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Wann habe ich zu existieren begonnen? Mit der Geburt? Mit der "Empfängnis"? Oder noch davor? Wenige Fragen berühren unser Selbstverständnis so sehr wie diese. Diesen Fragen wird transdisziplinär theologisch-philosophisch-naturwissenschaftlich nachgegangen. Gezeigt wird, welcher Status dem Vorgeburtlichen in Geschichte und Gegenwart zugeschrieben wurde bzw. wird; Begriffe wie "biologisches Individuum", "Spezies" und "aktive Potenz" werden geklärt; sodann wird diskutiert, welche ontogenetischen Ereignisse als "Beginn" - sei es des Organismus, des Individuums, des Menschen oder der Person - taugen.
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Seitenzahl: 893
Veröffentlichungsjahr: 2009
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Wann habe ich zu existieren begonnen? Mit der Geburt? Mit der 'Empfängnis'? Oder noch davor? Wenige Fragen berühren unser Selbstverständnis so sehr wie diese. Diesen Fragen wird transdisziplinär theologisch-philosophisch-naturwissenschaftlich nachgegangen. Gezeigt wird, welcher Status dem Vorgeburtlichen in Geschichte und Gegenwart zugeschrieben wurde bzw. wird; Begriffe wie 'biologisches Individuum', 'Spezies' und 'aktive Potenz' werden geklärt; sodann wird diskutiert, welche ontogenetischen Ereignisse als 'Beginn' - sei es des Organismus, des Individuums, des Menschen oder der Person - taugen.
Dr. theol. Dr. rer. nat. Johannes Seidel ist Dozent für Naturphilosophie, biologische Grenzfragen und Wissenschaftstheorie an der Hochschule für Philosophie München.
Ethik im Diskurs
Hrsg. vom Münchner Kompetenzzentrum Ethik
Band 4
Das Münchner Kompetenzzentrum Ethik (MKE) möchte ethische Probleme erkennen und beurteilen, bevor sie virulent werden. Ethischen Problemen kommt nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch in den Wissenschaften eine stetig wachsende Bedeutung zu. Da diese Entwicklung von der überwiegenden Mehrzahl der Wissenschaften bis vor kurzem kaum wahrgenommen wurde, mangelt es an Lösungsansätzen in vielen Disziplinen.
Das MKE fördert ethische Forschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München und bietet ein interdisziplinäres Netzwerk für kooperative Lösungen ethischer Probleme in den Wissenschaften und in der Gesellschaft. Dabei baut das MKE auf den Resultaten früherer und gegenwärtiger Forschungen auf und vertieft die interdisziplinären Perspektiven. Das Zentrum fördert internationale Zusammenarbeit und bietet ein hochqualifiziertes Forum für den Austausch von Argumenten und Forschungsergebnissen.
Die Reihe „Ethik im Diskurs“ ist den Themen, Aufgaben und Zielsetzungen des Münchner Kompetenzzentrums Ethik verpflichtet. Ihre Bände decken die ganze Bandbreite der am MKE beteiligten 14 Fakultäten der LMU ab, sie können sich dabei sowohl schwerpunktmäßig auf einzelne Disziplinen beziehen als auch interdisziplinär angelegt sein.
Die Bände der Reihe, die von Prof. Dr. Gian Domenico Borasio, Prof. Dr. Benedikt Grothe, Prof. Dr. Friedrich Wilhelm Graf, Prof. Dr. Konrad Hilpert, Prof. Dr. Armin Nassehi, Prof. Dr. Ulrich Schroth, PD Dr. Stephan Sellmaier und Prof. Dr. Wilhelm Vossenkuhl herausgegeben wird, basieren in Form von Monographien und Sammelbänden einerseits auf den Ergebnissen von Forschungsprojekten und herausragenden Tagungen, andererseits auf hervorragenden Dissertations- und Habilitationsschriften.
Johannes Seidel
Schon Mensch oder noch nicht?
Zum ontologischen Status humanbiologischer Keime
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Gefördert durch den Freundeskreis MKE e.V.
1. Auflage 2010 Alle Rechte vorbehalten © 2010 W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Gesamtherstellung: W. Kohlhammer Druckerei GmbH + Co. KG, Stuttgart Printed in Germany
Print: 978-3-17-021011-0
E-Book-Formate
pdf:
epub:
978-3-17-027406-8
mobi:
978-3-17-027407-5
Vorwort
1 Einleitung
1.1 Zur Themenstellung und ihrem systematischen Hintergrund
1.2 Zur formal-inhaltlichen Vorgehensweise
1.3 Bemerkung zu Literatur und Glossaren
2 Vorstellungen zur Beseelung und Ontogenese in Geschichte und Gegenwart
2.1 Vorstellungen zur Beseelung und Ontogenese in der abendländischen Geschichte
2.1.0 Vorbemerkungen zum geschichtlichen Überblick
2.1.0.1 Zweck und Methode des geschichtlichen Überblicks
2.1.0.2 Hinweise zur naturwissenschaftlichen Kompetenz und zur Terminologie
2.1.1 Dem Christentum vorgegebene Vorstellungen zur Beseelung und Ontogenese
2.1.1.1 Dem Christentum vorgegebene Vorstellungen zur Beseelung und Ontogenese – Bestandsaufnahme
2.1.1.2 Dem Christentum vorgegebene Vorstellungen zur Beseelung und Ontogenese – weiterführende Bemerkungen und Präzisierungen
2.1.2 Zum ontologischen Status menschlicher Keime in der kirchlich-mittelalterlichen Tradition
2.1.2.1 Zum ontologischen Status menschlicher Keime in der kirchlich-mittelalterlichen Tradition – Bestandsaufnahme
2.1.2.2 Zum ontologischen Status menschlicher Keime in der mittelalterlich-kirchlichen Tradition – weiterführende Bemerkungen und Präzisierungen
2.1.3 Vorstellungen zur Ontogenese und zum ontologischen Status menschlicher Keime im säkularrechtlichen, medizinischen und wissenschaftlichen Denken der Neuzeit
2.1.3.1 Vorstellungen zur Ontogenese und zum ontologischen Status menschlicher Keime im säkularrechtlichen, medizinischen und wissenschaftlichen Denken der Neuzeit – Bestandsaufnahme
2.1.3.2 Ontogenese und ontologischer Status menschlicher Keime im säkularrechtlichen, medizinischen und wissenschaftlichen Denken der Neuzeit – weiterführende Überlegungen und Präzisierungen
2.2 Gegenwartsbeiträge zum ontologischen Status des Un- und Neugeborenen
2.2.1 Gegenwartspositionen zum ontologischen Status des Un- und Neugeborenen – Darstellung
2.2.1.1 Die Karyogamie ist der Beginn der Person
2.2.1.2 Die Person wird durch zukunftsbezogene Wünsche konstituiert
2.2.1.3 Das Individuum zählt ab der Reproduktionsreife
2.2.1.4 Die Person wird durch den ehelichen Akt ins Dasein gerufen
2.2.1.5 Der Mensch beginnt mit der Geburt
2.2.1.6 Die menschliche Person tritt mit Ausschluss der Zwillingsbildung ins Dasein
2.2.1.7 „Menschliches wird zum Menschen“704 mit der Anlage des Großhirns
2.2.1.8 Personales Leben beginnt mit der Funktionstüchtigkeit des Gehirns
2.2.1.9 Nur mit Positionsinformation ist die menschliche Wesensform komplett
2.2.1.10 Stufenweise werden Information und aktive Potenz zum Menschen generiert
2.2.2 Beobachtungen und Anmerkungen zur naturwissenschaftlichen Kompetenz in Gegenwartsbeiträgen zur Statusfrage des Un- und Neugeborenen
3 Begriffe
3.1 Traditionell vorgegebene Begriffe
3.1.1 Gottesbildlichkeit
3.1.1.1 Gottesbildlichkeit im Schöpfungshymnus von Gen 16
3.1.1.2 Spätalttestamentliche und neutestamentliche Akzentuierungen des Bild-Gottes-Begriffs
3.1.1.3 Mittelalterliche Rezeption: Umdeutung der funktionalen Gottesbildlichkeit zur ontologischen Gottebenbildlichkeit
3.1.1.4 Zur Problematik der mittelalterlichen Umdeutung der Gottesbildlichkeit
3.1.2 Person
3.1.2.1 Der Personbegriff in Altertum und Mittelalter
3.1.2.2 Der Personbegriff in der Neuzeit
3.1.2.3 Der Personbegriff in der gegenwärtigen bioethischen Diskussion
3.1.2.4 Personsein und Wissenschaft
3.1.3 Mensch
3.1.4 Seele
3.1.5 Substanz
3.1.6 Individuum
3.1.7 Identität
3.2 Kritisch diskutierte Begriffe
3.2.1 Leben
3.2.1.1 Substantivischer Gebrauch von „Leben“
3.2.1.2 Lebensbegriff und Lebenskriterien
3.2.1.3 Zu den Redeweisen vom „Beginn des Lebens“ und von der „Würde menschlichen Lebens“
3.2.2 Biologisches Individuum
3.2.2.0 Methodische Vorbemerkung
3.2.2.1 Organismus und Systembegriff
3.2.2.2 Biologisches Individuum und Genom
3.2.2.3 Kriterien biologischer Individualität
3.2.2.4 Zur diachronen Identität des biologischen Individuums
3.2.2.5 Zur Organisation des vielzelligen Organismus
3.2.2.6 Doppelbildungsphänomene
3.2.3 Spezies
3.2.3.1 Zur Geschichte der biologischen Systematik und des Speziesbegriffs
3.2.3.2 Zum Speziesverständnis der phylogenetischen Systematik
3.2.3.3 Zwischenergebnis
3.2.3.4 Weiterführende Überlegungen: Szenarien und Konsequenzen
3.2.3.5 Beobachtungen zur Rezeption des modernen Speziesverständnisses in der philosophisch-theologischen Literatur
3.2.4 „Aktive Potenz“
3.2.4.1 Zur aristotelisch-scholastischen Begrifflichkeit des Werdens
3.2.4.2 Zum Selbstverständnis heutiger Entwicklungsbiologie
3.2.4.3 Problematisierung der aristotelisch-scholastischen Begrifflichkeit
3.2.4.4 Zusammenfassung und Ergebnis
3.2.5 Kontinuität
3.2.6 Zusammenfassung
4 Ontogenetische Einzelereignisse unter ontologischer Rücksicht
4.0 Vorbemerkungen zur Skalierung und zur Terminologie
4.1 Entwicklung des menschlichen Neurosystems
4.1.1 Entwicklung des menschlichen Zentralnervensystems
4.1.1.1 Neurulation
4.1.1.2 Neurogenese
4.1.1.3 Migration
4.1.1.4 Zelldifferenzierung
4.1.1.5 Synaptogenese
4.1.1.6 Selektion
4.1.1.7 Myelinisierung
4.1.2 Paradigma Tastsinnentwicklung
4.1.2.1 Entwicklung des Berührungsempfindens
4.1.2.2 Entwicklung des Schmerz- und Temperaturempfindens
4.1.3 Paradigma Sehsinnentwicklung
4.1.3.1 Entwicklung der Augenspezifität in den Schichten des seitlichen Kniehöckers
4.1.3.2 Entwicklung der Augendominanzsäulen im primären visuellen Cortex
4.2 Ontogenetische Phasen und Zäsuren
4.2.0 Wichtige Vorbemerkung zum methodischen Vorgehen
4.2.1 Adoleszenz
4.2.2 Spracherwerb, indexikalische Begriffe und Spiegelexperiment
4.2.3 Geburt und extrauterines Frühjahr
4.2.3.1 Sekundärer Nesthocker
4.2.3.2 Das extrauterine Frühjahr
4.2.3.3 „Sinn“ der „physiologischen Frühgeburt“
4.2.3.4 Die Geburt s. str. als Zäsur
4.2.3.5 Status der Placenta
4.2.4 Beginn der Fötalphase
4.2.5 Primitivstreifen, Mehrlings- und Doppelbildungen
4.2.5.1 Vollständige Mehrlingsbildung als Form vegetativer Vermehrung
4.2.5.2 Der Dicephalus und die Entkoppelung organismischer und personaler Entwicklung
4.2.5.3 Menschlicher Lebenszyklus und Metagenese
4.2.6 Implantation
4.2.6.1 Implantation als Rückkehr in den mütterlichen Organismus
4.2.6.2 Implantation zwecks möglicher Nachlieferung von Positionsinformation
4.2.6.3 Implantation als Generationsgrenze
4.2.7 Compaction
4.2.8 Genexpression
4.2.9 „Befruchtung“
4.2.9.0 Vorbemerkung zur Verwendung des Begriffs „Befruchtung“
4.2.9.1 Befruchtung im eigentlichen Sinne
4.2.9.2 Abschnürung des zweiten Polkörpers
4.2.9.3 Cytogamie
4.2.9.4 Aktivierung der Oocyte
4.2.9.5 Anschlussbemerkungen zur „Befruchtung“ im weiteren Sinne
4.2.10 Besamung
4.2.11 Ovulation
4.2.12 Abschnürung des ersten Polkörpers
4.2.13 Dearretierung des meiotischen Prophase I-Arrests
4.2.14 Die Bildung primärer Oocyten
4.2.15 Primordiale Keimzellen
4.2.16 Weitere Zäsuren
4.2.17 Zusammenfassung
5 Schlussüberlegungen
5.1 Die offene Frage nach dem moralischen Status
5.2 Theologisch-dogmatische Anschlussfragen
5.2.1 Schnittstelle Christologie – ontologische Statusfrage
5.2.2 Schnittstelle Eschatologie – Taufpastoral – ontologische Statusfrage
5.2.3 Anmerkung zu Jesu Gespräch mit Nikodemus (Joh 3,1–21)
5.3 Schlussbemerkung
Abkürzungen bei Literaturangaben
Literaturverzeichnis
Vorliegende Studie ist die geringfügig überarbeitete Fassung meiner theologischen Dissertationsschrift, die ich im März 2007 abgeschlossen habe und die im Sommersemester 2007 von der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) angenommen wurde. Seither erschienene Literatur wurde für die Drucklegung nicht mehr eingearbeitet; dies betrifft u. a. neuere Veröffentlichungen zur Forschung an induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS) oder auch die vatikanische Instruktion „Dignitatis personae“ vom Dezember 2008.
Viele Menschen haben zum Gelingen dieser Arbeit beigetragen: Mein erster Dank geht an Prof. Dr. Dr. h. c. Johannes Gründel für sein Interesse am Thema, von Anfang an, und seine motivierende Betreuung dieser Arbeit gerade auch in Phasen, in denen es mir gesundheitlich schlecht ging.
Zu großem Dank verpflichtet bin ich Prof. Dr. Konrad Hilpert, der nicht nur die Mühen des Zweitgutachters auf sich genommen, sondern sich auch eingesetzt hat für die Aufnahme dieser Untersuchung in die Reihe „Ethik im Diskurs“.
Sodann gilt mein Dank Prof. Dr. Wilhelm Vossenkuhl als Leiter des „Münchner Kompetenzzentrums Ethik“ an der LMU für die großzügige Aufnahme vorliegender Arbeit in besagte Reihe.
Herzlich danke ich Prof. Dr. Maria Neubrand MC für das sorgfältige Korrekturlesen und dafür, durch interessiertes Nachfragen immer wieder zu inhaltlichen Präzisierungen und größerer Allgemeinverständlichkeit des Textes angeregt zu haben.
Dank sodann an Gregor Oliver Staudinger für die kompetente Aufbereitung des Textes zu dessen Veröffentlichung.
Dank last not least an den Kohlhammer Verlag – hier besonders zu nennen Dr. Ruprecht Poensgen und Tillmann Bub – für die harmonische Kooperation bei der Drucklegung.
München, im November 2009
Johannes Seidel SJ
Andreaauf den Hocker vor dem Fernrohr zeigend: Bitte, sich hier zu setzen.
DerPhilosoph Danke, mein Kind. Ich fürchte, das alles ist nicht ganz so einfach. Herr Galilei, bevor wir Ihr berühmtes Rohr applizieren, möchten wir um das Vergnügen eines Disputs bitten: Können solche Planeten existieren?
DerMathematiker Eines formalen Disputs.
Galilei Ich dachte mir, Sie schauen einfach durch das Fernrohr und überzeugen sich?
Bertolt Brecht: Leben des Galilei
Wenige Fragen der angewandten Ethik werden gegenwärtig derart kontrovers diskutiert wie die nach dem rechten Umgang mit und – damit impliziert – die Frage nach dem ontologischen Status humanbiologischen Keimmaterials, von Oocyten, Embryonen, Föten und Neugeborenen.
Theologische Ethik oder Moraltheologie hat die Aufgabe, angesichts konkreter Handlungssituationen auf die ethische Frage „Was sollen wir tun?“ (Lk 3,10–14) konkrete Antworten zu geben.1 Konkrete ethische Antworten umfassen deskriptive und präskriptive Momente. Präskriptive Momente betreffen die Erkenntnis sittlicher Prinzipien. Deskriptive Momente umfassen u. a. Aussagen über den ontologischen Status von Handlungssubjekten und -objekten sowie über Handlungsumstände. Christliche Ethik versteht sich als Ethik im Horizont gelebten christlichen Glaubens2, sie steht in der Tradition kirchlichen Denkens. Wie jede ernst zu nehmende Ethik steht sie unter dem Anspruch, dem gegenwärtigen philosophisch-theologischen sowie empirisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand gerecht zu werden. „In eine Kurzdefinition gefasst: Theologische Ethik ist die wissenschaftliche Reflexion auf das moralisch-sittliche Urteilen und Handeln des Menschen im Horizont christlichen Glaubens.“3
Im Unterschied zur gelebten Moral geht es der Ethik um rational verantwortete theoretische Begründungen sittlichen Urteilens und Handelns.4 Dabei ist zwischen allgemeiner und angewandter Ethik zu unterscheiden.5 Während die allgemeine Ethik nach ethischen Prinzipien und Handlungsmaximen, nach der Letztbegründung des Ethischen sowie nach dem Verhältnis von Normen und Gewissen (Stichwort: Epikie)6 und – im Fall theologischer Ethik – nach dem Verhältnis von geschichtlicher Offenbarung und ethischer Erkenntnis7 fragt, bezieht die angewandte oder spezielle Ethik die allgemeinen ethischen Prinzipien auf konkrete Handlungsfelder.8
Indem angewandte Ethik sich auf konkrete individuelle oder soziale Handlungsfelder (Individual- oder Sozialethik) bezieht9, fällt sie „gemischte Urteile“: Das heißt, neben präskriptiven Momenten oder Prämissen sind immer auch deskriptive Momente oder Prämissen Teil ihrer Urteile als angewandter Ethik10:
Für die Lösung konkreter, sittlich-moralischer Probleme ist die praktisch-stellungnehmende Vernunft [...] auf den Beitrag der theoretisch-kenntnisnehmenden Vernunft in Form von empirischen Daten und Fakten angewiesen. Das heißt: Sittliche Einsichten und empirisches Wissen fließen gleichermaßen in pragmatische Erkenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Problems ein und schaffen eine konkrete Handlungsnorm.11
Deskriptive Sätze als Teil der angewandt ethischen Urteilsbildung zu formulieren, ist also keine der angewandten Ethik äußerliche Tätigkeit, sondern Teil ihrer ureigensten Aufgabe und hat nichts mit naturalistischen oder normativistischen Fehlschlüssen zu tun – solange klar unterschieden bleibt, was Deskription und was Präskription ist.12 Deskriptive Momente angewandter Ethik betreffen (1.) den ontologischen Status des Menschen als Handlungssubjekt, (2.) den ontologischen Status von Handlungsobjekten und (3.) die speziellen Umstände einer konkreten Handlung.13
Ad (1.): Zur ontologischen Statusbestimmung eines Menschen als Handlungs
subjekt
gehört seine Personalität – theologisch vertieft: seine Gottesbildlichkeit
14
– und seine je eigene Natur mit ihren vorgegebenen Grundbedürfnissen und Handlungsdispositionen (traditionell: die Lehre von den
inclinationes naturales
)
15
– theologisch vertieft: seine Geschöpflichkeit.
Ad (2.): Ethisches Geboten- oder Verbotensein entscheidet sich sodann daran, um wen oder was es sich bei dem oder den menschlichen Handlungs
objekten
handelt: um Personen, um leidensfähige Kreaturen, um nicht lebende Dinge oder um was sonst?
Ad (3.): Die
Umstände
einer konkreten Handlung (traditionell: die Lehre von den
circumstantiae
) betreffen die „Vielfalt ihrer jeweiligen person-, sach- und situationsspezifischen Bedingungen und Konsequenzen“
16
; sie betreffen nicht nur den Bereich der Norm
anwendung
, sondern auch den Bereich der Norm
gestaltung
.
17
Vorliegende Untersuchung fragt nach dem ontologischen Status humanbiologischen Keimmaterials18, von Oocyten, Embryonen, Föten, Neugeborenen als möglichen Handlungsobjekten. Anders als in Zeiten spekulativer Naturbetrachtung und eines damit einhergehenden Naturrechts19 ist dieses „Material“ heute Gegenstand empirisch arbeitender Biologie und – weil empirische Daten als solche noch keine Ontologie erzeugen20 – einer naturwissenschaftlich geläuterten Naturphilosophie.21 Will die angewandte Ethik in der Frage nach dem rechten Umgang mit humanbiologischem Keimmaterial heute ernst zu nehmende Antworten geben, ist sie essentiell und elementar auf den interdisziplinären Diskurs mit der Biologie und einer empirisch orientierten Naturphilosophie angewiesen.
Ethik sieht sich nicht mehr wie früher auf empirische Zufallsinformation und gängige Evidenzerfahrungen verwiesen, sondern kann erstmals auf Informationen rekurrieren, die im Rahmen methodisch gesicherter wissenschaftlicher Forschung erbracht werden. Diese wissenschaftlichen Informationen machen als solche zwar nicht Ethik überflüssig, binden sie aber ihrerseits stärker an die Einzelwissenschaften zurück. Dies zeigt sich besonders deutlich im Bereich materialer ethischer Sachfragen. Je mehr Ethik konkrete Ethik wird, um so mehr gewinnen die von den verschiedenen Einzeldisziplinen erschlossenen Gesetzlichkeiten [...] für den Normfindungsprozeß im Hinblick auf die jeweiligen Handlungsfelder Gewicht.22
In klarer Unterscheidung der Ebenen des Seins und des Sollens fließen hier „sowohl empirische Erkenntnisse als auch sittliche Einsichten gleichermaßen in die ethische Reflexion ein [...].“23 Angesichts solcher Verwiesenheit von Ethik auf Empirie ist allerdings daran zu erinnern, dass empirische Daten und Deutungen prinzipiell der Falsifizierbarkeit ausgesetzt sind.
Dennoch sollte dies [...] nicht dazu verleiten, die Lösung des Normproblems erneut in einem empirieenthobenen Konzept von Ethik zu suchen. Ethik und empirische Wissenschaft stehen nun einmal in unabdingbarem Verweisungszusammenhang. Menschliches Handeln vollzieht sich im Bedingungsfeld ethisch bedeutsamer, weil auf den Menschen bezogener Sachverhalte. [...] Korrekturen im Bereich empirischer Erkenntnisse ziehen dann aber auch zwangsläufig Korrekturen auf der sittlichen Entscheidungsebene nach sich. Es läßt sich nun einmal nicht prinzipiell ausschließen, daß man sich zur Begründung sittlicher Weisungen guten Glaubens auf empirisch verbürgte und jahrzehntelang als unumstritten gesichert geltende Einsichten in Sachverhalte beruft, deren tatsächliche Zusammenhänge erst durch weitere Forschung aufgedeckt werden, die dann gegebenenfalls zu neuen ethisch negativen oder auch positiven Bewertungen führen.24
Ethische Erkenntnis ist also notwendig unabgeschlossen, „weil sie immer nur vorläufig begreifen kann, nämlich: auf dem Niveau der jeweiligen Gegenwart, im Blick auf bestimmte Problemkonstellationen und auf dem Stand des aktuellen Wissens.“25
Theologische Ethik versteht sich als Ethik im Horizont gelebten christlichen Glaubens. Damit ist sie – stärker als philosophische Ethik – auf die Tradition verwiesen, was in christlichem Kontext heißt: auf die jüdisch-abendländischkirchliche Tradition, vor allem auf die „Schrift“, die Lehramts- und Theologiegeschichte sowie auf die gelebte jüdisch-christliche Moral. Dies nicht in dem Sinne, dass biblische oder lehramtliche Vorgaben aus sich heraus normativ zwingend wären26 –
[d]er christliche Glaube ist keine instrumentalisierbare Instanz, die Gebote und Verbote unhinterfragbar macht und zur Befolgung von bestimmten Regeln zwingt. Das christliche Menschenbild macht es gerade umgekehrt [...] zwingend erforderlich, sittliches Urteilen und Handeln in der Autonomie des Menschen [...], seiner Vernunft [...], seinem Gewissen [...] und seiner Verantwortung [...] zu verankern27
–, wohl aber in dem Sinne, dass das, was Christen in Jahrhunderten bedacht haben, nicht leichtfertig in Frage gestellt werden darf.28 Theologische Ethik hat sich also nicht nur gegenüber der Vernunft, sondern auch gegenüber der Tradition zu verantworten. Diese Vorgabe verpflichtet jede an heutiger Entscheidungsfindung interessierte theologisch-ethische – im Unterschied zu einer rein philosophisch-ethischen29 – Untersuchung dazu, die Tradition als Ausgangspunkt ihrer Untersuchung umfänglich zur Kenntnis zu nehmen.
Die christliche Tradition einschließlich ihrer Wurzeln und ihrer säkularen Fortentwicklungen zur Kenntnis zu nehmen, öffnet zugleich den Blick auf die geschichtliche Bedingtheit vieler in Vergangenheit und Gegenwart vertretenen Positionen und führt damit von selbst zu einem kritischen Umgang mit eben dieser Tradition:
Dem Traditionsbeweis kommt [...] insofern eine Bedeutung zu, als der geschichtliche Aufweis sittlichen Verhaltens und sittlicher Vorstellungen vergangener Zeiten unter Berücksichtigung der zeitbedingten Umstände zur Erkenntnis verhilft, was als eigentlicher Kern der jeweiligen Weisungen zu gelten hat und was angesichts neuer Umstände und Situationen eine andere Ausprägung zu erfahren vermag.30
Soll traditio nicht zu bloßer conservatio verkommen31, muss sie – den jeweils aktuellen, falsifizierbaren (!) wissenschaftlichen Erkenntnisstand integrierend – je neu fortgeschrieben und gegebenenfalls umgeschrieben (!) werden:
Indem der Theologe um die Endlichkeit und Zeitbedingtheit menschlicher Erfahrung weiß, wird er seine sittlichen Forderungen auch immer wieder neu ‚in Frage stellen‘, um eine noch bessere, vertieftere und seiner Zeit entsprechendere Begründung geben zu können – oder aber, so die Begründungen nicht mehr tragen, um die Ungültigkeit bisheriger Forderungen festzustellen.32
Sachkonflikte sind in einem recht verstandenen Traditionsprozess vorprogrammiert.33 Sachkonflikte sind als Konflikte in der Sache zu führen, also mit Sachargumenten, rational, ergebnisoffen – so auch der Sachkonflikt um den ontologischen Status humanbiologischen Keimmaterials, von Oocyten, Embryonen, Föten und Neugeborenen. Allzu oft allerdings entgleist der Sachkonflikt in dieser Frage gegenwärtig zu einem Überzeugungskonflikt34 – erfahrungsgemäß oft dann, wenn den Opponenten – oder einem von ihnen – die Argumente ausgehen. Überzeugungskonflikte mögen gerechtfertigt erscheinen, wenn es um letzte Wahrheiten geht. In besagter Statusfrage – auch das lehrt der Blick auf die Tradition35 – geht es darum nicht. Sie verlangt Verständigung in der Sache.
Formale Bedingungen einer Verständigung in der Sache sind „vor allem Geduld, Redlichkeit, Lernoffenheit und Korrekturbereitschaft“36; inhaltliche Bedingung ist in vorliegendem Falle biologische bzw. biologisch-philosophische Sachkompetenz.37 Hier ist der Theologe auf das interdisziplinäre Gespräch mit dem Experten angewiesen38:
Wo immer wir heute Entscheidungen zu treffen haben, sehen wir uns zur Lösung der damit zusammenhängenden Probleme fast durchgängig auf das Wissen und den Rat von Experten verwiesen. Was diese hierbei an Sachkompetenz einbringen, ist als Entscheidungshilfe für die Bestimmung des bestmöglichen Weges längst unentbehrlich geworden. Darin liegt zugleich ein ungeheurer Fortschritt. Wir sind nicht auf Zufallseinsichten angewiesen, sondern können uns auf methodisch erschlossenes und wissenschaftlich gesichertes Wissen stützen. Der Experte zeichnet sich dadurch aus, daß er in bezug auf bestimmte Bereiche der Wirklichkeit über qualifizierte Kenntnisse verfügt, die er seinerseits wiederum für andere verfügbar machen kann39.
Als Naturwissenschaftler (Biochemie und molekulare Zellbiologie), Philosoph (Dozent für Naturphilosophie, biologische Grenzfragen zur Philosophie und Theologie sowie für Wissenschaftstheorie) und als Theologe bin ich in einer für das interdisziplinäre Gespräch zur Sache vergleichsweise seltenen und privilegierten Ausgangssituation.
Diesen Rahmenvorgaben folgend ist vorliegende Untersuchung – anders als üblich40 – formal-inhaltlich wie folgt aufgebaut: Ausgangspunkt ist die Zurkenntnisnahme der Tradition zur Frage nach dem ontologischen Status humanbiologischen Keimmaterials: primär der römisch-katholischen Lehramts- und Theologiegeschichte (2.1.2), wesentlich aber auch der biblisch-jüdischen und der griechisch-römischen Geistesgeschichte im Vorfeld des abendländischen Christentums (2.1.1), sodann aber auch der diversen säkularen oder wissenschaftlichen Fortentwicklungen der kirchlich-mittelalterlichen Tradition bis hin zur molekularen Entwicklungsbiologie (2.1.3); und schließlich einiger Gegenwartspositionen zur Frage (2.2). Darauf aufbauend werden in der Tradition vorgefundene themenrelevante Begriffe expliziert (3.1) und, sofern erforderlich – hier liegt der Hauptschwerpunkt der Untersuchung –, im Licht gegenwärtiger biologischer Erkenntnis kritisch diskutiert: vor allem der Begriff des biologischen Individuums, zumal in seiner Bezogenheit auf den Begriff des Genoms (3.2.2), der Begriff der Spezies (3.2.3) und der Begriff der „aktiven Potenz“ (3.2.4). Erst dann werden mit Hilfe dieses aus der Tradition gewonnenen und im Licht wissenschaftlicher Wirklichkeitserkenntnis bereinigten Begriffsapparats verschiedene ontogenetische Phasen und Zäsuren daraufhin befragt, ob sie als „Beginn“ – sei es des Organismus, sei es des Individuums, sei es des Menschen, sei es der Person – geeignet sind (4). Schließlich wird auf einige spezifisch theologische Implikationen der zuvor erarbeiteten Ergebnisse aufmerksam gemacht (5). Das Spezifikum dieser Untersuchung liegt darin, den biologischen Sachverhalt zur Geltung zu bringen: in Teil 4, wo es um ontogenetische Phasen und Zäsuren geht; mehr noch in Teil 3, wo es um die biologisch-philosophische Klärung zentraler diskussionsrelevanter Begriffe geht.
Vorliegende Untersuchung beschränkt sich auf die Frage nach dem ontologischen Status humanbiologischen Keimmaterials. Negativ bedeutet dies, dass Antworten auf die Frage, ob und wenn ja in welchen Fällen Kontrazeption oder Abtreibung ethisch erlaubt sind, ebenso wenig zu erwarten sind wie eine Antwort auf die Frage, ob die Gewinnung embryonaler Stammzellen gerechtfertigt ist – auch wenn ontologische Statusaussagen zu humanbiologischen Entwicklungsphasen und -zäsuren essentieller Teil solcher Antworten sind. Zur Beantwortung weitergehender Fragen bedürfte es zusätzlich der Diskussion medizinischer Vorgehensweisen sowie der Klärung ethisch relevanter Prinzipien, z. B. wie weit das tutioristische Argument trägt.
Die Literatur zum Thema ist unübersehbar. Es wird in dieser Untersuchung nicht der Anspruch erhoben, auch nur annähernd alles zu erfassen; die Auseinandersetzung mit der Literatur erfolgt exemplarisch oder tendenziell stichprobenartig41 – zumal der Blick auf die Literatur zeigt, dass praktisch immer wieder die gleichen Argumente wiederholt werden.42
Speziell mit Blick auf die deutschsprachige Diskussion sticht sodann hervor, dass die biologische Kompetenz bei philosophisch-theologischen Autoren meist katastrophal ist. Dieses Defizit wird durch – häufig ähnlich dünn gesäte – medizinische Kompetenz nicht wettgemacht: Die ontologische Fragestellung ist interdisziplinär biologisch-philosophisch-theologisch ausgerichtet, nicht medizinisch-theologisch. Dies aus dem einfachen Grund, dass die Humanmedizin ein anderes Formalobjekt hat als die Biologie: Während sich die Humanmedizin für den Menschen als Patienten unter der Rücksicht ärztlichen Behandelns interessiert43, geht es der Biologie als „Gesamtwissenschaft vom Lebendigen“44 um die unvoreingenommen objektive Zurkenntnisnahme biologischer Wirklichkeit.45
Was die Verwendung von biologischer Literatur betrifft, beziehe ich mich weniger auf biologische Fachartikel als vielmehr auf international und allgemein anerkannte Standardlehrbücher. Dies deshalb, weil es in dieser Untersuchung nicht um innerbiologische Quisquilien geht. Vielmehr hat der allgemein anerkannte Sachstand Ausgangspunkt der ontologischen Diskussion zu sein.46 Zudem vereinfacht diese Vorgehensweise für Nichtbiologen das Nachschlagen und Weiterlesen. Im Mittelpunkt stehen vor allem folgende Lehrbücher:
Bruce Alberts et al.:
Molekularbiologie der Zelle
Rüdiger Wehner & Walter Gehring:
Zoologie
Scott F. Gilbert:
Developmental Biology
Werner A. Müller & Monika Hassel:
Entwicklungsbiologie und Reproduktionsbiologie von Mensch und Tieren
Es wurde so weit wie möglich darauf verzichtet, fachsprachlich zu argumentieren. Nur: So wie sich im Zusammenhang der synoptischen Evangelien Begriffe wie „Zweiquellentheorie“ nicht vermeiden lassen, so lassen sich z. B. im Zusammenhang genetischer Fragen Begriffe wie „Plasmid“ oder „Promotor“ nicht umgehen. Im Übrigen sei auf die Glossare von Wehner & Gehring: Zoologie, sowie von Müller & Hassel: Entwicklungsbiologie, verwiesen.
1 Vgl. Gründel: Entscheidungen 83; Korff: Ethik 56 [Hervorh. im Original]: „Das ethische Problem hat seine Realität nur im Zusammenhang mit konkreten materialen Sachverhalten menschlichen Lebens. Insofern geht es bei aller Grundlagenreflexion auf allgemeine ethische Gesetzlichkeiten letztlich um ethische Normierung der konkreten menschlichen Lebensvollzüge, und zwar auch dort, wo es in der Grundlagenreflexion um das Ethische menschlichen Handelns überhaupt und damit um die Begründung des Ethischen selbst geht.“
2 Vgl. Hunold et al.: Annäherungen 1.
3 Hunold et al.: Annäherungen 3.
4 Vgl. Ricken: Ethik 10–17; Steinvorth: Ethik 25–26; Hunold et al.: Absichten VII: „Theologische Ethik reflektiert [...] als Theorie über Praxis für Praxis auf die Grundfrage des Menschen nach dem ethisch gerechtfertigten Handeln.“
5 Vgl. Korff: Ethik 60.
6 Dazu u. a. Gründel: Ethik 19–23, 39; Korff: Ethik 19–31, 63–64; ders.: Mensch 79–91.
7 Dazu u. a. Gründel: Ethik 26–41, 59; Korff: Ethik 31–39, 76–79.
8 Vgl. Hunold et al.: Annäherungen 6–7.
9 Vgl. Hunold et al.: Annäherungen 7–8.
10 Vgl. Beckmann & Greis: Vernunft 154, die im Anschluss an Schüller von „gemischten Normen“ sprechen. Vgl. auch Gründel: Menschliche Person 167: „Nicht wenige ethische Urteile tragen Mischcharakter. Dies bedeutet: Sie sind zusammengesetzt aus Fakten und aus Wertungen.“
11 Beckmann & Greis: Vernunft 158. Vgl. Marx: Ethik 17: „Ethische Theoriebildung, die sich nicht von vornherein dem Verdacht aussetzen will, ihre Relevanz durch Nichtbeachtung der Anwendungsdimension aufs Spiel zu setzen, ist notwendig daran gehalten, so gründlich wie nur möglich die vorgegebene Realität zu erschließen.“
12 Mehr zu naturalistischen oder normativistischen Fehlschlüssen vgl. Beckmann & Greis: Vernunft 152–153.
13 Zur Verhältnisbestimmung von Deskription und Ontologie, von Naturwissenschaft und Naturphilosophie siehe Drieschner: Naturphilosophie 57–75; Köchy: Naturphilosophie 38–56; Lyre: Naturphilosophie 28–37; Seidel: Konzeption 20–25.
14 Dazu ausführlich siehe Seidel: Gentechnik.
15 Vgl. Beckmann & Greis: Vernunft 153–154. Gegen ein neuscholastisches Naturrechtsverständnis, das „die diesem empirischen Dispositionsfeld innewohnende normative Logik als eine von sich aus bereits statisch ausdefinierte metaphysische Wesensordnung [...] im Sinne einer inhaltlich absolut geltenden gottgewollten Sittenordung“ missversteht, so Korff: Mensch 56 [Hervorh. im Original], ist mit Beckmann & Greis: ebd. 154, festzuhalten, „daß die inclinationens naturales menschliches Handeln prägen, aber nicht aus sich heraus Normen stiften oder zu erkennen geben. Es ist vielmehr die Aufgabe der praktischen Vernunft, ihre Ziele zu bestimmen. Umgekehrt bildet so die naturale Disposition einen Bezugsrahmen für die praktische Vernunft und entzieht so das menschliche Handeln der Beliebigkeit. Damit sind weder die natürlichen Neigungen bloßes Material der praktischen Vernunft, noch erscheint die praktische Vernunft lediglich als reines Ableseorgan der inclinationes naturales“.
16 Korff: Kernenergie 38 [Hervorh. im Original]: „Wer ist es, der handelt? Um was geht es? Wo liegen die Beweggründe? Was sind die Folgen? Welche Mittel wurden eingesetzt bzw. sind einzusetzen, um das erstrebte Handlungsziel zu erreichen? Welche äußeren und inneren Voraussetzungen müssen hierbei in Rechnung gestellt werden? (Zeit, Ort, Alter, funktions- und strukturbezogene Bedingungen, Einsichtskraft, Intelligenz, Charakter, Temperament, Stimmung.) Die Tradition faßt hier wesentliche, wenn auch nicht alle Aspekte der Handlungsumstände in dem Merkvers zusammen: quis, quid, ubi, quibus auxiliis, cur, quomodo, quando.“
17 Vgl. Korff: Kernenergie 39–40.
18 Den Ausdruck „humanbiologisches Keimmaterial“ verwende ich, sofern nicht anders kenntlich gemacht, als unspezifischen Oberbegriff für sämtliche vor-adulten ontogenetischen Zustände: angefangen von den Urkeimzellen über Oocyten, Embryonen, Föten, Neugeborenen, Kindern, Adoleszenten – und zwar ohne jede wertende Konnotation (!); dies einfach deshalb, weil mir zur Abgrenzung von adulten Menschen als Begriff für die Gesamtheit prä-adulter Zustände kein geeigneterer Ausdruck bekannt ist, auch wenn ich gelegentlich in ähnlich umfassendem Sinne vom Status „des Un- und Neugeborenen“ spreche. Keiner der beiden Ausdrücke befriedigt. Das heißt, ich stehe vor dem Sachproblem, für einen zu bildenden Begriff kein richtig passendes Wort zu finden.
19 NB: Biologie als Wissenschaft gibt es erst seit dem 19. Jahrhundert.
20 Vgl. Marx: Ethik 19: „[I]n den empirischen Einzelwissenschaften, die die Kondition des Menschen zu analysieren haben, [kann] eine Grundwertung wie die, der Mensch sei Zweck an ihm selbst, schlechterdings nicht vorkommen“.
21 Ähnlich vgl. Marx: Ethik 19.
22 Korff: Mensch 51.
23 Beckmann & Greis: Vernunft 160. – Diese Verhältnisbestimmung von Empirie und Ethik ist philosophiegeschichtlich keineswegs selbstverständlich; anders z. B. der „von Kant her vorgezeichnete[...] Ansatz einer radikalen Trennung des Ethischen vom Empirischen“, Korff: Mensch 55. Zu den Schwächen von Kants Ansatz vgl. ebd. 52–55, 61. Zu Recht hält Marx: Ethik 20, fest: „Philosophie – und selbstverständlich auch die zuständigen theologischen Disziplinen – wirken als Hüterin von Grundnormen und Grundrechten schlechthin albern, wenn sie lediglich deklamatorisch die Fahnen hochhält, ohne in Kooperation mit den einschlägigen Einzelwissenschaften genau zu überlegen, wie moralische und rechtliche Werte in Funktion zu setzen und d. h. den empirischen Lagen anzupassen sind“.
24 Korff: Mensch 61–62 [Hervorh. im Original].
25 Hilpert: Moraltheologie 181.
26 Vgl. Gründel: Konvergenzargumentation 1625–1627.
27 Hunold et al.: Annäherungen 2.
28 Es geht darum, so Korff: Ethik 25–26, „daß eine durch Geltung ausgewiesene vorfindbare oder überkommene Norm einen bereits durchmessenen Weg an Wahrheitserkenntnis repräsentiert und darin einen erreichten Bestand an Einsichten vermittelt, an dem sich jede auch problemoffene, auf ‚Objektivität“ gerichtete aktuale Vernunft orientieren muß, will sie nicht hinter schon Erreichtes zurückfallen oder gar etwas verfehlen, was gegebenenfalls durchaus nur auf diesem Wege für sie erreichbar ist, auch wenn sie im konkreten Aneignungsprozeß darüber hinaus zugleich zu Erkenntnissen vorstößt, die sie zu neuen, weitertragenden Lösungen führen.“
29 Obwohl selbst hier gilt, „die Geschichte der Werte und Grundvorstellungen zu berücksichtigen, die in der Tradition von Philosophie und Theologie entwickelt worden sind. Ein Rückgriff auf traditionelle Bestände kann blind machen, ebenso aber ist ein solcher geeignet, den Blick von aktuellen Befangenheiten zu befreien“, Marx: Ethik 17.
30 Gründel: Ethik 46 [Hervorh. im Original]. Vgl. ebd.: „Hierfür wird die historische Forschung, u. a. die Kirchengeschichte als Problemgeschichte, dem Moraltheologen eine gute Hilfestellung leisten.“ .
31 Zum Verständnis dieser begrifflichen Unterscheidung siehe Mt 25,14–30 par. Zur Gefahr ungeschichtlicher Engführungen vgl. Gründel: Entscheidungen 81.
32 Gründel: Ethik 68. – Ausführlich zur Abhängigkeit theologischer Aussagen von Ergebnissen und Daten profaner Wissenschaften und der damit gegebenen Falsifizierbarkeit vgl. Hintersberger: Ethik 23–37.
33 Vgl. Gründel: Entscheidungen 82f.: „Die Geschichte der Theologie ist also eine Konfliktgeschichte – und sie wird es weiterhin sein. Konflikte haben eben oftmals einen anstehenden Entwicklungs- und Denkprozeß in Gang gebracht und aufs Ganze gesehen der Entfaltung des Glaubens gedient.“
34 Überzeugungskonflikte sind dadurch gekennzeichnet, so Korff: Energiefrage 232, mit Blick auf die in vieler Hinsicht ähnlich geführte Kernenergiedebatte, „daß sich die Opponenten aus ihrer Sicht uneingeschränkt im Recht glauben. Sie machen ihr Urteil und ihre Position mit einem unverrückbaren Wahrheitsanspruch geltend. Wo immer aber Wahrheit für eine Position reklamiert wird, bleiben Zugeständnisse ausgeschlossen. Wahrheit läßt sich nicht teilen, sie duldet keine Kompromisse. [...] Soll [...] ein Überzeugungskonflikt darüber hinaus auch politische Brisanz gewinnen, so [müssen] [d]ie vertretenen Standpunkte [...] nicht nur miteinander unvereinbar sein, [...] sie müssen zugleich auch als schlechthin konstitutiv für das Gemeinwohl und deshalb als der jeweils einzig gangbare, unter allen Umständen gesellschaftlich durchzusetzende Weg zur Sicherung dieses Wohls angesehen werden.“
35 Ausführlich dazu s. u. 2.1.
36 So Korff: Energiefrage 235, wiederum mit Blick auf die Kernenergiedebatte, und weiter: „Jede Beschönigung, aber auch jede Aufblähung von Risiken, jede Verharmlosungs- aber auch jede Verteufelungsstrategie, überhaupt jede selektive Informationssteuerung ist hier von Übel. [...] Emotionalisierte Kritik [...] entwickelt ihr eigenes moralisches Pathos und ihre eigene Logik. In ihrer Argumentation ist sie eher abwägungsfeindlich. Sie tendiert in einem hohen Maß an Eigendynamik zum Grundsätzlichen, Bekenntnishaften. An die Stelle von Sachfragen treten Prinzipienfragen.“
37 Vgl. Gründel: Ethik 62: „Die Tatsache der Perspektivität menschlicher Erkenntnis erfordert [...] gerade für den Moraltheologen eine grundsätzliche Bereitschaft und Offenheit zu einer komplementären Ergänzung der eigenen Erkenntnisse durch die anthropologischen Forschungsergebnisse anderer einschlägiger Wissenschaften [...]. Für den einzelnen Menschen dürfte es eine Überforderung seiner Kräfte und Fähigkeiten darstellen, müßte er sich in jedem Fall ohne fremde Hilfe ein Urteil über die Gültigkeit oder Fragwürdigkeit der jeweils vertretenen Theorien bilden. Er bedarf der Hilfestellung.“
38 Vgl. Gründel: Argumentation 510: „Heute ist kein theologisches Fach so sehr auf einen interdisziplinären Dialog angewiesen wie gerade die Moraltheologie, will sie zu den immer wieder neu anstehenden ethischen Fragen eine sachgerechte Antwort haben.“ Ausführlich zur Interdisziplinarität als Strukturelement der Theologie vgl. Hintersberger: Ethik 32–37.
39 Korff: Energiefrage 256. Mögliche „Fallen“ expertengestützter Entscheidungsfindung finden sich sowohl auf Seiten des Experten wie auf Seiten der medialen Vermittlung wie auf Seiten des Adressaten, so u. a. (1.) wenn der Experte keine Öffentlichkeit findet oder es vernachlässigt, sein Sachwissen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, vgl. ebd. 257; (2.) wenn „der Experte seine Rolle als neutraler Sachverständiger mit der eines parteiischen Interessenvertreters vertauscht“, ebd. 259; (3.) wenn es sich um den „nicht so seltene[n] Fall des ‚selbsternannten Experten‘“ handelt, der „auf Grund einer besonderen Betroffenheit“ sich zu Fragen äußert, in denen er in Wahrheit „nicht wirklich sachkundig“ ist, ebd. 259. – NB: Sachkompetenz fällt nicht vom Himmel – kein theologischer oder philosophischer Trick führt an dieser Tatsache vorbei –, üblicherweise wird Sachkompetenz durch sachbezogene Studiengänge erworben und durch entsprechende Zeugnisse bescheinigt, ansonsten keine Sachkompetenz; (4.) wenn Medien in bestimmter Trägerschaft aufgrund eines „ideologisierten Vorverständnis[ses]“ „über die Auswahl des Personals bis hin zu Direktiven inhaltlicher und formaler Art“ nur das rezipieren, was der eigenen Bestätigung dient, und indoktrinativ ihr vorgefasstes Bild von der Wirklichkeit verbreiten, ebd. 263; (5.) wenn sich der Adressat „mit voneinander abweichenden oder sogar einander widersprechenden Expertenmeinungen konfrontiert sieht“, ebd. 257.
40 Polemisch zugespitzt sind Akademietagungen, z. B. die Philosophische Woche der Katholischen Akademie in Bayern vom 08.–12.10.2001, und entsprechende Veröffentlichungen zum Themenkomplex, z. B. Rager: Beginn, häufig folgendermaßen oder ähnlich aufgebaut: Erst der „naturwissenschaftliche Befund“, wo unter weitgehendem Ausschluss von Naturwissenschaftlern merkwürdigerweise Medizinern das Wort gegeben wird; dann der „philosophische Teil“, in dem anhand von Philosophen von Aristoteles bis Kant Antworten auf Fragen gegeben werden, die besagte Philosophen mangels wissenschaftlicher Biologie – die gibt es erst seit dem 19. Jahrhundert – noch gar nicht stellen konnten; schließlich der „theologische Beitrag“, wo – idealerweise konfessionell paritätisch besetzt – für letzte, rational nicht mehr voll einholbare Sinnhorizonte um Nachsicht geworben wird. Wissenschaftstheoretisch sinnvoller ist, der Wissenschaftsgeschichte folgend, die umgekehrte Reihenfolge: von der Religion zur Philosophie, und von da zur Empirie als theoriegeleiteter Erfahrung.
41 Das Risiko, wichtige Außenseiterbeiträge zu übersehen, muss damit in Kauf genommen werden.
42 So manche, oder – angesichts der Unzahl international erschienener und erscheinender, aus den verschiedensten Fachrichtungen stammender, direkt oder indirekt zu der in vorliegender Untersuchung verhandelten Problematik Stellung nehmender Veröffentlichungen – nur wenige, von mir rezipierte oder zur Kenntnis genommene Beiträge werden aus eben diesem Grund nicht erwähnt; zwei Beispiele: (1.) Der von Juan de Dios Vial Correa und Elio Sgreccia herausgegebene Band: Identità e statuto dell’ embrione umano. Città del Vaticano 1996, dessen Niveau so manche Gegenwartsbeiträge zwar erfreulich übertrifft, aber doch hinter den in vorliegender Untersuchung geforderten biologisch-philosophischen Standards zurückbleibt und vor allem keine neuen Argumente beisteuert, wird deshalb nicht berücksichtigt; (2.) Anton Leist: Eine Frage des Lebens. Ethik der Abtreibung und der künstlichen Befruchtung. Frankfurt 1991, wird trotz leichterer Lesbarkeit deshalb, weil Hoerster vergleichsweise scharfsinniger argumentiert, in vorliegender Untersuchung nicht berücksichtigt.
43 Vgl. Pschyrembel & Hildebrandt: Pschyrembel 997: Medizin, „[d]ie Wissenschaft vom gesunden u[nd] kranken Menschen, von den Ursachen, Wirkungen u[nd] der Vorbeugung u[nd] Heilung der Krankheiten“.
44 Vogel & Angermann: dtv-Atlas 3.
45 Oder in Analogie: Ein Ingenieur hat ein anderes Formalobjekt als ein Physiker. Und so wie ein Biologe als Biologe nicht sonderlich zum Arzt befähigt ist, so kein Mediziner als Mediziner zum Biologen – was einzelne Mediziner nicht daran hindert, nebenbei auch gute Biologen zu sein – und umgekehrt. Zu höchst themenrelevanten Implikationen der Tatsache unterschiedlicher Formalobjekte s. u. zum Beispiel 4.2.7 Fußnote 259.
46 Dies sehr wohl im Wissen darum, dass auch Daten und Deutungen, die es in Lehrbücher „geschafft“ haben, nicht vor Falsifikation gefeit sind!
In Teil 2 kommen Versuche zur Statusbestimmung humanbiologischen Keimmaterials in Geschichte und Gegenwart zur Darstellung – dies nicht als Selbstzweck, sondern in systematischer Absicht: In Teil 3 der Untersuchung werden zentrale Begriffe der Diskussion um den ontologischen Status des Vor- und Neugeburtlichen aufgegriffen und in Anwendung neuerer biologischer Erkenntnisse kritisch diskutiert. Mit diesem Begriffsinstrumentarium werden dann in Teil 4 verschiedene ontogenetische Phasen und Zäsuren daraufhin befragt, ob bzw. inwiefern sie als Beginn – sei es des Organismus, sei es des Individuums, sei es des Menschen, sei es der Person – taugen.
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
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