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Kaum zu glauben: Ein deutsches Ehepaar wollte eine Minderung des Reisepreises durchsetzen, weil der Strand, an dem sich ihr Hotel auf Mauritius befand, überwiegend von Einheimischen frequentiert wurde. Ähnlich unverfroren war eine Zechprellerin in Amerika: Weil sie sich bei der Flucht aus dem Toilettenfenster des Nachtlokals zwei Zähne ausgeschlagen hatte, zog sie den Wirt vor den Kadi - und bekam vor Gericht auch noch Recht. Diese und andere Schadensersatzklagen beweisen es: Dreistigkeit zahlt sich einfach aus! Wenigstens hat das auch seine guten Seiten: Je absurder der Fall und je frecher der Kläger, umso größer ist der Unterhaltungswert und desto lauter lässt sich darüber lachen...
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Seitenzahl: 241
Justus Richter ist Gerichtsreporter und bereiste auf der Suche nach den kuriosesten Urteilen und Rechtssprüchen die Justizpaläste der ganzen Welt. Heute ist er froh, wieder unter deutschem Recht zu leben.
Justus Richter
Sitzproben auföffentlichen Bänkensind eigenständigdurchzuführen
Die absurdesten Gerichtsverfahrenaus aller Welt
BASTEI ENTERTAINMENT
Vollständige E-Book-Ausgabe
des in der Bastei Lübbe AG erschienenen Werkes
Bastei Entertainment in der Bastei Lübbe AG
Deutsche Erstausgabe
Copyright © 2013/2015 by Bastei Lübbe AG, Köln
Textredaktion: Judit Vári
Illustrationen im Innenteil: © Peter Frommann, Köln
Titelbild: © Christin Wilhelm, www.grafic4u.de
Umschlaggestaltung: © Christin Wilhelm, www.grafic4u.de
Datenkonvertierung E-Book:
hanseatenSatz-bremen, Bremen
ISBN 978-3-8387-1961-0
www.bastei-entertainment.de
www.lesejury.de
Vorwort
Kapitel 1 »Ich war’s nicht«
Wenn andere für die eigene Dummheit verantwortlich gemacht werden
Seliger Beamtenschlaf
Alkoholgenuss mit Folgen
Schmerzensgeld für Biertrinker
Suppe darf heiß sein
Überraschung: Mars macht gar nicht mobil
Unglücklicher Zusammenstoß
Der morsche Pfosten
Risikosportart Golf
Der Kopfsprung
Nur ein kleines Nickerchen
Mit Schmackes in die Straßensperre
Das Gurkenglas des Grauens
Der millionenschwere Mausarm
Verhängnisvolles Schild
Bier macht schön
Schlechtes Wetter
Der Spreißel des Katholizismus
Glastüren sind durchsichtig
Die Queen Mum der absurden Prozesse: Stella Liebeck
Exkurs: Klagen gegen McDonald’s, Starbucks & Co.
Kapitel 2 »Ist der Ruf erst ruiniert …«
Verleumdung, Rufmord und politische Überkorrektheit
Rufmord oder Meinungsfreiheit?
Terrorist wider Willen
Kein Kinderspiel
Namensänderung mit Folgen
Mit Michael Jordan verwechselt
Altweibersommer – nichts für alte Weiber
Die verlogenen Vorderpfälzer
Der deutsche Kommissar und der Mafia-Anwalt
Kann man einen Talkshowgast beleidigen?
Von Gartenzwergen beleidigt
Sie können mich mal
Being Dieter Bohlen
Kapitel 3 »Wirklich dumm gelaufen«
Bin ich Täter oder Opfer?
Der Fenstersturz von Redding
Eine explosive Beute
Zu temperamentvoll
La Cucaracha
Religionsfreiheit
Reich ganz ohne einen Drehtag
Zu kreditwürdig
Die falsche Prinzessin
Auf der Flucht
Arbeitslosengeld für alle
Kapitel 4 »Isch bin ein Opfa«
Alle sind gegen mich – auch das Gericht
Der diskriminierte Blutsauger
Kein Sex im Knast
Mörderischer Apotheker
Das Gefängnis: kein Ort für Partys
Risikofaktor Weihnachtsbaum
Exkurs: der belesene Knacki
Sammelklage aus dem Knast
Zu dick für den Job
Wie im Kindergarten
Beim Selbstmord gescheitert, am Kopf verletzt
Kapitel 5 »Aus den internationalen Schlafzimmern«
Nichts ist zu privat
Sado-Maso-Fan: kein Grund zur Kündigung
Auf Staatskosten ins Bordell
Die Größenfragen und die Krankenkassen
Wie laut darf man beim Sex sein?
Die Ehefrau: eine außergewöhnliche Belastung?
Unterhalt nach Samenraub
Das urlaubsbedingte Bettendilemma
Mit der Straßenbahn zum Schlampenfall
Der homo-erotisierende Kleinlastervorfall
Brüste als Schlaginstrument
Herpes auf hoher See
Klein, aber oho
Zu viel gesehen
Kein Sex in der Ehe – Schadenersatz
Scheidungsgrund: Viagra
Kapitel 6 »Über Geschmack lässt sich nicht streiten – außer vor Gericht«
Die geschmacklosesten Prozesse
Vom Arbeitsamt ins Bordell geschickt
Behinderte als Reisemangel?
Die störenden Eingeborenen
Voll auf den Kopf
Die Schuld der Witwe
Umsatzeinbruch durch Flugzeugabsturz
Bei Missbrauch bitte die Klappe halten
Das Leid der Mutter
Flug des Grauens
Undank ist der Retter Lohn
Eine kanadische Scheidung
Epilog
Ein Kollege brachte es vor ein paar Jahren folgendermaßen auf den Punkt: »Gerichtsreporter sind arme Schweine: miese abgebrühte Zyniker, die keiner leiden kann, oder sie saufen wie die Löcher.« Aaaaah. Das geht runter wie Öl. Das knallt rein. Das ist doch mal ’ne Aussage. Das klingt nach Charles Bukowski, John Steinbeck oder auch dem guten ollen Hemingway. Oder gleich nach Clint Eastwood. So nach »Lonesome Cowboy«, irgendwie – so richtig nach »einsamer Antiheld«. Total cool.
Der Verfasser dieser Zeilen war und ist – nach einer gewissen Auszeit – wieder als Gerichtsreporter unterwegs und ganz ehrlich: Die soeben zitierte Aussage liest sich rattenscharf, ist aber Blödsinn. Man kann in diesem Job sowohl zynisch seinals auch saufen. Da braucht’s kein »Entweder-oder-Gesäusele«. Ehrlich. Wenn man aber versucht, beides zu vermeiden, dann stößt man entweder sehr schnell an Grenzen oder man wird prominent.
Denn immer mehr breitet sich die Spezies des »Gerichtsexperten« aus: Kolleginnen und Kollegen, die bei total megawichtigen Verlautbarungsorganen arbeiten, die sich aufgrund der eigenen Bedeutungsschwere aussuchen können, bei welchem Verfahren sie anwesend zu sein geruhen, und anschließend ihre telegene Visage in jede Kamera recken, um unglaublich fachkundige Expertenmeinungen von sich zu geben. Besonders krass wurde das beim Fall Kachelmann zelebriert, bei dem sich mancher Journalist benahm, als wäre er in der besagten Nacht selbst dabei gewesen. Der Vorteil dieses Prominentenstatus? Man säuft nicht (sonst wird man nicht in Talkshows eingeladen) und man ist zumindest öffentlich auch nicht zynisch, weil das schlecht fürs Image wäre. Stattdessen ist man wichtig. Ist auch schön. Macht mehr Spaß.
Wenn man Zynismus, Alkoholismus oder Pseudoprominenz jedoch irgendwie vermeiden will, dann braucht man als Gerichtsreporter ein Steckenpferd. Ein Hobby. Irgendeine Ablenkung. Was liegt da näher, als dicht an jenem Thema zu bleiben, das man beruflich ohnehin beackert, in dem man sich also auskennt und dem man im Laufe der Berufs- und Lebensjahre auch so manche komödiantische Seite abringen kann. So ist bereits das Buch »Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden. Die wahnwitzigsten Gesetze aus aller Welt« entstanden, so entsteht nun auch dieses Werk über die absurdesten Prozesse der vergangenen Jahre und Jahrzehnte.
Nun ist aber die Frage, wann ein Prozess wirklich »absurd« ist, gar nicht so einfach zu beantworten. Das bereits zitierte Verfahren um den Wettermoderator Jörg Kachelmann war ungewöhnlich, hatte diesen Status aber vor allem dem Bekanntheitsgrad des Angeklagten zu verdanken. Ein weiteres Beispiel: In einer beschaulichen Stadt in Bayerisch-Schwaben hatte ein kleiner Mann seine Ehefrau erstochen. Mit mehreren Messern und einer Fleischgabel. Zwei seiner minderjährigen Kinder mussten das Verbrechen mitansehen. 79-mal stach er laut Obduktionsbefund zu. Anschließend – so die Anklage – habe er sein wahrscheinlich bereits totes Opfer in die Badewanne gelegt, Wasser eingelassen und einen eingesteckten Fön hinterhergeworfen. Wollte auf Nummer sicher gehen.
Welcher dieser beiden Prozesse erfüllt nun das Merkmal der »Ungewöhnlichkeit« eher? Kachelmann oder 79 Messerstiche? Prominenter Angeklagter oder blutiges Gemetzel? Wenn man davon ausgeht, über welchen Prozess die Medien intensiver berichtet haben, scheint die Antwort offensichtlich – der Promi schlägt den eifersüchtigen Kleinbürger im Blutrausch um Längen.
Die Prominenz der Angeklagten oder ihrer Verteidiger spielt in diesem Buch allerdings keine Rolle. Und auch Mord und Totschlag werden kaum thematisiert, denn auf die blutigen Aspekte der Jurisprudenz muss der Verfasser im Alltag häufig genug detailliert eingehen – würde er dies hier erneut praktizieren, wäre die selbst verordnete Therapie doch ratzfatz ausgehebelt.
Nein, in den folgenden Kapiteln geht es um Menschen, die versucht haben, sich aus Habgier oder Dummheit, aus Eitelkeit, Trotz, Eifersucht oder einfach aus einer miesen Laune heraus Recht und Gesetz untertan zu machen. Sie haben geklagt und prozessiert, beschuldigt und verleumdet, gestritten und zuweilen lächerlich anmutende Summen für lächerlich anmutende Vorwürfe reklamiert und – in unseren Beispielen – oftmals sogar erhalten. Es geht um Schlupflöcher in juristischen Texten, um Winkelzüge von Winkeladvokaten, um irrwitzige Vergleiche, horrende Zahlungen und wahnsinnig anmutende Schuldsprüche. Und wenn Sie immer noch der Meinung sind, solche Art von Irrsinn sei nur in jenem Land möglich, in dem sogar eine Florfliege namens Bush Präsident werden durfte, sind Sie schief gewickelt: Auch in unseren Breiten ist die Flut der wahrhaft absurden Verfahren nicht mehr aufzuhalten.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Spaß!
Ihr Justus Richter
PS: Und sollte Ihnen der Text zuweilen ein wenig zynisch vorkommen, so sei immerhin angemerkt, dass der Autor dafür weder säuft noch prominent ist. Immerhin.
Dem menschlichen Einfallsreichtum sind bekanntlich keine Grenzen gesetzt, der menschlichen Dummheit bedauerlicherweise aber auch nicht. So mutet es nicht weiter erstaunlich an, dass mittlerweile eine reiche Fülle von Fernsehformaten existiert, die alleine davon leben, dass sie peinliche Missgeschicke peinlicher Menschen anhand von peinlichen Bildern ausschlachten. Erstaunlich daran sind vor allem zwei Tatsachen: Wer hätte gedacht, dass es in jeder Minute weltweit so viele Vollkoffer gibt, die nichts anderes zu tun haben, als andere Vollkoffer auf wackelige Handybilder zu bannen und diese anschließend meistbietend zu verscherbeln. Und wer hätte sich je ausmalen können, dass es so viele vermeintlich ganz normale Menschen gibt, bei denen weder die Standardsoftware des menschlichen Gehirns, genannt »Risikoabschätzung«, installiert wurde, noch ein angemessenes Gefühl für korrektes Benehmen in der Öffentlichkeit vorhanden ist. So werden also tagtäglich übergewichtige Matronen aus Virginia beim alkoholisierten Ententanz gefilmt – inklusive des obligatorischen Absturzes der kichernden Wuchtbrummen durch mutmaßlich morsche Bodenbretter. Da machen sich Bürostühle mit schnarchenden Angestellten scheinbar, wie von Geisterhand bewegt, selbstständig und kommen erst im »zufällig« frei durch die Gegend marodierenden Megakaktus zum Stehen. Da versuchen sich Moutainbike-Bruchpiloten an Hindernissen, die selbst der amerikanische Basketballstar und als Sprungwunder bekannte Dwight Howard als »fucking noch mal zu hoch« einschätzen würde. Das alles ist nicht sonderlich lustig und eigentlich auch nicht wirklich telegen, doch da der Vorrat an wippenden Brüsten und notwassernden Hammerkerlen hierzulande offenbar begrenzt ist, müssen sich etliche Spartensender eben auch mit solchen Angeboten über die Runden und Quotenhürden senden.
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
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