Rentenauskunft richtig verstehen - Petra Schewe - E-Book

Rentenauskunft richtig verstehen E-Book

Petra Schewe

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Beschreibung

Rechte kennen, Fehler reklamieren, Ansprüche durchsetzen

In Rentenauskunft richtig verstehen werden praxisnah und ohne Beamtendeutsch komplexe Fragestellungen zur Rentenauskunft der Rentenversicherung erklärt:

  • Worin unterscheiden sich Renten-information, -auskunft und -bescheid?
  • Welche wichtigen Informationen enthält die Rentenauskunft?
  • Wie erkenne ich, wann ich eine Rente – für mich zum richtigen Zeitpunkt – erhalten kann?
  • Wie erkenne ich Fehler in meinem Versicherungsverlauf?
  • Warum ist meine Rente so niedrig?
  • Kann ich meine Rente (noch) erhöhen?
  • Welche Möglichkeiten gibt es – trotz fehlender Voraussetzungen – doch früher in Rente zu gehen?

Mit zahlreichen Abbildungen.

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1. Auflage

© WALHALLA Fachverlag, Regensburg

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Kurzbeschreibung

Rechte kennen, Fehler reklamieren, Ansprüche durchsetzen

In Rentenauskunft richtig verstehen werden praxisnah und ohne Beamtendeutsch komplexe Fragestellungen zur Rentenauskunft der Rentenversicherung erklärt:

Worin unterscheiden sich Renten-information, -auskunft und -bescheid?Welche wichtigen Informationen enthält die Rentenauskunft?Wie erkenne ich, wann ich eine Rente – für mich zum richtigen Zeitpunkt – erhalten kann?Wie erkenne ich Fehler in meinem Versicherungsverlauf?Warum ist meine Rente so niedrig?Kann ich meine Rente (noch) erhöhen?Welche Möglichkeiten gibt es – trotz fehlender Voraussetzungen – doch früher in Rente zu gehen?

Mit zahlreichen Abbildungen.

Autor

Petra Schewe, Dipl.-Betriebswirtin, ist erfahrene Rentenberaterin, Dozentin und Fachautorin. Sie leitet das Institut für Betriebswirtschaft und Rentenberatung in Bad Nauheim.

Schnellübersicht

Vorwort

1. Allgemeine Grundlagen

2. „Bescheide“ der Deutschen Rentenversicherung

3. Die richtige Rente zum richtigen Zeitpunkt

4. Versicherungsverlauf kontrollieren

5. Erreichte Rentenhöhe nachvollziehen können

6. Rentenzahlungen erhöhen

7. Zusätzliche Wartezeitmonate für eine frühere Rente erreichen

8. Hilfe von Experten

Auszüge aus referenzierten Vorschriften

Vorwort

Vorwort

Abkürzungen

Vorwort

Das vorliegende Buch soll Sie – praxisnah, mit zahlreichen Abbildungen, ohne Beamtendeutsch – bei diesen Fragen unterstützen:

Worin unterscheiden sich Renten-information, -auskunft und -bescheid?

Welche wichtigen Informationen enthält die Rentenauskunft?

Wie erkenne ich, wann ich eine Rente – für mich zum richtigen Zeitpunkt – erhalten kann?

Wie erkenne ich Fehler in meinem Versicherungsverlauf?

Warum ist meine Rente so niedrig?

Kann ich meine Rente (noch) erhöhen?

Welche Möglichkeiten gibt es – trotz fehlender Voraussetzungen – doch früher in Rente zu gehen?

Neben allgemeinen Grundlagen werden wichtige Detailinformationen dargelegt und im Einzelnen erläutert. So können Sie erkennen, welche für Sie wichtigen Hinweise Ihre Rentenauskunft für Sie bereithält. So erhalten Sie eine gute Grundlage für die Planung Ihrer Altersvorsorge bzw. Ihres Rentenkontos bei der Deutschen Rentenversicherung.

Dieser Leitfaden kann allerdings keine vollständige Darstellung aller Sachverhalte sein. Das Rentenrecht ist, wie viele Rechtsgebiete, sehr umfangreich und kompliziert. Zudem enthält es viele Ausnahmen, Sonderregelungen und Richtlinien, je nach Jahr verschiedene Gültigkeiten, usw. Wer tiefer ins Rentenrecht einsteigen möchte, sollte daher – aufbauend auf die hier gewonnenen Erkenntnisse – mit Hilfe von Fachliteratur und/oder Kontakt zu Profis weitere Informationen sammeln.

Wichtig ist zu wissen, dass sich die Rentenauskunft von Zeit zu Zeit in der Darstellung ändert. Es ist also möglich, dass Sie Ihre wichtigen Informationen für die Altersvorsorge ggf. an einer anderen Stelle finden, als zum jetzigen Zeitpunkt aufgeführt.

Viel Erfolg und eine gute Rente!

Bad Nauheim, Dezember 2020Petra Schewe

Abkürzungen

Abs.AbsatzAz.AktenzeichenBSGBundessozialgerichtDRVDeutsche RentenversicherungEStGEinkommensteuergesetzetc.et ceteraff.fortfolgendeggf.gegebenenfallsGdBGrad der Behinderunginkl.inklusivei. S. d.im Sinne des/deri. V. m.in Verbindung mitKEZKindererziehungszeitMio.MillionNr.NummerRz.RandzifferSGBSozialgesetzbuchSGB VISozialgesetzbuch – Sechstes Buch(Gesetzliche Rentenversicherung)sog.sogenannte/rTzBfGTeilzeit- und Befristungsgesetzu. a.unter anderemu. U.unter Umständenz. B.zum Beispiel

Einen Überblick über den eigenen Rentenanspruch gewinnen

Die Informationen der Deutschen Rentenversicherung besser lesen können

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt viele Aufklärungs- und Orientierungsblätter, Broschüren, Auskünfte, Bescheide an ihre Versicherten. Leider sind diese Mitteilungen in vielen Fällen unübersichtlich; für Laien ist schwer erkennbar, ob und wo sich in dem vielen Papier wichtige Informationen verstecken.

Von besonderer Bedeutung ist hier u. a. die Rentenauskunft. Diese enthält das gesamte Sozialversicherungsleben eines jeden Versicherten und stellt damit die Grundlagen für eine Rente dar. Die gesetzliche Rente ist die Grund-Altersvorsorge von rund 56 Millionen Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland, die in den nächsten Jahren ihre Altersvorsorge noch aufbauen oder bald in Anspruch nehmen werden.

Der Link zum Nachlesen:

→ https://statistik-rente.de/drv/

Berechnung der Rente, Fehlerquellen erkennen

Die Rente berechnet sich aus dem gesamten Zeitraum des Berufslebens und teilweise des privaten Lebens. Alle Zeiten der aktiven Beschäftigung und deren erzielte Bruttogehälter fließen ein, ebenso wie die Betreuung von Kindern, die Pflege von Pflegebedürftigen, Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit und vieles mehr.

Zeitangaben, Beitragshöhen und -berechnungen oder auch Zuschläge, die aus den unterschiedlichsten Gründen „gutgeschrieben“ werden, sind sehr vielfältig. Die Rentenversicherung erhält Daten zur Rentenberechnung z. B. von Arbeitgebern, Krankenkassen, der Agentur für Arbeit oder auch von Ihnen persönlich – wobei die Qualität der Informationen höchst unterschiedlich sein kann. Dabei kann schon mal etwas schiefgehen: Zahlendreher, Meldungen falsch ausgefüllt, vergessen oder nicht angekommen, technische Probleme, Tippfehler …

Die Deutsche Rentenversicherung verarbeitet diese zahlreichen Daten und schickt jedes Jahr an fast jeden Versicherten – das sind jedes Jahr mindestens 40 Millionen – Informationsschreiben. Auch hier sind nur Menschen am Werk und Fehler können vorkommen.

Es wird alles korrekt sein – oder?

Nicht darauf hoffen, dass schon alles stimmt. Sie müssen aktiv werden. Sie sollten sich um Ihre Rente kümmern. Prüfen Sie die Informationen rechtzeitig, nicht erst kurz vor Ihrem Rentenbeginn. Belege sind schnell verlegt und möglicherweise können Sie sich nach vielen Jahr(-zehnten) nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern.

Das Ergebnis: Sie erhalten weniger Rente als Ihnen zusteht.

Nicht verwirren lassen: Selbst wenn die Rentenversicherung zu einem bestimmten Termin die Versicherungszeiten „verbindlich“ festgelegt hat, können Sie die fehlenden Versicherungszeiten noch nachmelden. Und sogar dann noch Korrekturen durchsetzen, wenn Sie auf eine Kontenklärung nicht reagiert haben und das Verfahren nach einer Mahnung und einer weiteren Frist von 120 Tagen abgeschlossen wurde.

Auch wenn Sie schon in Rente sind, können Sie die Zeiten noch kontrollieren und korrigieren lassen. Ein positiver Effekt: Bis zu vier Jahre rückwirkend erhalten Sie eine eventuelle Rentenerhöhung nachgezahlt.

2. „Bescheide“ der Deutschen Rentenversicherung

1. Der Sozialversicherungsausweis

2. Die Renteninformation

3. Die Rentenauskunft

4. Der Rentenbescheid

1. Der Sozialversicherungsausweis

Bei der Deutschen Rentenversicherung wird für jeden Versicherten ein Versicherungskonto geführt. Die eingehenden Daten (zum Beispiel die Meldungen vom Arbeitgeber) müssen jedem Konto richtig zugeordnet werden – dafür erhält jeder Versicherter eine eigene Versicherungsnummer, die als Sortierungsmerkmal eingesetzt wird.

Diese Sozialversicherungsnummer begleitet Sie ein Leben lang. Am Anfang steht der Sozialversicherungsausweis, den Sie bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erhalten.

Die Versicherungsnummer besteht aus zwölf Stellen. Die erste und zweite Stelle beschreibt den zuständigen Rentenversicherungsträger, dann folgt das Geburtsdatum und der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens. Die Stellen zehn und elf beschreiben das Geschlecht als Seriennummer und die letzte Stelle ist eine Organisations-Prüfziffer.

Der Link zum Nachlesen:

→ www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Sozialversicherungsausweis/sozialversicherungsausweis_node.html

2. Die Renteninformation

Eine Renteninformation verschickt die Deutsche Rentenversicherung jährlich an ihre Versicherten, die das 27. Lebensjahr vollendet und mindestens für fünf Jahre (also 60 Kalendermonate) Beitragszeiten vorweisen können.

Die Renteninformation ist ein Überblick über die vorhandenen Anwartschaften auf eine spätere Rente. Auskünfte gibt der Überblick über den Beginn der „normalen“ Rente, der sog. Regelaltersrente, und einer möglichen Erwerbsminderungsrente sowie eine Prognose zum weiteren Verlauf der Rentenhöhe.

Der Beginn der Regelaltersrente ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Geburtsdatum. Eine Übersichtstabelle (Geburtsjahrgang – Rentenbeginn) sowie weitere Erläuterungen zur Regelsaltersrente finden Sie in Kapitel 3, dort im Abschnitt 2 „Die Regelaltersrente – die „normale“ Rente“.

Die Erwerbsminderungsrente wird nur aufgeführt, wenn die sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllt sind und zwar zum Zeitpunkt des Drucks der Renteninformation (siehe Datum der Renteninformation). Für eine Erwerbsminderungsrente sind zudem noch medizinische Voraussetzungen zu erfüllen – beide Voraussetzungsarten werden im Antragsverfahren für eine Erwerbsminderungsrente geprüft.

Die dargestellten Zahlen wurden aus den Beiträgen errechnet, die ins Rentenkonto geflossen sind. Berücksichtigt wird bei Erstellung der Information die jeweils aktuelle Rechtslage.

Wichtig:

Im Hinterkopf behalten sollte man, dass die aufgeführte Rentenhöhe eventuell nicht ganz aktuell ist. Hintergrund ist häufig, dass die Beiträge aus Arbeitsentgelt einmal im Jahr per Jahresmeldung vom Arbeitgeber an die Einzugsstellen (Krankenkassen) elektronisch gemeldet werden. Die Arbeitgeber melden allerdings erst im Februar/März des Jahres für das vergangene Jahr. Die Einzugsstellen „verteilen“ die Informationen – zum Beispiel an die Deutsche Rentenversicherung –, so dass die Renteninformation häufig die gezahlten Beiträge für das vergangene Jahr noch nicht enthalten kann.

Beispielhafte Renteninformation

Erläuterungen:

Eine (volle) Rente bei Erwerbsminderung soll hier 1.265,42 Euro betragen. Zu berücksichtigen ist, dass natürlich auch die medizinischen Voraussetzungen vorliegen müssen. Auch ist diese Summe nur anzunehmen, wenn eine volle Erwerbsminderung aktuell festgestellt wird. Wenn die Feststellung der Erwerbsminderung zu einem anderen Zeitpunkt festgestellt wird (etwa in der Vergangenheit), so kann sich die Höhe der Erwerbsminderungsrente verändern. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung wird nur die halbe Summe als Rente gezahlt.

Die Regelaltersrente beträgt im Beispiel 815,79 Euro – die Summe wird allerdings erst zum Zeitpunkt des Beginns der Regelaltersrente gezahlt – also hier im Beispiel ab dem 01.02.2038. Bis dahin vergeht noch viel Zeit und viele Rechtsänderungen werden die Rente beeinflussen. Die Summe ist also nur als Überblick zu verstehen zum aktuellen Zeitpunkt – als angesparte Summe in Ihrem Rentenkonto; im Juristendeutsch nennt man das Anwartschaft.

Eine mögliche zukünftige Rentenhöhe ist der dritten Zahl zu entnehmen (1.506,30 Euro). Hier handelt es sich um eine reine Prognose – eine Prognose, die nur in seltenen Fällen tatsächlich eintrifft, denn sie beinhaltet, dass alles so bleibt wie es aktuell ist. Also die Einnahmen wie in den letzten fünf Jahren bis zur Regelaltersrente am 01.02.2038.

Zusammenfassend ist die Renteninformation lediglich eine Art Kontoauszug. Dieser Kontoauszug enthält bei der ersten Mitteilung alle Zeiten in einem Versicherungsverlauf, die bereits im Rentenkonto enthalten sind. In allen weiteren Informationen wird der Versicherungsverlauf (also alle Zeiten, die gutgeschrieben worden sind) nicht mehr angezeigt. Stattdessen erhalten die Versicherten nur noch Auskünfte über die Höhe der aktuellen Rente (die es allerdings noch lange nicht gibt) und viele Hochrechnungen, die stimmen können oder auch nicht, weil es sich lediglich um Prognosen handelt.

Und nicht zu vergessen:

Von Ihrer Rente müssen Sie noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abziehen und ggf. sogar Steuern. Bei den Angaben in den Renteninformationen handelt es sich also stets um Bruttobeträge.

3. Die Rentenauskunft

Eine Rentenauskunft – statt der Renteninformation – erhalten alle Versicherten ab dem 55. Lebensjahr und zwar alle drei Jahre. Diese Rentenauskunft können Sie außerdem jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen: schriftlich, persönlich oder elektronisch direkt über die Homepage der Rentenversicherung. Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind unter der Internetadresse www.deutsche-rentenversicherung.de aufgelistet.

Seit einiger Zeit gibt es auch die Möglichkeit, online direkt zu bestellen.

Der Link zum Online-Service:

→ www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

Bei der Rentenauskunft handelt es sich um eine umfangreiche Darstellung des gesamten Versicherungslebens. Alle eingetragenen Beitragszeiten, deren Bewertung sowie die Information über sonstige Berechnungen, weitergehende Bewertungen, Abzüge und Zuschläge werden aufgeführt – kurz: hier finden Sie alle Daten, die einen Einfluss auf Ihren Rentenbeginn und Ihre Rentenhöhe nehmen.

Neben den Informationen, die schon in der Renteninformation dargestellt wurden, enthält die Rentenauskunft weitere Hinweise zur Rente und den Anspruchsvoraussetzungen.