Statusakrobatik - Natalie Grimm - E-Book

Statusakrobatik E-Book

Natalie Grimm

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Beschreibung

Statusfragen erleben derzeit eine Renaissance durch die Pluralisierung von Beschäftigungsformen und den Anstieg atypischer Beschäftigung. Erreichte soziale Statuspositionen werden zudem seit der Einführung des SGB II wohlfahrtstaatlich nur noch begrenzt abgesichert. Erwerbsbiografische Statusturbulenzen sind im Zuge der Prekarisierung der Arbeitswelt zu einer Alltagserfahrung geworden, immer mehr Personen können ihren sozialen Status nicht (mehr) auf Dauer absichern. Diese Arbeit zeigt auf Basis biografisch-narrativer Panelinterviews individuelle Verarbeitungsweisen vermehrter Statusinkonsistenzen auf. Natalie Grimm befragt Personen unterschiedlichster sozialer Herkunft, welche sich als Statusakrobaten im Zeitverlauf zwar den veränderten Arbeitsmarktbedingungen anpassen, diese aber auch durch ihre jeweils spezifischen biografisch geprägten Handlungsmuster verändern und prägen. Alle Interviewten leisten tagtäglich spezifische Formen von Statusarbeit, ohne dass ihnen die arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen perspektivisch eine Auflösung ihrer Statusinkonsistenz ermöglichen. Sie investieren viel mit dem Ziel der Statusoptimierung, sie passen sich an zur Statusstabilisierung, sie externalisieren und protestieren im Kampf um Anerkennung und Statusrückeroberung oder orientieren sich mit dem Ziel, einen sozialen Status in der Erwerbsarbeitsgesellschaft zu erwerben. Denn trotz starker subjektiver Verunsicherungen bleibt Erwerbsarbeit für die befragten instabil beschäftigten Personen die zentrale Statuszuweisungsinstanz, die ihnen ihren Platz in der Gesellschaft zuweist.

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Seitenzahl: 769

Veröffentlichungsjahr: 2016

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Als Dissertation 2016 am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Universität Kassel angenommen. Die Disputation fand am 17.5.2016 statt.

Für Monika und Alfred

Inhalt

Vorwort und Danksagung

Einleitung

Der soziale Status als Untersuchungsgegenstand

2.1 Der Wandel der Zuweisungsmodi des sozialen Status: Von der Ständeordnung zur Erwerbsarbeitsgesellschaft

2.1.1 Die Ablösung der Ständeordnung durch das Leistungsprinzip

2.1.2 Sozialer Status durch Erwerbsarbeit und dessen wohlfahrtsstaatliche Absicherung

2.1.3 Sozialer Status im Spannungsfeld von individualisierten und institutionalisierten Lebensverläufen

2.1.4 Sozialer Status und kein Ende der Erwerbsarbeitsgesellschaft

2.2 Die Renaissance von Statusfragen

2.2.1 Der Wandel der Arbeitswelt und die Pluralisierung der Beschäftigung

2.2.2 Die Neujustierung sozialer Absicherung und die Abkehr von der wohlfahrtsstaatlichen Statussicherung

2.3 Das Konzept der Statusinkonsistenz

2.4 Forschungsdesiderate: Ein Plädoyer für eine Neuauflage der Statusinkonsistenzforschung

Empirische Grundlagen und methodisches Vorgehen

3.1 Das Panelprojekt „Armutsdynamik und Arbeitsmarkt“

3.1.1 Fallauswahl und Feldzugang

3.1.2 Interviewführung

3.1.3 Panelpflege

3.1.4 Samplezusammensetzung im Projekt „Armutsdynamik und Arbeitsmarkt“

3.2 Untersuchungssample „Statusinkonsistenzen im Erwerbsverlauf“

3.2.1 Merkmale der Fallauswahl

3.2.2 Samplezusammensetzung „Statusinkonsistenzen im Erwerbsverlauf“

3.3 Auswertungsmethode

3.3.1 Fallrekonstruktionen

3.3.2 Fallvergleich und Typenbildung

Das Erleben von Statusinkonsistenz im Erwerbsverlauf

4.1 Analysedimensionen und typologische Übersicht

4.2 Typ 1: Statusinkonsistenz als Bedrohung

4.2.1 „Sonst war mein Studium umsonst“ – Das Statusinkonsistenzempfinden und sozialstrukturelle Merkmale des ersten Typs

4.2.2 Falldarstellung Frau Daube – „Das ist vielleicht so der einzige Pferdefuß in meinem Leben, mein Vater war verdammt erfolgreich“

4.3 Typ 2: Statusinkonsistenz als Herausforderung

4.3.1 „Das kommt mir vor wie so`n Marathonlauf“ – Das Statusinkonsistenzempfinden und sozialstrukturelle Merkmale des zweiten Typs

4.3.2 Falldarstellung Frau Lehmann – „Es ist heutzutage nichts sicher“

4.4 Typ 3: Statusinkonsistenz als Bürde

4.4.1 „Dass man so negativ endet, das hab ich nicht gedacht“ – Das Statusinkonsistenzempfinden und sozialstrukturelle Merkmale des dritten Typs

4.4.2 Falldarstellung Herr Nehrig – „Da hilft dir ja keiner“

4.5 Typ 4: Statusinkonsistenz als normale Passage

4.5.1 „Ich bin jetzt hier … gehobene Unterklasse, zweite Stufe“ – Das Statusinkonsistenzempfinden und sozialstrukturelle Merkmale des vierten Typs

4.5.2 Falldarstellung Herr Kroll - „Ich sehe ja net aus wie ein Schwerverbrecher“

Die Praxis der Statusakrobatik

Statusturbulenzen

6.1 Diskussion der Ergebnisse und methodische Implikationen

6.2 Sozialstrukturelle Folgen und arbeitsmarktpolitische Implikationen

Literatur

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Verlaufsgrafik A007-SM

Abbildung 2: Verlaufsgrafik Frau Daube

Abbildung 3: Verlaufsgrafik Frau Lehmann

Abbildung 4: Verlaufsgrafik Herr Nehrig

Abbildung 5: Verlaufsgrafik Herr Kroll

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Untersuchungsregionen

Tabelle 2: Gesamtsample „Armutsdynamik und Arbeitsmarkt“

Tabelle 3: Sample „Statusinkonsistenzen im Erwerbsverlauf“

Tabelle 4: Analysedimensionen des Statusinkonsistenzempfindens

Tabelle 5: Typologie des Statusinkonsistenzempfindens Teil 1

Tabelle 6: Typologie des Statusinkonsistenzempfindens Teil 2

Tabelle 7: Sozialstrukturelle Merkmale der Typologie

Tabelle 8: Die Praxis der Statusakrobatik

Vorwort und Danksagung

Bei dem vorliegenden Buch handelt es sich um meine Dissertationsschrift, die im Februar 2016 am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften an der Universität Kassel angenommen wurde. Die empirischen Grundlagen meiner Arbeit sind im Kontext einer besonderen, in der sozialwissenschaftlichen Forschungslandschaft aufgrund des hohen Aufwands eher selten durchgeführten qualitativen Panelbefragung entstanden. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) finanzierte Panelstudie „Armutsdynamik und Arbeitsmarkt“ war am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) angesiedelt. Neben dem IAB (Rahmenkonzept und Projektleitung) waren das Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung München (ISF) und wir vom Hamburger Institut für Sozialforschung (Projektleitung: Prof. Dr. Berthold Vogel) an der Durchführung und Auswertung der Panelstudie von 2007 bis 2012 beteiligt. Im Rahmen dieser groß angelegten Forschungsprojekts haben wir über einen Zeitraum von fünf Jahren rund 450 ausführliche biografisch-narrative Interviews mit 152 erwerbslosen und erwerbstätigen Personen geführt.

Das im Panelprojekt generierte wertvolle empirische Material und die von uns mitverfolgten vielfältigen (Erwerbs-) Biografien weckten in mir das Interesse, das Phänomen der sozialbiografischen Statusinkonsistenz näher zu untersuchen. Deshalb gilt mein Dank an erster Stelle unseren Interviewpartner/innen, durch deren Offenheit und Vertrauen meine Arbeit überhaupt erst möglich geworden ist. Dass sie uns wiederholt und über einen langen Zeitraum intensive Einblicke in ihr Leben gegeben haben, hat mich ebenso beeindruckt, wie ihre jeweiligen Lebensgeschichten, Erfahrungen und Hoffnungen. Während des Auswertens der Interviews und während des Schreibens meiner Arbeit hat mich stets der Anspruch geleitet, ihre Biografien und Handlungsmuster nicht zu beurteilen, sondern zu verstehen. Ich hoffe, dass ich ihnen mit meiner Untersuchung gerecht werden konnte.

Auf meinem Weg bis zur Vollendung meines Dissertationsprojekts und dieser Publikation haben mich viele Personen unterstützt und ich möchte mich an dieser Stelle dafür ausdrücklich bedanken. Mein größter Dank gilt meinem Doktorvater Prof. Dr. Berthold Vogel, der mich schon von Beginn an auf meinem wissenschaftlichen Weg begleitet und unterstützt. Er hat mir in all den Jahren stets viel zugetraut und so manche Türe geöffnet, die mir ohne ihn verschlossen geblieben wäre. Dafür sowie für seine Beratung und Ermutigungen hinsichtlich meiner Dissertation, aber vor allem für seine Kollegialität, die mir sehr viel bedeutet, möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Ein besonderer Dank gilt zudem Prof. Dr. Kerstin Jürgens, die mir als Zweitgutachterin zu jeder Zeit beratend zur Seite stand und mir sehr geholfen hat, den so wichtigen „roten Faden“ der Arbeit in den (Un-) Tiefen des empirischen Materials nicht zu verlieren. Ihre wertvollen Hinweise und Überlegungen haben mich stets ein Stück weitergebracht und mir geholfen, das Wesentliche nicht aus dem Blick zu verlieren.

Durchgeführt habe ich meine Untersuchung während meiner wissenschaftlichen Tätigkeit am Hamburger Institut für Sozialforschung. Ausdrücklich möchte ich mich bei Prof. Dr. Jan Philipp Reemtsma für die Finanzierung meiner Stelle nach Auslaufen der Drittmittelförderung bedanken. Meinen Projektkollegen Marco Sigmann und Jonte Plambeck danke ich für die wunderbare Zusammenarbeit und den großen Spaß während unserer zahlreichen intensiven gemeinsamen Feldaufenthalte sowie für die wertvollen Reflexionen nach langen Interviewtagen. Dem IAB, speziell PD Dr. Markus Promberger und Dr. Andreas Hirseland danke ich für das Überlassen der Daten für meine Arbeit. Bei Maria Görlich möchte ich mich herzlich für die Unterstützung bei der Auswertung des Interviewmaterials bedanken und bei Frank Seiß vom ISF München für sein akribisches und umsichtiges Lektorat.

Ganz besonders wichtig für die Fertigstellung dieser Arbeit waren für mich vor allem drei Freundinnen: Dr. Petra Schütt, Ute Zillig und Kathrin Englert. Mit ihnen habe ich in den letzten Jahren zahlreiche und wertvolle gemeinsame Arbeitsphasen verbracht, die es ermöglicht haben, Arbeit und Leben zu verbinden und auch den stressigsten Phasen des Promovierens viel Positives abzugewinnen. Dr. Petra Schütt und Ute Zillig danke ich zudem ganz besonders für das sensible Mitdenken, Gegenlesen und Diskutieren meiner produzierten Inhalte.

Auch meine Schwester Ann-Kathrin Grimm hat viel dazu beigetragen, dass ich meine Arbeit in Ruhe fertigstellen konnte, denn ich wusste und weiß, dass unsere geliebten Pferde Nicardo, Nebos, Ewandross und Bucks in stressigen Arbeitsphasen bei ihr immer in guten Händen sind. Dafür sowie für die vielen erholsamen und abwechslungsreichen gemeinsamen Ausritte und Pferdeerlebnisse danke ich ihr von ganzem Herzen. Ebenso danke ich meinen Eltern Monika und Alfred Grimm, dass sie immer an mich glauben und für mich da sind, auch wenn ihnen meine Lebens- und Arbeitswege manchmal zunächst etwas fremd erscheinen. Meiner Mutter Monika Grimm danke ich zudem für die vielen guten Mahlzeiten, die den Weg nach Göttingen zu mir an den Schreibtisch gefunden haben und mich vor einer „Keksvergiftung“ bewahrt haben!

Göttingen, Juli 2016

Natalie Grimm

1. Einleitung

„Noch dazu ist Status leider schwer zu erwerben und noch schwerer ein Leben lang aufrechtzuerhalten. Ausgenommen in Gesellschaften, in denen er uns durch hohe Geburt oder blaues Blut zufällt, hängt er davon ab, wie viel wir erreichen, und wir können jederzeit scheitern…“ (Botton 2004:8)

Der deutsche „Beschäftigungsboom“ und die Reduktion der Erwerbslosenquote sind seit einigen Jahren wiederkehrende Themen und gern gelobte Erfolge in den Medien, in politischen Debatten und in Teilen der wissenschaftlichen Fachöffentlichkeit. Die Zahl der Erwerbslosen ist mittlerweile unter die Drei-Millionen-Grenze gesunken.1 Parallel dazu erreicht die Erwerbsbeteiligung in den letzten Jahren – trotz Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009 – immer wieder neue Höchststände. Diese Entwicklungen sind auf den ersten Blick beeindruckend, wenn man bedenkt, dass zehn Jahre zuvor noch knapp fünf Millionen registrierte Erwerbslose in Deutschland gezählt wurden. Doch auf den zweiten Blick wird deutlich, dass dieses vielzitierte „deutsche Jobwunder“ (vgl. z.B. Straubhaar 2012:3) mit einer massiven Veränderung der Arbeitswelt und einer folgenreichen Pluralisierung von Beschäftigungsformen einhergeht. Denn die betriebliche Organisation der Erwerbsarbeit, die rechtliche Gestaltung von Beschäftigung und die Formen beruflicher Karrieren verändern seit einigen Jahren merklich ihre Konturen. Gleichzeitig wird die wohlfahrtsstaatlich organisierte Erwerbsarbeitsgesellschaft grundlegend neujustiert.

Die Arbeitswelt wird vielfältiger und neue (sogenannte atypische) Erwerbsformen gewinnen in wachsendem Maße an Bedeutung. Zu denken ist hier bspw. an Leiharbeit, befristete Beschäftigung, Minijobs, Arbeit auf Abruf oder auch an neue Formen der Solo-Selbstständigkeit. Das „Normalarbeitsverhältnis“ (vgl. u.a. Mückenberger 1985), bestehend aus der Verbindung zwischen Sozialversicherung und dauerhafter abhängiger (Vollzeit-)Erwerbsarbeit, wird für immer mehr Erwerbstätige eine nicht (mehr) erreichbare Beschäftigungsform. Neue soziale Gefährdungen entstehen vor dem Hintergrund disparater Arbeitsmärkte und flexibler Beschäftigung. Währenddessen werden wohlfahrtsstaatlich zuerkannte Sicherungsformen und Statusgarantien zurückgenommen. Der Begriff der Prekarität, also der Vorläufigkeit, Widerrufbarkeit und Brüchigkeit gesellschaftlicher Beziehungen, bündelt diese Entwicklungen und hat sich in der soziologischen Debatte, aber auch in weiten Teilen der Öffentlichkeit zu einem Signalwort brüchiger Arbeitswelten und neuer sozialer Ungleichheiten entwickelt (vgl. Vogel 2008).

Vor dem Hintergrund dieser Veränderungen in der Arbeitswelt und in der wohlfahrtstaatlichen Absicherung erleben wir derzeit eine Renaissance von Statusfragen (vgl. Kap. 2.2). Es deutet vieles darauf hin, dass sozialstrukturelle Verhältnisse an Komplexität gewinnen und Erwerbsarbeit für immer mehr Erwerbspersonen ihre gesellschaftliche Integrationskraft und ihre Funktion der eindeutigen sozialen Positionierung einbüßt. Denn immer mehr Beschäftigtengruppen weisen diskontinuierliche Erwerbsverläufe auf oder beziehen aufstockende Sozialleistungen aufgrund geringer Einkünfte (vgl. u.a. Bartelheimer & Fromm 2012; Bruckmeier et al. 2013; Strengmann-Kuhn 2001a). Unsere eigene Forschung zeigt, dass im Verlauf individueller Biografien Erwerbsstatuswechsel in Verbindung mit Leistungsbezugszeiten über alle Lebensphasen hinweg zunehmen (vgl. Grimm 2010, 2013; Grimm & Vogel 2010; Grimm et al. 2013). Insbesondere die wohlfahrtsstaatliche Abkehr vom Statussicherungsprinzip und die Dynamisierung von Erwerbsverläufen stellt Individuen verstärkt vor die Herausforderung, sich mit ihrem sozialen Status – innerhalb einer Erwerbsarbeitsgesellschaft – immer wieder auseinanderzusetzen. Welchen sozialen Status habe ich, wenn ich erwerbstätig, aber auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen bin oder wenn ich häufig zwischen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Erwerbslosigkeit wechsle? Ausgangspunkt der vorliegenden Untersuchung ist die These, dass die gesellschaftliche Statusordnung beweglicher oder auch brüchiger geworden ist und sich Individuen im Laufe ihrer Erwerbsbiografie mehrfach mit der Frage ihres jeweils aktuellen sozialen Status auseinandersetzen müssen. Im Zentrum des Interesses dieser Arbeit steht, wie diese (neuen) Statusturbulenzen von den Individuen subjektiv erlebt, gedeutet und verarbeitet werden. Ebenso steht im Fokus, wie veränderte sozialstaatliche Rahmenbedingungen und sozialpolitische Neujustierungen neue Statusfragen hervorbringen und subjektive Erlebens- und Verarbeitungsweisen erwerbsbiografischer Statuswechsel beeinflussen.

Denn prekäre Arbeits- und Lebenszusammenhänge sind nicht nur das Ergebnis veränderter ökonomischer Rationalitäten, sondern auch Produkt politischer Entscheidungen und Interventionen, die die Gestalt der Erwerbsarbeit und die biografische Wirklichkeit von Erwerbsverläufen beeinflussen und verändern (vgl. Grimm et al. 2013:250–253). Ein markanter und politisch kontrovers diskutierter Kernbereich dieser Prozesse ist die institutionelle, fiskalische und normative Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik, in deren Mittelpunkt die Umsetzung des umfangreichen Gesetzespakets zu den „Modernisierten Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ in den Jahren 2003 bis 2005 stand. Insbesondere die Veränderungen in der Erwerbslosenversicherung bzw. wohlfahrtsstaatlichen Existenzsicherung sorgten unter dem Etikett „Hartz IV“ für sozialen und politischen Zündstoff. Die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformprozesse sind zudem Ausdruck eines veränderten Konzepts der wohlfahrtsstaatlichen Steuerung und Gestaltung des Sozialen. Exemplarisch stehen sie für den allmählichen Übergang von Konzeptionen „sorgender“ zu Konzeptionen „gewährleistender“ Staatlichkeit (vgl. Vogel 2004:39–41). Charakteristisch für diesen Übergang ist vor allem die Abkehr vom bis dahin geltenden wohlfahrtsstaatlichen Statussicherungsprinzip, aber auch die Einführung der Steuerungsmaxime des Förderns und Forderns, verschärfte Zumutbarkeitsregeln, die Betonung von Subsidiarität durch die Konzeption der Bedarfsgemeinschaften, das Leitbild der Aktivierung zur Eigenverantwortung und die damit einhergehende Individualisierung von (Arbeitsmarkt-) Risiken.

Grundlage für die vorliegende Studie ist das empirische Material der qualitativen Panelstudie „Armutsdynamik und Arbeitsmarkt: Entstehung, Verfestigung und Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei Erwerbsfähigen“ (im Folgenden: „Armutsdynamik und Arbeitsmarkt“). Diese umfangreiche Panelstudie war im Bereich der SGB-II-Wirkungsforschung angesiedelt und wurde von Anfang 2007 bis Mitte 2012 von unterschiedlichen Forschungsteams in drei Teilprojekten bearbeitet. Am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurde die Studie konzipiert, drittmittelfinanziert und geleitet.2 Zudem wurde dort der Auswertungsschwerpunkt „Armutsdynamik – Kontinuität und Diskontinuität im Reformprozess der Hilfesysteme“ verfolgt. Das Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung (ISF) in München war mit dem Teilprojekt „Entwicklung von Arbeitsvermögen und Beschäftigungsfähigkeit“ an der Panelstudie beteiligt3 und am Hamburger Institut für Sozialforschung (HIS) habe ich unter der Leitung von Prof. Dr. Berthold Vogel das Teilprojekt „Prekarisierte Erwerbsbiografien“ (vgl. Grimm et al. 2007; Grimm et al. 2010; Grimm et al. 2012) durchgeführt.4

Im Mittelpunkt der insgesamt fünfjährigen Forschungsarbeit standen jährlich wiederholte biografisch- narrative Interviews mit 152 Personen, die alle schon einmal Erfahrungen mit wohlfahrtsstaatlichen Grundsicherungsleistungen gemacht haben. Insgesamt haben wir im gesamten Verbundprojekt über vier Befragungswellen hinweg gut 450 Interviews mit erwerbslosen und erwerbstätigen Personen geführt, die sich in prekären, unsicheren und wechselhaften Erwerbssituationen befanden (zum Aufbau und zur Methode der Panelstudie vgl. ausführlich Kap. 3.1). Das umfangreiche Panelprojekt bot damit die seltene Möglichkeit, einen recht großen Personenkreis mittels biografisch-narrativer Interviews über fünf Jahre zu begleiten und deren Lebens- und Erwerbsverläufe in dieser Zeit zu verfolgen (vgl. Hirseland et al. 2010). Dies bedeutete sowohl in der Datenerhebung als auch in der Auswertung des vielfältigen Materials durchaus eine methodische wie empirische Herausforderung (vgl. die ausführliche Methodenreflexion in Grimm et al. 2012:69–91 und Kap. 3.1 in dieser Arbeit). Dennoch war der Forschungsaufwand überaus lohnenswert, da wir darüber sehr wertvolles empirisches Material und neue Befunde bspw. bezüglich des Einflusses verschiedener arbeitsmarktpolitischer Instrumente und Interventionen auf Erwerbsbiografien generieren konnten.

Im Zentrum unseres am Hamburger Institut für Sozialforschung durchgeführten Teilprojekts „Prekarisierte Erwerbsbiografien“ stand die Rekonstruktion und Untersuchung erwerbsbiografischer Verläufe, die Berührungspunkte zum neu geschaffenen Regelkreis im Sozialgesetzbuch II (SGB II) aufweisen. Besonders interessiert haben wir uns für den Einfluss der neuen Arbeitsmarktpolitik auf diese Erwerbsverläufe. Strukturelle, aber auch subjektive Veränderungen in der Zeit konnten wir mit Hilfe der Paneluntersuchung methodisch systematisch erfassen. Als ein Ergebnis unseres Teilprojekts (vgl. auch Kap. 2.2.1) können wir die Entwicklung einer neuen „Zwischenzone der Arbeitswelt“ aufzeigen, in der vor allem uneindeutige Erwerbsverläufe und unsichere soziale Perspektiven zu finden sind (vgl. Grimm et al. 2013; Grimm & Vogel 2014). In dieser erwerbsgesellschaftlichen Grauzone bewegen sich neue Arbeitsmarktakteure, die wir anhand unserer empirischen Auswertungen als „Grenzgänger/innen der Arbeitswelt“ (vgl. Grimm & Vogel 2008, 2010; Grimm 2010) bezeichnen. Sie pendeln im Zeitverlauf zwischen unterschiedlichen Statusformen der Erwerbsarbeit und Erwerbslosigkeitsphasen hin und her und sind dabei weder stabil in das System der Erwerbsarbeit integriert, noch stehen sie außerhalb des Arbeitslebens. Eine klar erkennbare Trennung zwischen einem Innen und einem Außen der Arbeitswelt wird dadurch in Frage gestellt. Die Erwerbsverläufe, die Erfahrungen und die Orientierungen der großen Mehrheit unserer Gesprächspartner/innen zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie sich nicht so ohne weiteres auf einen Nenner der Teilhabe am oder des Ausschlusses vom Arbeitsmarkt bringen lassen. Auf der Grundlage unserer längsschnittbezogenen Betrachtung können wir feststellen, dass der Großteil der Befragten der Paneluntersuchung erstaunlich bewegte und dynamische Erwerbsbiografien aufweist. In gewissem Sinne sind die erwerbsgesellschaftlichen Grenzgänger/innen Repräsentant/innen eines mobilen oder „rasenden Stillstands“ (Virilio 1989). Es herrscht viel Bewegung im Wechsel von Beschäftigungsverhältnissen und es findet mit Blick auf den Einzelnen eine Vielzahl erwerbsbiografisch relevanter Ereignisse statt. Wir beobachten dabei auch arbeitsmarktpolitisch initiierte Beschleunigungen, doch trotz hoher Aktivität und Mobilität schaffen nur wenige Befragte einen Aufstieg in erwerbsbiografische Stabilität. Deutlich häufiger kommt es zu kurzfristigen Aufnahmen einer Tätigkeit oder temporären beruflichen Auf- und Abstiegen als zu dauerhaften existenzsichernden Beschäftigungen oder zu verfestigter Langzeiterwerbslosigkeit. Besonders auffällig ist zudem die sozialstrukturelle Reichweite der Gruppe der erwerbsgesellschaftlichen Grenzgänger/innen. Nicht allein Personen aus bestimmten beruflichen Branchen, Geringqualifizierte, Hilfsarbeiter/innen oder ältere Arbeitnehmer/innen befinden sich in prekären Lebenslagen und bewegen sich in der Zwischenzone der Arbeitswelt, sondern Personen aus nahezu allen sozialen Schichten mit unterschiedlichen beruflichen Qualifikationen und auch jeden Alters. Sie alle sind auf unterschiedliche Weise von den Veränderungen im Beschäftigungssystem betroffen und müssen zudem mit der Neuausrichtung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, das heißt bspw. mit dem Umbau der Sozialversicherungssysteme, der Absenkung der Sozialleistungen und der Neugestaltung des Vermittlungsprozesses, zurechtkommen.

Im Zuge der Erst- und Folgeinterviews mit den erwerbstätigen und erwerbslosen Personen der Panelstudie sind immer wieder verschiedenste Statusfragen bezüglich der jeweiligen Arbeitsmarktposition und sozialstrukturelle Verortungsversuche seitens der Befragten aufgekommen. Diese für die Befragten ungeklärten, aber immer wieder aufscheinenden Statusfragen sind der Ausgangspunkt für die vorliegende Studie. Sie werden in dieser Arbeit anhand qualitativer sozialbiografischer Rekonstruktionen genauer untersucht. Damit verfolge ich eine eigenständige Fragestellung, die auf den Erfahrungen während der Erhebungen basiert und sich in Auseinandersetzung mit dem empirischen Material konkretisiert hat. Das über vier Befragungswellen erhobene Material (ca. 450 Interviews, sozialstatische Angaben und Beobachtungsprotokolle) der Paneluntersuchung „Armutsdynamik und Arbeitsmarkt“ bildet dabei die empirische Grundlage meiner Untersuchung.

Inhaltlich setze ich an der von uns im Panelprojekt herausgearbeiteten Zwischenzone des Arbeitsmarktes an. Prekarisierungsprozesse führen demnach nicht zu einer klaren Spaltungslinie innerhalb der Gesellschaft, sondern zu einer Vervielfältigung von Statuskombinationen und Biografien. Anhand der Rekonstruktion der Erwerbsverläufe und der Erzählungen der Befragten fallen erhebliche Statusunsicherheiten und Statusturbulenzen auf, mit denen überraschend viele unserer Gesprächspartner/innen konfrontiert sind. Es zeigen sich häufige und schnelle Statuswechsel in Bezug auf Beruf, Arbeitsmarktposition, Einkommen und Prestige (vgl. Grimm 2013:89). Diese erwerbsbiografischen Statuswechsel und vor allem deren subjektive Verarbeitung sollen in der vorliegenden Arbeit analysiert werden. Meine Leitfragen sind somit folgende: Welche subjektiven und gesellschaftlichen Folgen haben vermehrte Statuswechsel im Erwerbsverlauf und welche individuellen Verarbeitungsmuster werden diesbezüglich deutlich?

In meiner Untersuchung stelle ich die Vorstellung bzw. die Gültigkeit einer starren und fixen Statusordnung in Frage.5 Vielmehr wird anhand des empirischen Materials der qualitativen Paneluntersuchung und weiterer soziologischer Forschungen (vgl. Kap. 2.2), wie bspw. der Zunahme intergenerationeller Abstiege und diverser Verunsicherungen in der Mittelschicht, die These aufgestellt, dass die gesellschaftliche Statusordnung aufgrund von Flexibilierungs- und Prekarisierungsprozessen sowie durch die Veränderung der sozialen Sicherungssysteme in Bewegung geraten ist und es vermehrt zu biografischen Statusturbulenzen kommt. Diese brüchigen Statusverknüpfungen werden in der vorliegenden Arbeit mittels biografisch-rekonstruktiver Auswertungsverfahren genauer untersucht und die Ergebnisse auf die Debatte um das Phänomen der Prekarisierung bezogen. Die vorliegende Arbeit zeigt damit, wie sich Statusturbulenzen und Statusinkonsistenzen aufgrund von Prekarisierungsprozessen, Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und der Neujustierung sozialer Sicherungssysteme aus Sicht der Individuen darstellen – im Verlauf einzelner Biografien und über alle Lebensphasen hinweg. Daran anschließend frage ich anhand der biografischen Verläufe nach einer möglichen Veränderung von Statusordnungen und deren individueller Verarbeitung.

Durch die qualitative Rekonstruktion einzelner Biografien im Zeitverlauf ist es möglich, den bisher eher statischen Statusbegriff mit Leben zu füllen. Die Beweglichkeit und Veränderbarkeit von Statuslagen wird durch die Biografien der Grenzgänger/innen in der Zwischenzone des Arbeitsmarktes deutlich. Dabei zeigt sich, dass Statusfragen auch Zeitfragen sind, die mit biografischen Entwicklungen, Erfahrungen und Perspektiven verbunden sind. Über das reichhaltige empirische Material der Panelstudie „Armutsdynamik und Arbeitsmarkt“ werden in der vorliegenden Untersuchung subjektive Aspekte (Erfahrungen, Bewertungen) der Statusforschung in einer qualitativen Verlaufsanalyse in den Mittelpunkt gestellt und Individuen, ihre (Erwerbs-)Biografien und Handlungen ins Zentrum gerückt. Vor allem interessiert hier die subjektive Sicht der Individuen auf den eigenen sozialen Status und ob diesbezüglich Veränderungen im Zeitverlauf erlebt werden. Ebenso werden die Auswirkungen neuer sozialer Unsicherheiten und damit verbundener brüchiger Statusverknüpfungen auf das subjektive Erleben von Individuen, deren Handlungsstrategien und Zukunftserwartungen analysiert. Verschiedene Verlaufstypen und biografische Verarbeitungsoptionen treten dabei hervor. Die Rekonstruktion der Binnenoptik der Individuen erlaubt zudem Aussagen darüber, ob und inwiefern es zu einem Einstellungswandel bezüglich stimmiger Statuskombinationen, Normalitätsvorstellungen und Wertesysteme kommt und welche Auswirkungen dies auf gesellschaftliche Integrationsmodi haben könnte.

Um den Zusammenhang von Prekarisierungsprozessen und sozialer Positionierung analysieren zu können, plädiere ich für eine methodisch modifizierte Neuauflage der etwas in Vergessenheit geratenen soziologischen Statusinkonsistenzforschung (vgl. auch Grimm 2013). Neben der inhaltlichen Analyse von Statusinkonsistenzen und dynamisierten Erwerbsbiografien liefert die vorliegende Arbeit damit einen methodischen Input für die soziologische Prekaritäts- und Statusforschung, indem erstens Statusfragen über die Subjektperspektive und qualitative Mehrfachbefragungen methodisch innovativ aufgezeigt werden, zweitens das auf Lenski (1954, 1956) zurückgehende Konzept der Statusinkonsistenz erstmals für eine qualitative Analyse genutzt wird und drittens Statusinkonsistenz in meiner Untersuchung nach Meulemanns Vorschlag (vgl. Meulemann 1985b) nicht nur interaktionistisch, sondern vor allem sozialbiografisch interpretiert wird. Bisher wurde das Konzept der Statusinkonsistenz weder in der qualitativen sozialwissenschaftlichen Forschung genutzt, noch als sozialbiografische Analysekategorie verwendet, so dass die vorliegende Untersuchung sowohl einen eigenen inhaltlichen Beitrag, als auch eine methodische Innovation in Bezug auf die soziologische Statusforschung liefert. Mit der Verbindung von Status und (Erwerbs-)Biografie soll zudem eine Verknüpfung von arbeitssoziologischen Themen und sozialstruktureller Analyse gelingen.

Um das subjektiven Erleben und die biografische Verarbeitung erwerbsbiografischer Statusinkonsistenzen aufzuzeigen sowie die daraus möglicherweise entstehenden gesellschaftlichen Folgen zu diskutieren, habe ich in der vorliegenden Arbeit folgende Darstellungsweise gewählt: Nach der Einleitung (Kap. 1) wird zunächst der soziale Status als Untersuchungsgegenstand (Kap. 2) erörtert. Deutlich wird dabei, dass in unserer Leistungs- und Erwerbsarbeitsgesellschaft der erworbene Erwerbstatus eine besonders dominante Rolle in Bezug auf die sozialstrukturelle Positionierung spielt. Um die Relevanz des Erwerbsstatus für den sozialen Status deutlich zu machen, wird in Kapitel 2.1 skizzenhaft die historische und ideengeschichtliche Entwicklung von der Stände- zur Erwerbsarbeits- und Leistungsgesellschaft mit Blick auf den sozialen Status nachgezeichnet und die besondere Rolle des Wohlfahrtsstaats für diese Entwicklung aufgezeigt. Anschließend mache ich deutlich, dass der Erwerbsstatus entgegen der zweitweise viel vertretenen These vom „Ende der Arbeitsgesellschaft“ (vgl. u.a. Dahrendorf 1980; Offe 1984; Rifkin 1996) auch aktuell die zentrale Ungleichheitsdimension in Bezug auf den erworbenen sozialen Status darstellt. Erwerbsarbeit fungiert weiterhin als der wesentliche Statusproduzent, auch wenn (oder vielleicht gerade weil) mittlerweile immer weniger Personen Zugang zu einem Normalarbeitsverhältnis haben und die Erwerbslosenzahlen ab den 1980er Jahren zunächst deutlich angestiegen sind.

In Kapitel 2.2 zeige ich anhand verschiedener (arbeits-) gesellschaftlicher Entwicklungen (z.B. Ende des Fahrstuhleffekts der Wohlstandsteigerung, Ausweitung des Niedriglohnsektors, Dynamiken in der Mittelschicht, Mobilitätsprozesse im Generationenverlauf und Anstieg sogenannter atypischer Beschäftigung), dass derzeit Statusfragen und vertikale Ungleichheitsdynamiken wieder an Bedeutung gewinnen. In der soziologischen Debatte kam es so spätestens seit der Jahrtausendwende nach einer eher kulturalistisch geprägten Ungleichheitsforschung, die u.a. stark von der Individualisierungsthese und Forschungen zur Pluralisierung von Lebensstilen geprägt war, zu einer Renaissance von Statusfragen. Insbesondere die Veränderungen in der Arbeitswelt (Kap. 2.2.1) sowie im wohlfahrtstaatlichen Sicherungssystem (Kap. 2.2.2), die mit der Prekarisierungsthese aufgegriffen werden, verweisen auf das Aufkommen neuer Statusunsicherheiten und Statusdefizite. Deren sozialstrukturelle Auswirkungen und individuelle Verarbeitungsmuster wurden allerdings bisher noch nicht systematisch erfasst. Um diese Lücken zu schließen, schlage ich im Folgenden vor, das lange Zeit in der Ungleichheitsdiskussion eher randständige Konzept der Statusinkonsistenz (Kap. 2.3) methodisch zu modifizieren und damit für die arbeitssoziologisch geprägte Prekarisierungsforschung nutzbar zu machen. Das Konzept der Statusinkonsistenz umfasst Grundannahmen und Faktoren, denen wir auch im Zusammenhang wachsender Prekarisierungsprozesse und damit in Verbindung stehender neuer sozialer Unsicherheiten sowie Statusturbulenzen begegnen. Die Theorie der Statusinkonsistenz kann deshalb Forschungen zur Prekarisierung von Arbeits- und Lebenswelten und den sich daraus ergebenden sozialstrukturellen Folgen vorantreiben. Um diese These zu verdeutlichen, aber auch um zu klären, warum die Statusinkonsistenzforschung in der jüngeren Vergangenheit wenig Beachtung gefunden hat, wird das Konzept der Statusinkonsistenz in Kapitel 2.3 erläutert und aufgezeigt, dass die Statusinkonsistenzforschung aufgrund methodischer Probleme in eine Sackgasse geraten ist. Nach der Diskussion möglicher Effekte erhöhter Statusinkonsistenz auf der Mikro- und Makroebene plädiere ich dafür, das „Stiefkind“ sozialstruktureller Forschung (vgl. Zimmermann 1980) mit einigen notwendigen methodischen und konzeptionellen Modifikationen in den eher arbeitssoziologisch geprägten Prekaritätsdiskurs zu integrieren (Kap. 2.4). Es geht mir dabei um eine Neuentdeckung der Statusinkonsistenztheorie, um subjektive wie sozialstrukturelle Auswirkungen von neu aufkommenden Statusunsicherheiten und Statusturbulenzen sichtbar zu machen. Denn trotz aller Hinweise auf Verunsicherungen in Bezug auf soziale Statuspositionen bleibt das Verhältnis von Prekarisierungsprozessen und sozialer Positionierung meist eine Leerstelle in der wissenschaftlichen Diskussion. Ebenso bildet der Einfluss von Statusdefiziten und vermehrten Statuswechseln auf das subjektive Erleben der Individuen, deren Wertmaßstäbe, Handlungsstrategien und Zukunftsplanung eine Leerstelle in der Prekaritätsforschung, zu deren Schließung die vorliegende Arbeit beitragen soll.

Neben der Analyse des subjektiven Erlebens und der biografischen Verarbeitung von Statusinkonsistenzen im Erwerbsverlauf, soll meine Arbeit somit auch methodische Hinweise und Schlussfolgerungen für eine qualitative und längsschnittlich angelegte Statusinkonsistenzforschung liefern. Da die vorliegende Arbeit damit sowohl eine inhaltliche, als auch eine methodologische Perspektive verfolgt, stelle ich die empirischen Grundlagen und das methodische Vorgehen meiner Untersuchung im dritten Kapitel sehr ausführlich dar. Zunächst werden die Methode und das Sample der qualitativen Panelstudie „Armutsdynamik und Arbeitsmarkt“, an deren Durchführung und Auswertung ich durchgehend beteiligt war und deren Untersuchungssample die empirische Grundlage meiner Arbeit bildet, vorgestellt (Kap. 3.1). Anschließend erläutere ich die Fallauswahl für meine eigene Untersuchung zum Erleben und der Verarbeitung von Statusinkonsistenzen im Erwerbsverlauf (Kap. 3.2). Hierfür entwickle ich eine recht enge Definition von Erwerbsstatuswechseln in Verbindung mit Erwerbslosigkeitsphasen. Anhand der Rekonstruktion der biografischen Daten zeigt sich, dass 38 Personen, die im Panelprojekt mindestens dreimal befragt wurden, deutliche eigene Erwerbsstatuswechsel im Beobachtungszeitraum von 2007 bis 2011 aufweisen. Diese 38 Personen bilden das Untersuchungssample für diese Arbeit und werden zur Übersicht zunächst anhand ihrer sozialstrukturellen Merkmale vorgestellt. Den Schwerpunkt meiner anschließenden empirischen Auswertungsarbeiten (Kap. 3.3) bilden intensive Fallrekonstruktionen der einzelnen Fallverläufe. Der Begriff der „Fallrekonstruktion“ verweist dabei auf zwei methodische Bezugspunkte meiner Arbeit: auf eine rekonstruktiv vorgehende Forschungslogik und auf die Bedeutung des Einzelfalls (vgl. Fabel-Lamla & Tiefel 2003:189; Rosenthal 2005:169). Über die rekonstruktive Methode werden subjektive Aspekte (Erfahrungen, Erleben, Verarbeitung) in den Mittelpunkt der Statusforschung gestellt und die Akteure und ihre Handlungen ins Zentrum gerückt. Vor allem interessiert mich die Sicht der Befragten auf den eigenen sozialen Status und ob bzw. wie diesbezüglich Veränderungen im Zeitverlauf erlebt werden. Um – dem Vorschlag von Meulemann (1985b) folgend – Statusinkonsistenzen nicht nur in interaktionistischer Perspektive, sondern auch sozialbiografisch analysieren zu können, bilden die subjektorientierte Soziologie (vgl. Bolte 1983; Voß & Pongratz 1997b) und die Biografieforschung (vgl. vor allem Rosenthal 2005) wichtige Referenzpunkte meiner Auswertungsarbeit. Biografietheoretische Ansätze und Forschungsmethoden vermögen das Erleben subjektiver Statusinkonsistenz vor dem Hintergrund der individuellen Lebensgeschichte und mit Bezug auf die Herkunftsfamilie zu rekonstruieren und interpretieren, so dass diese Ansätze besonders einschlägig in Bezug auf die sozialbiografische Interpretation von Statusinkonsistenzen sind. Darüber hinaus können Wertmaßstäbe, subjektive Orientierungspunkte und Normalitätsvorstellungen der Befragten herausgearbeitet werden. Ganz im Sinne der subjektorientierten Soziologie versteht die Biografieforschung die Befragten als handelnde Akteure, deren Deutungen und daraus folgenden Handlungsmuster rekonstruiert werden, ohne dabei aus dem Blick zu verlieren, wie sich ihr soziales Umfeld, gesellschaftliche Gegebenheiten und Diskurse wiederum auf die Deutungen und Handlungen der Befragten und auf ihre Biografie auswirken. In Anlehnung an die subjektorientierte Soziologie geht es mir – ausgehend von einer Fokussierung auf die konkret handelnden Personen – darum, systematisch das Wechselverhältnis von „Subjekt“ und sozialer „Struktur“ zu untersuchen. Insofern gehe ich in den Fallrekonstruktionen in zwei Schritten vor: Zunächst steht die Rekonstruktion der biografischen Daten und deren Einbettung in den sozialen Raum im Vordergrund, im zweiten Schritt werden das subjektive Erleben und die Deutungsmuster der Befragten rekonstruiert. Dabei werden zudem Analysedimensionen herausgearbeitet, die für den anschließenden Fallvergleich und die Typenbildung ausschlaggebend sind.

Da sie ein erstes Ergebnis der Auswertungsarbeit darstellen, werden diese Vergleichsdimensionen, die sich anhand der Auswertung des empirischen Materials als relevant für das subjektive Erleben und die Verarbeitung von Statusinkonsistenzen im Erwerbsverlauf herausgestellt haben und anhand derer die „empirisch begründete Typologie“ (Kluge 1999) herausgearbeitet wird, am Beginn des ersten Ergebniskapitels „Das Erleben von Statusinkonsistenzen im Erwerbsverlauf“ (Kap. 4) vorgestellt. Im Sinne der subjektorientierten Soziologie ist die Ergebnisdarstellung meiner Arbeit anschließend folgendermaßen aufgebaut: In Kap. 4.2 bis 4.5 wird zunächst das rekonstruierte subjektive Erleben der Befragten in Bezug auf vermehrte Statuswechsel und Turbulenzen im Erwerbsverlauf anhand einer typologischen Zuordnung dargestellt. Im Vordergrund der Typologie steht das jeweils spezifische Statusinkonsistenzempfinden, das die Handlungsweisen der Befragten und ihre subjektiv empfundenen Zukunftsperspektiven beeinflusst. Im Laufe der empirischen Auswertung haben sich vier Typen des Statusinkonsistenzempfindens herauskristallisiert: Statusinkonsistenz als Bedrohung (Kap. 4.2), Statusinkonsistenz als Herausforderung (Kap. 4.3), Statusinkonsistenz als Bürde (Kap. 4.4) und Statusinkonsistenz als normale Passage (Kap. 4.4). Die einzelnen Typen werden nacheinander vorgestellt. Für jeden Typ wird zudem eine biografische Fallrekonstruktion anhand einer ausführlichen Falldarstellung präsentiert.

Im zweiten Teil der Ergebnisdarstellung „Die Praxis der Statusakrobatik“ (Kap. 5) widme ich mich der Frage, wie das jeweilige subjektive Erleben der erwerbsbiografischen Statusinkonsistenzen das Handeln der Befragten beeinflusst. In Anlehnung an den Dreischritt der subjektorientierten Soziologie (vgl. u.a. Bolte 1983; Bolte 1995; Voß & Pongratz 1997b) – (1) Betroffenheit und Prägung von Individuen durch gesellschaftliche Strukturen, (2) Aktionen und Reaktionen der Individuen in und gegenüber diesen Strukturen, (3) dadurch erfolgende Beeinflussung dieser Strukturen – geht es in diesem Kapitel nun um den zweiten Schritt: die Bewältigungspraxen und Handlungsweisen der Befragten und damit auch die Prozessstrukturen ihrer Lebensverläufe. Anhand meiner Auswertungen kommen dabei spezielle Bewältigungsformen zum Vorschein, die differenzierte Formen von Statusarbeit darstellen. Diese Statusarbeit ist aufgrund des unterschiedlichen Erlebens von Statusinkonsistenzen, das insbesondere von der individuellen Erwerbsbiografie, den Normalitätsvorstellungen und Ansprüchen sowie der sozialen Herkunft abhängt und spezifische Ziele hervorbringt, durchaus heterogen ausgestaltet. Deutlich werden typspezifische Verarbeitungs- und Bewältigungsformen: das Investieren mit dem Ziel der Statusoptimierung (Typ 1), das Anpassen zur Statusstabilisierung (Typ 2), das Externalisieren und Protestieren im Kampf um Anerkennung und Statusrückeroberung (Typ 3) und das Orientieren und partielle Abweichen mit dem Ziel, einen eigenen sozialen Status zu erwerben und respektiert zu werden (Typ 4). Trotz der Heterogenität weist die Statusarbeit der ersten drei Typen – wenn sie im Zeitverlauf betrachtet wird – gemeinsame Merkmale auf, die ich unter dem Obergriff der Statusakrobatik zusammenfasse. Der Akrobatik-Begriff steht in der vorliegenden Arbeit für die Statusarbeit, die vor allem die Befragten der ersten drei Typen unter den veränderten Arbeitsmarktbedingungen und im Zuge der Einführung des SGB II leisten, um ihre erwerbsbiografischen Statusinkonsistenzen zu verarbeiten und zu bewältigen.

Nach der Erläuterung der typspezifischen Bewältigungsformen geht es im sechsten Kapitel „Statusturbulenzen“ im Sinne der subjektorientierten Soziologie um die dritte Perspektive, und zwar um mögliche gesellschaftlichen Folgen vermehrter Statusinkonsistenzen und damit einhergehender Bewältigungspraxen. Im Vordergrund stehen dabei die Auswirkungen von Statusturbulenzen und einer daraus resultierenden Praxis der Statusakrobatik auf das sozialstrukturelle Gefüge und den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft. Deutlich wird diesbezüglich, dass die von mir beobachteten vermehrten Statusinkonsistenzen nicht zu einer Verflüssigung sozialstruktureller Positionsgrenzen führen, sondern eher zu einem stärkeren Abgrenzungsbedürfnis der Befragten beitragen. Besonders herausgearbeitet wird im sechsten Kapitel zudem der Zusammenhang zwischen der Umstrukturierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und der Entwicklung der aufgezeigten neuen Statusturbulenzen. Denn die Einführung des SGB II beschleunigt meinen Ergebnissen zufolge die Entstehung erwerbsbiografischer Statusinkonsistenzen und führt häufig zu einer Verstärkung des subjektiven Statusinkonsistenzempfindens. Das sechste Kapitel enthält zudem auch knappe Schlussfolgerungen für die Praxis der Arbeitsmarktpolitik auf Basis der vorgestellten Ergebnisse.

1 Vgl. http://statistik.arbeitsagentur.de/ (zuletzt geprüft am 3.2.2016)

2 Das Forschungsprojekt wurde am IAB im Forschungsbereich „Erwerbslosigkeit und Teilhabe“ (Leiter: PD Dr. Markus Promberger) konzipiert und von Dr. Andreas Hirseland und Dr. Ulrich Wenzel geleitet. Es untersucht „lebensweltbezogene Muster und Dynamiken der Entstehung und möglichen Verfestigung, aber auch der Überwindung von Hilfebedürftigkeit sowie die soziale Lage erwerbsfähiger Hilfebedürftiger“ (Hirseland & Wenzel 2006:2).

3 ISF-München-Team: Prof. Dr. Sabine Pfeiffer, Dr. Anne Hacket, Tobias Ritter, Dr. Petra Schütt

4 Marco Sigmann und Jonte Plambeck waren ebenfalls als HIS-Mitarbeiter an der Erhebung und Auswertung des empirischen Materials für das Panelprojekt beteiligt.

5 Klassische Sozialstrukturanalysen und Statuskonzepte sind bisher eher statisch angelegt. Auch die quantitative Lebenslaufforschung basiert auf der Vorstellung einer relativ fixen gesellschaftlichen Statusordnung, deren Dynamisierung vor allem durch die Verlängerung oder Verkürzung einiger Statuspassagen im Lebensverlauf entsteht. Sie prognostiziert zwar eine zunehmende Entstandardisierung von Lebenslaufmustern, in der es aufgrund von Individualisierungsprozessen und Veränderungen an der Beteiligung am Erwerbsleben zu zeitlichen Verschiebungen bestimmter Ereignisse – wie bspw. des Endes der Ausbildungszeit, der Familiengründung oder des Renteneintritts – kommt. Dennoch bleibt die Sozialstruktur dabei als ein Netzwerk aufeinander bezogener und im Verhältnis zueinander hierarchisch angeordneter Statuspositionen bestehen (vgl. ausführlicher: Kap. 2.4).

2. Der soziale Status als Untersuchungsgegenstand

„Ein hoher Status hat seine Vorzüge: Man genießt Freiheiten, Muße, Komfort und – wichtiger noch vielleicht – man erfreut sich allgemeiner Wertschätzung und Zuwendung, was sich in allerlei Aufmerksamkeiten äußert, auch in Schmeicheleien, Einladungen, Ergebenheit, Beachtung und anerkennenden Lachern (selbst wenn der Witz ein lahmer ist). Einen hohen Status betrachten viele (und benennen nur wenige freimütig) als eines der erstrebenswertesten Güter.“ (Botton 2004:7)

Um die Bedeutsamkeit des Erwerbsstatus für den sozialen Status in modernen Gesellschaften aufzuzeigen, soll an dieser Stelle zunächst sozialer Status als ein Kategorienbündel für eine gesellschaftliche Verortung von Individuen und gleichzeitig als eine sozialwissenschaftliche Analysekategorie der Ungleichheitsforschung näher beleuchtet werden.

Sozialer Status ist in der vorliegenden Arbeit als die Position einer Person zu verstehen, die sie aufgrund hierarchischer Differenzierungen in der Gesellschaft einnimmt und mit der ein bestimmtes Sozialprestige6 verbunden ist. In der Soziologie ist der Begriff Status allerdings nicht auf prestigeträchtige Positionen beschränkt, sondern „zu jedem sozialen Status gehören ein Mindestmaß an Macht und Einfluss, bestimmte Rechte, Verantwortlichkeiten und Interessen“ (Weymann 1989:111). Nach Kreckel sind für den sozialen Status vor allem die Dimensionen Geld/Einkommen, Wissen/Qualifikation, Rang/berufliche Stellung und Zugehörigkeit/Assoziation relevant. Die in modernen Gesellschaften dominante Leistungsideologie legitimiert in Bezug auf die objektiven Ressourcen (Einkommen, Qualifikation und berufliche Stellung) dabei soziale Ungleichheiten. Die vierte Ressource, Assoziation, steht im Gegensatz zur Leistungsideologie, da bspw. einer Familienzugehörigkeit oder zugewiesenen Gruppenmitgliedschaft keine individuelle Leistung zugrunde liegt. Positive und negative Diskriminierung aufgrund von Familienzugehörigkeit oder Gruppenmitgliedschaft ebenso wie aufgrund von Nationalität, Religion und Geschlecht verstoßen zudem gegen die Grundwerte der Chancengleichheit und Leistungsgerechtigkeit. Das Leistungsprinzip kann durch diese Ressource sabotiert werden (vgl. Kreckel 1985:37). Insofern ist zwischen dem zugeschriebenen Status (z.B. qua Geschlecht, Alter) und dem erworbenen Status (z.B. qua Beruf, Einkommen) zu unterscheiden. Der zugeschriebene Status wird dem Individuum insbesondere aufgrund biologisch bedeutsamer Merkmalsunterschiede oder der sozialen Herkunft und ohne Bezug auf persönliche Leistungen durch die soziale Umwelt zugewiesen (vgl. Hillmann 2007b:993). Der erworbene Status bezeichnet demgegenüber eine nicht durch Geburt oder Herkunft zugeschriebene Position, „sondern in Wettbewerbsverhältnissen nur durch persönliche Leistungen des Individuums erreichte soziale Position“ (ebd.:197).

Individuen haben immer mehrere Status gleichzeitig inne. Den Gesamtbestand an Positionen (z.B. als erwerbsloser weißer Mann oder als erwerbstätige Ärztin ohne deutsche Staatsangehörigkeit), den eine bestimmte Person zu einer bestimmten Zeit innehat, bezeichnet man als ihren Status-Set. Der erworbene Erwerbsstatus spielt dabei in unserer Leistungs- und Erwerbsarbeitsgesellschaft eine besonders dominante Rolle für das soziale Zusammenleben und den Lebenslauf der einzelnen Personen. Weil die modernen westlichen Staaten meritokratisch organisiert sind, wird beruflicher und finanzieller Erfolg hier als verdient angesehen. Heute gehören Männer wie Frauen unterschiedlicher Hautfarbe, die durch eigene Leistung, Kreativität und Risikobereitschaft (und nicht etwa durch Erbschaft) in einem Zweig der Ökonomie (oder auch im Sport oder der Kunst) zu Geld, Macht und Ruhm gelangt sind als „Erfolgsmenschen“ (vgl. Botton 2004:209). Im Sinne des Leistungsprinzips definiert sich der soziale Status in modernen Gesellschaften somit nicht mehr (so sehr) über die Herkunft oder das Geschlecht, sondern vor allem über den durch Leistung erworbenen Status – und hier vor allem über die Ausbildung, den Beruf, das Einkommen und das damit zusammenhängende Sozialprestige. Der Erwerbsstatus ist zwar nicht so schnell erkennbar wie etwa die Hautfarbe oder das Geschlecht, dennoch sind mit ihm heutzutage (zumindest offiziell und rechtlich abgesichert) die meisten Privilegien oder Nachteile verbunden. Die Normalitätsvorstellungen haben sich somit seit dem Feudalismus deutlich geändert.7

Die in dieser Arbeit angestellten empirischen Analysen nehmen vor allem den erworbenen Status in den Blick, da dieser in modernen Gesellschaften besonders ausschlaggebend ist.8 Insbesondere jene klassischen vertikalen Ungleichheitsdimensionen (wie Unterschiede des Einkommens, der Bildung, der beruflichen Stellung etc.) treten hierbei in den Vordergrund, die „Menschen als gleich-, besser- oder schlechter-, als höher- oder tiefergestellt erscheinen lassen“ (Bolte & Hradil 1988:29). Soziale Ungleichheiten „im weiteren Sinne“ (Kreckel 2004:16–17) (wie bspw. gesetzlich verbotene Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit oder sozialer Herkunft) werden in dieser Arbeit freilich nicht ausgeblendet, sondern in Verbindung mit dem hier schwerpunktmäßig untersuchten Erwerbsstatus analysiert. Denn die „gesellschaftliche Stellung des einzelnen Menschen wird wesentlich durch dessen Stellung in der Arbeitswelt bestimmt […] Erwerbsarbeit generiert Erwerbseinkommen, das in entscheidendem Maße die dem einzelnen Menschen für die Gestaltung seines Lebens zur Verfügung stehende Bandbreite festlegt. Darüber hinaus prägt die Stellung des Einzelnen in der Arbeitswelt (die Berufs- und Arbeitsrolle) seinen sozialen Status, was dessen Chancen zur Partizipation am gesellschaftlichen Leben zusätzlich beeinflusst. Schliesslich bestimmt die Stellung, die der Einzelne in der Arbeitswelt einnimmt, auch sein Selbstbild: X arbeitet nicht bloss als Schreiner oder Lehrer – er ist Schreiner oder eben Lehrer. Damit definiert er sich als Teil der Arbeitswelt und indirekt auch als Teil der Gesellschaft“ (Baechtold 2007:7). Was passiert nun aber, wenn die Stellung des/der Einzelnen in der Arbeitswelt nicht beständig ist, sondern variiert und häufigen Wechseln unterliegt oder brüchig wird? Wie empfinden und verarbeiten Individuen solche Inkonsistenzen bzw. Statusturbulenzen? Und welcher soziale Status wird der Person dann zugeschrieben, aber auch welches Selbstbild herrscht in solchen Situationen vor? Wechselt der soziale Status ständig oder entwickelt sich ein neuer Status – nämlich der des „permanenten Wechsels“ oder des/der „Grenzgänger/in“?

Diesen Fragen wird in der vorliegenden Arbeit nachgegangen. Um die Relevanz des Erwerbsstatus für den sozialen Status in der Moderne deutlich zu machen, wird im nun folgenden Abschnitt (Kap. 2.1) skizzenhaft die historische und ideengeschichtliche Entwicklung von der Stände- zur Erwerbsarbeits- und Leistungsgesellschaft mit Blick auf den sozialen Status nachgezeichnet und die besondere Rolle des Wohlfahrtsstaats für diese Entwicklung aufgezeigt. Anschließend mache ich deutlich, dass der Erwerbsstatus auch aktuell – trotz einer zeitweisen These vom „Ende der Arbeitsgesellschaft“ (vgl. u.a. Dahrendorf 1980; Offe 1984; Rifkin 1996) – die zentrale Ungleichheitsdimension in Bezug auf den erworbenen sozialen Status darstellt. Vornehmlich wohlfahrtstaatliche Regulierungen sichern diesen erworbenen Status ab. Trotz der statistischen Erosion des Normalarbeitsverhältnisses und des Anstiegs der Erwerbslosenzahlen ab den 1980er Jahren fungiert Erwerbsarbeit weiterhin als der wesentliche Statusproduzent in der heute vorherrschenden „Hyperarbeitsgesellschaft“ (Pongratz & Voß 2001:42). Nach einer eher kulturalistisch geprägten Ungleichheitsforschung, die u.a. stark von der Individualisierungsthese und der Debatte um die Pluralisierung von Lebensstilen geprägt war, kommt es spätestens ab der Jahrtausendwende in der soziologischen Debatte mit der Prekarisierungsthese zu einer Renaissance von klassischen Statusfragen (Kap. 2.2) – selbst wenn diese nicht immer unter der Überschrift des sozialen Status verhandelt werden. Dennoch werden in verschiedenen empirischen Forschungen neue Statussorgen beschrieben, worauf ich in der gebotenen Kürze eingehen werde. Anschließend zeige ich kursorisch Veränderungen in der Arbeitswelt (Kap. 2.2.1) sowie im wohlfahrtstaatlichen Sicherungssystem (Kap. 2.2.2) auf, die mit der Prekarisierungsthese aufgegriffen werden, da diese Veränderungen massiv zum Aufkommen neuer Statusfragen beitragen. Da ich im weiteren Verlauf vorschlage, das Konzept der Statusinkonsistenz für die empirische Untersuchung dieser neu aufkommenden Statusfragen weiterzuentwickeln und neu aufzulegen (Kap. 2.4), stelle ich die auf Lenski (1954) zurückgehende Theorie der Statusinkonsistenz mit ihren Stärken, aber auch Schwächen zuvor (Kap. 2.3) ausführlich dar.

2.1 Der Wandel der Zuweisungsmodi des sozialen Status: Von der Ständeordnung zur Erwerbsarbeitsgesellschaft

„In der ständisch geprägten Gesellschaft von einst mochte ein hoher Status außerordentlich schwer zu erringen sein, dafür aber auch erfreulich schwer zu verlieren. […] Man huldigte dem Geldadel, nicht dem Verdienstadel. Es zählte, wer man war, selten was man tat.“ (Botton 2004:109)

De Botton sieht in der amerikanischen Revolution und der damit einhergehenden Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten (1776) die erste maßgebliche Veränderung der Grundlagen des sozialen Status, indem sie „die alte Adelshierarchie, die dem Fortkommen des Einzelnen enge Grenzen setzte und Status an den sozialen Rang der Herkunftsfamilie band, durch eine dynamische Wirtschaftsordnung ersetzte, in der sich der Status aus dem (primär finanziellen) Erfolg jeder neuen Generation ableitete“ (ebd.:62). Zuvor galt die Unterteilung des sozialen Status etwa in mittelalterliche Stände wie Klerus, Adel und Bauerntum als gottgewollt. Aufgrund der festen Ständeordnung war es nicht möglich, den eigenen sozialen Status über gute Arbeit oder besondere Leistungen grundsätzlich zu verändern. Insofern handelte es sich hierbei um eine sehr statische und sozialstrukturell immobile Gesellschaftsform.

2.1.1 Die Ablösung der Ständeordnung durch das Leistungsprinzip

Mitte des 18. Jahrhunderts wurden Stimmen laut, die diese feste Ständeordnung in Frage stellten und, wie bspw. der schottische Essayist und Historiker Carlyle weitere 100 Jahre später eine „Aristokratie der Tüchtigen“ forderten (vgl. ebd.:94. Die Verfechter der neuen Idee der Meritokratie (auch wenn die Herrschaftsordnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht diesen Namen trug) waren durchaus bereit, ein großes Maß an Ungleichheit zu akzeptieren, forderten allerdings eine primäre Chancengleichheit für das berufliche Fortkommen, die spätere Unterschiede im Einkommen und sozialen Status auf der Grundlage individueller Begabungen und Schwächen rechtfertigen sollte. Mit der allmählichen Aufweichung der Ständeordnung strebten moderne westliche Gesellschaften danach, Vorzüge oder Nachteile der Geburt abzuschaffen und den sozialen Status einzig auf den Erfolg zu gründen – worunter meist der finanzielle Erfolg verstanden wurde (vgl. ebd.:109). Demnach erübrige sich auch eine Umverteilung, da Privilegien persönlich erarbeitet seien und alle ihr Schicksal selbst in der Hand hätten – so zumindest die Theorie der Meritokratie. Die vollkommene Meritokratie würde eine völlige Chancengleichheit aller erfordern, so dass bspw. die soziale oder nationale Herkunft und soziale Beziehungen keine Rolle spielen. Der soziale Status würde sich hier allein durch faktische Leistungsunterschiede herleiten. Dass die sozialstrukturelle Wirklichkeit etwas anders aussah und aussieht, ist bekannt.

Auch wenn sich die Idee der Meritokratie nie vollkommen durchgesetzt hat, galt der soziale Status mit dem Ende der Aristokratie nicht mehr als ein Produkt eines starren Ständesystems, sondern Erfolg, Reichtum und ein hoher Status wurden als Resultat besonderer Anstrengungen und Leistungen angesehen. In der Moderne änderte sich somit der Status des Individuums grundlegend, da es nun unabhängig von seiner Zugehörigkeit zu Gruppen oder Gemeinschaften um seiner selbst willen anerkannt wird (vgl. Castel 2005:15). Die dazugehörige Sozialgesetzgebung ist dabei vom Prinzip der Meritokratie und der damit verknüpften Idee der Chancengleichheit geprägt. Insofern wurden bspw. erste öffentlich finanzierte Schulen und Hochschulen eröffnet, Eignungsprüfungen für die Beamtenlaufbahn eingeführt und das Recht auf Bildung 1948 in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen. Das Leistungsprinzip – als gesellschaftliches Leitbild – setzte sich allmählich, wenn auch stockend und nicht vollständig durch (vgl. Botton 2004:98). Im Umkehrschluss bedeutete dies im Sinne der Meritokratie aber auch, dass die Verlierer selbst schuld an ihrer Situation waren. Wer einen geringen Status hatte, war demnach nicht zu bedauern, sondern hat nichts Besseres verdient (vgl. ebd.:100). Insofern wundert es nicht, dass der Sozialdarwinismus noch bis zum ersten Weltkrieg besonders populär war (vgl. Becker 1988:9) und als Begründung angeführt dafür wurde, dass Armen keine Unterstützung angeboten werden musste, sondern im Gegenteil das Elend der Armen als natürliche Auslese zulasten der Schwachen galt.

An den Maximen der Meritokratie gab es allerdings von Anfang an auch Kritik. Sie argumentierte, dass menschliche Qualitäten viel zu komplex seien, als dass sie an der Höhe des Jahresgehalts gemessen werden könnten. Ruskin – einer der stärksten Kritiker der Leistungsideologie und des damit verbundenen Strebens nach Reichtum und Statussymbolen – betonte schon 1862, dass eine Vielzahl von äußeren und inneren Faktoren (z.B. Glück, Krankheit, Angst, Zufall, Kenntnisse und die Gunst der Stunde) Anteil daran habe, ob eine Person reich oder bedürftig werde (vgl. Ruskin 1902). Dahinter steckt die Vorstellung, dass ein bedenklicher Anteil dessen, was Personen widerfährt, ohne ihr Zutun geschieht. Gleichwohl schlugen die Verfechter des Leistungsideals vor, Sozialleistungen für Arme zu streichen, da sie ihr Elend selbst verschuldet hätten und deshalb auch eigenverantwortlich wieder auf die Beine kommen sollten. Verlierer können nach dieser Vorstellung mit einem guten Gewissen sich selbst überlassen werden (vgl. Botton 2004:214).

Es entwickelte sich im 19. Jahrhundert eine bürgerliche Rechtsordnung, die sich gegen feudale Prinzipien der Gesellschaftsordnung richtete. Die bürgerliche Klasse erlebte in dieser Zeit durch die Verfügung über Kapital und Technologie und das Aufkommen des Leistungsprinzips im kapitalistischen Wirtschaftssystem einen erheblichen Aufstieg. Das sozialpolitische Gebäude des 19. Jahrhunderts garantierte dabei die Bürgerrechte der Individuen auf der Basis einer bürgerlichen Rechtsordnung und die soziale Absicherung auf Grundlage des Privateigentums. Das Privateigentum erfüllte dabei die Aufgabe, die Unabhängigkeit der Individuen zu sichern und sie gegen Lebensrisiken zu schützen. So machte das Privateigentum das Soziale überflüssig, also all jene Strukturen, die das Defizit an Ressourcen ausgleichen, die das Leben in der Gesellschaft aus eigener Kraft ermöglichen. Die besitzende Klasse konnte sich durch den Einsatz ihrer eigenen Ressourcen selbst absichern, und zwar im legalen Rahmen eines Staates, der für den Schutz des Eigentums sorgte (vgl. Castel 2005:26). Die arbeitende Klasse wurde demgegenüber von der Bourgeoisie – so die Sicht vieler Kritiker dieses Gesellschaftssystems – nur als Mittel zum Zweck angesehen, um durch ihre Arbeit den eigenen Reichtum und damit den eigenen sozialen Status zu maximieren. Marx und Engels wandelten Mitte des 19. Jahrhunderts diese Perspektive in die politische Forderung nach einer sozialen Revolution um, indem sie der Bourgeoisie vorwarfen, die letzte Verkörperung jener herrschenden Klasse zu sein, die seit Anbeginn der Geschichte ihr Unrechtsregime über die Armen aufrecht erhalten habe (vgl. Marx & Engels 1972). Anhand der Lebenssituation des Proletariats im 19. Jahrhunderts zeigten sich die Schattenseiten einer bürgerlichen Rechtsordnung, die keine soziale Absicherung über den Staat vorsah und die Lebensbedingungen all jener, die nicht genug besitzen, um damit ihre Existenz zu sichern, nicht im Blickfeld hatte (vgl. Castel 2005:39). Die Proletarier/innen lebten in permanenter Unsicherheit und hatten wenig Einfluss auf ihren weiteren Lebensverlauf. Mobilität in Bezug auf den sozialen Status war für sie zur damaligen Zeit kaum möglich.

2.1.2 Sozialer Status durch Erwerbsarbeit und dessen wohlfahrtsstaatliche Absicherung

Wie ist es nun im weiteren Verlauf gelungen, diese massive soziale Ungleichheit einzudämmen und soziale Sicherungsleistungen für die Mehrheit der Mitglieder moderner Gesellschaften herzustellen? Hier sind zwei Entwicklungen ausschlaggebend, die nicht voneinander zu trennen sind und dafür gesorgt haben, dass der soziale Status von Individuen immer stärker durch Erwerbsarbeit und nicht mehr allein über das private Eigentum bestimmt wird: zum einen die Verknüpfung der Erwerbsarbeit mit starken Schutzmechanismen, die eine Rehabilitation der Nichteigentümer/innen garantiert, zum anderen der allmähliche Aufbau wohlfahrtstaatlicher Institutionen. Der Status der Arbeiter/innen wurde nun zunehmend abgesichert und verrechtlicht. Erwerbsarbeit ist so nicht länger eine reine Marktbeziehung zwischen allmächtigen Arbeitgeber/innen und mittellosen Arbeitnehmer/innen. Arbeit wird zu einer Beschäftigung, versehen mit einem Status, der über den Markt hinaus Garantien bereithält, wie bspw. einen tariflich abgesicherten Lohn, arbeitsrechtliche Bestimmungen und eine Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung. Die Arbeitnehmer/innen verfügen nun über eine Grundlage an Ressourcen und Garantien, mit denen sie die Gegenwart meistern und die Zukunft gestalten können (vgl. ebd.:41). Dieses System der sozialen Sicherung schützt nicht nur vor den sozialen Risiken bei Verlust des Arbeitsplatzes oder der individuellen Erwerbsfähigkeit, sondern in dieses Sicherungssystem ist auch der Schutz des mit dem Beschäftigungsverhältnis verbundenen sozialen Status eingeflochten.

Damit eroberte nach dem Zweiten Weltkrieg die Erwerbsarbeitsgesellschaft, in der große Bevölkerungsteile über Sozialversicherungssysteme abgesichert sind, die zumeist auf Erwerbsarbeit gründen9, die europäische Bühne. „Eine Erwerbsarbeitsgesellschaft ist nicht nur eine Gesellschaft, in der die Mehrheit der Erwerbsbevölkerung in einem Angestelltenverhältnis arbeitet. Vor allem ist es eine Gesellschaft, in der die große Mehrheit der Bevölkerung über die Konsolidierung des Erwerbsstatus zu einem sozialen Bürgerschaftsstatus gelangt“ (ebd.). Für die Bestimmung der Klassen- oder Schichtzugehörigkeit sowie der sozialen Statusposition von Individuen ist hier in erster Linie deren Stellung im gesellschaftlichen Arbeits- und Produktionsprozess10 maßgeblich (vgl. Kreckel 2004:32). Bei einem Teil der Personen in der Bundesrepublik11 ist die individuelle Lebenslage nicht unmittelbar oder gänzlich vom Erwerbseinkommen abhängig, sondern (auch) von privaten Versorgungsleistungen oder sozialstaatlichen Transferleistungen. Für diese Personengruppe schlug Lepsius (1979) Ende der 1970er Jahre vor, den Begriff der Versorgungsklassen in die Ungleichheitsforschung einzuführen, um damit wohlfahrtstaatlich (mit-) erzeugte Ungleichheiten und Umverteilungseffekte deutlich zu machen und das Weber`sche klassentheoretische Modell aus Besitz- und Erwerbsklassen zu erweitern (vgl. Berger & Schmidt 2004:10).

Parallel zum Ausbau der Sozialleistungen entwickelte sich der Wohlfahrtsstaat, der beim Aufbau der Sozialversicherungssysteme im Laufe des 20. Jahrhunderts eine zentrale Rolle bei der Risikoreduzierung für Arbeitnehmer/innen einnimmt. Denn mit der durch die wirtschaftliche Entwicklung vorangetriebenen Aufhebung der Ständeordnung veränderte sich ab dem 19. Jahrhundert auch sukzessive die Staatsauffassung von der paternalistisch gewährten Wohlfahrt zur demokratisch legitimierten und rechtlich gestützten Wohlfahrtsstaatlichkeit.12 Die historischen Erfahrungen des Ersten und Zweiten Weltkriegs trugen zum Ausbau der Wohlfahrtstaatlichkeit bei. Die Existenzsicherheit wurde nun zu einem entscheidenden Ziel der industriellen Gesellschaften Westeuropas. Das Schutzbedürfnis der aktiven Arbeitnehmer/innen vor den Wechselfällen des Berufslebens rückte in den Mittelpunkt. Hierzu gehören der Schutz vor gesundheitlicher Gefährdung im Arbeitsleben und die materielle Absicherung im Krankheitsfall. Ein wichtiger Bestandteil der Absicherung von Arbeitnehmer/innen ist zudem „die Sicherung des erreichten beruflichen und bildungsbezogenen Status“ (Vogel 2009b:56) und die materielle Unterstützung im Falle von Erwerbslosigkeit. Die Rente soll Arbeitnehmer/innen und ihre Familien schließlich im Alter absichern. „Die sozialen Leistungen des Staates, die den Ausfall von Arbeitseinkommen ausgleichen sollten, verloren sukzessive ihren kümmerlichen Charakter und boten etwas neues, den materiellen Verlust Übersteigendes. Die Sicherung des im Arbeitsleben erreichten beruflichen und sozialen Status“ (ebd.:57). Insofern haben wir es hier mit einem Funktionswandel von der Überlebenshilfe hin zur Statussicherung zu tun (vgl. Hockerts 1990:37 zit. nach Vogel 2009b:57). Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die u.a. in Westdeutschland getroffene Unterscheidung zwischen der Lebensstandard- und Statussicherung (z.B. Arbeitslosenversicherung) für die einen und der Sicherung des Existenzminimums (Sozialhilfe) für die anderen. Die Verbindung von Erwerbsarbeit und Sozialversicherung wirkt so auch als Abgrenzungsmechanismus einer erwerbsbezogenen Sicherungsform für den Großteil der (Erwerbs-)Bevölkerung gegen eine soziale Sicherung „zweiter Klasse“ mit Fürsorge-Charakter (vgl. Geissler 1998:554).

Von zentraler Bedeutung ist zudem, dass „der allmähliche Aufbau wohlfahrtstaatlicher Institutionen eben nicht nur ein neues soziales Sicherungs- und Schutzsystem etablierte, sondern dass mit der Entwicklung der Wohlfahrtsstaatlichkeit zugleich auch der Startschuss für den Wandel von einer ständischstabilitätsorientierten hin zu einer mobil-aufstiegsorientierten Gesellschaftsordnung erfolgte“ (Vogel 2009b:50). Denn mit der allmählichen Durchsetzung der rechtlichen Gleichheit für alle und dem wirtschaftlichen Aufschwung ist nun ein Vergleich mit höheren Schichten möglich. Damit entstehen Bedürfnisse, den eigenen sozialen Status zu verbessern. Zudem geht die Etablierung der Erwerbsarbeitsgesellschaft mit einer vielschichtigen Differenzierung sozialer und beruflicher Positionen einher (vgl. ebd.:167), die zu vermehrten Auswahl- und Aufstiegsmöglichkeiten der Individuen führt. Trotz wohlfahrtstaatlicher Umverteilung existieren jedoch weiterhin deutliche Unterschiede in den Lebensbedingungen und beträchtliche soziale Ungleichheiten13, was eine hohe Aufstiegsorientierung begünstigt. Denn die Umverteilung innerhalb des Wohlfahrtsstaates war und ist keine Umverteilung zwischen, sondern innerhalb sozialer Schichten. Gleichzeitig bieten die Erwerbsarbeitsgesellschaft und der dazugehörende Wohlfahrtsstaat allerdings ein hohes Absicherungsniveau. Verschiedene soziale Gruppen kommen gleichermaßen in den Genuss arbeitsrechtlicher Bestimmungen und profitieren von identischen Sozialleistungen. Diese Rechte zielen auf den Ausgleich von Marktschwankungen und auf die Reduzierung von Risiken innerhalb des Erwerbslebens. Der Wohlfahrtsstaat zielt nach Offe (2005) darauf ab, die Mehrheit der Bürger/innen „in ein Arrangement von Sicherheit und Schutz ihres relativen Status einzubeziehen. Sein Ziel ist es, einen Sockel zu schaffen, von dem niemand herunterfallen solle, wobei sowohl die Höhe dieses Sockels als auch die Gesamtheit derjenigen, die in Bezug auf ihren absoluten und relativen Status zu schützen sind, stets umstritten sind“ (ebd.:203). Ungleichheiten werden in diesem Gesellschaftstypus in einem gewissen Rahmen toleriert. Es kommt zwar zu Verteilungskämpfen um die wirtschaftlichen Wachstumsgewinne, diese werden aber institutionalisiert zwischen den Tarifpartnern ausgetragen und führen zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen aller Arbeitnehmer/innen, auch wenn zwischen den verschiedenen sozialen Gruppen nahezu dieselben Disparitäten weiterhin Bestand haben. Vertikale Ungleichheiten werden dementsprechend mit dem Bild einer Rolltreppe oder eines „Fahrstuhls“ (Beck 1986:122) verglichen. „Auf einer Rolltreppe fahren alle nach oben, während die Distanz zwischen den Stufen, auf denen sich die Personen, d.h. die verschiedenen sozialen Gruppen befinden, gleich bleibt“ (Castel 2005:45). Das Gesellschaftsmodell, das hier entsteht, ist nicht das einer Gesellschaft der Gleichen (im Sinne einer faktischen Gleichheit der sozialen Lebensbedingungen).14 Castel bezeichnet die Erwerbsarbeitsgesellschaft als eine Gesellschaft der Ähnlichen. Also eine hierarchisierte Gesellschaft, deren Mitglieder aber Interdependenzbeziehungen unterhalten, weil sie über einen Grundstock an gemeinsamen Ressourcen (z.B. auch öffentliche Infrastruktur, das allgemeine Bildungssystem und der öffentliche Dienst) und gemeinsamen Rechten verfügen (vgl. ebd.:46). Zudem haben sich Konsumstandards bzw. Konsummöglichkeiten zwischen sozialen Schichten stärker angenähert. Der Staat als Wohlfahrts- oder Sozialstaat fungiert dabei als Garant für diese Konstruktion. Er wirkt dabei wesentlich als formative strukturelle Kraft, so dass die gesellschaftliche Sozialstruktur und ihr inhärente soziale Statuspositionen und Ungleichheiten von der Gestalt der Staatlichkeit nicht zu trennen sind (vgl. Vogel 2009b:60). Denn „wohlfahrtstaatliche Politik prägt Lebenschancen und strukturiert soziale Ungleichheit, indem sie Privilegien zuweist und entzieht, in dem sie das Gefüge aus sozialen Rechten und Pflichten ordnet und justiert“ (ebd.:69).

Als herausragender Erfolg des Staates in der Erwerbsarbeitsgesellschaft lässt sich somit die effiziente Reduzierung der sozialen Unsicherheit für einen Großteil der Bevölkerung mithilfe eines allgemeinen Sozialversicherungssystems herausstellen. Dies ist vor allem auch dank bestimmter konjunktureller und struktureller Voraussetzungen gelungen (vgl. Castel 2005:48). Zum einen ist hier das (vom Staat in keynesianischen Bahnen mit gelenkte) Wirtschaftswachstum bis Mitte/Ende der 1970er Jahre zu nennen, das deutlich zur oben angesprochenen Aufstiegsorientierung der Individuen beigetragen hat. Mit dem sozialen Fortschritt versprach die Zukunft in dieser Zeit auch individuelle Verbesserungspotenziale. „Eine solche Überzeugung wird konkret als Möglichkeit erlebt, Initiativen zu ergreifen und Zukunftspläne zu schmieden: Man nimmt einen Kredit auf, um ein Eigenheim zu finanzieren, plant das Hochschulstudium seiner Kinder, entwirft – auch über Generationsgrenzen hinweg – den sozialen Aufstieg“ (ebd.:49). Längerfristige biografische Planungssicherheit bedeutet dabei nicht, dass alles, wie von selbst läuft, sondern dass ein biografischer Horizont vorhanden ist, in dem die Erwerbstätigen und ihre Familien „ihre eigenen Ziele verorten und in dem sie handeln können – aber auch selbstverantwortlich handeln müssen“ (Geissler 1998:553). Es entwickelte sich eine auch „auf die Generationenfolge bezogene Projektion der Wünsche auf einen breiten Horizont der Zukunft“ (Vogel 2009b:166).

Zudem trugen wachsende kollektive Vertretungsinstanzen zur sozialen Absicherung und damit zur Reduzierung von sozialer Unsicherheit bei. Über die von den Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträge sind die Arbeitnehmer/innen den Arbeitgeber/innen nicht mehr schutzlos ausgeliefert und müssen meist keine individuellen Verträge mehr aushandeln.15 Die Entwicklung des Industriekapitalismus, die Macht der Großunternehmen, eine standardisierte Arbeitsorganisation und mächtige Gewerkschaften sorgten für die Dominanz von kollektiven Regulierungsformen. Die Arbeitnehmer/innen, die sich zu großen Verbänden zusammenschlossen und von ihnen vertreten wurden, beugten sich den Anforderungen des Industriekapitalismus und profitierten im Gegenzug von umfassenden Sozialleistungen auf der Basis stabiler Beschäftigungsbedingungen (vgl. Castel 2005:55). Die kollektive Interessenvertretung bildete Synergien mit den staatlichen Bürokratien und der Verwaltung, die die Bevölkerung entsprechend ihrer Beschäftigung, Gehaltsklasse, Qualifikationshierarchie und Karrierewege in homogene Gruppen einteilten. Dieser soziale Kompromiss stellt ein mehr oder weniger stabiles Gleichgewicht dar, das nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen ausgehandelt wird und das Ergebnis von Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden unter staatlicher Ägide darstellt (vgl. ebd.:58). Vogel (2009b) betont in diesem Zusammenhang, dass der Maßstab des diesbezüglichen wohlfahrtstaatlichen Handelns keineswegs der Schutz der Arbeitskraft vor dem Markt (Dekommodifizierung) ist, sondern vielmehr die Marktfähigkeit der Arbeitskraft überhaupt erst herzustellen. „Die wohlfahrtsstaatliche Organisation des Sozialen zielt nicht auf Marktabschirmung, sondern umgekehrt auf Marktbefähigung“ (ebd.:70).

Unbestreitbar geht die Erfolgsgeschichte der westdeutschen Sozialpolitik seit den 1950er Jahren auf den Anstieg kontinuierlicher Beschäftigung zurück, der wiederum ohne sozialpolitische Stabilisierung nicht denkbar gewesen wäre (vgl. Geissler 1998:550). Im Laufe der 1960er und 1970er Jahre wurde das „Normalarbeitsverhältnis“16 (Mückenberger 1985), bestehend aus der Verbindung zwischen Sozialversicherung und abhängiger Erwerbsarbeit, für die Mehrheit der Erwerbstätigen in der Bundesrepublik zur häufigsten Erwerbsform und zur Norm, an der andere Erwerbsformen gemessen werden. Mit dem Normalarbeitsverhältnis wird seit der Nachkriegszeit ein industrielles Erwerbsmodell konstruiert, das die Arbeitsbedingungen und das Einkommensniveau für die Mehrheit der (männlichen) Erwerbstätigen tendenziell vereinheitlicht und ihnen Lebensstandardsicherung, Erwerbskontinuität und Planungssicherheit bietet (vgl. Geissler 1998:550). Die Systeme der sozialen Sicherung überbrücken dabei Brüche im Erwerbsverlauf, etwa bei Krankheit oder während der Arbeitssuche im Falle von Erwerbslosigkeit. „Auch die Tatsache, daß aufgrund dieser Transferleistungen nicht jeder Arbeitsplatz angenommen werden muß, ist ein den Erwerbsverlauf vereinheitlichendes und verstetigendes Moment“ (ebd.:551) und trägt zur Sicherung des sozialen Status bei. Zugleich grenzte dieses Erwerbsmodell aber von Anfang an einen Teil der Erwerbstätigen aus. Dies betrifft vor allem nicht vollständig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehende Frauen und einen Teil der Männer ohne Berufsausbildung sowie viele Menschen mit Migrationshintergrund (vgl. ebd.:552). Über die definierte Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigung ist Normalarbeit häufig aufgrund fehlender öffentlicher Unterstützung unvereinbar mit privaten Sorgeverpflichtungen. In Westdeutschland kristallisierte sich daher das Ernährer-Hausfrauen-Modell heraus, das bis heute zu einer Segregation am Arbeitsmarkt führt (vgl. Jürgens 2011:380). Auch in den Prosperitätsphasen der deutschen Wirtschaft gibt es somit Personen, die keinen Zugang in die tariflich geregelte und sozialstaatlich abgesicherte Normalarbeit finden. Das Normalarbeitsverhältnis führt zwar zu sozialer Sicherheit, Statuserhalt sowie zu Chancen der Statusverbesserung und die Sozialversicherungen wiederum ermöglichen diese stabile Erwerbstätigkeit. Allerdings basiert im westdeutschen Wohlfahrtsstaat die Stabilität dieses Arrangements auf der Arbeitsteilung der Geschlechter und der strukturellen Komplementarität von Erwerbssystem und traditioneller Familie (vgl. Geissler 1998:551).17

Zusammenfassend lässt sich mit Vogel sagen, dass sich der nach dem Zweiten Weltkrieg ausgebaute und hier skizzierte „sorgende Staat“ (Vogel 2009b:84) vor allem als Unsicherheitsdämpfer und Ungleichheitsmoderator betätigt.18 Er ermöglicht damit sozialstrukturelle Beruhigung, aber eröffnet auch Mobilitätschancen, die vor allem intergenerational19 genutzt werden. „Die Geschichte vom `sorgenden Staat´ ist die Geschichte einer Aufsteigergesellschaft. Der soziale Leittypus dieser Aufsteigergesellschaft war der arbeits- und tarifrechtlich geschützte `Arbeitnehmer´ – als Repräsentant und als soziale Schöpfung des `institutionalisierten Klassenkampfes´“ (ebd.:85). Die mit dem Wandel von ständischen zu industriellen Gesellschaftsformen einhergehende Zunahme sozialer Mobilität zeigt, dass die Möglichkeiten, aufgrund eigener Verhaltensinitiative und Leistung einen angestrebten Status zu erwerben, gestiegen sind. Mit der Expansion des „sorgenden“ und auf wirtschaftlichem Wachstum gegründeten Wohlfahrtsstaates ist zudem die Expansion einer neuen und breiten Mittelklasse (vgl. ebd.:88) verbunden, die lange unter dem Schlagwort der „nivellierten Mittelstandsgesellschaft“(Schelsky 1965:332) verhandelt wird. Die wirtschaftliche Lage der Menschen hat sich nach Schelsky (1965) weitgehend vereinheitlicht und die große Interessenkluft, die noch für Marx zwischen Bourgeoisie und Proletariat bestand, gibt es nicht mehr. An dieser These wird durchaus auch Kritik aus der Perspektive sowohl von (neo)marxistischer Klassentheorien als auch nicht-marxistischer Schichtungskonzepte formuliert. Trotz ihrer Unterschiede beziehen sich beide Konzepte bei der empirischen Erfassung und Beschreibung von Ungleichheitsmustern zu dieser Zeit aber auf die sogenannte „meritokratische Triade“ (Kreckel 2004:227) aus Qualifikation, beruflicher Stellung und Einkommen als den leistungsgesellschaftlichen Mechanismus der Statuszuteilung und der Legitimation sozialer Ungleichheiten. Dieser Mechanismus des Leistungsideals gilt ab der hier beschriebenen Phase der Nachkriegszeit mit der Expansion des Wohlfahrtsstaats und der Etablierung der Erwerbsarbeitsgesellschaft als typisch für offene westliche Gesellschaften (vgl. Berger & Schmidt 2004:10) und wird mit der Wiedervereinigung auf das neue gesamtdeutsche Gebiet übertragen.20

2.1.3 Sozialer Status im Spannungsfeld von individualisierten und institutionalisierten Lebensverläufen

Mit der Anhebung des allgemeinen Wohlstands nach Ende des Zweiten Weltkriegs und der Ausdehnung der sozialen Sicherungen (unter Beibehaltung der relativen Ungleichheitsstrukturen) wurden Prozesse der Enttraditionalisierung und Individualisierung vorangetrieben (vgl. Beck 1983:52). Der Stellenwert der für das Individuum zentralen Institutionen veränderte sich: Es kam zu einer Bedeutungsverschiebung von meso-sozialen, gemeinschaftlichen Institutionen (Klasse, Familie, Gemeinde) hin zu gesamtgesellschaftlichen Institutionen (Arbeitsmarkt, soziale Sicherung, Bildungssystem). Die vormaligen Lebenslaufrhythmen (kulturelle und familiale) wurden durch institutionalisierte Lebensverlaufsmuster ergänzt oder ersetzt (vgl. Beck 1986:211). Laut Kohli erfolgte eine „Institutionalisierung des Lebenslaufs“ (Kohli 1985). Dieser institutionalisierte Lebenslauf wird durch Gesetze, staatliche Einrichtungen und sozialstaatliche Transferleistungen reguliert und zu einer Kerninstitution der Erwerbsarbeitsgesellschaft. Die sozialstaatliche Rahmung impliziert dabei die Unterstellung eines „Drei-Phasen-Modells“ des Lebens: die Vorbereitung auf Erwerbstätigkeit, die Erwerbstätigkeit selbst und die Rentenphase (vgl. u.a. Sackmann 2007:29). Die Institutionalisierung des Lebenslaufs ist damit eine zentrale strukturelle Voraussetzung der sich in der Nachkriegszeit herausbildenden männlichen Normalbiografie, die von Kontinuität und Erwartungssicherheiten geprägt ist (vgl. Hardering 2011:82–84).

Die von der Soziologie ab den 1980er Jahren konstatierte Individualisierung21 von Lebensläufen und ihre Institutionalisierung schließen sich dabei keineswegs aus. Denn einerseits wird Individualität durch den Institutionalisierungsprozess (ein)gebunden, andererseits ermöglicht erst die Institutionalisierung eine gewisse Erwartbarkeit des Lebenslaufes, die wiederum Voraussetzung dafür ist, sich selbst als „Handlungszentrum“ oder „Planungsbüro“ (Beck 1986:217) seines Lebens zu begreifen (vgl. Hardering 2011:86). Die Individuen können und müssen nun ihre eigene Biografie selbst „zusammenbasteln“ und dabei verschiedene Statuspassagen in einer gewissen institutionalisierten Reihenfolge einnehmen. Jede/r soll ihr/sein Leben selbst in die Hand nehmen und Entscheidungen treffen, womit (wie oben beschrieben) soziale Mobilität und ein Aufstieg in Bezug auf die soziale Statusposition möglich und erstrebenswert erscheinen. Diese biografischen Planungen erfolgen jedoch nicht willkürlich, sondern innerhalb der geltenden sozialstaatlichen Rahmenbedingungen der industriellen Erwerbsarbeitsgesellschaft. Mit der Institutionenabhängigkeit, die vor allem über den Arbeitsmarkt läuft, wächst allerdings auch die Krisenanfälligkeit von Individuallagen, die wiederum von staatlichen Institutionen und Kollektivinstanzen abgefedert werden sollen (vgl. Beck 1986:215), da solidarische Hilfen auf der Mikro- und Mesoebene (z.B. Familien, Nachbar/innen, sozialmoralische Milieus) an Bedeutung verloren haben.22