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Was hält unsere Demokratie zusammen? Ein Blick hinter die Kulissen des Bundesverfassungsgerichts Was passiert, wenn das Bundesverfassungsgericht entscheidet? Wer sitzt dort – und wie wird entschieden? In "Rote Linien" öffnet Susanne Baer, ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, die Türen zu einem der wichtigsten Orte unserer Demokratie. Persönlich, klug und verständlich beschreibt sie, wie Recht entsteht, wie Konflikte gelöst werden – und wo die roten Linien verlaufen, die uns das Grundgesetz vorgibt. Dieses Buch ist einzigartig, weil es: - einen exklusiven Einblick in die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts bietet - die großen Kontroversen wie Migration, Klimaschutz oder sozialer Gerechtigkeit verständlich erörtert - zeigt, wie Konsens in einer pluralistischen Gesellschaft erreicht wird - verständlich macht, wie Recht und Demokratie sich gegenseitig stärken - von einer der profiliertesten Juristinnen Deutschlands geschrieben wurde Für alle, die sich für Politik, Recht und die Zukunft unserer Gesellschaft interessieren, ist "Rote Linien" ein Muss. Es richtet sich an Leserinnen und Leser, die fundierte Einblicke suchen, ohne juristische Vorkenntnisse mitbringen zu müssen – aber mit dem Wunsch, zu verstehen, wie unsere Demokratie funktioniert. Wer wissen will, wie Recht und Freiheit zusammenhängen, wird dieses Buch nicht aus der Hand legen wollen. Ein kluges, aufrüttelndes und inspirierendes Buch über die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts und dessen Aufgabe, die Demokratie zu schützen.
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Seitenzahl: 502
Veröffentlichungsjahr: 2025
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SUSANNE BAER
ROTE LINIEN
Wie das Bundesverfassungsgericht die Demokratie schützt
© Verlag Herder GmbH, Freiburg im Breisgau 2025
Hermann-Herder-Str. 4, 79104 Freiburg
Alle Rechte vorbehalten
www.herder.de
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3. Auflage
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E-Book-Konvertierung: Daniel Förster
ISBN Print 978-3-451-07406-6
ISBN E-Book (EPUB) 978-3-451-83805-7
ISBN E-Book (PDF) 978-3-451-83806-4
Wollen Sie in einer Demokratie leben, die diesen Namen verdient, mit gleichen Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben, neben- und miteinander? Dann spielen Verfassungsgerichte für Sie eine wichtige Rolle. Wollen Sie in einem Land leben, in dem Sie weder von irgendwelchen vermeintlich Stärkeren oder Schlaueren, weder von großen Unternehmen noch von gewählten Mehrheiten völlig übergangen werden dürfen? Dann sind Verfassungsgerichte für Sie wichtig. Wollen Sie einen Staat, in dem es eine unabhängige Institution gibt, die auch dann, wenn es kontrovers wird, sorgfältig darauf achtet, möglichst alle und alles zu hören, und dann im Konsens klärt, was geht? Und sind Ihnen Urteile gegen Vorurteile wichtig? Dann geht Sie das Verfassungsgericht etwas an.
Ein Verfassungsgericht garantiert das alles natürlich nicht. Aber es ist ein wichtiger Baustein der Demokratie: Es schützt davor, dass niemand unter die Räder kommt. Klar: Da entscheiden nur wenige Menschen sehr viel. Klar auch: Auf diese Personen kommt es an; deshalb sind die Wahlen in dieses Amt speziell geregelt und politisch so wichtig wie heikel. Was ist da entscheidend? Es braucht eine Haltung zu so einem hohen Amt, denn das ist nicht nur fordernd, weil viel Arbeit, sondern auch eine Herausforderung. Aber es kann funktionieren.
Dahinter steckt eine alte, weltweit anerkannte Idee, und dafür gibt es ein ausgeklügeltes Konzept: Das Bundesverfassungsgericht zieht die roten Linien, die nach dem Grundgesetz in Deutschland nicht überschritten werden dürfen. Das Gericht funktioniert also bestenfalls wie ein Sicherheitsgurt; es schnürt nicht ein, blockiert aber im Notfall und verhindert schwere Verletzungen. So lässt ein Verfassungsgericht jenen, denen Sie als Bürgerinnen und Bürger Ihre Stimme geben, möglichst viel Spielraum, setzt aber auch Grenzen, wenn Grundrechte und die Regeln der Demokratie verletzt werden. Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es also, die Demokratie zu schützen; die Richterinnen und Richter sind »Democracy’s Guardians«, so hat der Amerikaner Justin Collings sein Buch über »Karlsruhe« genannt. Nicht einschnüren, aber notfalls blockieren. Fordernd, auch eine Herausforderung. Das ist das Bundesverfassungsgericht.
Oder wie im Sport: Verfassungsgerichte sind die Unparteiischen. Damit auf dem Feld fair gespielt wird, braucht es ja nicht nur Regeln, sondern auch Leute, die sie durchsetzen. Wenn es auf dem Platz hoch hergeht, entscheiden die Unparteiischen, wie weitergespielt wird. In einer Gesellschaft, die sich streitet, entscheiden Verfassungsgerichte, wie weiter gestritten werden darf und was dann »außer Streit steht«, als gemeinsames Fundament. Verfassungsgerichte verteilen dabei zwar keine gelben und roten Karten, aber sie sprechen durchaus Machtworte, klären neue komplizierte Fragen oder winken mit dem juristischen Zaunpfahl, stellen sich dem Unrecht entgegen, der Ungerechtigkeit, den zu weitgehenden Einschränkungen der Freiheit, der Benachteiligung, jeder Verletzung dessen, was Demokratie ausmacht. Im Sport gibt es dafür Regeln; in Deutschland steht das im Grundgesetz. Was daraus folgt, muss notfalls das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht ist ziemlich bekannt, in Deutschland und auch in London oder Paris, in Brüssel bei der EU oder in New York bei den Vereinten Nationen, in Delhi oder Johannesburg. Wie es wirklich arbeitet, wissen allerdings nur wenige. Schon deshalb lohnt sich ein Blick hinter die Kulissen. Da zeigt sich außerdem, was heute so wichtig wie selten ist: Hier zählt nicht die Uneinigkeit, sondern die Einigkeit, hier wird auch zu großen Kontroversen der Konsens gesucht, hier streiten bewusst verschiedene Menschen miteinander, ohne zu spalten. Das wäre auch sonst schön: Wenn nicht der Streit im Vordergrund stünde, sondern die Einigung, wenn nicht nur betont würde, was uns trennt, sondern mehr, was wir gemeinsam haben und wollen. Auch darauf kommt es jedenfalls an, wenn wir fair miteinander spielen wollen. Die Praxis des Bundesverfassungsgerichts ist natürlich nicht unfehlbar, aber sie zeigt vielleicht auch, wie das gehen kann.
Es ist ja nicht zu übersehen, dass gerade ziemlich viel gestritten wird – und heftig. Klima, Migration und Sicherheit, der Sozialstaat, Gleichberechtigung und Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, politische Parteien und Demokratie. Um diese Kontroversen geht es auch hier. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich zwar mit noch viel mehr, aber gerade da zeigt sich, welche Herausforderungen lauern und wie das Gericht mit ihnen umgeht. Vor allem wird deutlich, was das Gericht ausmacht: alles beachten, was dazugehört, gründlich klären, was man zunächst sehr unterschiedlich sieht, gemeinsam entscheiden, also Beschlüsse fassen und Urteile fällen, schon juristisch ziemlich komplizierte Fragen beantworten, die noch dazu häufig über Deutschland hinausreichen, zur Begründung überzeugende Argumente finden und letztlich auch kluge Vorgaben machen, die möglichst lange halten.
Dabei werden die Herausforderungen nicht kleiner. Auch das Bundesverfassungsgericht muss mit der »Wahrheitskrise« umgehen, denn immer öfter ist schon umstritten, was eigentlich im Streit steht, also von welchen Tatsachen, von welchen Fakten auszugehen ist. Außerdem ist auch das Gericht mit Wut konfrontiert, manchmal sogar mit Hass. Wie lässt sich streiten, ohne den Respekt voreinander zu verlieren, wie etwas klären und auch erklären, was zwar nicht alle begeistert, womit aber alle leben können? Im Bundesverfassungsgericht muss das gelingen. Ich beschreibe zuerst die Idee, dann geht es um die Menschen, die da tätig sind, und um die Praxis, wie also tatsächlich gearbeitet wird; im zweiten Teil stehen die großen Kontroversen im Vordergrund.
Wie wir in dieser Gesellschaft miteinander umgehen, liegt natürlich zuerst in unserer eigenen Verantwortung. Wir entscheiden selbst, ob in der Familie, im Freundeskreis, im Verein, in der Schule oder im Betrieb, was wir tun oder lassen. Für die Gesellschaft übertragen wir diese Verantwortung in Wahlen »der Politik«, also auf Parteien und Abgeordnete im Parlament und auf die Regierung. Außerdem engagieren sich viele Menschen in Vereinen oder auf Demonstrationen oder mit der eigenen Meinung in traditionellen oder sozialen Medien, mischen sich also auf diese Art politisch ein, in die allgemeinen, die öffentlichen Belange. Und das ist gut so. Deshalb ist all das in der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, geschützt – für eine lebendige Demokratie. Und ein Verfassungsgericht entscheidet, damit sie auch im Streitfall funktioniert. In den Bundesländern sind das die Landesverfassungsgerichte, für ganz Deutschland das Bundesverfassungsgericht, kurz »Karlsruhe« mit den Acht – oder Sechzehn – in den roten Roben. Das ist hier das Thema.
Das Bundesverfassungsgericht ist bemerkenswert, im wahrsten Sinne des Wortes wert, bemerkt zu werden, historisch und politisch und international, und auch von Ihnen: Es entscheidet über Ihr Leben. Schon deshalb haben Sie das gute Recht, mehr zu erfahren. Wie arbeitet es? Wer sitzt da in den roten Roben – und wer sitzt da sonst noch? Wie ist der Arbeitsalltag, was ist gefordert in so einem Amt, wie gehen die Richterinnen und Richter damit um? Was macht das Gericht, wenn öffentlich heftig gestritten wird, wie reagiert es auf hohe Erwartungen, auf Druck und Kritik? Bislang hat das Bundesverfassungsgericht einen ziemlich guten Ruf, in Umfragen genießt es viel Vertrauen. Aber gibt es auch ein »Zuviel des Guten«, geht das Gericht also manchmal zu weit, beim Klima oder dem Datenschutz? Oder tut es zu wenig, wie in der Coronapandemie oder für die soziale Gerechtigkeit? Warum kommen einige Themen immer wieder vor das Gericht? Und inwiefern hat es »das letzte Wort« auch in Europa, wo es doch ebenfalls einen Gerichtshof gibt, und in der Welt mit Menschenrechtsgerichten?
Solche Fragen treiben viele Menschen um. Sie sind mir im Laufe meiner zwölf Jahre als Richterin des Bundesverfassungsgerichts oft gestellt worden, nach Vorträgen und in Gesprächen an Schulen, mit Studierenden und bei privaten Begegnungen, und sie beschäftigen die Richterinnen und Richter auch selbst. In der Arbeit an den Fällen wird das dann ganz konkret. Aber auch als Richterin musste ich zuerst für mich klären: Was rechtfertigt das Vertrauen in dieses Gericht? Welche Idee steckt dahinter? Welche Haltung ist hier gefragt, wie viel Öffentlichkeit tut dem Gericht gut, auch jenseits der Entscheidungen, und was bedeutet es, mit so unterschiedlichen Menschen so eng zusammenzuarbeiten? Wie läuft das in der Praxis? Das finden Sie im ersten Teil.
Ich war zwölf Jahre lang Richterin in diesem Karlsruhe, bekleidete zwölf Jahre dieses hohe Amt im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Für mich war das eine große Ehre mit sehr viel Verantwortung, und um ehrlich zu sein: Es war auch sehr viel Arbeit. Zwölf Jahre Akten, Voten, Beratungen, Beschlüsse und Urteile, die Arbeitstreffen im In- und Ausland, Vorträge und Gespräche und eben auch Streit, vor allem in den großen Kontroversen. Was Sie hier finden, stützt sich auf diese Erfahrung.
Über die Zeit davor und danach und auch über diese zwölf Jahre würden andere vermutlich anderes erzählen. So ist das Bundesverfassungsgericht ein Zwillingsgericht, in dem zwei Senate Recht sprechen; »mein« Erster Senat ist für die meisten Grundrechte zuständig. Da sind die Bürgerinnen und Bürger zentral, denn sie bringen die Fälle vor Gericht, in denen ich dann mitentscheiden durfte. Diese Fälle sind mir natürlich vertrauter als die Entscheidungen, die im Zweiten Senat fallen. Außerdem kenne ich einige besser als andere, denn ich war Berichterstatterin im Arbeitsrecht und Sozialrecht, zur Vereinigungsfreiheit und Freiheit der Wissenschaft, musste also diese Fälle für die Kolleginnen und Kollegen vorbereiten. Am Ende der Amtszeit bekam ich die Quittung, einen Zettel mit den Zahlen: Ich habe insgesamt 4617 »Sachen« zuerst bearbeitet, davon 17 »große« im Senat und 65 mittelgroße in der Kammer. Aber wie alle anderen Richterinnen und Richter habe ich auch über alles Mögliche andere mitentschieden. Hier erzähle ich, wie das praktisch funktioniert.
Die Fälle in den Akten sind dabei nicht alles; ich durfte als Richterin viel mehr erleben. Dazu gehören die Arbeitsgemeinschaften im Gericht zu Übersetzungen, der neuen Webseite und Filmen, den eigenen Verhaltensleitlinien oder auch den Tagen der offenen Tür – es ist ein selbstverwaltetes Organ. Deshalb gibt es die Treffen aller 16 Richterinnen und Richter der beiden Senate als ein wenig Basisdemokratie im »Verwaltungsplenum«. Hinzu kommen Erfahrungen jenseits der Beratungen, von den Arbeitstreffen mit ausländischen Gerichten bis zum Abendessen im Kanzleramt, vom Gespräch mit einer 10. Klasse bis zu der Angst, als mich jemand feindselig ins Visier nahm, und viele Gespräche zur Resilienz, zur Widerstandskraft von Demokratie und Grundrechten in Deutschland heute. Auch das fließt hier ein.
Damit ist mein Blick auf das Bundesverfassungsgericht natürlich speziell. Ein anderer Richter oder eine andere Richterin hätte andere Themen und eine andere Perspektive, aber Vielfalt gehört auch hier dazu. Wer selbst dabei war, sieht die Dinge zudem immer anders als von außen. Zwar bekam ich als Richterin jeden Morgen einen Pressespiegel auf den Tisch, aus ihm zitiere ich hier. Doch spielen natürlich auch persönliche Eindrücke und Erfahrungen eine Rolle. Damit wird aus diesem Buch keine Autobiografie, aber eine möglichst ehrliche Beschreibung. Weil auch das Bundesverfassungsgericht aus den Menschen besteht, die da arbeiten, gehört es dazu. Wie fühlt es sich an, abends am Schreibtisch im Richterzimmer oder in der roten Robe beim Auftritt im Saal, beim Vortrag oder in der Beratung, eben als Richterin des Bundesverfassungsgerichts Teil eines Verfassungsorganszu sein? Ich erzähle davon, und wer mehr wissen will, findet im Anhang Empfehlungen für Bücher, Filme, Podcasts und Theater.
Für einen Blick hinter die Kulissen des Bundesverfassungsgerichts ist es höchste Zeit. Nicht nur haben mir viele Menschen viele Fragen gestellt, auf die es jenseits der Fachbücher kaum Antworten gibt. Vor allem droht Gefahr, denn im 21. Jahrhundert stehen Gerichte, die Grund- und Menschenrechte schützen und demokratische Verfahren einfordern, weltweit unter Druck. Wer mehr weiß, kann dem entgegentreten. Einfach war die Situation zwar nie: Es ist ja nicht selbstverständlich, dass wenige Menschen nur mit der Verfassung in der Hand den Machthabenden in den Arm fallen. Verfassungsgerichte profitieren deshalb davon, wenn sie kritisch begleitet werden. Aber sie brauchen Respekt, und genau da ist es brenzlig geworden. Heute sind Gerichte, die auf Menschenrechte und Demokratie achten, eine politisch gefährdete Spezies, eine weltweit bedrohte Art. Wer sie retten will, muss gut mit ihnen umgehen, aber sie eben auch kennen, muss wissen, wie da gearbeitet wird. In diesem Buch werden sogar Aktenzeichen genannt, mit denen Sie jede Entscheidung selbst finden können auf www.bverfg.de, mit einer Kurzfassung in den Pressemitteilungen. Die Zeichen sind auch kein geheimer Code: Die 1 vorn steht für den Ersten, die 2 für den Zweiten Senat, die Buchstaben für die Art des Verfahrens, dann kommen eine Nummer und das Jahr, in dem die Sache einging. Das soll nicht abschrecken; ich nenne sie auch, weil das den Alltag im Gericht tatsächlich prägt. Genau um den geht es hier. »Wir müssen um Vertrauen werben«, hat der ehemalige Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, 2019 im Gespräch mit den Kieler Nachrichten gesagt. Deshalb erzähle ich hier von einer Arbeit, die Ihr Vertrauen verdient.
Was wissen Sie über das Bundesverfassungsgericht? Auf der Website www.bverfg.de finden Sie die Entscheidungen, etwas über das Gericht und die Verfahren, das Hinweisblatt zur Verfassungsbeschwerde und sogar Filme. Aber es ist nicht viel bekannt über die Menschen in den roten Roben. Das Wort Karlsruhe wird in Deutschland trotzdem nicht selten in die politische Debatte geworfen oder in den Nachrichten erwähnt. Das meint dann nicht die Stadt, sondern das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe ist deshalb für alle, die sich für Politik interessieren, selbst Politik machen oder mit Recht umgehen, eine Marke. Die Stadt nennt sich nicht umsonst die Residenz des Rechts, denn es gibt da viele juristische Einrichtungen, und der Oberbürgermeister gratulierte im Jahr 2011 dem Bundesverfassungsgericht zum 60. Geburtstag mit den Worten, dies sei »ein Glücksfall für die Stadt«. So sehen es wohl auch die meisten Menschen vor Ort.
Dabei ist das Glasgebäude im Schlossbezirk nicht protzig; schon das Haus selbst soll ein »Bürgergericht« sein (dazu gleich mehr), und es ist mehrfach besonders. Dort arbeiten sechzehn Richterinnen und Richter in zwei Senaten als Sicherheitsgurt der Demokratie, mit wissenschaftlichen Mitarbeitenden und einer eigenen Verwaltung, beschützt von der Bundespolizei. Wie jede andere Institution lebt das Bundesverfassungsgericht von den Menschen, ist also nicht fehlerfrei, nicht perfekt. Aber die Art und Weise, wie es arbeitet, hat großen Anteil an seinem guten Ruf.
Das Gericht hat sehr viel Macht: Es hat viel zu sagen, denn es zieht die roten Linien nicht nur für die Politik. Es wird auch kritisch begleitet – von Medien, Wissenschaft und Politik und von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern. Vor allem aber arbeitet es so sorgfältig wie unabhängig und schützt damit eine demokratische Gesellschaft, die diese Bezeichnung verdient. Hier wird Macht an Recht gebunden, hier wird gesichert, dass die Regeln für alle gelten. Klingt das formal, abstrakt? Tatsächlich betrifft es Ihr Leben. Die Regeln – das sind Ihre Grundrechte und die Demokratie als das Verfahren, in dem wir alle miteinander aushandeln, wie unsere Gesellschaft funktionieren soll. Und genau das kontrolliert das Bundesverfassungsgericht.
Die Menschen in Deutschland vertrauen dem Gericht. Auch wenn die Zeitschrift Stern 2024 »das große Misstrauen« titelte: Nach der alljährlichen großen Studie des Instituts forsa, für die 4000 Menschen zum Vertrauen in Institutionen befragt wurden, setzten Ende 2023 über 70 % der Befragten das Bundesverfassungsgericht sehr weit oben an, weit höher als die Bundesregierung und den Bundestag, knapp hinter Ärztinnen und Ärzten und der Polizei. Natürlich wäre es gut, wenn das Vertrauen in die Abgeordneten wachsen würde und auch in die Regierung. Aber die Gerichte und insbesondere das Bundesverfassungsgericht sind darauf besonders angewiesen: Es hat sonst nichts, kein Schwert und keine Geldbörse. Das ist ein alter Spruch: No influence over either the sword or the purse. Ein »Gründungsvater« der USA, Alexander Hamilton, schrieb das 1788 in den »Federalist Papers«, die weltweit zitiert werden, wenn über solche Gerichte diskutiert wird. Es gilt auch hier und auch heute: Ein Verfassungsgericht hat keine Armee, kann mit Geld keinen Druck ausüben. Es hat nur Worte, und diese wirken nur, wenn sie von jenen akzeptiert werden, an die sie sich richten. Die Entscheidungen begeistern nie alle, das zeigen die Kontroversen im zweiten Teil dieses Buches, aber sie müssen überzeugen. Der Institution zu vertrauen, heißt auch nicht, ihr blind zu folgen. Vertrauen lebt von Praxis. Also sollten Sie wissen, wie dort gearbeitet wird.
1964 wurde das erste Mal nach diesem Vertrauen in Institutionen gefragt; schon damals waren die Werte gut. Aber darauf kann und darf sich das Verfassungsgericht nicht ausruhen. So schön die Umfragen sind: Es fällt schon auf, dass heute im Osten nur 60 % und im Westen 77 % der Befragten dem Gericht vertrauen, dabei mehr Männer als Frauen. Mich beunruhigt vor allem, dass nur erschreckende 34 % derjenigen von Ihnen, die sich als AfD-Anhänger bezeichnen, dem Gericht vertrauen, gegenüber sonst 88 %. Auch für Sie ist das hier ein Blick hinter die Kulissen, auch deshalb dieses Buch.
Sie werden sehen, dass der Alltag im Bundesverfassungsgericht nicht nur aus »juristischem Hochreck« besteht (das ist im Gericht ein häufiger Spruch), sondern vor allem aus Akten. Das klingt vielleicht langweilig, ein bisschen muffig und auch mühsam. Aber in den Akten steckt das Leben, denn darin wird sorgfältig festgehalten, womit sich Menschen an das »Bürgergericht« wenden. Manchmal sind das dicke Packen Papier, von großen Kanzleien gestaltet, aber ich habe auch Verfassungsbeschwerden gesehen, die jemand mit der Hand geschrieben hat, ein Brief aus dem Gefühl heraus, völlig ungerecht behandelt worden zu sein. Angeblich begann sogar eine sehr berühmte Entscheidung mit einem zerknitterten Zettel: Ein Strafgefangener wollte nicht, dass seine Briefe durch die Anstalt kontrolliert werden, notierte das auf einem Zettel und legte so 1972 den Grundstein für das moderne Strafvollzugsrecht. Seitdem ist in Deutschland klar, dass die Menschenwürde nicht verliert, wer eine Straftat begangen hat; deshalb muss gesetzlich geregelt sein, was in Gefängnissen passiert; auch die Strafhaft ist kein rechtsfreier Raum.
Im Verfassungsgericht sind Akten der Alltag. Egal wie sich Menschen an das Gericht wenden: Jedes Mal wird eine Akteangelegt, alles geprüft, ein ausführliches Gutachten verfasst – das Votum –, dann beraten und schließlich entschieden. Jede noch so große Entscheidung beginnt also im Kleinen, im Leben, mit Details, die für die Beteiligten wichtig sind. Eben in den Akten. Wären sie nicht erfunden worden, hätte es der Rechtsstaat schwer gehabt. Das hat die Anwältin und Kulturwissenschaftlerin Cornelia Vismann als »Medientechnik des Rechts« beschrieben: Der Leitz-Ordner war wichtig. Die »elektronische Akte«, die in vielen Gerichten schon eingeführt ist, wird also viel verändern. Während meiner Amtszeit sah es aber noch immer gleich aus: ein gelber Pappdeckel, oben rechts mit Bleistift das Aktenzeichen und ansonsten kleine Kästchen mit den Namen derer, die diese Akte nach mir bekommen. Sie rollt auf einem Wagen namens »Hund«, doch dazu später mehr. Wenn es eilt, ist die Pappe nicht gelb, sondern rot, und manchmal ist sie hellblau für Verwaltungssachen. Aber zwischen diesen Pappdeckeln eröffnet sich ein Schicksal, eine eigene Welt. Als Richterin ahnte ich nie, was da kommt, ein Zettel oder ein langer Schriftsatz von Profis, ein dünner Hefter oder viele Ordner, die ein spezieller Gurt mit dem »badischen Aktenknoten« zusammenhält. Was dann zählt, sind die Menschen: Sie wollen und müssen gesehen und gehört werden.
Im Verfassungsgericht sorgt dafür das Verfahren, und das ist aufwendig. Alles wird geprüft, umfassend begutachtet, mehrfach beraten und erst dann entschieden. Das ist die tägliche Aufgabe: viel Aufwand, aber keine bürokratische Zumutung. Vielmehr zeigt sich hier, wie wichtig formale Routine ist. Alles wird abgeheftet, die Seiten nummeriert – denn es soll nichts übersehen und alles ernst genommen werden, was Menschen bewegt, die sich beschweren. Da das Bundesverfassungsgericht mit Wirkung für alle entscheidet, muss noch mehr einbezogen werden – auch dafür sorgt das Verfahren. Viele Schritte sind also notwendig, um umfassend informiert zu sein, und alles nur, um möglichst gut begründet zu entscheiden. So entstehen bestenfalls Urteile, die nicht Vorurteilen folgen, sondern rote Linien ziehen.
In jedem Fall, hinter jeder nach außen auch noch so kurzen, formalen Entscheidung steckt also viel Arbeit hinter den Kulissen. Als Richterin stand ich manchmal vorn auf der Bühne, aber das Stück kann nur gemeinsam und vor allem nur mit denen dahinter aufgeführt werden. Im Gericht gehören dazu das Allgemeine Register und die Geschäftsstellen, die Rechtspflegerinnen und die Kanzlei, die wissenschaftlichen Mitarbeitenden im Dezernat der Richterinnen und Richter, unterstützt von der Bibliothek, auch eine Pressestelle und das Protokoll und für das Ganze eine Verwaltung. Wenn Sie in Karlsruhe im Schlossbezirk spazieren gehen, sehen Sie diese Leute bei der Arbeit, denn das Gebäude ist sehr transparent. Aber auch das ist nur ein Teil. Bis zum Auftritt der Richterinnen und Richter in den roten Roben im Sitzungssaal, bei einer mündlichen Verhandlung oder im Finale der Verkündung eines Urteils, geschieht eine Menge mehr, an vielen Schreibtischen oder auch am Beratungstisch. Und darauf liegen eben Akten, die so bearbeitet werden.
Vor allem die Beratungen sind besonders – und berühmt. Für große Entscheidungen gibt es nicht nur eine, sondern mehrere, als »Votumsberatung« und »Leseberatung«. Im Bundesverfassungsgericht gibt es aber vor allem eine ganz eigene Beratungskultur, je etwas anders im Ersten und Zweiten Senat. Meine Kollegin Gabriele Britz hat darauf ihre Abschiedsrede gehalten, nach zwölf Jahren im Amt, und eine frühere Richterin, Gertrude Lübbe-Wolff, hat das vergleichend in einem dicken Buch beschrieben: Beratungen sind sehr spezielle Gespräche. Manchmal hat der Senat eine halbe Stunde lang über ein Komma diskutiert, manchmal ging es um Stilfragen, aber immer geht es auch um viel mehr; das werden Sie hier immer wieder sehen. Das Ziel ist, auch bei sehr umstrittenen Fragen zu einer Entscheidung zu kommen, auch bei großen Kontroversen zum Konsens.
Da ist schon der Raum wichtig: Das Beratungszimmer ist eher klein, und schon das macht etwas aus. Immerhin werden die Richterinnen und Richter von verschiedenen politischen Parteien für das Amt vorgeschlagen und unterscheiden sich natürlich auch sonst in ihren Erfahrungen und Persönlichkeiten, aber bei der Beratung sitzt man dicht beieinander, sieht sich aus der Nähe, spürt die Stimmung. Ich habe über Jahre mit dem Kollegen rechts von mir die Kaffeekanne geteilt, mir von links den Stift geliehen, den Gesichtsausdruck mir gegenüber immer vor Augen gehabt – das ist intensiv. Auch hatte ich Glück mit dem Blick in den Botanischen Garten. Und noch dazu war die Geschichte spürbar: Hier hatte schon mein Vorgänger gesessen und dessen Vorgänger und der davor. Ich trat also ein Erbe an; wenn ich mich setzte, spürte ich das.
Im Bundesverfassungsgericht sind die Beratungen tatsächlich Gespräche auf Augenhöhe, auch wenn es hart wird, auch im Streit. Alle Stühle sind gleich hoch, der Tisch ist rechteckig, bietet also allen Beteiligten je gleich viel Platz. In meiner Zeit gab es keine Technik, also keinen Laptop, kein Mobiltelefon und keinen Computer, sondern je einen Bleistift, Radiergummi und Anspitzer, je gleich viel Papier. Auch das macht etwas aus: Niemand blickt auf einen Bildschirm, sondern auf die anderen. Im Regal standen nur die alten Entscheidungen des Gerichts, die grauen Bände, die auch oft benutzt wurden; manchmal las jemand daraus vor, um alle daran zu erinnern, worauf wir uns gemeinsam beziehen. Alles in diesem Raum ist also gleich. Ist das banal? Spätestens beim Besuch der prächtigen Paläste des französischen oder des amerikanischen Gerichts, des großen Saals in Österreich oder beim Anblick des langen ovalen Tischs in Portugal, dessen Sitzordnung und auch die Reihenfolge der Beiträge zur Beratung jedes Jahr verlost werden, wird klar, dass sich das auswirkt. Sie kennen es sicher: Sich ungesehen oder auf Augenhöhe zu fühlen, eine Vorgeschichte zu spüren oder nicht, sich wirklich zu sehen oder eher aus der Ferne – da spielt auch das Mobiliar eine Rolle.
Im Bundesverfassungsgericht sind alle Richterinnen und Richter gleich; das zeigt sich überall. Die Stimme des Präsidenten oder der Vizepräsidentin hat nicht mehr Gewicht als andere; wer einem Senat vorsitzt oder am längsten dabei ist, führt nur die Redeliste. Ich habe immer noch einen Zettel, auf dem in langen Reihen die Kürzel unserer Namen stehen, fair in der Reihenfolge, in der wir uns gemeldet haben. Wer was bearbeitet und welche Entscheidung entwirft, bestimmen vorab Regeln, nicht der Präsident. Die »Richterzimmer« sind gleich groß, die Möbel mit demselben Budget derselben Firma beschafft, die Bahncard für Heimfahrten identisch, ebenso die Zahl der Mitarbeitenden für jede Richterin und jeden Richter. Nur Präsident und Vizepräsidentin sitzen in etwas größeren Dienstzimmern, denn sie empfangen mehr Besuch; sie nutzen eigene Dienstwagen mit Fahrer, denn sie repräsentieren das Gericht nach außen und sind mehr unterwegs, aber sie sind primus inter pares, Erste unter Gleichen. Nicht einer gibt den Ton an, sondern was dieses Karlsruhe entscheidet, ist ein Gericht mit vielen Köchinnen und Köchen, ist immer auf Augenhöhe beraten worden. Nicht eine Meinung zählt, sondern das Grundgesetz ist auszulegen, in Anwendung auf den Fall, dann möglichst gut begründet, mit Pressemitteilungen für die Öffentlichkeit, oft auf Englisch und online für die Welt. Das gilt für die vermeintlich einfachen Entscheidungen genauso wie für die großen Kontroversen.
All das wird hier geschildert, oder genauer: Sie erfahren hier fast alles, denn es gibt eine Grenze. Ich wurde immer wieder gefragt, ob ich das eigentlich dürfe. Darf ich beschreiben, wie das Verfassungsgericht wirklich funktioniert? Ich darf. Zerstört es die Aura und damit die Autorität? Ich hoffe nicht. Vielmehr glaube ich, dass Sie es verdient haben zu erfahren, wie in Karlsruhe gearbeitet wird: Das versuche ich hier ehrlich. Nur verrate ich nichts; dies ist also auch kein Enthüllungsbuch.
Was ein Verfassungsgericht tut, ist nicht geheim, aber es gibt das Beratungsgeheimnis, und das wird gewahrt. Im Deutschen Richtergesetz steht:
Der Richter hat über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung auch nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zu schweigen.
Das gilt auch für mich, und das ist gut so. Das Schweigegebot schützt die richterliche Unabhängigkeit, die sogar im Grundgesetz gesichert ist, in Artikel 97. So richtig verstanden habe ich das erst vor Ort, im Gericht. Denn mit dem Beratungsgeheimnis konnte und kann ich mich darauf verlassen, dass niemand ausplaudert, was ich wann gesagt habe; darauf vertrauen auch meine Kolleginnen und Kollegen. Damit wird das aber keine Geheimniskrämerei. Sondern es macht es vor allem leichter, sich in einer Beratung überzeugen zu lassen. Jede kann die eigene Meinung ändern, ob in einem Verfahren oder im Laufe der Amtszeit, weil das niemand verrät, nie jemand bloßgestellt wird. Auch wenn ich etwas übersehen hatte oder schlicht juristisch falsch prüfte, war es mir persönlich sicher manchmal peinlich, aber es gehört dazu, wird nicht öffentlich, und ich konnte es dann verkraften. Als ich also in einer Beratung verwechselt hatte, wann welche Frage geprüft wird, um zu klären, ob ein Grundrecht verletzt ist, war das ein Anfängerfehler. Eine peinliche Situation. Eine Kollegin wies mich dezent darauf hin, die anderen schwiegen taktvoll. Ich wurde rot. Aber ich darf sicher sein, dass niemand verrät, worum es eigentlich ging. Oder wer wann was gesagt hat. Das tue ich auch nicht.
Das Beratungsgeheimnis wird übrigens auch untereinander im Gericht gewahrt. Wenn ich mit ehemaligen Richterinnen und Richtern über ihre Zeit in Karlsruhe spreche, bringt die Erinnerung an die Beratung zwar oft einen verträumten Ausdruck aufs Gesicht, einen schweifenden Blick in die Vergangenheit. Aber dann folgt Schweigen. Auch wenn ich denen begegne, die heute entscheiden, erfahre ich keine Details. Ich habe dem Kollegen im anderen Senat auch auf seine beiläufige Frage hin nicht erzählt, was wir gerade taten, und er mir auch nicht. Das Beratungsgeheimnis schützt auch intern. Aber jenseits dessen darf ich Ihnen viel darüber erzählen, wie das Gericht arbeitet.
So erfährt niemand, wer wann genau was vertreten hat, von wem welche Idee kam, wer was durchsetzen konnte, und so kann niemand allein für etwas verantwortlich gemacht werden. Egal welcher Senat entscheidet oder welche Kammer, egal wer da was beigetragen hat: Es ist immer das Bundesverfassungsgericht. Zwar haben die Richterinnen und Richter, die das Verfahren als Berichterstattende für den Senat vorbereiten, daran mit ihrem Dezernat, also ihren wissenschaftlichen Mitarbeitenden, den WiMis, länger und intensiver gearbeitet als die anderen. Der eine oder andere ist auch in Versuchung geraten, das nach außen zu betonen, und es gibt immer wieder Journalisten, die behaupten, eine Entscheidung sei »von« X oder Y. Nur stimmt das eigentlich nie. In meiner ersten Beratung im Senat bemerkte ein älterer Richter lächelnd, es komme nichts aus dem Senat so heraus, wie es hineingebracht werde. Das trifft es eher; so war es dann auch.
Tatsächlich ist es für das Bundesverfassungsgericht sogar sehr wichtig – und auch im weltweiten Vergleich sehr besonders –, dass sich alle Richterinnen und Richter und die WiMis, die wissenschaftlichen Mitarbeitenden, über Monate und manchmal sogar Jahre in die Akten vertiefen und dazu beitragen, was dann entschieden wird. Die Richterinnen und Richter unterscheiden sich natürlich auch da, also engagieren sie sich auch mal mehr und mal weniger, aber Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind immer ein Gemeinschaftswerk. Mich hat das zwölf Jahre lang beeindruckt. Es geht oft auf Kosten der Sprache. In meinem Senat hieß es dann, dass wir »dafür ganz sicher keinen Preis bekommen«: sprachlich nicht schön, aber für alle tragbar. Der Konsens war und ist wichtiger. Hier wird beschrieben, wie er gelingt, denn darauf kommt es an.
Verfassungsgerichte sind also speziell und überhaupt nicht selbstverständlich. In Deutschland musste das Bundesverfassungsgericht nach 1945 erst einmal installiert und vor allem in den 1950er Jahren gegen die Regierung verteidigt werden, aber auch danach immer wieder. »Ein Wunder wird 60«, schrieb Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung im Jahr 2011, und auch sonst gab es da weithin lobende Worte. Aber das ist keine Selbstverständlichkeit, weltweit: Erkämpft wurde so eine unabhängige Kraft in den USA und Kanada, für leider nur kurze Zeit in Russland, nach den Revolutionen in Spanien und Portugal, mit der Wende zur Demokratie in Polen oder Tschechien, in jungen Demokratien wie Kolumbien oder Ecuador und nach der Befreiung von der Apartheid in Südafrika. Überall dort sind höchste Gerichte dafür da, niemanden je unbegrenzt herrschen zu lassen.
Deshalb geraten Verfassungsgerichte aber auch immer wieder unter Druck: Sie ziehen rote Linien gerade für die Herrschenden. Je autokratischer diese sind, desto weniger mögen sie das. Viele Gerichte sind daher heute akut gefährdet und manche schon gekapert: Sie haben ihre Unabhängigkeit verloren und kontrollieren dann nicht mehr. Die Idee, dass in einer Demokratie, die diese Bezeichnung verdient, politische Macht an Recht gebunden ist und dass dieses Recht vor einem unabhängigen Gericht unparteiisch und in geregelten Verfahren durchsetzbar ist, gibt es in Deutschland, in Europa und der Welt. Ohne den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wäre die Europäische Menschenrechtskonvention nicht viel wert, ohne den Gerichtshof der Europäischen Union das Europarecht schwach und ohne die internationalen Gerichte das Völkerrecht noch schwächer. Diese Gerichte sind wie ein Muskel; ohne sie fehlt etwas. Aber genau das passt nicht allen.
Wie höchste Gerichte arbeiten, unterscheidet sich natürlich; ich nenne das die »Variationen des Konstitutionalismus«, in der die Macht an Regeln gebunden ist. Die Aufgabe dieser Gerichte ist aber immer, diese Regeln zu sichern, sei es das Völkerrecht, das Recht der EU oder die nationale Verfassung wie in Deutschland das Grundgesetz. In manchen Ländern macht das die oberste Instanz als Supreme Court (so ist es in den USA seit 1790 und im zweisprachigen Kanada mit dem Cour suprême du Canada als Grundrechtsgericht seit 1982) oder als Supremo Tribunal Federal (Brasilien, seit 1890) oder Hoge Raad der Nederlanden (mit Vorläufern schon im 15. Jahrhundert). In wieder anderen Ländern gibt ein besonderes Gericht nur für Verfassungsfragen, als Verfassungsgerichtshof (Österreich seit 1820, Liechtenstein seit 1821), als Cour Constitutionnel (wie in Belgien oder in Frankreich, dort aber ganz anders konstruiert), nach einer Diktatur das Tribunal Constitutional (Spanien seit 1979) oder als »Nie wieder« zum Faschismus die Corte Costituzionale (Italien, 1948) oder eben als Bundesverfassungsgericht (Deutschland, 1951), neben den Verfassungsgerichten der Länder (2008 wurde das letzte Landesverfassungsgericht auch in Schleswig-Holstein eingerichtet). All diese Gerichte funktionieren nach eigenen Regeln, sie pflegen ihre eigene Kultur und haben unterschiedlich viel Gewicht und Einfluss. Aber alle sollen die Grund- und Menschenrechte und die Demokratie schützen.
Es ist schon beeindruckend, wie unterschiedlich das vor Ort aussehen kann: Mitten in Wien steht der schöne Gerichtshof für Österreich, eher funktional ist das Gericht in Taipeh, in Frankreich gibt es einen Saal im Palais Royal mit Wandteppichen aus Versailles, die italienische Corte residiert direkt neben dem Palast des Präsidenten auf einem Hügel Roms, in Bogotá ist das Gericht gegenüber vom Staatspräsidenten in einem riesigen Regierungsbau untergebracht, und der futuristisch anmutende Bau des brasilianischen Gerichts liegt in der Reißbretthauptstadt Brasilia. Das Bundesverfassungsgericht fühlt sich anders an: ein nüchterner, aber, fand ich zumindest, auch ein schöner Bau aus Glas, Beton und Holz.
Kleider machen Leute – das gilt auch für Gerichte. Über das Bundesverfassungsgericht gibt es einen Fotoband, der zeigt, wie sehr sich die deutsche Idee von anderen unterscheidet. So hat der EuGH, der Gerichtshof der Europäischen Union, einen goldenen Sitzungssaal ohne Fenster, zu dem eine riesige Treppe nach unten führt. Wieder anders ist der EGMR, der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte in Europa, fast ein Fabrikgebäude, da ganz modern, ein juristischer Thinktank. Wenn Sie heute ein solches Gericht entwerfen dürften: Wie sähe es aus?
Das Bundesverfassungsgericht soll jedenfalls transparent sein, ein Bürgergericht, und eindrücklich, aber nicht spektakulär, erst recht nicht einschüchternd. So habe ich das jeden Morgen empfunden, und so sehen es viele, die stehen bleiben, um einmal genauer hinzusehen, was das eigentlich ist: dieses »Bundesverfassungsgericht«. Tatsächlich sind es vier Bungalows im Karlsruher Schlossbezirk, fast im Botanischen Garten. Der »Richterring« steht ganz rechts, auf Stelzen, mit gläsernen Kreuzgängen rund um einen Innenhof, an dem außen die »Richterzimmer« liegen. In der Mitte und näher an der Stadt, an den Menschen, steht der größere Bau mit dem Sitzungssaal im ersten Stock und einer Eingangshalle, wo ganz schlichte Schwarz-Weiß-Fotos von denen hängen, die hier einmal ein Amt innehatten. Kein Palast also, sondern zurückhaltend, nüchtern. Es sei »die Macht des Unspektakulären«, so titelten die Badischen Neuen Nachrichten (BNN) im Jahr 2012. Ich habe zwar auch enttäuschte Gesichter gesehen: So ein berühmtes Gericht – und das soll alles sein? Manche meinten, das sei die Verwaltung, und fragten, wann sie denn nun das Gericht sehen könnten. Doch der Bau hat seinen guten Sinn.
Innen herrscht eine helle, ganz ruhige Arbeitsatmosphäre; mein Richterzimmer hatte hellbraun getäfelte Wände, einen hellbraunen Teppich, beige Vorhänge. Alles Geschmackssache, aber die Nüchternheit passt. Das gilt auch für die Möbel: Sie sind bei allen gleich, bis auf kleine Farbkleckse wie gelbe Sessel, ein grünes Stehpult, bei mir eine Stehlampe in Orange und ein paar blaue Stühle, die ich vor dem Abstellkeller retten konnte. Manche legen einen Teppich, manche wollen eine Couch, und manche hängen Kunst. Die Zimmer sind aber gleich groß, hinter einer Schiebetür ist ein kleines Waschbecken versteckt, auch ein Spiegel, viele Regale. Ansonsten Ruhe, um zu arbeiten. Bei allen stehen die grauen Bände mit den gesammelten »Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts« hinter dem Schreibtisch, herausgegeben vom Verein der Richterinnen und Richter, wie auch im Beratungszimmer.
Auch die Kunst ist nüchtern. An der Wand im Sitzungssaal des Gerichts hängt ein riesiger Adler aus kanadischem Holz, geschnitzt von Hans Kindermann. Er wiegt mehrere 100 Kilo, ist also groß, aber nicht prächtig. Nahe der Pforte findet sich die leichte Ersatzversion aus LED-Lämpchen, klein und fein: Geschmackssache. Sie kommt aus dem ehemaligen Offizierscasino der umgebauten General-Kammhuber-Kaserne, in dem das Gericht von 2011 bis 2014 provisorisch tagte, weil der Glasbau im Schlossbezirk saniert wurde. In diesen drei Jahren radelte ich jeden Morgen durch den Park in die Waldstadt, so heißt das Viertel. Der Kampfjet in der Einfahrt war entfernt worden, dafür gab es eine Potemkin’sche Pforte aus Holz, die den Bau wenigstens etwas mehr zum Gericht machen sollte, und den Saal für mündliche Verhandlungen eben im Casino. In den Fluren lag grüner Teppich; ich habe ihn nicht ausgesucht, mich aber gefreut, und zwischen den Türen hingen die Porträts der Ehemaligen, die sonst als Galerie unter dem Sitzungssaal zu sehen sind.
Dieses Ersatzgericht fühlte sich natürlich anders an. Aber auch das »Stammhaus« im Schlossbezirk ist eben kein »Justizpalast«, sondern nüchtern, auch da ist es ruhig, aber nicht isoliert, nicht weg von der Stadt, von den Menschen. Es gibt keine hohen Mauern, keinen Zaun, keine ernsthafte Absperrung. Ein Justizpalast wirkt ganz anders – da fühlen sich Menschen eher klein, die eigentlich nur ihr Recht suchen. Genau deshalb wollte der Architekt Paul Baumgarten, der 1960 mit seinem Entwurf den Wettbewerb gewann, schon baulich etwas anderes: ein Bürgergericht. Hier wird für die Menschen gearbeitet, das können Sie sehen, und die Richterinnen und Richter sehen auch, wem ihre Arbeit dient. Wenn der Senat mündlich verhandelte, sah ich tatsächlich nicht nur die Beteiligten im Saal vor mir an den Tischen, sondern durch die Glaswände auch die Stadt, die Welt draußen. Genauso konnten mir alle, die im Park spazieren gingen, bei der Arbeit zuschauen. Wenn abends Licht brennt, sehen Sie Menschen an Schreibtischen, die lesen oder schreiben oder grübeln, wie eine Sache am besten anzugehen und zu entscheiden ist. Der Maschinenraum liegt hinter den Kulissen. Aber etwas sehen Sie schon.
Gerichte entscheiden selbst, wie sie gesehen werden wollen. Wer Websites vergleicht, erkennt das sofort. Im Bundesverfassungsgericht gab es dafür in meiner Amtszeit eine Arbeitsgruppe. Auch das macht die Unabhängigkeit aus: An eigenen Angelegenheiten ist kein Ministerium beteiligt; die Regierung bleibt außen vor, zwecks Gewaltenteilung wird getrennt. Mit professioneller Hilfe hat das Gericht also lange selbst getüftelt, wie es auftreten soll. Vor allem nutzungsfreundlich sollte es sein und, wieder: nüchtern, funktional. So sind auch die Gastgeschenke, die bei Besuchen übergeben werden: Das Bundesverfassungsgericht bringt Bleistifte mit, einen Becher oder etwas Kunst vom Bau. Da stellen sich andere Gericht ganz anders dar: Vor der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts wird eine kleine Sammlung ausgestellt, mit prächtigen Schmucktellern, auch kleinen Eisbären aus Porzellan.
Gerichte präsentieren sich auch sonst, auch darüber entscheiden die Richterinnen und Richter in Karlsruhe selbst, und auch das sagt etwas über das Selbstverständnis aus. Für alle sichtbar zeigen die Flaggen, die vor den meisten Höchstgerichten hängen, wie national oder eher offen gedacht wird. So hängt vor dem Bundesverfassungsgericht natürlich die Bundesflagge, aber immer auch die blaue Flagge der EU mit den gelben Sternen. Reist eine Delegation aus dem Ausland an, kommt ihre Nationalflagge hinzu. So ist das deutsche Verfassungsgericht sichtbar europäisch und weltweit im Gespräch.
Im Gespräch sein – das ist für die Arbeit wichtig. Es kommt sogar entscheidend darauf an, dass im Gericht miteinander gearbeitet wird, nicht gegeneinander, gerade weil die Einstellungen und Denkweisen politisch unterschiedlich sind und sein sollen. Ob so ein Miteinander gelingt, hängt dann auch an den Umgangsformen. Da gibt es Traditionen, aber sie ändern sich mit jeder neuen Richterin, jedem neuen Richter ein wenig. Schon bei meinem Amtsantritt fand ich das Gericht doch weniger steif als befürchtet. Der Umgang miteinander war immer freundlich – und das zählt auch, weil in der Arbeit alle aufeinander angewiesen sind. Es dauerte allerdings Jahre, bis sich alle duzten, was mir sehr lag, und manche Richter ließen irgendwann auch an Beratungstagen sogar die Krawatte im Schrank – das hat dann einige doch irritiert. Umso überraschter war ich bei einem Besuch im Supreme Court in London, in dem immerhin Lords und Ladys arbeiten, damals geleitet von Baroness Hale: Da geht es viel lockerer zu. Während der Verhandlung werden Papiere gebracht, alle sind mit ihren Computern online, alles wird live gestreamt, und manchmal scherzen die Richter sogar miteinander: Is that really so, my dear? Ich hatte wohl Vorurteile.
Auf der Richterbank des Verfassungsgerichts habe ich immer versucht, dem Ernst der Sache Rechnung zu tragen und doch zugewandt zu sein. Also habe ich wohl mal gelächelt, aber nie gelacht; wir sprachen nur, wenn wir uns gemeldet und der Vorsitzende uns das Wort erteilt hatte; die Akten hatte man besser dabei. Alle gleich, und auch hier geht es sachlich und meistens ganz geordnet zu.
Gleich und geordnet – dafür sorgen das Verfahren und die Gepflogenheiten im Gericht. Beides ist für ein Bürgergericht entscheidend, für das Vertrauen in den Rechtsstaat überhaupt. Es bedeutet vor allem: Jeder und jede, Sie alle können sich gleichermaßen beschweren, wenn Ihre Rechte verletzt sind. Das ist im Grundgesetz heute ausdrücklich geregelt (in Artikel 94 Absatz 1 Nummer 4a); der kreative und Texte liebende Rechtswissenschaftler Peter Häberle hat es die »Königin« der Wege zum Gericht genannt. Ganz neu ist das nicht, aber es war nicht unumstritten: Eine ähnliche Regelung gab es schon in der ersten gesamtdeutschen demokratischen, also umkämpften Paulskirchenverfassung von 1849, genauso wie in Bayern 1919 und wieder 1946. Heute zeigt das kleine »a«, dass auch bei der Entstehung des Grundgesetzes noch umstritten war, wer da was vor Gericht bringen darf. So wurde die Verfassungsbeschwerde 1951 erst einmal nur gesetzlich geregelt und schaffte es erst 1969, eben als Ergänzung »a« ins Grundgesetz: Heute kann, so heißt es da, »jedermann« einfordern, dass das Grundgesetz kein leeres Versprechen bleibt.
Gerade das macht das Bundesverfassungsgericht zum Bürgergericht; genau dafür wurde 1951 das Bundesverfassungsgericht gegründet. Diese Möglichkeit, sich selbst mit einer Verfassungsbeschwerde an das höchste Gericht zu wenden, gibt es nicht überall, auch der Gerichtshof der EU ist so nicht erreichbar – ein Grund, warum das deutsche Gericht auch europäische Grundrechte prüft. Vor dem Verfassungsgericht können zwar auch Länder, Parteien oder Abgeordnete klagen, wenn sie den Eindruck haben, die Dinge würden nicht wirklich demokratisch entschieden – da steht Karlsruhe in der Tradition eines »Staatsgerichtshofs«. Aber mit der Verfassungsbeschwerde kann sich jeder Mensch an das Bundesverfassungsgericht wenden, und gerade damit ist das höchste und spezielle Gericht der Bundesrepublik nicht weit weg, nicht distanziert, sondern nah an den Menschen. Es gibt keinen »Anwaltszwang«, auch wenn die meisten Menschen aus guten Gründen diese Unterstützung wollen, und die Verfassungsbeschwerde kostet keine Gebühr. Die gibt es nur, wenn jemand die Beschwerde missbraucht, also immer wieder dasselbe vorbringt, obwohl wenn es längst entschieden worden ist, und noch dazu nur mehr beleidigend: Dann kann das Gericht eine Missbrauchsgebühr verhängen, bis zu 2600 Euro hoch, aber auch das geschieht nur ganz ausnahmsweise, wenn wirklich nichts anderes hilft.
Die Möglichkeit nutzen Einzelpersonen genauso wie Verbände oder Unternehmen bis zu 10 000-mal im Jahr. Bei 4000 Eingängen sind noch Dinge zu klären, aber 6000 Sachen werden relativ schnell entschieden, davon über 80 % innerhalb eines Jahres und mehr als 10 % spätestens im zweiten Jahr. Rechnen Sie sich das einmal aus: 3000 Entscheidungen pro Senat immer mindestens zu dritt in der Kammer, also etwa 1000 Entscheidungen pro Richter und Richterin. Das sind drei am Tag und davon mindestens eine, die man selbst vorbereitet. Vielleicht war es für mich ganz gut, das vorher nicht so genau zu wissen.
In den zwölf Jahren Amtszeit war also viel zu tun. Ob mir das Spaß gemacht hat? Jedenfalls war es nie langweilig. Und großartig, jedenfalls oft. Vor allem bedeutet es, über spannende und manchmal auch ganz neue Fragen nachdenken zu dürfen, auch zu müssen. Da enttäuscht nur auf den ersten Blick, dass am Ende nur wenige Beschwerden oder Klagen erfolgreich sind, denn eigentlich beruhigt es ja: Wenn eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen wird, haben die anderen Gerichte, die Behörden und der Gesetzgeber das Grundgesetz beachtet.
Als ich zur Richterin gewählt wurde, erwartete ich trotzdem vor allem die ganz großen Fragen, die übergreifenden Fälle. Das änderte sich schnell. Weil das Gericht so zugänglich ist und weil es einen guten Ruf genießt, kommen Menschen mit allen möglichen Sorgen. Das ist oft rechtlich kompliziert und auch deshalb interessant. Aber noch häufiger sind es tatsächliche Belastungen, also ganz konkrete, ganz reale Erfahrungen. Das Leben war viel näher, als ich dachte, denn in jeder Akte stecken Erfahrungen, auch Gefühle, oft Ärger oder Wut. Gerade im Sozialrecht und im Arbeitsrecht, für die ich zuständig war, aber auch im Familienrecht, über das ich in der zuständigen Kammer mitentscheiden musste, geht es um Jura, klar. Aber es geht auch um verzweifelte Menschen, die auf Gerechtigkeit hoffen. Da wären ein Gespräch und beratende Unterstützung oft sinnvoller. Vermutlich ist es frustrierend, wenn dann nur die kurze Entscheidung kommt, dass »die Sache unzulässig« ist. Aber es gehört dazu: alles prüfen, auch wenn am Ende wenig passiert; die viele Arbeit sieht dann niemand, denn die kurze »Nichtannahme ohne Gründe« ist die Regel. Wer Glamour sucht, ist also im Verfassungsgericht falsch. Wer dagegen das Grundgesetz für einen wunderbaren Text hält, ist dort richtig. Und unverzichtbar ist die Bereitschaft, viel Arbeit auf sich zu nehmen, die oft zu wenig führt, und Verantwortung gemeinsam mit anderen zu tragen.
Ohne die WiMis wäre es nicht zu schaffen. Das sind die vier jungen Richterinnen und Richter von den normalen Gerichten, die als wissenschaftliche Mitarbeitende im Dezernat ein paar Jahre lang die unverzichtbare Arbeit hinter den Kulissen leisten. Sie nennen sich selbstironisch manchmal der »Dritte Senat« und mit all dem Fleiß, den es da braucht, auch die »Eichhörnchen«: Ein Kaffeebecher trägt das Logo. Sie arbeiten also an allem mit größter professioneller Sorgfalt und Geduld, aber sogar sie kamen manchmal an ihre Grenzen, wie in ein paar Coronafällen. Es gab auch eine Anwaltskanzlei, die mit ganz großem Logo und wenig Text auf vielen Seiten ziemlich häufig Beschwerden erhob, die offensichtlich aussichtslos waren. Etwas anders ist es bei Menschen, die selbst schreiben, aber immer dasselbe und immer erfolglos, das macht nur Mühe. Einige wenige Schreiben sind sogar beleidigend; da musste ich mich manchmal auch zwingen, fair zu sein. Dann war es besonders wichtig, die Menschen hinter einer anwaltlichen Show zu erkennen, hinter unglücklichen Formulierungen, hinter Wut und langen Geschichten. Für die Beschwerdeführenden, so heißen die Antragstellenden dann, war das Bundesverfassungsgericht schließlich die letzte Instanz. Spaß an der Arbeit trifft es also im Kern der Sache eher nicht. Aber die Arbeit war im besten Sinne großartig.
Nicht genervt haben Verfahren, die strategisch motiviert waren, wo also nicht nur ein Fall entschieden, sondern mehr erreicht werden soll, aber sie machten vorsichtig. Nicht selten wenden sich Parteien der Opposition gegen die Regierungsmehrheit, einzelne Abgeordnete gegen ein politisches Projekt oder Länder gegen den Bund. Solche Streitigkeiten landen im Zweiten Senat, der immer darauf achten muss, nicht für politische Zwecke benutzt zu werden. Ähnlich ist es in den Musterverfahren, in denen ausprobiert wird, was Erfolg haben kann, die im Ersten Senat ankommen. Da steckt dann in der Akte ein Patient, der ein Medikament braucht, denn sein Grundrecht auf Leben und Gesundheit stehe auf dem Spiel, aber dahinter steht ein Pharmaunternehmen. Auch in Beschwerden gegen eine bestimmte Steuer geht es oft um viel mehr als um den einen Bescheid. Manchmal engagieren sich auch Menschen und Vereine für soziale Gerechtigkeit mit einem »Gang nach Karlsruhe«, oder politisch Engagierte wehren sich gegen eine Verletzung ihrer Grundrechte und verfolgen zugleich größere politische Ziele, wie in der Kontroverse um Freiheit und Sicherheit rund um den Datenschutz. Strategische Prozessführung ist damit zwar immer noch die Ausnahme, aber auch nicht ganz selten.
Das Bundesverfassungsgericht lässt sich jedoch vor keinen Karren spannen. Es profitiert eher von dem Wissen derer, die sich engagieren. So fragt es in den großen Verfahren nach Stellungnahmen von sachkundigen Dritten nicht nur aus der Wissenschaft, sondern auch aus der Gesellschaft; sie werden in den Entscheidungsgründen zumindest genannt und oft beschrieben, was sie beigetragen haben. Manchmal veröffentlichen sie das auch selbst, wie die Vereine Pro Asyl und der Flüchtlingsrat Berlin im Jahr 2022 zum Asylbewerberleistungsgesetz. Oder es entschließen sich viele Menschen, zusammen nach Karlsruhe zu ziehen. Der »Klimabeschluss« als »Paukenschlag« zur ersten Kontroverse, die hier beschrieben wird, entstand auch durch das Engagement der Bewegung Fridays for Future, also der Jugendlichen, die für eine ökologische Zukunft auf die Straße gingen. Damit wird das Gericht aber nicht »funktionalisiert«, sondern es beantwortet auch hier nur, was zulässig gefragt wird.
Funktionalisierung darf nicht sein. Tatsächlich versucht das allerdings die AfD immer wieder. Sie erhebt Klagen, die sie selbst als erfolglos einschätzt, mit denen sie aber das Gericht als Teil des Systems vorführen und es zugleich mit unnötiger Arbeit belasten und so schwächen will. So zog sie 2018 mit einer Organklage vor das Verfassungsgericht, im Verfahren 2 BvE 1/18, um der damaligen Kanzlerin Merkel die angebliche Grenzöffnung für Geflüchtete zu untersagen, auch wenn das ziemlich offensichtlich unzulässig ist: Politik wird im Parlament gemacht, nicht im Gerichtssaal.
Mit den großen Kontroversen, die das Bundesverfassungsgericht dann tatsächlich entscheidet, verbinden allerdings viele Menschen auch politische Wünsche. Da geht es immerhin um Probleme, die viele oder sogar alle betreffen, an das Grundgesetz sind alle gebunden, und die Maßstäbe stehen dann, die roten Linien. Aber Karlsruhe mischt sich nur ein, wenn zulässig gefragt wird, ist unparteiisch und hat in aller Regel eine Haltung, die im Zweifel zurückhaltend ist. Entscheidend ist das Grundgesetz. Ich habe auf die Namen auf dem Aktendeckel meist gar nicht geachtet, wusste also nicht, wer da auftritt und warum. Wichtig war nur zu verstehen, um welche Erfahrung, welches Leben und welches Problem es tatsächlich geht. Und dann muss entschieden werden.
Das deutsche Bürgergericht hat weltweit einen guten Ruf. Gerade das Bundesverfassungsgericht verkörpert, was heute in einer Demokratie als unverzichtbar gilt und worauf sich die Welt nach dem Zweiten Weltkrieg geeinigt hat, in einem menschenrechtlichen post WW II-consensus. Das Motto ist »Nie wieder« und war von Anfang an international gedacht. Heute hat es »Wirkung für die Welt«, so der Präsident des Verfassungsgerichts Österreich, Christoph Grabenwarter, zum Geburtstag des Grundgesetzes (Sonderbeilage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung [FAZ], 23.5.2019). Oder Thomas von Danwitz, deutscher Richter am europäischen höchsten Gericht: Er nannte es in der FAZ »weltweit ein Referenzmodell«.
Der Entwurf für das Grundgesetz stammt vom Verfassungskonvent, ein von den Ministerpräsidenten der westlichen deutschen Länder beauftragtes Gremium. Es tagte 1948 auf Herrenchiemsee, einer Insel in Bayern; heute zeigt das die Ausstellung »Der Wille zu Freiheit und Demokratie«. Der Entwurf ging damals zum Parlamentarischen Rat in Bonn; das waren 65, einschließlich der Nachrücker 77 von den Länderparlamenten gewählte Abgeordnete, davon 61 Männer und vier Frauen, auch einige mutige, von den Faschisten verfolgte Demokraten – das sind die »Eltern« des Grundgesetzes. Sie alle sagten »Nie wieder« zu menschenverachtender Unrechtsherrschaft, zu Faschismus, zu Vertreibung, zu Massenmord – und Ja zu einem Gericht. Gewollt war, was heute als neuer Konstitutionalismus bezeichnet wird, weil die Konstitution, die Verfassung, nicht nur auf dem Papier steht, sondern vor einem Gericht durchsetzbar ist. Genau dafür ist das Bundesverfassungsgericht dann international bekannt geworden, für manche sogar ein Vorbild.
Ich habe es auch deshalb als große Ehre empfunden, in diesem Gericht zu arbeiten, und war stolz, wenn andere das so sahen. Besonders beeindruckend muss der Arbeitsbesuch des Verfassungsgerichts des »neuen« Südafrika gewesen sein, das sich von der Apartheid, der menschenverachtenden Rassentrennung, befreit und Nelson Mandela zum Staatsoberhaupt gewählt hatte. Die neuen Richterinnen und Richter wollten vor Ort sehen, wie das in einem Land funktioniert, das nach 1945 selbst erst einmal zur Demokratie werden musste. Heute gibt es einen Austausch mit Delegationen aus der ganzen Welt, um auch voneinander zu lernen, was Gerichte für die Demokratie tun können und müssen.
Der international gute Ruf des Bundesverfassungsgerichts hängt aber nicht nur an der Idee, die weltweit dahintersteht. Er hängt auch an Entscheidungen, die Geschichte geschrieben haben, über Deutschland hinaus. Ein Beispiel ist der Datenschutz als »Recht auf informationelle Selbstbestimmung« und auf »Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme«. Das Bundesverfassungsgericht hat beides als Ausdruck der selbstbestimmten Persönlichkeit verstanden und die Menschenwürde und die Freiheit, also Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes, kombiniert. Genauso hat das Bundesverfassungsgericht den Klimaschutz als Teil künftiger (das Gericht sagt »intertemporaler«) Freiheit verstanden, was weltweit aufgegriffen worden ist; auch dazu mehr im zweiten Teil. Ein echter Exportschlager ist schließlich die Verhältnismäßigkeit, eine Idee aus dem Polizeirecht, die das Verfassungsgericht auf Grundrechte bezogen hat: Sie wird heute weltweit diskutiert.
Die Entscheidungen sind auch nicht nur Ideen. Sie sind vor allem Ausdruck und Ergebnis einer besonderen Praxis, der Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts, die deshalb hier im Vordergrund steht. Es ist die Arbeit am Konsens, die Urteile gegen Vorurteile setzt, welche die Delegationen interessiert und wonach ich als Richterin immer wieder gefragt worden bin. Es ist heute wohl wichtiger denn je. Zwar galt der US-amerikanische Supreme Court lange als der weltweit strahlende Leuchtturm des Verfassungsrechtsschutzes. Aber das hat sich dramatisch geändert, seit in Washington polarisiert entschieden wird, mit einer Mehrheit auf der einen Seite, von den Republikanern ernannt, welche die Minderheit, die von den Demokraten ins Amt gebracht wurde, schlicht überstimmt, mit immer wieder 6:3 Stimmen. Wenn das so einseitig wird, leidet das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz, leidet die Verfassung, die Demokratie. In Deutschland ist es anders.
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht polarisiert, sondern lebt vom Konsens. Es ist die Tradition, die Arbeitskultur, die Haltung: Entscheidungen fallen möglichst mit 8:0 Stimmen. Ich hatte sicher auch Glück in meiner Amtszeit, denn da gab es kein Vertun: Im Senat wurde so lange miteinander gerungen, bis ein gemeinsamer Weg gefunden war. Das hieß manchmal auch, weiter zu beraten, wenn schon fünf von einer Lösung überzeugt waren; wir wollten alle mit ins Boot nehmen, und das war mühsam. Da sind alle manchmal entnervt, aber klar war auch, wie wichtig das ist, genauso wie der Aufwand, um alles auf den Tisch zu bringen. Auch deshalb gilt diese deutsche Variante praktischen Verfassungsrechts als wegweisend.
Ein weiterer Grund für den weltweit guten Ruf des Bundesverfassungsgerichts ist die Internationalität. Das Gericht ist für Deutschland zuständig, aber es hat sich früh international geöffnet. Meinen Amtseid habe ich natürlich auf das deutsche Grundgesetz abgelegt, vor dem Bundespräsidenten, damals Christian Wulff; im Schloss Bellevue, entlassen hat mich Frank-Walter Steinmeier mit einem Orden. Aber aus diesem Jahr 2011 habe ich immer noch einen kleinen Spickzettel für den Eid: das Grundgesetz zu achten, also die deutsche Verfassung. Nur hat sie auch eine Präambel und mehrere Artikel (1 Absatz 2, 23 oder 59), die von der Welt und den Menschenrechten und Europa handeln. Mit dem Eid auf das schöne deutsche Grundgesetz sagte ich also auch Ja zu Europa. So formulierte es der frühere Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, als er 2009 die Entscheidung zum Vertrag von Lissabon über die EU verkündete. Es war zwar ein »Ja, aber«, aber es ist ein deutliches Ja.
Das Bundesverfassungsgericht sagt Ja zu Europa und Ja zum Völkerrecht, zu den Menschenrechten. Ganz klar wurde das 2004. Die Eltern eines kleinen Jungen, Christofer, stritten sich um Sorge und Umgang vor dem Familiengericht; der Straßburger Gerichtshof warf den deutschen Gerichten vor, die Menschenrechte zu verletzen. Was nun? Das Bundesverfassungsgericht musste Grundrechte prüfen. Aber es stellte da auch erstmals klar, sie »im Lichte« dessen zu verstehen, was in Europa gilt. Wie so oft ging »die Sache zur erneuten Entscheidung« an die Gerichte vor Ort zurück, aber seitdem wird das Grundgesetz »im Lichte des Völkerrechts« gelesen. Das ist vor allem die Europäische Menschenrechtskonvention, kurz EMRK: Sie gilt in den Ländern des Europarats, also im großen Europa mit 46 Mitgliedstaaten, neben dem kleineren Europa der EU der 27. Immer wichtiger werden auch die Menschenrechte, auf die sich die Vereinten Nationen einigen. Ich nenne sie schlafende Schönheiten, denn sie werden in Entscheidungen des Verfassungsgerichts erst nach und nach geweckt, zum Beispiel zugunsten von Kindern oder von behinderten Menschen. Europa und die Welt gehören aber heute dazu.
Auf Internationalität und Weltoffenheit kommt es immer öfter an. Gerade die großen Kontroversen machen nicht an Staatsgrenzen halt. So ist Globalisierung nicht nur internationaler Handel oder das Internet, sondern auch das Klima, die Pandemie, der Terrorismus. Genauso meint Europäisierung nicht nur die Reise nach Spanien, sondern auch europäisches Recht. Also muss heute juristisch international gedacht werden. Die »Eltern« des Grundgesetzes haben das schon in der Präambel formuliert, dem Leitspruch zu Beginn. Die Deutschen seien
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen.
Im zweiten Absatz des Artikel 1 heißt es außerdem, das deutsche Volk bekenne sich
zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Internationalität ist also gewollt, von Anfang an. Kein Alleingang, der ja ohnehin sinnlos wäre, denn wir würden nur verlieren. Sondern der europäische und internationale Verbund, eine international »offene Staatlichkeit«. 1992 wurde in Artikel 23 dann auch festgelegt, wie Deutschland in Europa integriert ist, und es gibt Regeln zur weltweiten Kooperation. Das Grundgesetz ist damit in Europa und der Welt zu Hause. Was immer also das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Es soll und will sich mit anderen in der Welt möglichst gut vertragen.
Hier lässt sich voneinander lernen. Deshalb ist es gut, wenn einige Richterinnen und Richter auch im Ausland studiert oder geforscht haben. Für mich war jedenfalls die Arbeit an der internationalen Fallsammlung zu Comparative Constitutionalism mit Forschenden aus den USA, Frankreich, Italien und Ungarn und noch dazu im Austausch mit Leuten in Japan und Südkorea, in Südafrika und Nigeria immer wieder hilfreich. Das Bundesverfassungsgericht geht aber auch selbst auf Reisen und bekommt Besuch, mehrmals im Jahr. Allein in meiner Amtszeit gab es Arbeitstreffen mit Delegationen der höchsten Gerichte aus Kroatien, Tschechien, Bulgarien, Rumänien, aus Finnland, Belgien, Irland, Portugal, Spanien und Slowenien, aus Armenien und der Schweiz, Lettland, Kanada und Korea, Kolumbien und Chile. Auch das Gericht Südafrikas besuchte uns erneut; es war jetzt etabliert. Als der Supreme Court aus Israel kam, hat mich das wie viele andere Begegnungen auch persönlich berührt; mit den Kolleginnen und Kollegen aus Österreich, Frankreich und England entstand eine Freundschaft. Der Eindruck war, mit dem Einsatz für die Demokratie im selben Boot zu sitzen. Sie danke für den intensiven Austausch, ließ uns eine österreichische Richterin nach dem Besuch wissen; It is important … that we keep in touch, schrieb ein Lord des Englischen Supreme Court nach einem Arbeitstreffen 2012. Den Eindruck hatte ich auch. Und die Reisen hatten noch einen anderen kleinen Vorteil: Weil beide Senate teilnahmen, gab es Gespräche innerhalb des Gerichts, die sonst nicht stattfanden, und weil die Kolleginnen und Kollegen einführende Referate hielten, erfuhren wir auch mehr voneinander. So diente sogar das dazu, was das Bundesverfassungsgericht ausmacht: den Konsens zu finden.
Der internationale Austausch ist spannend, aber auch schwieriger geworden. An sich sind es beeindruckende Begegnungen. Wenn Präsident und Vizepräsidentin mit immer zwei Richtern und Richterinnen aus jedem Senat verreisen, kümmert sich das Protokoll mit mehreren Mitarbeitenden um alles; es gibt einen minutiösen Ablaufplan, die Namen der Gäste, die Themen, Informationen über das Land, die dortige Verfassung. Es wurde für alles gesorgt, und wir konnten miteinander arbeiten, eben voneinander lernen. So war es auch bei den europäischen und »Weltkonferenzen« der Verfassungsgerichte: Sie werden wichtiger, weil Gerichte weltweit immer stärker unter Druck geraten, aber auch schwieriger, wenn Konflikte aufbrechen. Auf der Weltkonferenz in Seoul trug der damalige französische Gerichtspräsident vor, seine Rolle sei nicht die Kontrolle der Staatsmacht, sondern deren Stütze – und es war beeindruckend zu sehen, wie die anderen Gerichte dagegenhielten. Aber damals genügte noch die Diskussion. Als 2017 in Georgien entgegen allen Absprachen der Präsident des türkischen Gerichts das Wort erhielt und offensiv erklärte, es sei nicht die Aufgabe, die Exekutive zu kontrollieren, verließ nicht nur die deutsche Delegation den Saal. Hier drohten von autokratischen Regierungen gekaperte Gerichte die Konferenz zu übernehmen. Es ist wichtig, sich dagegenzustellen.
Der Austausch trägt dann nicht nur fachlich. Ich durfte das jedes Jahr im Seminar Globalan der Yale-Universität in den USA erleben, das die Gruber-Stiftung ermöglicht, mit Richterinnen und Richtern aus aller Welt; initiiert hat es der international bekannteste ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Dieter Grimm mit Kollegen aus Israel und Kanada. Da ging es natürlich um Jura, um Verfassungsrecht, um den Beitrag der Gerichte zur Demokratie. Aber es ging auch um das Menschliche, um die ganz persönlichen Herausforderungen des Amtes. Mit ihnen müssen alle umgehen, ganz unterschiedliche Menschen aus ganz verschiedenen Staaten von den je höchsten Gerichten, aber alle trugen diese spezielle Verantwortung und sprachen darüber, was das wirklich heißt. Mir hat das oft geholfen.
