Seid unbeugsam! - Gisèle Halimi - E-Book
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Gisèle Halimi

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Beschreibung

»Unerbittlich, kämpferisch und leidenschaftlich bis zum Schluss.« Spiegel Online

Gisèle Halimi war eine entscheidende Wegbereiterin und Ikone der internationalen Frauenbewegung. Wofür hat sie gekämpft? Was hinterlässt sie uns? Im Gespräch mit Annick Cojean kehrt Gisèle Halimi zu den Schlüsselmomenten ihres Lebens zurück: Mit 16 verweigert sie die tunesisch-jüdische Heirat, geht zum Jura-Studium nach Paris und gehört zu den ersten Frauen am Gericht. Als Anwältin setzt sie sich unter anderem für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein und für die Begnadigung der algerischen Aktivistin Djamila Boupacha. Simone de Beauvoir, Jean-Paul Sartre und Simone Veil unterstützen sie dabei mit allen Mitteln. Gisèle Halimi kämpfte für die Freiheit und die Rechte der Frauen - unerschrocken und mutig wie keine andere.

Ein bewegender Rückblick auf ein bewegtes Jahrhundertleben und der Appell an uns Frauen: »Seid unbeugsam!«

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Seitenzahl: 142

Veröffentlichungsjahr: 2021

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Über das Buch

„Ungerechtigkeit ist mir körperlich unerträglich!“ Gisèle Halimi

Gisèle Halimi war eine entscheidende Wegbereiterin und Ikone der internationalen Frauenbewegung. Wofür hat sie gekämpft? Was hinterlässt sie uns? Im Gespräch mit Annick Cojean kehrt Gisèle Halimi zu den Schlüsselmomenten ihres Lebens zurück: Mit 16 verweigert sie die tunesisch-jüdische Heirat, geht zum Jura-Studium nach Paris und gehört zu den ersten Frauen am Gericht. Als Anwältin setzt sie sich unter anderem für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein und für die Begnadigung der algerischen Aktivistin Djamila Boupacha. Simone de Beauvoir, Jean-Paul Sartre und Simone Veil unterstützen sie dabei mit allen Mitteln. Gisèle Halimi kämpfte für die Freiheit und die Rechte der Frauen – unerschrocken und mutig wie keine andere. Ein bewegender Rückblick auf ein Jahrhundertleben und der Appell an die Frauen dieser Welt: »Seid unbeugsam!«

„Eine große Kämpferin für die Emanzipation der Frauen!“ Emmanuel Macron

Über die Autoren

Gisèle Halimi, 1927 in Tunesien geboren und 2020 in Paris gestorben, gilt als Ikone der Frauenbewegung. Als Rechtsanwältin setzte sie sich u.a. für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Frankreich ein. Ihr Einsatz für die algerische Freiheitskämpferin Djamila Boupacha an der Seite von Simone de Beauvoir und Jean-Paul Sartre machte sie weltberühmt.

Annick Cojean arbeitet als internationale Korrespondentin für die französische Tageszeitung Le Monde. Sie hat bereits mehrere preisgekrönte Bücher veröffentlicht, zuletzt den Frauen-Porträtband "Was uns stark macht" (2019) über Patti Smith, Virginie Despentes, Joan Baez, Asli Erdogan, Vanessa Redgrave u.a. 

Kirsten Gleinig hat Germanistik, Kunstgeschichte und Romanistik in Göttingen und Aix-en-Provence studiert. Seit 2002 ist sie freiberuflich als Lektorin tätig sowie als Übersetzerin und Autorin mit den Schwerpunkten Belletristik, Biografien, Kunst, Frankreich und Reise.

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Gisèle Halimi, Annick Cojean

Seid unbeugsam!

Mein Leben für die Freiheit der Frauen

Aus dem Französischen von Kirsten Gleinig

Mit einem Vorwort von Julia Korbik

Übersicht

Cover

Titel

Inhaltsverzeichnis

Impressum

Inhaltsverzeichnis

Titelinformationen

Informationen zum Buch

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Widmung

Motto

Warum Feminismus Handeln bedeutet

Einleitung

Kindheit – Ungerechtigkeit und Rebellion

Meine Freiheit für die Freiheit der anderen

Vergewaltigung – alltäglicher Faschismus

Schwesternschaft

Eine Feministin in der Politik

Anwältin – für immer

Die Fackel weiterreichen

Dank

Abbildungsnachweis

Impressum

Für Claude,meinen Weggefährtenmeinen Kampfgefährtenmeinen Lebensgefährten

G. H.

»Ergreife deine Chance, halte dein Glück fest und scheue kein Risiko.«

René Char

Warum Feminismus Handeln bedeutet

Gisèle Halimi und ich trafen uns durch Zufall. Man könnte sagen, sie überraschte mich, denn eigentlich war ich mit Recherchen zu Simone de Beauvoir beschäftigt, der großen Schriftstellerin, Philosophin und Feministin. Und da war sie plötzlich: Gisèle Halimi, eine Frau, die mindestens ebenso viel für die Gleichberechtigung und Emanzipation der Frauen getan hat wie Beauvoir, und von der ich trotzdem noch nie gehört hatte. Warum, kann ich mir im Nachhinein nicht genau erklären. Vielleicht, weil Halimi eher eine Arbeiterin als eine Intellektuelle war, weil sie sich in ihrem Beruf als Anwältin täglich für eine gleichberechtigtere Gesellschaft abrackerte, und mein Zugang zum Feminismus als Teenager und Anfang‑20‑Jährige doch eher theoretisch war. Sehr wahrscheinlich hätte ich damals eine Gisèle Halimi gar nicht zu schätzen gewusst. Heute hingegen, da weiß ich, wie wichtig gerade Menschen wie sie sind – Menschen, die über Gleichberechtigung nicht nur diskutieren, sondern vor allem nach praktischen und rechtlichen Wegen suchen, diese zu erreichen. Die amerikanische Feministin Gloria Steinem hat einmal gesagt, Feminismus bedeute auch, etwas dafür zu tun, dass die Verhältnisse sich ändern. Das scheint heute manchmal in Vergessenheit zu geraten, wo Unternehmen mit Feminismus Geld machen und plötzlich vieles, von BHs über Lippenstift bis hin zu Deodorants, als irgendwie »empowernd« beworben wird. Umso wichtiger ist es, sich daran zu erinnern, dass Feminismus aktives Handeln bedeutet. Und wie dieses Handeln konkret aussehen kann, zeigt Gisèle Halimi.

Es gibt diese Geschichte, die Halimi immer wieder erzählte. Es ist die Geschichte vom Hungerstreik, und die geht so: Als gerade einmal zehnjähriges Mädchen beschloss Gisèle, die Nahrungsaufnahme bis auf weiteres zu verweigern – um dagegen zu protestieren, dass ihre Brüder zu Hause wie zwei kleine Paschas behandelt wurden, vor allem von der Mutter. Die beiden Töchter hingegen hatten keine Vorrechte, sie mussten ihre Brüder am Tisch bedienen und im Haushalt mithelfen. Das erschien der kleinen Gisèle, die damals noch Zeiza Gisèle Élise Taïeb hieß, ungerecht. Warum sollten die Jungen anders behandelt werden als die Mädchen? Wer machte diese unsinnigen Regeln? Der Hungerstreik, so Halimi, sei ihr »erster feministischer Sieg« gewesen, und die Art, wie sie von diesem Sieg erzählte, sagt viel darüber aus, wie Halimi als Mensch war: unterhaltsam, lebhaft, resilient. Nie ging es ihr darum, bemitleidet zu werden. Sie sagt aber auch viel darüber aus, was Halimi als Anwältin so erfolgreich und berühmt-berüchtigt machte: ihr unschlagbares Gespür für das passende Narrativ.

Gisèle Halimi war das, was einige heute despektierlich eine »Aktivistin« nennen würden. Sie war in allem, was sie tat, auf der Seite der Frauen – und damit parteiisch. Das stieß schon damals so manchem Anwaltskollegen übel auf, schließlich, so heißt es, erfordere die juristische Tätigkeit Objektivität und Distanz gegenüber den Fällen, die man verhandelt. Man solle sich nicht gemein mit einem Anliegen, einer Sache machen. Ärgerlich nur für die Kollegen, dass Halimi das ziemlich egal war: »Tatsächlich war mir meine Rolle als Anwältin nie genug. In mir meldete sich auch die, die selbst beteiligt und engagiert war, die Streiterin für Recht und Freiheit.« Die vielbeschworene Objektivität und Distanz, das stellte Halimi schon früh in ihrer Karriere fest, sind ein Mythos. Jeder Mensch hat Interessen, für die er eintritt. Jeder Mensch ist parteiisch. Warum also nicht offen zeigen, wer man ist und wofür man steht? Überhaupt: Feministin sein, das war für Halimi keine Teilzeitbeschäftigung oder ein Hobby – sondern Teil ihrer Identität. Immer und immer wieder hat sie gezeigt, dass man einen guten, einen sehr guten Job machen kann, nicht trotz, sondern dank der Werte und Haltungen, die man vertritt. Und mal ehrlich: Gisèle Halimi, die mit zehn Jahren in den Hungerstreik getreten war, sich mit 14 Jahren einer arrangierten Ehe mit einem älteren Mann widersetzte, und es schließlich durch Fleiß und Beharrlichkeit geschafft hatte, ihre tunesische Heimat gegen Paris einzutauschen, um dort Rechtswissenschaften, Philosophie und Politikwissenschaften zu studieren – diese Gisèle Halimi hatte all das sicher nicht auf sich genommen, um sich für den Rest ihres Lebens männlichen Regeln zu unterwerfen. Sich sagen zu lassen, wie sie als Frau zu sein hatte.

Und so kämpfte Gisèle Halimi zu Beginn ihrer Karriere, Ende der 1940er, Anfang der 1950er Jahre, nicht nur für ihre Mandantinnen und Mandanten, sondern auch dafür, als Frau in ihrem Beruf ernstgenommen zu werden. Sie wollte, dass man(n) ihr zuhörte, wollte überzeugen, und zwar durch Argumente. Sie arbeitete hart, härter, am härtesten, um den Makel, der ihr von ihren Eltern so oft vorgehalten worden war, vergessen zu lassen: weiblich zu sein. Gleichzeitig wollte Halimi nicht nur one of the boys sein und sich ihrem männlichen Umfeld anpassen. Sie war nun einmal eine Frau – und warum genau sollte sie sich dafür ständig rechtfertigen müssen? Also ging Halimi in die Offensive, wie um zu sagen: Stimmt, ich bin eine Frau, und was für eine. Zum Ärger ihrer Kollegen bestand sie für sich auf der weiblichen Berufsbezeichnung avocate, bestand auf diesem »e« am Ende, statt sich mit der angeblich universellen – tatsächlich männlichen – Bezeichnung avocat zufrieden zu geben. Ihre simple Erklärung lautete, sie sei nun einmal eine Anwältin, eine Frau, und sie gebe ihr Leben »nicht an der Garderobe ab«, sobald sie einen Gerichtssaal betrete. Man kann sich vorstellen, wie viel Applaus sie dafür in einem Land wie Frankreich erhielt, wo weibliche Berufsbezeichnungen auch heute noch ein Streitthema sind (vom Gendern der Sprache mal ganz abgesehen).

Der Kampf gegen – unsinnige – Regeln und Normen, die von Männern gemacht wurden und Frauen benachteiligen, zieht sich durch Gisèle Halimis Karriere. Ihr Name ist verknüpft mit einigen der wichtigsten Prozesse der französischen Nachkriegsgeschichte, Prozesse, die Frankreich nachhaltig verändert haben. Der erste ihrer Fälle, der sich in das nationale französische Gedächtnis gegraben hat, ereignete sich 1960. Damals wurde Djamila Boupacha, eine 22‑jährige Agentin der Algerischen Nationalen Befreiungsfront FLN – die für die algerische Unabhängigkeit kämpfte – festgenommen, weil man sie verdächtigte, in einem Restaurant in Algier eine Bombe deponiert zu haben. In der Haft wurde sie von französischen Soldaten brutal gefoltert, auch sexuell, ihr Geständnis erzwungen. Viele algerische Frauen hatten vor ihr ein ähnliches Schicksal erlebt, aber Boupacha war bereit, auszusagen. Für Halimi, deren Heimat Tunesien bereits 1956 die Unabhängigkeit von Frankreich erlangt hatte, enthielt der Fall Boupacha die »Essenz meines kämpferischen Engagements«: gegen Folter und Vergewaltigung, für Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. Sie überzeugte Boupacha, die französischen Behörden wegen Folter zu verklagen, und schaffte es, Frankreichs damalige Vorzeige-Intellektuelle Simone de Beauvoir für eine gemeinsame Aktion zu gewinnen. Beauvoir schrieb einen kämpferischen Artikel in Le Monde (»Für Djamila Boupacha«) und schon standen die Promis Schlange, um Halimi und ihre Klientin zu unterstützen. Später erschien ein Buch mit Texten zu dem Fall sowie Auszügen aus Boupachas Gerichtsakte. Das Cover, eine Zeichnung der jungen Algerierin, stammte von Pablo Picasso höchstpersönlich. Bei der Wahl der Mittel war Halimi nicht zimperlich. Natürlich, gab sie später unumwunden zu, habe sie gegen das Gesetz und ihr Berufsethos verstoßen, indem sie im Buch Details aus der Akte Boupacha veröffentlichte. Aber am Ende sei Boupacha der Todesstrafe entgangen (wenn auch, das muss angemerkt werden, durch eine Amnestierung 1962 und nicht aufgrund eines gewonnenen Prozesses) und sie, Gisèle Halimi, habe die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit dort gehabt, wo sie sie haben wollte: auf dem Thema Vergewaltigung durch französische Soldaten in den französischen Kolonien. Anders gesagt: Das Ergebnis zählte, und dafür war Halimi bereit, vieles in Kauf zu nehmen. Auch, dass sie als Person, als Anwältin, als Frau, angezweifelt, bedroht und beschimpft wurde.

Der Fall Boupacha illustriert sehr anschaulich die Methode Halimi. Die bestand darin, einen Prozess erstens zu nutzen, um ein grundsätzliches Thema zu verhandeln. Zweitens galt es, für prominente Unterstützung aus Kultur und Medien zu werben, um, drittens, möglichst viel öffentliche und mediale Aufmerksamkeit auf den Prozess zu lenken. Dieses wirkungsbewusste Vorgehen wurde Halimi oft zum Vorwurf gemacht. Es hieß, sie verwandle ihre Prozesse in ein Medienspektakel, in Schauprozesse, zeige zu wenig Distanz zu ihren Mandantinnen und Mandanten. Tatsächlich hat Gisèle Halimi das Rampenlicht gesucht – allerdings nicht für sich, sondern für andere. Für Menschen, die für die Unabhängigkeit ihres Landes kämpften. Für Menschen, die ihre Menschenwürde einforderten. Und vor allem für Frauen.

So auch im legendären Prozess von Bobigny, 1972. Dort vertrat Halimi in zwei separaten Prozessen die 17‑jährige Marie-Claire Chevalier, die nach einer Vergewaltigung abgetrieben hatte, sowie vier Frauen, denen Beihilfe vorgeworfen wurde, darunter Michèle Chevalier, die Mutter des Mädchens. Zum Zeitpunkt des Prozesses hatten feministische Aktivistinnen schon seit Jahren die Legalisierung der Abtreibung gefordert, die öffentliche Meinung war mittlerweile ebenfalls dafür – der Prozess war somit von Anfang an dazu prädestiniert, ein Skandal zu werden. Halimi nutzte das: Sie nannte den Prozess »einen Prozess im Namen des neuen Feminismus« und zwang die – ausschließlich – männlichen Richter dazu, sich Aussagen von einer Reihe Frauen anzuhören, darunter die Schauspielerin Delphine Seyrig, die von ihren eigenen illegalen Abtreibungen berichteten. Die Richter waren empört. Gleichzeitig setzte Halimi auf Zeugenaussagen von Männern, wie die der Medizin-Nobelpreisträger Jacques Monod und François Jacob. Und während sich all das im Gerichtssaal abspielte, demonstrierten draußen lautstark Aktivistinnen des MLF (Mouvement pour la libération des femmes, dt. Bewegung zur Befreiung der Frauen). Der Fall besaß, wie eigentlich alle ihre Fälle, eine persönliche Bedeutung für Gisèle Halimi: Sie selbst hatte als 19‑jährige Studentin in Paris eine illegale Abtreibung über sich ergehen lassen, bei der eine Ausschabung ohne Betäubung gemacht wurde. Eine traumatische Erfahrung, »wegen des Gefühls, dass man mich absichtlich gequält hatte, um mich für die Freiheit, die ich mir als Frau genommen hatte, zu bestrafen und mich daran zu erinnern, dass ich von Männern abhängig war.« Eine traumatische Erfahrung, ja, aber eine allzu alltägliche: Zur damaligen Zeit in Frankreich illegal abzutreiben bedeutete in den meisten Fällen, mithilfe von Utensilien wie einer Stricknadel eine Fehlgeburt auszulösen. Dieser Prozess dauerte oft mehrere Tage und endete nicht selten in einer Klinik, wo eine Notfall-Ausschabung durchgeführt wurde, gern, wie bei Halimi, ohne Betäubung – so brachte das Klinikpersonal, das schließlich genau wusste, wenn es sich um einen missglückten Abtreibungsversuch handelte, sein Missfallen zum Ausdruck. Zum Zeitpunkt des Prozesses von Bobigny war Halimi Mutter dreier Söhne: Kinder, die sie wollte, für die sie sich bewusst entschieden hatte. Diese Entscheidungsfreiheit, fand Halimi, sollte jede Frau haben. Als einzige Anwältin hatte sie 1971 das Manifest der 343 unterzeichnet, in dem 343 Frauen – darunter Berühmtheiten wie Françoise Sagan, Catherine Deneuve, Marguerite Duras und Jeanne Moreau – bekannten, illegal abgetrieben zu haben. Jede Frau, die unterschrieb, ging ein großes Risiko ein, aber Gisèle Halimi als Anwältin drohten darüber hinaus besondere Strafen. Sie nahm es achselzuckend hin und gründete zusammen mit Simone de Beauvoir und anderen die Organisation »Choisir la cause des femmes«, um jene Unterzeichnerinnen unterstützen zu können, die juristische Hilfe brauchten.

Im Fall Bobigny trat Beauvoir als Zeugin auf und gestand, Frauen geholfen zu haben, abzutreiben, indem sie sie mit Kontakten und Geld versorgte. Gleichzeitig bedeutete der Fall das Ende der militanten Schwesternschaft zwischen Beauvoir und Halimi: Halimi ging es darum, die Klassendimension des Falls zu betonen. Michèle Chevalier, die der Beihilfe zur Abtreibung angeklagt wurde, war eine alleinerziehende Mutter von drei Töchtern. Beauvoir und viele MLF-Aktivistinnen fanden, es solle weniger um die soziale Tragödie der Michèle Chevalier gehen als vielmehr darum, dass Frauen frei über ihre Körper verfügen können sollten, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Stellung. Letztendlich war es sowieso nur eine Frage der Zeit, bis es zwischen Halimi und Beauvoir krachen würde – die beiden Frauen waren, was ihr Temperament betraf, schlicht zu unterschiedlich. Halimi war davon irritiert, dass Beauvoir sich weigerte »Emotionen mit ins Spiel zu bringen«, Beauvoir ihrerseits, so darf man vermuten, irritierte, dass Halimi zu viele Emotionen ins Spiel brachte.

Mit jeder Faser ihres Seins war Gisèle Halimi eine Macherin. Sie verstand, dass es oft Gesetze und Rechtsprechungen braucht, damit sich in der Gesellschaft konkret etwas verändert. Vor allem, wenn es um Geschlechterrollen und ‑bilder geht. Sie trug nicht nur erheblich dazu bei, dass Abtreibung in Frankreich legalisiert, sondern auch dazu, dass Vergewaltigung als Verbrechen definiert und bestraft wurde. Vor Gericht hielt Halimi leidenschaftliche, emotionale Plädoyers, die sich heutzutage gut in einer der Serien von Shonda Rhimes machen würden – in Scandal, zum Beispiel, oder How to get away with murder, wo schlaue, wortgewaltige Frauen Männer in Grund und Boden reden. Dabei heißt es über Frauen ja oft, sie seien zu emotional, sie hätten ihre Gefühle nicht im Griff. Es wird von ihnen erwartet, dass sie sich sogenannte »männliche« Verhaltensweisen zulegen, wenn sie beruflich erfolgreich sein wollen. Gisèle Halimi ist ein Beispiel dafür, dass es auch anders geht. Sie hat ihre Emotionen, ihr Mitgefühl, zu ihrer Superpower gemacht, zu dem, was sie als Anwältin so erfolgreich sein ließ. Sie hat gezeigt, dass man – als Frau – die eigene Persönlichkeit nicht ablegen und sich einem vermeintlich männlichen Ideal anpassen muss, um Karriere zu machen. Wenn Halimi als Anwältin so eine Wucht war, dann auch deshalb, weil sie sich selbst als Frau, die bestimmte Erfahrungen gemacht hat, einbrachte. Sie war eben eine Anwältin, kein Anwalt.

Sie war außerdem eine Frau mit einer Mission, das Ziel stets im Auge: eine gleichberechtigtere Gesellschaft. Eine Gesellschaft, in der Frauen nicht auf ihr Frausein reduziert werden, in der sie Raum einnehmen können. Halimi selbst hat sich diesen Raum genommen und sich dafür nicht entschuldigt. Sie war kompromisslos sie selbst – als Frau, als Anwältin. Und: Sie war eine lebenslange Rebellin. Ihre Rebellion begann mit dem Hungerstreik, damals, in den 1930er Jahren, in einem kleinen Ort in Tunesien. Letztendlich ging es Gisèle Halimi darum, dass Frauen frei sein sollen. Sie sollen die Wahl haben, selbst entscheiden zu können, was sie wollen oder nicht, ihr Leben nach eigenen Maßstäben gestalten. Halimi erlebte als Mädchen und junge Frau, wie es ist, wenn man keine Wahlfreiheit hat. Wenn jeder Tag ein Kampf gegen Erwartungen, gegen tradierte Geschlechterrollen, gegen dieses Gefühl des Zu-wenig-Seins ist. Wenn die eigene Geburt vom Vater als Katastrophe empfunden wird, denn was zur Hölle soll man mit einem Mädchen anfangen? Drei Wochen lang, so wurden Halimis Eltern nie müde zu betonen, hätte er die Geburt der Tochter vor der Verwandtschaft geheim gehalten – die Schande, die Schande! Kein Wunder, dass die erwachsene Gisèle Halimi keinerlei Verständnis für und keine Geduld mit patriarchalem – man muss es so sagen – bullshit hatte. Dass sie mit aller Macht dagegen kämpfte, dass Mädchen und Frauen im Namen von Tradition, Anstand, Ehre, was auch immer, kleingehalten werden.