der britischen Eroberung durften indische Fürsten, die Großbritannien als oberste Macht in Indien anerkannten, ihren Thron behalten, sie mussten lediglich die Kolonialmacht als Zentralgewalt anerkennen und ihre Souveränität in der Außenpolitik und in Verteidigungsangelegenheiten an diese abtreten. Dafür wurde ihnen im Gegenzug die fortdauernde (Teil-)Autonomie ihrer Staaten zugestanden.

6Die britische Herrschaft in Indien wurde durch einen Vize-König (Vice-Roi), einen ernannten Monarchen auf Zeit, ausgeübt. Das Rückgrat der britischen Exekutive bestand aus tausenden Beamten des englischen Civil Service sowie aus britischen und einheimischen Angehörigen der indischen Armee.

7Durch den Zweiten Weltkrieg war die britische Kolonialregierung schwach geworden und Indien stand aufgrund der wachsenden Spannungen zwischen den Religionsgruppen der Hindus und Muslime am Rande eines Bürgerkrieges. Großbritannien sah sich 1947 gezwungen, durch eine rasche Teilung Indiens in die indische Union und Pakistan – und die Entlassung beider Staaten in die Unabhängigkeit – die andauernden bürgerkriegsähnlichen Unruhen zu beenden. Mahatma Gandhis glühender Kampf für die Einheit und Unabhängigkeit Indiens durch gewaltlosen Widerstand gegen die Kolonialmacht und die Entlassung Indiens in die Unabhängigkeit durch Lord Louis Mountbatten, als letzten Sachwalter der britischen Krone, bildeten ein besonders schillerndes und wohlbekanntes Kapitel der Weltgeschichte. Die postkoloniale Phase Indiens begann allerdings mit einer komplizierten Vermögensauseinandersetzung zwischen Indien und Pakistan. Infolge von Grenzstreitigkeiten mit Pakistan, die bis heute nicht beigelegt sind, und der Umsiedlung von etwa 8,4 Mio. Menschen zwischen beiden Staaten, kamen bei den damit einhergehenden Unruhen über 1 Mio. Menschen um. Im Jahr 1971 kam es sodann zu einer weiteren Teilung, nämlich der Sezession Ostpakistans von Pakistan, das sich fortan den Namen Bangladesch gab. Der Streit um Kaschmir begründet bis heute einen militärischen Dauerkonflikt zwischen Pakistan und Indien. In den Bergen von Kaschmir verläuft auf 5.400 Metern die höchstgelegene Frontlinie der Welt zwischen den beiden Nuklearmächten.

8Indien gehört zu den 51 Gründungsstaaten der Vereinten Nationen und war von 2011 bis 2012 bereits zum siebten Mal nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.

II.Wirtschaftspolitische Entwicklung

9Indien ist ein Land der Vielfalt und Extreme. Mit einer Länge von 3.200 Kilometern von Norden nach Süden und 2.900 Kilometern maximaler Breite, sehr verschiedenen Landschaften und Klimazonen bildet Indien einen riesigen Wirtschaftsmarkt. Die Verbreiterung der indischen Mittelschicht und die damit verbundene erheblich gesteigerte Kaufkraft bilden die Grundlage für künftiges Wirtschaftswachstum. Der Anteil der als Konsumbevölkerung zu bezeichnenden mittleren Schicht der Gesamtbevölkerung von derzeit insgesamt 1,21 Mrd. Einwohnern,2 wird allerdings sehr unterschiedlich geschätzt. Nach einer Schätzung aus dem Jahr 2014 soll der Bevölkerungsanteil der (sehr heterogenen) Mittelschicht derzeit ca. 9 % betragen und bis 2030 auf 81 % anwachsen.3 Die frühere Wirtschaftspolitik hat die Entwicklung des Markts jedoch lange gehemmt. Das Bevölkerungswachstum ist derzeit sehr hoch und Indien verfügt über eine sehr viel jüngere Bevölkerung als beispielsweise China. Wenn es gelingt, diese vielen Menschen gut auszubilden und zu ernähren, dann kann Indien eine „demographische Dividende“ verzeichnen, von der in der Politik so oft geschwärmt wird.

10Bis zur Unabhängigkeit Indiens hatte die Kolonialmacht kaum etwas unternommen, um den Subkontinent zu industrialisieren. Exportiert wurden hauptsächlich Agrarprodukte und Textilien. Maschinen und andere Investitionsgüter wurden hingegen in Indien nicht hergestellt und mussten eingeführt werden. Die britischen Kolonialherren hinterließen jedoch einige wichtige Grundlagen für den heutigen Aufstieg Indiens: die nationalstaatliche politische Einigung des Subkontinents, ihr Rechts- und Verwaltungssystem, Colleges zur Bildung der Eliten und nicht zuletzt die englische Sprache. Die sprachlichen Unterschiede in Indien sind auch heute noch so groß, dass Wirtschaft, Verwaltung und Justiz auch weiterhin auf die englische Sprache angewiesen sind.

11Nach der Unabhängigkeit am 15. 8. 1947 bildete Jawaharlal Nehru die erste indische Regierung; seine wirtschaftspolitischen Überzeugungen sollten Indien lange Zeit prägen. Nehru war ebenso wie Gandhi in England zum Rechtsanwalt ausgebildet worden. Seine Regierung trat weder in die Gefolgschaft der westlichen Führungsmächte, noch in die Fußstapfen der kommunistischen Sowjetunion. Außenpolitisch prägte Indien maßgeblich die Bewegung der Blockfreien. Innenpolitisch versuchte Nehru, die parlamentarische Demokratie mit dem marxistischen Sozialismus zu verbinden. In der Wirtschaftspolitik sympathisierte er allerdings stark mit dem kommunistischen Experiment. Schlüsselindustrien wie z.B. Eisen- und Stahlerzeugung, Erdölindustrie, Bergbau und Banken wurden verstaatlicht. Der Staatssektor führte die Wirtschaft des Landes an und verfolgte die Prinzipien der Importsubstitution und Exportförderung. Nahezu jede nennenswerte unternehmerische Tätigkeit wurde unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt. Die „Herrschaft“ der Genehmigungsverfahren (Licence Permit Raj) fesselte die Tätigkeit privater Unternehmer und führte zu einer Auswanderungsbewegung bei den jungen Eliten. Die Auswanderungswelle führte vor allem nach England und in die USA. Indien nahm die eigene Wirtschaft an die Kette und führte Rechtsbestimmungen ein, die eine nahezu „geschlossene“ Volkswirtschaft schufen. Das korruptionsanfällige bürokratische Wirtschaftsverwaltungssystem ruinierte das Land. Bereits in den 1960er-Jahren lahmte die indische Wirtschaft. Ausländischen Investoren begegnete die Regierung mit Misstrauen, denn mit ihren dirigistischen Wirtschaftsentscheidungen sandte sie negative Signale an Unternehmer.

12Auch auf weltwirtschaftliche Entwicklungen, wie beispielsweise die Ölkrise in den 1970er-Jahren, reagierte die indische Regierung mit einer reglementierenden Gesetzgebung (Foreign Exchange Regulation Act, 1973, FERA). Diese Gesetzgebung führte eine weit reichende Devisenkontrolle ein. Geschäfte zwischen Indern und ausländischen Investoren wurden damit auf allen Ebenen überwacht, indem der Abfluss von Devisen weitgehend verhindert und neue ausländische Direktinvestitionen weiter stark eingeschränkt wurden. Die Kapitalbeteiligung ausländischer Investoren an indischen Unternehmen wurde auf jeweils höchstens 40 % beschränkt. Die Folgen für die indische Wirtschaft waren katastrophal. Selbst Weltunternehmen wie IBM oder Coca-Cola verließen lieber den indischen Markt, als die Beteiligung an ihren Tochterunternehmen zu reduzieren. Aufgrund dieser Politik liquidierten allein zwischen 1977 und 1980 mehr als 60 bedeutende ausländische Unternehmen ihre indischen Tochtergesellschaften. Die Größe und die Preisgestaltungsmöglichkeit sämtlicher Unternehmen in Indien waren bereits zuvor durch den Monopolies and Restricted Trade Practices Act, 1969 (MRTP) beschränkt worden.

13China und südostasiatische Staaten öffneten dagegen in den 1970er- und 1980er-Jahren vorsichtig ihre Pforten für Auslandsinvestitionen. Obwohl Indien im Vergleich bereits ein etabliertes Rechtssystem mit europäischen Vorbildern vorweisen konnte, verhinderte die Politik der kontrollierten Wirtschaft die Nutzung dieses wichtigen Wettbewerbsvorteils. Die späte Reform der Wirtschaft und die Marktöffnung in den 1990er-Jahren waren zwar in ihren Ansätzen von der indischen Regierung bereits früher vorbereitet, aber erst durch den beinahe unausweichlichen Staatsbankrott im Jahr 1991 vollständig ausgelöst worden. In diesem Jahr musste die indische Regierung sogar Goldreserven zur Sicherung von Auslandsanleihen nach London und Zürich verschiffen lassen. Seitdem wurde die Licence Permit Raj schrittweise zurückgedrängt und durch eine investitionsfreundlichere Politik ersetzt. So ist etwa bereits seit dem Jahr 2000 in vielen Bereichen die Gründung einer zu 100 % eigenen Tochtergesellschaft in Indien erlaubt. Besonders hohe protektionistische Beschränkungen gibt es auch derzeit noch in den strategisch wichtigen Bereichen Kernkraft, Bergbau und auf dem Immobilienmarkt. Außerdem bestehen umfassende Gesetzeswerke zum Schutz der einheimischen Landwirtschaft. Auch die Bereiche Banken und Versicherungen, Einzelhandel und Medien sind weiterhin für ausländische Investoren in unterschiedlichem Maße beschränkt.

14Um seine wachsende Bedeutung für die Weltwirtschaft weiter zu unterstreichen, hat Indien im Jahr 2010 auch ein eigenes international anerkanntes Währungszeichen eingeführt: ₹ (Rupie). Das Zeichen ist aus dem ‚R‘ des lateinischen Alphabets und dem gleichen Buchstaben aus dem Devanagiri-Schriftsystem zusammengesetzt.

15Zwar wurde Indien auch von der Finanz- und Kapitalmarktkrise in den späten 2000er-Jahren getroffen, allerdings längst nicht so heftig wie etwa Europa oder die USA. Dies hat seinen Grund vor allem darin, dass die indische Wirtschaft vom Export weit weniger abhängig ist als andere Wirtschaftsnationen; der innerindische Absatzmarkt ist groß genug, um Einbrüche im Export abzufedern.4 Auch von einer „Bankenkrise“ blieb Indien verschont, da der Bankensektor staatlich sehr eng kontrolliert und reglementiert ist. Stattdessen gleitete Indien in eine Phase des politischen Stillstandes mit Korruptionsskandalen und einer unentschlossenen Koalitionsregierung unter Führung der Kongresspartei. Mit dem Versprechen weitreichender Reformen und einer besseren wirtschaftlichen Zukunft erkämpfte sich 2014 der Chief Minister des Bundesstaates Gujarat, Narendra Modi, mit seiner Bhartiya Janata Party (BJP) eine klare Mehrheit im Parlament. Damit hatte nach 30 Jahren zum ersten Mal eine Partei die absolute Mehrheit gewinnen können.5 Zu Modis Reformagenda gehören die Bekämpfung der Korruption, die Verbesserung der Infrastruktur und der Ausbau des Straßen- und Schienennetzes, erneuerbare Energien) sowie der Umweltschutz (Transform, Energise and Clean India).6 Zur Umsetzung der Agenda gibt es erste Leitinitiativen der indischen Regierung7:

Make in India – Wandlung Indiens zu einem globalen Design- und Fertigungszentrum

Smart City Mission – Verbesserung der Kerninfrastruktur durch intelligente Technik

Digital India Initiative – Broadband Highways, e-Governance, Public Internet Access u.a.

Start-Up India – Schaffung von Arbeitsplätzen durch Förderung von Gründern

Skill India – Fachausbildung von 400 Mio. Jugendlichen bis zum Jahr 2022

Make in India Mittelstand! – Investment Initiative der indischen Botschaft in Berlin

16Die Regierung Modi hat auch Gesetzesreformen angekündigt und teilweise bereits umgesetzt. Hierzu gehört die große Vereinheitlichung des Mehrwertsteuersystems (Goods and Services Tax – GST), die wegen der föderalen Struktur Indiens sehr komplex und bereits 2010 eingeleitet worden war. Bis 2017 hatten die 29 indischen Bundesstaaten uneinheitliche Mehrwertsteuersysteme sowie Zoll- und Transportabgaben. Dieses bürokratische Dickicht führte dazu, dass an jeder Grenze eines Bundesstaates ein Sales-Tax-Officer die Transporte mit schier endlosen Formalitäten aufhielt. Die GST wird Indien erst wirklich zu einem einheitlichen Markt machen und man erwartet große Einsparungen beim Handel über die Grenzen der indischen Bundesstaaten hinweg.8

17Am 8.11.2016 ließ die Regierung Modi über Nacht sämtliche 500- und 1.000- Rupien-Banknoten aus dem Verkehr ziehen (ca. 86 % des gesamten Bargeldumlaufs). Hiermit sollte das nicht ausgewiesene Geldvermögen und damit die Steuerhinterziehung, die Korruption und die Schattenwirtschaft bekämpft werden. Gleichzeitig soll die Digitalisierung der Wirtschaft – weg von einer bargeldorientierten Volkswirtschaft – vorangetrieben werden, etwa durch bargeldlose Bezahlsysteme und die Eröffnung von Bankkonten für sehr große Teile der Bevölkerung.9 Ein wichtiger Baustein der Digitalisierung ist das JAM-Programm, mit dem eine biometrische Identifizierungs-Karte (Aadhar) eingeführt wurde. Auf dieser Grundlage konnten in kürzester Zeit Millionen von Bankkonten eröffnet werden. Ziel der Regierung ist es, behördliche Dienste und Leistungen weitestgehend unmittelbar über Internet-Portale und direkte Überweisungen zu erbringen (single window clearance), damit Korruption und Mittelsmänner bei diesen Vorgängen ausgeschlossen werden können.10

18Insgesamt ist festzustellen, dass das Wirtschaftssystem Indiens in den vergangenen Jahrzehnten modernisiert und nach westlichem Vorbild liberalisiert wurde. Indien gehört zweifelsohne zu den schnell aufstrebenden Schwellenländern. Das Tempo der Entwicklung führt aber auch dazu, dass die Rechtsregeln für die Geschäftsmodelle in Indien sich durch Supreme Court-Entscheidungen oder Gesetzesänderungen sehr schnell ändern können. Achtsamkeit und Agilität sind daher entscheidende Voraussetzungen für den Geschäftserfolg in Indien. Die Herausforderungen des indischen Rechtssystems und des regulatorischen Umfeldes führen dazu, dass Indien im internationalen Ease of Doing Business-Vergleich der Weltbank immer noch auf den hinteren Plätzen rangiert.11

2

Vgl. http://censusindia.gov.in/2011-prov-results/indiaatglance.html (besucht am 5. 5. 2017).

3

Bertelsmann Stiftung, Asia Policy Brief 2014/06, S. 6, wonach die Mittelschicht Personen umfassen soll, die 10 bis 20 USD am Tag verdienen oder ausgeben (Kaufkraftparität 2005).

4

Wamser/Sürken, Wirtschaftspartner Indien, 2. Aufl. 2011, S. 27.

5

Nair, Bertelsmann Stiftung, Asia Policy Brief März 2017.

6

Speech of Arun Jaitley, Minister of Finance, 1.2.2017 zum Budget 2017 – 2018, S. 37.

7

Vgl. Indische Botschaft, Berlin, India – Scripting Future Histories, 2016, S. 20 ff.

8

Aulbur/Kapoor, Riding the Tiger, Gurgaon 2016, S. 24.

9

Nair, Bertelsmann Stiftung, Asia Policy Brief März 2017, S. 3 ff.

10

Nair, Bertelsmann Stiftung, Asia Policy Brief März 2017, S. 4, 7.

11

Rang 130 von 189 Staaten (2016), siehe auch Aulbur/Kapoor, Riding the Tiger, Gurgaon 2016, S. 14 und Appendix Figure 6.

III.Rechtssetzung, Rechtsstaat und Sicherheit

19Nach der Verfassung vom 26. 1. 1950, die nachfolgend mehrfach geändert wurde, ist Indien eine parlamentarisch demokratische Republik mit föderaler Ordnung. Das Land setzt sich aus sieben Unionsterritorien und 28 Bundesstaaten zusammen, die über eigene Parlamente und Landesregierungen verfügen. Staatsoberhaupt Indiens ist der Präsident. Dieser wird alle fünf Jahre von einem, aus Mitgliedern des Zentralparlaments und der Landesparlamente bestehenden, Wahlmänner-Gremium gewählt. Die gesetzgebende Gewalt liegt bei einem Zweikammer-Parlament, bestehend aus Oberhaus (Rajya Sabha) und Unterhaus (Lok Sabha). Das Oberhaus besteht aus 243 von den Landesparlamenten für sechs Jahre gewählten und aus zwölf vom Präsidenten direkt ernannten Mitgliedern. Das Unterhaus zählt 543 direkt vom Volk gewählte und 2 ernannte Abgeordnete. Die Abgeordnetenmandate werden jeweils für fünf Jahre vergeben. Seit 2010 ist eine Frauenquote von einem Drittel zwingend. Die einflussreichsten nationalen Parteien Indiens sind derzeit u.a. Indian National Congress (INC), Nationalist Congress Party (NCP), Bharatiya Janata Party (BJP) und Bahujan Samaj Party (BSP).

20Indien ist ein demokratischer Rechtsstaat, auch wenn die Rechtsstaatsqualität an vielen Stellen noch verbesserungswürdig ist. Dies bedeutet, dass die Staatsgewalt an das Recht gebunden ist und staatliche Maßnahmen durch unabhängige Gerichte überprüft werden können. Grobe rechtsstaatliche Mängel gibt es aber in jedem Fall bei den administrativen und gerichtlichen Verfahrenslaufzeiten, die einer effektiven Verwirklichung von Rechten in Indien oftmals entgegenstehen. Bei erstinstanzlichen Verfahrenslaufzeiten von über zehn Jahren kann nicht ernsthaft von einer Justizgewährung gesprochen werden. Internationale Handelsschiedsgerichte sind für ausländische Investoren die einzige Möglichkeit effektiver Streitbeilegung.12

21Die meisten Teile Indiens gelten als sicher. Bedenklich ist allerdings das Potenzial für soziale Unruhen durch die rasche Urbanisierung, Migration (Assam) und andere sozio-ökonomische Probleme. Begrenzte außenpolitische Konflikte gab und gibt es mit Pakistan und China. Im Jahr 1962 kam es zu einem bewaffneten Konflikt zwischen China und Indien über den Grenzverlauf, der für China erfolgreich beendet wurde. Innenpolitisch gab es vor allem in den 1980er- und 1990er-Jahren separatistische Bewegungen und religiös-ethnische Spannungen. Besonders in Punjab kam es damals zu gewalttätigen Auseinandersetzungen der Staatsgewalt mit der nach Autonomie strebenden religiösen Gruppe der Sikhs. Trotz der großen Gegensätze in diesem riesigen Land besteht bereits seit Generationen eine funktionierende Demokratie und ein stabiles politisches System.13

22Auch Indien musste sich in der jüngeren Vergangenheit mit terroristischen Anschlägen auseinandersetzen. So gab es etwa im Jahr 2008 schwere Anschläge in Ahmedabad und in Mumbai, die auch internationales Aufsehen erregten und die Beziehungen zum Nachbarland Pakistan weiter belasteten. Mittlerweile haben sich beide Länder aber durch gegenseitige Staatsempfänge, Abkommen, Gefangenenaustausche sowie durch Öffnungen von Verbindungen in die Kaschmir-Region wieder um Entspannung und ein friedliches Nebeneinander bemüht.

12

Vgl. Kapitel M.

13

Wamser/ Sürken, Wirtschaftspartner Indien, 2. Aufl. 2011, S. 18.

IV.Kulturelle Aspekte des Indiengeschäfts

23Der Erfolg der Geschäftstätigkeit in Indien wird in großem Maße auch durch das Verständnis der indischen Kultur bestimmt. Der nachfolgende Abschnitt soll einen Einblick in kulturelle Aspekte Indiens geben, die für die Geschäftstätigkeit besonders wichtig sind. Für eine Einführung in die indische Kultur wird auf die umfassende Spezialliteratur verwiesen.14 Das Besondere an der indischen Kultur ist ihre Vielseitigkeit. Man kann jedes Vorurteil bestätigt finden und bei tieferer Betrachtung dessen Gegenteil ebenso. Dies liegt an der Größe des Landes und den unterschiedlichen sozio-ökonomischen Lebensformen. Es gibt extrem große regionale Unterschiede, die in etwa den Unterschieden zwischen Deutschland und Rumänien oder Griechenland entsprechen.15

24Das Alltagsleben in Indien ist für die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen sehr gegensätzlich. Etwa 70 % der Menschen leben immer noch in kleinen Dörfern auf dem Land und gut 52 % sind in der Landwirtschaft tätig, wobei die Landwirtschaft nur noch rund 14 % des BIP ausmacht. Nur etwa 14 % der Inder arbeiten in der Industrie, während bereits rund 34 % im Dienstleistungsbereich tätig sind. Auch die Schulausbildung wird in den verschiedenen Teilen Indiens unterschiedlich stark gefördert. So ist z.B. die Alphabetisierungsrate im Bundesstaat Kerala in Südindien mit über 90 % am höchsten, während sie im nordöstlichen Bundesstaat Bihar bei lediglich ca. 63 % liegt. Laut dem Zensusbericht von 2011 ist die Alphabetisierungsrate der Bevölkerung insgesamt von knapp 65 % im Jahr 2001 auf etwas mehr als 74 % gestiegen.16

25Eine besonders wichtige Rolle im kulturellen Leben Indiens spielen die unterschiedlichen Religionen. Rund 80 % der Bevölkerung gehören dem Hinduismus an. Muslime stellen mit ca. 13 % die zweitgrößte Bevölkerungsgruppe dar. Die danach folgenden Religionsgemeinschaften sind deutlich kleiner. Zu den Christen und Sikhs gehören jeweils ca. 2 % der Bevölkerung. Danach folgen Buddhisten mit ca. 0,8 % und Jainas mit 0,4%.17 Es bestehen große regionale Unterschiede in der Religionszugehörigkeit der Bevölkerung (z.B. leben in Kerala viele Muslime und Christen). Die Religion prägt das Alltagsleben, anders als in Europa, in einer nach außen deutlich erkennbaren Weise. Es ist wichtig, dies zu respektieren. Bei großen religiösen Festen, wie z.B. Holi, dem indischen Frühlingsfest im März, und Diwali, dem Lichterfest im Oktober/November, das von seiner Bedeutung mit Weihnachten in der westlichen Welt verglichen werden kann, kommt das Geschäftsleben komplett zum Erliegen.

26Gleichermaßen komplex sind die vielen verschiedenen Sprachgemeinschaften Indiens. Die Verfassung nennt 23 Hauptsprachen, darunter die beiden überregionalen Amtssprachen Hindhi und Englisch. Insgesamt werden in Indien weit über 100 Sprachen gesprochen, hinzu kommen etwa 1.600 Dialekte. In überregionalen geschäftlichen Treffen können Inder sich daher selten in ihrer Muttersprache verständigen. Die sprachlichen Unterschiede sind so groß, dass Wirtschaft, Verwaltung und Justiz auf die englische Sprache angewiesen sind, die als Amtssprache für alle dienstlichen Angelegenheiten anerkannt ist (Official Languages Act, 1963).

27Außerdem ist das gesellschaftliche Leben in Indien über Jahrtausende vom Kastensystem als ganz besonderer sozialer Ordnung geprägt. Dieses System ist fester Bestandteil der hinduistischen Lehre, wobei bis heute nicht geklärt ist, ob das Kastensystem allein eine religiöse Ordnung innerhalb des Hinduismus oder eine eigenständige Einheit darstellt, die keiner Religion im Besonderen zuzuordnen ist.18 Das Kastensystem ist viel zu komplex, um es hier zu beschreiben. Zum Verständnis Indiens ist es allerdings notwendig zu wissen, dass jede Kaste und Unterkaste über eigene Riten, Feste, Reinhaltungsgebote, Kleidungsstile und Namen verfügt. Die Bedeutung des Kastensystems ist in ländlichen Regionen nach wie vor sehr ausgeprägt, in den Großstädten ist sie dagegen weniger von Bedeutung. Allerdings sind die Schranken des Kastensystems bei der Wahl des Ehepartners in ganz Indien weitgehend ungebrochen, d.h. Ehen zwischen Angehörigen verschiedener Kasten sind immer noch die Ausnahme.19 Das indische Rechtssystem sieht grundsätzlich ein harmonisches Zusammenleben der Religionen vor, um die Bewahrung der Identität religiöser Minderheiten zu ermöglichen. Auch wenn die Wirklichkeit dem hinterherhinkt, soll rechtlich die Chancengleichheit der Menschen, insbesondere durch die spezielle Förderung der sogenannten Untouchables bewirkt werden. So gibt es etliche Fördermaßnahmen zugunsten benachteiligter Kasten (Scheduled Casts) und Volksgruppen (Scheduled Tribes). Um geschäftlich erfolgreich in Indien zu sein, ist es jedenfalls wichtig zu begreifen, dass Religion in Indien einen ganz wesentlichen Teil des Lebens der meisten Menschen darstellt.

28Die besondere Stellung der „heiligen Kühe“ in Indien ist auch den mit dem Subkontinent wenig Vertrauten bekannt. Sie sind nach hinduistischer Auffassung ein Symbol der Fruchtbarkeit und ihre Schlachtung ist sogar mit Verfassungsrang (Artikel 48 der indischen Verfassung) verboten. Dieses Beispiel lässt erkennen, welche besondere Bedeutung die Religion für das indische Alltagsleben hat. Auch heute noch prägt das klassische, traditionelle Recht der verschiedenen Religionsgemeinschaften das indische Familien- und Erbrecht. So gibt es Spezialgesetze für das Erb- und Familienrecht der Hindus, während die Rechtsquellen des Familien- und Erbrechts der Muslime durch Koran, Sunna, dem „Konsens der Rechtsgelehrten“ und durch die Sharia bestimmt werden.20 Hieraus entstehen in der Praxis hochkomplexe Rechtsprobleme.

29Es gibt etliche Bücher über Sitten, Gebräuche und Verhaltensregeln in Indien. Daher wollen wir uns hierzu nur auf den nachfolgenden kurzen Beitrag beschränken:

(1)Inder sind zu Recht stolz auf ihre jahrtausendalte Kulturgeschichte. Der Respekt vor dieser Kultur bildet die Grundlage für jeden Versuch, in Indien erfolgreich geschäftlich Fuß zu fassen. Es ist daher wichtig, sich gründlich auf die neue kulturelle Umgebung einzulassen und sich nicht von flüchtigen Eindrücken und Vorurteilen leiten zu lassen. Diese Herausforderung gilt genauso für die indische Seite, die ihrerseits, gefördert durch Hollywood-Medien, zu Vorurteilen gegenüber Menschen aus dem Westen neigt.

(2)Britische Wurzeln in Recht und Verwaltung führen nicht dazu, dass die Wirtschaft britisch funktioniert. Indien ist in geschäftlichen Angelegenheiten „tiefer Orient“. Es muss geschickt, lang und hart verhandelt werden. Nur hart errungene Zugeständnisse zählen wirklich. Manchmal hilft nur „Aussitzen“. Dabei ist die Kommunikation oftmals schwierig. Englisch ist die offizielle Geschäftssprache und sicherlich die Sprache, die Indien wirtschaftlich zusammenhält. Viele Inder sprechen Englisch, jedoch sind die sprachlichen Fähigkeiten sehr unterschiedlich ausgeprägt, was zu Missverständnissen führen kann. Außerdem bedeutet in vielen Fällen „yes“ noch lange nicht „ja“. Aus Höflichkeit können viele Inder nicht „nein“ sagen, sind flexibel und sehen überall Lösungen. Sie sind grenzenlos optimistisch. Auch die beliebte Redewendung „no problem“ heißt in vielen Fällen nur „ich will Zeit gewinnen, ich denke nach. Ich weiß noch nicht, was ich tun soll“. Offene – und vor allem lautstarke – Kritik ist vielerorts verpönt. Generell sollte die Kommunikation immer positiv ausgerichtet sein.

(3)Ebenfalls von großer Bedeutung ist das Verständnis von Mimik und Körpersprache. So ist beispielsweise das in Indien beliebte „Kopfwackeln“ oft eine Bestätigung oder Zustimmung und keine Ablehnung, wie in der westlichen Kultur. Dies kann westliche Geschäftsleute durchaus verunsichern.

(4)Inder misstrauen oft den teilweise mangelhaft organisierten Institutionen und unbekannten Geschäftspartnern. Dagegen ist das Vertrauen in informelle Netzwerke und persönliche Beziehungen stark ausgeprägt. Die Netzwerke werden vor allem durch Kaste, Sprache, Religion und familiäre und freundschaftliche Beziehungen geprägt.

(5)Auf das oft herausfordernde Alltagsleben in Indien reagieren die Menschen mit einer unfassbaren Flexibilität und Wagemut. Die Unsicherheitsvermeidung ist gering. Inder sind anwendungsorientiert (application before principles). Der Weg ist dann oft wichtiger als das Ziel. Treffend beschrieben wird diese Einstellung mit dem Hindi-Wort „jugaad“, was so viel bedeutet wie mit sparsamen Mitteln und Ressourcen pfiffige Lösungen für Alltagsprobleme zu finden. Es wird schnell etwas ausprobiert, wenig zerredet.

(6)Inder kennen kein Lean Management. Rang und Titel sind wichtig und sollten herausgestellt werden. In Unternehmen muss die Hierarchie klar etabliert, kommuniziert und gelebt werden. Die indische Gesellschaft ist nach wie vor patriarchalisch und hierarchisch aufgebaut. Bei Geschäftsabschlüssen ist es sehr wichtig herauszufinden, wer letztlich am Ende Entscheidungsträger ist. Gerade in den sehr weit verbreiteten Familienunternehmen ist dies nach wie vor das Familienoberhaupt. Auch im mittleren und unteren Management gibt es ausgeprägte Hierarchien, die man kennen sollte. Das Hierarchiedenken führt dazu, dass viele Entscheidungen nach oben weitergegeben werden. Das kostet Zeit und macht die Dinge oft unnötig komplex. So berichtete Tata-Motors-Chef Günter Butschek, dass es 2017 immer noch zwölf Führungsebenen unter der Vorstandsebene gibt.21

(7)Verantwortlichkeiten müssen genau geklärt und kontrolliert werden. Kontrolle von Arbeitnehmern und auch von Geschäftspartnern wird oft positiv, als Zeichen von „sich kümmern“, verstanden. Entscheider müssen sich ihre Informationen bei den nachgeordneten Managern selbst holen; umgekehrt wird die Informationspflicht selten als Bringschuld von diesen empfunden. Anweisungen – auch unklare – werden von Untergebenen oft nicht hinterfragt. Hier ist ein sehr klares und offenes Erwartungsmanagement nötig.

(8)Bei Geschäftstreffen ist zunächst einmal der Austausch von Visitenkarten notwendiges Ritual, sogar auf Gesellschaftspartys werden diese gerne ausgetauscht. Persönliche Kontakte sind eine essentielle Grundlage des Indiengeschäfts – Geschäfte werden unter Freunden gemacht.

(9)Für Geschäftsgespräche sollte viel Zeit zur Verfügung stehen. „Indian standard time“ oder besser bekannt als „Indian stretchable time“ bedeutet: Die Uhren gehen nach. Dies bedeutet auch, dass im Arbeitsleben Fristen nicht eingehalten werden. Dieser Kulturunterschied macht eine sehr klare Absprache von zeitlichen Erwartungen notwendig.

(10)Schließlich spielen Religionen, aber oftmals auch Aberglaube, eine große Rolle im indischen Geschäftsleben. Indische Geschäftsleute verschieben wichtige Termine oftmals in besonders „gute und Glück verheißende“ Tage. Man sollte sich auch nicht wundern, wenn z.B. eine Anlage gekauft oder gebaut wird und zunächst eine religiöse Zeremonie vor der Inbetriebnahme stattfinden muss.

14

So etwa Vermeer/Neumann, Praxishandbuch Indien, 2008, S. 71 ff. und Wamser/Sürken, Wirtschaftspartner Indien, 2. Aufl. 2011.

15

Aulbur/Kapoor, Riding the Tiger, Gurgaon 2016, S. 14.

16

Vgl. http://www.censusindia.gov.in/2011-prov-results/data_files/india/Table-2(3)_literacy.pdf (besucht am 5. 5. 2017).

17

Vgl. http://censusindia.gov.in/Ad_Campaign/drop_in_articles/04-Distribution_by_Religion.pdf (besucht am 5.5.2017).

18

Vgl. Das, Staat und Religion in Indien, 2004, S. 6.

19

Einführend Rieck, Ausländisches Familienrecht, Länderteil Indien, 8. Ergänzungslieferung 2011.

20

Vgl. Das, Staat und Religion in Indien, 2004, S. 193 ff.

21

Handelsblatt vom 13.3.2017, Nr. 51, S. 20.

Kapitel BGenehmigungspflichtenfür ausländische Direktinvestitionen

Übersicht

I. Generelle Genehmigungspflicht

II. Verschlossene Wirtschaftsbereiche – Prohibited List

III. Anzeigeverfahren (Automatic Route)

IV. Förmliches Genehmigungsverfahren – (Government Route)

V. Genehmigungspflichten für Repräsentanzen

VI. Sonderwirtschaftszonen

VII. Schutz von Auslandsinvestitionen

I.Generelle Genehmigungspflicht

1Investitionen von Ausländern in Indien unterliegen generellen Genehmigungs- und Meldepflichten. Die indische Regierung bemüht sich seit den Reformen der New Industrial Policy (1991) ausländische Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment – FDI) anzuziehen. Nur für Bürger bestimmter Staaten gelten generelle Investitionsverbote.1 Die wichtigsten Gesetze, die FDI in Indien regeln, sind das Devisenmanagement-Gesetz, 2000 (FEMA), der Industries(Development and Regulation) Act, 1951 (IDRA) und der Foreign Trade(Development and Regulation) Act, 1992 (FTA).

2Das FEMA ist ein Regulierungsmechanismus, der es der RBI und der Zentralregierung ermöglicht, die Devisenkontrolle im Einklang mit der Außenhandelspolitik Indiens zu regulieren. Damit wurde das alte Devisengesetz von 1973 (FERA) aufgehoben, das intransparent war und die Einfuhr von ausländischen Waren extrem komplex gestaltete.

3Auf der Basis des IDRA ist die Regierung befugt, Leitlinien für ausländische Direktinvestitionen (Bedingungen und Höchstgrenzen) zu erlassen. Die jeweiligen Vorschriften werden im Wege sogenannter Press Notes und durch Rundschreiben des Ministeriums für Industrie und Handel über die Abteilung für Industriepolitik und ‑förderung (Department of Industrial Policy and Promotion – DIPP) erlassen. Inhaltliche Änderungen der Leitlinien werden dann von der RBI als Zusätze zu ihren Verordnungen über Investitionen in Indien veröffentlicht. Die FDI Policy der indischen Regierung war bis zum Jahr 2010 ein nahezu unüberschaubares, sich ständig änderndes Stückwerk. Dies änderte sich erst am 1.4.2010 durch die Einführung des Consolidated Circular des DIPP. Nun findet sich das gesamte Consolidated FDI Programme der Regierung in einer Zusammenfassung.2 Seitdem gibt das DIPP jährlich – üblicherweise im März – eine aktualisierte Fassung heraus. Zusätzlich zum FDI Circular gibt es die aktuellen FEMA-Regelungen der RBI.3

4Schließlich wird das Auslandsinvestitionsrecht maßgeblich durch das indische Zoll- und Außenwirtschaftsrecht in Form des