Sitzproben auf öffentlichen Bänken sind eigenständig durchzuführen - Justus Richter - E-Book

Sitzproben auf öffentlichen Bänken sind eigenständig durchzuführen E-Book

Justus Richter

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Beschreibung

Kaum zu glauben: Ein deutsches Ehepaar wollte eine Minderung des Reisepreises durchsetzen, weil der Strand, an dem sich ihr Hotel auf Mauritius befand, überwiegend von Einheimischen frequentiert wurde. Ähnlich unverfroren war eine Zechprellerin in Amerika: Weil sie sich bei der Flucht aus dem Toilettenfenster des Nachtlokals zwei Zähne ausgeschlagen hatte, zog sie den Wirt vor den Kadi - und bekam vor Gericht auch noch Recht. Diese und andere Schadensersatzklagen beweisen es: Dreistigkeit zahlt sich einfach aus! Wenigstens hat das auch seine guten Seiten: Je absurder der Fall und je frecher der Kläger, umso größer ist der Unterhaltungswert und desto lauter lässt sich darüber lachen...

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Über den Autor

Justus Richter ist Gerichtsreporter und bereiste auf der Suche nach den kuriosesten Urteilen und Rechtssprüchen die Justizpaläste der ganzen Welt. Heute ist er froh, wieder unter deutschem Recht zu leben.

Justus Richter

Sitzproben auföffentlichen Bänkensind eigenständigdurchzuführen

Die absurdesten Gerichtsverfahrenaus aller Welt

BASTEI ENTERTAINMENT

Vollständige E-Book-Ausgabe

des in der Bastei Lübbe AG erschienenen Werkes

Bastei Entertainment in der Bastei Lübbe AG

Deutsche Erstausgabe

Copyright © 2013/2015 by Bastei Lübbe AG, Köln

Textredaktion: Judit Vári

Illustrationen im Innenteil: © Peter Frommann, Köln

Titelbild: © Christin Wilhelm, www.grafic4u.de

Umschlaggestaltung: © Christin Wilhelm, www.grafic4u.de

Datenkonvertierung E-Book:

hanseatenSatz-bremen, Bremen

ISBN 978-3-8387-1961-0

www.bastei-entertainment.de

www.lesejury.de

Inhalt

Vorwort

Kapitel 1 »Ich war’s nicht«

Wenn andere für die eigene Dummheit verantwortlich gemacht werden

Seliger Beamtenschlaf

Alkoholgenuss mit Folgen

Schmerzensgeld für Biertrinker

Suppe darf heiß sein

Überraschung: Mars macht gar nicht mobil

Unglücklicher Zusammenstoß

Der morsche Pfosten

Risikosportart Golf

Der Kopfsprung

Nur ein kleines Nickerchen

Mit Schmackes in die Straßensperre

Das Gurkenglas des Grauens

Der millionenschwere Mausarm

Verhängnisvolles Schild

Bier macht schön

Schlechtes Wetter

Der Spreißel des Katholizismus

Glastüren sind durchsichtig

Die Queen Mum der absurden Prozesse: Stella Liebeck

Exkurs: Klagen gegen McDonald’s, Starbucks & Co.

Kapitel 2 »Ist der Ruf erst ruiniert …«

Verleumdung, Rufmord und politische Überkorrektheit

Rufmord oder Meinungsfreiheit?

Terrorist wider Willen

Kein Kinderspiel

Namensänderung mit Folgen

Mit Michael Jordan verwechselt

Altweibersommer – nichts für alte Weiber

Die verlogenen Vorderpfälzer

Der deutsche Kommissar und der Mafia-Anwalt

Kann man einen Talkshowgast beleidigen?

Von Gartenzwergen beleidigt

Sie können mich mal

Being Dieter Bohlen

Kapitel 3 »Wirklich dumm gelaufen«

Bin ich Täter oder Opfer?

Der Fenstersturz von Redding

Eine explosive Beute

Zu temperamentvoll

La Cucaracha

Religionsfreiheit

Reich ganz ohne einen Drehtag

Zu kreditwürdig

Die falsche Prinzessin

Auf der Flucht

Arbeitslosengeld für alle

Kapitel 4 »Isch bin ein Opfa«

Alle sind gegen mich – auch das Gericht

Der diskriminierte Blutsauger

Kein Sex im Knast

Mörderischer Apotheker

Das Gefängnis: kein Ort für Partys

Risikofaktor Weihnachtsbaum

Exkurs: der belesene Knacki

Sammelklage aus dem Knast

Zu dick für den Job

Wie im Kindergarten

Beim Selbstmord gescheitert, am Kopf verletzt

Kapitel 5 »Aus den internationalen Schlafzimmern«

Nichts ist zu privat

Sado-Maso-Fan: kein Grund zur Kündigung

Auf Staatskosten ins Bordell

Die Größenfragen und die Krankenkassen

Wie laut darf man beim Sex sein?

Die Ehefrau: eine außergewöhnliche Belastung?

Unterhalt nach Samenraub

Das urlaubsbedingte Bettendilemma

Mit der Straßenbahn zum Schlampenfall

Der homo-erotisierende Kleinlastervorfall

Brüste als Schlaginstrument

Herpes auf hoher See

Klein, aber oho

Zu viel gesehen

Kein Sex in der Ehe – Schadenersatz

Scheidungsgrund: Viagra

Kapitel 6 »Über Geschmack lässt sich nicht streiten – außer vor Gericht«

Die geschmacklosesten Prozesse

Vom Arbeitsamt ins Bordell geschickt

Behinderte als Reisemangel?

Die störenden Eingeborenen

Voll auf den Kopf

Die Schuld der Witwe

Umsatzeinbruch durch Flugzeugabsturz

Bei Missbrauch bitte die Klappe halten

Das Leid der Mutter

Flug des Grauens

Undank ist der Retter Lohn

Eine kanadische Scheidung

Epilog

Vorwort

Ein Kollege brachte es vor ein paar Jahren folgendermaßen auf den Punkt: »Gerichtsreporter sind arme Schweine: miese abgebrühte Zyniker, die keiner leiden kann, oder sie saufen wie die Löcher.« Aaaaah. Das geht runter wie Öl. Das knallt rein. Das ist doch mal ’ne Aussage. Das klingt nach Charles Bukowski, John Steinbeck oder auch dem guten ollen Hemingway. Oder gleich nach Clint Eastwood. So nach »Lonesome Cowboy«, irgendwie – so richtig nach »einsamer Antiheld«. Total cool.

Der Verfasser dieser Zeilen war und ist – nach einer gewissen Auszeit – wieder als Gerichtsreporter unterwegs und ganz ehrlich: Die soeben zitierte Aussage liest sich rattenscharf, ist aber Blödsinn. Man kann in diesem Job sowohl zynisch seinals auch saufen. Da braucht’s kein »Entweder-oder-Gesäusele«. Ehrlich. Wenn man aber versucht, beides zu vermeiden, dann stößt man entweder sehr schnell an Grenzen oder man wird prominent.

Denn immer mehr breitet sich die Spezies des »Gerichtsexperten« aus: Kolleginnen und Kollegen, die bei total megawichtigen Verlautbarungsorganen arbeiten, die sich aufgrund der eigenen Bedeutungsschwere aussuchen können, bei welchem Verfahren sie anwesend zu sein geruhen, und anschließend ihre telegene Visage in jede Kamera recken, um unglaublich fachkundige Expertenmeinungen von sich zu geben. Besonders krass wurde das beim Fall Kachelmann zelebriert, bei dem sich mancher Journalist benahm, als wäre er in der besagten Nacht selbst dabei gewesen. Der Vorteil dieses Prominentenstatus? Man säuft nicht (sonst wird man nicht in Talkshows eingeladen) und man ist zumindest öffentlich auch nicht zynisch, weil das schlecht fürs Image wäre. Stattdessen ist man wichtig. Ist auch schön. Macht mehr Spaß.

Wenn man Zynismus, Alkoholismus oder Pseudoprominenz jedoch irgendwie vermeiden will, dann braucht man als Gerichtsreporter ein Steckenpferd. Ein Hobby. Irgendeine Ablenkung. Was liegt da näher, als dicht an jenem Thema zu bleiben, das man beruflich ohnehin beackert, in dem man sich also auskennt und dem man im Laufe der Berufs- und Lebensjahre auch so manche komödiantische Seite abringen kann. So ist bereits das Buch »Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden. Die wahnwitzigsten Gesetze aus aller Welt« entstanden, so entsteht nun auch dieses Werk über die absurdesten Prozesse der vergangenen Jahre und Jahrzehnte.

Nun ist aber die Frage, wann ein Prozess wirklich »absurd« ist, gar nicht so einfach zu beantworten. Das bereits zitierte Verfahren um den Wettermoderator Jörg Kachelmann war ungewöhnlich, hatte diesen Status aber vor allem dem Bekanntheitsgrad des Angeklagten zu verdanken. Ein weiteres Beispiel: In einer beschaulichen Stadt in Bayerisch-Schwaben hatte ein kleiner Mann seine Ehefrau erstochen. Mit mehreren Messern und einer Fleischgabel. Zwei seiner minderjährigen Kinder mussten das Verbrechen mitansehen. 79-mal stach er laut Obduktionsbefund zu. Anschließend – so die Anklage – habe er sein wahrscheinlich bereits totes Opfer in die Badewanne gelegt, Wasser eingelassen und einen eingesteckten Fön hinterhergeworfen. Wollte auf Nummer sicher gehen.

Welcher dieser beiden Prozesse erfüllt nun das Merkmal der »Ungewöhnlichkeit« eher? Kachelmann oder 79 Messerstiche? Prominenter Angeklagter oder blutiges Gemetzel? Wenn man davon ausgeht, über welchen Prozess die Medien intensiver berichtet haben, scheint die Antwort offensichtlich – der Promi schlägt den eifersüchtigen Kleinbürger im Blutrausch um Längen.

Die Prominenz der Angeklagten oder ihrer Verteidiger spielt in diesem Buch allerdings keine Rolle. Und auch Mord und Totschlag werden kaum thematisiert, denn auf die blutigen Aspekte der Jurisprudenz muss der Verfasser im Alltag häufig genug detailliert eingehen – würde er dies hier erneut praktizieren, wäre die selbst verordnete Therapie doch ratzfatz ausgehebelt.

Nein, in den folgenden Kapiteln geht es um Menschen, die versucht haben, sich aus Habgier oder Dummheit, aus Eitelkeit, Trotz, Eifersucht oder einfach aus einer miesen Laune heraus Recht und Gesetz untertan zu machen. Sie haben geklagt und prozessiert, beschuldigt und verleumdet, gestritten und zuweilen lächerlich anmutende Summen für lächerlich anmutende Vorwürfe reklamiert und – in unseren Beispielen – oftmals sogar erhalten. Es geht um Schlupflöcher in juristischen Texten, um Winkelzüge von Winkeladvokaten, um irrwitzige Vergleiche, horrende Zahlungen und wahnsinnig anmutende Schuldsprüche. Und wenn Sie immer noch der Meinung sind, solche Art von Irrsinn sei nur in jenem Land möglich, in dem sogar eine Florfliege namens Bush Präsident werden durfte, sind Sie schief gewickelt: Auch in unseren Breiten ist die Flut der wahrhaft absurden Verfahren nicht mehr aufzuhalten.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Spaß!

Ihr Justus Richter

PS: Und sollte Ihnen der Text zuweilen ein wenig zynisch vorkommen, so sei immerhin angemerkt, dass der Autor dafür weder säuft noch prominent ist. Immerhin.

Kapitel 1

»Ich war’s nicht«

Wenn andere für die eigene Dummheit verantwortlich gemacht werden

Dem menschlichen Einfallsreichtum sind bekanntlich keine Grenzen gesetzt, der menschlichen Dummheit bedauerlicherweise aber auch nicht. So mutet es nicht weiter erstaunlich an, dass mittlerweile eine reiche Fülle von Fernsehformaten existiert, die alleine davon leben, dass sie peinliche Missgeschicke peinlicher Menschen anhand von peinlichen Bildern ausschlachten. Erstaunlich daran sind vor allem zwei Tatsachen: Wer hätte gedacht, dass es in jeder Minute weltweit so viele Vollkoffer gibt, die nichts anderes zu tun haben, als andere Vollkoffer auf wackelige Handybilder zu bannen und diese anschließend meistbietend zu verscherbeln. Und wer hätte sich je ausmalen können, dass es so viele vermeintlich ganz normale Menschen gibt, bei denen weder die Standardsoftware des menschlichen Gehirns, genannt »Risikoabschätzung«, installiert wurde, noch ein angemessenes Gefühl für korrektes Benehmen in der Öffentlichkeit vorhanden ist. So werden also tagtäglich übergewichtige Matronen aus Virginia beim alkoholisierten Ententanz gefilmt – inklusive des obligatorischen Absturzes der kichernden Wuchtbrummen durch mutmaßlich morsche Bodenbretter. Da machen sich Bürostühle mit schnarchenden Angestellten scheinbar, wie von Geisterhand bewegt, selbstständig und kommen erst im »zufällig« frei durch die Gegend marodierenden Megakaktus zum Stehen. Da versuchen sich Moutainbike-Bruchpiloten an Hindernissen, die selbst der amerikanische Basketballstar und als Sprungwunder bekannte Dwight Howard als »fucking noch mal zu hoch« einschätzen würde. Das alles ist nicht sonderlich lustig und eigentlich auch nicht wirklich telegen, doch da der Vorrat an wippenden Brüsten und notwassernden Hammerkerlen hierzulande offenbar begrenzt ist, müssen sich etliche Spartensender eben auch mit solchen Angeboten über die Runden und Quotenhürden senden.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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